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Full text of "Die anarchistische bewegung in der Schweiz von ihren anfängen bis zur gegenwart und die internationalen führer"

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Die 


anarchistische  Beweg^ung: 
in  der  Schweiz. 


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Die 

anarchistische  Bewegung 
in  der  Schweiz 

von  ihren  Anfängen  bis  zur  Gegenwart 

und 

die  internationalen  Fuhrer. 

Von 

Dr.  jur.  J.  Langhard. 


ZTV'ei'te   un^eir&iicleirte    A.iifla,^e. 


.,        OF  THE 

WNfVERSiTY 

OF 


Verlag 

von 

Stämpfli  &  Cie.,  Bern 

1909. 


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Inhaltsverzeichnis. 


Erster  Teil. 
Die  anarchistische  Bewegung  in  der  französischen 

Schweiz.  Seite 

Erstes  Kapitel.    Die  ersten  Vorläufer 1 

Zweites  Kapitel.    Anarchistische  Tendenzen  in  der  Friedens- 
und Freiheitsliga 3 

Drittes  Kapitel.    Der  Anarchisten führer  Michael  ßakunin  .    .  11 
Viertes   Kapitel.     Internationale   Allianz    der    sozialistischen 

Demokratie 24 

Fünftes  Kapitel.    Die  Allianz  in  der  Schweiz 27 

Sechstes  Kapitel.    Wirksamkeit  der  Bakuninschen  Allianz  in 

den  romanischen  Ländern 34 

Siebentes  Kapitel.    Netschajeff 37 

Achtes  Kapitel.   Die  anarchistische  Juraföderation  (F6d6ration 

jurasienne) 53 

Neuntes  Kapitel.    Der  Kongress  der  Internationalen  Arbeiter- 
assoziation im  Haag  1872 60 

Zehntes  Kapitel.   Der  antiautoritäre  Gegenkongress  in  St.  Imier  63 
Elftes  Kapitel.    Die  jurassischen  Anarchisten  mit  der  roten 

Fahne  in  Bern 66 

Zwölftes  Kapitel.    Peter  Krapotkin 76 

Dreizehntes  Kapitel.    Krapotkins  Propaganda  und  seine  Aus- 
weisung aus  der  Schweiz 83 

Vierzehntes  Kapitel.    Anarchistische  Organe  der  französischen 

Schwejz 93 

1.  Das  «Bulletin»  der  jurassischen  Föderation    ....  93 

2.  Die  «Avant-Garde» 95 

3.  «Le  R6volt6» 102 

4.  «Le  R^veiU 112 

Ftinfziehntes  Kapitel.    Brousse  und  die  Massnahmen  gegen  die 

«Avant-Garde» 122 

Sechzehntes  Kapitel.    Die  eidgenössische  Schwurgerichtsver- 
handlung im  Fall  Brousse 130 

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VI  Inhaltsverzeichnis. 

Seite 

Siebzehntes  Kapitel.     Der  weitere  Verlauf  der  Bewegung  in 

der  französischen  Schweiz  (1876—1882) 136 

Achtzehntes  Kapitel.  Die  vom  Bundesrat  angeordnete  ge- 
richtliche Anarchistenuntersuchung  vom  Jahre  1885  .     .     .  148 

Neunzehntes  Kapitel.   Die  gerichtliche  Verfolgung  von  Nicollet 

und  Genossen • 154 

Zwanzigstes  Kapitel.  Fernere  Ausschreitungen  und  Aus- 
weisungen    162 

Einundzwanzigstes  Kapitel.  1.  Die  Generalstreiks  als  an- 
archistisches Agitationsmittel 166 

2.  Der  Genfer  Generalstreik 175 

3.  Die  Verurteilung  der  Streikführer  Bertoni,  Steinegger 

und  Croisier 182 

Zweiter  Teil. 

Die  anarchistische  Bewegung  in  der  deutschen 
Schweiz. 

Erstes  Kapitel.   Propaganda  der  Fed^ration  jurassienne  in  der 

deutsch-schweizerischen  Arbeiterschaft 186 

Zweites  Kapitel.    Das  erste  Anarchistenblatt  in  der  deutschen 

Schweiz 188 

Drittes  Kapitel.    Johann  Most 193 

1.  Der  Buchbinderlehrling 193 

2.  Most  in  der  Fremde 196 

3.  Most  wieder  in  Deutschland 198 

4.  In  London 201 

5.  Mosts  Verhaftung  in  London 204 

6.  Mehrfache  Verhaftungen  in  Amerika 206 

Viertes  Kapitel.    Johann  Most  in  der  Schweiz 215 

Fünftes  Kapitel.    Die  Herausgabe  von  Mosts  «Freiheit»  in  der 

Schweiz 220 

Sechstes  Kapitel.  Der  Ausschluss  Mosts  aus  der  sozialdemo- 
kratischen Partei  auf  dem  Kongress  in  Wyden  1880     .    .  224 

Siebentes  Kapitel.    Mostsche  Lehren 229 

I.  «Die  freie  Gesellschaft» 229 

1.  Begriff  des  Anarchismus 230 

2.  Organisation  der  freien  anarchistischen  Gesellschaft  232 

3.  Kindererziehung  und  Stellung  der  Frau  in  der 

anarchistischen  freien  Gesellschaft      .....  233 

4.  Zusammenfassung  der  Ausführungen 236 

5.  Die  Propaganda  der  Tat 238 

IL  «Die  Gottespest  und  die  Religionsseuche»    ....  241 

III.  «Die  Eigentumsbestie» 244 

Achtes  Kapitel.    August  Reinsdorf 249 


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Inhaltsverzeichnis.  VII 

Seite 

Neuntes   Kapitel.       Die    Verbrechen    von    Stellmacher    und 

Kammerer ._ 263 

1.  Hermann  Stellmacher 264 

2.  Anton  Kammerer 267 

3.  Die  einzelnen  Taten 268 

4.  Glorifikation  von- Stellmacher  und  Kammerer    .    .     .  273 
Zehntes  Kapitel.    Julius  Lieske  und  die  Ermordung  des  Frank 

furter  Polizeirats  Dr.  Rumpf 279 

Elftes   Kapitel.     Die   Propaganda   von   1880  bis   Ende   1884. 

Anarchistenausweisungen  bis  Ende  1884 -.    .    286 

Zwölftes  Kapitel.  Die  gerichtlichen  Untersuchungen  Über  die 
anarchistischen  Umtriebe  und  die  Bedrohung  des  Bundes- 
rathauses im  Jahre  1885 291 

1.  Die  ersten  Massnahmen 295 

2.  Weitere  Vorkehrungen  in  der  deutschen  Schweiz      ,    303 

3.  Wilhelm  Hüft 305 

Dreizehntes   Kapitel.    Anarchistenausweisungen    von  1885  bis 

Mitte  1903 310 

Vierzehntes    Kapitel.      Stellungnahme    des    Parteitages    der 

deutschen  Sozialdemokratie  in  St.  Gallen  gegenüber  den 

Anarchisten 314 

Fünfzehntes  Kapitel.    Anarchisten  als  Spione  und  Agents  pro- 

vocateurs  entlarvt 317 

Sechzehntes  Kapitel.   Die  Anarchisten  auf  dem  internationalen 

Arbeiterkongress  zu  Zürich  vom  6. — 12.  August  1893   .     .    319 

Dritter  Teil. 

Die  italietiischeti  Anarchisten  in  der  Schweiz. 

Einleitung 328 

Erstes  Kapitel.  Von  1879  bis  1898 335 

Zweites  Kapitel.  Das  Bundesgericht  verweigert  die  Ausliefe- 
rung des  Anarchistenführers  Malatesta 340 

Drittes  Kapitel.  Der  revolutionäre  Italienerzug  nacli  der 
italienischen  Grenze   unter  Anführung   von  Anarchisten 

im  Mai  1898 .  345 

Viertes  Kapitel.    Die  Ermordung  der  Kaiserin  Elisabeth  durch 

Luccheni 353 

1.  Der  Mord 353 

2.  Die  ersten  Eindrücke 356 

3.  Der  Mörder 358 

4.  Die  Schwurgerichtsverhandlung 360 

5.  Anarchistische  Stimmen 362 

Fünftes  Kapitel.    Das  Anarchistenblatt  «L^ Agitatoren.    Seine 

Herausgeber  und  Mitarbeiter 364 


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VIII  Inhaltsverzeichnis. 

Seite 

Sechstes  Kapitel.   Die  strafrechtliche  Verfolgung  von  Frigerio, 

Bertoni  und  Held 379 

Siebentes  Kapitel.    Das  Anarchistenblatt  «II  Risveglio»      .    .    388 

Achtes  Kapitel.  Ausweisung  und  Auslieferung  von  Jaffei. 
Das  Bundesgericht  bezeichnet  die  Ermordung  des  Königs 
Umberto  als  gemeines  Verbrechen 395 

Neuntes  Kapitel.    Der  «Risveglio»  verursacht  einen  Konflikt 

zwischen  der  Schweiz  und  Italien 403 

Zehntes  Kapitel.    Ausweisungen  von  italienischen  Anarchisten 

von  1898  bis  September  1902 414 

Elftes  Kapitel.    Der  Dynamitattentäter  Machetto    .....    418 

Vierter  Teil. 

Les^islative  Massnahmen. 

Erstes  Kapitel.  Ergänzung  des  Bundesstrafrechts  zur  Ver- 
folgung der  anarchistischen  Verbrechen  und  Aufreizungen  423 

1.  Die  Denkschrift  des  Bundesrates 423 

2.  Die  Beratung  im  Ständerat 425 

3.  Die  Beratung  im  Nationalrat 427 

4.  Kritik  des  Gesetzes 433 

Anhang. 

Beilage  I.    Statuten  der  geheimen  Allianz  der  sozialistischen 

Demokratie 440 

I.  Reglement  der  Internationalen  Brüder  .....    440 

II.  Die  Nationalen  Brüder 443 

Geheime  Organisation  der  Internationalen  Allianz  der 

sozialistischen  Demokratie 444 

Programm  der  Sozialistischen  internationalen  Allianz  .    447 
Programm  und  Zweck  der  revolutionären  Organisation 

der  Internationalen  Brüder 449 

Beilage  II.  •  Der  Revolutionskatechismus 356 

Beilage  III.  Bakunins  Abschiedsbrief  an  die  F^d^ration  juras- 

sienne  vom  Oktober  1873 463 

Beilage  IV.  Auszug  aus  der  Botschaft  von  Theodor  Roosevelt 
an  den  nordamerikanischen  Kongress,  betreffend  die  Er- 
mordung  von   Mc   Kinley    und   die   Anarchisten,   datiert 

White  House,  3.  Dezember  1901 466 

Beilage  V.  Die  vom  Bundesrat  aus  der  Schweiz  ausgewiesenen 

Ausländer 472 

Personenregister 480 


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'^     OF  THE 

UNWERSITV 

OF 

^ALIFOg^ 


Erster  Teil. 


Die  anarchistische  Bewegung  in  der  fran- 
zösischen Schweiz. 


Erstes  Kapitel. 

Die  ersten  Vorläufer. 

In  der  romanischen  Schweiz  hat  die  anarchistische  Be- 
wegung zuerst  Boden  gefunden;  von  da  aus  gelangte  sie  zu 
Einfluls  in  Frankreich,  Italien,  Spanien  und  bis  zu  einem  ge- 
wissen Grade  auch  in  einzelnen  Teilen  der  deutschen  Schweiz  ^). 
Bereits  anfangs  der  vierziger  Jahre  bewegten  sich,  gleichzeitig 
mit  Weitlings  =*)  kommunistischer  Agitation,  in  den  französischen 
Landesteilen  die  Jungdeutschen  in  anarchistischem  Fahrwasser. 
Ihr  Hauptftihrer  war  Wilhelm  Marr3),  der,  wegen  seiner  Be- 
ziehungen   zu   Weitling    aus   Zürich    ausgewiesen ,    sich   nach 


0  Vgl.  Zenker:  »Zur  Genesis  des  Aktions-Anarchismus*,  Bei- 
lage zur  Allgemeinen  Zeitung,  Jahrgang  1898,  No.  212,  213,  214. 

')  Weitling,  geboren  1808  in  Magdeburg,  ursprünglich  Schneider, 
unternahm  1840  eine  Agitationsreise  nach  Genf,  um  für  seine  kom- 
munistischen Jdeen  zu  wirken-,  in  Genf  nahm  er  1840  seinen  Wohn- 
sitz. 1843  ging  Weitling,  der  seine  Ideen  in  einer  Reihe  von  Schriften 
darlegte,  nach  Zürich,  wo  er  vom  Obergericht  wegen  Aufreizung 
zum  Aufruhr  und  Übertretung  des  Fremdengesetzes  zu  sechs  Mo- 
naten Gefängnis,  verbunden  mit  eidgenössischer  Landesverweisung, 
bestraft  wurde.    Am  25.  Januar  1871  starb  er  in  New- York. 

3)  Wilhelm  Marr,  in  Hamburg  1819  geboren,  kam  anfangs  der 
vierziger  Jahre  als  Commis  nach  Zürich,  wo  ihn  Weitling  für  den 
Kommunismus  gewann.  Wegen  seiner  Agitation  1843  aus  dem 
Kanton  Zürich  ausgewiesen,  ging  er  nach  Lausanne.  Nach  mancher- 
lei Wandlung  machte  Marr  in  den  siebziger  Jahren  vorübergehend 
als  antisemitischer  Agitator  von  sich  reden.  Eine  seiner  Publikatio- 
nen behandelt  die  Frage :  »Anarchie  oder  Autorität?«  (Hamburg  1852). 

Langhard,  Die  anarchistische  Bewegung  in  der  Schweiz.  1     ^  t 

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2     Erster  Teil.     Die  anarchist.  Bewegung  in  der  franz.  Schweiz. 

Lausanne  wandte,  wo  er  im  Dezember  1844  die  Monatsschrift 
»Blätter  der  Gegenwart  für  soziales  Lebeüc  gründete  und 
darin  Staat  und  Kirche  aufs  rücksichtsloseste  angriff. 

Man  glaubt,  einen  späteren  anarchistischen  Schriftsteller 
zu  hören,  wenn  man  liest: 

»Aber  —  bei  dem  Löwen  der  Wüste!  —  der  Mensch  mufs 
wieder  wild  werden,  damit  er  etwas  werde!  Er  sprenge  den 
Menageriekäfig,  in  dem  man  ihn  als  Wunder  der  Zahmheit 
herumführt!  Noch  stecken  die  übermütigen  Tierbändiger  ganz 
ruhig  den  Kopf  in  den  Rachen  des  Löwen ;  denn  sie  wissen  — 
er  beiist  doch  nicht  zu.    Aber  —  wenn  er  einmal  zuheilst!« 

»Ihr  alle,  ihr  hochherzigen  und  ihr  gemütlichen  deutschen 
Jünglinge,  die  ihr  .  .  .  die  Jugendermahnungen  eurer  Ammen 
und  Pfaffen  aufwärmt  und  wiederkauet,  und  eure  Kraft  und 
euem  Mut  zähmen  und  zähmen  lafst  durch  das  (iespenst 
einer  Vorsehung,  die  da  die  Menschen  leiten  und  führen 
soll  wie  die  Drahtpuppen  auf  einem  Marionettentheater:  be- 
denket, dafs  in  euch  die  Kraft  liegt,  dieser  Weltordnung  eine 
andere  Richtung  zu  geben,  dafs  ihr  das  ganze  Lug-  und 
Truggebäude  unserer  heutigen  gesellschaftlichen  Einrichtung 
zerstören  könnt  ^).« 

Gleich  späteren  Anarchisten,  predigt  auch  der  Führer  der 
Jungdeutschen  neben  der  Zerstörung  des  Staates  den  Atheismus: 

»Sind  erst  die  heutigen  Begriffe  von  Staat,  Kirche  und 
Eigentum  gefallen,  dann  wird  uns  auch  eine  bessere  Zukunft 
aufkeimen.  Doch  bis  dahin  das  Schwert  nicht  in  die  Scheide 
und  Zufriedenheit'  in  keines  Menschen  Herz.  Wie  der  Gott, 
der  Pfaffen  nichts  anderes  ist  als  der  übergeschnappte  Menschen- 
geist, so  ist  das,  was  man  Privateigentum  nennt,  nichts  anderes 
als  die  zur  Sinnlichkeit  gewordene  Übergeschnapptheit  des 
Menschengeistes.  Wie  der  Meister,  so  das  Werk  .  .  .  Die 
Würde  des  Privateigentums  wird  durch  Gendarmen  und 
Polizisten  aufrecht  erhalten  —  die  Würde  Gottes  ebenfalls. 
Ob  die  Gendarmen  nun  blaue  oder  schwarze  Röcke  tragen, 
ist  einerlei  ^).c 


')  Die  geheimen  deutschen  Verbindungen  in  der  Schweiz  seit 
1833.  Ein  Beitrag  zur  Geschichte  des  modernen  Radikalismus  und 
Kommunismus.  Basel,  Bahnmaiers  Buchhandlung  (C.  Detloff),  1847, 
S.  58  u.  59. 

*)  a  a.  O.  S.  60. 


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Zweites  Kapitel.  Anarch.  Tendenz  in  d.  Friedens-  n.  Freiheitsliga.    3 

Diese  Umtriebe  der  Jungdeutschen  fafsten  die  Zeitgenossen 
als  anarchistisch  auf*).  Am  25.  Juli  1845  wurde  Marr  von 
der  waadtländischen  Regierung  aus  dem  Kanton  Waadt  aus- 
gewiesen durch  nachstehende  Verfügung: 

>Le  Minist^re  public  ayant  appel^  Tattention  du  Con- 
seil  d'fitat  sur  le  Journal  intitul^  »Blätter  der  (Gegenwart  für 
soziales  Leben«,  dont  vous  6tes  T^diteur, 

vu  que  cette  publication  proclame  hautement  Tath^isme 
et  devient  ainsi  un  scandale  pour  le  pays,  vu  d'ailleurs  votre 
action  parmi  les  ouvriers  allemands, 

le  Conseil  d'Etat  a  d^cid^  votre  renvoi  du  Canton  de 
Vaud  sous  un  bref  d^lai*).« 
Die  Ausweisimg  aus  dem  Kanton  Waadt  hatte  alle  Pläne 
und  Hoffnungen  Marrs  durchschnitten.  »Es  war,«  ruft  er  aus, 
»unser  sehnlichster  Wunsch ,  dals  man  uns  "hätte  nur  wenig- 
stens noch  zwei  Jahre  gewähren  lassen  .  .  .  Die  Familien 
waren  in  der  Schweiz  trefflich  organisiert.  Überall  herrschte 
der  regste  Wetteifer,  und  die  Nachrichten  aus  Frankreich 
lauteten  für  uns  so  günstig,  dafs  wir  bereits  den  Plan  fafsten, 
Lausanne  zum  Mittelpunkt  eines  jungen  neuen  Europa  zu 
machen  und  von  hier  aus  die  Fäden  einer  deutschen,  franzö- 
sischen und  italienischen  Propaganda  zu  handhaben  3).« 


Zweites  Kapitel. 

Anarchistische  Tendenzen  in  der  Friedens-  und  Freiheitsliga. 

In  der  zweiten  Hälfte  der  sechziger  Jahre  war  die  Friedens- 
und Freiheitsliga  gegründet  worden,  welche  unklare,  utopistische 
Ziele  verfolgte.  Bei  Eröffnung  des  Kongresses  der  Friedens- 
und Freiheitsliga  in  Bern  im  September  1868  bemerkte  Pro- 


')  In  der  Schrift:  »Die  geheimen  deutschen  Verbindungen  in 
der  Schweiz«  spricht  die  Vorrede  von  einer  Entfesselung  »anar- 
chistischer Bestrebungen«,  und  der  anonyme  Verfasser  freut  sich, 
dafs  sich  »bei  aller  Mangelhaftigkeit  der  Formen  doch  noch  in  der 
sittlichen  Volksgesinnung  ein  starker  Damm  gegen  ,anarchistische 
Wühlereien*  erhalten  hat«. 

*)  Die  geheimen  deutschen  Verbindungen.    S.  99. 

3)  a.  a.  O.  S.  99. 

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4     Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

fessor  Dr.  Gustav  Vogt,  das  Prinzip  der  Liga  sei  das  der  Frei- 
heit, des  Friedens  und  der  Gerechtigkeit  und  ihr  unermtidr 
liches  Bestreben,  jede  Ungleichheit,  Ungerechtigkeit  und  Ber 
drückung,  wo  sie  sich  finde,  zu  beseitigen.  Wie  ein  Hecht  in 
einem  Karpfenteich  tauchte  Michael  Bakunin  in  der  Liga  auf, 
Bakunin,  der  fortan  die  Seele  der  anarchistischen  Bewegung 
in  der  Schweiz  und  weit  darüber  hinaus  wurde.  Der  Russe 
Bakunin,  der  1864 — 1866  in  Florenz  und  Neapel  gewirkt  hatte, 
nahm  im  Oktober  1868  seinen  Wohnsitz  in  Genf.  Er  liefs  sich 
im  September  1867  zum  Mitgliede  des  permanenten  Komitees 
der  Friedensliga  wählen  und  nahm  seine  Rolle  ernst;  man 
kann  sagen,  dafs  er  und  Bami,  später  französischer  Depu- 
tierter, die  Seele  dieses  Komitees  waren.  Sich  als  Theoretiker 
der  Liga  aufspielend,  sollte  Bakunin  unter  ihren  Auspizien  ein 
Werk:  »Der  Föderalismus,  der  Sozialismus  und  Antitheologis- 
mus«  veröffentlichen.  Indessen  überzeugte  er  sich  bafd,  dafs 
die  Liga  eine  unbedeutende  Gesellschaft  blieb  und  dafs  die 
Demokraten,  aus  denen  sie  bestand,  in  ihren  Kongressen  nur 
ein  Mittel  sahen,  eine  Vergnügungsreise  zugleich  mit  grofs- 
sprecherischen  Reden  zu  verbinden,  während  im  Gegenteil  die 
Internationale  von  Tag  zu  Tag  wuchs.  Da  dachte  er  daran, 
die  Liga  auf  die  Internationale  zu  pfropfen.  Um  diesen  Plan 
auszuführen,  liefs  sich  Bakunin,  auf  Elipidins  Vorschlag,  ini 
Juli  1868  in  die  Genfer  Zentralsektion  aufnehmen.  Auf  der 
andern  Seite  bewirkte  er,  dafs  das  Komitee  der  Liga  einen 
Antrag  annahm,  dem  internationalen  Kongrefs  zu  Brüssel  ein 
Offensiv-  und  Defensivbündnis  beider  Gesellschaften  vorzu- 
schlagen; und  imi  die  Billigung  des  Kongresses  für  dieses 
Vorgehen  zu  erlangen,  verfafste  er  ein  vertrauliches  Zirkular 
und  liefs  es  durch  das  Komitee  an  die  Mitglieder  der  Liga 
versenden.  Bakunin  gesteht  darin  offen  ein,  dafs  die  Liga, 
bisher  eine  ohnmächtige  Posse,  nur  dadurch  Bedeutung  ge- 
winnen könne,  dafs  sie  der  Allianz  der  Unterdrücker  »die 
Allianz  der  Völker,  die  Allianz  der  Arbeiter«  entgegenstelle. 
Es  solle  die  providentielle  Mission  der  Liga  sein,  die  Arbeiter- 
klasse durch  ein  selbsternanntes  bürgerliches  Parlament  zu 
leiten.  »Um  eine  heilsame  und  wirkliche  Macht  zu  werden,« 
heifst  es  am  Schlüsse  des  Zirkulars,  »mufs  unsere  Liga  der 
reine  politische  Ausdruck  der  grofsen  ökonomischen  und  sozia- 
len Interessen  und  Prinzipien  sein,    welche  heute  durch  die 


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Zweites  Kapitel.  Anarch.  Tendenz  in  d.  Friedens-  u.  Freiheitsliga.    5 

grofse  Internationale  Assoziation  der  Arbeiter  von  Europa  und 
Amerika  triumphierend  entwickelt  und  verbreitet  werden*).« 

Auf  dem  ersten  Kongresse  der  Friedens-  und  Freiheitsliga 
zu  Genf  im  Jahr  1867  hielt  Bakunin  eine  Programmrede,  die 
am  Schlüsse  deutlich  sein  anarchistisches  Bekenntnis  dartut: 

»Jeder  zentralisierte  Staat,  wie  liberal  er  sich  auch  stellen 
oder  sogar  welch  republikanische  Form  er  auch  tragen  möge, 
ist  notwendigerweise  ein  Bedrücker,  ein  Ausbeuter  der  arbei- 
tenden Volksmassen  zu  Gunsten  der  privilegierten  Klasse.  Er 
braucht  eine  Armee,  um  diese  Massen  im  Zaume  zu  halten, 
und  das  Vorhandensein  dieser  bewaffneten  Macht  treibt  ihn 
zum  Kriege.  Daher  komme  ich  zum  Schlüsse,  dafs  der  inter- 
nationale Friede  unmöglich  ist,  solange  nicht  das  folgende 
Prinzip  mit  all  seinen  Schlufsfolgerungen  angenonunen  ist. 
Jede  Nation,  ob  schwach  oder  stark,  klein  oder  grofs,  jede 
Provinz,  jede  Gemeinde  hat  das  absolute  Recht,  frei,  autonom 
zu  sein,  ihren  Interessen  und  Privatbedtirfnissen  gemäfs  zu 
leben  und  sich  zu  verwalten,  und  in  diesem  Rechte  sind  alle 
Gemeinden,  alle  Nationen  in  dem  Grade  solidarisch,  dafs  man 
dieses  Prinzip  in  Bezug  auf  eine  einzige  nicht  verletzen  kann, 
ohne  gleichzeitig  alle  übrigen  in  Gefahr  zu  bringeü. 

»Solange  die  jetzigen  zentralisierten  Staaten  existieren,  ist 
der  allgemeine  Friede  unmöglich.  Wir  müssen  also  ihre  Zer- 
setzung wünschen,  damit  auf  den  Trümmern  dieser  gewalt- 
samen Einheiten,  die  von  oben  herab  durch  Despotismus  und 
Eroberung  organisiert  wurden,  freie  Einheiten,  von  unten 
herauf  organisiert,  sich  als  freie  Föderation  von  Gemeinden 
zu  Provinzen,  von  Provinzen  zu  Nationen  und  von  Nationen  zu 
Vereinigten  Staaten  Europas  entwickeln  können').« 

Der  Kongrefs  zu  Brüssel  verwarf  den  Vorschlag  der  Liga. 
Grols  war  die  Enttäuschung  und  der  Zorn  Bakimins.  Auf 
der  einen  Seite  entzog  sich  die  Internationale  seiner  Protektion. 


0  Ein  Komplott  gegen  die  Internationale  Arbeiterassoziation. 
Im  Auftrage  des  Haager  Kongresses  verfafster  Bericht  über  das 
Treiben  Bakunins  und  der  Allianz  der  sozialistischen  Demokratie. 
Braunschweig  1874,  S.  4  u.  5. 

»)  Michael  Bakunins  sozialpolitischer  Briefwechsel  mit  Alexander 
Iw.  Herzen  und  Ogarjow.  Mit  einer  biographischen  Einleitung,  Bei- 
lagen und  Erläuterungen  von  Prof.  M.  Diragomanow.  Autorisierte 
Übersetzung  von  Dr.  Minz^s,  Stuttgart  1895,  S.  313. 


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6     Erster  Teil.   Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

Auf  der  andern  Seite  kanzelte  ihn  der  Präsident  der  Liga, 
Professor  Gustav  Vogt,  derb  ab.  » Entweder,  c  schrieb  er  an 
Bakunin,  »warst  Du  des  Erfolgs  unserer  Einladung  nicht 
sicher,  dann  hast  Du  unsere  Liga  kompromittiert;  oder  Du 
wufstest,  welche  Überraschung  Deine  Freunde  von  der  Inter- 
nationalen für  uns  bereit  hielten,  dann  hast  Du  uns  auf  eine 
unwürdige  Art  getäuscht.  Ich  frage  Dich,  was  wir  unserm 
Kongrefs  sagen  sollen?«  Bakunin  antwortete  in  einem  Briefe: 
»Ich  konnte  nicht  voraussehen,  dals  der  Kongrefs  der  Inter- 
nationalen uns  mit  einer  ebenso  plumpen  als  anmafsenden  Be- 
leidigung antworten  würde;  wir  danken  dieses  den  Intriguen 
einer  gewissen  Koterie  von  Deutschen,  welche  die  Russen 
verabscheut  (er  erklärte  seinen  Zuhörern  ausdrücklich,  dals 
dieses  die  Marxsche  Koterie  wäre).  Du  fragst  mich,  was  wir 
tun  sollen?  Ich  nehme  die  Ehre  in  Anspruch,  auf  diesen 
groben  Schimpf  im  Namen  des  Komitees  auf  der  Tribüne 
unseres  Kongresses  die  Antwort  zu  geben').« 

Der  zweite  Kongrefs  der  Friedens-  und  Freiheitsliga  er- 
folgte in  Bern  vom  22. — 26.  September  1868.  Nach  dem 
Wortlaut  des  Kongrefsprogramms  ging  die  Liga  von  der  An- 
sicht aus,  dafs,  wie  die  Beschlüsse  des  Genfer  Kongresses  es 
aussprachen,  ein  dauerhafter  Friede  unter  den  gegenwärtigen 
ökonomischen  und  politischen  Zuständen  nicht  hergestellt 
werden  könne.  Die  Liga  müsse  sich  eine  tätige  Propaganda 
zum  Ziele  setzen,  um  die  Freiheit  auf  die  Organisation  der 
Gerechtigkeit  in  der  modernen  Gesellschaft  zu  stützen.  Dem- 
gemäfs  anerkenne  die  Liga  die  unbedingte  Notwendigkeit,  die 
drei  Seiten  des  sozialen  Problems  —  die  religiöse,  politische 
und  ökonomische  —  zu  trennen.  Infolgedessen  erkläre  die 
Liga,  dafs  die  Religion,  als  Sache  der  individuellen  Über- 
zeugung, den  politischen  Einrichtungen  fremd  bleiben  und 
ebenso  aus  dem  öffentlichen  Unterrichtswesen  beseitigt  werden 
müsse,  damit  die  Kirchen  nicht  mehr  die  freie  Entwicklung 
der  Gesellschaft  aufhalten  können;  dafs  den  Vereinigten 
Staaten  von.  Europa^)  eine  Organisation  zu  Grunde  gelegt 


')  Ein  Komplott  gegen  die  Internationale  Arbeiterassoziation, 
S.  5. 

*)  Die  Liga  gab  ein  von  G.  Vogt,  Präsident  des  Zentral- 
komitees,  redigiertes  Blatt  heraus  unter  dem  Titel:  »Die  Vereinig- 
ten Staaten  von  Europa«. 


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Zweites  Kapitel.  Anarch.  Tendenz  in  d.  Friedens-  u.  Freiheitsliga.    7 

werden  müsse,  welche  auf  volkstümlichen  und  demokratischen 
Institutionen  beruhe  und  zu  ihrer  Grundlage  die  Gleichheit 
der  Rechte  des  Individuums,  sowie  die  Autonomie  der  Pro- 
vinzen und  Gemeinden  in  Beziehung  auf  die  Ordnung  ihrer 
eigenen  Angelegenheiten  habe;  dafs  das  gegenwärtige  öko- 
nomische System  von  Grund  aus  geändert  werden  müsse,  so- 
fern man  zu  einer  gerechten  Verteilung  der  Güter,  der  Arbeit, 
der  Mulse,  des  Unterrichts  und  dadurch  zu  einer  voUkoomie- 
nen  Befreiung  der  arbeitenden  Kllassen,  zur  Beseitigung  des 
Proletariats  gelangen  wolle.  Die  Liga  verwahre  sich  gegen 
jeden  Versuch  einer  Sozialreform,  die  von  irgend  einer  despo- 
tischen Gewalt  ausgehen  sollte.  In  diesem  Progranmi  ist  die 
Hand  Bakunins  unschwer  zu  erkennen.  Die  Ziele,  die  er  ver- 
folgt, sind  enthalten  in  der  von  ihm  gegründeten  Allianz  der 
sozialistischen  Demokratie.  Von  den  genannten  Grundsätzen 
ausgehend,  schlug  das  permanente  Zentralkomitee  vor,  dem 
zweiten  Friedens-  und  Freiheitskongrefs  folgende  Fragen  zur 
Behandlung  vorzulegen: 

Welches  sind,  mit  Rücksicht  auf  Frieden  und  Freiheit, 
die  Vorzüge  der  Abschaffung  der  stehenden  Heere  und  der 
Einführung  von  Nationalmilizen  oder  sogar  einer  allgemeinen 
Entwaffnung? 

In  welchen  Beziehungen  steht  die  ökonomische  oder  soziale 
Frage  zu  derjenigen  des  Friedens  durch  die  Freiheit? 

Welches  sind  in  Beziehung  auf  Frieden  und  Freiheit  die 
Vorzüge  einer  Trennung  der  Kirche  vom  Staat? 

Wie  kann  das  föderative  Prinzip  in  den  verschiedenen 
Ländern  ausgeführt  werden? 

Kurz  vor  Beginn  des  Kongresses,  der  in  Bern  wegen  der 
Extravaganzen  des  Genfer  Kongresses  von  1867  sehr  kühl 
aufgenommen  wurde,  war  in  französischer  Sprache  ein  »Pro- 
gramm der  russischen  Sozialdemokratie«  verschickt  worden. 
In  demselben  wurde  der  Glaube  an  Gott  und  an  die  Un- 
sterblichkeit der  Seele  und  im  allgemeinen  alle  idealistischen 
oder  übernatürlichen,  auf  einem  der  Wissenschaft  wider- 
sprechenden Prinzip  basierten  Utopieen  für  die  Völker  als  eine 
beständige  Ursache  der  Sklaverei  und  des  Elends  bezeichnet 
und  die  Abschaffung  der  Ehe  gefordert.  Die  Kinder  sollen 
auf  Kosten  der  Gesellschaft  bis  zum  Alter  der  Majorennität  er- 
halten  und   gleichmäfsig   erzogen    und    unterrichtet   werden. 


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6     Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

Der  Grund  und  Boden  soll  nur  denen  gehören,  welche  ihn 
mit  ihren  Armen  bebauen.  Er  soll  Eigentum  der  Gemeinden 
oder  bäuerlichen  Genossenschaften  sein.  Die  politische  Organi- 
sation soll  in  Zukunft  aus  einer  freien  Föderation  freier  bäuer- 
licher und  industrieller  Genossenschaften  bestehen.  iDemzu- 
folge  wollen  wir  im  Neunen  der  politischen  und  sozialen  Be-; 
freiung  der  Volksmassen  die  Vernichtung  oder,  wenn  man' 
lieber  will,  die  Liquidation  des  Staates,  seine  radikale  Nieder- 
reifsung  mit  allen  seinen  kirchlichen,  politischen,  bürgerlichen, 
juridischen,  finanziellen,  militärischen  und  btireaukratischen 
Einrichtungen.  Wir  wollen  absolute  Freiheit  für  alle  Völker, 
russische  und  nichtrussische,  heute  vom  Kaiserreiche  aller 
Russenländer  unterdrückt,  mit  dem  absoluten  Recht  für  jeden, 
über  sich  selbst  zu  disponieren  und  sich  selbst  nach  seinen 
eigenen  Trieben  zu  leiten,  damit,  sich  von  unten  nach  oben 
föderierend,  diejenigen  unter  ihnen,  welche  Mitglieder  des 
russischen  Volkes  werden  wollen,  mit  ihm  (Ruisland)  eine 
wahre,  freie  Gesellschaft  bilden  können,  welche  sich  ihrerseits 
wieder  föderativ  mit  ähnlichen  in  Europa  und  in  der  ganzen 
Welt  nach  denselben  Prinzipien  sich  organisierenden  Gesell- 
schaften vereinigt.«  Es  verlautete,  das  russische  Programm 
solle  auf  dem  Berner  Kongrefs  zur  Sprache  gebracht  werden.  Die 
bürgerliche  Presse  warnte  davor  und  teilte  zugleich  mit,  von 
einigen  Eingeweihten  werde  das  Programm  auf  das  bestimm- 
teste Bakunin  zugeschrieben,  Bakunin  stelle  jedoch  die  Urheber- 
schaft in  Abrede  und  schiebe  sie  einem  jüngeren  russischen 
Demagogen  zu.  Das  spätere  Verhalten  Bakunins  läfst  kaum 
bezweifeln,  dafs  das  »russische  Demagogenprogramm«,  wie  es 
die  Bemer  Zeitungen  nannten,  von  ihm  lanciert  worden  ist. 
Bakunin  hoffte  mit  Hilfe  der  Franzosen  und  Spanier,  Russen 
und  Italiener  seine  Ideen  in  der  Liga  durchsetzen  zu  können. 
In  einer  SpezialVersammlung  erklärten  die  schweizerischen 
Delegierten,  die  Liga  erhielte  den  Todesstofs,  wenn  Bakunin 
mit  seinen  Anträgen  siege.  Bakunin,  sich  auf  den  Boden 
des  erwähnten  russischen  Programms  stellend,  forderte  auf  dem 
Bemer  Kongrefs  in  wiederholten  Reden  die  Abschaffung  des 
Erbrechts,  die  Gleichstellung  (Egalisation)  der  Individuen  in 
Bezug  auf  Erziehung  und  Existenzmittel.  Bakunin  führte 
u.  a.  aus: 


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Zweites  Kapitel.  Anarch.  Tendenz  in  d.  Friedens-  u.  Freiheitsliga.    9 

».  .  .  •  II  faut  Tabolition  du  droit  d'h^ritage  qui  est  la 
source  permanente  de  toutes  les  in^galit^s  sociales.  II  faut  que  la 
soci^t^,  n'^tant  plus  divis^e  en  classesdiff^rentes,  präsente  un  tout, 
homogtoe,  une  Organisation  cr^4e  par  la  liberte  selon  la  justice 
et  dans  laquelle  il  n'y  aurait  plus  Pombre  de  cette  fatale 
Separation  des  hommes  en  deux  classes  principales:  celle  qui 
se  dit  la  classe  intelligente,  et  la  classe  des  travailleurs ;  l'une 
repr^sentant  la  domination  et  le  droit  de  commandement  et 
Tautre  r^temelle  soumission.  II  faut  que  tous  les  hommes 
soient  en  mßme  temps  intelligents  et  labarieux,  qu*aucun  ne 
puisse  plus  vivre  du  travail  d'autrui  et  que  tous  doivent  et 
puissent  ^galement  vivre  aussi  bien  du  travail  de  leur  t6te 
que  de  celui  de  leurs  bras').<  In  einem  ferneren  Votum  führte 
Bakunin  aus,  er  und  seine  Anhänger  negieren  jede  Autorität 
und  Macht  und  fordern,  im  Namen  der  Freiheit,  die  Ab- 
schaffung der  Staatsautorität^). 

In  Bern  gab  Bakunin  sein  politisches  Glaubensbekenntnis 
durch  die  Worte  kund:  »Vous  me  demandez  si  je  suis  com- 
muniste,  ....  non,  je  ne  le  suis  pas,  je  suis  collectiviste.  Je 
ne  suis  pas  commimiste,  parce  que  le  communisme  implique 
la  pröpriete  et  Tomnipotence  de  TEtat,  et  qu'au  nom  de  la 
liberte  je  demande  Tabolition  de  V^tat,  de  tous  les  fitats.  Mais 
je  suis  pour  la  propriete  coUective,  parce  que  je  suis  con- 
vaincu  que  tant  que  la  propridte  individuellement  her^ditaire 
existera,  V€galit6  du  point  de  d^part,  la  r^alisation  de  Tegalite 
economique  et  sociale  seront  impossibles3).c 

Der  internationale  Kongrefs  zu  Brüssel  wollte,  wie  schon 
bemerkt,  von  einem  Bündnis  mit  der  Friedens-  und  Freiheits- 
liga, leiner  totgeborenen  Gesellschaft  von  Bourgeois-Republi- 
kanern^)«, nichts  wissen  und  schlug  im  Gegenteil  der  Liga 
vor,  der  Internationalen  beizutreten.  Bakunin,  der  in  der 
Brüsseler  Schlufsnahme  die  Hand  von  Marx  erkannte,  betonte 
in  einem  Brief  an  den  Präsidenten  des  Komitees  der  Liga  die 
Notwendigkeit,    nun    erst    recht   sich    auf   rein    sozialistische 


0  Memoire  präsente  par  la  Föderation  Jurassienne  de  1' Associa- 
tion internationale, des  Travailleurs  k  toutes  les  Fed^rations  de 
rinternationale,  Sbnvillier  1873,  pieces  justificatives,  S.  29. 

*)  Memoire,  pieces  justificatives,  S.  31. 

3)  Memoire,  pieces  justificatives,  S.  37. 

♦)  Ein  Komplott  gegen  die  Internationale  Arbeiterassociation,  S.  4; 


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10  Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

Grundlage  zu  stellen.  In  diesem  Sinne  betrieb  er  auf  dem  Bemer 
Kongreis  die  Anerkennung  der  ökonomischen,  nicht  nur  der 
politischen  Gleichheit.  Da  sein  Antrag  abgelehnt  wurde,  er- 
klärten Bakunin  und  siebzehn  weitere  Kongrefsmitglieder  den 
Austritt  aus  der  Liga,  weil  sie  auf  dem  Boden  der  von  der 
Liga  angenonunenen  Prinzipien  ihre  »sozialistischen  Plänec 
nicht  verwirklichen  könnten. 

Die  motivierte  Austrittserklärung  hatten  aufser  Bakunin 
Elis€e  Reclus,  Joukowski,  Mroczkowski,  Aristide  Rey,  V.  Jaclard, 
Albert  Richard,  Fanelli  u.  a.  unterzeichnet  0.  Nationalrat  Eytel 
tadelte  den  Austritt  als  unbegründet,  denn  tiberall  müsse  sich 
die  Minorität  der  Majorität  fügen.  Der  Kongrefs  schlofs  seine 
Sitzung  mit  dem  Rufe:  »Es  lebe  die  Friedens-  und  Freiheits- 
liga! Es  lebe  die  Verbrüderung  der  Völker !  *)«.  Auf  dem  Schluls- 
bankett  am  26.  September  toastierte  Bakunin  auf  das  Wohl- 
ergehen der  Liga;  denn  wenn  auch  seine  Freunde  und  er 
selbst  von  ihr  geschieden  seien,  ständen  sie  ihr  doch  in  keiner 
Beziehung  feindlich  gegenüber.  Der  Unterschied  zwischen 
der  sozialdemokratischen  Partei,  welche  er  zu  vertreten  habe, 
und  den  Friedensligisten  bestehe  nicht  einfach  darin,  dafs  diese 
mit  ihrem  Geschicke  zufrieden,  jene  unzufrieden  seien.  Daher 
sei  ein  weiteres  Zusammengehen  nicht  möglich.  Der  Vor- 
sitzende, Vogt,  bedauerte  das  Ausscheiden  der  russischen  »Sozial- 
demokratie« und  stellte  die  Richtigkeit  des  von  Bakunin  zwischen 
satisfaits  und  insatisfaits  gemachten  Unterschieds  in  Abrede. 

Die  Persönlichkeit  des  Bemer  Kongresses,  auf  welche  sich 
das  gröfste   Interesse  konzentrierte,    war    Bakunin,    welcher 


0  Dr.  M.  Nettlau,  Michael  Bakunin,  eine  biographische  Skizze, 
Berlin  1901,  S.  22. 

*)  Der  Kongrefs  nahm  folgende  Adresse  an:  »Die  deutsche  und 
französische  Nation  ist  von  den  betreffenden  Regierungen  mit  Krieg 
bedroht.  Dieser  Krieg  würde  ein  Bürger-  und  Bruderkrieg  sein. 
Beide  Völker  weisen  daher  diesen  Krieg  mit  Abscheu  zurück.  Weder 
die  deutsche  noch  die  französische  Demokratie  will  eine  Verände- 
rung der  bestehenden  Ländergrenzen.  Der  Bund  der  deutschen 
und  französischen  Demokratie  bietet  eine  Garantie  für  den  Frieden 
und  die  Freiheit.«  Nach  Verlesung  der  Adresse  betraten  der  Badenser 
Gögg  und  der  Pariser  Advokat  Chaudey  als  Zeichen  der  Verbrüde- 
rung der  französischen  und  der  deutschen  Nation  Hand  in  Hand 
die  Rednerbühne.  Siehe  Bericht  des  Berner  »Bund«  vom  27.  Sep- 
tember 1868. 


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Drittes  Kapitel.    Der  Anarchistenführer  Michael  Bakunin.    11 

durch  die  Liebenswürdigkeit  seines  Umgangs  die  Kongrefs- 
teilnehmer  zu  bezaubern  wufste.  »Wenn  er  die  Tribüne  be- 
steigt, eine  hünenhafte  Gestalt,  mehr  als  sechs  Fufs  hoch,  mit 
mächtigen  Schultern,  über  alle  um  Kopfeslänge  ragend ;  wenn 
er  seine  Löwenstinmie  erhebt,  die  wie  Donner  über  die  Ver- 
sammlung rollt,  dann  hängen  aller  Augen  an  dem  stolzen 
Streiter  der  Revolution,  der  zwar  nicht  mehr  in  der  Blüte 
männlicher  Vollkraft  uud  Schönheit  steht,  dem  aber  die 
Majestät  des  Leidens  und  des  Unglücks  im  Antlitz  aufgeprägt 
ist^« 


Drittes  Kapitel. 

Der  Anarchistenffihrer  Michael  Bakunin. 

Michael  Bakunin ,  den  Dragomanow  ^)  einen  der  merk- 
würdigsten Russen  nennt,  bildete  bis  zu  seinem  im  Jahre  1876 
erfolgten  Tode  und  lange  darüber  hinaus  den  Mittelpunkt  der 
anarchistischen  Bewegung  in  der  französischen  Schweiz  und 
in  den  romanischen  Ländern,  so  dafs  seine  Person  und  seine 
Theorieen  zum  Verständnis  »der  ferneren  Darstellung  eine  ein- 
gehende Betrachtung  erfordern.  In  der  Schweiz  begegnen 
wir  ihm  schon  in  den  vierziger  Jahren,  in  Bern  ging  der  Be- 
gründer der  modernen  Anarchistenpartei  und  ruhelose  Ver- 
schwörer zur  ewigen  Ruhe.  Sein  Grab  auf  dem  Bremgarten- 
Friedhof  der  Stadt  Bern  trägt  die  Nummer  877.  Eine  kleine 
Steinplatte,  welche  Frau  Lina  Vogt  (Bern)  legen  liefs,  enthält 
die  einfache  Inschrift:  »Michael  Bakunin,  geb.  1813,  gest. 
18763)«.  Bakunin  ist,  wie  Schiemann  im  Vorwort  zu  Bakunins 
sozialpolitischem  Briefwechsel  bemerkt,  der  Prophet  des  An- 
archismus. Sein  letztes  Wort  ist :  Zerstören !  möglichst  rasch 
und  möglichst  viel!  Zerstörung  aller  religiösen,  politischen, 
ökonomischen  und  sozialen  Institutionen,  welche  die  gegen- 
wärtige Bourgeoisieordnung  bilden -»). 


')  Alpenrosen,  illustrierte  Zeitschrift  für  Haus  und  Familie, 
Jahrgang  1868  S.  346  u.  folgende. 

*)  Bakunins  sozialistischer  Briefwechsel.  Einleitung  S.  XI. 
3)  In  den  ßiographieen  ist  als  Geburtsjahr  1814  angegeben. 
♦)  a.  a.  O.  S.  V. 


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12  Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

Michael  Alexandrowitsch  Bakunin  stammt  aus  einer  rus- 
sischen Adelsfamilie.  Sein  Vater  lebte  bis  zum  35.  Jahre  in 
Florenz  und  Neapel  in  diplomatischem  Dienst  und  zog  sich 
alsdann  auf  sein  russisches  Gut  zurück.  Der  Vierzigjährige 
heiratete  eine  Dame  von  18  Jahren  aus  der  Familie  Muravieff, 
die  ihm  elf  Kinder  schenkte,  worunter  Michael  Bakunin  als 
ältester  Sohn,  geboren  1814  0-  Von  1829—1832  absolvierte  er 
die  Petersburger  Artillerieschule.  Obgleich  der  junge  Bakunin 
ein  vorzügliches  Examen  abgelegt  hatte  und  der  Wohlstand 
seiner  Familie  ihm  die  Mittel  zur  Bestreitung  des  für  einen 
Gardeoffizier  erforderlichen  Aufwandes  reichlich  bot,  wurde 
der  jtmge  Offizier  nicht  zur  Garde,  sondern  zur  Armee  ver- 
setzt, d.  h.  dazu  verurteilt,  den  besten  Teil  seines  Lebens  in 
einem  elenden,  von  den  Mittelpunkten  russischer  Gesittung 
fem  abliegenden  weifsrussischen  Bauerndorf  zu  verbringen. 
Zwei  Jahre  verlebte  er  in  trostlosen  kleinen  Orten.  Der 
Militärdienst  hatte  für  ihn  kein  Interesse,  er  las  viel  und  brach 
schlielslich  die  Karriere  vollständig  ab,  indem  er  seine  Charge 
niederlegte  und  die  Armee  1834  verliefs.  Die  folgenden  sechs 
Jahre  verbrachte  er  in  Moskau  allein  oder  mit  Freunden. 
Nachdem  er  sich  darauf  in  Petersburg  aufgehalten,  wandte  er 
sich  nach  Berlin,  wo  er,  deutsche  Philosophie  studierend,  Uni- 
versitätsvorlesungen besuchte.  Im  Frühjahr  1842  begegnen 
wir  ihm  in  Dresden,  wo  er  den  Musiker  Adolf  Reichel  aus 
Ostpreufsen  kennen  lernte,  der  ihm  ein  Freund  für  das  Leben 
wurde.  Anfangs  Januar  1843  reiste  er  mit  dem  Dichter  Her- 
wegh  nach  Zürich ;  dort  verbrachte  er  angenehme  Monate  im 
Kreise  der  Deutschen  Julius  Fröbel,  August  Folien  u.  a.  In 
Zürich  kam  er  in  direkte  Beziehung  zu  den  deutschen  Kom- 
niunisten  der  Weitlingschen  Richtung  und  zu  Weitling  selbst. 
Mehrere  Artikel  Bakunins,  »Der  Kommunismus«  betitelt,  er- 
schienen in  Fröbels  »Schweizerischer  Republikaner«  =)  (Zürich, 

0  M.  Nettlau,  Michael  Bakunin,  S.  3  u.  folgende. 

*)  Treichler,  der  spätere  Professor,  hat,  damals  20jährig,  an  der 
Redaktion  des  »Schweizerischer  Republikaner«  mitgewirkt.  Er  sah 
Bakunin,  der  am  Bleicherweg  wohnte,  nur  einmal.  Bakunin  diktierte 
ihm  einen  Artikel  über  Weitling  in  die  Feder,  den  Treichler  nieder- 
schrieb. — -  Max  Nettlau,  in  London.  Dreibändiges  Werk  im  Manu- 
skript in  50  Exemplaren  vorhanden.  I.  S.  53.  Ein  Exemplar  be- 
findet sich  auf  der  Berner  Stadtbibliothek.  Vgl.  ferner  M.  Nettlau, 
Michael  Bakunin,  S.  6  u.  7. 


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Drittes  Kapitel.    Der  Anarchistenführer  Michael  Bakunin.    13 

2.,  6.,  13.  Juni  1843).  In  der  Nacht  vom  8.  auf  9.  Juni  war 
Weitling  verhaftet  worden.  Am  25,  Juli  1843  hatte  die 
russische  Gesandtschaft  den  Empfang  von  Bluntschlis  Bericht 
über  die  Kommunisten  angezeigt  und  gleichzeitig  um  nähere 
Mitteilungen  über  den  auf  S.  64  erwähnten  Russen  Bakunin  er- 
sucht. Am  12.  Sept.  1843  teilte  der  Polizeirat  der  Zürcher  Regie- 
rung mit,  »dafs  dieses  Individuum  sich  vom  16.  Jan.  bis  26.  Juni 
bei  Herrn  Architekt  Stadler  in  Enge  aufgehalten  habe  und 
am  letzten  Tage,  und  zwar  kurze  Zeit  vor  der  Verhaftung 
Weitlings,  unter  dem  Vorwand  wichtiger  Geschäfte,  abgereist 
sei,  ohne  seinen  am  29,  Mai  1840  in  Twer  ausgestellten,  von 
der  russischen  Gesandtschaft  in  Berlin  und  Dresden  visierten 
Reisepafs,  in  welchem  er  als  Fähnrich  in  einem  Garde- 
regiment bezeichnet  ist,  auf  dem  Bureau  des  Zürcher  Statthalter- 
amtes visieren  zu  lassen.  Dem  Vernehmen  nach  soll  Bakunin 
sich  jetzt  in  Genf  oder  Umgegend  aufhalten.  Er  hat  in  Berlin 
studiert,  wo  man  ihn  nach  Rufsland  ausweisen  wollte.  Statt 
sich  dahin  zu  begeben,  schlug  er  den  Weg  nach  Deutschland 
ein  und  kam  in  die  Schweiz.  Er  beschäftigte  sich  hier  meist 
mit  Studien  und  schriftstellerischen  Arbeiten,  namentlich  mit 
Übersetzimg  eines  Werkes  der  französischen  Revolution,  von 
welchem  einige  Druckbogen  bei  der  Untersuchung  der  Weit- 
lingschen  Papiere  aufgefunden,  jedoch  nicht  mit  Beschlag  be- 
legt worden  sind.  Seine  Bekannten  waren  Folien,  Fröbel, 
Professor  Vögeli,  auch  stehe  er  mit  dem  berüchtigten  Rüge  in 
Korrespondenz.  Bei  seiner  Abreise  hinterliefs  er  beträchtliche 
Schulden,  ungeachtet  Folien  vieles  für  ihn,  namentlich  auch 
100  Frcs.  für  Mietzins  an  Herrn  Stadler  bezahlt  hat,  bei  welch 
letzterem  Bakunin  auch  seine  Bibliothek  zurückgelassen  habe^)« 

Auf  diese  der  russischen  Gesandtschaft  zugegangenen  poli- 
zeilichen Erhebungen  schrieb  der  russische  Gesandtschafts- 
sekretär A.  von  Struve  aus  Bern  am  17./29.  September  1843  an 
die  Zürcher  Regierung  in  Beantwortung  eines  Schreibens  der- 
selben vom  17.  September: 

»Le  soussign^  n'a  pas  tarde  de  porter  ä  la  connaissance 
du  Minist^re  Imperial  les  renseignements  qu'elle  renferme  sur 
le  sieur  Bakounine,   dont   les  liaisons  avec  les  personnes  com- 


0  Dragomanow,  Bakunins  sozialpolitischer  Briefwechsel,  Seite 
XXVII  u.  XXVIII. 


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14  Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

promises  dans  le  proc^s  intent^  ä  Zürich  au  communiste  Weit- 
ling ont  du  attirer  Tattention  de  la  L^gation  Imperiale.  Le 
sieur  Bakounine  continuant  de  s^journer  dans  ce  pays,  eile 
serait  tr^  reconnaissante  de  toutes  les  informations  concemant 
les  allures  de  ce  voyageur  qui  pourraient  parvenir  ä  la  con- 
naissance  du  gouvemement  de  Zürich^).« 

Auch  in  anderen  Kantonen,  wo  Bakunin  sich  aufhielt^ 
wurden  über  ihn  polizeiliche  Erhebungen  veranlafst.  Am 
18.  Februar  1844  berichtet  die  Polizeidirektion  des  Kantons 
Bern  an  die  Polizeibehörde  von  Zürich  auf  ihre  Anfrage  vom 
15.  Februar,  dafs  Bakunin  sich  einige  Zeit  in  Bern  aufgehalten, 
aber  vor  einigen  Tagen,  ohne  einen  Pafs  von  der  russischen 
Gesandtschaft  erhalten  zu  haben,  sich  von  hier  entfernt  hätte 
und  zwar  laut  den  auf  Ansuchen  der  russischen  Gesandtschaft 
eingezogenen  Erkundigungen  nach  Niederbaden  und  von  dort 
angeblich  nach  Belgien. 

Am  24.  Februar  1844  meldet  Waadt:  «Bakounine  a  pass6 
quelque  temps  en  1843  ä  Nyon,  puis  il  partit  subitement  pour 
faire  un  voyage  en  AUemagne;  ä  son  retour  il  s^jouma  quelque 
temps  dans  la  commune  de  Prangins;  enfin  le  syndic  lui  ayant 
fait  observer  que  ses  papiers  n'^taient  point  en  rfegle,  il  est 
reparti  et  d^s  lors  il  n'a  pas  reparu^).« 

Sofort  nach  Bekanntwerden  von  Bluntschlis  i  Kommissions- 
bericht an  die  H.  Regierung  des  Standes  Zürich  über  die 
Kommunisten  in  der  Schweiz  nach  den  bei  Weitling  vor- 
gefundenen Papieren«  erhielt  Bakunin,  wie  Herzen  (die 
>Glocke«  No.  119—120  vom  5.  Januar  1862)  erzählt,  den  Be- 
fehl, nach  Ruisland  zurückzukehren:  »Er  ging  nicht,  Nikolai 
stellte  ihn  vor  Gericht,  der  Senat  erklärte  ihn  des  Offiziers- 
und Adelsranges  u.  s.  w.  für  verlustig.   Er  ging  nach  Paris  3).« 

Am  3.  Mai  1843  schrieb  Arnold  Rüge  aus  Dresden  an 
Ludwig  Rüge:  »Meine  Schweizerreise  unterbleibt.  Bakunin, 
dem  ich  zuviel  getraut,  kann  mich  und  alle  seine  hiesigen 
Schulden  nicht  wieder  bezahlen.  Ich  hätte  Häuser  auf  ihn 
gebaut  und  mufs  gestehen,  dafs  es  mich  sauer  ankommt,  um 
eines    fremden    Menschen    willen    nun    den    ganzen   Sommer 


0  Dragomanow  a.  a.  O.  S.  XXIX. 
*)  Dragomanow  a.  a.  O.  S.  XXIX. 
3)  Dragomanow  a.  a.  O.  S.  XXX. 


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Drittes  Kapitel.    Der  Anarchistenführer  Michael  Bakunin.    15 

krumm  zu  liegen.  Ich  hatte  mich  bei  Bondi  für  ihn  verbürgt 
und  habe  vor  einigen  Tagen  306  Thaler  für  ihn  bezahlt, 
nachdem  ich  ihm  in  Leipzig,  als  er  damals  mit  Herwegh  in 
die  Schweiz  ging,  schon  2500  Taler  bar  geliehen  habe*).« 

In  Paris  verkehrte  Bakunin  mit  Proudhon,  der  in  seiner 
Schrift  »Qu 'est  ce-que  la  propri^te?«  das  Wort  Anarchie 
zum  erstenmal  zur  Bezeichnung  eines  idealen  Zustandes  der 
Herrschaftslosigkeit  brauchte  =).    Herzen  schreibt  darüber: 

»Ein  paarmal  bin  ich  ihm  (Proudhon)  bei  Bakunin  be- 
gegnet, mit  dem  er  sehr  intim  war.  Bakunin  wohnte  damals 
bei  A.  Reichel  (dem  Musiker,  der  später  das  Fräulein  Em, 
die  mit  der  Familie  Herzen  aus  Rufsland  kam,  heiratete)  in 
einer  äufserst  bescheidenen  Wohnung  jenseits  der  Seine  iji  der 
Rue  de  Bourgogne.  Proudhon  pflegte  damals  öfter  hinzugehen, 
um  Reicheis  Beethoven  und  Bakunins  Hegel  zu  hören,  —  doch 
dauerten  die  philosophischen  Debatten  länger  als  die  Sympho- 
nieen.  Sie  erinnerten  an  den  berühmten  , Abendgottesdienst', 
welchen  Bakunin  mit  Chomjakow  bei  Tschaadajew,*  bei  der  Jela- 
gina  im  Gespräche  über  denselben  Hegel  Nächte  hindurch  abzu- 
halten pflegte.  Einmal  abends,  im  Jahr  1847,  wurde  es  Karl  Vogt, 
der  auch  in  der  Rue  de  Bourgogne  wohnte  und  öfters  Reichel 
und  Bakunin  zu  besuchen  pflegte,  etwas  langweilig,  die  end- 
losen Gespräche  über  Phänomenologie  anzuhören,  und  er  ging 
nach  Hause.  Am  Tage  darauf  holte  er  Reichel  ab;  beide 
mufsten  in  den  Jardin  des  plantes  gehen.  Er  wunderte  sich 
über  das  trotz  der  frühen  Stunde  aus  Bakunins  Kabinett 
dringende  Gespräch,  er  öffnete  die  Türe,  —  und  siehe,  Proudhon 
und  sein  Freund  safsen  auf  demselben  Platze  vor  dem  er- 
loschenen Kaminfeuer  und  schlössen  mit  kurzen  Worten  die 
am  Abend  vorher  eingeleitete  Debatte  3).« 

In  Paris  verbrachte  Bakunin  ein  ziemlich  untätiges  Leben. 
Von  1840  bis  Ende  1847  hat  er  etwa  fünf  Zeitungsartikel  ver- 
fafst,   er   geriet   in   die  Lage  eines  deklassierten,   professions- 


0  Arnold  Ruges  Briefwechsel  und  Tagebücher  aus  den  Jahren 
1825-1880,  herausgegeben  von  Paul  Nerrlich.  Berlin  1886.  I. 
S.  300. 

0  Conrad,  Handwörterbuch  der  Staatswissenschaften.  I.  Bd., 
2.  Aufl.    Artikel  Anarchismus  von  Georg  Adler,  S.  301. 

3)  Herzens  Werke  XL,  S.  52. 


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i6  Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

losen  Menschen.  Er  wurde,  bemerkt  Dragomanow,  der  Ahn- 
herr jener  Russen,  die  in  den  politischen  Prozessen  der  70erj 
80er  Jahre  auf  die  Frage,  womit  sie  sich  beschäftigten,  zu 
antworten  pflegten:  »Mit  Revolution«,  und  in  der  Tat  zu  nichts 
anderem  fähig  Tiaren. 

Am  29.  November  1847  hielt  Bakunin  in  Paris  auf  dem 
Bankett  der  siebzehnten  Jahresfeier  des  polnischen  Aufstandes 
von  1830  eine  Rede;  infolge  derselben  wurde  er  auf  Betreiben 
des  russischen  Gesandten  Kisseljow  aus  Frankreich  ausgewiesen. 
Dank  der  Februarrevolution  von  1848  öffneten  sich  ihm  die 
französischen  Grenzen  wieder;  mit  Leib  und  Seele  stürzte  er  sich 
in  die  Revolution.  1848  wohnte  er  bei  dem  Musiker  Reichel^), 
Als  er  1849  an  der  Dresdener  Mairevolution  teilnahm,  wurde; 
er  in  der  Nacht  vom  9.  auf  10.  Mai  verhaftet  und  auf  die 
Festung  Königstein  gebracht.  Am  16.  April  1850  wurde  er 
zum  Tode  verurteilt,  die  Kapitalstrafe  wurde  indes  anfangs 
Juni  in  lebenslängliches  Zuchthaus  umgewandelt.  Am  13.  Juni 
1850  wurde  er  an  Österreich  ausgeliefert  und  im  St.  Georgs- 
Kloster  auf  dem  Hradschin  in  Prag,  vom  März  1851  an  in 
Olmtitz  m  strenger  Haft  gehalten.  Am  15.  Mai  1851  ward 
er  zum  Tode  durch  den  Strang  verurteilt,  gleichzeitig  aber 
zu  lebenslänglichem  schwerem  Kerker  begnadigt  und  darauf 
an  Rufsland  ausgeliefert*). 

Er  wurde  in  den  Alexeiravelin  der  Peter-Paulsfestung  in 
Petersburg  verbracht  und  wufste  sieh  den  Zumutungen  von 
Geständnissen  durch  Abfassung  eines  allgemeinen,  an  Nikolaus 
gerichteten  Briefes  zu  entziehen  und  wurde  fortan  in  Ruhe 
gelassen.  1854  ward  er  nach  Schlüsselburg  gebracht.  An 
Skorbut  leidend,  verlor  er  die  Zähne  und  hatte  Selbstmord- 
gedanken. Auf  Einwirkung  seiner  Familie  wurde  er  im  März 
1857  zur  Ansiedelung  nach  Westsibirien  verschickt.  1861 
flüchtete  er  sich;  er  wufste  seine  Flucht  den  russischen  Be- 
amten als  eine  Studienreise  hinzustellen  3).  Am  17.  September 
sehen  wir  ihn  in  San  Francisco,  am  27.  Dezember  1861  trifft 
er  in  London   ein,   von  1864 — 1866  lebte  er   in  Florenz  und 


0  Dragomanow,  Bakunins  sozialpolitischer  Briefwechsel,  Seite 
XLIV. 

»)  Nettlau  a.  a.  O.  S.  12. 

3)  Nettlau  a.  a.  O.  S.  13  u.  14. 


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Drittes  Kapitel.    Der  Anarchistenführer  Michael  Bakunin.    17 

Neapel.  Später  wohnte  er  bis  kurz  vor  seinem  in  Bern  er- 
folgten Tode  meist  zu  Locamo,  dort,  wie  er  im  Jahre  1870 
selbst  sagt,  einen  ungeheuren  Briefwechsel  führend.  Seine 
Briefe,  auch  aus  früheren  Jahren,  zeigen  deutlich  den  überzeugten 
Anarchisten.  »Du  mufst,«  schrieb  er  am  19.  Juli  1866  aus 
Ischia  an  Herzen,  ^aus  Konsequenz  (als  Sozialist)  überhaupt 
ein  Feind  eines  jeden  Staates  sein,  da  ein  solcher  mit  der 
wirklichen  freien,  weiten  Entwicklung  der  sozialen  Interessen 
der  Völker  unvereinbar  ist . . .  Ich  glaube,  die  erste  Pflicht  von 
uns  russischen  Verbannten,  die  wir  gezwungen  sind,  im  Aus- 
lande zu  leben  und  zu  handeln,  ist,  laut  die  Notwendigkeit 
der  Zerstörung  dieses  abscheulichen  Reiches  zu  verkünden. 
Dies  mufs  das  erste  Wort  in  unserem  Programm  sein').« 

In  einem  an  seinen  Freimd  Ogarjow  gerichteten  Brief 
vom  2.  Oktober  1869  preist  Bakunin  Locamo  als  ein  Paradies: 
»Ich  befürchte  nur  eines,  dafs  die  Weichheit  des  Lebens  und 
der  Luft  in  mir  die  Wildheit  der  sozialistischen  Schonungs- 
losigkeit verringern  und  lindern  werde.  Wahrlich,  hier  ver- 
mag man  selbst  den  Bourgeois  nicht  zu  zürnen,  so  einfach  sind 
sie  noch,  so  imzertrennlich  vom  Volke  leben  sie  hier,  indem 
sie  seine  Interessen  teilen,  und  so  harmlos  sind  sie  ... .  Hier  ist 
volle  Freiheit  für  jede  politische  Tätigkeit  (nur  nicht  für  die 
internationale)  und  selbstverständlich  für  die  russische  Propa- 
ganda^).« Nur  über  Schulden  klagt  Bakunin  öfter.  Am  14.  Juni 
1870  schreibt  er  an  Aga:  »Ich  bin  bis  zum  äufsersten  Grade 
des  Elends  und  der  Aussichtslosigkeit  gekommen.  Ich  habe 
Schulden,  aber  keine  Kopeke.  Ich  habe  einfach  nichts,  wo- 
von zu  lebend).«  Ähnlich  klagte  er  am  14.  November  1871  in 
^inem  Brief  an  Aga:  »Zu  diesem  Fieber  kommt  nicht  allein 
vollständige  Geldlosigkeit,  ein  allgemeines  Versinken  in  Schulden 
hinzu,  sondern  auch  unerträgliche  Verfolgungen  von  Seiten  der 
Hauswirtin,  desEpicier  und  des  Fleischers;  die  letzten  beiden 
wollen  nicht  weiter  Proviant  liefern,  so  dafs  wir  bereits  den 
ganzen  Tag  kein  Fleisch  essen,  und  bald  werden  wir  ohne 
Kerzen  und  ohne  Holz  bleiben^).«  Am  9.  Februar  1872  jammert 

')  Dragomanow,  Bakunins  sozialpolit.  Briefwechsel  S.  120, 127. 
»)a.  a.  O.  S.  170. 
3)  a.  a.  O.  S.  218. 
♦)  a.  a.  O.  S.  252. 

Langhard,  Die  anarchistische  Bewegung  in  der  Schweiz.  2 


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18  Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

Frau  Antonie  Bakunin  in  einem  Briefe  an  Ogarjow:  »Nicolai 
Platonowitsch ,  Sie  sind  ein  alter  Freund  Michels,  bemühen 
Sie  sich,  uns  zu  helfen,  retten  Sie  uns  vor  bitterer  Schande 
und  vor  Pfändung  unserer  armseligen  Habe^).« 

Von  Locamo  aus  betrieb  Bakunin  eine  lebhafte  revolutio- 
näre Agitation.  Im  September  1870  begegnen  wir  ihm  in 
Lyon,  wo  er,  vereint  mit  jurassischen  Anarchisten,  eine  revolutio- 
näre Kommune  organisieren  wollte.  Am  19.  September  schrieb 
Bakimin  aus  Lyon :  »Es  gibt  hier  noch  keine  echte  Revolution, 
aber  es  wird  eine  geben  und  alles  wird  zu  einer  solchen  vorbereitet 
und  ins  Werk  gesetzt.  Ich  stürze  mich  hinein  auf  Tod  und 
Leben.  Ich  hoffe  auf  einen  baldigen  Sieg.  Schreibe  mir,  France, 
Madame  Palix,  Cours  Vittou,  Lyon  pour  Madame  Antonie^).« 

Weiter  berichtet  Bakunin  am  25.  September  1870  aus 
Lyon:  »Ich  werde  dir  sofort  unsere  Proklamation  schicken, 
worin  das  Volk  aufgefordert  wird,  alle  noch  bestehenden  imd 
hindernden  Behörden  zu  stürzen.  Diese  Nacht  werden  wir  alle 
Hauptfeinde  verhaften.  Morgen  ist  der  letzte  Kampf  und  hoffent- 
lich der  Sieg  ....  Wahrscheinlich  hat  Guillaume  die  Broschüre 
geschickt  3).«  Die  Broschüre  führte  den  Titel  »Lettre  ä  un 
Fran^ais  sur  la  crise  actuelle«.  In  der  Schrift  weist  Bakunin 
darauf  hin,  dafs  die  einzige  Rettung  Frankreichs  vor  den 
Preufsen  im  Sozialrevolutionären  Anarchismus  zu  suchen  sei*). 

Über  Bakunins  letzten  Aufenthalt  in  Locamo  geben  die 
Erinnerungen  von  Debagori-Mokrijewitsch  nachstehende  Schilde- 
rung: »Bakunin  war  ungewöhnlich  hoch  und  massiv,  wenn 
auch  seine  Fülle  sichtlich  krankhaft  war.  Sein  Gesicht  war 
aufgedunsen,  unter  seinen  hellgrauen  oder  blauen  Augen  lagen 
Wülste.  Seinen  mächtigen  Kopf  krönte  eine  hohe  Stirn,  an 
den  Schläfen  starrte  spärliches  halbergrautes  Haar  in  krausen 
Büscheln  empor Als  er  sich  bückte,  um  seine  Stiefel  anzu- 
ziehen, bemerkte  ich,  wie  sein  Atem  stockte.  Als  er  sich 
wieder  aufrichtete,  begann  er  sehr  schwer  zu  keuchen,  der 
Atem  ging  ihm  aus,  sein  aufgedunsenes  Gesicht  wurde  blau. 
Dieses  alles  wies  darauf  hin,   dafs  die  Krankheit,   welche  ihn 


*)  Dragomanow,  Bakunins  sozialpolit.  Briefwechsel,  S.  254. 

»)  a.  a.  O.  S.  235. 

3)  a.  a.  O.  S.  236. 

*)  a.  a.  O.  S.  236.  .  ^ 


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Drittes  Kapitel.    Der  Anarchisteniührer  Michael  Bakunin.    19 

drei  Jahre  später  ins  Grab  bringen  sollte,  bereits  in  hohem 
Grade  vorgeschritten  war*).« 

Der  alte  Revolutionär  fühlte  sich  kampfesmüde.  Im 
Oktober  1873  verabschiedete  er  sich  in  einem  Brief  von  seinen 
anarchistischen  Freunden  der  Föderation  jurassienne,  worin  er 
u.  a.  sagt :  »Le  temps  n'est  plus  aux  id^es,  il  est  aux  faits  et  aux 
actes.  Ce  qui  importe  avant  tout  aujourd'hui,  c'est  Torgani- 
sation  des  forces  du  Proletariat.  Mais  cette  Organisation  doit 
6tre  Toeuvre  du  Proletariat  lui-m^me.  Si  j'etais  jeune,  je  me 
serais  transporte  dans  un  milieu  ouvrier,  et  partageant  la  vie 
laborieuse  de  mes  fr^res,  j'aurais  egalement  participe  avec 
eux  au  grand  travail  de  cette  Organisation  necessaire  ....  Je 
me  retire  donc,  chers  compagnons,  plein  de  reconnaissance  pour 
vous  et  de  Sympathie  pour  votre  grande  et  sainte  cause,  la 
cause  de  Thumanite.  Je  continuerai  ä  suivre  avec  une  anxiete 
fratemelle  tous  vos  pas,  et  je  saluerai  avec  bonheur  chacun  de 
vos  triomphes  nouveaux.    Jusqu'ä  la  mort  je  serai  votre  .  .  .  .« 

In  dem  Abschiedsbrief  erteilte  er  seinen  Parteigenossen 
zugleich  Mahnungen: 

»Tenez  ferme  ä  votre  principe  de  la  grande  et  large  liberte 
populaire,  Sans  laquelle  Tegalite  et  la  solidarite  elles-m^mes 
ne  seraient  que  des  mensonges; 

Organisez  toujours  davantage  la  solidarite  internationale, 
pratique,  militante  des  travailleurs  de  tous  les  m^tiers  et  de 
tous  les  pays  et  rappelez-vous  qu'infiniment  faibles  comme 
individus,  conune  localit^s  ou  comme  pays  isol^s,  vous  trouverez 
une  force  immense,  irr^sistible  dans  cette  universelle  coUec- 
tivite^).« 

Bakunin  kam  am  13.  Juni  1876  nach  Bern.  Er  sagte  zu 
dem  ihm  seit  langen  Jahren  befreundeten  Arzt  Dr.  Adolf 
Vogt:  »Entweder  wirst  du  mich  kurieren  oder  umbringen.« 
Scherzend  versetzte  A.  Vogt:  »Es  wird  wohl  das  letztere  der 
Fall  sein.«  Vogt  brachte  seinen  an  Hypertrophie  des  Herzens 
leidenden  Freund  in  Professor  Kochers  Privatspital  im  Matten- 
hof in  Bern.  Einmal  besuchte  Bakunin  noch  die  Familie  des  Musik- 


')  Dragomanow,  Bakunins  sozialpolit.  Briefwechsel,  Einleitung 
S.  XCV. 

*)  Bulletin  de  la  Föderation  jurassienne  de  rAssociation  inter- 
nationale des  travailleurs  vom  12.  Oktober  1873. 

2* 

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20  Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

direktors  Reichel  in  Bern,  mit  dem  er  seit  den  vierziger  Jahren 
intim  befreundet  war.  Zu  Frau  Marie  Reichel  sagte  Bakunin : 
»Ich  bin  nach  Bern  gekommen,  um  zu  sterben.«  Am  Abend 
wurde,  wie  gewohnt,  musiziert.  Früher  mulste  Reichel  Bakunin 
oft  stundenlang  vorspielen.  Diesmal  stand  er  an  den  Ofen 
gelehnt  —  er  konnte  sich  nicht  setzen  —  imd  hörte  einem 
Trio  von  Reicheis  Kindern  zu,  bis  er  es  unterbrach  und  sagte : 
»Ich  kann  nicht  mehr.«  Dann  ging  er  in  die  Privatklinik 
und  verliels  sie  nicht  mehr.  Er  litt  an  einer  Blasenlähmung 
mit  beständigem  Hamträufeln,  einer  chronischen  Entzündung 
der  Nieren  imd  an  Wassersucht.  Wenn  ihn  einer  seiner  Freunde 
besuchte,  erwachte  er  immer  vollständig  aus  seinem  schlaf- 
ähnlichen Zustand  und  sprach  stets  mit  dem  ihm  eigentüm- 
lichen Humor,  der  gewohnten  Schärfe  des  Geistes,  als  ob  er 
gar  nicht  krank  wäre.  Bei  den  Besuchen  sprach  er  nicht  vom 
Sterben.  Als  er  Reichel  kurz  vor  dem  Tode  noch  sah,  sagte 
er  zu  ihm,  ihm  die  Hand  schüttelnd :  »Leb'  wohl,  mein  lieber 
alter  Freund.«  Dies  war  sein  Abschied.  Kurz  vorher  hatte 
er  Frau  Reichel  noch  einen  Brief  an  seine  in  Neapel  weilende 
Gattin  mit  sehr  deutlicher  Stinmie  diktiert.  l,n  den  allerletzten 
Tagen  sprach  er  wenig  mehr.  Samstag,  1.  Juli  1876,  mittags 
verschied  er  nach  Dr.  A.  Vogts  Äufserung  schmerzlos  ohne 
jede  Beängstigung.  Er  wurde  in  die  Totenkammer  des  Spitals 
verbracht.  Seine  tödliche  Krankheit  war  den  in  Bern  wohnen- 
den Gesinnungsgenossen,  wie  Brousse  und  den  russischen 
Studierenden,  ganz  unbekannt,  bis  eine  russische  Studierende 
bei  Reicheis  davon  hörte.  Die  Nachricht  wurde  dann  überall 
hin  verbreitet;  am  29.  Juni  hiefs  es,.  Bakunin  sei  bewufstlos. 
Seine  in  Neapel  wohnende  Frau  kam  am  Abend  des  Begräbnis- 
tages in  Bern  an"). 

Am  3.  Juli,  nachmittags  4  Uhr,  bewegte  sich  ein  Zug  mit 
Bakunins  Leiche  vom  Inselspital  durch  die  Gassen  der  schweize- 
rischen Bundesstadt  nach  dem  Bremgarten-Friedhof.  Am  offe- 
nen Grabe  wurden  mehrere  Reden  gehalten.  Adhemar  Schwitz- 
gebel  verlas  die  von  verschiedenen  Freunden  und  Sektionen 
der  Internationalen  eingegangenen  Briefe  und  Telegramme. 
Joukowsky  gab  ein  Lebensbild  von  Bakunin.  James  Guillaume 
erinnerte  an  die  Verleumdungen,  womit  die  Reaktion  den  grolsen 


')  Nettlau,  Bakunin,  Manuskript  III.  S.  836,  837. 

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Drittes  Kapitel.    Der  Anarchistenführer  Michael  Bakunin.     21 

revolutionären  Bahnbrecher  verfolgt  habe,  und  an  die  Dienste, 
die  er  der  sozialistischen  Sache  geleistet*  Elis€e  Reclus  sprach 
von  den  persönlichen  Eigenschaften  Bakunins,  von  der  Kraft 
seiner  Intelligenz,  seiner  unermüdlichen  Tätigkeit.  Carlo  Salvioni 
huldigte  dem  Gegner  von  Mazzini,  dem  Champion  des  volks- 
tümlichen Sozialismus  in  Italien.  Paul  Brousse  sprach  darauf 
im  Namen  der  revolutionären  Jugend,  die  sich  zu  den  Ideen 
bekenne,  deren  populärster  Vertreter  Bakunin  war.  Zuletzt 
richtete  em  in  Bern  wohnender  deutscher  Arbeiter,  Betsien, 
ein  letztes  Abschiedswort  an  denjenigen,  dessen  ganzes  Leben 
der  Emanzipation  der  Arbeiter  gewidmet  war.  Drei  Kränze 
wurden  auf  den  Sarg  gelegt  im  Namen  der  französischen, 
deutschen  und  italienischen  Sektion  der  Internationalen  in  Befn '). 
Nach  der  Beerdigungsfeier  hielten  die  französischen,  italie- 
nischen, deutschen,  russischen  und  schweizerischen  Anarchisten 
eine  Versammlung  in  Bern,  m  der  sie  sich  juigesichis  des 
Grabes  von  Bakunin  gelobten,  alle  persönlichen  Streitigkeiten 
zu  vergessen  und  einig  zusammenzustehen.  Die  Freunde  Baku- 
nins betonten,  in  den  Generalstatuten  der  Internationalen,  revi- 
diert auf  dem  Genfer  Kongreis  von  1873,  sei  eine  Bestimmung 
enthalten,  welche  sage,  dafs  die  Föderationen  und  Sektionen 
ihre  vollständige  Autonomie  behalten,  d.  h.  das  Recht,  sich 
nach  ihrem  Willen  zu  organisieren,  ihre  eigenen  Angelegen- 
heiten zu  verwalten  ohne  irgend  eine  Einmischung  von  aufsen, 
so  dafs  sie  selbst  den  Gang  für  die  Emanzipation  der  Arbeiter 
bestinunen  können.  Auf  diesem  Boden  allein  sei  eine  An- 
näherung zwischen  den  zwei  oder  drei  verschiedenen  Organi- 
sationen möglich.  Auf  Grund  der  ausgetauschten  Gedanken 
wurde  eine  Resolution  beschlossen,  welche  lautete:  »Les  tra- 
vailleurs  r^unis  ä  Beme  ä  Toccasion  de  la  mort  de  Michel 
Bakounine,  et  appartenant  ä  cinq  nations  diff^rentes,  les  uns 
Partisans  de  Tfitat  ouvrier,  les  autres  partisans  de  la  libre 
f^6ration  des  groupes  de  productions,  pensent  qu'une  r^con- 
ciliation  est  non  seidement  tr^s  utile,  tr^s  d^sirable,  mais  encore 
tr^s  facile,  sur  le  terrain  des  principes  de  T  Internationale  tels 
qu'ils  sont  formul^s  ä  l'article  3  des  Statuts  g^n^raux,  revises 
au  Congr^s  de  Gen^ve  1873.  En  cons^quence,  Tassembl^e 
r^unie  ä  Berne  propose  ä  tous  les  travailleurs  d'oublier  de 


')  Bulletin  der  Fed^ration  jurassienne  vom  9.  Juli  1876. 

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22  Erster  Teil.    Die  anarchist  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

vaines  et  fächeuses  dissensions  pass^es  et  de  s'unir  plus  ^troite- 
ment  sur  la  reconnaissance  des  principes  6nonc^s  ä  Tarticle  3' 
des  Statuts  mentionn^s  ci-dessus  ^).c 

Das  Bulletin  der  F^d^ration  jurassienne  teilte  seinen  Lesern 
den  Tod  Bakunins  mit  den  Worten  mit:  »Un  des  hommes  qui 
ont  le  plus  contribu^  ä  la  propagande  socialiste  rdvolutionnaire 
dans  TEurope  moderne,  Michel  Bakounine,  est  mort  ä  Beme, 
samedi  le  1.  juillet*).« 

Die  Züricher  »Tagwacht« ,  Organ  des  schweizerischen 
Arbeiterbundes,  vom  8.  Juli  1876  schrieb: 

»Bakunin  ist  in  Bern  gestorben.  Er  hat  seinen  Ruhm 
überlebt,  und  die  Zeit,  da  die  russische  Jugend  seinen  Worten 
als  denen  eines  Propheten  lauschte,  ist  lange  dahin.  In  der 
Arbeiterbewegimg  hat  Bakunin  eine  2^itlang  grofses  Unheil 
angerichtet,  bis  ihm  das  Handwerk  gelegt  wurde.  Die  auf 
Beschluls  des  Kongresses  der  Internationalen  Arbeiterassoziation 
im  Haag  herausgegebene  Broschüre,  welche  das  Bakuninsche 
Komplott  aufdeckte,  versetzte  dem  alten  Wühlhuber  den  Todes- 
stols.  Er  veröffentlichte  eine  Erklärung  im  Journal  de  Gen^ve, 
dafs  er  sich  von  jeder  öffentlichen  Aufmerksamkeit  zurückziehe, 
was  er  in  den  letzten  drei  Jahren  ausgehalten  hat.  Bakunin 
war  der  ausgeprägteste  Typus  eines  Geheimbündlers,  aber  er 
wufste  sein  ganzes  Leben  lang  nicht  recht,  was  er  wollte, 
stolperte  von  einem  Widerspruch  zum  andern  und  richtete 
dadurch  eine  entsetzliche  Verwirrung  an.  Während  er  z.  B. 
in  seiner  geheimen  Allianz  eine  wahrhaft  russisch-despotische 
Diktatur  etablierte,  bekämpfte  er  in  der  Internationalen  eine 
nicht  minder  stramme  Organisation  als  ,autoritär^  Wenn 
Bakimin  von  verschiedenen  guten  imd  vorurteilslosen  Sozia- 
listen für  einen  russischen  Agenten  gehalten  wurde  —  der  er 
wohl  nicht  war  — ,  so  gründet  sich  dieser  Verdacht  auf  die  Tat- 
sache, dafs  Bakunins  destruktive  Tätigkeit  nur  der  revolutio- 
nären Bewegung  Schadeji  zufügte,  während  sie  der  Reaktion 
sehr  nützte^).« 

')  Bulletin  der  F^d^ration  jurassienne  vom  16.  Juli  1876. 

*)  Bulletin  de  la  F^d^ration  jurassienne  vom  9.  Juli  1876. 

3)  Siehe  auch  Greulich,  Die  Theorie  der  Anarchie,  kritisch  be- 
leuchtet von  H.  G.  (Hermann  Greulich).  Richter,  Jahrbuch  für 
Sozial  Wissenschaft  und  Sozialpolitik,  Zürich  1879,  I.  Erste  Hälfte 
S.  4.  —  Femer;  Michael  Bakunin  und  der  Radikalismus  (anonym) 
in  der  Deutschen  Rundschau  Bd.  XII  S.  231. 


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Drittes  Kapitel.    Der  Anarchistenführer  Michael  Bakunin.    23 

Malon,  ein  persönlicher  Bekannter,  nennt  Bakunin  einen 
«r^volutionnaire  ^m^rite,  conspirateur  exp^riment^  et  grand 
charmeur  d'hommes*).« 

Nach  Alexander  Reichel  war  Bakunin  wohl  der  Mann,  um 
Begeisterung  für  seine  Ideen  zu  erwecken,  besonders  in  Arbeiter- 
kreisen, wo  er  kaum  einen  Gegner  fand,  der,  mit  gleichen  Gaben 
ausgerüstet,  ihm  ebenbürtig  gegenübertreten  konnte:  >Wir 
haben  Bakunin  persönlich  gekannt  und  müssen  bekennen, 
dals  seine  Art  zu  disputieren,  etwas  Faszinierendes  hätte.  Es 
war  unendlich  schwer,  ihm  gegenüber  einen  Standpunkt  fest- 
zuhalten ;  mit  einer  nie  versagenden  Dialektik  häufte  er  Argu- 
ment auf  Argument,  bis  er  den  Gegner  hatte,  wo  er  ihn 
haben  wollte^).« 

Professor  Gustav  Vogt  urteilte  wie  folgt  über  Bakunin: 
»Seine  Bedeutimg  lag  in  seiner  persönlichen  Einwirkung;  er 
hatte  eine  merkwürdige  Macht  über  die  Menschen,  die  ihm 
nahekamen.  Er  war  ein  grofses  Talent,  ein  reicher  Geist, 
aber  zu  übersprudelnd  und  infolgedessen  fiel  es  ihm  schwer, 
seine  Gedanken  zu  ordnen.  Gutmütig  wie  ein  Kind,  hatte  er 
eine  eigentliche  Passion  für  das  Konspirieren  und  war  jeder 
Gewalttat  geneigt,  die  eine  Revolution  hätte  herbeiführen  oder 
fördern  können  3).« 

Als  Schriftsteller  war  Bakunin  wenig  fruchtbar;  was  er 
anfing,  blieb  unvollendet,  Fragment.  Am  27.  April  1867 
schrieb  Herzen,  der  Herausgeber  der  »Glocke c,  an  Bakunin: 
»Deine  Artikel  erwarte  ich,  sollten  sie  nur  nicht  in  deinem 
Gehirn  stecken  bleiben,  wie  es  mit  den  Memoiren,  dem  Traktat 
über  den  Staat,  der  Rektifikation  der  ,Glocke^  und  mit  allen 
deinen  publizistischen  Plänen  der  Fall  war-»).«  Der  »Revolte« 
vom  13.  Dezember  1879  teilte  mit,  Bakunin  habe  wahrschein- 
lich bei  Simmen  &  Rieder  in  Bern  im  Jahre  1868  ein  Werk 
begonnen,  betitelt :  »L'Anti-Th^ologisme,  le  F^deralisme  et  le 
Socialisme«.  Wer  Abzüge  dieser  Arbeit  besitze,  möchte  sie  der 
Redaktion  übermitteln.  Eine  Übersicht  von  Bakunins  Publi- 
kationen gibt  M.  Nettlau  5). 


0  La  Nouvelle  Revue,  Febr.  1884,  Artik.  Tlnternationale  S.  150. 
*)  »Der  Schweizerische  Sozialdemokrat«,  23.  November  1889. 
3)  Brief  von  Vogt  (Zürich)  an  den  Verfasser  dieser  Darstellung. 
^)  Dragomanow,  Bakunins  sozialpolit.  Briefwechsel,  S.  138. 
5)  Bibliographie  de  l'Anarchie,    Bruxelles  1897.    S.  42-51. 


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24  Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

Viertes  Kapitel. 

Internationale  Allianz  der  sozialistischen  Demokratie. 

War  es  Bakunin  auf  dem  Bemer  Kongrefs  der  Friedens- 
und Freiheitsliga  im  Jahre  1868  nicht  gelungen,  die  Liga  in  das 
autonomistische,  d.  h.  anarchistische  Fahrwasser  zu  ziehen,  so 
gründete  er  nun,  nachdem  er  mit  einem  Häuflein  Gleich- 
gesinnter demonstrativ  den  Austritt  aus  der  Liga  erklärt  hatte, 
die  internationale  Allianz  der  sozialistischen  Demokratie.  Das 
Programm  der  Allianz  ist,  der  anarchistischen  Bakuninschen 
Richtung  gemäfs,  durchaus  Staats-  imd  kirchenfeindlich.  Es 
lautet : 

1.  Die  Allianz  erklärt  sich  als  atheistisch;  sie  will  die 
Abschaffung  aller  Religionskulten  und  die  Ersetzung  des 
Glaubens  durch  die  Wissenschaft,  sowie  der  göttlichen  Ge- 
rechtigkeit durch  die  menschliche. 

2.  Sie  will  vor  allem  die  politische,  ökonomische  und 
soziale  Gleichmachung  der  Klassen  imd  der  Individuen  beider 
Geschlechter,  indem  sie  mit  der  Abschaffung  des  Erbrechts  den 
Anfang  macht,  damit  in  Zukunft  der  Genuls  gleich  sei  der 
produktiven  Arbeit  eines  jeden  und,  dem  vom  letzten  Arbeiter- 
kongreis  zu  Brüssel  gefalsten  Beschlüsse  gemäls,  der  Grund 
und  Boden,  die  Arbeitswerkzeuge,  sowie  alles  andere  Kapital, 
als  Köllektiveigentum  der  gesamten  Gesellschaft,  nur  dem 
Nutzen  der  Arbeiter,  d.  h.  der  ackerbauenden  und  industriellen 
Associationen  dienen. 

3.  Sie  will  für  alle  Kinder  beiderlei  Geschlechter  von 
ihrer  Geburt  an  die  Gleichheit  der  Mittel  zu  ihrer  Entwick- 
lung, d.  h.  ihres  Unterhaltes,  ihrer  Erziehung  und  ihres  Unter- 
richtes, auf  allen  Stufen  der  Wissenschaft,  der  Industrie  und 
der  Künste;  sie  hegt  die  Überzeugung,  dals  diese  zunächst 
nur  ökonomische  und  soziale  Gleichheit  die  Folge  haben 
wird,  eine  immer  gröfsere  natürliche  Gleichheit  der  Individuen 
zu  schaffen,  indem  sie  alle  künstlichen  Ungleichheiten,  histo- 
rische Produkte  einer  ebenso  falschen  als  unbilligen  sozialen 
Organisation,  verschwinden  macht. 

4.  Als  Feindin  jedes  Despotismus  und  keine  andere  poli- 
tische Form  als  die  republikanische  anerkennend,  sowie  jedes 
reaktionäre  Bündnis  absolut  verwerfend,  weist  sie  jede  politische 


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Viertes  Kapitel.    Internationale  Allianz  d.  sozial.  Demokratie.     25 

Tätigkeit  von  sich,  die  nicht  den  Triumph  der  Sache  der 
Arbeiter  gegen  das  Kapital  zum  immittelbaren  vmd  direkten 
Zweck  hat. 

5.  Sie  bekennt,  dafs  alle  gegenwärtig  existierenden  poli- 
tischen Autoritätsstaaten,  sich  mehr  und  mehr  zu  einfachen 
Funktionen  der  Verwaltung  des  öffentlichen  Dienstes  in  ihren 
betreffenden  Ländern  umwandelnd,  in  der  universellen  Einigung 
freier,  ackerbauender  wie  industrieller  Genossenschaften  ver- 
schwinden müssen. 

6.  Da  die  soziale  Frage  nur  auf  der  Grundlage  der  inter- 
nationalen oder  allgemeinen  Solidarität  der  Arbeiter  aller 
Länder  ihre  schliefsliche  imd  wirkliche  Lösung  finden  kann, 
verwirft  die  Allianz  jede  auf  dem  sogenannten  Patriotismus 
imd  der  Rivalität  der  Nationen  begründete  Politik. 

7.  Sie  will  die  universelle  Genossenschaft  aller  lokalen 
Genossenschaften  vermittelst  der  Freiheit*). 

Hierzu  bestand  ein  Reglement  mit  folgenden  Vorschriften: 

1.  Die  Internationale  Allianz  der  sozialistischen  Demo- 
kratie konstituiert  sich  als  ein  Zweig  der  Internationalen 
Arbeiterassociation ,  deren  sämtliche  allgemeine  Statuten  sie 
annimmt. 

2.  Die  Gründungsmitglieder  (membres  fondateurs)  organi- 
sieren provisorisch  ein  Zentralbureau  in  Genf. 

3.  Die  Gründungsmitglieder  ein  und  desselben  Landes 
konstituieren  das  Nationalbureau  dieses  Landes. 

4.  Die  Nationalbureaus  haben  die  Aufgabe,  an  allen  Orten 
Lokalgruppen  der  Allianz  der  sozialistischen  Demokratie  zu 
gründen,  die  sodann  vermittelst  ihrer  bezüglichen  National- 
bureaus beim  Zentralbureau  der  Allianz  ihre  Aufnahme  in  die 
Internationale  Arbeiterassociation  zu  beantragen  haben. 

5.  Alle  Lokalgruppen  bilden  ihre  Bureaus  in  der  bei  den 
Lokalsektionen  der  internationalen  Arbeiterassociation  üblichen 
Weise. 

6.  Alle  Mitglieder  der  Allianz  verpflichten  sich  zur  Zah- 
lung eines  monatlichen  Beitrages  von  10  Centimes.  Die  Hälfte 
des  Betrages  hält  jede  nationale  Gruppe  für  ihre  eigenen  Be- 


')  Ein  Komplott  gegen  die  Internationale  Arbeiterassociation, 
S.  111  u.  112.  Wir  folgen  unter  der  vorstehenden  Überschrift  den 
Ausführungen  der  erwähnten  Broschüre. 


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26  Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

dürfnisse  zurück,  die  andere  Hälfte  fliefst  in  die  Kasse  des 
Zentralbureaus  für  die  allgemeinen  Zwecke. 

In  den  Ländern,  in  welchen  man  diesen  Beitrag  für  zu 
hoch  erachtet,  können  ihn  die  Nationalbureaus  in  Übereinstim- 
mung mit  dem  Zentralbureau  ermälsigen. 

7.  Bei  dem  jährlichen  Arbeiterkongrels  wird  die  Delegation 
der  Allianz  der  sozialistischen  Demokratie,  als  Zweig  der  Inter- 
nationalen Arbeiterassociation ,  ihre  öffentlichen  Sitzimgen  in 
einem  besonderen  Lokale  halten. 

Diese  öffentliche  Allianz  der  sozialistischen  Demokratie  barg 
in  sich  eine  geheime  Allianz  der  internationalen  Brüder^). 

Nach  den  geheimen  Statuten  der  »Organisation  der  Allianz 
der  internationalen  Brüder«  gibt  es  in  der  Allianz:  1.  Die 
internationalen  Brüder;  2.  die  nationalen  Brüder;  3.  die  halb 
geheime,  halb  öffentliche  Organisation  der  internationalen 
Allianz  der  sozialistischen  Demokratie. 

Die  internationalen  Brüder,  deren  Zahl  sich  auf  hundert 
beschränkt,  bilden  gleichsam  das  heilige  Kollegium.  Sie  stehen 
unter  einem  Zentralkomitee  und  unter  Nationalkomitees,  welche 
als  Vollziehungsbureaus  und  Überwachungsbureaus  organisiert 
sind.  Die  Komitees  selbst  sind  vor  der  Generalversanunlimg 
von  mindestens  zwei  Dritteln  der  internationalen  Brüder  ver- 
antwortlich. Diese  AUianzbrüder  haben  kein  anderes  Vater- 
land als  die  allgemeine  Revolution  und  keinen  anderen  Feind 
als  die  Reaktion.  Sie  verwerfen  jede  Versöhnungs-  und  Kom- 
promilspolitik  und  halten  jede  politische  Bewegung  für  reaktio- 
när, die  nicht  den  Triumph  ihrer  Prinzipien  zum  unmittelbaren 
und  direkten  Zweck  hat.  Alle  internationalen  Brüder  kennen 
einander.  Kein  politisches  Geheimnis  darf  je  unter  ihnen 
existieren.  Keiner  kann  irgend  einer  geheimen  Gesellschaft 
angehören  ohne  positive  Zustimmung  seines  Komitees  oder  im 
Notfall,  wenn  dieses  verlangt  wird,  ohne  die  des  Zentral- 
komitees, und  er  kann  ihr  nur  unter  der  Bedingung  angehören, 
dafs  er  ihnen  alle  Geheimnisse  aufdeckt,  welche  sie  direkt  oder 
indirekt  interessieren  könnten.  Internationaler  Bruder  kann 
nur  werden,  wer  offen  das  ganze  Progranmi  in  allen  seinen 
theoretischen  und  praktischen  Konsequenzen  angenommen  hat 
und    mit  der   Intelligenz,   Energie,   Ehrenhaftigkeit   und   Zu- 


0  Siehe  den  Wortlaut  der  Statuten  in  Beilage  I. 

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Fünftes  Kapitel.    Die  Allianz  in  der  Schweiz.  27 

verlässigkeit  die  revolutionären  Leidenschaften  verbindet,  den 
Teufel  im  Leibe  hat. 

Die  nationalen  Brüder  werden  nach  demselben  Plan  von 
den  internationalen  Brüdern  in  jedem  Lande  als  nationale 
Association  organisiert;  doch  dürfen  sie  in  keinem  Falle  auch 
nur  die  Existenz  einer  internationalen  Organisation  ahnen. 

Die  geheime  internationale  Allianz  der  sozialistischen 
Demokratie  besitzt  ein  gesetzgebendes  Organ  in  dem  perma- 
nenten Zentralkomitee,  welches,  so  oft  es  zusammentritt,  sich 
in  die  »Geheime  Generalversammlung  der  Allianz <:  umtauft. 
Diese  Versanmilung  findet  einmal  jährlich  auf  dem  Kongrefs 
der  Internationalen  statt  od^r  aulserordentlich  auf  Einberufung 
durch  das  Zentralbureau  oder  vielmehr  durch  die  Genfer  Zentral- 
sektion. 

Die  Genfer  Zentralsektion  ist  die  permanente  Delegation 
des  permanenten  Zentralkomitees,  der  vollziehende  Rat  der 
Allianz.  Sie  zerfällt  wiederum  in  zwei  Unterabteilimgen, 
Zentralbureau  und  Überwachungskomitee.  Das  Zientralbureau, 
aus  drei  bis  sieben  Mitgliedern  bestehend,  ist  die  eigentliche 
Exekutivgewalt  der  Allianz  und  es  erhält  von  der  Genfer 
Zentralsektion  seine  Winke. 


Fünftes  Kapitel. 

Die  Allianz  in  der  Schweiz'). 

Bakunin  suchte  die  öffentliche  Allianz  der  sozialistischen 
Demokratie  in  die  internationale  Arbeiterassociation  einzu- 
nisten. Am  i5.  Dezember  1868  beantragte  die  Allianz  beim 
Generalrat  die  Aufnahme  in  die  Internationale.  Sie  sandte 
Statuten  und  Programm  ein.  Obwohl  sich  die  Allianz  als 
»vollständig  in  der  Internationalen  aufgegangen«  erklärte,  be- 
ansprucht^ sie  doch,  in  deren  Schols  eine  zweite  internationale 
Körperschaft  zu  bilden.  Am  22.  Dezember  1868  wies  der 
Generalrat  die  Aufnahme  der  Allianz  ab.  Einige  Monate 
später  wandte  sie  sich  von  neuem  an  den  Genera,lrat  und  fragte 
an,  ob  er  ihre  Grundsätze  anerkenne  oder  nicht.    Im  ersteren 


0  Siehe:  Ein  Komplott  gegen  die  Internationale  S.  14  u.  folg. 

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28  Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

Falle  erklärte  sie  sich  bereit,  sich  in  einfache  intematicmale 
Sektionen  aufzulösen. 

Am  22.  Juni  1869  zeigte  die  Genfer  Sektion  der  Allianz 
dem  Generalrat  die  erfolgte  Auflösung  der  internationalen 
Allianz  der  sozialistischen  Demokratie  an,  deren  sämtliche 
Sektionen  aufgefordert  worden  seien,  sich  in  internationale 
Sektionen  umzuwandeln.  Nach  dieser  ausdrücklichen  Er- 
klärung und  im  Irrtum  gehalten  durch  einige  Unterschriften 
des  Programms,  welche  voraussetzen  liefsen,  dafs  die  Sektion 
vom  romanischen  Föderativkomitee  anerkannt  sei,  nahm  der 
Generalrat  sie  auf.  Keine  der  angenommenen  Bedingungen 
ist  jemals  erfüllt  worden,  im  Gegenteil :  die  hinter  der  öffent- 
lichen Allianz  verborgene  geheime  Organisation  trat  mit 
diesem  Augenblicke  erst  in  volle  Tätigkeit.  Hinter  der  Genfer 
internationalen  Sektion  stand  das  Zentralbureau  der  geheimen 
Allianz,  hinter  den  internationalen  Sektionen  zu  Neapel,  Barce- 
lona, Lyon,  im  Jura  die  geheimen  Sektionen  der  Allianz.  Auf 
dem  Kongrefs  der  Internationalen  zu  Basel  im  September  1869 
hoffte  Bakunin  sich  der  Leitung  der  Internationalen  zu  be- 
mächtigen. Auf  diesem  Kongrefs  war  die  geheime  Allianz 
durch  mindestens  zehn  Delegierte  vertreten,  unter  ihnen 
Bakunin  selbst.  Diese  Anzahl  reichte  aber  nicht  hin,  von 
dem  Kongrefs  die  Abschaffung  des  Erbrechts  sanktionieren 
zu  lassen. 

In  Genf  herrschte  offener  Krieg  zwischen  dem  durch  die 
fast  einmütige  Haltimg  der  Genfer  Internationalen  unterstützten 
romanischen  Föderalkomitee  und  der  Allianz.  Letztere  hatte 
zu  Verbündeten  in  diesem  Kampfe  den  von  James  Guillaume 
redigierten  »Progr^sc  und  die  Genfer  »ßgalite«.  Die  Allianz 
führte  ihren  gröfsten  Schlag  auf  dem  Kongrefs  der  romanischen 
Föderation  zu  Chaux-de-Fonds  am  4.  April  1870.  Es  handelte 
sich  darum,  die  Genfer  Sektionen  zu  zwingen,  die  Genfer 
öffentliche  Allianz  als  einen  Teil  der  Föderationen  anzuerkennen 
und  das  Föderalkomitee  nach  einem  Orte  des  Neuenburger 
oder  Berner  Jura  zu  verlegen,  wo  die  geheime  Allianz  Meister 
war.  Bei  Eröffnung  des  Kongresses  verlangten  zwei  Delegierte 
der  »Sektion  der  Allianz«  ihre  Zulassung.  Auf  Andringen 
Guillaumes  und  Schwitzgebeis  wurde  die  Sektion  der  Allianz 
mit  einer  angefochtenen  Majorität  von  einer  oder  zwei  Stimmen 
zugelassen.    Die  Genfer  Delegierten  zogen  sich  infolgedessen 


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Fünftes  Kapitel.     Die  Allianz  in  der  Schweiz.  29 

vom  Kongrefs  zurück.  Da  die  Internationalen  von  Chaux-de- 
Fonds  die  Genfer  unterstützten,  mufsten  die  Allianzisten  das 
Kongrelslokal  verlassen,  das  den  Sektionen  des  Ortes  gehörte. 

Die  Allianzisten  legten  sich  den  Titel  eines  romanischen 
Föderativkomitees  bei  und  erhoben  die  Guillaumsche  «Solidarit^;^ 
zum  Organ  der  romanischen  Föderation.  Es  bestanden  nun  ein 
Föderalkomitee  mit  dem  unter  allianzistischen  Einflüssen  stehen- 
den Zentralorgan  «L'Egalit^»  und  ein  Föderalkomitee  in  Chaux- 
de-Fonds  mit  dem  neugegründeten  Zentralorgan  »La  Solidarit4«. 
Jeder  der  beiden  Zentralausschtisse  erhob  den  Anspruch,  der 
allein  berechtigte  Vertreter  der  Gesamtföderation  der  romanischen 
Schweiz  zu  sein.  Beckers  »Vorbote«  bemerkte  zu  dem^ Vor- 
kommnis, jenes  Aufnahmebegehren  sei  keineswegs  sachfreund- 
lich gewesen,  da  es  zum  Zwiespalt  führen  mufste,  denn  die 
tonangebende  Persönlichkeit  in  der  Allianz,  Bürger  Bakunin, 
sei  in  Genf  längst  unbeliebt  geworden,  man  betrachte  die 
allianzistische  Sektion  lediglich  als  Intriguiermaschine.  Das 
beste  Mittel  zur  Wiederversöhnung  wäre  der  freiwillige  Rück- 
tritt der  Allianz  gewesen.  Die  Generalversammlung  der 
Allianz  vom  16.  April  1870  habe  jedoch  einen  dahin  zielenden 
Antrag  mit  7  gegen  5  Stimmen  abgelehnt.  Damit  habe  sich 
die  Allianz  selbst  ihr  Todesurteil  gesprochen ,  »obgleich  nach 
dem  unausweichlichen  Austritt  der  Minorität  die  übrigbleiben- 
den acht  bis  zehn  Mitglieder  derselben  noch  einige  Zeit  den 
edlen  Mut  haben  werden,  der  Weltgeschichte  die  rechten  Wege 
vorzuweisen^).« 

Am  5.  September  brachte  der  Telegraph  die  Kunde,  es 
sei  in  Paris  eine  Revolution  ausgebrochen.  Da  veröffentlichte 
Guillaume  in  Nummer  22  der  »Solidarite«  vom  5.  September 
1870  ein  Manifest  an  die  Sektionen  der  Internationale,  das 
u.  a.  lautete: 

»L'empire  frangais  vient  de  crouler  dans  la  honte  et  dans 
le  sang,  la  r^publique  est  proclam^e;  le  peuple  fran^ais  est 
redevenu  mattre  de  ses  destin^es.  Le  roi  de  Prusse  cependant 
continue  ä  faire  la  guerre  ä  la  France.  Ce  n'est  plus  ä 
l'empereur  qu'il  en  veut,  c'est  ä  Tind^pendance  du  peuple 
fran^ais.    Dans  des  circonstances  pareilles,    le  devoir  de  tous 


')  »Vorbote«,  Zentralorgan  der  Sektionsgruppe  deutscher  Sprache 
der  Internationalen  Arbeiterassociation.    Genf  1870.    S.  59,  60. 


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30  Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

les  socialistes,  de  tous  les  hommes  de  coeur,  est  trac^.  La 
France  r^publicaine  repr^sente  la  libert^  de  TEurope,  TAlle- 
magne  monarchique  repr^sente  le  despotisme  et  la  r^action. 
II  faut  que  de  toutes  parts  les  r^publicains  se  tevent  et  mar- 
chent  ä  la  defense  de  la  r^publique  frangaise. 

flntemationaux,  c'est  ä  nous  de  donner  le  signal  de  ce 
mouvement.  Dans  tous  les  pays,  groupons-nous,  armons-nous 
et  marchons,  volontaires  de  la  libert^  et  de  T^galitd,  pour 
combattre  ä  c6t6  de  nos  fr^res  de  France.  La  cause  de  la 
r^publique  fran^aise,  c'est  celle  de  la  r^volution  europ^nne,  et 
le  moment  est  venu  de  donner  notre  sang  pour  Taffranchisse- 
ment  des  travailleurs  et  de  Thumanit^  tout  enti^re. 

»Internationaux  de  TAUemagne!  Jusqu'ä  präsent,  votre 
attitude  en  pr^sence  de  la  guerre  n'a  pu  6tre  qu'une  pro- 
testation  passive.  Maintenant  votre  röle  change.  Votre  devoir 
imp^rieux  est  de  tendre  la  main  ä  vos  fr^es  fran^ais  et  de 
les  aider  ä  ^craser  Tennemi  commun.  L'ennemi  commun,  c'est 
la  puissance  militaire  de  la  Prusse.  Levez-vous  donc  aussi  au 
nom  de  la  r^publique,  et  qu'il  n'y  ait,  ä  Berlin  et  ä  Paris,  que  des 
fr^res  unis  sous  le  m^me  drapeau  et  marchant  au  möme  combat. 
Intemationaux  des  Sections  de  la  Suisse!  Convoquez  im- 
m^diatement  dans  vos  localit^s  des  assembl^es  populaires, 
faites-y  une  propagande  ardente  de  nos  principes,  organisez- 
vous  fortement,  en  groupant  s^ance  tenante  tous  les  ouvriers 
dans  leurs  corps  de  m^tiers  respectifs,  ouvrez  une  souscription 
dont  le  montant  vous  permettra  de  faire  face  aux  frais  extra- 
ordinaires  n^cessit^s  par  la  Situation  et  versez  ä  cette  sous- 
cription votre  dernier  sou  disponible,  demandez  des  armes 
pour  les  volontaires.  Que  toutes  les  sections  se  mettent  en 
correspondance  entre  elles  et  avec  leurs  comit^s  f^d^raux; 
qu'elles  s'envoient  mutuellement  des  del^gu^s.  Ardeur,  Energie, 
promptitude ! 

«Intemationaux  du  monde  entier!  Ceci  est  Taurore  du 
jour  nouveau,  du  jour  de  la  justice  qui  se  l^ve  sur  Thumanit^ ! 
Vive  la  R^publique  sociale  universelle!» 

Das  Zirkular  wurde  den  meisten  Sektionen  der  Inter- 
nationalen in  Frankreich  und  Deutschland  geschickt.  In  Montier, 
Corg^mont,  St.  Imier,  Chaux-de-Fonds  wurden  Versammlungen 
abgehalten  und  Subskriptionen  gezeichnet.  Da  kam  aber  Be- 
richt, am  4.  September  sei  in  Paris  die  Revolution  nicht  zum 


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Fünftes  Kapitel.    Die  Allianz  in  der  Schweiz.  31 

Durchbruch  gelangt.  Dadurch  wurde  die  Bewegung  auf- 
gehalten. Am  Tage  nach  dem  Erscheinen  des  Manifestes 
hatte  der  Bundesrat  die  Neuenburger  Regierung  telegraphisch 
aufgefordert,  die  »Solidarit^c  mit  Beschlag  zu  belegen  und 
Guillaume  zu  verhaften.  Der  Neuenburger  Staatsrat  ordnete 
in  der  Tat  die  Beschlagnahme  des  Supplements  der  ^Solidarit^c 
an.  Was  die  Verhaftung  von  Guillaume  betraf,  so  hielt  die 
Neuenburger  Regierung  dafür,  es  würde  dadurch  dem  Zwischen- 
fall zu  grofse  Bedeutung  gegeben,  es  sei  klüger,  die  Sache  zu 
ersticken.  Der  Präfekt  von  Neuenburg  notifizierte  der  Druckerei 
das  absolute  Verbot,  die  »Solidarit6«  weiter  zu  drucken.  Alle 
auf  der  Post  befindlichen  Nummern  wurden  mit  Beschlag  be- 
legt. Das  nämliche  geschah  mit  den  Nunmiem  in  Basel,  die 
für  Deutschland  bestinunt  waren.  Das  Manifest  wurde  da- 
gegen in  Paris,  Lyon,  Marseille  und  andern  Städten  aus- 
geteilt; in  Lyon  wurde  es  an  die  Mauern  geschlagen,  mehrere 
Zeitungen  reproduzierten  es.  Eine  von  der  internationalen 
Sektion  in  Neuenburg  einberufene  öffentliche  Versammlung, 
die  protestieren  sollte  gegen  die  Beschlagnahme  der  »Soli- 
darit^«,  wurde  durch  den  Präfekten  in  Neuenburg  verhindert, 
welcher  die  Ankündigung  der  Versanunlung  durch  Ausrufer 
oder  öffentliche  Affichen  verbot  *). 

Baktmin  und  das  Jurakomitee  bedienten  sich  des  Krieges 
für  die  Revolution.  Bakunin  veröffentlichte  im  September 
1870  eine  kleine  Broschüre,  betitelt  »Lettres  ä  un  Fran^ais, 
sur  la  crise  actuelle«.  Die  Broschüre,  welche  auf  43  Seiten 
sechs  Briefe  umfafst,  nennt  weder  den  Autor  noch  Druckort. 
Der  erste  Brief  vom  1.  September  1870  bemerkt,  Frankreich 
habe  nur  zwischen  zwei  Dingen  die  Wahl.  Entweder  müsse 
es  sich  unter  das  schmähliche  Joch  der  Preufsen  beugen,  sich 
krümmen  unter  dem  Stab  von  Bismarck  und  seiner  pomme- 
rischen  Leutnants;  oder  das  Volk  müsse  Frankreich  vor  dem 


')  Memoire  pr^sent^  par  la  F6d^ration  jurassienne  de  TAsso- 
ciation  internationale  des  Travailleurs  ä  toutes  les  F^d^rations  de 
rintemationale.  Souvillier  1873.  S.  173,  174, 175.  —  In  der  Zeitung 
»Montagne*  vom  13.  Sept.  1870  veröffentlichte  P.  Coullery  eine 
Zuschrift,  datiert  Fontainemelon  vom  9.  Sept.  1870,  worin  er  mit 
Recht  bemerkte,  Kommunisten  (Anarchisten)  wie  Guillaume  und 
Bakunin  können  nicht  wohl  die  Waffen  zur  Verteidigung  einer 
Regierung  ergreifen,  da  sie  keine  Regierung  wollen. 


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32  Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

Ruin  retten.  Es  gebe  nur  ein  Heilmittel:  die  allgemeine  Er- 
hebung und  Revolution  des  Volkes.  In  diesem  Fall  sei  am 
Triumph  nicht  zu  zweifeln.  >La  France  conmie  fitat  est  perdue. 
Elle  ne  peut  plus  se  sauver  par  les  moyens  r^guliers  et  ad- 
ministratifs.  C'est  ä  la  France  naturelle,  ä  la  France  du  peuple 
ä  entrer  maintenant  sur  la  sctoe  de  Thistoire,  ä  sauver  sa 
libert^  et  celle  de  TEurope  enti^re,  par  un  soul^vement  im- 
mense, spontan^,  tout  populaire,  en  dehors  de  toute  Organi- 
sation officielle,  de  toute  centralisation  gouvememental.  Et  la 
France,  en  balayant  de  son  territoire  les  armdes  du  roi  de 
Prusse,  aura  du  m6me  coup  affranchi  tous  les  peuple  d'Europe 
et  accompli  T^mancipation  sociale  du  Proletariat^).» 

Bakunin  reiste  im  zweiten  Drittel  des  September  von 
Locamo  über  Bern,  Neuenburg  und  Genf  nach  Lyon  und 
unterzeichnete  mit  25  anderen  Mitgliedern  des  Aktionskomitees 
ein  rotes  Plakat,  welches  am  25.  September  an  den  Mauern 
Lyons  angeschlagen  wurde  und  den  sofortigen  Zusammentritt 
einer  Convention  r^volutionnaire  du  Salut  de  la  France,  aus 
zwei  Delegierten  jedes  Departements  gebildet,  befürwortete. 
Das  Plakat  lautete: 

R^publique  fran^aise. 
Föderation  r^volutionnaire  des  commimes. 

La  Situation  d^sastreuse  dans  laquelle  se  trouve  le  Pajrs; 
rimpuissance  des  pouvoirs  officiels  et  Tindiff^rence  des  classes 
priviligiees  ont  mis  la  Nation  fran^aise  sur  le  bord  de  l'ablme. 
Si  le  peuple  organise  r^volutionnairement  ne  se  häte  d'agir, 
son  avenir  est  perdu,  la  Revolution  est  perdue,  tout  est  perdu. 
S'inspirant  de  Timmensite  du  danger  et  considerant  que  Taction 
desesperee  du  Peuple  ne  saurait  6tre  retardee  d'un  seul  instant, 
les  delegues  des  Comites  federes  du  Salut  de  la  France,  reunis 
au  Comite  central,  proposent  d'adopter  immediatement  les 
resolutions  suivantes: 

Art.  !•'.  La  machine  administrative  et  gouvemementaie 
de  TEtat,  etant  devenue  impuissante,  est  abolie.  Le  peuple 
de  France  rentre  en  pleine  possession  de  lui-m€me. 

Art.  2.  Tous  les  tribunaux  criminels  et  civils  sont  sus- 
pendus  et  remplaces  par  la  justice  du  peuple. 


»)  Lettres  ä  un  Fran^ais  sur  la  crise  actuelle,  September  1870 
S.  3,  4,  43. 


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Fünftes  Kapitel.    Die  Allianz  in  der  Schweiz.  33 

Art.  3.  Le  paiement  de  TimpOt  et  des  hypoth^ques  est 
suspendu.  L'impöt  est  remplac^  par  les  contributions  des  com- 
munes  fed^rees,  pr^lev^es  sur  les  classes  riches,  proportionnelle- 
ment  aux  besoins  du  salut  de  la  France. 

Art.  4.  L'Etat,  etant  dechu,  ne  pourra  plus  intervenir 
dans  le  paiement  des  dettes  privees. 

Art.  5.  Toutes  les  organisations  municipales  existantes  sont 
cass^es  et  remplac^es  dans  toutes  les  communes  fed^r^es  par  des 
Comitds  du  salut  de  la  France,  qui  exerceront  tous  les  pouvoirs 
sur  le  contröle  imm€diat  du  Peuple. 

Art.  6.  Chaque  comit^  de  chef-lieu  de  departement  en- 
verra  deux  deldgu^s  pour  former  la  Convention  r^volutionnaire 
du  Salut  de  la  France. 

Art.  7.  Cette  Convention  se  reunira  imm€diatement  ä 
rhötel  de  ville  de  Lyon,  comme  etant  la  seconde  ville  de 
France  et  la  plus  ä  port^e  de  pourvoir  ^nergiquement  ä  la 
defense  du  Pays. 

Cette  Convention,  appuy^e  par  le  Peuple  entier,  sauvera 
la  France.     Aux  Armes  ^)! 

Gleich  einem  Prolog  zur  Pariser  Revolution  vom  18.  März 
1871,  entstand  am  28.  Sept.  zu  Lyon  und  am  31.  Okt.  1870  zu 
Marseille  eine  Bewegung.  Die  Lyoner  Revolutionäre  verloren 
indessen  rasch  ihre  Energie  und  wurden  tiberrumpelt.  Bakunin 
stand  in  einiger  Gefahr;  mehrere  Stunden  eingespeiTt,  wurde 
er  schlielslich  von  Genossen  befreit.  Er  verliefs  Lyon  am 
29.  September  und  hielt  sich  bis  gegen  Ende  Oktober  in 
Marseille  auf.  Von  Marseille  begab  er  sich  zu  Schiff  nach 
Genua  und  kehrte  von  dort  nach  Locamo  zurück  ^). 

Infolge  der  Niederlage  in  Lyon  wandte  sich  eine  Reihe 
französischer  Flüchtlinge  nach  der  Schweiz,  besonders  nach 
Genf.  Die  Internationalen  im  Jura  verfolgten  mit  leiden- 
schaftlichem Interesse  die  Vorgänge  in  Lyon  imd  Marseille, 
einige  derselben  hatten  persönlich  daran  teilgenommen. 

Spöttisch  bemerkt  die  Schrift  »Ein  Komplott  gegen  die 
Internationale«:  »Am  28.  September,  dem  Tage  seiner  An- 
kunft, hatte  sich  das  Volk  des  Stadthauses  bemächtigt.   Bakunin 


0  Memoire  pr^sent^  par  la  Fed6ration  jurassienne,  pieces  justifi- 
catives,  S.  136. 

»)  M.  Nettlau,  Michael  Bakunin,  S.  31. 

Langhard,  Die  anarchistische  Bewegung  in  der  Schweiz.  3 

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34  Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

nahm  Posto  darin:  der  kritische,  der  lange  Jahre  hindurch 
erwartete  Moment  war  endlich  da,  an  welchem  Bakunin  den 
revolutionärsten  Akt  vollziehen  konnte,  den  die  Welt  jemals 
gesehen,  er  dekretierte  die  Abschaffung  des  Staates.  Aber 
der  Staat,  in  der  Form  und  Gestalt  von  zwei  Kompagnien 
Bourgeois-Nationalgarden  y  drang  ein  durch  einen  Eingang, 
den  zu  besetzen  man  vergessen  hatte,  fegte  den  Saal  aus  und 
schickte  Bakunin  eiligst  auf  den  Weg  nach  Genf^).« 


Sechstes  Kapitel. 

Wirksamkeit  der  Bakuninschen  Allianz  in  den  romanischen 

Ländern. 

In  Frankreich  waren  die  Mitglieder  wenig  zahlreich,  aber 
sehr  eifrig.  In  Lyon  wurde  die  Allianz  geleitet  von  Albert 
Richard  und  Gaspard  Blanc,  in  Marseille  von  Bastelica,  alle 
drei  tätige  Mitarbeiter  an  den  von  James  Guillaume  redi- 
gierten Blättern.  Im  Herbst  1870  erschienen  Richard  und 
Blanc  in  London  und  suchten  unter  den  französischen  Flücht- 
lingen Bundesgenossen  für  eine  bonapartistische  Restauration 
zu  werben.  Im  Januar  1872  veröffentlichten  sie  eine  Broschüre: 
»L'Empire  et  la  nouvelle  France.  Appel  du  peuple  et  de  la 
jeunesse  ä  la  conscience  fran^aise,  par  Albert  Richard  et 
Gaspard  Blanc,  Bruxelles  1872.«  Die  Verfasser  sagten  in  der 
Schrift  u.  a. :  »Wir,  die  wir  die  grofse  Armee  des  französischen 
Proletariats  gebildet  hatten,  wir,  die  einflufsreichsten  Führer 
der  Internationalen  in  Frankreich,  .  .  .  wir  sind  glücklicher- 
weise nicht  erschossen  worden,  und  wir  sind  da,  um  angesichts 
jener  (der  ehrgeizigen  Parlamentsredner,  der  voUwanstigen 
Republikaner,  der  angeblichen  Demokraten  jeder  Gattung)  die 
Fahne  aufzupflanzen,  in  deren  Schatten  wir  kämpfen  und  um 
dem  erstaunten  Europa  trotz  der  Verleumdungen,  trotz  der 
Drohungen,  trotz  der  Angriffe  jeder  Art,  die  unser  warten, 
jenen  Ruf  entgegenzuschleudem ,  der  aus  der  Tiefe  unseres 
Gewissens  kommt  und  bald  in  den  Herzen  aller  Franzosen 
widerhallen  wird,  den  Ruf:  Vive  TEmpereur!« 


0  a.  a.  O.  S.  18. 

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Sechstes  Kapitel.    Wirksamkeit  der  Bakuninschen  Allianz.    35 

Die  beiden  allianzistischen  Korrespondenten  für  Frankreich, 
Benoit  Malon  und  Jules  Guesde  (der  Name  des  letzteren 
steht  unter  dem  Zirkular  von  Sonvillier),  versuchten,  die  Inter- 
nationale zu  Gunsten  der  AUiance  zu  desorganisieren. 

Auch  in  Italien  bestand  die  Allianz  der  Internationalen. 
Bakunin  hatte  dort  seinen  Aufenthalt  gehabt  und  sich  zahlreiche 
Verbindungen  unter  den  jüngeren  Elementen  der  Bourgeoisie 
verschafft.  Die  erste  Sektion  der  italienischen  Internationalen, 
die  zu  Neapel,  stand  seit  ihrer  Gründung  unter  der  Führung 
dieses  Bourgeois  —  und  Allianzistenkreises.  Auf  dem  Kongresse 
zu  Basel  vertrat  Bakunin  die  neapolitanischen  Internationalen. 
Die  autonomen  (anarchistischen)  italienischen  Sektionen  nahmen 
den  Namen  »Fascio  Operaio«  an.  Als  die  Allianz  von  der 
Einberufung  des  Haager  Kongresses  Kenntnis  erhalten  hatte, 
liefs  sie  ihren  »Fascio  Operaioc  vorrücken,  der  im  Namen 
seiner  autonomen  Autorität  sich  den  Titel  italienische  Föde- 
ration beilegte  und  auf  den  5.  August  1872  eine  Konferenz 
nach  Rimini  einberief.  Die  daselbst  vertretenen  21  italienischen 
Sektionen  fafsten  folgende  Resolution: 

»In  Erwägung,  dals  der  reaktionäre  Geist  des  General- 
rates (der  Internationalen)  das  revolutionäre  Gefühl  der  Belgier, 
Franzosen,  Spanier,  Slaven,  Italiener  und  eines  Teiles  der 
Schv^eizer  empört  und  den  Antrag  auf  Abschaffung  des  General- 
rates wie  auf  Reform  der  allgemeinen  Statuten  hervorgerufen 
hat; 

»in  Erwägung,  dafs  der  Generalrat  nicht  ohne  Ursache 
den  Kongreis  nach  dem  von  jenen  revolutionären  Ländern 
weit  entfernten  Haag  einberufen  hat; 

»in  Erwägung  alles  dessen  erklärt  die  Konferenz  feierlich 
vor  allen  Arbeitern  der  Welt,  dafs  die  italienische  Föderation 
der  internationalen  Arbeiterassociation  von  diesem  Augen- 
blick an  jede  Solidarität  zwischen  sich  und  dem  Londoner 
Generalrat  aufhebt,  zugleich  jedoch  ihre  ökonomische  Solidarität 
mit  allen  Arbeitern  versichert,  und  alle  Sektionen,  welche  nicht 
die  autoritären  Prinzipien  des  Generalrates  teilen,  auffordert, 
ihre  Vertreter  zum  2.  September  1872  nicht  nach  dem  Haag, 
sondern  nach  Neuchätel  (Schweiz)  zu  senden,  um  an  dem- 
selben Tage  den  anti-autoritären  allgemeinen  Kongreis  zu  er- 
öffnen, c  Für  die  Konferenz  in  Rimini  zeichnete  als  Präsident 
Carlo  Cafiero,  als  Sekretär  Andrea  Costa. 

3* 

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36  Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ,  Schweiz. 

Italien  war  durch  besonders  günstige  Umstände  das  ge- 
lobte Land  der  Allianz  geworden.  Die  Erklärung  hierzu 
gab  Bakunin  in  einem  an  Francisco  Mora  in  Madrid  unterm 
5.  April  1872  aus  Lugano  gerichteten  Briefe,  worin  er  sagte: 
»In  Italien  gibt  es,  was  den  anderen  Ländern  fehlt,  eine 
glühende,  energische  Jugend  ohne  jede  Stellung,  ohne  Karriere, 
ohne  Ausweg  (tout-ä-fait  d^plac^e,  sans  carri^re,  sans  issue), 
die  trotz  ihrer  Bourgeois -Herkunft  nicht  moralisch  und  intel- 
lektuell erschöpft  ist  wie  die  junge  Bourgeoisie  anderer  Länder. 
Heute  stürzt  sie  sich  kopfüber  (ä  t^te  perdue)  in  den  revo^ 
lutionären  Sozialismus  mit  unserem  ganzen  Programm,  dem 
Programm  der  Allianz.  Mazzini,  unser  genialer  und  mächtiger 
Gegner  ist  tot,  die  Mazzinistische  Partei  ist  vollständig  des^ 
organisiert,  und  Garibaldi  läfst  sich  mehr  und  mehr  fortreilsen 
von  jener  seinen  Namen  führenden  Jugend,  die  aber  viel  weiter 
als  er  geht,  ja  läuft  ^).  Die  Broschüre  »Ein  Komplott  gegen 
die  Internationale«  bemerkt  hierzu :  »Die  Allianz  in  Italien  ist 
nicht  ein  Arbeiterbund  (fascio  operaio),  sondern  ein  Haufen 
von  Deklassierten,  der  Abhub  der  Bourgeoisie.  Alle  angeb- 
lichen Sektionen  der  italienischen  Internationalen  werden  ge- 
leitet von  Advokaten  ohne  Klienten,  von  Ärzten  ohne  Patienten 
und  ohne  Kenntnisse,  von  Studenten  vom  Billard,  von  Hand- 
lungsreisenden und  sonstigen  Kommis  und  besonders  von  Jour- 
nalisten  der  kleinen  Presse  von  mehr  oder  minder  zweideutigem 
Ruf»).€ 

Nach  dem  zu  Bern  abgehaltenen  Kongrefs  der  Friedens-  und 
Freiheitsliga  begab  sich  Fanelli,  einer  der  Gründer  der  Allianz, 
nach  Madrid.  Er  hatte  Empfehlungen  von  Bakunin  an  denCortes- 
deputierten  Garrido,  der  ihn  mit  einzelnen  Republikanern,  so- 
wohl Bourgeois  wie  Arbeitern  in  Verbindung  brachte.  Die 
Allianz  setzte  sich  in  Palma,  Valencia,  Malaga  und  Cadix  fest. 
Im  Jahre  1871  wurden  Sektionen  zu  Sevilla  und  Cördoba  ge- 
gründet. Die  Allianz  gründete  in  Madrid  ein  Blatt,  »El  Conde- 
nadof ,  das  den  Atheismus ,  Anarchismus  und  Kollektivismus 
als  Programm  aufstellte.  Der  Londoner  Generalrat  schickte 
an   den  spanischen  Föderalrat  einen  Brief,    worin  es   heilst: 


0  Ein  Komplott  gegen  die  internationale  Arbeiterassociation, 
S.  35. 

*)  Ebenda  S.  42. 


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Siebentes  Kapitel.    Netschajeff.  37 

>Btirger,  wir  haben  die  Beweise  in  der  Hand,  dafs  im  Schofse 
der  Internationalen,  und  namentlich  in  Spanien,  eine  geheime 
Gesellschaft  besteht,  die  sich  Allianz  der  sozialistischen  Demo- 
kratie nennt.  Diese  Gesellschaft,  deren  Zentralbehörde  in 
der  Schweiz  ist,  hat  die  besondere  Aufgabe,  unsere  grofse 
Association  im  Sinne  ihrer  Sonderinteressen  zu  lenken  und 
sie  Zwecken  dienstbar  zu  machen,  welche  der  ungeheuren 
Mehrheit  der  Internationalen  unbekannt  sind.«  Der  spanische 
Föderalrat  antwortete  in  einem  ausweichenden  Briefe,  worin 
er  jedoch  die  Existenz  der  Internationalen  anerkannte*). 


Siebentes  Kapitel. 
Nelschajeff'). 

Anfangs  1869  waren  an  der  Universität  Petersburg  und 
ebenso  an  den  dortigen  Akademien  Unruhen  entstanden;  in 
dieselben  hatte  sich  auch  Serge  Netschajeff,  damals  Lehrer 
am  College  de  St.  Serge  zu  Petersburg  und  zugleich  Hörer 
an  einer  Akademie,  verwickelt.  Die  Unruhen  wurden  unter- 
drückt, worauf  Netschajeff  sich  veranlafst  sah,  mit  dem  Pafs 
eines  Dritten  ins  Ausland  zu  entfliehen.  Im  März  1869  tauchte 
Netschajeff  in  Genf  auf;  er  bewegte  sich  als  angeblicher  Dele- 
gierter der  Petersburger  Studenten  in  den  engeren  Kreisen 
der  russischen  Flüchtlinge.  Unter  verschiedenen  Namen  stellte 
er  sich  vor,  zuletzt  unter  seinem  wahren  Namen  Netschajeff. 
Er  erzählte,  dafs  er  aus  der  Petersburger  Festung,  wo  man 
ihn  als  einen  der  Hauptanstifter  der  im  Januar  1869  an  den 
Hochschulen  der  russischen  Hauptstadt  ausgebrochenen  Unruhen 
gefangen  gehalten  hatte,  entflohen  sei. 

Bakunin  nahm  für  den  jungen  russischen  Lehrer  und 
Flüchtling  lebhaft  Partei  und  verkündete  überall,  dafs  er 
»aufserordentlicher  Gesandter  der  grolsen,  in  Ruisland  be- 
stehenden und  wirkenden  geheimen  Organisation«  sei.  Im 
Jahre    1869   erschienen   die  von  Netschajeff  und  Bakunin   an 


»)  Ein  Komplott  etc.  S.  26  u.  folgende. 

*)  Ein  Komplott  gegen  die  internationale  Arbeiterassociation, 
S.  53  u.  folgende;  siehe  ferner  Zenker,  Der  Anarchismus,  Kritik 
und  Geschichte  der  anarchistischen  Theorie,  S.  110  u.  folgende. 


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38  Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

die  Studenten  gerichteten  »Worte«.  Gleichzeitig  damit  wurden 
folgende  anonyme  russische  Schriften  verfafst:  Formel  der 
revolutionären  Frage;  Prinzipien  der  Revolution;  Veröffent- 
lichungen der  Gesellschaft  des  Volksgerichts  (Narodnaja  raz- 
prava).  Alle  diese  Schriften  waren  in  Genf  gedruckt  worden, 
obschon  sie  die  Anmerkung  enthielten  »imprim^  en  Russie«. 

Die  »Formel  der  revolutionären  Frage«  verrät  auf  den 
ersten  Blick  ihre  Verfasser.  Es  sind  dieselben  Ausdrücke, 
deren  sich  Bakunin  und  Netschajeff  in  ihren  »Worten«  be- 
dienen. »Man  mufs  nicht  allein  den  Staat,  sondern  auch  die 
Staats- und  Kabinettsrevolutionäre  vernichten.«  Auf  dem  zweiten 
Blatte,  »Die  Prinzipien  der  Revolution«,  findet  man  das  in 
den  geheimen  Statuten  gegebene  Gebot  entwickelt,  so  zu 
handeln,  »dafs  kein  Stein  auf  dem  andern  bleibt«.  Man  mufs 
alles  zerstören,  um  den  »vollständigen  Amorphismus«  zu  er- 
zeugen, denn  wenn  eine  einzige  alte  Form  erhalten  bliebe,  so 
würde  sie  der  »Embryo«  werden,  aus  dem  alle  anderen  alten 
sozialen  Formen  wieder  erständen.  Das  Blatt  predigt  den 
systematischen  Mord  und  erklärt,  dafs  für  die  Männer  des 
politischen  revolutionären  Werks  alle  Räsonnements  über  die  Zu- 
kunft »ein  Verbrechen  sind,  weil  sie  die  reine  Zerstörung  hin- 
dern und  den  Gang  der  Revolution  hemmen.  Wir  haben  nur  zu 
denen  Vertrauen,  welche  durch  Taten  ihre  Ergebenheit  für  die 
Revolution  offenbaren,  ohne  Furcht  vor  Martern  und  Kerker, 
und  wir  verleugnen  jedes  Wort,  dem  nicht  unmittelbar  auch 
die  Tat  folgt.  Wir  brauchen  keine  zwecklose  Propaganda 
mehr,  wir  brauchen  keine  Propaganda,  die  nicht  mit  Bestimmt- 
heit die  Stimde  und  den  Ort  festsetzt,  wo  sie  den  Zweck  der 
Revolution  verwirklichen  wird  .  .  .  Indem  wir  keine  andere 
Tätigkeit  als  die  der  Zerstörung  zulassen,  erkennen  wir  an, 
dafs  die  Form,  in  der  sich  diese  Tätigkeit  äufsem  mufs,  eine 
höchst  mannigfaltige  sein  kann:  Gift,  Dolch,  Strick  etc.;  die 
Revolution  heiligt  alles  ohne  Unterschied.« 

Seit  April  1869  begannen  Bakunin  und  Netschajeff  das 
Terrain  für  die  Revolution  in  Rpfsland  vorzubereiten.  Sie 
schickten  Briefe,  Telegramme  und  Proklamationen  von  Genf 
nach  Petersburg,  Kiew  und  anderen  Städten.  Am  15.  Sep- 
tember 1869  stellte  sich  Netschajeff  in  Moskau  einem  jungen 
Manne,  Uspensky,  als  delegierter  Emissär  des  Genfer  allge- 
meinen   revolutionären    Komitees    vor    und    präsentierte    ihm 


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Siebentes  Kapitel.    Netschajeff.  39 

folgende  Vollmacht:  »Der  Inhaber  dieses  Zeugnisses  ist  be- 
vollmächtigter Vertreter  des  russischen  Zweiges  der  allgemeinen 
revolutionären  Allianz.  Nummer  277 l.c  Das  vom  12.  Mai  1869 
datierte  Zeugnis  enthielt  in  französischer  Sprache  den  Stempel: 
Alliance  r^volutionnaire  europ^enne.  Comit^  g^neral  und 
die  Unterschrift  Michel  Bakunin.  Auf  Empfehlung  Uspenskys 
ging  Netschajeff,  um  eine  sichere  Wohnung  zu  finden,  nach 
der  in  einem  entlegenen  Stadtteil  befindlichen  landwirtschaft- 
lichen Akademie  und  setzte  sich  in  Verbindung  mit  Iwanoff, 
einem  der  wegen  ihres  Eifers  für  die  Interessen  der  Jugend 
und  des  Volkes  bekanntesten  und  beliebtesten  Studenten.  Von 
da  ab  wurde  die  landwirtschaftliche  Akademie  der  Mittelpunkt 
seiner  Tätigkeit.  Er  drängte  Iwanoff  und  andere  Studenten 
zum  Eintritt  in  eine  geheime  Gesellschaft,  die  ein  allmächtiges 
Komitee  habe,  in  dessen  Namen  alles  geschehe,  dessen  Sitz 
und  Zusammensetzimg  jedoch  den  Mitgliedern  unbekannt  sein 
müsse.  Als  Iwanoff  Einspruch  dagegen  erhob,  dafs  Netschajeffs 
Proklamationen  in  den  Sälen  der  Studentenkosthäuser  ange- 
schlagen würden,  entspann  sich  ein  Streit,  wobei  Netschajeff 
stereotyp  erklärte:  »Es  ist  der  Befehl  des  Komitees.«  Am 
20.  November  1869  bemerkte  Iwanoff  zu  einem  Mitgliede  der 
Sektion,  dafs  er  aus  der  Gesellschaft  austrete.  Netschajeff  er- 
klärte mehreren  anderen  Mitgliedern,  dafs  man  Iwanoff  wegen 
seiner  Widersetzlichkeit  gegen  die  Befehle  des  Komitees  be- 
strafen und  sich  seiner  entledigen  müsse,  um  ihn  zu  hindern, 
ihnen  weiteren  Schaden  zuzufügen.  Kusnetzof f ,  der  vertraute 
Freimd  Iwanoffs,  schien  die  Absicht  nicht  zu  verstehen;  da 
bemerkte  Netschajeff,  man  müsse  Iwanoff  töten.  Er  machte 
den  Vorschlag,  Iwanoff  nachts  in  eine  Grotte  im  Park  der 
Akademie  zu  locken  unter  dem  Vorwande,  eine  daselbst  seit 
längerer  Zeit  verborgen  gehaltene  Presse  auszugraben  imd  ihn 
dort  zu  ermorden. 

Im  Dunkel  der  Nacht  näherte  sich  Iwanoff  ohne  Arg- 
wohn der  Grotte.  Plötzlich  ertönt  ein  Schi  ei;  jemand  springt 
von  hinten  auf  ihn.  Ein  schrecklicher  Kampf  beginnt.  Man 
hört  nur  das  Heulen  Netschajeffs  und  das  Röcheln  des  Opfers, 
das  er  mit  den  Händen  würgte.  Ein  Schufs  fällt,  und  Iwanoff 
ist  tot.  Die  Kugel  aus  Netschajeffs  Revolver  war  ihm  durch 
den  Kopf  gegangen.  »Schnell  Stricke,  Steine!«  ruft  Netscha- 
jeff, indem  er  in  den  Taschen  des  Ermordeten  wühlt,  um  das 


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40  Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

Geld  und  die  Papiere  herauszunehmen.  Dann  wirft  man  die 
Leiche  in  einen  Teich. 

Im  -Februar  1870  wurde  Bakunin  von  einem  Freunde 
warnend  benachrichtigt,  die  Tessiner  Regierung  werde  auf 
Requisition  des  Bundesrates  einen  Kommissär  an  Bakunin  in 
Locamo  schicken,  um  dort  Netschajeff  zu  suchen  und  festzu- 
nehmen. Am  29.  Februar  ersuchte  Bakunin  seine  Freunde, 
Netschajeff  zu  warnen'). 

In  einem  Briefe  vom  17.  Dezember  1869  sprach  Bakunin 
von  Netschajeff  als  dem  »lieben,  klugen,  edlen  Abenteurer')«. 
Am  12.  Januar  1870  äufserte  Bakunin  den  Wunsch,  Netschajeff 
in  Locamo  zu  sehen.  »Er  soll  nur  kommen  unter  anderem 
Namen,  z.  B.  einem  polnischen.  Hier  ist  ein  ganz  öder  Ort, 
alle  sind  mir  ergeben  luid  niemand  wird  Anstofs  daran  nehmen 
oder  darüber  sprechen.  Von  hier  aus  dringen  weder  Gerüchte 
noch  Klatschereien  hinaus ;  so  waren  bei  mir  schon  Franzosen, 
Italiener  und  Spanier  und  niemand  hat  sich  um  sie  gekümmert, 
und  ich  erwarte  also  unsem  lieben  Boy3).<  Auf  Netschajeff s 
Aufforderung  schrieb  Bakunin  einen  Artikel  über  die  Polizei- 
dienste, welche  die  ausländischen  Regierungen  der  russischen 
Regierung  erweisen,  um  die  Räuber,  Diebe  und  Banknoten- 
fälscher aufzufinden -♦). 

Um  diese  Zeit  fühlte  sich  Netschajeff  in  der  Schweiz 
höchst  unsicher;  deshalb  veröffentlichte  er  in  der  in  Locle 
(Kanton  Neuenburg)  erscheinenden  Zeitung  »Le  Progr^sc  vom 
19.   Februar   1870,   Organ   der  jurassischen   Anarchisten,    für 


')  Dragomanow,  Bakunins  sozialpolit.  Briefwechsel,  S.  205. 

*)  Ebenda  S.  187. 

3)  Ebenda  S.  193. 

0  Der  Genfer  »Vorbote«  vom  Februar  1870  teilte  mit:  »Die 
russische  Polizei  hat  den  politischer  Verbrechen  beschuldigten 
Studenten  Netschajeff,  der  auf  dem  Transport  nach  Sibirien  seinen 
Peinigem  entsprungen,  der  europäischen  Polizeigevatterschaft  als 
gemeinen  Verbrecher  signalisiert.  Es  ist  allerdings  ein  entsetzlich 
gemeines  Verbrechen,  seinen  Henkern  zu  entrinnen;  aber  gerade 
deshalb,  weil  der  unverschämt  kecke  Bursche  ein  politischer  Ver- 
brecher ist  und  die  Polizei  den  gemeinen  Verbrecher  zum  Vor- 
wande  hat,  sind  alle  besoldeten  Jagdhunde  Europas  zu  dessen  Ver- 
folgung auf  den  Beinen.  Werden  sich  die  schweizerischen  Polizei- 
behörden auch  solidarisch  machen  für  die  Verbrecherfabrikation  der 
russischen  Grausamkeitsregierung?« 


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Siebentes  Kapitel.    Netschajeff.  41 

welches  auch  Bakunin  schrieb,  folgenden  Brief,  worin  er 
gleichzeitig  das  Volk  gegen  die  Regierungen  aufzureizen 
suchte : 

...  »Le  gouvernement  russe  a  pris  pour  pr^texte  le 
recent  assassinat  d'un  nomm^  Iwanow,  et  m'a  inculp^  de  la 
mani^re  la  plus  ^hont^e  d'avoir  particip^  ä  cet  attentat.  C'^tait 
pour  avoir  le  droit  de  demander  aux  gouvernements  ^trangers 
mon  extradition.  Le  gouvernement  russe  n'a  jamais  connu 
Phonneur  ni  la  justice.  Pourri  jusqu'ä  la  mobile  des  os  par 
le  mensonge  et  la  lachet^,  et  d'autant  plus  furieux  qu'il  n'a 
pas  r^ussi  ä  me  faire  ^trangler,  il  a  recours  ä  la  calomnie, 
esp^rant  par  ce  moyen  s'emparer  plus  tot  de  moi  ...  Le 
gouvernement  s'est  en  outre  adress6  officiellement  ä  la  police 
des  pays  ^trangers  pour  me  faire  arröter  comme  assassin.  On 
a  pretext^  la  recherche  de  pr^tendus  faiseurs  de  faux  billets 
de  banque  pour  faire  des  visites  domiciliaires  chez  les  ^migr^ 
russes,  dont  quelques -uns  möme  ont  ^t^  arr^t^s.  Tout  cela 
dans  le  seul  but  d'arriver  ä  me  livrer  au  gouvernement  russe. 
Alexandre  II,  le  czar-dissipateur,  a  d^pens^  immoralement,  avec 
sa  famille  et  ses  laquais,  les  richesses  du  peuple  russe;  il  a 
fait  des  dettes  innombrables;  maintenant,  en  vrai  commer9ant- 
filou,  il  veut  de  mani^re  ou  d'autre  justifier  devant  TEurope 
sa  prochaine  banqueroute ;  c'est  pour  cela  qu'il  voudrait  mettre 
la  faute  de  Timmense  d^sordre  des  finances  sur  la  t€te  de  soi- 
disants  agents  politiques  qui  auraient  fait  de  faux  billets  de 
banque.  A  Taide  de  faux  t^moins,  le  gouvernement  russe 
construit  d'une  mani^re  indigne  des  inculpations ,  et  täche  de 
donner  tme  certaine  l^galit^  ä  ses  sauvages  persecutions  contre 
ses  malheureuses  victimes. 

Et  les  administrations  europeennes  ajoutent  foi  öu  fönt 
semblant  d'ajouter  foi  ä  toutes  ces  iniquit^s!  Sous  le  pr^texte 
de  rechercher  M.  Netschajeff,  soi-disant  assassin,  et  des  faöteurs 
de  faux  billets  de  banque ,  les  gouvernements  europeens  ont 
donn^  le  droit  ä  la  police  russe  de  circuler  en  Europe.  On 
dit  que  des  espions  russes  se  m^lent,  pour  faire  des  perqui- 
sitions,  ä  la  police  de  chaque  pays,  et  viennent  jeter  de  faux 
billets  de  banque  au  domicile  de  la  personne  qu'ils  veulent 
arr€ter.  C'est  de  cette  fa^on  qu'ont  eu  lieu  parmi  les  emigres 
russes  et  polonais  les  arrestations  auxquelles  je  viens  de  faire 
allusion  .  .  . 


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42  Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

Qui  se  serait  attendu  ä  voir  les  pays  europ^ens,  qui  se 
pr^valent  de  leurs  institutions  liberales,  permettre  aux  laquais 
d' Alexandre  II  de  s'en  moquer?  C'est  avec  regrets  que  je 
dois  le  dire,  ces  pays  semblent  avoir  renonc^  ä  proteger 
ceux  qui  viennent  leur  demander  un  abri  contre  les  perse- 
cutions  du  czar  russe  et  la  barbarie  de  ses  ministres.  Etait- 
il  possible  de  supposer  qu'en  Occident  les  gouvemements 
republicains  eux-m^mes  tendraient  la  main  aux  espions  russes  ? 
II  serait  done  vrai  qu'un  homme  qui  ne  peut  consentir  ä  subir 
les  lois  du  despotisme,  et  qui  par  consequent  est  Tennemi  de 
son  gouvemement ,  que  cet  homme  ne  peut  trouver  un  asile 
dans  un  autre  fitat?  ... 

Non!  L'impudence  du  gouvernement  imperial  est  trop 
evidente,  eile  frappe  trop  les  yeux,  pour  que  personne  puisse 
s'y  Idisser  tromper.  La  derni^re  r^volution  polonaise  n'a-t-elle 
pas  assez  appris  ä  TEurope  ce  que  Tadministration  russe  en- 
tend  sous  le  nom  d'un  condamn^  politique?  Eh  bien!  quelque 
improbable  que  cela  puisse  paraltre,  les  vieilles  calomnies  im- 
periales trouvent  encore  en  Europe  un  accueil  empresse. 

Les  arrestations  et  les  extraditions  de  refugi^s  russes, 
livres  ä  leur  gouvernement,  revdent  une  esp^ce  de  connivence 
entre  les  gouvemements  de  toutes  les  nations,  effray^s  partout 
par  Tapproche  de  la  justice  populaire.  Mais  si  les  gouveme- 
ments s'entendent  si  bien  pour  opprimer,  on  doit  esp^rer  que 
les  peuples  ä  leur  tour  se  donneront  la  main  pour  revendiquer 
leurs  libertes  et  se  les  garantir  solidairement  ?  La  solidarit6 
des  gouvemements,  qui  se  pose  de  fait,  doit  faire  ressortir 
^nergiquement  et  prochainement  la  solidarite  de  tous  les  de- 
ments  d 'Opposition  chez  tous  les  peuples. 

Mon  extradition  est  la  preuve  d'une  alliance  entre  tous 
les  gouvemements  contre  la  libert^  des  peuples.  Que  ne  peut- 
elle  devenir  en  m^me  temps  Toccasion  d'une  entente  universelle 
de  tous  les  ennemis  du  despotisme!  Oh!  dans  ce  cas  je  sup- 
porterais  avec  bonheur  toutes  les  tortures  que  m'infligeraient 
le  czar  et  ses  g^n^raux  pendeurs!  Je  ferais  volontiers  le 
sacrifice  de  ma  t6te,  si  une  lutte  universelle  contre  T^tat  actuel 
de  l'Europe  pouvait  en  ^tre  le  resultat. 

Voilä  ce  que  je  voulais  dire  au  public  europ^n. 

F^vrier  1870. 

Netschajeff.c 


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Siebentes  Kapitel.    Netschajeff.  43 

In  einem  Nachsatz  fügte  Netschajeff  bei,  für  den  Fall, 
dafs  der  Brief  nicht  in  den  Besitz  des  »Progr^s«  gelangen 
sollte,  habe  er  Ehiplikate  an  die  »Marseillaise«  in  Paris  und 
an  »L'Intemationale«  in  Brüssel  geschickt.  Er  bitte  übrigens 
alle  ehrbaren  Zeitungen  Europas,  den  Brief  nachzudrucken- 
Von  den  Redaktionen,  welche  den  Brief  direkt  erhielten,  er- 
warte er  hinsichtlich  des  Aufgabeortes  und  der  Mittel  der  Zu- 
stellung die  Wahrung  des  Redaktionsgeheimnisses. 

Sogleich,  nachdem  der  »Progr^s«  den  Brief  veröffentlicht 
hatte,  schrieb  Bakunin  an  Herzen: 

»Hast  Du  in  Nummer  8  des  ,Progr^s'  Netschajeffs  Brief 
gelesen  ?  Er  existiert  also  wirklich,  und  sonderbar  ist  es,  dafs 
dieser  Brief  in  eben  derselben  Nummer  veröffentlicht  ist,  in 
welcher  ich  meinen  Zweifel  an  seine  Existenz  äufsere.  Sage 
mir  doch  endlich  die  Wahrheit,  ob  Du  ihn  kennst  ?  Wie  dem 
auch  sei,  diese  Nummer  mufs  unbedingt  verbreitet  und  mein 
Artikel  nebst  diesem  Brief  in  allen  möglichen  schweizer,  deut- 
schen und  französischen  Journalen  abgedruckt  werden.  Darüber 
eben  schreibe  ich  an  Perron.  Er  soll  zu  Becker  gehen  und 
sich  mit  ihm  über  die  deutsche  Propaganda  besprechen.  Du 
aber,  lieber  Freund,  nimm  diese  Nummer  und  schicke  sie  klug 
und  vorsichtig  an  die  beiden  Natalien  nach  Paris,  und  zwar 
doppelt  auf  zwei  verschiedenen  Wegen :  in  einem  geschlossenen 
Couvert  und  unter  anderen  russischen  Zeitungen  per  Kreuz- 
band und  verlange  von  ihnen,  dafs  sie  die  beiden  Artikel: 
1.  La  Police  Suisse,  2.  Netschajeffs  Brief  unverzüglich  durch 
ihre  Bekannten  Reclus,  Rey,  Robin  u.  a.  in  allen  Pariser 
Journalen,  wo  dies  nur  möglich  ist  (im  ,Si^cle^,  ,R^veil^,  ,D^mo- 
crat^,  ,Rappel^,  ,Avenir*,  ,National*  etc.  etc.)  abdrucken  lassen. 
Schicke  gleichzeitig  Talandier  ein  Exemplar  und  schreibe  ihm 
und  bitte  ihn  eindringlich,  im  Namen  der  alten  Freundschaft, 
er  möge  keine  Mühe  scheuen,  damit  Brief  und  Artikel  in  den 
englischen  Journalen  abgedruckt  werden.  Tue  dies  alles,  ohne 
einen  Augenblick  zu  verlieren  ....  Hier  Talandiers  Adresse : 
Angleterre,  via  d'AUemagne  (es  ist  durchaus  notwendig,  da 
über  Frankreich  der  Brief  verloren  ginge):  Alfred  Talandier 
Esqu.  g.  R.  M.  C.  Terrace-York-Town-Femborö  near  London  ').c 


')  Dragomanow,  Bakunins  sozialpolit.  Briefwechsel,  S.  202,  203. 


^^^RAJT^!^  ^  g.^^^^  ^y  Google 

UNIVERSITY 


44  Erster   Teil.  Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

Bakunins  bereits  erwähnter  Artikel  »La  police  suisse«  im 
»Progr^s«  vom  19.  Februar  1870  bemerkte,  es  scheine,  dafe 
die  Polizei  von  ganz  Europa  im  Dienste  der  russischen  Re- 
gierung stehe.  Angeblich  handle  es  sich  um  die  Verfolgung 
und  Auslieferung  von  gemeinen  Mördern  und  Fälschern.  Die 
demokratischen  und  liberalen  Behörden  der  Schweiz,  welche 
die  Fürstin  Obolenska  brutalisiert  und  den  berühmten  Mazzini 
ausgewiesen  hätten,  verfolgen  eifrig  Russen  und  Polen,  die 
ihnen  signalisiert  werden.  Die  Genfer  Polizei  habe  bei  dem 
polnischen  Emigranten  Bulewski  eine  Haussuchung  gehalten 
unter  dem  Vorwande,  nach  gefälschten  russischen  Banknoten 
zu  suchen.  Vor  allem  aber  forschen  die  schweizerischen  Be- 
hörden, dem  Grofsmeister  von  Petersburg  zuliebe,  gierig 
nach  einem  gewissen  Netschajeff,  der  wie  eine  mystische  Person 
erscheine  und  von  dem  fast  alle  europäischen  Zeitungen  sprechen. 
Netschajeff  sei  ein  Verschwörer,  folglich  weder  Brigant  noch 
Dieb.  »Pourquoi  donc  le  faire  rechercher  ä  titre  d'assassin  et 
de  voleur?  Mais  il  a  assassin^,  dit-on.  Qui  le  dit?  Le 
gouvemement  russe.  Mais  ne  faut-il  pas  Ötre  bien  naif  vrai- 
ment  pour  ajouter  foi  ä  ce  que  dit  le  gouvernement  russe,  ou 
bien  pervers  pour  se  donner  Tair  d'y  ajouter  foi?« 

Am  5.  März  1870  teilte  der  »Progr^s«  mit,  vor  einiger 
Zeit  habe  der  Genfer  Staatsrat  und  Polizeidirektor  Camperio 
den  in  Genf  lebenden  russischen  Emigranten  Ogareff,  einen 
Freund  und  Mitarbeiter  von  Herzen,  in  sein  Bureau  konmien 
lassen,  wo  er  ihm  nachstehende  Eröffnung  gemacht  habe: 
»On  m'apprend  que  Netschajeff  est  cache  chez  vous.  Si  j'ai 
un  conseil  ä  vous  donner,  c'est  de  lui  faire  quitter  Gen^ve  au 
plus  vite,  parce  que  la  police  va  se  mettre  ä  sa  recherche.« 
Der  »Progr^s«  fügte  hinzu,  die  Darstellung  sei  absolut 
authentisch.  Camperio  befinde  sich  in  einem  Dilemma,  aus 
dem  er  sich  schwerlich  herauswinden  könne.  Entweder  wufste 
er,  dals  Netschajeff  ein  gemeiner  Mörder  sei,  dann  habe  er 
sich  zu  seinem  Mitschuldigen  gemacht,  weil  er  ihn  freundlich 
vor  der  russischen  Polizei  warnte;  oder  aber  es  war  ihm  be- 
kannt, dafs  Netschajeff  ein  politischer  Verbrecher  sei,  dann 
habe  sich  Camperio,  indem  er  nicht  feierlich  gegen  die  un- 
geheuerliche Zumutung  der  Auslieferung  eines  Proskribierten 
an  seine  Henker  protestierte,  zum  Komplizen  der  Petersburger 
Polizeispione  gemacht. 


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Siebentes  Kapitel.    Netschajeff.  45 

Bakunin  reiste  nach  Bern,  um  gegen  Netschajeff s  Aus- 
lieferung zu  arbeiten.  Aus  Bern  berichtet  Bakunin  in  einem 
Briefe')  von  1870,  Adolf  Vogt  habe  es,  gestützt  auf  Gustav 
Vogts  Hilfe  und  Beistand,  übernommen,  unermüdlich  und 
schonungslos  in  der  Sache  Netschajeff  zu  handeln.  Bundes- 
rat Knüsel  habe  zu  Reiche!  gesagt,  dafs  die  Bundesregierung 
ihn  nie  ausgeliefert  hätte  und  nie  ausliefern  würde,  und  dafs 
er  die  Genfer  Kantonsregierung  hindern  werde,  ihn  auszu- 
liefern, sollte  sie  dies  tun  wollen.  Emil  Vogt  sage,  dafs 
man  sich  in  der  Schweiz  auf  keine  Regierung  verlassen  dürfe, 
und  dafs  sowohl  die  kantonale  als  die  Bundesregierung  ihn 
ohne  alle  Umstände  ausliefern  würde,  wenn  er  nur  in  ihre 
Hände  geriete.  Adolf  und  Gustav  meinen  dagegen,  dafs,  da 
die  Sache  Lärm  gemacht  habe,  dadurch  .auch  die  Auslieferung 
unmöglich  geworden  sei.  Alle  Mitglieder  der  Bundesregienmg 
stützen  sich  darauf,  dafs  sie  über  Netschajeff  nichts  wissen,  als 
das,  was  ihnen  die  russische  Gesandtschaft,  welche  Netschajeff 
als  gewöhnlichen  Verbrecher  verfolge,  mitteile.  Alle  fordern, 
dafs  Bakunins  Broschüre,  die  man  gelungen  finde,  auch 
schleunigst  verbreitet  und  bekannt  gemacht  werde.  Etwa 
20  Exemplare  solle  man  an  Dr.  Adolf  Vogt  schicken,  der  sie 
an  verschiedene  einflufsreiche  Leute  verteilen  werde. 

Die  Broschüre  *)  bemerkte,  die  russische  Regierung  habe 
den  Bimdesrat  richtig  beurteilt,  als  sie  die  Auslieferung  »du 
patriote  russe  Netschajeff«  verlangte.  Alle  Welt  wisse,  dafs 
alle  kantonalen  Regierungen  angewiesen  wurden,  den  ebenso 
hartnäckigen  als  unermüdlichen  Revolutionär  festzunehmen, 
der  zweimal  den  Krallen  des  Zaren  entronnen  sei.  Die  einst 
stolze  und  unabhängige  Schweiz  sei  heute  durch  einen  Bundes- 
rat regiert,  der  seine  Ehre  nur  noch  in  den  Gendarmen-  und 
Spionendiensten  zu  suchen  scheine,  die  er  allen  Despoten  er- 
weise 3).    Die  Broschüre  fragt,  ob  wohl  der  Bundesrat  wirklich 

den  Mut  habe,  Netschajeff  dem  Zaren  auszuliefern  ?    Nous 

allons  lui  donner  un  conseil:  Qu'il  le  jette  plutöt  dans  la 
fosse  aux  ours  de  Berne.    Ce  sera  plus  franc,    plus  honn6te. 


')  Dragomanow,  Bakunins  sozialpolit,  Briefwechsel,  S.  214  ff. 

*)  Die  Broschüre  erschien  1870  in  Neuenburg  bei  G.  Guillaume 
&  fils  unter  dem  Titel:  *Les  Ours  de  Berne  et  de  St.  Petersburg. 
Complainte  patriotique  d'un  Suisse  humili^  et  d^sespere.« 

3)  Les  Ours  de  Berne,  S.  3. 


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46  Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

plus  court  et  surtout  plus  humain ') 4:    Bakunin  treibt  in  der 

Broschüre  auch  anarchistische  Propaganda,  indem  er  schreibt: 
».  .  .  .  Ma  conclusion  est  celle-ci:  il  faut  abolir  compl^tement, 
dans  le  principe  et  dans  les  faits,  tout  ce  qui  s'appelle  pouvoir 
politique ;  parce  que  tant  que  le  pouvoir  politique  existera,  il  y 
aura  des  dominateurs  et  des  dominus,  des  mattres  et  des 
esclaves,  des  exploiteurs  et  des  exploites.  Le  pouvoir  poli- 
tique une  fois  aboli,  il  faut  le  remplacer  par  l'organisation 
des  forces  productives  et   des  Services  ^conomiques").« 

Bakunin  bemerkt  am  Schlüsse  der  Schrift :  ». . . .  Et  la  Suisse, 
qui  est  une  r^publique,  se  fait  le  gendarme,  tantöt  de  Tltalie, 
tantöt  de  la  France,  de  la  Prusse,  ou  du  Tzar  de  Russie !  .  .  . 
Et  c'est  au  nom  de  notre  s^curit^  nationale,  autant  qu'au  nom 
de  notre  dignit^  r^publicaine,  que  nous  devons  protester  contre 
les  actes  odieux,  inqualif iables ,  funestes,  de  notre  Conseil 
f^d^ral3).«  Die  Bakuninsche  Broschüre  wurde  in  Bern,  Zürich, 
Basel,  Solothum,  Luzem,  Freiburg,  Neuenburg,  Lausanne  und 
Bellinzona  verbreitet  ^). 

Unterm  24.  Juli  1870  berichtete  Bakunin  aus  Neuenburg 
an  Talandier  s),  Netschajef f  sei  der  am  meisten  verfolgte  Mensch. 
Rufsland,  das  ihn  mit  einem  Heer  von  Spionen  suche,  habe 
seine  Auslieferung  bald  in  Deutschland,  bald  in  der  Schweiz 
verlangt.  Netschajeff  sei  einer  der  tätigsten,  energischsten 
Menschen,  die  Bakunin  je  gesehen.  Wenn  es  sich  danun 
handle,  der  Sache  zu  dienen,  schrecke  er  vor  nichts  zurück. 
Dann  fährt  Bakunin  fort:  »II  a  trahi  la  confiance  de  nous 
tous,  il  a  vol^  nos  lettres,  il  nous  a  horriblement  compromis, 
en  un  mot  il  s'est  conduit  comme  un  miserable  .  .  .  C'est  avec 
une  grande  peine,  que  je  m'en  suis  s^par^,  parce  que  le  Service 
de  notre  cause  demande  beaucoup  d'^nergie  et  qu'on  en  ren- 
contre  rarement  une  d^velopp^e  ä  ce  point.  Mais  apr^s  avoir 
^puis^  tous  les  moyens  de  m'en  convaincre,  j'ai  du  m'en 
s^parer,  et  une  fois  separ^,  j'ai  du  le  combattre  ä  outrance.  Son 
dernier  projet  n'a  ^t^,  ni  plus  ni  moins  que  de  former  une  bände 
de  voleurs  et  de  brigands  en  Suisse,  naturellement  dans  le  but 


0  Les  ours  de  Berne  S.  15. 

»)  Ebenda  S.  23,  24. 

3)  Ebenda  S.  39,  45. 

'^)  Dragomanow,  Bakunins  sozialpolit.  Briefwechsel,  S.  216. 

5)  Ebenda  S.  222  u.  folgende. 


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Siebentes  Kapitel.    Netschajeff.  47 

de  constituer  un  capital  r^volutionnaire.  Je  Tai  sauv^  en  le 
faisant  quitter  la  Suisse  parce  qu'il  est  certain,  qu'il  aurait  et€ 
d^ouvert,  lui  et  sa  bände  dans  Tespace  de  quelques  semaines; 
11  se  serait  perdu  et  nous  aurait  tous  perdus  avec  lui.  Son 
camarade  et  compagnon  S.  est  un  franc  coquin,  un  menteur 
au  front  d'airain,  sans  Texcuse,  sans  la  gräce  du  fanatisme. . . .« 

Am  1.  August  1870  schrieb  Bakunin,  es  sei  ihm  schreck- 
lich gewesen,  mit  Netschajeff  zu  brechen,  da  dieser  Mensch 
mit  einer  staunenswerten  Energie  begabt  sei'). 

Am  19.  August  1870 :  » Alles,  was  ich  über  Netschajeff 

schrieb,  ist  nicht  nur  nicht  tibertrieben,  sondern  noch  zu  wenig. 
Ja,  er  hat  uns  verraten  und  zu  einer  Zeit  verraten,  wo  wir 
alles  für  ihn  hingaben  und  felsenfest  zu  ihm  hielten.  Ja,  schon 
voriges  Jahr  hat  er  unsere  Briefe  gestohlen.  Ja,  er  hat  uns 
kompromittiert,  indem  er  ohne  unser  Wissen  und  unsere  Zu- 
stimmung in  unserem  Namen  handelte.  Ja,  er  belog  uns 
immer  schamlos  .  .  .  Die  Mifserfolge  in  Rufsland  machten 
Netschajeff  wahnsinnig,  er  begann  Dummheit  über  Dummheit 
zu  begehen.  Übrigens  sind  alle  seine  Kniffe  und  Betrügereien 
mit  weifsen  Fäden  genäht  und  haben  sich  gegen  ihn  gekehrt. 

Er  hat  sich  bis  zum  Unsinn  hineingelogen Netschajeff 

ist  ein  verlorener  Mensch,  und  von  nun  an  kann  man  mit 
Wahrheit  sagen,  dafs  er  nichts  Gescheites  leisten  wird;  was 
aber  das  ekelhafte  Zeug  anbetrifft,  dafür  ist  er  fähig  .  .  .  .^).« 

Am  14.  August  1872  nachmittags  2  Uhr  war  Netschajeff 
im  Cafe  Müller  im  äufseren  Seefeld  (Zürich)  verhaftet  worden, 
wo  er  sich  als  Serbe  mit  dem  Namen  Stephan  Graschdanoff 
aufhielt.  Ein  Pole,  namens  Stemkowski,  hatte  die  Zürcher  Polizei 
auf  Netschajeffs  Spuren  gelenkt.  In  Zürich  bestand  eine  pol- 
nische sozialistische  Gesellschaft,  aus  15 — 20  Emigranten  ge- 
bildet, mit  dem  genannten  Stemkowski  an  der  Spitze.  In  einem 
Briefe  vom  28.  Mai  1872,  worin  verschiedene  Personen  und  Ge- 
sellschaften zur  Vorsicht  mit  Nummern  bezeichnet  sind,  empfahl 
Bakunin  dem  russischen  Emigranten  Rally  den  Eintritt  in  eben 
jene  Gesellschaft  als  auf  serordentlich  nützlich  und  wichtig  3),  Bei 
einem  Besuche  in  Zürich  um  jene  Zeit  verkehrte  Bakunin  intim 


0  Dragomanow,  Bakunins  sozialpolit.  Briefwechsel,  S.  228. 
«)  Ebenda  S.  232,  233,  234. 
3)  Ebenda  S.  255. 

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48  Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

mit  Stemkowski;  damals  dürfte  Netschajeff  mit  Stemkowski 
zusammengeführt  worden  sein ').  Am  14.  August  hatte  Stem- 
kowski die  Zürcher  Kantonspolizei  auf  den  von  Rufsland  ver- 
langten Netschajeff  aufmerksam  gemacht. 

Bald  darauf,  am  1 6.  August,  haben  sechs  russische  Flucht- 
linge,  worunter  Bakunin,  energisch  gegen  Netschajeffs  Aus- 
lieferung protestiert. 

Um  die  Zeit  erschien  bei  der  Genossenschafts-Buch- 
druckerei  in  Zürich  eine  Flugschrift,  betitelt  »Ist  Netschajeff 
ein  politischer  Verbrecher  oder  nicht?«,  und  unterzeichnet 
von  den  russischen  Flüchtlingen  Michael  Bakimin,  Alexander 
Oelsnitz,  Zemphiri  Rally,  Valerian  Smirnoff,  Woldemar  Hol- 
stein, Lazar  Goldenberg,  Woldemar  Ozeroff.  Die  Verfasser 
der  Schrift,  welche  am  16.  August  gegen  Netschajeffs  Ver- 
haftung protestiert  hatten,  führen  aus,  die  russische  Regierung 
verfolge  Netschajeff,  wie  überhaupt  jede  despotische  Regierung 
einen  Menschen  verfolgen  werde,  der  es  gewagt  habe,  einen 
wenn  auch  schwachen  und  mifslungenen  Versuch  zu  machen, 
diese  Regierung  zu  stürzen.  Jedermann  werde  begreifen,  wie 
sehr  es  der  russischen  Regierung  daran  gelegen  sein  müsse, 
eines  solchen  Mannes  um  jeden  Preis  habhaft  zu  werden. 
Dieser  Mann  befinde  sich  jedoch  auf  dem  Boden  der  Schweiz, 
folglich  könne  die  russische  Regierung  seine  Auslieferung  als 
die  eines  politischen  Verbrechers  nicht  beanspruchen.  »Es  blieb 
daher  nur  ein  Mittel  —  Netschajeff  aus  einem  politischen  zu 
einem  gemeinen  Kriminalverbrecher  zu  stempeln.  Despotische 
Regierungen  machen  bei  solchen  Sachen  wenig  Umstände: 
Lüge,  Verleumdung  sowie  die  niedrigsten  Intriguen  werden 
in  Bewegung  gesetzt,  um  nur  das  Ziel  zu  erreichen.  Je 
niedriger  jedoch  die  Arglist  der  russischen  Regierung,  je  hart- 
näckiger deren  Versuch,  den  Flüchtling  seines  Asyls  zu  be- 
rauben, nur  desto  mehr  fühlen  wir  uns  verpflichtet,  diese  arg- 
listigen Versuche  zu  enthüllen.«  Unter  allen  Völkern  Europas 
sei  das  russische  Volk  das  am  meisten  gedrückte.  Ein  er- 
tötendes despotisches  Joch  ersticke  jede  lebendige  gesellschaft- 
liche Bewegung,  noch  bevor  dieselben  aufkeimen  könne;  per- 
sönliche Freiheit  sei   in   diesem  Reiche  der  Knute  etwas  Un- 


')  Reichesberg,    Handwörterbuch   der  schweizerischen  Volks- 
wirtschaft, Artikel  Anarchismus  von  Greulich,  Bd.  I,  S.  55. 


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Siebentes  Kapitel.    Netschajeff.    ,  49 

bekanntes.  Die  Flugschrift  enthält  zuletzt  folgenden  Appell; 
»Wir  rufen  hiermit  die  Gerechtigkeit,  das  Gewissen  und  das 
gesunde  Urteil  der  freien  Schweizer  Republik  an.  Das  Land, 
welches  einem  Don  Carlos,  einer  Isabella,  welche  Ströme  von 
Volksblut  vergossen,  ein  Asyl  gewährt,  kann  sich  nicht  zu 
der  Auslieferung  Netschajeffs  verstehen,  welcher,  wie  auch 
seine  Prinzipien  und  das  Resultat  der  von  ihm  angelegten 
Verschwönmg  gewesen  sein  mögen,  doch  ein  leidenschaftlicher 
Kämpfer  gegen  die  schlechteste  Regierung  in  Europa  ge- 
wesen. Wir  sind  tiberzeugt,  dals  im  Vaterlande  Wilhelm 
Teils  ein  politischer  Flüchtling,  ungeachtet  der  Arglist  despo- 
tischer Regierungen,  stets  ein  Asyl  finden  wird.« 

Am  5.  Okt.  1872  waren  von  den  Anhängern  Netschajeffs  an 
verschiedenen  Orten  der  Stadt  Zürich  rote  Plakate  angeschlagen 
worden,  welche  die  Polizei  sofort  entfernte,  weil  die  Erlaubnis  zur 
Anklebung  der  Plakate  fehlte,  welche  in  Broschüreformat  auch 
in  Caf^s  tmd  Bierwirtschaften  aufgelegt  wurden.  Der  »im 
Namen  aller  sozialdemokratischen  polnischen  Vereine«  an  das 
schweizerische  Volk  gerichtete  Aufruf  betont,  der  russische  Agi- 
tator Netschajeff,  Organisator  der  revolutionären  Partei  in  Ruls- 
land,  deren  Ziel  der  Umsturz  der  höchst  barbarischen  russischen 
Regierung  gewesen,  sei  durch  einen  russischen  Spion  der  Züricher 
Polizei  angezeigt  und  von  ihr  verhaftet  worden.  Gleich  nach 
der  Flucht  von  Netschajeff  ins  Ausland  seien  russische  Spione 
bei  allen  Regierungen  Europas  erschienen,  Netschajeffs  Aus- 
lieferung fordernd.  England  habe  die  Forderung  abgelehnt 
und  Netschajeff  das  Recht  des  freien  Aufenthaltes-  erteilt.  In 
England  habe  er  unter  seinem  wirklichen  Namen  sogar  eine 
Zeitung  herausgegeben.  Da  erscheine  es  doch  unmöglich, 
dafs  die  republikanische  Schweiz,  in  der  jeder  Flüchtling, 
der  sich  vor  ungerechten  Verfolgungen  seiner  Regierung 
rettete,  Asyl  und  Freiheit  zu  finden  glaube,  einer  despotischen 
Regierung  die  Hand  reichen  und  Netschajeff  ausliefern  werde. 
»Deshalb  wenden  wir  uns  im  Interesse  der  Gerechtigkeit  an 
das  schweizerische  Volk  selbst  und  ersuchen  es,  die  heiligen 
Rechte  der  Republik  unantastbar  zu  behaupten  und  die  Re- 
gierung von  einem  Verbrechen  gegen  die  republikanischen 
Institutionen  abzuhalten").« 


0  »Neue  Zürcher  Zeitungs  arstes  Blatt  vom  9.  Okt.  1872. 

Langhard,  Die  anarchistische  Bewegung  in  der  Schweiz.  4       ^-^ 

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50  Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

Adolf  Stemkowski  wurde  in  Zürich  mit  dem  Versprechen 
des  sicheren  Geleits  vor  eine  private  Jury  zur  Aburteilung  vor- 
geladen, gebildet  aus:  Jakob  Franz,  Lazar  Goldenberg,  Woldemar 
Holstein,  Paul  P.  Iowanowics,  Paul  St.  Smimoff,  Peter  Stepicz, 
Emil  Syzmanowski,  Gustav  Töpper,  Georg  Wilhelm  und  Za- 
lewski.  Der  Zürcher  Justiz-  und  Polizeidirektor,  Pfenninger, 
verbot  die  Abhaltung  der  Gerichtssitzung:  Stemkowski  hatte 
die  Hilfe  der  Polizei  angerufen.  Der  seltsame  Akt  ging  trotz- 
dem von  statten.  »Nach  Anhörung  von  zehn  Belastungs- 
zeugen und  Verlesung  verschiedener  schriftlicher  Dokumente, 
wurde  nach  fünfetündiger  Verhandlung  einstinmiig  der  Spruch 
gefällt:  Ja,  der  Angeklagte  Adolf  Stemkowski  ist  schuldig, 
als  Denunziant  und  Spion  gegen  den  politischen  Flüchtling 
Netschajeff  tätig  gewesen  zu  sein.  Dieser  Wahrspruch  (datiert 
Zürich,  1.  September  1872)  wird  hiermit  der  Öffentlichkeit 
übergeben*).« 

Die  russische  Regienmg  verlangte  mit  Zuschrift  vom 
11.  September  1872  die  Auslieferung  des  verhafteten  Mörders 
Netschajeff,  damit  dieser  seiner  gerechten  Strafe  nicht  ent- 
gehe. Sie  erklärte  in  aller  Form,  dafs  Netschajeff  wegen 
keines  anderen  Verbrechens  oder  Vergehens  bestraft  werden 
solle  als  wegen  des  Mordes  von  Iwanoff.  Durch  die  Akten 
und  namentlich  durch  das  eigene  Geständnis  von  Netschajeff 
wurde  festgestellt,  dals  Netschajeff  unter  Mitwirkung  von  vier 
anderen  den  Studenten  Iwanoff  getötet  hatte.  Die  Zürcher 
Regierung  betrachtete  die  Tat  Netschajeffs  als  ein  gemeines 
Verbrechen.  Der  Mord  war  nicht  eine  Handlung,  die  zur 
Durchführung  der  politischen  Bestrebungen  der  Verschworenen 
erforderlich  war  und  sie  konnte  auch  nicht  gedeckt  werden 
durch  den  politischen  Charakter  ihres  Zieles.  Äufserlich 
eine  Tat  der  Verschwornen ,  entbehre  sie  des  notwendigen 
innerlichen  Zusammenhanges  mit  ihren  Bestrebungen.  Netscha- 
jeff sei  nicht  lange  nach  Entdeckung  der  Tat  geflohen.  Grofse 
politische  Bestrebungen  erfordern,  bemerkt  der  Zürcher 
Regierungsbeschlufs,  Charaktere.  Der  Revolutionär  nehme 
Mittel  in  Aussicht,  die  seines  Zieles  würdig  seien;  er  sei 
bereit,  sein  Leben  für  die  Sache  zu  opfern;  aber  es  sei  feig 
und   gemein   zugleich,   wenn   er   das   eigene   Leben   dadurch 


')  Zürcher  »Tagwacht«  voril  7.  Sept.  1872. 

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Siebentes  Kapitel.    Netschajeff.  51 

retten  wolle,  dals  er  den  Tod  eines  anderen  fordere.  Es  sei 
kein  triftiger  ^Grund  vorhanden,  die  völkerrechtliche  .Aus- 
lieferungspflicht nicht  auch  dem  Nichtvertragsstaat  Rufsland 
gegenüber  anzuerkennen.  Rufsland  besitze  ein  geschriebenes 
Strafrecht  und  Strafverfahren,  und  gerade  die  Akten  des 
Netschajeffschen  Prozesses  zeigen,  dafs  in  der  Anwendung 
dieser  Gesetze  der  Angeklagte  Rechte  der  Verteidigung 
geniefse,  wie  sie  im  Kanton  Zürich  bestehen,  und  dafs 
dort  überhaupt  das  Strafverfahren  einen  geordneten  Gang 
habe.  Zudem  gebe  die  russische  Regierung  die  förmliche 
Erklärung  ab,  dafs  sie  den  Netschajeff  nur  wegen  des  ihm 
zur  Last  gelegten  Mordes  an  Iwanoff  verurteilen  und  bestrafen 
werde,  nicht  aber  wegen  seiner  politischen  Handlungen,  und 
endlich  biete  Rufsland  in  verbindlicher  Weise  an,  der  Schweiz 
gegenüber  in  ähnlichen  Fällen  Gegenrecht  zu  üben.  Dem- 
gemäfs  verfügte  die  Zürcher  Regierung  am  26.  Oktober  1872 
die  Auslieferung  des  Netschajeff  an  die  russische  Regierung  ^). 
In  der  Sitzung  des  Zürcher  Kantonsrats  vom  1.  November 
1872  interpellierte  Prof.  Gustav  Vogt ")  die  Zürcher  Regierung 
wegen  der  Auslieferung  Netschajeff s.  Der  Mord  sei  in  ab- 
scheulicher Weise  begangen  worden,  die  Tat  sei  aber  doch 
durchaus  politischen  Charakters.  Justizdirektor  Pfenninger 
antwortete,  Netschajeff  sei  ein  gemeiner  Mörder;  es  müsse  die 
Rechtsanschauung  des  Volkes  schwer  verletzen,  wenn  ein 
solcher  sich  durch  die  Flucht  einfach  der  Strafe  entziehen 
könne.  Der  Mord  war  auch  gar  nicht  notwendig  für  den  Er- 
folg der  politischen  Umsturzbestrebungen  Netschajeffs  tmd 
seiner  Genossen.  Gerade  durch  den  Mord  wurde  die  fernere 
Wirksamkeit  der  Verschwörer  unmöglich.  Staatsanwalt  Forrer 
bemerkte,  es  liege  ein  rein  politisches  Verbrechen  vor.  Netscha- 
jeff sei  Mörder  aus  politischem  Fanatismus.  Schwer  liege  dem 
Redner  die  Tatsache  auf  dem  Herzen,  dafs  Netschajeff  in  der 
ersten  Zeit  nach  seiner  Verhaftung  so  scharf  bewacht  wurde, 
dafs  ihm  jede  Möglichkeit  benommen  war,  sich  selbst  das  Leben 
zu  nehmen.    Weder  bestehe  mit  Rufsland  ein  Auslieferungs- 


0  »Neue  Zürcher  Zeitung«  vom  1,  Nov.,  erstes  Blatt,  1872 
und  2.  Nov.,  erstes  Blatt. 

*)  Der  Interpellation  hatten  sich  ferner  angeschlossen:  Staats- 
anwalt Forrer,  Stadtschreiber  Ziegler,  Rechtsanwalt  Brunner,  Ober- 
richter Dr.  Streuli  und  Obergerichtspräsident  Dr.  Honegger. 

4* 

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52  Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

vertrag,  noch  geböten  völkerrechtliche  Erwägungen  die  Ausliefe- 
rung. Dr.  Dubs,  früher  Bundesrat,  erklärte,  die  Schweiz  habe 
zunächst  wie  jedem  anderen  Staate,  so  auch  Ruisland  gegen- 
über, unbekümmert  um  die  Staatsform  desselben,  die  völker- 
rechtlichen Verpflichtungen  zu  erfüllen.  Die  Beziehungen  des 
Kantons  Zürich  bezw.  der  Schweiz  zu  Rufsland  seien  freund- 
schaftlich. Obschon  Rufsland  ein  autokratischer  Staat,  schliefse 
dies  ein  freundschaftliches  Verhältnis  mit  ihm  keineswegs  aus. 
Sei  Netschajeff  ein  Mörder,  so  werde  wohl  der  gröfste  Teil 
von  Zürichs  Bevölkerung  vollständig  damit  einverstanden  sein, 
wenn  er  bestraft  werde.  Im  übrigen  erklärte  Dubs,  ihm  sei 
es  rein  unbegreiflich,  wie  man  in  der  Tat  Netschajeffs  keinen 
politischen  Mord  erblicken  könne.  Netschajeff  und  Genossen 
glaubten,  in  Iwanoff  einen  Verräter  ihrer  Umsturzpläne  besorgen 
zu  müssen,  lockten  ihn  in  eine  Grotte  und  erschossen  ihn.  Das 
sei  doch  wohl  ein  politischer  Mord.  Die  Zürcher  Regierung 
hätte  besser  getan,  zu  Netschajeff  zu  sagen,  was  einst  Wilhelm 
Teil  zu  Hedwig  sagte,  als  der  Königsmörder  Parricida  ihn 
um  Hilfe  bat:  »Fort,  fort  von  hier!  Und  ihr  schaut  diesem 
Mann  nicht  nach*)!«  Stadtschreiber  Spyri  bezeichnete  es  als 
eine  Verirrung  des  Rechtsgefühls,  wenn  behauptet  werden 
wolle,  Netschajeff  sei  ein  politischer  Verbrecher,  Er  protestiere 
auch  feierlich  gegen  die  Auffassung,  die  Kompunarden  seien 
blofs  politische  Verbrecher.  Nie  und  nimmer  könne  er  diese 
Anschauung  teilen,  obwohl  dieselbe  auch  vom  Bundesrat  fest- 
gehalten worden  sei,  der  sich  gegenüber  den  Auslieferungs- 
gesuchen von  Seiten  der  französischen  Regierung  weigerte. 
Schritte  gegen  die  in  der  Schweiz  lebenden  Häupter  der  Kom- 
mune zu  tun,  wenn  nicht  gegen  bestimmte  einzelne  Personen 
Anklagen  festgestellt  werden  könnten,  die  unzweifelhaft  konsta- 
tieren, dafs  dieselben  als  gemeine  Verbrecher  gehandelt  haben  ^), 
Netschajeff  hob  mit  grofser  Sorgfalt  ein  in  Chiffren  ge- 
schriebenes Büchlein  auf,  »der  Revolutionskatechismus«:  ge- 
nannt; er  behauptete,  dafs  der  Besitz  dieser  Schrift  das  charak- 
teristische Kennzeichen  jedes  Emissärs  oder  Agenten  der  Inter- 
nationalen sei.     Aus   den  Prozefsdepositionen ,   sowie  aus  den 


0  Genau  lautet  das  Zitat:  »Forsche  nicht!  Und  wenn  er  geht,  so 
wende  deine  Augen,  dafs  sie  nicht  sehen,  welchen  Weg  er  wandelt!« 

*)  »Neue  Zürcher  Zeitung«  vom  2.  Nov.,  zweites  Blatt  1872, 
3.  Nov.  erstes  und  zweites  Blatt. 


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Achtes  Kapitel.    Die  anarchistische  Juraföderation.  53 

Reden  der  Verteidiger  geht  hervor,  dafs  Bakunin  den  Katechis- 
mus geschrieben  hat.  Dieser  hat  übrigens  die  Urheberschaft 
nie  zu  leugnen  gewagt.  In  der  Gerichtssitzung  vom  8.  Juli 
1871  war  der  Katechismus  verlesen  worden*). 

Netschajeff   wurde    zu    lebenslänglicher    Bergwerksarbeit 
verurteilt,  er  starb  Ende  1882=»). 


Achtes  Kapitel, 

Die  anarchistische  Juraföderation  (F^d^ration  jurassienne). 

Die  Gründung  der  internationalen  Sektionen  der  romani- 
schen Schweiz  datiert  von  1865.  An  mehreren  Orten  standen 
die  Internationalen  politisch  in  Verbindung  mit  den  Radikalen. 
In  Chaux- de -Fonds  gehörte  im  Jahr  1866  August  Comaz, 
Redakteur  des  »National  Suisse«,  zuletzt  Mitglied  des  Bundes- 
gerichts, der  Internationalen  Arbeiterassociation  an,  welche  von 
Marx  im  Jahre  1864  gegründet  worden  war.  Auf  dem  dritten 
Kongrefs  der  internationalen  Arbeiterassociation  vom  5.  bis 
11.  September  1868  zu  Brüssel  gelangten  die  kommunistischen 
Ideen  zu  einem  vollkommenen  Siege.  Dupont,  Mitglied  des 
Generalrates,  schlofs  den  Kongrefs  mit  den  Worten:  »Wir 
wollen  keine  Regierungen  mehr,  denn  die  Regierungen  er- 
drücken uns  durch  Steuern ;  wir  wollen  keine  Armee  mehr,  denn 
die  Armeen  metzeln  und  morden  uns ;  wir  wollen  keine  Religio- 
nen mehr,  denn  die  Religionen  ersticken  den  Verstands).  Im 
Schofse  der  Internationalen  in  der  romanischen  Schweiz  bildeten 
sich  fortan  zwei  Parteien.  Die  Anhänger  der  Beschlüsse  des 
Brüsseler  Kongresses  nannten  sich  Kommunisten  oder  KoUekti- 
visten,  die  Anhänger  des  individuellen  Eigentums  nannten  sich 
CouUeryisten  nach  dem  Führer  Dr.  medl  CouUery  in  Chaux- 
de-Fonds.  P^re  Meuron  und  James  Guillaume  gründeten  1868 
den  »Progr^s«,  der  in  Locle  erschien  und  von  Nr.  6  an  die 
kollektivistische  Fahne  entfaltete,  dadurch  in  Feindschaft  mit 
den  CouUeryisten  und  Radikalen  geratend.  In  Genf  wurde  die 
kollektivistische  Propaganda  aufserordentlich  gefördert  durch 


0  Siehe  das  Aktenstück  in  Beilage  II. 
^)  M.  Nettlau,  Bakunin  S.  41. 

3)  Dr.  R.  Meyer,  Der  Emanzipationskampf  des  vierten  Standes, 
1882  I.  S.  136. 


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54  Erster  Teil.   Die  anarchist.  Bewegung  in  der  fraozös.  Schweiz. 

Bakunin  und  die  von  ihm  gegründete  AUiance  de  la  D^mo- 
cratie  socialiste.  Im  Juli  1868  trat  Bakunin  als  Mitglied  der 
Inte/nationalen  in  die  Zentralsektion  von  Genf  ein.  Auf  dem 
Basler  Kongrefs  der  Internationalen  vom  6.-9.  September 
1869  verlangten  Bakunin  und  Verlin  formell  die  Abschaffung 
des  Privateigentums.  Mit  Mehrheit  wurde  in  Basel  beschlossen : 
»Der  Kongrefs  erklärt,  dafs  die  Gesellschaft  das  Recht  besitzt, 
das  Privateigentum  an  Grund  und  Boden  abzuschaffen  und  in 
gemeinsames  Eigentum  umzuwandeln.  Er  erklärt  femer,,  dafs 
diese  Umwandltmg  eine  Notwendigkeit  ist').« 

Auf  dem  Basler  Kongrefs  stellte  die  Kommission  den  An- 
trag, der  Kongrefs  möge  seine  Meinung  dahin  aussprechen, 
dafs  die  Beseitigung  des  Erbrechts  eine  der  Grundbedingungen 
ausmache,  welche  das  Recht  der  Arbeit  in  seinem  ganzen  Um- 
fange herstelle.  Die  Beseitigung  des  Erbrechts  sei  nötig,  weil 
es  den  Übergang  von  Grund  und  Boden  ins  Kollektiveigentum 
verhindere;  weil  es  eine  permanente  Drohung  für  die  soziale 
Ordnung  und  zugleich  ein  Privileg  sei;  weil  es  die  ökonomische 
Gerechtigkeit  verhindere.  Nachdem  die  Delegiertenversamm- 
lung sich  für  das  KoUektiveigentimi  erklärt  habe,  sei  es  kon- 
sequent, das  Erbrecht  aufzuheben.  Bakunin,  der  Lyoner  und 
Neapeler  Arbeiter  vertrat,  führte  in  seiner  Rede  aus,  er  müsse 
auch  im  Namen  der  Praxis  vor  allem  die  Aufhebung  des  Erb- 
rechts empfehlen.  Man  spreche  viel  von  den  Schwierigkeiten, 
welche  die  Expropriation  der  kleinen  Bauern  und  Landbesitzer 
verursachen  würde.  Es  sei  wirklich  nicht  zu  leugnen,  dafs 
man  die  kleinen  Landbesitzer  beim  kleinsten  Versuch  in  die 
Arme  der  Gegenrevolution  treiben  würde,  was  man  um  jeden 
Preis  vermeiden  müsse.  Man  müsse  sie  also  in  allen  Fällen 
vor  der  Hand  auf  eine  gewisse  Zeit  im  Besitze  der  Ländereien 
lassen,  welche  sie  gegenwärtig  innehaben.  Wenn  man  ihnen 
aber  das  Erbrecht  erhalte,  würden  sie  nicht  blofs  Besitzer, 
sondern  Eigentümer  sein  und  diesen  Titel  an  ihre  Kinder 
wieder  vererben,  während  dagegen,  wenn  das  Erbrecht  und 
im  allgemeinen  jede  rechtshistorische  und  politische  Institution 
vernichtet  werde,  denselben  nichts  als  der  tatsächliche  Besitz 
übrig  bleibe,  welcher  leicht  durch  die  Macht  der  revolutio- 
nären  Ereignisse   umgeändert   und    abgelöst   werden    könne. 


')  Verhandlungen  des  IV.  Kongresses  des  internation.  Arbeiter- 
bundes in  Basel  S.  50,  51. 

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Achtes  Kapitel.    Die  anarchistische  Juraföderation.  55 

Der  Kommissionsantrag  wurde  mit  32  gegen  23  Stimmen  an- 
genommen, 30  Delegierte  enthielten  sich  der  Abstimmung, 
7  waren  abwesend'). 

Auf  dem  Köngrefs  in  Basel  kam  ein  persönlicher  Zwischen- 
fall vor.  Einige  Monate  vor  dem  Köngrefs  hatte  Bakunin  ver- 
nommen, da£s  Liebknecht  ihn  als  einen  Agenten  der  russischen 
Regierung  ausgegeben  habe.  Bakunin  benutzte  die  Anwesen- 
heit von  Liebknecht,  indem  er  ihn  vor  ein  Ehrengericht  zitierte 
mit  der  Aufforderung,  dort  bestimmte  Anklagen  zu  erheben. 
Liebknecht  erklärte,  seine  Aussagen  beruhten  nur  auf  vagem 
Hörensagen  und  auf  der  Lektüre  von  Zeitungsartikeln.  Baku- 
nin gab  ausführlichen  Aufschlufs.  Die  Jury  erklärte  einmütig, 
Liebknecht  habe  unrecht  gehandelt,  indem  er  ohne  nähere 
Prüfung  »infame  Verleumdungen«  wiederholte.  Liebknecht 
reichte  Bakunin  die  Hand  und  erklärte,  er  halte  Bakunin  ftir 
einen  rechtschaffenen  Mami  und  wackeren  Revolutionär  =*). 

Auf  dem  Kongreis  der  Fdd^ration  romande  in  Chaux-de- 
Fonds  am  4.,  5.  und  6.  April  1870  trat  die  Spaltung  in  der  F^d^ 
ration  romande  offen  zu  Tage.  Ulysse  Dubois,  Präsident  des 
Cercles,  in  dessen  Lokal  der  Köngrefs  tagte,  erklärte:  »Je  vous 
annonce  qu'il  ne  convient  plus  au  cercle,  dont  je  suis  le  Presi- 
dent, de  mettre  son  local  ä  la  disposition  d'un  Congr^s  comme 
celiii-ci.  J'invite  les  coUectivistes  ä  ^vacuer  la  salle  au  plus 
vite,  faute  de  quoi  nous  emploierons  d'autres  moyens!«  Hier- 
auf erscholl  lebhafter  Beifall  bei  den  CouUeryisten ,  die  sich 
gegen  die  Mitte  des  Saales  drängten  und  schrien:  »Hinaus 
mit  den  KoUektivisten!«  Die  Mehrheit  des  Kongresses,  aus 
KoUektivisten  bestehend,  erhob  sich  und  zog  ab  3).  Von  nun 
an  gab  es  in  der  französischen  Schweiz  zwei  Arbeiterverbin- 
dungen, die  sich  den  Titel  »Congr^s  romand«  beilegten.  Die 
Majorität  des  Kongresses  fafste  folgende  Resolution: 

»Considerant  que  Temancipation  definitive  du  travail  ne 
peut  avoir  lieu  que  par  la  transformation  de  la  societe  politique 
fondee  sur  le  privil^ge  et  Tautorite,  en  societe  economique 
fondee  sur  r^galite  et  la  libertd;  que  tout  gouvernement  ou 
fitat    politique  n'est   rien   autre   chose   que    Torganisation   de 


0  Verhandlungen  des  IV.  Kongresses  des  internat!  Arbeiter- 
bundes in  Basel  S.  65—69. 

*)  Memoire  pr^sent^  par  la  F6d6ration  jurassienne  S.  84. 
3)  Ebenda  S.  121,  122. 


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56  Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

Texploitation  bourgeoise,  exploitation  dont  la  formale  s'appelle 
le  droit  juridique; 

que  toute  participation  de  la  classe  ouvri^re  ä  la  politique 
bourgeoise  gouvemementale  ne  peut  avoir  d'autres  r^sultats 
que  la  consolidation  de  Tordre  de  chose  existant,  ce  qui  paraly- 
serait  Taction  r^volutionnaire-socialiste  du  Proletariat; 

le  Congr^s  romand  recommande  ä  toutes  les  sections  de 
r  Association  internationale  des  travailleurs  de  renoncer  ä  toute 
action  ayant  pour  but  d'op^rer  la  transformation  sociale  au 
moyen  des  r^formes  politiques  nationales  et  de  porter  toute 
leur  activite  sur  la  Constitution  fed^rative  des  corps  de  metier, 
seul  moyen  d'assurer  le  succes  de  la  r^volution  sociale.  Cette 
fed^ration  est  la  v^ritable  representation  du  travail,  qui  doit 
avoir  Heu  absolument  en  dehors  des  gouvemements  poli- 
tiques^).« 

Gegenüber  diesem  Beschlufs  des  Comite  föderal  du  Jura 
bezeichnete  die  Minorität  in  einer  Resolution  die  politische 
Abstinenz  als  verderblich.  Die  Zentralsektion  von  Genf  ver- 
fügte den  Ausschlufs  mehrerer  Mitglieder,  darunter  Perron, 
Joukowsky  und  Bakunin,  die,  der  Spaltung  ungeachtet,  bisher 
der  Zentralsektion  angehört  hatten. 

Auf  dem  aufserordentlichen  Kongrefs  der  Bakunisten  vom 
9.  Oktober  1870  in  St.  Imier  wurde  vorgeschlagen,  die  ehe- 
maligen Sektionen  der  Fed^ration  romande  sollen  eine  neue 
Föderation  bilden  unter  dem  Namen  Fedöration  jurassienne. 
Der  Vorschlag  wurde  als  verfrüht  abgelehnt. 

Nach  Besiegung  der  Kommune  in  Paris  flüchteten  eine 
ganze  Anzahl  Kommunards  aus  Paris  und  den  französischen 
Provinzen  nach  der  Schweiz,  namentlich  nach  Genf,  und 
brachten  neues  Lebens-  und  Aktionselement  in  die  Arbeiter- 
schaft der  romanischen  Schweiz.  Andererseits  begann  die 
Marxsche  internationale  Arbeiterassociation,  welche  während 
des  Krieges  eine  wesentliche  Beeinträchtigung  erlitt,  in  der 
französischen  Schweiz  ihre  Sektionen  zu  reorganisieren,  und 
es  entstand  ein  bitterer  Kampf  zwischen  den  der  Internationalen 
treu  gebliebenen  Genfer  Sektionen  und  den  französischen  Pro- 
skribierten.  Die  flüchtigen  Kommunards  gründeten  in  Genf 
eine  Sektion  der  Internationalen,  die  sich  den  Namen  beilegte 


0  Memoire  presente  par  la  Föderation  jurassienne  S.  128. 

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Achtes  Kapitel.    Die  anarchistische  Juraföderation.  57 

»Section  de  propagande  et  d'action  r^volutionnaire-socialiste.« 
Diese  Sektion  suchte  gegenüber '  den  zwei  Föderationen  der 
romanischen  Schweiz  so  viel  als  möglich  die  Neutralität  zu 
beobachten. 

Durch  Entscheid  vom  19.  Juni  1870  hatte  der  Londoner 
Generalrat  der  internationalen  Arbeiterassociation  verfügt, 
dafs  der  Minderheit  mit  Sitz  in  Genf  zustehe,  sich  den  Namen 
»Comit^  föderal  romand«  beizulegen  und  lud  das  Komitee  der 
Majorität  mit  Sitz  in  Chaux-de-Fonds  ein,  diesen  oder  jenen 
ihr  beliebenden  Lokalnamen  anzunehmen.  Das  Comit^  f^d^ral 
du  Jura  vernahm  unter  der  Hand,  dafs  der  Generalrat  den 
internationalen  Kongrefs  von  1871  nicht  einberufen  werde  und 
dafs  eine  geheime,  am  17.  September  1871  beginnende  Konfe- 
renz in  London  gehalten  werden  solle.  Durch  Zuschrift  vom 
4.  September  1871  protestierte  das  Jurakomitee  zum  voraus 
gegen  die  Entscheidungen,  welche  die  Konferenz  treffen  könnte. 
Der  Generalrat  ermahnte  durch  Schreiben  von  H.  Jung  vom 
26.  September  1871  die  »braves  ouvriers  des  sections  des  Mon- 
tagnes« ,  sich  den  Sektionen  der  F^d^ration  romande  anzu- 
schliefsen.  Für  den  Fall,  dafs  diese  Vereinigung  nicht  zustande 
komme,  verfüge  der  Generalrat,  dafs  die  Föderation  der  Berg- 
sektionen sich  F^d^ration  jurassienne  nenne. 

Die  Jurassier  lehnten  sich  gegen  die  in  ihren  Augen 
autoritäre  Londoner  Konferenz  auf.  Demgemäfs  rief  das  Comite 
föderal  romand  auf  den  12.  November  1871  einen  Regional- 
kongrefs  nach  Sonvillier  ein,  dem  Domizil  des  Führers  Schwitz- 
gebel.  Dem  im  grofsen  Saale  des  Hotels  de  la  Balance  tagenden 
Kongrefs  präsidierte  Spichiger.  Jules  Guesde  und  Joukowsky, 
beide  Mitglieder  der  revolutionären  Propagandasektion  von 
Genf,  sowie  Charles  Chopard  amteten  als  Sekretäre,  wäh- 
rend Schwitzgebel  Bericht  erstattete.  Der  Kongrefs  beschlofs, 
zwischen  den  auf  dem  Kongrefs  vertretenen  Sektionen,  sowie 
den  ihm  noch  beitretenden  eine  neue  Föderation  mit  dem  Namen 
Fdd^ration  jurassienne  zu  gründen.  Bereits  im  Oktober  1870  auf 
dem  Kongrefs  von  St.  Imier  habe  der  Kongrefs  der  romanischen 
Sektionen  den  Vorschlag  besprochen,  es  solle  eine  neue  Föde- 
ration mit  dem  genannten  Namen  gebildet  werden.  Diese 
Bezeichnung  nehme  der  Kongrefs  von  Sonvillier  aus  freien 
Stücken  an,  nicht  um  der  Londoner  Konferenz  zu  gehorchen. 
In  Sonvillier  wurden  Statuten  für  die  F^d^ration  jurassienne 

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58  Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

aufgestellt.  Diese  bestimmten,  die  Föderation  erkenne  die 
Generalstatuten  der  internationalen  Arbeiterassociation  an. 
Das  Föderalkomitee,  aus  fünf  Mitgliedern  gebildet,  sei  mit 
keinerlei  Autorität  ausgerüstet.  Die  in  die  Föderation  ein- 
tretenden Sektionen  behalten  ihre  absolute  Autonomie  und 
übernehmen  keine  andere  Verbindlichkeit,  als  die  Bestimmungen 
der  gegenwärtigen  Föderalstatuten  zu  beobachten.  Den  Sek- 
tionen, welche  unter  sich  lokale  Föderationen  bilden  wollen, 
werde  jedweder  Spielraum  gelassen.  Jede  Sektion  der  Inter- 
nationalen könne  in  die  Juraföderation  aufgenommen  werden, 
sofern  sie  den  gegenwärtigen  Statuten  beitrete  und  nichts  ihnen 
Widersprechendes  in  ihr  Reglement  aufnehme.  Der  Kongrefs 
der  Föderation  trete  jedes  Jahr  zusammen.  Er  mische  sich  in 
keiner  Weise  in  die  innere  Administration  der  Sektionen  ein. 

Der  Kommunard  Claris^)  hatte  in  Genf  ein  wöchentlich 
einmal  erscheinendes  Blatt  gegründet,  betitelt  »La  Revolution 
sociale«.  Der  Kongrefs  von  Sonvillier  vom  12.  November  1871 
bezeichnete  dieses  Blatt  als  Organ  der  Juraföderation  und  lud 
die  Genossen  zu  zahlreichem  Abonnement  ein.  Von  Nr.  5 
an  war  das  genannte  Blatt  Organ  der  Juraföderation. 

Der  Kongrefs  von  Sonvillier  beschlofs  femer,  an  alle 
Föderationen  der  internationalen  Arbeiterassociation  ein  Rund- 
schreiben zu  richten,  worin  die  Einberufung  eines  General- 
kongresses der  Internationalen  in  kürzester  Frist  verlangt  und 
der  Anschlufs  an  die  Föderation  jurassienne  empfohlen  wurde. 
Das  Rundschreiben  führte  aus,  jede  freie  Äufserung  einer  ab- 
weichenden Meinung  erscheine  den  Männern  des  Generalrates 
als  Ketzerei.  Die  Internationale,  anstatt  eine  freie  Föderation 
autonomer  Sektionen  zu  sein,  gestalte  sich  zu  einer  hierarchi- 
schen, autoritären  Organisation  der  disziplinierten  Sektionen, 
welche  vollständig  in  die  Hand  des  Generalrates  gelegt  seien. 
Das  Ideal  des  Generalrates  sei  auf  die  Eroberung  der  politi- 
schen Macht  durch  die  Arbeiterklasse  gerichtet,  während  dieses 
Ideal  in  der  Befreiung  der  Arbeiter  durch  die  Arbeiter  selber 
aufserhalb  jeder  leitenden  Autorität  bestehen  sollte.  Wie  solle 
eine  egalitäre  und  freie  Gesellschaft  aus  einer  autoritären 
Organisation  hervorgehen  können  ?  Dies  sei  unmöglich.  »Die 
Internationale,  der  Embryo  der  zukünftigen  menschlichen  Ge- 


0  Siehe  A.  Claris,  La  Proscription  fran^aise  en  Suisse  1871— 
1872,  Gen^ve  imprimerie  V^®  Blanchard  1872. 


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Achtes  Kapitel.    Die  anarchistische  Juraföderation.  59 

Seilschaft,  soll  von  jetzt  an  das  treue  Bild  unserer  Prinzipien 
von  Freiheit  und  Föderation  sein  und  in  seinem  Schofse  jedes 
nach  Autorität,  nach  Diktatur  trachtende  Prinzip  ablehnen^).« 

Die  Gegner  der  jurassischen  Föderation  erklärten,  die 
F^d^ration  jurassienne  gebe  sich  als  Rivalin  des  Generalrates, 
und  ihr  Zirkular  bilde  eine  Einladung  an  die  Sektionen, 
zwischen  dem  Generalrat  von  London  und  dem  Jurabund  zu 
wählen.  Die  belgischen,  spanischen  und  italienischen  Sektionen 
nahmen  das  Rundsehreiben  günstig  auf. 

Die  Genfer  »Revolution  sociale«  ging,  nachdem  sie  es 
auf  zehn  Nummern  gebracht,  am  4.  Januar  1872  mangels  Geld 
ein.  Auf  Antrag  des  jurassischen  Föderalkomitees  wurde  als- 
dann beschlossen,  zur  Propaganda  ein  autographiertes  Bulletin 
herauszugeben,  dessen  erste  Nummer  am  15.  Februar  1872 
erschien. 

Die  Föderation  jurassienne  hat  in  der  französischen  Schweiz, 
sowie  in  Frankreich,  Italien  und  Spanien  einen  grofsen  Einfluls 
ausgeübt.  In  einem  Brief,  welchen  Krapotkin  im  Juni  1882 
an  den  in  Lausanne  versammelten  Kongrefs  der  jurassischen 
Föderation  der  internationalen  Arbeiterassociation  gerichtet 
hatte,  erklärte  er,  die  Föderation  jurassienne  habe  in  der  Ent- 
wicklung der  revolutionären  Ideen  eine  immense  Rolle  gespielt, 
dergestalt,  dafs  man  heute  die  Montagnards  allgemein  als  ein 
Zentrum,  als  einen  Herd  betrachte^  von  dem  die  neuen  Impulse 
ausgehen.  Wenn  es  jetzt  Tausende  von  Anarchisten  gebe,  so 
habe  man  dies  zu  einem  guten  Teil  der  Föderation  jurassienne 
zu  verdanken.  Wohl  habe  der  Zeitgeist  den  Anarchismus 
vorwärts  gebracht;  was  aber  eine  Gruppe  immer  tun  konnte, 
das  habe  die  jurassische  Föderation  geleistet.  Dies  sei  eine 
bereits  der  Geschichte  angehörende  Tatsache.  Wolle  die  Föde- 
ration bleiben,  was  sie  sei,  was  sie  war,  so  dürfe  sie  nicht  im 
mindesten  von  den  Ideen,  welche  ihre  Kraft  ausmachten,  von 
ihrem  Hauptprinzip  abgehen:  keinerlei  Einmischung  in  die 
Wahlkomödie,  Organisation  der  Kräfte  auf  dem  ausschliefslich 
sozialistisch-revolutionären  Terrain  und  anarchischer  Rigorismus 
bis  zum  Exzefs.  Keine  andere  Organisation  habe  mit  so  ge- 
ringen Kräften  so  unermefsliche  Resultate  erreicht,  einen  so 
mächtigen   Einflufs  ausgeübt   und   in    revolutionärer  Hinsicht 


')  Memoire  prösente  par  la  Federation  jurassienne  S.  220— 233. 

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60  Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

auf  die  weniger  vorgerückten  Parteien  dermalsen  eingewirkt. 
Vielleicht  wende  man  ein,  die  Aktion  der  F^d^ration  jurassienne 
sei  nur  theoretisch  gewesen.  Der  Einwand  wäre  albern.  Jede 
Theorie  sei  zugleich  praktisch.  Was  heute  in  der  Theorie  ge- 
sagt werde,  sei  morgen  fait  accompli.  Was  Theorie  bleibe  in 
der  Schweiz,  das  werde  praktisch  in  Frankreich^). 

Wie  agressiv  die  Mitglieder  der  F^d^ration  jurassienne 
bereits  im  Jahre  1873  auftraten,  zeigt  folgender  Vorfall,  Als 
Thiers  im  Herbst  1873  durch  die  Schweiz  reiste,  machte  er 
einen  kurzen  Halt  im  Bahnhof  Neuenburg,  wo  ihm  eine 
Reihe  von  Personen  eine  Ovation  bereiteten.  Eine  Pariserin, 
Frau  D.,  Gattin  eines  Mitgliedes  der  jurassischen  Sektion 
Neuenburg,  war  zufällig  im  Bahnhof  anwesend  und  schrie, 
als  sie  Thiers  erblickte,  aus  vollen  Leibeskräften:  »Vive  la 
Commune!  Vivent  les  faderes!  A  bas  Tassassin  de  Versailles!« 
Thiers  bestieg  augenblicklich  den  Bahnwagen.  Ein  Mitarbeiter 
schrieb  dem  »Bulletin«,  er  fühle  sich  glücklich,  dafs  eine  Frau 
diese  Protestation  »contre  le  bourreau  du  Proletariat  parisien« 
ausgesprochen  habe^). 

Neuntes  Kapitel. 

Der  Kongrefs  der  Internationalen  Arbeiterassoziation  im 
Haag  1872. 

Gegenüber  der  Bewegung  in  den  Föderationen,  welche 
einen  Kongrefs  reklamierten,  wurde  die  Position  des  General- 
rates schwierig.  Marx  beschlofs,  der  Sache  durch  Einberufung 
eines  Generalkongresses  ein  Ende  zu  bereiten.  Dies  tat  er  in 
der  Weise,  dafs  er  seiner  Partei  eine  Majorität  sicherte. 
Bakunin,  nach  der  Schweiz  geflüchtet,  war  nicht  in  der  Lage, 
sich  nach  Holland  zu  begeben,  da  er  nicht  durch  Frankreich 
und  Deutschland,  wo  er  zu  Kapitalstrafen  verurteilt  worden 
war,  reisen  konnte.  Dergestalt  wufste  Marx  mit  Sicherheit, 
dafs  er  durch  die  Wahl  von  Haag  Bakunin  den  Zutritt  zum 
Kongrefs  verschlofs  und  sich  so  einen  Triumph  über  einen  ab- 
wesenden Feind  verschaffte,  den  er  ein  für  allemal  zu  Boden 
zu  drücken  den  Entschlufs  gefafst  hatte.    Der  am  18.  August 


•)  «R^volt6»  vom  8.  Juli  1882. 

*)  »Bulletin«  der  Föderation  jurassienne  vom  12.  Okt.  1873. 


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Neuntes  Kapitel.    Kongrefs  der  Internationalen  im  Haag  1872.  61 

1872  in  Chaux-de-Fonds  auf  serordentlich  versammelte  Kongreis 
der  Juraföderation  ernannte  zwei  Delegierte  für  den  Haager 
Kongrefs  mit  dem  imperativen  Mandat,  für  Abschaffung  des 
Generalrates  tmd  Unterdrückung  jeder  Autorität  in  der  Inter- 
nationalen zu  stimmen. 

Präsident  Ranvier  erwähnte  bei  Eröffnung  des  Haager 
Kongresses,  man  habe  in  den  letzten  zwei  Jahren  keinen  Kon- 
grefs mehr  abhalten  können  wegen  des  deutsch  -  französischen 
Krieges  und  der  Ereignisse  von  Paris.  Die  besiegten  Kom- 
munards  seien  zu  Brandstiftern  und  Mördern  gestempelt  wor- 
den, während  die  Partei  der  Versailler  es  war,  die  anderen 
Leuten  die  Häuser  über  den  Köpfen  anzündete.  Indes  hätten 
die  verfolgten  Kommunemitglieder  Gastfreundschaft  in  Eng- 
land und  in  der  Schweiz  gefunden,  deren  Regierungen  es 
ablehnten,  die  Flüchtlinge  als  gewöhnliche  Verbrecher  auszu- 
liefern ^). 

Guillaume  aus  Neuenburg  bemerkte  darauf,  es  liefen  gegen- 
wärtig zwei  Ideen  durch  die  Internationale;  die  eine  gehe  da- 
hin, dafs  die  Internationale  die  Erfindung  eines  gescheiten 
Mannes  mit  einer  unfehlbaren  sozialen  und  politischen  Theorie 
sei,  gegen  die  niemand  das  Recht  zu  opponieren  besitze.  Wenn 
die  Kombination  einer  Anzahl  Männer  mit  einem  gebietenden 
Generalrat  an  der  Spitze  zur  Aufrechterhaltung  dieser  ortho- 
doxen Idee  eine  Internationale  bilde,  so  habe  man  eine.  Allein 
er  und  diejenigen,  welche  seine  Auffassung  teilen,  leugnen, 
dafs  die  Internationale  dem  Haupte  eines  Mannes  entstamme. 
Die  Idee  der  internationalen  Verbindung  der  Arbeiter  sei  das 
Erzeugnis  der  ökonomischen  Bedingungen,  welche  ims  um- 
geben. Man  werfe  dem  Generalrat  in  einzelnen  Ländern,  z.  B. 
in  der  Schweiz  und  in  Amerika,  vor,  er  habe  Mifsbrauch  mit 
der  ihm  übertragenen  Gewalt  getrieben.  Wolle  man  absolut 
einen  Generalrat  haben,  so  müsse  man  ihm  seine  autoritative 
Macht  nehmen  und  ihn  zu  einer  Zentralagentur  für  Mitteilungen, 
Korrespondenzen,  Statistik  etc.  umgestalten  2). 

Im  weiteren  Verlaufe  der  Diskussion  verwahrte  sich  Guil- 
laume gegen  ein  Mifsverständnis.    Auch  er  und  seine  Freunde 


')  Dr.   R.   Meyer,   Emanzipationskampf   des   vierten   Standes, 
I.,  S.  152. 

^)  Meyer  a.  a.  O.  I.  S,  154. 


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62  Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

seien  Politiker,  allein  sie  wollen  nichts  mit  der  Tripotage  von 
Regierung  und  Parlamentarismus  zu  tun  haben.  Sie  seien 
negative  Politiker.  Sie  strebten  die  Zerstörung  des  Staates  in 
jeder  Form  und  das  Föderalsystem  der  Kommune  an.  Er 
protestiere  gegen  die  Insinuation,  dals  die  Abstinenzler  Spione 
seien '). 

Der  Haager  Kongrefs  beschlofs,  der  Generalrat  sei  ver- 
pflichtet, die  Resolutionen  des  Kongresses  durchzuführen  und 
in  allen  Ländern  die  strikte  Beachtimg  der  Fundamental- 
prinzipien, der  Statuten  und  der  allgemeinen  Reglemente  der 
Internationalen  zu  überwachen.  Der  Generalrat  habe  auch  das 
Recht,  Zweige,  Sektionen,  Räte  der  Föderalkomitees  und  Föde- 
rationen der  Internationalen  zu  suspendieren  bis  zum  nächsten 
Kongrefs.  Doch  solle  er  den  Sektionen  gegenüber  diese  Be- 
fugnis erst  nach  Abhörung  des  betreffenden  Föderalrates  aus- 
üben. Werde  eine  ganze  Föderation  aufgelöst,  so  solle  der 
Generalrat  alle  Föderationen  hiervon  benachrichtigen.  Wenn 
die  Majorität  der  Föderationen,  es  verlange,  solle  der  General- 
rat eine  aufserordentliche  Konferenz,  aus  Delegierten  nach 
Nationalitäten  gebildet,  zusammenberufen,  welche  sich  einen 
Monat  später  versammeln  und  endgültig  den  Streit  ent- 
scheiden solle. 

Gegen  diese  Schlufsnahme  erliefs  die  Minorität  des  Haager 
Kongresses,  bestehend  aus  spanischen,  belgischen,  holländischen, 
amerikanischen  und  schweizerischen  Delegierten,  nachstehenden 
Protest : 

1.  »Nous  continuerons  avec  le  Conseil  gön^ral  nos  rapports 
administratifs  concernant  le  paiement  des  cotisations,  la  cor- 
respondance  et  la  statistique  du  travail. 

2.  Les  F^d^rations  repr^sent^s  par  nous  ^tabliront  entre 
elles  et  toutes  les  branches  de  T  Internationale  r^guli^rement 
constitu^es,  des  rapports  directs  et  Continus. 

3.  Dans  le  cas  oü  le  Conseil  g^neral  vondrait  s'ing^rer 
dans  les  affaires  int^rieures  d'une  F^d^ration,  les  F^d^rations 
repr^sent^es  par  les  soussignds  s'engagent  solidairement  ä 
maintenir  leur  autonomie,  tant  que  ces  Fed^rations  n'entreront 
pas  dans  une  voie  directement  contraire  aux  Statuts  gdn^raox 
de  rintemationale,  approuv^s  par  le  Congr^s  de  Gen^ve. 


0  Meyer  a.  a.  O.  I.  S.  156. 

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Zehntes  Kapitel.    Der  antiautoritäre  Gegenkongrefs  in  St.  Imier.  63 

4.  Nous  engageons  toutes  les  F^d^rations  et  Sections  ä 
se  pr^parer,  d'ici  au  prochain  Cangr^s  gen^ral,  au  triomphe 
dans  le  sein  de  T Internationale,  comme  base  de  Torganisation 
du  travail,  du  principe  de  Tautonomie  f^d^rative. 

5.  Nous  r^pudions  hautement  tout  rapport  avec  le  soi- 
disant  Conseil  fed^raliste  universel  de  Londres,  ou  toute  autre 
Organisation  semblable,  ^trang^re  ä  Tlnternationale  ^).« 

Eine  mit  der  Untersuchung  der  Bakuninschen  Angelegen- 
heiten betraute  Kommission  beschuldigte  Bakunin  und  Ge- 
nossen, eine  geheime  Allianz  in  der  Internationalen  gegründet 
zu  haben,  mit  Statuten,  die  denen  der  Internationalen  wider- 
sprechen. Infolgedessen  beschlofs  der  Kongrefs,  Bakunin  imd 
Guillaume  aus  der  Internationalen  auszuschliefsen.  Der  Aus- 
schlufs  von  Bakunin  erfolgte  mit  27  gegen  6  Stimmen  und 
7  Enthaltungen,  derjenige  Guillaumes  mit  25  gegen  9  Stimmen 
und  8  Enthaltimgen.  Der  von  der  Untersuchungskommission 
beantragte  Ausschlufs  von  Schwitzgebel  wurde  mit  17  gegen 
15  Stimmen  und  7  Enthaltungen  abgelehnt*). 


Zehntes  Kapitel. 

Der  antiautoritäre  Gegenkongrefs  in  St.  Imier. 

Bereits  am  15.  September  1872  hielten  die  spanischen, 
italienischen  und  jurassischen  Delegierten  einen  Kongrefs  in 
St.  Imier,  an  dem  sich  mehrere  französische  und  amerikanische 
Sektionen  vertreten  liefsen.  Der  Kongrefs,  welcher  sich  anti- 
autoritär nannte,  lehnte  die  vom  Haager  Kongrefs  gefafsten 
Resolutionen  vollständig  ab,  da  er  in  keiner  Weise  die  Voll- 
machten des  neuen  Generalrates  anerkenne.  Um  die  Föde- 
rationen zu  schützen  gegen  die  gouvemementalen  Prätensionen 
des  Generalrates  und  um  die  Einheit  der  Internationalen  zu 
retten  und  zu  stärken,  haben  die  Delegierten  die  Grundlagen 
eines  Paktes  zwischen  diesen  Föderationen  entworfen.  Nach 
diesem  Pakt  finden  zwischen  den  spanischen,  italienischen, 
französischen,    jurassischen   und    amerikanischen  Föderationen 


0  Memoire  pr^sent^  par  la  F^d^ration  jurassienne,  S.  277,  278. 
*)  R6solutions  du  Congr^s  g^n^ral  tenu  ä  la  Haye,  du  2  au  7 
Septembre  1872  S.  12,  13. 


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64  Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

und  Sektionen  direkte  Mitteilungen  und  regelmälsige  Kor- 
respondenzen statt,  von  jeder  gouvernementalen  Kontrolle  un- 
abhängig. Werde  eine  dieser  Föderationen  oder  Sektionen  in 
ihrer  Freiheit  von  der  Majorität  eines  Generalkongresses  oder 
von  dem  durch  diese  Majorität  bezeichneten  Generalrat  an- 
gegriffen, so  erklären  sich  alle  Föderationen  \ind  Sektionen 
absolut  solidarisch  mit  demselben.  Der  gegenwärtige  Kongreis 
erkläre  bestimmt,  dals  jener  Pakt  im  wesentlichen  das  Wohl 
der  grolsen  Einheit  der  Internationalen  bezwecke,  welche  infolge 
des  Ehrgeizes  der  autoritären  Partei  Gefahr  laufe. 

Wegen  dieser  Beschlüsse  kündete  der  Generalrat  in  New- 
York  durch  Brief  vom  5.  Januar  1873  die  Suspension  der 
jurassischen  Föderation  an.  Allein  der  italienische  Kongrefs 
von  Rimini,  der  spanische  von  Cördoba,  der  belgische  von 
Brüssel,  die  Sektionen  von  Frankreich,  die  Korrespondenzen 
von  England  und  Brüssel  hatten  sich  für  die  jurassische  Föde- 
ration ausgesprochen.  Der  englische  Kongrefs  von  London 
lehnte  einstimmig  die  Resolutionen  des  Haager  Kongresses  und 
des  New -Yorker  Generalrates  ab.  Die  Mehrzahl  der  hol- 
ländischen Sektionen  erklärten,  die  Suspension  der  jurassischen 
Föderation  nicht  annehmen  zu  können^). 

Am  27.  und  28.  April  1873  fand  in  Neuenburg  der  jähr- 
liche Kongrefs  statt.  Die  spanischen,  französischen,  italienischen, 
englischen,  amerikanischen,  slavischen  und  jurassischen  Dele- 
gierten nahmen  mit  wenigen  Ausnahmen  das  autonomistisch- 
föderalistische  Prinzip  zur  Operationsbasis.  Es  wurde  be- 
schlossen, das  »Bulletin«  solle  vom  1.  Juli  bis  31.  Dezember 
1873  statt  alle  vierzehn  Tage  einmal  in  der  Woche  erscheinen'). 

Auf  Grund  dieser  Vorgänge  fafste  der  Generalrat  der 
Internationalen  am  30.  Mai  1873  folgenden  Beschlufs:  »Alle 
auf  den  oben  erwähnten  Kongressen  und  Versammlungen  zu 
Brüssel,  Cördoba  und  London  beteiligten  imd  deren  Beschlüsse 
anerkennenden  nationalen  und  lokalen  Föderationen,  Sektionen 
und  Individuen  haben  sich  selbst  aufserhalb  der  Internationalen 
Arbeiterassoziation  gestellt  und  aufgehört,  Mitglieder  derselben 
zu  sein  3).« 


0  »Bulletin*  de  la  Federation  jurassienne  vom  15.  Febr.  1873. 
>)  Ebenda,  1.  Mai  1873. 
3)  Meyer  a.  a.  O.  I.  S.  168. 


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Zehntes  Kapitel.  Der  antiautoritäre  Gegeijkongrefs  in  St.  Imier.  65 

Die  Sektionen  des  Bemer  Jura  hielten  am  1.  August  1873 
in  Undervelier  eine  Versammlung  ab.  Einmütig  wurde  be- 
schlossen: Vollständiger  Bruch  mit  allen  politischen  Bourgeois- 
parteien ohne  Ausnahme;  absolute  Verurteilung  jeder  Trans- 
aktion mit  irgend  einer  politischen  Organisation  der  Bourgeoisie ; 
die  Sektionen  anerkennen  keine  andere  Politik  als  die  revo- 
lutionäre imd  internationale,  die  Zerstörung  des  Staates  und 
Konstituierung  der  freien  Kommunen  und  ihre  freie  Föde- 
ration ^). 

Infolge  des  Haager  Kongrefsbeschlusses  von  1872  zerfiel 
die  Internationale  in  einen  antiautoritären  oder  bakuninistischen 
Teil  und  in  einen  autoritären  oder  marxistischen  Teil.  Der 
antiautoritäre  Teil  hielt  vom  1. — 6.  Sept.  1873  einen  General- 
kongrefs  in  Genf.  Er  revidierte  die  Generalstatuten  und  prokla- 
mierte, unter  Abschaffung  des  Generalrates,  die  Autonomie 
der  Föderationen.  Die  Antiautoritären  nannten  ihre  Ver- 
sammlung den  sechsten  Kongrefs  der  Internationalen.  Der 
autoritäre  Teil  der  Internationalen  hatte  auf  den  8.  September 
1873  gleichfalls  einen  Kongreis  der  Internationalen  nach 
Genf  einberufen,  ihn  auch  als  sechsten  Generalkongrefs  der 
Internationalen  ausgebend«).  Im  Jahre  1874  hielt  der  anti- 
autoritäre Teil  den  siebenten  Generalkongrefs  der  Internatio- 
nalen in  Brüssel,  auf  dem  sich  englische,  belgische,  schweize- 
rische, italienische,  spanische  und  deutsche  Sektionen  vertreten 
lielsen.  Im  folgenden  Jahre  wurde  mit  Rücksicht  auf  die 
kritische  Situation  des  Sozialismus  in  Italien  und  Frankreich 
ein  Kongreis  nicht  gehalten,  dagegen  veranstalteten  die  autori- 
tären Anarchisten  im  Jahre  1876  einen  Kongreis  in  Bern  mit 
der  Bezeichnimg  »der  achte  Generalkongrels  der  Internatio- 
nalen«.   Seit  1873  hielt  der  marxistische  Teil  keinen  Kongreis 


0  »Bulletin«  de  la  F^d^ration  jurassienne  vom  17.  Aug.  1873. 

*)  Garin,  Die  Anarchisten.  Eine  historisch-kritische  Studie. 
Leipzig  1887  S.  22.  —  Über  den  Kongrefs  der  Marxisten  in  Genf 
im  Jahre  1873  bemerkt  das  *  Bulletin«  der  Fed^ration  jurassienne 
vom  28.  Sept.  1873:  »II  6tait  impossible  de  r^ver  un  fiasco  plus 
compl^t,  une  chute  plus  ridicule.  Aussi  le  Congres  marxiste  a^t-il 
produit  ä  Geneve  tout  Teffet  que  nous  pouvions  d^sirer:  il  a  ouvert 
les  yeux  aux  plus  aveugles  sur  T^tat  r^el  des  choses,  il  a  montre  k 
tous  que  Tlnternationale  tout  enti^re,  sauf  quelques  dissidents,  se 
trouve  dans  le  camp  f6d4raliste«. 

Langbard,  Die  anarchistische  Bewegung  in  der  Schweiz.  5 

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66    Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz.  , 

mehr.  Am  5.  Nov.  1876  schrieb  das  »Bulletin«  der  F^d^ration 
jurassienne : 

»En  pr6sence  de  cet  ^tat  de  choses,  en  pr^sence  des  ren- 
seignements  positifs  que  nous  poss^dons  sur  la  Situation  des 
gröupes  qui  composaient  ou  ^taient  cens^s  composer  cette 
moiti^  autoritaire,  nous  pouvons  d^larer  que  la  moiti^  autori- 
taire  de  Tlnternationale  n'existe  plus.  Cette  d^laration,  eile 
a  ^t^  falte  par  nous  ä  Berne,  devant  des  hommes  qui  jadis 
avaient  march^  d'accord  avec  le  Conseil  g^neral  de  New-York, 
devant  les  citoyens  Vahlteich,  Greulich,  Franz,  Gutsmann. 
Aucun  d'eux  n'y  a  contredit.  II  est  donc  constat^  que  la 
moitie  autoritaire  de  T  Internationale  n'existe  plus.  Seule,  la 
moitie  anti-autoritaire  de  T  Internationale  existe  encore;  bien 
loin  d'etre  en  d^cadence,  eile  fait  preuve  d'une  ^nergique 
vitalit6;  eile  peut  montrer  ä  tous  le  terrain  gagn^  et  les  pro- 
gr^s  accomplis.  Puisque  la  moitie  anti-autoritaire  de  Tlnter- 
nationale  existe  seule  aujourd'hui,  puisqu'ä  eile  seule  eile 
constitue  tout  ce  qui  reste  de  T  Internationale ,  il  est  Evident 
qu'elle  a  le  droit  de  s'appeler  Tlntemationale,  puisqu'il  n'y  a 
personne  pour  lui  en  contester  le  titre. 

»Voilä  pourquoi  le  Congr^s  de  Tancienne  moitie  anti- 
autoritaire,  moitie  qui  aujourd'hui,  par  la  disparition  de 
Tautre  moitie,  est  devenu  le  tout,  voilä  pourquoi,  disons-nous, 
notre  Congr^s,  r^unissant  dans  son  sein  tous  les  ^l^ments  qui 
appartiennent  encore  aujourd'hui  ä  Tlnternationale,  a  pu 
s'appeler  l^gitimement  le  VHP  Congr^s  g^n^ral  de  TAsso- 
ciation  internationale  des  travailleurs.« 


Elftes  Kapitel. 
Die  jurassischen  Anarchisten  mit  der  roten  Fahne  in  Bern. 

Von  anonymen  Urhebern  wurde  am  8.  März  1876  eine 
Märzfeier  im  Mattenhof  in  Bern  mit  Vortrag  über  die  Pariser 
Kommune  nebst  Zug  durch  die  Stadt  und  Musik  des  Grütli- 
vereins  angekündigt.  Die  einigermafsen  unterrichteten  Bürger 
nahmen  sofort  an,  dafs  hinter  der  Demonstration  namentlich 
Brousse  stecke.  Am  18.  März  bemerkte  das  Berner  »Intelligenz- 
blattc  :  »Die  Pariser  Kommune  soll  heute  Abend  auch  in  Bern 
gefeiert  werden.     Wie  aus  einem  Inserat  in  unserer  heutigen 


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Elftes  Kapitel.    Die  jurassischen  Anarchisten  in  Bern.       67 

Nummer  zu  entnehmen  ist,  soll  unter  dem  Titel  »Märzfeierc 
ein  Arbeiterzug  von  der  Münster-Plattform  nach  dem  Matten- 
hof stattfinden,  wo  dann  ein  Meeting  mit  Vortrag  über  die 
Pariser  Konmiune  abgehalten  wird.  Die  Grütlimusik  hat  sich 
leider  zur  Mitwirkung  an  diesem  Schwindel  hergegeben,  welcher 
von  gänzlich  anonymen  Urhebern  angestellt  wurde,  deren  Ge- 
sinnungsverwandtschaft mit  den  sauberen  Herren  Brousse  und 
Komp.  übrigens  wohl  aulser  allem  Zweifel  steht.  Wir  glauben 
kaum,  dafs  unter  den  gediegenen  Arbeitern  Berns  sich  viele 
bereit  finden  werden,  der  anonymen  Einladung  zu  folgen  imd 
sich  zu  Statisten  an  einer  Demonstration  herzugeben,  welche 
nur  geeignet  sein  kann,  auf  die  hiesige  Arbeiterbevölkerung 
ein  schiefes  Licht  zu  werfen.«  Die  Musik  des  Grütlivereins  hatte 
ihre  Mitwirkung  an  der  anarchistischen  Konununefeier  abge- 
lehntf  sie  figurierte  ohne  ihre  Einwilligung  auf  dem  Programm. 
Als  sich  Samstag,  den  18.  März  1876,  abends  zwischen 
8  und  9  Uhr  der  Zug,  der  sich  auf  der  Plattform  des  Münsters 
gesanunelt  hatte,  in  Bewegung  setzte,  von  zwanzig  Fackeln 
nur  mäfsig  beleuchtet,  ertönte  von  Seiten  des  zahlireich  an- 
wesenden bürgerlichen  Publikums  ein  schrilles  Pfeifen.  »Die 
Fahne  henmter!«  erscholl  es  von  allen  Seiten,  und  als  diese 
Forderung  nicht  sofort  erfüllt  wurde,  versperrte  das  aufser- 
halb  der  Plattform  stehende  Publikum  durch  Schlielsen  des 
Gittertores  dem  Zuge  den  Ausgang.  Diese  ein  Hohngelächter 
erzeugende  Mafsnahme  hatte  zur  Folge,  dafs  die  rote  Fahne 
nun  doch  zusammengerollt  wurde,  worauf  die  Bürger  das  ver- 
schlossene Tor  wieder  öffneten.  Umringt  und  gedrängt  von 
der  Menge,  setzte  der  Zug  sich  in  Bewegung,  um  sofort  in 
vollständige  Deroute  zu  geraten.  Manche  Arbeiter  warfen  die 
Fackeln  weg  und  machten  sich  fort.  »Nieder  mit  der  roten 
Fahne!«  ertönten  vielfache  Rufe.  Am  unteren  Ende  der 
Gerechtigkeitsgasse  kam  es  zu  einem  Zusammenstofs.  Die  rote 
Fahne  ward  von  den  Bürgern  zerrissen,  einzelne  Mitglieder 
der  Internationalen,  worunter  Dr.  med.  Ducroque,  wurden  in 
den  Stadtbach  gedrängt.  Nach  Angabe  des  Organs  der  Jura- 
föderation tauchten  ergrinunte  Bürger  seinen  Kopf  in  das 
Wasser  des  Stadtbaches.  Um  sich  vor  der  Wut  der  Bürger 
zu  retten,  mufste  er  im  Wasser  imter  einem  Brunnen  hindurch- 
kriechen, wo  er  halb  erstarrt  herausgezogen  wurde.  Der 
Student  Karl  Moor  eilte  dem  bedrängten  Jurassier  zu  Hilfe. 

5* 

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68    Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

Im  Restaurant  Mattenhof  hielt  alsdann  cand.  med.  Kachel- 
hofer  von  Bern,  Mitglied  des  sozialdemokratischen  Vereins 
in  Bern,  einen  Vortrag.  Bei  der  Kommunefeier  im  Restaurant 
Mattenhof  wurde  folgende  Poesie  verteilt,  zu  singen  nach  der 
Melodie  »Die  Wacht  am  Rhein«. 

Es  tönt  ein  Ruf  von  Land  zu  Land: 
Ihr  Armen  reichet  euch  die  Hand! 
Und  ruft  ein  Halt  der  Tyrannei, 
Und  brecht  das  Sklavenjoch  entzwei. 
Es  wirbelt  dumpf  das  Aufgebot, 
Es  flattert  hoch  die  Fahne  rot; 
Arbeitend,  leben  oder  kämpfend  den  Tod. 

Wir  haben  lange  genug  geharrt. 
Man  hat  uns  lange  genug  genarrt, 
Jetzt  greifen  wir  zu  unserem  Recht, 
Jetzt  stellen  wir  uns  zum  Gefecht. 
Es  wirbelt  dumpf  das  Aufgebot,  u.  s.  w. 

Steig  an  die  frische  Luft  heraus. 

Aus  niederer  Hütte  dumpfem  Haus, 

Steig  auf  das  Pflaster^  blasse  Not, 

Und  kämpfe  um  dein  täglich  Brot. 

Es  wirbelt  dumpf  das  Aufgebot,  u.  s.  w.O 

Wegen  der  Angriffe  auf  die  rote  Fahne  klagte  der  sozial- 
demokratische Verein  Bern  durch  Fürsprecher  Steck.  Drei 
Bürger  wurden  am  29.  September  1876  zu  15  Frcs.  Ent- 
schädigimg und  je  30  Frcs.  Bulse  und  den  Kosten  verurteilt  *). 

Der  Fall  hatte  ein  weiteres  Nachspiel.  Cand.  med.  Kachel- 
hofer,  der  als  vermögensloser  Angehöriger  der  Bemer  Metzger- 
zunft aus  Zunftmitteln  den  Studien  oblag,  war  Ende  Februar 


0  Berner  »Intelligenzblatt«  vom  22.  März  1876.  —  Das  Lied 
wurde  von  Hermann  Greulich  gedichtet  und  findet  sich  abgedruckt 
in  der  Zürcher  »Tagwacht«  vom  1.  Januar  1871.  Das  Franzsche 
Liederbuch,  welches  dieses  und  andere  Gedichte  enthält,  wurde  im 
Jahre  1872  von  der  Zürcher  Staatsanwaltschaft  mit  Beschlag  be- 
legt, weil  die  Gedichte  »in  klaren  "Worten  Aufforderung  zu  gewalt- 
samer, bewaffneter,  blutiger  Revolution,  somit  unzweifelhaft  den 
Tatbestand  einer  Vorbereitung  von  Hochverrat  enthalten«.  Das 
Zürcher  Bezirksgericht  hielt  die  Beschlagnahme  aufrecht.  Siehe 
Zürcher  »Tagwacht«  vom  3.  August  1872. 

*)  Es  waren:  Negotiant  Blau,  Dachdeckermeister  Kähr  und 
Schreinermeister  Bomonti  in  Bern, 


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Elftes  Kapitel.    Die  jurassischen  Anarchisten  in  Bern.        69 

1876  in  den  bereits  erwähnten  sozialdemokratischen  Verein 
Bern  eingetreten,  der  gleichzeitig  marxistische  und  antiautori- 
täre (anarchistische)  Mitglieder  umfalste,  wie  denn  u.  a.  Brousse 
diesem  Verein  angehörte.  Bereits  am  15.  März  1876  hatte 
der  Zunftschaffner  (Waisenvogt)  an  Karl  Kachelhofer  die  Auf- 
forderung gerichtet,  aus  dem  sozialdemokratischen  Vereine  so- 
fort auszutreten,  da  derselbe  Grundsätze  vertrete,  die  zu  den 
Auffassungen  der  Metzgerzunft  in  scharfem  Gegensatze  ständen. 
Bis  zum  vollendeten  dreiundzwanzigsten  Jahre  sei  Kachelhofer 
in  Bezug  auf  die  Ausübung  der  bürgerlichen  Rechte  der  Zuöft 
Untertan.  Am  18.  März  1876  erklärte  der  damals  einund- 
zwanzigjährige Kachelhofer  dem  Waisenvogt  endgültig^  er  trete 
aus  dem  sozialdemokratischen  Vereine  nicht  aus.  Gleichen 
Tages  hielt  Kachelhofer  an  der  Berner  Konununefeier  die  Fest- 
rede, was  den  Unwillen  der  Behörden  der  Metzgerzunft,  in 
Verbindung  mit  der  Fahnenaffäre,  noch  reizte.  Im  Hinblick 
auf  die  Behandlung  der  Angelegenheit  vor  der  Waisen- 
kommission der  Metzgerzunft  richtete  Kachelhofer  am  25.  April 
1876  an  die  Waisenkonmiission  ein  Schreiben,  worin  er  die 
Hoffnung  aussprach,  die  Zimft  werde  nicht  das  Herz  haben, 
ihn  wegen  seiner  politischen.  Handlungen  zu  schädigen  und 
zu  strafen.  Die  Waisenkommission  ging  jedoch  von  der  An- 
sicht aus,  sie  sei  vollkommen  berechtigt  gewesen,  Kachelhofer 
die  Teilnahme  an  politischen  Vereinen  und  öffentlichen  Demon- 
strationen zu  untersagen,  ohne  dadurch  einer  Unterdrückung 
sich  schuldig  zu  machen.  Auf  verfassungsmälsige  Rechte 
könne  sich  kein  Minderjähriger  der  Vormundschaftsbehörde 
gegenüber  berufen.  Die  Waisenkommission  der  Metzgerzunft 
beauftragte  durch  Schreiben  vom  5.  Mai  1876  den  Waisen vogt, 
Kachelhofer  zu  eröffnen,  »dafs  die  Waisenkonmiission  infolge 
seines  Benehmens  und  seines  Ungehorsams  es  mit  ihren 
Pflichten  nicht  mehr  für  vereinbar  erachte,  ihn  fernerhin  aus 
dem  Armengut  zu  unterstützen,  dals  er  daher  von  nun  an 
auf  keinerlei  Unterstützung  mehr  rechnen  könne,  sondern  auf 
sich  selbst  angewiesen  bleibe«.  Kachelhofer,  der  bereits  da3 
propädeutische  Examen  abgelegt  hatte  und  vor  dem  medi- 
zinischen Staatsexamen  stand,  wandte  sich  nach  Zürich,  wo 
er,  den  Theorien  der  Föl^ration  jurassienne  mit  Entschieden- 
heit huldigend,  mit  Gleichgesinnten  den  sozialdemokratischen 
Führer  Greulich   energisch  bekämpfte.     Zuletzt  warf  Kachel- 


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70    Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

hofer  die  medizinischen  Studien  über  Bord  und  erlernte  in 
Luzem  den  Schriftsetzerberuf*). 

Nachdem  die  Jurassier  für  den  achten  Kongreis  der  Inter- 
nationalen Arbeiterassoziation  in  Bern  am  26.  Oktober  1876 
mit  grofser  Mühe  einen  Saal  gefunden,  pflanzten  sie  aufsen 
eine  grofse  rote  Fahne  auf  als  Protest  gegen  die  Angriffe 
auf  das  rote  Tuch  am  18.  März  1876.  Der  Kongreis  fand  im 
Schwellenmätteli  statt.  Die  Mieterin  des  Saales,  Frau  Baum- 
gartner,  erklärte  dem  Kongrefskomitee,  die  Bemer  Behörden 
seien  erzürnt  über  die  rote  Fahne.  Werde  die  rote  Fahne 
nicht  eingezogen,  so  hebe  der  Gemeinderat  die  Miete  auf,  da 
das  Schwellenmätteli  der  Stadt  gehöre.  Sie  bitte  um  Rück- 
sichten, da  sie  selbst  fallit,  ihre  Weine  und  Mobilien  gepfändet 
seien.  Unter  diesen  Umständen  liefs  der  Kongrefs  die  rote 
Fahne,  die  am  26.  und  27.  Oktober  über  dem  Schwellenmätteli 
geweht  hatte,  einziehen*). 

Absichtlich  wurde  von  Seiten  der  F^d^ration  jurassienne 
wieder  die  Stadt  Bern  für  die  Kommunefeier  am  18.  März  1877 
gewählt.  Die  in  Bern  erscheinende  »Arbeiter-Zeitungc,  ein 
von  Brousse  redigiertes  anarchistisches  Blatt,  enthielt  die  Notiz : 
»Wir  laden  heute  alle  Mitglieder  der  Internationalen,  alle  Flücht- 
linge, wie  alle  der  Volksbewegung  vom  18.  März  1871  günstig 
gesinnten  Bürger  ein,  sich  Sonntag,  den  18.  März  1877,  nach 
Bern  zu  begeben  3).«  Eine  Spezialnummer  der  »Arbeiter- 
Zeitung«  vom  18.  März  1877  hatte  einen  Artikel  über  »Die 
rote  Fahne«  veröffentlicht,  worin  es  u.  a.  hiefs:  »Es  ist  die 
Fahne  der  Internationalen,  welche  gleich  fernem  Donner  rollt ! 
Wartet  noch  einige  Zeit,  imd  die  Fahne  des  Proletariats  wird 

alle  Fahnen  der  Bourgeoisieklassen  vor  sich  her  jagen Diese 

Fahne,  gewils,  wir  wollen  sie !  es  ist  die  unsrige !  Ihre  Farbe 
ist  rot  vom  Blute  unserer  bleichen  Gesichter.«  —  Bern  wurde 


')  Siehe  »Bulletin«  de  la  F^d^ration  jurassienne  vom  28.  Mai 
1876;  ferner  den  von  Karl  Kachelhof  er  verfafsten  Artikel  »Meine 
Mafsregelung  durch  die  bemische  Metzgerzunft  nebst  Anhang«, 
datiert  2.  Juni  1876,  Separatabzug  aus  der  »Bemer  Tagespost*; 
femer  das  Schreiben  von  Kachelhofer  an  die  Waisenkommission  der 
Metzgerzunft,  Erklärung  und  Schreiben  der  Waisenkommission, 
Erklärung  von  Professor  Dr.  König,  alles  dies  abgedruckt  in  der 
*  Berner  Tagespost«  vom  16.  Juni  1876. 

*)  »Bulletin«  der  F^d^ration  jurassienne  vom  29.  Okt.  1876. 

3)  »Arbeiter-Zeitung«  vom  10.  März  1877. 


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Elftes  Kapitel.    Die  jurassischen  Anarchisten  in  Bern.        71 

von  den  jurassischen  Anarchisten  auch  gewählt,  um  Anhang 
unter  den  dortigen  Arbeitern  deutscher  Zunge  zu  werben.  Die 
Bemer  Versammlung  sollte  zeigen,  dafs  die  anarchistische 
Richtung  der  Internationalen  nunmehr  auch  in  der  deutschen 
Schweiz  Boden  gefafst  habe^). 

Am  Sonntag,  vormittags  10  Uhr,  versammelten  sich  Mit- 
glieder der  beiden  Sektionen  der  Internationalen  in  Bern,  deutscher 
und  französischer  Zunge,  sowie  eine  Anzahl  von  auswärts  ge- 
kommener Genossen  in  der  »Sonne«  am  Bärenplatz  zu  einer 
vorbereitenden  Sitzung.  Es  wurde  beschlossen,  nachmittags 
2  Uhr  im  Restaurant  Jeangros  in  der  Länggasse  (Bern)  eine 
Versammlung  abzuhalten.  Ein  Zug,  mit  der  roten  Fahne  an 
der  Spitze,  solle  sich  durch  die  Stadt  zum  Bahnhof  bewegen, 
um  eine  1  Uhr  55  Minuten  in  Bern  eintreffende  Delegation 
von  Zürich  zu  empfangen.  Rote  Anschläge  der  Juraföderation 
der  Internationalen  Arbeiterassoziation  luden  alle  Arbeiter  zu 
der  gedachten  Versanunlung  ein.  Vor  2  Uhr  versanmielten 
sich  etliche  50  Mann  in  der  »Sonne«  und  zogen  von  dort  mit 
einem  Musikkorps  und  einer  roten  Fahne  an  der  Spitze  durch 
die  Aarbergergasse  nach  dem  Bahnhof.  Trotz  des  Regen- 
wetters hatte  sich  hier  einiges  Publikum  angesammelt,  welchem 
die  Vorgänge  des  letzten  Jahres  beim  Münster  noch  in  Er- 
innerung schweben  mochten.  An  Ort  und  Stelle  hatten 
sich,  um  einen  Konflikt  zu  verhüten,  Regierungsstatthalter 
von  Wattenwyl  und  Polizeiinspektor  von  Werdt  eingefunden, 
welche,  als  das  Publikum  mit  Murren  die  Beseitigung  der 
roten  Fahne  verlangte,  die  Demonstranten  freundlich  einluden, 
im  Interesse  der  Erhaltung  von  Ruhe  und  Ordmmg  die  Fahne 
zusanMnenzuroUen.  Als  sich  die  Führer  des  durch  fremden 
Zuwachs  etwa  200  Mann  stark  gewordenen  Zuges  der  in  aller 
Ruhe  vorgebrachten  amtlichen  Aufforderung  widersetzten, 
schritt  der  anwesende  Polizeiposten  ein,  von  zahlreichen  Bür- 
gern kräftig  unterstützt.  Es  kam  zu  einem  wüsten  Getünmiel, 
wobei  die  Internationalen  von  Totschlägern,  Schlagringen, 
Stiletten  und  Dolchmessern,  mit  denen  sie  sich  vorsorglich  ver- 
sehen hatten,  Gebrauch  machten.  Die  rote  Fahne  wurde  vom 
Publikum  zerfetzt,  und  Polizeiinspektor  von  Werdt  erhielt  eine 
Kopfwunde,  Landjägerkorporal  Lerch  einen  Streifstich,  Land- 


')  »Bulletin»  der  F^d^ration  jurassienne  vom  18.  März  1877. 

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72    Erster  Teil.   Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

Jäger  Lengacher  eine  Stirnwunde,  Landjäger  Corbat  eine  Kopf- 
wunde, Polizeidiener  Riesen  Stiletstiche  in  Bein  und  Hand, 
Polizeidiener  Roth  einen  Stiletstich  in  den  Daumen  *)• 

Wegen  Raufhandels,  (rebrauchs  lebensgefährlicher  Instru- 
mente sowie  wegen  Widersetzlichkeit  gegen  die  Behörden 
wurden  nachstehende  Beteiligte  angeklagt:  Otto  Rinke  von 
Tabelwitz  (Preufsen),  geb.  1853,  Schlosser;  Ulysse  Eberhard 
von  Jegenstorf,  geb.  1854,  Guillocheur  in  St.  Imier;  Adhemar 
Chopard,  geb.  1850,  Guillocheur  von  Sonvillier;  Henri  Eber- 
hard, geb.  1845,  Graveur  in  St.  Imier;  Paul  Brousse,  geb. 
1844,  von  Montpellier,  gewesener  Assistent  des  chemischen 
Laboratoriums  in  Bern;  Emil  Werner,  geb.  1846,  von  Frank- 
furt a.  M.,  Schriftsetzer  in  Bern;  Reber,  geb.  1829,  Arzt  in 
St.  Imier;  Alice  Dubois,  geb.  1857,  Faiseur  de  secrets  in 
St.  Imier;  Henri  Kräuchi,  geb.  1852,  Monteur  de  bottes  in 
St.  Imier;  Fritz  Zurbuchen,  geb.  1848,  Emboiteur  in  St.  Imier; 
Camille  Chätelain,  geb.  1855,  Maler  in  St.  Imier;  Ad.  Herter, 
geb.  1822,  Graveur  in  St.  Imier;  Karl  Kachelhof  er,  geb.  1854, 
Cand.  med.;  James  Guillaume,  geb.  1844,  Professor  in  Verri^res; 
Johann  Deiber,  geb.  1854,  von  Ostheim  (Elsafs);  Henri  Tailland, 
geb.  1856,  von  Lausanne,  Schreiner;  Friedrich  Voges,  geb.  1854, 
von  Frankfurt  a.  O.,  Posamentier;  Franz  Simonin,  geb*  1854, 
von  Ramices  (Waadt),  Schreiner;  Kasimir  Eggenschwyler, 
geb.  1854,  Schneider  in  Bern;  Peter  Paggi,  geb.  1841,  von 
Graubtinden;  Kaspar  Honegger,  geb.  1855,  von  Rtiti  (Zürich), 
Schneider;  Louis  Pittet,  geb.  1855,  von  Le  Cr6t  (Neuenburg), 
Steinhauer;  Adrien  Gleyre,  geb.  1856,  von  Cossonay  (Waadt), 
Schreiner;  Fritz  Huguenin,  geb.  1857,  von  Locle,  Graveur; 
Jules  Loertscher,  geb.  1853,  von  Escholzmatt;  Josef  Lambert, 
geb.  1855,  von  Sonvillier,  Graveur;  Albert  Graber,  geb.  1857, 
von  Wyttenbach  (Württemberg),  Graveur;  Fritz  Chautemps, 
geb.  1849,  von  MOtier,  Graveur;  Adolf  Buache,  geb.  1859, 
Typograph. 

Am  16.  August  1877  begannen  vor  dem  Bemer  Amts- 
gericht die  dreitägigen  Verhandlungen.  Die  Angeklagten, 
welche  sich  sehr  trotzig  benahmen,  verlangten,   der  übliche 

0  «Bund«  vom  20.  März  1877.  Laut  «Bulletin«  vom  18.  März 
1877  protestierte  in  der  Versammlung  in  der  Länggasse  Karl 
Moor,  namens  des  Arbeiterbundes,  gegen  das  Benehmen  der 
Polizei. 


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Elftes  Kapitel.    Die  jurassischen  Anarchisten  in  Bern.        73 

Eid  solle  dem  amtlichen  Übersetzer  nicht  abgenommen  werden, 
da  sie,  die  Angeklagten,  nicht  geneigt  seien,  ihre  Aussagen 
eidlich  zu  bekräftigen.  Auf  dem  Gerichtstische  lagen  als 
Corpora  delicti  die  rote  Fahne,  femer  verschiedene  Stilette. 
58  Zeugen  waren  vorgeladen.  Die  Angeklagten  hielten  Ver- 
teidigungsreden. Cand.  med.  Kachelhofer  sagte  u.  a. :  . .  -  »Wir 
streben  daher  mit  Aufbietung  aller  Kräfte  dahin,  die  Massen 
allmählich  für  imsere  Ideen  zu  gewinnen  und  dann  durch  die 
Revolution  die  Befreiung  der  geknechteten  Arbeiterklasse  von 
der  Tyrannei  des  allmächtigen  Geldsacks  -^  des  Kapitals  — 
herbeizuführen.  Wir  werden  auch  in  Zukunft  allein  auf  diesem 
Wege  fortarbeiten^  unbekümmert  um  die  Gesetze,  die  wir,  als 
Feinde  jeder  staatlichen  Ordnung,  nicht  anerkennen  können  und 
die  wir  nur  insoweit  berücksichtigen,  als  wir  eben  durch  die  Macht 
der  bestehenden  Verhältnisse  einstweilen  dazu  gezwungen  sind. 
Ihr  aber,  Herren  Richter!,  benützt  Euere  Gewalt,  so  lange 
Ihr  sie  noch  besitzt,  gehörig;  denn  bald  könnte  unsere  Zeit 
kommen,  wo  es  dann  mit  Eurer  Herrschaft  vorbei  ist....')«. 

Es  wurden  verurteilt  zu  60  Tagen  Gefängnis:  Lambert 
und  Deiber;  zu  40  Tagen:  Rinke,  Eberhard,  Chopard,  Dubois, 
Kräuchi,  Chätelain,  Herter,  Kachelhofer,  Guillaume,  Huguenin, 
Loertscher,  Buache;  zu  30  Tagen:  Graber,  Reber,  Brousse, 
Werner,  Voges;  zu  10 Tagen:  Eggenschwyler,  Paggi,  Honegger, 
Gleyre,  Zurbuchen  und  Chautemps.  Die  Genannten  wurden 
femer  solidarisch  zu  den  Kosten,  Rinke,  Brousse,  Werner, 
Deiber,  Graber  und  Voges  überdies  zu  dreijähriger  Verweisung 
aus  dem  Kanton  Bern  verurteilt. 

Das  »Bulletin«  der  F^d^ration  jurassienne  vom  5.  August 
1877  erwähnte  die  Vorgänge  am  18.  März  1877  als  »propagande 
par  le  fait«.  An  dem  Zusanounenstofs  mit  der  Polizei  in  Bern 
am  18.  März  1877  war  auch  Krapotkin  beteiligt,  der  darüber 
schreibt :  »Die  Woge  der  Reaktion  schlug  bis  in  die  Schweiz, 
so  dals  die  Bemer  Polizei  gegen  die  Verfassung  das  Tragen 
der  Arbeiterfahne  verboten  hatte.  Es  war  daher  notwendig, 
wenigstens  ab  und  zu  zu  zeigen,  dafs  die  Arbeiter  ihre  Rechte 


0  Bericht  der  «Arbeiter-Zeitung«  vom  25.  Aug.  1877.  Kachel- 
hofer hatte  von  Zürich  aus  an  einige  Freunde  geschrieben,  an  der 
Bemer  Demonstration  teilzunehmen  und  sich  gehörig  vorzusehen, 
um  im  Falle  eines  Angriffs  Gewalt  mit  Gewalt  zu  vertreiben. 
»Bulletin«  vom  26.  August  1877. 


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74    Erster  Teil.    Die  anarchist.  Beweguni?  in  der  französ.  Schweiz. 

nicht  mit  Ftifsen  treten  liefsen  und  Widerstand  leisteten.  Am 
Jahrestage  der  Pariser  Kommune  begaben  wir  uns  also  alle  zu- 
sammen nach  Bern,  um  dort  ungeachtet  des  Verbotes  die  rote 
Fahne  durch  die  Strafsen  zu  tragen.  Natürlich  kam  es  zu 
einem  Zusammenstofs  mit  der  Polizei,  wobei  zwei  Kameraden 
Säbelhiebe  und  zwei  Polizisten  ziemlich  schwere  Verwundungen 
erhielten.  Aber  die  rote  Fahne  brachten  wir  glücklich  zur 
Arbeiterhalle,  wo  eine  äulserst  bewegte  Versammlung  statt- 
fand. Ich  brauche  wohl  kaum  zu  erwähnen,  dals  sich  die 
sogenannten  Führer  nicht  im  Hintergrunde  hielten  und  ebenso 
wie  die  übrigen  kämpften*).« 

Im  nämlichen  Jahre  1877  trugen  die  jurassischen  Anar- 
chisten unbeanstandet  auf  ihrem  Kongrefs  am  5.  August  in 
St.  Imier  die  rote  Fahne  im  öffentlichen  Umzüge.  Die  meisten 
Anarchisten  waren  bewaffnet,  um  die  Fahne  aufs  äufserste  zu 
verteidigen.  Krapotkin,  auch  diesmal  dabei,  berichtet  in  seinen 
Memoiren:  »Auf  einem  Platze  hatte  eine  Polizeimannschaft 
Stellung  genommen,  um  unseren  Zug  nicht  weiter  zu  lassen, 
und  auf  einem  nahen  Felde  hielt  man  eine  Abteilung  Miliz  in 
Bereitschaft,  angeblich  zum  Zwecke  einer  Schiefsübung  —  wir 
konnten  bei  unserem  Marsche  durch  die  Stadt  deutlich  das 
Schiefsen  hören.  Als  unser  Zug  aber  auf  dem  Platze  erschien 
und  man  aus  seiner  Haltung  entnehmen  konnte,  ein  Angriff 
würde  zu  ernstem  Blutvergielsen  führen,  liefs  uns  der  Bürger- 
meister unbehelligt  unseren  Marsch  zum  Sitzungssaale  fort- 
setzen. Keiner  von  uns  verlangte  nach  dem  Kampfe,  aber 
doch  hatte  uns  das  ^Marschieren  in  Gefechtsordnung  und  nach 
dem  Klange  der  Militärmusik  in  solche  Spannimg  versetzt, 
dafs  es  mir  zweifelhaft  ist,  welches  Gefühl  bei  den  meisten 
von  uns  in  den  ersten  Augenblicken  nach  unserer  Ankunft 
im  Saale  überwog:  die  Freude  darüber,  dafs  uns  ein  unge- 
suchter Kampf  erspart  blieb,  oder  das  Bedauern,  dals  es  nicht 
zum  Kampfe  kam.  Der  Mensch  ist  ein  sehr  verwickeltes 
Wesen»).« 


')  Fürst  Peter  Krapotkin,  Memoiren  eines  Revolutionärs.  Autori- 
sierte Übersetzung  von  Max  Pannwitz.  Stuttgart,  Robert  Lutz,  1900, 
IL,  S.  237. 

*)  Krapotkin,  Memoiren,  IL,  S.  238.  Vgl.  auch  »Avant-Garde« 
vom  11.  August  1877. 


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Elftes  Kapitel.    Die  jurassischen  Anarchisten  in  Bern.       75 

An  die  Vorgänge  in  Bern  und  St.  Imier  wegen  des 
Tragens  der  roten  Fahne  knüpft  nachstehendes,  von  den  Anar- 
chisten gesungenes  Couplet  an: 

On  crut  qu'ä  Berne,  en  r^publique, 
II  devait  passer  fi^rement! 
Mais,  par  le  sabre  despotique, 
II  fut  attaqu^  lächement. 

Quel  est  ce  drapeau  qui  balance 
Ses  plis  sur  un  cortege  ouvrier? 
C'est  lui!  glorieux,  il  s'avance 
En  triomphe  dans  St.  Imier'). 

'  Es  verlautete,  dafs  die  Anarchisten  auf  den  18.  März  1878 
in  Bern  abermals  eine  Kommunefeier  veranstalten  werden. 
Gesttitzt  auf  Art.  40  der  Staatsverfassung  verbot  die  Berner 
Polizei  am  15.  März  1878  jede  öffentliche  Demonstration  wäh- 
rend des  17.  und  18.  März  von  selten  der  Anarchisten  und 
jeder  Gesellschaft  oder  Personen,  die  sich  ihnen  anschlielsen 
könnten.  Auch  jeder  Umzug  anderer  Personen  an  diesen  Tagen 
wurde  untersagt  und  die  Militärdirektion  ermächtigt,  zur  Stär- 
kung der  kantonalen  und  städtischen  Polizei  Truppen  auf  Piket 
zu  stellen.  Die  »Avant-Garde«  vom  24.  März  1878  teilte  mit, 
am  18.  März  hätten  die  jurassischen  Anarchisten  einen  Umzug 
in  Bern  als  unnütz  betrachtet  •,,  sie  mufsten  sich  sagen,  es  wäre 
stupid,  einen  Kampf  hervorzurufen,  der  auf  Jahre  hinaus  die 
Organisation  zerstören  könnte.  Seien  sie  stark  genug,  so 
werden  sie  nicht  nur  die  rote  Fahne  nach  Bern  bringen,  sondern 
dort  .die  Kommune  mit  allen  ihren  Konsequenzen  installieren. 
Im  letzteren  Falle  wären  sie  aber  Idioten,  wenn  sie  der  Re- 
gierung zum  voraus  Ort,  Tag  und  Stunde  bekannt  geben 
würden.  Infolge  dieses  Räsonnements  hätten  die  Internationalen 
beschlossen,  den  18.  März  1878  nicht  in  Bern,  sondern  in  den 
betreffenden  Sektionen  zu  feiern. 


0  *  Avant-Garde«  vom  15.  Dezember  1877. 


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76    Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

Zwölftes  Kapitel. 
Peter  Krapotkin. 

Neben  Bakunin  hat  ein  anderer  Russe,  Peter  Krapotkin, 
der  anfangs  der  siebziger  Jahre  zum  erstenmal  in  der  Schweiz 
erschien,  durch  Wort  und  Schrift  auf  die  anarchische  Bewegung 
in  der  französischen  Schweiz,  sowie  in  Frankreich  grolsen  Ein- 
flufs  ausgeübt.  Noch  jetzt  wirkt  Krapotkin  auf  die  Anarchisten 
der  verschiedensten  Länder  durch  seine  vielfach  tibersetzten 
Schriften. 

Peter  Krapotkin  wurde  1842  "in  Moskau  als  Sohn  eines 
über  ein  Heer  von  Leibeigenen  herrschenden  Grundherrn  ge- 
boren. Die  Familie  Krapotkin  ist  sehr  alten  Ursprungs'). 
Krapotkins  Vater  war  Offizier,  seine  Mutter  eine  Tochter  des 
Generals  Sulima,  eine  gute  barmherzige  Frau"). 

Mit  15  Jahren  trat  Krapotkin  ins  Pagenkorps  in  Peters- 
burg ein.  Nur  150,  meist  dem  Hofadel  angehörige  Knaben 
empfingen  ihre  Ausbildimg  in  der  privilegierten  Anstalt,  die 
den  Charakter  einer  mit  Sonderrechten  ausgestatteten  Militär- 
schule imd  eines  an  den  kaiserlichen  Haushalt  angeschlossenen 
Hofinstitutes  in  sich  vereinigte.  Nach  vier-  oder  fünfjährigem 
Aufenthalt  im  Pagenkorps  traten  die  Zöglinge  als  Offiziere  in 
die  Garde  oder  in  irgend  ein  Regiment  ein.  Den  späteren 
Revolutionär  und  anarchistischen  Führer  beseelten  damals  ganz 
andere  Gefühle.  »In  der  ersten  Zeit  meines  kaiserlichen 
Dienstes  als  Kammerpage,«  schreibt  Krapotkin  in  den  Memoiren, 
»war  ich  von  hoher  Bewunderung  Alexanders,  des  Sklaven- 


')  Krapotkin  schreibt  darüber  in  seinen  Memoiren,  L,  S.  8  u.  9: 
»Unser  Vater  war  auf  die  Herkunft  seiner  Familie  sehr  stolz  und 
wies  mit  grofsem  Selbstgefühl  auf  eine  Pergamentrolle,  die  in  seinem 
Studierzimmer  an  der  Wand  hing.  Es  prangte  darauf  unser  Wappen 
—  das  Wappen  des  Fürstentums  Smolensk  mit  dem  Hermelinmantel 
darüber  und  der  Monomachenkrone  —  und  die  vom  heraldischen 
Amte  beglaubigte  Erklärung,  dafs  unsere  Familie  von  einem  Enkel 
Rostislaw  Mistislawitsch  des  Kühnen  (eines  alten,  auf  den  Blättern 
der  russischen  Geschichte  vielgenannten  Grofsfürsten  von  Kiew) 
abstammte  upd  dafs  unsere  Vorfahren  Grofsfürsten  von  Smolensk 
gewesen.  ,Dreihundert  Taler  hat  mich  dieses  Pergament  gekostet*, 
pflegte  unser  Vater  dabei  zu  sagen.« 

^)  Krapotkin,  Memoiren,  L,  S.  15. 


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Zwölftes  Kapitel.    Peter  Krapotkin.  77 

befreiers,  erfüllt.  Die  Einbildungskraft  führt  uns  in  jenem 
Lebensalter  oft  über  die  Wirklichkeit  hinaus,  und  ich  würde 
damals  den  Kaiser  mit  meinem  Leibe  gedeckt  haben,  hätte 
man  in  meiner  Gegenwart  ein  Attentat  auf  den  Zaren  unter- 
nommen*).« 1862  trat  Krapotkin  in  das  sibirische  Regiment 
der  Amur-Kosaken.  Unter  dem  Eindruck  der  Folgen  einer 
Revolte  von  nach  Sibirien  verbannten  Polen  schied  Krapotkin 
im  Winter  1866  aus  dem  Militärdienst  imd  wurde,  mathe- 
matische und  geographische  Studien  treibend,  akademischer 
Bürger  der  Universität  Petersburg,  Anfangs  der  siebziger 
Jahre  unternahm  Krapotkin  seine  erste  Reise  nach  dem  Aus- 
land, die  ihn  nach  Zürich  führte.  Zürich  war  damals  voll 
von  russischen  Studenten  und  Studentinnen.  Die  Vorstadt 
Oberstrais  glich  einem  Stückchen  Ruisland,  wo  die  russische 
Sprache  alle  anderen  überwog  =').  In  Zürich  trat  Krapotkin, 
dessen  Wunsch  es  schon  lange  gewesen,  sich  gründlich  über 
diese  Vereinigung  zu  imterrichten,  einer  lokalen  Sektion  der 
internationalen  Arbeiterassociation  bei  und  durchstöberte  eifrig 
die  Zeitungen  der  letzten  zwei  Jahre.  »Eine  Flut  neuer  Gedanken 
stürmte  auf  mich  ein,  sie  ist  in  meiner  Vorstellung  mit  dem 
kleinen  sauberen  Zimmer  in  Oberstrais  verbunden,  von  dessen 
Fenster  man  einen  Blick  auf  den  blauen  See  und  die  Berge 
dahinter  hat,  wo  die  Schweizer  für  ihre  Unabhängigkeit  ge- 
kämpft haben,  imd  auf  die  hohen  Türme  der  Altstadt,  die 
Zeugen  so  vieler  Religionskämpfes),« 

In  Zürich  hielt  sich  um  jene  Zeit  eine  kleine  französische 
Flüchtlingskolonie,  aus  Kommunarden  bestehend,  auf,  darunter 
Elie  Reclus,  ein  Bruder  von  Elisee  Reclus,  und  wie  dieser  der 
anarchistischen  Richtung  zugetan.    Krapotkin  erschien  in  Zürich 


0  Krapotkin,  Memoiren,  L,  S.  190/191. 

*)  Krapotkin,  Memoiren,  IL,  S.  66.  —  Im  Sommersemester  1873 
befanden  sich  an  der  Universität  Zürich  unter  88  immatrikulierten 
Medizinerinnen  allein  77  Russinnen.  Um  den  orientalischen  Satz, 
das  Weib  sei*  ein  Wesen  mit  langem  Haar  und  kurzem  Verstände 
umzukehren  und  zu  widerlegen,  trugen  diese  Studentinnen  ihr 
Haar  kurz  und  auf  der  Frisur  ä  Tenfant  sals  keck  ein  blanker 
Matrosenhut^  ein  Exzefs  des  Anti-Krinolinismus,  ein  Verschmähen 
der  Verweichlichung  durch  Handschuhe,  eine  dampfende  Zigarette, 
echte  Laferme,  kamen  hinzu.  Osenbrüggen,  Die  Schweizer.  Berlin 
1875.    S.  129,  130. 

3)  Krapotkin,  Memoiren,  IL,  S,  74. 


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78   Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

zuweilen  an  Arbeiterversammlungen ,  ohne  indessen  hierbei 
seine  Ansichten  zu  äufsem. 

Krapotkin  machte  Greulich  Ende  1871  oder  Anfang  1872 
den  Vorschlag,  in  Zürich  eine  Buchdruckerei  für  deutsche  und 
russische  Publikationen  zu  errichten,  wozu  er  das  Geld  be- 
schaffen wolle.  Als  Besitzer  der  Druckerei  hätten  nach  aufsen 
die  Zürcher  Arbeiterführer  funktionieren  müssen.  Diese  hatten 
aber  keine  blasse  Idee  von  der  russischen  Sprache,  hätten  also 
nicht  gewufst,  was  in  der  Offizin  gedruckt  worden  wäre,  und 
hätten  doch  als  Buchdruckereibesitzer  die  Verantwortlichkeit 
tragen  müssen.  Greulich  wollte  unter  solchen  Umständen,  so 
sympathisch  ihm  auch  Krapotkin  damals  und  seither  als  Mensch 
erschienen  sei,  auf  das  Anerbieten  nicht  eingehen*). 

Nach  einem  Aufenthalt  von  etwa  zwölf  Tagen  in  Zürich 
begab  sich  Krapotkin  nach  Genf,  das  von  jeher  einen  bedeu- 
tenden Mittelpunkt  der  internationalen  Bewegung  bildete.  In 
Genf  weilten  damals  viele  flüchtige  Mitglieder  der  Pariser 
Kommune.  Einer  der  Hauptführer  der  dortigen  Bewegung 
war  der  Russe  Nikolaus  Utin,  femer  die  Russin  Olga  Herzen, 
die  Krapotkin  mit  allen  leitenden  Persönlichkeiten  bekannt 
machte.  Krapotkin  bewegte  sich  viel  in  Gesellschaft  von 
Arbeitern.  In  der  Genfer  Freimaiu-erloge,  dem  Temple  Unique, 
hatten  die  genferischen  Sektionen  ihren  Versammlungsort.  Die 
Drahtziehereien  von  Seiten  der  Führer,  welche  die  Arbeiter  für 
Befriedigung  persönlichen  Ehrgeizes  benutzten,  stielsen  Kra- 
potkin ab,  und  er  wandte  sich  den  Leitern  des  anarchistischen 
Jurabundes  zu.  In  Neuenburg  lernte  Krapotkin  James  Guil- 
laume,  den  Hauptführer  der  F^ddration  jurassienne,  kennen, 
femer  Malon,  ein  flüchtiges  Kommunemitglied,  der  sich  in  der 
Schweiz,  wo  er  die  von  der  schweizerischen  Regierung  unter- 
drückte Zeitung  »La  Revanche«  gegründet  hatte,  der  anar- 
chistischen Richtung  anschlofs^). 

Von  Neuenburg  begab  sich  Krapotkin  nach  dem  bemischen 
Juradorf  Sonvillier,  daselbst  in  die  engsten  Beziehungen  zu 
dem  anarchistischen  Führer  Schwitzgebel  tretend.  Über  seinen 
Aufenthalt  im  Jura  äulsert  sich  Krapotkin:    »Die  theoretische 


')  Das  grüne  Hüsli,  Erinnerungen  von  Hermann  Greulich  im 
Zürcher  »Volksrecht«  vom  27.  Juli  1900. 

*)  Stegmann  und  Hugo,  Handbuch  des  Sozialismus,  S.  489. 


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Zwölftes  Kapitel.    Peter  Krapotkin.  79 

Ausbildung  des  Anarchismus^  wie  sie  damals  innerhalb  des 
Jurabundes  unter  dem  Einflüsse  Bakunins  allmählich  erfolgte, 
die  Kritik  des  Staatssozialismus,  —  die  Besorgnis  vor  einem  den 
blofsen  politischen  Despotismus  an  Gefährlichkeit  weit  über- 
ragenden wirtschaftlichen  Despotismus,  —  die  ich  dort  formu- 
lieren hörte,  und  der  revolutionäre  Charakter  der  Agitation 
übten  auf  mich  wegen  ihres  theoretischen  Wertes  sicher  einen 
grolsen  Einflufs  aus.  Aber  die  Prinzipien  der  Gleichheit,  die 
ich  im  Jura  herrschend  fand,  die  Unabhängigkeit  im  Denken 
und  im  Gedankenausdruck,  wie  sie  sich  nach  meiner  Wahr- 
nehmung unter  den  dortigen  Arbeitern  entwickelte,  und  ihre 
grenzenlose  Hingabe  an  die  gemeinsame  Sache  machten  auf 
meine  Gefühle  einen  noch  stärkeren  Eindruck ;  und  als  ich  die 
Uhrmacher  des  Jura,  nachdem  ich  etwa  zwölf  Tage  unter  ihnen 
geweilt  hatte,  verliefs,  standen  meine  sozialistischen  Pläne  fest : 
ich  war  ein  Anarchist*).« 

In  der  Zeit  hielt  sich  Bakunin  in  Locamo  auf,  ihn  bekam 
Krapotkin  nicht  zu  sehen,  was  er  aufserordentlich  bedauerte; 
denn  als  er  nach  vier  Jahren  wieder  in  die  Schweiz  kam,  war 
Bakimin  bereits  tot.  »Er  war  es,«  sagt  Krapotkin,  »der  den 
Freunden  im  Jura  geholfen  hatte,  ihre  Ideen  zu  klären  und 
ihre  Forderungen  zu  formulieren,  und  der  sie  mit  seiner  macht- 
vollen, glühenden,  unwiderstehlichen  Begeisterung  für  die 
Revolution  beseelt  hatte.  Kaum  bemerkte  er,  dals  ein  kleines 
Blatt,  das  Guillaume  anfing,  in  Locle  im  Jura  herauszugeben, 
einen  neuen  Ton  selbständigen  Denkens  in  der  sozialistischen 
Bewegung  anschlug,  so  kam  er  nach  Locle.  Ganze  Tage  und 
Nächte  lang  redete  er  zu  seinen  neuen  Freimden  über  die  Not- 
wendigkeit eines  weiteren  Schrittes  im  anarchistischen  Sinne; 
er  schrieb  für  jenes  Blatt  eine  Reihe  tiefgedachter  und  glänzen- 
der Artikel  über  den  historischen  Fortschritt  der  Menschheit 
zur  Freiheit,  flölste  seinen  neuen  Freunden  Begeisterung  ein 
und  schuf  so  einen  Herd  der  Propaganda,  von  dem  der  An- 
archisnaus  später  nach  anderen  Teilen  Europas  ausstrahlte  ^).« 

Aus  der  Schweiz  begab  sich  Krapotkin  nach  Belgien  und 
kehrte  dann  über  Wien  und  Warschau  nach  Petersburg  zurück, 
mit   revolutionären  Büchern   und  Zeitungen,    die   in  Rufsland 


0  Krapotkin,  Memoiren,  IL,  S.  91. 
*)  Krapotkin,  Memoiren,  IL,  S.  92. 


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80    Erster  Teil.    Die  Anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

verboten  waren,  wohl  versehen,  die  ein  Jude  über  die  Grenze 
schmuggelte.  In  Ruisland  betrieb  Krapotkin  eine  eifrige  Propa- 
ganda unter  den  Arbeitern  und  Bauern  *). 

Nachdem  Krapotkin  in  der  geographischen  Gesellschaft  in 
Petersburg  einen  Vortrag  über  die  Eisformationen  in  Finnland 
und  Rufsland  gehalten,  kehrte  er,  der  unter  den  Arbeitern 
unter  dem  Namen  Barodin  agitiert  hatte,  in  seine  Petersburger 
Wohnung  zurück  und  vernichtete  alle  Papiere,  die  irgend  jemand 
kompromittieren  konnten. 

Krapotkin  wufste,  dafs  man  seine  Zimmer  beobachtete, 
hoffte  aber,  die  Polizei  würde  sich  erst  spät  einstellen,  imd  er 
könnte  sich  im  Dunkeln  unbemerkt  entfernen.  Als  er  sich  im 
Finstem  aufmachte,^  sagte  eines  der  Dienstmädchen  zu  ihm: 
»Sie  tun  besser,  wenn  Sie  die  Dienertreppe  hinuntergehen«. 
ICrapotkin  trat  schnell  aus  dem  Hause.  Um  der  Polizei  zu 
entrinnen,  sprang  er  in  eine  Droschke  tmd  befahl  dem 
Kutscher,  ihn  zum  Newsky-Prospekt  zu  fahren.  In  einer 
zweiten  mit  gröfster  Schnelligkeit  nachfahrenden  Droschke 
bemerkte  Krapotkin  einen  ihm  bekannten  Weberarbeiter 
neben  einer  ihm  nicht  bekannten  Person.  Er  machte  eine 
Handbewegung,  als  wollte  er  ihm  etwas  sagen.  Sobald 
aber  Krapotkin  anhielt,  schrie  der  Begleiter  des  Webers, 
ein  Geheimpolizist:  »Herr  Barodin,  Fürst  Krapotkin,  ich  ver- 
hafte sie*)!«  Krapotkin  wurde  angeklagt,  zu  einer  geheimen 
Gesellschaft  gehört  zu  haben,  deren  Ziel  der  Umsturz  der  be- 
stehenden Regierungsform  ist,  und  gegen  die  geheiligte  Per- 
son Seiner  kaiserlichen  Majestät  zu  konspirieren.  Der  Ver- 
haftete wurde  in  die  Peter -Pauls -Festung  verbracht  und  in 
eine  Zelle  geschlossen,  in  welche  die  Strahlen  der  Sonne  nie- 
mals dringen  konnten.  Nach  etwa  zwei  Jahren  war  die  Vor- 
untersuchung beendet,  und  der  Gefangene  wurde  in  das  Unter- 


')  In  Moskau  trat  eine  Anzahl  junger  Mädchen ,  die  reichen 
Familien  angehörten,  in  Zürich  studiert  und  jetzt  eine  eigene  Organi- 
sation gegründet  hatten,  in  Baumwollfabriken  ein,  wo  sie  sich  einer 
täglichen  Arbeitszeit  von  14 — 16  Stunden  unterwarfen  und  in  den 
Geschäftsbaracken  das  Leben  eines  russischen  Fabrikmädchens 
führten.  Alles  dies  zu  dem  Zweck,  durch  tägliche  Berührung  mit 
der  Arbeiterschaft  Propaganda  treiben  zu  können.  Krapotkin,  Me- 
moiren, IL,  S.  140. 

')  Krapotkin,  Memoiren,  IL,  S.  148  ff. 


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Zwölftes  Kapitel.    Peter  Krapotkin..  81 

suchungsgefängnis  gebracht.  Zur  Herstellung  seines  vom  Mangel 
an  Luft  herrührenden  schlechten  Gesundheitszustandes  ward 
Krapotkin  in  das  Militärhospital  versetzt.  Von  dort  konnte 
sich  Krapotkin  mit  Hilfe  seiner  Freunde  flüchten.  Alle  Ge- 
heimpolizisten suchten  nach  dem  Flüchtling,  die  dritte  Ab- 
teilung hatte  sein  Porträt  in  Hunderten  von  Exemplaren  an 
die  Polizei-  und  Wachmannschaft  verteilen  lassen.  Mit  dem 
Passe  eines  Freundes  versehen  und  von  einem  anderen  Freunde 
begleitet,  flüchtete  sich  Krapotkin  nach  Finnland  und  von  da 
nach  Schweden,  um  schliefslich  in  England  unter  dem  Namen 
Lewaschoff,  unter  dem  er  die  Grenze  überschritten  hatte,  zu 
landen.  Um  den  Spähern  der  russischen  Botschaft  aus  dem 
Wege  zu  gehen,  wandte  sich  Krapotkin  zunächst  nach  Edin- 
burg.  Mit  seinem  Freunde  James  Guillaume  vom  Jurabund 
begann  Krapotkin  eine  lebhafte  Korrespondenz.  Er  liefs  sich 
in  Chaux-de-Fonds  nieder.  Dort  hatten  Pindy,  Spichiger, 
Albarracin,  Ferr^  und  Jeallot  ihren  Aufenthalt,  und  leicht 
waren  Guillaume  in  Neuenburg  und  Schwitzgebel  in  St.  Imier 
aufzusuchen.  »Nun  fing  für  mich  ein  arbeitsvolles  Leben  an, 
wie  es  meinem  Geschmacke  entsprach.  Wir  hielten  zahlreiche 
Versammlungen  ab,  für  die  wir  die  Programme  in  den  Caf^s 
und  Werkstätten  selbst  austeilten.  Wöchentlich  hatten  wir 
unsere  Sektionssitzung,  auf  der  die  lebhaftesten  Verhandlungen 
stattfanden,  auch  besuchten  wir  die  von  den  Parteien  ein- 
berufenen Versanmilungen  und  predigten  dort  den  Anarchis- 
mus. Aufserdem  reiste  ich  oft  nach  den  Sitzen  anderer  Sek- 
tionen und  half  diesen  vorwärts  *).c  Als  Krapotkin  im  Jahre 
1877  dem  internationalen  Sozialistenkongrefs  in  Gent  unter 
dem  Namen  Lewaschoff  beiwohnte,  erfuhr  die  Polizei,  wer 
Lewaschoff  sei  und  gab  den  Befehl,  Krapotkin  wegen  Über- 
tretung einer  Polizeivorschrift,  begangen  durch  Angabe  eines 
falschen  Namens  im  Hotel,  zu  verhaften.  Die  belgischen 
Genossen  warnten  Krapotkin;  sie  behaupteten,  das  im  Amte 
stehende  klerikale  Ministerium  sei  im  stände,  ihn  an  Ruisland 
auszuliefern,  und  sie  forderten,  dafs  er  den  Kongrefs  verlassen 
solle.  Krapotkin  verbrachte  die  Nacht  bei  einem  belgischen 
Arbeiter  xmd  fuhr  am  nächsten  Morgen  mit  einem  Dampfer 
nach  England.    Er  verweilte  dort  nicht   lange,  sondern  ging. 


0  Krapotkin,  Memoiren,  IL,  S.  236  ff. 

Langhard^  Die  anarcbittische  Bewegung  in  der  Schweiz.  6 

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82   Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

nach  gröfserer  Tätigkeit  sich  sehnend,  nach  Paris,  wo  er 
die  Agitationsarbeit  in  Verbindung  mit  dem  Italiener  Costa 
und  Jules  Guede  begann.  Im  April  1878  entging  Krapotkin 
der  Verhaftung  in  Paris  nur  infolge  eines  Mifsverständnisses. 
Abermals  begab  er  sich  in  die  Schweiz. 

Im  Februar  1879  sehen  wir  ihn  mit  zwei  Fretmden, 
Dumartheray  imd  Herzig,  das  Genfer  Anarchistehblatt  »Le 
R^volt^«  herausgeben.  »Das  meiste  darin  mufste  ich  selbst 
schreiben.'  Nur  dreiundzwanzig  Franken  standen  uns  bei 
der  Herausgabe  zur  Verfügung,  aber  wir  machten  uns  alle 
ans  Abonnentensammeln  und  konnten  glücklich  die  erste 
Nimimer  herausbringen.  Sie  war  im  Ton  malsvoll,  aber 
dem  Wesen  nach  revolutionär,  auch  mühte  ich  mich  nach 
Kräften,  so  zu  schreiben,  dafs  verwickelte  historische  und  wirt- 
schaftliche Fragen  für  jeden  intelligenten  Leser  verständlich 
warien.  Sechshundert  Stück  war  das  Äufserste,  das  wir  bei 
den  Auflagen  unserer  früheren  Blätter  erreicht  hatten.  Von 
,Le  R^volt^'  druckten  wir  zweitausend  Stück,  und  in  wenigen 
Tagen  waren  sie  sämtlich  vergriffen.  Das  Blatt  schlug  ein 
und  erscheint  noch  heute  in  Paris  unter  dem  Titel  »Temps 
Nouveaux«  *).  Die  von  Krapotkin  in  den  »R^volt^«  geschriebenen 
Artikel  hat  Elisee  Reclus  unter  dem  Titel  »Paroles  d'un  R^- 
volt^«  in  Buchform  herausgegeben.  Reclus  war  Mitarbeiter 
am  »R^volt^«.  Vom  Frühjahr  1880  an  wohnte  Krapotkin, 
gleichwie  Elisee  Reclus,  in  Ciarens.  »Hier  habe  ich  unter  dem 
Beistande  meiner  Frau,  mit  der  ich  jedes  Ereignis  imd  jeden 
Aufsatz  vor  der  Niederschrift  besprach  und  die  alles,  was  ich 
schrieb,  einer  strengen  literarischen  Kritik  unterzog,  meine 
besten  Artikel  für  ,Le  R^volt^^  verfafst,  darunter  auch  den 
Aufruf  ,An  die  Jungen*,  der  in  Himderttausenden  von  Exem- 
plaren in  allen  Sprachen  verbreitet  wurde.  In  der  Tat  habe 
ich  hier  fast  für  alles,  was  ich  später  schrieb,  die  Grundlage 
geschaffen'),« 

Mit  den  Arbeitern  stand  Krapotkin  daneben  in  fort- 
währendem Verkehr  und  leistete  mehr  als  je  für  die  anar- 
chistische Propaganda. 


')  Krapotkin,  Memoiren,  IL,  S.  264,  265. 
*)  Krapotkin,  Memoiren,  IL,  S.  273,  274. 


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Dreizehntes  Kapitel.    Krapotkins  Propaganda  etc.  83 


Dreizehntes  Kapitel. 
Krapofkins  Propaganda  und  seine  Ausweisung  ans  der  Schweiz. 

Nach  seiner  Flucht  aus  Rufsland  wieder  in  die  Schweiz 
zurückgekehrt,  betrieb  Krapotkin  unter  dem  falschen  Namen 
Lewaschoff, .  in  Verbindung  mit  den  Führern  der  F^d^fation 
jurassienne,  durch  Rede  und  Schrift  in  der  französischen  Schweiz 
eine  eifrige  anarchistische  Propaganda,  wie  sich  bereits  aus 
der  vorhergehenden  Darstellung  ergibt.  Als  am  3.,  4.  und 
5.  August  1878  die  F^d^ration  jurassienne  ihren  alljährlichen 
Kongrefs  zu  Freiburg  (Schweiz)  hielt,  fand  sich  auch  Lewa- 
schoff ein.  Lewaschoff  resümierte  das  aufzustellende  anar- 
chistische Programm  also:  Negation  des  Staates  und  freie 
Föderation  der  autonomen  Gemeinden  sowie  der  produzierenden 
Gruppen.    In  seiner  Rede  führte  er  aus: 

».  .  .  .  Conune  consequence  in^vitable  de  la  n^gatibn  de 
TEtat  et  de  cette  mani^fe  d'envisager  la  r^volution,  les 
anarchistes  non  seulement  refusent  la  mise  en  action  de  toute 
tactique  qui  pourrait  aboutir  au  raffermissement  de  Tid^e  d^jä 
^branlee  de  l'fitat,  mais  de  plus  ils  cherchent  ä  r^veiller  dans 
le  peuple  —  par  la  propagande  th^orique  et  surtout  par  les 
faits  insurrectionnels  —  l'esprit,  le  sentiment  et  l'initiatiye 
populaire,  au  double  point  de  viie  de  Texpropriation  violente 
de  la  propri^te  et  de  la  d^sorganisation  de  TEtat*).« 

Krapotkin  ermahnte  in  seiner  Rede,  die  Vorgänge  in  den 
Konununen  genau  zu  verfolgen  xmd  namentlich  alle  sich  er- 
eignenden Zwischenfälle  zum  Zwecke  der  Insurrektion  zu  be- 
nutzen, eine  Ausdrucksweise,  worunter  er  die  Propaganda  der 
Tat  verstand.  Der  Freiburger  Kongrefs  sprach  sich  für  die 
Kollektivaneignung  des  sozialen  Reichtums  aus,  femer  für  die 
Abschaffung  des  Staates  in  allen  seinen  Formen,  inbegriffen 
die  sogenannte  zentrale  Geschäftsführung  des  öffentlichen 
Dienstes.  Als  Mittel  hierfür  wurden  bezeichnet:  die  theoretische 
Propaganda  und  die  aufrührerische,  revolutionäre  Aktion. 

Im  Dezember  1879  bekämpfte  Krapotkin  in  Versamm- 
lungen zu  Lausanne,  Genf  imd  Vevey  das  damals  der  Volks- 
abstimmimg unterbreitete  schweizerische  Fabrikgesetz.    Er  er- 


0  »Avant-Garde«  vom  12.  August  1878. 

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84   Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewej^ng  in  der  ira,nz6s,  Schweiz. 

klärte,  solche  Gesetze  zum  Schutze  der  Arbeiter  hätten  keinen 
Wert,  so  lange  die  Gesellschaft  in  Mtilsiggänger  und  Arbeiter, 
Ausbeuter  und  Ausgebeutete  getrennt  sei  und  die  Ausbeuter 
den  Arbeitern  und  Ausgebeuteten  das  Gesetz  machten.  Wich- 
tiger als  je  sei,  die  Arbeiter  zu  organisieren  und  die  Liga 
der  Arbeiter  der  Liga  der  Mtilsiggänger  entgegenzusetzen. 

An  der  Versammlung  der  F^d^ration  jurassienne  zu  Chaux- 
de-Fonds  am  12.  Oktober  1879,  wo  die  anarchistische  Idee  in 
Bezug  auf  ihre  Verwirklichung  den  Verhandlimgsgegenstand 
bildete,  nahm  auch  Krapotkin  teil.  In  der  Rede,  die  er  hielt, 
führte  er  aus: 

:>....  Nous  avons  d^montr^  que  la  transformation  de  la  So- 
ciety ne  pourra  s'op^rer  que  par  la  voie  r^volutionnaire;  et  nous 
avons  assez  dit  que  par  r^volution  nous  n'entendons  pas  rem- 
placer  un  gouvernement  par  un  autre  gouvemement,  qui  serait 
aussi  incapable  de  faire  la  r^volution  que  toute  autre  assem- 
bl^e  de  dd^gu^s;  que  nous  voulons  donc  la  r^volution  de  fait, 

op^r^e  par  le  peuple  lui-m€me Nous  avons  dit  que  la  pro- 

pagande  de  nos  id^es  doit  se  faire,  non  seulement  par  la  parole 
et  par  la  plume,  mais  aussi,  et  surtout  par  Taction;  mais  —  ä  en 
juger  par  la  mani^re  dont  nous  avons  ete  compris  —  on  serait 
port^  ä  croire  que  nous  ne  nous  sommes  pas  encore  assez  ex- 
pliqu^s  sur  la  mani^re  dont  nous  entendons  Paction;  peut-€tre 
n'avons-nous  pas  assez  fait  entendre  que  ce  genre  de  propa- 
gande  n'est  possible,  ä  notre  avis,  que  lorsque  le  fait  d^coule 
de  la  vie  elle-m^me,  des  circonstances  favorables,  sans  quoi 
certainement  il  n'aurait  ni  une  large  Sphäre  d'action,  ni  la  con- 
tinuit^  necessaire').« 

Am  13.  März  1881  ereignete  sich  die  Ermordung  von 
Alexander  II.  Unter  seinen  eisenbeschlagenen  Wagen  wurde, 
um  ihn  zum  Halten  zu  bringen,  eine  Bombe  geworfen,  wobei 
mehrere  Tscherkessen  von  der  Leibwache  Verwundungen  er- 
litten. Der  Bombenwerfer,  Rysakow,  wurde  auf  der  Stelle 
verhaftet.  Hierauf  stieg  der  Zar  aus  trotz  des  dringenden 
Rates  des  Kutschers,  er  möge  sitzen  bleiben,  da  er  ihn  in  dem 
unbedeutend  beschädigten  Wagen  weiterfahren  könnte.  Ale- 
xander meinte,  seine  militärische  Ehre  verlange,  dals  er  zu  den 
verwundeten  Tscherkessen   gehe  und  ihnen  sein  Beileid   auS; 


0  »R^volt^c  vom  18.  Oktober  1879. 

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Dreizehntes  Kapitel.    Krapotkins  Propaganda  etc.  85 

drücke.  Er  näherte  sich  Rysakow  imd  fragte  ihn  etwas,  und 
als  er  dabei  dicht  bei  einem  anderen  jungen  Manne,  Grine- 
wetsky,  der  dort  mit  einer  Bombe  stand,  vorüberging,  warf 
dieser  die  Bombe  zwischen  sich  und  den  Zaren.  Der  Zar 
wurde  furchtbar  verwundet  imd  lebte,  wie  der  Mörder,  nur 
noch  ein  paar  Stunden '). 

Im  Lager  der  Anarchisten  entstand  grofse  Freude  über 
das  gelungene  Attentat.  Die  in  Genf  erscheinende  anar- 
chistische Zeitung  »Le  Revolte«  vom  18.  März  1881,  von 
Krapotkin  redigiert,  schrieb  dazu: 

>. .  . .  Dans  toutes  les  grandes  villes  de  France,  et  m§me 
dans  la  froide  Gen^ve,  la  nouvelle  a  ete  accueillie  par  des 
t^moignages  ...  de  joie,  non  dissimulee  ....  Quoi  qu'il  en 
advienne,  un  fait  est  certain.  C'est  que  l'dv^nement  du  13  mars 
a  fait  faire  ä  la  prochaine  revolution  en  Russie  un  pas  im- 
mense, et  ceux  qui  Tont  fait,  veilleront  ä  ce  que  le  sang  des 
mart3n-s  ne  soit  pas  verse  en  vain.« 

Der  »R^volt^«  vom  30.  April  1881  pries  die  Täter  aufs 
höchste: 

»L'histoire  inscrira  ces  noms  ä  cöte  de  celui  du  heros 
legendaire,  et  longtemps  encore,  le  jeune  homme  et  la  jeune 
fille  s'inspireront  au  son  de  ces  noms  v^n^res,  des  meüleurs 
sentiments  d'abn^gation  et  de  d^vouement  sans  bornes,  sans 
lesquels  Thumanit^  eüt  €t6  encore  longtemps  plong^e  dans  la 
plus  sombre  barbarie.« 

Auf  der  Versammlung  zur  Konununefeier  in  der  Brasserie 
Schieis  in  Genf,  welche  die  Propagandasektion,  die  Internatio- 
nale Assoziation  und  die  Genfer  Sektion  der  Deutschen  revolutio- 
nären Union  auf  den  18.  März  1881  veranstaltet  hatten,  setzte 
Krapotkin  in  längerer  Rede  auseinander,  weshalb  der  Vater  des 
getöteten  Zaren  den  Namen  eines  Tyrannen  von  Blut  imd 
Eisen,  der  Sohn  denjenigen  eines  jesuitischen  Despoten  ver- 
dient habe. 

Darauf  wurde  folgende  Resolution  vorgeschlagen  und  an- 
genommen : 

»Consid^rant  qu' Alexandre  II,  repr^sente  par  la  bourgeoisie 
imiverselle  comme  emancipateur  du  peuple  russe,  ne  s'est  dis- 
tingu6  pendant  tout  le  temps  de  son  r^gne  autrement  que  par 


0  Krapotkin,  Memoiren,  IL,  S.  284,  285. 

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86  Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

les  massacres,  les  pendaisons  et  les  exportations ,  entr'autres 
Celle  de  7000Ö  Polonnais;  un  groupe  de  travailleurs  suisses 
d^clare  qu' Alexandre-le-Pendeur  a  bien  [m^ritd  la  mort  que 
lui  önt  donn^  les  socialistes  russes.« 

Nachher  verwandelte  sich  die  Versammlung  in  eine 
familiäre  Vereinigung,  die  revolutionäre  Lieder  sang.  Man 
trennte  sich  mit  der  festen  Überzeugung,  dafs  in  Rufsland 
eine  neue  Zukunft  beginnen  werde'). 

Am  30.  April  1881  kündete  der  >R^volt^«  an,  das  Blatt 
werde  eine  Broschüre  herausgeben,  betitelt:  La  v^rit^  sur 
les  ex^utions  en  Rüssie ,  un  r^cit  v^ridique  sur  TeffrOjable 
boucherie  qui  a  eu  lieu  le  15  avril  ä  P^tersbourg. 

Am  21.  April  1881  wurde,  hauptsächlich  auf  Anstiften 
Krapptkins,  in  Genf  eine  Proklamation  angeschlagen,  welche 
gegen  die  Hinrichtung  der  Mörder  des  Zaren  protestierte. 
Nach  Angaben  des  »R^volt^«  hat  der  Genfer  Staatsrat  nach 
einigen  redaktionellen  Modifikationen  den  Anschlag  gestattet. 

Das  Aktenstück  lautet: 

Protestatiön. 
Citoyens! 

Ce  qui  ije  se  voit  pas  dans  les  pays  civilis^s,  vient  de  se 
produire  en  Russie. 

Une  femme,  Sophie  Perovskaya,  vient  d'ätre  d'ex^utee. 

Une  autre  femme,  Jessa  Helfmann ^  bien  qu'enceinte,  est 
aussi  condamn^e  ä  mort.  Mais  on  la  garde  en  prison  jusqu'au 
jpur  oü  eile  accouchera,  et  pendant  cinq  longs  mois,  eile  devra 
subir  cette  torture  morale,  celle  de  sentir  la  corde  sur  son 
cou,  sachant  que  cette  corde  sera  serr^e  le  jour  oü  eile  de- 
viendra  m^re. 

Ce  n'est  pas  tout.  C'est  trois  fois  qu'on  a  ex^cut^  le 
paysan  Mikhafloff.  Deux  fois  la  corde  s'est  rompue  et  trois 
fois  on  Ta  fait  hisser  au  gibet^  tandis  que  m€me  au  moyen-äge, 
rhonmie  avait  la  vie  sauve  si  la  corde  du  bourreau  venait  ä  se 
rompre. 


')  »R^volt^«  vom  2.  April  1881.  Aa  der  Diskussion  in  der  Ver- 
Sammlung  hatten  sich  aufser  Krapotkin  beteiligt:  Herzig,  Fischer, 
H^ritier,  Frau  Virginie  Barbet,  Franz,  Joukowsky,  Perrare  und' 
Dragomanoff. 


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Dreizehntes  Kapitel.    Krapotkins  Propaganda  etc.  87 

Citoyens! 
De  tels  actes  r^voltent  le  sentiment  de  Thumanit^  enti^e, 
et  dans  la  presse  europ^enne ,   ils  ont  soulev^  un  sentinoient 
unanime  d'indignation« 

Nous  ne  voulons  pas,  par  notre  silence,  nous  rendre  com- 
plices  de  la  torture  que  subit  en  ce  moment  une  femme,  pour 
laquelle  ses  droits  de  mfere  seront  un  droit  ä  la  potence.  Nous 
ne  voulons  pas  nous  rendre  complices  des  actes  de  barbarie 
qui  se  pr^parent 

Nous  venons  exprimer  notre  indignation  et  nous  ne  dou- 
tons  pas  que  dans  la  Suisse   il  ne  s'^teve  les  plus  vives  pro- 
testations  contre  ce  retour  ä  la  barbarie  des  si^les  pass^. 
La  section  suisse  de  rintemationale. 
Soci6t6  du  Grutli,  section  de  Gen^ve. 
Cercle  »La  jeunesse*. 
Cercle  d'^tudes  sociales  d'^tudiants  de  TUni- 

versit^  de  Genfeve. 
La  section  de  propagande  de  llntemationale. 
Soci^t^  des  m^caniciens. 
Soci^t^  genevoise  de  l'Union  r^volutionnaire 

allemande. 
Constantin,     President    de    la    soci^t^    des 

menuisiers. 
C^sar  Raymond,  pour  le  »Tocsin«. 
R^daction  du  »R6volt^«. 
Regamey,  du  *R€veil«  de  Carouge. 

Die  Genfer  bürgerliche  Presse  tadelte  die  Proklamation 
mit  bierechtigter  Schärfe.  Der  Genfer  Grtitliverein  hielt  eine 
aulserordentliche  Versammlimg,  worin  er  gegen  den  Mifs- 
brauch  seines  Namens  auf  dem  Anschlag  protestierte ')• 

Der  Bimdesrat  ordnete  eine  Untersuchung  an. 

Bereits  am  9.  Januar  1880  hatte  die  Genfer  Regierung  die 
Ausweisimg  von  Krapotkin  aus  dem  Kanton  Genf  angeordnet. 
Der  Beschlufs  wurde  aber  infolge  der  Intervention  von  Seiten 
mehrerer  Genfer  Kantonsräte  am  23,  August  1880  wieder 
aufgehoben. 

Der  »R^volt^«  bemerkte  zum  Ausweisungsbeschlufs  vom 
9.  Januar  1880: 


')  »R6volt6«  vom  30.  April  1881. 

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88  Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  franz(ys.  Schweiz. 

»Demander  des  papiers  officiels  ä  un  honime  qui-  s'est 
6vad^  aprös  28  noiois  de  d^tention  serait  complfetement  absurde 
si  dans  la  discussion  engag^  ä  ce  sujet  entre  les  organes 
politiques,  M,  Ador  ne  nous  eüt  fait  entrevoir  les  v6ritables 
motifs,  qui  Tont  amen^  ä  expulser  Krapotkine  et  qui  peuvent 
se  r^sumer  ainsi:  activit^  poiitique  parmi  les  ouvriers  et  col- 
laboration  au  R^volt^').« 

Der  Zürcher  »Sozialdemokrat«,  das  Organ  der  Sozialdemo- 
kraten deutscher  Zimge,  begleitete  die  Grenfer  Ausweisung  des 
Anarchisten  Krapotkin  unter  dem  Titel:  »Eine  neue  schmäh- 
liche Verletzung  des  Asylrechtesc  mit  den  Worten: 

»Und  was  das  Beschämendste  ist:  dieses  neue  Attentat 
auf  die  schweizerische  Ehre  macht  weit  weniger  Aufsehen  als 
die  ersten  Streiche  gegen  Netschajeff ,  Grehlsen,  Brousse  . .  .  • 
Umhülle  dein  Haupt,  Helvetia,  imd  höre  auf,  von  Freiheit  und 
Tyrannenhals  zu  singen;  die  Zeltender  Teile  sind  vorüber ^)!€ 

Auf  Grund  des  Artikels  70  der  Bundesverfassung,  welcher 
dem  Bund  das  Recht  einräumt,  »Fremde,  welche  die  innere 
oder  äufsere  Sicherheit  der  Eidgenossenschaft  gefährden,  aus 
dem  schweizerischen  Gebiete  wegzuweisen  3)«,  wurde  Krapotkin 
durch  Bundesratsbeschlufs  vom  23.  August  1881  der  Aufent- 
halt in  der  Schweiz  untersagt. 

Der  Ausweisungsbeschlufs  stützte  sich  auf  folgende  Er- 
wägungen : 

Krapotkin  habe  in  Genf,  wo  er  als  politischer  Flüchtling 
unter  dem  Namen  Lewaschoff  wohnte,  lediglich  das  Asyl  ge- 
nossen. Wegen  Mangels  an  Ausweisschriften  und  Gebrauch 
eines  falschen  Namens  habe  auch  die  Regierung  von  Genf 
einen  Ausweisimgsbeschlufs  gegen  ihn  erlassen. 

Krapotkin  sei  seit  1879  der  Hauptredaktor  und  die  Haupt- 
stütze des  »R^volt^«,  eines  anarchistischen  Organs  imd  Nach- 
folger des  Journals  »r Avant-Garde«. 

In  öffentlichen  Reden  in  La  Chaux-de-Fonds ,  Vevey  und 
Genf  habe  Krapotkin  die  Arbeiter  angestiftet,  sich  mit  Ge- 
walt   des   Eigentums   anderer    zu    bemächtigen    und   die   be- 


')  »R^volt^»  vom  17.  April  1880. 

*)  Züricher  »Sozialdemokrat«  vom  18.  April  1880. 

3)  Vgl.  Langhard,  Das  Recht  der  politischen  Fremdenaus- 
weisung mit  besonderer  Berücksichtigung  der  Schweiz.  Leipzig 
1891  S.  20  ff. 


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Dreizehntes  Kapitel.    Krapotkins  Propaganda  etc.  89 

Stehende  Ordnung  umzustürzen,  welche  Reden  er  im  »R6volt6« 
vom  18.  Oktober,  1.  November,  27.  Dezember  1879  und 
17.  Oktober  1880  veröffentlichte. 

Krapotkin  habe  am  18.  März  1881,  bei  Anlafs  des  Jahres- 
tages der  Pariser  Kommune,  in  einer  durch  die  Genfer  Sektion 
der  internationalen  Propaganda  veranstalteten,  von  russischen, 
französischen  und  italienischen  Flüchtlingen  besuchten  öffent- 
lichen Versammlxmg  in  der  Brasserie  Schiefs  in  Genf  eine  Rede 
zur  Verherrlichung  der  Ermordung  des  Zaren  Alexander  IL 
gehalten. 

Er  sei  der  Hauptanstifter  einer  am  21.  April  1881  in 
Genf  angeschlagenen  Proklamation,  welche  gegen  die  Hin- 
richtung der  Mörder  des  Zaren  protestierte. 

Krapotkin  habe  im  Juli  1881  als  Abgeordneter  des 
iR^volte«  an  einem  anarchistisch-revolutionären  Kongrefs  in 
London  teilgenommen  und  dabei  Reden  gehalten  und  zur 
Fassung  von  Resolutionen  beigetragen,  deren  eingestandener 
Zweck  die  Organisation  des  Meuchelmordes  und  der  Umstürz 
aller  bestehenden  Behörden  sei,  unter  Anwendung  »der  chemi- 
schen und  physischen  Mittel,  welche  der  revolutionären  Sache 
bereits  so  viele  Dienste  geleistet  haben  und  zum  Schutze  wie 
zum  Angriffe  noch  gröfsere  zu  leisten  berufen  seien«  (»R^volt^« 
vom  23.  Juli  1881). 

Nach  übereinstimmenden  Mitteilungen  sei  Krapotkin  als 
ein  rühriger  und  einflufsreicher  Agent  der  Propaganda  an- 
zusehen, welche  die  Anarchie  zum  Zwecke  und  den  Meuchel- 
mord zum  Mittel  nehme.  Die  schweizerische  Behörde  könne 
ein  solches  Treiben  nicht  dulden.  Wenn  es  auch  Krapotkin 
bis  jetzt  nicht  gelungen  sei,  die  innere  Ruhe  der  Eidgenossen- 
schaft zu  stören,  so  müfsten  seine  Umtriebe,  würde  ihnen  nicht 
ein  Ende  bereitet,  schliefslich  doch  dazu  führen,  die  guten 
Beziehungen  der  Schweiz  zu  anderen  Staaten  zu  gefährden^). 

Zur  Ausweisung  Krapotkins  durch  den  Bundesrat  be- 
merkte der  »R^volt^«  vom  3.  September  1881 : 

Ainsi,  la  R^publique  Helv^tique  se  met  au  Service  des 
Polices  imperiales;  eile  chasse  hors  de  ses  fronti^res  un  homme 


0  -Bundesblatt*^  1881  III,  715;  v.  Salis,  Schweiz.  Bundesrecht, 
IV.,  S.  61—63.  Krapotkin  hatte  sich  geweigert,  auf  die  vom  Genfer 
Staatsanwalt  an  ihn  gerichteten  Fragen  zu  antworten. 


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90  Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

de  cceur,  auquel  eile  feproche  pour  crimes:  d'avoir  en  Russie 
agi  comme  r^volutionnaire,  en  Angleterre,  d'avoir  parl^  conune 
socialiste,  et  dans  le  R^volt^  d'avoir  dit  leur  fait  au  capital  et 
ä  TEtat.  Cette  expulsion  fait  moins  de  tort  ä  notre  ami  qu'ä 
ses  gendarmes,  La  Conf^d^fation  montre  qu'elle  a  perdu  sa 
lit)ert^,  qu'elle  se  ränge  au  nombre  des  domestiques  ä  tout 
faire  .  .  .  •  .  Legende  de  l'Helv^tie,  adieu!  Une  victime  de 
Gefsler  s'^tait  r^fugi^e  sous  le  toit  de  Guillaume  Teil.  Guillaume 
Teil,  ci-devant  h^ros,  a  saisi  son  gourdin,  et  l'a  lev€  sur  la  töte 
du  proscrit,  en  criant:  Tu  me  compromets,  malheureux!  Va- 
t'en,  ou  je  frappe!    Va-t'en!« 

Der  bundesrätliche  Ausweisungsbefehl  wurde  Krapotkin 
unmittelbar  nach  seiner  Rückkehr  aus  London  vom  anarchisti- 
schen Kongrefs  zugestellt.    Er  begab  sich  nach  Thonon. 

»Ich  hatte,«  schreibt  Krapotkin  in  den  Memoiren,  »gerade 
meine  Frau  aufgesucht,  die  im  Hochgebirge  unweit  Elis^e 
Reclus-  Wohnung  weilte,  als  an  mich  die  Aufforderung  erging, 
die  Schweiz  zu  verlassen.  Wir  schickten  unser  wenig  umfang- 
reiches Reisegepäck  zur  nächsten  Eisenbahnstation  und  gingen 
zu  Fufs  nach  Aigle,  wobei  wir  zum  letztenmal  die  Aussicht 
auf  die  Berge  genossen ,  die  wir  beide  so  sehr  liebten.  Auf 
den  kürzesten  Pässen  überstiegen  wir  das  Gebirge  und  lachten, 
als  wir  bemerkten,  dafs  gerade  die  kurzen  Pässe  zu  den 
längsten  Talwindungen  führen  .....  Da  meine  Frau  im  Be- 
griffe war,  sich  an  der  Genfer  Universität  das  Baccalaureat  zu. 
erwerben,  so  liefsen  wir  uns  in  einer  kleinen  französischen 
Ortschaft,  Thonon,  die  an  der  savoyischen  Küste  des  Genfer 
Sees  gelegen  ist,  nieder  und  blieben  dort  ein  paar  Monate ')«• 

Im  Oktober  oder  November  1881  zog  Krapotkin  mit  seiner 
Frau  nach  London,  wo  er  fast  zwölf  Monate  blieb  =). 

Krapotkin  fühlte  sich  sehr  einsam  in  London,  imd  sein 
Versuch,  eine  anarchistische  Bewegung  in  England  hervorzu- 
rufen, mifslang,  so  dafs  er  sich  1882  zur  Übersiedelung  nach 
Frankreich  entschlofs.  Krapotkin  zweifelte  zwar  nicht ,  dafs 
er  in  Frankreich  bald  verhaftet  werden  würde,  aber  er  sagte 
öfter  zu  seiner  Frau:  »Besser  ein  französisches  Gefängnis  als 
dieses  Grab.«  Wieder  nahm  er  Wohnung  in  Thonon,  wo  ihm 
Polizeispione  eine  stete  Aufmerksamkeit  schenkten  3). 


')  Krapotkin,  Memoiren,  IL,  S.  291,  292. 

«)  Ebenda,  IL,  S.  293.         3)  Ebenda,  IL,  S.  297. 

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Dreizehntes  Kapitel.    Krapotkins  Propaganda  etc.  91. 

Nach  der  Ausweisung  aus  der  Schweiz  trieb  Krapotkiu 
noiit  verdoppelter  Energie  zum  Anarchismus  an.  Als  die 
F^^ration  jurassienne  am  4.  Juni  1882  in  Lausanne  einen 
Kongrefs  hielt,  richtete  Krapotkin  an  denselben  eine  Zuschrift, 
worin  er  u.  a.  ausführte: 

>. . . .  Quelle  illusion  serait-ce  de  croire  qu'en  nous  montrant 
plus  modert,  nous  deviendrions,  par  ce  fait  m€me,  plus  nom- 
breux.  Notre  moddration  ne  nous  attirerait  pas  un  adh^rent, 
si  nous  restons  ä  faire  aussi  peu  que  nous  avons  fait  jusqu'au- 
jourd'hui.  Ce  qui  m'^tonne  en  voyant  nos  forces,  ce  n'est 
pas  que  nous  soyons  peu  nombreux,  —  mqjs  que  nous  soyons 
aussi  nombreux  lorsque  nous  faisons  si  peu,  si  peu,  presque  rien. 
On  dirait  que  le  monde  vient  ä  Tanarchie  de  soi-m€me,  malgr^ 
notre  inertie.  C'est  la  meilleure  preuve,  ä  mon  avis,  qu'en  effet 
Tanarchie  reprdsente  la  tendance  actuelle  des  masses  ouvriferes  et 
la  tendance  qui  se  manifestera  comme  ime  vraie  force  lors  de  la 
prochaine  r^völution.  En  effet,  il  y  a  quoi  nous  etonner  du 
nombre  d'adherents  ä  Tanarchie  que  nous  avons  acquis,  malgre 
le  peu  que  nous  avons  fait.  Souvenons-nous  seulement  que  le 
jEhroit  social*  et  le  ,R^volte*  tirent  ä  eux  deux  ä  7000  exemplaires. 
C'est  tout  au  plus  500  et  400  exemplaires  que  tirait  le  ,Bulle- 
tin',  et  300  que  tirait  ,PAvant-Garde^  Le  monde  vient  ä  nous, 
malgr^  notre  qui^tude,  bien  que  nous  ne  fassions  presque  rien 
pour  Tattirer ....  Nous  faisons  tr^s  peu,  nous  erigeons  presque 
Pinaction  en  principe  de  notre  vie  ....  Ce  qu'il  nous  faut,  c'est 
Taction  spontan^e,  venant  de  la  protestation  ouvri^re  .  .  .  .^)c 

Mit  der  spontanen  Aktion  meinte  Krapotkin  die  Propa- 
ganda der  Tat.  Seine  so  eindringlichen  Ermahnungen  blieben 
nicht  ohne  Erfolg.  In  seiner  Resolution  erwähnte  der  Kon- 
grefs unter  den  dringlichen  Aktionsmitteln  neben  der  Rede 
und  Schrift  auch  die  Tat  (les  faits)  und  empfahl  den  Ge- 
nossen eine  unausgesetzte  Propaganda,  besonders  unter  den 
Bauern.  Der  damalige  Kongrefs  beschlofs  femer,  auf  Wunsch 
der  Revolutionäre  von  Lyon,  St.  Etienne,  Wien  und  Genf, 
eine  »R^union  intime«  der  Glieder  der  Föderation  zu  halten 
zur  Besprechung  der  »mesures  ä  prendre  par  les  socialistes- 
anarchistes,  en  vue  des  eventualit^s  probables^).« 


0  «Rävolt^«  vom  8.  Juli  1882. 
»)  *R6volt6«  vom  22.  Juli  1882. 


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92  Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

Krapotkin  gab  den  »Revolte«  auch  noch  heraus,  als  er  in 
Thonon  wohnte.  Deshalb  konvenierte  ihm  Thonon  als  Domizil'). 
Am  22.  Dezember  1882  wurde  Krapotkin  in  Thonon  verhaftet 
und  nach  Lyon  verbracht,  wo  er  mit  52  Gesinnungsgenossen 
wegen  Organisation  einer  geheimen  Gesellschaft  zum  Umsturz 
der  sozialen  Ordnung  und  Abhaltung  geheimer  Konventikel, 
in  denen  die  Unruhen  von  Montceau-les-Mines  und  die  Bomben- 
attentate von  Lyon  vorbereitet  worden,  sowie  wegen  Anstiftung 
einer  Verschwörung  unter  den  Arbeitern  des  Rhonetales  zum 
Zwecke  einer  revolutionären  Schilderhebung  unter  Anklage 
gestellt  und  im  Januar  1883  zu  fünf  Jahren  Gefängnis, 
1000  Frcs.  Bufse,  zehn  Jahren  Überwachung  und  fünf  Jahren 
Verlust  der  bürgerlichen  Rechte  verurteilt  wurde'). 

Mitte  Januar  1886  konnte  Krapotkin  mit  Luise  Michel 
und  anderen  infolge  Begnadigung  das  Gefängnis  von  Clair- 
vaux  wieder  verlassen. 

Nunmehr  versuchte  Krapotkin  neuerdings  in  der  Schweiz 
seinen  Aufenthalt  zu  nehmen.  Er  wurde  jedoch  darauf  auf- 
merksam gemacht,  dafs  der  Bundesratsbeschlufs  vom  23.  Aug. 
1881  noch  in  Kraft  bestehe  und  er  im  Falle  einer  Übertretung 
des  Ausweisungsverbotes  wegen  Bannbruchs  bestraft  und  nach 
Abbüfsung  der  Strafe  wieder  an  die  Grenze  geführt  würde  3). 

Nach  kurzem  Aufenthalte  in  Paris  liefs  sich  Krapotkin  in 
London  nieder,  wo  er  seine  alten  Freunde  Stepniak  imd 
Tschaykowsky  vorfand.  Ein  Londoner  Augenzeuge  berichtet 
über  Krapotkin:  »Fast  täglich  kann  man  ihn  im  Lesesaal  des 
Britischen  Museums  sehen.  Er  macht  einen  finsteren,  ver- 
schlossenen Eindruck,  ....  den  energischen  Kopf  bedeckt  ein 
breitkrämpiger  abgetragener  Schldpphut*).c 


')  Von  Thonon  aus  scheint  Krapotkin  oft  heimlich  nach  Genf 
gegangen  zu  sein,  vgl.  »Bundesblatt«  1883,  IL,  S.  910. 

*)  »Bundesblatt«  1883,  IL,  910.  Als  politischer  Gefangener 
hatte  Krapotkin  ein  geräumiges  Zimmer  für  'literarische  Arbeiten. 
Dazu  konnte  er  eine  Kegelbahn  benutzen,  in  einem  Stückchen  Land 
Salat  und  Rettig  pflanzen,  nach  Belieben  ßücher  aus  der  Bibliothek 
der  Pariser  Akademie  der  Wissenschaften  beziehen  und  von  aufsen 
Speise  und  Trank  kommen  lassen.   Krapotkin,  Mem,  IL,  S.  318 — 320. 

3)  »Bundesblatt«  1887,  IL,  737. 

*)  Der  Anarchismus  und  seine  Träger.  Enthüllungen  aus  dem 
Lager  der  Anarchisten  von  yQ^  (Verfasser  der  Londoner  Briefe  in 
der  »Kölnischen  Zeitung«).    Berlin  1887.    S.  87. 


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Vierzehntes  Kapitel.    Anarchist.  Organe  der  franzö3.  Schweiz.     93 

Krapotkin  hat  viel  geschrieben.  Von  seinen  Schriften  sind 
u.  a.  zu  erwähnen:  Paroles  d'un  Revolte,  Paris  1885;  La  Con- 
quöte  du  Pain,  pr^face  par  Elis^  Reclus,  Paris  1892.  Eine 
Reihe  von  Artikeln,  welche  Krapotkin  in  >Le  R^volt^c,  »La 
Revolte«  und  >Les  Temps  nouveauxc  geschrieben,  wurden  nach- 
her in  verschiedenen  Sprachen  in  Broschüren  verbreitet,  so  z.  B. 
La  Situation,  La  D^composition  des  fitats,  La  prochaine  Re- 
volution, Le  gouvemement  representatif,  La  Commune  de  Paris, 
La  Commune,  Aux  jeunes  gens,  La  question  agraire,  La  n€- 
cessit^  de  la  Revolution,  L'Esprit  de  Revolte,  Tous  Socialistes, 
L'Ordre,  Les  minorit^  r^volutionnaires,  Les  droits  politiques, 
La  loi  et  Tautorite,  Le  gouvemement  r^volutionnaire,  L'ex- 
propriation,  L'anarchie  dans  Tfivolution  socialiste,  Les  Prisons, 
Le  logement,  Le  Salariat,  La  morale  anarchiste,  Nos  richesses. 
Die  Broschüre  »Aux  jeunes  gens«  ist  in  viele  Sprachen  über- 
setzt worden'). 


Vierzehntes  Kapitel. 
Anarchistische  Organe  der  französischen  Schweiz. 

1.    Das  »Bulletin«  der  jurassischen  Föderation. 

Neben  Versammlungen  sind  Zeitungen  und  Plakate  Haupt- 
mittel der  anarchistischen  Propaganda.  Doch  ist  die  Presse 
weit  wirksamer  als  das  gesprochene  Wort.  Es  ist  ganz  zu- 
treffend, wenn  das  »Bulletin«  der  jurassischen  Föderation  vom 
5.  August  1877  in  der  Beziehung  sagt:  »Aber  wenn  die 
menschliche  Stimme  zu  tausend  Personen  sprechen  kann,  so 
gibt  es  eine  Stinmie,  welche  zu  zehntausend,  zu  hundert- 
tausend Zuhörern  spricht,  es  ist  die  Presse.  So  entstand  eine 
dritte  Art  von  theoretischer  Propaganda,  die  mächtigste 
von  allen:  die  Propaganda  durch  Broschüre  und  durch  die 
Zeitung.« 

Die  erste  Nummer  des  »Bulletin  de  la  F^d^ration  juras- 
sienne«  erschien  am  15.  Februar  1872  und  konnte  bei  Schwitz- 


0  M.  Nettlau,  Bibliographie,  S.  72  u.  folgende.  Von  der  Bro- 
schüre »Conquöte  du  Pain«  ist  in  Zürich  1896  von  B.  K.  eine 
deutsche  Übersetzung  erschienen,  betitelt  «Wohlstand  für  alle*.     - 


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94  Erster  Teil.    Die  anarchist,  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

gebel,  Graveur  in  Sonvillier,  zum  Preise  von  4  Frcs.  im  Jahr 
bezogen  werden.  Die  ersten  vier  Nummern  waren  hekto- 
graphiert,  das  Blatt  kam  alle  vierzehn  Tage  heraus.  Der 
vollständige  Titel  der  Zeitung  lautete:  »Bulletin  de  la  Föde- 
ration jurassienne  de  TAssociation  internationale  des  travail- 
leurs«.  Das  »Bulletin«  vom  6.  Juli  1873  bemerkte,  das  Blatt 
werde  der  Arbeiterbewegung  fortan  einen  grölseren  Raum 
widmen.  In  allen  Ländern,  wo  die  Internationale  bestehe,  habe 
es  Korrespondenten  angestellt,  welche  die  Leser  über  alles 
unterrichten  würden,  was  in  der  Arbeiterbewegung  vor  sich 
gehe.  Das  Blatt  erschien  von  jetzt  an  einmal  in  der  Woche.  In 
seinen  Gesichtskreis  zog  es  namentlich  die  Arbeiterbewegimg  in 
Frankreich,  Italien,  der  Schweiz,  Spanien,  Belgien  und  Amerika. 
Auf  dem  Kongrefs  der  internationalen  Sektionen  des  Jura  am 
26.  April  1874  in  Chaux- de -Fonds  wurde  beschlossen,  ein 
Organ  der  internationalen  Arbeiterassociation  in  deutscher 
Sprache  zu  gründen,  welches  unter  den  deutschsprechenden 
Arbeitern  in  ähnlicher  Weise  für  die  autonomistisch- anar- 
chistische Richtung  wirken  sollte,  wie  das  »Bulletin«  in  fran- 
zösischer Sprache.  Da  aber  damals  die  anarchistischen  Arbeiter 
deutscher  Zimge  in  der  Schweiz  noch  keine  Organisation 
hatten,  war  die  Möglichkeit,  ein  deutsches  Organ  zu  ver- 
öffentlichen, nicht  vorhanden.  Vom  Bundeskomitee  der  inter- 
nationalen Sektionen  des  Jura  wurde  am  24,  Mai  1874  in 
Chaux-de-Fonds ,  gleichsam  als  Muster,  ein  vereinzeltes  deut- 
sches Flugblatt  herausgegeben,  betitelt:  »Sozialdemokratisches 
Bulletin«.  Im  März  1878  stellte  das  »Bulletin«  das  Erscheinen 
ein.  Die  Abonnentenzahl  ging  zurück.  Zudem  hatten  eine 
bedeutende  Anzahl  von  Abonnenten  die  Administration  er- 
sucht, mit  der  Zahlung  des  Abonnements  bis  Ende  des  Jahres 
zu  warten.  Aber  am  Schlufs  des  Jahres  zahlten  die  Rück- 
ständigen das  damals  8  Frcs.  betragende  Jahresabonnement 
nicht.  Die  Kosten  des  »Bulletins«  mufsten  durch  freiwillige 
Beiträge  gedeckt  werden.  Die  letzte  Nummer  des  »Bulletins« 
empfahl  seinen  Lesern,  auf  die  »Avant-Garde«  zu  abonnieren. 
Diese  konstatierte  gleichzeitig,  dafs  das  Programm  der  Juras- 
sier  —  Anarchie  und  Kollektivismus  —  mehr  und  mehr  er- 
falst  werde,  die  Zahl  ernster  CJeister,  die  ihm  huldigen,  nehme 
von  Tag  zu  Tag  zu,  Hauptredakteur  des  Blattes  war  der 
Neuenburger    James    Guillaume^    den    Krapotkin    einen    der 


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Vierzehntes  Kapitel.    Anarchist.  Organe  der  französ.  Schweiz.    96 

klügsten  und   allseitig  gebildetsten  Männer  nennt,   die  er  je 
getroffen  habe"). 

Das  »Bulletin«  befolgte  eine  durchaus  anständige  Schreib- 
weise, Wenngleich  ein  anarchistisches  Organ,  hielt  es  sich 
von  einer  Sprache  fem,  welche  die  Mostsche  »Freiheit«  und 
spätere  französische  Anarchistenorgane,  wie  der  Pariser  »P^re 
Peinard«  charakterisiert ').  Das  »Bulletin«  führte  einen  literari- 
schen Ton,  den  schon  die  »Avant-Garde«  nicht  mehr  innehielt. 

2.    Die  »Avant-Garde«. 

Die  erste  Nummer  der  »Avant-Garde«,  organe  de  la  Föde- 
ration frangaise  de  TAssociation  internationale  des  Travailleurs, 
welche  den  Zweck  hatte,  das  eingegangene  »Bulletin«  der  juras- 
sischen Föderation  zu  ersetzen,  kam  am  2.  Juni  1877  zu  Bern 
heraus.  Einen  Druckort  nannte  das  alle  vierzehn  Tage  er 
scheinende  Blatt  nicht.    Zum  Motto  hatte  die  »Avant-Garde« : 

L^ve-toi  peuple  puissant! 

Ouvrier,  prends  la  machine ! 

Prends  la  terre,  paysan. 

Für  alle  Mitteilungen  bezüglich  der  »Avant-Garde«  hatte 
man  sich  an  Louis  Pindy,  Giefser  in  Chaux-de-Fonds ,  einen 
KoDMnuneflüchtling,  zu  wenden.  Ein  Avis  der  ersten  Nummer 
teilte  mit,    vorsichtshalber   nehme    die  »Avant -Garde«    keine 


0  Krapotkin,  Memoiren,  IL,  S.  85;  vgl.  auch  Greulich,  Die 
Theorien  der  Anarchie  in  Richters  Jahrbuch  für  Sozialwissenschaft. 
1879,  I.,  erste  Hälfte,  S.  11.  -  James  Guillaume  wirkte  von  1864— 
1868  an  der  Industrieschule  in  Locle  als  Lehrer  der  französischen 
Sprache  und  Literatur,  des  Lateinischen  und  der  Geschichte.  Mit 
Rücksicht  auf  seine  politische  Tätigkeit  ersuchte  ihn  die  Erziehungs- 
kommission von  Locle  am  5.  Aug.  1869,  die  Demission  einzureichen. 
Mit  Antwortschreiben  vom  7.  Aug.  1869  erklärte  Guillaume  auf 
1.  Okt.  1869  den  Rücktritt.  Siehe  »Le  Prögr^s«  vom  21.  Aug.  1869. 
Im  Jahre  1876  hat  Guillaume  in  der  Druckerei  Courvoisier  in 
Chaux-de-Fonds  die  Broschüre  erscheinen  lassen:  »Id^es  surTorgani- 
sation  sociale«.  Guillaume,  auf  den  Bakunin  einen  bedeutenden  Ein- 
flufs  ausgeübt  hatte,  trat  darauf  in  die  Druckerei  seines  Bruders  in 
Neuenburg  ein.  Später  ging  er  nach  Paris,  wo  er  verscWedene 
Arbeiten  über  die  französische  Revolution,  den  öffentlichen  Unter- 
richt in  Frankreich,  über  Pestalozzi  etc.  veröffentlichte. 

»)  Siehe  Felix  Dubois,  Le  P^ril  anarchiste.  Paris  1894,  S.  116. 
Ferner:  Flor  O'S quarr,  Coulisses  de  T Anarchie,  Paris  1892,  zweite 
Auflage  S.  74  ff. 


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96  Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

Abonnements  entgegen.  Wer  das  Blatt  unterstützen  wolle, 
solle  die  betreffende  Summe  an  Pindy  mit  diesen  einzigen 
Worten  schicken:  »Pour  T Avant- Garde. c  Schon  die  erste 
Nummer  der  »Avant -Garde«  stellte  die  Arbeiter  als  rechtlos 
hin  und  bezeichnete  die  Vernichtung  des  Staates  oder  vielmehr 
der  Staaten  als  Ziel  der  Parteibestrebungen. 

».  . .  .  Ce  n'est  pas  un  Etat  national  que  nous  voulons 
abattre!  Ce  sont  tous  les  fitats  nationaux  que  nous  desirons 
mettre  bas !  ....  Destruction  de  Tfitat,  voilä  le  cöt6  negatif 
du  Programme  anarchique  .  .  . .« 

Der  Artikel  der  ersten  Nunmier  stellte  zugleich  eine  posi- 
tive Seite  des  anarchistischen  Programms  auf  mit  den  Worten : 

»Le  röle  nefaste,  corrupteur,  tyrannique  de  TEtat  actuel 
ne  tient  pas  au  caract^re  ou  ä  la  moralit^  des  personnes  qui 
en  sont  les  d^positaires,  il  tient  surtout  ä  la  nature  mäme  de 
rinstitution,  Si  donc  il  y  a  n^essit^  de  d^truire  Tfitat  actuel, 
il  y  a  n^cessite  au  moins  aussi  grande  de  mettre  obstacle  ä 
la  Constitution  d'un  Etat  nouveau,  quel  que  soit  d'ailleurs  le 
nom  qu'il  se  donne,  ,Etat  populaire'  ou  ,Etat  ouvrier^,  la  forme 
qu'il  choisisse,  le  pr^texte  qu'il  prenne,  ^conomique,  politique 
ou  administrativ  Et  que  mettra-t-on  ä  la  place  de  l'Etat? 
La  libert^!  Le  contrat!  La  formation  libre  des  groupes  hu- 
mains  autour  de  chaque  besoin,  de  chaque  int^rßt  et  la  libre 
f^d^ration  de  ces  groupes.  En  un  mot:  La  F^d^ration  libre 
des  groupes  et  des  individus.  Le  progranmie  de  la  F^^ration 
fran9aise  de  TAssociation  internationale  des  Travailleurs  peut 
se  r^sumer  en  ces  termes :  CoUectivisme,  Anarchie,  F^d^ration 
libre.« 

Die  Administrativkommission  der  »Avant -Garde«  wurde 
gebildet  aus;  Ch.  Alerini,  Chemiker;  P.  Brousse,  Chemiker; 
Dumartheray,  Bleihändler;  J.  Montels,  Maler;  L.  Pindy,  Giefser. 

Über  die  anarchistischen  Vorgänge  in  Benevent  (Italien) 
enthielt  die  »Avant-Garde«  vom  15,  Juni  1877  einen  Bericht, 
den  die  Korrespondenzkommission  der  italienischen  Föderation 
an  das  internationale  Bundesbureau  gerichtet  hatte.  »Tausend 
Ursachen,«  lautet  die  authentische  Darstellung,  »haben  zu 
unserem  Mifserfolg  beigetragen.  Nicht  einmal  der  vierte  Teil 
unserer  Freunde,  die  wir  erwarteten,  war  eingetroffen,  als  die 
Truppen  mit  einer  Avantgarde  von  Karabiniers  uns  über- 
raschten.    Wir  waren  gezwungen,   uns  in  der  Richtung   der 


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Vierzehntes  Kapitel.    Anarchist.  Organe  der  französ.  Schweiz.     97 

Berge  zu  flüchten.  Die  Kampagne  dauerte  sechs  Tage.  Wir 
zogen  in  die  Gemeinden,  wo  wir  die  Archive,  Steuerregister 
und  alle  amtlichen  Papiere  verbrannten ;  wir  gaben  dem  Volke 
die  Gewehre  der  Nationalgarde  und  die  Äxte,  die  man  ihm 
zu  verschiedenen  Zeiten  wegen  Forsttibertretungen  abgenommen 
hatte.  Wir  teilten  ihm  auch  das  wenige  Geld  aus,  das  sich 
in  den  Kassen  der  Einnehmer  vorfand.  Darauf  erläuterten 
wir  dem  Volke  unsere  Grundsätze,  welche  von  ihm  mit  viel 
Sympathie  entgegengenommen  wurden.  Schon  begann  die 
Gährung  im  Volke.  Eine  (Gemeinde  wurde  von  den  Bauern 
überwältigt,  welche  schrieen:  ,Wir  wollen  Brot  und  Geld!^ 
In  einer  anderen  Gemeinde  wurde  geschrieen:  ,Die  Zeit  der 
Herren  ist  abgelaufen,  die  Zeit  des  armen  Volkes  beginnt.' 
Wiederholt  befanden  wir  uns  im  Bereich  der  Soldaten  und 
wurden  cerniert.  Ein  einziger  Ausweg  verblieb  uns  auf  der 
Seite  eines  sehr  hohen,  mit  Schnee  bedeckten  Berges,  der  uns 
in  eine  andere  Provinz  geführt  haben  würde  . . .  Wir  marschier- 
ten im  Regen  bis  zum  Morgen.  Gegen  den  Abend  kamen 
wir,  eine  Stunde  lang  im  Schnee  bis  zu  den  Knien,  an;  es 
regnete  fortwährend,  einige  der  Unseren  sagten,  es  sei  ihnen 
unmöglich,  einen  Schritt  weiter  zu  gehen.  Dann  überrascht 
uns  der  Nebel,  wir  sind  gezwungen  umzukehren  und  in  einem 
Schafstall  auszuruhen.  Wir  tropften  vom  Regen  und,  was  noch 
schlimmer  war,  der  Regen  flofs  auch  von  unseren  Gewehren 
tmd  unserer  Munition.  Verraten  oder  nicht,  die  Truppen 
kommen  an  und  machen  uns  zu  Gefangenen,  ohne  dafs  wir 
von  unseren  Gewehren  Gebrauch  machen  konnten.  Unsere 
Waffen  würden  in  einem  Ofen  nicht  losgegangen  sein.  Jetzt 
sind  wir  in  Gefangenschaft.«  Die  administrative  Kommission 
der  französischen  Föderation  setzte  hinzu,  die  italienische  Inter- 
nationale stehe  noch  aufrecht.  Bei  der  Affäre  von  Benevent  sei 
eine  sehr  minime  Zahl  der  Kräfte  engagiert  gewesen,  und  alle 
Regierungsdekrete  und  alle  Verfolgtmgen  seien  aufser  stände, 
sie  niederzuwerfen. 

Am  25.  August  1877  berichtete  die  »Avant-Garde«,  in  einer 
Grenzstadt,  deren  Namen  aus  begreiflichen  Gründen  nicht  ge- 
nannte werde,  habe  die  französische  Föderation  am  19.  und 
20.  August  1877  einen  Kongrefs  gehalten  tmd  hinsichtlich  der 
Propaganda  folgende  Resolution  beschlossen: 

Langhard,  Die  anarchistische  Bewegung  in  der  Schweiz.  7 


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98  Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

»Le  Congr^s ....  laisse  ä  chaque  groupe  le  soin  de  choisir  le 
moyen  de  propagande  qui  lui  convient.  Cependant,  il  recom- 
mande  ä  Tattention  des  sections,  les  moyens  suivants:  Pour  les 
villes  une  active  propagande  par  le  livre,  le  joumal^  la  bro- 
chure;  pour  les  campagnes,  Tentr^e  dans  les  m^tiers  ambulants 
de  socialistes  d^vou^s;  partout,  d^s  que  la  force  de  Torgani- 
sation  le  permettra,  la  propagande  par  le  fait.« 

Die  »Avant -Garde«  vom  29.  Dezember  1877  veröffent- 
lichte einen  Auszug  aus  Bakunins  Broschüre:  »Les  ours  de 
Berne  et  Tours  de  St.  P€tersbourg,«  worin  er  die  prinzipielle 
und  tatsächliche  Beseitigung  jeder  politischen  Macht  ver- 
langte. Vom  2.  Juni  1877  bis  24.  März  1878  war  die  »Avant- 
Garde«  in  Bern  erschienen.  Vom  8.  April  1878  an  wurden 
Redaktion  und  Administration  nach  Chaux- de -Fonds  verlegt. 
Am  8.  April  1878  teilte  die  »Avant-Garde«  ihren  Lesern  mit, 
das  »Bulletin«  der  Federation  jurassienne  erscheine  nicht  mehr. 
Es  gehe  ein,  weil  seine  Abonnenten  nicht  im  stände  seien,  die 
eingegangenen  Verbindlichkeiten  zu  erfüllen. 

»Proldtaire  comme  ses  lecteurs,  c'est  la  crise  industrielle 
qui  le  tue.«  Indem  es  falle,  empfehle  es  seinen  Lesern  ganz 
speziell  die  »Avant -Garde«.  Diese  Situation  übertrage  der 
»Avant-Garde«  neue  Pflichten:  Vergröfserung  des  Formates, 
Vermehrung  der  Redaktion,  Erweiterung  ihres  Programms. 
Die  Redaktion  der  »Avant-Garde«  wurde  verstärkt  durch  die 
Redakteure,  Mitarbeiter  und  Korrespondenten  des  »Bulletins«. 
Das  Blatt,  dessen  Jahresabonnement  in  der  Schweiz  4  Frcs.,  in 
Frankreich  8  Frcs.  kostete,  lud  gleichzeitig  die  Sozialisten, 
Anarchisten  und  KoUektivisten,  gleichviel  welchem  Lande  und 
welcher  Richtung  sie  angehörten,  zur  Mitarbeit  ein. 

Am  17.  Juni  1878  veröffentlichte  die  »Avant-Garde«  einen 
Leitartikel  mit  der  Überschrift:  »Hoedel,  Nobiling  et  la  propa- 
gande par  le.  fait.«  Das  Blatt  rühmt  sich,  es  sei  das  einzige 
Blatt ,  welches  Hödel  und  Nobiling  nicht  beschimpfe ,  das 
einzige,  welches  nicht  das  Bedürfnis  empfunden  habe,  grund- 
sätzlich gegen  den  Königsmord  zu  protestieren.  Die  Propa- 
ganda sei  nicht  zu  leugnen,  welche  durch  Zeitungen,  Broschüren, 
durch  die  feurigen  und  überzeugten  Worte  der  Redner  erreicht 
würde;  allein  man  solle  den  ungeheuren  Eindruck  beobachten, 
den  in  der  ganzen  Welt  die  letzte  Pariser  Kommune  erzeugt  habe. 
Die  Geschichte  zeige,  dafs  die  Idee  marschiere,  indem  sie  sich 


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Vierzehntes  Kapitel.    Anarchist.  Organe  der  französ.  Schweiz.     99 

auf  zwei  ergänzende  Kräfte  stütze :  den  Glanz  der  Tat  und  die 
Macht  der  Theorie.  Und  wenn  eine  dieser  Kräfte  mehr  er- 
reiche, so  sei  es  die  Tat  und  nicht  die  Theorie.  Fieschi  lasse 
auf  einen  König  seine  Höllenmaschine  los,  Orsini  streue  Bomben 
auf  der  Strafse  eines  Kaisers,  Hödel  schiefse  und  fehle,  Nobi- 
ling  schiefse  und  verwunde.  Überall  werde  davon  gesprochen, 
auf  dem  öffentlichen  Platz,  auf  der  Gasse,  zu  Hause,  in  der 
Strohhütte  und  in  der  Mansarde,  niemand  könne  kühl,  gleich- 
gültig bleiben.  Was  bedeuten  diese  Morde?  frage  der  in  die 
Fabrik  gehende  Arbeiter  und  der  den  Pflug  führende  Bauer. 
Sie  wollen  keine  Könige,  keine  Kaiser  mehr !  Was  setzen  sie 
denn  an  ihre  Stelle?  Die  Republik,  parbleu,  versetze  ein 
Passant.  Man  fasse  den  Passanten  ab,  allein  der  Schufs  sei 
losgegangen  und  die  Erschütterung  erzeugt,  :&0b  jetzt  Orsini 
auf  dem  Schafott  stirbt,  Fieschi  wie  ein  verwundetes  Tier  auf 
den  Spuren  gefunden  wird,  welche  sein  fliefsendes  Blut  er- 
zeugt, ob  Nobiling  sterbend  unter  dem  Säbel  eines  Feiglings 
und  unter  einem  Richter  ä  la  Torquemada  seufzt,  der  seine 
blutige  Wäsche  betastet,  gleichviel,  überall  diskutiert  man  die 
Republik,  und  wenn  man  die  Republik  bespricht',  so  entsteht 
sie.c  »Nous  voyons,«  sagt  Brousse  weiter  in  dem  Artikel,  »la 
propagande  th^orique  insuffisante,  nous  voyons  la  propagande 
prätique,  puissante  m6me  quand  eile  n'est  pas  voulue,  nous 
cherchons  ä  inaugurer  une  propagande  par  le  fait  non  plus  in- 
consciente,  mais  voulue.  C'est  tout  simple,  seulement  nous 
choisissons.  Nous  choisissons  les  meilleurs  parmi  les  moyens 
de  propagande  th^orique  ?  il  est  dvident  que  nous  montrons  la 
m6me  circonspection ,  et  beaucoup  plus  de  prudence,  dans  le 
choix  de  Tacte  ä  accomplir  pour  faire  de  la  propagande 
prätique.  Nous  n'avons  pas  arm€  le  pistolet  de  Hoedel,  ni 
gliss^  des  chevrotines  dans  la  carabine  de  Nobiling,  parce  que 
nous  savions  d'abord  que  le  r^gicide  est  une  propagande  pure- 
ment  r^publicaine,  ensuite  qu'il  est  trop  facile  de  denaturer  les 
intentions  des  ex^cuteurs.  Si  nous  avions  voulu  faire  une 
propagande  purement  republicaine ,  nous  n'eussions  pas  tu^ 
un  roi,  nous  eussions  fait  une  commune  republicaine.  Anar- 
chistes,  nous  avons  fait  un  18  mars  ä  Beme  pour  prouver 
aux  ouvriers  suisses  qu'ils  n'ont  pas  la  libert^  de  manif estation ; 
les  ouvriers  suisses  ont  compris.  Anarchistes,  nos  amis  italiens 
ont  promen^  la  destruction  de  TEtat  ä  Letino,  ä  San  Lupo,  ä 

7* 

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100  Erster  Teil.   Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

Gallo-,  les  paysans  de  ces  contr^es  ont  compris.  Si  Hoedel  et 
Nobiling  avaient  ^t^  des  anarchistes  conscients,  ils  eussent 
attendu  quelque  temps  encore  et  ils  auraient  fait  plus  et  mieux.« 

Die  »Avant-Garde«  nannte  sich  jetzt  »organe  collectiviste 
et  anarchiste«. 

Unmittelbar  darauf  schlug  die  Genfer  Sektion  den  übrigen 
Sektionen  der  Juraföderation  folgende  Resolution  zur  An- 
nahme vor: 

>In  Gegenwart  der  unwürdigen  und  feigen  Verleumdungen, 
mit  denen  die  Presse  aller  Schattierungen  den  hingerichteten 
Hödel  überhäuft,  erachtet  es  die  Juraföderation  der  inter- 
nationalen Arbeiterassociation  als  ihre  Pflicht,  ihre  tiefsten 
Sympathien  für  diesen  neuen  Märt5rrer  der  Vindikation  der 
Volksrechte  auszudrücken.  Der  Revolverschufs  von  Hödel, 
welcher  inmitten  der  niedrigen  Selbstdemütigung  ertönte,  die 
von  denen  zur  Schau  getragen  wird,  welche  sich  als  Vertreter 
des  Gedankens  und  Willens  des  deutschen  Volkes  betrachten,  — 
während  dieses  Volk  geknechtet  bleibt  unter  dem  dreifachen 
Joch  eines  Militärreiches,  einer  ausbeutenden,  volksfeindlichen 
Aristokratie ;  jener  Schufs,  auf  denjenigen  abgegeben,  den  man 
als  die  Personifikation  der  Ordnung  der  gegenwärtigen  Dinge 
ansieht,  hat  ein  trauriges  Echo  bei  der  infamen  Bourgeoisie- 
gesellschaft erweckt.  Er  erinnert  uns  an  unsere  Pflicht :  Krieg 
ohne  Rast  und  Gnade  allen  Ausbeutern.  Und  solange  dieser 
Krieg  währt,  wird  die  Menschheit  das  Andenken  des  Spenglers 
Hödel  erhalten,  welcher  es  verstanden  hat,  sein  Leben  zu 
opfern,  um  eine  sublime  Herausforderung  an  die  Gesellschaft 
zu  richten  und  mit  seinem  unter  der  Axt  des  Henkers  ver- 
spritzenden Blut  seinen  Namen  der  langen  Liste  der  Märtyrer 
einzuverleiben,  welche  dem  Volke  den  Weg  zeigen  zu  einer 
besseren  Zukunft,  zur  Abschaffung  aller  ökonomischen  Knech- 
tung und  politischen  Knechtschaft.  Ruhm  dem  Hödel,  Krieg 
seinen  Mördern!« 

Die  Resolution  wurde  von  allen  Sektionen,  mit  Ausnahme 
einer  einzigen,  angenommen '). 

Als  der  23jährige  Oliva  Moncasi  am  25.  Oktober  1878 
in  Madrid  auf  den  König  von  Spanien  schofs,  bemerkte  ein 
spanischer  Korrespondent  in  der  >Avant-Gardec  vom  18.  No- 


')  *Avant-Garde«  vom  7.  Oktober  1878. 

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Vierzehntes  Kapitel.    Anarchist.  Organe  der  französ.  Schweiz.     101 

vember  1878,  wenngleich  Oliva  keine  tiefe  sozialistische  Er- 
ziehung genossen  habe,  sei  er  nichtsdestoweniger  ein  Revolutio- 
när von  Herz  und  Instinkt.  Zu  bedauern  sei  nur,  dafs  der 
Revolverschufs  den  König  nicht  traf. 

Als  am  17.  November  1878  nachmittags  der  königliche 
Zug  mit  dem  König  Humbert,  der  Königin  und  dem  Prinzen 
in  Neapel  durch  die  Carbonarastrafse  ging,  liefsen  die  Küras- 
siere zuweilen  Personen  mit  Bittgesuchen  dem  Wagen  sich 
nähern,  in  dem  der  König  fuhr.  Plötzlich  stürzt  ein  Mann 
herbei.  Er  steigt  auf  den  Wagentritt.  Es  ist  Passanante. 
Alles  ist  das  Werk  eines  Augenblicks,  Passanante  zieht  sein 
Messer  aus  dem  roten  Umhüllungsstoff,  schreit  dem  König  in 
die  Ohren:  »Es  lebe  Orsini!«  und  versetzt  ihm  einen  Stofs 
nach  dem  Unterleib.  Der  König,  sich  duckend,  pariert  den 
Stich.  Die  Messerspitze  drang  unterhalb  der  Schulter  ein. 
Der  König  kam  mit  einer  kleinen  Kratzwunde  davon.  Passa- 
nante wurde  umdrängt,  er  zückte  das  Messer  zu  einem  neuen 
Stich,  der  den  Minister  Cairoli  am  Schenkel  verwundete.  Ein 
Kürassierhauptmann  versetzte  Passanante  einen  Säbelhieb  auf 
den  Nacken,  der  ihn  aufs  Pflaster  streckte^). 

Die  letzte  Nummer  der  »Avant-Garde«,  am  2.  Dezember 
1878  erschienen,  führte  aus,  Moncasi,  Hödel,  Passanante  haben 
ihr  Leben  dahingegeben.  Alle  drei  seien  durch  die  verdammte 
Umgebung  gehemmt  worden.  Die  einen  schössen  von  fern? 
Nobiling  habe  kaum  getroffen.  Als  ob  der  Verfasser  des 
Entrefilets  der  »Avant -Garde«  im  Jahre  1878  geahnt  hätte 
dafs  der  König  Humbert  von  Italien  doch  noch  von  einem 
Anarchisten  ermordet  werden  würde,  was  im  Jahre  1900  in 
Monza  geschah,  bemerkte  er:  »Nous  ignorons  quels  proc^d^s 
plus  certains  Tavenir  tient  en  reserve.  Mais,  il  pourrait  bien 
se  faire  que  ceux  qui  croient  fermement  qu'on  peut,  dans  une 
poitrine  royale ,  ouvrir  une  route  ä  la  Revolution ,  f issent  bon 
march^  d^sormais  du,  salut  de  Tentourage!  que  pour  se  trouver 
enfin,  seuls,  face  ä  face  avec  un  porte-couronne,  ils  marchassent 
ä  lui,  au  travers  de  la  tourbe  des  courtisans,  secou^e,  dis- 
persde,  rompue,  au  bruit  et  ä  la  lueur  des  bombes.  Quoi  qu41 
en  soit,  toumons  encore  un  feuillet  du  martyrologe  pour  inscrire 
ce  nom  ä  la  suite  des  autres:  Giovanni  Passanante.« 


0  »Avant-Garde«  vom  2.  Dezember  1878. 

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102  Erster  Teil.   Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz- 

Passanante,  von  Salvia  gebürtig  (Arondissement  Potenza), 
29  Jahre  alt  und  Koch  von  Beruf,  sagte  beim  Verhör  aus: 
»Ich  habe  mich  entschlossen,  den  König  zu  töten,  weil  ich  alle 
Monarchen  der  Erde  und  alle  Regierungen  verabscheue.  Ich 
hasse  sie ,  weil  sie  das  Elend  erzeugen.  Ich  war  immer  un- 
glücklich, ausgebeutet,  unterdrückt  und  brutalisiert.  Zudem 
reizten  mich  so  viele  Feste.  Ich  sagte  mir:  Wie,  der  König^ 
ifst  zehn  Platten  am  Tag  und  du  nicht  einmal  eine.  Ich  hatte 
keine  Komplizen.  Hätte  ich  solche  gehabt,  so  wäre  ich  nicht 
gezwungen  gewesen,  meinen  zweiten  Rock  zu  veräufsern,  um 
ein  Messer  zu  kaufen.  Ich  hätte  mir  einen  guten  Revolver 
anschaffen  können,  und  der  italienische  König  wäre  tot').« 

Passanante  war  eine  sehr  energische  Natur.  Ganz  allein 
lernte  er  lesen  und  schreiben.  Schon  1870  wurde  er  wegen 
Anschlagens  revolutionärer  Plakate  in  Salerno  verurteilt^). 

Zu  Gunsten  der  Hinterlassenen  des  Attentäters  Oliva 
Moncasi  wurde  von  den  Anarchisten  in  Genf  die  Initiative  für 
eine  Geldsanunlung  ergriffen. 

Die  »Avant -Garde«  ging  mit  der  Nummer  vom  2.  De- 
zember 1878  ein  infolge  des  Einschreitens  des  Bundesrates 
gegen  Herausgeber  und  Verfasser.  Das  Nähere  hierüber  ge- 
hört zu  den  Ausführungen  über  den  Anarchistenführer  Brousse» 
Das  Blatt  zählte  damals,  wie  gerichtlich  festgestellt  wurde,^ 
nur  400  Abonnenten.  Die  Administration  der  »Avant-Garde« 
bot  folgende  Broschüren  zum  Verkauf  an :  Suffrage  universel, 
von  Brousse;  Almanach  du  peuple  1874,  1875;  La  Theologie 
politique,  von  Bakunin;  L'Empire  knouto-germanique ,  von 
Bakunin;  L 'Economic  politique,  jug^e  par  la  science,  von 
Tschernyschewsky ;  Etüde  sur  le  mouvement  communaliste, 
von  Lefran9ais-,  Troisieme  d^faite  du  Proletariat  frangais,  von 
Malon;  La  Dictature,  von  Lefran^ais;  Lettres  aux  socialistes 
r^volutionnaires  du  Midi  de  la  France,  von  Montels;  Lettres 
sans  adresses  (Tschernyschewsky),  aus  dem  Russischen  übersetzt* 

3.    »Le  Revolte«. 

Die  eingegangene  »Avant-Garde«  fand  einen  raschen  Er- 
satz am  >Le  R^voltd«,  dessen  erste  Nummer  am  22.  Februar 


')  »Avant-Garde«  vom  2.  Dezember  1878. 
*)  Ebenda, 


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Vierzehntes  Kapitel.    Anarchist.  Organe  der  französ.  Schweiz.     103 

1879  zu  Genf  erschien.  Für  die  Schweiz  kostete  das  Blatt, 
dessen  Administration  sich  in  Genf,  Rue  du  Nord  15,  befand, 
im  Jahr  4  Frcs.,  fUr  das  Ausland  5,30  Pres.  Alle  vierzehn  Tage 
kam  eine  Nummer  heraus.  Als  Druckerei  gab  das  Blatt  an: 
»Gen^ve,  Imprimerie  nouvelle«  \  vom  12.  Mai  1879  an  figurierte: 
»Imprimerie  jurassienne,  rue  des  Grottes  24,  Gen^ve«.  Vom 
September  1879  an  betrug  die  Auflage  1500—2000. 

Als  im  Jahre  1878  mehrere  Attentate  auf  gekrönte  Häupter 
stattfanden,  die  in  der  »Avant -Garde«  und  anderen  Organen 
glorifiziert  wurden,  vermuteten  die  europäischen  Regierungen, 
den  kurz  hintereinanderfolgenden  Verbrechen  müsse  eine  inter- 
nationale Verschwönmg  zu  Grunde  liegen,  deren  Mittelpunkt 
der  anarchistische  Jurabtmd  bilden  dürfte^). 

Unter  solchen  Umständen  richtete  sich  die  öffentliche  Mei- 
nung der  Schweiz  und  die  bürgerliche  Presse  mit  vermehrter 
Schärfe  gegen  die  Führer  des  Jurabundes.  James  Guillaume, 
der  das  »Bulletin«  des  Bundes  acht  Jahre  durch  alle  Klippen 
gesteuert  hatte  und  hauptsächlich  vom  Stundengeben  lebte, 
sah  sich  veranlafst,  die  Schweiz  zu  verlassen  und  nach  Frank- 
reich zu  gehen.  Brousse  war  aus  der  Schweiz  ausgewiesen. 
Adhemar  Schwitzgebel,  über  den  der  Boykott  verhängt  wurde 
und  der  für  eine  starke  Familie  zu  sorgen  hatte,  mufste  sich 
schliefslich  von  der  Bewegung  zurückziehen.  Spichiger,  der 
sich  in  derselben  Lage  befand,  wanderte  aus=). 

Dergestalt  wurde  Krapotkin  angegangen,  die  Redaktion 
einer  neuen  anarchistischen  Zeitung  zu  übernehmen.  Mit  zwei 
Freunden,  Dumartheray  und  Herzig,  begann  Krapotkin  die 
Herausgabe  des  »R^voltd«.  Nur  23  Franken  standen  den  drei 
Führern  zur  Verfügxmg.  Abonnenten  wurden  gewonnen,  und 
die  Zeitung  konnte  erscheinen.  Den  meisten  Inhalt  hat  Kra- 
potkin selber  geschrieben.  Im  Grunde  war  der  >R€volt€«  das 
Organ  der  F^d^ration  jurassienne.  Nachdem  Brousse  wegen 
Herausgabe  der  »Avant -Garde«  verurteilt  worden  war,  fand 
sich  in  der  Schweiz  kein  einziger  Buchdrucker,  der  bereit 
war,  den  Druck  des  >Revoltd«  zu  übernehmen.  Überall  er- 
klärten die  Drucker  in  der  französischen  Schweiz :  »Ohne  Auf- 
träge von  der  Regierung  können  wir  nicht  bestehen,  und  wir 


0  Krapotkin,  Memoiren,  IL,  S.  263. 
*)  Ebenda,  IL,  S.  264. 


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104  Erster  Teil.   Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

kriegen  keine,  wenn  wir  den  Druck  von  ,Le  R^volte^  über- 
nehmen.» Den  Herausgebern  des  »R^volt^«  blieb  nichts  anderes 
übrig,  als  eine  eigene  Druckerei  zu  gründen.  Und  so  erschien 
der  iR^volt^«  vom  12.  Mai  1879  an  in  der  Imprimerie  juras- 
sienne,  ruedesGrottes24,  Genf.  Die  Administration  des  »Rdvolt^« 
befand  sich  Rue  du  Nord  15,  Genf.  »Unsere  Imprimerie  juras- 
sienne,«  schreibt  Krapotkin,  »verschaffte  sich  durch  ihre  Publi- 
kationen bald  einen  weiten  Ruf,  insbesondere  durch  die  Flug- 
schriften, die  auf  Dumartherays  Drängen  nie  mehr  als  4  bis 
5  Centimes  kosteten.  Für  diese  Flugschriften  mufste  ein  ganz 
neuer  Stil  geschaffen  werden.  Ich  mufs  gestehen,  dafs  ich  oft 
schlecht  genug  war,  mit  Neid  auf  die  Schriftsteller  zu  blicken, 
denen  zur  Entwicklung  ihrer  Ideen  Seiten  in  beliebiger  Zahl 
zur  Verfügung  stehen  und  die  sich  mit  Talle3n:ands  bekanntem 
Wort  ,ich  hatte  keine  Zeit,  kurz  zu  sein*  entschuldigen  dürfen. 
Wenn  es  galt,  die  Resultate  monatelanger  Arbeit,  beispiels- 
weise über  den  Ursprung  der  Gesetze,  zu  einem  Flugblatt  von 
fünf  Centimes  zu  verdichten,  so  mufste  ich  noch  besondere  Zeit 
anwenden,  um  kurz  zu  sein.  Aber  wir  schrieben  für  Arbeiter, 
die  oft  nicht  mehr  als  fünf  Centimes  aufwenden  können.  So 
kam  es,  dafs  unsere  Nickel -Flugblätter  in  Zwanzigtausenden 
von  Exemplaren  verkauft  wurden  und  in  Übersetzungen  auch 
in  anderen  Ländern  Verbreitung  fanden^).« 

Das  Blatt  in  Frankreich  zu  verbreiten,  bildete  immer  ein 
Hauptziel  der  Herausgeber  des  »R^voltd«.  Die  Schmuggler 
wollten  sich  aber  mit  der  in  Frankreich  verbotenen  Zeitung 
nicht  befassen.  Der  »Rdvolt^«  mufste  deshalb  in  versiegelten 
Umschlägen  an  etwa  hundert  vertraute  Personen  in  Frankreich 
geschickt  werden. 

Am  »R^volt^«  arbeitete  auch  Elis^e  Reclus  mit,  der  in 
Ciarens  am  Genfersee  wohnte.  »Wenn  er  die  Redaktion  eines 
anarchistischen  Blattes  betritt,  so  fragt  er  sogleich  den  Redak- 
teur, auch  wenn  dieser  im  Vergleich  mit  ihm  selbst  ein  Knabe 
ist :  ,Sagen  Sie  mir,  was  soll  ich  tun  ?'  und  setzt  sich  dann  wie  ein 
untergeordneter  Zeitungsschreiber  hin,  um  eine  Lücke  von  so 
und  so  vielen  Zeilen  in  der  laufenden  Nummer  auszufüllen.  Beim 
Aufstand  der  Pariser  Kommune  nahm  er  einfach  ein  Gewehr 
zur  Hand  und  stellte  sich  in  Reih   und  Glied,   und   wenn   er 


0  Krapotkin,  Memoiren,  IL,  S.  271,  272. 

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Vierzehntes  Kapitel.    Anarchist.  Organe  der  französ.  Schweiz.     105 

einen  Mitarbeiter  zur  Mitwirkung  an  einem  Bande  seiner  welt- 
berühmten Geographie  einlädt  und  der  Mitarbeiter  fragt 
schüchtern:  ,Was  habe  ich  zu  tun?^  so  erwidert  er:  ,Hier  sind 
die  Bücher,  hier  ist  ein  Tisch.    Verfahren  sie  nach  Belieben  !^^)c 

Im  Leitartikel  vom  22.  Februar  1879  bemerkte  die  erste 
Nummer  des  »R^volt^« : 

»Eh  bien!  la  vue  de  la  mis^re  nous  rdvolte,  la  vue  de  la 
Prostitution  nous  r^volte,  les  institutions  ^conomiques  ou  poli- 
tiques,  propri^t^  ou  gouvernement,  qui  se  fönt  les  souteneuses 
de  cet  ordre  de  choses,  nous  r€voltent ;  et  puisque  nous  sommes 
dans  cette  triste  p^riode  oü  ,1a  force  prime  le  droit';  que, 
n'ayant  pas  la  force,  nous  sommes  dans  Timpuissance ,  nous 
voulons  du  moins  laisser  monter  du  coeur  Tindignation  am^re, 
et  sortir  de  nos  l^vres  le  cri  de  protestation  du  ,R^volt^^« 

Höchst  aufreizende  Worte  richtete  der  »R^volt^«  am 
27.  Dezember  1879  an  die  Arbeiter  in  dem  Leitartikel:  »II 
faut  se  d^cider:  il  est  temps«,  der  am  Schlufs  lautet:  »Ne 
Toubliez  pas,  proletaires.  Le  jour  oü  vous  aurez  tout  vol^, 
m^me  au  risque  d'avoir  beaucoup  assassine  et  tout  incendi^, 
ce  jour  —  lä  —  mais  seulement  alors,  —  il  n'y  aura  plus  personne 
au  monde  qui  puisse  nous  appeler  brigands,  assassins,  incen- 
diaires,  parce  que  ce  jour-lä,  l'humanite  aura  vaincu.  Con- 
cluons.  Dans  la  sociät^  actuelle  on  ne  peut  pas  se  faire  con- 
sid^rer  comme  honnäte  homme  par  tout  le  monde.  Ou  bien, 
Ton  est  voleur,  assassin,  incendiaire  avec  les  oppresseurs,  avec 
les  exploiteurs,  avec  les  joyeux,  avec  lesventrus;  ou  bien,  Ton 
est  voleur,  assassin  et  incendiaire  avec  les  opprim^s,  avec  les 
exploitds,  avec  les  souffrants,  avec  la  gent  maigre,  A  vous, 
hommes  indecis  et  peureux,  ä  choisir.  Et  si  vous  avez  dans 
vos  entrailles  le  moindre  sentiment  humain,  hätez-vous  de  le 
faire,  car  ä  chaque  instant  Toppression  et  Texploitation  capi- 
taliste  fönt  de  nouvelles  victimes,  consonmient  de  nouveaux 
massacres.« 

Am  6.  März  1880  bemerkte  die  Redaktion  des  »R^volt^«, 
sie  erhalte  viele  Briefe  aus  Amerika  und  der  Schweiz  mit  der 
Bitte,  die  Zeitung  unter  Deckadresse  zu  senden,  weil  schon 
das  Abonnement  dieser  »Feuille  incendiaire«  genüge,  dafs  der 


')  Krapotkin,  Memoiren,  II.,  S.  272. 
-)  Ebenda,  IL,  S.  231. 


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106  Erster  Teil.   Die  anarchist.  Beweßfung  in  der  französ.  Schweiz. 

Arbeitgeber  den  Arbeiter  vor  die  Türe  setze.  Während  des 
zweiten  Semesters  von  1879  betrug  die  Auflage  des  Blattes 
1800  Exemplare.  Vom  26.  Juni  1880  an  erschien  im  »Revolte« 
eine  Serie  von  Artikeln  aus  der  Feder  von  Krapotkin,  betitelt : 
»Aux  jeunes  gens.« 

Am  25.  Dezember  1880  führte  der  »R^volt^«  aus,  Skandal 
sei  nötig,  um  der  revolutionären  Idee  den  Weg  zu  bahnen. 
Welchen  Skandal  habe  nicht  Proudhon  hervorgerufen,  als  er 
erklärte:  »La  propri^te  c'est  le  volle  Aber  heute  gebe  es 
nicht  einen  einzigen  Menschen  von  gutem  Sinn  und  Herz,  der 
nicht  glaube ,  dafs  der  Kapitalist  der  schlechteste  Bösewicht 
(sc€l6rat)  sei,  schlechter  als  der  Dieb.  Mit  dem  schrecklichsten 
Instrument,  dem  Hunger,  bewaffnet,  quäle  er  sein  Opfer,  nicht 
nur  einen  Augenblick,  sondern  sein  ganzes  Leben  lang.  Er 
quäle  nicht  allein  sein  Opfer,  sondern  auch  die  Frau  imd 
Kinder  desselben.  Der  Dieb  riskiere  seine  Freiheit  und  oft 
sein  Leben,  der  Kapitalist  oder  der  Dieb  par  excellence  riskiere 
nichts,  und  wenn  er  stehle,  bemächtige  er  sich  nicht  nur  eines 
Teils,  sondern  des  ganzen  Gutes  des  Arbeiters.  Der  Tat  be- 
dürfen daher  die  Anarchisten,  denn  durch  die  Tat  arbeiten  sie 
gleichzeitig  für  die  Theorie  und  Praxis.  »Notre  action  doit 
6tre  la  r€volte  permanente,  par  la  parole,  par  T^crit,  par  le 
poignard,  le  fusil,  la  dynamite,  voir  m6me,  des  fois,  par  le 
buUetin  de  vote,  lorsqu'il  s'agit  de  voter  pour  Blanqui  ou 
Trinquet  inelligibles.  Nous  sonunes  cons€quents  et  nous  nous 
servons  de  toute  arme  d^s  qu'il  s'agit  de  frapper  en  r^voltes. 
Tout  est  bon  pour  nous,  qui  n'est  pas  de  la  legalit^.« 

Die  Nunmier  vom  30.  April  1881  setzte  auseinander,  vor 
allem  sei  nötig,  zu  wissen,  was  man  unter  Anarchie  verstehen 
solle,  und  erklärte  den  Begriff  also:  ».  .  ,  .  L'absence  de  tout 
pouvoir,  de  toute  autorit^,  de  toute  hi^rarchie,  Tautonomie  des 
individus,  des  groupes,  des  communes,  des  regions,  etc.,  la 
grande  f^deration  humaine,  la  vraie  liberte.  Parfaitement,  tout 
cela  est  pour  la  societ€  future,  mais  aujourd'hui,  anarchie  est 
attaque  incessante  et  guerre  ^temelle  ä  tout  pouvoir  constitu^, 
ä  toute  autorit^,  ä  Torganisation  civile,  religieuse,  militaire, 
economique,  judiciaire,  etc.,  dont  se  compose  cette  soci^t^  pourrie 
qui  a  fait  son  temps  et  qui  sera  la  victime  de  la  prochaine 
r^volution  sociale.  Eh  quoi!  Voudrait-on  faire  de  Tanarchisme 
un  synonyme  de  qui^tisme?« 


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Vierzehntes  Kapitel.    Anarchist.  Organe  der  französ.  Schweiz.     107 

Unter  dem  gleichen  Datum  teilte  der  »Revolte«  mit,  er 
werde  zum  Preise  von  zehn  Centimes  eine  Broschtire  veröffent- 
lichen über  »La  Verit^  sur  les  Executions  en  Russie,  un  r^it 
veridique  sur  Teffröyable  boucherie  qui  a  eu  Heu  le  15  avril 
ä  Petersbourg«,  nebst  einer  biographischen  Skizze  über  Sophie 
Perowskaya. 

Die  französischen  Behörden  verboten  im  Januar  1884  den 
Eintritt  des  »Revolte«  in  Frankreich.  Dazu  bemerkte  der 
»Revolte«  vom  20,  Januar  1884,  der  »Revolte«  werde  seine 
Aufgabe  bis  zuletzt  erfüllen.  Habe  man  ihm  den  Eingang  in 
Frankreich  am  hellen  Tag  untersagt,  so  werde  er  Mittel  und 
Wege  finden,  trotzdem  über  die  Grenze  zu  dringen  und  den 
Krieg,  den  er  seit  fünf  Jahren  mit  den  Ausbeutern  führe,  fort- 
zusetzen. 

Eine  an  den  französischen  Minister  des  Innern  gerichtete 
Briefkastennotiz  in  der  nämlichen  Nummer  führte  aus,  trotz 
des  Verbotes  hoffe  die  Administration  des  »Revolte«  das  vom 
Ministerium  bezahlte  Abonnement  fortsetzen  und  ihm  das  Blatt 
wie  bisher  liefern  zu  können. 

Mehrere  Anarchisten  hatten  angefragt,  wann  eine  neue 
Auflage  der  Broschüre  »Aux  jeunes  gens«  erscheinen  werde, 
worauf  die  Redaktion  des  »Revolte«  am  20.  Januar  1884  be- 
merkte, der  Druck  habe  noch  nicht  stattfinden  können,  weil 
das  Blatt  kein  Geld  besitze,  um  Papier  zu  kaufen.  Darum  sei 
es  nötig,  dafs  eine  Anzahl  Exemplare  zum  voraus  subskribiert 
werden. 

Der  »R€volt^«  führte  früher  den  Titel:  »Organe  socialiste«, 
vom  30.  März  1884  an  nannte  er  sich:  »Organe  communiste- 
anarchiste«. 

Die  Nummer  vom  27.  April  1884  kündete  Rache  für 
Stellmacher  und  Kammerer  an:  »Et,  nous  saluons  nos  com- 
pagnons  anarchistes  livres  par  le  Conseil  f^d^ral,  les  Stell- 
macher, les  Kammerer  qui  tiennent  pour  les  peuples  contre 
les  gouvernements ,  pour  les  libertds  contre  les  esclavages, 
pour  les  droits  contre  les  devoirs,  toutes  ces  victimes  qui  vont 
mourir  et  que  nous  saurons  venger  au  jour  prochain  de  la 
[ustice,  de  la  Rievolution!« 

Unter  Österreich  -  Ungarn  bemerkte  der  »Revolte«  am 
6.  Juli  1884:  »Cette  canaille,  qui  se  d^guise  sous  le  nom.de 
justice,  a  de  nouveau  deux  meurtres  sur  la  conscience  (Schaff- 


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108  Erster  Teil.   Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

hauser  und  Stellmacher)  ....  Stellmacher,  un  des  plus  nobles 
compagnons  du  mouvement  prol^taire  ....  Nous  n'oublierons 
jamais  ce  brave  et  malheureux  compagnon.  —  CEuil  pour  oeuil!« 
Eine  weitere  Apologie  auf  Stellmacher  folgte  am  17./30. August 
1884: 

>.  .  .  .  Aussi  son  exemple  sublime  inspirera-t-il  aux  prol^- 
taires  de  tous  pays  le  courage  de  continuer  la  lutte  contre  leurs 
oppresseurs  et  les  vils  instruments  du  despotisme  ...  les  noms 
de  Stellmacher  et  les  autres  initiateurs  du  veritable  combat  entre 
capital  et  le  travail  brilleront  un  jour  dans  Thistoire  de  la 
r^volution  sociale  qui  a  commenc^  d^s  maintenant.«  Ähnlich 
in  Hinsicht  auf  Kammerer  in  der  Nummer  vom  12./25.  Oktober 
1884:  »Compagnons  de  tous  pays,  si  vous  Taviez  connu  per- 
sonnellement,  vous  seriez  tous  dmus  de  douleur  et  de  piti€, 
et  tous,  vous  voudriez  le  venger.« 

Am  22.  November  1884  warnte  der  »Revolte«  seine  An- 
hänger vor  der  Polizei,  die  nach  allem  greife,  um  gegen  die 
Anarchisten  einschreiten  zu  können;  man  solle  ihr  hierzu 
keine  Gelegenheit  bieten:  »Ne  serait-ce  qu'une  invitation  ä 
dtner,  brülez  les  lettres,  brülez  les  lettres.« 

Der  »Revolt€«  vom  7./20.  Dezember  1884  bedauerte,  dafs 
es  Reinsdorf  und  Genossen  nicht  gelang,  die  an  der  Ent- 
hüllung des  Niederwalddenkmals  teilnehmenden  Souveräne  und 
Ftirsten  in  die  Luft  zu  sprengen ;  fatalerweise  habe  der  Regen, 
welcher  fiel,  die  Explosion  verunmöglicht. 

Unter  Chaux- de -Fonds  berichtete  der  »Revolte«  vom 
18./31.  Januar  1885,  die  anarchistische  Bewegung  gestalte  sich 
praktisch.  >0n  ne  peut  pas  ätre  des  revolutionnaires  plato- 
niques.  Allons,  du  courage,  nom  de  Dieu,  ou  cessons  de  nous 
dire  anarchistes.«  Die  gleiche  Nummer  nennt  Reinsdorf  »notre 
nouveau  martyr.« 

Zur  Ermordung  des  Polizeirats  Rumpf  in  Frankfurt  a.  M. 
am  14.  Januar  1885  äufserte  sich  der  »Revolte«  am  1./14.  Febr. 
1885:  »Bravo,  les  anarchistes  allemands!  Pas  beaucoup  de 
menace,  mais  des  actes!  Cela  vaut  mieux  que  de  menacer 
Sans  cesse  et  de  ne  point  agir.c 

Mit  einer  Ciarens,  1.  Oktober  1888,  datierten  Vorrede  gab 
Elis^  Reclus  die  Leitartikel,  welche  Krapotkin  von  1879  bis 
1882  im  »R^volt€«  veröffentlicht  hatte,  in  einem  Buche  heraus, 


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Vierzehntes  Kapitel.    Anarchist.  Organe  der  französ.  Schweiz.     109 

betitelt :  Paroles  d'un  Revolte  ^).  Die  von  Reclus  verfafste  Vor- 
rede bemerkte,  seit  2^1 2  Jahren  befinde  sich  Peter  Krapotkin 
in  Gefangenschaft,  getrennt  von  der  Gesellschaft  und  seinen 
Gesinnungsgenossen.  Die  Strafe  sei  hart,  doch  noch  mehr 
gehe  ihm  das  Schweigen  zu  Herzen,  zu  dem  er  sich  verurteilt 
sehe.  Daher  habe  die  Pflicht  geboten,  seine  im  »Revolte«  er- 
schienenen Artikel  zu  sammeln  und,  in  einem  Bande  vereinigt,  zu 
veröffentlichen.  Unter  denen,  welche  Krapotkins  Leben  in  der 
Nähe  beobachten  konnten,  befinde  sich  niemand,  der  ihn  nicht 
respektiere,  der  nicht  seine  hohe  Intelligenz  und  sein  von  Güte 
überquellendes  Herz  bezeuge,  niemand,  der  ihn  nicht  als  rein 
und  edel  anerkenne.  ». . . .  Son  crime  est  d'aimer  les  pauvres  et 
les  faibles;  son  forfait  est  d'avoir  plaide  leur  cause.  L'opinion 
publique  est  unanime  ä  respecter  cet  homme,  et  cependant  eile 
ne  s'etonne  point  de  voir  les  portes  de  la  prison  se  fermer 
obstin^ment  sur  lui,  tant  il  semble  naturel  que  la  superiorite 
se  paie  et  que  le  devouement  soit  accompagn^  de  souf- 
frances  .  .  .  .€ 

Bis  14.  März  1885  kam  der  »Revoltd«  in  Genf  heraus. 
Als  der  Bundesrat  am  26.  Februar  1885  eine  strafrechtliche 
Verfolgung  der  Anarchisten  beschlofs,  wurden  auch  in  der 
Imprimerie  jurassienne  in  Genf,  wo  das  Blatt  erschien,  und 
bei  verschiedenen  an  der  Herausgabe  und  Redaktion  beteilig- 
ten Personen  Haussuchungen  bewerkstelligt.  Die  letzteren  er- 
gaben wertvolle  Aufschlüsse  über  den  »Revolte«,  enthalten  im 
Bericht  des  eidgenössischen  Generalanwaltes  über  die  anarchisti- 
schen Umtriebe  in  der  Schweiz^). 

Bis  Ende  1883  war  Georges  Herzig  Redakteur  des  »Re- 
volte« ;  auf  der  Genfer  Staatskanzlei  war  er  als  verantwort- 
licher Herausgeber  eingetragen.  Er  setzte  auch  das  Blatt 
selbst  in  der  Imprimerie  jurassienne,  liefs  es  aber,  in  Ermange- 
lung einer  eigenen  Presse,  bei  Buchdrucker  Falk  drucken. 
1883  wurde  Herzig  wegen  eines  Defizites  in  der  Verwaltung 
des  Blattes  entlassen  imd  hat  sich  seither  nicht  mehr  mit  dem 
»Revolte«  beschäftigt  3). 


')  Paroles  d'un  Revolte,  ouvrage  public,  annote  et  accompagne 
d'une  preface  par  Elisee  Reclus.   Paris,  Ernest  Flammarion,  editeur. 

0  «Bundesblatt*  1885,  III.,  S.  647  u.  folgende. 

3)  Krapotkin,  Memoiren,  IL,  S.  267  u.  268,  schreibt:  » Herzig 

war  ein  junger  Kaufmannsgehilfe  aus  Genf,  ein  zurückhaltender, 


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110  Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

Elisde  Reclus  liefs  hierauf  den  Schuhmacher  Grave  aus 
Paris  kommen  und  übertrug  ihm  die  Funktionen  eines  Redak- 
teurs und  Setzers.  Grave  besorgte  für  eine  Besoldung  von 
80  Frcs.  im  Monat  gleichzeitig  die  Redaktion,  Administration 
und  das  Setzen  des  Blattes.  Die  Rechnungen  des  >R(§volt^« 
wurden  Elisde  Reclus  abgelegt,  welcher  die  Defizite  deckte, 
Artikel  schrieb,  Korrespondenzen  nachsah  und  die  Korrekturen 
besorgte.  Die  bei  Reclus  beschlagnahmten  Aktenstücke  lassen 
keinen  Zweifel  übrig  über  die  bedeutende  Rolle,  welche  Reclus 
in  der  Redaktion  und  Verwaltung  des  »R^voltd«  spielte.  Grave 
war,  seitdem  sich  Herzig  Ende  1883  zurückgezogen  hatte,  der 
eigentliche  Herausgeber  und  Drucker.  Als  Eigentümer  der 
Imprimerie  jurassienne  gab  sich  im  Jahre  1885  der  Mechaniker 
John  Ries  aus  Genf  aus,  der  sie  von  Dumartheray ^)  gekauft 
haben  wollte  und  behauptete,  er  betreibe  die  Druckerei  auf 
seine  Rechnung,  und  Grave  sei  wSein  Angestellter.  Allein  Ries 
war  zweifellos  nur  ein  Strohmann.  Auf  die  Frage,  wem  die 
Imprimerie  jurassienne  gehöre,  erklärte  Jaques  Cretton:  »Aux 
anarchistes  du  monde  entier«,  und  Charles  Terzaghi  gestand 
im  Verhör:  »Ries  ist  nur  ein  Strohmann  (pr^te-nom),  weil  er 
Schweizer  ist;  er  ist  Mechaniker  und  nicht  Buchdrucker.« 
Die  Anarchisten  lieben  es,  zur  Herausgabe  anarchistischer 
Organe  Schweizer  herbeizuziehen,  weil  Schweizerbürger  vom 
Bundesrat,  den  Ausländem  ungleich,  nicht  aus  der  Schweiz 
ausgewiesen  werden  können. 


schüchterner  Mensch,  der  wie  ein  Mädchen  errötete,  wenn  er  einen 
eigenen  Gedanken  zum  Ausdruck  brachte,  und  der,  als  nach  meiner 
Verhaftung  die  Verantwortung  für  das  Weitererscheinen  der  Zeitung 
auf  ihm  ruhte,  durch  die  blofse  Kraft  des  Willens  gut  schreiben  lernte. 
Von  allen  Genfer  Geschäftsinhabern  boykottiert  und  mit  seiner  Familie 
dem  baren  Elend  ausgesetzt,  arbeitete  er  trotzdem  für  die  Zeitung, 
bis  sie  nach  Paris  verpflanzt  werden  konnte.« 

0  Krapotkin,  Memoiren,  IL,  S.  267:  »Dumartheray  entstammte 
einer  der  ärmsten  savoyischen  Bauernfamilien  und  hatte  in  der  Volks- 
schule nur  den  dürftigsten  Unterricht  genossen.  Dennoch  war  er 
einer  der  intelligentesten  Männer,  die  mir  je  vorgekommen  sind, 
und  seine  Urteile  über  die  Tagesereignisse  und  die  mafsgebenden 
Persönlichkeiten  zeugten  so  sehr  von  aufsergewöhnlicher  Einsicht, 
dafs  sie  sich  oft  als  prophetisch  erwiesen.  Ebenso  war  er  einer 
der  schärfsten  Kritiker  der  neu  erscheinenden  sozialistischen  Litera- 
tur und  liefs  sich  nie  von  dem  blofsen  Spiele  mit  schönen  Worten 
und  dem  Anschein  von  Wissenschaftlichkeit  blenden.« 


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Vierzehntes  Kapitel.   Anarchist.  Organe  der  französ.  Schweiz.     111 

Infolge  der  Untersuchung  fand  der  »R^volt^«  es  für  ge- 
raten, nach  Paris  überzusiedeln.  Vom  12.  April  1885  an  er- 
schien er  in  Paris,  am  17.  September  1887  nahm  das  Blatt 
den  Namen  »La  Revolte«,  im  Mai  1895  den  Titel  »Les  Temps 
Nouveaux«  an,  unter  dem  es  noch  heute  erscheint.  Die  Genfer 
Section  de  propagande  gab  im  »R^volt^c  vom  10.  Mai  1885 
folgende  Erklärung  ab:  »Infolge  der  drakonischen  Mafsregeln, 
welche  die  schweizerische  Regierung  gegen  den  »R^volt^c  an- 
wandte, mulste  er  auswandern.  Das  hat  uns  indessen  nichts 
gemacht;  im  Gegenteil,  unsere  Propaganda  wird  jetzt  nur  um 
so  kräftiger  und  feuriger  sein.  Anderseits  unterrichten  wir 
die  Anarchisten  der  ganzen  Welt,  dafs  die  mit  der  Imprimerie 
jurassienne  (Rue  des  Grottes  24,  Genf)  bestehenden  Beziehungen 
fortdauern  werden ,  .  sowohl  in  Bezug  auf  die  Publikation  und 
den  Verkauf  von  Broschüren  und  Zeitungen  als  in  Bezug  auf 
die  Auskunft,  welche  die  Streiter  der  revolutionären  Partei 
interessiert.« 

Bald  darauf  erfolgte  die  Ankündigung,  dafs  in  Genf  an 
Stelle  des  »R^volt^«  ein  neues  anarchistisches  Blatt  heraus- 
kommen werde.  In  der  Tat  folgte  am  30.  Mai  1885  in  Genf 
die  erste  Nummer  des  »Egalitaire«,  um  freilich  schon  im 
Januar  1886  einzugehen. 

Aufser  den  besprochenen  Blättern  erschienen  in  Genf: 
»Le  Travailleur«,  revue  socialiste  revolutionnaire  vom  20.  Mai 
1877  bis  April  1878^),  »L'Avenir«  vom  8.  Oktober  1893  bis 
30.  Juli  1894,  in  Chaux-de-Fonds  »L'Agitateur«  vom  18.  Fe- 
bruar 1893  an  als  jurassische  Ausgabe  des  Marseiller  Blattes 
gleichen  Namens. 

Auch  Kalender  verbreiteten  die  Anarchisten  zum  Zwecke 
der  Propaganda.  Von  1871 — 1873  erschien  der  »Almanach 
du  peuple«  in  St.  Imier,  von  1874  an  in  Locle.  In  Genf  kam 
1877  »La  Commune,  Almanach  socialiste  pour  1877«  heraus. 
Für  die  Kalender  schrieben  Bakunin,  Schwitzgebel,  Elis^e 
Reclus,  Brousse  und  Andere  =). 

Von  anderweitigen  Publikationen  sind  zu  nennen :  »Chacun 
pour  soi  et  Dieu  pour  tous«,  Genf  1880,  anonyme  Broschüre, 


0  Der  Redaktionskommission  des  »Travailleur«  gehörten  u.  a. 
Elis^e  Reclus  und  Joukowsky  an. 

»)  M.  Nettlau,  Bibliographie,  S.  61. 


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112  Erster  Teil.   Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ  Schweiz. 

aus  dem  »Revolte«  von  der  Imprimerie  jurassienne  veröffentlicht; 
»Fais  ce  que  veux«,  Genf  1887,  Imprimerie  jurassienne ;  »Chez 
nous  en  Suisse  ou  les  Libert^s  helv^tiques  mises  ä  nuc,  Genf 
1889,  Imprimerie  jurassienne;  »Les  Anarchistes  et  ce  qu'ils 
veulent«,  Genf  1892,  Imprimerie  jurassienne;  E.  Held,  »Aux 
Electeurs.  Le  Mensonge  politique.  Abstentionc,  Genf  1896^). 
Die  Imprimerie  jurassienne  in  Genf,  welche  den  »R^voltd« 
druckte,  gab  eine  CoUection  de  brochures  populaires  zu 
5  Centimes  das  Stück  heraus,  so  z.  B.  »La  Police  politiquec^ 
Gen^ve  1879. 

4.    »Le  R^veih. 

Seit  7.  Juli  1900  erscheint  in  Genf,  rue  des  Savoises  6')^ 
ein  neues  französisches  Anarchistenblatt  unter  dem  Titel  »Le 
Rdveil  socialiste-anarchiste«.  Herausgeber  des  Blattes  ist  der 
Schriftsetzer  Bertoni.  Luigi  Bertoni,  aus  Lottigna  (Kanton 
Tessin),  wurde  am  6.  Februar  1872  in  Mailand  geboren.  Bis 
zum  Alter  von  drei  Jahren  hielt  er  sich  in  Mailand  auf,  von 
1875  bis  1889  in  Como,  wo  seine  Eltern  einen  Spezereiladen 
hatten.  Von  1889  bis  1890  übte  er  in  Bellinzona  (Kanton 
Tessin),  von  1890  bis  1893  in  Genf,  von  1893  bis  1895  in 
Brugg  (Kanton  Aargau)  den  Schriftsetzerberuf  aus.  Von  1895 
annahm  er  neuerdings  in  Genf  seinen  Aufenthalt.  Der  »R^veil« 
erscheint,  gleichzeitig  mit  dem  »Risveglio«,  alle  vierzehn  Tage; 
die  beiden  Blätter  umfassen  zusammenhängend  vier  Druck- 
seiten; zwei  Seiten  nimmt  der  »R^veilc  in  französischer,  zwei 
Seiten  der  »Risveglio«  in  italienischer  Sprache  ein,  die  Texte 
bilden  nicht  Übersetzungen,  sondern  sind  selbständig.  Das 
Blatt  wird  in  den  Zeitungskiosks  der  Stadt  Genf  verkauft,  die 
einzelne  Nummer  kostet  5  Centimes.  Über  den  »Risveglioc 
finden  sich  die  näheren  Angaben  im  dritten  Teil  dieser  Arbeit» 
Die  Auflage  des  Blattes  betrug  im  Anfang  1500,  später  2500, 
dann  2350  Exemplare.  In  der  Schweiz  und  in  Italien  kostet  das 
Jahresabonnement  Frcs.  2.  Das  Blatt  wird  so  verschickt,  dafs 
man  den  Titel  nicht  gewahrt,  er  ist  nach  innen  gewendet.  Diese 


0  M.  Nettlau,  Bibliographie,  S.  62,  63. 

*)  Seit  der  am  13.  "Nov.  1902  erfolgten  Verurteilung  Bertonis 
zu  einem  Jahr  Gefängnis  ist  im  »R^veil«  als  Herausgeber  genannt: 
M.  Rouge,  rue  de  Coutance  28,  Genf. 


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Vierzehntes  Kapitel.    Anarchist.  Organe  der  französ.  Schweiz.     113 

Vorsicht  findet  bei  Versendung  von  anarchistischen  Zeitungen 
regelmäfsig  Anwendung. 

In  dem  von  Octave  Ehibois  gezeichneten  Artikel  iPrin- 
cipesf  der  ersten  Nummer  vom  7.  Juli  1900  wird  die  Güter- 
gemeinschaft verlangt  und  am  Schlüsse  erklärt: 

lEst-il  besoin  d'ajouter  apr^s  ces  consid^rations  que  la 
suppression  de  tous  dogmes,  la  n^gation  de  toute  autorit^  doit 
6tre  la  base  des  relations  humaines?  Non,  car  ce  qui  pr6- 
c^de  n'est  que  le  d^veloppement  de  cette  demi^re  idfe.  En 
un  mot,  la  libert^  individuelle  doit  se  substituer  ä  la  contrainte 
sous  toutes  ses  formes.  Alors  seulement,  prendra  fin  l'anta- 
gonisme  destructeur  des  classes  et  des  personnes.  Alors  seule- 
ment, pourra  s'^panouir  l'Humanit^  dans  une  saine  et  bien- 
faisante  solidarit^.    C'est  ce  que  nous  voulons.« 

Nummer  2  vom  21.  Juli  1900  enthält  einen  Leitartikel, 
betitelt:  »Organisons-nous«,  welcher  betont,  die  anarchistischen 
Führer  seien  in  der  Schweiz  zu  wenig  oder  zu  schlecht  be- 
kannt, als  dals  die  Arbeiter  aus  eigener  Initiative  zu  ihnen 
kämen.  An  den  Führern  sei  es,  sie  aufzusuchen  imd  Propaganda 
unter  ihnen  zu  treiben.  Die  Diskussion  hervorragender  Taten 
des  Tages,  die  Zeitungen  und  Broschüren  übten  ohne  Zweifel 
eine  nützliche  Aktion  aus.  Es  handle  sich  darum,  die  Propa- 
ganda in  die  passenden  Milieux  zu  tragen,  sie  fortwährend 
geltend  zu  machen,  um  den  Einflufs  der  tausendfachen  Vor- 
urteile zu  paralysieren,  welche  Staat  und  Kirche  so  geschickt 
im  menschlichen  Hirn  unterhalten.  Es  sollten  Gruppen  nach 
Quartieren  errichtet  und  allwöchentliche  Versanmilungen  an- 
geordnet werden.  »Nous  voulons  l'abolition  de  la  propri^t^ 
individuelle  pour  la  socialisation  des  moyens  de  production, 
l'abolition  de  TEtat  pour  la  libert^  de  tous  les  hommes.c 

Mit  Brief  vom  12.  Juli  1900  hatte  die  Zeitungsagentur 
E.  Frey  in  iLausanne  den  Herausgeber  des  iR^veil«  unter- 
richtet, dafs  der  Präfekt  von  Lausanne  den  Verkauf  des 
Blattes  in  den  Kiosks  und  Ablagen  absolut  verboten  habe. 
Die  Redaktion  des  »R^veil«  bemerkte,  hiergegen  habe  sie  nicht 
besser  zu  protestieren  gewufst  als  durch  Vermehrung  der  Auf- 
lage um  500  Exemplare'). 

Zur  Ermordung  des  Königs  Umberto  schrieb  der  »Reveilc 


0  »Le  R^veil*  vom  21.  Juli  1900. 

Langhard,  Die  anarchistische  Bewegung  in  der  Schweiz.  8      CjOOqIc 


114  Erster  Teil.   Die  anarchist,  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

am  4.  August  1900:  »Aujourd'hui  nous  laissons  las  larmes  aux 
cocottes  de  la  haute  societ^  milanaise,  qui,  au  mois  de  mai 
1868  criaient,  avec  des  sourires  prometteurs,  aux  soldats  mar- 
chant  contre  le  peuple:  Visez  juste!  tirez  fort!«  An  anderer 
Stelle  in  der  gleichen  Nummer: 

»Vaincus,  les  chefs  d'un  gouvernement  comme  les  chefs 
d'une  conspiration  sont  condamn^s  ä  mort.  Ils  se  sont  appuyes 
sur  la  violence  et  la  violence  les  disperse,  ils  abattent  les  t^tes 
des  factieux,  ils  doivent  donc  s'attendre  ä  voir  tomber  les  leurs.« 

Die  nämliche  Nimimer  richtete  an  den  Bundesanwalt  die 
Anfrage ,  was  aus  den  vom  Bundesanwalt  beschlagnahmten 
2000  Exemplarendes  »Almanacco  socialista-anarchico«  geworden 
sei.  Nachdem  das  Bundesstrafgericht  die  Angeklagten  frei- 
gesprochen, warteten  sie  immer  noch  auf  die  Rückerstattung 
des  Almanachs.  Beim  Angeklagten  Frigerio  seien  auch  noch 
manche  andere  Broschüren  mit  Beschlag  belegt  worden. 
Bimdesanwalt  Kronauer  habe  beim  Bundesgericht  die  Konfis- 
kation derselben  beantragt,  allein  das  Bundesgericht  sei  nicht 
darauf  eingegangen,  weshalb  der  Bundesanwalt  die  Pflicht 
habe,  die  Broschüren  mit  dem  Almanach  zurückzugeben^). 

Am  18.  August  1900  bemerkte  der  »R^veik,  Bresci,  der 
sein  Leben  für  eine  Idee  opferte,  ihabe  einen  unnützen,  schäd- 
lichen, bösartigen  Menschen  getötet,  König  von  Italien  ge- 
nannt«. 

Am  1.  September  1900  nannte  der  iRdveil«  die  Ermordung 
des  Königs  eine  nützliche  Tat. 

In  der  Nummer  vom  10.  November  1900  wurden  folgende 
Gesänge  zu  10  Centimes  angeboten:  Le  R^veil;  La  chanson 
du  linceul;  Les  d^putes  heureux;  Periode  dectorale;  La  car- 
magnole  avec  les  couplets  de  1793,  1869,  1883  etc.;  L'Inter- 
nationale ;  Crevez-moi  la  sacoche ;  Le  Politicien ;  Ouvrier,  prends 
la  machine;  Qui  m'aime  me  suive;  Les  Briseurs  d'image;  La 
chanson  du  Gas;  A  la  caserne,  viv'ment,  brav'  ouvrier  etc.; 
Je  n'aime  pas  les  sergots;  Heureux  temps;  Le  Drapeau  rouge. 

In  dem  Artikel  iMoucharderie  f^ddrale«  vom  14.  Januar 
1901  ermahnte  der  »RdveiU  die  in  der  Schweiz  sich  auf- 
haltenden  fremden  Studenten,   der  eidgenössischen  Polizei  zu 


0  Der  Prozefs  gegen  Frigerio,  Bertoni  und  Held  gelangt  im 
dritten  Teil  zur  Besprechung. 


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Vierzehntes  Kapitel.    Anarchist.  Organe  der  französ.  Schi^i^.     H5 

milstraüen.  Er  gab  ihnen  den  Rat,  ihre  Papiere  uod  Kor- 
respondenzen zu  verbergen ,  nichts  in  ihren  Zimmern  a.uf  den 
Tischen  liegen  zu  lassen;  denn  in  ihrer  Abwesenheit  können 
die  Zimmervermieter  die  Polizisten  hineinführen,  die,  unter 
irgend  einem  Vorwand  Auskunft  verlangend,  sich  der  Kor- 
respondenzen bemächtigen. 

Der  »Reveil«  begann  am  6.  Juli  1901  seinen  zweiten  Jahr- 
gang, wobei  das  Blatt  bemerkte,  drei  neue  Broschüren,  ins 
Italienische  übersetzt,  seien  im  Druck:  »L'anarchie,  sa  Philo- 
sophie et  son  iddal«  von  Krapotkin;  »La  Peste  religieuse»  von 
Most  und  »La  Gr^ve  gdn^rale«  vom  Komitee  der  französischen 
Syndikate.  Jede  dieser  Broschüren  erschien  in  10000  Exem- 
plaren. 

Bald  darauf  gestaltete  sich  die  finanzielle  Situation  des 
Blattes  schlimm.  Die  Redaktion  teilte  am  14.  September  1901 
mit,  sie  müsse  das  Blatt  einstellen,  wenn  nicht  in  vierzehn 
Tagen  eine  zur  Deckung  des  Defizits  hinreichende  Summe 
«ingehe.  Bis  jetzt  hätten  die  Genossen,  welche  das  Blatt  ver- 
walten, das  nötige  Geld  vorgeschossen ;  in  Zukunft  können  sie 
«s  nicht  mehr  tun.  Hilfe  sei  dringend  notwendig.  Es  sei  er- 
forderlich, neben  der  Zeitung  jeden  Monat  eine  Broschüre  von 
10000  Exemplaren  zu  veröffentlichen.  Die  monatlichen  Kosten 
betragen  600  Pres.  »Que  tous  les  camarades  ^tudient  les 
meilleurs  moyens  pour  assurer  une  vie  r^guli^re  ä  notre 
Journal  et  ä  notre  biblioth^que.  Nous  nous  garderons  bien 
de  r^pdter  cet  appel;  s'il  n'est  pas  entendu,  le  ,Reveil'  aura 
v^u.« 

Dank  den  Subskriptionen  von  Anarchisten  in  Genf  im 
Betrage  von  300  Frcs.  wurde  das  Defizit  des  »Reveil«  gedeckt, 
und[am  Broschürenkonto  konnten  150  Frcs.  abgeschrieben  werden,. 

Zur  Ermordung  von  Mac  Kinley  durch  den  Anarchisten 
Czolgosz  bemerkte  Luigi  Bertoni  im  »R^veil«  vom  14.  Sep- 
tember 1901 :  »Pourquoi  donc  ne  veut-on  voir  que  les  rares 
actes  de  violences  des  anarchistes  et  regarde-t-on  avec  indiff^- 
rence  la  violence  organis^e  et  employ^e  quotidiennement  par 
PEtat?  Pourquoi  la  vie  de  Mac  Kinley  aurait-elle  droit  ä  ce 
respect  qu'on  n'a  pas  revendiqu^  pour  les  malheureux  massacr^s 
ä  Cuba  et  aux  Philippines?  ....  Nous  croyons  heureux  que 
la  violence  enseign^e  par  les  gouvernants,  au  Heu  de  s'exercer 
toujours  ä  leur  profit,  se  retourne  parfois  contre  eux.« 

8* 

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116    Erster  Teil.   Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz, 

Und  nach  der  Hinrichtung  von  Czolgosz  schrieb  der 
iR^veilc :  »Czolgosz,  le  vengeur  des  infamies  capitalistes  est 
mort.  Vive  Czolgosz,  vivant  dans  le  souvenir  des  travailleurs 
et  faisant  surgir  Tobstacle  contre  les  tentatives  crimineUes 
du  capitalisme  international*)!! 

Am  28.  Dezember  1901  brachte  der  iR^veilc  eine  Poesie^ 
betitelt: 

Le  No^l  du  R^veil. 
1. 
Fr^res,  soeurs,  et  vous  chers  enfants 
Qui  souriez  ä  cette  föte, 
D'oü  viennent  vos  airs  triomphants? 
C^l6brez-vous  le  Saint-Proph^te? 

—  Vous  n'adorez  pas  un  tombeau, 
Vous  savez  que  le  ciel  est  vide! 
Et  c'est  d*un  id^al  plus  beau 
Que  votre  äme  se  montre  avide! 

Noel,  Noel, 

Voici  le  Reveil 
Proclamant  la  Pl^be  affranchie, 

Car,  allait^ 

Par  la  Liberty, 
Le  monde  s'ouvre  ä  TAnarchie. 

2. 
Plus  de  bon  dieu,  plus  de  j^sus 
Plus  d'^glise  au  sacre  myst^re : 
Les  mensonges,  qu'on  avait  crus, 
Vont  disparaftre  de  la  terre. 

—  Le  Reveil  sonne  et  son  chant  pur 
A  l'humanit^  se  revMe! 

Peuples!  c'est  l'heure  du  Futur, 
Ecoutez  la  bonne  nouvelle: 

Noel,  Noöl, 

Noel  du  Reveil! 
Proclamons  la  Pl^be  affranchie, 

Car,  allait^, 

Par  la  Liberty, 
Le  monde  s'ouvre  ä  1' Anarchie ! 

3. 
Cette  bonne  nouvelle,  ä  tous, 
Le  Reveil  veut  la  faire  entendre, 
Tantöt  avec  force  et  courroux, 
Tan  tot  d'une  voix  douce  et  tendre: 

0  »Le  Reveil*  vom  9.  November  1901. 

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Vierzehntes  Kapitel.    Anarchist.  Organe  der  französ.  Schweiz.     117 

Aux  opprim^s  tendant  la  main, 
Aux  oppresseurs  livrant  bataille, 
Brave  et  fier  il  va  son  chemin, 
Sans  souci  de  la  valetaille: 

No€l,  Nogl, 

Vive  le  R^veil, 
Et  vive  la  Pl^be  affranchie! 

Oui,  qu'allait^, 

Par  la  Libert6, 
Le  monde  s'ouvre  ä  T Anarchie! 

Die   gleiche  Nummer   enthielt  folgende  Liste  von  beim 
Herausgeber  des  >R^veil€  täuflichen  Broschüren: 

Frc«. 

Compte-rendus  des  travaux  du  Congr^s  de  Lyon     .     .       1,50 

Almanach  de  la  Revolution — ,30 

Le  Prßtre  dans  THistoire  de  THumanit^  par  le  D'  Romeo 

Manzoni — ,25 

Les  Temps  Nouveaux,  par  Krapotkine — ,25 

Aux  jeunes  gens,  par  Krapotkine — ,10 

Patrie,  guerre  et  caseme,  par  Charlys  Albert      .    .     .  — ,10 

Entre  paysans,  par  Malatesta — ,10 

La  Soci^t^  au  lendemain  de  la  Revolution,  par  Jean  Grave  — ,10 

Pages  d'histoire  socialiste,  par  W.  Tscherkesoff  .     .     .  — ,25 

La  Gr^ve  generale,  par  E.  S.  R.  J. — ,10 

Le  Militarisme,  par  D.  Nieuwenhuis — ,10 

L'^ucation  libertaire,  par  D.  Nieuwenhuis     .     ....  — ,10 

A  mon  frfere  le  paysan,  par  Elis^  Reclus  •  .  .  •  — ,10 
L'organisation    de    la    vindicte    appel^    justice,    par 

Krapotkine .  — ,10 

La  colonisation,  par  Jean  Grave — ,10 

Le  Machinisme,  par  Jean  Grave — ,10 

La  panac6e  r^volution,  par  Jean  Grave — ,10 

Enseignement  bourgeois  et  enseignement  libertaire,  par 

Jean  Grave — ,10 

L'anarchie  et  l'Eglise,  par  Elis^e  Reclus    .     .     .     ,    .  — ,10 

Aux  fenunes,  par  Urbain  Gohier — ,10 

La  fempie  esclave,  par  Ren^  Chaughi — ,10 

Les  conditions  ^conomiques  de  la  femme,  par  M^^®  E.  A.  — ,10 

La  Gr^ve!    Aux  travailleurs — ,10 

Pour  le  D^armement — ,10 

Aux  anarchistes  qui  s'ignorent,  par  Charles  Albert      .  — ,05 

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118  Erster  Teil.   Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

Frcs. 

La  Lutte,  par  Marcel  Saulnier  (Drame) — ,50 

L'art  et  la  Soci^td,  par  Charles  Albert — ,15 

L'Evolution  legale  et  l'Anarchie,  par  Elis^e  Reclus    .  — ,05 

Le  mouvement  anarchiste,  par  J.  Mesnil    .     .     .     .     .  — ,10 

La  grande  gr^ve  des  Docks,  par  J.  B.  et  P.  K.     .     .  —,10 

A  M.  Emile  Zola,  par  Charles  Albert —4^^ 

L'Humanisph^re,  par  Joseph  Dejacques 1, — 

Les  Pr^urseurs  de  rintemationale,  par  W.  Tscherkesoff  1, — 

Un  peu  de  throne,  par  Malatesta .  — ,10 

Le  prisonnier,  par  W.  C.  Morrow — ,10 

Un  pr^curseur  anarchiste,  par  Louis  Combes  ....  — ,10 

Deuxifeme  d^laration  de  G.  Eti^vant — ,10 

Quelques  vers,  par  Jean  Richepin — ,10 

Devoirs  et  droits,  par  Alexandre  Myrial — ,25 

La  servitude  volontaire,  La  Boetie — ,10 

Portrait  de  Michel  Bakounine — ,20 

Diese  Broschüren,  zu  denen  seither  neue  hinzukamen^ 
werden  fast  in  jeder  Nummer  des  »R^veilc  zum  Verkauf  an- 
geboten. Der  Broschtirenverkauf  bildet  für  das  Blatt  eine 
Einnahmequelle.  Jede  Nummer  des  »Rdveil«  legt  kurz  Rech» 
nung  ab  über  den  Ertrag  des  Vertriebs  von  Zeitungen  und 
Broschüren,  über  eingegangene  Abonnementsgebühren  und 
freiwillige  Beiträge.  Die  letzteren  dienen  namentlich  zur 
Dfeckung  der  Defizite.  Der  Satz  und  Druck  von  2350  Exem- 
plaren des  »R^veil«  (iRisveglioc)  kostet  etwa  90  Frcs.  Der 
»R^veil«  und  die  in  seinem  Verlage  erscheinenden  Broschüren 
werden  von  der  Imprimerie  commerciale  in  Genf  gedruckt. 
Die  Mehrzahl  der  oben  erwähnten  Broschüren  wurde  in  Paris 
imd  Brüssel  herausgegeben. 

Im  Winter  1902  gab  der  »Rdveilc  unter  dem  Titel 
»Chansonnier  de  la  Revolution«  eine  Sammlung  anarchistischer 
Lieder  heraus.  Das  in  rotem  Umschlag  imd  Taschenformat 
in  tausenden  von  Exemplaren  erschienene  Büchlein  kostet 
30  Centimes  und  enthält  nachstehende  Lieder:  L'Intematio- 
nale  (Eugene  Pottier);  L'Enfant  pauvre  (J.  B.  Clement);  La 
libert^  du  travail  (Jules  Jouy);  Berceuse  (Jean  Richepin);  Le 
Mineur  (Jules  Jouy);  En  harmonie  (Sdbastien  Faure);  Les 
Canuts  (Aristide  Bruant);  La  Bastille  (Jules  Jouy);  Jean 
Mis^e  (Eugene  Pottier);  La  Marianne;  L'Angelus  (J.  B.  Cl^- 


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Vierzehntes  Kapitel.    Anarchist.  Organe  der  französ.  Schweiz.     119 

ment);  La  Chanson  du  Gas;  Elle  n'est  pas  morte  (Eugene 
Pottier);  La  Veuve  (Jules  Jouy);  Hymne  ä  T Anarchie-,  AUons 
faire  un  tour  ä  la  Banque  (J.  B.  Clement) ;  Le  Chant  du  Pain 
(Pierre  Dupont);  Logements  insaliflbres  (Eugene  Pottier); 
Heureux  Temps  (Paul  Paillette);  Le  Chant  d'un  Soldat  (Jacques 
Gueux);  J'  n'aim'  pas  les  Sergots;  Le  Drapeau  rouge;  Les 
Petiots  (Jean  Richepin);  Le  Cantonnier  et  la  Grande  Dame; 
A  la  Caseme;  L'Auge  (Eugene  Pottier);  La  Gr^ve  noire 
(Jules  Jouy);  Aux  Loups  (J.  B.  Clement);  La  Chanson  de 
Jacques  Bonhomme ;  A  Biribi  ( Aristide  Bruant) ;  Les  Deput^s 
heureux;  IJean  Lebras  (Eugene  Pottier);  Ouvrier,  prends  la 
machine!  Prends  la  Terre,  Paysan!;  Le  Charretier  et  le 
Cheval  (Jules  Jouy);  Chant  des  Travailleurs  (Pierre  Dupont; 
Le  P^re  Peinard;  Le  Reveil;  La  Chanson  du  Linceul;  Le 
vrai  Noel  (J.  B.  Clement);  Les  Enfants  de  la  Nature  (Paul 
Paillette);  Hymne  revolutionnaire  espagnol;  L'Insurgd  (Eugene 
Pottier);  La  Machine  (J.  B.  Clement);  La  Carmagnole;  Fille 
d'ouvriers  (Jules  Jouy);  Chanson  libertaire  (H.-E.  Droz);  La 
Chanson  des  Ouvriers  (Jules  Jouy);  Les  Conscrits  affranchis; 
La  Guerre;  Le  Regiment  de  la  misfere;  Bonhomme  en  sa 
maison  (Eugtoe  Pottier);  Mon  pauvre  Antoine  (J.  B.  Clement); 
Deux  et  deux  fönt  quatre;  Les  Jacques  (Jean  Richepin);  Le 
Chant  des  Anti-Proprios ;  Le  Sang  des  Martyrs  (Jules  Jouy). 
Vom  »Chansonnier  de  la  Revolution«  folgen  drei  Proben : 

La  Chanson  du  Linceul 
(Chant  des  Tisserands.) 
C*est  nous  qu'on  appeir  la  canaille, 
Nous  somm's  ä  beut,  nous  somm's  fourbus, 
Nous  crevons,  nous  n'en  pouvons  plus» 
Tant  mieux  que  not*  carcasse  s'en  aille! 
Avec  nos  fill's  et  nos  gar<?ons 
C'est  not*  linceul  que  nous  tissons! 

C'est  not*  linceul 

Que  nous  tissons! 
A  bas  r  patron  et  la  patrie 
Qui  nous  tiennent  sous  les  barreaux! 
Les  contremaitr*s  sont  nos  bourreaux, 
Faut  pas  qu*on  souffre  ni  qu*on  crie! 
Avec  nos  fill's  et  nos  gar^ons, 
C'est  leur  linceul  que  nous  tissons! 

C'est  leur  linceul 

Que  nous  tissons! 


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120  Erster  Teil.   Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

Votre  arm^e  est  notre  ennemie, 
Les  sergents  en  sont  les  geOliers, 
Nous  tisserons  sur  nos  m^tiers, 
Ton  linceul,  6  vieille  Patrie: 
Avec  nos  filPs  et  nos  gar^ons; 
C'est  ton  linceul  que  nous  tissonsl 

C'est  ton  linceul 

Que  nous  tissons!*) 

Hymne  r^volutionnaire  espagnol'). 

Enfant  du  peuple  qu'oppriment  des  chafnes, 
C'est  ton  destin,  travailler  et  souffrir! 
Puisque  ta  vie  est  un  tissu  de  peines, 
Plutöt  qu'esclave,  pr^f^re  mourir. 
Nos  fiers  tyrans  cruels  et  sanguinaires, 
Qui  veulent  asservir  l'humanit^, 
Seront  ^cras^s  par  les  libertaires, 
Aux  cris  d'amour,  travail  et  libert^! 
Refrain : 

Rouge  drapeau,  conduis  nos  pas, 

Sois  notre  guide  dans  les  combats 

Pr^tres,  banquiers,  juges,  tyrans, 

Barrent  la  route,  rompons  leurs  rangs. 

Peuple  opprime,  r^veille-toi; 

Pour  ton  bonheur  lutte  avec  foi. 

Pour  le  präsent,  pour  l'avenir, 

Sachons  combattre,  sachons  mourir. 

Comme  le  grain,  toujours  les  prol^taires 
Sont  sous  la  meule  ^crases  par  milliers; 
Soyons  unis  et  les  tortionnaires 
En  un  instant  seront  tous  disperses. 
Durs  travailleurs  battus  par  la  tourmente, 
Ne  craignez  rien,  on  ne  meurt  qu'une  fois, 
Montez,  montez  comme  la  mer  grondante; 
Les  jours  ont  fui  des  pr^tres  et  des  roisl 

Les  Conscrits  affranchiss). 

AUons,  enfants  des  prol^taires, 
On  nous  appelle  au  regiment; 
On  veut  nous  faire  militaires 
Pour  servir  le  gouvernement. 
Nos  pferes  furent  tr^s  dociles 
A  des  r^glements  incompris! 
Nous,  nous  serons  moins  imb^ciles, 
Les  affranchis. 


')  Chansonnier  de  la  Revolution  S.  64, 

»)  Ebenda,  S.  71.  3)  Ebenda  S.  84. 


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Vierzehntes  Kapitel.    Anarchist.  Organe  der  französ.  Schweiz.     121 


On  nous  dit  d'avoir  de  la  haine 
Pour  les  Germains  envahisseurs, 
De  tirer  Alsace  et  Lorraine 
D'entre  les  mains  des  oppresseurs;^ 
Que  nous  fönt  les  lüttes  guerri^res 
Des  affameurs  de  tous  pays? 
Nous  ne  voulons  plus  de  fronti^re, 

Les  affranchis. 
On  nous  parle  en  vain  de  patrie, 
Nous  aimons  les  peuples  divers; 
Nous  allons  porter  de  l'Anarchie 
Sur  tous  les  points  de  TUnivers. 
Au  jour  de  la  lutte  finale, 
Les  r^fractaires,  tous  unis, 
Feront  Tlnternationale 

Des  affranchis. 
Spoli^s,  par  la  Bourgoisie, 
De  nos  produits,  de  tous  nos  biens, 
Elle  veut,  supröme  ironie, 
Que  nous  en  soyons  les  gardiens. 
Le  Soldat  est  sa  sauvegarde, 
Elle  le  paye  de  m^pris. 
Nous  ne  sommes  pas  chiens  de  garde, 

Les  affranchis! 
Quand  nous  allons  dans  les  casernes, 
Oü  Ton  cherche  ä  nous  abrutir 
Avec  un  tas  de  balivernes 
Auxquelles  il  faut  ob^ir, 
Parlant  de  Gr^ve  g^n^rale 
A  tous  les  fr^res  endormis, 
Nous  pr^parons  la  Sociale, 

Les  affranchis. 
Les  soldats  r^priment  la  gr^ve 
Et  fönt  du  tort  aux  travailleurs, 
Et,  quand  le  peuple  se  soul^ve, 
On  en  fait  de  bon,  fusilleurs; 
Nous  devons  leur  faire  comprendre 
La  sottise  qu'ils  ont  commis .... 
Ils  passeront,  sans  plus  attendre, 

Aux  affranchis. 
Si  les  Bourgeois  fönt  la  Revanche, 
Ce  jour,  les  peuples  r^volt^s 
S'^lanceront  en  avalanche: 
Les  Bourgeois  seront  empörtes. 
Si  le  Soldat  est  notre  fr^re, 
Les  grad^s  sont  nos  ennemis, 
Car  ils  ont  d^clar^  la  guerre 

Aux  affranchis. 

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OF   THE 

UNIVERSITY 

OF 


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122  Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

In  der  Imprimerie  commerciale ,  rue  Necker  9  in  Genf^ 
der  Druckerei  des  »R^veil«,  erschien  vom  26.  April  1902  an 
»Le  Pr^tre«  (»II  Prete«),  Feuille  h^bdomadaire  contre  Dieu, 
Religions,  Eglises  et  Pr6tres.  Analog  wie  beim  »R^veilc 
(»Risveglio«)  waren  zwei  Seiten  in  französischer  und  zwei  Seiten 
in  italienischer  Sprache  verfalst.  Als  Herausgeber  des  Organs, 
welches  nach  dem  Erscheinen  der  fünften  Nummer  vom  7.  Juni 
1902  wieder  einging,  zeichnete  [im  »Le  PrStre«:  Guardigli 
Rololphe,  chemin  Carteret  33,  Genf.  Die  Anrede  der  Redak- 
tion an  die  Leser  in  der  ersten  Nummer  auf  rotem  Papier 
am  26.  April  1902  bemerkt: 

»Ni  Dieu  ni  Eglises,  ni  Religions  ni  Pr^tres:  voilä  notre 
devise  politique.  Toujours  avec  les  opprim^s,  contre  les  oppres- 
seurs :  voilä  notre  programme  d'action  ....  Amis,  aidez-nous, 
soutenez  -  nous  dans  la  lutte  que  nous  allons  commencer.  Ne 
nous  marchandez  pas  votre  appui  moral  et  la  victoire  sera  ä 
nous,  croyez-le,  et  croyez-le  la  nötre  sera  aussi  la  victoire  de 
rhumanite  affranchie.  La  seule  promesse  que  nous  vous  faisons, 
c'est  Celle  de  combattre  le  pr^jug^  religieux  sous  toutes  ses 
formes  et  de  nous  vouer  ä  tout  ce  qui  touche  au  bien  de 
rhumanitd  et  au  triomphe  de  la  vraie  justice.« 

Das  Blatt  wurde  zu  5  Centimes  verkauft,  der  Abonne- 
mentspreis für  drei  Monate  betrug  75  Centimes.  Als  ver- 
schiedene Zeitungskiosks  in  Genf  sich  weigerten,  das  Blatt, 
welches  in  No.  3  den  Artikel  veröffentlichte:  iDieu  est  un 
mensonge!«,  zum  Verkauf  aufzulegen,  bezeichnete  die  Redaktion 
eine  Anzahl  Genfer  Tabakläden  und  Kiosks,  wo  der  iPrßtrec 
gekauft  werden  könne. 


Fünfzehntes  Kapitel. 
Brottsse  und  die  Matsfiahmen  gegen  die  >Avant-Garde<. 

Ein  ebenso  rühriger  als  fanatischer  Agitator  tritt  ims  in 
Paul  Brousse  von  Montpellier  entgegen.  Am  4.  Januar  1844 
in  Montpellier  geboren,  hatte  er  in  Paris  Medizin  studiert.  In 
den  Jahren  1870  bis  1871  verkehrte  er  in  den  Bureaus  der 
Zeitung  »Droits  de  Thomme«  und  trug  zu  den  Kosten  der- 
selben bei.  Als  er  1871  wegen  eines  Prefsvergehens  zu  drei 
Monaten  Gefängnis  verurteilt   wurde,  floh  er  nach  Spanien. 


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Fünfzehntes  Kapitel.    Brousse  und  die  *  Avant-Garde«.      123 

In  Montpellier  war  der  Student  Brousse  der  Vertraute  von 
Guesde.  Brousse  betrieb  im  H^rault-Departement,  wo  Guesde 
die  Zeitung  »Droits  de  Phomme«  herausgegeben  hatte,  baku- 
ninistische  Propaganda.  Kurz  vor  dem  Haager  Kongreis,  als 
die  Internationalen  des  Südens  übereingekommen  waren,  Bei- 
träge für  einen  gemeinschaftlichen  Kongrefsdelegierten  zu  ent- 
richten, versuchte  Brousse,  die  Sektion  Montpellier  zu  bewegen, 
ihren  Anteil  nicht  zu  zahlen  und  nicht  eher  Partei  zu  ergreifen,  als 
bis  der  Kongrefs  die  schwebenden  Angelegenheiten  entschieden 
habe.  Das  Komitee  des  Südens,  Sektion  von  Montpellier,  be- 
schlols,  beim  Kongreis  den  Ausschluls  von  Brousse  aus  der 
Internationalen  zu  beantragen,  »weil  er  unredlich  gehandelt 
habe,  indem  er  innerhalb  der  Sektion  eine  Spaltung  hervor- 
zurufen suchte').« 

Brousse  war  gerade  im  Begriffe,  in  Montpellier  den  Grad 
eines  Doktors  der  Medizin  zu  erwerben,  als  die  Verfolgungen, 
denen  damals  in  Frankreich  die  Mitglieder  der  Internationalen 
ausgesetzt  waren,  ihn  zwangen,  zu  flüchten.  Nachdem  er  erst 
in  Spanien  sich  aufgehalten,  begab  er  sich  in  die  Schweiz. 
Nacheinander  begegnen  wir  ihm  in  Genf,  Luzern,  Zürich  und 
Bern.  In  Bern,  das  ihm  wegen  der  Nähe  der  französischen 
Sprachgrenze  besonders  konvenieren  mochte,  setzte  er  sich  fest. 
Dr.  med.  Brousse  wurde  im  Jahre  1875  am  chemischen  Labora- 
torium der  Universität  Bern  Assistent  von  Schwarzenbach, 
Professor  der  Chemie. 

Im  Einladungszirkular  zur  Kommunefeier  in  Lausanne 
am  18.  März  1876  hiels  es  u.  a. :  »Für  die  Bourgeoisie  ist  der 
Moment  des  Zitterns  gekommen,  für  uns  die  Stunde,  unser 
Gedächtnis  aufzufrischen.  Du,  Arbeiter,  an  dir  ist  es  jetzt, 
der  blutigen  Woche  wieder  eingedenk  zu  werden.«  Das  Ein- 
ladungsschreiben war  von  P.  Brousse  und  E.  Blanchard  unter- 
zeichnet. Das  Bemer  »Intelligenzblatt«  vom  16.  März  1876 
wies  darauf  hin,  dals  Brousse,  der  solche  Einladungen  ergehen 
lasse,  Assistent  am  chemischen  Laboratorium  sei  und  als  solcher 
vom  Staat  Bern  eine  Besoldimg  beziehe. 

Erst  am  25.  April  1877  wurde  Brousse  auf  sein  Begehren 
von  der  Bemer  Regierung  die  Entlassung  von  der  Assistenten- 


0  Ein  Komplott  gegen  die  internationale  Arbeiterassoziation 
S.  45. 


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124  Erster  Teil.   Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

stelle  »in  allen  Ehren  und  unter  Verdankung  der  geleisteten 
Dienste  erteilt«. 

Im  Jahre  1873  veröffentlichte  Brousse,  Mitglied  der  Inter- 
nationalen, die  Broschüre:  »L'Etat  ä  Versailles  et  dans  L' Asso- 
ciation internationale  des  Travailleurs« ,  deren  Inhalt  beweist, 
dals  er  damals  schon  überzeugter  Anarchist  war.  In  der 
Schrift  begegnen  wir  folgenden  Theorieen: 

».  .  .  .  La  logique,  la  science  et  l'histoire,  nous  ayant 
conduit  ä  la  n^gation  de  Tfitat,  et  sa  destruction  ^tant  devenue 
pour  nous  le  but  qu'il  convient  de  poursuivre,  notre  criterium 
est  tout  trouv^.  L'Etat  le  plus  avantageux  sera  pour  nous 
celui  que  nous  pourrons  le  plus  facilement  d^truire  ....  L'Etat 
est  devenu  pour  le  corps  social  un  organe  inutile,  m§me  nuisible 
ä  son  d^veloppement  spontane;  depuis  longtemps  d^jä  Tid^e 
de  sa  destruction  se  developpe  progressivement  dans  Thistoire; 
la  theorie  nous  le  montre  partout  oü  il  s'^tablit  comme  un 
obstacle  ä  la  r^volution  sociale;  sa  destruction  partout  oü  il 
se  presente  est  donc  devenue  une  n^cessite^).« 

An  der  anarchistischen  Bewegung  nahm  Brousse  in  der 
französischen  Schweiz  eifrig  teil.  Bereits  zum  Kongreis  der 
jurassischen  Föderation  in  Genf  am  31.  August  1873  fand 
er  sich  ein.  In  den  Versammlungen  hatte  er  eine  Führerrolle, 
oft  ergriff  er  das  Wort  und  stellte  Anträge.  Auf  dem  Jahres- 
kongrels  der  Juraföderation  am  3.,  4.  und  5.  August  1878  in 
Freiburg  erklärte  Brousse,  die  Männer  der  Anarchistenpartei 
haben  die  Notwendigkeit  der  aufständischen  Agitation  (agitation 
insurrectionnelle)  und  der  Propaganda  der  Tat  eingesehen,  welche 
einen  weiten  Raum  in  den  Agitationsmitteln  einnehme  =).  Im 
Jahre  1875  hatte  Brousse  in  Zürich  eine  internationale  Sektion 
französischer  Zimge  der  Juraföderation  gegründet.  Brousse 
redigierte  hauptsächlich  die  »Avant-Garde«.  Femer  galt  er  als 
Redakteur  der  anarchistischen  »Arbeiter -Zeitung«,  die  vom 
Juli  1876  bis  Oktober  1877  in  Bern  erschien  und  in  deutscher 
Zunge  für  die  anarchistische  Sache  wirkte.  Seine  französischen 
Artikel  übertrug  die  Genossin  Landsberg,  eine  Russin,  ins 
Deutsche. 

Durch  die   heftige   Sprache,   welche   sie   führte,    zog  die 


0  a.  a.  O.  S.  13  u.  23. 

*)  «Avant-Garde«  vom  12.  August  1878. 


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Fünfzehntes  Kapitel.    Brousse  und  die  »Avant-Garde».      125 

»Avant-Garde«  die  Aufmerksamkeit  der  Behörden  auf  sich. 
Die  Herausgeber  der  »Avant-Garde«  sorgten  dafür,  dafs  das 
Blatt  regelmäfsig  in  Couverts  den  Monarchen  zuging.  Am 
10.  Dezember  1878  beschlofs  der  Bundesrat  die  Unterdrückung 
der  »Avant-Garde«  und  gab  zunächst  der  eidgenössischen  Post 
die  Weisung ,  das  Blatt  nicht  mehr  zu  befördern.  Ferner 
richtete  der  Bundesrat  an  die  Neuenburger  Regierung  folgende 
Einladung : 

»Wir  laden  Sie  ein:  1.  den  Herausgeber  der  , Avant-Garde' 
vorzubescheiden  und  ihn  zu  bewegen,  den  Druck  und  die  Ver- 
breitung derselben  sofort  einzustellen.  Sollte  er  sich  weigern, 
so  wollen  Sie  ihm  ausdrücklich  Druck  und  Publikation  des 
Blattes  untersagen  und  die  nötigen  polizeilichen  Anordnungen 
treffen,  auf  dafs  diesem  Befehle  Folge  geleistet  werde.  Das- 
selbe wäre  anzuordnen,  sollte  die  , Avant-Garde'  unter  anderem 
Titel  oder  bei  einem  anderen  Drucker  zu  erscheinen  fortfahren ; 
2.  auf  dem  Administrativwege  möglichst  genau  zu  konstatieren, 
wer  in  Chaux-de-Fonds  an  der  Redaktion  der  ,Avant- Garde' 
beteiligt,  wer  Mitarbeiter,  oder  Korrespondent  dieses  Blattes 
ist,  zu  konstatieren  auch,  ob  Fremde  dabei  beteiligt,  und  event., 
welches  deren  Verhältnisse  und  Antezedenzien  sind.« 

Die  Neuenburger  Regierung  ordnete  die  Mitglieder  Cornaz 
und  Comtesse  mit  den  jnötigen  Vollmachten  nach  Chavix- de- 
Fonds ab;  sie  begaben  sich  in  die  Druckerei  des  Blattes  und 
ordneten  die  Schliefsung  derselben  an,  weil  der  Druckerei- 
besitzer, der  Konservative  Courvoisier,  sich  anfänglich  weigerte, 
eine  Erklärung  zu  unterzeichnen,  dafs  er  weder  die  «Avant- 
Garde«  noch  eine  andere  analoge  Publikation  drucken  werde '). 

Der  Bundesrat  liefs  am  14.  pezember  1878  die  von 
mehreren  Blättern  gebrachte  Nachricht,  wonach  beim  Bundes- 
rat von  Seiten  verschiedener  Staaten  diplomatische  Noten  ein- 


0  Die  sozialdemokratische  Presse  bezeichnete  diese  Administrativ- 
mafsnahmen  gegen  das  Blatt  als  einen  höchst  bedenklichen  Eingriff 
in  die  Prefsfreiheit,  siehe  den  Artikel  *Prefsfreiheit  und  Asylrecht« 
in  der  Züricher  »Tagwacht«  vom  18.  Dezember  1878.  Siehe  ferner 
»Die  Theorieen  der  Anarchie«  in  Richters  Jahrbuch  für  Sozial- 
wissenschaft, Zürich  1879  I,  Erste  Hälfte,  S.  256,  wo  Greulich  be- 
merkt: *Ein  solches  Vorgehen  mufste  in  der  Schweiz  als  unerhört 
bezeichnet  werden;  leider  waren  es  aufser  der  Arbeiterpresse  nur 
wenige  Blätter,  die  ihre  Stimme  dagegen  erhoben.« 


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126  Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

gelaufen  seien,  welche  das  Asylrecht  zum  Gegenstand  hätten, 
als  durchaus  unrichtig  bezeichnen.  Bis  jetzt  sei  keine  solche 
Note  eingegangen,  der  Bundesrat  habe  auch  keinen  Grund, 
von  irgend  einer  Seite  eine  solche  zu  erwarten. 

Wegen  Unterdrückung  der  »Avant -Garde«  wurde  am 
17.  Dezember  1878  im  Nationalrat  eine  Interpellation  ein- 
gereicht, von  folgenden  Nationalratsmitgliedem  unterzeichnet: 
Carl  Vogt,  Boiceau,  Mayor,  A.  Chenevi^re,  L.  Delargeaz, 
de  Gingins -La  Sarraz,  Paul  Andre,  G.  Pictet,  Hermann 
Sprecher,  Gh.  Baud,  A.  Vessaz,  Contesse  (Waadtländer), 
A.  Morel,  Boivin.     Die  Interpellation  lautete: 

»Eine  höchst  wichtige  Tatsache  ist  in  letzter  Woche  vor- 
gekommen: infolge  Befehls  des  Bundesrats  ist  die  durch  die 
Bundesverfassung  gewährleistete  Preisfreiheit  gegenüber  einem 
in  Chaux-de-Fonds  erscheinenden  Journal  suspendiert  und  bei 
diesem  Anlals  auch,  wie  es  scheint,  das  Eigentumsrecht  momen- 
tan mitsachtet  worden.  Die  infolge  dieser  Weisungen  getroffenen 
Polizeimalsnahmen  haben,  wiewohl  sie  gegen  ein  verbalstes  und 
verbrecherisches  Blatt  gerichtet  waren,  überall  in  der  Schweiz 
eine  tiefe  Sensation  erregt  und  sind  seitdem  in  der  schweize- 
rischen wie  in  der  ausländischen  Presse  stets  Gegenstand  von 
allerlei  Kommentaren  geblieben.  Mit  Rücksicht  darauf,  dals 
eine  so  ernste  Mafsregel ,  wie  die  vom  Bundesrat  getroffene, 
nämlich  die  Suspendierung  der  Ausübung  verfassungsmälsiger 
Rechte,  in  einem  Augenblicke,  wo  die  eidgenössischen  Räte 
versammelt  sind,  es  verdient,  zum  Gegenstand  einer  Mit- 
teilung der  Exekutivbehörde  der  Eidgenossenschaft  an  die  Ver- 
treter der  Nation  gemacht  zu  werden,  sehen  sich  die  unter- 
zeichneten Mitglieder  des  Nationalrates,  welche  übrigens  an- 
erkennen, dals  es  dringend  erschien,  verbrecherischem  Treiben 
ein  Ende  zu  machen,  veranlalst,  den  Bundesrat  zu  interpellieren, 
sowohl  über  die  von  ihm  erteilten  und  bereits  zur  Vollziehung 
gelangten  Befehle,  als  in  Bezug  auf  die  von  ihm  ohne  Zweifel 
noch  weiter  zu  treffenden  Maisnahmen  bezweckend  Über- 
weisung der  Schuldigen  an  die  Gerichte.« 

Carl  Vogt  (Genf),  namens  der  Interpellanten  sprechend, 
konstatierte  zunächst,  die  Interpellation  erfolge  nicht  aus  Sym- 
pathieen  für  das  in  der  Schweiz  vollständig  unbekannte  Blatt. 
Sie  sei  vielmehr  erfolgt  mit  Rücksicht  auf  gewisse  Grundsätze, 
die  durch  die  vom  Bundesrat  erteilten  Befehle  verletzt  worden 


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Fünfzehntes  Kapitel.    Brousse  und  die  »Avant-Garde.      127 

seien.  Der  Interpellant  führte  darauf  einen  Auszug  der  »Avant- 
Garde«  an,  der  zeige,  dafs  die  Unterdrückung  eine  Notwendig- 
keit gewesen  sei.  Er  konstatierte  dann,  dals  Bundespräsident 
Schenk  ihm  bestätigt  habe,  die  Weisungen  des  Bundesrates 
seien  weder  durch  eine  diplomatische  Note,  noch  sonst  durch 
irgend  einen  auswärtigen  Druck  veranlafst  worden.  Es  sei 
auffallend,  dafs  der  Bundesrat  so  spät  handle.  Nach  den  im 
>National-Suisse«  mitgeteilten  bundesrätlichen  Befehlen  sei  der 
Bundesrat  im  Gegensatz  zum  Bundesstrafrecht  vorgegangen; 
denn  der  letzte,  welcher  als  schuldig  erklärt  werden  könne, 
sei  der  Drucker  der  »Avant -Garde«.  Nach  dem  Protokoll 
über  den  Vollzug  der  bundesrätlichen  Weisungen  habe  sich 
Buchdrucker  Courvoisier  beschwert,  weil  man  ihn  anhalten 
wollte,  eine  Erklänmg  zu  unterzeichnen,  dahingehend,  dafs  er 
nicht  allein  die  »Avant -Garde«,  sondern  auch  keine  andere 
ähnliche  Publikation  drucken  werde.  Gegen  diese  Forderung 
müsse  protestiert  werden.  Der  Buchdrucker  habe  auch  eine 
Abschrift  der  Erklärung  verlangt,  welche  er  unterzeichnen 
sollte,  was  ihm  verweigert  worden  sei.  Warum  die  Weige- 
rung? Man  müsse  doch  wissen,  zu  was  man  sich  verpflichte. 
Das  Protokoll  sage  auch,  dafs  die  Delegierten  der  Neuenburger 
Regierung  die  Auffassung  haben,  dafs  es  nicht  dem  Drucker 
Courvoisier  zustand,  ihnen  die  Form  vorzuschreiben,  in  welcher 
sie  hätten  vorgehen  sollen.  Durch  das  befolgte  Verfahren  sei 
augenscheinlich  über  die  Instruktionen  des  Bundesrats  hinaus- 
gegangen worden.  Man  habe  darauf  die  Druckerei  geschlossen 
\md  ein  anderes  Blatt,  den  vollständig  unschuldigen  »Patriot 
Suisse«,  unter  Siegel  gelegt.  Diese  Zeitung  stehe  in  Oppo- 
sition zur  Neuenburger  Regierung.  Courvoisier  habe  sich  als- 
dann gefügt.  Der  Bundesrat  stütze  sich  auf  Art.  102  Ziffer  8 
der  Bundesverfassung  (»der  Bundesrat  wahrt  die  Interessen 
der  Eidgenossenschaft  nach  autsen,  wie  namentlich  ihre  völker- 
rechtlichen Beziehungen,  und  besorgt  die  auswärtigen  Ange- 
legenheiten überhaupt«) ;  allein  dem  Bundesrat  seien  nach  dem 
Eingang  von  Art.  102  die  bezüglichen  Befugnisse  und  Ob- 
liegenheiten nur  innerhalb  der  Schranken  der  Verfassung  ver- 
liehen. Eine  andere  Bestimmung  der  Bundesverfassung,  Art.  55, 
gewährleiste  die  Prefsfreiheit.  Wenn  im  Kanton  Neuenburg 
kein  Prefsgesetz  bestehe,  fallen  die  Mifsbräuche  der  Prefsfrei- 
heit  unter    das    gemeine  Recht.     In   Berlin  habe    die  Polizei 


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128  Erster  Teil.   Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz, 

nicht  gewagt,  Zeitungen  zu  unterdrücken.  In  unserem  repu- 
blikanischen Lande  gehe  man  weiter.  Man  habe  das  Eigen- 
tum eines  Bürgers  verletzt,  welchen  man  mit  Unrecht  für  die 
Fehler  änderer  verantwortlich  mache.  Wie  Courvoisier  aus- 
gesagt, sei  der  Redakteur  der  »Avant -Garde«  in  Chaux- de- 
Fonds jedermann,  auch  der  eidgenössischen  Post,  bekannt  ge- 
wesen. Darum  bestand  kein  Grund,  sich  an  den  Drucker  zu 
halten.  Man  habe  aber  nicht  allein  die  »Avant-Garde«  unter- 
sagt, sondern  den  Drucker  verhindert,  die  gegenüber  anderen 
Personen  eingegangenen  Verbindlichkeiten  zu  erfüllen.  Der 
Interpellant  erklärte,  die  Bundesverfassung  sei  verletzt.  Es  sei 
begreiflich,  dals  die  Situation  der  auswärtigen  Staaten  den 
Wunsch  erwecke,  gegen  gewisse  Theorieen  zu  reagieren  und 
zu  dem  Zwecke  bis  in  die  Schweiz  hinein  zu  agieren.  Zwar 
habe  dies  noch  nicht  stattgefunden,  das  könne  aber  noch 
kommen.  War  es  klug,  im  vorliegenden  Fall  so  vorzugehen, 
wie  geschehen?  Nein,  denn  man  werde  alsdann  ohne  Ver- 
teidigung sein  bei  dringlichen  Reklamationen  des  Auslandes, 
welches  sich  auf  die  Schlielsung  einer  Druckerei  berufen 
könne,  um  vom  Bundesrat  analoge  Matsnahmen  zu  verlangen^ 
Es  stehe  nicht  der  Schweiz  zu,  zu  entscheiden,  bis  zu  welchem 
Grade  das  Völkerrecht  verletzt  worden  sei.  Dieses  Urteil  sei 
Sache  des  Auslandes.  Wenn  übrigens  Reklamationen  beim 
Bundesrat  erfolgten,  so  konnte  er  eine  ganz  einfache  Antwort 
geben.  Der  Bundesrat  konnte  sich  hinter  die  Bundesverfassung 
verschanzen  und  erklären,  es  bleibe  nichts  anderes  übrig,  als 
den  Fall  dem  Gericht  zu  unterbreiten.  Allein  der  Bundesrat 
hat  die  Verfassungsschranke  durchbrochen,  und  er  kann  jetzt 
nicht  mehr  behaupten,  dals  er  nicht  die  Befugnis  habe,  eine 
Zeitimg  zu  unterdrücken*). 

Bundesrat  Anderwerth,  Chef  des  eidgenössischen  Justiz-  und 
Polizeidepartements,  beantwortete  die  Interpellation  unter  Hin- 
weis auf  den  cynischen,  massenmörderischen  Charakter  der  Aus- 
lassungen der  »Avant-Garde«.  In  der  öffentlichen  Meinung,  er- 
klärte Anderwerth,  erregten  die  Artikel  allgemeinste  Entrüstung. 
Die  Schweiz  konnte  nicht  dulden,  dafs  das  wilde  Treiben  fernerhin 
auf  dem  Gebiete  der  Eidgenossenschaft  fortdauere,  wenn  sie 
nicht  vielleicht  schwere  Konflikte   mit  dem  Auslande  herauf- 


Bericht  des  »Journal  de  Geneve«  vom  20.  Dezember  1878, 

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Fünfzehntes  Kapitel.    Brousse  und  die  «Avant-Garde«.      129 

beschwören  wollte.  Der  Bundesrat  hat  in  Cbaux^de-Fonds  über 
das  Blatt  Erkundigungen  eingezogen.  Er  war  dazu  befugt, 
weil  ihm  die  gerichtliche  Polizei  zusteht  nach  Art.  7,  12  und 
13  des  Gesetzes  über  die  Bundesrechtspflege  in  allen  Fällen 
der  eidgenössischen  Strafjustiz.  Nachdem  die  Verhältnisse 
näher  bekannt  waren,  glaubte  der  Bundesrat,  das  weitere  Er- 
scheinen des  Hetzblattes  unter  allen  Umständen  verhindern  zu 
sollen.  So  entstanden  die  der  Neuenburger  Regierung  er- 
teilten Instruktionen.  Der  Bundesrat  war  dazu  verfasaungs- 
gemäfs  befugt;  das  Recht  des  Bundesrats  fliefse  aus  Art.  102 
der  Bundesverfassung,  dies  um  so  mehr,  als  es  sich  im  vor- 
liegenden Fall  um  internationale  Pflichten  handelte.  Es  sei 
ein  Irrtum,  wenn  man  annehme,  der  Bundesrat  müsse  sich 
für  Polizeimafsnahmen  der  Vermittlung  der  Kantone  be- 
dienen;  der  Bundesrat  könne  kraft  Gesetz  direkt  vorgehen. 
Courvoisier  habe  sich  anfänglich  geweigert,  den  Befehlen 
des  Bundesrates  zu  gehorchen,  und  dies  führte  zur  Schliefsung 
der  Druckerei.  Da  jedermann  einig  sei,  dafs  die  Schuldigen 
bestraft  werden,  so  hatte  der  Bundesrat,  welcher  über  die 
Sicherheit  der  Schweiz  wachen  müsse,  die  Pflicht,  neuen 
Handlungen  vorzubeugen.  Dazu  besafs  er  auch  die  Kom- 
petenz. Die  Delegierten  der  Neuenburger  Regierung  haben 
nicht  anders  handeln  können,  als  sie  handelten.  Die  »Avant- 
Garde«  hatte  keinen  Herausgeber,  sondern  ein  Komitee; 
man  kannte  die  Redakteure  nicht,  darum  hielt  man  sich  an 
den  Drucker.  Übrigens  ging  man  schonend  vor.  Man  gab 
Courvoisier  eine  Frist.  Nachher  bekamen  die  Delegierten  den 
Eindruck,  Courvoisier  wolle  die  »Avant -Garde«  in  andearer 
Form  fortsetzen,  und  es  wurde  zur  Schliefsung  der  Druckerei 
geschritten.  Das  ist  nichts  so  Aulserordentliches,  Courvoisier 
hat  denn  auch  bis  jetzt  nicht  reklamiert.  Die  Mafsregel 
dauerte  übrigens  nicht  länger  als  24  Stunden,  indem  der 
Drucker  schliefslich  die  von  ihm  verlangte  Erklärung  abgab. 
Der  Bundesrat  werde  die  Untersuchungen  fortsetzen  und  die 
Schuldigen  vor  Gericht  stellen.  Das  sei  der  Hergang  bei  der 
»Avant-Garde«  in  Chaux-de-Fonds.  Der  Bundesrat  halte  da- 
für, er  habe  konstitutionell  durchaus  korrekt  gehandelt.  Der 
Bundesrat  habe  die  Auffassung,  er  dürfe  das  Asylrecht  nicht 
zu  feindseligen  Machinationen  milsbrauchen  lassen,  welche  die 
guten  Beziehungen  der  Schweiz  zu  den  Nachbarstaa^ten  stören 

Langhard,  Die  anarchistische  Bewegung  in  der  Schweiz.  ^  r-> 

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130  Erster  Teil.   Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

und  ihre  eigene  Existenz  gefährden  könnten.  Mit  dieser  Politik 
hoffe  der  Bundesrat  bei  der  Bundesversammlung  und  beim 
Schweizervolke  auch  femer  Billigung  und  einen  festen  Rück- 
halt zu  finden.     (Bravorufe.) 

De  Gingins  (Waadt)  bemerkte,  der  Bundesrat  behaupte, 
er  sei  zu  den  Mafsnahmen  gemäfs  Art.  102  der  Bundesver- 
fassung berechtigt  gewesen.  Der  Bundesrat  nehme  es  leicht 
mit  der  Verfassimgsbestimmung,  wonach  er  nur  innerhalb  der 
Schranken  derselben  seine  Obliegenheiten  erfüllen  könne.  Der 
Bimdesrat  habe  einen  Willkürakt  begangen  und  sich  als  schwach 
gezeigt. 

Anderwerth  erwiderte,  der  Bundesrat  erwarte  mit  ruhigem 
Blut  eine  Anklage  wegen  Verfassungsverletzung  und  werde 
sich  seiner  Verantwortlichkeit  in  keiner  Weise  entschlagen. 
Der  Bimdesrat  habe  den  verfassungsmäfsigen  Richter  nicht 
umgangen ,  sondern  nur  von  seiner  Befugnis  als  gerichtliche 
Polizeibehörde  im  Interesse  der  Justiz  Gebrauch  gemacht.  Da- 
bei sei  niemand  vergewaltigt  worden,  und  der  Bundesrat  habe 
sich  auch  gegen  niemand  als  schwach  erwiesen^). 


Sechzehntes  Kapitel. 
Die  eidgenössische  Schwurgerichtsverhandlung  im  Fall  Brousse. 

Durch  Beschlufs  der  Anklagekammer  vom  4.  März  wurde 
Dr.  med.  Brousse  vor  die  Bundesassisen  gestellt.  Auf  dem  Schlofs 
zu  Neuenburg  im  Grofsratssaale  fanden  am  15.  und  16.  April 
1879  die  Gerichtsverhandlungen  statt.  Den  Vorsitz  führte  Bundes- 
richter Roguin,  dem  Gerichtshofe  gehörten  femer  Olgiati  und 
Honegger  an.  Als  Bundesanwalt  ad  hoc  fungierte  Marc  Morel 
von  Lausanne.  Die  Anklageakte  führte  aus,  die  soziale  Ord- 
nimg, wie  sie  die  »Avant-Garde«  träume,  habe  das  Verbrechen 
zimi  Ausgangspunkt  imd  die  Anarchie  zum  Ziele.  Die  Lehren 
der  »Avant -Garde«,   auf  dem  Gebiete  der  reinen  Theorie  er- 


0  Bericht  des  »Journal  de  Geneve«  und  «Bund«  vom  20.  De- 
zember 1878.  Letzteres  Blatt  stellte  in  dem  Artikel  vom  23.  De- 
zember »Der  Bundesrat  und  die  ,Avant- Garde'«  fest,  dafs  der 
Bundesrat  bisher  in  der  Angelegenheit  vollständig  korrekt  vor» 
gegangen  |sei.  Voraussichtlich  werde  der  Fall  [an  den  eidgenössi- 
schen Untersuchungsrichter  übergehen. 


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Sechzehntes  Kapitel.  Schwurgerichtsverhandl.  im  Fall  Brousse.  131 

laubt,  begründen  eine  Stöi*ung  der  internationalen  Beziehungen 
der  Schweiz,  sobald  sie  sich  auf  bestimmte  Fälle  beziehen  und 
sobald  man,  sich  auf  dieselben  stützend,  dazu  gelange,  den 
Ftirstenmord  zu  predigen.  Diese  staatsgefährliche  und  ver- 
brecherische Prefstätigkeit  werde  durch  Art.  41  des  Bundes- 
strafrechts verpönt  (Art.  41  des  Bundesstrafrechts  von  1853 
lautet:  »Wer  ein  fremdes  Gebiet  verletzt  oder  eine  andere 
völkerrechtswidrige  Handlung  begeht ,  ist  mit  Gefängnis  oder 
Geldbufse  zu  belegen.«)  Die  Anklageakte  wiederholte  die  als 
straffällig  bezeichneten  Artikel,  die  aufserordentlich  scharf  im 
Ausdruck  seien.  Ihr  Verfasser  verlange  den  Kopf  der  Mon- 
archen in  Fällen,  wo  der  Tod  eines  einzelnen  die  Nieder- 
metzelung  von  Tausenden  verhüten  könne:  er  wolle  die  auf- 
ständische Kommune,  er  erhebe  Hödel  und  Nobiling;  die  Er- 
mordung eines  Monarchen  erscheine  ihm  als  ein  Mittel,  die 
anarchistische  Republik  in  den  Massen  zu  befestigen,  welche 
nicht  Zeit  haben,  sich  durch  Lesen  zu  unterrichten,  sich  in  die 
politische  Lage,  die  parlamentarischen  Krisen  hineinzuarbeiten. 
Das  Verbrechen  qualifiziere  sich  als  Delikt  gegen  das  Völker- 
recht. Das  Völkerrecht  umfasse  die  gegenseitigen  Verpflich- 
tungen der  Staaten,  der  Staat  habe  die  Regierungen  und  Ein- 
richtungen der  anderen  Staaten  zu  respektieren.  Man  könnte 
nicht  offener  gegen  diese  internationalen  Pflichten  handeln,  als 
es  die  »Avant-Garde«  getan.  Brousse  habe  die  Artikel  redi- 
giert, korrigiert  und  die  Verantwortlichkeit  dafür  übernommen. 
Da,  wo  er  als  Verfasser  nicht  verantwortlich  wäre,  war  er  es 
als  Herausgeber.  Das  Bundesstrafrecht  von  1853  erlaube 
nicht,  die  Mitschuldigen  eines  Prefsvergehens  zu  verfolgen, 
wenn  die  Urheber  desselben  bekannt  seien.  Die  Mitglieder 
des  Komitees  der  »Avant -Garde«  seien  daher  nur  der  öffent- 
lichen Meinung  verantwortlich,  welche  die  sträfliche  Unklug- 
heit  streng  verurteile,  mit  der  sie  die  Schweiz  kompromittiert 
haben. 

Der  Redaktionskommission  der  »Avant -Garde«  gehörten 
zur  Zeit  des  Prozesses  an:  Spichiger,  Guillocheur  in  Chaux- 
de-Fonds;  Georges  Rössel,  Uhrmacher  in  St.  Imier;  Gustave 
Jeanneret,  Graveur  in  Chaux-de-Fonds;  Lörtscher,  Graveur 
in  Sonvillier  imd  Adhemar  Schwitzgebel,  Graveur  in  Chaux-de- 
Fonds,  sämtlich  Mitglieder  der  internationalen  anarchistischen 
Richtung.     Die  Abhörung   dieser  Mitglieder,   sowie  diejenige 

9* 

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132  Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz, 

von  Pindy,  Mitanteilhaber  des  Unternehmens,  ergaben,  dafs- 
das  Komitee  niemals  eine  öffentliche  Versammlung  hielt.  Alle 
Entscheidungen  in  Sachen  wurden  ohne  Beobachtung  von  Förm- 
lichkeiten gefalst;  Brousse  und  Schwitzgebel ,  letzterer  in  ge- 
ringerem  Mafse,  waren  mit  der  Redaktion  beauftragt.  Die 
Artikel  wurden  Spichiger  übergeben,  der  über  ihren  Inhalt 
niemals  eine  Bemerkung  machte,  sondern  sie,  gleich  den 
übrigen  Mitgliedern  des  Komitees,  billigte.  Spichiger  hielt 
dafür,  dals  die  Artikel  der  >Avant- Garde«  keine  Gefahr  für 
die  guten  Beziehungen  der  Schweiz  zum  Auslande  enthielten. 
Schwitzgebel  hatte  für  die  letzte  Nummer  der  »Avant- Garde«, 
die  vor  dem  Druck  des  Artikels  unterdrückt  wurde,  einen 
Artikel  geschrieben,  worin  er  sich  verwunderte,  dals  das  Land 
Wilhelm  Teils  den  politischen  Mord  als  Vorläufer  der  Freiheit 
verabscheue.  Wäre  der  Artikel  veröffentlicht  worden,  so  hätte 
er  die  Verhaftung  von  Schwitzgebel  zur  Folge  gehabt.  Pindy 
besorgte  die  Korrekturen;  in  Bern  expedierte  er  die  »Avant-- 
Garde«,  was  auf  sehr  geheimnisvolle  Weise  geschehen  müfste, 
um  die  Bemühungen  der  französischen  Polizei,  das  Blatt  an 
der  Grenze  abzufassen,  zu  vereiteln.  Der  politisch  konservative 
Buchdrucker  Courvoisier  druckte  die  »Avant-Garde«,  wie  vor- 
her das  »Bulletin«  der  Juraföderation,  ohne  angeblich  Zeit  zum 
Lesen  dieser  Blätter  zu  finden.  Er  hat  Brousse  niemals  ge- 
sehen und  kümmerte  sich  nach  seiner  Aussage  um  die  »Avant- 
Garde«  nur  in  typographischer  Hinsicht. 

Bundesanwalt  Morel  führte  aus,  der  Bundesrat  habe  nicht 
auf  Anstofs  von  aufsen,  sondern  ganz  von  sich  aus  gehandelt^ 
als  er  die  »Avant-Garde«  unterdrückte.  Die  »Avant-Garde« 
habe  nicht  nur  zum  Fürstenmord,  sondern  auch  zur  Insur- 
rektion aufgefordert.  Wolle  die  Schweiz  vom  Auslande  re- 
spektiert werden,  so  müsse  sie  darauf  halten,  dafs  die  In- 
stitutionen anderer  Staaten  bei  ihr  geachtet  werden.  In  Paris 
sei  das  Witzblatt  »Le  Grelot«  durch  die  Polizei  veranlafst 
worden,  eine  Illustration  wegzulassen,  worin  Wilhelm  Teil  sich 
vor  dem  Gefslerhut  bückte.  Die  Flüchtlinge,  welche  sich  in 
der  Schweiz  äufsem  wie  Brousse,  machen  sich  doppelt  schuldig^ 
gegen  ihren  Heimatsstaat  und  das  Land,  welches  ihnen  Gast- 
freundschaft gewährte. 

In  seiner  langen  Verteidigungsrede,  bei  der  ihm  der  Ge- 
richtspräsident bemerken  mulste,   er  habe  das  Wort  zur  Ver- 


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Sechzehntes  Kapitel.   Schwurgerichts verhandl.  im  Fall  Brousse.  133 

teidigung  und  nicht  zu  einem  Lehrvortrage,  führte  Brousse 
aus,  mit  Emil  Accolas")  betrachte  er  als  Ziel  des  Fortschritt3 
•diejenige  Organisation,  wo  jedes  Individuum  sein  Recht  kenne 
und  wolle,  wo  daher  kein  Gnmd  mehr  zum  Zwange  vorliegen 
und  die  Moral  das  Recht  ersetzen  würde.  Er  verlange,  dals 
Gruppen  von  Gütererzeugern  sich  durch  Verträge  bilden,  die 
nicht  verletzt  werden,  weil  sie  frei  seien.  Man  sage,  dals  das 
Eigentum  ein  natürliches  Recht,  die  Frucht  der  Arbeit  und 
die  Garantie  der  Freiheit  bilde.  Dies  sei  tatsächlich  falsch; 
denn  man  sei  nicht  Eigentümer  durch  das  Recht  der  Geburt, 
und  jene,  welche  am  wenigsten  arbeiten,  besitzen  gewöhnlich 
am  meisten.  Das  wahre  Eigentum  sei  das  kollektivistische. 
Wie  Stuart  Mill  und  wie  Herbert  Spencer  sage,  verletze  das 
individuelle  Eigentum  die  Freiheit  eines  jeden;  denn  aufs 
äufserste  getrieben,  würde  es  einigen  Individuen  gestatten,  den 
ganzen  Erdball  zu  besetzen  und  den  übrigen  Menschen  die 
Existenz  zu  verweigern.  Man  würde,  fährt  Brousse  fort,  uns 
unsere  revolutionären  Ideen  noch  verzeihen;  aber  die  »Avant- 
Garde«  hat  den  politischen  Mord  verteidigt,  und  das  ist  un- 
verzeihlich. Und  doch  erlaubt  man  es  den  Schriftstellern  und 
Künstlern.  Man  bewundert  Shakespeare,  welcher  Brutus  den 
ehrenwerten  Mann  nennt  und  Disraeli,  welcher  dasselbe  tut. 
In  der  Schweiz  ist  die  Verherrlichung  Wilhelm  Teils  eine 
durch  Überlieferung  symbolisierte  Verherrlichung  des  politischen 
Mordes.  Orsini,  welcher  den  Weg  mit  Leichnamen  besäte, 
auf  dem  ihm  ein  Kaiser  folgte,  empfing  von  der  Presse  die 
schönsten  Lobsprüche  für  die  Festigkeit  seiner  Überzeugungen. 
In  Zürich  trägt  ein  von  der  guten  Bürgerschaft  besuchtes 
Caf^  sein  Medaillon  und  seinen  Namen.  Hätte  man  ein  Cafe 
Passanante  gegründet,  so  wäre  der  Bundesrat  zur  Schlielsung 
der  Gasthäuser  eines  ganzen  Quartiers  geschritten.  Die  alten 
Königsmörder  waren  Republikaner,  die  heutigen  sind  Sozialisten, 
und  darum  verfolgt  man  sie.  Der  Königsmord  ist  nicht  unsere 
gewöhnliche  Taktik;  aber  es  kommen  Zeiten,   wo  seine  Aus- 


')  Der  Franzose  Emile  Accolas  war  von  1870  bis  Sommer- 
semester 1871  Professor  für  frajizösisches  Zivilrecht  an  der  Uni- 
versität Bern.  Accolas  bekannte  sich  als  Anhänger  der  Pariser 
Kommune  von  1871.  Siehe  die  von  ihm  verfafste  Broschüre:  »Ma 
Participation  ä  l'Insurrection  de  Paris.*  Berne,  imprimerie  J.  Alle- 
mann,  1871. 


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134  Erster  Teil.   Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

Übung  den  Abgrund  erhellt  und  das  Volk  auf  seine  Knecht- 
schaft aufmerksam  macht,  indem  er  es  zum  Nachdenken  dar- 
über zwingt;  er  kann  den  Zerfall  des  Staates  befördern,  wie 
in  Deutschland,  [indem  er  Ministerkrisen  beschleunigt  und  in 
die  politische  Organisation  Unordnung  bringt.  Brousse  be- 
merkte ferner,  die  Verfolgungen  der  »Avant -Garde«  hätten 
erst  begonnen  nach  den  heftigen  Artikeln  der  »Epoca«  und 
der  »Norddeutschen  Allgemeinen  Zeitung«.  Nach  dem  Atten- 
tat von  Orsini  habe  Felix  Pyat  in  England  eine  Flugschrift 
veröffentlicht,  in  welcher  er  den  Königsmord  verteidigte.  Auf 
Betreiben  des  französischen  Ministers  wurde  er  vor  eine  Jury- 
gestellt,  doch  von  dieser  freigesprochen. 

Den  Geschwomen  wurden  die  zwei  Fragen  gestellt: 

Hat  der  Angeklagte  Brousse  als  Verfasser  oder  Her- 
ausgeber folgender  Artikel  (Anfang  und  Schlufs  jedes  ein- 
geklagten Artikels  wird  wörtlich  angeführt)  in  den  Nummern 
12,  27,  27,  28,  30,  34,  35,  38,  39  und  40  der  Zeitung  »Avant- 
Garde«  mit  rechtswidrigem  Vorsatz  sich  einer  völkerrechts- 
widrigen Handlung  schuldig  gemacht,  indem  er  öffentlich 
zur  Ermordung  fremder  Monarchen  und  Staatsmänner  auf- 
forderte ? 

Hat  der  Angeklagte  Brousse  als  Verfasser  oder  Her- 
ausgeber der  folgenden  Artikel  (wörtliche  Anführung)  in  den 
Nummern  1,  3,  14  und  30  der  Zeitung  »Avant -Garde«  sich 
einer  völkerrechtswidrigen  Handlung  schuldig  gemacht,  indem 
er  öffentlich  zu  bewaffnetem  Aufstande  aufforderte,  um  die 
und  Regierungen  fremder  Staaten  zu  stürzen? 

Die  erste  Frage  wurde  mit  1 1  gegen  1  Stimme  bejaht,  die 
zweite  mit  10  gegen  2  Stimmen  verneint.  —  Zum  Strafurteil  be- 
merkte Olgiati,  er  glaube,  das  Gericht  werde  die  Strafe  soweit 
als  möglich  herabsetzen,  weil  es  sich  im  vorliegenden  Falle  nur 
um  einen  Versuch  handle.  Das  Vergehen  sei  keine  Gebiets- 
verletzung, und  die  kleine  Anzahl  Leser  der  »Avant -Garde« 
__  400  —  hindere  das  Blatt,  eine  grofse  Gefahr  für  die  Schweiz 
herbeizuführen.  Honegger  führte  aus,  er  werde  die  Strafe  so- 
weit als  möglich  herabsetzen,  weil  die  Meinungen  der  »Avant- 
Garde«  diejenigen  einer  politischen  Partei  und  nicht  diejenigen 
eines  einzelnen  Menschen  seien.  Auch  sei  Brousse  in  einem 
ehemals  beinahe  despotisch   regierten  Lande  erzogen  worden 


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Sechzehntes  Kapitel.  Schwurgerichtsverhandl.  im  Fall  Brousse.   135 

und  daher  nicht  in  der  Lage  gewesen,  die  wahre  Freiheit  kennen 
zu  lernen. 

Einstimmig  hat  der  Gerichtshof  Paul  Marie  Louis  Brousse 
zu  zwei  Monaten  Gefängnis,  zehn  Jahren  Verbannung  und  zur 
Zahlung  von  200  Frcs.  Gerichtsgebühr  verurteilt.  Von  der 
Gefängnisstrafe  hatt^  er  21  Tage  durch  die  Untersuchungshaft 
verbtifst  *). 

Zu  der  Verteidigung  von  Brousse  bemerkte  der  Bericht- 
erstatter der  »Neuen  Zürcher  Zeitung« :  »Die  Verteidigung 
Brousses  mit  einer  durchaus  südlichen  Lebhaftigkeit,  einer 
grolsen  Gewandtheit  im  Ausdruck,  einer  seltenen  Klar- 
heit gesprochen,  verursacht  ein  gewisses  Mitgefühl.  Dieser 
junge  Fanatiker  von  35  Jahren  spricht  mit  der  Energie  und 
Überzeugungskraft  eines  Apostels,  welcher  der  Heiligkeit  seiner 
Sendung  sicher  ist.« 

Am  16.  Juni  1879  wurde  Brousse  in  Freiheit  gesetzt. 
Die  Neuenburger  Regierung  hatte  den  Bundesrat  ersucht,  er 
möchte  Brousse  zur  Ordnung  seiner  Angelegenheiten  einen 
Aufenthalt  von  14  Tagen  in  der  Schweiz  gestatten.  Das  Ge- 
such war  damit  begründet,  der  »Avant- Garde «-Prozefs  habe 
viel  Geräusch  erzeugt;  es  sei  möglich,  dafs  französische  und 
deutsche  Spione  Brousse  folgen,  so  dafs  er  Gefahr  laufe,  ver- 
haftet zu  werden,  sobald  er  ausländisches  Gebiet  betrete.  Der 
Bundesrat  lehnte  das  Gesuch  ab,  worauf  die  Neuenburger 
Regierung  beantragte,  man  möchte  ihm  eine  Frist  von  [48 
Stunden  gewähren.     Der  Bundesrat  schlug  auch  das  ab*). 

Brousse  begab  sich  nach  Belgien.  Dort  wurde  er  gleich- 
zeitig mit  Johannes  Most  ausgewiesen.  Er  hatte  in  Belgien 
die  anarchistischen  Umtriebe  fortgesetzt  3). 

Nun  wandte  er  sich  nach  London,  wo  er  mit  K.  Marx 
und  F.  Engels  bekannt  wurde  und  die  anarchistischen  Ideen 
aufgab.    Im  Jahre  1880  kehrte  er  nach  Frankreich  zurück  imd 


*)  S-  den  Prozefsbericht  in  der  »Neuen  Zürcher  Zeitung*,  zweites 
Blatt  vom  17.  April  1879,  erstes  Blatt  vom  18.  April,  erstes  [und 
zweites  Blatt  vom  19.  April,  ferner  den  Bericht  in  Nr.  33  u.  folg.  der 
Zürcher  » Tagwacht «',  verfafst  von  U.  Dürrenmatt  in  Thun,  Bericht- 
erstatter des  Arbeiterbundes  und  des  Grütlivereins. 

^)  •R^volt^«  vom  28.  Juni  1879. 

3)  »Revolte«  vom  23.  August  1879.  Siehe  ferner  Langhard, 
Das  Recht  der  politischen  Fremdenausweisung,  S.  117. 


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136  Erster  Teil.   Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

trat  in  die  Redaktion  des  »Egalit^«  und  des  »Prol^taire«  ein. 
Sofort  begann  er  in  der  Stille  und  in  Verbindung  mit  Malon 
die  Intrigue  gegen  Guesde.  Es  gelang  ihm,  diesen  und  seine 
Anhänger  aus  der  Arbeiterpartei  hinauszudrängen  und  damit 
den  Zwiespalt  in  die  sozialistische  Bewegung  zu  tragen.  1887 
wurde  er  Mitglied  des  Pariser  Munizipalrates  und  einer  der 
Leiter  der  Possibilistenpartei '). 


Siebzehntes  Kapitel. 

Der  weitere  Verlauf  der  Bewegung  in  der  französischen  Schweiz 

(1876-1882). 

Nachdem  die  Sozialrevolutionäre  unmittelbar  nach  der 
Beerdigung  Bakunins  einander  in  einer  Versammlung  das 
Wort  gegeben  hatten,  persönliche  Reibereien  einzustellen 
und  Beleidigungen  gegenseitig  zu  vergessen,  nahm  die  anti- 
autoritäre oder  anarchistische  Richtung  einen  neuen  Auf- 
schwung, womit  die  kurz  darauf  erfolgte  Herausgabe  eines 
deutschen  anarchistischen  Organs  in  Bern,  die  »Arbeiter- 
Zeitung«,  zusammenhängt.  Dieses  Blatt  drang  nach  Deutsch- 
land, und  zum  ersten  Male  verlangten  in  Deutschland  in 
anarchistischen  Arbeiterversammlungen  Arbeiter  das  Wort, 
die  sich  zum  Anarchismus  bekannten.  Um  die  Zeit  wurden  An- 
strengungen gemacht,  einen  Solidaritätspakt  zwischen  den  ver- 
schiedenen dissentierenden  Arbeiterorganisationen  zu  schliefsen. 
Die  »Avant-Garde«  vom  15.  Juli  1877  erklärte,  sie  sei  An- 
hängerin eines  solchen  Paktes;  allein  die  Versöhnung  sei  nur 
mit  solchen  Organisationen  möglich,  die  sich  zur  Autonomie 
bekennen  und  dieses  Wort  nicht  allein  in  das  gemeinsame, 
sondern  auch  in  das  spezielle  Programm  aufnehmen. 

Auf  den  26.  und  27.  Oktober  1876  lud  die  internationale 
anarchistische  Juraföderation  zum  achten  Generalkongrefs  nach 
Bern  ein ,  der  allen  Richtungen  der  Arbeiterbewegung  offen 
stehen  sollte.  Über  die  Stellungnahme  zu  diesem  Kongresse 
kam  es  im  internationalen  Arbeiterverein  Zürich,  der  in  der 
»Meyerei«  seine  Sitzungen  hielt,  zu  lebhaften  Debatten.  Die 
Mehrheit  des  Vereins,  unter  Führung  von  Franz,   wünschte 


0  Stegmann  und  Hugo,  Handbuch  des  Sozialismus,  S.  97. 

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Siehzehntes  Kapitel.    Der  weitere  Verlauf  der  Bewegung  etc.  137 

ein  freundliches  Zusammengehen  mit  den  Anarchisten,  wäh- 
rend Greulich  mit  der  Minderheit  dies  als  unmöglich  be- 
zeichnete. Es  wurde  ein  Schreiben  an  das  immer  noch  be- 
stehende Zentralkomitee  der  deutschen  Sprachengruppe  unter 
J.  Ph.  Becker  in  Genf  geschickt,  und  dieses  erklärte  sich  in 
einier  offenen  Antwort  in  der  >  Tagwacht  c  in  dem  gleichen 
Sinne,  wie  Greulich  sich  geäulsert  hatte.  Das  Bundeskomitee 
wollte  zuerst  den  anarchistischen  Berner  Kongreis  offiziell  be- 
schicken, nahm  dann  aber  seinen  Beschluls  wieder  zurück 
imd  beauftragte  Greulich,  als  Besucher  des  Kongresses,  nicht 
in  der  Stellung  als  Delegierter,  in  Bern,  wenn  nötig  den  Stand- 
punkt des  Arbeiterbundes  zu  vertreten.  Den  Anarchisten  war 
vorher  unter  der  Hand  gesagt  worden.  Greulich  sei  >vendu 
aux  radicaux«,  also  ein  Verräter  an  der  Arbeitersache.  Guts- 
mann griff  Greulich  auf  dem  Bemer  Kongreis  heftig  an,  und 
der  flüchtige  Kommunard  Pindy  überschüttete  ihn  mit  Be- 
schimpfungen '). 

32  Delegierte  hatten  sich  zum  Bemer  Kongreis  ein- 
gefunden, darunter  Guillaume,  Spichiger,  Brousse,  Reinsdorf, 
Gutsmann,  Malatesta,  Ferrari,  Cafiero,  femer  der  deutsche 
Reichstagsabgeordnete  Vahlteich,  der  gegenüber  der  revolutio- 
nären Taktik  den  gleichen  Standpunkt  wie  Greulich  einnahm  *). 

Das  1  Bulletin«  der  F^d^ration  jurassienne  vom  29.  Oktober 
1876  äulserte  sich,  der  achte  antiautoritäre  Kongreis  in  Bern 
habe  auf  die  Berner  Arbeiterschaft  eine  gute  Wirkung  erzeugt 
und  werde  gute  Früchte  für  die  anarchistische  Sache  tragen. 
Greulich,    der  dem  Kongreis   als  Delegierter  des  Schweizer 


0  Das  grüne  Hüsli.  Erinnerungen  von  Hermann  Greulich, 
Zürcher  •  Volksrecht«  vom  1.  Aug.  1900.  Greulich  bemerkt  dort: 
*Wenn  ich  heute  nach  24  Jahren  die  Personen  betrachte,  die  mich 
damals  so  malslos  angriffen,  so  sehe  ich,  dals  sie  zu  einem  gewissen 
Teile  Spielsbürger  geworden  sind,  die  sich  von  der  Bewegung 
zurückgezogen  haben,  oder  dals  sie  zu  einem  andern  Teile  in  den 
Dienst  des  ihnen  damals  in  Grund  und  Boden  verfluchten  Staates 
gegangen  sind,  gute  Stellungen  einnehmen  und  ganz  zahm  ge- 
worden sind,  während  mir,  dem  , Verkauften*  und  dem  »Verräter' 
von  damals  vergönnt  ist,  in  unabhängiger  Stellung  die  Interessen 
der  Arbeiterschaft  zu  vertreten  und  dabei  immer  noch  auf  dem 
linken  Flügel  zu  stehen.« 

*)  Vgl.  Berghof f-Ising,  Die  sozialistische  Arbeiterbewegung  in 
der  Schweiz,  S.  147. 


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138  Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

Arbeiterbundes  beigewohnt  habe,  hätte  erklärt:  »Die  Inter- 
nationale ist  tot« ,  welche  Erklärung  der  Kongreis  mit  einem 
homerischen  Gelächter  begleitete,  die  einzige  Antwort,  die  sie 
verdiente.  Vahlteich  habe  für  ein  »friedliches  Nebeneinander- 
gehen« mit  den  Jurassiern  gesprochen.  Zwischen  der  jurassi- 
schen Internationalen  und  dem  Arbeiterbund  können  und  sollen 
brüderliche  Beziehungen  bestehen '). 

Am  14.  Januar  1877  wurde  von  den  jurassischen  An- 
archisten in  St.  Imier  eine  Volksversammlung  gehalten  zur 
Besprechung  der  Revision  der  Berner  Staatsverfassung.  Die 
Versammlung  beschlols,  an  die  Bürger  ein  Manifest  zu  richten, 
welches  u.  a.  folgende  Programmpunkte  aufstellte: 

La  souverainet^  populaire  ne  peui  exister  que  moyennant 
la  plus  compl^te  autonomie  des  individus  et  des  groupes. 

Nous  voulons  la  commune  sociale  constituee  par  la  libre 
f^d^ration  locale^). 

Um  diese  Zeit  war  hiernach  der  anarchistische  Gnmdsatz 
»Absolute  Enthaltung  von  jeder  Politik«  noch  nicht  streng 
durchgeführt. 

Auf  dem  Jahreskongrels  der  Juraföderation  am  4.,  5.  und 
6.  August  1877  wurde  die  Bildung  von  Gewerkschaftsvereinen 
besprochen.  In  einer  Resolution  empfahl  die  Föderation  die 
Bildung  solcher  Vereine,  da  sie  bei  einer  siegreichen  Revolu- 
tion der  Neuorganisation  zur  Basis  dienen  könnten.  Die 
Föderation  befürwortete  aber  solche  Arbeitervereine  nur  mit 
dem  Vorbehalt,  dafs  man  die  Vereine  nie  in  Organisationen 
ausarten  lasse,  die  lediglich  Lohnfragen  behandeln.  Von 
anarchistischen  Gruppen  in  Berlin  und  Leipzig  erhielt  der 
Kongrefs  in  St.  Imier  Sympathietelegramme  3). 

Am  19.  und  20.  August  1877  fand  in  einer  kleinen  nicht 
genannten  Grenzstadt  ein  Kongrefs  der  französischen  Födera- 
tion statt,  die  zum  Organ  die  »Avant-Garde«  hatte.  An  den 
Kongrefs  wurde  August  Spichiger,  Guillocheur,  vom  »Bureau 
f^d^ral   international«    delegiert.     Die   französische   Föderation 


0  «Bulletin«  der  Föderation  jurassienne  vom  5.  November  1876. 
Am  Schlufs  des  Banketts  der  Kongressisten  vom  29.  Oktober  pro- 
testierten mehrere  Mitglieder  der  Juraföderation  gegen  die  Teil- 
nahme Greulichs  am  Bankett. 

*)  »Bulletin«  der  F^d^ration  jurassienne  vom  21.  Januar  1877. 

3)  Ebenda  vom  12.  August  1877. 


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Siebzehntes  Kapitel.    Der  weitere  Verlauf  der  Bewegung  etc.   139 

zählte  damals  zwölf  Sektionen,  zur  Zeit  des  Bemer  Kongresses 
von  1876  existierten  nur  drei.  Besprochen  wurde  auf  dem 
gehjeimen  Kongrefs  namentlich  die  Frage  der  Propaganda. 
Der  Kongrefs  beschlofs,  der  Aufmerksamkeit  der  Sektionen 
folgende  Mittel  zu  empfehlen:  für  die  Städte  eine  lebhafte 
Propaganda  durch  Bücher,  Zeitungen  und  Broschüren;  auf  dem 
Lande  Eintritt  ergebener  Genossen  in  die  ambulanten  Berufs- 
arten. Überall  soll,  sobald  die  Kraft  der  Sektionen  es  ge- 
stattet, Propaganda  durch  die  Tat  getrieben  werden.  Der 
Kongrefs  behandelte  auch  die  Redaktion  und  Administration 
der  »Avant-Garde«.  Brousse,  Mitglied  der  Föderalkommission, 
teilte  mit,  dafs  die  Kosten  der  »Avant-Garde«  bisher  durch 
freiwillige  Beiträge  gedeckt  worden  seien.  Die  französische 
Föderation  beschlofs  weiter,  dafs  sie  alle  Volksbewegungen 
benutzen  werde,  um  in  den  Grenzen  der  Möglichkeit  das 
anarchistische  Programm  zu  verwirklichen;  sie  ermahnte  aber 
die  Sektionen,  ihre  Kräfte  nicht  dadurch  zu  gefährden,  dafs 
sie  einer  bürgerlichen  Partei  zum  Siege  verhelfen.  Wenn 
Streiks  eintreten  in  Gegenden,  wo  die  französischen  Sektionen 
einigen  Einflufs  haben,  sollen  sie  den  Streiks  einen  revolutio- 
nären Charakter  zu  geben  suchen,  indem  sie  die  Streikenden 
auffordern,  von  den  Arbeitseinrichtungen  gewaltsam  Besitz  zu 
ergreifen.  Zu  dem  neunten  Generalkongrefs  der  Internationalen 
Arbeiterassoziation  in  Verviers,  am  6.,  7.  und  8.  September 
1877,  wurden  Brousse  und  Jules  Montels,  Maler,  delegiert*). 

Aufser  Brousse  und  Montels  nahm  auch  Krapotkin  als 
Vertreter  der  Juraföderation  am  Kongrefs  in  Verviers  teil. 
Auf  den  Vorschlag  von  Costa,  amendiert  durch  Brousse, 
wurde  vom  Generalkongrefs  in  Verviers  beschlossen,  jeder 
Revolutionär  habe  die  Pflicht ,  moralisch  und  materiell  jedes 
Land  zu  revolutionieren,  wie  es  auch  seine  Pflicht  sei,  jede 
begonnene  Bewegung  auszudehnen,  da  es  nur  auf  diese  Weise 
möglich  sei,  die  Revolution  in  den  Ländern,  wo  sie  aus- 
breche, zum  Siege  zu  führen.  Der  Kongrefs  erklärte  seine 
Sympathie  und  Solidarität  mit  den  Genossen,  welche  in  ver- 
schiedenen Bewegungen,  u.  a.  in  Benevent,  Petersburg,  Bern 
und  den  Vereinigten  Staaten  ein  Opfer  ihrer  revolutionären 
Energie  wurden.      Der    Kongrefs    empfahl    die   Bildung   von 


0  »Avant-Garde«  vom  25.  August  1877. 

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140  Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ,  Schweiz. 

Gewerkschaften,  deren  Hauptaufgabe  die  Abschaffung  des 
Proletariats  sei,  d.  h.  die  Entreilsung  der  Arbeitsinstrumente 
aus  den  Händen  ihrer  gegenwärtigen  Inhaber.  Der  Kongrefs 
betrachtet  es  als  unmöglich,  zwischen  den  anarchistischen 
Sozialisten  (socialistes  -  anarchistes  -  revolutionnaires)  und  den 
politischen  Sozialisten  einen  Solidaritätspakt  zu  schlief sen  *). 

Am  30.  März  1878  starb  in  Neuenburg  Charles  Beslay, 
gewesenes  Kommunemitglied.  Von  Bern,  Lausanne,  Genf 
und  Chaux- de -Fonds  waren  Kommunards  gekommen,  um 
bei  der  Beerdigungsfeier  zu  demonstrieren.  Zwei  Kommune- 
mitglieder wollten  am  Grabe  sprechen.  Auf  Wunsch  des 
Sohnes  des  Toten  verbot  jedoch  der  Regierungsstatthalter 
Gerster  in  Neuenburg  das  Reden  unter  Androhung  von  Ge- 
walt im  Übertretungsfalle.  Hingegen  erliefsen  die  Kommunards 
Lefrangais,  Amould,  Avrial,  Clemence,  Pindy,  Jeallot,  Razoua, 
Baudrand,  Gauterie,  Gaffiot,  Faivret,  Blanc,  Darg^re,  ferner 
dieJSchweizer  Jeanneret,  Wenker  und  Sottaz  einen  Protest ''), 
und  das  Supplement  zur  »Avant-Garde«  vom  8.  April  1878  . 
brachte  zudem  ein  Gedicht,  betitelt: 

Le  Prefet  Guer-s'-tair! 

Le  Prüfet  d'  Neuchätel-Ville, 
Un  certain  monsieur  Gerster; 
Jaloux  des  lauriers  d*  Gessler, 
Et  de  ceux  de  Va-t-en-ville 
Pensait  qu'  pour  6tr'  bon  Prüfet 
Faut  accomplir  un  fort  fait. 
Le  voilä  qui  mont'  de  suite 
D'mander  les  ordres  du  jesuite, 
Disant:  j'hais  les  communards 
J'aim'  mieux  les  pap'lards. 
La  morale  de  cette  histoire 
C'est  que  vot'  Constitution 
Est  viol^e  par  rambition 
D'un  Prüfet  qui  aim'  la  gloire; 
Desormais  Neuchätelois 
NVous  moquez  plus  des  Bernois. 
Pour  d^truire  Tarbitraire 
Qui  partout  regne  sur  terre 
II  faut  la  Revolution 
C'est  ma  conviction. 


')  -Avant-Garde«  vom  25.  September  1877. 
*)  »Avant-Gardec  vom  8.  April  1878. 


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Siebzehntes  Kapitel.    Der  weitere  Verlauf  der  Bewegung  etc.  141 

Am  3.,  4.  und  5.  August  1878  hielt  die  F^^ration 
jurassienne  ihren  Jahreskongrefs  in  Freiburg  (Schweiz)  ab. 
Als  erstes  Traktandum  figurierte:  Expose  der  anarchistischen 
Ideen.  Brousse  deponierte  auf  dem  Bureau  einen  Brief  und 
ein  Expose  von  Elis^  Reclus,  der  dem  Kongrefs  nicht  bei- 
wohnen konnte.  In  dem  Briefe  führte  Reclus  aus ,  solange  es 
ein  Unrecht  gebe,  verharren  die  Anarchisten  in  permanenter 
Revolution.  Brousse  betonte,  die  anarchistische  Theorie  ver- 
möge den  Staat  nicht  zu  zerstören,  der  etwas  Konkretes,  eine 
Tatsache  sei.  Dem  Staat  müsse  man  daher  etwas  anderes 
als  die  Theorie  entgegensetzen:  die  Tat.  Die  Eroberung  der 
Macht  durch  das  Stinmirecht  sei  eine  Illusion,  zu  der  selbst 
die  reaktionärsten  Parteien  nicht  hinneigen.  Durch  Gewalt 
müsse  man  den  Staat  zerstören.  Das  Mittel  dazu  bestehe  in 
einer  Akkumulation  von  grofsen  Kräften.  Diese  Akkumulation 
könne  nur  durch  die  Propaganda  erzielt  werden.  Diese  Not- 
wendigkeit haben  die  Männer  der  anarchistischen  Partei  in 
Betracht  zu  ziehen.  Die  insurrektionelle  Agitation,  die  Propa- 
ganda der  Tat  nehme  einen  breiten  Raum  unter  den  Aktions- 
mitteln ein.  Krapotkin  äufserte  sich  dahin,  die  Anarchisten 
müssten  alles  verhüten,  was  dazu  beitragen  könnte,  die  er- 
sdiütterte  Staatsidee  zu  befestigen.  Durch  theoretische  und 
namentlich  insurrektionelle  Propaganda  müsse  man  die  Be- 
wegung im  Volke  zum  Zwecke  der  Desorganisation  des  Staates 
stärken.  Schwitzgebel  erklärte,  die  kommunale  Autonomie 
würde  den  Ausgangspunkt  für  eine  allgemeine  Volksagitation 
bilden.  Der  Freiburger  Kongrefs  beschlofs,  da  viele  Arbeiter 
der  Internationalen  Arbeiterassoziation  nicht  angehören,  er- 
scheine es  als  nützlich,  die  Arbeiterkräfte  in  besonderen  Ver- 
einen zu  organisieren^). 

Auf  dem  Jahreskongrefs  der  Juraföderation  am  12.  Okt. 
1879  in  Chaux-de-Fonds  wurde  mitgeteilt,  seit  dem  Freiburger 
Kongrefs  habe  sich  die  Bewegung  verlangsamt.  In  allen 
Sektionen  befänden  sich  indessen  eine  Anzahl  Männer,  die 
beständig  in  Aktion  seien.  Krapotkin  wies  auf  die  Bedeu- 
tung hin,  welche  die  lokale  Agitation  für  die  anarchistische 
Idee  habe»). 


0  -Avant-Garde«  vom  12.  u.  26.  August  u.  9.  Sept.  1878. 
*)  •R^volt^.  vom  18.  Oktober  1879. 


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142  Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

Nach  dem  Kongrefs  zu  Chaux-de-Fonds  am  9.  und  10. 
Oktober  1880,  an  dem  u.  a.  Krapotkin,  Elis^  Reclus  und 
Cafiero  teilnahmen,  gewann  der  Anarchismus  in  Frankreich  an 
Boden').  Der  Kongreis  erklärte,  er  bezwecke  den  Kollektivis- 
mus mit  allen  seinen  logischen  Konsequenzen.  Der  konmiu- 
nistische  Anarchismus  sei  die  notwendige  und  unabweisbare 
Folge  der  sozialen  Revolution  und  der  Ausdruck  der  neuen 
Zivilisation,  welche  diese  Revolution  inauguriere.  Unter  revo- 
lutionären Gesängen  schlofs  der  Kongrefs*). 

Auf  den  14.  Juli  1881  wurden  die  Revolutionäre  der 
ganzen  Welt  zu  einem  Kongresse  nach  London  eingeladen  3). 
Im  Namen  der  Kommission  zeichnete  der  Sekretär  G.  Rehcorb. 
Die  Einladung  bezeichnete  als  Zweck  die  Gruppierung  und 
Vereinigung  der  revolutionären  Kräfte.  Überall  verschärfe 
sich  die  Reaktion  und  erfolgen  Ausweisungen,  selbst  Eng- 
land und  die  Schweiz  bilden  keine  Zuflucht  mehr  für  die  Ver- 
teidiger der  sozialen  Gerechtigkeit.  Da  der  Kongrefs  keine 
Vollmachten  habe,  behalten  alle  an  ihm  vertretenen  Sektionen 
ihre  Unabhängigkeit.  Der  »Revolte«  wünschte  dem  Londoner 
Kongrefs  den  besten  Erfolg. 

Auf  dem  Londoner  Anarchistenkongrefs  waren  nach  den 
Angaben  des  »Revolte«  60  Föderationen  und  59  Gruppen  oder 
Sektionen  vertreten,  ungefähr  50000  Personen  umfassend.  Von 
der  Schweiz  hatten  sich  beteiligt:  die  F^d^ration  jurassienne, 
die  sozialdemokratische  Union  von  Basel  und  die  sozial-revo- 
lutionären deutschen  Gruppen  der  Schweiz.  Krapotkin  vertrat 
den  Genfer  ?  Revolte«  und  eine  sozial -revolutionäre  Gruppe 
von  Lyon.  Krapotkin,  der  an  den  Londoner  Beschlüssen  einen 
hervorragenden  Anteil  nahm,  erklärte,  durch  die  Zeitung  und 
die  Broschüren,  die  der  »Revolte«  drucke,  spreche  er  zur 
grofsen  Masse.  Nicht  an  die  Bekehrten  wende  er  sich,  sondern 
namentlich  an  die,  welche  noch  nicht  ganz  bekehrt  seien.   Die 


0  Krapotkin,  Memoiren,  IL,  S.  302. 

*)  »R^volt^*  vom  17.  Oktober  1880. 

3)  Die  Internationale  von  New- York  berief  zu  derselben  Zeit 
einen  Kongrefs  nach  Zürich;  die  europäische  Internationale  wollte 
diesen  als  einen  Autoritätskongrefs  bezeichnen  und  stellte  ihm  den 
Londoner  als  einen  Freiheitskongrefs  gegenüber.  J.  Garin,  Die 
Anarchisten,  S.  35. 


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Siebzehntes  Kapitel.    Der  weitere  Verlauf  der  Bewegung  etc.  143 

populären  Broschüren  gehen  in  einer  sehr  grofsen  Zahl  von 
Exemplaren  nach  allen  Ländern'). 

Der  Delegierte  der  Juraföderation  bezeichnete  die  natio- 
nalen Föderationen  als  ungenügend;  die  Juraföderation  halte 
dafür,  dafs  die  Unterdrückten  der  ganzen  Welt  sich  zu  einem 
internationalen  Bund  von  autonomen  Gruppen,  Gesellschaften, 
Gewerkschaften  etc.  vereinigen  müssen.  Jede  Gruppe  könne 
sich  nach  Belieben  organisieren;  es  genüge,  dafs  die  Gruppe 
in  die  Organisation  eintrete  und  erkläre,  sie  wolle  den  Um- 
sturz der  bestehenden  Gesellschaft  mit  den  gewalttätigsten 
Mitteln.  Die  Streiks,  wenngleich  sie  bis  jetzt  noch  keine  be- 
friedigenden Resultate  für  die  Arbeiter  ergeben  haben,  seien 
indessen  ein  mächtiges  Aktionsmittel,  namentlich  wenn  sie 
einen  revolutionären  Charakter  annehmen.  Die  Föderation 
erkläre  sich  gegen  jede  Teilnahme  an  der  Politik'). 

Der  Delegierte  der  Juraföderation  und  Krapotkin  be- 
fürworteten namentlich  die  Propaganda  imter  den  Bauern. 
Damit  bei  der  nächsten  Revolution  die  Bauern  mit  den  An- 
archisten sympathisieren,  müsse  man  ihnen  die  Antipathie  bei- 
bringen, welche  in  den  Städten  die  Arbeiter  gegen  die  Bour- 
geois beseele.  Zu  dem  Zwecke  sei  erforderlich,  auf  dem  Lande 
kleine,  in  einem  ganz  einfachen  und  sehr  volkstümlichen  Stile 
redigierte  Druckschriften  zu  verbreiten,  welche  den  Zweck  der 
Internationale  und  ihre  Prinzipien  klar  darstellen.  Diese  Propa- 
ganda habe  die  Juraföderation  versucht,  sie  sei  vollständig  ge- 
lungen. Die  beiden  Delegierten  forderten  eindringlich,  dafs 
der  Kongrefs  den  Organisationen  die  Propaganda  auf  dem 
Lande  unter  den  Bauern  mittels  einer  ungeheueren  Quantität 
von  Flugschriften  vorschlage  3). 

Der  Londoner  Kongrefs  beschlofs,  der  Organisation  der 
Revolutionäre  die  Bezeichnung  Internationale  Arbeiterassoziation 
zu  geben.     Der  Kongrefs  fafste  folgende  Beschlüsse: 

1.  Die  Internationale  Arbeiterassoziation  erklärt  sich  als 
Gegner  jeder  parlamentarischen  Politik.  Wer  die  Grundsätze 
der  Assoziation  annimmt  und  verteidigt,   kann  Mitglied  der- 


0  »R^volt^«  vom  23.  Juli  1881. 
*)  »R^valt^»  vom  6.  August  1881. 
3)  »R^volt^c  vom  20.  August  1881. 


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144  Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz, 

selben  sein.  Jede  beitretende  Gruppe  hat  das  Recht,  direkt  mit 
allen  anderen  Gruppen  oder  Föderationen,  die  ihr  ihre  Adresse 
geben  können,  zu  korrespondieren.  Um  indessen  die  Be- 
ziehungen zu  erleichtern,  wird  ein  internationales  Auskunfts- 
bureau errichtet.  Dieses  Bureau  wird  aus  drei  Mitgliedern 
gebildet.  Die  allgemeinen  Kosten  werden  durch  freiwillige 
Beiträge  gedeckt,  welche  dem  Bureau  übermittelt  werden.  Die 
Beitrittserklärungen  werden  im  Bureau  entgegengenommen, 
welches  sie  allen  Gruppen  mitteilt.  Der  internationale  Koa- 
greis  wird  gemäfs  den  Beschlüssen  der  beigetretenen  Gruppea 
und  Föderationen  zusammentreten. 

2.  In  Erwägung,  dafs  die  Internationale  Arbeiterassoziatioft 
als  notwendig  erkannt  hat,  mit  der  mündlichen  und  schrift- 
lichen Propaganda  die  Propaganda  der  Tat  zu  verbinden ;  in  Er- 
wägung ferner,  dafs  der  Zeitpunkt  einer  allgemeinen  Revolution 
nicht  entfernt  ist  und  die  revolutionären  Elemente  bald  be- 
rufen sein  werden,  Beweise  ihrer  Hingebung  für  die  Proletarier- 
sache und  ihrer  Aktionsmacht  zu  geben,  spricht  der  Kongrels 
den  Wunsch  aus,  die  der  Assoziation  beitretenden  Organi- 
sationen möchten  nachstehende  Vorschläge  berücksichtigen: 

Es  ist  von  strikter  Notwendigkeit,  alle  möglichen  An- 
strengungen zu  machen,  um  durch  Taten  die  revolutionäre  Idee 
und  den  Empörungsgeist  in  jenem  grofsen  Teil  der  Volksmasse 
zu  propagieren,  welcher  noch  nicht  aktiv  teilnimmt  an  der  Be- 
wegung und  sich  Illusionen  hingibt  hinsichtlich  der  Moralität 
und  Wirksamkeit  der  gesetzlichen  Mittel. 

Indem  wir  den  legalen  Boden,  auf  welchem  man  bis  heute 
allgemein  verblieben  ist,  verlassen,  um  unsere  Aktion  auf  den 
Boden  der  Illegalität  zu  verpflanzen,  welche  der  einzige  zur 
Revolution  führende  Weg  ist,  ist  es  notwendig,  zu  Mitteln  Zu- 
flucht zu  nehmen,  die  in  Übereinstimmung  mit  diesem  Zwecke 
stehen. 

Die  Verfolgungen,  denen  die  öffentliche  revolutionäre 
Presse  in  allen  Ländern  ausgesetzt  ist,  machen  die  Organi- 
sation einer  geheimen  Presse  zur  Notwendigkeit. 

Da  die  grofse  Masse  der  Landarbeiter  noch  aufserhalb 
der  sozialistisch-revolutionären  Bewegung  steht,  ist  es  absolut 
notwendig,  unsere  Anstrengungen  nach  dieser  Seite  zu  richten, 
indem  wir  uns  vor  Augen  halten,  dafs  die  gegen  die  jetzigen 
Institutionen   gerichtete  einfachste  Tat  besser   zu  den  Massen 


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Siebzehntes  Kapitel.    Der  weitere  Verlauf  der  Bewegung  etc.  145 

spricht  als  Tausende  von  Druckschriften  und  Fluten  von 
Reden,  und  dafs  die  Propaganda  der  Tat  auf  dem  Lande 
noch  mehr  Bedeutung  hat  als  in  den  Städten. 

Die  technischen  und  chemischen  Wissenschaften,  welche 
der  revolutionären  Sache  bereits  Dienste  geleistet  haben,  sind 
berufen,  derselben  künftig  noch  gröfsere  zu  leisten.  Der  Kon- 
grefs  empfiehlt  daher  den  Gruppen  und  den  einzelnen  Mit- 
gliedern der  Internationalen  Arbeiterassoziation,  grofses  Ge- 
wicht auf  das  Studium  dieser  Wissenschaften  und  ihrer  Ver- 
wendung als  Verteidigimgs-  und  Angriffsmittel  zu  legen. 

Der  Kongrefs  erklärte,  da  er  kein  anderes  Recht  habe, 
als  die  allgemeinen  Linien  für  die  beste  sozialistisch-revolutio- 
näre Organisation  aufzustellen,  überlasse  er  es  der  Initiative 
der  Gruppen,  die  geheimen  und  anderen  Organisationen  zu 
bilden,  welche  ihnen  für  den  Triumph  der  sozialen  Revolution 
als  nützlich  erscheinen*). 

Freudig  verkündete  der  »Revolte«  vom  23.  Juli  1881  die 
so  lang  erwogene  Vereinigung  der  Revolutionäre  beider  Welten 
als  ein  fait  accompli.  Die  Internationale  Arbeiterassoziation 
sei  der  Boden,  auf  dem  sich  die  Verständigung  vollzog  und 
die  grofse  Assoziation,  welche  vor  zehn  Jahren  die  Bourgeoisie 
zittern  machte,  erlange  neues  Leben.  Es  sei  aber  auch  Zeit, 
freimütig  zur  Revolution  zu  schreiten,  zum  vollständigen  Um- 
sturz der  verworfenen  Institutionen  der  gegenwärtigen  Ge- 
sellschaft; der  Londoner  Kongrefs  erkläre,  dafs  die  gegen- 
wärtige Gesellschaft  die  Immoralität  zur  Gnmdlage  habe  und 
deshalb  mit  allen  Mitteln  abgeschafft  werden  müsse,  wodurch 
die  Moral  wieder  hergestellt  werde"). 

Ende  Mai  1882  lud  die  Juraföderation  alle  die,  welche  den 
Kampf  gegen  jede  Unterdrückung,  den  Umsturz  jeder  Macht 
anstreben,  ein,  am  Jahreskongrefs  der  Föderation  am  4.  Juni 
1882  in  Lausanne  teilzunehmen.  Da  in  Genf  am  12. — 14.  August 
1882  ein  internationales  Musikfest  stattfand,  stellte  Reclus  auf 


0  *R6volte*  vom  23.  Juli  1881.  —  Der  Bericht  des  »Revolte« 
fügte  bei,  es  liege  auf  der  Hand,  dafs  der  Kongrefs  in  den  für  die 
Öffentlichkeit  bestimmten  Beschlüssen  nicht  seine  ganze  Meinung 
über  die  Aktionsmittel  aussprechen  konnte,  welche  die  Revolutio- 
näre anwenden  können. 

^)  »R^volt^«  vom  23.  Juli  1881. 

Langhard,  Die  anarchistische  Bewegung  in  der  Schweiz.  10 


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146  Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

dem  Kongrefs  in  Lausanne  den  Antrag,  gleichzeitig  in  Genf  einen 
Kongrefs  der  Anarchisten  abzuhalten.  Dies  wurde  beschlossen. 
Bei  Erörterung  der  Propaganda-  und  Aktionsmittel  betonte 
Hermenjat,  die  Anarchisten  müssen  aufs  Land  gehen  und  sich 
mit  den  Bauern  in  Verbindung  setzen,  die  mehr  vorgerückt 
seien  als  manche  Städter.  Elis^e  Reclus  sprach  sich  dahin 
aus,  kleine,  speziell  für  die  Bauern  geschriebene  Broschüren 
würden  der  anarchistischen  Sache  gute  Dienste  leisten;  er 
ersuchte  die  Genossen,  sich  ernstlich  mit  dieser  Angelegenheit 
zu  befassen.  Werner  empfahl  die  Propaganda  auf  dem  Boden 
der  Gemeinden.  Die  Anarchisten  seien  immer  noch  zu  sehr 
Theoretiker.  Der  Kampf  gegen  die  Munizipalautorität  werde 
zu  sehr  vernachlässigt.  Man  müsse  durch  energische  Agitation 
die  Autorität  der  Gemeinden  zu  zerstören  suchen,  es  dahin 
bringen,  dafs  die  Bürger  die  Gemeinderäte  stürzen  und  die 
Geschäfte  selber  in  die  Hand  nehmen.  Der  Kongrefs  nahm 
alsdann  eine  Resolution  an,  welche  alle  Aktionsmittel,  Wort, 
Schrift  und  Taten  als  dringlich  bezeichnete  und  dem  Eifer  der 
Genossen  eine  unausgesetzte  Propaganda,  insbesondere  »bei 
unseren  Brüdern«,  den  Bauern,  empfahl.  Eine  familiäre  Abend- 
unterhaltung mit  revolutionären  Gesängen,  beendigte  den  Kon- 
grefs'). 

Gemäfs  dem  Beschlufs  des  Lausanner  Kongresses,  der 
einem  von  den  Anarchisten  in  Lyon,  St.-Etienne,  Wien  und 
anderen  Orten  geäufserten  Wunsche  Folge  gab,  wurde  eine 
intime  Versammlung  der  Glieder  der  Juraföderation  und  aller 
derjenigen,  welche  daran  teilnahmen  wollen,  auf  August  1882 
in  Aussicht  genommen.  Auf  die  Tagesordnung  wurde  gesetzt : 
»Die  von  den  Sozialanarchisten  angesichts  möglicher  Eventuali- 
täten zu  ergreifenden  Mafsnahmen.«  Die  Versammlung  wurde 
auf  den  13.  August  in  Genf  angesetzt,  die  Einladung  erging 
von  G.  Herzig  (Genf)  ^).  Auf  der  Versammlung  liefsen  sich  ver- 
treten :  die  Städte  Lyon,  Villefranche,  St.  Etienne,  Wien,  Mon- 
ceau-les-Mines,  Paris,  Bordeaux,  Cette  sowie  die  Juraföderation. 


0  »Revolte«  vom  8.  Juli  1882.  Eine  an  der  Abendunterhaltung 
zu  Gunsten  von  Mosts  *  Freiheit«  veranstaltete  Sammlung  ergab 
Frcs,  17,50. 

*)  Der  Schweizer  Georges  Herzig,  der. frühere  Redakteur  des 
»Revolte«,  schreibt  oft  Artikel  in  den  Genfer  »R^veil«,  die  mit 
G.  H.  gezeichnet  sind. 


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Siebzehntes  Kapitel.   Der  weitere  Verlauf  der  Bewegung  etc.  147 

Zahlreiche  Sympathieerklärungen  trafen  aus  Frankreich,  Italien, 
Spanien  und  Belgien  ein.  Die  Delegierten  erstatteten  Bericht 
über  die  Bewegung  in  ihren  Sektionen.  Der  Kongrefs  be- 
schlols,  ein  Manifest  zu  lancieren,  das  folgende  Stelle  enthielt : 

»Notre  ennemi,  c'est  le  proprietaire  qui  d^tient  le  sol  et 
qui  fait  travailler  le  paysan  ä  son  profit;  notre  ennemi,  c'est 
le  patron  qui  poss^de  Tusine  et  qui  Ta  remplit  de  serfs  du 
salariat;  notre  ennemi,  c'est  Tfitat,  monarchique,  oligarchique, 
d^mocratique ,  ouvrier,  avec  ses  fonctionnaires  et  ses  ^tats- 
majors  d'officiers,  de  magistrats  et  de  mouchards.  Notre 
ennemi,  c'est  toute  abstraction  de  Tautorit^,  qu'on  Tappelle 
Diable  ou  bon  Dieu,  au  nom  de  laquelle  les  pr^tres  ont  si 
longtemps  gouvern^  les  bonnes  ämes.  Notre  ennemi,  c'est  la 
loi,  toujours  faite  pour  l'oppression  du  faible  par  le  fort,  et 
pour  la  justification  et  la  cons^cration  du  crime  ....  Dans  la 
mesure  de  nos  forces,  nous  travaillons  ä  la  destruction  de 
toutes  les  institutions  officielles,  et  nous  nous  d^larons  soli- 
daires  de  tout  homme,  groupe  ou  societ^  qui  nie  la  loi  par 
un  acte  revolutionnaire.    Nous  ecartons  tous  les  moyens  legaux, 

parce  qu'ils  sont  la  n^gation  m^me  de  notre  droit Nous 

voulons  rester  nos  propres  maltres,  et  celui  d'entre  nous  qui 
viserait  ä  devenir  un  chef,  est  trattre  ä  notre  cause  ^).« 

Die  französischen  Anarchisten,  die  sich  an  der  Genfer 
Versammlung  beteiligt  hatten,  wollten  nachher  eine  öffentliche 
Versammlung  in  Lausanne  abhalten ;  allein  sie  wurde  gestört. 
Die  bürgerliche  Presse  verlangte,  solche  Versammlungen  sollten 
in  Zukunft  verboten  werden. 

Die  Juraföderation  bemerkte  in  ihrer  Einladung  zum  Kon- 
grefs in  Chaux-de-Fonds  am  7.,  8.  und  9.  Juli  1883,  angesichts 
der  bevorstehenden  Revolution,  deren  Vorzeichen  sich  täglich 
zeigen,  sei  es  nötig,  dafs  die  Anarchisten  mit  allen  Mitteln 
die  Köpfe  vorbereiten  für  eine  ökonomische  Revolution;  denn 
das  Eigentum  sei  die  Ursache  aller  Übel.  Es  wurde  be- 
schlossen, in  dem  Bericht  des  »R^voltec  über  die  Verhand- 
lungen keine  Namen  zu  nennen  =*). 

Die  Beschlüsse  des  Londoner  Kongresses  von  1881  bildeten 
den  Ausgangspunkt  für  die  Organisation  der  Anarchisten.   Auf 


0  »Revolte«  vom  19.  August  1882. 
*)  *R^volt^«  yom  21.  Juli  1883. 

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148  Erster  Teil.   Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

Grund  derselben  haben  sich  die  Anarchisten  Spaniens  im  Sep- 
tember 1881  auf  dem  Kongrefs  in  Barcelona  organisiert  und 
ebenso  die  Anarchisten  der  Vereinigten  Staaten  von  Nord- 
amerika auf  dem  Kongrefs  in  Chicago  im  Oktober  desselben 
Jahres.  Die  meisten  sozial-revolutionären  Gruppen  der  fran- 
zösischen Schweiz,  wie  auch  der  deutschen,  schlössen  sich  der 
internationalen  Vereinigung  an.  An  einzelnen  schweizerischen 
Orten  schlössen  die  Sozialisten  die  Anarchisten,  an  anderen 
die  Anarchisten  die  Sozialisten  aus  den  Arbeitervereinen  aus'). 


Achtzehntes  Kapitel. 

Die  vom  Bundesrat  angeordnete  gerichtliche  Anarchistenunter- 
suchung vom  Jahre  1885 ""). 

Im  Jahre  1885  wurde  durch  Bundesratsbeschlufs  vom 
23./26.  Februar  eine  gerichtliche  Untersuchung  über  die  an- 
archistischen Umtriebe  in  der  Schweiz  angestellt,  deren  Er- 
gebnisse hier  zu  erwähnen  sind,  soweit  die  französische  Schweiz 
in  Betracht  kommt. 

In  Genf  drehte .  sich  die  Untersuchung  in  erster  Linie  um 
den  »R^volt^«  und  die  Imprimerie  jurassienne ,  in  der  er  er- 
schien. Es  zeigte  sich,  dafs  dieselben  Personen,  welche  sich 
mit  der  Herausgabe  des  Blattes  befafsten,  auch  die  Sektion 
der  anarchistischen  Propaganda  in  der  Schweiz  bildeten.  In 
der  Imprimerie  jurassienne  wurden  eine  Reihe  von  Artikeln 
und  Manuskripten  zu  anarchistischen  Broschüren  beschlagnahmt, 
meist  von  Jean  Grave  verfafst;  femer  zahlreiche  Korrespon- 
denzen. Darunter  befanden  sich  vier  von  Elis^e  Reclus  an 
Grave  gerichtete  Briefe,  die  den  regen  Anteil  zeigten,  den 
Reclus  am  »Revolte«  nahm.  Beschlagnahmt  wurde  u.  a.  das 
Manuskript  eines  augenscheinlich  von  filisee  Reclus  ver- 
fafsten  Artikels :  »La  peur  d'un  Mouchard«,  femer  ein  Manu- 
skript von  unbekannter  Hand,  eine  Anleitung  zur  Beschaffung 


0  Bericht  des  eidgenössischen  Generalanwaltes  über  die  an- 
archistischen Umtriebe  in  der  Schweiz.  *  Bundesblatt«  1885,  III., 
S.  541. 

*)  Bericht  des  eidgenössischen  Generalanwaltes  über  die  an- 
archistischen Umtriebe  in  der  Schweiz.  »Bundesblatt«  1885,  III., 
S.  537  u.  ff. 


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.Achtzehntes  Kapitel.    Gerichtliche  Anarchistenuntersuchung.     149 

von  Gift  und  explodierbaren  Stoffen  enthaltend.  Unter  den 
vorgefundenen  Broschüren  sind  zu  nennen:  »Johann  le  Vagre« 
(Jean  Grave),  »Organisation  de  la  propagande  r^volutionnaire 
1883«,  »La  section  de  propagande  de  Gen^ve  aux  groupes 
anarchistes,  Gen^ve,  28.  Juli  1884«,  »Au  peuple  bernois«,  ein 
roter  Aufruf  betreffend  die  Berner  Verfassungsrevision. 

In  Genf  hielt  sich  Paul  Schnitze  auf,  ein  Bruder  des  vom 
Bundesrat  am  22.  März  1884  ausgewiesenen  Moritz  Schultze. 
Er  verteilte  Mosts  »Freiheit«  und  gab  auch  Gratisexemplare 
ab.  Aus  London  und  New-York  richtete  Moritz  Schultze,  der 
mit  Johann  Most  verkehrte,  Briefe  an  Paul  Schultze.  In  einem 
derselben  schreibt  er: 

»Zweitens  stehen  wir  nicht  inmitten,  sondern  sozusagen 
am  Vorabend  der  grofsen  Schlacht.  Bis  jetzt  fanden  immer 
nur  kleine  Gefechte  zwischen  einzelnen  von  unseren  Truppen 
imd  dem  Feinde  statt.  Inwieweit  bei  diesen  Vorpostengefechten 
die  Kriegslist  gebraucht  wird,  ist  jedenfalls  nicht  unsere,  son- 
dern Sache  derer,  die  den  Kampf  wagen.  An  uns  ist  es  niir, 
zu  diesen  Einzelgefechten  jederzeit  und  präzise  Stellung  zu 
nehmen.  Tun  wir  das  nicht,  sondern  erklären,  deiner  Kriegs- 
list gemäfs,  mit  der  Sache  nichts  gemein  zu  haben,  so  wird 
die  freiwillige  Rekrutierung  von  Vorkämpfern  der  soz.  Re- 
volution aus  dem  revolutionären  Lager  bald  ganz  aufhören ; 
denn  du  begreifst,  lieber  Freund,  dafs  es  einem  Manne  der 
Tat  nicht  im  Schlaf  einfallen  würde,  sich  mit  einer  Partei 
solidarisch  zu  erklären,  von  der  er  im  voraus  weifs,  dafs  sie 
nach  seinem  Vollbringen  sein  Tun  verleugnet.  Aus  Deinem 
Briefe  spricht  Pessimismus  und  dieser  ist  es,  der  unserer  Be- 
wegung in  der  Schweiz  viel  gefährlicher  zu  werden  droht  als 
alle  Verhaftungen,  Ausweisungen  und  Verurteilungen.  Der 
Pessimismus  unter  einem  grofsen  Teil  unserer  Genossen  im 
Alpenlande  —  nicht  die  Verfolgungen  seitens  der  Regierung  — 
ist  der  Krebsschaden,  der  alles  nach  rückwärts  treibt.  Daher 
stimmen  wir  auch  ganz  mit  dir  tiberein,  wenn  du  sagst,  dafs 
die  Bewegung  mit  aller  Energie  wieder  in  Flufs  gebracht 
werden  mufs  ....  Vor  einigen  Tagen  sandte  ich  fünf  Dutzend 
K.  (Kammerer-)  Bilder').     Zwei  oder  drei  davon  (wie  es  die 


»)  Von  Kammerer,  der,  gleich  Stellmacher,  im  August  1884  in 
Wien  hingerichtet  wurde,  ist  im  zweiten  Teil  ausführlich  die  Rede. 


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150  Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

Nachfrage  bestimmt)  sende  gefälligst  an  Bödenmüller  in  Bern. 
Derselbe  verlangte  drei  Dutzend.  Über  Dein  Flugblatt  wird 
Dir  Most  hoffentlich  nächstens  schreiben  ....  Wie  mir  gestern 
Abend  Most  sagte,  hat  er  das  Flugblatt  nach  London  gesandt 
mit  dem  Bedeuten,  dasselbe  könnte  vielleicht  einen  Platz  in 
den  Spalten  des  »R^volt^«  finden.« 

In  der  Imprimerie  jurassienne  trafen  sich  die  Mitglieder 
der  Section  de  propagande  de  Gen^ve,  bestehend  aus:  Jaques 
Cretton,  Jean  Grave  (Schuhmacher  und  Schriftsetzer),  Antoine 
Perrare  (Mechaniker),  Georges  Herzig  (Schriftsetzer),  Alexandre 
Sadier,  Gaetano  Nagglia,  Belnet,  Dumartheray,  Inocenti  und 
Finet.  Die  Section  de  propagande  gehörte  zu  den  tätigsten 
Gruppen  in  der  Schweiz.  Sie  hat  namentlich  durch  Druck  und 
Verbreitung  von  Prefserzeugnissen  viel  für  den  Anarchismus 
geleistet  und  verfügte,  dank  ihrer  Beziehungen  zu  Elis^e  Reclus, 
über  mehr  Geldmittel  als  andere  Gruppen. 

In  Lausanne  richtete  sich  die  Untersuchung  zunächst 
gegen  den  Buchbinder  Louis  Heilmann  und  gegen  den  anar- 
chistischen Tendenzen  huldigenden  Allgemeinen  Arbeiterverein. 
Das  bei  den  Haussuchungen  gewonnene  Material  war  reich- 
haltig und  für  die  Kenntnis  der  persönlichen  Beziehungen  und 
der  anarchistischen  Organisation  zum  Teil  von  grofsem  Wert. 
Im  Lokal  des  Arbeitervereins  fand  sich  z.  B.  das  Mitglieder- 
verzeichnis, aus  welchem  sich  ergab,  dafs  der  Mörder  des 
Polizeirats  Dr.  Rumpf  in  Frankfurt  a.  M.,  der  Schuster  Julius 
Lieske,  am  15.  Juli  1883  in  den  Verein  eingetreten  und  am 
5.  September  gleichen  Jahres  wieder  abgereist  war.  Nach  dem 
Protokoll  befafste  sich  der  Arbeiterverein  Lausanne  lebhaft 
mit  anarchistischer  Propaganda.  Laut  Protokoll  vom  14.  Juli 
1883  gelangte  ein  Brief  aus  Budapest  zur  Verlesung,  worin 
von  zwei  Broschüren  je  60  Exemplare  bestellt  wurden.  Bei 
Heilmann  wurde  allerhand  anarchistische  Literatur  gefunden, 
u.  a.  326  Exemplare  der  »Freiheit«.  Mit  solchen  Prefserzeug- 
nissen hatte  sich  namentlich  der  Schneider  Felix  Darbellay 
versehen,  er  besafs  viele  Exemplare  vom  »Revolte«,  »Defi«, 
»Emeute«,  »Drapeau  noir«,  »Proletaire«,  »Precurseur«,  »Terre 
et  liberte«,  ferner  17  Stück  der  Broschüre  »L'Esprit  de  Revoltec 
und  10  Stück  von  »La  loi  et  Tautorit^«.  Das  geistige  Haupt 
des  allgemeinen  Arbeitervereins  in  Lausanne  war  Heilmann. 
Er   war   es,    der   den    Verein    allmählich    zu   anarchistischen 


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Achtzehntes  Kapitel.    Gerichtliche  Anarchistenuntersuchung.     151 

Grundsätzen  brachte  und  die  Ausschliefsung  der  gemäfsigten 
Elemente  veranlalste ').  Er  war  der  Korrespondent  des  Vereins, 
er  allein  kannte  die  Adressen,  und  aufser  ihm  wufste  niemand, 
was  die  Korrespondenzen  enthielten.  Heilmann  war  Agent 
der  »Freiheit«,  er  verteilte  sie  sowie  Plakate,  die  Stellmacher 
glorifizierten.  Am  14.  Oktober  1884  hatte  Heilmann  August 
Leonhard  in  Winterthur  Stellmacher-Bilder  zum  Verteilen  ge- 
schickt und  dazu  in  einem  Briefe  angefragt,  ob  sich  in  Winter- 
thur nicht  ein  guter  Genosse  fände,  der  eine  Expedition  nach 
Deutschland  übernehmen  würde.  Dabei  handelte  es  sich  nicht 
um  Schmuggel  anarchistischer  Schriften,  sondern  um  etwas 
anderes ;  das  Geheimnis  konnte  aber  bei  der  Untersuchung  nicht 
geltiftet  werden.  Mitglieder  des  anarchistischen  Allgemeinen 
Arbeitervereins  in  Lausanne  waren:  Heilmann,  Alois  Wöhrle 
(Württemberg),  Felix  Darbellay  (Liddes),  Franz  Nusca  (Böh- 
men), K.  Breitier  (Thurgau),  Martin  Grasser  (Bayern),  Johann 
Klein  (Mainz),  Hermann  Maring  (Koblenz). 

In  Freiburg  erfolgte  am  27.  Februar  1885  die  Verhaftung 
von  Viktor  Otter  aus  Ermansdorf  (Kanton  Solothurn) ;  bei  ihm 
fand  man  Adressen  verschiedener  Anarchisten,  mannigfache 
anarchistische  Zeitungen  und  Broschüren  (»Revolte«,  »Freiheit«, 
»Precurseur«,  »Radical«,  »Proldtaire«,  »Rebell«,  »La  Parole«, 
»La  Delivrance«,  »La  Revolution  sociale«,  »La  Lutte«,  »L'Af- 
fame«  etc.).  Otter  gab  an,  es  beständen  geheime  anarchistische 
Gesellschaften  in  Basel,  Zürich  und  Genf,  Mitglieder  des  Ver- 
eins »Freiheit«  ständen  mit  Most  in  Korrespondenz. 

Eine  Haussuchung  erging  auch  über  filisee  Reclus  in 
Ciarens,  bei  dem  man  fand:  ein  vollständiges  Abonnenten- 
verzeichnis des  >Revolte«,  eine  Anzahl  Rechnungen  über  die 
Administration  des  genannten  Blattes,  Briefe  an  Perrare,  Grave 
und  andere,  femer  ein  Manuskript,  überschrieben :  »Propagande 
socialiste  (entre  paysans)«. 

In  Chaux- de -Fonds  und  Neuenburg  wurden  Anarchisten- 
verzeichnisse aufgenommen.     Das    Zentralkomitee    der    F^d^- 


0  Im  März  1884  hatte  Heilmann  in  einer  Versammlung  in 
Lausanne  gesagt:  »Der  Gewalt  setzen  wir  Gewalt  gegenüber;  wir 
brauchen  keine  Aufklärung,  wir  brauchen  Taten,  und  wenn  zum 
Zwecke  der  Partei  Morde  verübt  werden,  wie  diejenigen  in  Stutt- 
gart und  Wien,  so  nehmen  wir  sie  auch  auf  uns.«  *  Arbeiterstimme« 
vom  22.  März  1884. 


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152  Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

ration  jurassienne  hatte  sich  schon  früher  aufgelöst.  In  Neuen- 
burg huldigte  der  deutsche  Arbeiterverein  der  sozialdemo- 
kratischen Richtung  und  stand  in  scharfer  Opposition  zu  den 
Anarchisten.  Überzeugte  Anarchisten  wie  Pindy  (Chaux-de- 
Fonds),  früher  Mitglied  des  Zentralkomitees  der  F^d^ration 
jurassienne,  behaupteten,  in  Chaux-de-Fonds  gäbe  es  keine 
Anarchistengruppe.  Pindy  sagte  aus:  »Als  ich  aktiven  Anteil 
nahm,  unterstützte  ich  die  Theorie  der  Propaganda  durch  die 
Tat;  jetzt  erlaube  ich  mir  nicht,  darüber  zu  urteilen,  aber 
ich  würde  sie  persönlich  nicht  zur  Anwendung  bringen«.  Auch 
die  Anarchisten  August  Chochard,  Abonnent  des  »R^volt^«, 
und  Albert  NicoUet  verneinten  das  Bestehen  einer  Anarchisten- 
gruppe in  Chaux-de-Fonds. 

Der  Berner  Jura  hatte  an  Adhemar  Schwitzgebel  von 
Saanen  (Kanton  Bern),  wohnhaft  in  Sonvillier,  einen  eifrigen 
anarchistischen  Führer,  wie  die  obige  Darstellung  gezeigt  hat. 
Seit  1883  hatte  sich  Schwitzgebel  vollständig  von  der  Partei 
getrennt,  Chochard  beschuldigte  ihn  sogar  des  Verrats  der 
anarchistischen  Sache*).  Eifrig  befalste  sich  dagegen  Jacques 
Gross  von  Zurzach,  Handelsreisender  in  Boncourt,  mit  anar- 
chistischer Propaganda.  In  Verbindung  mit  Paul  Schultze 
und  Grave  stehend,  erhielt  er  von  letzterem  Sendungen  des 
»Revolte«  zu  dem  Zwecke,  sie  nach  Frankreich  zu  schmuggeln. 
Schultze  versah  ihn  mit  der  Mostschen  »Freiheit«.  Seit  seinem 
fünfzehnten  Jahre  gehörte  er  der  Internationalen  an;  er  hatte 
sich  erboten,  die  »Freiheit«  nach  Deutschland  zu  schmuggeln 
und  beteiligte  sich  bei  der  Verteilung  des  »Appel  au  peuple 
bernois«. 

Von  einer  gerichtlichen  Verfolgung  der  gedachten  An- 
archisten wurde  Abstand  genommen.  Wohl  enthielt  der 
»R^volt^x  Artikel,  die  zu  Diebstahl,  Raub  und  Mord  auf- 
forderten. Allein  die  Urheber  der  Artikel  wurden  nicht  er- 
mittelt. Untersuchungsrichter  Berdez  sprach  in  seinem  Be- 
richte die  Ansicht  aus,  er  halte  dafür,  dafs  filisee  Reclus  trotz 
der  grofsen  Rolle,  die  er  spielte,  nicht  in  Anklagezustand  ver- 
setzt  werden  könne.     In  Wirklichkeit  habe   er   das  Geld   für 


0  Schwitzgebel  ist  am  23.  Juli  1895  im  Alter  von  51  Jahren 
in  Leubringen  (Kanton  Bern)  gestorben  als  französischer  Adjunkt 
des  Schweizer  Arbeitersekretärs  Greulich. 


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Achtzehntes  Kapitel.    Gerichtliche  Anarchistenuntersuchung.     153 

den  »Revolte«  geliefert,  den  geistigen  Anstofs  gegeben.  Allein 
er  sei  weder  Herausgeber  noch  Verleger,  und  das  Bundes- 
strafrecht erkläre  nur  diese  beiden  verantwortlich.  Es  würde 
also  als  verantwortlich  nur  Jean  Grave  übrig  bleiben,  dieser 
habe  aber  die  Schweiz  verlassen  und  befinde  sich  in  Paris. 
Unter  solchen  Umständen  erscheine  es  nicht  angezeigt,  ihn  in 
Anklagezustand  zu  versetzen.  Prefsdelikte  sollten,  damit  die 
Strafe  wirke,  sofort  verfolgt  werden.  Die  Verbreiter  der 
»Freiheitc,  des  »Revolte«  etc.,  die  zu  Verbrechen  aufforderten, 
hätten  als  Gehilfen  und  Begünstiger  bestraft  werden  können. 
Da  aber  die  Aufforderung  zu  Verbrechen  unter  das  kantonale 
Strafrecht  fällt  und  das  Bundesstrafrecht  nur  insofern  Platz 
greift,  als  Verbrechen  gegen  die  Bundesbehörden,  die  Bundes- 
verfassung oder  das  Bundeseigentum  begangen  werden,  so  stellte 
Bundesanwalt  Müller  den  Antrag,  für  diesmal  lediglich  den 
Entschlufs  kund  zu  tun,  in  Zukunft  die  Schuldigen  rücksichtslos 
zur  Verantwortung  zu  ziehen.  Der  Bundesrat  erklärte  sich 
durch  Beschlufs  vom  3.  Juni  1885  mit  diesen  Anträgen  ein- 
verstanden und  verfügte  die  Ausweisung  von  21  Anarchisten, 
von  denen  in  der  französischen  Schweiz  wohnten:  Ludwig 
Heilmann  von  Schifferstadt  (Bayern),  geboren  1858,  Buch- 
binder, zuletzt  in  Genf;  Karl  Schnitze  von  Kottbus  (Preufsen), 
geboren  1852,  Buchbinder,  zuletzt  in  Genf;  Jean  Grave  von 
Puy  de  DOme  (Frankreich),  30  Jahre  alt,  Buchdrucker,  zuletzt 
in  Genf^). 

Bereits  im  Jahre  vorher  hatte  der  Bundesrat  Karl  Falk 
aus  Höf fling  (Steiermark),  Schneider,  ausgewiesen,  der  in  Frei- 
burg wohnte.  Falk  stand  in  Beziehungen  zu  Stellmacher  und 
Kammerer  und  hat  dieselben  zu  unterstützen  gesucht.  Zu  einer 
strafrechtlichen  Verfolgung  des  Falk  unter  dem  Titel  der  Teil- 
nahme an  den  Verbrechen  der  Genannten  reichten  die  Er- 
hebungen nicht  hin  =). 


')  ^Bundesblatt«  1885,  III.,  236. 
')  -Bundesblatt*  1884,  IL,  233  ff. 


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154  Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz» 

Neunzehntes  Kapitel. 
Die  gerichtliche  Verfolgung  von  Nicollet  und  Genossen. 

Am  18.  August  1889  wurde  in  verschiedenen  Städten  der 
Schweiz  ein  anonymes  anarchistisches  Manifest  verbreitet, 
welches  mit  einem  »Hoch  die  Anarchie!«  schlofs.  Darunter 
stand:  »Die  schweizerischen  Anarchisten  von  Basel,  Freiburg, 
Aarau,  Locle,  Rorschach,  Neuenburg,  St.  Gallen,  Bern,  Chaux- 
de-Fonds,  Zürich,  Lausanne,  St.  Immerthal,  Genf,  Lugano, 
Winterthur,  Biel,  Glarus  und  Luzern.c  Das  Manifest,  in  der 
ganzen  Schweiz  grofses  Aufsehen  erregend,  wurde  in  Paris, 
rue  de  TEchiquier,  bei  Grave  gedruckt.  Im  Manifest,  das  auf 
der  einen  Seite  französisch,  auf  der  andern  deutsch  lautete, 
fanden  sich  u.  a.  folgende  Stellen: 

»Um  auf  die  ins  Antlitz  des  schweizerischen  Proletariats 
geschleuderten  Lügen  zu  antworten,  haben  wir  nur  nötig  zu 
sagen,  dafs  ein  Land,  dessen  Bauern  jährlich  zu  Tausenden 
auswandern,  das  seine  Kinder  öffentlich  versteigert  und  seine 
Bären  reichlich  ernährt,  das  von  Muckern  aller  Schattierungen 
verpestet  ist,  welche  die  Unwissenheit  der  Menge  ausbeuten, 
ein  Land,  dessen  herrschende  Klassen  heuchlerisch  die  Wohl- 
tätigkeit ausüben,  nachdem  sie  unzählige  Arbeiterfamilien  be- 
stöhlen  und  an  den  Bettelstab  gebracht  haben,  ein  solches 
Land  hat  auch  seine  Legionen  von  Elenden  und  Hungrigen, 
von  Unzufriedenen,  die  bereit  sind,  die  revolutionäre  Anarchie 
zu  verstärken,  ohne  dafs  ausländische  Führer  nötig  haben,  sie 
dazu  anzutreiben  .... 

»Feig  und  knechtisch  klatscht  die  Bourgeoisie  den  der 
Arbeiterklasse  gegenüber  getroffenen  Unterdrückungsmafs- 
regeln  ihren  Beifall  zu,  ohne  daran  zu  denken,  dafs  sie  da- 
durch nur  den  Hereinbruch  der  sozialen  Revolution  beschleuni- 
gen hilft.  Der  Tanz  wird  also  losgehen ;  die  Bourgeoisie,  welche 
die  Schweiz  soeben  mit  einem  ständigen  Generalprokurator  aus- 
gestattet hat,  kann  ihrem  Hafs  gegen  die  Sozialisten  freien 
Lauf  lassen;  da  es  bald  keine  Fremden  zum  Ausweisen  mehr 
geben  wird,  so  werden  wir  Scheizer^)  Anarchisten  uns  mit 
dieser  famosen  politischen  Bundespolizei  zu  messen  haben  .... 


')  Der  Buchstabe  w  war  dem  französischen  Drucker  des  Mani- 
festes nicht  zur  Hand;  wo  er  nicht  geradezu  fehlt,  ist  er  meistens 
ersetzt  durch  vv. 


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Neunzehntes  Kapitel.   Gerichtl.  Verfolgung  v.  Nicollet  u.  Gen.  155 

»Da  alle  Regierungen  sich  gleichen,  welches  immer  ihre 
Benennung  sein  möge,  so  werden  wir  fortfahren,  den  Ein- 
richtungen der  Bourgeoisie  einen  Kampf  ohne  Unterlafs  zu 
liefern,  die  Grundlagen  selbst  imtergrabend ,  auf  denen  die 
gegenwärtige  Gesellschaftsorganisation  beruht  .... 

»Wir  werden  in  alle  Arbeiterversammlungen  gehen,  in 
denen  soziale  Fragen  diskutiert  werden,  um  dort  den  Klassen- 
hafs  zu  predigen  und  in  den  Herzen  der  Proletarier  den  Hafs 
gegen  die  bestehende  Ordnung  der  Dinge  zu  entfachen  .... 

»Was  Sie  betrifft,  Herr  Generalprokurator,  der  Sie  jähr- 
lich 10000  Frcs.  erhalten  werden,  um  Ihr  Werk  als  inter- 
nationaler Polizeidiener  zu  verrichten,  mögen  Sie  wohl  ver- 
sichert sein,  dals  die  Anarchisten  im  stände  sind,  allen  Ihren 
Unterdrückungsversuchen  die  Stirn  zu  bieten.  Seien  Sie  ver- 
sichert, dafs  wir,  ungeachtet  Ihres  Heeres  von  Spitzeln,  den 
Kämpfern,  welche  die  fremden  Regierungen  auf  unseren 
Schweizerboden  geworfen  haben  werden,  trotz  alledem  und 
alledem  eine  Unterkunft  zu  bieten  wissen  werden.  Während 
man  aus  den  Taschen  der  Steuerzahler  schöpfen  wird,  um  Ihr 
erbärmliches  Werk  zu  besolden,  werden  wir  Anarchisten  in 
der  Unterstützung  der  Massen  die  nötigen  Kräfte  schöpfen,  um 
alle  Ihre  Einrichtungsmafsregeln  zu  vereiteln.  Mögen  Sie  end- 
lich wissen,  dafs  die  Schöpfung  einer  politischen  Polizei  in 
unserm  Lande  nur  dazu  dienen  kann,  ein  frischeres  Blut  in 
unseren  Adern  fliefsen  zu  lassen  und  immer  neue  Kämpfer 
unseren  Reihen  zuzuführen.  Und  Dir,  Bundesregierung,  die 
Du  Dich  soeben  zu  den  Füfsen  eines  Königs  von  Italien  ge- 
beugt hast  in  Göschenen  ^),  dort  selbst,  wo  du  italienische  und 
schweizerische  Proletarier  hast  erschiefsen  lassen;  Dir,  die  Du 
den  Niedermetzelungen  von  Paris,  London,  Chicago,  Wien, 
Pittsburg  und  so  vielen  anderen  Beifall  zugejauchzt  hast ;  Dir, 
die  Du  feigerweise  die  besten  der  Verteidiger  der  Unter- 
drückten ihren  Regierungen  ausgeliefert  hast,  Dir  haben  wir 
nur  zwei  Worte  zu  sagen :  ,  Auge  um  Auge,  Zahn  um  Zahn^ 
Hoch  die  Anarchie!« 


0  Am  20.  Mai  1889  reisten  König  Humbert  I.  und  sein  Sohn, 
der  Prinz  von  Neapel,  von  Italien  durch  die  Schweiz  nach  Berlin; 
zu  Göschenen  fand  eine  offizielle  Begrülsung  durch  die  Vertreter 
des  Bundesrates  statt.    »Bundesblatt«  1889,  III.,  S,  17. 


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156  Erster  Teil.   Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

Allgemein  wurde  von  der  öffentlichen  Meinung  der  Schweiz 
die  strafrechtliche  Verfolgung  der  Schuldigen  verlangt.  Der 
Bundesrat  beschlofs  am  30.  August  1889,  eine  gerichtliche 
Untersuchung  eintreten  zu  lassen.  Zum  Bundesanwalt  ad 
hoc  —  die  Eidgenossenschaft  hatte  damals  noch  nicht  einen 
ständigen  Bundesanwalt  —  ernannte  der  Bundesrat  Stockmar, 
Polizeidirektor  des  Kantons  Bern.  Am  29.  Oktober  1889  ver- 
setzte die  Anklagekammer  des  Bundesgerichts  die  Anar- 
chisten Albert  NicoUet  von  Ferri^re  (Bern),  geboren  1850, 
Graveur  in  Chaux-de-Fonds ;  Felix  Darbellay,  geboren  1857, 
Schneider  in  Lausanne;  Ferdinand  Henzi  von  Gunterberg 
(Solothurn),  geboren' 1871,  Schriftsetzer  in  Basel,  in  Anklage- 
zustand.  Die  rechtliche  Unterlage  der  Anklage  bildeten  die 
Artikel  48  und  46  des  Bundesstrafrechts  von  1853  0- 
Am  20.  Dezember  1889  traten  in  Neuenburg  die  eidgenössi- 
schen Geschworenen  zusammen.  Der  Gerichtshof  bestand  aus 
den  Bundesrichtern  Dr.  Morel,  Dr.  Roguin  und  Dr.  Olgiati. 
Auf  einem  Tisch  des  Sitzungssaales  lagen  eine  Reihe  von  mit 
Beschlag  belegten  Manifesten,  die  von  der  Post  hätten  be- 
fördert werden  sollen.  Dabei  befand  sich  ein  mächtiger,  mit 
einem  Strick  umbundener  Ballen,  5000  Manifeste  enthaltend. 
Die  Anarchisten  hatten  ihn  in  einem  Walde  hart  an  der 
Schweizergrenze  auf  französischem  Boden  verborgen.  Der 
Ballen  wurde  zufällig  entdeckt  und  der  französischen  Polizei 
übergeben,  welche  das  corpus  delicti  den  Bundesbehörden  zu- 
stellte. 

Als  erste  Zeugin  erschien  die  Frau  Martha  Wirz,  geborene 
Tripet,  in  Chaux-de-Fonds,  gebürtig  aus  dem  Kanton  Aargau. 
Am  16.  August  war  sie  mit  100   teils   adressierten,   teils  un- 


')  Artikel  48  lautet:  ^Wer  durch  mündliche  oder  schriftliche 
Äufserungen  oder  durch  bildliche  Darstellungen  öffentlich  zu  einer 
der  in  den  Artikeln  45  u.  46  vorgesehenen  Handlungen  aufreizt, 
wird,  wenn  auch  die  Aufreizung  erfolglos  geblieben  ist,  nach  den 
Bestimmungen  über  den  Versuch  bestraft.«  Artikel  46:  »Wer  sich 
mit  andern  Personen  zusammenrottet  und  durch  gewaltsame  Hand- 
lungen die  Absicht  an  den  Tag  legt,  einer  Bundesbehörde  Wider- 
stand zu  leisten,  dieselbe  zu  einer  Verfügung  zu  zwingen,  oder  an 
der  Erlassung  einer  Verfügung  zu  hindern  oder  an  einem  Bundes- 
beamten oder  an  einem  Mitgliede  einer  Bundesbehörde  als  solchem 
Rache  zu  nehmen,  wird  mit  Gefängnis  und  in  schweren  Fällen  mit 
Zuchthaus  bestraft.« 


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Neunzehntes  Kapitel.   Gerichtl.  Verfolgung  v.  NicoUet  u.  Gen.  157 

adressierten  Manifesten  nach  Lausanne  gereist.  Sie  beauftragte 
den  Anarchisten  Darbellay,  die  Manifeste  anzuschlagen  und  in 
der  ganzen  Schweiz  zu  verteilen.  Damit  Darbellay  sie  sofort 
erkannte,  trug  die  Wirz  ein  blaues  Band  auf  der  Brust  nach 
Art  der  Temperenzler.  Als  weiteres  Erkennungszeichen  war 
verabredet,  dafs  Frau  Wirz  ein  zweijähriges  Kind  an  der  Hand 
führen  werde.  In  der  Voruntersuchung  hatte  die  Zeugin  gegen- 
teilige Aussagen  gemacht.  Vom  Bundesanwalt  auf  den  Wider- 
spruch hingewiesen ,  der  zwischen  ihren  heutigen  und  den 
früheren  Aussagen  bestehe,  bemerkte  die  Zeugin  mit  aller 
Bestimmtheit:  »Wo  ich  immer  einsehe,  dafs  es  unserer  Sache 
nützen  kann,  werde  ich  lügen.«  Henzi,  Vater  des  Angeklagten 
gleichen  Namens,  teilte  mit,  er  habe  ein  halbes  Jahr,  bevor 
das  Manifest  verbreitet  worden,  bemerkt,  dafs  sein  Sohn 
anarchistische  Zeitungen  las,  dazu  verleitet  durch  einen  ge- 
wissen Kempf  oder  Markus  (derselbe,  ein  Württemberger, 
wurde  vom  Bundesrat  am  16,  Oktober  1889  aus  der  Schweiz 
ausgewiesen ;  er  war  in  der  Affäre  des  Manifestes  mitkompromi- 
tiert).  Er  sah  es  sehr  ungern,  dafs  sein  Sohn  mit  Kempf 
Umgang  hatte.  Sein  Sohn  fuhr  fort,  anarchistische  Zeitungen 
zu  lesen,  obschon  der  Vater  es  ihm  verboten  hatte.  Bei  einer 
der  Aussagen  seines  Vaters  schrie  der  Angeklagte  Henzi: 
»Ich  protestiere!« 

Franz  Friedlands  in  Chaux-de-Fonds,  gebürtig  aus  Bern, 
war  ein  intimer  Freund  von  NicoUet,  den  er  einen  Verteidiger 
der  Unterdrückten  nannte.  Friedlands  erklärte,  er  habe  am 
Manifest  Anteil  als  Verbreiter  und  Miturheber  genommen. 
Er  lieferte  verschiedene  Stellen  zum  Manifest,  wie  die,  dafs 
die  Schweiz  ihre  Kinder  öffentlich  versteigere,  dafür  aber  die 
Bären  reichlich  nähre.  In  der  Voruntersuchung  hatte  der 
Zeuge  jede  Beteiligung  am  Manifest  entschieden  geleugnet. 

Zeuge  Leplatenier,  Uhrmacher  in  Chaux-de-Fonds,  hatte 
ebenfalls  Kenntnis  vom  Manifest  und  erklärte  unter  spöttischem 
Lachen,  an  der  Abfassung  und  Verbreitung  der  Kundgebung 
habe  er  mitgewirkt  soviel  er  vermochte.  Er  habe  für  NicoUet 
einen  kleinen  Entwurf  verfafst  und  stimme  allem  zu,  was  im 
Manifest  stehe.  Bei  der  Voruntersuchung  hatte  auch  dieser 
Zeuge  das  Gegenteü  ausgesagt. 

Arthur  Monin,  Uhrmacher  in  Chaux-de-Fonds,  teilte  die 
anarchistischen  Ideen  des  Hauptangeklagten  NicoUet  und  reiste 


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158  Erster  Teil.   Die  anatchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

nach  Basel,  um  dort  das  Manifest  zu  verteilen,  woselbst  er 
den  Namen  Jaccard  führte.  Nach  Kräften  half  er  an  der  Re- 
daktion. Als  die  Untersuchung  angeordnet  wurde,  flüchtete 
sich  Monin  nach  Frankreich,  weil  er  besorgte,  er  würde  in 
der  Schweiz  verhaftet  werden. 

Aim^  Bovet  gestand,  NicoUet  einen  Entwurf  für  das 
Manifest  geliefert  zu  haben.  Als  der  Bundesanwalt  fragte, 
warum  er  vor  dem  Untersuchungsrichter  das  Gegenteil  aus- 
gesagt, antwortete  er:  »Ich  wollte  die  Wahrheit  einzig  vor 
dem  Publikum  sagen  und  nicht  vor  einem  Polizisten.« 

Emil  AUemand,  Graveur  in  Chaux-de-Fonds,  nannte  sich 
einen  Miturheber  des  Manifestes;  er  habe  auch  geholfen,  es 
zu  verbreiten.  Die  anarchistische  Gruppe  in  Chaux-de-Fonds 
habe  vom  Manifest  Kenntnis  gehabt.  Die  endgültige  Redak- 
tion besorgte  NicoUet. 

Der  Zeuge  Paul  Janner,  Graveur  in  Chaux-de-Fonds,  er- 
klärte, er  kenne  NicoUet  schon  lange  als  einen,  der  da  arbeite 
am  schönen  Ideal  des  Anarchismus;  er  habe  an  der  Ver- 
breitung mitgewirkt.  Janner  war  Agent  und  Kolporteur  des 
»R^volt^«. 

Dubois,  Uhrmacher  in  St.  Imier,  nahm  ebenfalls  Teü  an 
der  Abfassung  des  Manifestes,  NicoUet  habe  die  letzte  Hand 
an  die  Redaktion  gelegt.  Seit  15  Jahren  kenne  er  NicoUet. 
Als  der  Bundesanwalt  ihn  darauf  aufmerksam  machte,  er  habe 
in  der  Voruntersuchung  bezeugt,  dafs  er  NicoUet  nicht  kenne, 
versetzte  Dubois:  »Ich  hatte  keine  PfHcht,  der  Polizei  (dem 
Untersuchungsrichter)  Mitteilungen  über  den  wahren  Sach- 
verhalt zu  machen.« 

Rieser,  Uhrmacher  in  Biel,  sagte  aus,  er  habe  sich  an  der 
Redaktion  und  Verbreitung  des  Manifestes  beteiligt  und  NicoUet 
ein  Manuskript  übergeben,  worin  er  das  Gebiet  der  politischen 
Polizei  behandelte.  Wie  NicoUet  bekenne  er  sich  zum  Anar- 
chismus. 

Zeuge  Mora,  Graveur  in  Chaux-de-Fonds,  bekannte  sich, 
obschon  erst  17' 1 2  Jahre  alt,  als  Anhänger  des  Anarchismus. 
Auf  die  Frage  des  Bundesanwaltes,  seit  wann  er  Anarchist 
sei,  antwortete  er:  »Seitdem  ich  Verständnis  von  der  Sache 
habe«. 

Der  Angeklagte  Henzi  hatte,  wie  er  aussagte,  die  Mani- 
feste von  Monin  erhalten  und  klebte  sie   in  der  Stadt  Basel 


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Neunzehntes  Kapitel.   Gerichtl.  Verfolgung  v.  NicoUet  u.  Gen.  159 

an  oder  versandte  sie  mit  der  Post.  Auf  die  Frage  des  Bundes- 
anwaltes, an  wen  er  die  Manifeste  geschickt,  antwortete  Henzi : 
»Das  brauche  ich  Ihnen  nicht  zu  sagen,  Sie  wissen  das  alles.« 
Hier  entstanden  Kundgebungen  zu  Gunsten  des  Angeklagten, 
so  dafs  der  Bundesanwalt  drohte,  er  werde  die  Manifestanten 
aus  dem  Saale  entfernen  lassen,  wenn  die  Kundgebungen  nicht 
aufhörten.  Henzi  teilte  mit,  er  habe  Beiträge  für  anarchistische 
Blätter  geliefert,  so  für  die  in  London  erscheinende  »Autonomie« 
und  für  Mosts  »Freiheit«.  Der  Angeklagte  erklärte  weiter: 
»Ich  nehme  alle  Verantwortlichkeit  auf  mich  für  das,  was  der 
ausgewiesene  Kempf  getan  hat.  Ich  suchte  auch  meine  früheren 
Kollegen  in  der  Druckerei  Boechat  für  den  Anarchismus  zu 
gewinnen.  Ich  glaubte  nicht,  dafs  in  der  freien  Schweiz  die 
Regierung  so  tief  gesunken  sein  würde,  dafs  sie  solche  Mani- 
feste verfolgt.«     (Entrüstung  im  Publikum.) 

Der  Angeklagte  Darbellay  deponierte :  »Seit  1875  bin  ich 
Anarchist.  Ich  war  bereits  1884  in  die  von  Bundesanwalt 
Müller  geführte  Anarchistenuntersuchung  verwickelt.  NicoUet 
kenne  ich  durch  seine  Beiträge  im  »Revolte«.  Die  Manifeste 
•erhielt  ich  in  einem  Ballen  von  Frau  Wirz.  Die  Manifeste 
verbreitete  ich  erst,  nachdem  ich  sie  genau  geprüft  hatte.  Die- 
jenigen, welche  ich  durch  die  Post  befördern  liefs,  umwickelte 
ich  mit  dem  ,Feuille  d'avis^  von  Lausanne.«  In  diesen  Exem- 
plaren war  der  Druckort  des  Manifestes  weggeschnitten. 

Angeklagter  NicoUet :  »Ich  liefs  den  Druck  des  Manifestes 
bei  Grave  in  Paris  besorgen.  Als  die  schweizerischen  Anar- 
chisten den  Erlafs  eines  Manifestes  beschlossen,  wurde  die 
Gruppe  Chaux-de-Fonds  mit  der  Ausführung  beauftragt.  Ich 
unterhalte  Beziehungen  mit  den  ausländischen  Anarchisten  und 
sorgte  auch  für  die  Einschmuggelung  des  in  Paris  gedruckten 
Manifestes,  Ich  weifs  nicht,  wer  es  redigiert  hat,  unterzeichnet 
ist  es  von  den  »schweizerischen  Anarchisten^  Die  Sozial- 
demokraten, die  auf  dem  Boden  der  Gesetzgebung  die  Reform 
der  Gesellschaft  anstreben,  schläfern  die  Leute  ein.  Wenn  wir 
das  Manifest  nochmals  machen  müfsten,  würden  wir  es,  um 
dem  Buchstaben  des  Gesetzes  zu  entrinnen,  mildern.  Den 
ganzen  Inhalt  des  Aktenstückes  halte  ich  aufrecht.  Ich  würde 
Neues  zufügen,  müfste  ich  es  nochmals  verfassen.« 

Auf  die  Frage  des  Bundesanwaltes:  »Was  verstehen  Sie 
unter  der  an  den  Bundesrat  gerichteten  Drohung:  ,Auge  um 


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160  Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz, 

Auge,  Zahn  um  Zahn  ?^«  antwortete  NicoUet:  »Wenn  man  die 
fremden  Anarchisten  ausweisen  würde  und  der  Anarchie  den 
Krieg  machte,  wenn  einer  von  ims  getötet  würde,  dann  würden 
wir  die  Männer  der  Regierung  töten.« 

Bundesanwalt  Stockmar,  der  für  Schuldigerklärung  der 
Angeklagten  sprach,  bemerkte,  es  handle  sich  nicht  blofs  um 
die  drei  Angeklagten,  sondern  um  einen  Grundsatz.  Was  die 
Bundesbehörden  von  der  Jury  verlangen,  sei,  dafs  einmal  ein 
Exempel  statuiert  werde.  Es  gebe  kein  Delikt  der  Meinungen ; 
aber  in  dem  Augenblick  werde  die  freie  Meinungsäufserung 
rechtswidrig  und  strafbar,  da  sie  zur  Auflehnung  gegen  Gesetz 
und  Behörden  auffordere.  Das  Manifest  sei  ein  Vergehen  am 
Vaterland.  Der  Bundesanwalt  wies  die  verbrecherische  und 
gemeingefährliche  Natur  des  Anarchismus  an  der  Hand  der 
anarchistischen  Literatur  nach.  Er  teilte  mit,  dafs  im  Laufe 
der  Untersuchung  bezüglich  des  Manifestes  das  Porträt  des 
mehrfachen  Mörders  Stellmacher  bei  einem  Anarchisten  ge- 
funden wurde :  von  Stellmacher,  den  die  Anarchisten  wie  einen 
Märtyrer  verehren.  Bei  der  Untersuchung  wurde  ein  Brief 
beschlagnahmt,  in  dem  ein  Anarchist  wörtlich  schrieb:  »Ich 
habe  der  allgemeinen  Arbeiterversammlung  beigewohnt.  Alles 
Blech.  «^  Während  der  Untersuchung  wollte  der  Untersuchungs- 
richter über  einzelne  Anarchisten  in  der  Schweiz  bei  einem 
auswärtigen  Polizeichef  Erkundigungen  einziehen.  Dabei  gab 
dieser  nur  die  Antwort,  unter  den  Anarchisten  hätte  die  Polizei 
einen  trefflichen  Agenten  gehabt,  den  der  schweizerische  Bundes- 
rat leider  ausgewiesen  habe.  Bei  Kempf,  alias  Markus,  den 
der  Bundesrat  auswies,  fand  man  einen  Brief  von  Most,  in 
welchem  dieser  seinem  Genossen  Instruktionen  erteilte. 

Der  Verteidiger  Girard  nannte  die  Form  des  Manifestes 
verabscheuungswürdig ,  allein  es  enthalte  keine  Provokation, 
sondern  eine  erlaubte  Meinungsäufserung,  die  nicht  unter 
Artikel  46  und  48  des  Bundesstrafrechts  falle.  Der  Stadtrat, 
von  Lausanne  bezeugte  von  Darbellay,  er  verhalte  sich  ruhig.^ 
Das  Einzige,  was  man  ihm  vorwerfen  könne,  sei,  dafs  er  mit 
einer  jungen  Person  in  freier  Liebe  (die  freie  Liebe  gehört  zu 
den  anarchistischen  Theorieen)  zusammenlebe.  Über  diese  freie, 
ohne  Mitwirkung  von  Staat  und  Kirche,  durch  formlose  Zu- 
stimmung geschlossene  Ehe  hat  Darbellay,  nach  Mitteilung  des 
Verteidigers  Dubrit,   einen  Vertrag  aufgesetzt,   der  u.  a.  be- 


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Neunzehntes  Kapitel.   Gerichtl.  Verfolgung  v.  Nicollet  u.  Gen.   161 

stimmt,  dafs  der  Ehegatte,  welcher  den  andern  verlassen  sollte, 
jeglichen  Anspruch  auf  die  erzeugten  Kinder  verliere. 

Bielmann,  als  Verteidiger  von  Henzi,  fand  es  auffallend, 
dafs  man  Henzi  wegen  Verteilung  einer  Anzahl  Manifeste  ver- 
verfolgte,  während  man  ihn  den  »R^volt^«  und  die  »Autono- 
mie« mit  viel  schlimmerem  Inhalt  verbreiten  liefs. 

Als  die  Angeklagten  das  Wort  zur  persönlichen  Verteidi- 
gung erhielten,  sagte  Nicollet :  :^  Aus  der  Verteidigung,  die  ich 
verfafst,  lese  ich  nur  einige  Seiten  vor.  Diese  meine  Ver- 
teidigung ist  schon  gedruckt  und  wird  deutsch  und  französisch 
verbreitet.  Ich  will  mich  hier  nicht  verteidigen,  wir  werden 
in  jedem  Falle  mit  der  anarchistischen  Propaganda  fortfahren. 
(Die  Anarchisten  im  Saale  bezeugten  Beifall.)  Wir  werden 
neue  Manifeste  erlassen.  Wir  werden  mit  dem  Anarchismus 
fortfahren,  ganz  wie  es  uns  gefällt.  Ich  erkläre  dies  ganz 
aufrichtig.  Daher  verlangen  wir  auch  keine  Nachsicht;  es  ist 
uns  absolut  egal,  ob  man  uns  verurteile  oder  freispreche.  Für 
uns   würde   die  Verurteilung   ein  Akt  der  Propaganda  sein.« 

Zuletzt  las  Nicollet  ein  antimonarchisches  Gedicht  vor, 
welches  Stockmar  in  jungen  Jahren  unter  dem  Eindrucke  des 
deutsch-französischen  Krieges  verfafst  hatte '). 

Die  Geschworenen  erklärten  alle  drei  Angeklagten  ein- 
stimmig nichtschuldig. 

Der  Verteidiger  Henzis,  Advokat  Bielmann,  verlangte 
für  Henzi  600  Frcs.  Entschädigung.  Bundesrichter  Morel  be- 
merkte hierzu,  die  übrigen  Angeklagten  hätten  das  richtige 
Gefühl,  keine  Entschädigung  zu  fordern.  Wenn  die  Frei- 
sprechung erfolgte,  geschah  sie  offenbar  nur  deswegen,  weil 
für  diesen  Fall  formell  Artikel  46  nicht  zutraf.  Dafs  aber  die 
Freigesprochenen  gleichwohl  schwer  gefehlt  haben  ^  dafs  die 
Verbreitung  des  Manifestes  ein  Akt  der  Revoltierung  gegen 
Gesetz  und  Behörden  war,  der  hätte  bestraft  werden  sollen, 
das  fühle  und  sehe  jedermann  ein.  Die  Geschworenen  hätten 
nur  den  Buchstaben  des  Gesetzes  geprüft.  In  Betracht  komme 
hinsichtlich   der  Entschädigung   auch   die   Art,    wie   sich   die 


0  Das  Gedicht,  zuerst  in  der  »Tribüne  du  Peuple«  von  Dels- 
berg  vom  1.  November  1871  erschienen,  findet  sich  abgedruckt  im 
»Journal  de  Gen^ve«  vom  22.  Dezember  1889. 

Langhard,  Die  anarchistische  Bewegung  in  der  Schweiz.  H 


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162  Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

Angeklagten  Henzi  und  Nicollet  bei  den  Verhandlungen  auf- 
führten. Der  Gerichtshof  verwarf  das  Entschädigungsbegehren. 
Die  bürgerlichen  Zeitungen  bedauerten  die  Freisprechung. 
Die  Blätter  der  deutschen  Schweiz  betonten,  in  einem  von 
Deutschschweizern  gebildeten  Schwurgerichte  würden  die  An- 
geklagten ohne  Zweifel  verurteilt  worden  sein,  schon  wegen 
ihres  Benehmens.  Die  Presse  forderte  zugleich  eine  Ergänzung 
des  Bundesstrafrechts  5  der  Bund  sei  beim  gegenwärtigen  Stand 
der  Gesetzgebung  gegenüber  einheimischen  Anarchisten  wehr- 
los, da  er  sie  nicht,  wie  die  Ausländer,  des  Landes  verweisen 
könne. 


Zwanzigstes  Kapitel. 
Fernere  Ausschreitungen  und  Ausweisungen. 

In  der  Nacht  vom  23.  auf  den  24.  August  1885  wurden 
in  den  Strafsen  von  Lausanne  zahlreiche  Exemplare  eines  ge- 
druckten Aufrufes  niedergelegt  und  ausgeworfen.  Der  Aufruf 
war  unterzeichnet:  »Eine  geheime  Gruppe  schweizerischer 
Anarchisten«  und  an  die  »Genossen!  Schweizerbürger«  ge- 
richtet. Er  enthielt  die  Aufforderung  zum  »gewaltsamen  Um- 
sturz der  bestehenden  Ordnung«  und  zur  Niedermachung  der 
Behörden  samt  der  ganzen  »Ausbeuterklasse«.  Das  Imprimat 
hätte  am  20.  August  überall  den  Grütli-  und  Arbeitervereinen 
in  der  Schweiz  tibergeben  werden  sollen.  Allem  Anschein 
nach  war  die  Druckschrift  in  einer  grofsen  Zahl  von  Exem- 
plaren aus  Paris  nach  der  Schweiz  geschickt  worden.  Ein  be- 
trächtlicher Teil  ging  Martin  Grasser  von  Schoppershof  (Bayern), 
geb.  1857,  Schneider  in  Lausanne,  zu,  der  über  100  Exemplare 
nach  Wiuterthur  sandte  und  den  dort  sich  aufhaltenden  Maxi- 
milian Mayer  von  Simmering  bei  Wien,  geb.  1857,  Schneider, 
anwies,  wie  und  wann  die  Verbreitung  stattzufinden  habe. 
Grasser  und  einige  in  der  deutschen  Schweiz  wohnende  Anar- 
chisten, welche  bei  der  Affäre  beteiligt  waren,  wurden  vom 
Bundesrat  ausgewiesen'^). 

Am  10,  und  11.  November  1890  war  in  Genf  und  Lausanne 
zur  Erinnerung  an  die  den  11.  November  1887  zu  Chicago  er- 


0  *Bundesblatt«  1885,  III.,  853;  1886,  I.,  989. 

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Zwanzigstes  Kapitel,  Fern.  Ausschreitungen  u.  Ausweisungen.  163 

folgte   Hinrichtung   der   bekannten  Anarchisten    ein   Manifest 
verbreitet  worden: 

»Erinnert  Euch,  Arbeiter,  am  11.  November  hat  die  freie 
Republik  der  Vereinigten  Staaten  Amerikas  fünf  Anarchisten 
den  Kapitalisten  als  Leichname  hingeworfen  ....  Das  Ver- 
brechen uöserer  Brüder  war  das,  für  alle  das  Recht  zum  Wohl- 
sein gefordert  und  die  Ausbeutung  der  Menschheit  bekämpft 
zu  haben.  Lafst  diese  Männer  uns  ein  teures  Beispiel  sein, 
Krieg  bis  zum  Tod  allen  Ausbeutern  der  Menschlichkeit, 
Rache  für  Spiefs,  Parsons,  Fischer,  Engels,  Lingg*)«. 

An  der  Verbreitung  des  Manifestes  hatten  sich  beteiligt :  Paul 
Bernard  von  Crest  (Frankreich),  Student,  geboren  1861 ;  Louis 
Joseph  Galleani,  Student,  geboren  1861,  von  Vercelli  (Italien) ; 
Janvier-Frangois  Petraroya  recte  Dutrom  de  Petraroya,  ge- 
boren  1861,  von  Neapel,  Schneider;  Hiskio- Joseph  Rovigq, 
alias  Morelli,  geboren  1873,  von  Triest,  Kautschukstempel- 
iabrikant;  Peraskieff  Stoianoff,  stud.  med.,  geboren  1871, 
aus  Bulgarien;  Lucien  Weill  aus  Frankreich,  geboren  1865, 
Sensal.  Die  Genannten  wohnten  in  Genf.  Sie  waren  teils 
aus  andern  Ländern  wegen  gefährlicher  anarchistischer  Um- 
triebe ausgewiesen  worden ,  teils  hatten  sie  sich ,  wegen 
Aufreizung  zu  Mord,  Brandstiftung  und  Plünderung  ver- 
*irteilt,  auf  schweizerisches  Gebiet  geflüchtet,  wo  sie,  das 
ihnen  gewährte  Asyl  mifsbrauchend ,  die  Propaganda  der 
Tat  fortsetzten,  den  gewa:ltsamen  Umsturz  der  bestehenden 
gesellschaftlichen  Ordnung  predigten  und  als  hierzu  ge- 
•eignete  Mittel  Mord  und  andere  Verbrechen  bezeichneten. 
Bernard   erklärte   in   einer  Versammlung  vom    10.  November 


0  Louis  Lingg  wurde  am  9.  September  1834  in  Schwetzingen 
<Baden)  geboren.  1883  hielt  er  sich  in  Luzern  auf.  Er  ging  nach 
Zürich,  wo  er  Reinsdorf  kennen  lernte,  zu  dem  er  eine  warme  Zu- 
neigung f af ste.  In  Zürich  gehörte  er  dem  .  deutschen  Sozialisten- 
verein »Eintracht«  an.  Dann  wandte  er  sich  nach  Aarau,  wo  er 
aber  keine  Arbeit  fand.  Er  hielt  sich  auch  in  Bern  auf  und  trat 
mit  den  dortigen  Anarchisten  in  Verkehr.  Um  der  Ausweisung 
aus  der  Schweiz  zu  entgehen,  reiste  er  im  Juni  1885  nach  Chicago. 
Sieiie:  Acht  Opfer  des  Klassenhasses,  Zürich  1888,  S-  50.  —  Siehe 
ferner:  Anarchy  and  Anarchists,  a  history  of  the  red  terror  and 
the  social  revolution  in  America  and  Europe,  by  Michael  J.  Schaack, 
■captain  of  police,  with  numerous  illustrations  from  authentic  photo- 
^raphs,  and  from  original  drawings,  Chicago,  1889,  S.  256  u.  folg. 

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164  Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

1890:  »Genug  Manifeste  sind  bis  jetzt  ergangen;  Dynamit, 
Revolution,  Bomben,  wie  die  zu  Chicago  gebrauchten,  sind 
die  Mittel  zur  Erlangung  wahrer  Freiheit.«  Die  gedachten 
Ausländer  wurden  vom  Bundesrat  am  15.  Dezember  1890  aus- 
gewiesen^). 

Den  10.  Juli  1892  wurde  in  Chätel-St.  Denis  (Kanton 
Freiburg)  der  Franzose  Paul  Guibert,  alias  Meyer,  Richard, 
geboren  1837,  angeblich  Veterinär,  Journalist  und  Maler, 
wegen  anarchistischer  Propaganda  verhaftet  und  am  9.  August 
1892  ausgewiesen.  Ohne  Ausweispapiere  trieb  er  sich  seit 
einiger  Zeit  in  der  Schweiz  henmi.  Bei  seiner  Verhaftung 
fand  man  ihn  im  Besitze  von  zwei  Päcklein  eines  dynamit- 
ähnlichen Sprengstoffes,  von  Metallzündem  und  Zündschnüren, 
von  anarchistischen  Schriften  und  Rezepten  zur  Anfertigung 
von  Sprengstoffen.  Guibert  erklärte  sich  mit  dem  einige  Monate 
vorher  zum  Tode  verurteilten  Ravachol  solidarisch  und  be- 
dauerte, seine  Handlungen  nicht  nachgeahmt  zu  haben.  Wäh- 
rend seiner  Haft  richtete  er  an  den  Kommunarden  Pindy 
einen  Brief  mit  folgendem  Passus: 

»J'ai  du  avouer  hautement  que  j'en  accepterai  rentiere 
solidarit^  (sc.  Mordtaten  Ravachols)  qu'autant  que  je  regrettais 
d'avoir  ^t^  assez  lache  pour  ne  pas  l'imiter  (sc.  Ravachol)»).« 

Am  10.  und  11.  Dezember  1893  wurde  in  Chaux-de-Fonds 
und  Locle  ein  anarchistisches  Flugblatt  verbreitet,  betitelt: 
»La  guerre  des  pauvres  contre  les  riches«.  Es  war  unter- 
zeichnet: »Groupes  anarchistes  suisses«  und  datiert  Paris  »La 
Revolte«,  editeur.  In  demselben  wurde  die  Propaganda  der  Tat 
als  berechtigt  erklärt.  Bei  der  Verbreitung  hatte  Charles 
Bitterlin,  geboren  1867,  von  Dijon  (Frankreich),  Edelstein- 
fasser,  wohnhaft  in  Chaux-de-Fonds,  mitgewirkt.  Er  wurde 
verhaftet  und  vom  Bundesrat  am  19.  Dezember  1893  aus- 
gewiesen 3). 

Der  Franzose  Joseph  Charles  Hinaut,  alias  Monnet,  von 
Amay-le-Duc  (Cöte  d'or),  geboren  1863,  Hutmacher,  Schlosser 
und  Handlanger,  war  Drucker  und  Herausgeber  des  in  Dijon  er- 
schienenen anarchistischen  Blattes  »La  Mistoufle«.  Im  Februar 
1894  in  Frankreich  wegen  Aufforderung  zu  Mord  und  Plünde- 


0  •Bundesblatt<r  1890,  V.,  S.  465. 

*)  V.  Salis,  Schweizerisches  Bundesrecht,  IV.,  S.  HO. 

3)  »Bundesblatt«  1893,  V.,  S.  805. 

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Zwanzigstes  Kapitel.  Fern.  Ausschreitungen  u.  Ausweisungen.    165 

rung  in  contumaciam  verurteilt,  hielt  er  sich  seither,  zum 
Teil  unter  falschem  Namen,  in  den  Kantonen  Neuenburg, 
Waadt  und  Genf  auf.  Der  Bundesrat  liefs  den  als  gefährlich 
bekannten  Anarchisten  in  Genf  verhaften  und  wies  ihn  am 
20.  Juli  1894  aus^). 

Der  schriftenlose,  aus  den  Kantonen  Genf  und  Waadt 
ausgewiesene  französische  Anarchist  Polydore  Jules  Joseph 
Dorgeval,  alias  Poli,  alias  fimile  Derrion  von  Laissaud  (Savoyen), 
geboren  1861,  hatte  während  seines  Aufenthaltes  in  Locle 
anarchistische  Drohungen  ausgestofsen,  worauf  der  Bundesrat 
ihn  am  24.  August  1894  auswies'). 

Im  September  1896  wurde  in  Genf  der  angebliche  Fürst 
Viktor  Nakaschidze,  geboren  1865,  aus  Kaukasien,  welcher  im 
Jahre  1890  in  Paris  wegen  Fabrikation  von  Sprengbomben 
für  nihilistische  Zwecke  zu  drei  Jahren  Gefängnis  verurteilt 
und  aus  Frankreich,  Italien,  Spanien,  Belgien  und  aus  dem 
Kanton  Waadt  ausgewiesen  worden  war,  in  Genf  verhaftet. 
In  seinem  Besitze  fand  man  Zeichnungen  und  Anleitungen 
zur  Herstellung  von  Bomben.  Am  19.  September  1896  wurde 
Nakaschidze  vom  Bundesrat  aus  der  Schweiz   ausgewiesen  3). 

Im  Dezember  1902  kehrte  Nakaschidze,  von  seiner  Frau 
Marianne  Evangeline,  geborene  Roedel,  und  seinem  aus  Prun- 
trut  (Kanton  Bern)  stammenden  Schwiegervater  Karl  Adolf 
Roedel  begleitet,  nach  Genf  zurück.  Die  drei  Personen  führten 
ein  Abenteuerleben.  Mitte  Januar  1903  wurde  Nakaschidze  in 
Genf  verhaftet,  wegen  Übertretung  der  eidgenössischen  Landes- 
verweisung vom  Genfer  Polizeigericht  zu  10  Franken  Bufse 
verurteilt  und  alsdann  auf  Weisung  des  Bundesrats  wieder  an 
die  Grenze  geführt. 


0  •Bundesblatt.  1894,  III.,  S.  317. 
*)  Ebenda,  1894,  IIL,  S.  177. 
')  Ebenda,  1896,  IV.,  S.  38. 


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166   Erster  Teil.   Die  anarchist.  Bewegung  in  der  f ranz ös.  Schweiz. 

Einundzwanzigstes  Kapitel. 
1.    Die  Generalstreiks  als  anarchisfisches  Agitationsmittel. 

Im  Jahre  1901  liefs  die  anarchistische  »Gruppe  für  Propa- 
ganda durch  Broschüren^  Lieder  und  Affichen«  in  Lüttich 
(Belgien)  in  grofser  Zahl  die  Broschüre  drucken  »La  Greve 
generale«',  welche  den  Arbeitergewerkschaften  zu  2  Centimes, 
■Wiederverkäufern  zu  3  Centimes  das  Stück  geliefert  wurde, 
letzteren  mit  der  Verpflichtung,  sie  zum  Preise  von  5  Centimes 
zu  veräufsern.  Die  »Qroupe  de  Propagande  par  la  Brochure, 
la  Chanson  et  TAffiche«  hat  sich  in  Lüttich  konstituiert,  um 
durch  die  bezeichneten  Mittel  die  Arbeitermassen  für  den 
Anarchismus  zu  gewinnen.  Sie  bezweckt  die  Veröffentlichung 
und  unentgeltliche  Verteilung  von  fliegenden  Blättern,  Bro- 
schüren, Plakaten,  illustrierten  Affichen  und  Liedern,  »welche 
das  Elend,  die  Erbitterung  und  Hoffnungen  der  Arbeiter  aus- 
drücken«. Die  Propagandagruppe  setzte  sich  ferner  die  Bil- 
dung von  kleinen  Gruppen  in  jeder  Gemeinde  zum  Ziel,  die 
sich  mit  dem  Verkauf  und  der  Verteilung  von  Broschüren  und 
Liedern  sowie  mit  dem  Ankleben  von  Affichen  befassen  sollen. 
Die  Broschüre  selbst  ist  das  Werk  des  Komitees  nachfolgender 
Pariser  Arbeitervereinigungen :  Union  des  Syndicats  de  la  Seine ; 
Fedefation  de  la  Metallurgie,  des  Mouleurs,  du  Cuivre,  des 
Mecaniciens,  du  Bätiment,  de  T  Alimentation  culinaire,  des  Cuirä 
et  Peaux,  de  la  Voiture;  Societe  generale  des  Chapeliers;  Fede- 
rätion  des  Employes;  Syndicats  d'Instruments  de  precision,  des 
Ferblantiers  de  la  Seine,  de  rEb^nisterie  et  du  Meuble  sculpte, 
de  la  Voiture,  de  TUnion  du  Bronze,  des  Cochers-Livreurs^ 
Gargons  de  Magasin,  des  Correcteurs,  des  Tapissiers,  des 
Mouleurs  en  cuivre. 

Die  Broschüre  bezeichnet  den  Generalstreik  als  das  poli- 
tischste und  revolutionärste  Kampfmittel,  über  das  die  Arbeiter- 
klasse zur  Verwirklichung  ihrer  vollständigen  Emanzipation  ver- 
füge. Um  die  Kasten  und  Privilegien  zu  vernichten,  brauchen 
die  Arbeiter  ihr  Blut  nicht  zu  vergiefsen  und  sich  keinen  un- 
vermeidlichen Niederlagen  auszusetzen.  Vorüber  sei  die  Zeit 
der  Barrikaden;  es  wäre  absurd,  die  Irrtümer  der  Vergangen- 
heit fortzusetzen,  da  die  Arbeiterschaft  andere  Mittel  zur  Ver- 


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Einuüdzwanzigstes  Kapitel.     1.   Die  Generalstreiks  etc.      167 

fügung  habe.  Der  Generalstreik  bestehe  in  der  Suspension 
der  Produktion  in  allen  Arbeitsbranchen  während  einiger 
Tage,  wobei  das  Proletariat  von  Terrain,  Minen,  Wohnungen, 
Maschinen  etc.,  mit  einem  Wort  von  allem  Besitz  ergreife, 
was  zur  Erzeugung  des  Reichtums  diene.  Das  Prinzip  des 
Generalstreiks  werde  von  der  ungeheuren  Mehrheit  der  Syndi- 
kate und  Arbeitergruppeh  propagiert  und  adoptiert,  wie  die 
jüngsten  Kongresse  bezeugen.  Der  Generalstreik  sei  zum 
erstenmal  in  Frankreich  auf  den  Kongressen  von  Bordeaux 
(1888),  von  Tours  und  Marseille  (1892),  dann  auf  den  Kon- 
gressen in  Nantes  (1894),  Rennes  (1898)  und  zuletzt  in  Paris 
im  Jahre  1900  in  Vorschlag  gebracht  worden.  »La  Greve 
generale  est  devenue  le  cri  de  ralliement  des  forces  ouvrieres.« 
Bis  jetzt  hätten  nur  Partialstreiks  in  einzelnen  Industrieen  statt- 
gefunden. Wenn  auch  die  partiellen  Streiks  zuweilen  nützlich 
seien,  so  bewirkten  sie  doch  keine  Lösung  der  Arbeiterfrage. 
Man  dürfe  es  auch  nicht  geschehen  lassen,  dafs  sich  die 
Arbeiteir  bei  diesen  Ausständen  an  friedliche  Manifestationen, 
sogenannte  Streiks  mit  gekreuzten  Armen,  gewöhnen.  Die 
Drohungen  der  Kapitalisten  müsse  man  mit  Einschüchterungen 
beantworten,  welche  die  Ausbeuter  terrorisieren  und  schnell 
zur  Kapitulation  zwingen.  Dies  lasse  sich  aber  im  Laufe  eines 
Partialstreiks  nicht  erzielen ;  denn  die  Achtung  vor  dem  Gesetz 
und  die  Furcht,  eine  zu  starke  Bewegung  zu  erzeugen,  seien 
Haupthindernisse.  Ganz  anders  verhalte  es  sich  beim  General- 
streik, wo  die  ganze  Arbeiterklasse  sich  in  der  Revolte  gegen 
eine  Geselkchaft  befinde,  die  sich  mit  allen  Mitteln  verteidige. 
Wenn  also  die  Arbeiter  ihre  Befreiung  wollen ,  müssen 
sie  revolutionär  handeln,  das  heilst  Gewalt  brauchen.  Der 
Generalstreik  bilde  die  einzige  revolutionäre  Methode,  die  in 
der  gegenwärtigen  Epoche  zu  gelingen  geeignet  sei.  Der 
Generalstreik  als  revolutionäre  Bewegung  habe  noch  die 
charakteristische  Eigenschalt,  dafs  eine  grofse  Zahl  derjenigen 
die  nie  an  einer  aufrührerischen  Aktion  teilnehmen,  durch  die 
hinreifsende  Gewalt  der  Hauptgruppen  gezwungen  werden, 
sich  der  Revolte  anizuschliefsen.  Die  streikenden  Eisenbahner 
2.  B.  reifsen  viele  vom  Bahnbetrieb  abhängigen  Arbeiter- 
branchen mit  sich.  Dasselbe  treffe  zu,  wenn  die  Arbeiter  der 
Gaswerke,  Bergwerke  und  anderer  Hauptindustrieen  die  Arbeit 
niederlegen.     Der  Generalstreik  sei  unvermeidlich,  sobald  nur 


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168  Erster  Teil.   Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz, 

ein  Teil  der  genaanten  Arbeitergruppen  den  Ausstand  be- 
schlielse.  Die  Inertie  der  Massen,  weit  entfernt  ein  Henminis 
zu  bilden,  werde  im  Gegenteil  den  Erfolg  des  Generalstreiks 
begüiiistigen.  Alle  diese  Umstände  hätten  die  Wirkung,  dafs 
heutzutage  die  Idee  des  Generalstreiks  der  Arbeiterschaft 
höchst  sympathisch  sei. 

Der  Generalstreik  bilde  ein  wirksames  Mittel  zur  Be- 
kämpfung der  Bourgeoisie,  indem  er  die  Armee  paraly- 
siere und  alle  bei  früheren  Revolutionen  begangenen  Fehler 
vermeide. 

Der  Generalstreik  sei,  wie  bemerkt,  eine  wesentlich  revo- 
lutionäre Bewegung;  denn  es  handle  sich  dabei  nicht  um  Er- 
langung einiger  mehr  oder  weniger  illusorischen  Reformen 
oder  Verbesserungen.  An  dem  Tage,  da  die  Arbeiter  die  Arbeit 
niederlegen  und  dadurch  das  ökonomische  Leben  in  Stillstand 
versetzen,  werden  sie  sich  leicht  Rechenschaft  von  ihrer  Macht 
geben,  und  das  Proletariat  nehme  die  einzig  logische  Lösung 
an,  welche  in  der  Unterdrückung  des  Lohnwesens  bestehe. 
Nicht  übersehen  dürfe  man,  dafs  der  Generalstreik  die  An- 
wendung von  Gewaltmitteln  voraussetze.  Der  Generalstreik 
sei  ein  Synonym  von  Revolution,  denn  er  richte  sich  gegen 
die  Gesellschaft  selbst.  Der  Generalstreik  dränge  ferner  alle 
Fragen,  politische  und  andere,  welche  die  Fortschritte  des 
Proletariats  erschweren,  auf  die  Seite.  Er  bilde  eine  wesent- 
lich ökonomische,  unpolitische  Bewegung.  Im  Kampfe  mit 
dem  Ausbeutertum  setze  er  sich  über  die  legalen  und  fried- 
lichen Wege  hinweg  und  werde  dadurch  namentlich  für  die 
Sozialdemokraten  gefährlich,  die  vor  allem  damit  beschäftigt 
seien,  aus  der  Revolution  einige  nicht  zu  verachtende  lukrative 
Vorteile  zu  ziehen.  Da  die  Taktik  des  Generalstreiks  wesent- 
lich auf  die  kapitalistische  Expropriation  gerichtet  sei,  so  habe 
er  seine  Propaganda  aufserhalb  der  Wahl-  und  Parlaments- 
butike  zu  verfolgen.  Der  Zweck  des  Generalstreiks  sei  kom- 
munistisch, aber  von  einem  Kommunismus,  der  frei  von  jeder 
Autorität  und  Zentralisation.. 

Das  Ziel  des  Generalstreiks  oder  der  Revolution  habe 
keine  andere  Bedeutung  als  diese:  plötzlicher  und  gewalt- 
samer Umsturz  der  Grundlagen,  auf  der  die  Lügen  der  kon- 
ventionellen Zivilisation  beruhen.  Während  die  Arbeiter  beim 
Partialstreik  aus  Feigheit  oder  andern  Gründen   zögern,  ihre 


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Einundzwanzigstes  Kapitel.    1.  Die  Generalstreiks  etc.     169 

Hände  auf  die  Instrumente  der  Produktion  zu  legen,  mache 
sich  dies  in  revolutionärer  Zeit  anders,  der  Respekt  vor 
dem  Gesetz  sei  dahin.  Wenn  die  Eisenbahnen  stillstehen, 
können  sich  die  Bourgeois,  die  den  Sturm  kommen  sehen,  vor 
den  Repressalien  der  Arbeiter  nicht  ins  Ausland  flüchten, 
sondern  seien  gezwungen,  dem  Lauf  der  Dinge  zu  folgen. 
Man  wende  vielleicht  ein,  die  Armee,  Geniesoldaten  werden 
die  streikenden  Eisenbahner  ersetzen.  Dieser  Einwand  sei 
unbegründet.  Ob  man  denn  glaube,  dafs  die  Streikenden  die 
Bahnzüge,  welche  ihre  bittersten  Feinde  und  Lebensmittel  für 
die  Ausbeuter  herbeiführen,  fahren  lassen  werden?  »Allons 
donc;  ce  serait  le  comble  de  la  naivet^,  vu  surtout  Textr^me 
facilite  qu'il  y  a  ä  emp^cher  de  pareils  faits  de  se  produire. 
Les  rails,  les  signaux  et  les  fils  dectriques,  les  aiguilles  de 
chemins  de  fer  sont  autant  de  machines  susceptibles  de  se 
ddteriorer  facilement.  En  outre,  il  est  absolument  impossible 
au  gouvemement  de  faire  garder  efficacement  les  innombrables 
kilom^tres  de  voie  ferree  qui  composent  les  r^seaux  de  chemins 
de  fer.« 

Nun  wäre  es  aber  denkbar,  dafs  die  Bourgeoisie  die 
Soldaten  als  Heizer,  Mechaniker,  Bäcker  verwenden  wollte. 
Weim  die  Streikenden  der  militärischen  Einberufung  Folge 
leisteten,  würden  sie  den  Aufruhrern  Waffen  und  Munition 
leihen.  Wahrscheinlich  würden  aber  die  Streikenden  der  mili- 
tärischen Einberufungsordre  den  Gehorsam  versagen,  und 
das  wäre  der  Triumph  des  Generalstreiks.  Mit  Rücksicht  auf 
die  beschränkte  Zahl  disponibler  Soldaten  wäre  die  Bour- 
geoisie, um  der  revolutionären  Bewegung  die  Stirne  zu  bieten, 
gezwungen,  die  Soldaten  getrennt  zu  verwenden,  wodurch  die 
Detachements  ziemlich  isoliert  würden.  Beim  jüngsten  Streik 
von  Creusot- hätten  sich  die  Soldaten  geweigert,  zu  marschieren. 
In  Dünkirchen  habe  ein  Sergeant  die  Mannschaft  aufgefordert, 
sich  jeder  feindlichen  Demonstration  den  Arbeitern  gegenüber 
zu.  enthalten.  Um  die  Ausbeuter  für  das  den  Arbeitern  seit 
Jahrhunderten  zugefügte  Elend  zu  rächen,  werden  sich  wäh- 
rend des  Generalstreiks  individuelle  Taten  ereignen,  die,  in 
aller  Stille  vollführt,  doppelt  schrecklich  wirken  und  die 'Klasse 
der  Bourgeoisie  durch  ihr  häufiges  Vorkommen  demoralisieren 
werden.  »En  somme,  par  la  gr^ve  generale,  on  arrive  ä  dis- 
s^miner  les  grevistes;  par  consequent:  impuissance  de  Tarm^e, 


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170  Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz, 

enervement,  puis  d^moralisation  des  soldats,  lächage  de  quelques^ 
uns,  panique  du  capital  et  prise  de  possession  des  ateliers. 
A  cette  demi^re  besogne,  les  syndicats  et  groupements 
ouvriers  s'occuperont  pafticuli^rement :  ce  sera  ä  eux  de  con- 
sid^rer  comme  propri^t^  collective  ce  qui  aurait  toujours  du 
^tre  le  patrimoine  commun.  II  appartiendra  toujours  egale- 
ment  aux  groupements  ^conomiques  d'emp€cher  l'intrusion  de 
tout  eldment  politique  dans  la  Solution  des  questions  ouvri^res^ 
au  lendemain  de  la  gr^ve  g^n^rale . . .  Mais  avant  de  triompher, 
il  faut  combattre,  et,  pour  le  combat,  il  faiit  des  cerveaux  d^- 
barrassds  de  tous  les  pr^jug^s  et  de  tous  les  sophismes ;  il  faut 
des  individus  conscients  qui  ne  marcbent  pas  ä  la  remorque 
d'un  individu.  La  gr^ve  g^n^rale  est  le  plus  beau  geste  de 
r^volte  de  la  foule  moderne.  N'ayant  pas  les  causes  d'ihsucc^s 
des  revolutions  pr6c6dentes,  eile  offre  aux  proldtaires,  ä  tous 
les  parias  de  Tusine  et  de  Tatelier,  le  moyen  de  faire  aboutir 
leurs  revendications.« 

Die  Verfasser  der  Broschüre  verbreiten  zugleich  ein  von 
Degeyter  komponiertes  Lied  »La  Gr^ve  G^n^ralec,  dessen 
Worte  von  Debock  stammen.  Das  schöne  revolutionäre  Lied, 
das  man  in  den  Ateliers,  Familien  und  Versammlungen  singen 
solle,  um  seine  Gedanken  überallhin  dringen  zu  lassen,  könne 
als  treffliches  Propagandamittel  nicht  genug  empfohlen  werden* 
Die  sieben  Strophen  lauten: 

La  Greve  Generale. 

O  toi,  qui  penches  vers  la  terre 
Ton  front  päli  par  la  doul.eur, 
Redresse-toi,  fier  prol^taire, 
L'avenir  apparatt  meilleur! 
Ce  n'est  pas  k  coup  de  mitraille 
Que  le  Capital  tu  vaincras. 
Non,  car  pour  gagner  la  bataille, 
Tu  n'auras  qu'ä  croiser  les  bras! 
Refrain : 

Pour  la  chute  fatale 

Des  exploiteurs  tyrans, 

La  Gr^ve  generale 

Nous  fera  triomphants ! 
La  meilleure  arme  pour  abattre 
Les  d^tenteurs  du  Capital, 
Cette  affreuse  engeance  marätre, 
C'est  le  chömage  g^n^ral. 


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Einundzwanzigstes  Kapitel.    1.   Die  Generalstreiks  etc.     171 

Nous,  qui  fournissons  leur  päture, 
Arr^tons  enfin  notre  essor; 
Laissons-leur,  comme  nourriture, 
Leurs  billets  de  banque  et  leur  or. 
Pour  la  chute,  etc. 

Chaque  jour,  la  mort,  la  mis^re 
Fauche  parmi  le  travailleur: 
La  n^crose  prend  Touvri^re, 
Le  grisou  guette  le  mineur; 
Chauffeur,  sur  ta  locomotive, 
Marin,  sur  les  flots  en  fureur, 
Couvreur,  sur  le  toit  en  d^clive, 
Votre  destin  est-il  meilleur? 
Pour  la  chute,  etc. 

II  est  temps  que  tout  abus  cesse: 
Plus  d'exploit^s,  plus  d'exploiteurs ! 
Nous,  qui  produisons  la  richesse, 
N'avons  que  mis^re  et  douleur! 
Pour  que  le  vieux  monde  s'^croule 
Sur  les  ruines  du  Capital, 
Travailleurs,  groupons-nous  en  foule; 
Soyons  prets  au  premier  signal! 
Pour  la  chute,  etc. 

A  la  grande  oeuvre  humanitaire^ 
Chacun  doit  donner  son  effort: 
De  bonheur  il  faut  part  enti^re 
Au  plus  faible  comme  au'  plus  fort, 
Bannissons  partout  la  d^tresse; 
II  ne  faudra  plus  voir,  demain, 
D'oisifs  qui  cr^vent  de  richesse, 
Quand  le  travailleur  meurt  de  faim! 
Pour<la  chute,  etc. 

Le  clan  abject  des  parasites 
De  la  terre  disparaitra: 
Rentiers,  patrons,  mouchards,  j^suites, 
Toute  la  clique  y  passera ! 
Bourgeois,  si  tu  veux  ta  pitance, 
Comme  nous  tu  travailleras ; 
Tu  ne  pourras  t'emplir  la  pause 
Seulement  quand  tu  produiras! 
Pour  la  chute,  etc. 

Pourront-ils  compter  sur  Tarmee, 
Tous  ces  tigres  qui,  sans  piti^, 
Font  h^catombe,  chaque  ann^e, 
De  centaines  de  salaries? 


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172  Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

Non,  ä  präsent  nos  fils,  nos  fr^res 
Ne  sont  plus  vil  b^tail  humain 
Parfois,  les  balles  meurtri^res 
Pourraient  se  tromper  de  chemin! 
Pour  la  chute,  etc. 

Eine  Broschtire  zu  Gunsten  des  Generalstreiks  verbreitete 
femer  das  »Comit^  de  Propagande  de  la  Greve  G^n^rale«, 
vom  Lyoner  Gewerkschaftskongrefs  von  1901  ernannt.  Das 
Komitee  und  die  Unterkomitees  erhielten  den  Auftrag,  die 
Propaganda  für  den  Generalstreik,  welche  seit  einiger  Zeit  in 
Frankreich  und  selbst  im  Auslande  grofse  Fortschritte  ge- 
macht habe,  fortzusetzen.  Das  Komitee  veröffentlicht  Propa- 
gandabroschüren, deren  Abgabe  gratis  geschieht.  Es  ver- 
anstaltet Tournees  von  Vorträgen.  Zu  Generalstreiks  ordnet 
es  Delegierte  ab.  Die  Souskomitees  haben  alles  zu  tun,  damit 
die  Idee  des  Generalstreiks  bis  zum  entferntesten  Weiler  dringe, 
alle  drei  Monate  sollen  sie  an  das  Zentralkomitee  in  Paris  einen 
Bericht  über  die  Arbeiterbewegung  in  ihrer  Region  erstatten. 
Das  Komitee  schliefst  seinen  Appell  mit  den  Worten: 

»Camarades!  II  est  indispensable  que  nous  sortions  du 
domaine  theorique  oü  nous  sommes  confin^s,  pour  entrer 
resolument  dans  Taction.  La  greve  generale,  arme  pacifique, 
serait  le  seu!  moyen  efficace  ä  opposer  ä  nos  adversaires  de 
classe.  L'arr€t  du  travail,  qui  placerait  le  pays  dans  Tim- 
mobilite  de  la  mort,  serait  n^cessairement  de  tr^s  courte  dur^e; 
ses  consequences  terribles  et  incalculables  am^neraient  aussitöt 
le  gouvemement  ä  capituler.  S'il  s'y  refusait,  le  Proletariat, 
r^volte  d'un  bout  ä  Tautre  de  la  France,  saurait  Ty  con- 
traindre,  car,  les  forces  dont  disposent  les  dirigeants,  ^par- 
pillees,  emiettees  sur  tout  le  territoire,  seraient  sans  consistance 
et  ne  pourraient  opposer  la  moindre  r^sistance  aux  volont^s 
des  travailleurs,  enfin  maltres  de  la  Situation.« 

Die  vom  Komitee  herausgegebene,  vom  Typographen 
Georges  Yvetot  verfalste  Broschüre  »Vers  la  Gr^ve  Generale« 
bezeichnet  die  individuellen  anarchistischen  Taten  als  nicht  auf 
der  Höhe  der  Opfer  stehend,  die  Partialstreiks  hätten  die  Be- 
dingungen der  Arbeiterklasse  nicht  verbessert.  Der  generelle, 
revolutionäre  Streik  allein  bilde  das  Werkzeug  zur  Befreiung 
der  Arbeiterschaft  und  Vernichtung  der  gegenwärtigen  Gesell- 
schaft.  Erforderlich  sei  dazu  nur  die  Einmütigkeit  der  Arbeiter. 


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Einundzwanzigstes  Kapitel.    1.  Die  Generalstreiks  etc.     173 

Die  besten  Wirkungen  verspricht  sich  auch  die  Broschüre 

von  Yvetot  vom  Eisenbahnerstreik »Mais  que  survienne 

Tarr^t  total  des  transports  (la  tentative  de  gr^ve  generale  des 
employ^s  des  chemins  de  fer  fran9ais,  quoique  avortee,  nous 
pennet  d'envisager  cette  eventualit^),  le  manque  de  combus- 
tible  qui  en  •  r^sulterait  frapperait  de  mort  les  grandes  industries 
dont  les  machines  mues  par  le  gaz  ou  Telectricite  ne  pour- 
raient  plus  fonctionner.  On  congoit,  d'ailleurs,  que  les  mineurs 
eux-m€mes  n'auraient  que  faire  de  poursuivre  une  extraction 
qui  resterait,  faute  de  moyens  de  transport,  sur  le  carreau  de 
la  mine.  On  voit  donc  bien  que  la  reussite  de  la  greve 
gto^rale  ne  dopend  pas  d'un  chömage  generale,  mais  seule- 
ment  du  chömage  des  corporations  qui  tiennent,  pour  ainsi 
dire,  la  clef  de  la  production,  qui  sont  ä  la  source  de  la  vie 
industrielle  et  commerciale,  telles  que  la  Corporation  des  em- 
ploy^s  de  chemin  de  fer,  celle  de  dockers  et  des  dechargeurs 
de  navires,  celle  des  mineurs,  etc.«  Die  Broschüre  fügt  bei, 
nicht  einmal  alle  Bahnangestellten  brauchen  zum  Zwecke  des 
Generalstreiks  die  Arbeit  niederzulegen.  Wenn  nur  die  Weichen- 
wärter eines  Bahnhofes  mit  Abzweigungen  streiken,  so  sei  mit 
einem  Schlag  der  Dienst  auf  zwei  oder  drei  wichtigen  Linien 
eingestellt. 

Wann  ein  Generalstreik  eintrete,  sei  schwer  zu  prognosti-. 
zieren.  Konjunkturen  könne  man  immerhin  aufstellen.  Ein 
Streik  breche  aus,  der,  anfänglich  unbedeutend  erscheinend, 
sich  indessen  wider  Erwarten  in  die  Länge  ziehe.  Es  treten 
Unruhen  ein,  die  Erbitterung  der  Arbeiter  nehme  zu,  andere 
Gewerkschaften  schliefsen  sich  aus  Solidarität  dem  Ausstand 
an,  im  industriellen  Leben  entstehe  naturgemäfs  eine  Störung, 
was  die  Mehrzahl  der  Arbeiter  veranlasse,  gemeinsame  Sache 
mit  den  Streikenden  zu  machen.  Im  geeigneten  Moment  treten 
die  mit  dem  Generalstreik  sympathisierenden  oder  dafür  ge- 
wonnenen Arbeiterorganisationen  in  den  Kampf  ein  und  reifsen 
die  Masse  der  Zögernden,  Furchtsamen  oder  Gleichgültigen 
mit  sich  fort.  Die  Regierung  interveniert,  will  die  Freiheiten 
der  Syndikate  einschränken,  verhaftet  vielleicht  einige  durch 
Berufspolitiker  denunzierte  Führer,  macht  durch  einen  grau- 
samen Schiedsspruch  den  Generalstreik  unvermeidlich,  den 
niemand  mehr  aufzuhalten  vermag. 

Die  Broschüre  »Vers  la  Gr^ve«  hält  es  für  möglich,  dafs,. 


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174  Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

wenn  die  französischen  Arbeiterorganisationen  den  Generalstreik 
beschlossen  haben,  derselbe  Mitteleuropa  ergreifen  könnte,  weil 
die  ökonomische  Situation  überall  die  nämliche  sei,  die  Arbeiter 
tiberall  schändlich  ausgebeutet  und  ausgesaugt  würden. 

Noch  nach  dem  Genfer  Generalstreik  hat  Bertoni  im 
»Rdveil«  vom  1.  November  1902  einen  zum  Generalstreik  auf- 
reizenden Appell  nachgedruckt.  In  Brüssel  hatte  sich  kurz 
vorher  eine  »Groupe  d'entente  r^volutionnaire  pour  la  gr^ye 
gto^rale«  gebildet,  die  dem  »R^veil«  den  gedachten  Appell 
zvun  Abdruck  schickte,  der,  von  den  Brüsseler  Komitee- 
mitglieder Laupy  und  Jean  Hardy  unterzeichnet,  u.  a.  folgende 
Stellen  enthält: 

Ouvriers, 

Ce  n'est  que  par  la  violence  que  vous  arriverez  ä  vous 
faire  ^couter!  Ce  n'est  que  devant  la  force  que  vous  verrez 
trembler  et  pälir  ces  bourgeois  aussi  läches  que  f^roces  qui, 
aujourd'hui,  insultent  ä  nos  souffrances.  Ce  n'est  que  lors- 
qu'ils  auront  ä  craindre  Tassaut  de  leurs  usines  et  de  leurs  pror 
pri^t^s  que  les  exploiteurs  feront  droit  aux  revendications  du 
peuple. 

Compagnons,  Camarades, 

II  n'y  a  qu'un  moyen  pour  reduire  la  reaction  ä  Tim- 
puissance,  c'est  la  greve  generale  avec  toutes  ses  cons^quences 
r^volutionnaires.  La  gr^ve  s'^tendant  ä  tous  les  m^tiers,  ä 
toutes  les  industries;  la  greve  englobant  dans  un  m^me  mouve- 
ment  de  revolte  les  insoumis  au  patronat  et  les  r^factaires  ä 
la  caserne.  Tout  le  peuple  debout,  la  classe  ouvri^re  en  lutte 
contre  ses  exploiteurs  avec  tous  les  moyens  trouves  par  la  science. 
Les  etemels  exploites  abandonnant  enf in  la  resistance  passive^ 
vaine  et  criminelle,  pour  se  dresser,  resolus  ä  Taction,  au 
devant  de  leurs  oppresseurs,  feront  table  rase  du  regime  odieux 
de  despotisme,  de  tyrannie  et  d'exploitation  qui  p^se  sur  le 
Proletariat.  Teile  doit  €tre  la  signification  de  la  greve  generale. 
Peuple  ouvrier, 

Au  milieu  de  cet  etat  social  oü  tout  est  contrainte,  oü  le 
travailleur  est  ravale  au  rang  de  la  brüte  faite  pour  manger, 
trimer  et  dormir,  l'entente  revolutionnaire  vous  adresse  un 
ardent  appel  ä  la  lutte  emancipatrice  d'oü  jaillira  Tetincelle 
donnant  au  monde  du  travail,  le  signal  de  lä  r^novation 
sociale  par  la  gr^ve  generale  revolutionnaire  et  libdratrice. 


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Einundzwanzigstes  Kapitel.    2.  Der  Genfer  Generalstreik.     175 

Camarades,  tous  debouts  et  au  meeting.  A  bas  Toppression. 
Vive  la  gr^ve  generale. 

2.   Der  Genfer  Generalstreik. 

Proklamierten  die  Anarchisten -Frankreichs  und  Belgiens 
den  Generalstreik  als  Mittel  zur  Verwirklichung  ihrer  Ziele, 
so  eigneten  sich  die  Gesinnungsgenossen  anderer  Länder  den 
Gedanken  rasch  an.  Im  »R^veil«  vom  4.  August  1900  empfahl 
Octave  Dubois  die  Streiks,  weil  jeder  Streik  die  Proletarier 
an  den  Kampf,  an  die  Revolte  gewöhne.  Von  entscheidender 
Bedeutung  sei  aber  der  revolutionäre  Generalstreik.  In  einer 
Fortsetzung  des  Artikels  »La  Gr^ve«  im  »R^veilc  vom 
18.  August  1900  schrieb  Dubois: 

2>Travailleurs,  quittez  les  usines,  les  chantiers,  les  boutiques, 
les  tramways,  les  fiacres;  mais  faites-le  avec  conditions  et  d^clarez 
•categoriquement  que  vous  ne  reprendrez  le  travail  qu'une  fois 
que  vous  saurez  que  tout  Teffort  fait  par  vous,  sera  pour  le  bien- 
€tre  de  tous,  que  le  r^gne  des  parasites  est  fini,  qu'ils  ne  vous 
rameneront  plus  sous  le  joug.  Qu'ä  un  moment  donn^,  toute 
<:ette  bände  de  voleurs  et  d'agioteurs  sur  la  vie  humaine  se 
trouve  sur  le  pave,  sans  pain,  sans  viande,  sans  gaz,  sans 
voitures,  sans  esclaves,  en  un  mot  —  entour^e  d'un  peuple  qui  ose 
la  regarder  en  face.  Et  quand  ils  reprendront  le  travail  eux- 
.m§mes,  forces  par  la  faim,  alors  on  verra  ....  Que  ferait  le 
gouvernement  en  face  d'une  gr^ve  generale?  que  ferait-il  si 
-cette  greve  se  manifeste  dans  les  arm^es  formees  en  grande 
partie  d'hommes  du  peuple?  Si  les  soldats  se  refusent  de 
marcher,  s'ils  se  mettent  m6me  du  c6te  de  la  foule  —  comme 
cela  est  d^jä  arriv^  quelquefois  —  que  fera  Tautorit^?  Elle 
n'aura  qu'ä  disparattre.  Mais  il  est  necessaire  que  la  propa- 
.gande  de  nos  id^es  s'infiltre  partout,  dans  les  usines  comme 
dans  les  casernes,  dans  les  syndicats  comme  parmi  les  soldats. 
Cest  ainsi  que  nous  devons  trouver  en  nous-m^mes  la  force 
voulue  pour  suivre  le  courant  qui  nous  pousse  ä  Tavant-garde 
de  la  r^volution  des  opprimes,  des  mis^raux,  des  va-nu-pieds. 
Chaque  r^volte  individuelle,  chaque  revolte  coUective  contre 
Tassujettissement  de  classe,  de  la  part  des  solari^s  de  nos 
jours,  est  un  morceau  de  cette  r^volution  qui  nous  rapportera 

le  socialisme,  tel  que  nous  le  voulons,  sans  dieu,  ni  maitre 

La   gr^ve  g^n^rale   qui,   comme   Ta  dit  Krapotkine,   n'a  pas 


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1 76  Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  f ran2ös.  Schweiz- 

besoin  d'ßtre .  decr^tee,  mais  nattra  quand  im  bon  dan  sera 
donne:  Que  les  chemineaux  commencent,  qua  las  ouvriers 
du  pain,  du  gaz,  da  la  viande  continuant,  que  tous  les  prol^- 
taires  de  tous  m^tiers  finissant,  et  la  bourgaoisie  s'ecroulera, 
car  la  base  sur  laquelle  alle  s'appuia  —  las  travaillaurs  — 
fara  d^faut.  Joignaz  ä  cela  un  pau  d'expropriation,  da  revo- 
lution,  da  chambardamant  g^n^ral,  et  la  societ^  actualla  aura 
vecu.« 

Am  22.  Dezember  1900  brachte  dar  »Revail«  wieder  einea 
Artikel  über  den  Generalstreik,  mit  B.  T.  gezeichnet,  worin 
es  haifst,  dar  partialle  Streik  sei  nur  zu  oft  xme  bataille  da 
gros  sous.  Immerhin  manifestiere  sich  dabei  die  Arbeiter- 
Solidarität,  er  bereite  zu  gröfseran  Ereignissen  vor,  in  der  Be- 
ziehung sei  er  gut.    Dann  fährt  dar  Propagandaartikal  fort: 

....  »Songaz,  songaz  ä  Tafficacit^  d'un  mouvemant  qui 
anglobarait  successivement  les  ouvriers  de  tous  les  corps  de 
m^tiers,  une  gr^ve  generale  des  boulangers,  das  bouchars, 
typographes,  des  chemineaux,  ma^ons,  m^caniciens,  etc.,  et 
songaz  ä  la  position  plus  qua  compromisa  da  la  bourgoisie 
improductive !  car  il  est  ind^niabla  que  ce  sont  las  travaillaurs 
qui  cr^ent  tout  dans  la  soci^t^,  depuis  le  bouton  de  culotta 
jusqu'au  falte  des  maisons,  an  passant  par  las  chamins  de  far. 
La  gr^va  g^ndrala  doit  se  faire.  Et  lorsque  les  prol^tairas 
quittaront  la  travail,  d^cides  ä  vaincre,  Tid^e  d'expropriation 
leur  viendra  tout  naturallement  ä  l'esprit.  Ce  sera  m§me  tr^s 
l^galitaire;   on   ne  saurait  en  effat  vivra  longtamps  sans   rien 

faire Toutefois  la  gr^ve  generale  ne  sera  d^cret^e  ni  par 

la  ciel,  ni  par  aucun  comite.  Elle  doit  6tre  pr^par^e,  et  cela, 
seule  une  forte  Organisation  ouvri^re  le  fera.« 

In  den  Gewerkschaften  (Syndikaten)  müsse  man  den 
Generalstreik  predigen,  und  in  den  Gewerkschaften  solle  man 
nur  Handarbeiter,  keine  Advokaten,  Ärzte,  Journalisten  etc. 
dulden. 

Der  »Risveglioc  vom  19.  Januar  1901  erklärte  in  dem 
Artikel  »Lo  sciopero  generale«,  nur  auf  revolutionärem  Wege 
vermöge  die  Arbeiterschaft  ihre  Ziele  zu  erreichen.  Der 
Generalstreik  sei  das  revolutionäre  Mittel,  welches  die  gröfsten 
Vorteile  und  kleinsten  Inkonvenienzen  biete. 

Auch  auswärtige  Agitatoren  wirkten  in  Genf  für  die  Idee 
des  Generalstreiks.     Der    Anarchist   Girault,   Redakteur    am 


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Einundzwanzigstes  Kapitel.     2.  Die  Genfer  Vorgänge.      177 

:&Libertaire«,  hielt  am  1.  September  1902  einen  Vortrag  in 
der  Brasserie  »Handwerk«  über  den  Generalstreik. 

Vorher  schon  hatte  Bertoni  die  oben  besprochene  Broschüre 
:^La  Gr^ve  g^n^rale,  son  but  et  ses  moyens«,  femer  die  Broschüre 
von  Yvetot  »Vers  la  Gr^ye  Generale«  zu  verbreiten  begonnen, 
die  erstere  zu  5,  die  zweite  zu  10  Centimes  das  Exemplar.  Im 
Sommer  1901  liefe  Bertoni  die  erstgenannte  Broschüre  ins 
Italienische  übersetzen,  10000  Exemplare  wurden  von  der 
Übersetzung  »Lo  sciopero  generale,  il  suo  scopo  e  i  suoi 
mezzi«  gedruckt  und  zu  5  Centimes  das  Stück  verkauft. 

Dergestalt  hatte  die  anarchistische  Agitation  auf  dem 
Platze  Genf  durch  Wort  und  Schrift  die  Arbeiterschaft  zum 
Generalstreik  aufgewiegelt.  Der  Erfolg  sollte  nicht  ausbleiben. 
Die  anarchistische  Führerschaft  bemächtigte  sich  des  ersten 
besten  Anlasses,  um  einen  Generalstreik  herbeizuführen.  Die 
Organisation  der  Syndikate  erleichterte  die  Aktion. 

Zwischen  der  Compagnie  genevoise  des  tramways  elec- 
triques  und  ihren  Angestellten  war  es  zu  einer  Lohnbewegung 
und  zum  Ausstand  gekommen,  obschon  die  Gesellschaft  unter 
dem  Drucke  der  Genfer  Regierung  bis  zur  äufsersten  Grenze 
der  Nachgiebigkeit  ging.  Zuletzt  entschied  die  Genfer 
Regierung  den  Streit  schiedsrichterlich,  allein  ein  Teil  des 
Personals  beharrte  auf  dem  Ausstand.  Die  Genfer  Regierung 
mufste  zur  Aufrechthaltung  von  Ruhe  und  Ordnung  Truppen 
aufbieten. 

Am  7.  Oktober  versammelten  sich  die  Gewerkschaften 
(Syndikate)  in  der  Brasserie  »Handwerk«.  Bertoni,  Mitglied 
des  Streikkomitees,  befürwortete  in  feuriger  Rede  den  General- 
streik, indem  er  u.  a.  sagte: 

»L'heure  est  d^isive.  La  gr^ve  generale  me  paralt  s'im- 
poser  aujourd'hui  comme  la  seule  Solution  possible.  Camarades, 
sans  doute  je  me  sens  remue  dans  tout  mon  etre,  le  souffle 
de  r^volte  qui  passe  en  ce  moment  sur  nos  tßtes  fait  battre 
mon  coeur,  toutes  les  passions  parlent  ä  mon  esprit;  mais  la 
raison,  la  froide  raison,  est  encore  celle  qui  d^termine  le 
plus  mes  conseils,  mes  actes.  La  Situation  est  d'une  nettete 
effroyable  ....  Le  moment  de  Taction  est  venu  ....  Quelle 
que  soit  Tissue  de  la  lutte  que  nous  entreprenons,  ce  soir,  le 
Proletariat  de  Gen^ve  en  sortira  grandi:  nombreux,  puissants, 

Langhard,  Die  anarchistische  Bewegung  in  der  Schweiz.  12 


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178  Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Sdhweiz. 

hous  vaincrons  toutes  les  forces  coalis^s  contre  nouis;  äiais 
notre  nombre  püt-il  ^tre  restreint,  l'exemple  n'en  sera  pas 
moins  donne  et  aucun  effort  n'est  jamais  demeufe  sterile  .  .  . 
En  avant,  la  phalange  hardie  des  travailleurs !  Nos  escar- 
mouches  d'aujourd'hui  häteront  Theure  de  la  grande  bataiHe 
ä  venir;  nous  n'aurons  pas  aime,  hai,  espere,  souffert  en  vain ! 
Que  de  fois  les  möuvements  populaires  ont  et^  etouffes  et  les 
mattres  ont  pu  croire  leur  r^gne,  leur  domination  etablis  ä 
jamais,  mais  toujours  et  partout  tu  renais,  esprit  d'indepen- 
dance,  esprit  de  rdvolte,  et  ä  une  heure  inattendue,  inesperee 
m^me,  tu  nous  soul^ves  ä  nouveau,  tu  nous  appelles  ä  l'action. 
Puisse  ta  voix  €tre  entendue  une  fois  de  plus!  Que  tous  les 
Coeurs  battent  ä  ton  appel,  que  tous  les  esprits  se  reveillent 
et  que  de  chaque  poitrine  s'^chappe  le  cri:  ,Vive  la  Gr^ve 
generale  ^)!'c  ' 

Karl  Steinegger "),  einer  der  anarchistischen  Führer  und 
Mitglied  des  Streikkomitees ,  erklärte  in  der  Versammlung  : 
»Während  einiger  Tage,  solange  der  Generalstreik  dauert^ 
wird  die  bürgerliche  Gesellschaft  tot  sein.  Das  Proletariat 
wird  der  bürgerlichen  Gesellschaft  Befehle  erteilen  imd  sie 
mufs  gehorchen,  c 

Die  Versammlung  in  der  Brasserie  »Handwerk«  voni 
7.  Oktober  beschlols,  sofern  die  Tramwaygesellschaft  den 
Forderungen  der  Streikenden  nicht  bis  vormittags  den  8.  Okt. 
entspreche,  werde  der  Generalstreik  dekretiert  werden. 

An  dieser  Versammlung  hatte  auch  der  französische  Anar- 
chist Sebastien  Faure  teilgenommen  und  100  Franken  an  den 
Generalstreik  gespendet.  Faure,  der  Verfasser  der  in  Paris 
erschienenen  Broschüre  »Les  Crimes  de  Dieu«,  hielt  im  März 
und  September  1902  in  Genf  und  anderen '  Orten  der  fran- 
zösischen Schweiz  unbehelligt  Vorträge.  Am  8.  Oktober  1902 
forderte  der  Staatsanwalt  Faure  auf,  das  Genfer  Gebiet  zii 
verlassen,  widrigenfalls  er  ausgewiesen  würde.  Noch  gleichen 
Tags  entfernte  sich  der  fremde  Wanderprediger  aus  Genf. 


')  »Le  Reveil«  vom  23.  November  1902 '  ; 

.^)  Karl  Steinegger,  am  3.  Januar  1880  in  Zofingen  (Kanton 
Aargau)  geboren,  trat  am  15.  November  1899  in  Genf  als  Kommiß 
in  ein  Bankgeschäft.  Anfänglich  Sozialist,  setzte  sich  Steinegger 
in  Genf  mit  Bertoni  in  Verbindung,  wurde  eifriger  Anarchist  und 
schrieb  in  den  »R^veil«. 


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Einundzwanzigstes  Kapitel.    2.  Die  Genfer  \''orgänge;     179 

Die  Gewerkschaftsdelegierten,  am  Mittwoch  abends  (8.  Okr 
tober)  224  Mann  stark  vereinigt,  beschlossen  mit  allen  gegen 
7  Stimmen  imd  20  Enthaltungen  den  sofortigen  Generalstreik. 
31  Gewerkschaften  erklärten  die  Zustimmung.  Das  Streik- 
komitee, 30  Mitglieder  zählend,  liefs  Proklamationen  an- 
schlagen. Da  sich  dem  Generalstreik  auch  die  Schriftsetzer 
angeschlossen  hatten,  erschienen  die  Genfer  Zeitungen  ent- 
weder gar  nicht  mehr  oder  nur  in  höchst  beschränktem  Um- 
fang. Etwa  40  fremde  Anarchisten,  namentlich  Italiener  und 
JRranzosen,  wies  die  Genfer  Regierung  bald  darauf  aus.  Die 
Italiener  wurden  bei  Chiasso  an  Italien  abgeschoben.  Das 
Personal  der  Ernährungsbranchen  sowie  der  Post,  Telegraphen, 
Eisenbahnen  setzte  die  Arbeit  fort.  Das  »Journal  de  Geneve« 
vom  10.  Oktober  1902  entschuldigte  seine  Einschränkung  auf 
zwei  Druckseiten  und  zeichnete  die  Situation  mit  den  Worten: 
»Tout  le  commerce  souffre.  Les  pertes  pour  Geneve  sont 
considerables.  Ceux  qui  s^ment  la  haine  et  prächent  le  des- 
ordre  assument  une  terrible  responsabilite.«  Trotz  Regierungs- 
verbotes veranstalteten  die  Streikenden  Umzüge;  einzelne 
unblutige  Zusammenstölse  mit  dem  Militär  erfolgten.  Die 
Soldaten  wurden  von  den  Arbeitern  mit  Unrat,  Steinen, 
Flaschen  etc.  beworfen.  Die  Manifestanten  schrieen:  »Nieder 
mit  dem  Militär!«  Die  einsichtigeren  Genfer  erblickten  im 
Generalstreik  eine  von  langer  Hand  vorbereitete  Probe  des 
Anarchismus  nach  dem  Rezept  der  oben  erwähnten  Agi- 
tationsbroschtiren,  zu  welcher  der  Streik  der  Tramway- 
angestellten  nur  den  Vorwand  bildete.  Am  11.  Oktober  wurden 
die  Führer  Bertoni,  Steinegger,  Croisier,  während  sie  in 
"der  Brasserie  »Handwerk«  ahnungslos  ihr  Mittagsmahl  ein- 
nahmen, von  Geheimpolizisten  festgenommen.  Der  »Reveil« 
vom  18.  Oktober  berichtete  darüber  in  seiner  Weise:  »Apr^s 
avoir  ceme  le  local,  gendarmes,  revolvers  au  poing,  s'elancent; 
nos  amis  sont  menottes,  et  alors  les  policiers  les  bourrent  de 
coups  jusqu'aux  voitures  qui  doivent  les  enmiener.  Bertoni, 
€n  prison,  souffre  toujours  des  coups  re9us.  Force  reste  ä  la 
loi.  Deux  heiles  choses,  la  force  et  la  loi,  sur  lesquelles 
nous  crachons  notre  m^pris.« 

Am  11.  Oktober  erteilte  die  Bundesversammlung  dem 
Bundesrat  die  Ermächtigung ,  erforderlichenfalls  Truppen 
von  2000   Mann   nach  Genf   zu    schicken.     Die   Schriftsetzer 

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180  Erster  Teil.   Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz. 

beschlossen  am  11.  Oktober,  die  Arbeit  am  Montag,  den 
13.  Oktober,  wieder  aufzunehmen  und  luden  die  übrigen 
Gewerkschaften  ein,  ihrem  Beispiele  zu  folgen.  Entmutigung 
und  Uneinigkeit  kam  über  die  Streikenden.  Plakate  wurden 
angeschlagen ,  worin  die  dem  Generalstreik  beigetretenen 
Syndikate  die  Wiederaufnahme  der  Arbeit  verkündeten.  Die 
Affichen  lauteten  am  Schlufs:  »Ce  süperbe  mouvement  ne  se 
sera  pas  fait  en  vain.  Tous  les  travailleurs  auront  maintenant 
conscience  de  la  valeur  des  organisations  corporatives  et  de 
la  necessit^  qu'il  y  a  de  les  renforcer.  Travailleurs:  Tous  au 
devoir,  pour  le  developpement  rapide  de  nos  syndicats.  La  est 
la  force  du  Proletariat.     En  avant')!« 

Am  14.  Oktober  erschienen  die  Genfer  Zeitungen  wieder. 
Der  Generalstreik,  an  dem  Bertoni  den  Hauptanteil  hatte,  war 
zu  Ende,  und  Genf  bot  wieder  den  gewöhnlichen  Anblick. 

Die  dem  Generalstreik  beigetretenen  Gewerkschaften  er- 
klärten sich  in  der  Versammlung  vom  11.  November  1902 
solidarisch  mit  allen  Handlungen,  Schritten  und  Reden  der 
Kameraden  Bertoni,  Steinegger  und  Croisier,  die  vor  Gericht 
geladen  seien.  Die  Tätigkeit  der  Genannten  hätte  lediglich 
beweckt,  der  Erhebung  des  Genfer  Proletariats  den  Charakter 
einer  friedlichen  Solidarität  mit  den  streikenden  Tramway- 
angestellten  zu  verleihen.  Wenn  Gewalttätigkeiten  vorkamen, 
seien  sie  dem  Einschreiten  der  Truppen  zuzuschreiben.  Die 
beim  Generalstreik  gefafsten  Beschlüsse  seien  vorher  von  einer 
Kommission  angenommen  worden.  Die  den  Genannten  zu- 
geschriebenen Handlungen  seien  auch  von  anderen  Bevoll- 
mächtigten der  Arbeiterklasse  begangen  worden.  Die  Syndi. 
kate^  protestierten  daher  zum  voraus  gegen  eine  Verurteilung 
der  drei  Angeklagten.  Angesichts  der  vorliegenden  Umstände 
hätte  eine  Bestrafung  den  Charakter  eines  Klassenurteils,  dessen 
wahre  Motive  die  Arbeiter  zu  entschleiern  verstehen  würden "). 

Die  Genfer  Regierung  gestattete  den  Anschlag  dieser 
Kundgebung  nicht,  weil  sie  fand,  es  solle  damit  ein  Druck 
auf  die  Geschwomen  ausgeübt  werden. 

In  den  besprochenen  Broschüren  über  den  Generalstreik 
wird    vorausgesetzt,    die   vom  Staat  während   eines  General- 


0  *R^veiU  vom  18.  Oktober  1902. 
*)    R^veiN  vom  23.  November  1902. 


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Einundzwanzigstes  Kapitel.    2.  Die  Genfer  Vorgänge.     181 

Streiks  zum  Schutze  von  Ruhe  und  Ordnung  einberufenen 
Soldaten  werden,  soweit  sie  dem  Arbeiterstande  angehören, 
dem  militärischen  Einrückungsbefehl  den  Gehorsam  versagen 
und  dadurch  die  Staatsautorität  schwächen.  Zweifellos  haben 
auch  die  Genfer  Streikftihrer  auf  den  Eintritt  dieser  Even- 
tualität gezählt.  Ihre  Voraussetzung  traf  ein.  Von  den  Truppen, 
welche  die  Genfer  Regierung  aufgeboten  hatte,  rückten  321 
Mann  nicht  ein;  196  Mann  brachten  Entschuldigungen  vor. 
108  Mann  wurden  dem  Militärdepartement  des  Kantons  Genf 
iur  Bestrafung  Überwiesen,  sie  erhielten  Disziplinarstrafen 
von  2  bis  20  Tagen  Arrest.  17  Mann  wurden  am  25.  Novem- 
ber 1902  in  Genf  vor  ein  eidgenössisches  Kriegsgericht  gestellt 
und  zu  kurzen  Gefängnisstrafen  —  in  einem  Fall  betrug  die 
Strafe  zwei  Tage,  in  einem  andern  vier  Monate  —  verurteilt* 
Mit  den  Gefängnisstrafen  wurde  jeweilen  Entziehung  der 
bürgerlichen  Rechte  und  Ehren  während  eines  Jahres  ver- 
knüpft. Vor  Gericht  erklärten  die  Refraktäre,  sie  hätten  sich 
in  einer  Gewissenskollision  befunden;  es  habe  ihnen  wider- 
strebt, die  Waffen  gegen  ihre  streikenden  Kameraden,  unter 
denen  sie  ihre  eigenen  Brüder  und  Väter  hatten,  anzuwenden. 
Das  Militär  hätte  die  Unruhen  verursacht. 

Bei  seinen  Urteilen  ging  das  Militärgericht  von  der  Er- 
wägung aus,  die  Truppen  seien  von  der  Genfer  Regierung 
nicht  zur  Unterdrückung  des  Streiks,  sondern  zum  Schutze 
der  öffentlichen  Ordnung  und  allgemeinen  Sicherheit  auf- 
geboten worden.  In  der  demokratischen  Schweiz  beruhe  die 
aus  allen  wehrfähigen  Bürgern  gebildete  Armee  namentlich 
auf  der  Disziplin  und  Pflichttreue.  Würde  der  Gewissens- 
grund, mit  dem  die  Angeklagten  argumentierten,  ver- 
allgemeinert, so  würden  die  höchsten  Staatsinteressen,  die 
den  individuellen  Interessen  übergeordnet  seien,  in  Gefahr 
versetzt '). 


0  Ein  Aufruf,  welchen  die  Geschäftsleitung  der  schweizerischen 
sozialdemokratischen  Partei,  das  Bundeskomitee  des  schweizerischen 
Gewerkschaftsbundes  und  das  Bundeskomitee  des  schweizerischen 
Grütlivereins  zur  Sammlung  von  Geldmitteln  für  die  Familien  der 
kriegsgerichtlich  verurteilten  17  Genfer  im  Dezember  1902  an  die 
schweizerische  Arbeiterschaft  richtete,  bemerkt  u.  a.:  »Wir  pro- 
testieren mit  der  gesamten  organisierten  Arbeiterschaft  gegen  das 
Truppenaufgebot   als  gegen   eine  Parteinahme  der  Regierung  für 


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182  Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweiz» 

3.  Die  Verurteilung  der  Streikfiihrer  Bertoni,  Steinegger  und 

Croisier. 

Gemäfs  Antrag  der  Bundesanwaltschaft  nahm  der  Bundes- 
rat von  einem  eidgenössischan  Strafverfahren  gegen  Bertoni 
und  Steinegger  auf  Grund  des  eidgenössischen  Anarchisten- 
gesetzes vom  12.  April  1894  Abstand,  da  angesichts  der  Ausr 
legung  dieses  Gesetzes  durch  das  Bundesstrafgericht  am  29.  Mai 
1900  im  Fall  Bertoni,  Frigerio  und  Held  eine  Verurteilung 
als  zweifelhaft  erschien.  Die  Handlungen  der  Angeschuldigten 
fielen  daher  ausschliefslich  unter  das  Genfer  Strafgesetz.  Nach 
der  Verhaftung  wurden  Bertoni,  Steinegger  und  Croisier  gegen 
Kaution  in  Freiheit  gesetzt;  in  24  Stunden  hatten  sie  Freund^ 
gefunden,  welche  für  12000  Franken  Bürgschaft  leisteten. 

Die  Angeklagten  wurden  nachstehender  rechtswidriger 
Handlungen  beschuldigt:  1.  während  der  Unruhen  beim 
Generalstreik  im  Oktober  1902  waren  sie  die  Chefs  oder  An- 
stifter derjenigen  Personen,  welche  durch  ungesetzliche  und 
gewaltsame  Mittel  der  Obrigkeit  Widerstand  zu  leisten  suchten ; 
2.  sie  haben  gleichzeitig  die  Streikenden  aufgereizt  oder  an; 
gestiftet,  durch  Gewalt  oder  Drohungen  die  freie  Ausübung 
der  Industrie  und  die  Arbeitsfreiheit  der  nicht  streikenden 
Tramwayangestellten  zu  verletzen ;  3.  sie  haben  die  Streikendea 
direkt  aufgefordert ,  den  Inhabern  oder  Agenten  der  öffent- 
lichen    Macht     gewaltsamen    Widerstand     entgegenzusetzen;^ 

4.  sie  haben  Umzüge  auf  öffentlichen  Straf sen  veranstaltet 
ohne  Ermächtigung  von  Seiten  des  Justiz-  und  Polizeideparte- 
ments. 

In  der  Gerichtsverhandlung  vom  12.  und  13.  November 
1902  erklärte  Steinegger,  er  bekenne  sich  seit  zwei  Jahren 
zum  Anarchismus.  Die  Syndikate  der  Arbeiterföderation  hätten 
den  Generalstreik  nicht  vorbereitet,  deswegen  sei  er  mifs- 
lungen.  Bertoni  leugnete,  dafs  er  während  des  Generalstreiks 
revolutionäre  Weisungen  erteilt  habe.  Auch  Croisier,  Präsi- 
dent der  gewerkschaftlichen    »Föderation  ouvri^re«,  stellte  die 

die  Kapitalisten  und  gegen  die  Arbeiter  ....  Wir  protestieren  da- 
hör  auch  gegen  die  kriegsgerichtliche  Verurteilung  der  Männer,  die 
ihrer  ernsten  Überzeugung  gefolgt  sind.«  —  Ein  zu  Gunsten  der 
verurteilten  Ausreifser  eingereichtes  Amnestiegesuch  wurde  vom 
Nationälrat  und  Ständerat  am  19.  Dezember  1902  abgewiesen. 


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Einundzwanzigstes  Kapitel.  3.  Die  Verurteilung  d.  Streikführer.  183 

ihm  zur  Last '  gelegten  Handlungen  in  Abrede.  Die  An- 
geklagten erklärten  öich,  Punkt  4  der  Anklage  ausgenomnjen, 
für  nichtschuldig. 

Staatsanwalt  Navazza  führte  in  seinem  Plaldoyer  aus: 
Genf  stapd  in  den  Tagen  des  Generalstreiks  dem  Bürgerkrieg 
nahe",  ein  Nichts  hätte  ihn  zum  Ausbruch  bringen  können. 
Eii?L  Tendenzprozels  liege  nicht  vor,  die  Angeklagten  würden 
niclit .  wegen  ihrer  Ideen  verfolgt.  Der  Staatsanwalt  pro- 
testierte dagegen ,  dals  die  Arbeitersyndikate  durch  Affichen 
einen  Druck  auf  die  Justiz  ausüben  wollten.  Nach  der  Ver- 
haftung von  Bertoni,  Steinegger  und  Croisier  sei  die  Ruhe 
zurückgekehrt,  was  beweise,  dafs  die  drei  die  Aktion  leiteten. 
Unter  Generalstreik  verstehen  die  Angeklagten  die  Revolution. 
Es  sei  jedenfalls  nicht  die  Schuld  von  Bertoni  und  Steinegger, 
dafs  es  in  Genf  nicht  zur  Revolution  kam.  Unleugbar  habe 
man  in  Genf  mit  dem  Generalstreik  einen  Versuch  machen 
wollen.  Genf  sei  der  Ort,  wo  solche  Ereignisse  am  wenigsten 
vorkommen  sollten.  In  keinem  anderen  Lande  sei  die  Freiheit 
so  vollständig,  die  sozialen  Institutionen  besser  entwickelt. 
Leider  habe  auf  Genfer  Boden  die  Saat  des  Anarchismus  zu- 
genommen, die  verderbliche  Ernte  liege  vor.  Die  Anarchie 
erhebe  den  Anspruch,  dem  Genfer  Proletariat  Befehle  zu  dik^ 
tieren  und  den  Bürgerkrieg  vorzubereiten.  Das  beste  Mittel, 
das  Proletariat  davor  zu  schützen,  bestehe  darin,  die  anar- 
chistischen Elemente  zu  eliminieren. 

Bertoni  bemerkte  in  seiner  geschriebenen  Verteidigungs- 
rede, er'  gestehe ,  dafs  seine  Propaganda  den  Zweck  verfolge, 
die  Revolution  zu  ermöglichen,  die  heute  noch  als  ein  Ideal 
erscheine.  Das  Ziel  der  Anarchie  sei  die  Beseitigung  der 
Mächt  durch  Anwendung  gewaltsamer  Mittel.  Von  ganzer 
Seele,  mit  allen  Kräften  habe  er  den  Generalstreik  angestrebt. 
»J'ai  voulu  la  magnifique  mobilisation  de  Tarm^e  ouvriere  du 
mois  demier;  aujourd'hui  encore,  devant  vous,  j'eprouve  une 
profonde  joie  en  me  rappelant  le  cort^ge  que  vous  me 
rjeprochez  ....  Le  seul  tribunal  que  je  redoute,  celui  de  ma 
CQnscience,  ne  rüe  reproche  rien.  Que  m'importe  votre  juge- 
ment,  puisque  je  suis  certain  de  celui  de  rimmense  foule  qui 
se  leva  dans  un  magnifique  ^lan  de  solidarite?  .  .  .  Fr^res, 
en  avant!  Aucune  force  armee  ne  pourra  disperser  la  foule 
inmiense   en  marche   pour  la  justice  .  .  .     Messieurs  les  jures. 


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184  Erster  Teil.    Die  anarchist.  Bewegung  in  der  französ.  Schweif. 

la  justice  veut  surtout  la  victoire  du  travail  et  des  travailleufs; 
puisse  votre  verdict  s'inspirer  de  cette  id^e.  Voilä  le  voeu  de 
la  foule  et  le  nOtre^).« 

Nach  einstüridiger  Beratung  sprachen  die  Geschworenen 
Bertoni  und  Steinegger  von  der  Anklage  der  Provokation 
zum  Widerstand  gegen  die  Vertreter  der  öffentlichen  Gewalt 
frei.  Der  übrigen  drei  Handlungen  erklärten  sie  Bertoni  und 
Steinegger  schuldig,  wobei  sie  bei  letzterem  mildernde  Um- 
stände annahmen.  Croisier  wurde  nur  der  Provokation  zur 
Verletzung  der  Arbeitsfreiheit  für  schuldig  erklärt. 

Der  Staatsanwalt  beantragte  für  Bertoni  eine  Gefängnis- 
strafe von  18  Monaten,  für  Steinegger  8  Monate,  für  Croisier 
3  Monate  und  100  Franken  Bufse. 

Steinegger  bezeichnete  die  gegen  ihn  befürwortete  Strafe 
als  enorm,  während  Bertoni  und  Croisier  bemerkten,  sie  hätten 
den  Strafanträgen  nichts  beizufügen. 

Nach  Art.  1  des  Genfer  Gesetzes  vom  29.  Oktober  1892, 
betreffend  die  bedingte  Strafe,  kann  das  Gericht,  wenn  der 
Angeklagte  weder  in  der  Schweiz  noch  im  Auslande  wegen 
eines  gemeinen  Delikts  bereits  eine  Freiheitsstrafe  erlitten  hat 
und  sich  dessen  würdig  erweist,  den  Aufschub  des  Straf- 
vollzugs anordnen.  Der  Aufschub  umfafst  die  Zeit  von 
wenigstens  zwei  und  höchstens  fünf  Jahren.  Wenn  der  be- 
dingt Verurteilte  in  der  Zeit  nicht  wegen  eines  absichtlichen 
gemeinen  Verbrechens  oder  Vergehens,  das  nach  Genfer 
CJesetz  strafbar  ist ,  verurteilt  wird ,  so  gilt  die  Verurteilung 
als  nicht  erfolgt.  Im  gegenteiligen  Fall  aber  wird  die  bedingt 
verhängte  Strafe  vollzogen. 

Auf  Anfrage  des  Vorsitzenden  erklärten  die  drei  An- 
geklagten, dafs  sie  die  Anwendung  des  Gesetzes  über  die  be- 
dingte Verurteilung  nicht  wünschten. 

Der  Gerichtshof  verurteilte  Bertoni  zu  1  Jahr,  Steinegger 
zu  8  Monaten,  Croisier  zu  3  Monaten  Gefängnis.  Zu  Gunsten 
von  Steinegger  und  Croisier  schob  der  Gerichtshof  in  An- 
wendung des  gedachten  Gesetzes  den  Strafvollzug  für  die  Zeit 
von  fünf  Jahren  auf.     Von   ihrem   ferneren  Verhalten  in  den 


0  Bertonis  Verteidigungsrede  ist  abgedruckt  im  *Reveil«  vom 
23.  November  und  7.  Dezember  1902. 


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Einundzwanzigstes  Kapitel.  3.  Die  Verurteilung  d.  Streikführer.  185 

nächsten  fünf  Jahren  hängt  es  ab,  ob  sie  straffrei  ausgehen 
oder  die  Strafen  doch  noch  absitzen  müssen. 

Bertoni  mufste  die  Strafe  sogleich  antreten.  Ruhig  folgte 
«r  den  Gendarmen,  die  ihn  ins  Gefängnis  abführten.  Zu  der 
Verurteilung  trug  namentlich  sein  Benehmen  während  der 
Gerichtsverhandlung  bei '). 

Am  16.  November  1902  fafsten  die  Delegierten  der 
Genossenschaften  (Syndikate)  folgende  Resolution:  »Die  am 
16.  November  versammelten  Delegierten  protestieren  energisch : 
1.  gegen  die  von  der  Regierung  begangenen  Gesetzwidrig- 
keiten, indem  dieselbe  das  Anschlagen  von  zwei  Protesten 
verbot,  von  denen  der  eine  sich  auf  die  von  der  Regierung 
begangenen  Akte  bezog,  der  andere  die  Solidarität  der  Dele- 
gierten mit  den  drei  Angeklagten  bezeugte;  2.  gegen  den 
rechtswidrigen  Spruch,  wodurch  unsere  Kameraden  Bertoni, 
Steinegger  und  Croisier  verurteilt  wurden.  Die  Delegierten 
protestieren  gegen  die  Gefangenhaltung  von  Bertoni,  welche 
vollständig  den  Charakter  der  Klassenrache  gegen  diesen 
tapferen  Verteidiger  der  Arbeiterschaft  hat.« 


0  Zu  Gunsten  von  Bertoni  richteten  eine  Anzahl  in  Genf 
niedergelassene  Tessiner  an  den  Greisen  Rat  des  Kantons  Genf 
ein  Amnestiegesuch.  In  der  Sitzung  vom  7.  Februar  1903  sprachen 
sich  45  Abgeordnete  für  Überweisung  des  Gesuchs  an  die  Bitt- 
schriftenkommission, 45  für  Abweisung  des  Gesuchs  aus.  Der  Vor- 
sitzende, Rechtsanwalt  A.  Lachenal,  gab  den  Stichentscheid  für 
den  ersteren  Antrag. 

Die  Bittschriftenkommission  des  Grofsen  Rates  hat  am  7.  März 
1903  mit  9  gegen  7  Stimmen  die  Begnadigung  ausgesprochen  und 
die  sofortige  Freilassung  Bertonis  verfügt.  Das  »Journal  de  Gen^ve« 
vom  8.  März  1903  bemerkte  dazu,  die  Begnadigung  stehe  schwerlich 
mit  der  Meinung  der  Genfer  Bevölkerung  im  Einklang,  welche  die 
dem  Tessiner  Anarchisten  zu  teil  gewordene  Nachsicht  als  durch- 
aus übertrieben  finden  werde. 


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Zweiter  Teil. 


Die  anarchistische  Bewegung  in  der 
deutschen  Schweiz. 


Erstes  Kapitel. 

Propaganda  der  Fidiration  jurassienne  in  der  dentech- 
schweizerischen  Arbeiterschaft. 

Zwischen  Anarchisten  und  Sozialisten  bestand  in  den  70er 
Jahren  und  darüber  hinaus  keine  scharfe  Trennung ').  Die 
gleichen  Arbeiterverbindungen  hatten  Anhänger  der  anar- 
chistischen und  sozialistischen  Richtung  in  ihren  Reihen,  wobei 
die*  Anarchisten  gleichsam  die  Linkssozialisten  darstellten.  An 
den  Kongressen  der  jurassischen  Anarchisten  nahmen  anfäng- 
lich schweizerische  und  deutsche  Sozialisten  als  Gäste  teil.  So- 
lange nicht  eine  bestimmte  Ausscheidung  zwischen  den  beiden 
Gruppen  stattgefimden  hatte,  vermochten  die  anarchistischen 
Führer  um  so  leichter  die  Saat  des  Anarchismus  auszustreuen. 
Und  das  haben  sie  nicht  unterlassen.  Auf  dem  ersten 
schweizerischen  Arbeiterkongrefs   zu  Ölten,   am  1.,  2.  und  3. 


0  Im  Leitartikel  *Zum  18.  März  1877«  schrieb  H.G.  (Greulich) 
in  der  Zürcher  »Tagwacht*  vom  18.  März  1877:  »Und  gegenüber 
diesen  Heulmeiern  (in  der  Bourgoisie)  erklären  wir  ohne  weiteres, 
dafs  —  wenn  die  Entscheidung  der  Machtfrage  durch  ^ie  Schuld 
der  Reaktion  je  zur  Waffengewalt  sich  zuspitzt  —  wir,  obgleich 
wir  die  friedliche  Entwicklung  für  ganz  gut  möglich  halten,  uns 
bemühen  werden,  die  Waffengewalt  noch  energischer  auszunütien, 
als  dies  seitens  der  Kommune  geschehen  ist.< 


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Erstes  Kapitel.   Propaganda  der  F^d^ration  jurassienne  etc.    187 

Juni  1873^),  bezeichnete  Guillaume  im  Namen  der  Jura- 
föderation, getreu  seinem  antiautoritären  Standpunkt,  die 
beantragte  Einsetzung  eines  Bundeskomitees  als  schädlich. 
Seien  auch  dessen  Kompetenzen  im  Anfang  nicht  bedeutend, 
so  werde  das  Bundeskomitee  doch,  wie  jede  Regierung,  das 
Bestreben  haben,  durch  Intriguen  sich  Macht  zu  erwerben 
und  diese  festzuhalten.  Guillaume  und  Pindy  wollten  von 
einem  schweizerischen  Arbeiterbimd  nichts  wissen  und  befür- 
worteten lokale  Gewerkschaften,  die  mit  andern  Föderationen 
vereinigt  würden.  Mit  allen  gegen  die  fünf  jurassischen 
Stimmen  wurde  jedoch  beschlossen,  einen  zentralisierten 
schweizerischen  Arbeiterbund  ins  Leben  zu  rufen,  hierfür 
Gewerkschaftsverbände  in  der  ganzen  Schweiz  zu  gründen 
und  dieselben  durch  Einsetzung  einer  Zentralbehörde  zu  ge- 
meinschaftlichem Wirken  zu  verbinden.  Die  Jurassier,  zwei 
Vertreter  der  Juraföderation  und  drei  gleichgesinnte  Dele- 
gierte von  Neuenburg  (Schreinerverein),  St.  Imier  (Arbeiter- 
bund) und  Biel  (Silberschalenmacher- Verein),  gaben  darauf  eine 
Erklärung  zu  Protokoll,  worin  sie  ihr  Einverständnis  mit  dem 
Programm  bezeugten,  jedoch  gegen  die  Zentralisation  pro- 
testierten. Im  übrigen  versicherten  sie  allen  schweizerischen 
Arbeitervereinen  ihre  Mitwirkung  im  Kampfe  gegen  die 
Bourgeoisie  und  volle  moralische  und  materielle  Solidarität 
auf  ökonomischem  Boden.  Nach  Verlesung  dieser  Protokoll- 
erklärung verliefsen  die  fünf  Anhänger  Bakunins  den  Kon- 
grefs  ^). 

Auf  dem  Kongrefs  des  Schweizerischen  Arbeiterbundes 
zu  Bern  am  4.,  5.,  6.  und  7.  Juni  1876  stellte  Eichhorn  den 
Antrag,  das  Bundeskomitee  solle  mit  der  F€d€ration  jurassienne 
in  Unterhandlung  treten ,  um  eine  Verständigung  zwischen 
den  beiden  französisch  und  deutsch  sprechenden  Gruppen  her- 
beizuführen. Vosges  bezeichnete  die  Errichtung  eines  eigenen 
Organs    für    die    französischsprechenden     schweizer    Arbeiter 


')  Siehe  Protokoll  des  ersten  Allgemeinen  schweizerischen 
Arbeiterkongresses  zu  Ölten  am  1.,  2.  und  3.  Juni  1873.  Heraus- 
gegeben vom  Bureau  des  Kongresses.  Zürich,  Druck  der  Typo- 
graphie der  »Tagwacht«. 

*)  Vgl.  Meyer,  Emanzipationskampf  des  vierten  Standes,  11.^ 
S.  28,  und  Berghof f-Ising ,  EWe  sozialistische  Arbeiterbewegung  in 
der  Schweiz,  S.  106. 


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188  Zweiter  Teil.  Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

als  verfrüht  und  unnötig  und  empfahl  den  Sektionen  franzö- 
sischer Zunge  das  »Bulletin«,  Organ  der  F^d^ration  jurassienne. 
Wilhelm  erwiderte,  die  Auffassung,  die  F6d6ration  jurassienne 
sei  nicht  weit  entfernt  von  dem  Standpunkt  der  schweize- 
rischen Arbeiterschaft,  treffe  nicht  zu.  Es  bestehe  ein  be- 
deutender Unterschied  zwischen  den  Wegen,  ja  sogar  Zielen 
des  Arbeiterbundes  und  denjenigen  der  Fddäration  jurassienne. 
Deshalb  wäre  auch  die  grolse  Mehrzahl  der  französisch 
sprechenden  Arbeiter  schwer  zum  Abonnement  auf  das  »Bulle- 
tin« zu  bewegen.  Howald  und  Rüttimann  entgegneten,  die 
F^d^ration  jurassienne  und  der  Schweizerische  Arbeiterbund 
gehen  prinzipiell  nicht  weit  auseinander,  weshalb  der  Antrag 
Eichhorn  annehmbar  erscheine.  Greulich  erklärte,  er  sei  gegen 
die  Unterstützung  des  »Bulletins^  durch  den  Arbeiterbund, 
doch  nicht  etwa  aus  Böswilligkeit,  sondern  aus  taktischen 
Gründen.  Guillaume  betonte,  es  läge  nicht  im  Interesse  des 
Schweizerischen  Arbeiterbundes,  mit  dem  »Bulletin«  in  Ver- 
bindung zu  treten.  Das  letztere  entwickle  fortgeschrittene 
Ideen,  die  F^ddration  sei  weiter  voran  als  der  Arbeiterbund. 
Gegenüber  Guillaume  erwiderte  Greulich,  der  Schweizerische 
Arbeiterbund  habe  ebenso  weitgehende  Prinzipien  und  Mit- 
glieder, die  in  der  Arbeiterfrage  eine  ebenso  entschiedene 
Stellung  einnehmen  wie  die  F^ddration  jurassienne  ^).  Schliefs- 
ich  beschlofs  der  Arbeiterbund  die  Gründung  und  Unter- 
stützung eines  französischen  Organs  durch  die  Genfer  kanto- 
nale F^d^ration. 


Zweites  Kapitel. 

Das  erste  Anarchistenblatt  in  der  deutschen  Schweiz. 

Bereits  auf  dem  Kongrefs  der  internationalen  Sektionen 
des  Jura  am  26.  April  1874  in  Chaux-de-Fonds  war  der  Be- 
schlufs  gefafst  worden,  ein  Organ  der  Internationalen  Arbeiter- 
assoziation  in   deutscher  Sprache   zu   gründen,   welches  unter 


')  Protokoll  über  den  vierten  Kongrefs  des  Schweizerischen 
Arbeiterbundes  zu  Bern  am  4.,  5.,  6.  und  7.  Juni  1876.  Heraus- 
gegeben vom  Bureau  des  Kongresses.  Verlag  des  Schweizerischen 
Arbeiterbundes.    Zürich  1876. 


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Zweites  Kapitel.    Das  erste  Anarchistenblatt  etc.  189 

den  deutschsprechenden  Arbeitern  der  Schweiz  und  Deutsch- 
lands dasselbe  Programm  verteidigen  sollte  wie  das  »Bulletin« 
in  der  französischen  Schweiz.  Durch  das  Publikationsmittel 
hofften  die  Jurassier  eine  erhöhte  propagandistische  Tätigkeit 
in  den  Reihen  der  deutsch-schweizerischen  Arbeiter  sowie  der- 
jenigen in  Deutschland  zu  entwickeln.  Allein  damals  hatte 
in  der  deutschen  Schweiz  die  Organisation  der  Arbeiter  kaum 
recht  begonnen,  weshalb  es  einstweilen  nicht  möglich  war, 
jede  Woche  eine  anarchistische  Zeitung  zu  veröffentlichen. 
Um  nun  die  Lücke  einigermafsen  auszufüllen,  gab  das  Bundes- 
komitee der  Föderation  jurassienne  in  Chaux-de-Fonds  von 
Zeit  zu  Zeit  ein  »Sozialdemokratisches  Bulletin«  heraus. 
Schliefslich  kam,  dank  den  Anstrengungen  von  Brousse^ 
Reinsdorf  und  anderen,  ein  anarchistisches  deutsches  Blatt, 
die  »Arbeiter-Zeitung«,  zustande,  das  erste  anarchistische  Organ 
deutscher  Zunge.  Am  15.  Juli  1876  erschien  in  Bern  die 
erste  Nummer ,  die  Redaktion  des  alle  vierzehn  Tage  er- 
scheinenden Blattes  war  nicht  angegeben.  Oben  stand  ledig- 
lich die  Notiz:  »Was  die  Redaktion  und  Administration  an- 
belangt, wende  man  sich:  Aarbergergasse  36,  Bern.«  Als 
verantwortlicher  Verleger  zeichnete  später  J.  Deiber,  vom 
27.  Juli  1877  an  zeichnete  für  die  Administration:  Eggeri- 
schwyler,  Brunngasse  2,  Bern.  Die  Arbeiterunion  Bern  er- 
klärte am  5.  August  1876  öffentlich,  die  Arbeiterunion  sei 
weder  bei  der  Herausgabe  der  Zeitung  beteiligt,  noch  mit  ihr 
einverstanden.  Die  erste  Nummer  sei,  von  den  Arbeitern  un- 
erwartet, wie  ein  Dieb  in  der  Nacht  erschienen.  Die  Heraus- 
geber hüllen  sich  in  ein  geheimnisvolles  Dunkel;  man  könne 
nicht  wissen,  ob  sie  wirklich  Sozialisten  seien  und  bleiben. 

In  dem  Artikel:  »Was  wollen  wir?«  in  der  ersten  Num- 
mer entwickelte  die  »Arbeiter -Zeitung«  ihr  Programm.  Die 
Redaktion  erklärte:  »Die  vollständige,  definitive,  absolute 
Emanzipation  des  Arbeiters.  Wir  wollen,  dafs  die,  welche 
alles  produzieren ,  auch  alles  haben ,  dafs  die ,  welche  nichts 
produzieren,  auch  nichts  haben  ....  Die  Prefsfreiheit  ist  eine 
Lüge,  die  Redefreiheit  ist  eine  Lüge,  die  Gedankenfreiheit  ist 
eine  Lüge,  die  Versammlungsfreiheit  ist  eine  Lüge,  die  Teil- 
haberfreiheit ist  eine  Lüge,  alle  theoretischen  Freiheiten  sind 
lauter  Lügen.«  Am  Schlufs:  »Die  ökonomische  Situation  und 
das  nahe  Bevorstehen  einer  revolutionären  Krisis  sind  viel  wich- 


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190  Zweiter  Teil.  Die  anarchjst.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

tiger  als  die  rein  politische  Agitation,  auf  die  sich  beinahe  aus- 
schlielslich  unsere  Blicke  richten.  Morgen  werden  wir  vielleicht 
schon  mit  in  den  Strom  hineingerissen.  Haben  wir  schon  über 
die  Prinzipien  nachgedacht,  welche  der  Organisation  der  neuen 
Gesellschaft  als  Grundlage  dienen  sollen  ?  Was  ims  anbetrifft, 
so  glauben  wir,  dafs  in  dieser  Hinsicht  noch  manches  zu  tun 
übrig  bleibt.  Wir  wollen  daher  auch  und  zwar  hauptsächlich 
ein  prinzipielles  Blatt  sein.  Übrigens  wird  man  uns  an  der 
Arbeit  sehen  uncj  uns  nach  unseren  Werken  richten^).« 

Der  Kongrefs  der  Juraföderation  fafste  am  6.  August  1876 
in  Chaux-de-Fonds,  wo  die  Sektion  der  Italienischsprechenden 
in  Bern  durch  Somazzi  vertreten  war,  eine  Resolution,  worin 
der  Kongrefs  allen  Mitgliedern  der  Internationale  die  »Arbeiter- 
Zeitung«  empfahl,  »ein  in  Bern  durch  eine  Gruppe  von  Mit- 
gliedern der  Internationalen  gegründetes  Blatt,  welches  die 
Gründer  allen  deutschredenden  internationalen  Sektionen  für 
ihre  offiziellen  Einsendxmgen  zur  Verfügung  stellen«.  Genosse 
Görges  aus  Zürich  hatte  im  Namen  des  sozialistischen  Vereins 
Zürich  beantragt,  die  »Arbeiter -Zeitung«  für  die  deutsch- 
sprechenden Mitglieder  als  offizielles  Organ  der  Juraföderation 
zu  bezeichnen.  Ein  Mitglied  der  Redaktionskommission  der 
:^ Arbeiter-Zeitung«  erwiderte,  man  habe  das  Blatt  der  Initia- 
tive einer  Gruppe  zu  verdanken,  offizielles  Organ  für  die 
Föderation  könne  es  nicht  werden,  seine  Spalten  öffne  die 
»Arbeiter-Zeitung«  allen  Mitteilungen,  welche  die  deutsch- 
sprechenden Sektionen  einsenden. 

Ungescheut  bekannte  sich  das  Berner  Anarchistenblatt 
^ur  Propaganda  der  Tat:  »Wir  sind,«  schrieb  die  »Arbeiter- 
Zeitung«  am  16.  Dezember  1876,  »hauptsächlich  Anhänger 
der  Propaganda  durch  die  Tat,  der  Propaganda  durch  das 
Handeln,  wenn  nämlich,  wohlverstanden,  jene  Tat  und  jenes 
Handeln  kein  Bubenspiel,  sondern  eine  wirklich  wichtige 
Sache  ist.« 

Über  den  Anarchismus  und  seine  Urheber  sprach  sich 
die  »Arbeiter-Zeitung«  am  31.  Januar  1877  in  dem  Leitartikel 
»Die  Anarchie«  näher  aus: 

».  .  .  .  Da  kam  Bakunin.  Mit  dem  berühmten  russischen 
Revolutionär  trat  das  Wort  Anarchie  in  das  Volksbewufstsein 


0  »Arbeiter-Zeitung«  vom  15.  Juli  1876. 

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Zweites  Kapitel.    Das  erste  Anarchistenblatt  etc.  191 

ein  und  ward  auf  die  Fahne  einer  streitenden  Partei  geschrieben. 
Bakunin  hat  die  Anarchie  in  einer  vollkommneren  Weise  auf- 
gef alst  als  Proudhon  •,  aus  dem  Studierzimmer  liefs  er  die  Idee 
in  die  Tat  hinabsteigen  ....  Heute  ist  die  anarchistische 
Partei  konstituiert.  Ihre  Anhänger  sind  alle  Internationalen 
Spaniens  und  Italiens,  die  Mitglieder  dieser  kleinen,  aber 
mutigen  französischen  Sektionen,  welche  sich,  ungeachtet  der 
"Gefahren,  .an  allen  Kongressen  der  Internationale  vertreten 
lassen,  die  Mehrheit  der  internationalen  Jurassier  und  alle 
Gruppen  der  russischen  revolutionären  Sozialisten. . . .  Was  mufs 
man  also  gegenüber  dem  jetzigen  Bourgeoisiestaate  machen? 
Die  erste  etwas  wichtige  revolutionäre  Bewegung  benutzen 
und  den  Staat  vernichten.  Dieses  Gegengewicht  verschwunden, 
wird  die  Mehrheit  die  Minderheit  zerschmettern.  Dieses  ist  die 
Tiegative,  zerstörende  Seite  des  anarchistischen  Programms. 
Folgendes  ist  seine  positive,  fast  wieder  aufbauende  Seite: 
Wenn  der  gegenwärtige  Bourgeoisstaat  das  gesellschaftliche 
Gleichgewicht  fälscht;  wenn  man  will,  dafs  dieses  Gleich* 
gewicht  in  der  Zukunft  nicht  gefälscht  werde,  was  soll  man 
tun?  Nach  Abschaffung  des  heutigen  Staates  verhindern, 
<lals  sich  ein  anderer  wieder  aufbaue.  Welches  ist,  welches 
"wird  die  Folge  dieses  Hindernisses  sein,  welches  man  der 
Herstellung  des  Staates  in  den  Weg  legt  ?  Die  freie  For- 
mation, die  Entwicklung  der  Gruppe  aus  sich  selbst  heraus 
und  deren  freie  Verbtindungen.  Ist  dies  nicht  ein  wirklicher 
Wiederaufbau?  Ja,  dies  ist  ein  Wiederaufbau,  ein  wissen- 
schaftlich verstandener  Wiederaufbau !  In  der  Tat  konstituiert 
man  eine  Gesellschaft  nicht,  wie  man  will;  aber  man  zerstört 
:alle  Hindemisse,  welche  ihre  natürliche  Entwicklung  hindern 
können.    Der  Staat  ist  eines  dieser  Hindernisse.« 

Der  »Arbeiter-Zeitung«  wurde  vorgeworfen,  ihr  Redakteur 
sei  ein  Franzose.  Gemeint  war  damit  Bröusse,  der  seine 
französisch  verfafsten  Artikel  durch  Fräulein  Landsberg  ins 
Deutsche  Übertragen  liefs.  Die  »Arbeiter-Zeitung«  erwiderte 
am  24.  Februar  1877  auf  den  Vorwurf:  »Die  Redaktion  der 
,  Arbeiter-Zeitung*  ist  kollektiv,  tind  alle  diejenigen  Sozialisten, 
welche  an  derselben  teilnehmen,  sind  weder  Franzosen,  noch 
Schweizer,  noch  Engländer,  sie  sind  keine  Nationalen,  sie  sind 
Internationale«.  Dieser  Erklärung  zufolge  gaben  sich  die 
Anarchisten  damals  auch  als  Sozialisten  aus. 


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192  Zweiter  Teil.  Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

Greulich  hatte  in  der  »Tagwacht«  Kachelhof  er  einen  Agi> 
tator  der  Juraföderatioii  genannt.  Darauf  veröffentlichte  Karl 
Kachelhofer  in  der  »Arbeiter -Zeitung«  vom  16.  Juni  1877 
folgenden,  aus  Zürich  datierten  Brief:  ...  »Ihr  ^Sozialismus^  der 
letzten  Jahre  hat  Ihnen  ein  Haus  beschert  und  Sie  aus  einem 
Arbeiter  zu  einem  ,Herm  Redaktor^  gemacht;  mein  Sozialismus, 
mögen  Sie  ihn  noch  so  sehr  begeifern,  hat  mir  eine  glänzende 
Karriere  zerstört  und  mich  aus  einem  zukünftigen  Herrn 
, Doktor^  zu  einem  Handwerker  gemacht,  welches  Opfer  ich 
übrigens  ganz  gerne  für  die  gute  Sache  bringe  ....  Ich  werde 
Ihnen  nicht  mehr  entgegnen;  aber  die  Zeit  wird  gewifs  kom- 
men, wo  das  von  Ihnen  betörte  und  verratene  Volk  endlich 
auch  zur  Einsicht  kommen  und  dann  auch  mit  H— erren  Ibres 
Gelichters  einmal  gründlich  abrechnen  wird.« 

Die  »Tagwacht«  vom  19.  Juli  1876  hatte  beim  Erscheinea 
der  »Arbeiter-Zeitung«  bemerkt,  sie  glaube,  »die  deutsche 
Ausgabe  des  jurassischen  ,Bulletins^«  werde  sich  schwerlich 
eines  langen  Lebens  erfreuen.  Schon  am  13.  Oktober  1877 
ging  das  Organ  in  der  Tat  ein.  Der  von  der  »Arbeiter-Zeitung« 
selber  angegebene  Grund  des  so  kurzen  Daseins  verdient  keinen- 
Glauben.     Die  letzte  Nummer  berichtete: 

»Von  heute  an  wird  die  ,Arbeiter-Zeitung^  aufhören  zu 
erscheinen.  Warum?  weil  die  Aufgabe,  welche  sie  sich  ge- 
stellt, jetzt  erfüllt  ist.  Die  Prinzipien  der  anarchistischea 
Partei  waren  in  Rufsland,  Frankreich,  Italien,  Spanien,  in  der 
französischen  Schweiz  und  in  einem  Teile  Belgiens  bekannt 
und  verbreitet.  In  der  deutschen  Schweiz  und  in  Deutsch- 
land wurden  sie  von  den  einen  verleumdet,  entstellt  und  ver- 
spottet, den  andern  waren  sie  gänzlich  unbekannt.  Der  Zweck,, 
welchen  wir  verfolgten  und  erreicht  haben,  bestand  darin,  die 
Arbeiterklasse  der  deutschen  Sprache  mit  diesen  Prinzipien 
bekannt  zu  machen.  Eine  Gruppe  von  Internationalen  ver- 
schiedener Länder  formierte  sich,  um  diesen  Zweck  zu  ver- 
folgen und  gründete  in  der  Schweiz  ein  Blatt,  welches  die 
Prinzipien  der  Internationale  vertrat  und  zu  gleicher  Zeit  als 
Avantgarde  dienen  sollte;  das  war  die  ,Arbeiter-Zeitung^ 
Heute  ist  dieser  Zweck  erreicht,  und  die  wichtigsten  Punkte 
des  anarchistisch -revolutionären  Programms  haben  bei  de:n 
deutschen  Proletariern  Eintritt  gefunden.  Der  Erfolg  übertraf 
unsere     Erwartungen;     denn     die    anarchistischen    Prinzipiea 


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Drittes  Kapitel.    Johann  Most.  193 

drangen  in  die  Arbeiter  der  deutschen  Sprache  ein,  es  bildeten 
sich  Gruppen  in  der  Schweiz  und  in  Deutschland.  Die 
, Arbeiter-Zeitung'  wurde  bald  ein  Korrespondenzzentrum  und 
Bündnis  für  diese  Gruppen  ....  Die  ,Arbeiter-Zeitung*  muls 
sich  zurückziehen,  um  dem  offiziellen  Blatte  der  anarchistischen 
Sprache  Platz  zu  machen.  Wir  machen  unsere  Freunde  darauf 
aufmerksam,  dafs  bald  ein  Blatt  erscheint,  welches  dieselben 
Prinzipien  verteidigen,  aber  mehr  Lokalblatt  sein  wird,  wie 
dies  die  , Arbeiter-Zeitung'  war.« 


Drittes  Kapitel. 
Johann  Most')- 

Auf  die  Anarchisten  deutscher  Zunge  hat  Most  einen 
ungeheuren  Einflufs  ausgeübt.  Durch  seine  vielfach  übersetzten 
Broschüren,  die  vom  agitatorisch-anarchistischen  Standpunkt 
aus  vorzüglich  und  in  einem  Most  eigenen,  unnachahmlichen 
Stil  mit  neuen  Wortbildungen  geschrieben  sind,  wirkt  Most 
unablässig  in  allen  Ländern,  wo  die  anarchistische  Sekte 
Bekenner  hat.  Um  Most  und  Mosts  »Freiheit«  drehte  sich 
namentlich  in  den  80er  Jahren,  wie  weiter  unten  gezeigt 
werden  wird,  die  anarchistische  Bewegung  mit  einer  Reihe 
von  blutigen  Verbrechen.  Eine  solche  verderbliche  Rolle  konnte 
Most  freilich  nur  spielen,  indem  er  sich  erst  in  England,  dann 
in  Amerika  einer  mafslosen  Prefs-  und  Redefreiheit,  eines  Asyls 
erfreute,  unter  dessen  Schutz  er,  von  einzelnen  Strafen  abgesehen, 
unbehelligt  die  Anarchisten  zur  Propaganda  der  Tat  aufreizen 
konnte.  Als  anarchistischer  Führer  steht  Most  obenan.  Seine 
Stellimg  als  Führer,  Agitator,  Schriftsteller  und  Redakteur  ist 
von  internationaler  Bedeutung;  mit  ihm  hat  sich  daher  diese 
Darstellung  eingehend  zu  befassen. 

L    Der  Buchbinderlehrling. 
Johann  Most  war  am  5.  Februar  1846  zu  Augsburg  einer 
kleinen  Subaltembeamtenfamilie  entsprossen.    In  der  Neujahrs- 


0  Als  Quelle  diente  die  Broschüre:  Acht  Jahre  hinter  Schlofs 
und  Riegel.  Skizzen  aus  dem  Leben  Johann  Mosts.  Von  Anonymus 
Veritas.   New  York  1886.   Verfasser  dieser  Schrift  ist  sichtlich  Most 

Langhard,  Die  anarehistiscbe  Bewegung  in  der  Schweiz.  13  ^-^  j 

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194  Zweiter  Teil.  Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

nacht  1853/54  erkältete  sich  der  siebenjährige  Knabe  derart, 
dafs  seine  linke  Wange  am  Morgen  eine  ungeheure  Geschwulst 
zeigte.  Es  bildete  sich  infolge  unrichtiger  Behandlung  ein 
Knochenfrafs  am  Unterkiefer ;  das  Übel  wurde  mit  den  Jahren 
inmier  schlimmer.  Am  18.  März  1859  wurde  eine  Operation 
von  fünf  Ärzten  vorgenommen,  die  anderthalb  Stunden  dauerte. 
Die  ganze  linke  Gesichtsseite  wurde  von  der  Schläfe  bis  in 
den  Mund  geöffnet  und  sodann  ein  2V2  Zoll  langes  Stück  vom 
Unterkiefer  (samt  Zähnen)  herausgesägt.  Sodann  schob  man 
den  Rest  des  Unterkiefers  nach  links  in  die  Höhe,  damit  er 
sich  verknorpeln  und  wieder  bewegen  könne,  welcher  Fall 
auch  eintrat.  Ein  geschickter  Operateur,  Dr.  Agatz,  nahm 
die  Operation  im  Beisein  von  fünf  anderen  Ärzten  vor.  War 
die  Krankheit  selbst  von  auf  serordentlich  schwächender  Wirkung 
für  den  Knaben,  so  hatte  das  durch  die  Operation  verzerrte 
Aussehen  seiner  Gesichtszüge  für  ihn  in  seinem  späteren  Leben 
manche  Unannehmlichkeiten  im  Gefolge. 

Ein  anderer  Schlag  für  den  Jungen  war  das  frühe  Hin- 
scheiden seiner  sehr  intelligenten  Mutter.  Er  war  10  Jahre 
alt,  als  dies  geschah.  Ein  Jahr  später  begann  eine  Stiefmutter 
ihr  Regiment  in  der  Mostschen  Familie.  »Dieses  Weib  war,« 
wie  Most  behauptet,  »ein  wahrer  Satan;  bigottisch,  roh,  geizig, 
in  jeder  Beziehung  eine  Canaille,  tyrannisierte  sie  den  kleinen 
Johann  und  dessen  jüngere  Schwester  Pauline  dermalsen,  dals 
beide  mit  Sehnsucht  dem  Tage  entgegensahen,  wo  sie  im  stände 
sein  würden,  das  elterliche  Haus  zu  verlassen.«  Nach  voll- 
endetem 14.  Lebensjahr  trat  für  den  jungen  Most,  nachdem 
er  die  Volks-  und  Realschule  mit  gutem  Erfolg  besucht,  diese 
Möglichkeit  ein.  Johann  Most  wurde  Buchbindermeister  Weber, 
welcher  am  »Mittleren  Lech«  zu  Augsburg  sein  kleines,  bürger- 
liches Handwerk  betrieb,  in  die  Lehre  gegeben. 

Man  kann  sich  ohne  weiteres  vorstellen,  dafs  Most  nicht 
ein  williger  Lehrling  war ,  der  dem  Meister  Freude  bereitete. 
Natürlich  zeigte  sich  ein  Lehrling  von  Mosts  Art  auch  sehr 
unzufrieden  mit  dem  Lehrmeister.  Most  gibt  uns  selber  über 
die  Lehrzeit  nachstehende  Schilderung:  »....Dieselbe  ge- 
staltete sich  bald  zu  einer  völligen  Sklaverei.  Obgleich  der 
biedere  Lehrmeister  sich  100  Gulden  Lehrgeld  zahlen  liels 
und  verlangte,  dals  der  Lehrling  sein  Bett  mitbringe  und 
für  seine  Wäsche  aufkomme,   beutete  er  sein  Opfer  bis  zum 


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Drittes  Kapitel.    Johann  Most.  195 

letzten  Blutstropfen  aus.  Im  Sommer  mulste  einfach  von 
5  Uhr  morgens  bis  ziun  Sonnenuntergang  gearbeitet  werden, 
imd  im  Winter  dehnte  sich  die  Schinderei  oft  gar  bis  10  und 
12  Uhr  nachts  aus.  Aufser  den  gewerblichen  Arbeiten  hatte 
der  schwächliche  Bursche  noch  Hausknechts-  und  Kinds- 
magdsdienste zu  leisten  ....  Aber  Johann  betrachtete  auch 
seine  Lehrzeit  nur  als  eine  Warteperiode.  Und  worauf  wartet 
er  wohl?  Er  sehnte  sich  den  Augenblick  herbei,  wo  er  aus- 
gewachsen sei  imd  sich  die  Entstellung  seines  Gesichts,  wie 
er  sich  einredete,  verzogen  haben  werde.  •  Dann  wollte  er  die 
Bretter  beschreiten,  welche  die  Welt  bedeuten.  Das  war  eine 
Idee,  für  welche  er  Tag  und  Nacht  schwärmte  und  von  der 
ihn  niemand  abzubringen  vermochte,  bis  es  endlich  klar  zu 
Tage  lag ,  dals  er  körperlich  theaterunfähig  sei  ...  .  So  oft 
ein  Theaterphänomen  Gastrollen  in  Augsburg  gab,  brannte 
Johann  seinem  Lehrmeister  durch  und  kam  erst  wieder,  wenn 
die  Kunstleistungen  genossen  waren  ....  So  enthusiastisch 
Most  in  seiner  Jugend  fürs  Theater  schwärmte,  so  entschieden 
verabscheute  er  schon  zu  jener  Zeit  die  Kirche  und  allen 
Religionskram.  Wenn  sein  Lehrmeister  ein  Buch  zu  binden 
hatte,  dessen  Titel  verraten  liels,  dals  es  die  Pfaffen  angreife, 
so  nahm  Johann  gewifs  dasselbe  in  seine  Dachkammer  und 
las  darin  bis  spät  in  die  Nacht  hinein«. 

Zu  damaliger  Zeit  existierte  in  Bayern  ein  Gesetz,  wonach 
alle  jungen  Leute  bis  zum  vollendeten  achtzehnten  Lebens- 
jahre an  Sonntagen  nachmittags  die  sogenannte  »Christen- 
lehre« zu  besuchen  hatten,  widrigenfalls  ihnen  der  Polizeiarrest 
offen  stand.  Diesen  letzteren  sollte  der  junge  Buchbinder- 
lehrling bald  kennen  lernen.  Alle  sechs  Wochen  sollte  er 
vorschriftsgemäfs  beichten,  das  wollte  er  nicht  und  blieb  daher 
weg;  zudem  verleitete  er  andere  Burschen  seines  Alters, 
ein  Gleiches  zu  tun.  Es  fand  eine  Kirchenvisitation  statt. 
Als  der  Geistliche  über  die  Beichten  der  Betreffenden  keine 
Quittungen  erhielt,  hiefs  er  sie  bis  nach  der  Christenlehre 
aufs  Kirchenpflaster  knien.  Hernach  nahm  der  Pfarrer  die 
Burschen  auf  sein  Zimmer,  prügelte  einen  nach  dem  andern 
durch  und  zwang  sie  schliefslich ,  ihm  augenblicklich  zu 
beichten.  Most  entzog  sich  der  Beichte  und  der  geistlichen 
Züchtigung  durch  die  Flucht.  Die  Folgen  der  Flucht  blieben 
nicht  aus.     Am   17.  April  1862   klopfte  es  an  der  Tür  des 

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196  Zweiter  Teil.  Die  anarchist  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz- 
Buchbindermeisters  Weber.  Das  übliche  , Herein'  war  von 
innen  noch  nicht  ganz  verklungen,  als  ein  Polizist  erschien. 
,Ist  hier  nicht  der  Lehrling  Johann  Most?'  fragte  er,  indem 
er  eine  Vorladung  aus  der  Tasche  zog.  ,Der  Lehrling  Johann 
Most  soll  heute,  nachmittags  um  3  Uhr  zum  Herrn  Aktuar 
Schmidt  kommen'.  Der  Meister  zeigte  sich  wenig  erfreut  über 
die  Vorladung.  Zur  bestinunten  Zeit  folgte  ihr  der  Lehrling. 
Er  erhielt  24  Stunden  Polizeiarrest.  Zudem  züchtigte  ihn  der 
Meister.  Als  er  den  Arrest  im  ,Bürgerstübchen'  absafs,  schwor 
er,  nie  mehr  eine  Kirche  zu  betreten. 

2.    Most  in  der  Fremde. 

Oft  entstand  zwischen  dem  Meister  und  dem  Lehrling  Streit. 
Einmal  warf  der  Meister  dem  Jüngling  den  Leimtiegel  an  den 
Kopf,  verfehlte  aber  das  Ziel.  »Ich  will  Gott  danken,  wenn 
Du,  Galgenstrick,  erst  einmal  aus  dem  Hause  bist,«  rief  der 
erzürnte  Meister.  »O,«  entgegnete  der  so  Angesprochene 
phlegmatisch,  »Sie  brauchen  mich  ja  nur  freizusprechen.  Meine 
Zeit  ist  ohnehin  schon  in  sechs  Wochen  abgelaufen.«  »Meinet- 
halben gehst  Du  lieber  heute  wie  morgen  zum  Teufel,«  schrie 
jetzt  der  Meister. 

Der  17  Jahre  alte  schmächtige  Bursche  trat  zu  Frank- 
furt a.  M.  in  seine  erste  Kondition. 

1864  ging  Most  nach  Italien.  Er  war  von  einem  un- 
geheuren Wandertriebe  beseelt,  er  wollte  die  Welt  sehen.  Von 
1863  bis  1868  hat  er  ganz  Deutschland,  Österreich,  Ungarn^ 
Oberitalien  und  die  Schweiz  kreuz  und  quer  zu  Fufs  durch- 
streift. Natürlich  ist  er  auch  »fechten«  gegangen  und  nahm 
oft  in  der  grünen  Natur  sein  Nachtlager,  1866  mufste  Most 
zu  Giefsen  24  Stunden  lang  sitzen.  Verschiedene  Male  ist  es 
vorgekommen,  dals  Arbeitgeber,  bei  denen  Most  sich  um  Be- 
schäftigung bewarb,  ihm  bedeuteten,  sie  könnten  ihn  nicht 
brauchen,  weil  sein  entstelltes  Gesicht  bei  den  Kunden  Anstofs 
erregen  möchte. 

Im  Oktober  1868  erschien  Most  in  Wien.  Am  30.  Mai 
1869  war  auf  der  »Schönen  Aussicht«  zu  Fünfhaus  (Vorstadt 
von  Wien)  eine  Volksversammlung  im  Freien  abgehalten 
worden;  unter  den  Sprechern  befand  sich  auch  Most.  Seiner 
längeren  Rede  kurzer  Sinn  war  der:  »Der  Liberalismus  ist 
Schwindel,  die  Pfaffen  sind  Betrüger,  die  Bourgeoisie  schneidet 


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Drittes  Kapitel.    Johann  Most.  197 

uns  die  Hälse  ab,  die  Polizei  und  das  Militär  stehen  Wacht 
dabei,  und  die  Regierung  sagt,  das  alles  sei  eben  gerade  in 
Ordnung,  c  Am  andern  Tage  erwähnten  die  Wiener  Zeitungen 
den  »frechen  Buchbindergesellen c.  Das  »Neue  Wiener  Fremden- 
blatt« verlangte  die  Einsperrung  des  Redners.  Infolge  des 
Zeitungsartikels  wurde  Most  von  seinem  Arbeitgeber  entlassen. 
Er  befand  sich  in  Vöslau,  Als  er  am  30.  Juli  1869  nach  Wien 
zurückkehrte,  wurde  er  verhaftet  wegen  Störung  der  öffent- 
lichen Ordnung  und  zu  einem  Monat  Gefängnis  verurteilt. 

Am  2.  März  1870  ward  Most  in  Wien  unter  der  An- 
klage auf  Hochverrat  in  Haft  genommen.  Verhaftet  wurde 
auch  ein  Komitee,  bestehend  aus  Härtung,  Saudisch,  Pfeifer, 
Berka,  Schäftner,  Eichinger,  Schönfelder,  Hecker,  Dorsch 
und  Gehrke.  Härtung  konnte  sich  flüchten.  Bei  niehreren 
Hundert  Arbeitern  waren  in  einer  Nacht  Haussuchungen 
vorgenommen  worden,  um  Material  zu  erlangen.  Auch  bei 
Most  fand  eine  gründliche  Haussuchung  statt,  die  jedoch  aulser 
Zeitungen  und  Broschüren  nichts  zu  Tage  förderte.  Im  Unter^ 
suchungsgefängnis  gab  Most  eine  Gefängniszeitung  heraus.  Er 
stand  mit  Berka  imd  Hecker  in  Verbindung.  Geschrieben  wurde 
in  Chiffern,  zu  denen  Most  den  Mitgefangenen  den  Schlüssel 
gegeben  hatte.  Das  natürlich  nur  in  einem  Exemplar  verfafste 
Blatt  hiefs  »Nufsknacker«.  Der  Hochverratsprozefs  begann  am 
4.  Juli  1870  in  Wien.  Das  »Wiener  Tageblatt«  schrieb  über 
Most:  »Wer  ihn  so  dasitzen  sieht,  angetan  mit  einem  harm- 
losen grauen  Sommeranzuge,  mit  seinem  durch  einen  grotesken 
Einfall  der  Natur  nach  links  verschobenen  Gesichte,  der  ver- 
meint zunächst,  eine  komische  Figur  vor  sich  zu  haben. 
Beobachtet  man  ihn  genauer,  wie  er  mit  vorwärts  gebeugtem 
Kopfe  und  funkelnden  Augen  gierig  den  Fragen  des  Präsi- 
denten lauscht,  um  sie  sofort  mit  einer  seltenen  Schlagfertig- 
keit zu  beantworten,  so  wird  man  imwillkürlich  an  die  erste 
französische  Revolution  und  die  Reden  erinnert,  welche  im 
Konvent  gehalten  wurden,  und  man  mufs  gestehen,  dafs 
dieses  anscheinend  nichtssagende  Männchen  sehr  ernst  zu 
nehmen  ist.« 

Am  19.  Juli  1870  erfolgte  das  Urteil.  Most  wurde  zu 
5  Jahren  schweren  Kerkers  verurteilt,  verschärft  durch  je 
einen  Fasttag  in  jedem  Monat.  Von  Most  heilst  es  in  der 
Begründung  des  Urteils:  »Er  beurkundet  eine  ungewöhnliche 


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198  Zweiter  Teil.  Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

Geistesschärfe  und  einen  entschlossenen  Charakter.  Die  bei 
ihm  vorgefundenen,  von  ihm  selbst  verfafsten  Aufsätze  atmen 
einen  glühenden  Hals  gegen  Staat  und  Gesellschaft  und  ist 
darin  von  einem  Kampfe  bis  aufs  Messer  die  Rede.  Sein  Er- 
scheinen in  Österreich  darf  als  eine  personifizierte  Propaganda 
ftir  die  soziale  Revolution  betrachtet  werden  .  .  .  .c 

Am  9.  Februar  1871  öffneten  sich  für  93  politische  Ge- 
fangene infolge  einer  allgemeinen  politischen  Amnestie  die 
Gefängnispforten.  Auch  Most  wurde  an  diesem  Tage  frei- 
gegeben. Als  hr  dem  Eisenbahnwagen  in  Wien  entstieg^ 
harrten  seiner  Tausende  von  Arbeitern,  die  ihn  mit  unbe- 
schreiblichem Jubel  empfingen.  Er  wurde  auf  den  Schultern 
getragen;  ein  wahres  Meer  von  Köpfen  wogte  vor  seinen 
Blicken.  Eine  grofse  Versammlung  beschlofs,  eine  sogenannte 
»fliegende  Agitation«  zu  veranstalten.  Most  wurde  als  der 
geeignetste  Mann  angesehen,  den  Beschlufs  auszuführen.  Seine 
Rundreise  war  von  grofsem  Erfolg  begleitet.  In  allen  Städten 
von  Wien  bis  Triest,  wo  Most  Vorträge  hielt,  strömten  die 
Arbeiter  zu  den  Versammlungen  herbei. 

Als  Most  gegen  Ende  April  nach  Wien  zurückgekehrt 
war,  um  nach  einer  kurzen  Ruhepause  Mähren  und  Böhmen 
agitatorisch  zu  bereisen,  lud  ihn  die  Polizei  vor,  und  ein  dicker 
Strich  wurde  durch  alle  seine  Pläne  gemacht.  Der  Polizei- 
lommissar  sagte  zu  Most:  »Sie  reizen  das  Volk  auf,  Sie 
predigen  Kommunismus,  Aufruhr  und  anderes  Übel.  Für  die 
Amnestie  haben  Sie  auf  solche  Weise  schweren  Undank  ge- 
zollt. Die  Regierung  hat  daher  beschlossen,  Sie  für  immer 
aus  allen  österreichischen  Kronländern  abzuschaffen.«  Am 
2.  Mai  1871  abends  10  Uhr  verliefs  Most  Wien  und  steuerte 
seiner  Heimat  zu.  Eine  grofse  Arbeitermenge  begleitete  ihn 
zum  Bahnhofe. 

3.    Most  wieder  in  Deutschland. 

Als  Most  nach  Deutschland  kam,  hatte  er  sich  bereits 
für  die  Eisenacher  —  die  radikalste  —  Richtung  entschieden. 
Er  wandte  sich  zunächst  nach  Bayern.  Den  gröfsten  Anstofs 
erregte  Most  bei  der  Polizei  dadurch,  dals  er  in  keiner  Ver- 
sammlung unterliefs,  den  Kampf  der  Pariser  Kommune,  welcher 
sich  in  jener  Periode  abspielte  (Mai  1871),  mit  leidenschaft- 
licher Begeisterung  zu  verherrlichen.   Obschon  aus  Österreich 


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Drittes  Kapitel.    Johann  Most.  199 

atisgewiesen,  begab  er  sich  nach  Asch  in  Böhmen,  dort  ge- 
heime Versanmilungen  abhaltend.  Aus  Leipzig,  wo. er  einen 
Vortrag  halten  wollte,  wurde  er  ausgewiesen.  In  Glauchau 
beschlofs  der  Stadtrat,  niemals  eine  Versammlung  zu  gestatten, 
in  der  Most  sprechen  wolle.  Dieser  Beschluls  wurde  aber 
umgangen.  Man  nannte  in  der  Anmeldung  der  Volks- 
versammlung einen  andern  Namen,  liels  Most  sprechen  und 
verkündete  erst  nach  Schluls  der  Rede,  wer  den  Vortrag  ge- 
halten hatte. 

Am  3.  Juni  1871  traf  Most  in  Chemnitz  ein,  er  übernahm 
die  Redaktion  der  »Chemnitzer  Freie  Pressec  gegen  einen 
Wochenlohn  von  6  Talern.  Im  Blatte  wie  in  den  Versanmi- 
lungen schlug  er  einen  Ton  an,  der  noch  nie  zuvor  ver- 
nommen worden,  der  aber  auf  Leser  und  Hörer  eine  zündende 
Wirkung  ausübte.  Er  agitierte  Tag  imd  Nacht.  In  Chemnitz 
organisierte  er  alle  möglichen  Gewerkschaften,  die  aber  nichts 
anderes  waren  als  Teile  der  sozialdemokratischen  Partei.  Die 
Redaktion  der  »Chemnitzer  Freie  Presse«  befand  sich  zunächst 
in  einem  Pferdestall.  Most  wurde  in  manche  Prozesse  ver- 
wickelt, nahm  aber  niemals  Advokaten,  sondern  focht  alle 
Händel  allein  aus. 

Am  26.  Febniar  1873  wurde  er  wegen  der  Rede,  die  er 
an  der  Sedanfeier  gehalten,  mit  8  Monaten  Gefängnis  bestraft ; 
am  26.  Oktober  1873  befand  er  sich  wieder  in  Freiheit. 

Merkwürdigerweise  fand  Most  trotzdem  in  jener  Periode 
Zeit  zum  Heiraten.  Zwar  hatte  er  immer  mit  Vorliebe  sich 
den  Anstrich  gegeben,  als  ob  sein  Herz  gegenüber  dem 
schönen  Geschlecht  wie  zugenagelt  wäre,  allein  die  Sache  war 
in  Wirklichkeit  nicht  so.  Genug,  er  hatte  sich  schon  kurz 
nach  seiner  Ankunft  in  Chemnitz  in  ein  hübsches  Mädchen 
verliebt.  Die  Gefangenschaften  hatten  eine  frühere  eheliche 
Verbindung  gehindert.  Am  24.  Januar  1874  heiratete  er.  Aber 
die  Ehe  mifsriet  gänzlich.  Die  steten  Konflikte  mit  Polizei 
und  Gesetz  mochten  der  jungen  Frau  nicht  gefallen.  Zudem 
ging  Most  dermafsen  im  Parteileben  auf,  dafs  für  das  Familien- 
leben so  gut  wie  nichts  übrig  blieb.  Mit  der  Zeit  spitzte  sich 
für  ihn  die  ganze  Angelegenheit  in  die  Frage  zu:  Partei 
oder  Familie  ?  Eines  von  beiden  mufste  zu  Gunsten  des  andern 
hintangesetzt  werden.  Most  opferte  seine  Familie.  Zum  Glück 
sind  die  Kinder,  welche  dieser  unglücklichen  Ehe  entsprossen, 


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200  Zweiter  Teil.  Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

bald  gestorben.  Die  beiden  Ehegatten  führten  bis  zum  Jahre 
1880  ein. Hunde-  und  Katzendasein.  Endlich  trennten  sie  sich, 
und  im  Jahre  1882  ist  die  Frau  gestorben. 

Am  10.  Januar  1874  war  Most  zu  Chemnitz  mit  lOOOO 
gegen  7000  Stimmen  zum  Reichstagsabgeordneten  gewählt 
worden;  am  5.  Februar  reiste  er  nach  Berlin,  imi  in  den 
deutschen  Reichstag  einzutreten. 

Obgleich  er  sich  fast  täglich  bemühte,  das  Wort  zu  be- 
kommen, hat  er  es  im  ganzen  Quartal  niemals  erhalten.  Er  mufste 
sich  alle  Philippiken,  welche  er  gegen  Bismarck  loszulassen 
dachte,  verkneifen.  Konnte  Most  zu  Berlin  nicht  im  Reichs- 
tag sprechen,  so  wollte  er  wenigstens  seinen  Aufenthalt  in 
der  Metropole  nicht  verstreichen  lassen,  ohne  in  Volks- 
versammlungen zu  reden.  Er  tat  dies  bei  verschiedenen  Ge- 
legenheiten, so  am  18.  März  1874,  wo  er  einen  Vortrag  über 
die  Pariser  Kommune  hielt.  Dafür  sollte  er  bald  büfsen.  Am 
23.  April  1874  wurde  der  Reichstag  geschlossen.  Most  fuhr 
arglos  nach  Mainz,  um,  wie  er  hoffte,  sich  eine  Zeitlang  der 
allergröfsten  Ruhe  hinzugeben.  Ein  Polizist  empfing  ihn  und 
brachte  ihn  hinter  Schlofs  und  Riegel. 

Am  16.  September  1874  wurde  Most  für  19  Monate  in 
Plötzensee  gefangen  gesetzt.  Er  verlangte  vom  Gefängnis- 
direktor, dafs  man  ihn  behandeln  möge,  wie  es  einem  politi- 
schen Gefangenen  gebühre.  Der  Direktor  erwiderte,  politische 
Gefangene  gäbe  es  nicht. 

Most  meinte  nun,  jedenfalls  sei  er  kein  sogenannter  »ge- 
meiner Verbrecher,«  worauf  der  Gefängnisdirektor  bemerkte: 
»Sie  sind  viel  schlinuner  als  ein  Dieb  und  ein  Körperverletzer. 
Sie  wollen  ja  alles  Eigentum  wegnehmen.  Und  wenn  es  auf 
Sie  ankäme,  würde  die  Guillotine  aufgestellt,  und  das  Köpfen 
nähme  Tag  und  Nacht  kein  Ende.« 

Alles  Protestieren  und  Argumentieren  half  nichts.  Das 
einzige  Privilegium,  das  sich  Most  erwirken  konnte,  war  die 
Erlaubnis,  seine  eigenen  Kleider  zu  tragen,  imd  zwar  im  Hin- 
blick auf  seine  Eigenschaft  als  Reichstagsabgeordneter. 

Zwei  Monate  hatte  Most  auch  kraft  Urteil  der  sächsischen 
Gerichte  abzusitzen.    Am  16.  Juni  1876  war  er  wieder  frei. 

In  Berlin  gab  er  jetzt  die  »Berliner  Freie  Presse«  heraus. 
In  allen  Städten  des  Landes  und  darüber  hinaus  erschien  er  in 
Massenversammlungen  als  Redner.    Die  Schweizer  Genossen 


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Drittes  Kapitel.    Johann  Most.  201 

/ 

verlangten  einen  Redner.     Wiederum  war  es  Most,   der  nach 
der  Schweiz  entsandt  wurde. 

Im  Jahre  1878  (am  11.  Mai  1878  schofs  Hödel  auf  den 
deutschen  Kaiser,  verfehlte  ihn  aber,  und  am  2.  Juni  schofs 
Nobiling  auf  ihn)  wurde  er  infolge  mehrerer  Urteile  wieder 
für  fünf  Monate  nach  Plötzensee  gebracht.  Als  Most  am 
16.  Dezember  1878  die  »Bastille  am  Plötzensee«  verlassen 
konnte,  wurde  ihm  bedeutet,  dafs  er  binnen  24  Stunden  Berlin 
den  Rücken  zu  kehren  habe.  In  Hamburg  sagten  ihm  seine 
Freunde ,  er  stürze  alle  ins  Unglück ,  wenn  er  nicht  mache, 
dals  er  fortkomme.  Das  Beste  wäre,  meinten  sie,  wenn  er 
nach  Amerika  auswandere. 

4.    In  London. 

Most  begab  sich  nach  London,  von  den  Mitgliedern  des 
»Kommunistischen  Arbeitervereins«  mit  offenen  Armen  em- 
pfangen. Da  damals  in  Europa  keine  einzige  revolutionäre 
Zeitung  deutscher  Zunge  erschien,  erachtete  man  den  Zeit- 
punkt für  gekommen,  eine  solche  auf  englischem  Boden  ins 
Leben  zu  rufen.  Man  gründete  die  »Freiheit«  und  setzte  Most 
als  Redakteur  derselben  ein.  Am  3.  Januar  1879  erschien  die 
erste  Nummer. 

Die  Führer  der  sozialdemokratischen  Partei  nahmen  Stel- 
lung gegen  die  »Freiheit«.  Die  »Freiheit«  hiefs  es,  störe 
die  ganze  Taktik  der  Parteileitung.  Liebknecht  erklärte  am 
19.  März  1879  im  deutschen  Reichstage,  die  Sozialdemokratie 
ziele  nicht  auf  Umsturz  von  Staat  und  Gesellschaft  ab,  sei 
überhaupt  nicht  revolutionär,  sondern  eine  Reformpartei. 

In  Deutschland  gab  es  an  manchen  Orten  Genossen, 
welche  mit  Liebknecht  nicht  einig  waren  und  daher  die  Ver- 
breitung der  »Freiheit«  gern  in  die  Hand  nahmen.  Die 
sozialdemokratischen  Führer  gaben  die  Parole  aus,  die  be- 
treffenden Leute  seien  Agents  provocateurs,  Polizeispione  etc. 
Liebknecht  behauptete,  Most  stehe  im  Solde  der  preufsischen 
Regierung  5  später  erklärte  er  ihn  einfach  für  verrückt. 

Im  Oktober  1879  wurde  in  Zürich  der  »Sozialdemokrat«, 
Parteiorgan  der  deutschen  Sozialdemokratie,  gegründet.  Das 
Blatt  sollte  namentlich  auch  als  Gegengewicht  gegen  Mosts 
»PVeiheit«  dienen.    Zwischen  »Sozialdemokrat«  und  »Freiheit« 


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202  Zweiter  Teil.  Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

kam  es  zu  häufigen  Fehden.  Auch  in  den  Vereinsversamm- 
lungen zu  London  erfolgten  heftige  Auftritte  und  Hauereien. 

Mehrmals  war  Most  in  Paris  gewesen,  wo  es  ihm  gelang, 
einen  Teil  der  dortigen  Sozialisten  für  die  revolutionäre  Sache 
zu  gewinnen.  Als  er  zu  Weihnachten  1879  abermals  in  Paris 
Vorträge  hielt,  suchte  die  Polizei  ihn  festzunehmen,  um  ihn 
aus  Frankreich  auszuweisen,  konnte  ihn  aber  nicht  erwischen. 
Bald  darauf  machte  man  ihm  auf  andere  Weise  ein  ferneres 
Betreten  des  französischen  Bodens  unmöglich.  Er  hatte  ver- 
schiedene Artikel  für  *La  Revolution  Sociale«  geschrieben. 
Angeblich  auf  Einwirkung  des  deutschen  Botschafters  ver- 
urteilten ihn  die  französischen  Gerichte  in  contumacium  zu 
zwei  Jahren  Gefängnis. 

In  Paris  hatte  Most  Victor  Dove  kennen  gelernt,  der, 
aus  Frankreich  ausgewiesen,  in  London,  gleich  so  vielen 
anderen  Anarchisten,  ein  Asyl  suchte  und  fand.  Dove^ 
schon  seit  Jahren  Anarchist,  verkehrte  täglich  mit  Most; 
ein  Freundschaftsverhältnis  entwickelte  sich  zwischen  den 
beiden.  Anhänger  von  Proudhon,  wurde  Dove  1868  in  der 
Schweiz  mit  Bakunin  bekannt  und  trat  in  die  von  ihm  ge- 
bildete »Alliance  de  la  D^mocratie  sociale«  ein.  Seine  Her- 
kunft ist  dunkel.  In  London  trat  Dove  dem  »Kommunistischen 
Arbeiterbildungsverein«  bei.  Most  behauptet,  seine  täglichen 
Unterredungen  mit  Dove  ersetzten  ihm,  Most,  den  Mangel 
einer  anarchistischen  Literatur  deutscher  Sprache  und  lenkten 
ihn  zu  jener  Kühnheit  der  Schlufsfolgerungen,  welche  für  die 
anarchistische  Weltanschauung  unerläfslich  sei.  Von  London 
aus  unternahm  Dove  eine  Agitationsreise  nach  dem  Konti- 
nent, um  für  die  anarchistischen  Gruppen  zu  wirken.  Mitte 
Dezember  1880  wurde  er  verhaftet  und  vom  deutschen  Reichs- 
gericht zu  2^/2  Jahren  Zuchthaus  verurteilt,  die  er  zu  Halle 
verbüfste.  In  London  verkehrte  er  auch  mit  dem  neapoli- 
tanischen Flüchtling  Dr.  Merlino*). 

Was  die  »Freiheit«  betrifft,  so  wurde  sie  immer  an- 
archistischer. In  einer  Briefkastennotiz  der  »Freiheit«  vom 
27.  Februar  1886  bemerkte   Most   über   seinen   Stil:    iKraft- 


0  Der  Anarchismus  und  seine  Träger.  Enthüllungen  aus  dem 
Lager  der  Anarchisten  von  yQ^  (Verfasser  der  Londoner  Briefe  in 
der  »Kölnischen  Zeitung«).    Berlin  1897.    S.  60  u.  folg. 

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Drittes  Kapitel.    Johann  Most.  203 

ausdrücke  sind  nötig,  um  die  Lektüre  dem  Arbeiter  mund- 
gerecht und  ihn  selbst  immer  mehr  fanatisiert  zu  machen; 
freilich,  wenn  die  Mehrzahl  der  Leser  sich  an  den  ,krepierten 
Krönungen'  und  ,verreckten  Fürstencanaillen'  stofsen  würden, 
dann  wäre  es  wohl  besser,  wir  würden  die  Bude  schlieisen ').« 

Die  materielle  Lage  des  Blattes  holj  sich  dadurch  einiger- 
malsen,  dafs  zu  Beginn  des  Jahres  1880  Setzmaterial  an- 
geschafft und  so  ein  Teil  der  Druckerprofite  erspart  wurde. 

Aufser  der  »Freiheitc  schrieb  Most  viele  kleine  Flug- 
blätter, welche  in  Zehntausenden  von  Exemplaren  nach  Deutsch- 
land vmd  Österreich  geschmuggelt  und  in  den  weitesten  Kreisen 
verbreitet  wurden.  Von  London  gingen  Emissäre  nach  den 
genannten  Ländern  ab,  um  Verbindungen  herzustellen  und 
revolutionäre  Gruppen  zu  organisieren. 

Die  »Freiheitc  wurde  immer  bekannter.  Wo  Verhaf- 
tungen und  Haussuchungen  erfolgten,  kam  das  Blatt  zum 
Vorschein  und  seine  Rolle  wuchs. 

Einen  Hauptgehilfen  hatte  Most  an  Neve.  Johann  Neve 
von  ÜUvesbüll,  geb.  1846,  von  Beruf  Schreiner,  hielt  sich  in 
Zürich ,  auf.  Er  führte  die  falschen  Namen  Jean  Court,  Emest 
Stevens,  Peter  Jensen  und  Piotra  Warchatowskiego.  Am 
15.  Dezember  1884  vom  Bundesrat  aus  der  Schweiz  ausgewiesen, 
ging  er  nach  London.  Dort  widmete  er  sich,  nachdem  er  sein 
Tagewerk  als  Tischler  vollbracht  hatte,  fast  alle  Abende  —  oft 
bis  spät  in  die  Nacht  hinein  —  und  die  Sonntage  hindurch 
den  Expeditionsgeschäften  der  »Freiheit«.  Er  führte  die 
Bücher,  verwaltete  die  Kasse  (in  welche  manches  Pfund 
Sterling  von  seinem  Arbeitslohn  gewandert  ist),  korrespon- 
dierte, packte  etc.  etc.,  alles  dies  unentgeltlich.  Später  geriet 
er  in  Wien  der  Polizei  in  die  Hände  und  hatte  in  Österreich 
und  Deutschland  Gefängnisstrafen  abzusitzen.  Zu  Johann  Neve 
sahen  die  Genossen  mit  einer  gewissen  Scheu  empor.  Er  ist 
vielleicht  der  einzige  Führer,  den  kein  Genosse  auch  nur  im 
geringsten  zu  verdächtigen  wagte"). 


0  Zu  dem  Bombenattentat  in  Chicago  bemerkte  Most  in  der 
»Freiheit«  am  17.  Juli  1886:  »Von  den  durch  die  Chicagoer  Bombe 
getroffenen  Polizeistrolchen  sollen  —  aufser  den  bereits  krepierten 
acht  —  weitere  dreizehn  für  Lebenszeit  zu  Krüppeln  verunstaltet 
worden  sein.    Himmlische  Bombe!« 

»)  Der  Anarchismus  und  seine  Träger.    S.  67. 


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204  Zweiter  Teil.  Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

5.    Mosts  Verhaftung  in  London. 

Am  13.  März  1881  war  der  russische  Zar  Alexander  II. 
ermordet  worden.  In  der  >Freiheit«  vom  19.  März  bemerkte 
Most  zu  dem  Ereignis  in  dem  Artikel  »Endlich«  : 

»Triumph!  Triimiph!  Das  Wort  des  Dichters  hat  sich 
erfüllt.  Einer  der  scheufslichsten  Tyrannen  Europas,  dem 
längst  der  Untergang  geschworen  worden  und  der  deshalb 
in  wtistem  Racheschnauben  unzählige  Helden  und  Heldinnen 
des  russischen  Volkes  vernichten  und  einkerkern  liefs,  —  der 
Kaiser  von  Rufsland  ist  nicht  mehr.  —  Am  vergangenen  Sonn- 
tag, mittags,  als  das  Ungeheuer  gerade  von  einer  jener  Be- 
lustigungen zurückkehrte,  welche  in  einer  Augenweide  an 
wohlgedrillten  Herden  stupider  Bluts-  und  Eisensklaven  zu 
bestehen  pflegen  und  die  man  ,militärische  Revuen'  nennt, 
hat  die  Bestie  der  Richter  des  Volkes,  das  deren  Todesurteil 
längst  gesprochen,  ereilt  und  mit  kräftiger  Hand  abgetan.« 

Die  mit  einem  roten  Freudenrande  geschmückte  Nummer 
sprach  den  Wunsch  aus,  es  möchte  mit  allen  Souveränen 
ähnlich  verfahren  werden.  Lord  Hamilton  erhielt  den  Auf- 
trag, wegen  des  Artikels  in  der  »Freiheit«  im  Parlament 
eine  Interpellation  zu  stellen. 

Am  23.  März  erschienen  sechs  Detektivs  in  Mosts  Wohnung, 
die  gleichzeitig  als  Redaktions-  und  Expeditionslokal  diente,  sowie 
in  der  anstof senden  Setzerei  der  »Freiheit«.  Sie  führten  Most 
ab  und  legten  die  Schriftkästen,  Lettern,  Zeitungs-  und 
Broschürenvorräte,  Flugblätter  etc.  mit  Beschlag.  Most  wurde 
der  Aufreizung  zu  Mord  und  Schmähung  einer  befreundeten 
Macht  beschuldigt.  Man  brachte  ihn  in  das  Bureau  des  Gouver- 
neurs, der  ihn  fragte:  »Was  haben  Sie  für  eine  Religion?«  »Gar 
keine,«  antwortete  Most. 

Am  26.  August  1881  wurde  er  zu  16  Monaten  Gefängnis 
mit  schwerer  Arbeit  verurteilt.  Most  mufste  im  Gefängnis 
Tauenden  zerfasern.  Auf  seine  Beschwerde  gab  man  ihm  Ge- 
fängnishemden zu  flicken.  Übrigens  hat  alle  Vorsicht  und 
Disziplin  nicht  verhindern  können,  dafs  Most  auch  während 
seiner  Londoner  Gefangenschaft  für  die  Partei  tätig  war.  Die 
sogenannte  Märznummer  vom  Jahre  1882  hat  er  von  A  bis  Z 
im  Gefängnis  heimlich  verfafst.  Am  26.  Oktober  1882  war  die 
Strafzeit  abgelaufen.  Da  man  eine  Demonstration  befürchtete, 
entliefs  man  Most  schon  am  Abend  zuvor. 


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Drittes   Kapitel.    Johann  Most.  205 

Während  er  im  Gefängnis  safs,  wurde  die  » Freiheit  «^ 
welche  Wilhelm  Merten  und  Schwelm  redigierten  und  setzten, 
noch  zweimal  konfisziert.  Jeweilen  wurden  die  Satzutensilien 
mitgenommen.  Merten  und  Schwelm  stinmiten  nach  dem  Eng- 
land in  Aufregung  versetzenden  Phönixparkmorde  (der  Er- 
mordung von  Lord  Cavendish  und  Unterstaatssekretär  Burke) 
in  Dublin  Loblieder  auf  die  Mörder  an.  Mitte  Mai  1882  wurden 
sie  verhaftet.  Schwelm  erhielt  18,  Merten  3  Monate  Zwangs- 
arbeit'). 

Unter  diesen  Umständen  wurde  der  Druck  der  »Freiheit« 
nach  der  Schweiz  verlegt.  Am  26.  Oktober  1882  hatte  Most 
die  Strafe  verbtifst.  Er  machte  den  Vorschlag,  die  »Freiheit« 
wieder  in  London  herauszugeben  und  war  neuerdings  bereit, 
die  volle  Verantwortlichkeit  zu  übernehmen.  Die  Leute 
waren  aber  materiell  erschöpft  und  zeigten  wenig  Eifer  für 
die  Sache.  Es  schien,  als  ob  die  Tage  des  einzigen  anar- 
chistischen Blattes  deutscher  Sprache  gezählt  seifen.  Um  diese 
Zeit  erging  an  Most  von  New  York  aus  der  Ruf,  eine  Rund- 
reise durch  die  Vereinigten  Staaten  zu  unternehmen.  Er 
folgte  ihm  imd  ordnete  gleichzeitig  die  Verlegung  der  »Frei- 
heitc  nach  New  York  an. 

Am  2.  Dezember  1882  bestieg  Most  zu  Liverpool  den 
Dampfer  »Wisconsin«,  am  18.  Dezember  kam  er  in  New  York 
an,  in  Coopers  Institut  mit  demonstrativen  Akklamationen 
empfangen. 

Mit  Begeisterung  wurde  der  deutsche  Anarchistenftihrer 
in  den  amerikanischen  Städten,  wo  er  auftrat,  von  Gleich- 
gesinnten gefeiert.  Als  er  in  Nordamerika  ankam,  bestanden 
dort  nur  zwei  oder  drei  kleine  anarchistische  Gruppen»  Da- 
neben gab  es  in  einzelnen  Städten,  namentlich  Chicago,  revo- 
lutionäre Sozialisten. 

Mosts  Agitation  bewirkte,  dafs  tiberall,  wo  er  erschien, 
sich  anarchistische  Gruppen  bildeten.  Die  Bewegung  nahm 
einen  solchen  Fortgang,  dafs  schon  ein  halbes  Jahr  später  an  die 
Bildung  einer  amerikanischen  Föderation  der  Internationalen 
Arbeiterassoziation  gedacht  werden  konnte,  welche  auf  dem 
Kongrefs  von  Pittsburgh  im  Oktober  1883  zu  stände  kam.  Die 
Proklamation,  welche  dieser  Kongrefs  an  die  Arbeiter  Amerikas 


0  Der  Anarchismus  und  seine  Träger  S.  36  u.  37. 

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206  Zweiter  Teil.  Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

erliefs  und  die  eine  kurzgefafste  Prinzipienerklärung  der  Anar- 
chisten enthielt,  wurde  nach  wenigen  nebensächlichen  Ab- 
änderungen von  sämtlichen  Delegierten  einstimmig  in  der  Form 
angenommen,  wie  Most  sie  entworfen  hatte.  Die  bürgerliche 
nordamerikanische  Presse  begann  Most  energisch  zu  be- 
kämpfen. Manche  Blätter  forderten  ihre  Leser  auf,  den 
Volksaufhetzer  zu  lynchen. 

6.    Mehrfache  Verhaftungen  Mosts  in  Amerika. 

Am  13.  April  1886  fand  im  »Germania  Garden«  zu  New 
York  eine  sehr  stark  besuchte  Volksversammlung  statt.  Adolf 
Schenck  führte  den  Vorsitz.  Most  hielt  eine  feurige  Ansprache 
über  die  Bewaffnungsfrage  und  forderte  die  Anwesenden  auf," 
sich  mit  Gewehren,  Revolvern,  Bomben  etc.  zu  versehen,  da- 
mit sie  gerüstet  seien,  wenn  die  Tage  der  Entscheidimg 
kommen. 

Am  28.  April  wurden  die  Vorgänge  in  dieser  Versanmi- 
lung  der  Grand  Jury  unterbreitet.  Sie  verfügte  eine  Anklage 
wider  Most,  Schenck  und  Braunschweig  wegen  »Abhaltung 
einer  ungesetzlichen  Versammlung«.  Ein  Haftbefehl  wurde 
ausgestellt,  auf  Grund  dessen  Schenck  und  Braunschweig  fest- 
genommen und  unter  je  500  Dollars  Bürgschaft  zum  Prozefs 
verwiesen  wurden.  Most  hingegen,  der  Wind  bekommen 
hatte,  war  nicht  zu  finden. 

Er  wohnte  damals  in  dem  Hause  198  Allen  Street  seit 
Monaten  unter  einem  andern  Namen.  In  seiner  eigenen  Woh- 
nung fühlte  er  sich  am  sichersten.  Da  er  nun  die  Redaktions- 
und  Expeditionsarbeiten  zu  Hause  besorgte  und  durch  eine 
Mittelsperson  zwischen  seiner  Wohnung  und  dem  »Freiheits«- 
Lokale  einen  lebhaften  Verkehr  unterhalten  mufste,  führte 
dieser  Umstand  schliefslich  die  Polizei  auf  die  richtigen  Spuren. 

Inzwischen  —  am  4.  Mai  —  war  zu  Chicago  eine  Bombe 
unter  die  Polizeimännschaften  geworfen  worden.  Um  so  mehr 
bemühte  sich  die  Polizei,  Most  zu  erwischen.  Am  11.  Mai 
nachts  10*/2  Uhr  erschienen  vier  Detektivs  in  Mosts  Zimmer 
und  verhafteten  den  so  lange  Gesuchten.  Verschiedene  Bücher 
und  Zeitungen  wurden  beschlagnahmt.  Most  wurde  nach  dem 
Polizeihauptquartier  gebracht  und  in  eine  Arrestzelle  gesperrt 
Im  Court  House  wurde  er  vor  den  Richter  Sm3^h  geführt, 
der  die  Bürgschaft  auf  1000  Dollars  festsetzte.   Da  die  Kaution 


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Drittes  Kapitel.    Johann  Most.  207 

nicht  sogleich  beschafft  werden  konnte,  wurde  Most  einst- 
weilen nach  den  »Tombs«  gebracht,  indem  man  ihn  an  einen 
eben  zu  einer  längeren  Zuchthausstrafe  verurteilten  Menschen 
fesselte.  Die  amerikanischen  Blätter  brachten  lange  Berichte 
über  Mosts  Verhaftung.  Danach  sollte  dieselbe  in  einem 
öffentlichen  Hause  erfolgt  sein,  wo  sich  Most  unter  einem 
Bett  verkrochen  habe. 

Nach  zweitägiger  Haft  wurde  Most,  für  den  ein  Freund 
die  verlangte  Bürgschaft  geleistet,  wieder  auf  freien  Fufs 
gesetzt,  jedoch  nur  für  kurze  Zeit.  Schon  am  27.  Mai 
begannen  die  Verhandlungen  vor  dem  bereits  erwähnten 
Richter  Smylh.  Nach  dreitägiger  Verhandlung  erklärten  die 
Geschworenen  die  Angeklagten  für  schuldig.  Am  2.  Juni 
verurteilte  Richter  Smyth  Most  zu  l  Jahr  Penitentiary  (Straf- 
anstalt) und  500  Dollars  oder  weiteren  500  Tagen. 

Most  wurde  in  das  Zuchthaus  von  Blackwells  Island,  einer 
Insel,  gebracht').  Hier  wurde  ihm  der  Bart  abgenommen,  dessen 
er  sich  bisher  zur  teilweisen  Verdeckung  seines  entstellten  Ge- 
sichtes bedient  hatte.  In  Deutschland,  Österreich  und  England 
hatten  ihm  die  Gefängnisdirektoren  den  Bartschmuck  gelassen. 
Most  war  höchst  ungehalten  über  den  Verlust,  den  ihm  die 
»amerikanischen  Republikaner«  gemäfs  Gefängnisvorschrift  an- 
taten. Nach  Verbtifsung  der  Strafe  nahm  Most  die  Redaktion 
der  »Freiheit«  wieder  auf. 

In  Amerika  trieb  es  Most  wie  in  London.  In  der  »Frei- 
heit« vom  5.  Januar  1901  schrieb  er: 

»Es  ist  unglaublich,  mit  wie  wenig  Verstand  die  Welt 
regiert  wird!  Famos!  Wenn  bei  der  Jahrhundertwende  die 
obersten  Personifikationen  der  Autorität  nichts  mehr  'vorstellen 
als  eine  Rotte  von  inkurablen  Narren,  Seuchlingen  und  Nullen, 
so  braucht  uns  kein  Zweifel  darob  zu  plagen,  dafs  man  dieses 
Häufchen  Unglück  in  die  Kloake  der  Geschichte  fegt,  ehe 
die  Menschheit  besonders  weit  ins  zwanzigste  Jahrhundert 
marschiert.« 

Am  6.  September  nachmittags  4  Uhr  1901  gab  der  An- 
archist Czolgosz  in  Buffalo  auf  Mac  Kinley   zwei  Revolver- 


*)  Die  Gefangenschaft  daselbst  hat  Most  in  der  Broschüre  ge- 
schildert: »Die  Hölle  von  BlackwelPs  Island»  (Intern.  Bibl.  No.  2 
Mai  1887). 


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208  Zweiter  Teil.  Die  anarchist,  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

Schüsse    ab,    an   deren   Folgen    er   am    14.   September    1901 

starb'). 

Am  7.  September  1901,  einen  Tag  nach  der  Ermordung 
Mc  Kinleys,  brachte  die  »Freiheit«  einen  »Mord  contra  Mord« 
betitelten  Artikel,  der  mit  den  Worten  begann :  »Es  gibt,  sagte 
Heinzen  vor  nahezu  50  Jahren  —  und  das  ist  auch  heute 
noch  richtig  —  verschiedene  Kunstausdrticke  für  die  wich- 
tige Manipulation,  wodurch  der  eine  Mensch  das  Leben  des 
anderen  vernichtet.«     In  dem  Artikel  heilst  es  u.  a. : 

»Die  gröfste  aller  Torheiten  in  der  Welt  ist  der  Glaube, 
dafs  es  gegen  die  Despoten  (unter  Despoten  sind  die  Ver- 
treter der  Staatsautorität  verstanden)  und  ihre  Gesellen  irgend 
ein  Verbrechen  gäbe.  Gerade  dieser  Glaube  ist  ein  Verbrechen. 
Die  Despoten  sind  vogelfrei;  sie  sind  in  der  menschlichen  Ge- 
sellschaft, was  der  Tiger  unter  den  Tieren,  —  ihrer  schonen, 
ist  ein  Verbrechen.  Wie  die  Despoten  sich  alles  erlauben  — 
Verrat,  Gift,  Mord  etc.,  so  ist  auch  alles  das  gegen  sie  zu 
verwenden.  Ja,  das  , Verbrechen^  gegen  sie  ist  nicht  blofs 
Recht,  es  ist  auch  Pflicht  eines  Jeden,  der  Gelegenheit  hat,  es 
zu  begehen,  und  es  wird  sein  Ruhm  sein,  wenn  es  von  Erfolg 
war.  Nur  Menschen  gegenüber  gibt  es  eine  Moral  der  Rück- 
sichten; die  Moral  Bestien  gegenüber  aber  ist  Vernichtung. 
Die  Gesetze  der  Despoten  sind  nichts  anderes  als  Diktate  des 
Säbels,  ihr  ,Eigent\mi'  ist  nichts  als  Raub;  ihre  ,Strafe'  ist 
nichts  als  Mord.  An  ihren  »Gesetzen^  kann  niemand  zum 
Verbrecher  werden;  an  ihren  Mörderhäuptem  kann  der  Revo- 
lutionär nur  zimi  Befreier  der  Menschheit  werden  ....  Wir 
sagen :  Mordet  die  Mörder !  Rettet  die  Humanität  durch  Blut 
und  Eisen,  Gift  und  Dynamit!« 

Das  Attentat  gegen  Mc.  Kinley  stellte  Most  als  »eine 
ziemlich  harmlose  Affäre«  hin^).  Die  Lage  der  »Freiheit« 
war  um  die  Zeit  ziemlich  prekär;  Most  bat  in  der  Nummer 
vom  21.  September  dringend  um  freiwillige  Beiträge  oder 
Darlehen. 

Bald  nach  Mc.  Kinleys  Tod  erfolgte  Mosts  Verhaftung. 
Der  Staatsanwalt  erhob  vor   dem  Polizeigericht  gegen  Most 


')  Siehe  die  Botschaft  von  Theodor  Roosevelt  vom  3.  Dez.  1901 
an  den  Kongrefs  in  Beilage  IV. 

*)  »Freiheit«  vom  14.  September  1901. 


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Drittes  Kapitel.    Johann  Most.  209 

eine  Anklage  wegen  Störung  des  öffentlichen  Friedens  und  Ver- 
letzung des  öffentlichen  Anstandes,  begangen  durch  den  oben 
erwähnten  Artikel  »Mord  contra  Morde  Da  die  Bürgschaft 
von  1000  Dollars  nicht  sogleich  geleistet  werden  konnte,  wurde 
Most  für  24  Stunden  in  Verhaft  gebracht.  »Ein  total  dunkles 
Loch  hatte  ich  mit  einem  anderen  Gefangenen  zu  teilen,  — 
zahllose  Wanzen  frafsen  mich  halb  auf,  —  der  Appetit  ver- 
ging einem  ganz  von  selber,  und  zu  trinken  gab  es  nur 
stinkiges  Wasser*).«  Most  ward  den  »Special  Sessions«  (Drei- 
männergericht) zur  Aburteilvmg  tiberwiesen.  Gegen  Leistung 
der  auf  500  Dollars  herabgesetzten  Btirgschaft  hatte  er  die 
Freiheit  wieder  erlangt.  Am  22.  September  wurde  Most,  als 
er  einem  Familienausflug  des  anarchistischen  Gesangvereins 
»Freiheit«  beiwohnte,  von  sechs  Zivilpolizisten  verhaftet.  Die 
im  Wirtshaus  des  Vereins  flatternde  rote  Fahne  nahm  die 
Polizei  mit.  Most  wurde  in  eine  eiserne  Zelle  gebracht,  »in 
der  sich  lediglich  eine  schmale  Pritsche  und  ein  Sink  be&nd, 
nicht  einmal  ein  Wasserbecher  war  vorhanden.  Ans  Ein- 
schlafen war  natürlich  nicht  zu  denken,  selbst  das  Sitzen  war 
beschwerlich  und  gefährlich:  wenn  man  sich  irgendwo  an- 
lehnte, drang  die  Kälte  des  Eisens  bis  auf  die  Knochen  ein, 
denn  es  war  eine  äufserst  kalte  Nacht.  So  mufste  man  also 
Zimmergymnastik  tiben,  um  nicht  stocksteif  zu  werden").« 
Most  wurde  der  Aufreizung  zum  Aufruhr  beschuldigt.  Die 
nunmehr  auf  5000  Dollars  angesetzte  Kaution  konnte  er  mcht 
leisten  und  hatte  daher  in  Haft  zu  bleiben.  Die  »Freiheit«  vom 
28.  September  1901  enthält  nur  eine  einzige  Druckseite,  da 
der  Drucker  in  letzter  Stunde  die  Herstellung  des  Blattes  ver- 
weigert hatte. 

Am  2.  Oktober  1901  wurde  die  Anklage  gegen  Most  ab- 
gelehnt. Auf  Grund  der  ersten  Anklage  dagegen,  den  Artikel 
»Mord  contra  Mord«  betreffend,  wurde  Most  zu  einem  Jahr 
Gefängnis  verurteilt. 

Die  »Freiheit«  vom  26.  Oktober  1901  berichtete,  Most  sei 
von  seiner  Frau  und  einem  Freunde  auf  Blackwells  Island  im 
Ge&ngnis  besucht  worden.  Er  müsse  das  grofse  Rad  an  der 
Bohrmaschine  drehen.  Lebensmittel  dürfe  man  ihm  jede  Woche 


0  »Freiheit«  vom  21.  September  1901. 
»)  »Freiheit«  vom  28.  September  1901. 

Langhard,  Die  anardiistiBche  Bewegung  in  der  Schweiz.  14 


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210  Zweiter  Teil.  Die  anarchi&t.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

bringen,  während  dagegen  Zeitungen  und  sonstige  Literatur- 
erzeugnisse streng  verpönt  seien.  Most  sei  überzeugt,  dafs 
»er  ungebessert  und  mit  völliger  Gesundheit  die  Strafinsel 
wieder  verlasse,  um  den  alten  Kampf  gegen  Protzen,  Pfaffen 
und  Ausbeuter  abermals  aufzunehmen«.  Er  werde  guten 
Mutes  bleiben,  solange  er  wisse,  dafs  sein  Lieblings-  imd 
Schmerzenskind,  die  i Freiheit«,  und  seine  Frau  und  zwei 
Kinder  keine  materielle  Not  zu  leiden  hätten. 

Die  drei  Richter,  welche  Most  verurteilten,  sprachen  in  den 
Motiven  die  Hoffnung  aus,  es  möchten  bald  Gesetze  erlassen 
werden,  die  es  den  Anarchisten  unmöglich  machen,  noch 
länger  die  freie  Luft  Amerikas  zu  atmen. 

Abermals  mufste  sich  Most  den  Bart  abnehmen  lassen. 
»Es  tauchte  nämlich  sofort« ,  also  schildert  Most  den  Vor- 
gang, »nachdem  die  ,Nationalien'  aufgenommen  waren,  ein 
Would-be-Barber  mit  einem  Rasiermesser  auf,  das  sich  jedoch 
später  schon  mehr  als  eine  Säge  erwies,  um  meine  Mähne 
zu  nihilisieren.  Da  ich  dieselbe  nicht  etwa  blofs  als 
,Schmuck'  zu  tragen  pflege,  sondern  dahinter  eine  ganz 
verfluchte  Blöfse  zu  verdecken  suche,  und  weil  ich  einen 
,Stay'  erwartete,  ersuchte  ich,  mich  mit  der  mir  von  früher 
her  wohlbekannten  Schindung  zu  verschonen.  ,Ach  was,'  ant- 
wortete der  ,Hallkeeper',  ,hier  wird  mit  allem  Haarigen  tabula 
rasa  gemacht.  Kommt  ein  Chinese  herein,  so  wird  ihm  sogar 
der  Zopf  abgeschnitten.'  Ich  appellierte  an  den  Headkeeper, 
der  seinerseits  den  Warden  —  Fallan  heifst  der  Biedermann  — 
konsultierte,  aber  mit  dem  Bescheid  zurückkam :  ,No  exceptions'. 
Und  so  wurde  ich  denn  geschunden,  was  mir  das  Aussehen 
verlieh,  als  ob  ich  unter  dem  Verdachte,  ein  ,Missionär'  zu 
sein,  von  ,Boxem'  bearbeitet  worden  wäre.  Dann  wurde  ich 
gebadet,  geimpft,  gewogen,  gemessen  —  sogar  die  Länge  und 
Breite  der  Ohren  wurde  zu  Protokoll  genommen  — .,  photo- 
graphiert  etc.  etc.  und  schliefslich  in  die  berüchtigte  Zebra- 
uniform und  in  eine  Zelle  (7  Fufs  lang,  6^/2  Fufs  hoch  und  4V2 
Fufs  breit)  gesteckt.  Am  nächsten  Morgen  erfuhr  ich,  dafs 
man  mich  für  tauglich  befunden  habe,  in  der  Schmiede  ein 
Schwungrad  zu  treiben').« 


0  »Freiheit«  vom  9.  November  1901. 

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Drittes  Kapitel.    Johann  Most.  211 

Mosts  Anwälte,  die  Gebrüder  Hillquit  in  New  York,  appel- 
lierten gegen  das  erstinstanzliche  Urteil,  und  Most  wurde  gegen 
eine  Bürgschaft  von  1500  Dollars  vorläufig  in  Freiheit  ge- 
setzt ^). 

Am  19.  März  1902  gelangte  der  Fall  vor  der  Appellations- 
abteilung des  Supreme  Court  von  New  York  ztir  Behandlung. 
Der  Verteidiger  Hillquit  erklärte,  der  Artikel  »Mord  contra 
Mord«  sei  vor  ungefähr  50  Jahren  von  Karl  Heinzen  in  der 
Zeitung  »Pionier«  veröffentlicht  und  dann  mit  anderen  Ab- 
handlungen in.  Buchform  in  den  ganzen  Vereinigten  Staaten 
verbreitet  worden.  Most  habe  den  Artikel  bereits  am  14.  März 
1885  in  der  »Freiheit«  abgedruckt  und  ihn  am  7.  Sept.  1901  als 
Lückenbülser  benutzt.  Karl  Heinzen  sei  ein  politischer  Flücht- 
ling gewesen,  der  nach  dem  Jahre  1848  sein  Vaterland  wegen 
Beteiligung  an  der  Revolution  verlassen  mufste.  Most  könne 
nicht  auf  Grund  der  Sektion  675  des  Strafgesetzbuches  ver- 
urteilt werden,  weil  tatsächlich  durch  die  Veröffentlichung  des 
Artikels  der  öffentliche  Frieden  nicht  gestört  Worden  sei. 
Auch  wäre  die  Verurteilung  ein  Verstofs  gegen  die  Ver- 
fassung des  Staates  New  York,  denn  Sektion  8  derselben  be- 
stimme ausdrücklich,  »dafs  jeder  Bürger  seine  Ansichten  über 
alle  Fragen  frei  aussprechen,  schreiben  und  publizieren  könne 
und  kein  Gesetz  zur  Beschränkung  der  Rede-  oder  Prefs- 
freiheit  erlassen  werden  soll«.  Durch  Veröffentlichung  des. 
Artikels  sei  auch  die  Moral  nicht  jgefährdet  worden;  keines 
der  in  Sektion  675  angeführten  Delikte  liege  daher  vor. 

Der  Vertreter  des  Distriktsanwaltes,  Taylor,  plädierte  da- 
gegen für  Aufrechterhaltung  des  erstinstanzlichen  Urteils.  Es 
handle  sich  in  dem  Falle  um  die  Frage,  ob  durch  die  Ver- 
öffentlichung der  »öffentliche  Frieden  gestört  oder  gefährdet 
wurde«,  wie  es  im  Strafgesetzbuch  heifse.  Der  Artikel  »Mord 
contra  Mord«  sei  sehr  aufreizend  gewesen.  In  dem  Urteil  der 
Spezialassisen  heifse  es:  »Wenn  man  den  ganzen  Artikel  ge- 
lesen hat,  so  ist  es  unmöglich,  nicht  daraus  den  Schlufs  zu 
ziehen ,  dafs  alle  Herrscher  Feinde  der  Menschheit  sind  und 
mit  Blut  und  Eisen,  Gift  und  Dynamit  vertilgt  werden  müssen.« 
Besonderes  Gewicht  legte  Taylor  auf  Mosts  frühere  Ver- 
urteilungen,  femer   auf  den   Prozefs   im   Jahre   1887   wegen 


0  »Freiheit«  vom  9.  November  1901. 

14* 

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212  Zweiter  Teil.  Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz 

einer  nach  Hinrichtung  der  Chicagoer  Anarchisten  gehaltenen 
Rede,  welche  folgende  Stelle  enthielt:  »Wenn  ich  den  Henker 
kennen  würde,  der  unsere  Brüder  gemordet,  ja,  erwürgt  hat, 
so  würde  ich  nicht  eher  ruhen,  bis  er  ihr  Schicksal  geteilt. 
Der  Tag  der  Revolution  wird  bald  kommen.  Zuerst  kommt 
Grinell  an  die  Reihe,  dann  Richter  Gary,  dann  der  Supreme 
Court  von  Illinois,  dann  die  höchsten  Mörder  im  Lande,  — 
der  Supreme  Court  der  Vereinigten  Staaten.  Der  feigste  von 
allen  —  Oglesby,  der  Gouverneur  von  Illinois  —  darf  nicht 
denken,  dafs  man  ihn  verschonen  wird,  weil  er  zwei  von 
unseren  'Brüdern  zu  einem  langsamen  Tode  — ,  zu  lebens- 
länglicher Haft,  begnadigt  hat.« 

Der  Staatsanwalt  führte  weiter  aus,  durch  Mosts  Ver- 
urteilung werde  weder  die  Rede-  noch  Prefsfreiheit  verletzt. 
Wie  der  Richter  Corving  im  Mostprozefs  von  1887  in  der  an 
die  Geschwomen  gerichteten  Rechtsbelehrung  ausführte,  ge- 
währe die  Staatsverfassung  Freiheit ,  durch  das  Gesetz  be- 
schränkt. Sie  verleihe  dem  Individuum  nicht  das  Recht,  ein 
Verbrechen  zu  begehen  oder  die  Begehung  eines  solchen  zu 
empfehlen.  Am  Schlüsse  seiner  Ansprache  betonte  Taylor, 
der  Fall  habe  ungeheures  Aufsehen  erregt,  und  mit  Spannung 
werde  die  Gerichtsentscheidung  erwartet. 

Der  Supreme  Court,  Distrikt  New  York  City,  bestätigte 
.das  erstinstanzliche  Urteil.  Dann  kam  der  Fall  auf  Betreiben 
von  Mosts  Anwalt  Morris  Hillquit  in  Albany  vor  den  Court 
of  Appeals,  und  der  Strafvollzug  blieb  einstweilen  suspendiert. 

Am  14.  Juni  1902  meldete  Most  in  der  »Freiheit« :  »Mein 
,Case'.  Das  Neueste  ist,  dafs  die  Court  of  Appeals  von  Albany 
meine  Verknurrung  definitiv  bestätigt  hat,  so  dafs  ich  wahr- 
scheinlich schon  im  Loch  sitze,  ehe  diese  Nummer  in  den 
Eblnden  der  Leser  sich  befindet.  Quaree  —  Feuer!  Es  lebe 
die  Revolution!    Nieder  mit  allen  Tyrannen!« 

Am  21.  Juni  1902  bemerkte  Most  zum  Urteil:  »Sei  es, 
wie  es  sei,  —  wir  scheren  uns  den  Teufel  um  alle  Urteils- 
sprüche; es  wird  weiter  agitiert,  und  zwar  im  revolutionären 
Sinne,  —  trotz  aller  lichtscheuen  Talareulen  und  mittelalter- 
lichen Zopf  gestalten.«  Am  28.  Juni:  »Schliefslich  danke  ich  allen 
jenen,  welche  mir  in  meinem  allerdings  vergeblichen  Kampfe 
gegen  blöde  Bosheit  und  infame  Rachgier  kapitalistischer  Justiz- 
mörder materiell  und  sonstwie  Beistand  geleistet  haben.« 


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Drittes  Kapitel.    Johann  Most.  213 

Zu  seiner  Frau  und  einem  ihn  besuchenden  Freunde 
äufserte  der  56jährige  Most,  Black weljs  Island  —  das  Ge- 
fängnis —  bilde  für  ihn  einen  Zwangskurort.  Die  gute  Luft 
und  das  ungeheuer  solide  Leben  reizten  seinen.  Appetit; 
er  befürchte  nur,  dals  er  sich  ein  Ränzlein  anmäste.  Man 
habe  ihm  eine  sonnige,  luftige  Zelle  angewiesen,  und  da  alle 
Zellen  bis  nachts  9^/2  Uhr  elektrisch  beleuchtet  seien,  vermöge 
er  viel  zu  lesen.  Kurzum,  er  befinde  sich  in  jeder  Hinsicht 
all  right.  Bücher  beliebiger  Art  könne  er  von  aufsen  be- 
ziehen. 

Wie  wenig  die  »Freiheit«  trotz  Mosts  Verurteilung  den 
Präsidenten  Roosevelt  schonte,  beweisen  folgende  Zeilen :  »Auch 
Teddy  I.,  von  Czolgocz'  Gnaden,  will  die  soziale  Frage  stu- 
dieren. Nötig  hätte  er  es  wahrlich,  denn  das,  was  er  in 
seiner  anarchistenfresserischen  Kongrefsbotschaft  seiner  Grpfs- 
schnauze  entfahren  liefs,  stempelt  ihn  so  ziemlich  zum  dümm- 
sten Luder  seiner  Zeit.€  An  anderer  Stelle  nennt  ihn  die 
nämliche  Nummer  vom  12.  Juli  1902  einen  der  »frechsten 
Lümmel,  welche  das  kapitalistische  Protektorat  dieses  Landes 
aufzuweisen  hat«. 

Most  beanspruchte  im  Gefängnis  als  »politischer  Ge* 
iangener«  behandelt  zu  werden,  worauf  ihm  der  Conmiissioner 
Th.  S.  Brennan  kurz  bemerkte:  »Das  ist  ein  demokratisches 
Land,  da  wird  jeder  gleich  behandelt.« 

Am  15.  November  1902  teilte  die  »Freiheit«  mit,  um 
^fernere  Schikanierungen  unmöglich  zu  machen«,  sei  das  Haupt- 
quartier der  »Freiheit«  nach  August  Albingers  Halle  verlegt 
worden.  Alle  Zuschriften  und  Geldsendungen  seien  an  Helene 
Most  3465  Third  Avenue  New  York  City  zu  richten. 

Am  20.  Dezember  1902  fand  in  Elbings  Kasino  156st  Str. 
und  St.  Anns  Ave.  in  New  York  ein  John  Most-Konzert  und 
Ball  statt,  wobei  A.  Lott  die  Festrede  in  deutscher  Sprache 
hielt.  Die  Rede  enthält  hinsichtlich  der  jüngsten  Verurteilung 
Mosts  folgenden  Passus:  »Er  (Most)  sollte  als  Sündenbock  ein- 
geschlachtet werden,  ergo  schickte  man  ihn  ein  weiteres  Jahr 
in  den  Zwinger  und  zwar  auf  Grund  eines  Artikels  von  dem 
alten  Demokraten  Karl  Heinzen,  den  derselbe  vor  über 
50  Jahren  schon  veröffentlichte,  der  seither  wiederholt  an- 
standslos abgedruckt  worden  war,  der  in  jeder  anständigen 
Bibliothek   zu  finden  ist   und  vor  Jahren  durch   jede   Buch- 


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214  Zweiter  Teil.  Die  anarchist.  Bewegimg  in  d.  deutschen  Schweiz. 

Handlung  bezogen  werden  konnte.  Die  Appellationen  an  die 
höheren  Gerichte  erwiesen  sich,  wie  vorauszusehen  war,  als 
vergebens.  Je  höher  appelliert  wurde,  desto  gröfsere  Schurken 
kamen  zum  Vorschein.  Die  Richter  des  Supreme  Court  und 
des  Oberstaatsgerichtes  erwiesen  sich  nicht  minder  als  be- 
zahlte und  gefällige  Lakaien  des  Geldsacks  wie  die  elenden 
Ferkelstecher  der  Special  Session ').c 

Abgesehen  von  der  Redaktion  der  »Freiheit.«  hat  Most  viel 
geschrieben.  Von  seinen  Publikationen  sind  u.  a.  zu  nennen: 
Der  Kleinbürger  und  die  Sozialdemokratie  (Augsburg  1876); 
Taktik  contra  »Freiheit«.  Ein  Wort  zum  Angriff  und  zur 
Abwehr  (London,  Oktober  1880) ;  Die  Gottespest  und  Religions- 
seuche (New  York  1883);  Die  Eigentumslasten  (New  York, 
Oktober  1883);  Die  freie  Gesellschaft.  Eine  Abhandlung  über 
die  Prinzipien  und  die  Taktik  der  kommunistischen  Anar- 
chisten (New  York,  Juli  1884);  Revolutionäre  Kriegswissen- 
schaft (New  York,  Juli  1885);  An  das  Proletariat,  in  der 
»Internationalen  Bibliothek«  (New  York,  1.  April  1881);  Die 
Hölle  von  Blackwells  Island  (Internationale  Bibliothek,  New 
York,  2.  Mai  1881);  Stammt  der  Mensch  vom  Affen  ab? 
(Internationale  Bibliothek  Nr.  4  vom  4.  Juli  1881);  Zwischen 
Galgen  und  Zuchthaus  (Internationale  Bibliothek  Nr.  9, 
Dezember  1881);  Die  Anarchie  (Internationale  Bibliothek, 
10.  Januar  1888);  Der  Stimmkasten  (Internationale  Bibliothek, 
Juni  1888);  Der  kommunistische  Anarchismus  (Internationale 
Bibliothek,  Dezember  1890);  Unsere  Stellung  in  der  Arbeiter- 
bewegung (Internationale  Bibliothek,  Mai  1890);  August  Reins- 
dorf  und  die  Propaganda  der  Tat  (New  York  1885);  Acht 
Jahre  hinter  Schlofs  und  Riegel,  von  Anonymus  Veritas  (New 


0  »Freiheit«  vom  27.  Dezember  1902.  —  Auch  während  der 
Prozefs  gegen  Most  anhängig  war,  mäfsigte  die  »Freiheit«  in  keiner 
Weise  ihre  aufreizende  Sprache,  schrieb  sie  doch  am  8.  Februar 
1902 :  »Immer  und  immer  wieder  haben  wir  dem  Proletariat  zu 
zeigen,  dafs  diese  jetzige  Raubmords-  und  Schwindelgesellschaft 
absolut  nicht  geflickt  werden  kann,  sondern  dafs  man  sie  stürzen 
mufs,  wenn  es  gründlich  besser  werden  soll  in  der  Welt.  Ohne 
Unterlafs  haben  wir  mehr  denn  je  zu  agitieren  unter  der  Devise: 
,Nieder  mit  Thron  (Autorität),  Altar  (Gottespest)  und  Geldsack  (Lohn- 
sklaverei)! Hoch  Anarchie,  Kommunismus,  Atheismus  und  Revo- 
lution!*« 


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Viertes  Kapitel.    Johann  Most  in  der  Schweiz.  215 

York  1890);   Sturmvögel  (Poesiesammlung),   drei  Teile  (New 
York  1888)0. 

Manche  dieser  Broschüren  wurden  in  die  verschiedensten 
Sprachen  tibersetzt,  und  neue  Übersetzungen  folgen  fort- 
während. 

Viertes  Kapitel. 

Johann  Most  in  der  Schweiz. 

Die  Wanderschaft,  die  Most  über  alles  liebte,  führte  ihn  auch 
nach  der  Schweiz.  Im  März  1867  trat  der  Buchbinder  Most  in 
Locle  in  Arbeit  und  befand  sich  somit  in  jener  Region,  von  wo  aus 
die  F^d^ration  jurassienne  in  der  Schweiz  zuerst  für  Verbreitung 
der  anarchistischen  Ideen  wirkte.  In  Chaux-de-Fonds  und  Locle 
mochte  Most  bereits  den  ersten  Hauch  der  anarchistischen 
Theorieen  verspürt  haben.  Schon  1865  gab  es  in  der  franzö- 
sischen Schweiz  internationale  Sektionen  ^),  speziell  Locle  und 
Chaux-de-Fonds  hatten  solche.  Vom  2.  bis  8.  September  1867 
hielt  die  marxistische  Internationale  Arbeiterassoziation  in  Lau- 
sanne ihren  zweiten  Kongrels,  auf  dem  die  meisten  deutschen, 
englischen  und  amerikanischen  Delegierten  die  Abschaffung  des 
Erbrechts  und  das  Kollektiveigentum  an  Grund  und  Boden  vor- 
schlugen, jedoch  unterlagen.  Diese  Zielpunkte  erschienen  alsbald 
im  Programm  der  jurassischen  Autonomisten  oder  Anarchisten. 
Im  selben  Jahre  1867  erschien  Bakunin  auf  dem  Kongrels 
der  Friedens-  und  Freiheitsliga  in  Genf,  in  seiner  Pro- 
grammrede die  Zertrümmerung  der  Staaten  und  die  freie 
Autonomie  von  Gemeinden  und  Provinzen  fordernd.  Der- 
gestalt fiel  Mosts  Aufenthalt  im  Neuenburger  Jura  zusammen 
mit  den  ersten  Äulserungen  der  anarchistischen  Bewegung  in 
der  Schweiz.  Magnetisch  fühlte  sich  Most  von  der  Bewegung, 
wie  sie  damals  schon  die  Arbeiterschaft  in  Locle  und  dem 
benachbarten  Chaux-de-Fonds  ergriff,  angezogen.  Es  war  in 
Locle,  wo  Most  den  ersten  Schritt  zur  Teilnahme  an  der 
Arbeiterbewegung  tat.  Er  trat  dem  sozialistischen  Arbeiter- 
verein in  Locle  bei,  der  zum  Verband  der  deutschen  Arbeiter- 
bildungsvereine in  der  Schweiz  gehörte. 


0  M.  Nettlau,  Bibliographie  S.  157  u.  folg. 
»)  Memoire  de  la  F^d^ration  jurassienne  S.  3. 


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216  Zweiter  Teil.  Die  anarchist.  Bewe£:ung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

Im  Hochsommer  1867  veranstaltete  der  Arbeiterverein  in 
Chaux-de-Fonds  ein  grofses  Arbeiterfest,  zu  dem  er  die  Vereine 
der  benachbarten  Umgegend  einlud,  die  mit  Sang  und  Klang 
gezogen  kamen.  Auch  die  Arbeiter  von  Locle,  Most  unter  ihnen, 
hatten  sich  zu  dem  Feste  eingefunden.  In  Chaux-de-Fonds  wurden 
mehrere  Ansprachen  gehalten,  in  denen  die  Bestrebungen  der 
Internationalen  Arbeiterassoziation  zur  Darlegung  gelangten. 
Gierig  lauschte  Most  den  Ausführungen  der  Redner,  zum 
erstenmal  wurde  er  hier  auf  den  Sozialismus  aufmerksam  ge- 
macht imd  zeigte  sich  sofort  dafür  begeistert. 

Seine  Weltanschauung  war  bis  dahin  atheistisch -republi- 
kanisch gewesen.  Der  Aufenthalt  im  Neuenburger  Jura  hatte 
zur  Folge,  seine  Auffassungen  als  ungenügend  erscheinen 
zu  lassen.  Das' Grundelement  zu  einem  Rebellen  trug  Most 
in  sich.  Unzufrieden  mit  seiner  Lage,  glaubte  er  sich  aus- 
gebeutet und  hatte  das  Bestreben,  den  Zustand  zu  ändern. 
Die  Anregungen  und  Eindrücke,  die  der  junge  Buchbinder 
zu  Locle  und  Chaux-de-Fonds  empfing,  fielen  auf  fruchtbaren 
Boden.  Mit  Feuereifer  stürzte  sich  Most  auf  die  sozia- 
listische Literatur,  und  kaum  war  er  ein  Jünger  des  neuen 
Evangeliums  geworden,  so  trug  er  auch  schon,  wie  er 
selbst  bezeugt*),  das  lebhafteste  Verlangen  in  sich,  ein 
Apostel  desselben  zu  werden.  In  den  Diskussionsstunden, 
welche  der  Arbeiterverein  in  Locle  hielt,  suchte  Most  den 
Erörterungen  durch  Aufwerfen  von  Fragen,  die  sich  auf  den 
Sozialismus  bezogen,  eine  interessantere  Richtung  zu  geben, 
und  fleifsig  beteiligte  er  sich  an  den  Debatten.  Das  Vereins- 
leben wurde  interessant  und  bewegt,  die  Zahl  der  Mitglieder 
stieg  unter  Mosts  Einflufs  innerhalb  sechs  Monaten  von  17 
auf  72.  Die  Autorität,  welche  sich  der  junge  Buchbinder- 
arbeiter bei  seinen  Genossen  in  kurzer  Zeit  erwarb,  erhellt 
daraus,  dafs  er  beim  Verein  die  Stelle  eines  Sekretärs  be- 
kleidete. Voll  Stolz  auf  sein  agitatorisches  Wirken  im  Neuen- 
burgischen  verliefs  Most  Locle  im  November  1867. 

In  Zürich,  wohin  er  sich  begab,  traf  er  unter  den  Arbeitern 
ein  ziemlich  ausgeprägtes  Parteileben.  In  Zürich  war  eine 
Sektion  der  Internationalen  Arbeiterassoziation  gegründet 
worden,   die  in  der  Wirtschaft    »Germania«    an   der    oberen 


0  Siehe  Acht  Jahre  hinter  Schlofs  und  Riegel,  S.  12. 

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Viertes  Kapitel.    Johann  Most  in  der  Schweiz.  217 

Schmalzgrube,  wo  sich  jetzt  das  Lokal  »Zum  Salmenc  be- 
findet, ihre  Sitzungen  hielt.  Landwehrhauptmann  Btirkli  präsi- 
dierte. Der  Arbeiterbildungsverein  besafs  eine  gute  Biblio- 
thek, welche  Mosts  Wissensdrang  nicht  unbeträchtliche  Be- 
friedigung gewährte.  Greulich,  ein  Augenzeuge,  schildert 
Mosts  erstes  Erscheinen  zu  Zürich  folgendermafsen :  »An  einem 
Abend  im  Winter  von  1867  auf  1868  erschien  in  unserem  Kreise 
ein  schüchterner,  junger  Mann,  mager,  bartlos,  mit  einem  schief- 
gezogenen Gesicht.  Eine  Weile  hörte  er  schweigend  unserer 
zwanglosen  Unterhaltung  zu,  und  dann  fragte  er  ganz  be- 
scheiden, ob  die  Gesellschaft  wohl  gestatte,  dafs  er  etwas  vor- 
trage. Das  wurde  zugestanden,  und  nun  erhob  sich  der  Jüng- 
ling und  trug  mit  unnachahmlicher  Komik  ein  Schundgedicht 

vor 

Von  dem  Fräulein  Lenore 

Mit  dem  rabenschwarzen  Lockenhore. 

Auf  Befragen  stellte  sich  der  junge  Mann  vor  als  Johann 
Most,  Buchbinder  von  Augsburg;  so  wurde  er  in  unsere  Liste 
eingetragen  ....  Wer  hätte  damals  geahnt,  dafs  Most  schon 
zwei  Jahre  später  in  Österreich  als  ,Hochverräter'  ins  Ge- 
fängnis wandern,  dann  in  Deutschland  als  Parteiführer  auf- 
treten würde  *)?€ 

In  Zürich  arbeitete  Most  eine  Zeitlang  bei  einem  Hut- 
macher namens  Wolkwitz,  der  imter  dem  Namen  Heyner  ein 
Theaterstück  geschrieben  hat:  »Der  Deserteure,  das  noch 
jetzt  mitunter  von  Arbeitervereinen  aufgeführt  wird.  Im  Jahre 
1868  verlief s  Most  Zürich,  weil  er  sich  zu  Hause  beim  Militär 
stellen  mufste. 

Jahre  vergingen,  bis  Most  Zürich  wiedersah.  Vom  Inter- 
nationalen Arbeiterverein  in  Zürich  eingeladen,  hielt  Most, 
inzwischen  deutscher  Reichstagsabgeordneter  geworden,  im 
grofsen  Saale  des  Kasino  Hottingen  (Zürich)  am  17.  März 
1877  die  Festrede  zur  Märzfeier.  Etwa  500  Teilnehmer  fanden 
sich  ein,  namentlich  stark  war  die  Züricher  Lehrerschaft  von 
der  Volksschule  bis  zur  Universität  vertreten.  »Selbst  der 
Konsul  des  Deutschen  Reiches  war  herbeigekommen,  um 
unsem   Freund   und   Genossen   Johann   Most  zu  hörenc,   be- 


'X  Das  grüne  Hüsli«    Erinnerungen  von  Hermann  Greulich, 
Zürcher  »Volksrecht«  vom  19.  Juli  1900. 

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218  Zweiter  Teil.  Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

richtete  Greulich  in  der  »Tagwacht  j:.  Most  habe  über  die 
Berliner  und  Wiener  Märztage  von  1848  und  den  Pariser 
Kommuneäuf stand  von  1871  mit  gewohnter  Meisterschaft  ge- 
sprochen. »Die  anderthalbsttindige  Rede  wurde  nicht  nur  mit 
gröfster  Aufmerksamkeit  angehört ,  sondern  öfter  durch  sttir* 
mischen  Beifall  unterbrochen^).« 

Im  Jahre  1880  unternahm  Most  von  London  aus  abermals 
eine  Reise  durch  die  Schweiz.  Die  Redaktion  des  Züricher 
»Sozialdemokrat«  berief  eine  Zusammenkunft  für  den  Monat 
Mai  1880,  drei  Tage  nach  Schlufs  des  deutschen  Reichstages, 
nach  Rorschach  ein.  Nicht  nur  die  engeren  Anhänger  des 
»Sozialdemokrat«,  sondern  auch  die  meisten  Sozialrevolutio- 
nären Gruppen  schickten  sich  an,  Delegierte  für  den  Kongrefs 
zu  ernennen.  In  Berlin  wurden  Most  und  Hasselmann  sowie 
ein  dritter  Genosse,  ein  eifriger  Verbreiter  der  »Freiheit«, 
delegiert.  Most  hatte  aufserdem  ein  Mandat  von  etwa  zwölf 
sächsischen  Parteiorten  erhalten.  Unter  falschem  Namen 
reiste  er  durch  Frankreich  in  die  Schweiz.  In  Rorschach 
angekommen,  mufste  Most  die  Wahrnehmung  machen,  dafs 
der  Kongrefs  in  letzter  Stunde  auf  unbestimmte  Zeit  vertagt 
worden  war.  Man  schützte  vor,  die  Polizei  sei  hinter  die 
Sache  gekommen.  Es  waren  zu  dem  Kongrefs  25 — 30  sozial- 
revolutionäre  Delegierte  zu  erwarten.  Nach  der  Darstellung 
von  Most  war  dies  der  Grund,  warum  der  Kongrefs,  der 
Stellung  gegen  Most  hätte  nehmen  sollen ,  nicht  abgehalten 
wurde.  Ganz  umsonst  wollte  er  sich  nicht  in  die  Schweiz  be- 
geben haben.  Er  benutzte  die  Gelegenheit,  um  in  Zürich, 
Basel,  St.  Gallen,  Bern,  Freiburg,  Vevey  und  Genf,  wo  er 
Vorträge  hielt,  für  den  Anarchismus  zu  wirken  und  Ver- 
bindungen mit  den  anarchistischen  Elementen  anzuknüpfen. 
Wie  Most  versichert,  war  damals  die  revolutionäre  Gesinnung 
bei  den  deutschen  Sozialdemokraten  in  der  Schweiz  über- 
wiegend revolutionär.  In  der  Schweiz  kam  Most  nament- 
lich mit  Reinsdorf  zusammen,  damals  in  Freiburg  in  einer 
Druckerei  beschäftigt.  Von  nun  ab  pflogen  Most  und  Reins- 
dorf bis  zu  des  letzteren  Hinrichtung  eine  ungemein  leb- 
hafte gegenseitige  Korrespondenz.  Reinsdorf  war  längst  über- 
zeugter Anarchist.     Most  behauptet,    Reinsdorf   habe   seinen 


0  Siehe  den  Bericht  der  Zürcher  »Tagwacht«  vom  28.  März  1877. 

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Viertes  Kapitel.    Johann  Most  in  der  Schweiz.  219 

ganzen   Einflnfs  aufgewendet,   um  ihn  für  die  anarchistische 
Sache  zu  gewinnen. 

Noch  manche  Jahre  nach  Reinsdorfs  Hinrichtung  erklärte . 
Most,  Reinsdorf  habe  den  unmittelbaren  Anstols  dazu  gegeben, 
dafs  er  nach  und  nach  Anarchist  wurde.  Kommunistischer 
Anarchist  mit  dem  Verlangen  nach  freiem  Genufsrecht,  freier 
Arbeitsleistung  und  Abwesenheit  jeder  eigentlichen  politischen 
Organisation  sei  Most  übrigens  erst  später,  namentlich  durch 
die  diesbezüglichen  Agitationsschriften  Krapotkins  geworden  ^). 

Am  24.  Mai  1880  hat  Most  in  der  »Brasserie  Schiefsc  in 
Genf  vor  einer  zahlreichen  Versammlung  einen  Vortrag  ge- 
halten über  den  »revolutionären  Charakter  der  Sozialdemokratie«. 
Der  »R^volt^«  vom  29.  Mai  1880  berichtete  darüber:  »Wir 
können  bezeugen,  dafs  dem  Redner  von  der  Versammlung 
ein  höchst  sympathischer  Empfang  zu  teil  wurde.  Die  Ver- 
sammlung war  sehr  zahlreich,  wenn  man  bedenkt,  dafs  sie 
ohne  längere  Vorbereitungen  stattfand.«  . 

Auch  in  Zürich  trat  Most  um  diese  Zeit  auf.  Der  Züricher 
»Sozialdemokrat«  vom  27.  Juni  1880  berichtete  darüber,  es  sei 
Most  vor  öffentlicher  Versammlung  in  Zürich  in  sechs  Nacht- 
stunden so  nachdrücklich  die  Wahrheit  gesagt  worden,  dafs  er 
vollkommen  niedergeschmettert  war  und  trotz  seiner  Redekunst 
kein  Wort  der  Rechtfertigung  gefunden  habe.  Das  Blatt 
nannte  ihn  einen  »unverbesserlichen,  gewissenlosen  Zwietracht- 
stifter«, der  mit  bodenlosem  Leichtsinn  jedem  ihm  unbekannten 
Stänker  oder  Lumpen  die  »Freiheit«  öffne.  Dazu  habe  er  noch 
die  Stime,  sich  den  »einzig  echten  Sozialisten«  zu  nennen  =). 


0  Siehe  Mosts  Artikel  »Freiheitsreminiszenzen«  in  der  »Frei- 
heit« vom  7.  Januar  1899;  siehe  ferner  den  Artikel  »Die  Freiheit« 
in  Mosts  »Freiheit«  vom  4.  Juli  1896. 

*)  Bis  kurz  zuvor  bestand  zwischen  den  Züricher  Sozialisten- 
führern und  dem  zum  Anarchismus  tibergegangenen  Most  noch  ein 
ziemlich  freundliches  Verhältnis.  Dies  erhellt  aus  dem  offenen 
Briefe,  den  Greulich  in  der  »Tagwacht«  vom  8.  Oktober  1879  an 
Most,  den  Redakteur  der  »Freiheit«,  richtete.    Der  Brief  lautet: 

»Werter  Freimd!  Du  bringst  in  der  letzten*  Nummer  eine 
Abhandlung  über  die  soziale  Revolution,  worin  Du  auch  einer 
Auffassung  in  der  von  mir  verfafsten  Kritik  der  Theorieen  der 
Anarchie  im  ,Jahrbuche  ftir  Sozialwissenschaft  und  Sozialpolitik' 
erwähnst.  Die  daran  gekntipften  Bemerkungen  zeigen,  dafs 
Deine   Ansicht  tiber  Revolution  eine  andere  ist  als  die  meinige. 


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220  Zweiter  Teil.  Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

Am  22.  Mai  1880  hielt  Most  einen  Vortrag  in  Bern.  Damit 
seine  anarchistische  Agitation  nicht  sogleich  bemerkt  werde, 
sprach  er  über  die  »Sozialdemokratie  in  Deutschland«,  wobei 
er  s^gte,  die  Arbeiter  sollen  Hals  und  Verachtung  gegen  die 
anderen  Klassen  hegen.  Als  ein  bürgerliches  Blatt  meldete, 
Mosts  Rede  dürfte  eine  Spaltung  des  schweizerischen  Arbeiter- 
bundes bewirken,  erwiderte  die  Züricher  »Tagwacht«,  welche 
Veranlassung  dazu  vorläge,  sei  nicht  recht  einzusehen;  denn 
es  sei  niemandem  im  Arbeiterbimde  untersagt,  im  Sinne  Mosts 
revolutionär  zu  sein  und  dies  nach  Belieben  zu  manifestieren^). 

Mosts  Agitationsreden  in  den  genannten  Städten  erregten 
Aufsehen.  Die  schweizerischen  Behörden  wurden  von  der 
bürgerlichen  Presse  zum  Einschreiten  aufgefordert.  Der  an- 
archistische Agitator  wurde  aber  damals  von  den  Kantons- 
regierungen weder  aus  dem  kantonalen  Gebiet,  noch  vom 
Bundesrat  aus  dem  schweizerischen  Gebiet  ausgewiesen.  Most 
befürchtete  immerhin  die  Ausweisung  und  verliefs  die  Schweiz 
bei  Genf. 


Fünftes  Kapitel. 

Die  Herausgabe  von  Mosts  »Freiheit«  in  der  Schweiz, 

Während  Mosts  Aufenthalt  in  London  ward  die  »Frei- 
heit« noch  zweimal  konfisziert,  und,  wie  wir  gesehen, 
wurden  im  '  Mai  1882  Schwelm  und  Merten,  welche 
an  Mosts  Stelle  die  Herausgabe  der  »Freiheit«  besorgten, 
ebenfalls  verhaftet  und  bestraft.  Die  Nummer  vom  22.  Mai 
1882  war  nur  zur  Hälfte  bedruckt,  die  Polizei  hatte  den 
übrigen  Satz  konfisziert ").  Als  auch  die  genannten  beiden 
Anarchisten  im  Gefängnis  safsen,  hatte  sogar  in  London  kein 


Ganz  richtig,  lieber  Freund,  und  wenn  Du  Deine  Ansicht  in 
Sachen  mittlerweile  ein  wenig  changiertest,  so  solltest  Du  nicht 
diejenigen  Genossen  von  der  Ehrlichkeit  an  der  Volkssache  aus- 
schlief sen,  die  heute  noch  der  gleichen  Ansicht  sind,  die  Du  vor 
so  kürzer  Zeit  selbst  verteidigtest.  Sollte  nicht  die  Volksache  uns 
andere  gerade  so  nötig  haben  wie  Dich?  Nichts  für  imgut.   H.G.« 

')  Züricher  »Tagwacht«  vom  29.  Mai  1880. 

»)  Auf  der  Rückseite  der  »Freiheit«  vom  26.  Mai  1887  steht: 
'Konfisziert  von  der  englischen  Regierung.« 


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Fünftes  Kapitel.  Die  Herausgabe  der  »Freiheit»  in  der  Schweiz.  221 

Drucker  mehr  Lust^  den  Druck  des  Blattes  zu  übernehmen. 
Deshalb  mufste  das  Erscheinen  der  »Freiheit«  für  einige 
Monate  eingestellt  werden;  den  Lesern  wurde  durch  ein  Flug- 
blatt hiervon  Mitteilung  gegeben^).  Unter  solchen  Umständen 
verlegten  die  Anarchisten  die  Herausgabe  der  »Freiheit«  heim- 
hch  nach  der  Schweiz. 

Schreiner  Schröder -Brennwald  in  Zürich,  1888  von  den 
Sozialdemokraten  als  preufsischer  Polizeispion  entlarvt,  hatte 
im  Jahre  1882  dem  Buchdrucker  Wilhelm  Btihrer  in  Schaff- 
hausen den  Auftrag  erteilt,  für  ein  Komitee  die  »Frei- 
heit«, die  bisher  in  London  erschien,  zu  drucken.  Schröder 
bot  ihm  laut  amtlicher  Untersuchung  der  Schaffhauser  Be- 
hörde für  eine  Auflage  von  2000  Exemplaren  100  Franken 
für  die  Nummer.  Die  endgültigen  Verhandlungen  über 
den  Druck  der  »Freiheit«  wurden  von  einem  Komitee  ge- 
führt, das  sich  zusammensetzte  aus  dem  Maler  Schneider, 
Stellmacher,  dem  Mechaniker  Kaufmann  und  drei  anderen 
Personen.  Die  Zahlung  für  den  Druck  der  »Freiheit«, 
einen  kleinen  Rest  ausgenommen,  mit  je  100  Franken  er- 
folgte durch  Schröder,  der  sich  zuweilen  eine  Quittung  auf 
den  Namen  John  Neve  in  London  ausstellen  liefs.  Bei  einem 
Streit  zwischen  Stellmacher,  damals  Redakteur  der  »Frei- 
heit«, und  dem  Drucker  Bührer  vermittelte  Schröder  und 
stellte  das  frühere  Einvernehmen  wieder  her.  Dafs  sich  Stell- 
macher im  Jahre  1882  mit  der  geheimen  Herausgabe  der 
»Freiheit«  befafste,  erhellt  auch  aus  einem  Briefe,  den  Most 
im  November  1882  an  den  Anarchisten  Kennel  richtete,  worin 
^ch  u.  a.  die  Worte  finden:  »Und  nun  zur  Züricher  Misere! 
Ich  weifs  nicht,  ob  Ihnen  unsere  Pariser  Freunde  bereits 
darüber  geschrieben  haben  und  ob  Sie  infolge  meines  Briefes 
bereits  in  Z.  (d.  h.  Zürich)  waren,  wenn  Sie  diese  Zeilen  er- 
halten. Allein,  wenn  dem  nicht  so  sein  sollte,  möchte  Sie 
dringend  bitten,  so  schleunig  wie  nur  immer  möglich,  dorthin 
zu  fahren.  Da  St.  (d.  h.  Stellmacher)  schrieb,  er  sei  bereit, 
einem  von  unserer  Seite  bevollmächtigten  Genossen  Rede  und 
Antwort  zu  stehen,  so  lege  ich  hier  ein  paar  Zeilen  als  Voll- 
macht bei.     Lassen  Sie  sich  aber  nicht  in  faule  Redensarten 


')  Deswegen  enthält  der  Jahrgang   1882  nur  43   Nummern 
statt  52. 


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222  Zweiter  Teil.  Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

einknäueln.  Wir  wünschen  einfach,  dafs  Nr.  40 ^  die  letzte 
Nummer  sein  solle,  welche  St.  liefert.  Seine  angeblichen 
Forderungen  werden  noch  etwas  genauer  zu  prüfen  sein  und 
wenn  sie  reell  sind,  wird  man  sie  decken.  Die  Hauptsache 
ist  die  Fortschaffung  des  Blattes  aus  den  Händen  St.s. 
NB.  Wenn  Ihnen  St.  vorjammern  sollte,  dafs  er  sehr  grolse 
Papierbestellungen  gemacht  und  an  den  Drucker  Vorschüsse 
geleistet  habe???,  so  mögen  Sie  ihm  nur  bedeuten,  dafs  er 
von  uns  nicht  im  geringsten  beauftragt  wurde.  Und  seinen 
Wochenlohn  von  30  Frcs.  wofür??  hat  er,  nur  er  sich  be- 
willigt, wir  hingegen  niemals.  Vielmehr  bezeichneten  wir 
seine  Fordenmgen  als  äufserst  frech;  mithin  wird  er  nichts 
mehr  setzen*)!« 

In  der  »Freiheit«  vom  18.  Juli  1896  stellt  Most  das  Ver- 
hältnis von  Stellmacher  und  Schröder  zu  dem  Blatte  folgender- 
mafsen  dar:  »Nach  manchem  Hin-  und  Herbesinnefi  wurde 
endlich  das  Blatt  technisch  in  der  Schweiz,  bald  hier,  bald 
da,  hergestellt.  Und  Stellmacher,  welcher  bekanntlich  später 
als  , Attentäter'  am  Galgen  zu  Wien  gestorben  ist,  spielte 
dabei  den  Vermittler.  Das  Blatt  hatte  natürlich  angesichts 
solcher  Schwierigkeiten  ein  sehr  miniatures  Aussehen  und 
zeigte  fast  mit  jeder  Nummer  ein  anderes  Gesicht,  weil  ja 
der  Druck  gewissermafsen  heimlich  besorgt  werden  mufste, 
was  einen  nahezu  allwöchentlichen  Wechsel ,  sowohl  des 
Druckers  als  auch  des  Druckortes,  notwendig  machte,  weil 
dem  schweizerischen  Bundesrate  absolut  nicht  zu  trauen  war. 
Auf  d^m  Blatte  waren  daher  wohl  allerlei  Vermittlungs- 
adressen, aber  kein  Druckort  angegeben.  Zu  jener  Zeit 
passierte  es  einmal ,  dafs  Stellmacher  von  Zürich  aus  einen 
gewissen  Schröder  beauftragte,  das  Manuskript  für  eine 
Nummer  einem  Drucker  in  Schaffhausen  zu  überliefern  und^ 
nach  Fertigstellung  derselben  Zahlimg  zu  leisten,  wohlver- 
standen mit  solchem  Gelde,  das  Stellmacher  sandte,  der 
wiederum  seinerseits  alle  Gelder  erhielt,  welche  in  London 
oder    in    der    amerikanischen    Hauptfiliale    (New   York)    zu- 


0  Nr.  39  der  »Freiheit«  trägt  das  Datum:  Exeter,  18.  Novem- 
ber 1882,  während  sie  tatsächlich  in  der  Schweiz  hergestellt  wurde. 

*)  Siehe  Züricher  »Sozialdemokrat«  vom  3.  September  1884. 
So  schrieb  Most  im  November  1882,  im  August  1884  aber  ver- 
herrlichte er  Stellmacher  in  New  York  als  antiken  Heros. 


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Fünftes  Kapitel.  Die  Herausgabe  der  »Freiheit«  in  der  Schweiz.  223 

sammenflossen.  Weil  nun  aber  jener  Schröder  sich  später  als 
ein  preufsischer  Spitzel,  übrigens  nur  sehr  geringen  Grades, 
entpuppte,  wurde,  nachdem  jener  Schaff  hausener  Drucker  die 
vorgekommene  Schrödersche  Bestellung  und  Bezahlung  einer 
Nummer  der  »Freiheit^  der  sozialdemokratischen  Exekutive 
mitgeteilt,  seitens  der  letzteren  eine  riesige  Mordsgeschichte 
aufgemacht.  Da  Schröder  damals  in  seiner  Eigenschaft  als 
Polizeispitzel  die  ,Freiheit'  drucken  liefs,  so  ist  damit  der  Be- 
weis geliefert ,  dafs  das  Blatt  auf  Kosten  der  preulsischen 
Regierung  hergestellt  wird ! !  Wie  die  Sache  sich  in  Wirklich- 
keit verhielt,  habe  ich  natürlich  schon  längst  festgestellt  und 
auch  in  vorstehendem  neuerdings  mitgeteilt.  Nichtsdestoweniger 
haben  Liebknecht  &  Kompanie  die  einfältige  Mär  immer  und 
immer  und  erst  kürzlich  nochmals  aufgetischt  und  damit  nicht 
nur  ganz  dummen,  sondern  auch  Leuten  imponiert,  denen 
man  etwas  mehr  Scharfblick  zutrauen  sollte.  Selbst  ein  Karl 
Henckel  ist  darauf  so  tief  hereingefallen,  dafs  er  in  einem 
Gedichte  auf  die  angebliche  Herstellung  der  ,Freiheit^,  die  er 
,Mordsblatt^  nannte,   mit  preufsischem  Polizeigelde  anspielte.« 

In  Zürich  wurde  die  »Freiheit«  im  Jahre  1882  im  Zeitungs- 
kiosk von  Heinrich  Berges  sowie  vom  Zigarrenverkäufer 
Schmid  im  deutschen  Verein  »Eintracht«  öffentlich  verkauft. 
Im  Oktober  1882  war  die  »Freiheit«  bei  Berges  von  der 
Züricher  Polizei  konfisziert  worden,  weil  das  Blatt  keinen 
Drucker  nannte.  Die  Polizei  vermutete,  das  Blatt  werde 
in  Zürich  gedruckt.  Zu  den  vom  Bundesrat  veranlafsten 
polizeilichen  Nachforschungen  bei  Berges  bemerkte  die  »Frei- 
heit« vom  4.  November  1882: 

»Wir  können  uns  wohl  denken,  dafs  diejenigen,  welche 
die  betrogenen  Arbeiter  am  Gotthard  erschiefsen  liefsen,  welche 
Netschajeff  den  russischen  Henkern  auslieferten,  welche  unsere 
besten  Genossen  einsperrten  und  dann  auswiesen  (Brousse, 
Reinsdorf,  Krapotkin),  welche  die  Handwerksburschen  mit 
Ochsenziemern  schlagen  und  in  Ketten  zusammenschliefsen, 
deren  Kumpane  so  oft  mit  Millionen  durchbrannten,  die  täg- 
lich das  Volk  betrügen  und  von  der  Armen  Schweifs  sich 
mästen,  —  dafs  diese  Kreaturen  die  ,Freiheit^  als  ihr  Todes- 
urteil betrachten,  —  und  sie  haben  darin  ganz  recht!  .  .  . 
Tod  und  Verderben  allen  Regierungen,  allen  Pfaffen  und 
Ausbeutern!    Diejenigen,  welche  auf  die  ,Freiheit'  abonnieren 


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224  Zweiter  Teil.  Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

wollen,  mögen  an  Kennel  in  Bern,  Aarbergergasse  Nr*  10, 
ihre  Adresse  einsenden,  von  Zürich  wie  von  anderen  Orten, 
von  Amerika  wie  bisher  ^.c 

Die  letzte  in  London  gedruckte  Nummer  kam  am  3.  Jimi 
1882  heraus.  Erst  am  8.  Juli  1882  erschien  wieder  eine  Nummer, 
und  diese  wurde  bereits  in  Schaffhausen  bei  Bührer  gedruckt. 
Die  dort  hergestellten  Nummern  trugen,  um  die  schweizerischen 
Behörden  zu  täuschen,  als  Druckort  London.  Die  Nummer 
vom  14.  Oktober  1882  enthält  als  Druckort  Exeter,  als  Drucker 
ist  angegeben  »Druckerei  der  Freiheit«,  vom  4.  November  1882 
an  figuriert  als  Drucker  und  Verleger  Franz  Fuhrich.  Vom 
9.  Dezember  1882  an  erschien  das  Blatt  in  New  York. 


Sechstes  Kapitel. 

Der  Ausschlafs  Mosts  aus  der  sozialdemokratischen  Partei  auf 
dem  Kongrets  in  Wyden  1880. 

Die  deutsche  Sozialdemokratie  wählte  das  Schlofs  Wyden 
bei    Ossingen    (Kanton    Zürich)    als    Kongrefsort,    »um    den 


0  Die  »Freiheit«  vom  27.  Januar  1883  teilte  mit,  das  eid- 
genössische Justiz-  und  Polizeidepartement  habe  auf  die  »Freiheit« 
abonniert  und  zugleich  Nachlieferung  sämtlicher  bisher  erschiene- 
nen Nummern  verlangt.  »Wir  heifsen  die  honette  Gesellschaft  im 
Kreise  unserer  Leser  willkommen  und  werden  stets  bestrebt  sein, 
der  ,hohen  Behörde*  das  Neueste  und  Interessanteste  aus  unseren 
Kreisen  warm,  brühwarm  zu  übermitteln.  Damit  den  Untergebenen 
dieses  Departements  in  anderen  Orten  die  Lektüre  der  ,Freiheit* 
nicht  abgeht,  veröffentlichen  wir  an  anderer  Stelle  die  Namen  sämt- 
licher Bezugsquellen  der  ,Freiheit*  in  der  Schweiz  und  bitten  um 
das  fernere  Wohlwollen  der  geneigten  Polizeiknüppel.« 

Um  diese  Zeit  konnte  man  die  »Freiheit«  beziehen  bei:  Görlich, 
p.  Adr.  Mad.  Gotthaus,  Rue  de  Grenier  4,  II.  Et.,  Genf;  Heilmann, 
Allgemeiner  Arbeiterverein,  Lausanne;  Formaneck,  Allgemeiner 
Arbeiterverein,  St.  Gallen ;  Th.  Daschner,  p.  Adr.  Deutscher  Verein, 
Biel;  Otter,  Schneider,  Aarzihli  2,  Bern;  Kennel,  Aarberger- 
gasse 10,  Bern;  Pfau,  Imbeergäfsli  3,  Basel;  J.  Petersen,  Schuh- 
macher, Grendel  105,  Luzem;  Tröb,  im  Rebstöckh,  Thun;  Ras- 
torfer,  Cordonnier,  Montreux. 

Quelle:  Protokoll  des  Kongresses  der  deutschen  Sozialdemo- 
kratie. Abgehalten  auf  Schlofs  Wyden  in  der  Schweiz  am  20.— 23. 
August  1880.  Zürich,  Verlag  von  A.  Herter,  Industriehalle,  Ries- 
bach 1880.  Das  Protokoll  hielt  die  Namen  der  meisten  Redner  geheim. 


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Sechstes  Kapitel.    Ausschlufs  Mosts  aus  der  sozialdem.  Partei.  225 

preufsisch-deutschen  Reichsspitzeln«,  wie  der  Züricher  ♦  Sozial- 
demokrat« am  5.  September  1880  bemerkte,  »das  Schnüffeln 
und  Spionieren  möglichst  zu  erschweren«,  welche  Absicht  auch 
gelungen  sei.  Von  Winterthur,  dem  Sammlungsört ,  wurden 
die  sozialdemokratischen  Vertreter  nach  dem  genannten  primi- 
tiven Schlofs  dirigiert,  das  für  die  Zwecke  des  Kongresses 
eigens  gemietet  wurde  und  während  dreier  Tage  und  dreier 
Nächte  die  56  Delegierten  beherbergte.  Die  Nächte  ver- 
brachten die  meisten  Anwesenden  auf  Stroh  in  einem  Seiten- 
gebäude des  Schlosses,  wo  ein  Massenquartier  eingerichtet 
worden  war.  Eine  kommunistisch  organisierte  ambulante 
Küche,  von  einem  Schweizer  Sozialdemokraten  und  seiner 
Frau  bedient,  sorgte  für  die  leiblichen  Bedürfnisse  der  Teil- 
nehmer. 

Der  Referent  über  den  allgemeinen  Bericht  bemerkte,  die 
Taktik  der  Parteivertretung  der  deutschen  Sozialdemokratie 
sei  insbesondere  von  Most  heftig  und  ungerecht  angegriffen 
worden,  während  er  in  den  ersten  Monaten  des  Erscheinens 
der  »Freiheit«  einen  Standpunkt  eingenommen  habe,  der  genau 
dem  der  deutschen  Parteivertretung  entsprach.  Man  merkte 
bei  Most  eben  allmählich  den  Einflufs  des  Lebens  im  Aus- 
lande. Was  die  sogenannte  »friedliche  Umgestaltung«  und 
den  »gesetzlichen  Weg«  betreffe,  so  seien  diese  Sätze  von 
der  Gesamtpartei  niemals  anders  aufgefafst  worden,  als  dafs 
damit  die  Partei  ihre  Absicht  ausspreche,  auf  friedlichen  und 
gesetzlichen  Wegen,  soweit  dies  von  ihrem  Willen  abhänge, 
zu  ihrem  Ziele  zu  gelangen,  und  dafs,  wenn  dies  nicht  mög- 
lich, es  nicht  die  Schuld  der  Partei,  sondern  ihrer  Feinde  sei, 
welche  die  reformatorische  Entwicklung  verhinderten.  Dagegen 
sei  die  Revolutionsmacherei  des  Herrn  Most  ein  Nonsens  und 
geeignet,  die  Partei  gegenüber  den  reaktionären  Behörden  zu 
kompromittieren. 

Greulich,  Angehöriger  der  schweizerischen  Sozialdemo- 
kratie, bemerkte,  es  sei  unbegreiflich,  dafs  diejenigen,  welche 
angeblich  die  Revolution  wollen,  ihr  Bestreben  nur  darauf  rich- 
ten, das  Heer  der  Sozialisten  durch  Zwietracht  zu  schwächen.  Zu 
einer  Revolution  würde  doch  vor  allem  einmütiges  Zusammen- 
halten gehören.  Leider  seien  die  schlimmsten  Folgen  der  durch 
Most-Hasselmann  provozierten  Feindseligkeiten  in  ihrer  ganzen 

Langhard,  Die  anarchistische  Bewegung  in  der  Schweiz.  15 


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226  Zweiter  Teil.  Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

Schwere  auch  über  die  Schweiz  hereingebrochen.  An  eine 
grofse  Revolution  sei  jetzt  hicht  zu  denken,  und  die  kleinen 
erscheinen  tiberflttssig.  Die  deutschen  Sozialisten  der  Schweiz 
werden  sich  mit  gröfserem  Eifer  in  die  Bewegung  werfen, 
wenn  sie  das  gute  Beispiel  der  Sozialisten  Deutschlands  augen- 
fällig vor  sich  haben.  Jetzt  seien  erstere  noch  teilweise  von 
Most  beeinflufst. 

Ein  anderer  Redner  erklärte,  unter  keinen  Umständen 
dürfe  es  Billigung  finden,  dafs  man  in  London  die  »Freiheit« 
heirausgab,  ohne  auch  nur  mit  einem  Worte  die  in  Deutsch- 
land gebliebenen  Führer  der  Partei  anzufragen.  Dieses  will- 
kürliche Vorgehen  Mosts  mufste  notwendig  das  Scheitern 
des  Unternehmens  zur  Folge  haben.  Die  Partei  konnte  diese 
Auflehnung  gegen  die  Parteidisziplin  nicht  dulden.  Nach  Eflafs 
des  Sozialistengesetzes  habe  man  vchr  allem  wieder  Ordnung 
unter  den  Trünmiem  der  Partei  schaffen  müssen.  Hunderte 
von  Genossen  seien  mit  einem  Schlage  existenzlos  geworden, 
Tausende  von  Parteigeldern  seien  verloren  gegangen  und 
nach  Dutzenden  zählten  die  Genossen,  die  durch  den  Ruin 
unserer  Unternehmungen  an  den  Bettelstab  gebracht  wurden. 
In  dieser  Zeit  nun,  in  welcher  aufserdem  noch  eine  grofse 
Anzahl  von  Genossen  in  den  verschiedensten  Gefängnissen 
safsen,  für  die  oder  deren  Familien  gesorgt  werden  mufste, 
beschuldigte  mit  einem  Male  Johann  Most  von  London  aus, 
wohin  er  mit  Hilfe  des  in  Deutschland  gesammelten  Geldes 
geflohen  war,  die  in  Deutschland  verbliebenen  Führer  der 
Feigheit  und  des  Verrats.  Als  echter  Feigling  habe  Most 
nicht  den  Mut  gehabt,  in  Deutschland  zu  bleiben  und  da 
den  Kampf  auf Jitmehmen ,  sondern  er  floh  ins  Ausland,  von 
dort  aus  söfinen  eigenen  früheren  Freunden  in  den  Rücken 
fallend. 

Ein  früherer  Freund  Mosts  erinnerte  daran,  was  derselbe 
früher  war :  ein  Mann,  der  in  selbstloser  Weise  gekämpft  und 
soviel  im  Gefängnis  gelitten  habe.  Bei  dem  köhne  man  nicht 
so  ohne  weiteres  Verrat  vorausseftzen. 

Ein  fernerer  Redner  bemerkte,  erst  Most  habe  die  Wege 
gezeigt,  die  die  Arbeiter  gehen  müssen.  D^r  »Sozialdeinokratc 
sei  im  Anfange  zu  inatt  g^eweseto.  Das  Volk  sei  revolutionär, 
darum  müsse  der  »Sozialdemokrat«  radikaler  werden  und  in 
Zukunft  keinen  »Stänkereien«  mehr  Raimi  geben. 


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Sechstes  Kapitel.  Ausschlttfs  Mosts  aus  def  sozialdem.  Partei.  227 

Gutsmann  (Basel)  erklärte,  die  schweizerische  Arbeiter- 
partei sei  dadttf  ch  zum  Teil  mit  Most  in  Berührung  gefcoöimen, 
dafs  das  Zentralorgan  nicht  sofort  im  Auslande  erschien.  Die 
Partei  müsse  auf  dem  proletarisch-revt^utionären  Standptmkt 
bdiarren.  Die  Schweizer  Sozialisten  wollen  nicht  national  sein, 
sie  wollen  sich  den  Deutschen,  wenn  diese  revolutionär  seien, 
völlig  anschlielsen. 

Hatten  die  Redner  beim  allgemeinen  Bericht  sich  bereits 
dergestalt  über  Most  ausgesprochen,  so  kamen  am  Sonntag, 
den  22.  August,  »die  Spaltungsversuche  in  der  Partei«  (Most 
und  Hasselmann)  zur  eigentlichen  Behandlimg.  Der  Referent 
führte  aus,  die  Partei  habe  Most,  nachdem  er  sich  in  der 
»Freiheit«  für  Hödel  und  Nobiling  erklärt,  nicht  mehr  als 
Genossen  betrachten  können. 

Most  habe  der  Sozialdemokratie  mehr  geschadet  als  irgend 
einer  der  Gegner.  Sein  Ausschlufs  sei  deshalb  gerechtfertigt. 
Aber  der  Auschluls  sollte  auf  diejenigen  ausgedehnt  werden, 
die  zu  Most  stehen. 

Der  folgende  Redner  erklärte,  Mosts  verlogenes,  unehr- 
liches Verhalten  verdiene  schärfsten  Tadel.  Most  sei  cliarakter- 
los  uöd  schwankend.  Er  greife  die  sozialistische  Arbeiterpartei 
an,  nehme  aber  von  Mitgliedern  derselben  keine  Rechtferti- 
gung entgegen. 

Ein  anderer  Delegierter  äufserte  sich  dahin,  die  Partei 
solle  öffentlich  erklären,  sie  wolle  mit  Most  nichts  weiter  zu 
tun  haben.  Wenn  auch  kein  Sozialdemokrat  sich  gegen  eine 
gewaltsame  Umwälzung  erklären  würde,  wenn  sie  wirklich 
einträte,  so  könne  eine  solche  doch  nicht  gemacht  werden. 
Jedenfalls  dürfe  man  nicht  zur  Revolution  rufen,  ehe  die 
Verhältnisse  dazu  reif  seien. 

Seubert  (Winterthur)  bemerkte,  ein  Teil  der  Parteigenossen 
in  der  Schweiz  habe  eine  gewaltsame  Erhebung  der  deutschen 
Arbeiter  erwartet.  Im  allgemeinen  sei  das  erste  Erscheinen 
der  »Freiheit«  mit  Freuden  begrüfst  worden;  als  in  dem  Blatte 
jedoch  die  als  Ehrenmänner  bekannten  Parteiführer  beschimpft 
worden  seien,  habe  die  grofse  Mehrzahl  der  schweizerischen 
Arbeiter  dies  entschieden  gemifsbilligt.  Man  sei  zwar  nach  wie 
vor  für  eine  radikale  Haltung,  verdamme  jedoch  die  Schimpfe- 
reien Mosts  aufs  entschiedenste. 

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228  Zweiter  Teil.  Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz, 

Der  Korreferent  verlas  ein  hektographiertes  Zirkular,  in 
dem  Most  noch  vor  dem  Erscheinen  des  >  Sozialdemokrat  c  gegen 
denselben  intriguierte,  obgleich  er  vorher  selbst  ein  Zentralorgan 
gefordert  und  sich  sogar  zur  Abgabe  der  Redaktion  der  »Frei- 
heit« an  einen  deutschen  Genossen  bereit  erklärt  hatte.  Dieser 
Redner  schilderte  im  weiteren  das  Verhalten  Mosts  bei  seiner 
Anwesenheit  in  der  Schweiz  und  die  überaus  klägliche  Rolle, 
die  er  namentlich  in  einer  öffentlichen  Versammlung  zu  Zürich 
gespielt,  wo  er  klein  beigab,  um  sofort  nach  seiner  Rückkehr 
die  alte  Rolle  des  Krakehlers  ärger  als  je  zuvor  wieder  auf- 
zunehmen. Er  sei  dabei  ebenso  leichtsinnig  wie  gewissenlos 
verfahren,  indem  er  sich  trotz  zahlreicher  Wamimgen  mit  dem 
Polizeispion  Zadeck  eingelassen  habe.  Most  könne  gar  nicht 
mehr  als  Sozialist  gelten.  Er  sei  höchstens  Blanquist,  und 
zwar  im  schlimmsten  Sinne  des  Wortes,  der  kein  anderes  Ziel 
als  zweck-  und  kopflose  Revolutionsmacherei  verfolge.  Es  sei 
deshalb  notwendig,  dafs  der  Kongrefs  sich  entschieden  gegen 
Most  erkläre  und  ihn  aus  der  Partei  ausschliefse. 

Alsdann  wurde  folgender  von]  sechs  Genossen  unter- 
schriebener Antrag  verlesen: 

»In  Erwägung,  dafs  Most  seit  längerer  Zeit  sich  in  Wider- 
spruch mit  den  von  ihm  selbst  noch  unter  dem  Sozialisten- 
gesetz vertretenen  Grundsätzen  der  Partei  gesetzt  und  nur 
noch  den  Einflüssen  seiner  häufig  wechselnden  Laime  folgt; 
in  fernerer  Erwägung,  dafs  Most  sich  zum  Kolporteur  jeder 
gegen  die  deutsche  Sozialdemokratie  erhobenen  Verleumdung, 
komme  sie  von  welcher  Seite  sie  wolle,  gemacht  hat  und 
notorischen  Polizeiagenten  trotz  erteilter  Warnung  Vorschub 
leistete,  nur  weil  sie  auf  die  sogen.  Parteiführer  schimpften; 
in  schliefslicher  Erwägung,  dafs  Most  Handlungen  begangen 
hat,  die  allen  Gesetzen  der  Ehrenhaftigkeit  widersprechen; 
erklärt  der  Kongrefs,  dafs  er  jede  Solidarität  mit  Johann  Most 
zurückweist  und  ihn  als  aus  der  sozialistischen  Arbeiterpartei 
Deutschlands  ausgeschieden  betrachtet.«  Der  Antrag  wurde 
mit  allen  gegen  zwei  Stimmen  angenommen. 

Als  Antwort  auf  den  Ausschlufs  liefs  Most  die  80  Seiten 
starke  Broschüre  »Taktik  contra  Freiheit«  von  Stapel,  »die 
Hörner  und  Zähne  hatte  und  die  prinzipielle  und  taktische 
Verlumpung  der  sozialdemokratischen  Parteiführer  aktenmäfsig 


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Siebentes  Kapitel.    Mostsche  Lehren.  229 

so  überzeugend  blolslegte,  dals  durch  dieselbe  zahlreiche  Ge- 
nossen für  die  neue   —   anarchistisch-revolutionäre   Partei  — 
'gewonnen  wurden')«. 

Übrigens  brachte  der  Züricher  »Sozialdemokrat«  nach  der 
Exkommunikation  Mosts  zuweilen  Artikel,  welche  nur  aus 
Opportunitätsgründen  die  Revolution  verwarfen.  Nach  Er- 
mordung des  Kaisers  Alexander  IL  im  Jahre  1881  bemerkte  der 
»Sozialdemokrat«,  die  Erfindung  des  Dynamits  habe  eine  ähn- 
liche epochemachende  Bedeutung  wie  weiland  die  Erfindung 
des  Pulvers.  Die  Anwendung  von  Dynamit,  Nitroglyzerin  etc. 
sei  leicht  und  ihre  Herstellung  sehr  einfach.  »Wenn  die 
Kanonen  die  ultima  ratio  regum,  das  letzte  Argument  der 
Könige  sind,  so  ist  das  Dynamit  das  letzte  Recht  der  Unter- 
drückten. Das  Dynamit ,  als  gewaltigstes  Aktionsmittel ,  ist 
der  Tod  der  Gewaltpolitik.« 


Siebentes  Kapitel. 

Mostsche  Lehren. 

Die  folgenden  Auszüge  haben  den  Zweck,  ein  Bild  von 
Mosts  Theorieen  und  seiner  Agitations-  und  Schreibart  zu 
bieten.  Die  benutzten  drei  Broschüren  sind,  gleichwie  die 
anarchistischen  Zeitungen,  je  länger  je  weniger  zugänglich; 
daher  wurden  die  wichtigsten  Stellen  wortgetreu  gegeben. 
Aus  dem  nämlichen  Grunde  bringt  die  vorliegende  Dar- 
stellung überhaupt  manche  wörtliche  Zitate  aus  anarchistischen 
Organen  und  Publikationen. 

I,    »Die  freie  Gesellschaft.« 

Eine  Abhandlung  über  Prinzipien  und  Taktik  der  kom- 
munistischen Anarchisten.  Nebst  einem  polemischen  Anhang, 
von  Johann  Most.  50  Erste  Strafse,  New  York.  Im  Selbstverlag 
des  Verfassers.  Druck  von  Samisch  &  Goldmann,  190  William 
Street,  N.  Y.  1884. 


0  Siehe  die  Broschüre :  Acht  Jahre  hinter  Schlofs  und  Riegel, 
S.  60. 


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230  Zweiter  Teil.  Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

1.    Begriff  des  Anarchismus. 

»Die  ganz  Blöden,  nämlich  diejenigen,  welche  ein  zu 
kleines  Hirn  haben,  um  dieses  Fremdwort  sich  ins  Deutsche 
tibersetzen  zu  lassen,  können  es  nimmermehr  in  ihren  Schädel 
hineinbringen,  dafe  , Anarchismus^  Nichtherrschaft  oder  Herr- 
schaftslosigkeit  bedeutet.  Würden  sie  erst  diesen  richtigen 
Sinn  des  Wortes  verstehen,  so  mtifsten  sie  ganz  von  selbst 
begreifen,  dals  jeder  wirklich  freiheitlich  gesinnte  Mensch 
Anarchist  sein  mufs,  wenn  er  sich  keine  Halbheiten  zu  schulden 
kommen  lassen  will. 

Denn  nur  verstockte  Bosheit  oder  unheilbare  Dummheit 
wird  behaupten  wollen,  dafs  ein  Zustand,  wo  irgendwelche 
Menschen  über  andere  herrschen  (d.  h.  eine  ,Archie*  ausüben), 
ein  freiheitliches  oder  gar  gleichheitliches  Verhältnis  darstelle. 
Wo  geherrscht  wird,  müssen  Menschen  existieren,  die  beherrscht 
werden.  Beherrschte  aber  sind  nichts  anderes  als  Knechte, 
da  der  Gegensatz  von  Herrschaft  Knechtschaft  ist.  Wer  also 
irgend  eine  Herrschaft  (Archie)  will,  der  will  auch  die  Knecht- 
schaft, weil  Herrschaft  ohne  Knechtschaft  keinen  Sinn  hätte. 
Wer  aber  die  Freiheit  will,  der  erstrebt  die  Nichtherrschaft, 
also  die  Anarchie. 

Hieraus  ergibt  sich,  dafs  in  Wirklichkeit  nur  zweierlei 
Menschen  mit  Bewufstsein  Feinde  des  Anarchismus  sein  können: 
Herrschsüchtige  und  Knechtsseelen. 

Einem  althergebrachten  politischen  Aberglauben  gemäfs 
blickten  diejenigen,  welche  an  die  Lösung  der  sozialen  Frage 
dachten,  überall  zunächst  zum  Staat,  wie  zu  einer  Art  gött- 
licher Allmacht  empor  und  redeten  sich  ein,  dafs  diese  un- 
begriffene Gewalt  der  geeignete  Faktor  sei,  alles  Gute  in  die 
Welt  zu  setzen,  wenn  sie  nur  in  der  geeigneten  Weise  dazu 
veranlafst  würde.  An  die  Stelle  der  ,himmlischen  Mächte', 
welche  der  bedrängte  Mensch  in  früheren  Zeiten  noch  gröfseren 
Unverstandes  um  Glück  und  Segen  anflehte,  war  gewisser- 
mafsen  ein  politischer  Herrgott  getreten. 

Diese  Anbeterei  des  Staates  war  ebenso  naiv,  wie  die 
Gk)ttesverehrung.  Wie  sich  die  Gläubigen  von  ehedem  einen 
aufsematürlichen  Regulator  der  Dinge  vorstellten,  so  träumten 
die  Neugläubigen  von  einer  aufser-  und  übergesellschaftlichen 
Staatsmacht.     Sie  begriffen  also  nicht,   dafs  der  Staat  nichts 


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.  Siebentes  Kapitel.    Wostscbe  Lehrea.  231 

anderes  ist  als  ein  Gewaltsorganismus,  welcher  von  denen 
geschaffen  ui^d  gehajadhabt  wird,  deren  materielle  Stellung  in 
der  Gesfllsphaft  es  erlaubt,  die  übrigen  auszubeuten  und  zu 
unterdrücken. 

Die  Gesetzgeberei  dreht  sich  durchweg  um  Mein  und 
Dein.  In  einer  Gesellschaft,  wie  die  heutige  ist;  in  einer  Ge^ 
sellsci^aft,  wo  ein  beständiger  Krieg  aller  gegen  alle,  wo 
wil4er  Kampf  ums  Dasein  herrscht;  in  einer  Gesellschaft,  wo 
ein  kleiner  Prozentsatz  der  Bewohner  auf  Bergen  von  Reich- 
tltoPüern  thronet,  während  die  Mehrheit  des  Volkes,  selbst  bei 
angestrengtester  Arbeitskraft,  nicht  immer  Aussicht  hat,  auch 
nur  vegetieren  zu  können,  und  wo  Hunderttausende  dem 
nackten  Elend  ausgesetzt  sind,  —  in  einer  solchen  Gesellschaft 
verstehen  sich  dickleibige  Strafkodexe,  zahllose  Exekutoren, 
Richter,  Staatsanwälte,  Gendarmen,  Polizisten,  Gefängnisse, 
J^stizha-llen  und  hundert  ähnliche  ,Ordnungs4nstrumente  ganz 
von  selbst.  In  ^iner  Gesellschaft  aber,  wo  jeder  Mensch  in 
der  L^ge  ist,  seine  Daseinszwecke  ungeschmälert  zu  geniefsen, 
wa  eiop^  gleichbeitliches  und  hochentwickeltes  Erziehungswesen 
jedem  Iri^iyiduum  die  Möglichkeit  darbietet,  von  den  Ergeb- 
nissen einet  frei  entfalteten  Wissenschaft  nach  Herzenslust  zu 
zehren,  und  wo  die  Gegensätze  zwischen  arm  und  reich  total 
unbekannt  sind,  hören  mit  den  Ursachen  der  Verbrechen  diese 
selbst  ^uf,  in  ErscheiniUng  zu  treten.  Der  Zweck  einer  Straf- 
gesetzgebuipig  ist  nicht  m^hr  vorhanden.  Per  damit  zusammen- 
hängende Beamtenapparat  ist  überflüssig  geworden.  Ähnlich 
steht  es  nait  der  sonstigen  Gesetzgeberei. 

Die  in  gesetzliche  Käfige  gezwängten  Menschen  von  heute 
werden  in  den  Augen  der  künftigen  Gesellschaft  wie  die  In- 
sasseii  eines  zoologischen  Gartens  erscheinen, 

Ai^re  Einrichtungen,  welche  mit  der  Staatlerei  aufs 
engste  verwachsen  sind,  wie  Militarismus,  Pfaffentum  und  der- 
gleichen, brauchen  wir  wohl  nicht  erst  als  unentbehrlich  zu 
kennz^chiiep.  Der  Massenmprd  mud  dessen  Träger  aller  Art 
—  die  Gurgelg^bschneider  und  die  Himerweicher  -r  stehen 
und  fallen  init  der  jetzigen  Periode  sozialer  Ordnungslosigkeit 
\ind  Tyrannei. 

Die  künftige  Gesellschaft  kennt  nur  noch  ökonomische, 
erziehliche,  wissenschaftliche,  —  kurz,  solche  Institutionen, 
welche  sich  dazu  eignen,  den  Menschen  —  allen,  wie  jedem  — : 


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232  Zweiter  Teil.  Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

die  Daseinsschwierigkeiten  so  viel  wie  möglich  zu  verringern 
und  den  Lebensgenuls  zu  erhöhen.  Hundert-  und  tausendfältig 
ineinandergeschlungen  —  wie  es  die  Zweckmälsigkeitsgründe 
gestalten  werden  —  mögen  diese  mannigfaltigen  organischen 
Gebilde  ein  harmonisch  ineinandergreifendes  Räderwerk  dar- 
stellen, aber  vergeblich  wird  man  treibende  Zentralkräfte  und 
geschobene  NuUheiten  suchen;  es  wird  vielmehr  ein  gleiches 
Verhältnis  existieren,  wie  im  Weltall,  wo  in  dem  kleinsten 
Partikelchen  der  Materie  die  nämlichen  Prinzipien  der  Kräfte 
vorwalten ,  welche  den  Gesamtmechanismus  des  Universums 
bewegen.  Das  —  und  nichts  anderes  —  wird  der  viel- 
gefürchtete,  verlästerte  Anarchismus  sein.« 

2.    Organisation  der   freien  anarchistischen 
Gesellschaft. 

»Nun  gut  —  heute  schon  steht  fest,  dafs  die  Industrie  und 
Landwirtschaft  desto  leistungsfähiger  sind,  je  grofsartiger  sie 
betrieben  werden;  mithin  liegt  es  auf  der  Hand,  dafs  sich  die 
Arbeitskräfte  der  einzelnen  Produktionszweige  in  der  künftigen 
Gesellschaft  möglichst  einheitlich  organisieren  werden. 

Möglichst  einheitlich  —  das  ist  nicht  gleichbedeutend  mit 
jStramm  und  zentralistisch^  Mögen  sämtliche  Schneider  des 
ganzen  Gebietes  der  freien  Gesellschaft  in  einem  Organismus 
(Verband)  sich  befinden,  so  schliefst  das  nicht  aus,  dafs  das 
föderalistische  Prinzip  innerhalb  dieser  Berufsorganisation  den 
weitesten  Spielraum  hat. 

Bei  unserer  Voraussetzung,  nach  welcher  solche  Organi- 
sationen nicht  von  oben  herab  oder  von  einem  Zentrum  sozu- 
sagen erprefst  werden  können,  sondern  auf  Grund  der  augen- 
scheinlichen Zweckmäfsigkeit  von  allen  Seiten  sich  gleichmäfsig 
und  frei  gestalten  müssen,  ist  das  föderalistische  Prinzip  viel- 
mehr förderlich  als  selbstverständlich  gegeben.  Grofse  wie 
kleine  Abteilungen  (Gruppen)  einer  solchen  Organisation  eines 
Produktionszweiges,  je  nachdem  sie  unmittelbar  gleichsam  unter 
einem  Dache  sich  befinden,  können  natürlich  ihre  inneren  Ver- 
hältnisse ganz  nach  ihren  speziellen  Neigungen  regeln,  es  ist 
da  durchaus  keine  Schablone  nötig.  Da  arbeitet  man  vielleicht 
nur  vormittags,  dort  nur  nachmittags;  in  einer  dritten  Ab- 
teilung zieht  man  es  vor,  jeden  zweiten  Tag  vor-  und  nach- 
mittags zu  arbeiten,  dafür  aber  jedem  Arbeitstage  einen  Ruhe- 


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Siebentes  Kapitel.    Mostsche  Lehren.  233 

tag  folgen  zu  lassen.  In  der  einen  Gruppe  führt  man  gleich- 
mäfsige  Arbeitszeit  und  gleichmäfsigen  Anteil  am  Ertrag  der 
Tätigkeit  der  ganzen  Gruppe  ein;  andere  Gruppen  tiberlassen 
es  ihren  einzelnen  Mitgliedern,  bald  mehr,  bald  weniger  tätig 
zu  sein  und  dementsprechend  beim  Verteilen  des  Ertrages  ge- 
halten zu  werden.  In  manchen  Gruppen  wollen  vielleicht  alle, 
die  dazu  gehören,  mehr  leisten,  als  in  anderen  Gruppen  üblich 
ist,  imd  dafür  auch  desto  reichlicher  genielsen,  während  auch 
der  umgekehrte  Fall  denkbar  ist:  Verzicht  auf  einen  Teil  der 
durchschnittlich  erreichbaren  materiellen  Genüsse  und  dafür 
desto  kürzere  Arbeitszeit  resp.  desto  mehr  Gelegenheit  zur 
Ergehung  im  geistigen  Genüsse.  Unter  solchen  Verhältnissen 
ist  die  Möglichkeit  gegeben,  dals  sich  die  Neigungen  der 
Einzelnen  in  ihren  verschiedensten  Spielarten  Berücksichtigung 
verschaffen,  ohne  dals  der  allgemeine  Zweck  dadurch  be- 
einträchtigt würde.  Jeder  sucht  sich  eine  solche  Gruppierung 
von  Individuen  aus,  welche  in  ihren  Neigungen  den  seinigen 
am  nächsten  stehen.  Ändert  sich  seine  Neigung,  so  mag  er 
entsprechend  seine  örtliche  Stellung  mit  einer  anderen  ver- 
tauschen. Das  ist  eben  das  Grolsartige  und  Naturgemälse 
beim  föderalistischen  System:  dals  es  der  individuellen  Frei- 
heit den  weitesten  Spielraum  gewährt,  aber  gleichzeitig  auch 
ein  ordnendes  Band  um  alle  Elemente  schlingt,  welche  im 
grolsen  und  ganzen  den  gleichen  Zwecken  dienen.« 

3.    Kindererziehung  und  Stellung  der  Frau  in  der 
anarchistischen  freien  Gesellschaft. 

»Je  ausschliefslicher  den  Eltern  und  den  Grofseltern,  ins- 
besondere den  alten  Weibern,  die  Kinder  zur  ,Erziehung' 
preisgegeben  sind,  desto  unwissender  sind  imd  bleiben  die 
letzteren.  Das  beweist  schon  der  oberflächlichste  Vergleich 
zwischen  solchen  Ländern,  wo  staatlicher  Schulzwang  existiert, 
und  solchen,  wo  das  nicht  der  Fall  ist. 

Und  das  ist  auch  ganz  natürlich.  So  wenig  wie  jeder 
Mensch  Maler,  Architekt,  Schuster  oder  Schneider  sein  kann, 
ebensowenig  oder  vielöifc'hr  noch  viel  Waiiger  kann  jeder 
Mensch  Erzieher  sein.  Trotzdem  hat  man  es  bisher  zwar  als 
selbstverständlich  angesehen,  dals  Pferde,  Rinder,  Esel,  Schafe 
oder  Gänse  denen  zur  Pflege  oder  ,Zucht^  anvertraut  werden 
müssen,   welche  etwas  davon  verstehen;   nicht  aber  sah  man 


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234  Zweiter  Teil.  Die  anärchisl  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

ein^  dafs  die  Erziehung  des  Menschen  mehr  Spezialfähigkeiten 
bei  dem  Erzieher  zur  Voraussetzung  haben  sollte,  als  die  Zucht 
von  Schafen  beim  Hirten. 

Wenn  also  unter  solchen  Umständen  die  Familienerziehung 
nicht  als  etwas  Wohltätiges,  Liebevolks  auf gefalst  werden  kann, 
sondern  ak  eine  gemeinschädliche  Anmalsung  zum  Nachteile 
der  heranwachsenden  Jugend,  und  mithin  auch  der  ganzen 
Geselbcbaft  anzusehen  ist,  so  ergibt  sich  für  die  freie  Gesell- 
schaft die  Auffassung  des  Erziehungswesens  als  öffentliche 
Angelegenheit,  und  demgemäfs  die  Organisation  desselben  von 
selbst. 

Da  kann  dann  die  Leistungsfähigkeit  aller  dieser  Institute 
sehr  leicht  einer  vergleichenden  Schätzung  imterzogen  werden. 
Das  Bessere  bricht  sich  auch  hier  wegen  seiner  qualitativen 
Vorzüge  von  selber  und  zwanglos  Bahn  und  wird  eingeführt, 
bis  ein  abermaliger  Fortschritt,  der  innerhalb  irgend  einer 
anderen  pädagogischen  Organisation  sich  zeigt,  zu  noch  weiterer 
Entwicklung  treibt. 

So  will  es  das  innere  Wesen  der  Freiheit,  die  Grund- 
eigenschaft des  Anarchismus. 

Sobald  das  Kind  physisch  die  Mutter  entbehren  kann, 
wird  man  es  in  einer  vernü^igen  Gesellschaft  einem  Er- 
ziehungsinstitute zuweisen.  Für  den  Anfang  wird  ein  solches 
die  Gestalt  des  Kindergartens  haben,  wenn  es  ^uch  natürlich 
bedeutend  vollendeter  sein  dürfte,  als  die  gleichnamigen  Ein- 
richtungen von  heute.  Eine  rationelle  Entwicklung  von  Körper 
und  Geist  durch  wissenschaftliche  Anwendung  der  Sanitäts- 
kvnde„  anregende  Spi^k,  Ansjchauu^igsunterricht  u.  s.  w.  wird 
die  Kindeszeit  zu  einer  weitaus  fröhlicheren  gestalten  x\nd 
gleichzeitig  d^s  kit^dliche  Hirn  für  sei^e  weiteren  Zwecke  weit 
besser  präparierei;i,  als  das  heutzutage  bei  der  denkbar  besten 
Fainilienerzieh\mg  4er  Fall  sein  könnte.  Ganz  abgesehen  von 
den  Vorteilen,  welche  d^  Prinzip  der  Brüderlichkeit  aus  dem 
System  einer  früh  beginnenden  gemeinsamen  Erziehung  zu 
erzielen  vermag. 

Was  dann  die  eigentlicb^  Schale  bjetrifft,  so  wird  sie 
grundverschieden  von  d^r  ]fieutigen  Kinder^^seme  sein  mtls^n, 
—  nicht  blols  hinsichtlich  des  Lehm^j^t^rialsi  nnd  der  Erziehnngs- 
kräfte,  sondern^  auch  betreffs  des  Lehrplans  und  der  r^nqilichen 
Einrichtungen. 


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Siebentes  Kapitel.    Mostsche  Lehren.  235 

Wir  brauchen  nicht  erst  zu  betonen,  dals  in  der  Zukunfts- 
schule  natürlich  weder  religiöse  Himverkleisterungen ,   noch 
,patriotische^  Herzensvergiftungen  Raum  haben  können  •«.  4enn 
diese   verbrecherischen   Maximen   stehen  und    fallen  init    der, 
beutigen  Gesellschaft  —  .  . .  . 

Wir  haben  bereits  angedeutet,  dals  die  Konsumtion  der 
Zukunft  mehr  und  mehr  aus  dem  engen  familiären  Rahmen 
heraustreten  und,  gleich  der  Produktion,  in  gröfseren  Organi- 
sationen sich  abspielen  wird.  Schon  hieraus  ergibt  sich,  dafs 
die  Stellung  der  Frau  als  Haushälterin  erschtittert  re§p.  hin- 
fällig wird.  Ferner  haben  wir  gezeigt,  dafs  das  Erziehungs- 
wesen in  einer  verntinftigen  Gesellschaft  nicht  mehr  ein  Neben- 
geschäft der  Mütter  bleiben  kann.  Die  Gebundenheit  der  Frau 
an  Haus  und  Familie  nimmt  also  nach  und  nach  ein  U»^e. 
Das  weibliche  Geschlecht  tritt  mit  den  nämlichen  Vorlpedin- 
gungen,  wie  das  männliche,  in  das  Leben  ein;  alle  Berufssphären 
stehen  ihm  offen;  nicht  auf  dem  Wege  der  Verehelicbung, 
wie  heute,  wird  die  Frau  ihre  Daseinszwecke  zu  erreichen 
trachten  müssen,  sondern  durch  Anschlufs  an  entsprechende 
produktive,  konsumtive  u.  s.  w.  Organisationen,  je  nach  phy- 
sischer Kraft,  geistiger  Fähigkeit  und  Neigung. 

Unter  solchen  Umständen  sind  wir  auch  der  unangenehmen 
Aufgabe  enthoben,  die  Gleichberechtigung  beider  Geschlechter 
in  der  freien  Gesellschaft  ausdrücklich  betonen  zu  müssen. 
Dieselbe  ist  durch  alle  sonstigen  Verhältnisse,  ja  durch  die 
einfachsten  Grundbedingungen  des  Anarchismus  als  eine  selbst- 
verständliche Sache  gegeben. 

Die  Frau,  welche  in  ihrer  Eigenschaft  als  Kindergehärerin 
arbeitsunfähig  ist,  wird  aber  nicht  nur,  wie  wir  in  erster  Linie 
hervorgehoben  haben,  die  nämlichen  Ansprüche  an  die  Gesell- 
schaft zu  machen  haben  wie  ein  anderer  Arbeitsunfähiger, 
sie  wird  eher  noch  gerade  in  dieser  Eigenschaft  Anspruch 
erheben  können  auf  eine  Extraprämie.  Indem  sie  Kinder  zur 
Welt  bringt,  sorgt  sie  für  die  Fortdauer  des  menschlichen 
Lebens,  Ja,  wir  möchten  sagen,  sie  ist  in  einem  solchen  Falle 
gar  picht  zu  den  eigentlich  Untätigen  zu  rechnen;  sie  ist  im 
Gegenteil  in  einem  höheren  Sinn  nützlich  tätiger  als  andere. 
Wie  sie  gleichsam  neue  Zweige  treibt  am  Baume  des  Lebens, 
so  ersetzt  und  vermehrt  sie  den  Organismus  der  Arbeit  und 
mithin  des  Güterreichtums  und  des  menschlichen  Glücks. 


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236  Zweiter  Teil.  Die  anarchist   Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

So  dürfen  wir  denn  in  jeder  Beziehung  die  vollkommene 
Selbständigkeit  und  Unabhängigkeit  der  Frauen  gegenüber  den 
Männern  in  der  anarchistischen  Gesellschaft  als  unzweifelhaft 
gegeben  annehmen. 

Und  wenn  diese  vollendete  Freiheit  resultiert  aus  dem 
Aufhören  der  Familienwirtschaft,  aus  einer  nichtfamiliären 
Erziehungsmethode  und  aus  der  Schadloshaltung  der  Frau  als 
Gebärerin,  so  dürfte  es  ziemlich  naheliegend  sein,  dafs  auch 
für  eine  Ehe  im  heutigen  Sinne  des  Wortes  keine  Notwendig- 
keit mehr  existiert,  weshalb  eine  Fortdauer  derselben  kaum 
für  immer  anzunehmen  ist. 

Wie  alle  Institutionen  der  Vergangenheit  und  Gegenwart, 
so  beruht  auch  die  Ehe  auf  einem  Zwangsverhältnis.  Und 
wenn  man  im  stände  wäre,  die  sogenannten  ,glücklichen*  imd 
die  unglücklichen  Ehen  statistisch  festzustellen,  so  würde  man 
schaudern  vor  der  Unsumme  menschlichen  Leidens,  das  gerade 
auf  dem  Gebiete  des  Ehelebens  ertragen  wird. 

Eine  Gesellschaft  wie  die  von  uns  erstrebte  kennt  aber 
gar  keinen  Zwang,  mithin  auch  das  Galeerentum  der  Ehe 
nicht.  Freie  Menschen  werden,  je  nach  ihren  gegenseitigen 
Neigungen,  geschlechtlich  miteinander  verkehren  —  ein  Han- 
deln, das  allein  moralisch  und  natürlich  ist,  imd  gegenüber 
welchem  der  Geschlechtsverkehr  in  der  Ehe  von  heute  sich  — 
es  ist  scheufslich,  aber  wahr!  —  nur  als  gesetzliche  Notzucht 
erweist.  —  Manchem  wird  das,  was  wir  hier  gesagt,  als  ,stark' 
erscheinen;  allein  wir  sind  sicher,  dafs  wir  die  Wahrheit 
sprechen.  Wahrheiten  sind  aber  nicht  da,  um  verborgen  zu 
bleiben.« 

4.    Zusammenfassung  der  Ausführungen. 

»Der  Staat  hat  da  weder  Raum  noch  Zweck.  Die  Kom- 
mune, als  politischer  Körper,  ist  ebenfalls  überflüssig  ge- 
worden. 

Alle  Lebenszwecke  des  Menschen  werden  durch  ent- 
sprechende Organisationen  oder  Gruppierungen  erreicht. 

Dieselben  sind  nicht  zentralisiert  und  nur  soweit  födera- 
listisch miteinander  verbunden,  als  zur  Erreichung  der  damit 
erstrebten  Ziele  unerläfslich  ist. 

Ein  Privateigentum  an  Land  oder  Kapital  existiert  nicht 
mehr. 


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Siebentes  Kapitel.    Mostsche  Lehren.  237 

Die  Arbeitsmittel  aller  Art  befinden  sich  in  den  Händen 
der  verschiedenen  gewerklichen  Organisationen. 

Alle  Menschen  sind  nicht  nur  Produzenten,  sondern  auch 
Konsumenten,  und  da  die  letzteren  stets  in  der  Lage  sind,  bei 
Abschluls  von  Lieferungsverträgen  mit  jeder  einzelnen  Pro- 
duktivorganisation in  beliebiger  Anzahl  sich  zu  gruppieren,  so 
kann  auch  von  einer  Übervorteilung  nicht  die  Rede  sein. 

Die  Organisation  der  Konsumenten  versteht  sich  abe;r 
auch  schon  deshalb  von  selbst,  weil  es  undenkbar  ist,  dals  in 
einer  freien  Gesellschaft  unproduktive  Handelsschmarotzer 
Raimi  haben,  imd  weil  mithin  die  Konsumenten  den  Aus- 
tausch der  Waren  selber  regeln  müssen,  was  nur  auf  dem 
Wege  entsprechender  Organisation  geschehen  kann. 

Wie  die  Handelsprellerei  selbst,  so  ist  auch  deren  Tausch-, 
resp.  Täuschmittel,  das  Geld  im  heutigen  Sinne,  abgeschafft 
worden. 

Die  Waren  werden  nach  der  darin  steckenden  Arbeits- 
zeit taxiert. 

Als  Produzent  empfängt  jeder  seinen  Schein  über  wirk- 
lich geleistete  Arbeit  von  der  Organisation,  zu  welcher  er 
gehört  5  als  Konsument  tauscht  er  dafür  Waren  ein,  die  ebenso 
viel  getane  Arbeit  enthalten. 

Willkürliche  Ubertaxierungen  sind  übrigens  auch  durch  die 
in  einer  solchen  Gesellschaft  von  selbst  gegebene,  gewerk- 
schaftliche und  allgemeine  Statistik  ausgeschlossen. 

Das  vollkommenste  Selbstbestimmungsrecht  der  Frau, 
die  ja  endlich,  gleich  dem  Manne,  wirklich  frei  geworden, 
liegt  auf  der  Hand.  Die  Liebe  ist  prostitutionsfrei  geworden, 
die  Ehe  verzichtet  auf  den  kirchlichen  Segen,  wie  auf  den 
staatlichen  Stempel  und  ist  lediglich  basiert  auf  die  Triebe 
und  Neigungen  derjenigen,  welche  Geschlechtsgemeinschaften 
bilden;  die  Familie  dürfte  nach  und  nach  gröfseren  Ver- 
brüderungen sich  liebender  Menschen  weichen. 

Die  gesellschaftlichen  Zusammenhänge  werden  aufrecht 
erhalten  und  gefördert  durch  zeitweilig  zusammentretende 
Fach-  oder  Sachverständigenkongresse. 

An  die  Stelle  der  Gesetzgeberei  tritt  die  Entschliefsung 
von  Fall  zu  Fall. 


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238  Zweiter  Teil.  Die  anarchist.  Bewegung:  in  d.  deutschen  Schweiz. 

Niemand  wird  von  obenherab  regiert;  jeder  ist  Mitglied 
von  zahlreichen  Korporationen,  denen  er  sich  nach  freier  Aus- 
wahl anschlielst;  alle  betätigen  ihren  Willen;  keiner  ist  ge- 
zwungen, gegen  seine  Neigungen  zu  handeln. 

Kurze  Arbeitszeit,  reichlicher  Genuls  und  allgemeines 
Wissen  verwandeln  die  seither  zerklüftete  Menschenwelt  in 
einen  Bund  von  Brüdern  und  Schwestern. 

Das  ist  die  Anarchie  oder  —  wem  das  alte  Fremdwort 
nicht  beliebt  —  die  Harmonie.« 

5.    Die  Propaganda  der  Tat. 

>Die  meisten  Menschen  sind  so  schwerfällig  in  ihrem 
Denken,  dafs  sie  nur  durch  greifbare  Dinge,  durch  aufregende 
Handlungen  und  ähnliche  Demonstrationen  in  bedeut^iderem 
Maise  aus  ihrer  Alltäglichkeit  aufgerüttelt  werden  können. 
Das  ist  den  Anarchisten  wohlbekannt.  Aus  diesem  Grunde 
empfehlen  sie  als  bestes  Agitationsmittel  die  Propaganda  der 
Tat.  Diese  ihre  Taktik  hat  sie  bereits  tausendmal  geftirchteter 
gemacht  als  ihre  Philosophie  .... 

Humanitätsphrasen,  wie  sie  einem  Sozialdemokraten  auf 
den  Lippen  schweben  können,  weil  es  in  seinem  Kopfe  über- 
haupt sehr  gemütlich  aussieht,  würden  in  dem  Munde  eines 
Anarchisten  ebenso  unglaubwürdig  wie  lächerlich  klingen. 
Derselbe  vermeidet  sie  daher  und  reizt  ohne  Unterlafs  die 
Arbeiter  zur  Empörung  auf.  Und  da  er  weifs,  dafs  eine  jede 
einzelne  revolutionäre  Handlung  viel  weiterhin  vernommen 
wird  und  in  viel  grofsartigerer  Weise  tiberall  aufregend  wirkt 
wie  Tausende  von  Reden  und  Schriften,  so  betreibt  er  vor 
allem  die  Propaganda  der  Tat. 

Eine  jede  solche  Tat  wird  bei  dem  heutigen  Verkehrs- 
und Zeitungswesen  binnen  wenigen  Stunden  in  der  ganzen 
Welt  bekannt.  Man  spricht  in  jeder  Werkstatt,  in  jedem 
Wirtshaus,  in  jeder  Hütte  darüber.  Die  Gründe  der  Tat 
werden  erwogen ;  man  kommt  auf  den  Täter  selbst,  damit  auf 
die  Grundsätze  zu  sprechen,  denen  zulieb  er  die  Handlung 
vollbracht.  Das  ist  eine  Agitation,  wie  sie  durch  Reden  und 
Schriften  nimmermehr  erzielt  werden  könnte.  Alles,  was  okan 
daher  allenfalls  beklagen  kann,  ist  der  Umstand,  dafs  bisher 
die  Propaganda  der  Tat  nicht  schwunghafter  betrieben  wurde. 
Jeden  Tag,  jede  Stunde  müfsten  etliche  Menschenfeinde  in  das 


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Siebentes  Kapitel.    Mostselie  Lehren.  239 

Nichts  befördert  werden.  Und  wie  wir  die  Entwicklung  resp. 
Zuspitzung  der  Dinge  kennen,  so  erblicken  wir  auch  schon 
jetzt  einen  Zustand,  wo  die  Lynchjustiz  täglich  und  stündlich 
geübt  wird.  Das  wird  das  unmittelbare  Vorspiel  zur  sozialen 
Revolution  sein.  Denn  diesmal  wird  selbst  der  eigentliche 
Kampf  nur  aus  einer  grofsen  Reihe  von  Einzelakten  bestehen, 
weil  das  gegenüber  der  modernen  Kriegskunst  die  einzige 
Taktik  ist,  welcher  letztere  nicht  beikommen  kann. 

Alles  gut  und  schön !  —  wirft  indes  ein  unverbesserlicher 
Wenn-  und  Aber-Mensch  dazwischen;  —  aber  sehet  ihr  nicht, 
welchen  Schaden  solche  Taten  der  Bewegung  verursachen? 
Werden  nicht  Hunderte  von  Genossen  in  den  Kerker  ge- 
schleppt? Jagt  man  nicht  Tausende  aufser  Landes?  Werden 
nicht  die  letzten  Reste  von  den  etwaigen  früheren  Volks- 
freiheiten ausgemerzt?  Mufs  das  nicht  die  Sache  eher  nach 
rückwärts,  statt  nach  vorwärts,  drängen? 

Genug  der  Heulmeierei! 

,Druck  erzeugt  Gegendruck!^  hat  man  früher  in  jeder 
Versammlung  pathetisch  ausgerufen.  Wir  wüfsten  nicht,  wieso 
diese  physikalische  Formel  nun  auf  einmal  aufser  Kraft  ge- 
kommen sein  soll. 

,Je  toller  es  die  Regierungen  treiben,  desto  rascher 
kommen  wir  zum  Ziele.^  Seit  Jahrzehnten  hat  das  jeder 
sozialistische  A-B-C-Schütze  täglich  deklamiert;  jetzt  soll  plötz- 
lich das  Gegenteil  richtig  sein.  Das  leuchtet  uns  nicht  ein. 
Wir  betrachten  überhaupt  das  ganze  Gejammer  betreffend  der 
anarchistischen  Tatstaktik  als  einen  Ausflufs  feiger  Gesinnung 
und  egoistischer  Charakterlosigkeit. 

Wir  halten  jedes  Mittel,  welches  die  Sache  der  sozialen 
Revolution  fördert,  für  recht  und  empfehlen  es.  Unsere  Feinde 
sind  nie  wählerisch  im  Kampfe  gegen  das  Volk  gewesen. 
Raub  und  Mord  sind  ihnen  zur  zweiten  Natur  geworden. 
Mithin  heifst  es:  Aug'  um  Auge! 

Zu  denken,,  dafs  zwischen  dem  Kapitalismus  und  der 
künftigen  freien  Gesellschaft  ein  Mittelding  eingeschoben 
werden  kömie,  ist  sehr  absurd ;  gleichwohl  nimmt  die  deutsche 
Sozialdemokratie  dieses  Zwischending  eröst;  ja,  öie  betrachtet 
dassölbe  als  unumgänglich. 

Diese  Halbheit  dürfte  auf  das  Lückenhafte  ihrer  Literatur 


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240  Zweiter  Teil.   Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

zurückzuführen  sein,  an  welcher  sie  mit  wahrhaft  bauem- 
mäfsigem  Konservatismus  hängt. 

,Die  Tötung  einzelner  nützt  ja  doch  nichts;  es  treten 
andere  an  ihre  Stelle!^  —  werfen  die  weniger  heuchlerisch 
Gesinnten  ein.  Gewifs,  antworten  wir,  wäre  es  besser,  wenn 
man  im  stände  sein  würde,  gleich  die  ganze  reaktionäre  Brut 
(mit  Kind  und  Kegel),  wie  giftiges  Unkraut,  auszumerzen; 
allein  vorläufig  sind  auch  vereinzelte  Hinrichtungen  nicht  ohne 
Nutzen. 

Dieselben  bringen  der  sogen.  , vornehmen  Gesellschaft' 
das  Bewufstsein  bei,  dafs  über  ihrem  Haupte  stetig  das 
Damoklesschwert  der  sozialen  Revolution  schwebt,  und  dafs 
sie  auf  einem  Boden  steht,  von  dem  sie  nie  weifs,  ob  nicht 
die  vulkanischen  Gewalten  der  modernen  Wissenschaft  darunter 
glimmen. 

Schon  dieses  ist  etwas  wert.  Es  konmit  einer  Züchtigung 
der  Reichen  und  Mächtigen  gleich.  Die  Banditen  der  ,Ord- 
nung',  welche  sich  immer  in  dem  Wahne  gewiegt:  dafs  sie 
niemand  für  ihre  Verbrechen  zur  Rechenschaft  ziehen  könne, 
sehen  den  , Vater  Lynch*  auf  allen  Wegen  und  Stegen,  wie 
er  ihnen,  zornig  und  entschlossen,  den  Dolch  der  Rache  ent- 
gegenstreckt.   Das  stört  sie  wesentlich  in  ihrem  Wohlbehagen. 

Auf  der  andern  Seite  erweckt  jede  rächende  Tat,  welche 
ein  Revolutionär  an  einem  Vertreter  der  kapitalistischen  Gesell- 
schaft oder  an  einem  Gewaltswerkzeuge  derselben  begeht,  bei 
den  gequälten  ausgebeuteten  Volksmassen  Genugtuung,  neuen 
Trost,  neue  Hoffnung.  Femer  reizt  gewöhnlich  eine  derartige 
Tat  zur  Nachahmung.  Und  vor  allem  ist  sie  ein  Mittel  zur 
Propaganda. 

Im  Falle  der  siegreichen  Revolution  springen  die  Aus- 
beuter über  die  Klinge,  und  mit  den  Toten  macht  man  keine 
Kompromisse. 

Kurzum :  es  kann  wohl  eine  kurze  Periode  des  Einreifsens 
und  Aufbauens  geben ;  aber  das  ist  gleichzeitig  auch  die  Periode 
des  revolutionären  Kampfes,  also  ein  auf  serordentlicher  Zu- 
stand. 

Diesen  kann  man  um  so  weniger  als  ,Ubergangsstadium' 
auffassen,  als  derselbe  kurz  sein  wird  und  mufs.  Denn  ent- 
weder wird  die  Revolution  unerbittlich  terroristisch  durch  die 
Länder  fegen,  oder  sie  ist  geliefert. 


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Siebentes  Kapitel.    Mostsche  Lehren.  241 

Wenn  die  kommende  soziale  Revolution  nicht  ein  Fehl- 
schlag sein  soUj  so  mufs  mit  dem  Kapitalismus,  sowohl  mit 
dessen  persönlichen  Repräsentanten  als  auch  mit  dem  materiellen 
Untergründe  desselben,  kurzer  Prozefs  gemacht  werden. 

Was  von  der  Kapitalistenbrut  nicht  über  die  Klinge 
springt,  bleibt  ein  Stachel  im  neuen  Gesellschaftskörper;  mit- 
hin wäre  es  Dummheit  und  Verbrechen,  wenn  man  mit  dem 
Parasitengezücht  nicht  gründlich  Kehraus  halten  wollte. 

Das  einfältige  Geschwätz :  als  habe  man,  wenn  man  kon- 
sequent sein  wolle,  neun  Zehnte]  der  Menschheit  auszurotten, 
da  beim  Ausbruch  der  Revolution  doch  höchstens  ein  Zehntel 
in  den  Kampf  ziehen  werde,  ist  lediglich  ein  Beweis  dafür, 
wie  weit  die  Sophisterei  derjenigen  geht,  welche  zwar  die 
Revolution  predigen,  dieselbe  aber  praktisch  bis  zum  Sankt 
Nimmerleinstag  verschieben  möchten. 

So  aber  liegt  es  auf  der  Hand,  dafs  die  Revolutions- 
soldaten nur  ihrep  Sieg  sofort  gründlich  auszunützen  haben, 
um  sogleich  nach  allen  Richtungen  hin  der  freien  Gesellschaft 
die  Bahnen  der  Entwicklung  zu  öffnen. 

1,  Hinrichtung  der  Reaktionäre;  2.  Konfiskation  des  Kapi- 
tals. Das  ist  das  Programm,  welches  die  Streiter  der  Revo- 
lution auszuführen  haben. 

Umgekehrt  ist  auch  gefahren !  Kaum  der  zwanzigste  Teil 
der  Bewohner  irgend  eines  ,Kultur^(?)landes  braucht  dem 
Schindanger  einverleibt  zu  werden;  denn  mehr  wirkliche 
Eigentumskanaillen  (deren  Helfershelfer  eingerechnet)  existieren 
glücklicherweise  nirgends.  Möge  man  sie  übrigens  —  um 
kein  übel  angebrachtes  Mitleid  zu  erwecken  —  möglichst 
human  wissenschaftlich,  etwa  vermittelst  Elektrizität  abtun! 
Wir  empfehlen  keine  Grausamkeiten,  sondern  nur  Not- 
wendiges.« 

n.    »Die  Gottespest  und  die  Heligrionsseuclie.« 

Von  Mosts  Schriften  wurde  die  »Gottespest  und  die 
Religionsseuche«  am  meisten  verlegt  und  übersetzt.  Bereits 
in  den  80er  Jahren  erschien  sie  in  siebenter  Auflage. 

»Umsonst  haben  die  Pfaffen  —  d.  h.  die  schwarzen  Gen- 
darmen des  Despotismus  —  sich  nicht  stets  so  ungeheuer  ab- 
gemüht, den  Rückgang  des   religiösen  Wesens   aufzuhalten, 

Langhard,  Die ' anarchistische  Bewegung  in  der  Schweiz.  16 

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242  Zweiter  Teil.  Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

obwohl  sie  selbst  bekanntlich  unter  sich  vor  Lachen  bersten 
möchten  ob  des  Blödsinns,  den  sie  gegen  gute  Bezahlung 
predigen.  Jahrtausende  hindurch  haben  diese  Gehirn- 
verhunzer  einfach  ein  Schreckensregiment  geführt,  ohne 
welches  die  religiöse  Tollhäuslerei  längst  ein  Ende  genommen 
hätte. 

,Wo  ein  Pfaff  hintritt,  wächst  zehn  Jahre  lang  kein  Gras 
mehr,^  lautet  ein  altes  Sprichwort.  Das  heifst  mit  anderen 
Worten :  Ein  Mensch,  der  einmal  den  Pfaffen  unter  die  Klauen 
geraten  ist,  hat  aufgehört,  gedanklich  fruchtbar  zu  sein.  Seine 
Gehimmaschinerie  stockt,  statt  derselben  kriechen  religiöse 
Maden  und  göttliche  Würmer  in  seinem  Schädel  umher.  Er 
gleicht  einem  Schafe,  das  die  Drehkrankheit  hat. 

Heraus  also  mit  der  Religion  aus  den  Köpfen  und  nieder 
mit  den  Pfaffen!  Die  letzteren  pflegen  zu  sagen,  der  Zweck 
heilige  das  Mittel.    Wohlan!     Wenden  wir  diesen  Grund. 

Jeder  religionslose  Mensch  begeht  eine  Pflichtvemach- 
lässigung,  wenn  er  nicht  täglich  und  stündlich  alles  aufbietet, 
was  in  seinen  Kräften  steht,  die  Religion  zu  untergraben. 
Jeder  vom  Gottesaberglauben  Befreite,  der  es  unterlälst,  das 
Pfaffentum  zu  bekämpfen,  wo  und  wenn  und  wie  er  nur  immer 
Gelegenheit  dazu  hat,  ist  ein  Verräter  seiner  Sache.  Also 
Krieg  dem  schwarzen  Gesindel  — ,  unversöhnlichen  Krieg  bis 
aufs  Messer!  Aufreizung  gegen  die  Verführer,  Aufklärung 
für  die  Verführten!  Lasset  uns  jedes  Mittel  des  Kampfes  in 
unsere  Dienste  nehmen :  Die  Geifsel  des  Spottes,  wie  die  Fackel 
der  Wissenschaft ;  wo  diese  nicht  zureichen,  —  greif-  und  fühl- 
barere Argumente! 

Jeder  Nachdenkende  mufs  aber  zugeben,  dafs  nicht  ein 
einziger  Beweis  für  die  Existenz  eines  Gottes  je  erbracht 
worden  ist.  Aufserdem  liegt  nicht  die  geringste  Notwendig- 
keit für  die  Existenz  eines  Gottes  vor.  So  wie  wir  bereits  die 
Eigenschaften  und  Regeln  der  Natur  kennen,  ist  ein  Gott  in 
oder  aulserhalb  derselben  geradezu  zwecklos,  gänzlich  über- 
flüssig und  mithin  ganz  von  selbst  hinfällig,  Hinweg  denn 
mit  der  christlichen  Götterlehre;  hinweg  mit  einem  Gott,  er- 
funden durch  Priester  des  blutigen  Glaubens,  die  ohne  ihr 
wichtiges  Nichts,  womit  sie  alles  erklären,  nicht  länger  im 
Uberflufs  schwelgen,  nicht  länger  die  Armut  preisen  und  selbst 
im  Glänze  leben,  nicht  länger  Demut  predigen  und  Hochmut 


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Siebentes  Kapitel.    Mostsche*  Lehren.  243 

üben,  sondern  durch  die  Aufklärung  in  den  Abgrund  der  Ver- 
gessenheit geschleudert  werden. 

Gott  ist  nur  ein  voii  raffinierten  Schwindlern  erfundenes 
Gespenst,  vermittels  welchem  die  Menschen  bisher  in  Angst 
erhalten  und  tyrannisiert  wurden.  Aber  das  Truggebilde  zev- 
f  lief  st  sofort,  wenn  es  unter  dem  Glase  nüchterner  Unter- 
suchung betrachtet  wird;  und  die  betrogenen  Massen  werden 
unwillig,  auf  solche  Popanze  noch  länger  zu  achten,  vielmehr 
^ren  sie  den  Pfaffen  die  Worte  des  Dichters  zu  Gemüte: 

»Ein  Fluch  dem  Götzen,  zu  dem  wir  gebeten 
In  Winterskälte  und  Hungersnöten. 
Wir  haben  vergebens  gehofft  und  geharrt; 
Er  hat  uns  geäfft  und  gefoppt  und  genarrt' 

Sie  lassen  sich  hoffentlich  nicht  mehr  lange  äffen,  foppen  und 
narren,  sondern  stecken  eines  schönen  Tages  die  Kruzifixe  und 
Heiligen  in  den  Ofen,  verwandeln  die  Monstranzen  und  Kelche 
in  nützliche  Geschirre,  benützen  die  Kirchen  als  Konzert-, 
Theater-  und  Versammlimgslokale,  oder,  falls  sie  dazu  nicht 
taugen  sollten,  als  Kornspeicher  und  Pferdeställe,  hängen  die 
Pfaffen  und  Nonnen  ins  Glockenhaus  und  können  blofs  das 
eine  nicht  begreifen:  wieso  es  kam,  dafs  nicht  schon  längst 
derartig  verfahren  wurde.  — 

Dieser  kurze,  bündige  und  einzig  praktikable  Prozefs  wird 
sich  natürlich  erst  im  Sturme  der  kommenden  sozialen  Revo- 
lution vollziehen,  d.  h.  in  dem  Augenblicke,  wo  man  auch  mit 
den  Komplizen  der  Pfaffheit,  den  Fürsten,  Junkern,  Bureau- 
kraten  und  Kapitalisten  Tabula  rasa  mächt,  Staat  und  Gesell- 
schaft aber,  gleich  der  Kirche,  mit  eisernem  Besen  gründlich 
ausmisten  wird. 

Über  diese  letzteren  Dinge  werden  sich  andere  Agitations- 
schriften verbreiten,  welche  bereits  in  Vorbereitung  sind  und 
rasch  nacheinander  unter  die  Presse  gehen  sollen  .  .  . 

Von  allen  Seiten  wird  nach  zeitgemäfsem  Agitations- 
material gerufen.  Diese  Broschüren,  welche  alle  in  dem 
gleichen  Format  und  Umfang  erscheinen  und  sich  mithin  auch 
zum  Sammeln  eignen  werden,  dürften  dem  Bedürfnisse  ab- 
helfen. Parteigenossen!  Machet  Gebrauch  von  diesen  neuen 
Waffen! 

Johann  Most,  New  York,  50,  1.  Street.c 

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244  Zweiter  Teil.  Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

III.   »Die  Bigrentumsbestle.« 

In  der  Druckerei  der  »Freiheit«  in  New  York  erschien 
unter  dem  Titel  »Die  Eigentumsbestie«  im  Oktober  1883 
eine  16  Seiten  starke  Broschüre,  die  seither  eine  Reihe  Neu- 
auflagen und  Übersetzungen  erlebte. 

»Da  werden  in  Europa  und  Amerika  mehr  als  500  OOO 
Pfaffen  unterhalten,  um,  wie  in  der  ,Gottespest  und  Religions- 
seuche' nachgelesen  werden  kann,  die  Volksmassen  ihres  ge- 
sunden Menschenverstandes  zu  berauben.  Daneben  strolchen 
zahlreiche  ,Missionäre*  von  Haus  zu  Haus,  um  alberne  Trak- 
tätchen  zu  verteilen  oder  sonstigen  ,geistigen'  Unfug  zu  treiben. 
In  den  Schulen  wird  alles  aufgeboten,  um  das  wenige  Gute, 
welches  die  Lese-,  Schreib-  und  Rechnendressur  allenfalls  mit 
sich  bringen  könnte,  möglichst  hinfällig  zu  machen.  Eine 
blödsinnige  Malträtierung  der  ^Geschichte'  erzeugt  jenen  auf- 
geblasenen Dünkel,  der  die  Völker  veruneinigt  tmd  sie  nicht 
erkennen  läfst,  dafs  ihre  Bedrücker  gegen  sie  längst  sich  ge- 
einigt haben,  und  dafs  im  Grtmde  genommen  die  ganze  bis- 
herige Politik  nur  den  Zweck  hatte,  die  Macht  der  Herrschenden 
zu  befestigen  und  die  Ausbeutung  der  Armen  durch  die  Reichen 
zu  sichern. 

Den  Hausierhandel  mit  dem  Loyalitäts-  und  ,Ordnimgs'- 
fusel  besorgen  des  weiteren  insbesondere  die  Schmierfinken 
der  Tagespresse,  zahlreiche  Geschichtsfälscher,  die  politischen 
Klopffechter  eines  tausendfältig  verzweigten  Vereins-  und 
Versammlungslebens-,  Parlaments-Quatschmichel  mit  dem  ewig 
süfs-lächelnden  Gesichte,  den  steten  Versprechungen  auf  den 
Lippen  und  dem  Verrat  im  Herzen  und  hunderterlei  andere 
Politiker  von  mehr  oder  weniger  Lumpazi-Vagabunden-Qualität» 

Speziell  zur  Verdunklung  der  sozialen  Frage  sind  eben- 
falls ganze  Schwadronen  von  Strauchrittern  tätig.  Die  Pro- 
fessoren der  Nationalökonomie  spielen  z.  B.  so  recht  die  Leib- 
kosaken der  Bourgeoisie,  indem  sie  das  goldene  Kalb  als  die 
wahre  Sonne  des  Lebens  preisen  und  die  Gerberei  von  Arbeiter- 
fellen ,wissenschaftlich'  in  allgemeine  Wohltätigkeit  an  der 
Menschheit  umlügen.  Ein  Teil  dieser  Schulpfaffen  empfiehlt 
gleichwohl  soziale  Reformen,  d.  h.  natürlich  mit  anderen 
Worten,  Prozeduren,  bei  denen  der  Pelz  gewaschen,  aber 
nicht  nafs  gemacht  werden  soll.     Aufserdem  foppen  sie   noch 


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Siebentes  Kapitel.    Mostsche  Lehren.  245 

die    Arbeiter   durch    Empfehlung    von   Spar-   und   Bildungs- 
rezepten. 

Während  die  kapitalistischen  Raubbolde  solchermafsen  das 
Volk  nasführen  lassen,  erweitem  sie  auf  der  anderen  Seite 
ihren  eigentlichen  Gewaltmechanismus  immer  entschiedener. 
Es  werden  immer  mehr  Ämter  errichtet.  An  die  Spitze  der- 
selben stellen  sich  in  Europa  die  Nachkömmlinge  der  ehe- 
maligen Stralsenräuber  (die  ,EdelleuteO,  in  Amerika  die  ge- 
schicktesten Stellenjäger  und  geriebensten  Gauner,  welche  mit 
ihrem  eigentlichen  Zweck,  der  autoritätsmäfsigen  Knebelung 
des  Proletariats,  auch  noch  die  angenehme  Beschäftigung  von 
Kassendieben  und  Fälschern  höheren  Grades  verbinden.  Sie 
dirigieren  ganze  Armeen  von  Soldaten,  Gendarmen,  Polizisten, 
Spionen,  Gefängniswärtern,  Zollwächtern,  Steuereinnehmern, 
Exekutoren  u.  s.  w.  Die  letzteren  Gattungen  des  Btitteltums 
sind  fast  durchgängig  dem  nichtbesitzenden  Volke  entnommen, 
auch  werden  sie  selten  besser  als  proletarisch  entlohnt.  Den- 
noch spielen  dieselben  mit  grofsem  Eifer  die  Spähaugen, 
Schntiffelnasen  und  Lauschohren,  die  Klauen,  die  Zähne  und 
Saugrüssel  des  Staates,  welch'  letzterer  solchermafsen  augen- 
scheinlich nichts  weiter  ist,  als  die  politische  Organisation  einer 
Rotte  von  Betrügern  und  Ausbeutern,  die  ohne  eine  solche 
Macht-  und  Tyrannisierungsmaschinerie  nicht  einen  einzigen 
Tag  vor  dem  gerechten  Zorn  und  Unwillen  des  geschundenen 
und  geplünderten  Volkes  sich  zu  halten  vermöchten. 

In  den  meisten  älteren  Ländern  ist  dieses  System  natür- 
lich auch  in  der  äufseren  Form  am  schärfsten  zugespitzt 
worden.  Es  konzentriert  sich  der  ganze  staatliche  Zucht- 
apparat in  einer  monarchischen  Spitze,  die  Repräsentanten 
derselben,  die  Gottesgnädlinge,  sind  denn  auch  der  Ausbund 
aller  Schurkerei.  In  ihnen  sind  sämtliche  Laster  und  Ver- 
brechen der  herrschenden  Klasse  bis  zum  ungeheuerlichsten 
verkörpert.  Ihre  Lieblingsbeschäftigung  ist  der  Massenmord 
(Krieg);  wenn  sie  stehlen  (o,  sie  stehlen  oft!),  nehmen  sie 
immer  gleich  ganze  Länder  und  Hunderte,  ja  Tausende  von 
ilillionen.  Die  Brandstiftimg  in  grofsartigem  Mafsstabe  dient 
ihnen  nur  zur  Beleuchtung  ihrer  Greuel.  In  ihren  Schädeln 
hat  sich  die  Marotte  festgesetzt,  dals  die  Menschheit  lediglich 
dazu  da  sei,  um  von  ihnen  geknufft  und  angespien  zu  werden. 
Höchstens  erachten  sie  es  der  Mühe  wert,  die  schönsten  Weiber 


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246  Zweiter  Teil.  Die  ariarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

und  Mädchen  ,ihrer'  Länder  zur  Befriedigung  ihrer  viehischen 
Lüste  auszuwählen.  Im  übrigen  haben  sie  das  Recht,  ,aller- 
uritertänigst  zu  verreckend 

An  direkter  Brandschatzung  nehmen  diese  gekrönten 
Raubmörder  in  Europa  jährlich  200  Millioneti  Mark  ein  .  .  . 

Wahrlich,  es  scheint,  als  ob  die  amerikanische  ,Republik^ 
vorläufig  nur  den  kulturhistorischen  Zweck  gehabt  hätte,  dem 
Volke  diesseits  und  jenseits  des  Atlantischen  Ozeans  durch 
krasse  Tatsachen  zu  zeigen,  welch'  ein  Ungeheuer  die  Eigen- 
tumsbestie ist  und  dafs  weder  Bodenbeschaffenheit  noch  Aus- 
dehnung des  Landes,  noch  politische  GesdlschaÄsformen  die 
Bösartigkeit  dieses  Raubtieres  zu  alterieren  vermögen,  ja  dafs 
dasselbe  um  so  gefährlicher  sich  zeigt,  je  weniger  Notwendig- 
keit für  die  individuelle  Habgier  von  Natur  ans  gegeben  ist; 
Möge  die  arbeitende  Menschheit  daraus  die  Nutzanwendung 
schöpfen,  dafs  dieses  Ungeheuer  nicht  gezähmt  oder  ungefähr- 
lich oder  gar  gemeinnützig  gemacht  werden  kann,  sondern  dafs 
ihm  gegenüber  nur  ein  Heilmittel  existiert:  der  unerbittliche, 
unbarmherzige  und  vollständige  Vemichtungskrieg  f 

. ,.  .  Die  Sprache,  welche  das  Proletariat  verstehen  soll, 
muf§  einfach  und  kräftig  sein.  Wer  diese  führt,  wird  stets 
von  der  herrschenden  Sippschaft  der  Aufreizung  geziehen, 
grimmig  gehafst  und  verfolgt.  Daraus  können  wir  ersehen, 
dafs  die  einzig,  mögliche  und  praktische  Aufklärung  auf- 
reizender Natur  sein  mufs.     Reizen  wir  also  auf! 

Zeigen  wir  dem  Volke ,  wie  es  durch  Land-  und  Stadt- 
kapitalisten um  seine  Arbeiterschaft  betrogen  wird ;  wie  es 
Krämer,  Haus-  und  andere  Wirte  um  den  kargen  Lohn  prellen ; 
dafs  ihm  Kanzel-,  Prefs-,  Partei-  und  andere  Pfaffen  den  Ver- 
stand zu  töten  suchen;  wie  zahllose  Büttel  ewig  bereit  sind, 
es  zu  malträtieren  und  zu  tyrannisieren,  —  endlich  mufs  ihm 
die  Geduld  ausgehen.  Es  wird  rebellieren  und  seine  Feinde 
zermalmen. 

Die  Revolution  des  Proletariats,  der  Krieg  der  Armen 
gegen  die  Reichen  ist  der  einzige  Weg,  der  zur  Erlösung 
führen  kann. 

Aber,  wenden  andere  ein ^  Revolutionen  lassen  sich  doch 
nicht  machen.  Gewifs  nicht ,  aber  vorbereiten  kann  man  die- 
selben, indem  man  das  Volk  damuf  aufmerksam  macht,  dafs 


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Siebentes  Kapitel.    Mostsche  Lehren.  247 

solche  Ereignisse  vor  der  Türe  stehen,  und  indem  man  es 
herausfordert,  sich  darauf  zu  rüsten.  .  .  • 

Organisieren  und  erweitern  wir  also  tiberall  die  sozialistisch- 
revolutionäre Partei,  ehe  es  zu  spät  ist !  Der  Sieg  des  Volkes 
über  seine  Blutsauger  und  Tyrannen  wird  dann  nicht  aus- 
bleiben können. 

Das  frühere  (heutige)  System  wird  am  raschesten  und 
gründlichsten  besiegt,  wenn  man  dessen  Träger  vernichtet; 
mithin  müssen  Massakres  gegen  die  Volksfeinde  in  Szene  ge- 
setzt werden.  Alle  freien  Kommtmen  schliefsen  für  die  Dauer 
des  weiteren  Kampfes  ein  Schutz-  und  Trutzbündnis.  Von 
jeder  revolutionären  Gemeinde  aus  müssen  die  umliegenden 
Distrikte  insurgiert  werden.  Und  der  Krieg  kann  nicht  eher 
beendet  werden,  als  bis  der  Feind  (die  Eigentumsbestie)  bis 
in  den  letzten  Schlupfwinkel  verfolgt  und  zerschmettert  ist. 

Jede  schwebende  Schuld  ist  als  getilgt  zu  betrachten. 
Gegenstände  des  persönlichen  Bedarfs,  welche  verpfändet 
waren,  erhält  jedermann  frei  zurück.  Miete  wird  nicht  ent- 
richtet. Quartierkomitees ,  welche  vorerst  in  den  einzelnen 
Distrikten  permanent  zu  tagen  haben,  geben  denen,  die  keine 
oder  zu  schlechte  Wohnungen  haben,  Anweisung  auf  die  er- 
forderlichen Räume,  an  denen  nach  der  grofsen  Ausfegung 
kein  Mangel  sein  kann. 

Solange  nicht  jedem  Beschäftigung  zugewiesen  werden 
kann,  sind  jedem  die  nötigen  Bedtirfnisgegenstände  durch  die 
Kommune  garantiert.  Proviantkommissionen  haben  die  Ver- 
teilung der  beschlagnahmten  Waren  zu  regeln.  Soweit  die 
letzteren  unzureichend  sind,  was  namentlich  hinsichtlich  der 
eigentlichen  Nahrungsmittel  der  Fall  sein  dürfte,  haben  ge- 
eignete Agenten  für  die  nötige  Zufuhr  zu  sorgen.  Am 
wenigsten  Umstände  wird  man  in  dieser  Beziehung  haben, 
wenn  man  benachbarte  gröfsere  Güter  durch  bewaffnete  Streif- 
kolonnen ausleeren  lälst. 

Alle  Gesetzbücher,  Kriminal-  und  Polizeiakten,  Hypotheken- 
register, Kaufurkunden  und  sogenannte  ,Wertpapiere'  aller  Art 
sind  den  Flammen  zu  überantworten. 

Häufig  versammelt  sich  das  Volk,  ohne  Unterschied  des 
Geschlechts,  in  Parks  oder  in  prachtvoll  eingerichteten  Hallen, 
nicht  um  Gesetze  zu  machen,  resp.  sich  die  eigenen  Hände  zu 
binden,   sondern  um  von  Fall   zu  Fall   über  alle  öffentlichen 


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248  Zweiter  Teil.  Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

Angelegenheiten  zu  entscheiden,  geeignete  Personen  zur  Durch- 
führung seiner  Beschlüsse  zu  ernennen  und  deren  Berichte  zu 
hören. 

Privates  Eigentum  existiert  nicht  mehr.  Alle  Güter  ge- 
hören den  Kommunen  oder  Kommunalverbänden.  Dagegen 
kann  jeder,  ob  er  arbeitsfähig  ist  oder  nicht,  von  diesen  Organi- 
sationen solche  Bedtirfnisgegenstände,  nach  denen  er  Verlangen 
hat,  beziehen.  Die  Gesamtsmnme  der  erfahrungsgemäfsen 
Bedürfnisse  bildet  den  Mafsstab  für  die  notwendige  Pro- 
duktion. 

Da  alle  arbeitsfähigen  Menschen,  ohne  Unterschied  des 
Geschlechts,  an  der  Warenerzeugung  teilnehmen,  unnütze, 
schädliche  imd  dergleichen  Arbeiten  nicht  verrichtet  werden 
und  die  technischen,  chemischen  und  sonstigen  Hilfsmittel  der 
Produktion  ungemein  zahlreich  und  hoch  entwickelt  sind,  ist 
die  [tägliche  Arbeitszeit  der  einzelnen  auf  wenige  Stunden 
beschränkt.  Der  weitaus  gröfste  Teil  des  Tages  kann  in 
wirklichem  Lebensgenufs  verbracht  werden. 

Der  höchste  G^nufs  wird  aber  in  neigungsgemäfser  Be- 
schäftigung erlangt.  Die  einen  folgen  in  ihrer  Mufsezeit  dem 
Rufe  ihrer  Mitbürger  und  sind  in  der  Verwaltung  tätig. 
Andere  sind  in  Bibliotheken  zu  sehen,  wo  sie  teils  schrift- 
stellerisch arbeiten,  teils  Stoff  zu  belehrenden  Vorträgen 
sammeln,  die  sie  vor  anderen  zu  halten  gedenken,  teils  einfach 
dem  Studium  sich  widmen.  Wieder  andere  eilen  nach  den 
Hörsälen  der  Universitäten,  die  für  jeden  offen  sind.  Man 
besucht  Maler-,  Bildhauer-,  Musik-  und  andere  Akademien,  um 
sich  in  solchen  Zweigen  der  Kunst,  für  die  man  Zuneigung 
empfindet,  auszubilden. 

Jugendfreimde,  namentlich  die  vom  weiblichen  Geschlecht, 
fühlen  sich  zu  den  Stätten  der  Erziehung  hingezogen,  wo  sie 
unter  der  Anleitung  der  eigentlichen  Jugendbildner  diesen  in 
der  Belehrung  und  Pflege  der  aufblühenden  Generation  be- 
hilflich sind. 

Schule  wird  da  Übrigens  in  luftigen  Räumen,  ja,  wenn  es 
die  Witterung  gestattet,  sogar  im  Freien  gehalten.  Und  damit 
Körper  und  Geist  gleichmäfsig  entwickelt  werden,  unterbrechen 
fröhliches  Spiel,  Leibesübungen  und  Arbeit  die  strengere  Ver- 
standestätigkeit. 

Die  Theater  und  Konzertsäle  bieten  freien  Platz  für  jeden. 


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Achtes  Kapitel.    August  Reinsdorf.  249 

Zwangs-  und  Kuppelehen  sind  unbekannt  •,  der  Mensch  ist 
•wieder  natürlich  geworden,  und  die  Liebe  waltet  frei. 

Mit  den  Ursachen  von  Laster  und  Verbrechen  sind  diese 
selbst  verschwunden. 

Viele  Krankheiten  haben  aufgehört,  in  Erscheinung  zu 
treten,  weil  ihre  Erzeuger :  schlechte  Wohnungen,  mörderische 
Werkstellen,  verfälschte  Speisen  und  Getränke,  Überarbeit 
u.  s.  w.  zu  den  unbekanntesten  Dingen  gehören. 

Der  Mensch  ist  endlich  seines  Lebens  froh  geworden,  denn 
die  Eigentumsbestie  ist  nicht  mehr!« 


Achtes  Kapitel. 
Augast  Reinsdorf'). 

Aufser  Bakunin,  Krapotkin,  Brousse  und  Most  hat  in  der 
Schweiz  der  deutsche  Schriftsetzer  August  Reinsdorf  energisch 
für  den  Anarchismus  gewirkt.  Er  war  kein  Agitator  im  gewöhn- 
lichen Sinne  des  Wortes,  all  sein  Dichten  und  Trachten  war 
auf  die  Propaganda  der  Tat  gerichtet.  Nichts  gab  es,  wovor 
er  zurückgeschreckt  wäre.  Keine  Schwierigkeit  hielt  er  für 
unüberwindlich,  kein  Mifserfolg  vermochte  ihn  zu  entmutigen. 
Je  vielseitiger  die  Hindernisse  waren,  welche  sich  ihm  in  den 
Weg  türmten,  desto  hartnäckiger  arbeitete  er  daran,  sie  beiseite 
zu  schieben.  Seine  Ausdauer  war  grenzenlos.  Gegenüber 
seinen  Gesinnungsgenossen  zeigte  er  eine  despotische  Natur. 
Der  Ansicht  anderer  wollte  er  sich  nie  fügen. 

Geboren  am  31.  Januar  1849  in  Pegau  (Sachsen)  als  Sohn 
kleinbürgerlicher  Leute,  ergriff  Reinsdorf  den  Schriftsetzer- 
beruf. Zu  Ostern  1865  hatte  er  ausgelernt  und  begab  sich 
in  die  Fremde.  Die  erste  Beschäftigung  fand  er  im  nahen 
Leipzig,  worauf  er  nacheinander  in  Berlin,  Stettin,  Hannover, 
Neuenburg,  Mainz  und  Mannheim  arbeitete.  Bereits  im  Jahre 
1869  lernte  er  Most  kennen. 


0  Bei  dieser  Darstellung  wurde  benutzt  die  Broschüre  von 
Johann  Most  »August  Reinsdorf  und  die  Propaganda  der  Tat«. 
New  York  1885;  ferner:  »Der  Anarchistenprozefs  Reinsdorf  und 
Genossen  vor  dem  zweiten  und  dritten  Strafsenat  des  Reichsgerichts 
zu  Leipzig  vom  15.  bis  22.  Dezember  1884.«  Werner  &  Komp^ 
Leipzig  1884. 


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250  Zweiter  Teil.  Die  .anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

Nachdem  er  in  Freiburg  i.  B.,  Stuttgart,  Ttibingen,  Mefs- 
kirch  und  Radolfszell  gearbeitet  hatte,  betrat  er  anfangs  der 
70er  Jahre  den  Boden  der  Schweiz ,  wo  er  zuerst  in  Winter- 
thur  bei  Bleuler-Hausheer ,  dann  in  Genf,  St.  Gallen,  Zürich, 
Bern,  Luzem,  Basel,  Solothurn,  Freiburg,  Lausanne  und 
anderen  Orten  arbeitete.  Dabei  tat  er  sich  als  Mitglied  des 
Vereins  »Typographiac,  teils  als  Agitator  der  deutschen  und 
schweizerischen  Vereine,  hervor. 

In  Winterthur  wurde  Reinsdorf  mit  Sozialdemokraten  be- 
kannt. Sein  Aufenthalt  in  Genf,  wo  er  in  einen  Ideenaustausch 
mit  Bakunin,  Krapotkin,  Brousse  und  anderen  trat,  hatte  den 
Anschlufs  an  die  anarchistische  Bewegung  zur  Folge.  Bereits 
anfangs  1874  bekannte  er  sich  zum  Aktionsanarchismus,  damals 
schrieb  er  Most:  ».  .  .  .  Ich  sehe  es  schon,  lieber  Freund,  unsere 
Wtinsche  und  Hoffnungen  können  nicht  anders  realisiert 
werden  als  durch  eine  zweite  Bartholomäusnacht,  d.  h.  wer 
sich  der  wahren  Lösung  der  sozialen  Frage  widersetzt,  der 
wird  eben  einfach  aufs  Dach  geschlagen  .  .  ,  . ,  man  hat  doch 
nachgerade  genug  Lehre  genossen,  wie  es  unsere  Gegner 
jnit  der  Aufrechthaltung  ihrer  ,göttlichen  Weltordnung^  uns 
gegenüber  halten;  sei  daher  versichert,  wer  Dir  mit  der 
Phrase  von  der  ,friedlichen  Lösung  der  sozialen  Frage'  etwas 
vorfaselt,  ist  ein  Wicht  und  meint  es  nicht  ernst  mit  unserer 
Sache  .  .  .  .« 

Gegen  Mitte  der  70er  Jahre  hielt  sich  Reinsdorf  in  Zürich 
auf.  Die  von  Greulich  redigierte  Züricher  »Tagwacht«,  für 
die  Reinsdorf  zuwesilen  schrieb,  entwickelte  eine  kräftige  sozia- 
listische Agitation.  Zahlreiche  Arbeiterversammlungen ,  in 
denen  Reinsdorf  öfter  als  Referent  auftrat,  wurden  zu  jener 
Zeit  abgehalten.  Als  die  Druckerei,  welche  1874  die  »Tag- 
wacht« herstellte,  sich  plötzlich  weigerte,  eine  ihr  über- 
brachte »Tagwacht«-Nummer  zu  drucken,  blieb  nichts  anderes 
übrig,  als  das  Blatt  nach  alter  Manier  mit  der  den  Sozial- 
demokraten gehörenden  Handpresse  zu  drucken,  Über  sieben 
Monate  lang  ist  diese  Arbeit  von  Schriftsetzern  besorgt  worden. 
In  seinen  Erinnerungen  ans  »Grüne  Hüsli«  in  Zürich  gibt 
Greulich  folgende  Reminiszenzen:  »Darunter  (unter  den  die 
,Tagwacht^  mit  der  Handpresse  drückenden  Schriftsetzern)  ^ar 
auch  der  später  vielgenannte  August  Reinsdorf,  ein  kräftiger 
junger  Mann  und  einer   der   biesten  Setzer,   die   ich   gekannt 


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Achtes  Kapitel.    August  Reinsdorf.  251 

habe,  leider  ein  Trinker  und  dann  ein  sehr  unangenehmer 
Mensch,  während  er  sonst  sehr  gutmtitig  war.  Reinsdorf  war 
auch  ein  Komiker,  obwohl  er  mehr  die  gröbere  Komik  pflegte. 
Ganz  glücklich  war  er,  als  ein  kunstbegabter  Glasmaler  ihm  eine 
Tafel  mit  Bildern  einer  Mordtat  bemalt  hatte,  mit  der  er  an 
einer  Weihnachtsfeier  auf  der  Btirgliterrasse  in  Zürich  einen 
riesigen  Beifall  errang.  Die  Mordtat  endete  nämlich  mit  der 
Hinrichtung  des  Übeltäters  im  Bänkelsängertone  und  der 
üblichen  ,MoralS  Wer  hätte  damals  geahnt,  dafs  der  Vor- 
tragende kaum  .mehr  als  zehn  Jahre  später  (7.  Februar  1885) 
seinen  Kopf  durch  das  Henkerbeil  verlieren  würde?  Reins- 
dorf ging  nämlich  im  Jahre  1876  zu  den  Anarchisten ;  und 
zwar  zu  den  Anhängern  der  Propaganda  der  Tat^).« 

Wegen  seiner  agitatorischen  Tätigkeit  war  es  Reihsdorf 
nach  und  nach  unmöglich  geworden,  in  Zürich  Arbeit  zu 
erhalten,  imd  er  ging  im  Jahr  1875  über  Frauenfeld,  wo  er 
einen  Vortrag  hielt,  nach  St.  Gallen.  Hier  stand  er,  der  ent- 
schiedene Sozialrevolutionär  j  noch  im  Lager  der  Sozialdemor» 
kraten.  Als  der  zweite  Kongrefs  des  schweizerischen  Arbeiter- 
bundes am  24.  Mai  1874  in  Winterthur  zusammentrat,  schickte 
Reinsdorf  von  St.  Gallen  aus  folgendes  Telegramm:  »Brüder- 
lichen Grufs!  Möchte  die  Begeisterung,  die  Euch  für  imsere 
Ziele  beseelt,  bald  alle  Arbeiter  erfassen!« 

Von  St.  Gallen  reiste  Reinsdorf  nach  Bern,  wo  er  eine 
eifrige  Propaganda  entwickelte.  Am  13.  Februar  1876  referierte 
Reinsdorf  in  einer  vom  Zentralausschufs  der  Berrier  Arbeiter- 
vereine einberufenen,  von  etwa  300  Arbeitern  besuchten  Ver- 
sammlung über  > Zwecke  und  Ziele  der  Arbeiterbewegimg«, 
wobei  er  u.  a.  die  Arbeiterverhältnisse  in  der  Spinnerei 
Felsenau  bei  Bern  mafslos  angriff  *)  und  in  Bezug*  auf  die 
Religion  mit  cynischem  Behagen  sagte:  »Fort  mit  dem  Herr- 
gott; das  ist  ein  Blödsinn.  Den  Kindern  yon  einem  Gott  zu 
reden,  ist  Unsinn,  überhaupt  ist  die  Religion  ein  hergebrachtem 
Schwindel.«  Journalist  Salzmann  protestierte  gegen  diese  Aus- 
drücke und  forderte  Duldung  und  Achtung  vor  den  religiösen 


0  Zürcher  »Volksrecht«  vom  28.  Juli  1900. 

^)  Die  Spinnerei  Felsenau  strengte  eine  Klage  gegen  Reins- 
dorf an,  die  aber  nicht  durchgeführt  wurde,  weil  er  sich  fortgemacht 
hatte. 


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252    Zweiter  Teil.  Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

Gefühlen  jedes  einzelnen,  worauf  Reinsdorf  unter  dem  Beifall 
deutscher  Gesinnungsgenossen  erwiderte,  die  Wissenschaft  habe 
bewiesen,  dafs  es  keinen  Gott  gebe.  Die  Gegenbehauptungen 
se  ien  daher  Lügen ;  Pflicht  jedes  Sozialisten  sei  es,  die  Mensch- 
heit von  dieser  Lüge  zu  befreien. 

Im  Juni  1876  wurde  Reinsdorf  in  Lausanne  mit  dem  Ge- 
nossen Kahn  wegen  Aufreizung  der  Schneider  beim  dortigen 
Schneiderstreik  verhaftet  und  am  20.  Juni  1876  durch  Be- 
schlufs  der  waadtländischen  Regierung  aus  dem  Kanton  Waadt 
ausgewiesen,  worauf  er  sich  nach  Genf  begab.  Er  nahm  leb- 
haft Teil  an  den  Kongressen  der  anarchistischen  Juraföderation, 
am  21.  August  1876  hielt  er  den  Anarchisten  deutscher  Zunge 
einen  Vortrag  in  Chaux-de-Fonds. 

Auf  den  17.  September  1876  hatte  der  Zentralausschuls 
der  bemischen  Bundessektion  zu  einer  allgemeinen  Arbeiter- 
versammlung eingeladen  mit  der  Tagesordnung:  »Was  wir 
wollen?«,  worüber  Greulich  sprach.  Reinsdorf  nahm  Teil 
an  der  Diskussion  und  schalt  den  schweizerischen  Arbeiterbund 
reaktionär.  Mit  Flinten  und  Kanonen  müsse  man  vorgehen. 
Als  Greulich  diese  Auffassung  eine  Kinderei,  Reinsdorf  einen 
unterstützten  Agitator  der  Juraförderation  nannte,  erwiderte  letz- 
terer unter  heftigen  Ausfällen.  Nach  fruchtlosen  Ordnungsrufen 
wurde  ihm  das  Wort  entzogen;  es  entstand  ein  grofser  Tumult, 
und  die  Versammlung  mufste  geschlossen  werden  ^). 

Mit  diesem  Vorfall  beschäftigte  sich  die  Generalversamm- 
lung der  Arbeiterunion  Bern  am  15.  Oktober  1876.  Mit  133 
gegen  36  Stimmen  wurde  eine  Resolution  angenommen,  welche 
feststellte,  in  der  Versammlung  vom  17.  September  sei  Reins- 
dorf wegen  perfider,  empörender  Anschuldigungen  das  Wort 
entzogen  worden.  Die  Arbeiterunion  erklärte  in  der  Reso- 
lution femer,  dafs  nicht  nur  der  Inhalt  von  Reinsdorfs  Votum 
an  sich,  sondern  mehr  noch  seine  Persönlichkeit  den  Sturm 
entfacht  habe.  Die  organisierte  sozialdemokratische  Arbeiter- 
schaft 'Berns  halte  den  Bürger  Reinsdorf  auf  Grund  seiner 
ganzen  Persönlichkeit  für  unwürdig,  in  Bern  öffentlich  als 
Repräsentant  des  Sozialismus  aufzutreten;  sie  erkläre  ihn  für 
abgetan  und  moralisch  tot.  Der  von  den  Anarchisten  Rinke 
und   Betzien   gestellte   Antrag,    es   solle   eine  Diskussion    er- 


0  Zürcher  «Tagwacht«  vom  27.  September  1876. 

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Achtes  Kapitel.    August  Reinsdorf.  253 

öffnet  werden,  damit  sich  Reinsdorfs  Freunde  aussprechen 
könnten,  wurde  mit  112  gegen  34  Stimmen  abgelehnt'). 

Gegentiber  der  unrichtigen  Darstellung  der  Vorgänge 
durch  die  anarchistische  »Arbeiter -Zeitung«  erklärte  Lusten- 
berger,  die  sozialdemokratische  Vereinsversanmilung  sei  auf 
die  Details  über  Reinsdorf  —  die  Union  hatte  Material  über 
ihn  gesammelt  —  lediglich  deswegen  nicht  eingegangen,  um 
die  F^d^ration  jurassienne  zu  schonen,  die  durch  die  Einzel- 
heiten blamiert  worden  wäre.  Für  die  Arbeiter  Berns  sei 
und  bleibe  Reinsdorf  moralisch  tot.  Habe  Greulich  Reinsdorf 
am  15.  Oktober  1885  einen  »ordentlichen  Jungen«  genannt,  so 
sei  dies  ein  ehrendes  Zeugnis  für  die  Gesinmmgsweise  Greulichs, 
der  sich  so  schonend  über  einen  Menschen  ausspreche,  der 
gesagt  habe.  Greulich  wolle  nur  deshalb  keine  Revolution, 
damit  er  noch  länger  die  Redakteurbesoldung  von  1800  Frcs. 
beziehen  könne.  Hierzu  bemerkte  Greulich  in  einer  Redaktions- 
notiz, verschiedene  Arbeiter  hätten  Reinsdorf  wegen  seines 
Auftretens  als  Agent  provocateur  bezeichnet.  Ihnen  gegen- 
über habe  Greulich  sich  geäulsert,  Reinsdorf  sei  zwar  etwas 
streitsüchtig,  im  übrigen  aber  ein  ehrlicher  Mensch,  der  ^ch 
nicht  als  Polizeiagent  anstellen  lasse»). 

Um  Reinsdorf  in  den  Augen  der  Arbeiter  einigermafsen 
zu  rehabilitieren,  ernannte  ihn  der  antiautoritäre  sozialdemo- 
kratische Verein  Bern  zum  Delegierten  des  achten  General- 
kongresses der  Internationalen  Arbeiterassoziation,  der  am 
26.,  27.,  28.  und  29.  Oktober  1876  im  »Schwellenmätteli«  in 
Bern  stattfand.  Zum  Zustandekommen  des  anarchistischen 
Kongresses  hatte  Reinsdorf  viel  beigetragen. 

Nach  und  nach  drängte  es  Reinsdorf,  in  Deutschland  in 
anarchistischem  Sinne  zu  wirken.  »Ich  halte  es,«  schrieb  er 
anfangs  1877  an  Most,  »nicht  mehr  länger  in  diesem  ,freien 
Lande'  aus;  denn  erstens  bekomme  ich  nirgends  mehr  Ar- 
beit, weil  man  mich  überall  kennt  und  für  einen  Menschen- 
fresser hält,  und  zweitens  habe  ich  Heimweh  nach  dem  ge- 
knechteten und  verratenen  Geburtslande,  —  Du  wirst  lachen, 
lieber  Junge,  über  diese  an  mir  sonst  nicht  gewohnte  Senti- 
mentalität,  aber  es  ist  wahrhaftig  so,  —  ich  sehe  alle  Tage 


0  Zürcher  »Tagwacht«'  vom  18.  Oktober  1876. 
*)  Zürcher  »Tagwacht«  vom.  28.  Oktober  1876. 


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254  Zweiter  Teil.  Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

mehr  ein ,  dafs  man  wohl  auch  in  fremden  Ländern  wirken 
und  schaffen  kann  für  unsere  Sache,  die  ja  tiberall  die 
gleiche  ist,  aber  es  mufs  doch  ein  ganz  anderes  Gefühl  sein, 
auf  heimatlicher  Erde  für  unsere  grofse  Idee  persönlich  ein- 
zutreten; und  ich  fühle  jetzt  schon  eine  gewisse  Aufregung 
in  mir,  wenn  ich  daran  denke,  wie  ich  vielleicht  in  einigen 
Wochen  schon  mich  mitten  unter  den  Sozialhottentotten  be- 
finde und  ihnen  in  Gemeinschaft  mit  E.  die  verkleisterten 
Schädel  aufweiche  .  .  .  .  ,  dann  habe  ich  aber  auch  noch  eine 
xmbezwingliche  Sehnsucht  nach  ,mim  guata  Müetterli^,  wie  Du 
sagen  würdest,  und  ich  freue  mich  schon  lange  auf  die  Stunde, 
die  mir  den   langentbehrten  Anblick  meiner  Mutter  wieder- 

briilgt 'Wir  werden  also  jedenfalls  längere  Zeit  nichts  mehr 

von  einander  hören,  denn  Du  weifst,  dafs  ich  ,inkognito'  reisen 
mufs  und  da  ist  es  vorderhand  am  geratensten,  ,verdächtige^ 
Bekanntschaften  etwas  zu  reservieren  .  .  . .« 

Reinsdorf  zog  also  der  deutschen  Heimat  zu  und  fand 
bald  in  der  Offizin  von  Metzger  &  Wittig  in  Leipzig  Arbeit, 
wo  er  unter  dem  falschen  Namen  John  Steinberg  in  den  sozial- 
demokratischen Versammlungen  den  Anarchismus  predigte.  In 
Leipzig  kam  er  auch  in  Berührung  mit  Hödel. 

Als  Polizeirat  Krüger  von  Berlin  in  der  Hödelschen  An- 
gelegenheit Reinsdorf  verhörte,  sagte  er  zu  ihm :  »Wissen  Sie, 
Herr  Steinberg,  ich  weifs  ganz  bestimmt,  dafs  Sie  nicht  so 
heilsen,  und  wenn  ich  jetzt  auch  keine  Beweise  für  Ihre 
Identität  an  der  Hand  habe,  so  denke  ich  doch,  dafs  wir  uns 
nicht  das  letzte  Mal  getroffen  haben.«  Eter  Boden  wurde  Reins- 
dorf in  Leipzig  heifs.  Er  wandte  sich  nach  Pest,  doch  nicht 
für  lange,  bald  begegnen  wir  ihm  wieder  in  der  Schweiz. 

Von  1880  an  wohnte  Reinsdorf  in  Freiburg  (Schweiz). 
Er  und  eine  Anzahl  Gesinnungsgenossen  veranstalteten  im 
März  1880  in  Freiburg  eine  Kommunefeier,  die  viel  Staub 
aufwirbelte.  Reinsdorf  vermittelte  von  Freiburg  aus  den 
Schmuggel  anarchistischer  Literatur  nach  Österreich. 

Im  Mai  1880  kam  Most  mit  Reinsdorf  in  Freiburg  zü- 
sanmien.  Die  beiden  gleichgesinnten  Führer  sprachen  lange 
miteinander.  Das  Resultat  der  Konferenz  bestand  darin,  dafs 
Reinsdorf  erklärte,  er  sei  bereit,  nach  Berlin  zu  gehen,  mn  dort 
Madai  zu  erstechen.  Am  20.  Juni  1880  schrieb  Reinsdorf  aus 
Freiburg  (Schweiz)  an  Most:  » —  Unsere  kleine  Sektion  ist  sehr 


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Achtes  Kapitel.    August  Reinsdorf.  255 

gut,  und  ich  bemühe  mich  hauptsächlich,  da  wir,  K.  ^)  und  ich, 
bald  fortgehen,  auch  für  die  Zukunft  einen  guten  Kern  zurück- 
zulassen, denn  sonst  wäre  unsere  Arbeit  hier  für  nichts,  und 
der  schmutzige  Greulich  wäre  höchstens  der  lachende  Erbe. 
Es  dauert  jetzt  noch  einige  Wochen,  bis  wir  Freiburg  ver- 
lassen; K.  will  nach  Paris  und  wird  er  wohl  gern  Aufträge  etc. 
für  dort  entgegennehmen.  Ich  gehe ,  wie  schon  mitgeteilt, 
nach  Berlin.« 

Am  21.  November  1880  schrieb  der  Zürcher  »Sozial- 
demokrat«, zu  den  guten  Freunden  des  Herrn  Most  gehöre 
ein  gewisser  Reinsdorf  alias  Bernstein,  ein  Mensch,  der  sich 
früher  schon  in  Deutschland  durch  verrückte  und  rabiate 
Redensarten  hervorgetan  habe,  und  der  neulich  schon  ge- 
kennzeichnete Fleuron  alias  Petersen.  Das  Geld  von  zirka 
30  Pfund  sollte  als  Reisegeld  für  Reinsdorf  und  Fleuron 
dienen,  imi  in  Deutschland  ein  Attentat  in  Szene  zu  setzen, 
das  nach  dem  Ausspruche  von  Most  der  deutschen  Partei  den 
Garaus  machen  sollte. 

Im  Herbst  1880  hielt  sich  Reinsdorf  in  Berlin  auf.  Da- 
mals beschäftigte  seinen  Kopf  ein  Attentat  gegen  den  Reichstag. 
>Ich  habe  mir  jetzt  diese  Bedientenbude,«  schrieb  er  Most  am 
1.  September  1880,  »wiederholt  angesehen,  die  ganze  Baracke 
ist  ja  nur  aus  Fachwerk  mit  leichtem  Glasdach.  Das  Parkett, 
auf  welchem  die  gesetzgebenden  Lumpenkerle  ,tagen^,  steht 
auf  hölzernem  Stützwerk,  die  Festigkeit  des  ,hohen  Hauses' 
ist  also  nicht  weit  her.  Ebenso  steht  es  mit  der  Wachsamkeit. 
Diese  paar  Diener,  welche  da  in  den  Ecken  der  Gänge  um- 
herlungern, gähnen  und  —  schlafen,  sind  zivilbesorgungs- 
berechtigte  Invaliden,  die  mit  einem  Blasebalg  umgeweht  werden 
könnten.  Hätte  man  einen  halben  Zentner  Dynamit,  so  könnte 
man  wohl  das  ganze  Kasperletheater  wie  ein  Kartenhaus  zu- 
sammenklappen lassen,  dafs  von  dem  ganzen  Gesindel  (inklu- 
sive Liebknecht  etc.)  kein  Haar  davonkäme.  Das  Donner- 
wetter soll  dreinschlagen,  dafs  man  zu  einer  so  prächtigen 
Sache  nicht  das  nötige  G^Id  auftreiben  kann.  .  .  .« 

Mit  Mosts  »Freiheit«  stand  Reinsdorf  vom  ersten  Augen- 
blicke  ihrer  am  3.  Januar   1879   erfolgten  Gründung  an  in 


')  Mit  K.  ist  Kachelhofer  gemeint» 

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256  Zweiter  Teil.  Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

Verbindung.    In  dem  Artikel  »Zur  Organisation«  in  der  »Frei- 
heit« vom  20.  Juli  1880  sprach  sich  Reinsdorf  dahin  aus: 

»Jeder  einzelne  muls  das  Recht  haben,  sein  revolutionäres 
Handeln  nach  seinem  Gutfinden  einzurichten;  jede  unab- 
hängige Gruppe  muls  das  Recht  haben,  auf  ihrem  lokalen 
Boden  Gift,  Dolch  oder  Dynamit  als  Mittel  zur  Befreiung  in 
Anwendung  zu  bringen,  ohne  deshalb  als  im  Dienste  der  Polizei 
stehend  oder  als  unzurechnungsfähig  erklärt  zu  werden.  Jede 
Gruppe  mufs  femer  das  Recht  haben,  sich  zu  verbinden 
(föderieren)  mit  einer  anderen  Gruppe  oder  mit  mehreren  zum 
Zwecke  gemeinsamen  Handelns,  ohne  des  Zuwiderhandelns 
gegen  die  ,Parteitaktik'  und  anderer  unnatürlicher  Erfindungen 
und  Wortklaubereien  angeklagt  zu  werden,  die  bis  jetzt  nur 
den  Zweck  hatten,  Privilegien  zu  schaffen.  Pflicht  jeder  Gruppe 
und  jedes  einzelnen  ist  es,  jeden  zu  entlarven,  der  revolutionäre 
Phrasen  im  Munde  führt  und  auf  der  anderen  Seite  die  Revo- 
lutionäre beschimpft.  Pflicht  ist  es,  die  Karten  aufzudecken 
von  allen,  welche  das  frevelhafte  doppelte  Spiel  treiben,  mit 
revolutionärem  Schwätzen  und  Schreiben  antirevolutionäres 
Handeln  zu  verbinden.« 

Als  Reinsdorf  im  Oktober  1881  Genossen  in  Bern  be- 
suchte, verfolge  ihn  die  Polizei  wegen  eines  Deliktes  in  seiner 
Wohnung  in  Freiburg  (Schweiz)  —  er  wohnte  bei  Schneider 
Otter  am  Murtentor  — .  Sobald  Reinsdorf  hiervon  Kenntnis 
erhielt,  flüchtete  er  sich  nach  Deutschland.  Er  hatte  einem 
Bemer,  Gfeller  mit  Namen,  die  Legitimationspapiere  ent- 
wendet und  gab  sich  als  Gfeller  aus.  Es  handelte  sich  um 
folgenden  Fall. 

In  Freiburg,  im  Hause  Nr.  239  Rue  de  Morat,  wo  Reins- 
dorf in  einer  Familie  die  Kost  nahm,  wohnte  die  Witwe  F^ 
mit  ihrem  zehn  Jahre  alten  Mädchen.  Als  Frau  F.  sich  am 
10.  Oktober  1881  nachts  8^^  Uhr  einen  Augenblick  entfernen 
mufste,  begab  sich  Reinsdorf  in  ihr  Logis  und  beging  unsitt- 
liche Handlungen  an  dem  zu  der  Zeit  sich  allein  in  der  Woh- 
nung aufhaltenden  Kinde.  Frau  F.  reichte  Strafklage  gegen 
Reinsdorf  ein,  der,  wie  bemerkt,  unmittelbar  darauf  die  Fluchf^ 
ergriff,  um  sich  der  Freiburger  Strafverfolgung  zu  entziehen. 
Der  Bericht  von  Dr.  med.  Schaller  (Freiburg),  der  die  ge- 
richtsärztliche Untersuchung  vornahm,  wies  die  an  dem  Kinde 
begangenen  rechtswidrigeu  Handlungen  nach.    In  Anbetracht 


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Achtes  Kapitel.    August  Reinsdorf.  257 

des  Gutachtens  des  Arztes  sowie  der  sehr  bestimmten  Aussagen, 
des  Kindes  verurteilte  das  Gericht  den  Schriftsetzer  Reinsdorf 
am   26.  November  1881    in   contumaciam  einstimmig    zu    drei 
Jahren  Zuchthaus  und  zur  Tragung  der  Kosten  ')• 

In  der  Mitgliederversammlung  der  deutschen  Sozialdemo-, 
kratie  in  Zürich  vom  23.  Oktober  1881  wurde  der  Beschluls 
gefafst,  es  möge  im  »Sozialdemokrat«  unter  Darlegung 
aller  Verdachtsmomente  vor  dem  höchst  zweideutigen  Sozial- 
revolutionär August  Reinsdorf  alias  Bernstein,  Gfeller  u.  s.  w., 
als  der  gewerbsmäfsigen  Spionage  dringend  verdächtig,  ge- 
warnt werden.  Es  sei  bekannt  geworden,  dafs  Reinsdorf  von 
Freiburg  (Schweiz)  aus  wegen  Unzucht,  begangen  an  einem 
neunjährigen  Mädchen,  gerichtlich  verfolgt  werde.  »Infolge- 
dessen glauben  wir  die  Akten  über  diesen  Ehrenmann  schliefsen 
zu  können.  Übrigens  ist  Reinsdorf  neuerdings  in  München 
verhaftet  worden.« 

In  der  Tat  war  Reinsdorf  bald  nach  seiner  Flucht  aus 
Freiburg  in  München,  wo  er  sich  Hackel  nannte,  der  Polizei 
in  die  Hände  gefallen.  Beim  Gericht  in  München  stellte  er 
das  Gesuch  um  Aburteilung  wegen  des  Falles  von  Freiburg, 
Das  Gericht  liefs  sich  die.  Akten  aus  Freiburg  schicken,  eine 
bezügliche  Anklage  gegen  Reinsdorf'  unterblieb  jedoch.  Wer 
recht  hatte,  das  Gericht  in  Freiburg  oder  dasjenige  in  München, 
ist  schwer  zu  beurteilen  ^).  Eine  mündliche  Vernehmung  des  in 
Frage  stehenden  Kindes  hat  in  München  nicht  stattgefunden, 
Reinsdorf  schrieb  am  11.  Mai  1882  von  Pegäu  aus  an  einen 
Genossen  in  Amerika: 

»Noch  will  ich  Dir  mitteilen,  dafs  ich  von  Freiburg  in 
der  Schweiz  aus  in  contumaciam  ohne  allen  Grund  und  natür- 
lich nur  aus  Rache  zu  nicht  mehr  als  3  Jahren  verurteilt 
worden  war  wegen  Verbrechen  gegen  die  Sittlichkeit!!  Das 
war  aber  selbst  den  deutschen  Gerichten  etwas  zu  schnell  und 


0  S.  Amtsblatt  des  Kantons  Freiburg  vom  1.  Dezember  1881. 

*)  Das  Freiburger  Kriminalgericht  hat  seinerzeit  die  Original- 
akten nach  München  geschickt.  In  München  von  dem  Fall  akten- 
mäfsig  Kenntnis  zu  nehmen,  war  dem  Verfasser  unmöglich,  da  laut 
Mitteilung  des  bayerischen  Ministeriums  des  Äufsern  die  Akten 
des  Landgerichts  München  I.  über  das  Strafverfahren  gegen  Reins- 
dorf wegen  des  Freiburger  Sittlichkeitsdelikts  im  Januar  1903  be- 
reits eingestampft  waren. 

Langhard,  Die  anarchistische  Bewegung  in  der  Schweiz.  17 

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258  Zweiter  Teil.  Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

abenteuerlich  zugegangen,  so  dafs  eine  neue  Untersuchung 
angeordnet  wurde  und  das  Landgericht  München  I.  gar  keine 
Anklage  erhob,  sondern  am  30.  März  beschlols,  die  Sache 
niederzuschlagen  und  mich  aufser  Verfolgung  zu  setzen,  da 
die  einzige  Belastungszeugin  gänzlich  unglaubwürdig  sei. 
Denke  Dir  diese  republikanischen  Schufte  und  denke  Dir,  dafs 
mich,  den  Sozialisten,  die  deutschen  Gerichte  retten  mufsten 
vor  diesen  Banditen.« 

Im  Sonmier  1882  begegnen  wir  Reinsdorf  in  Nancy 
(Frankreich).  Am  23.  August  1882  schrieb  er  einem  Ge- 
nossen : 

».  .  .  Ich  sollte  an  einem  Dynamitdiebstahl  beteiligt  ge- 
wesen sein,  was  zu  meinem  Leidwesen  nicht  der  Fall  war, 
doch  möchte  ich  gern  wissen,  wo  ein  paar  Zentner  zu  holen 
sind,  brauchen  könnte  ich  sie.  .  .  .  Ich  hoffe  es  dahin  zu 
bringen,  dafs  einiges  Geld  gespart  wird,  um  damit  etwas  an- 
zufangen. Es  ist  die  Hauptsache,  das  weifst  Du  ja,  was  uns 
fehlt -^  mit  Mitteln,  denke  ich,  werden  wir  alles  machen  und 
endlich  Rache  finden.  Übrigens  ist  es  für  mich  am  Ende  ja  auch 
nicht  der  Mühe  wert,  grofse  Reisen  nach  Amerika  zu  machen, 
da  mich  die  Buchdruckerkrankheit  doch  bald  den  Weg  Eisen- 
hauers wird  wandern  lassen,  und  wie  dieser  arme  imd  brave 
Genosse  möchte  ich  doch  nicht  sterben.  Rache  für  alle 
Schurkereien,  gründliche  Rache,  ungeheure,  die  ganze  Bour- 
geoisie und  ihre  Knechte  in  Schrecken  und  Angst  setzende 
Rache  möchte  ich  haben  und  sollte  ich  dabei  gevierteilt  werden. 

Also,  mein  lieber ,  wenn  ich  sehe,  dafs  alles  umsonst 

ist,  dafs  in  Deutschland  und  mit  Deutschen  gar  nichts  zu 
machen  ist,  dafs  auch  in  Frankreich  nicht  sobald  an  den  Aus- 
bruch der  Revolution  zu  denken  ist,  und  vielleicht,  wenn  ich 
mich  auch  in  Frankreich  nicht  mehr  aufhalten  kann,  dann  will 
ich  Dir  schreiben,  mir  ein  Reisebillet  zu  senden,  —  denn  selbst 
werde  ich  wohl  nicht  das  Reisegeld  aufbringen  .  .  .« 

Von  Nancy  begab  sich  Reinsdorf  nach  Paris,  dort  in 
sehr  künmierlichen  Verhältnissen  bis  in  das  Jahr  1883  hinein 
lebend.  Die  französische  Hauptstadt  bot  ihm  reichlich  Gelegen- 
heit, seine  Ideen  und  seinen  Tatendrang  neu  anzufachen. 
Fleifsig  schrieb  er  von  Paris  aus  in  Mosts  »Freiheit«. 

Reinsdorf  kehrte  alsdann  wieder  nach  Deutschland  zurück, 
wo  er  sich  in  Elberfeld  niederliefs.    Die  Mittel  für  die  Propa- 


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Achtes  Kapitel.    August  Reinsdorf.  259 

garida  der  Tat  nahmen  all  sein  Interesse  in  Anspruch^  schrieb 
er  doch  am  15.  Juli  1883  aus  dem  Wuppertal  an  einen  Genossen: 

»Ich  las  in  der  ,Fr.**)  von  einem  Fluidum  zur  Selbst- 
entzündung, also  um  Feuer  damit  anzulegen.  Es  wäre  gut, 
wenn  Ihr  damit  praktische  Versuche  machtet  und  mir  die  Zu- 
sammensetzung und  Handhabung  dann  mitteiltet;  ich  kann  es 
bald  brauchen  (Pariser  Adresse).« 

Im  Jahre  1883  stiftete  Reinsdorf  die  Genossen  Karl  Bach- 
mann und  Reinhold  Rupsch  an,  bei  Einweihung  des  National- 
denkmals auf  dem  Niederwald  bei  Rüdesheim  mittels  Dynamit 
den  deutschen  Kaiser,  den  König  von  Sachsen  und  andere 
Bundesfürsten,  Generäle  u.  s.  w.  in  die  Luft  zu  sprengen. 
Bachmann  und  Rupsch  machten  quer  durch  die  Fahrstrafse 
eine  Drainage  zum  Denkmal  und  legten  Dynamit  und  Zünd- 
schnur an.  Es  war  verabredet -worden,  am  28.  September, 
bei  Beginn  des  Festes,  den  im  Festzug  gehenden  Kaiser  bis 
in  die  Nähe  der  Drainage  herankommen  zu  lassen,  durch 
Entzünden  der  Schnur  die  Explosion  herbeizuführen  und  da- 
durch den  Kaiser  und  seine  Umgebung  zu  töten.  Die  Zünd- 
schnur hatte  gebrannt  bis  zu  einer  Entfernung  von  ungefähr 
zwei  Metern  von  der  Drainage.  Entweder  ist  die  Schnur  von 
Rupsch  durchschnitten  worden,  oder  sie  war  an  diesem  Punkte 
so  feucht,  dafs  das  Pulver  nicht  brannte^). 

Vom  15.  bis  22.  Dezember  1884  wurde  der  Fall  vor  dem 
Strafsenat  des  Reichsgerichts  zu  Leipzig  verhandelt.  Von 
den  acht  Angeklagten  nahm  Reinsdorf  das  gröfste  Interesse 
in  Anspruch.  Ohne  eine  Spur  von  Scheu  oder  Angst  schweifte 
sein  Ange  durch  den  grofsen  Saal.  Nur  aus  dem  stechenden 
Blick  des  Angeklagten  vermochte  man  zu  ahnen,  dafs  hinter 
der  glatten  Stirn  Gedanken  gehaust,  deren  UngeheuerUchkeit 
ihn  vor  den  Strafrichter  führten. 


0  »Fr.«  bedeutet  »Freiheit«, 

')  Most  bemerkte  hierzu  in  der  *  Freiheit«  vom  27.  Dezember 
1884:  »Ein  Zufall,  wir  möchten  sagen,  eine  Wetterlaune  und  Ver- 
rat, geboren  von  der  Feigheit  eines  infamen  Schurken,  vereitelten 
die  so  herrlich  angelegte  Tat  und  stürzten  August  Reinsdorf  ins 
Verderben.  Wäre  es  umgekehrt  gekommen,  wären  Lehmann  und 
Komplizen  durch  Dynamit  ins  Reich  des  Nichts  befördert  worden, 
so  würde  das  offenbar  das  herrlichste  Ereignis  gebildet  haben,  das 
die  Geschichte  unseres  Jahrhunderts  aufzuweisen  hat.« 


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260  Zweiter  Teil.  Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz- 

Über  seine  Ansichten  von  der  Anarchie  befragt,  hielt 
Reinsdorf  eine  längere  Rede,  in  der  er  etwa  folgendes  aus- 
führte: »Ich  verstehe  unter  Anarchie  eine  Gesellschaft,  in 
welcher  jeder  normal  beanlagte  Mensch  im  stände  ist,  die 
höchste  Stufe  zu  erreichen.  Um  zu  einem  solchen  Gesell- 
schaftszustand zu  gelangen,  ist  es  notwendig:  1.  den  Menschen 
von  der  übermäfsigen  Arbeitslast  zu  befreien ;  2.  Not,  Kummer 
imd  Elend  aus  der  Welt  zu  schaffen;  3.  den  Menschen  von 
jedem  Zwange  zu  befreien;  4.  alle  Dummheiten  und  allen 
Aberglauben  aus  der  Welt  zu  schaffen.  Dies  ist  meine  Idee; 
ob  andere  Anarchisten  dieselbe  haben,  weifs  ich  nicht.  .  .  . 
Die  Pflicht  für  uns  Anarchisten  ist  nun,  zu  erreichen,  dafs 
auch  der  arme  Mann  auf  jene  Kulturstufe  gehoben  wird,  die 
heute  der  Mann  der  oberen  Klassen  einnimmt.  Um  dazu  aber 
zu  kommen,  ist  es  notwendig-,  dafs  die  Privatproduktion  voll- 
ständig abgeschafft  wird.  An  ihre  Stelle  mufs  eine  anarchi- 
stische Produktion  gesetzt  werden,  d.  h.  die  Arbeit  mufs 
organisiert  werden  zu  Gunsten  der  Gesamtheit.  Diese  Organi- 
sation mufs  von  unten  her  vorgenommen  werden,  d.  h.  die 
Arbeiter  müssen  sich  zunächst  in  Spezialvereinen  organisieren.  *  • 
Alle  diese  Arbeiter-Spezialvereine  föderieren  sich  mm  unter- 
einander, in  Bezirken,  Gauen,  dann  über  das  ganze  Land 
und  darüber  hinaus:  also  eine  internationale  Föderation  von 
Arbeit,  ohne  jede  Zentralleitung.  Ebenso  müssen  alsdann 
Post,  Telegraphie  und  Transportmittel  organisiert  werden. 
Es  braucht  also  kein  Genie,  keine  Autorität  mehr  zu  geben, 
denn  die  Arbeiter  haben  so  viel  Verstand,  um  alles  selbst 
tun  zu  können  ....  Von  Polizei  und  Heer  ist  alsdann  keine 
Spur  mehr.  Auch  ihre  Angehörigen  müssen  zur  produktiven 
Tätigkeit  herangezogen  werden,  selbst  Bediente  und  Klein- 
handwerker. Dann  aber  braucht  der  Mensch  nur  noch  höchstens 
zwei  Stunden  täglich  zu  arbeiten.  .  .  .  Jeder  Mensch  mufs  von 
seiner  Geburt  an  wissen,  dafs  er  sein  ganzes  Leben  hindurch 
sorglos  leben  kann,  das  ist  das  Hauptziel  der  Anarchie.  Wenn 
das  aber  erreicht  ist ,  so  ist  die  Folge  davon ,  dafs  jeder  sein 
Hauptaugenmerk  auf  geistiges  Leben  richten  kann.  Heute 
wird  geteilt.  Der  Anarchismus  kennt  keine  Teilung,  denn 
niemand  besitzt  Eigentum,  sondern  alles  gehört  der  Gesamt- 
heit. Sodann  müssen  alle  Autoritäten  abgeschafft  werden  .... 
Alles  Elend,   das  wir  jetzt  in   der  Welt  haben,   ist   nur  die 

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Achtes  Kapitel.    August  Reinsdorf.  261 

folgerichtige  Konsequenz  der  jetzigen  Eigentumsverhältnisse, 
so  auch  alle  Laster,  ^Eigentum  ist  Diebstahl,^  hat  schon  der 
grofse  Proudhon  gesagt.  Die  anarchistische  Bewegung  wird 
siegen,  und  wenn  es  tausend  Reichsgerichte  gäbe.« 

Mit  einem  »Hoch  die  Revolution!«  schlofs  er  seine  Rede. 

Reinsdorf  gestand,  Geld  habe  er  von  auswärts  nicht  be- 
kommen. Ebensowenig  sei  er  ein  Abgesandter  der  anarchisti- 
schen Partei.  »Ich  lasse  mich  nicht  schicken!«  erklärte  er 
-emphathisch.  >Ich  führe  meine  Entschlüsse  allein  aus,  halte 
-es  aber  nicht  für  nötig,  Ihnen  hier  meine  Operationspläne 
•darzulegen.« 

Der  frühere  Prinzipal  Reinsdorfs  in  Leipzig  sagte  vor 
Gericht  aus,  als  Reinsdorf  entlassen  wurde,  habe  er  ihn  mit 
den  Worten  vor  seiner  unsinnigen  Theorie  gewarnt:  »Reins- 
dorf, wenn  Sie  nicht  vernünftig  werden,  sterben  Sie  keines 
natürlichen  Todes,  Sie  werden  noch  gehenkt.« 

Reinsdorf  hat  damals  die  Theorie  der  zweistündigen 
Arbeitszeit  erwähnt,  worauf  sein  Chef  ironisch  versetzte,  den 
Anarchisten  würde  noch  eine  Partei  folgen,  die  gar  nicht 
würde  arbeiten  wollen. 

Über  seine  Tat  äufserte  sich  Reinsdorf  folgendermalsen : 

»Es  heilst,  es  sei  eine  schreckliche  Tat,  einen  Fürsten  in 
die  Luft  zu  sprengen.  Ist  es  nicht  viel  schrecklicher,  dafe 
sich  Tausende  für  einen  Fürsten  opfern?  Für  einen  grofsen 
Zweck  mufs  der  Einzelne  fallen;  denn  der  Zweck  heiligt  die 
Mittel.  (Hier  erhebt  sich  der  Oberreichsanwalt  und  bittet 
um  genaue  ProtokoUierüng ,  da  er  in  den  Worten  Reinsdorfs 
eine  Aufforderung  zum  Fürstenmord  erblicke  und  demgemäfs 
Straf antrag  stellen  werde.)  Ich  wollte,«  fährt  Reinsdorf  fort, 
»nur  einige  geschichtliche  Reminiszenzen  in  dem  Lichte  unserer 
Ansicht  zeigen.  Wenn  nun  von  uns  solche  Attentate  gemacht 
werden,  so  fragen  wir  uns,  welchen  Nutzen  wir  davon  haben, 
wir,  die  Propaganda  der  Tat.  Wer  getötet  wird,  ist  Neben- 
sache! Es  handelt  sich  lediglich  Um  die  Demonstration.  .  .  . 
Wenn  ich  den  Kopf  verliere,  so  schadet  das  nichts,  ich  habe 
meine  Pflicht  als  Anarchist  getan,  und  damit  gut.  Steht  doch 
schon  in  der  Bibel:  ,Sei  getreu  bis  in  den  Tod.'  Auf  der 
Strafse  sollte  Rupsch  Dynamit  legen.  Es  war  mir  gleich- 
gültig, ob  ein  Fürst,  ein  König,  ein  Kaiser  oder  ein  General 
oder  ein   Pferd    oder   ein  Wagen    getroffen   werde.    Ich   be- 


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262  Zweiter  Teil.  Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

trachte  die  ganze  Sache,  dafs  ich  überhaupt  hier  stehe,  für 
eine  Machtfrage.  Hätten  wir  deutschen  Anarchisten  ein  paar 
Armeekorps  zur  Verfügung,  dann  brauchte  ich  zu  keinem 
Reichsgericht  zu  sprechen.  Ich  für  meinen  Teil  habe  nichts 
mehr  zu  sagen,  machen  Sie,  was  Sie  wollen.  Ich  bin  einfach 
derjenige,  der  abzuwarten  hat,  was  Sie,  meine  Herren,  be- 
schliefsen !  Für  einen  so  gehetzten  Proletarier ,  wie  ich  bin, 
ist  der  schnellste  Tod  der  beste.  .  .  .  Hätte  ich  noch  zehn 
Köpfe,  so  würde  ich  sie  mit  Freuden  für  dieselbe  Sache  auf 
das  Schafott  legen!« 

Reinsdorf  wurde  wegen  Anstiftung  zum  Hochverrat  und 
Mord  zum  Tode,  Rupsch  ebenfalls  zum  Tode,  Bachmann  zu 
zehn  Jahren  Zuchthaus  verurteilt. 

Am  6.  Februar  1885  richtete  Reinsdorf  von  Halle  aus  eine» 
Brief  an  seinen  Bruder:  »Heute  ist  mein  letzter  Tag,  und  ich 
will  ihn  nicht  vorübergehen  lassen,  ohne  auch  an  Dich  zu 
schreiben,  um  dadurch  zu  beweisen,  dafs  ich  Deiner  stets  in 
brüderlicher  Liebe  gedachte.  Wenn  Du  diesen  Brief  lesen  wirst, 
gehöre  ich  schon  zu  den  Glücklichen,  die  ausgerungen  haben 
und  von  denen  man  nur  Gutes  reden  soll.  Nun,  meine  Taten 
—  ausführlich  von  mir  selbst  vor  dem  Reichsgericht  motiviert  — 
liegen  offen  vor  aller  Welt,  und  obgleich  ich  dafür  zum  Tode 
verurteilt  wurde,  so  habe  ich  doch  nur  das  Gefühl,  dafs  ich 
meine  Pflichten  erfüllt  habe,  und  dieses  Gefühl  ist  es  auch, 
das  mir  den  letzten  Gang  so  leicht  macht,  mich  die  ewige  Ruhe 
als  etwas  Wohlverdientes  freudig  hinnehmen  läfst.« 

An  seine  Eltern  schrieb  er  unter  dem  gleichen  Datum  u.  a. : 
»Und  ist  es  denn  ein  solch'  grofses  Opfer,  das  ich  bringe? 
Krank,  wie  ich  bin,  und  mit  der  Aussicht  auf  ein  langsames 
Hinsiechen,  mufs  es  doch  als  ein  wahres  Glück  betrachtet 
werden,  wenn  solchem  Dasein  ein  schnelles  Ende  bereitet  wird. 
Und  welch  ein  Ende!  Mag  es  sein,  wer  es  will,  ob  Fort- 
schrittler oder  Reaktionär,  Liberaler  oder  Konservativer-, 
mögen  sie  alle  den  Anarchisten  Reinsdorf  hassen,  mögen  sie 
seine  Taten  verurteilen,  seinen  Tod  bejubeln,  die  Krone  der 
selbstlosesten  Hingebung  und  Treue,  der  gröfsten  Beharrlich- 
keit trotz  tausendfacher  Enttäuschungen  kann  ihm  niemand 
streitig  machen.    Und  dies  sei  Euer  Trost*).« 


0  »Freiheit«  vom  12.  Dezember  1885. 

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Neuntes  Kapitel.   Die  Verbrechen  v.  Stellmacher  u.  Kammerer.  263 

Am  7.  Februar  1885  wurde  Reinsdorf  im  Zuchthaus  in 
Halle  hingerichtet. 

Mosts  »Freiheit«  vom  14.  Februar  1885  erschien  schwarz- 
gerändert mit  dem  Bild  von  Reinsdorf.    Das  Blatt  schrieb: 

»Schwingen  wir  uns  auf  zur  Höhe  eines  August  Reins- 
dorf! Vollenden  wir  das  Werk,  das  er  so  kühn  begonnen! 
Nur  so  allein  können  wir  ihn  rächen;  so  allein  können  wir 
uns  seiner  würdig  zeigen;  so  allein  können  wir  siegen!  Hoch 
die  Gewalt!     Es  lebe  die  soziale  Revolution! 

Wer  wollte  angesichts  eines  solchen  Lebeas  August  Reins- 
dorf vergessen?  Gewifs  kein  ehrenhafter  Mensch!  Arbeiter! 
Sehet  hinunter  in  die  frische  Grube.  Da  liegt  Euer  bester 
Freund  und  Ratgeber,  ein  Vorkämpfer  für  Eure  Sache,  ein 
Blutzeuge  für  die  Gröfse  der  anarchistischen  Idee.  Lebt, 
strebt  und  handelt  wie  er!  Wir  legen  ihm  in  Eurem  Namen 
den  verdienten  Lorbeer  auf  das  Grab!« 


Neuntes  Kapitel. 

Die  Verbrechen  von  Stellmacher  und  Kämmerer')* 

Nachdem  m  Wien  die  Anarchisten  Stellmacher  und 
Kammerer,  welch'  beide  in  der  Schweiz  gewohnt  und  von 
dort  aus  ihre  Verbrechertouren  unternommen  hatten,  ver- 
haftet und  in  Anklagezustand  versetzt  worden  waren,  haben 
die  Untersuchungsergebnisse  die  österreichischen  Behörden  ver- 
anlafst,  teils  durch  direkte  Korrespondenz  mit  verschiedenen 
kantonalen  Polizeibehörden,  teils  durch  Vermittlung  der  Bundes- 
behörden die  Kontrollierung  mancher  bezüglicher  Vorgänge 
nachzusuchen.  Bei  diesem  Anlafs  teilte  der  schweizerische 
Bundesrat  am  23.  März  1884  durch  Rundschreiben  den  Kantons- 
regierungen mit,  dafs  die  von  Stellmacher  und  Kammerer  be- 
gangenen Handlungen  gemeine  Delikte  seien  und  den  Charakter 
politischer  Verbrechen  in  keiner  Weise  an  sich  tragen.  Die 
Erledigung  der  Fälle  gehöre  daher  ins  Gebiet  der  Strafrechts- 
pflege.    Abgesehen  von  der   strafrechtlichen  Seite  liege  auch 


0  Quelle:    Prozefs   gegen   den   Anarchisten    Hermann  jStell- 
macher.    Wiener  Kriminalbibliothek  1.  Heft. 


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264  Zweiter  Teil.  Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

ein  grofses  Interesse  für  die  Eidgenossenschaft  vor,  und  es 
könne  der  Schweizer  Bundesrat  m  die  Lage  kommen,  zu 
prüfen,  ob  nicht  von  Bundes  wegen  im  Interesse  der  inneren 
und  äufseren  Sicherheit  der  Schweiz  Mafsnahmen  gegen  die 
Anarchisten  getroffen  werden  sollen.  Der  Bundesrat  lud  die 
kantonalen  Behörden  ein,  ihm  von  allen  Gesuchen,  welche  die 
österreichischen  Behörden  im  Fall  Stellmacher  und  Kammerer 
an  die  kantonalen  Behörden  richteten  sowie  vom  Ergebnis 
der  angehobenen  Untersuchungen  Kenntnis  zu  geben. 

1.  Hermann  Stellmacher. 
Hermann  Stellmacher  wurde  zu  Grottkau,  Regierungs- 
bezirk Oppeln,  in  Preufsisch-Schlesien  geboren  und  zählte  bei 
der  Verhaftung  30  Jahre.  Er  war  verheiratet  und  Vater  von 
zwei  Kindern  (vier  Jahre  und  achtzehn  Monate  alt),  von  Beruf 
Schumacher  und  wohnte  in  Fluntern  bei. Zürich,  Zürichberg- 
strafse  12.  Vorher  wohnte  er  in  Vevey,  wo  er  Mitglied  des 
dortigen  Arbeitervereins  war,  wegen  seiner  anarchistischen 
Tendenzen  aber  mit  anderen  ausgeschlossen  wurde.  In  Vevey 
ist  Stellmacher  wegen  Betruges  zu  45  Tagen  Gefängnis  und 
fünf  Jahren.  Ehrverlust  verurteilt  worden.  Während  des 
Miltärdienstes  hatte  er  wegen  Mifsbrauchs  der  Dienstgewalt 
'und  wegen  Mifshandlung  von  Untergebenen  wiederholt  be- 
straft werden  müssen.  In  Zürich  hatte  sich  Stellmacher  etwa 
drei  Jahre  aufgehalten,  auf  die  Hausbewohner  machte  er 
einen  .unheimlichen  Eindruck.  Diejenigen ,  die  näher  mit 
ihm  in  Verbindung  kamen,  lernten  ihn  als  einen  frechen, 
brutalen  Menschen  kennen.  Mit  seiner  Frau,  einer  Bemerin, 
lebte  er  im  Unfrieden  und  mifshandelte  sie  tätlich.  Seinen 
Beruf  betrieb  er  nicht,  sondern  war  gewöhnlich  vom  frühen 
Morgen  bis  späten  Abend  abwesend,  ohne  jemand  mitzuteilen, 
wo  er  sich  des  Tages  über  aufhielt  und  was  er  tat.  Während 
er  zu  Hause  weilte,  schlofs  er  sich  in  sein  Zimmer  ein,  wo  er 
eine  grofse  Menge  sozialistischer  und  anarchistischer  Zeitungen 
aufgehäuft  hatte.  Da  er  nicht  französisch  verstand,  half  ihm 
seine  Frau  bei  der  Übersetzung  von  französischen  Zeitungen. 
Er  verkehrte  häufig  mit  verdächtig  aussehenden  Deutschen, 
die  ihn  in  seinem  Hause  aufsuchten,  und  mit  denen  er  abseits 
geheime  Unterredungen  hatte,  manchmal  bis  spät  in  die  Nacht 
hinein. 


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Neuntes  Kapitel.  Die  Verbrechen  von  Stellmacher  u.  Kammerer.  265 

Die  Lehrmädchen  seiner  Frau,  Schneiderin  von  Beruf, 
behandelte  er  ebenso  brutal  wie  diese.  Bei  der  auf  Requisition 
der  österreichischen  Behörden  veranlafsten  Haussuchung  in 
Stellmachers  Wohnung  in  Zürich  wurde  unter  anderem  die 
Mostsche  »Freiheit«,  »Le  Drapeau  noir«,  »La  Bataille«,  »Le 
Progr^s«,  ferner  ein  Kistchen  gehacktes  Blei  entdeckt.  Mit 
solchem  war  die  Bombe  gefüllt,  die  Stellmacher  bei  seiher 
Verhaftung  in  Wien  warf.  Die  den  zerhackten  Bleistticken 
anklebende  Masse  bestand  aus  Dynamit. 

Der  Anarchist  Stellmacher  hat  sich  den  Behörden  als 
Spion  angeboten.  Bei  der  Gerichtsverhandlung  wurden  fol- 
gende an  den  Mülhauser  Polizeiinspektor  gerichtete  Briefe 
verlesen: 

»An  Herrn  A.  Kaltenbach,  Kaiserlicher  Polizeiinspektor 
in  Mülhausen. 

Geehrter  Herr!  Höflichst  Unterzeichneter  ist  einer  der 
ersten  Vertrauensmänner  der  Sozialrevolutionären  Parteirich- 
tung Londons.  Aus  Gründen,  welche  ich  Ihnen  im  nächsten 
Briefe  mitteilen  werde,  wenn  Sie  meine  Verbindung  wünschen, 
will  ich  Ihnen  gegen  Gratifikation  mitteilen :  wo  die  ,Frei- 
heit^  jetzt  hergestellt  wird,  wer  die  Herausgeber  sind  (Name 
und  Wohnort),  von  wo  aus  dieselbe  vertrieben  wird  etc.  Ich 
kann  mich  anheischig  machen ,  jede  Sendung  des  ,Sozial- 
demokrat',  welcher  hier  in  Zürich  erscheint,  in  die  Hände 
der  Regierung  zu  liefern. 

Wenn  Ihnen  etwas  daran  gelegen  ist,  ersuche  ich  Sie, 
mir  recht  bald  Mitteilung  machen  zu  wollen.  Ich  werde 
Ihnen  dann  einen  Mann  (Schriftsetzer)  namhaft  machen,  der 
jetzt  in  Deutschland  ist,  welcher  die  Schrift  gesetzt  hat,  der 
über  mich  und  meine  Tätigkeit  Ihnen  genaue  Mitteilung 
machen  kann,  damit  Sie  erfahren  können,  mit  wem  Sie  es  zu 
tun  haben,  und  dafs  ich  auch  im  stände  bin,  Ihnen  das  mit- 
zuteilen, was  ich  eben  angedeutet,  ja,  noch  viel  mehr.  Jfi 
Erwartung  baldiger  Antwort  zeichnet  sich,  achtungsvoll 
grüfsend,  H.  Stellmacher,  Cordonnier. 

Geehrter  Herr! 
In    Anbetracht    dessen,     dals    Sie    durch    Schmidt    Un- 
annehmlichkeiten gehabt  und   jedenfalls  in  mir  einen  wälinen, 
welcher  Sie  nochmals  zu  hintergehen  beabsichtigt,  ich  nehme 


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266  Zweiter  Teil.  Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

an,  dafs  Sie  von  meinem  Anerbieten  nur  deshalb  keinen  Ge- 
brauch machen,  ich  kann  Ihnen  hiermit  die  Versicherung 
geben,  dafs  es  mir  vollständig  Ernst  ist,  meine  Dienste  und 
Erfahrungen  Ihnen  vollständig  zu  unterstellen.  Sie  werden 
von  mir  nicht  durch  lügenhafte  Berichte  etc.  hintergangen 
werden,  wie  schon  im  vorigen  Briefe  angegeben,  wo  ich  Ihnen 
mitteilte,  weshalb  ich  mich  Ihnen  zur  Verfügung  stelle,  sobald 
Sie  mir  mitteilen,  dafs  Sie  mich  benötigen.  Ich  glaube  kaum, 
dafs  Sie  tiberzeugt  sind,  die  ,Freiheit'  werde  in  New  York 
ebensowenig  als  dieselbe  vor  zwei  Monaten  in  Exeter  ge- 
druckt.« 

Polizeidienste  hat  Stellmacher  durch  Zuschrift  vom  13.  Jan. 
1883  auch  dem  österreichisch-ungarischen  Gesandten  in  Bern, 
Baron  von  Ottenfels,  angeboten.    Stellmachers  Brief  lautet: 

»Unterzeichneter  erlaubt  sich.  Eurer  Exzellenz  Nach- 
stehendes zur  Kenntnis  zu  bringen,  in  der  Voraussetzung, 
dem  österreichischen  Staate  Dienste  damit  zu  leisten.  Ein 
österreichischer  Untertan  hat  das  Sozialrevolutionäre  Organ 
,Freiheit*  redigiert,  und  zwar  vom  8./7.  bis  12./8.  1882.  Der- 
selbe befindet  sich  gegenwärtig  in  Österreich,  ebenfalls  für  die 
,Preiheit'  tätig,  und  zwar  schon  seit  sechs  Monaten.  Er  hat 
die  Redaktion  nur  dadurch  aufgegeben,  weil  er  zur  Ord- 
nung seiner  Vermögensverhältnisse  nach  Hause  mufste.  Wenn 
dem  österreichischen  Staate  daran  gelegen  ist,  dieses  Mannes 
habhaft  zu  werden,  so  bin  ich  bereit,  gegen  Gratifikation  den 
Namen  zu  nennen,  mitzuteilen,  wo  er  sich  aufhält,  ebenso  die 
Beweise  zu  verschaffen,  dafs  er  die  ,Freiheit'  redigiert  hat. 
Diese  Angelegenheit  müfste  jedoch  schnellstens  erledigt  werden, 
weil  mir  sonst  Gelegenheit  genommen  wäre,  bestimmt  zu  sagen, 
wo  er  sich  aufhält.  Wenn  Eure»  Exzellenz  Nachricht  von  Öster- 
reich haben,  mit  mir  in  Verbindung  zu  treten,  so  bin  ich  bereit, 
nach  Bern  zu  kommen;  jedoch  müfste  ich  Gewifsheit  haben, 
dafs  mir  Reisekosten  vergütet  werden.  Ebenso  möchten  mir 
Eure  Exzellenz  mitteilen,  wie  hoch  die  Gratifikation  ist,  die 
mir  zugesichert  wird,  und  wann  ich  dieselbe  erhalte.  Ich 
mache  Eure  Exzellenz  darauf  aufmerksam,  dafs,  wenn  ich  gut 
honoriert  werde,  noch  mitteilen  kann,  wer  die  ,Freiheit^  nach 
Österreich  spediert  und  auf  welchem  Wege.  Ebenso  könnte 
ich  dafür  sorgen,  dafs  jede  Sendung  des  sozialistischen  Organes 
,Sozialdemokrat'  in  die  Hände  der  Regierung  fällt;  der  öster- 


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Neuntes  Kapitel.  Die  Verbrechen  von  Stellmacher  u.  Kammerer.  267 

reichische  Staat  würde  an  mir  einen  zuverlässigen  Agenten 
haben.  In  Erwartung,  dafs  Eure  Exzellenz  die  Güte  haben 
werden,  mich  baldmöglichst  zu  benachrichtigen,  zeichnet 
achtungsvollst 

H.  Stellmacher,  Cordonnier, 
Res.-Unteroffizier  d.  Sachs,  2.  Grenadierregiments  101. 

NB.  Bitte,  haben  Sie  die  Güte,  kein  Couvert  zu  nehmen, 
worauf  der  Gesandtschaftsstempel  ist,  ebenso  wird  es  mir  sehr 
angenehm  sein,  wenn  Eure  Exzellenz  die  Güte  hätten,  in 
dieser  Angelegenheit  selbst  zu  schreiben,  da  dann  Gewifsheit 
vorhanden  ist,  dafs  über  diese  Angelegenheit  nichts  verlautet.« 

Als  dieser  Brief  bei  der  Wiener  Gerichtsverhandlung  ver- 
lesen wurde  und  Stellmacher  auf  die  Anfrage  des  Präsidenten, 
was  er  dazu  sage,  in  sehr  unsicherem  Tone  erwiderte,  er  habe 
diesen  Schritt  getan,  weil  er  und  seine  Freunde  aus  der  Affaire 
Schmidt  gesehen,  dafs  man  auf  diese  Weise  manches  erfahren 
könnte,  da  ertönte  aus  dem  Publikum  mit  lauter  Stimme  der 
Ruf:  »Schuft !c 

In  Wien  hielt  sich  Stellmacher  auf  Grund  eines  fremden, 
auf  Anton  Krol,  Schneidergehilfe  aus  Zbudow  in  Böhmen, 
lautenden  Arbeitsbuches  auf.  Steilmacher  hatte  Zürich  am 
6.  Januar  1884  verlassen.  In  Zürich  hatte  er  Holzmodelle  zu 
Hohlkugeln  bestellt. 

2.  Anton  Kammerer. 
Kammerer  aus  Floridsdorf  bei  Wien  war  in  Bern  in  einer 
Schreibbücherfabrik  als  Buchbinder  beschäftigt.  Am  31.  De- 
zember 1882  war  Kammerer  dem  Infanterieregiment  Freiherr 
V.  Bauer  zugeteilt  und  laut  Einberufungskarte,  datiert  Wien, 
20.  Februar  1883,  für  den  1.  April  1883  zur  aktiven  Dienst- 
leistung einberufen  worden.  Nachdem  er  mittlerweile  aus  An- 
lafs  einer  wider  ihn  wegen  sozialistischer  Umtriebe  bei  dem  Kreis- 
gerichte Komeuburg  angehobenen  Untersuchung  aus  Florids- 
dorf in  die  Schweiz  entflohen  war,  wurde  die  Einberufungs- 
karte für  Kammerer  an  dem  Gemeindesaal  in  Jedlersee  in 
der  Zeit  vom  28.  März  bis  14.  Mai  1882  angeschlagen  und 
Kammerer  mit  Regimentsbefehl  vom  26.  Mai  1883  als  Deser- 
teur bezeichnet.  In  der  Schweiz  arbeitete  Kammerer  erst  in 
Thun  und  dann  in  Bern,  wo  er  bald  im  anarchistischen  Verein 
»Freiheit«,  dessen  Mitglied  er  war,   eine  hervorragende  Rolle 


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268  Zweiter  Teil.  Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

spielte.  Von  Bern  aus  reiste  er  im  Oktober  1883  zunächst 
nach  Mülhausen,  um  dort  mit  Genossen  ein  Attentat  gegen 
den  Polizeidirektor  Kaltenbach  auszuführen.  Als  dieses  mifs- 
gltickte,  begaben  sich  die  Mordgesellen  nach  Strafsburg,  die 
Propaganda  der  Tat  fortsetzend. 

Kammerer  war  in  seiner  Tätigkeit  unermüdlich.  Des 
Abends  hielt  er  sich  im  Verein  auf,  wo  er  las,  schrieb  oder 
Schach  spielte.  Er  war  ein  schlechter  Gesellschafter.  Mit  den 
ausgeprägten  Gesichtsformen,  stechenden,  mifstrauisch  blicken- 
den Augen  erzeugte  er  einen  finsteren,  unheimlichen  Eindruck. 
Wenn  er  sprach  oder  deklamierte,  stand  er  unbeweglich,  mit 
geballten  Händen,  ohne  zu  gestikulieren;  aber  aus  seiner 
Stimme  konnte  man  die  innere  Bewegung,  aus  seinen  Augen 
das  Feuer  einer  heifsen  Seele  erkennen- 

Kurz  bevor  er  die  Verbrechertour  nach  Wien  antrat, 
schrieb  er  einem  Anarchisten : 

»Seit  vier  Tagen  befinde  ich  mich  in  ...  .  Ich  bin  krank, 
meine  Glieder  sind  ermattet  und  versagen  den  Dienst.  Aber 
mein  Geist  ist  der  alte;  ich  werde  nicht  unterliegen.  Wir 
dürfen  nicht  ruhen,  bis  der  letzte  morsche  Stein  der  kapita- 
listischen Gesellschaft  von  den  Hammerschlägen  der  sozialen 
Revolution  zermalmt  ist.  Sendet  mir  sobald  als  möglich  .... 
etwas  Geld ;  es  wird  das  letzte  sein,  welches  ich  brauche.  Ich 
gehe,  mein  Leben  zu  opfern,  dazu  bedarf  ich  der  Unterstützung. 
Eilet!  ich  mufs  am  ....  in  ...  .  sein').« 

3.    Die  einzelnen  Taten^). 

Am  22.  Oktober  1883  wurde  in  Strafsburg  der  Apotheker 
Lienhard  ermordet,  und  in  derselben  Nacht  ward  der  am 
Hospitaltor  zu  Strafsburg  stehende  Soldat  Adels  von  mehreren 
Männern  überfallen  und  durch  einen  Hieb  mit  einem  Beil 
tödlich  verletzt.  Adels  konnte  noch  angeben,  dafs  es  vier 
Täter  gewesen  seien,  starb  aber  schon  am  folgenden  Tage. 
An  den  beiden  Mordtaten  war  unzweifelhaft  Kammerer  be- 
teiligt. 


0  »Freiheit*  vom  4.  Oktober  1884. 

*)  Quelle:  Prozels  gegen  den  Anarchisten  Hermann  Stell- 
macher. Wiener  Kriminalbibliothek  erstes  Heft.  Verlag  von  Hugo 
Engel  Berlin,  Wien,  Leipzig. 


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Neuntes  Kapitel.  Die  Verbrechen  von  Stellmacher  u.  Kammerer.  269 

Am  21.  November  1883  erfolgte  das  Raubmordattentat 
auf  den  Bankier  Heilbronner  in  Stuttgart.  Am  Abend  des 
genannten  Tages  erschienen  in  Heilbronners  Bankgeschäft 
drei  anständig  gekleidete  Männer.  Bei  Heilbronner  befand 
sich  ein  Bekannter  namens  Oettinger.  Ohne  weiteres  drangen 
die  Fremden  auf  Heilbronner  und  Oettinger  ein,  ihnen  mit 
Totschlägern  (drei  Pfund  schweren  Bleikugeln,  auf  Holz- 
stielen befestigt)  wuchtige  Schläge  versetzend.  Oettinger 
stürzte  schwerverletzt  zu  Boden,  während  Heilbronner,  eben- 
falls schwer  verwundet,  nur  durch  Zufall  dem  tödlichen 
Streiche  entging:  der  Bleiknopf  war  von  der  Waffe  seines 
Verfolgers  abgesprungen  und  durch  das  Schaufenster  geflogen. 
Ein  Vierter  hatte  vor  dem  Banklokal  Wache  gestanden,  trat 
nun  ebenfalls  in  dasselbe  ein,  schlofs  die  Tür  von  innen  und 
machte  sich  mit  den  übrigen  über  den  offenen  Geldschrank 
her,  aus  welchem  eine  ansehnliche  Summe  in  Papieren  und 
Kassenscheinen  geraubt  wurde. 

Als  einer  der  Täter,  und  zwar  als  jener  vierte,  der  zuerst 
Wache  gestanden  hatte,  wurde  bald  darauf  Michael  Kumics 
ermittelt.  Kumics  hatte  sich  von  St.  Gallen  über  Schaff- 
hausen nach  Stuttgart  begeben,  um  die  Tat  zu  verüben» 
Er  gestand  das  Verbrechen,  gab  aber  vor,  es  sei  zu  sozial- 
demokratischen Zwecken  verübt  worden.  Diese  Behauptung 
hatte  einen  energischen  Protest  von  seiten  der  deutschen 
Sozialdemokraten  zur  Folge,  und  wirklich  stellte  es  sich 
heraus,  dafs  Kumics  in  St.  Gallen  in  intimen  Beziehungen 
zu  bekannten  Anarchisten  gestanden  hatte.  Auch  die  Mostsche 
»Freiheit«  pries  das  Attentat  als  ein  Werk  der  »Propaganda 
der  Tat«  und  Kumics  als  Genossen.  Später  wurden  als  Teil- 
nehmer an  dem  Unternehmen  noch  Anton  Kammerer  und 
Hermann  Stellmacher  ermittelt. 

Michael  Kumics,  Schreiner  aus  Czernick,  Slavonien,  war, 
wegen  revolutionärer  Umtriebe  aus  Wien  ausgewiesen,  im 
Mai  1883  nach  St.  Gallen  gekommen  und  hatte  dort  ge- 
arbeitet bis  zur  Ausführung  des  Attentats  auf  Heilbronner. 
Kumics  war  Mitglied  der  anarchistischen  Gruppe  St.  Gallen 
und  stand  in  nahen  Beziehungen  zu  dem  seither  ausgewiesenen 
Formanek,  der  seinerseits  wieder  mit  Kaufmann  in  Zürich  enge 
Beziehungen  [unterhielt.  Kumics  hatte  mit  Klinger  sich  auch 
am   Schmuggel   revolutionärer   Schriften   nach   Österreich  be- 


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270  Zweiter  Teil.  Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

teiligt.  Er  hatte  kurz  vor  seiner  Abreise  nach  Stuttgart  den 
Klinger  mit  Romlinger  besucht  und  ist  höchst  wahrscheinlich 
bei  dem  Drechslergesellen  Daschner  in  Schaffhausen  mit 
Kammerer  zusammengetroffen^). 

Kammerer  war  von  Bern  vom  21.  bis  23.  Oktober  1883 
abwesend.  Als  Grund  der  Abwesenheit  schützte  er  bei  mehreren 
Personen  die  Besorgung  von  Ausstellungsarbeiten  zu  Zürich 
vor^  die  er  im  angeblichen  Auftrage  seines  Chefs  auszuführen 
hätte.  Seinen  Logisgeber  in  Bern  dagegen  wies  er  an,  ihn 
als  krank  auszugeben,  falls  ihn  während  jener  Tage  jemand 
besuchen  wolle.  Nun  hatte  aber  Kammerer,  wie  festgestellt 
wurde,  in  Zürich  keine  Ausstellungsarbeiten  zu  verrichten. 
Wo  war  er  vom  21.  bis  23.  Oktober?  Die  Frage  findet  ihre 
Lösung  durch  folgende  Tatsache. 

Am  22.  Oktober  wurde,  wie  erwähnt,  der  Apotheker  Lien- 
hard  in  Stralsburg  ermordet.  Auf  dem  Tatorte  blieb  eine 
stählerne  Uhrkette  liegen,  welche  Kette  von  Mitarbeitern 
des  Kammerer  als  ähnlich  mit  derjenigen  agnosziert  wurde, 
die  Kammerer  trug.  Kammerer  verliefs  Bern  definitiv  Mitte 
November  1884.  Um  diese  Zeit  hiefs  es  überall  in  Anarchisten- 
kreisen, Kammerer  sei  mit  dem  Genossen  Dangelmaier  nach 
Amerika  verreist. 

Und  genau  um  die  Zeit,  da  Kammerer  in  Wien  auftauchte, 
verkündete  die  in  New  York  erscheinende  Mostsche  »Freiheitc : 
»Die  Genossen  Kammerer  und  Dangelmaier  sind  glücklich  in 
Amerika  eingetroffen.«  An  der  Amerikareise  hielten  anfäng- 
lich auch  die  in  Bern  verhafteten  Anarchisten  hartnäckig  fest. 
Nachher  gaben  aber  dann  einzelne  zu,  sie  hätten  davon  ge- 
wufst,  dafs  Kammerer  den  Kontinent  nicht  verliefs.  Kammerer 
selbst  hat  in  raffinierter  Weise  die  Spuren  seiner  Verbrechen 
in  Wien  zu  verwischen  gesucht;  denn  er  hat  einen  Teil  der 
bei  Eisert  geraubten  Effekten  nach  Amerika  an  seine  eigene 
Adresse  gesandt. 

Nächst  Kammerer  erschien  am  verdächtigsten  der  Schneider 
Karl  Falk  in  Freiburg  (Schweiz)  wegen  der  Beziehungen,  die 
er  mit  dem  ersteren  unterhielt.    Er  war  es,  der  für  Kanunerer 


0  Bericht  des  eidgenössischen  Generalanwaltes  über  die  an- 
archistischen Umtriebe  in  der  Schweiz.  *Bundesblatt*  1885,  IIL, 
S.  595. 


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Neuntes  Kapitel.  Die  Verbrechen  von  Stellmacher  u.  Kammerer.  271 

die  unbezahlten  Kostschulden  tilgte,  der  ihm  Geld  nach  Wien 
schickte,  der  alle  Briefe  an  und  von  Kammerer  vermittelte; 
er  war  es,  der  an  Kammerer  unter  der  fingierten  Adresse 
»V.  Otterc  einen  Brief  nach  Wien  schrieb.  Dieser  Brief  kam 
als  unbestellbar  nach  der  Schweiz  zurück  und  geriet  in  die 
Hände  der  Untersuchungsbehörde. 

Kennel  war  als  Chef  des  Bemer  Vereins  >  Freiheit c  das 
tätigste  Anarchistenmitglied.  Ihn  kompromittierten  namentlich 
die  Beziehungen  zu  Kumics,  Stellmacher  und  Kammerer.  Man 
vermutete,  dafs  Kennel  in  die  Verbrecherpläne  der  Genannten 
eingeweiht  war  und  schöpfte  diesen  Verdacht  teilweise  aus 
dem  Briefe,  den  Viktor  Otter  in  Freiburg  (Schweiz)  an  Kennel 
schrieb,  worin  es  heilst:  »Du  wirst  vielleicht  sein  Vorhaben 
(nämlich  Kammerers)  wissen.« 

Unter  dem  Namen  Arnold  Otter  hielt  sich  Kammerer 
zuletzt  in  Wien  auf.  Wie  kam  dies?  Der  Anarchist  Otter 
hatte  einen  Bruder  namens  Arnold,  der  im  Jahre  1882  im  Ein- 
wohnerspital in  Bern  starb.  Die  Ausweispapiere  seines  Bruders 
hat  dann  Viktor  Otter  dem  Kammerer,  mit  dem  er  eine  Zeit- 
lang in  Bern  im  nämlichen  Hause  wohnte,  zur  Benutzung  über- 
geben. 

Im  Dezember  1884  kehrte  Kanmierer  nach  Wien  zurück, 
um  hier  auf  Kommando  der  Anarchisten  den  seit  längerer 
Zeit  verfemten  Hlubeck  zu  ermorden.  Mit  welchem  Raffine- 
ment der  Mörder  hierbei  vorging,  ergibt  sich  aus  der  Tat- 
sache, dafs  das  Anarchistenorgan  »Freiheit«,  wie  schon  be- 
merkt, meldete,  Kammerer  sei  glücklich  in  Amerika  an- 
gelangt, während  Kammerer  es  sich  auch  noch  angelegen 
sein  liefs,  seiner  Mutter,  der  auf  dem  Mühlschüttel  bei  Florids- 
dorf  wohnhaften  Frau  Franziska  Kammerer,  auf  dem  Umwege 
über  Amerika  einen  Brief  zukommen  zu  lassen,  worin  er  ihr 
die  Lüge  meldete,  er  befinde  sich  gegenwärtig  jenseits  des 
Ozeans.  Kammerer  trieb  sich  indessen  in  Wien  herum  und 
verübte  am  15.  Dezember  1884  das  Attentat  gegen  Hlubeck 
und  am  10.  Januar  1885  in  Gemeinschaft  mit  Stellmacher 
den  Raubmord  in  der  Eisertschen  Wechselstube  zu  Wien. 
Kammerer  mietete  sich  unter  dem  Namen  Arnold  Otter  in 
der  Josefstadt  ein,  verschaffte  sich  einen  Revolver,  mit  welchem 
er  am  28.  Februar  bei  seiner  infolge  einer  Anzeige  aus  der 
Schweiz  erfolgten  Verhaftung  drei  Wachtleute,  die  ihn  ver- 


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272  Zweiter  Teil.  Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz 

folgten,  anschols  und  verwundete.  Im  Besitze  des  Verhafte- 
ten wurde  aufser  dem  Revolver  eine  zugespitzte  Feile  und 
in  seiner  Wohnung  eine  über  zwei  Kilo  schwere,  Dynamit- 
sprengbtichse  mit  Zündschnüren  vorgefunden.  Kammerer 
wehrte  sich  bei-  der  Verhaftimg  verzweifelt.  Er  schlug,  hieb 
und  schofs;  während  ein  Wachtmann  auf  ihm  kniete  und  ihn 
zu  binden  versuchte,  gelang  es  ihm,  noch  einen  Schufs  abzu- 
feuern, welcher  den  Wachtmann  in  den  Oberschenkel  traf  und 
schwer  verletzte.  Zehnmal  suchte  sich  Kammerer  zu  erheben, 
wurde  aber  immer  wieder  von  der  erbitterten  Menge  nieder- 
gehalten. 

Am  10.  Januar  1884  um  5V2  Uhr  waren  in  die  im  Hause 
No.  55  auf  der  Mariahilferstralse  zu  ebener  Erde  gelegene 
Wechselstube  des  Heinrich  Eisert  zwei  Männer  eingetreten. 
Einer  derselben  wandte  sich  mit  den  Worten  an  Eisert :  »Rubeln 
wechseln.«  Als  Eisert  sich  umwandte,  wurde  ihm  Sand  ins 
Gesicht  geworfen;  er  erhielt  einen  Schlag  auf  den  Kopf  und 
ergriff  hilferufend  die  Flucht.  Eisert  wurde  jedoch  von  den 
Angreifem  verfolgt,  unter  der  Hauseinfahrt  bei  der  Stiege 
mit  einem  Beile  oder  beilartigen  Instrument  zu  Boden  ge- 
schlagen und  durch  Schläge  auf  den  Kopf  derart  verstümmelt 
und  verletzt,  dafs  er  an  den  Verletzungen  am  22.  Januar  1884 
starb. 

Zurzeit  des  Überfalles  befanden  sich  in  einem  durch 
eine  Glaswand  von  der  Wechselstube  getrennten  Zimmer  die 
beiden  Kinder  des  Eisert,  der  neunjährige  Rudolf  und  der 
elfjährige  Heinrich.  Die  65jährige  Karoline  Berger  erteilte 
den  Knaben  französischen  Unterricht.  Auch  diese  drei  Personen, 
vom  Schrecken  fast  gelähmt,  wurden  überfallen.  Sie  erhielten 
wuchtige  Hiebe  mit  einem  beilartigen  Werkzeuge  auf  ihre 
Köpfe.  Rudolf  Eisert  war  sofort  tot,  sein  Bruder  Heinrich 
erlag  den  Verletzimgen  am  26.  Januar  1884.  Karoline  Berger 
hatte  durch  den  Schlag  eine  den  Kopfknochen  spaltende  Stirn- 
wunde  erlitten,  sie  blieb  am  Leben. 

Bevor  Stellmacher  in  die  Hände  der  Justiz  fiel,  vollbrachte 
er  noch  eine  weitere  Bluttat.  Er  erschofs  am  25.  Januar  1884 
in  Floridsdorf  den  Polizeiagenten  Ferdinand  Bloch. 

Am  25.  Januar  1884  morgens  zwischen  7  und  8  Uhr 
begab  sich  der  seit  mehreren  Jahren  dem  Polizeikomnwssariate 
Floridsdorf  zugeteilte  Polizeiagent  Bloch   zum  Polizeikommis- 


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Neuntes  Kapitel.  Die  Verbrechen  von  Stellmacher  u.  Kammerer.  273 

sariatsgebäude  in  Floridsdorf.  Sein  Weg  führte  ihn  durch  die 
abwärts  der  Gärten  zwischen  dem  Mühlschüttel  und  Floridsdorf 
gelegene,  mit  reichlichem  Gestrüppe  bewachsene  Schottergrube. 
Als  er  etwa  in  der  Mitte  derselben  sich  befand,  kam  ihm  ein 
Mann  nach,  welcher  bei  der  Schottergrube  gelauert  hatte,  und 
rief  ihn  beim  Namen.  Ferdinand  Bloch  wandte  sich  um,  und  im 
selben  Augenblicke  feuerte  der  Mann  aus  unmittelbarer  Nähe 
mit  einem  Revolver  einen  Schufs  ab,  dem  rasch  mehrere  andere 
folgten.  Nachdem  Bloch  das  Leben  ausgehaucht  hatte,  durch- 
suchte der  Täter  seine  Kleider,  nahm  das  Notizbuch,  die  silberne 
Uhr  samt  Kette  und  den  Revolver  des  Getöteten  an  sich  und 
ergriff  die  Flucht.  Der  Täter,  Stellmacher,  feuerte  während 
der  Verfolgung  mehrere  Schüsse  ab,  den  Taglöhner  Albert 
Melaun  schwer  verletzend.  Von  seinen  Ergreifern  zum  Polizei- 
kommissariate Floridsdorf  eskortiert,  schleuderte  er  eine  in  der 
inneren  Rocktasche  verborgen  gewesene  VI2  Kilo  schwere 
Blechkassette  zu  Boden,  die  sich  bei  näherer  Untersuchung  als 
ein  mit  Dynamit  und  Bleikugeln  gefülltes  Sprenggeschofs  er- 
wies. Eine  Explosion  erfolgte  indessen  nicht,  weil  die  Zünd- 
stifte, welche  der  Täter  mit  sich  führte,  in  die  vier  Öffnungen 
der  Kassette  nicht  eingefügt  waren.  In  dem  Besitze  des 
Mörders  befanden  sich  femer  zwei  Revolver,  ein  Lederbeutel 
mit  Munition,  ein  Dolch  und  zwei  Fläschchen  mit  Flüssig- 
keiten, welch  letztere  dem  Täter  zum  Ankleben  und  Lösen 
des  von  ihm  getragenen  falschen  Backenbartes  dienten. 

Bei  der  Gerichtsverhandlung  fixierte  Stellmacher  das 
Publikum  und  sprach  ganz  unbefangen  mit  seinem  Verteidiger. 
Er  liefs  sich  durch  den  Anblick  des  Schädels  des  von  ihm 
ermordeten  Bloch  keineswegs  stören.  Ruhig  hörte  er  das 
Gerichtsurteil  an. 

Stellmacher  wurde  am  6.  August  und  Kammerer  am 
20.  September  1884  in  Wien  hingerichtet. 

4.    Glorifikation  von  Stellmacher  und  Kammerer. 

Die  »Freiheitc  vom  21.  Juni  1884  teilte  mit,  Genosse 
Stellmacher  habe  letzte  Woche  vor  dem  Forum  der  »Justiz- 
strolche« in  Wien  gestanden.  Energisch,  wie  Stellmacher 
sich  bei  der  Hinrichtung  des  Schergen  Bloch  benommen,  habe 
er  vor  Gericht  gestanden.  Mit  trotzigem  Stolz  habe  er  sich 
zu  dem  bekannt,  was  er  getan. 

Langhard,  Die  anarchistische  Bewegung  in  der  Schweiz.  18  f^^ .^^^^J^ 

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274  Zweiter  Teil.  Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

»Als  Held  ist  Stellmacher  im  Kampfe  gefallen,  als  Ehren- 
mann stand  er  ^or  Gericht  mit  dem  Bewufstsein:  sich  als 
Märtyrer  der  sozialen  Revolution  geweiht  zu  haben;  die  Ge- 
wifsheit  im  Herzen:  auch  im  Tode  und  für  immerdar  ein 
Agitator  der  revolutionären  Tat  zu  sein  —  wird  er  festen 
Schrittes  das  Schafott  besteigen,  dem  Tod  ktihn  ins  Antlitz 
sehen. 

Wie  aber  stehen  nun  jene  da,  welche  unserem  Genossen 
Stellmacher  alles  Mögliche  und  Unmögliche  nachgeredet  haben; 
ja,  die  sich  heute  nicht  entblöden,  ihn,  den  wehrlosen  Gefange- 
nen, des  Verrates  und  der  Denunziation  zu  zeihen! 

Literaten,  Ihr  seid  Gassenbuben !  Canaillen,  auf  die  Kniee ! 
Hinunter  in  den  Kot,  mit  dem  Ihr  nur  zu  lange  einen  Ehren- 
mann besudelt  habt!     Pfui  tiber  Euch,  Geschmeifs! 

Arbeiter !  sehet,  welch  ein  Bild !  Hier  ein  Mann  der  Tat, 
ein  Charakter,  ein  Märtyrer  und  Held!  Dort  die  Wölfe  im 
Schafspelze,  welche  Eure  Besten  schänden.  Eure  Bewegung 
stocken  machen! 

Hier  — -  alles  Hingabe,  Tapferkeit,  Ausdauer,  revolutio- 
närer Ernst,  dort  —  Windbeutelei,  Hinhaltung,  Täuschung, 
Denunziation  und  Verrat! 

So  stehen  die  Typen  des  Anarchismus  imd  der  Sozial- 
demokratie sich  einander  gegentiber.     Arbeiter,  wählet!  — 

Wir  Anarchisten  aber  entblöfsen  unser  Haupt  vor  Her- 
mann Stellmacher !  Wir  reichen  unserem  Genossen  die  Bruder- 
hand, und  —  , Brutus  schläft  nicht!'  — 

Möge  er  viele  Nachahmer  finden !  Noch  mancher  Schurke 
wird  und  mufs  fallen  miter  dem  Dolch  oder  Revolver  der 
Anarchisten.  Aber  auch  jene  werden  nicht  verschont  bleiben, 
die  Stellmacher  an  den  Galgen  brachten.  Sein  Tod  soll  blutig 
gesühnt  werden. 

Proletarier !  sehet,  —  da  schreitet  ein  Mann  zum  Schafott  — 
er  ist  Euer  Mann !  Proletarier !  dort  geht  ein  Held  in  den  Tod  — 
er  ist  Euer  Held  und  —  stirbt  für  Eure  Sache!    Hut  ab!« 

Am  2.  August  1884  teilte  die  »Freiheit«  mit,  die  »Ober- 
-justizstrolche  von  Österreich«  hätten  das  ausgesprochene  »Mord- 
urteil« bestätigt.  Jeden  Augenblick  könne  daher  der  Telegraph 
die  Nachricht  bringen,  »in  welch'  schamloser  Weise  die  Habs- 
burger Staatscanaille  die  lange  Liste  ihrer  Mordtaten  um  ein 
neues  Verbrechen  bereichert  hat«.    Die  »Freiheit«  fährt  dann 


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Neuntes  Kapitel.  Die  Verbrechen  von  Stellmacher  u.  Kammerer.  275 

fort :  »Genossen !  Wir  alle  sind  solidarisch  mit  Hermann  Stell- 
macher! Ein  jeder  kennt  daher  seine  Pflicht.  Insbesondere 
wird  dieser  Fingerzeig  genügen,  um  unsere  Agenten  weit  und 
breit  in  Tätigkeit  zu  setzen.  Aug'  woa.  Auge,  Zahn  um  Zahn. 
Es  lebe  die  Anarchie!  Es  lebe  die  soziale  Revolution!  New 
York,  29.  Juli  1884.     Das  Exekutivkomitee.« 

Für  den  Moment  der  Hinrichtimg  Stellmachers  wurden 
Plakate  angefertigt.  Die  »Freiheit«  vom  2.  August  1884  teilte 
mit,  die  an  die  Vertrauensleute  verschickten  Stellmacher-Plakate 
seien  bereitzuhalten,  bis  der  Telegraph  die  Kunde  der  Hin- 
richtimg  bringe,  dann  aber  sollten  sie  sofort  Verwendung  finden, 
so  viel  als  möglich  solle  der  Aufruf  tibersetzt,  nachgedruckt 
und  in  die  Presse  gebracht  werden. 

Das  für  die  Geschichte  der  anarchistischen  Bewegung  be- 
merkenswerte, mit  breitem  Trauerrand  versehene  Stellmacher- 
Plakat,  das  auch  in  den  Städten  der  Schweiz  Verbreitung  fand, 

lautet: 

»Zum  Gedächtnis 
an  den  tapferen,  opfermtitigen,  getreuen  Genossen 

Hermann  Stellmacher. 


Die  Gruppe  New  York  der  Internationalen  Arbeiter- 
Assoziation 

an  die 
Proletarier  aller  Länder. 
Genossen ! 

Die  Banditen  einer  schmachvollen  ,Ordnung'  haben  ihre 
ruchlosen  Hände  mit  einem  weiteren  scheufslichen  Morde  be- 
sudelt. Unser  unvergefslicher  Kamerad  Hermann  Stell- 
macher wurde  von  den  Henkern  des  gekrönten  Verbrechers, 
Franz  Joseph  Habsburg,  kalten  Blutes  in  grausamer  Weise 
hingewürgt.  ' 

Mit  brennendem  Schmerz  in  der  Brust  blicken  die  Revo- 
lutionäre hinab  in  die  Grube,  welche  den  teuren  Toten  um- 
schlielst;  denn  sie  sind  und  bleiben  solidarisch  mit  dem, 
dessen  Körper  in  ein  so  frühes  Grab  geschleudert  worden. 

Indessen :  es  f liefst  keine  Träne.  Weit  mächtiger  noch  als 
die  Trauer  regt  sich  der  Hafs  in  dem  Herzen  der  kämpfenden 
Arbeiterschaft.  Sie  denkt  nur  an  Eines:  an  Rache  für  die 
Vernichtung  des  braven  Genossen. 

18* 

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276  Zweiter  Teil.  Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz- 

Hermann  Stellmacher  hat  Einzug  gehalten  ins 
Pantheon  der  Vorkämpfer  aller  leidenden  Menschen.  Unter  den 
Märtyrern  der  sozialen  Revolution,  neben  Ferr^,  Varlin, 
Brady,  O'Donnell,  Passanante,  Perowskaja,  Solow- 
jef  f ,  Hödel,  Nobiling,  Libenyi  und  den  zahllosen  anderen 
Blutzeugen  unserer  Zeit,  wird  auch  sein  Name  leben  bis  zu 
den  spätesten  Tagen.  Denn  auch  er  ist  gefallen  im  Vorposten- 
gefecht des  Krieges  der  Armen  und  Tyrannisierten  gegen  die 
Reichen  und  Mächtigen  einer  brutalen  Gesellschaft. 

Ganz  Liebe,  ganz  Selbstverleugnung,  ganz  Freiheitssinn, 
hat  sich  Hermann  Stellmacher  in  die  vordersten  Reihen  derer 
gestellt,  welche  gewillt  sind  durch  die  Gewalt  kühner  Taten 
die  Knechtschaft  des  Volkes  einem  baldigen  Ende  zuzuführen. 

Hafs  und  Verachtung  im  Herzen,  zog  er  hinaus  in  den 
Kampf  gegen  die  Tyrannen  und  deren  Schergen.  Was  er 
vollbracht  —  er  tat  es  nicht  aus  persönlichen  Gründen;  er 
kämpfte  nur  für  die  Gesamtheit;  er  schlug  sich,  opferte  sich 
und  fiel  als  ein  Soldat  der  Revolution. 

Arbeiter!  ehret  diesen  Mann,  ehret  diesen  wackeren 
Kämpen,  der  für  Euch  gestorben  ist,  indem  Ihr  das  Beispiel- 
das  er  Euch  gegeben,  zur  Richtschnur  nehmt;  indem  Ihr  ein, 
steht  mit  Gut  und  Blut  für  Freiheit  und  Gleichheit,  indem  Ihr 
kämpfet  bis  zum  letzten  Atemzuge  gegen  Despoten  und  Büttel,, 
gegen  kapitalistische  Räuber  und  gleisnerisch -lügenhaftes 
Pfaffengezücht ! 

Ihr  seid  die  Schöpfer  des  Reichtums  —  fasset  zu.  Ihr 
habt  die  Kraft,  Eure  Herrscher  und  Blutsauger  der  Vernich- 
tung preiszugeben  —  ergreifet  sie!  Ihr  habt  das  Recht  imd 
die  Pflicht,  Euch  und  Euren  Nachkommen  freie  Bahn  für  die 
Arbeit  und  gleichen  Lebensgenufs  zu  ebnen  —  säumet 
nicht! 

Agitiert,  organisiert,  empört  euch!  Pflanzet 
das  Banner  der  sozialen  Revolution  auf  alle  Kirchen 
und  Paläste!  Machet  das  Kapital  zur  Dienerin  der 
Arbeit  und  duldet  nicht  länger,  dals  eitle  Schma- 
rotzer die  Früchte  Eures  Schaffens  vergeuden! 
Wollet  —  waget  —  handelt,  und  Euer  ist  die  Welt! 

Das  ist  das  Vermächtnis,  welches  der  sterbende 
Freund  uns  hinterlassen  hat.  Das  sind  die  Worte, 
die    Euch    Hermann    Stellmacher   aus    dem    Grabe 


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Neuntes  Kapitel.  Die  Verbrechen  von  Stellmacher  u.  Kammerer.  277 

herauf    in    die    Ohren    ruft.     Lasset   sie   nicht   un- 
gehört  verhallen. 

Hermann  Stellmacher  ist  tot  —   es  lebe  die  Propaganda 
der  Tat!    Hoch  die  soziale  Revolution! 

New  York.  Die  Exekutive.« 

Am  6.  August   1884  um  5  Uhr  wurde  Stellmacher   in 
Wien  hingerichtet.     In  der  Nacht  vom  8.  auf  den  9.  August 
wurden  in    New  York  über    10000  Exemplare  des  Aufrufe, 
den   gesetzlichen  Verboten  zum  Trotz,  in  der  Stadt  und  Um- 
gegend an  die  Häuser  und  Paläste,  Kirchen  und  Amtsgebäude 
angeschlagen.  Dasselbe  geschah  in  vielen  europäischen  Städten. 
In  New  York  (Berliner   Ratskeller,   34  Bond  Str.,  nahe 
Bovery)  veranstalteten  die  Anarchisten  eine  Demonstration  zur 
Erinnerung  an  Stellmacher.    Das  Versammlungslokal  war  der 
»Bedeutung    des   Tages    entsprechend«    dekoriert.     Von   der 
einen  Galerie  hing  eine  rote  Draperie  herab,  auf  der  weithin 
zu  lesen  war:  Freiheit  (Liberty).    Daneben  befanden  sich  ent- 
sprechende   Inschriften.     Von    der    zweiten    Galerie   wallten 
zwei  rote,  mit  schwarzem  Flor  umsäumte  Fahnen  herab.    Über 
die   ganze  Breite  des  Saales  hin  dehnte   sich   ein  schwarzes 
Tuch,   auf  demselben  stand  in  roten  Riesenlettem :  Hermann 
Stellmacher.    Auch   die  Rednertribüne  war  schwarz  und  rot 
und    mit   den   Buchstaben   H.   S.    geschmückt.     Vorsitzender 
der  Versammlung  war  Kennel,  früher  in  Bern,  vom  Bundes- 
rat  am  22.  März  1884  aus  der   Schweiz   ausgewiesen.      Die 
Versammlung  fafste  eine  Resolution,  worin  es  heilst,  »die  Er- 
mordimg Stellmachers  durch  die  österreichische  Regierungs- 
sippe c  sei  ein  Verbrechen.    Solche  Taten,  wie  sie  Stellmacher 
vollbracht,  »müssen  so  lange  fortgesetzt  werden,  bis  die  Köpfe 
aller  Fürsten,  Protzen  und  Pfaffen  an  jenem  Platze  anlangen, 
wo  sich  der  Kopf  Ludwigs  XVI.  schon  befindete    Der  Ver- 
sammlung gingen  Sympathietelegramme  von  den  Anarchisten 
in  Chicago ,  St.  Louis ,  Pittsburg ,  Philadelphia  etc.  zu.     Zum 
Schlufs  hielt  Most  die  Gedächtnisrede,  worin  er  u.  a.  sagte: 
»Stellmacher  starb  mit  stoischer  Würde,  wissend,  dafs  sein  Tod 
die  Revolutionäre  zu  neuen  Taten   reizen   werde.     Tun  wir 
also!     Gebt  uns  1000  Stellmacher  —  und  in  drei  Monaten  ist 
die  Revolution  da!     Denn  die  Einzeltaten  sind  es,  welche  die 
Gesellschaft  zur  Verzweiflung  treiben.  Gift  und  Dolch,  Dynamit 
und   Nitroglyzerin,   Revolver  und   Brandfackel   werden  diese 


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278  Zweiter  Teil.  Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz, 

Welt  vernichten  ....  Mit  meinem  geistigen  Auge  vermag  ich 
die  Szenen  zu  schauen,  welche  die  Welt  in  Blut  und  Brand  ver- 
jüngen. Und  ich  hoffe  den  Tag  zu  erleben,  wo  unsere  Feinde 
hinweggefegt  werden  von  der  Erde  wie  giftiges  Gewürm,  c 
Zuletzt  entblöfsten  alle  Anarchisten  vor  Stellmacher  die  Häupter 
und  riefen  ein  dreifaches  Hoch  aus  auf  die  soziale  Revo- 
lution '). 

Nach  der  Hinrichtung  Kammerers  erschien  die  »Frei- 
heitc  vom  27.  September  1884  gleichfalls  mit  schwarzem 
Trauerrand.  Dazu  schrieb  Most:  »Der  Galgen  hat  am  20  d.  M. 
ein  neues  Opfer  verschlungen.  Einer  unserer  besten  Genossen^ 
Anton  Kammerer,  mufste  im  23.  Jahre  seines  Lebens,  in  der 
Vollkraft  seiner  Jugend,  aus  unserer  Mitte  scheiden.  Was  er 
für  uns  war  —  wer  weifs  es  nicht!  Noch  ist  nicht  die  Zeit 
gekommen,  wo  es  angängig  sein  würde,  genau  die  Handlimgs- 
weise  zu  schildern,  deren  sich  unser  unvergefslicher  treuer 
Freund  im  Interesse  der  sozialen  Revolution  befleifsigte.  Dafs 
aber  Kammerer  vollauf  seine  Pflicht  tat  und  zu  jedem  Opfer 
fähig  war,  dieses  Zeugnis  dürfen  wir  ihm  schon  heute  geben* 
Ein  hingebungsvoller,  opfermutiger  Genosse,  tapferer  Kämpfer,. 
Dulder  und  Märtyrer  im  engsten  Sinne  des  Wortes,  wie  er 
war,  hat  er  Anspruch  auf  unsere  höchste  Achtung  imd  ein 
dauernd  Angedenken.  Was  wir  betreffs  des  Genossen  Stell- 
macher an  dessen  Todestage  gesagt  —  es  darf  und  muls  auf 
Kammerer  übertragen  werden;  denn  wir  sind  überzeugt,  dafs 
die  Haltung  dieses  Mannes  durch  und  durch  vom  Anfang 
seiner  Parteitätigkeit  an  bis  zum  Augenblicke  seines  Todes 
eine  exzellente  war.  Beifügen  müssen  wir  jedoch,  dals 
Kammerer  als  Deserteur  in  der  Gefangenschaft  bei  weitem 
ärger  mifshandelt  worden  ist  als  sein  Vorgänger  im  Martyrium. 
Vom  Tage  seiner  Gefangennahme  bis  zu  seinem  Tode  konnte 
er  mit  keinem  Menschen  sprechen,  vermochte  er  niemandem 
sein  Leid  zu  klagen.  Ohne  Unterlafs  haben  ihn  seine  mili- 
tärischen Wächter  und  Inquisitoren  gefoltert  —  vergeblich. 
Er  wankte  nicht.  Hatte  er  Geheimnisse  in  seiner  Brust  ein- 
geschlossen, so  gab  er  sie  in  keinem  Falle  preis.  Diese  Aus- 
dauer hat  ihm  Lüge  und  Verleumdung  eingetragen.  Indem 
wir    uns    vorbehalten,    nachträglich    noch    eine    Biographie 


0  »Freiheit«  vom  16.  August  1884. 

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Zehntes  Kapitel.  Lieske  u.  d.  Ermordung  d.  Polizeirats  Rumpf.    279 

Kammerers  zu  liefern,  rufen  wir  an  seinem  Grabe  aus: 
jHandle  jeder  Genosse  wie  er!  Wir  alle  geloben  baldige 
Rache!*«  Die  »Freiheit«  verkaufte  massenhaft  [Photographieen 
von  Kammerer  und  Stellmacher.! 


Zehntes  Kapitel. 

Julius  Lieske  und  die  Ermordung  des  Frankfurter  Polizeirats 

Dr.  Rumpf'). 

Gleich  Stellmacher  imd  Kammerer  unternahm  Lieske  von 
der  Schweiz  aus  eine  Verbrecherfahrt.  Julius  Lieske,  Schuh- 
macher aus  Zossen  (Mark  Brandenburg),  geboren  L  Februar 
1863,  kam  Ende  August  1880  nach  St.  Gallen,  war  daselbst 
mit  dem  Anarchisten  Ondra  befreundet.  Von  St.  Gallen  ging 
er  nach  Altdorf  (Kanton  Uri),  dann  nach  Chur,  im  Juli  1883 
nach  Lausanne,  anfangs  September  1883  nach  G«nf.  Im  Mai 
1884  wandte  er  sich  nach  Zürich,  dann  nach  Basel;  dies  War 
sein  letzter  schweizerischer  Wohnort.  Lieske  wurde  am  28.  Juli 
1883  als  Mitglied  des  Allgemeinen  Arbeiterbildungsvereins 
Lausanne  aufgenommen.  In  Basel  verkehrte  Lieske  namentlich 
mit  dem  Anarchisten  Hermann  Wagenbrett,  ferner  mit  Pfau, 
Hintermann.  Ende  Dezember  1884  verlief s  Lieske  Basel  und 
begab  sich  direkt  nach  Frankfurt  a.  M.  Dort  hat  er  Polizeirat 
Rumpf  ermordet. 

Am  13.  Januar  1885  hatte  Dr.  Rumpf,  wie  gewöhnlich, 
um  ein  Viertel  nach  7  Uhr  abends  das  Polizeigebäude  ver- 
lassen. Gegen  8  Uhr  kehrte  das  Dienstmädchen  Dr.  Rumpfs 
nach  Hause  zurück.  Als  sie  durch  die  Gartenpforte  des  Hauses 
trat,  sah  sie  dicht  an  der  Wand  des  Hauses  einen  Mann  liegen. 
Erschrocken  lief  sie  zurück  und  holte  eine  Bekannte  herbei; 
nun  erkannte  sie  ihren  Herrn.  Das  Mädchen  suchte  dem  Un- 
glücklichen zu  helfen  und  nahm  dessen  Oberkörper  in  die 
Arme.  Allein  in  demselben  Augenblicke  hauchte  der  aus 
einer  Brustwunde  Blutende  sein  Leben  aus.     Der  Arzt  stellte 


0  Hans  Blum,  Deutscher  Pitaval,  erster  Jahrgang,  zweites 
Heft  1886,  S.  128 ff.?  ferner  Der  Anarchismus  und  seine  Träger. 
Enthüllungen  aus  dem  Lager  der  Anarchisten  von  ^\  (Verfasser 
der  Londoner  Briefe  in  der  »Kölnischen  Zeitung«)  S.  103  ff. 


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280  Zweiter  Teil.  Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

fest,  dafs  ein  mit  furchtbarer  Gewalt  geführter  Dolchstofs 
Überzieher,  Rock,  Weste,  Hemd  und  Unterjacke  Rumpfs  durch- 
bohrt imd  das  Herz  getroffen  haben  müsse.  Dafs  Dr.  Rumpf 
unter  den  Streichen  der  Anarchisten  gefallen  sei,  wurde  sofort 
allgemein  angenommen.  Bereits  am  18.  Oktober  1883  hatte 
am  Frankfurter  Polizeigebäude  eine  Dynamitexplosion  statt- 
gefunden, die  zwar  nur  geringen  Schaden  stiftete,  in  der 
»Freiheit«  aber  als  anarchistische  Tat  gepriesen  wurde.  Die 
»Freiheit«  vom  31.  Oktober  1883  bemerkte  zu  dem  Vor- 
kommnis: »In  Frankfurt  am  Main  wurden  am  Gebäude  der 
dortigen  Polizeidirektion  Sprengversuche  angestellt,  welche  in- 
sofern von  ganz  gutem  Erfolge  begleitet  waren,  als  die  Fetzen 
nach  allen  Richtungen  flogen.  Was  aber  die  darin  befind- 
lichen amtlichen  Galgenvögel  anbetrifft,  so  sind  sie  leider  mit 
dem  blofsen  Schrecken  davongekommen.  Da  Derartiges  jetzt 
sehr  häufig  vorkommt,  sollte  jeder,  welcher  etwas  solches  macht, 
daraus  die  Lehre  ziehen,  dafs  die  Quantität  des  Sprengstoffes 
stets  eher  zu  grofs  als  zu  klein  sein  sollte.  Im  übrigen  sagen 
wir  Bravo  zu  der  Tat').« 

Als  auf  die  Entdeckung  des  Täters  eine  Belohnung  von 
1000  Mark  ausgesetzt  wurde,  erhielt  die  Polizeidirektion  in 
Frankfurt  einen  am  4.  November  1883  in  Frauenfeld  zur  Post 
gegebenen  Drohbrief,  also  lautend:  »Wenn  Sie  auch  diesmal 
mit  heiler  Haut  davongekommen  sind,  so  werden  Sie  doch 
mit  Ihrer  ganzen  Sippschaft,  sowie  mit  dem  schuftigen  Reichs- 
gericht eines  schönen  Tages  in  die  Hölle  befördert.« 

Der  Schlosser  Michels  stand  im  Verdacht,  das  Attentat  auf 
das  Frankfurter  Polizeigebäude  verübt  zu  haben.  Um  der 
Strafverfolgung  zu  entgehen,  flüchtete  er  sich  aus  Frankfurt 
nach  der  Schweiz.  Michels  hielt  sich  in  Genf  auf,  wo  er 
intime   Beziehungen   mit  Julius  Lieske   hatte.     Am  15.  März 


0  Die  *  Freiheit*  vom  24.  November  1883  brachte  einen  Auf- 
ruf vom  Exekutivkomitee  der  deutschen  Anarchisten,  worin  es  u.  a. 
heilst:  »Um  die  Qualität  des  von  uns  erzeugten  Dynamits  zu  prüfen, 
hat  einer  der  Unseren  auf  der  Haupttreppe  des  ,Klesem-Hof 
(Polizeipräsidium)  zu  Frankfurt  a.  M.  eine  Dynamitpetarde  ab- 
gefeuert. Wenn  bei  dieser  Gelegenheit  Rumpf  und  die  anderen 
Verbrecher,  welche  in  jenem  Nest  hausen,  unverletzt  geblieben 
sind,  obgleich  das  ganze  Gebäude  zum  Einstürzen  erschüttert  worden 
war,  so  mögen  sie  nur  versichert  sein,  dafs  sie  dem  auf  die  Dauer 
nicht  entgehen.« 


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Zehntes  Kapitel.  Lieske  u.  d.  Ermordung  des  Polizeirats  Rumpf.  281 

1885  wurde  Michels  aus  dem  Kanton  Genf  ausgewiesen;  die 
Genfer  Regierung  erstattete  dem  Bundesrat  keine  Anzeige; 
wäre  derselbe  hiervon  unterrichtet  worden,  so  mufste  Michels 
nach  Frankfurt  ausgeliefert  oder  aus  der  Schweiz  ausgewiesen 
werden.  Da  die  kleine  Schweiz  22  Kantone  zählt,  sind  kanto- 
nale Ausweisungen  von  Anarchisten  absolut  zweckwidrig. 

Schon  am  14.  Januar  setzte  das  Frankfurter  Polizei- 
präsidium eine  Belohnung  von  3000  Mark  auf  die  Entdeckung 
von  Rumpfs  Mörder  aus.  In  den  nächsten  Tagen  verkündeten 
rote  Plakate  an  den  Anschlagssäulen  Frankfurts  und  Um- 
gebung, dafs  die  Belohnung  mit  Genehmigung  der  Staats- 
regierung auf  10000  Mark  erhöht  worden  sei. 

Am  20.  Januar  war  in  Hockenheim  bei  Schwetzingen  in 
Baden  ein  Individuum,  das  sich  Nau  nannte  imd  auf  diesen 
Namen  lautende  Ausweispapiere  besafs,  dem  Gendarmen,  der 
die  Papiere  verdächtig  fand,  entsprungen  und  hatte  auf  die 
dem  Polizisten  zu  Hilfe  eilenden  Bürger  zwei  Revolverschüsse 
abgegeben.  Trotzdem  gelang  es,  ihn  zu  überwältigen.  Der 
Verhaftete  war  Julius  Lieske. 

Wie  der  Basler  Zeuge  Keller  vor  dem  Frankfurter  Schwur- 
gericht aussagte,  wurde  Lieske  in  Basel  von  einem  gut 
gekleideten  jungen  Menschen  besucht,  mit  dem  er  lange  und 
geheimnisvoll  sprach.  Bald  darauf,  am  27.  November,  reiste 
Lieske  von  Basel  ab,  angeblich,  um  seinen  Vater  zu  besuchen. 
Am  31.  Dezember  war  Lieske  in  Frankfurt  eingetroffen,  wo 
er  dem  Tischlergesellen  Heinrich  Nau  die  Papiere  abkaufte. 
Lieske  erkundigte  sich  an  verschiedenen  Stellen  nach  den 
Gewohnheiten  Rumpfs.  Nach  Aussage  der  Sachverständigen 
ist  Rumpf  wahrscheinlich  mit  einem  Schustermesser  ermordet 
worden.  Lieske  wurde  schuldig  erklärt,  allein  oder  in  Gemein- 
schaft mit  einer  oder  mehreren  anderen  Personen  Dr.  Rumpf 
ermordet  zu  haben.  Er  ward  zum  Tode  verurteilt.  Nach 
Verkündigung  des  Urteils  brach  Lieske  in  den  Freudenschrei 
aus:  »Der  Rumpf  ist  kaput,  der  Rumpf  ist  tot!« 

Nach  der  Ermordung  Rumpfs  hatte  Mosts  »Freiheit«  vom 
24.  Januar  1885  den  Leitartikel  »Zittere,  Kanaille!«  mit  dem 
Motto  veröffentlicht: 

Vergeltung  sei  das  Losungswort, 

Das  uns  die  Kraft  zum  Kampfe  gibt, 

So  sühnen  wir  den  Brudermord, 

Der  an  dem  deutschen  Volk  verübt.  Hugo  Schlag. 


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282  Zweiter  Teil.  Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz, 

Der  Artikel  lautet: 

»,Rumpf  ist  tot !'  Die  drei  Worte  machten  am  14.  d.  M. 
die  Runde  um  die  Welt.  Sie  flogen  von  Mund  zu  Mund,  von 
Haus  zu  Haus ;  sie  waren  von  gewaltiger  Wirkung,  von  einer 
fast  dämonischen  Macht. 

Lehmann  wurde,  als  er  diese  Worte  hörte,  so  aufgeregt, 
dafs  ihm  die  Thronrede  für  den  preulsischen  Landtag  im 
Schlünde  stecken  blieb.  Rumpf  tot  —  hingestreckt  wie  eine 
Ratte!  Das  war  ein  schwerer  Schlag  für  Kaiser  und  Reich. 
Rumpf  war  ja  eine  der  unentbehrlichsten  ,Stützen  der  Gesell- 
schaft'. 

,Rumpf  ist  tot!'  Bismarck  vergafs  sogleich  Kongo,  und 
Reichstag  ob  solcher  Kunde,  und  seine  Nerven  fingen  an  zu 
vibrieren.  Krampfhaft  ballte  er  seine  Fäuste,  als  wollte  er  alle 
Welt  erwürgen.  Aber  ohnmächtig  stand  er  da  —  der  All- 
gewaltige. Er  fühlte  seine  ganze  Nichtigkeit  im  Nachsatz 
jener  bösen  Worte:  ,Keine  Spur  von  einem  Täter!'  — 

Infanterie,  Kavallerie,  Artillerie  und  Gendarmen  hatte 
Bismarck  in  einem  Mafse  organisiert,  wie  die  Welt  noch  nichts 
zuvor  gesehen.  Damit  wollte  er  die  soziale  Revolution  be- 
zwingen. Die  geriebenste  Moucharderie  hatte  er  ins  Deutsche 
übersetzt,  den  Anarchismus  zu  belauschen  und  ihn  auf  Schritt 
und  Tritt  zu  verfolgen.  Nun  mufs  er  hören,  dafs  die  Personi- 
fikation der  Spionage  gefallen  ist,  dafs  die  Anarchisten  dem 
Wort  die  Tat  folgen  lassen,  indem  sie  das  Todesurteil,  das  sie 
über  Rumpf  gesprochen,  vollstreckten.  Sollte  Bismarcki  aus 
jenen  Worten  nicht  sein  eigenes  ,Memento  morü'  gefühlt 
haben? 

,Rumpf  ist  tot!'  klang  es  mit  vor  Schrecken  bebender 
Stimme  aus  dem  Kaiserschlosse  und  dem  Palaste  des  Reichs- 
kanzlers durch  alle  Bureaux  bis  hinunter  in  die  Wachtstuben 
der  Polizisten.  Jeder  wurde  bleich,  bleich  wie  der  Tod,  zitternd, 
ob  dieser  schon  hinter  ihm  stände,  unsichtbar,  unabwendbar  — 
ein  jeder  fühlte  sein  eigenes  Schicksal. 

,Rumpf  ist  tot !'  stammelten  die  Pfaffen  am  Altar  sich  zu. 
,Dafs  Gott  erbarm !  Wenn  solche  Säulen  der  Ordnung  fallen  — 
wo  bleiben  wir?'  Vor  ihren  Augen  schwebten  keine  feurigen 
Zungen  längst  vergangener  Pfingsten;  wohl  aber  sahen  sie 
im  Geiste,  wie  die  Brandfackel  um  Altar  und  Kanzel  züngelt, 
leckt  und  sie  in  roter  Glut  verschlingt.    Es  flirrt  und  flammt 


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Zehntes  Kapitel.  Lieske  u.d.  Ermordung  des  Polizeirats  Rumpf.  283 

ihnen  vor  den  Augen,  weil  sie  wissen,  dafs  die  Zeit  nicht 
mehr  fem  ist,  wo  sie  zur  Hölle  fahren. 

,Rumpf  ist  tot!'  verkündete  mit  dumpfem  Ton  der  Jobber 
an  der  Börse,  und  jeder  Dividendengauner  wufste  sofort,  wie 
viel  es  geschlagen  hatte.  Seine  Blicke  schweiften  hinaus  ins 
Freie.  Was  mochte  er  sehen  tmd  denken?  Da  draufsen  auf 
der  Strafse  stehen  die  Latemenpfähle.  Warum  greift  sich  der 
Gauner  an  den  Hals? 

,Rumpf  ist  tot!'  zetert  die  Presse  in  allen  Tonarten  und 
schleudert  wütende  Flüche  den  ,Mördern'  zu.  Die  Spielser- 
Eunuchen  lesen  sich  eine  Gänsehaut  über  den  Leib  und  — 
wittern  Morgenluft,  die  ihnen  die  Schlafmütze  verschiebt. 
Michel  sperrts  Maul  auf  und  guckt,  wie  ,der  Dumme  von 
Tille'.    Er  will  nicht  glauben,  dafs  es  ,geschellt'  hat. 

,Rumpfisttot!!'  In  jeder  Werkstatt,  in  jeder  Fabrik, 
im  Bergwerk  und  auf  dem  Acker  hallen  und  schallen  die 
Rufe,  wie  ein  heiliges  Donnerwetter.  Die  Lohnsklaven  wollen 
erst  die  Botschaft  nicht  glauben  —  sie  ist  ihnen  zu  plötz- 
lich, zu  überwältigend,  zu  freudevoll!  Die  Arbeit  stockt,  die 
Hände  ruhen;  einer  schaut  den  andern  an  mit  leuchtenden 
Augen,  mit  freudigem  Antlitz.  Ein  Ruf  ertönt:  ,Die  Bestie 
hat's  verdient !'  In  den  Mietskasernen  spricht  man  davon,  von 
der  Kellerstube  bis  hinan  zur  Dachkammer,  auf  der  Strafse 
wie  im  Hofe  —  überall  mit  gleicher  Freude.  ,Recht  so!' 
ruft  eine  derbe  Proletariergestalt  und  hebt  die  kräftige  Faust. 
,Die  Schurken  müssen  alle  noch  dran  glauben.'  ,Das  müssen 
sie!'  schallt's  um  ihn  rings  herum. 

,Rumpf  ist  tot!'  Ein  soeben  eingelieferter  ,Sträfling'  hat 
es  im  Zuchthaus  verkündet.  Ha!  wie  es  da  poltert  und 
hämmert  nächtlicherweile  an  jeder  Mauer,  von  Zelle  zu  Zelle. 
Auch  jene  Unglücklichen,  welche  teils  Not  und  Elend,  teils 
Rumpf  und  ähnliche  Kanaillen  hinter  Schlofs  und  Riegel  ge- 
bracht, durchleben  eine  freudige  Stunde.  Mancher  empfindet, 
dafs  ihm  Sühne  geworden,  dafs  die  Rache  ihr  Werk  voll- 
bracht. 

Genosse  Reinsdorf  jauchzt  noch  an  den  Stufen  des  Schafottes 
auf:  ,Rumpf  ist  tot!'  — 

,Rumpf  ist  tot'!'  Die  Anarchisten  haben  ihn  gerichtet! 
Sie  sind  stolz  auf  diese  Tat.  Sie  erklären  sich  solidarisch  mit 
ihrem  Bevollmächtigten,   der,  nachdem  ein   anderer,  welcher 


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284  Zweiter  Teil.  Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

den  Unhold  schon  vor  Jahresfrist  ins  Nichts  zu  senden  ver- 
suchte, nicht  so  glücklich  war,  die  Aufgabe  erfüllte,  Rumpf 
zu  töten. 

Aber  die  Revolutionäre  und  Anarchisten,  welche  das 
Todesurteil,  das  gegen  Genossen  Reinsdorf  ausgesprochen 
worden,  durch  die  Hinrichtung  Rumpfs  beantwortet  haben, 
gedenken  nicht  auf  ihren  Lorbeeren  auszuruhen. 

Rumpf  war  No.  1  einer  langen  Proskriptionsliste.  Sie 
werden  Schlag  auf  Schlag  und  Stofs  auf  Stofs  folgen  lassen. 
Ob  es  grofse  oder  kleine  Gauner  sind,  die  man  zuerst  abtut; 
ob  es  gilt,  einen  Tyrannen  zu  zerfetzen  oder  eines  seiner 
Werkzeuge  der  Bestie  Rumpf  in  die  Grube  nachzuschleudem  — 
gleichviel,  die  Anarchisten  werden  ohne  Unterschied  kurzen 
Prozefs  machen;  denn  —  , Vergeltung'  ist  ihr  Losimgswort. 

Sie  rufen  dem  Lumpentum  aller  Länder  zu:  ,Zittere, 
Kanaille!« 

Am  17.  November  1885  wurde  Lieske  hingerichtet.  Die 
»Freiheit«  vom  28.  November  1885  erschien  mit  schwarzem 
Rand  und  brachte  des  Mörders  Bild: 

»Ein  junger  Mann  von  23  Jahren,  ein  edler  Freund  der 
Freiheit,  ein  wackerer  Kämpfer  für  die  Gleichheit  aller 
Menschen,  ein  begeisterter  Anhänger  des  anarchistischen 
Prinzips,  ein  opfermutiger  Revolutionär  hat  am  17.  November 
1885  zu  Kassel  das  Blutgerüst  bestiegen. 

Er  ist  heroisch,  wie  er  gelebt,  gelitten  und  gestritten,  in 
den  Tod  gegangen.  Sein  Blut  aber  schreit  zu  uns  um  Sühne. 
Wenn  Lieske  dem  Staatsanwalt  von  Frankfurt  sagte,  er  werde 
kein  Todesurteil  mehr  verlangen,  so  setzte  unser  Genosse  dabei 
voraus,  dafs  diesen  elenden  Bluthund  alsbald  das  Schicksal 
Rumpfs  ereile. 

Wenn  Lieske  seinen  Richtern  drohte,  so  ist  es  an  ims 
allen,  dieser  Drohung  die  passende  Tat  folgen  zu  lassen. 

Genossen  weit  und  breit,  reichet  Euch  die  Hände  über 
dem  frischen  Grabe  eines  wackeren  Soldaten  der  sozialen 
Revolution!  Gelobet,  Rache  zu  nehmen  an  den  Mördern  des 
teuren  Toten,  der  uns  noch  unter  der  Erde  herauf  zuruft: 
Hoch  die  Anarchie!« 

Zu  Lieskes  Ehren  wurde  in  New  York  auf  den  29.  No- 
vember 1885  eine  Gedächtnisfeier  veranstaltet,  bei  der  Liun 
(Mitarbeiter  des  »Alarm«),   Most  und  andere  sprachen.     Eine 


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Zehntes  Kapitel.  Lieske  u.  d.  Ermordung  des  Polizeirats  Rumpf.  285 

Musikkapelle  von  50  Mann  unter  der  Leitung  von  Gunders- 
dorf  spielte  den  Trauermarsch  von  Beethoven ,  dann  trug  der 
anarchistische  Gesangverein  »Freiheit«  ein  Lied  vor  zum  An- 
denken an  den  »grofsen  Toten«,  wie  ihn  Most  nennt.  Fleuron 
betonte,  auch  in  Nordamerika  seien  die  Richter  nur  Unter- 
drtlckungsinstrumente  der  Reichen  gegen  die  Armen.  Auch 
in  Nordamerika  gebe  es  bestechliche  Richter,  infame  Polizisten, 
Spione  und  Henker,  welche  auf  die  Anarchisten  lauem.  Auch 
in  Amerika  müssen  sich  die  Anarchisten  mit  Gewalt  befreien. 
Vor  allem  dürfen  die  Anarchisten  nicht  vergessen,  an  den 
Mördern  Lieskes  Rache  zu  nehmen,  >an  den  HohenzoUem 
und  ihren  Schergen,  an  den  Raubmördern,  welche  uns  heute 
noch  immer  als  Sklaven  malträtieren«. 

Most  sprach  alsdann  eine  Stunde  lang,  dabei  u.  a.  er- 
klärend : 

»Keine  Gnade,  keine  Schonung,  keine  Rücksicht  mehr! 
Beim  nächsten  Gang  müssen  die  Septembertage  von  1792  inter- 
nationalisiert werden.  Man  mufe  sie  alle  -»—  alle  —  die  Aristo- 
kraten, Büreaukraten ,  Fürsten,  Pfaffen  und  Bourgeois  über 
die  Klinge  springen  lassen.  So  allein  können  die  zahllosen 
Verbrechen  gesühnt  werden,  welche  die  Grofsen  und  Mächtigen 
dieser  Welt  bisher  am  Volke  verübt!  So  allein  können  die 
Gefallenen  gerächt,  so  allein  kann  auch  der  Tod  Lieskes  ge- 
sühnt werden Für  Reinsdorf  haben  wir  den  Rumpf  ver- 
nichtet; für  Lieske  verlangen  wir  zehn  Kadaver  der  Reaktion. 
Wer  immer  zu  erlangen  ist,  wird  in  die  Grube  zu  sinken 
haben.  Kann  das  elende  Herz  Lehmanns  von  der  Bombe  der 
Anarchisten  zerrissen  werden  —  sie  soll  ihm  nicht  vorenthalten 
bleiben.  Entrinnt  uns  dieses  Ungeheuer,  so  schleifen  wir  den 
Dolch  für  Bismarck.  Und  eine  Kugel  ist  für  jeden  Oberbüttel, 
Richter  und  Spion  gegossen.  Vor  dem  frischen  Grabe  unseres 
Freundes  und  Genossen  Lieske  erneuern  wir  den  Kampfesbund, 

welcher  mit  einer  alten  Welt  im  Kriege  befindlich  ist Die 

letzten  Worte  imseres  Genossen  Lieske :  , Werft  doch  Dynamit- 
bomben')!^  sollen  nicht  ungehört  verhallen.  Wir  wiederholen 
sie  immer  und  immer  wieder  und  rufen  sie  in  alle  Welt  hinaus. 


0  Diese  Worte  hat  Lieske  den  ihn  betrachtenden  Arbeitern 
zugerufen,  als  er  vom  Frankfurter  Gerichtsgebäude  in  den  Ge- 
fängniswagen gebracht  wurde. 


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286  Zweiter  Teil.  Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

Proletarier,  bewaffnet  Euch!  Rüstet  Euch  zum  Kampfe!  Be- 
nützet Dolch  und  Gift,  die  Brandfackel  und  die  Flinte ;  es  gilt, 
die  Erde  von  dem  Auswurf  der  Menschen  —  von  Ausbeutern 
und  Tyrannen  —  zu  befreien!« 

Nachstehende,  von  Most  entworfene  Resolution  wurde 
darauf  unter  stürmischen  Zurufen  einstimmig  angenommen: 
»Die  heute,  den  29.  Nov.  1885,  in  den  Germania  Assembly 
Rooms  versammelten  Revolutionäre  von  New  York  und  Um- 
gegend erklären:  1.  Der  an  unserem  teuren  Kameraden  Adolf 
Julius  Lieske  begangene  Justizmord  hat  das  Mafs  der  hohen- 
zoUerschen  Verbrechen  voll  gemacht.  2.  Wir  geloben  im  An- 
gesichte des  frischen  Grabes  unseres  hingeschlachteten  Freundes 
und  Genossen,  mit  allen  uns  zu  Gebote  stehenden  Mitteln  den- 
selben an  den  schuldigen  Tyrannen  und  deren  Trols  blutig  zu 
rächen.  3.  Lieskes  Martyrium  hat  uns  aufs  neue  überzeugt,  dals 
unsere  Feinde  fluchwürdige  Barbaren  sind ,  gegen  welche  der 
Kampf  nicht  eher  eingestellt  werden  darf,  als  bis  sie  samt  und 
sonders  ausgerottet  wurden.  Nieder  mit  dem  Staat !  Zu  Boden 
mit  der  Kirche!  Her  mit  dem  Kapital!  Hoch  die  Anarchie! 
Es  lebe  die  soziale  Revolution!« 

Danach  trat  der  Gesangverein  »Freiheit«  vor  und  into- 
nierte in  brausenden  Akkorden  den  »Schlachtgesang«  und 
nach  einer  kleinen  Pause  den  »Völkerfreiheitssturm  ^)«. 


Elftes  Kapitel. 

Die  Propaganda  von  1880  bis  Ende  1884.    Anarchisten- 
ausweisungen bis  Ende  1884. 

Als  die  in  Bern  erscheinende  anarchistische  »Arbeiter- 
Zeitung«,  welche  den  Anarchisten  deutscher  Zunge  als  Organ 
dienen  sollte,  eingegangen  war,  konzentrierten  sich  die  An- 
archisten in  der  deutschen  Schweiz  mehr  und  mehr  um  Most 
und  sein  Blatt,  die  »Freiheit«. 

Im  Sommer  1880  wurde  an  die  Anarchisten  in  der  Schweiz 
ein  Rundschreiben  verschickt,  das  betonte,  die  Pflicht  zur  Agi- 
tation und  Propaganda  ruhe,  angesichts  der  Verhältnisse  in 
Deutschland,  fast  ausschliefslich  auf  den  Schultern  der  in  der 


0  Siehe  den  Bericht  in  der  «Freiheit«  vom  5.  Dez.  1885. 

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Elftes  Kapitel.    Propaganda  und  Anarchistenausweisungen  etc.  287 

Schweiz  lebenden  Genossen.  Diese  Pflicht  sei  aber  in  der 
Schweiz  nicht  mit  dem  wünschenswerten  Eifer  und  Gewissen- 
haftigkeit erftillt  worden,  was  der  lähmenden  und  erschlaffen- 
den Taktik  des  »Sozialdemokrat«  und  der  hinter  ihm  stehen- 
den Leute  zuzuschreiben  sei.  Dem  bedauernswerten  Zustande 
müsse  ein  Ende  bereitet  werden.  Es  dürfe  kein  deutscher 
junger  Arbeiter,  der  in  die  Schweiz  komme,  dieselbe  mehr 
verlassen,  ohne  eingehend  über  die  soziale  Frage  und  die 
aus  ihr  für  jeden  einzelnen  resultierenden  Pflichten  auf- 
geklärt zu  sein ,  um  selbst  wieder  aufklärend  in  jenen 
Kreisen  wirken  zu  können,  in  welche  er  nach  Deutschland 
zurückkehre.  Dabei  gelte  es  besonders,  solchen  Genossen  den 
revolutionären  Charakter  des  Sozialismus  voll  und  ganz  zum 
Bewufstsein  zu  bringen.  Dieses  Ziel  zu  erreichen,  heifse  es 
mit  vereinten  Kräften  wirken.  Zu  diesem  Behufe  sei  von  den 
Genfer  Gesinnungsgenossen  eine  Konferenz  der  Anarchisten 
vorschlagen  worden.  Die  Einladung  sei  an  die  anarchistischen 
Genossen  abgegangen.  Eingeladen  seien  auch  alle  die  Ge- 
nossen, die  sich  in  Vereinen  der  Schweiz  befinden,  bis  jetzt 
aber  noch  nicht  mit  den  Anarchisten  in  Verbindimg  stehen, 
aber  die  Absicht  haben,  künftighin  im  angedeuteten  Sinne  zu 
wirken.  Auf  Angabe  ihrer  Adresse  bei  der  Redaktion  der 
»Freiheit«  werde  ihnen  das  Nähere  brieflich  mitgeteilt  werden'). 
Die  Konferenz  fand  geheim  irgendwo  am  Genfersee  statt. 

Die  meisten  Sozialrevolutionären  Gruppen  der  deutschen 
Schweiz  schlössen  sich  der  im  Juli  1881  in  London  verein- 
barten anarchistischen  internationalen  Arbeiterassoziation  an. 
Anfangs  der  80er  Jahre  bildeten  sich  in  Zug,  Zürich,  Basel, 
St.  Gallen,  Winterthur,  Luzern,  Rorschach,  Bern  u.  s.  w. 
anarchistische  Gruppen  Mostscher  Richtung. 

In  Bern  wurden  im  Jahre  1882  die  anarchistischen  Mit- 
glieder des  deutschen  Arbeiterbildungsvereins  aus  dem  Verein 
ausgestofsen,  worauf  sie,  etwa  30  an  Zahl,  den  Arbeiterverein 
»Freiheit«  gründeten.  Von  der  Polizei  unbemerkt  und  un- 
belästigt,  bewegte  sich  der  Verein  »Freiheit«  ganz  offen.  In 
seinem  Vereinslokal  an  der  Aarbergergasse  befanden  sich,  zu 
einem  Gesamtbilde  vereinigt,  die  Photographien  aller  Mitglieder 
samt  den  Namen  der  einzelnen  photographisch  Aufgenommenen. 


0  'Freiheit«  vom  31.  Juli  1885. 

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288  Zweiter  Teil.  Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

Bei  den  im  Jahre  1885  erfolgten  Mafsnahmen  des  Bundesrates 
leisteten  die  Photographieen  der  Polizei  gute  Dienste. 

Im  August  1883  fand  in  der  Schweiz  an  einem  nicht  be- 
kannt gewordenen  Orte  eine  Geheimkonferenz  der  anarchistischen 
Gruppen  der  Schweiz  statt,  welche  sich  für  den  Anarchismus 
in  allen  seinen  Konsequenzen  erklärte.  Die  Resolution  lautete 
am  Schlufs:  »Wir  erklären  daher  jede  Bewegung,  welche  die 
Staatsidee  kultiviert,  als  ein  Hindernis  wahrhaft  kultureller 
Bestrebimgen.  Wir  erklären  ferner,  dafs  es  eine  Lüge  ist,  die 
heutige  Menschheit  sei  reif,  den  Befreiungskampf  mit  geistigen 
Waffen  führen  zu  können;  dafs  im  Gegenteil,  da  der  Kampf 
von  Seiten  der  herrschenden  Klassen  mit  allen  Mitteln  aufs 
grausamste  geführt  wird,  wir  naturnotwendigerweise  mit  den- 
selben Waffen  kämpfen  müssen,  und  jedes  Mittel,  welches  den 
Sturz  der  heutigen  Gesellschaft  herbeizuführen  im  Stande  ist, 
ims  gerecht  erscheint.  Genossen  aller  Länder!  Geknechtetes 
Proletariat!  Unterstützt  uns  in  unserem  Kampfe!  Tretet  ein 
für  unsere  Sache!  In  jeder  Hütte,  in  jeder  Werkstatt  müfst 
Ihr  unsere  Ideen  verteidigen!  Vereinigt  Euch  in  Gruppen? 
Zwei  Personen  mit  ganzer  Begeisterung  vermögen  mehr  zu 
tun,  als  Vereinsspielerei  von  tausend  Personen.  Tod  jeder 
Tyrannei!    Hoch  die  soziale  Revolution')!« 

Aufmerksam  wurde  man  in  Bern  erst  im  Februar  1884 
auf  den  Verein  »Freiheit«.  Der  Verein  hatte  auf  den 
16.  Februar  1884  eine  öffentliche  Versammlung  angekündigt 
mit  dem  Thema:  >Die  Arbeiterbewegung  in  Österreich  und 
die  letzten  Vorgänge  in  Wien.«  Peukert  aus  Wien,  Redakteur 
der  unterdrückten  »Zukunft«,  trat  auf.  Peukert  sagte  u.  a., 
über  den  Fall  Stellmacher  in  Wien  halte  sich  kein  vernünftiger 
Mensch  mehr  auf,  staunen  müsse  man  nur,  dafs  nicht  Dutzende 
von  solchen  Attentaten  in  Wien  vorkommen.  Die  volle 
rücksichtslose  Revolution  allein  werde  eine  bessere  Zukunft 
bringen.  Der  Massenkampf  sei  zu  umständlich,  die  Wissen- 
schaft gebe  die  richtigen  Mittel  an  die  Hand.  Dank  derselben 
(Dynamit  etc.)  setzen  sich  die  Arbeiter  nicht  mehr  selbst 
der  Gefahr  aus  und  seien  nichtsdestoweniger  im  stände,  ganze 
Massen  von  Menschen  zu  töten  —  ein  ganzes  Regiment 
Artillerie  zu  paralysieren.  Der  junge  Anarchist  Moritz  Schultze^ 


0  ^Freiheit«  vom  1.  September  1883. 

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Elftes  Kapitel.   Propaganda  und  Anarchistenausweisungen  etc.  289 

Schriftsetzer  in  Bern,  erklärte  die  Anarchisten  solidarisch  mit 
den  von  Stellmacher  und  Kammerer  begangenen  Verbrechen 
und  schilderte  die  Bedeutung  des  Geldes  für  die  revolutionäre 
Propaganda.  Jedes  Mittel  sei  erlaubt,  um  CJeld  für  die  Propa- 
ganda herbeizuschaffen'). 

Im  Bemer  Verein  > Freiheit«  hatte  der  Spengler  von  Kennel 
die  FtihrerroUe.  Kennel  und  Schnitze,  Falk  und  Lissa  hatten 
mit  Stellmacher  und  Kammerer  sehr  genaue  persönliche  Be- 
ziehungen. Eine  Reihe  von  Tatumständen  wurden  festgestellt, 
welche  der  Teilnahme  gleichkamen.  Die  Genannten  hatten 
den  schweizerischen  Behörden  zur  Entdeckung  der  Urheber 
der  Verbrechen  in  Wien  und  Umgebung  nicht  nur  keinen 
Beistand  geleistet,  sondern  vielmehr  gesucht,  die  Unter- 
suchungsorgane irre  zu  führen.  Infolgedessen  hat  der  Bimdes- 
rat  am  22.  März  1884  Friedrich  Philipp  von  Kennel  in 
Bern,  geboren  1852,  Spengler  aus  Schwegenheim  (Rhein- 
bayem),  Moritz  Schnitze,  geboren  1860,  aus  Cottbus  (Preufsen), 
Schriftsetzer  in  Bern,  und  Mathias  Lissa  aus  Celiw  (Böhmen), 
Schneider  in  Bern,  aus  der  Schweiz  ausgewiesen  =). 

Weitere  Ausweisungen  verfügte  der  Bundesrat  am  25.  Sep- 
tember 1885.  Eine  Reihe  von  Anarchisten  erklärten  sich  öffent- 
lich solidarisch  mit  den  von  den  Genossen  Stellmacher  (Zürich) 
und  Kammerer  (Bern)  begangenen  Verbrechen  und  forderten 
in  der  »Freiheit«  und  in  Flugblättern  zu  neuen  Verbrechen 
auf.  Sie  nahmen  femer  teil  an  dem  in  der  Schweiz  vielfach 
verbreiteten  Manifest  »Zum  Gedächtnis  an  den  tapferen,  opf er- 
mutigen, getreuen  Genossen  Hermann  Stellmacher«.  Der  Bericht 
des  eidgenössischen  Justizdepartements  vom  24.  September  1884 
bemerkte,  die  betreffenden  Anarchisten  seien  als  für  die  öffent- 
liche Sicherheit  gefährliche  Individuen,  als  Teilnehmer  an  einem 
verbrecherischen  internationalen  Komplott  zu  betrachten  und 
strafrechtlich  zu  verfolgen.  Die  blofs  kantonale  Ausweisung 
der  Anarchisten  würde  unwirksam  sein  3).  Von  der  Aus- 
weisung aus  der  Schweiz  wurden  betroffen:  Karl  Theodor 
Weifs,  geboren  1864,  Spengler  aus  Dresden,  Franz  Grob-Senger, 


')  Bericht  der  «Neuen  Zürcher  Zeitung*  vom  19.  Febr.  1884. 
*)  «Bundesblatt.  1884,  IL,  S.  233,  ferner  v.  Salis,  Bundesrecht, 
IV.,  S.  68. 

3)  V.  Salis,  Bundesrecht,  IV.,  S.  68. 

Langhard,  Die  anarchistische  Bewegung  in  der  Schweiz.  19 

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OF  THE 

ÜNIVERSITY 


290  Zweiter  Teil.  Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

geboren  1852,  Schreiner  aus  Leitmeritz  (Böhmen),  Franz  Stieg- 
litz, geboren  1862,  Schreiner  aus  Pulgram  (Mähren),  Jakob 
Lederer -Haberkorn,  geboren  1856,  Schneider  aus  Nemcic 
(Böhmen),  Leopold  Zickbauer-Müchinger,  geboren  1835,  Korb- 
macher aus  Donawitz  (Steiermark),  Julius  Mtick,  geboren  1862, 
Taglöhner  aus  Stemberg  (Mähren). 

Als  am  19.  August  1884  in  Basel  wegen  Verbreitimg 
von  Druckschriften,  worin  zu  Verbrechen  aufgefordert  wurde, 
wie  sie  von  Stellmacher  und  Kammerer  verübt  worden  waren, 
eine  Haussuchung  angeordnet  wurde,  ward  ein  Individuum 
verhaftet,  welches  sich  Wladimir  Waroffski  aus  Rufsland  nannte 
und  in  verschiedenen  Korrespondenzen  mit  dem  Namen  Hamlet 
unterzeichnet  hatte.  Waroffski  besafs  im  Momente  der  Ver- 
haftung einen  scharfgeladenen  Revolver  und  zwei  Kistchen 
mit  Bestandteilen  zur  Herstellung  explodierbarer  Stoffe.  Er 
erwies  sich  als  identisch  mit  einem  angeblichen  Emil  Rühle, 
Bildhauer  aus  Ulm,  welcher  kurz  vorher  zu  Basel  unter  ver- 
dächtigen Umständen  sich  in  ein  Haus  eingeschlichen  hatte  und 
zu  drei  Monaten  Gefängnis,  verbunden  mit  Kantonsverweisung, 
verurteilt  worden  war.  Die  Identität  dieses  Anarchisten  konnte 
übrigens  nicht  festgestellt  werden;  alle  und  jede  Aufschlüsse 
verweigerte  er,  und  die  Namen,  die  er  angab,  erwiesen  sich 
als  falsch.  Dieser  angebliche  Wladimir  Waroffski  aus  Rufsland 
oder  Emil  Rühle  aus  Ulm,  vulgo  Hamlet,  wurde  vom  Bundes- 
rat auf  Antrag  der  Basler  Regierung  am  17.  November  1884 
aus  der  Schweiz  ausgewiesen^). 

Josef  Kaufmann  von  Bludenz  (Vorarlberg),  geboren  1841, 
Mechaniker,  war  ein  intimer  Freund  Mosts  und  Berater  der 
Frau  Stellmacher,  er  besorgte  den  Vertrieb  der  Mostschen 
»Freiheitf. 

Johann  Neve,  von  Ullvesbüll  (Schleswig),  geboren  1846, 
stand  ebenfalls  in  freundschaftlicher  Verbindung  mit  Stell- 
macher. In  Deutschland,  Österreich  und  England  wegen  an- 
archistischer Umtriebe  in  Anklagezustand  versetzt,  wandte 
er  sich  nach  Zürich^). 

Peter  Hauser  von  Tuttlingen  (Württemberg),  geboren  1859, 
Messerschmied,  war  bei  der  Expedition  der  Mostschen  >Frei- 


0  -Bundesblatt«  1884,  IV.,  S.  311. 
»)  »Bundesblatt«  1884,  IV.,  S.  694. 


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Zwölftes  Kapitel.  Gerichtl.  Untersuchung  anarch.  Umtriebe  etc.   291 

heit'<    und  bei   der  Verbreitung  des  Stellmacher -Aufrufes  be- 
teiligt. 

Die  drei  genannten  in  Zürich  wohnhaften  Anarchisten  er- 
klärten sich  öffentlich  als  solidarisch  mit  den  von  Stellmacher  und 
Kammerer  begangenen  Verbrechen,  lobten  sie  und  forderten 
ihre  Parteigenossen  zur  Nachahmung  des  Beispiels  auf.  Neve 
führte  die  falschen  Namen  Jean  Court,  Emest  Stevens,  Peter 
Jensen  und  Piotra  Warchatowskiego.  Bei  Kaufmann  förderte 
eine  Haussuchung  Pulver  und  Bestandteile  zur  Herstellimg 
explodierender  Stoffe  zu  Tage.  Der  Bundesrat  wies  die  drei 
am  15.  Dezember  1884  auf  Antrag  der  Zürcher  Regierung 
aus '). 


Zwölftes  Kapitel. 

Die  gerichtliche  Untersuchung  über  die  anarchistischen  Umtriebe 
und  die  Bedrohung  des  Bundesratshauses  im  Jahre  1885^). 

Am  25.  Januar  1885  wurde  in  St.  Gallen  ein  Brief  der 
Post  übergeben,  adressiert  »Herrn  Bundespräsident  Schenk 
Bemc.  Der  mit  Nummer  5  unterzeichnete  Brief  enthielt  u.  a. 
folgende  Sätze: 

>  Schon  seit  der  Ausweisung  des  Anarchisten  Schulze  hegten 
wir  den  Plan,  das  Bundesrathaus  während  einer  Sitzung  des 
vollzählig  anwesenden  Bundesrates  in  die  Luft  zu  sprengen. 
Die  Ausweisung  von  Neve  (Nr.  4)  machte  den  Plan  zum  Be* 
schlufs.  Sofort  meldeten  sich  17  Genossen  zur  Ausführung  der 
Tat.  Das  nötige  Sprengmaterial,  genug,  um  ganz  Bern  zu 
vernichten,  wurde  aus  Österreich  beschafft,  d.  h.  die  dortigen 
Genossen  beziehen  es  von  New  York,  und  dieses  Material  liegt 
momentan  in  der  Bundesstadt  selbst  und  harrt  nur  des  Befehls 
von  Nr.  1,   um  an  seinen  Bestimmungsort  plaziert  zu  werden 


0  Neve  half  Most  auf  jede  Weise  bei  der  Herausgabe  der 
»Freiheit«  in  London.  Im  Jahre  1887  wurde  er  vom  Reichsgericht 
in  Leipzig  wegen  Hochverrats  zu  15  Jahren  Zuchthaus  verurteilt. 
Im  Dezember  1896  starb  er  im  Zuchthause  von  Moabit  bei  Berlin. 
Siehe  »Freiheit'  vom  31.  Dezember  1896. 

*)  Quelle :  Bericht  des  eidgenössischen  Generalanwaltes  über  die 
anarchistischen  Umtriebe  in  der  Schweiz.  »Bundesblatt«  1885,  III., 
S.  537  ff. 

19* 

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292  Zweiter  Teil.  Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

und  seine  entsetzliche  Arbeit  zu  verrichten.  Der  betreffende 
Genosse  versichert,  ohne  alle  Gefahr  für  ihn  selbst  den  Dynamit 
legen  und  vermittelst  einer  Ztinduhr  zur  Explosion  bringen  zu 
können. 

Mich  schaudert  bei  dem  Gedanken,  ein  Mitwisser  und  Mit- 
helfer  des  furchtbaren  Verbrechens  zu  sein,  ich  lege  daher  auf 
das  Drängen  meines  lieben  Weibes  dieses  Geständnis  ab. 
Glauben  Sie  ja  nicht,  dafs  die  Genossen  wenig  Mitglieder 
zählen.  Sie  werden  erschrecken  ob  der  grolsen  Zahl,  welche 
sich  vereidet  haben,  an  allen  Behörden  blutige  Rache  za 
nehmen,  welche  Genossen  durch  Gefängnis  oder  Ausweisimg^ 
bedrängen.  Ebenso  täuscht  man  sich  in  den  Mitteln.  Wir  er- 
pressen grofse  Summen  von  reichen  Leuten  durch  Drohungen, 
und  wir  erhalten  sozusagen  stets  das  Geld,  wenn  nicht,  so  fällt 
derjenige,  welcher  sich  weigert,  durch  Blei  oder  Stahl.  Heil- 
bronner,  Eisert  und  Kran(?)  sind  solche  Opfer  geworden,, 
andere  werden  in  nächster  Zeit  folgen.  Ebenso  ist  ein  Attentat 
geplant  gegen  den  Polizeichef  von  Madai  in  Berlin  und  auf 
drei  Polizisten  in  Hamburg. 

Einer  der  ersten  Anarchisten  befindet  sich  im  Kanto» 
Thurgau,  und  dies  ist  vielleicht  der  gefährlichste,  da  er  der 
intelligenteste  ist  (Nr.  2).    Nr.  1  befindet  sich  zur  Zeit  in  Wien. 

Ich  mache  Sie  noch  darauf  aufmerksam,  dafs  der  Brief-^ 
Wechsel  der  Mitglieder  stets  indirekt  geführt  wird,  hauptsäch- 
lich durch  Dienstmädchen  und  öffentliche  Dirnen.  Ebenso  sind 
die  Sprengstoffe  mit  Arbeitereffekten,  Kleider,  Efsware  be- 
zeichnet und  gelangen  an  völlig  unverdächtig  scheinende  Per-^ 
sonen  und  von  da  erst  ans  Ziel. 

Lassen  Sie  das  Bundesratshaus  Tag  und  Nacht  bewachen,, 
wehren  Sie  jeder  fremden  Person  den  Eintritt,  aber  vorsichtig, 
da  alle  Genossen  mit  Waffen  xmd  Schwefelsäure  versehen  sind.c 

Diesem  Briefe  folgte  ein  zweiter,  unter  der  Adresse  »Herrn 
Bundesrat  Schenk  Bemc  am  1.  Februar  1885  in  Frauenfeld 
ambulant  aufgegeben.  Der  Brief,  von  derselben  Hand  ge- 
schrieben wie  der  erste,  enthielt  die  Mahnung,  die  Postpakete 
einer  genauen  Untersuchung  zu  unterwerfen,  hauptsächlich  auf 
Frauenzimmer  achtzugeben,  das  Lokal  auf  der  Hauptwache 
von  Zeit  zu  Zeit  zu  untersuchen  und  die  hintere  Hausttire  des 
Bundesratshauses  von  inwendig  fest  zu  verrammeln;  er  teilte 
mit,  dafs  ein  Teil  des  Sprengstoffes  »gesternt  von  der  Läng- 


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Zwölftes  Kapitel.  Gerichtl.  Untersuchung  anarch.  Umtriebe  etc.   293 

^asse  in  die  Metzgergeisse  geschafft  worden  sein  solle,  und 
■dals  zunächst  die  jetzigen  Vorsichtsmafsregeln  genügten.  Der 
Brief  schlofs  mit  den  Worten: 

»Ich  bitte  Sie,  die  Hamburger  Polizei  schnellstens  zu 
i?^arnen,  ebenso  von  Madai.« 

Nicht    lange    nachher    erhielt    der    Bundesrat   einen    am 
4.  Februar   1885  in  Winterthur  der  Post  übergebenen  Brief 
folgenden  Inhalts: 
»Tit.! 

Nach  Beschlufs  des  Exekutivkomitees  wird  die  Sprengung 
des  Bundespalastes  in  Bern  unfehlbar  im  Laufe  dieses  Monats 
stattfinden.     Zittert ! 

Februar  1885.  X.« 

Am  17.  Februar  schrieb  der  Warner  wieder  von  Frauen- 
ield  aus  an  Herrn  Bundesrat  Schenk: 

»Das  Ihnen  enthüllte  Verbrechen  ist  momentan  aufgegeben, 
,wir  wollen  uns  doppelt  rächen^,  sagte  Nr.  2.  Es  ist  möglich, 
■dafs  sich  noch  Briefe  vorfinden  in  Bezug  auf  diese  Sache, 
«iner  wenigstens  wurde  nicht  abgeholt.  Betreffender  Genosse, 
dem  die  Ausführung  übertragen,  besitzt,  so  viel  ich  weifs,  drei 
Pässe,  einer  lautend  auf  Jakob  Müller  in  Crefeld,  zwei  lautend 
auf  Gerhard  Lieseregg  von  Prag  und  drei  lautend  auf  Christian 
Delle  von  Mühlhausen,  der  wirkliche  Name  ist  mir  selbst  un- 
t)ekannt.  Verschiedene  Briefe  gingen  teils  direkt,  teils  indirekt 
an  diese  Adressen  ab,  enthaltend  Instruktionen.  Einer  ging 
nach  Wabern  (poste  restante),  ein  anderer  soll  nach  Bümpliz 
adressiert  worden  sein.  Nachdem  uns  bekannt  geworden,  dafs 
man  uns  auf  der  Spur,  blieben  drei  Briefe  unabgeholt  (einst- 
weilen), und  es  ist  möglich,  dafs  sich  in  Wabern  oder  Bümpliz 
ein  solcher  Brief  auf  die  eine  oder  andere  Adresse  lautend 
vorfindet.« 

Weiter  hiefs  es  in  dem  Briefe: 

»Unterlassen  Sie  aber  nicht  auf  alle  Arbeiterverbände  ein 
wachsames  Auge  zu  halten,  den  Grütliverein  nicht  aus- 
genommen, denn  auch  Nummer  2  ging  aus  diesem  hervor, 
angespornt  durch  andere  Mitglieder.  Zudem  teile  ich  Ihnen 
mit,  dafs  ein  schweizerischer  Artillerieoffizier  (Leutnant)  die 
Beschaffimg  des  Sprengmaterials  übernommen,  und  dafs  dieser 
der  erste  war,  welcher  solch  teuflische  Pläne  bei  unseren  Ge- 
nossen aufbrachte.« 


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294  Zweiter  Teil.  Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

I  I  Bei  den  auf  den  Postbureaux  in  der  Umgebung  von  Bern 
angestellten  Nachforschungen  fand  sich  in  Wabern  ein  Brief 
vor  mit  der  Adresse:  »Herrn  Jakob  Müller,  Kaufmann,  Post- 
restant  Wabern  bei  Bern.«  Der  Brief  trug  den  Poststempel 
Winterthur,  31.  Januar  1885,  und  wurde  amtlich  geöffnet.  Er 
lautete : 

»An  Genosse  8. 
Du  findest  das  nötige  Geld  am  besagten  Platz.  Punkto 
Benehmen  fahre  in  der  Weise  fort,  wie  es  bis  dato  geschehen. 
Htite  dich,  in  die  Nähe  des  Bundesratshauses  zu  gehen.  Wenn 
Marie  mitkommt,  kann  es  nicht  fehlen,  du  brauchst  es  nur  an 
den  genau  bezeichneten  Platz  zu  legen.  Verwechsle  ja  die 
beiden  Büchsen  nicht.  Wie  die  Hunde  uns  aufspüren  konnten, 
ist  mir  nicht  klar,  aber  nur  so  fortgefahren,  wir  haben  die 
verdammten  Bestien  nun  alle  in  der  Falle.  Richte  ja  die  Ztind- 
ühr  gut,  sowie  nebenbei: 


Dann  hast  du  also  30  Mi- 
nuten Zeit. 

Nimm  dich  bei  der  Münze 
in  acht,  dafs  du  die  Genossen 
nicht  verlierst.  Du  schlägst 
diesen  Weg  ein: 


Aare 


riw^^  7 


Bevor  du  Briefe  holst,  geh  zu  Marie  oder  Luise,  und 
sieh,  ob  alles  in  Ordnung.  An  Nimimer  5  mache  keine 
Meldung,  das  dumme  Vieh  ist  ein  Feigling.  Den  Schlüssel 
zum  linken  Tor  vom  Rathaus  wirst  du  empfangen  haben? 
Wenn  man  dich  erwischt,  so  töte,  so  viel  du  kannst,  imd  zu- 
letzt dich  selber,  wie  verabredet.  Sobald  in  der  Lorr.  das 
Feuer  ausgebrochen,  eilst  du  zur  Tat. 


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Zwölftes  Kapitel.  Gerichtl.  Untersuchung  anarch.  Umtriebe  etc.  295 

Du  kennst  den  Lohn,  wenn  es  dir  gelingt. 
Also  fünf  Wochen  nichts  berichten. 
Glück  zur  guten  Sache!! 

Nummer  2.« 

Der  Bundesrat  fafste  am  26.  Februar  1885  den  Beschlufs, 
eine  strafrechtliche  Untersuchung  »gegen  diejenigen  Individuen 
zu  eröffnen ,  die  auf  schweizerischem  Gebiete  zur  Begehung 
von  gemeinen  Verbrechen  im  In-  oder  Auslande  aufgefordert 
oder  auf  andere  Weise  versucht  haben,  die  verfassungsmäfsige 
Ordnung  und  die  innere  Sicherheit  des  Landes  zu  stören c 

Das  eidgenössische  Postdepartement  richtete  am  10.  März 
1885  folgendes  konfidentielle  Kreisschreiben  an  alle  Poststellen 
und  Telegraphenbureaux :  »Es  ergeht  hiermit  an  sämtliche 
Poststellen  und  Telegraphenbureaux  der  Schweiz  die  Weisung, 
den  Justizbean^ten  in  der  Untersuchung,  betreffend  die  an- 
archistischen Umtriebe,  nämlich  Herrn  Generalanwalt  National- 
rat Müller  aus  Bern  und  den  Herren  Untersuchungsrichtern 
Advokat  J.  Dedual  aus  Chur  und  Advokat  Louis  Berdez  aus 
Lausanne,  jede  von  ihnen  gewünschte  Auskunft  über  den 
Post-  und  Telegraphenverkehr  bestimmter  Personen  sofort  zu 
erteilen  und  Beschlagnahmeverftigtmgen  in  Bezug  auf  Post- 
gegenstände oder  Telegramme,  deren  Adresse  oder  Herkunft 
von  einem  der  genannten  Justizbeamten  genannt  wird,  Folge 
zu  leisten.«  Kein  schweizerisches  Blatt  hatte  Kenntnis  von 
dem  vertraulichen  Erlafs,  die  erste  Nummer  des  von  Genf 
nach  Paris  ausgewanderten  »R^volt^«  veröffentlichte  ihn. 

1.    Die  ersten  Mafsnahmen. 

Am  27.  Februar  morgens  früh  erfolgten  in  Bern  24,  in 
St.  Gallen  7  Verhaftungen  nebst  Haussuchungen.  Bei  den 
Verhören  logen  die  Anarchisten  arg,  was  die  Untersuchung 
erschwerte.  Die  Untersuchung  in  Bern  mit  Bezug  auf  das 
Attentat  auf  das  Bundesratshaus  fiel  negativ  aus.  In  St.  Gallen 
hatten  sich  ebenfalls  keine  Anhaltspunkte  ergeben,  die  auf 
das  Bestehen  eines  Komplottes  gegen  das  Bundesratshaus  hin- 
wiesen. 

Als  der  gefährlichste  und  tätigste  unter  den  St.  Galler 
Anarchisten  galt  der  in  Rorschach  wohnende  Seilergeselle 
Josef  Klinger  von  Aulsig  (Böhmen),  ein  entschlossener  unä 
verwegener  Kamerad;   er   hatte   kurz  nach  seiner  Verhaftung 


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296  Zweiter  Teil.  Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

von  dem  berüchtigten  Anarchisten  Knauerhase  in  London 
75  Frcs.  »für  eine  Reise c  erhalten'). 

Verhaftet  wurde  aufserdem  Martin  Etter,  Schreiner  aus 
Göttingen,  doch  bald  wieder  in  Freiheit  gesetzt.  Unter  den 
Verhafteten  befand  sich  femer  Johann  Dorst  in  Niederuzwyl, 
Maschinenschlosser  aus  Jedlersee  bei  Wien. 

Zu  den  Verhafteten  zählte  weiter  Josef  Koubsky  aus  Jedla 
in  Österreich,  Drechsler  in  St.  Gallen,  der,  im  Frühling  1884 
wegen  anarchistischer  Umtriebe  aus  Österreich  ausgewiesen, 
sich  in  St.  Gallen  der  anarchistischen  Gruppe  anschlofs.  Er 
hatte  einen  Revolver  imd  besals  eine  ziemliche  Anzahl  anar- 
chistischer Zeitungen.  Zu  den  eifrigen  Verfechtern  anar- 
chistischer Grundsätze  gehörte  femer  Jakob  Wackenreuter  aus 
Neustadt  a.  d.  Saale,  Schneider  in  St.  Gallen. 

Wegen  anarchistischer  Tätigkeit  war  Brilitzki  aus  Wien 
ausgewiesen  worden,  er  führte  von  St.  Gallen  aus  eine  lebhafte 
Korrespondenz,  die  er  sorgfältig  geheim  hielt.  Brilitzki  war 
eines  der  hervorragendsten  Mitglieder  der  ostschweizerischen 
Gruppe.  Zohnradniczeck  schmuggelte  die  »Freiheit«  nach 
Österreich. 

In  Luzern  waren  der  Schuster  Peters  aus  Mölln  in  Lauen- 
burg und  Zigarrenmacher  Jakob  Bertschi  von  Dürrenäsch 
(Aargau)  lange  Zeit  rührige  Agenten  der  »Freiheit«  und  be- 
kannt als  Anarchisten  extremster  Richtung. 

Man  hatte  in  St.  Gallen,  Bern,  Zug,  Luzern  und  an 
einigen  anderen  Orten  Einsicht  in  die  Organisation  und  den 
Bestand  anarchistischer  Gruppen  gewonnen,  von  einem  Kom- 
plotte gegen  das  Bundesratshaus  dagegen  keine  sichere  Spur 
gefunden.  Die  Indizien,  dafs  an  dem  Attentate  auf  das 
Bundesratshaus  doch  etwas  sei,  schienen  sich  zu  mehren.  In 
der  »Freiheit«  vom  2L  Februar  1885  stand  folgender  Artikel: 

»An  die  Oberordnungsbanditen  der  verschiedenen  Länder 
Europas  ist  unlängst  folgende  Proklamation  geschickt  worden : 

Hütet  Euch!  Eure  Konterrevolution  ist  nutzlos.  Ihr  habt 
die  freie  Schweiz  zu  einem  niederträchtigen  Pakt  gezwungen 
und  wollt  gleichzeitig  England  den  Puls  fühlen.    Hütet  Euch ! 


0  Nach  einer  Notiz  der  »Freiheit«  vom  22.  Mai  1886  ist  Klinger 
von  den  österreichischen  Gerichten  wegen  Hochverrats  zu  12  Jahren 
Zuchthaus  verurteilt  worden. 


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Zwölftes  Kapitel.  Gerichtl.  Untersuchung  anarch.  Umtriebe  etc.  297 

In  England  dynamitert  es  bereits  gewaltig.  Die  Schweiz  kann 
uns  nicht  entgehen.  Auch  in  anderen  europäischen  Haupt- 
städten haben  wir  unsere  Vorkehrungen  getroffen.  Die  Fenier 
und  die  Franzosen,  die  deutschen  und  die  schweizerischen  An- 
archisten sind  Brüder.  Einer  für  alle  und  alle  für  einen !  Unser 
Vaterland  ist  die  Welt.  Der  Palast,  in  welchem  Euer  Vertrag 
abgekartet  und  unterzeichnet  wurde,  soll  solchem  Zwecke  nie- 
mals wieder  dienen.  Die  Anarchisten  werden  auf  dem  Platze, 
wo  er  steht,  Salz  streuen  und  die  Erde  umpflügen. 

Allgemeines  Wutschnauben,  diktiert  von  heidenmäfsiger 
Angst,  hat  sich  seitdem  auf  der  ganzen  Linie  der  Reaktionäre 
hören  lassen.  So  ist  es  recht.  Die  Sippschaft  darf  nicht  mehr 
zur  Ruhe  kommen.« 

In  der  bei  einer  Haussuchung  aufgefundenen  Nummer  7 
des  »Rebell«  vom  Dezember  1884  konnte  man  lesen: 

»Die  Mameluken  der  schweizerischen  Bourgeoisie  sinken 
täglich  tiefer  und  tiefer.  Seit  Monaten  sitzen  in  Zürich  unsere 
Genossen  Kaufmann,  Stevens  in  Untersuchung,  ohne  dafs  den- 
selben etwas  Strafbares  nachgewiesen  werden  konnte.  Selbst 
der  Staatsanwalt  sab  sich  veranlafst,  das  von  der  Polizei  be 
gehrte  Strafverfahren  zurückzuweisen,  bis  auf  das  Drängen 
von  oben  herab  eine  Verhandlung  inszeniert  und  die  An- 
geklagten freigesprochen  wurden.  Wie  wir  erfahren,  sind 
die  Genossen  Kaufmann  und  Stevens  abermals  und  zwar  sofort 
nach  ihrer  Freilassung  verhaftet  worden.  Diese  Schurkerei 
übersteigt  alles,  was  das  elende  Bedientengesindel  der  euro- 
päischen Reaktion  bis  dato  geleistet.  Es  ist  Zeit,  dals  auch 
da  einmal  eine  nachdrückliche  Antwort  erfolgt,  welche  jeden- 
falls nicht  lange  auf  sich  warten  lassen  wird.« 

Bei  Paul  Schnitze  in  Genf  fand  man  einen  Brief  seines  aus 
der  Schweiz  ausgewiesenen  Bruders  Moriz,  datiert  New  York 
den  5.  Nov.  1884,  mit  der  Notiz:  »In  deinem  letzten  Briefe  an  Most 
hast  du  dich  ja  in  wenig  erfreulicher  Weise  über  die  künftige 
Situation  der  Schweizer  Genossen  ausgelassen.  Über  diese  von 
Euch  nunmehr  zu  beobachtende  Vorsicht  wird  schliefslich  das 
Ganze  einschlafen!  Oder?  Meiner  Ansicht  nach  mülste  der 
Provokation  von  Seiten  des  schweizerischen  Bundesrates  ein 
Dämpfer  aufgesetzt  werden.« 

Am  1.  März  erhielt  Bundesrat  Schenk  einen  »St.  Gallen, 
Februar  1885«  datierten,  am  1.  März  morgens  8  Uhr  in  Winter- 


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298  Zweiter  Teil.  Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

thur  zur  Post  gegebenen  Brief,  augenscheinlich  herrührend  von 
dem  ersten  Warner  und  lautend: 

»St.  Gallen,  Februar  1885. 
Tit. 
Der  neue  provisorische  VoUziehungsausschufs  der  schweize- 
richen  Anarchisten  hat  gestern  folgende  Beschlüsse  gefafst: 

(Wörtlich.)  1.  Auf  die  Entdeckung  des  Verräters  der 
guten  Sache  sind  4000  Frcs.  ausgesetzt,  auf  dessen  Vernich- 
tung 2000  Frcs. 

2.  Wenn  die  Zahl  der  Ausweisungen  sich  vermehrt,  so 
verfallen  sämtliche  Mitglieder  des  Bundesrates,  sowie  Anwalt 
Müller  in  Bern,  Dedual  von  Chur  und  Berdez  von  Lausanne 
der  Todesstrafe. 

3.  Die  Vollzieher  der  Strafe  werden  durch  das  Los  be- 
zeichnet. 

4.  Die  Sprengung  des  Bundesratshauses  ist  durchzu- 
führen. 

5.  Die  Vollzieher  werden  durch  das  Los  bezeichnet.  Sie 
erhalten  ihre  Instruktion  von  27  und  43. 

6.  Das  neue  Verkehrsreglement  tritt  am  L  März  in  Kraft. 

7.  Die  Beschaffung  des  Sprengmaterials  wird  auf  16  über- 
tragen. 

8.  Geld,  Pässe  und  Material  kann  an  den  bisherigen  Orten 
erhoben  werden. 

Weitere  Einzelheiten  wurden  uns  nicht  mitgeteilt,  sie 
bleiben  einstweilen  Geheimnis  des  Vollziehungsvorstandes.  Es 
herrscht  unter  den  Genossen  unheimliche  Rührigkeit.  Ich  will 
mein  Möglichstes  tun,  Unglück  zu  verhüten,  aber  suchen  Sie 
um  Gottes  willen  meine  Spur  nicht,  es  wäre  mein  sicherer  Tod. 
Ich  fühle  meine  Schuld,  ich  will  sie  sühnen  auf  diesem  Wege. 
Ich  will  die  Bedrohten  warnen,  ich  will  Verbrechensanschläge 
vereiteln,  aber  ich  darf  mich  nicht  nennen,  sonst  bin  ich  un- 
rettbar verloren.  Sie  werden  die  gefährlichsten  Genossen  nicht 
so  leicht  in  Ihre  Gewalt  bekommen,  weil  sie  nie  an  öffent- 
lichen Versammlungen  teilnehmen,  die  Organisation  ist  so 
raffiniert,  dals  es  einem  gewiegten  Detektiv  schwer  fiele,  sie 
genau  zu  ergründen;  die  Verhaftungen,  welche  Sie  vor- 
genommen, sind  zum  grofsen  Teil  für  uns  gleichgültig, ^erst 
wenn  Sie  die  richtigen  belästigen,  und  einen  davon  haben  Sie, 
so  wird  Beschluls  2  vollzogen. 


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Zwölftes  Kapitel.  Gerichtl.  Untersuchung  anarch.  Umtriebe  etc.  299 

Haussuchungen  werden  nie  viel  zu  Tage  fördern,  weil 
kein  Genosse  die  Sache  betr.  Papiere  und  Material  bei  sich  auf- 
bewahren darf. 

Most  treibt  mit  aller  Kraft  daran,  nicht  nur  mit  Dynamit, 
sondern  besonders  auch  mit  Feuer  zu  (operieren^  überall  an 
allen  Ecken  Furcht  und  Entsetzen  einzuflöfsen. 

Sind  Ihnen  an  den  im  letzten  Briefe  bezeichneten  Orten 
keine  Briefe  in  die  Hände  gefallen?  Wenn  ja,  so  lassen  Sie 
mich  es  wissen,  dann  müssen  anderwärts  auch  noch  solche 
sein,  weil  an  den  gleichen  Genossen  im  ganzen  sieben  Kor- 
respondenzen abgegangen  sind,  wovon  er  nur  drei  abholen 
konnte,  weil,  wie  er  selbst  sagte,  man  ihm  jedenfalls  auf  den 
Fersen  war.  Lassen  Sie  ja  nichts  verlauten,  dafs  Ihnen  Briefe 
in  die  Hände  gespielt  worden,  man  könnte  mir  auf  die  Fährte 
kommen,  weil  nur  etwa  fünfzehn  Genossen  wissen,  wohin  jene 
Briefe  spediert  wurden. 

Sollte  ich  dennoch  verraten  werden,  so  werden  Sie  mich 
nicht  lebend  erwischen.  Lieber  will  ich  mich  selbst  töten,  als 
durch  Genossen  ermordet  werden.« 

Am  3.  März  wurde  in  Paris  ein  Brief  an  den  Bundesrat 
der  Post  übergeben,  überschrieben: 

»Les  repr^sentants  des  comit^s  anarchistes  et  r^volution- 
naires  de  Paris  au  conseil  federal  suisse.« 

Der  Brief  enthält  u.  a.  folgende  Stellen: 

»Noch  ist  es  Zeit,  treiben  Sie  uns  nicht  zum  Äufsersten, 
stellen  Sie  die  angeordnete  Untersuchung  ein  und  geben  Sie 
ihr  unter  keinen  Umständen  Folge,  denn  Sie  würden  damit 
Ihr  Todesurteil  aussprechen. 

Wir  können  Ihnen  sagen,  dals  alle  Vorsichtsmafsregeln 
nichts  nützen  werden  und  dafs  unser  Wille  an  dem  Tage,  den 
wir  bestimmen,  vollzogen  werden  wird.  Euer  Präsident  mag 
sich  lange  mit  zahlreichen  Wachen  umgeben,  er  wird  wie  ein 
Htmd  sterben,  denn  wir  werden  seinen  Palast  in  die  Luft 
sprengen.  Wir  haben  schon  erfahrenere  Polizei  getäuscht,  als 
die  Ihrige.  Geben  Sie  daher  acht.  Machen  Sie  nicht  die 
Polizisten  Bismarcks,  Sie  haben  eine  edlere  Aufgabe  zu  er- 
füllen. Geben  Sie  uns  das  Asyl,  auf  welches  wir  ein  Recht 
haben,  und  reichen  Sie  uns  die  Bruderhand.  Dann  werden 
wir  mit  Ihnen  sein.  Wenn  Sie  sich  aber  als  unsere  Feinde 
erklären,  dann  wird  Ihr  Schicksal  schrecklich  sein! 

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300  Zweiter  Teil.  Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

Noch  ist  es  Zeit.  -Zeigen  Sie,  dafs  Sie  nicht  ebenfalls 
Unterdrücker  des  Volkes  sind. 

Ihr  Schicksal  ist  in  Ihren  Händen,  Sie  haben  zu  ent- 
scheiden. 

Wir  hoffen  für  Sie,  dafs  wir  nicht  genötigt  sein  werden, 
Sie  energischer  zu  mahnen.« 

Am  12.  März  langte  in  Bern  ein  fernerer  Brief  an, 
datiert  »New  York,  25.  IL  85«,  unzweifelhaft  am  26.  Februar 
in  New  York  der  Post  übergeben,  an  Bundesrat  Ruchonnet 
adressiert  und  in  schlechtem  Französisch  geschrieben.  Der 
Schreiber  dieses  Briefes  erklärte,  dafs  er  »weder  Anarchist, 
noch  Sozialist,  noch  ein  unglücklicher  Unzufriedener«  sei,  dafs 
er  aber  seit  zwei  Jahren  einer  geheimen  Gesellschaft  angehöre, 
deren  Namen  nicht  bekannt  sei  und  die  nur  etwa  zwanzig 
Mitglieder  in  der  ganzen  Schweiz  zähle.  Er  habe  sich  in  den 
Verband  dieser  Übeltäter  aufnehmen  lassen,  indem  er  sich  ge- 
stellt habe,  als  sei  er  mit  ihnen  einverstanden,  und  weil  er 
beabsichtige,  ein  Buch  über  verschiedene  geheime  Gesellschaften 
zu  schreiben.  Nachdem  er  mm  aber  täglich  von  der  Aus- 
breitung des  Anarchismus  in  der  Schweiz  gelesen  habe,  fühle 
er  sich  als  Schweizerbürger  gezwungen,  verschiedene  Mit- 
teilungen zu  machen,  um  womöglich  Unglück  zu  verhüten  und 
die  schlechten  Pläne  jener  Elenden  zu  durchkreuzen. 

Die  gröfste  Zahl  jener  Leute  sei  in  Zürch  und  Genf  und 
an  ersterem  Orte  sei  das  Hauptbureau.  Es  seien  meist  Deutsche 
oder  Österreicher. 

Mit  Bezug  auf  die  angedrohte  Sprengung  des  Bundes- 
palastes könne  er  folgendes  sagen:  Es  sei  dieser  Beschlufs 
schon  seit  ziemlich  langer  Zeit  gefafst  worden,  aber  der 
Moment  zur  Ausführung  sei  noch  nicht  gekommen.  Ein  wie 
ein  Gentleman  gekleideter  Deutscher  mit  blondem  Bart  und 
Schnurrbart,  ziemlich  grofs  und  stark,  sei  mit  der  Ausführung 
betraut  gewesen.  Sollte  man  seit  seiner  (des  Briefschreibers) 
Ankunft  in  Amerika  einen  andern  beauftragt  haben,  so  werde 
er  es  in  kurzem  melden  können.  Der  Betreffende  werde  die 
Sprengmaschine  in  einer  kleinen  Tasche  (porte-poche)  oder 
vielleicht  unter  seinem  Hute  tragen.  Er  sei  beauftragt,  die- 
selbe mitten  im  Palast,  etwa  im  Audienzsaal,  w^o  die  japane- 
sischen Sachen  sind,  abzulegen.  Er  werde  das  Gebäude  be- 
sichtigen  und   bei   diesem  Anlasse  die  Kiste   ablegen.     Dann 


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Zwölftes  Kapitel.  Gerichtl.  Untersuchung  anarch.  Umtriebe  etc.  301 

werde  er  dem  Aufseher  5  Frcs.  oder  mehr  geben,  um  ihn  zu 
verwirren,  und  sagen,  er  habe  etwas  vergessen,  um  sich 
schnell  zu  entfernen.  Das  Ganze  sei  das  Werk  einiger  Minuten 
und,  um  eine  schwere  Explosion  zu  vermeiden,  solle  man 
überall  Gefäfse  mit  Wasser  hinstellen,  in  welches  die  Maschine, 
wenn  sie  entdeckt  werde,  geworfen  werden  müsse.  Die  Uhr, 
welche  die  Entzündung  bewirke,  stehe  im  Wasser  fast  augen- 
blicklich still.  Für  den  Fall,  dafs  dieser  Plan  nicht  gelingen 
sollte,  bestehe  die  Absicht,  wenigstens  die  Südfront  des  Palais 
zu  sprengen.  Zu  dem  Zwecke  sollten  zwei  Maschinen  an 
beiden  Ecken  des  Gebäudes  plaziert  werden.  Dies  würde  an 
einem  Abend  geschehen,  während  eine  grolse  Menschenmenge 
sich  auf  der  Terrasse  befinden  würde.  Die  beiden  Individuen, 
welche  in  diesem  Falle  die  Sache  auszuführen  hätten,  würden 
tun,  als  wollten  sie  grolse  Steine  auf  die  Seite  schaffen,  welche 
man  vorher  extra  zu  dem  Zwecke  hingelegt,  und  würden  die 
Maschinen  niederlegen,  während  sie  die  Steine  gegen  die  Mauer 
wälzten. 

Endlich  gelangte  am  13.  März  1885  ein  Brief  an  das  eid- 
genössische Justiz-  und  Polizeidepartement,  der  am  12.  März 
in  Zofingen  zur  Post  gegeben  worden  war  und  lautete: 

»Tit.  Justiz-  und  Polizeidepartement  zu  Händen  des  Bundes- 
rats tmd  Bimdesversammlung  der  schweizerischen  Eidgenossen- 
schaft. 

Heute  hat  der  Anarchistenbund  der  Mittelschweiz  be- 
schlossen: unbedingt  das  Attentat  auf  das  Bundesratshaus  zu 
vollziehen,  und  die  Nationalräte,  Ständeräte,  begreiflich  aber 
vorerst  die  Bundesräte  und  Kleeblatt  mit  Dynamit  zum  Teufel 
zu  sprengen.  Es  wird  sich  dann  zeigen :  ob  die  Höllenmaschine 
oder  Bundeshudelkompanie  den  stärkeren  zieht. 

Beschlossen    und    ausgeführt   in   Zofingen  am  Tage   der 
Mittfasten!     Methode  Dynamit  macht's  präzis  um  12  Uhr. 
Daher  Fluch  und  Rache!! 
Vom  Anarchistenbund.« 

Mochte  man  über  diesen  letzten  Brief  denken,  wie  man 
wollte,  so  waren  folgende  zwei  Aktenstücke  eher  von  Be- 
deutimg : 

Schon  vor  Anhebung  der  Untersuchung  hatte  die  Redaktion 
des  »Bunde  einen  Drohbrief  erhalten  und  dem  Justizdeparte- 


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302  Zweiter  Teil.  Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

ment  übermittelt,   welcher  über  einem  Zeitungsausschnitt  die 

Worte  enthielt: 

»Si  vous  tenez  ä  vos  presses  m^nagez  vos  expressions.« 
Statt  der  Unterschrift  stand  unter  diesen  Worten  »Nr.  2« 

und  daneben  waren  zwei  gekreuzte  Dolche  gezeichnet.   Dieser 

Brief   war   am   17.  Februar   1885   in   La  Chaux-de-Fonds   der 

Post  übergeben  worden. 

Am   22.   Februar    langte    in   Bern   ein    ebenfalls    an   die 

Redaktion  des  »Bund«  adressierter  Brief  an,  in  Montreux  am 

21.  zur  Post  gegeben  und  lautend: 

»Justice  Egalit^  Travail 

ou  Feu  et  Sang! 

Montreux  le  21.  II.  1885. 
Monsieur  le  r^dacteur  du  Bund 

ä  Berne. 

Pour  le  bien  public,  pour  la  tranquillit^  de  votre  peuple, 
au  nom  du  Comit^  R^volutionnaire  nous  confirmons  aux 
Autorit^s  F^d^rales  Tavertissement  qui  leur  a  ^t^  adressd  par 
rinterm^diaire  de  votre  estimable  Journal. 

Nous  vous  prions  donc  d'avertir  ä  nouveau  le  conseil 
Fed^ral,  car  les  cons^quences  qui  r^sulteraient  de  Texpulsion 
de  nos  confr^res  seraient  certainement  ä  regretter  pour  le  pays 
tout  entier. 

Nous  vous  saluons  Monsieur  le  R^dacteur. 

Quelques  partisans  de  la  bonne  cause,  en  s^jour 
ä  Montreux.« 

Am  1.  März  erhielt  der  Bundesrat  vom  Polizeipräsidenten 
von  Frankfurt  a.  M.  einen  andern  Brief  zugeschickt ,  welcher 
an  die  Polizeidirektion  von  Frankfurt  gelangt  war  und  wegen 
der  Untersuchung  gegen  den  Mörder  Rumpfs  Drohungen 
enthielt. 

Auch  dieser  Brief,  in  La  Chaux-de-Fonds  am  5.  Februar 
zur  Post  gegeben,  war  unterzeichnet  mit  »Nr.  2«  und  den 
beiden  gekreuzten  Dolchen. 

Diese  beiden  Briefe  rührten  augenscheinlich  von  derselben 
Hand  her,  und  damit  darüber  ja  kein  Zweifel  bestehe,  waren  sie 
sogar  auf  zwei  Oktavblätter  desselben  Papiers  geschrieben,  die 
ursprünglich  zusammen  einen  Bogen  gebildet  hatten.  Es  durfte 
angenommen  werden,   dafs  die  beiden   letzterwähnten  in  La 


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Zwölftes  Kapitel.  Gerichtl.  Untersuchung  anarch.  Umtriebe  etc.  303 

Chaux-de-Fonds  aufgegebenen  Briefe  keine  Mystifikation  bilden, 
sondern  dals  dieselben  vollständig  ernst  zu  nehmen  seien. 

Eine  gewisse  Bedeutung  mufste  dem  Entrefilet  in  der 
»Freiheit«  vom  28.  Februar  1885  beigelegt  werden,  worin 
gesagt  war :  »In  England  dynamitert  es  bereits  gewaltig.  Die 
Schweiz  kann  uns  nicht  entgehen.«  Die  Bedeutung  wurde 
erhöht  durch  die  feindselige  Haltung,  welche  die  »Freiheit«  seit 
geraumer  Zeit  gegenüber  der  Schweiz  und  speziell  gegenüber 
dem  Bundesrate  eingenommen  hatte ;  durch  die  vom  Dezember 
1884  datierte  Drohung  des  »Rebell« :  »Es  ist  Zeit,  dafs  auch 
da  einmal  eine  nachdrückliche  Antwort  erfolgt,  welche  jedenfalls 
nicht  lange  auf  sich  warten  lassen  wird,«  und  durch  den  Brief 
Schultzes,  es  sollte  dem  Bundesrate  »ein  Dämpfer«  aufgesetzt 
werden.  Der  Artikel  der  »Freiheit«  wurde  zu  einer  Zeit  ge- 
druckt, da  man  in  New  York  über  das  bevorstehende  Ein- 
schreiten des  Bundesrates  unmöglich  unterrichtet  sein  konnte. 

2.    Weitere  Vorkehrungen   in   der  deutschen 
Schweiz. 

In  Schaffhausen  kam  in  erster  Linie  der  Drechslergeselle 
Theodor  Daschner  aus  Straubing  (Bayern)  in  Betracht.  Bis 
Juli  1883  hielt  er  sich  als  Agent  der  »Freiheit«  in  Biel  auf, 
wo  er  eine  anarchistische  Gruppe  gründete.  Von  Biel  aus 
stand  er  in  Verkehr  mit  den  Berner  Genossen  und  hatte  nament- 
lich freundschaftliche  Beziehungen  zu  Kammerer.  Kammerer 
hatte  ihn  am  17./18.  November  in  Begleitung  eines  andern, 
wahrscheinlich  Kumics,  besucht,  ehe  er  die  Mordreise  nach 
Stuttgart  unternahm.  Noch  Ende  1883  hatte  Daschner  zwei  den 
»Rebell«  enthaltende  Pakete  nach  Deutschland  geschmuggelt. 
Auch  bei  ihm  förderte  die  am  30.  März  1884  unternommene 
Haussuchung  anarchistische  Druckschriften  zu  Tage. 

In  Winterthur  erfolgte  die  Verhaftung  von  August  Leon- 
hard  aus  Schwerin,  der  zu  den  extremsten  Anhängern  Mosts 
gehörte.  Leonhard,  früher  in  Bern  Mitglied  des  Vereins 
»Freiheit«  und  später  in  Lausanne,  betätigte  sich  in  Winter- 
thur als  Agent  der  »Freiheit«.  Mit  Lausanne  und  Bern  in 
steter  Korrespondenz,  vermittelte  er  die  Verbindung  der  Ost- 
schweiz mit  der  Mittel-  und  Westschweiz. 

Der  Schuster  Karl  Halbedl  aus  Worismast  (Ungarn),  der 
in  Räterschen  (Kanton  Zürich)  wohnte,  war  im  November  1882 


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304  Zweiter  Teil,  Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

aus  Wien  ausgewiesen  worden  und  begab  sich  im  Dezember 
gleichen  Jahres  nach  Winterthur,  wo  er  seiner  anarchistischen 
Richtung  wegen  aus  dem  Allgemeinen  Arbeiterverein  aus- 
gestofsen  wurde.  Er  stand  in  Verbindung  mit  Peukerty 
Wolecka,  Dorst,  Nowotny  und  anderen  bekannten  Anarchisten. 
Man  fand  bei  ihm  eine  kleine  Bibliothek  von  Werken  über 
Chemie,  namentlich  über  die  Herstellung  von  Sprengstoff en, 
femer  eine  Art  von  Laboratorium,  welches  Halbedl  zur  Her- 
stellung von  Knallquecksilber  zu  dienen  schien.  Ein  kleines 
Quantum  hatte  er  erzeugt.  Dies  war  die  erste  auf  die  Fabri- 
kation von  Sprengstoffen  in  der  Schweiz  weisende  Spur. 

Durch  die  Erhebungen  in  Winterthur  wurde  festgestellt^ 
dafs  im  Sommer  1884  in  St.  Gallen  ein  Kongrefs  der  ost- 
schweizerischen Anarchisten  stattfand,  an  dem  Kaufmann  und 
Neve  aus  Zürich,  Halbedl,  Dorst,  Wolecka,  Formaneck,  Klinger 
imd  Leonhard  teilnahmen.  In  der  Konferenz  wurde  der  An- 
kauf von  Broschüren  und  der  Schriftenschmuggel  nach  Öster- 
reich behandelt. 

Der  bei  St.  Gallen  verhaftete  Schreiner  Nikitscher  aus 
Güssing  (Ungarn),  wohnhaft  in  Morsch wyl  bei  St.  Gallen, 
holte  für  Klinger  die  »Freiheit c,  die  in  Rollen  von  je  hundert 
Exemplaren  unter  der  Adresse  Th.  Körner  nach  Hom  (Kanton 
Thurgau)  geschickt  wurde.  In  Hom  wurde  Nowotny,  einer 
der  tätigsten  Agitatoren,  verhaftet.  Bei  der  Haussuchung  bei 
ihm  wurden  entdeckt:  ein  Quantum  Cyankali,  laut  Experten- 
gutachten hinreichend  zur  Vergiftimg  von  40  Menschen,  ein 
Verzeichnis  von  40  Adressen  bekannter  Anarchisten,  vier 
Rollen  der  Mostschen  »Freiheit«.  Aus  Wien  hatte  Nowotny, 
der  sich  eifrig  mit  der  Agitation  in  Österreich  befafste,  einzig 
im  Monat  März  sieben  eingeschriebene  Briefe  erhalten. 

Bei  dem  in  Zürich  verhafteten  Schneider  Franz  Jonata 
aus  Jenowes  (Böhmen),  der  am  20.  Februar  1885  nach  Zürich 
gekommen,  fand  man  die  Protokolle  des  anarchistischen  Vereins 
»Ceska  Beseda«  nebst  dem  Mitgliederverzeichnis  des  Vereins, 
anarchistische  Druckschriften,  ein  Notizbuch  mit  anarchistischen 
Liedern.  Die  bei  ihm  beschlagnahmte  Korrespondenz  bewies 
die  lebhafte  Verbindung,  welche  die  Mitglieder  der  »Ceska 
Beseda c  mit  ihren  Genossen  in  Österreich  unterhielten,  sowie 
die  vom  Slavenbimde  ausgehende  anarchistische  Tätigkeit. 

Die  ostschweizerische  Anarchistengruppe  richtete  ihreTätig- 


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Zwölftes  Kapitel.  Gerichtl.  Untersuchung  anarch.  Umtriebe  etc,  305 

keit  hauptsächlich  nach  Österreich.  Sie  besorgte  den  Schriften- 
schmuggel und  nahm  sich  der  aus  Österreich  ausgewiesenen 
Anarchisten  an,  indem  sie  dieselben  in  der  Schweiz  unter- 
brachte. Hörn,  Rorschach,  Rheineck,  Arbon,  Romanshom  etc. 
bildeten  die  Ausgangspunkte  für  den  Schmuggel  und  die 
Korrespondenzen  nach  Österreich. 

Der  Bericht  des  Bundesanwaltes  erwähnt  auch  den  Fall 
Charitat.  Am  21.  März  1885  wurde  in  Bern  von  einem  Un- 
bekannten, der  das  Aussehen  eines  Arbeiters  hatte  und  fran- 
zösisch sprach,  ein  Aufruf  verbreitet,  tiberschrieben :  » Appel  aux 
Travailleurs  Suisses«.    Der  Aufruf  schlofs  mit  den  Sätzen: 

»AUons,  travailleurs,  r^unissez-vous  et  r^voltez-vous !  Sus 
aux  exploiteurs!  Sus  aux  dirigea;nts!  Brülons  leurs  chäteaux, 
emparons-nous  de  toutes  leurs  richesses ,  qui ,  apr^s  tout ,  sont 
les  nötres,  fusillons-les,  pillons-les,  et  rappelons-nous  cette  devise: 
Contre  les  Tyrans  tous  les  moyens  sont  bons. 

Mort  aux  tyrans  qui  osent  se  proclamer  nos  dirigeants! 
Mort  ä  la  bourgeoisie! 
Mort  ä  tous  les  repr^sentants  de  Tautorit^! 
Vive  la  Revolution  sociale!« 

Unter  dem  Aufruf  stand  die  Firma:  »Chälon,  Imp* 
Gnoury  et  Cie.« 

1000  Exemplare  des  Aufrufes  waren  für  15  Frcs.  von 
der  Druckerei  Schira  in  Genf  hergestellt  worden.  Um  die 
Druckerei  nicht  zu  kompromittieren,  war  jene  falsche  Firma 
angegeben  worden.  Der  Täter,  in  Freiburg  (Schweiz)  ver- 
haftet, gab  zuerst  an,  er  heifse  Raphael  Slinger.  In  Wirklich- 
keit hiefs  er  Charitat  und  stammte  aus  Firminy,  Departement 
Haute  Loire  (Frankreich).  Er  wurde  den  Berner  Gerichten 
zur  Aburteilung  überwiesen. 

3.  Wilhelm  Hüft. 
Wilhelm  Hüft,  in  Opfingen  bei  Freiburg  i.  Br.  am  9.  De 
zember  1858  geboren,  genofs  eine  gute  Schulbildung  und  er- 
lernte im  Jahre  1873  in  Schopf  heim  im  Wiesental  den  Coiffeur- 
beruf.  Er  arbeitete  in  Tübingen  und  bereiste  mit  dem  er- 
sparten Gelde  Norddeutschland ,  Südrufsland ,  Skandinavien, 
England,  Frankreich,  Italien  und  Spanien.  In  der  Schweiz 
arbeitete  er  in  Thun,  Basel,  St.  Imier,  Bad  Schinznach, 
St.  Gallen,   zuletzt  in  Heiden,  wo  er  am  31.  März  1885  ver- 

Langhard,  Die  anarchistische  Bewegung  in  der  Schweiz.  20    r~^  t 

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306  Zweiter  Teil  Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

haftet  wurde.  Neben  seinem  Beruf  beschäftigte  sich  Hüft  mit 
allerhand  Schriftstellerei,  sich  den  Namen  »von  Straufs«  bei- 
legend. Regelmäfsig  schrieb  er  Artikel  für  den  zu  Leipzig 
erscheinenden  »Friseur«,  zugleich  für  kleine  politische  Lokal- 
blätter, Seiner  Eitelkeit  entsprach  ein  reger  Verkehr  mit 
Mädchen;  mit  einem  halben  Dutzend  stand  er  in  Korrespon- 
denz, und  jedes  schien  noch  auf  ihn  zu  hoffen,  während  er 
bereits  einem,  Emilie  mit  Vornamen,  die  Ehe  versprochen 
hatte. 

Landjägerhauptmann  Maggion  in  St.  Gallen  wies  zuerst 
auf  die  Möglichkeit  hin,  dafs  Hüft  der  Autor  des  oben  er- 
wähnten Wabernbriefes  sein  möchte.  Maggion  kannte  seine 
Handschrift  aus  zwei  Schreiben,  die  er  an  das  St.  Galler 
Justizdepartement  gerichtet  hatte.  Hüft  leugnete  die  Urheber- 
schaft, während  die  Schriftexperten  ihn  als  Verfasser  des 
Wabernbriefes  erklärten.  Am  13.  Mai  1885  verhörte  der 
Untersuchungsrichter  Dedual  den  Hüft,  wobei  dieser  wie  bei 
früheren  Verhören  aussagte,  er  habe  den  Brief  nicht  ge- 
schrieben. Zum  Schlufs  erklärte  der  Untersuchungsrichter 
dem  Verhafteten:  »Wenn  Sie  mir  noch  irgend  etwas  sagen 
wollen,  so  lassen  Sie  mich  heute  oder  morgen  rufen.« 

Hüft  zog  sich  hierauf  in  durchaus  normaler  Weise  zurück. 
Kaum  eine  halbe  Stunde  später  wollte  ihn  der  Gefängniswärter 
zu  einer  Konfrontation  vor  den  Untersuchungsrichter  führen. 
Da  fand  er  ihn  vermittelst  eines  seidenen  Schnupftuchs  an 
der  Türangel  aufgeknüpft,  noch  ganz  warm.  Alle  Wieder- 
belebungsversuche des  Aufsichtspersonals  und  des  unverweilt 
herbeigerufenen  Arztes  blieben  erfolglos. 

Die  Experten  erklärten  in  einem  weiteren  Gutachten,  Hüft 
habe  auch  die  vier  Warnungsbriefe  von  »Nummer  5«,  den 
Zofinger  und  Winterthurer  Drohbrief  und  wahrscheinlich  auch 
die  beiden  Drohbriefe  aus  La  Chaux-de-Fonds,  an  die  Redaktion 
des  »Bund«  imd  an  die  Polizeidirektion  in  Frankfurt  a.  M. 
gerichtet,  geschrieben.  Bundesanwalt  Müller  vertrat  in  seinem 
Bericht  die  Auffassung,  Hüft  sei  weder  Anarchist  noch  Polizei- 
spion. 

Der  Bericht  der  Untersuchungsorgane  ging  dahin,  das 
Attentat  auf  das  jBundesratshaus  sei  als  eine  Täuschung  anzu- 
sehen, als  das  Werk  eines  auf  Abwege  geratenen  Menschen, 
als  eine  Tat  der  Skandal-  und  Rachsucht.     Den  Anstofs   zu 


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Zwölftes  Kapitel.  Gerichtl.  Untersuchung  anarch.  Umtriebe  etc.  307 

dem  Gedanken  habe  offenbar,  die  heftige  Spräche  der  »Frei- 
heit« gegeben  und  die  unbestreitbare  Tatsache ,  dafs  in  den 
anarchistischen  Kreisen  in  jüngster  Zeit  von  gewalttätigem 
Vorgehen  gegen  die  Schweiz  ab  imd  zu  die  Rede  war. 
Es  müsse  dahingestellt  bleiben,  ob  Klinger  oder  ein  anderer 
Hüft  angestiftet  habe,  die  Drohbriefe  nach  Frankfurt  a.  M. 
zu  schreiben.  Sicher  sei,  dafs  Hüft  durch  den  Umgang  mit 
Klinger  und  die  Lektüre  anarchistischer  Blätter,  welche  ihm 
dieser  verschaffte,  mit  dem  Anarchismus  vertraut  wurde  und 
auf  diesem  Wege  die  nötigen  Kenntnisse  erlangte,  um  seiner 
Mystifikation  die  erforderliche  Glaubwürdigkeit  zu  verleihen. 
Der  Brief  Schultzes,  die  Haltung  der  Mostschen  »Freiheit«, 
der  Artikel  des  »Rebell«,  der  Pariser  Drohbrief ,  sofern  er 
nicht  von  Hüft  stammte,  waren  Momente,  welche  die  Möglich- 
keit eines  anarchistischen  Komplotts  nahelegen  mufsten. 

Der  Bericht  des  Generalanwaltes  betonte  namentlich,  dafs 
die  anarchistische  Literatur,  vorab  die  Mostsche  »Freiheit«, 
Kanmierer,  Stellmacher,  Kumics  und  andere  zu  Verbrechern 
machten  und  zu  Verbrechen  trieben.  In  den  Führern  und  in 
der  Presse  liege  die  Gefahr  des  Anarchismus  für  die  heutige 
Gesellschaft.  Es  müsse  festgestellt  werden,  dafs  sich  ver- 
hältnismäfsig  wenig  Schweizer  Most  anschlössen.  Die  wenigen 
Schweizerbürger,  welche  es  taten,  gehörten  zu  den  unzufriede- 
nen Elementen  oder  seien  überspannte  Köpfe  und  Raisonneurs, 
wie  sie  sich  überall  finden.  Kein  einziger  Schweizer  spiele 
eine  Führerrolle,  selbst  Otter  in  Freiburg  und.  Stierli  und 
Wehrli  in  Zürich  nicht.  Die  Führung  liege  in  Händen  von 
Deutschen  und  Österreichern,  welche,  wegen  anarchistischer 
Umtriebe  aus  ihreih  Heimatland  ausgewiesen,  sich  in  die 
Schweiz  begaben.  Recht  gut  könne  man  beobachten,  dafs 
die  Österreicher  gegen  Österreich,  die  Deutschen  gegen 
Deutschland  Front  machen. 

Der  Bericht  betonte  femer,  die  anarchistischen  Gruppen 
versammeln  sich  frei,  ohne  Statuten,  ohne  Vorstand,  oft  ohne 
ein  besonderes  Lokal,  bald  in  einem  Kaffee,  bald  in  einem  Zimmer. 
Die  Mitglieder  gehören  oft  auch  sozialdemokratischen  Vereinen 
an.  Gewöhnlich  zerstören  sie  nach  dem  Rate  des  »R^volt^« 
und  der  »Freiheit«  ihre  Korrespondenz.  Sie  schreiben  einander 
mittels  imaginärer  Deckadressen  und  verwenden  Chiffreschrift, 
um  sich  diese  Adressen  mitzuteilen.    Unter  solchen  Umständen 

20* 

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308  Zweiter  Teil,  Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

müsse  man  sich  nicht  darüber  wundem,  dafs  die  vom  Bimde»* 
rat  veranlafste  gerichtliche  Untersuchimg  keine  besseren  Re- 
sultate erzielt  habe. 

Der  Generalanwalt  vertrat  in  dem  Bericht  die  Auf- 
fassung, die  anarchistische  Bewegung  in  der  Schweiz  habe 
den  Höhepunkt  bereits  überschritten.  Diese  optimistische  Auf- 
fassimg  ward  durch  die  späteren  Ereignisse,  insbesondere 
durch  die  Propaganda  der  italienischen  Anarchisten  und  die 
Ermordung  der  österreichischen  Kaiserin  in  Genf  durch 
Luccheni,  widerlegt. 

Der  Bundesanwalt  gelangte,  unter  Hinweisung  auf  die 
mangelhafte  Organisation  der  politischen  Polizei  des  Bundes  und 
die  Lücken  im  Bundesstrafrecht,  zur  Schlufsfolgerung,  es  sei  von 
einer  gerichtlichen  Verfolgung  der  Anarchisten  Umgang  zu 
nehmen.  Der  Bundesrat  erklärte  sich  mit  diesem  Antrage 
einverstanden  und  wies  am  3,  Juni  1885  21  Anarchisten  aus 
der  Schweiz  aus*). 

Am  11.  Juli  1885  enthielten  die  Bemer  Blätter  folgende 
Ankündigung:  »Versanmilung  der  organisierten  Arbeiter  zur 
Besprechung  der  Ausweisimg  von  Anarchisten,  Samstag, 
abends  8  Uhr.  Zu  der  zahlreichen  Versammlung  ladet  sämt^ 
liehe  Arbeitervereine  und  Gewerkschaften  freundlichst  ein  das 
Zentralkomitee  des  Allgemeinen  Arbeitervereins.«  Zu  der  Ver- 
sammlung hatten  sich  namentlich  die  dem  Bemer  Verein 
»Freiheit«  angehörenden  Anarchisten  eingefunden,  von  denen 
19  verhaftet  gewesen,  jedoch  infolge  der  zu  milden  Anträge 
des  Generalanwaltes  nur  2  ausgewiesen  worden  sind.  Die 
Versammlung  im  Restaurant  »Rütli«,  in  der  Generalanwalt 
Müller  den  Arbeitern  einen  Vortrag  über  die  von  ihm  ge- 
führte Anarchistenimtersuchung  hielt,  nahm  einen  höchst 
tumultuarischen  Verlauf.  Der  eidgenössische  Generalanwalt 
führte  aus,  wenn  die  »Freiheit«  und  andere  Erzeugnisse  des 
Anarchismus  von  der  Schweiz  aus  nach  dem  Ausland  ge- 
schmuggelt werden,  so  gehe  das  die  Schweiz  nichts  an,  im 
Ausland  möge  man  sich  gegen  den  Schmuggel  wehren.  Die 
Anarchisten  seien  bei  der  Untersuchung  aufs  rücksichtsvollste 


0  Siehe  die  Namen  der  Ausgewiesenen  in  Beilage  V,  unter 
dem  Bundesratsbeschlufs  vom  3.  Juni  1885;  siehe  ferner  »Bundes- 
blattt  1885,  IIL,  S.  236. 


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Zwölftes  Kapitel.  Gerichtl.  Untersuchung  anarch.  Umtriebe  etc.  309 

behandelt  worden.  Die  Frau  des  Generalanwaltes  habe  sich 
zu  den  Familien,  deren  Häupter  wegen  anarchistischer  Um- 
triebe verhaftet  worden  seien,  begeben  imd  tiberall  nach- 
gesehen, ob  sie  die  Untersttitzungen  erhielten,  welche  der 
Chef  des  eidgenössischen  Justizdepartements  (Ruchonnet)  ihnen 
aussetzen  liefs.  In  der  Richtung  sei  das  Menschenmögliche 
getan  worden.  Der-Generalanwalt  habe  nicht  tiberall  sein  können. 
Die  Anarchisten,  welche  glauben,  sich  in  bestimmter  Weise  be- 
schweren zu  können,  mögen  es  tun ;  die  Untersuchung  der  Sache 
liege  auch  im  Ansehen  der  Berner  Polizei.  Ein  deutscher  in 
Untersuchung  gewesener  Anarchist  bemerkte,  mit  der  grölsten 
Brutalität  seien  die  Polizisten  in  die  Wohnungen  der  An- 
archisten eingedrungen,  es  sei  eine  Schande,  eine  Barbarei. 
Ein  anderer  freigelassener  Anarchist  wendete  sich  mit  den 
Worten  an  den  Generalanwalt:  »Ich  frage  Müller,  was  für 
Satisfaktion  gibt  man  uns?«  Ein  dritter  ausländischer  Propa- 
gandist der  Tat  schrie:  »Wir  sind  saumäfsig,  hundsmäfsig  be- 
handelt worden!«  Ein  Schweizer,  Eichenberger  mit  Namen, 
erwiderte  den  dergestalt  auftretenden  Fremden,  es  stehe  Aus- 
ländem, die  zu  Hause  keine,  besseren  Staatseinrichtungen 
als  die  Schweiz  haben,  schlecht  an,  tiber  die  schweizerischen 
Institutionen  und  Behörden  herzufallen.  »Was  hat  die  Er- 
mordung von  Rumpf  genützt?«  fragte  Eichenberger.  Sofort 
fielen  dem  Schweizer  die  Anarchisten  in  die  Rede,  indem  sie 
einmtitig  schrien:  »Was,  dieser  Schuft,  dieser  schlechte  Hund?« 
Ein  dem  Verein  »Freiheit«  angehörender  Anarchist  beimerkte 
darauf  unter  dem  Beifall  der  Gesinnungsgenossen,  wenn  das 
Brot  hart  werde,  mtisse  man  das  Messer  scharf  machen. 
Immer  ärger  wurde  gegen  Mitternacht  der  Sturm,  worauf 
Generalanwalt  Müller  die  Versammlung  verliefs,  welcher  der 
Vorsitzende,  Bächtold,  zurufen  mulste,  er  sehe  sich  wegen  des 
Tumults  genötigt ,  sie  zu  schliefsen.  Als  der  Generalanwalt 
sich  entfernt  hatte,  riefen  verschiedene  Anarchisten:  »Wie 
jammerschade,  dals  der  Müller  weglief,  der  Kerl  hätte  noch 
was  hören  müssen!«  Ein  deutscher  Sozialist  erklärte,  die 
Sozialdemokraten  können  sich  die  Ausweisung  von  Anarchisten, 
die  nichts  Strafbares  begangen,  nicht  gefallen  lassen.  Der 
Allgemeine  Arbeiterverein  von  Bern  nahm,  gleichwie  eine 
Arbeiterversammlung  in  Zürich,  eine  Resolution  an,  welche 
gegen  die  vom  Bimdesrat   am   3.  Juni   1885  verfügten  An- 

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310  Zweiter  Teil.  Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

archistenausweisungen  als  eine  Verletzung  des  Asylrechts  pro- 
testierte ^). 


Dreizehntes  Kapitel. 
Anarchistenausweisungen  von  1885  bis  Mitte  1902. 

In  der  Nacht  vom  20.  auf  den  21.  Au^st  1885  wurden 
in  den  Strafsen  von  Glarus  zahlreiche  Exemplare  eines  Aus- 
rufes verbreitet,  unterzeichnet:  »Eine  geheime  Gruppe  schweize- 
rischer Anarchisten.«  Der  Aufruf  forderte  zum  gewaltsamen 
Umsturz  der  bestehenden  Ordnung  und  zur  Niedermachung 
der  »Ausbeuterklasse«  auf.  Ein  gröfserer  Teil  der  Exemplare 
war  in  die  Hände  des  Martin  Grasser  in  Lausanne  gelangt,  der 
über  hundert  nach  Winterthur  sandte  und  den  dort  sich  auf- 
haltenden Mayer  anwies,  wie  und  wann  die  Verbreitung  statt- 
finden solle.  Martin  Glaser  in  Zürich,  der  sich  offen  als  An- 
archist bekannte,  wurde  ebenfalls  im  Besitze  von  82  Exem- 
plaren befunden.  Kein  Zweifel  konnte  bestehen,  dafs  die  Ge- 
nannten, zu  denen  noch  Arnold  Mrfia  trat,  propagandistisch 
tätig  waren.  Der  Aufruf  lautete  am  Schlufs :  »Nieder  mit  den 
Bluthunden,  den  Gesandtschaften  der  fremden  Tyrannen! 
Nieder  mit  dem  verräterischen  Bundesrate,  welcher  das 
Schweizervolk  an  die  fremden  Tyrannen  verschachert !  Nieder 
mit  der  ganzen  Ausbeuterklasse,  die  uns  niemals  eine  andere 
Regierung  geben  wird  als  eine  volksverräterische!  Wir  sind 
jetzt  genug  regiert  worden  und  können  es  wohl  versuchen, 
unsere  Geschäfte  selbst  einmal  zu  besorgen  ....  Hoch  die 
soziale  Revolution!  Hoch  die  Herrschaftslosigkeit ,  das  heilst 
die  Herrschaft  eines  jeden  einzelnen  über  sich  selbst.« 

Am  27.  Juni  1888  erfolgte  die  Ausweisung  des  deutschen 
Reichsangehörigen  Alfred  von  Ehrenberg  in  Zürich,  preufsi- 
scher  Generalstabshauptmann  a.  D.,  von  Peter  Emil  Schopen, 
Student  der  Medizin  in  Bern,  und  Ignaz  Metzler.  Der  Aus- 
weisungsbeschlufs  legte  ihnen  zur  Last,  dafs  sie  in  der  Schweiz 
der  anarchistischen  Partei  angehörten,  mit  den  Chefs  der  Gruppe 
in  enger  Beziehung  ständen  und  deren  Ideen  und  Projekte 
teilten,  das  Asylrecht  mifsbrauchten,  indem  sie  die  anarchistische 
Doktrin  mit  Gewalt  zur  Geltung  zu  bringen  suchten. 


')  »Neue  Zürcher  Zeitung«  vom  13.  und  14.  Juli  1885. 

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Dreizehntes  Kapitel.    Anarchistenausweisungen  etc.       311 

Über  von  Ehrenberg  geben  die  Akten  der  Bimdesanwalt- 
schaft  folgenden  Aufschluls.  Nachdem  von  Ehrenberg  zur 
Disposition  gestellt  worden  war,  wurde  er  infolge  einer  gegen 
das  Kriegsministerium  gerichteten  Schrift  zu  drei  Monaten 
Festung  verurteilt.  In  industriellen  Unternehmungen  ruinierte 
er  sich  hierauf  ökonomisch.  Er  wurde  Sozialist  und  trat  im 
Jahre  1883  in  Zürich  zunächst  in  Verbindung  mit  dem  *  Sozial- 
demokrat«. Bald  jedoch  setzte  er  sich  in  Gegensatz  zu  dem- 
selben und  predigte  die  Revolution.  Er  ging  zu  den  An- 
archisten, unter  ihnen  eine  hervorragende  Rolle  spielend.  Er 
stand  auch  in  Verkehr  mit  Kaufmann,  schrieb  für  die  Mostsche 
»Freiheit«  und  suchte  eine  soziale  Revolution  in  Deutschland 
vorzubereiten.  Einen  baldigen  Krieg  zwischen  Frankreich  und 
Deutschland  erwartend,  wollte  er  während  desselben  bei  einer 
allgemeinen  Erhebung  die  Republik  proklamieren.  Zur  Vor- 
bereitung derselben  schickte  er  seinen  Freund  Schopen  nach 
Deutschland.  Die  Untersuchung  gegen  von  Ehrenberg  konnte 
nicht  feststellen,  ob  er  etwa  Spion  war;  allerdings  hat  er 
ununterbrochen  seine  Pension  von  Deutschland  bezogen  und 
war  auch  nach  Deutschland  zurückgekehrt.  >Wenn  er  nicht 
Spion  ist,«  bemerkt  der  Bericht  der  Bundesanwaltschaft,  »so 
ist  er  jedenfalls  Anarchist,  und  zwar  ein  sehr  gefährlicher,  ge- 
fährlich wegen  seiner  militärischen  Kenntnisse,  seiner  Rührig- 
keit und  Verwegenheit').« 

Johann  Ulrich  Wübbeler  von  Barnsdorf  (Hannover), 
Schreiner,  und  Martin  Etter  von  Gänningen  (Württemberg), 
Schreiner,  nahmen  während  ihres  mehrjährigen  Aufenthalts  in 
der  Schweiz  lebhaften  Anteil  an  der  anarchistischen  Bewegung. 
Sie  verbreiteten  namentlich  Mosts  »Freiheit«  und  deponierten 
insgeheim  eine  Kiste  Dynamit,  deren  Herkunft  verdächtig  war, 
und  die  in  ihren  Händen  nur  zur  Ausführung  anarchistischer 
Theorieen  bestimmt  sein  konnte,  bei  Schröder,  einem  in  der 
Schweiz  naturalisierten  Polizeispion.  Am  4.  Juni  1888  ver- 
fügte der  Bundesrat  die  Landesverweisung  der  beiden*). 

Franz  Troppmann  von  Flofs  (Bayern),  Schneider  in  Zürich, 
stand  mit  einem  der  Anarchisten,  die  in  Chicago  wegen  Be- 
teiligung  an   dem   mittels  einer  Dynamitbombe  verursachten 


')  V.  Salis,  Bundesrecht,  IV.,  S.  92. 
»)  »Bundesblatt«  1888,  IIL,  S.  368. 


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312  Zweiter  Teil.  Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

Morde  hingerichtet  wurden^),  in  Verbindung  und  forderte 
in  öffentlichen  Reden  zu  anarchistischen  Verbrechen  auf.  Dals 
Troppmann  Spion  gewesen  wäre,  liefs  sich  nicht  fesstellen. 
Er  hat  auch  nicht  direkt  zum  Kaisermorde  aufgefordert;  da- 
gegen gab  er  selbst  zu ,  Reden  gehalten  zu  haben ,  die  auf 
dieses  Ziel  gingen.  In  St.  Gallen  war  er  am  25.  August  1888 
in  einer  Volksversammlung  aufgetreten,  in  welcher  der  sozial- 
demokratische Abgeordnete  Liebknecht  sprach.  Troppmann 
predigte  gegenüber  Liebknecht  das  anarchistische  Evangelium: 
mit  Gewalt  müsse  man  vorgehen.  Am  14.  September  1888 
wies  ihn  der  Bundesrat  aus  der  Schweiz  aus. 

Im  Jahre  1889  kehrte  Troppmann  trotz  der  Ausweisung 
nach  der  Schweiz  zurück;  er  wurde  von  der  Walliser  Polizei 
verhaftet  und  am  28.  August  1889  wegen  Übertretung  der 
Landesverweisung,  gemäfs  Artikel  63  Littera  a  des  Bundes- 
strafrechts von  1853,  von  dem  Gericht  des  Kantons  Wallis  zu 
einem  Monat  Freiheitsstrafe  und  200  Frcs.  Geldbufse  ver- 
urteilt. Nach  Verbtilsung  der  Strafe  und  Bezahlung  der  Bufse 
wurde  er  bei  St.  Gingolph  abgeschoben*). 

Am  6.  März  1899  machten  zwei  Russen,  Jakob  Bryn- 
stein,  alias  Nachtigalow,  Gutmann,  EMmba,  und  Alexander 
Dembsky,  Mitglieder  der  rusßischen  terroristischen  Partei,  im 
Peterstobel  bei  Zürich  Versuche  mit  Explosivstoffen,  unter 
ihren  Händen  platzten  zwei  Bomben.  Beide  wurden  gefähr- 
lich verwundet.  Brynstein  starb  an  den  Wunden,  während 
Dembsky  mit  dem  Leben  davonkam.  Ein  Komplott  bestand 
nicht,  die  beiden  waren  nicht  über  das  erste  Stadium  mir 
sicheren  Pröbelns  hinausgekommen.  Immerhin  hatten  die  Ver- 
suche den  Zweck,  die  Kampfmittel  der  russischen  terroristischen 
Partei  um  eine  neue  Waffe  zu  vermehren.  In  Verbindung  mit 
diesem  Vorkommnis  hat  der  Bundesrat  am  7.  Mai  1889  13 
Russen  und  Russinnen,  meistens  Studierende,  aus  der  Schweiz 
ausgewiesen  3). 


0  Von  den  in  Chicago  hingerichteten  Anarchisten  hielt  sich 
Michael  Schwab,  geboren  am  9.  August  1853  in  Kitzingen  (Bayern), 
in  der  Schweiz  auf.  1871  ging  er  als  Buchbinder  auf  die  Wander- 
schaft und  arbeitete  u.  a.  in  Zürich  und  Bern.  Siehe  »Acht  Opfer 
des  Klassenhasses.«     Zürich  1888,  S.  49. 

*)  V.  Salis,  Bundesrecht,  IV.,  S.  102. 

3)  Siehe  die  Namen  der  Ausgewiesenen  in  Beilage  V  unter 
dem  betreffenden  Bundesratsbeschlufs. 


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Dreizehntes  Kapitel.    Anarchistenausweisungen  etc.        313 

Christian  Kempf ,  alias  Markus  Allweier,  Markus,  AUweier, 
H.  Lanz,  Ferdinand  Hänzi,  Jakob  Hall,  Weber  u.  s.  w.,  geboren 
1861  zu  Belsenberg  (Württemberg),  Schreiner,  zuletzt  in  Bin- 
ningen  bei  Basel ;  Willibald  Schmid,  geboren  1868  zu  Zimmer- 
holz (Baden),  Schneider,  zuletzt  in  Winterthur  und  Zürich, 
und  August  Puschel,  alias  Fritz  Wolf,  geboren  1863,  von 
Roderbeck  (Preufsen),  Schreiner,  zuletzt  in  Zürich,  trieben 
anarchistische  Propaganda  und  setzten  sich  zu  dem  Zwecke 
mit  Gesinnungsgenossen  in  der  Schweiz  und  im  Ausland  in 
Verbindung.  Am  16.  Oktober  1889  wiu-den  sie  vom  Bundes- 
rat ausgewiesen^). 

Auf  dem  am  1.  Mai  1894  in  Bern  stattgefundenen  Arbeiter- 
umzug wurde  eine  schwarze  Fahne  getragen,  nebst  einer 
Kartontafel  mit  der  Inschrift:  »Revolutionäre  Sozialisten,  für 
Wahrheit,  Freiheit  und  Rechte  und  »Nieder  mit  Thron,  Altar 
und  Geldsack;  Anarchie,  dein  Reich  komme«.  Veranstalter 
und  Beteiligte  an  der  provokatorischen  Demonstration  waren : 
Robert  Dedek  von  Odrepes,  Bezirk  Podebrad  (Böhmen),  ge- 
boren 1870,  Schreiner;  Heinrich  Friedrich  Hools,  geboren  1864, 
Maler,  und  dessen  Bruder  Johann  Friedrich  Hermann  Hoofs, 
geboren  1869,  Schlosser.  Alle  drei  wurden  verhaftet ;  sie  waren 
Mitglieder  und  Leiter  des  Vereins  unabhängiger  Sozialisten 
und  hatten  in  Bern  schon  seit  längerer  Zeit  anarchistische 
Propaganda  getrieben.  Am  8.  Mai  1894  erfolgte  ihre  Aus- 
weisung aus  der  Schweiz^). 

»Unabhängige  Sozialisten«  gab  es  auch  in  Zürich.  Franz 
Kühnel  von  Settenz  bei  Teplitz  (Böhmen),  geboren  1870, 
Schuster,  war  Vorstandsmitglied  des  Vereins.  Im  Jahre  1893 
war  Kühnel  polizeilich  verwarnt  worden,  gab  sich  aber  trotz- 
dem öffentlich  durch  Reden  und  Handlungen  Umtrieben  hin; 
am  13.  Juni  1894  wurde  er  aus  der  Schweiz  ausgewiesen  3). 

Als  der  »Deutsche  Arbeiterverein  Basel«  am  24.  Juni  1894 
ein  Waldfest  veranstaltete,  brachten  Johann  Baptist  Wilquet 
aus  Mainz,  geboren  1866,  Schreiner,  und  Max  Netzold  aus 
Wurschwitz  (Preufsen),  geboren  1874,  Hochrufe  auf  die  An- 
archie aus.    Wilquet  hat  seiner  anarchistischen  Gesinnung  auch 


')  *Bundesblatt<r  1889,  IV.,  S.  270. 
*)  »Buödesblatt*  1894,  IL,  S.  439. 
3)  .Bundesblatt»  1894,  IL,  S,  1074. 


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314  Zweiter  Teil.  Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

dadurch  Ausdruck  verliehen,  dafs  er,  als  die  Ermordung  des 
Präsidenten  Camot  bekannt  wurde,  seinen  Beifall  zu  der  Tat 
bezeugte.  Beide  Anarchisten  wurden  am  24.  Juli  ausgewiesen^). 

In  Basel  hatte  der  französische  Anarchist,  Pierre  Laroche 
von  Priest-la-Feuille  (Departement  de  la  Creuse),  geboren  1851, 
Mechaniker,  sich  im  Juni  1894  dahin  geäulsert,  der  Präsident 
der  französischen  Republik  werde  keine  42  Tage  mehr  leben. 
Nach  der  Ermordung  bezeugte  er  öffentlich  seinen  Beifall. 
Wegen  anarchistischer  Drohbriefe  war  Laroche  schon  vorher 
im  Kanton  Waadt  mit  Gefängnis  bestraft  worden.  Er  wurde 
aus  den  Kantonen  Genf  und  Waadt  ausgewiesen.  Am  24.  Juli 
1894  verfügte  der  Bundesrat  seine  Ausweisung  aus  der  Schweiz'). 

Ebenfalls  in  Basel  liefs  Joseph  Drescher  von  Kützberg 
(bayerisches  Bezirksamt  Schweinfurt),  geboren  11.  Februar 
1865,  von  Beruf  Schreiner,  in  einer  öffentlichen  Wirtschaft 
zu  Basel  die  Anarchie  hochleben  und  sprach  seinen  Beifall 
aus  zur  Ermordung  Camots  durch  den  Anarchisten  Caserio. 
Am  11.  September  1894  wurde  er  ausgewiesen  3). 


Vierzehntes  Kapitel. 

Stellungnahme  des  Parteitages  der  deutschen  Sozialdemokratie 
in  St.  Gallen  gegenüber  den  Anarchisten^). 

Im  Jahre  1887  fand  es  die  Parteileitung  der  deutschen 
Sozialdemokratie  für  angemessen  das  Verhältnis  der  Sozial- 
demokratie zu  den  Anarchisten  auf  die  Geschäftsliste  des 
St.  Galler  Parteitages,  vom  2.  bis  6.  Oktober,  zu  setzen.  Lieb- 
knecht, der  darüber  Bericht  erstattete,  betonte,  die  Anarchie 
sei  unter  diesem  Namen  schon  in  den  vierziger  Jahren  auf- 
getreten. Die  Elemente,  welche  als  Anarchisten  agieren,  be- 
stehen aus  drei  Kategorien :  Spitzeln  und  Agents  provocateurs, 
Verbrechern  und  Propagandisten  der  Tat.  Menschen,  die  Raub- 
mord und  Brandstiftimg  begehen,  seien  gemeine  Verbrecher^ 


0  »Bundesblatt<r  1894,  III.,  S.  197. 
-)  -Bundesblatt«  1894,  III.,  S.  195. 
3)  »Bundesblatt.  1894,  III.,  S.  357. 

♦)  Quelle :  Bericht  über  die  Verhandlungen  des  Parteitages  der 
deutschen  Sozialdemokratie  in  St.  Gallen,  2.  bis  6.  Oktober  1887. 


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Vierzehntes  Kapitel.    Stellungnahme  des  Parteitages  etc.    315 

auch  wenn  sie  ihren  Verbrechen  ein  anarchistisches  Mäntelchen 
umhängen.  Allerdings  erblicken,  also  führte  Liebknecht  aus^ 
die  Sozialdemokraten  auch  in  dem  gemeinen  Verbrecher  ein 
Opfer  der  Gesellschaft  und  machen  diese  für  ihn  verantwort- 
lich. Das  revolutionäre  Volk  habe  dies  stets  begriffen  und  in 
den  Tagen  des  Kampfes  den  Spitzbuben  und  Mördern  energisch 
das  Handwerk  zu  legen  gewufst.  Die  Männer  der  sogenannten 
Propaganda  der  Tat  seien  Anhänger  der  Lehre,  dafs  durch 
vereinzelte  Aktion,  durch  individuelle  Anwendung  der  CJewalt, 
durch  Attentate  und  Putsche  eine  Revolution  gemacht  und  die 
Befreiung  der  Menschheit  bewerkstelligt  werden  könne.  Die 
Bekenner  der  Propaganda  der  Tat  zerfallen  in  zwei  Ab- 
teilungen :  die  Schwadroneure  und  Maulrevolutionäre  —  Prahl- 
hänse, die  ihre  Feigheit  und  Schwäche  hinter  Kraftphrasen 
verdecken.  Diese  Menschensorte  sei  sehr  laut  und  an  sich 
ganz  harmlos.  Ernsthaft  in  Betracht  kommen  nur  jene  leiden- 
schaftlichen Naturen,  in  denen  das  Gefühl  erlittenen  Unrechts 
alle  anderen  Gefühle  beherrsche  und  alle  Rücksichten  zurück- 
dränge —  fanatische,  kräftige,  kühne  Naturen,  denen  der 
revolutionäre  Entwicklungsprozefs  zu  lange  daure  und  die  in 
ihrer  Ungeduld  den  Sieg  des  Proletariats  beschleunigen  wollen. 
Im  Bewufstsein  ihrer  Kraft,  glauben  sie  durch  ihr  persönliches 
Handeln,  durch  Anwendung  von  Gewalt  die  ersehnte  Revo- 
lution herbeiführen  zu  können.  Diese  Anschauung  sei  psycho- 
logisch leicht  zu  erklären,  allein  sie  sei  nicht  richtig  und  be- 
ruhe auf  einer  falschen  Auffassung  des  Begriffes  Gewalt  und 
der  geschichtlichen  ßewegungsgesetze. 

Liebknecht  beantragte  darauf  eine  Resolution  mit  dem 
Schlufspassus: 

>Für  die  individuellen  Gewaltakte  bis  aufs  äufserste  Ver- 
folgter und  Geächteter  machen  wir  die  Verfolger  und  Ächter 
verantwortlich  und  begreifen  die  Neigung  zu  solchen  als  eine 
Erscheinung,  die  sich  zu  allen  Zeiten  unter  ähnlichen  Ver- 
hältnissen gezeigt  hat,  imd  welche  gegenwärtig  durch  bezahlte 
Agents  provocateurs  für  die  Zwecke  der  Reaktion  gegen  die 
arbeitende  Klasse  ausgenützt  wird.c 

Gqgen  die  vorgeschlagene  Resolution  wurde  geltend  ge- 
macht sie  beschimpfe  in  ihrem  Schlufspassus  die  Anarchisten 
und  das  sei  ein  Fehler.  Aber  auch  der  prinzipielle'  Stand- 
punkt der  Resolution  sei  falsch;   es  sei  einfach  unwahr,  [dafs 


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316  Zweiter  Teil.  Die  anarchist  Bewegung  in  d,  deutschen  Schweiz. 

der  Anarchismus  nur  der  Ausflufs  der  bürgerlichen  Welt- 
anschauung bilde. 

Der  folgende  Redner  wollte  in  den  Anarchisten  nur  die 
extremere  Richtung  der  sozialdemokratischen  Bestrebungen 
erblicken. 

Gegen  diese  Auffassung  wurde  eingewendet,  dafs  man 
den  Anarchisten  keine  Konzessionen  machen  könne.  Es  sei 
notwendig,  den  prinzipiellen  Gegensatz  zwischen  Anarchisten 
und  Sozialisten  möglichst  scharf  hervorzuheben.  Doch  müsse 
man  sich  hüten,  vor  den  Anarchisten  eine  lächerliche  Spiels- 
bürgerangst zu  haben. 

Ein  Redner  bemerkte,  er  habe  etwelche  Bedenken  gegen 
den  ersten  Teil  der  Resolution.  Insofern  die  Anarchisten  als 
Endziel  der  Entwicklung  die  Aufhebung  des  Staates  anstreben, 
gebe  es  auch  Sozialisten,  die  diese  Ansicht  teilten,  aber  in  den 
Mitteln  und  in  der  Taktik  zu  diesem  Ziele  gingen  die  Wege 
sehr  weit  auseinander.  Ein  Genosse  aus  Paris  konstatierte, 
dafs  es,  besonders  unter  den  ausländischen  Genossen,  sehr 
schwierig  sei,  zu  bestinunen,  wo  der  Anarchist  aufhöre  und  der 
Sozialist  beginne.  Hiergegen  wurde  erwidert,  es  sei  doch  eine 
imgeheuerliche  Behauptung,  dafs  die  Grenzlinie  zwischen 
Anarchisten  und  Sozialisten  sich  schwer  finden  lasse.  Diese 
Grenze  sei  sehr  klar. 

Der  Berichterstatter  Liebknecht  bemerkte  am  Schluls, 
der  Anarchismus  sei  und  bleibe  antirevolutionär,  auch  wenn 
er  sich  noch  so  furchtbar  gebärde.  Und  überall  da ,  wo  es 
eine  nennenswerte  anarchistische  Bewegung  gab,  sei  sie  am 
gesunden  Sinn  der  Arbeiter  gescheitert. 

Mit  allen  gegen  zwei  Stinunen  wurde  alsdann  folgende 
Resolution  beschlossen: 

»Der  Parteitag  erklärt  die  anarchistische  Gesellschafts- 
theorie, soweit  dieselbe  die  absolute  Autonomie  des  Individuums 
erstrebt,  für  antisozialistisch,  für  nichts  anderes  als  eine  ein- 
seitige Ausgestaltimg  der  Grundgedanken  des  bürgerlichen 
Liberalismus,  wenn  sie  auch  in  ihrer  Kritik  der  heutigen  Ge- 
sellschaftsordnung von  sozialistischen  Gesichtspunkten  ausgeht. 
Sie  ist  vor  allem  mit  der  sozialistischen  Forderung  der  Ver- 
gesellschaftung der  Produktionsmittel  und  der  gesellschaftlichen 
Regelung  der  Produktion  unvereinbar  und  läuft,  wenn  nicht 
die  Produktion  auf  den  Zwergmäfsstab  des  kleinen  Handwerks 


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Fünfzehntes  Kapitel.    Anarchisten  als  Spione  etc.         317 

zurückgeführt  werden  soll,  auf  einen  unlöslichen  Widerspruch 
hinaus.  Der  anarchistische  Kultus  und  die  ausschlielsliche  Zu- 
lassung der  Gewaltpolitik  beruht  auf  einem  groben  Mils* 
Verständnis  der  Rolle  der  Grewalt  in  der  Geschichte  der 
Völker. 

Die  Gewalt  ist  ebensogut  ein  reaktionärer  als  ein  revo- 
lutionärer Faktor;  ersteres  sogar  häufiger  gewesen  als  das 
letztere.  Die  Taktik  der  individuellen  Anwendung  der  CJewalt 
führt  nicht  zum  Ziele  und  ist,  insofern  sie  das  Rechtsgefühl 
der  Masse  verletzt,  positiv  schädlich  und  darum  verwerflich.« 

Zu  der  Resolution  bemerkte  der  Zürcher  »Sozialdemokrat« 
vom  14.  Oktober  1887:  in  der  Resolution  werde  »durchaus 
nicht  der  Stab  gebrochen  über  diejenigen,  die,  durch  eiu 
brutales  Verfolgtmgssystem  zum  Äulsersten  getrieben,  nun  zu 
verzweifelten  Mitteln  der  Selbsthilfe  greifen,  sondern  die  Ver- 
antwortung den  geistigen  Urhebern  dieses  Systems  zugeschoben.« 
Denn  in  solchen  Fällen  handle  es  sich  nicht  um  eine  Frage 
der  Taktik,  »sondern  des  natürlichen  Rechtes«,  und  diese  sei 
zu  allen  Zeiten,  von  allen  Völkern  durch  den  Mund  ihrer 
Geistesheroen  bejahend  beantwortet  worden. 


Fünfzehntes  Kapitel. 

Anarchisten  als  Spione  und  Agents  provocateurs  entlarvt. 

Der  Bundesrat  hatte  im  Herbst  1887  den  Polizeihaupt- 
mann Fischer  in  Zürich  mit  einer  Untersuchtmg  des  Treibens 
der  fremden  Sozialdemokraten  und  Polizeispione  beauftragt, 
welche  zur  Ermittlung  von  zwei  Agents  provocateurs  führte. 
Der  eine  heilst  Schröder,  der  andere  Haupt.  Der  Möbelpolier 
Karl  Schröder,  welcher  in  der  Arbeiterbewegung  eine  Führer- 
rolle spielte,  stand  seit  Jahren  im  Dienste  der  Berliner  Polizei. 
Er  bezog  anfänglich  ein  Monatsgehalt  von  200  Mark,  in  den 
letzten  anderthalb  Jahren  ein  solches  von  250  Mark.  Das 
Geld  erhielt  er  auf  Anweisimgen  des  Polizeirates  Krüger  in 
Berlin,  an  diesen  hatte  er  seine  Berichte  zu  richten.  Schröder 
war  mit  den  Anarchisten  Stellmacher,  Peukert,  Neve,  J.  Schwab 
und  anderen  genau  bekannt  und  unterhielt  intime  Beziehungen 
mit  ihnen.  Im  Herbst  1883  wohnte  er  einer  Konferenz  bei, 
welche   die    schweizerischen   Anarchisten    in    Zürich    hielten. 


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318  Zweiter  Teil.  Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

Schröder  hetzte  die  Arbeiter  in  Versammlungen  und  Wirts- 
häusern durch  seine  Reden  auf  und  verwies  sie,  als  dem  ein- 
zigen Rettungsmittel,  auf  die  Propaganda  der  Tat.  Seine  Ver- 
bindung mit  der  Berliner  Polizei  hatte  Joset>h  Kaufmann,  vom 
Bundesrat  am  15.  Dezember  1884  als  Anarchist  aus  der 
Schweiz  ausgewiesen,  vermittelt.  Auch  Kaufmann  arbeitete, 
nach  Schröders  Aussage,  für  die  Berliner  Polizei.  Schröder 
schaffte  alle  sozialistische  und  anarchistische  Literatur  an 
und  schickte  sie  der  Berliner  Polizei.  Bei  der  Haussuchung, 
die  bei  Schröder  vorgenommen  wurdp,  fand  die  Polizei  eine 
Kiste  Dynamit,  aus  der  Dynamitfabrik  Opladen  stammend. 
Die  Kiste  empfing  Schröder  von  den  Anarchisten  Etter  und 
Wtibbeler. 

Christian  Haupt,  Giefser,  anfangs  in  Paris  tätig,  stand 
seit  vollen  sieben  Jahren  im  Dienste  der  Berliner  Polizei. 
Polizeirat  Krüger  hatte  Haupt  im  Jahre  1881  in  Genf  be- 
sucht, im  Jahre  1884  besuchte  ihn  dort  Polizeirat  von  Hacke, 
bei  welchem  Anlafs  die  beiden  Beamten  ihn  instruierten.  Sie 
waren  mit  Haupt  nicht  zufrieden  und  verlangten  mehr  von 
ihm.  Polizeirat  Krüger  erteilte  Haupt  Winke,  wie  er  nament- 
lich die  in  Genf  wohnenden  Russen  und  Polen  heranlocken,  sich 
in  ihr  Vertrauen  schleichen  und  in  nächtlichen  Stimden  in 
ihre  Wohnungen  eindringen  solle.  Herr  v.  Hacke  riet  ihm,  sich 
in  die  Kreise  der  Anarchisten  zu  drängen.  Polizeirat  Krüger 
schrieb  Haupt,  er  wisse,  dafs  von  Genf  aus  das  nächste 
Attentat  auf  den  Zaren  erfolgen  werde.  Darüber  brauche 
er  Bericht.  Haupt  bezog  im  Monat  anfänglich  100,  dann  125, 
später  150,  zuletzt  200  Mark  vom  Polizeirat  Krüger,  der  ihm 
auch  Geld  zur  Gründung  eines  Geschäftes  anbot  ^). 

Mit  amtlicher  Erklärung  vom  6.  Januar  1888  hatte  Polizei- 
hauptmann Fischer  in  Zürich  den  deutschen  Reichstagsabge- 
ordneten Bebel  und  Singer,  auf  ihr  Gesuch,  Kenntnis  von 
den  polizeilichen  Erhebungen  über  die  beiden  Polizeispione 
gegeben.  Am  27.  Januar  1888  benutzte  Singer  im  deutschen 
Reichstage  die  Untersuchungsergebnisse  zu  einer  Rede  gegen 
die  Verschärfung  des  Sozialistengesetzes  und  führte  zum  Be- 
weise seiner  Behauptungen  den  Polizeihauptmann  Fischer  an. 


0  »Bundesblatt*  1888,  L,  S.  596;  vgl.  stenographischer  Bericht 
des  deutschen  Reichstags  vom  27.  Januar  1888. 


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Sechzehntes  Kapitel.  Die  Anarchisten  a.  d.  Arbeiterkongref s  etc.  319 

Die  deutsche  Gesandtschaft  in  Bern  stellte  darauf  beim 
Schweizer  Bundesrat  die  Anfrage,  welches  seine  Ansicht  über 
das  Vorgehen  des  Zürcher  Beamten  Fischer  sei,  und  welche 
Maisnahmen  der  Bundesrat  deshalb  glaube  treffen  zu  sollen. 
Am  8.  Februar  1888  lief s  der  Bundesrat  dem  Polizeihauptmann 
Fischer  durch  die  Regierung  des  Kantons  Zürich  die  ent- 
schiedene Milsbilligung  über  die  begangene  Indiskretion  aus- 
sprechen^). 

Haupt,  der  sich  ohne  Legitimationspapiere  in  Genf  auf- 
hielt, wurde  am  27.  Januar  1888  vom  Bundesrat  aus  der 
Schweiz  ausgewiesen.  Schröder  konnte  weder  ausgewiesen, 
noch  bestraft  werden.  Er  hatte ,  um  sich  gegen  eine  solche 
Mäfsnahme  zu  sichern,  rechtzeitig  das  Bürgerrecht  der  Ge- 
meinde Neftenbach  (Kanton  Zürich)  erworben.  Gegen  die 
Ausweisung  schützte  ihn  das  Schweizer  Bürgerrecht.  Und  eine 
gerichtliche  Bestrafung  war  nicht  möglich ,.  weil  weder  das 
Strafgesetz  des  Bundes  noch  dasjenige  des  KantAns  Zürich 
eine  Straf bestimmung  .  gegen  die  Agents.  provocateurs  oder 
Polizeispione  enthält.  An  Schröders  Wohnung  in  Zürich 
würden  im  Mai  1888  Aufrufe  angeklebt,  welche  in  grofsen 
Buchstaben  die  Worte  enthielten:  »Hier  wohnt  der  Spitzel 
Schröder.« 


Sechzehntes  Kapitel. 

Die  Anarchisten  auf  dem  internationalen  Arbeiterkongrefs  zu 
Zürich  vom  6.— 12.  August  1893'). 

Den  stark  besuchten  Kongrefs  wollten  die  Anarchisten 
nicht  vorübergehen  lassen,  ohne  zu  manifestieren.  Auf  dem 
Kongrefs  hatten  sich  u.  a.  die  anarchistischen  Führer  Gustav 
Landauer,   Redakteur  des   »Sozialist«,  und  Wilhelm  Werner, 


0  Siehe  Langhard,  Das  Recht  der  politischen  Fremdenauswei- 
sung. 1891.  S.  32.  Im  Februar  1888  fand  in  Zürich  eine  Volks- 
versammlung statt,  welche  erklärte,  Polizeihauptmann  Fischer  habe 
sich  durch  seine  Handlungsweise  um  die  Schweiz  verdient  gemacht. 
Die  Versammlung  forderte  eine  Ergänzung  des  Bundesstrafrechts 
behufs  Bestrafung  der  Polizeispione  und  Agents  provocateurs. 

*)  Siehe  »Neue  Zürcher  Zeitung*  vom  8.,  9.,  10.,  11.,  12.,  14. 
und  15.  August  1893. 


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320  Zweiter  Teil.  Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

Drucker  des  genannten  Blattes^  eingefunden.  Auf  der  Brüsseler 
Vorkonferenz  war  beschlossen  worden,  zum  Kongrefs  sollen 
alle  sozialistischen  Vereine  zugelassen  werden,  welche  die 
Notwendigkeit  der  Arbeiterorganisation  und  der  politischen 
Aktion  anerkennen.  Käuffer  (Paris)  beantragte,  die  Bedingung 
der  Anerkennung  der  politischen  Aktion  zu  streichen.  Singer 
(Berlin)  teilte  mit,  die  deutsche  Sektion  habe  das  Mandat 
Landauers  für  ungültig  erklärt,  worauf  Landauer  die  Ent- 
scheidung des  Kongresses  anrief.  Solange  aber  der  Kongreis 
keine  Entscheidung  hierüber  getroffen  habe,  könne  Landauer 
das  Wort  nicht  versagt  werden.  Der  Kongrefs  beschlofs, 
Landauer  reden  zu  lassen.  Landauer  beantragte,  die  Worte 
zu  streichen,  welche  die  Zulassung  zum  Kongrefs  von  der 
Anerkennung  der  politischen  Aktion  abhängig  machten.  Die 
Bezeichnung  »politische  Aktion«  sei  vollständig  nichtssagend, 
denn  politische  Aktion  üben  alle  diejenigen  aus,  welche  die 
Grundfesten  des  heutigen  Staates  bekämpfen.  Hinter  den 
Worten  »politische  Aktion«  scheine  sich  die  »parlamentarische 
Aktion«  zu  verbergen.  Der  Kongrefs  verdiene  die  Bezeich- 
nung Internationaler  Arbeiterkongrefs  nicht,  wenn  irgend  eine 
Richtung  ausgeschlossen  wäre,  auch  wenn  sie  sich  anarchistisch 
nenne.  Alle  Delegierten,  mögen  sie  Anarchisten  oder  Sozia- 
listen sein,  sollen  Zulassung  finden.  Mauwrais  (London)  be- 
tonte, der  Anarchismus  sei  mit  der  Gewerkschaftsbewegung 
vollständig  vereinbar.  Man  könne  ein  guter  Anarchist  und 
ein  ebenso  guter  Gewerkschaftler  sein.  Es  sei  eines  sozia- 
listischen Arbeiterkongresses  unwürdig.  Arbeiterdelegierte  aus- 
zuschliefsen ,  weil  sie  dafür  halten,  dafs  auf  dem  Wege  des 
Parlamentarismus  nichts  zu  erreichen  sei,  sondern  dafs  nur 
durch  Anwendung  von  Gewalt  die  bürgerliche  Gesellschaft 
gestürzt  werden  könne.  Die  Anarchisten  üben  überall  politische 
Aktion,  wo  sie  es  für  notwendig  halten.  Die  Hinrichtung 
Alexanders  IL  sei  doch  auch  eine  politische  Aktion  gewesen. 
Die  deutschen  Sozialdemokraten  würden  zweifellos  noch  zu 
der  Überzeugung  kommen,  dafs  nur  auf  dem  Wege  der  Ge- 
walt das  Proletariat  seine  Ketten  abschütteln  könne.  Stür- 
mischer Beifall,  vermischt  mit  heftigem  Widerspruch,  folgte 
den  Worten. 

Bebel  erklärte,  eine  Verständigung  der  Sozialdemokraten 
mit    den   Anarchisten    sei   unmöglich.      Die    Anarchisten    in 


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Sechzehntes  Kapitel.  Die  Anarchisten  a.  d.  Arbeiterkongrefs  etc.  321 

Berlin,  die  Landauer  vertrete,  haben  weder  einen  bestimmten 
Namen  noch  ein  bestimmtes  Programm.  Sie  wissen  über- 
haupt nicht,  was'  sie  wollen.  Sie  befehden  sich  unter- 
einander, nur  in  einem  Punkte  seien  sie  einig:  in  der 
Bekämpfung  der  Sozialdemokratie.  Die  Ansichten  zwischen 
Sozialdemokraten  und  Anarchisten  seien  so  grundverschieden, 
dafs  es  am  geratensten  sei,  wenn  die  Anarchisten  einen  eigenen 
Kongrefs  einberufen;  »Wir  haben  nicht  Lust,  mit  Euch  (zu 
den  Anarchisten  sich  wendend)  drei  Tage  zu  diskutieren,  um 
Euch  alsdann  dennoch  die  Tür  weisen  zu  müssen.  Der  Kon- 
grefs ist  nicht  dazu  da,  sich  in  Debatten  mit  Leuten  einzu- 
lassen, mit  denen  eine  Verständigung  von  vornherein  aus- 
geschlossen ist.« 

Redakteur  Cahan  (New  York)  bemerkte,  es  sei  unbe- 
greiflich, dafs  die  Anarchisten,  die  jedes  Repräsentations- 
system verwerfen,  hier  als  Repräsentanten  von  Mandatgebem 
auftreten.  Die  Anarchisten  erscheinen  hier  als  Vertreter  von 
Gewerkschaften,  die  doch  die  mildeste  Form  der  Arbeiter- 
bewegung sei;  in  ihrer  Heimat  aber  gebärden  sich  dieselben 
Leute  als  Dynamitarden. 

Gegen  den  Schlufs  der  Debatten,  von  englischer  Seite 
beantragt,  protestierten  die  Anarchisten  lebhaft.  Der  Antrag 
wurde  jedoch  unter  stürmischem  Widerspruch  der  Anarchisten 
angenommen.  Ein  furchtbarer  Lärm  begleitete  die  Abstim- 
mung. Der  Anarchist  Wilhelm  Werner  (Berlin)  rief:  »Ich 
protestiere,  dafs  dieser  Kongrefs  sich  Arbeiterkongrefs  nennt.« 
Es  ertönten  Rufe:  »Hinaus,  hinaus!«  Die  Delegierten  bestiegen 
unter  Schreien  und  Lärmen  Tische  und  Stühle.  An  der  Stelle 
des  Saales,  wo  Landauer  und  Werner  safsen,  entwickelte  sich 
eine  Schlägerei.  Der  Vorsitzende  des  Kongresses,  Singer,  er- 
klärte, dafs  er  angesichts  des  Skandals  die  Sitzung  auf  eine 
Viertelstunde  vertage.  Werner,  Landauer  und  drei  Schweizer 
Anarchisten  wurden  schliefslich  unter  furchtbarem  Spektakel 
und  heftiger  Gegenwehr  aus  dem  Saale  geworfen. 

Über  die  Zulassung  der  10  deutschen  anarchistischen  Dele- 
gierten wurde  alsdann  nach  Nationen  abgestimmt.  18  Nationen 
stinmiten  für  den  Ausschlufs,  2  Nationen  (Holland  und  Frank- 
reich) für  die  Zulassung.  Bei  Verkündung  der  Abstimmung 
rief  eine  Pariser  Anarchistin:  »Vive  Tanarchie!« 

Langhard,  Die  anarchistische  Bewegung  in  der  Schweiz.  21 


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322  Zweiter  Teil.  Die  anarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

Von  Wilhelm  Weraer,  Wilhelm  Körner  (Genf),  Fr.  Grott- 
mann, Pawlowitsch  und  fünf  anderen  anarchistischen  Dele- 
gierten war  dem  Kongref  s  eine  Erklärung -zugegangen,  worin 
die  Unterzeichneten  dagegen  protestierten,  dafs  sich  der  Kon- 
greis »Arbeiterkongrefs«  nenne,  da  er  nur  eine  gewisse  Rich- 
tung vertrete  und  die  Repräsentanten  anderer  Auffassungen 
ausschlielse.  Indem  das  Bureau  es  duldete,  dafs  die  Vertreter 
einer  abweichenden  Richtung,  ohne  vorgängige  Prüfung  der 
Mandate,  in  brutaler  und  gewaltsamer  Weise  aus  dem  Kongrefs- 
saal  hinausgewiesen  wurden,  habe  der  Kongrefs  bewiesen,  dafs 
er  nicht  einmal  den  nötigen  Anstand  besitze. 

Während  der  Kongrefsverhandlungen  wurden  von  Knaben 
Zettel  folgenden  Inhalts  verteilt:  »Öffentliche  Versammlung, 
Dienstag,  8.  August,  Punkt  8  Uhr  im  Kasino  Aufsersihl. 
Traktandum :  Die  Behandlung  der  unabhängigen  Sozialisten 
und  Anarchisten  durch  den  internationalen  Sozialisteukongrels. 
Die  Einberuf  er:  G.  Landauer,  W.  Werner,  P.  Pawlowitsch, 
W.  Nonnemann,  Rathmann,  Attilio  Panizza,  Bildhauer,  Luigi 
Molinari,  Fritz  Schuepp.« 

In  der  Versammlung  im  Kasino  in  Aufsersihl  (Zürich),  am 
8.  August,  führte  zunächst  Werner  (Berlin)  aus,  gerade  die  un- 
abhängigen Sozialisten  und  Anarchisten  wissen  am  besten,  was 
für  das  Proletariat  notwendig  sei.  Die  Unabhängigen  und  An- 
archisten werden  von  den  Parteisozialisten  als  Polizeiagenten 
bezeichnet  und  damit  die  Leute  gegen  sie  aufgehetzt. 

Der  Italiener  Molinari  sagte,  er  sei  in  die  freie  Schweiz 
gekommen,  um  die  Freiheit  einmal  selbst  zu  sehen,  hier  in 
Zürich  habe  er  aber  die  gröfste  Gemeinheit  erfahren.  Die 
Gegner  hätten  sich  wie  Bestien  benommen.  *Wir  dürfen  auf 
keinen  Fall  auf  den  Arbeiterkongrefs  zurückkehren,  und  wenn 
wir  es  dennoch  tun  wollen,  so  dürfen  wir  es  nur  bewaffnet  tun.« 

Ferdinand  Gilles  (London)  bestätigte  als  Augenzeuge,  dafs 
Greulich  und  Bürkli  Singer  gefragt  hätten,  ob  die  anarchisti- 
schen Delegierten  hinausgeworfen  werden  sollen,  was  Singer 
mit  Genugtuung  bejahte,  worauf  die  beiden,  wie  zwei  Häscher, 
an  die  Arbeit  gegangen  seien.  Wichers  von  Gogh  betonte, 
es  sei  eine  Schande  vor  allen  Nationen,  wie  sich  die  deutschen 
Sozialdemokraten  benahmen.  Landauer  teilte  mit,  der  inter- 
nationale Anarchistenkongrefs  werde  am  10.  August  in  Zürich 
auf  der  »Platte«  stattfinden. 


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Sechzehntes  Kapitel.  Die  Anarchisten  a.  d.  Arbeiterkongrefs  etc.  323 

Im  Glaspavillon  im  iPlattengartenc  in  Fluntem  (Ztirich) 
begann  am  10.  August  1893,  abends,  der  anarchistische  Sonder- 
kongreis seine  Sitzungen.  Zahlreiche  anarchistische  Broschüren 
lagen  zxmi  Verkaufe  bereit.  Pawlowitsch,  der  den  Vorsitz  inne 
hatte,  führte  aus,  die  Anarchisten  haben  immer  gemeint,  der 
gemeinsame  Glaube  an  die  Revolution  bilde  noch  ein  Binde- 
mittel zwischen  Anarchisten  und  Sozialdemokraten,  deren 
Führer  beständig  mit  revolutionären  Phrasen  um  sich  werfen. 
Die  unerhörte  Ausschliefsung  vom  Arbeiterkongrefs  habe  die 
Anarchisten  eines  anderen  belehrt,  die  lauchrevolutionären« 
offiziellen  Sozialdemokraten  scheuen  das  Licht  der  Wahrheit. 
Auf  der  anarchistischen  Konferenz  herrsche  vollständige  Rede- 
freiheit, eine  Mandatsprüfung  finde  nicht  statt.  Jeder  könne 
sprechen ,  solange  er  wolle,  und  was  ihm  beliebe.  Als  Trak- 
tanden  stellte  der  Kongrefs  auf:  Unsere  Stellung  zur  bürger- 
lichen Gesellschaft  und  der  Sozialdemokratie;  Maifeier;  General- 
streik; Krieg;  Parlamentarismus;  wirtschaftlicher  Kampf;  revo- 
lutionäre Propaganda. 

Zum  ersten  Tractandum  sprach  Buchdrucker  Werner,  indem 
er  erklärte,  die  Anarchisten  brechen  mit  der  bürgerlichen  Moral 
und  den  heutigen  Gerechtigkeitsanschauungen.  Die  verrostete, 
faule  Gesellschaft  lasse  sich  nicht  mehr  flicken;  aber  die  offi- 
zielle Sozialdemokratie,  die  nicht  mehr  revolutionär  sei,  wenn- 
gleich deren  Führer  hin  und  wieder  revolutionär  schwatzen, 
wolle  den  wackligen  Bau  immer  noch  stützen.  »Wir  An- 
archisten befürchten,  wenn  wir  den  Staatssozialismus  hätten, 
eine  neue,  unverbesserte  Auflage  der  heutigen  physischen 
und  geistigen  Knechtschaft.  Wir  befürworten  vollständige 
Herrschaftslosigkeit  imd  sind  Föderalisten,  nicht  Zentralisten. 
Für  imsere  Ziele  kämpfen  wir,  wenn  nötig,  mit  allen  Mitteln.« 

Dr.  Gumplowicz  betonte,  wie  sehr  die  Sozialdemokratie 
den  revolutionären  Standpunkt  verloren  habe,  zeige  ihr  grofser 
Glaube  an  den  Wert  des  Parlamentarismus.  Es  gebe  sogar 
sozialdemokratische  Polizeidirektoren.  Das  Proletariat  müsse 
sich  selbst  befreien,  die  marxistischen  Ideen  könne  der  arme, 
ausgehungerte  Singer  verfechten,  und  Hausknechtdienste  können 
Greulich  &  Cie.  in  der  Tonhalle  verrichten. 

Gilles  bemerkte,  die  kleinlichen  Kompromisse,  welche  die 
deutschen  sozialistischen  Führer  mit  den  bürgerlichen  Parteien 
eingehen,  bewirken  den  Rückgang  der  Arbeiterbewegung.  Not- 

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324  Zweiter  Teil.  Die  anarchist*  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz. 

wendig  sei,  die  Revolutionsarmee  zu  vergröfsem.  Es  brauche 
entschlossene  Männer,  die  zu  schweigen  verstehen,  die  handeln 
können. 

Der  Holländer  Domela  Nieuwenhuis  stellte  den  Antrag: 
»In  Erwägung,  dafs  die  revolutionären  Sozialisten  und  kommu- 
nistischen Anarchisten  dieselben  Ziele  verfolgen,  nämlich:  Be- 
seitigung des  Privateigentums  und  Organisation  der  Produktion,« 
welche  Ziele  auf  gesetzlichem  oder  ungesetzlichem  Wege  er- 
reicht werden  müssen,  können  die  revolutionären  Sozialisten 
und  Anarchisten  ganz  gut  zusammengehen.« 

Am  zweiten  Verhandlungstage  forderte  der  Vorsitzende, 
Pawlowitsch,  die  anwesenden  Zürcher  Polizeibeamten  auf,  die 
Versammlung  nicht  durch  Schlufsrufe  zu  stören,  »sonst  werden 
wir  sie  zuerst  hinausspedieren«.  Die  von  Nieuwenhuis  vor- 
geschlagene Resolution  wurde  angenommen.  Nach  der  Ab- 
stimmung bemerkte  ein  italienischer  Anarchist,  auf  einer  inter- 
nationalen Anarchistenkonferenz  sollte  eigentlich  keine  Ab- 
stimmung stattfinden,  denn  eine  Majorität  wäre  im  stände, 
eine  Minderheit  zu  unterdrücken. 

Cahan,  über  die  Maifeier  sprechend,  bemerkte,  Bebel 
&  Cie.  seien  eifrige  Befürworter  von  Ruhe  und  Ordnung. 
Sie  wünschen,  dafs  das  Proletariat  ja  nie  bei  einer  Maifeier 
mit  der  Polizei  in  Konflikt  gerate,  trotzdem  letztere  gerade 
bei  der  Maifeier  brutal  gegen  die  Arbeiter  verfahre.  Der 
Bebelianismus  habe  eben  unwillkürlich  etwas  gemein  mit 
der  Polizeiwirtschaft.  Es  giebe  auch  unter  den  Arbeitern  — ^ 
selbst  unter  den  aufgeklärtesten  —  Gegner  der  Maifeier.  Zu 
diesen  Gegnem^zählen  die  Anhänger  der  Propaganda  der  Tat. 
Eine  würdige  Maifeier  bilde  indessen  die  Vorübung  für  den 
Generalstreik. 

Dr.  Gumplowicz  sagte,  die  Maifeiern  lassen  noch  vielfach 
zu  wünschen  übrig.  In  Zürich  gleiche  die  Feier  vielfach  dem 
Sechseläutenfest.  Der  Proletarier  solle  bleich,  verzehrt,  zer- 
lumpt sich  zeigen,  wie  er  auch  lebe.  Monobray  bemerkte,  die 
kapitalistische  Presse  mache  höhnische  Witze,  wenn  die  Zahl 
der  Maifeiemden  klein  sei.  Aber  wenn  die  Feiernden  ent- 
schlossene Männer  seien,  werde  Angst  und  Schrecken  dem 
Hohn  folgen. 

Landauer  referierte  über  den  Generalstreik  und  Wirtschaft-* 
liehen  Kampf.     Die  Maifeier  solle  mit  dem  Generalstreik  in 


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Sechzehntes  Kapitel.  Die  Anarchisten  a.  d.  Arbeiterkongrefs  etc.  325 

Verbindung  gebracht  werden,  letzterer  solle  die  Revolution 
herbeiführen.  Je  mehr  die  Gegensätze  sich  zuspitzen,  je  mehr 
das  Proletariat  verarme  und  die  Mittel  der  Kapitalisten  zu* 
nehmen,  desto  weniger  haben  Lohnstreike,  ja  selbst  ein 
Generalstreik  Bedeutung  und  Nutzen.  Ein  Generalstreik,  dem 
nicht  die  Revolution  folge,  erscheine  wertlos,  denn  der  Ar- 
beiter vermöge  auf  die  Dauer  nicht  zu  hungern.  Der  Ar- 
beiter müsse  mit  dem  Vorurteil  brechen,  dals  seine  Arbeit 
dem  gehöre,  der  sie  beanspruche.  Der  Proletarier  müsse  auf 
allen  Lebensgebieten  rebellisch  werden.  Der  wirtschaftliche 
Kampf  und  der  Generalstreik  müssen  Vorstufen  der  Revolution 
bilden. 

Ein  anderer  Redner  sprach  die  Ansicht  aus,  es  sei  ganz 
gut,  wenn  ein  Streik  milslinge,  weil  die  Arbeiter  dann  rebellisch 
würden.  Nur  durch  Gewalt  könne  der  Lohnsklave  die  Ketten 
brechen.  Die  Bourgeoisie  habe  alle  Ursache,  vor  der  kom- 
menden Revoliition  zu  zittern. 

Bei  Eröffnung  des  dritten  Verhandlungstages  der  An- 
archisten erhielt  jeder  Teilnehmer  ein  Gratisflugblatt,  be- 
titelt: »An  die  Arbeiter  Deutschlands, c  in  welchem  diese  auf- 
gefordert werden,  den  nimmer  zum  Ziele  führenden  Parla- 
mentarismus zu  verlassen  und  sich  zur  wirtschaftlichen  Massen- 
aktion zusammenzuscharen. 

Während  der  Verhandlungen  wurde  ein  langes  revolu- 
tionäres Gedicht,  »Die  Arbeitslosen«  betitelt,  verteilt.  Zuerst 
verlas  der  Vorsitzende,  Pawlowitsch,  ein  Sympathietelegramm 
der  Frankfurter  Genossen.  Die  Genfer  Genossen  protestierten 
gegen  den  vom  Kongrefs  an  den  Anarchisten  begangenen 
Gewaltakt  und  sprachen  den  Wunsch  aus,  der  Kongrets  der 
revolutionären  Sozialisten  und  Anarchisten  möchte  nicht  nur 
für  den  Achtstundentag  Propaganda  machen ,  sondern  auch 
die  militärische  Abrüstung  betreiben,  welche  das  Heer  der 
Arbeitslosen  vergrölsem  und  die  Überproduktion  vermehren 
würde. 

Landauer  stellte  zum  Tractandum:  »Generalstreik  und 
wirtschaftlicher  Kampf«  folgende  Thesen  auf : 

Der  wirtschaftliche  Kampf  ist  geeignet,  die  Arbeitermasse 
zu  revolutionieren  und  aufzuklären,  gleichgültig,  ob  die  Streiks 
fehlschlagen  oder  nicht.  Aus  diesem  Grunde  ist  jeder  Streik  zu 
unterstützen  und  möglichst  zur ,  Auf klärung  zu  benutzen. 


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326  Zweiter  Teil.  Die  aiiarchist.  Bewegung  in  d.  deutschen  Schweiz* 

Nicht  nur  aus  diesem  Grunde  ist  die  Genossenschafts- 
bewegung mit  allen  Kräften  zu  fördern,  sondern  auch  weil 
die  Gewerkschaften  die  Keime  der  sozialistischen  Gesellschaft 
sein  müssen. 

Der  Generalstreik  kann  nichts  anderes  sein  als  der  Beginn 
der  sozialen  Revolution. 

Dann  folgte  das  Tractandum:  Krieg.  Monobray  führte 
aus,  die  Arbeiter  haben  nicht  das  geringste  Interesse  am 
Krieg,  denn  sie  allein  müssen  die  Opfer  eines  Krieges  tragen* 
Deshalb  seien  die  Arbeiter  berechtigt,  ja  verpflichtet,  sich 
gegenüber  den  Regierungen  revolutionär  zu  zeigen  und  mili- 
tärische Dienstleistungen  zu  verweigern.  »Das  Militär  ist 
weniger  bestimmt,  gegen  die  fremden  Mächte,  als  gegen  die 
Feinde  im  eigenen  Lande,  die  revolutionär  gesinnten  Arbeiter, 
zu  kämpfen.  Im  Kriegsfalle  wenden  wir  uns  zuerst  an  das 
grofse  Arbeitslosenheer  und  fordern  dasselbe  auf,  den  Regie- 
rungen zu  sagen,  dafs  das  Proletariat  nicht  auf  seine  Brüder 
schiefst,  wohl  aber  auf  seine  Ausbeuter  und  Unterdrücker,  c 

Nieuwenhuis  erklärte,  wäre  der  Zürcher  Kongrefs  wirklich 
ein  Arbeiterkongrefs  gewesen,  so  hätte  er  die  Resolution  der 
Anarchisten  angenommen.  In  diesem  Fall  hätten  die  Fürsten 
gezittert,  jetzt  dürfen  sie  herzhaft  lächeln,  wie  sie  auch  zu 
den  Friedensbestrebungen  höhnisch  lachen  und  darüber  zur 
Tagesordnung  übergehen.  Abrüsten  sei  und  bleibe  die  Parole 
aller  revolutionär  Gesinnten. 

Der  Italiener  Nicolay  betonte,  wenn  Moltke  den  Krieg 
in  Schutz  nahm,  so  tat  er  es  im  Interesse  der  Bourgeoisie. 
»Wir  betrachten  stets  als  unsere  Aufgabe,  den  Klassenhafs  zu 
schüren  und  reden  dem  Klassenhafs  das  Wort,  und  wir  tun 
gut  daran.  Aber  wenn  ein  Kaiser  uns  befiehlt,  auf  unsere 
Brüder  zu  schiefsen,  so  muls  derjenige,  der  einen  solchen  Be- 
fehl befolgt,  auch  erschossen  werden.« 

Molinari  empfahl  revolutionäre  Propaganda  in  den  Ka- 
sernen. Ohne  das  Wort  Vaterland  gebe  es  keine  soldatische 
Begeisterung.  Das  Wort  Vaterland  sei  eine  Lüge.  »Wenn 
einmal  alle  begriffen  haben,  dafs  es  kein  Vaterland  gibt,  dann 
kann  die  Bourgeoisie  zittern,  und  dann  ist  ein  Generalkrieg 
eher  von  Nutzen.  Wenn  das  dumme  Volk  einmal  einsieht,  wie 
es  systematisch  betrogen  wird,  dann  können  wir  die  Revolution 
schlagen.« 


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Sechzehntes  Kapitel.  Die  Anarchisten  a.  d.  Arbeiterkongrels  etc,  327 

Am  letzten  Verhandlungstag  referierte  Molinari  tiber  den 
Parlamentarismus,  von  dem  er  nichts  wissen  will,  da  Herr- 
schaftslosigkeit  das  Ziel  des  Anarchismus  sei. 

Werner  betonte,  es  sei  eine  Folge  des  Sozialismus,  dals 
der  sozialdemokratische  Zürcher  Polizeidirektor  Vogelsanger 
jeden  Abend  Geheimagenten  in  die  Anarchistenkonferenz  sende, 
um  die  Versammlungen  zu  tiberwachen  und  um  zu  rapportieren. 
Küster  erwähnte,  er  geniefse  in  Zürich  das  Asylrecht.  An- 
gesichts des  herrschenden  Chauvinismus  und  des  Schwaben- 
hasses finde  er  es  für  nötig,  den  Rapport  erstattenden  Poli- 
zisten mitzuteilen,  dafs  er  in  keiner  Weise  über  die  Schweiz 
schimpfen  wolle,  noch  geschimpft  habe. 

Zuletzt  wurde  noch  die  revolutionäre  Propaganda  be- 
sprochen. Pawlowitsch  erklärte,  die  revolutionäre  Propaganda 
lasse  sich  in  drei  Worte  zusammenfassen:  Gewalt  gegen  Ge- 
walt. Von  Kindheit  an,  schon  in  der  Wiege,  werde  der 
Proletarier  vergewaltigt,  religiös  erzogen,  zum  Militärdienst 
gezwungen,  ausgebeutet  u.  s.  w.  Deshalb  gelte  es,  einen  un- 
versöhnlichen Hafs  gegen  die  heutige  Gesellschaft  und  das 
Privateigentum  zu  hegen,  gegen. den  Parlamentarismus  und 
Militarismus  zu  agitieren  und  die  wirtschaftHchen  Aktionen 
des  Proletariats  mit  revolutionärem  Geiste  zu  erfüllen. 


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Dritter  Teil. 

Die  italienischen  Anarchisten  in  der 
Schweiz. 


Einleitung. 

Seit  vielen  Jahren  halten  sich  Tausende  von  italie- 
nischen Arbeitern,  bald  vorübergehend,  bald  dauernd  in  der 
Schweiz  auf.  Wo  Eisenbahnen,  Strafsen,  Flufskorrektionen, 
Kanalisationen  aller  Art  gebaut  werden ,  sieht  man  Italiener 
Erd-  und  Maurerarbeiten  verrichten.  Der  Bau  neuer  Häuser, 
besonders  in  den  wachsenden  Städten,  beschäftigt  jahrein,  jahr- 
aus unzählige  Italienerhände.  Für  revolutionäre,  anarchistische 
Ideen  sind  die  italienischen  Arbeiter  von  Haus  aus  leicht  zu- 
gänglich, und  es  ist  nicht  zufällig,  dafs  eine  Reihe  von  Italienern, 
wie  Passanante,  Caserio,  Luccheni,  Bresci,  zu  den  hervor- 
ragendsten Attentätern  zählen.  Nach  dem  Gesagten  kann  es 
nicht  überraschen,  dals  die  Fed^ration  jurassienne,  welche  in 
der  Schweiz  unter  dem  mächtigen  Einflufs  von  Bakunin  zu- 
erst die  anarchistische  Saat  in  den  Ackergrund  der  Arbeiter- 
schaft ausstreute,  bei  den  italienischen  Arbeitern  in  Italien 
wie  in  der  Schweiz  eifrige  Anhänger  fand^).  Da  die  italieni- 
schen Arbeiter  in  allen  Kantonen  sich  aufhalten,  so  sind  auch 
die  italienischen  Bekenner  des  Anarchismus  in  den  verschie- 
densten schweizerischen  Landesteilen  zu  treffen.  Daher  ist  es 
geboten,  den  italienischen  Anarchisten  in  der  Schweiz  eine 
besondere   Betrachtung  zu  widmen.     Italienische  Anarchisten 


0  Vgl.  E.  Sernicoli,  L*Anarchia  e  gli  Anarchici,  Bd.  I.  Seite 
83-116,  Milano  1894. 


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Einleitung.  329 

und  italienische  Sozialisten  sind  in  der  Schweiz  nicht  leicht 
voneinander  zu  trennen.  Eine  reine  Ausscheidung  zwischen 
den  beiden  Gruppen  besteht  zur  Zeit  in  der  Schw^eiz  so  wenig 
als  in  Italien.  Im  Laufe  der  vielen  Untersuchungen^  die  in 
der  Schweiz  gegenüber  den  Italienern  geführt  werden  mufsten, ' 
wurde  die  Wahrnehmung  gemacht,  dafs  ausgesprochene  An- 
archisten, denen  der  Anarchismus  durch  Handlungen  nach- 
gewiesen war,  sich  als  Sozialisten  ausgaben.  Je  nach  Kon- 
venienz  treten  die  Italiener  bald  als  Anarchisten,  bald  als 
Sozialisten  auf. 

In  der  Schweiz  sind  die  italienischen  Anarchisten  unter 
sich  verbunden,  namentlich  seit  in  der  Schweiz  anarchistische 
Organe  in  italienischer  Sprache  erscheinen.  Von  der  Schweiz 
treiben  die  Italiener  den  Schriftenschmuggel  nach  Italien,  wozu 
sie  mancherlei  List  anwenden.  So  wurde  z.  B.  die  aufreizende 
Broschüre  >La  storia  di  un  delittoc,  um  die  italienischen  Zoll- 
behörden zu  täuschen,  unter  dem  Titel  »Promessi  sposi  von 
Manzoni«  in  Italien  eingeschmuggelt,  eine  andere  revolutionäre 
Broschüre  amter  dem  Titel:  »Aritmetica  elementare«. 

Mit  den  Anarchisten  französischer  Zunge  haben  die 
Italiener  schon  deswegen  mehr  Berührung  als  mit  deutsch- 
sprechenden Anarchisten,  von  denen  man  übrigens  in  der 
Schweiz  seit  einer  Reihe  von  Jahren  kaimi  etwas  verspürt, 
weil  die  Italiener  des  Französischen  mächtig  sindj  während  sie 
sich  das  Deutsche  nur  schwer  aneignen.  Von  jeher  waren  da- 
her die  in  der  Schweiz  in  französischer  Sprache  erscheinenden 
anarchistischen  Zeitungen  und  Broschüren  von  Einflufs  auf 
die  Italiener,  und  es  ist  gewifs  bemerkenswert,  dafs  das  Genfer 
Anarchistenblatt  »II  Risveglio«  zwei  Seiten  französischen  Textes 
unter  der  Aufschrift  »Le  R^veil«  enthält.  Ein  Irrtum  wäre 
es,  anzunehmen,  dafs  die  italienischen  Anarchisten  sich  zum 
Teil  aus  Tessinern,  die  mit  den  Italienern  die  Sprache  gemein 
haben ,  rekrutieren.  Wenn  auch  gegenwärtig  der  Tessiner 
Bertoni  in  Genf  als  Herausgeber  des  »Risveglio«  und  an- 
archistischer Druckschriften  einen  bedeutenden  Einflufs  auf  die 
italienische  anarchistische  Bewegung  in  der  Schweiz  ausübt, 
so  hat  trotzdem  der  Kanton  Tessin  keinen  Teil  daran. 

Von  den  zur  Zeit  in  der  Schweiz  sich  aufhaltenden  An- 
archisten kommen  als  Propagandisten  der  Tat  die  Italiener  in 
erster  Linie  in  Betracht.    Gegenwärtig  bilden  die  italienischen 


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330    Dritter  Teil.    Die  italienischen  Anarchisten  in  der  Schweiz. 

Anarchisten  in  der  anarchistischen  Bewegung  den  Hauptfaktor, 
aus  Italienern  bestehen  die  gefährlichsten  Anarchisten,  wie  tiber- 
haupt  unter  den  italienischen  Arbeitern  in  der  Schweiz  ver- 
hältnismäfsig  viele  Verbrechematuren  sich  finden,  —  eine  Plage 
für  die  kantonalen  Behörden  und  Gerichte,  die  einen  grpfsen 
Teil  ihrer  Tätigkeit  den  italienischen  Delinquenten  widmen 
müssen. 

Nach  dem  italienisch-schweizerischen  Niederlassungsvertrag 
vom  22.  Juli  1868  müssen  die  Italiener  für  die  Niederlassung 
in  den  schweizerischen  Kantonen  lediglich  die  Ausweise  bei- 
bringen, welche  für  die  Niederlassung  von  Schweizerbürgem 
vorgeschrieben  sind.  Als  der  Vertrag  vereinbart  wurde, 
konnte  gemäfs  Art.  48  der  Bundesverfassung  von  1848  ein 
Schweizerbürger  das  Niederlassungsrecht  in  einem  Kanton  nur 
beanspruchen,  wenn  er  folgende  Ausweisschriften  besafs:  einen 
Heimatschein  oder  eine  gleichbedeutende  Ausweisschrift,  ein 
Zeugnis  sittlicher  Aufführung,  eine  Bescheinigung,  dafs  er  in 
bürgerlichen  Rechten  und  Ehren  stehe.  Unter  der  Herrschaft 
der  Bundesverfasstmg  von  1848  konnte  folglich  ein  Italiener  sich 
in  einem  schweizerischen  Kanton  nur  niederlassen,  wenn  er 
jene  drei  Ausweisschriften  besafs.  Im  Interesse  ihrer  eigenen 
Staatsangehörigen  erleichterte  die  Eidgenossenschaft  im  Jahre 
1874  die  Niederlassung  der  Schweizerbürger  von  Kanton  zu 
Kanton,  indem  die  Bundesverfassung  von  1874  von  Schweizer- 
bürgem für  die  Niederlassimg  in  den  Kantonen  nur  noch  einen 
»Heimatschein  oder  eine  andere  gleichbedeutende  Ausweis- 
schriftc  verlangt.  Ein  Zeugnis  über  die  sittliche  Aufführung 
und  ein  Ausweis  über  den  Besitz  der  bürgerlichen  Rechte  und 
Ehren  wurde  nicht  mehr  gefordert.  Nach  dem  italienisch- 
schweizerischen Niederlassungsvertrag  von  1868  werden  die 
Italiener  >in  jedem  Kanton  der  schweizerischen  Eidgenossen- 
schaft hinsichtlich  ihrer  Personen  und  ihres  Eigentums  auf 
dem  nämlichen  Fufse  und  auf  gleiche  Weise  aufgenonmien 
und  behandelt,  wie  die  Angehörigen  der  anderen  Kantone 
jetzt  oder  in  Zukunft  gehalten  werden.«  Von  jener  Erleichte- 
rung der  Niederlassung  der  Schweizer  in  den  Kantonen  profi- 
tierten demgemäls  sofort  die  Italiener.  Für  die  Niederlassung 
der  Italiener  bedarf  es  nur  eines  Heimatscheines  oder  einer 
anderen  gleichbedeutenden  Ausweisschrift,  während  dagegen 
die  deutschen  Reichsangehörigen  gemäfs  dem  deutsch-schweize- 


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Einleitung.  331 

tischen  Niederlassungsvertrag  vom  31,  Mai  1890  sich  in  den 
Kantonen  nur  niederlassen  können,  sofern  sie  mit  einem 
Zeugnis  der  deutschen  Gesandtschaft  in  Bern  versehen  sind^ 
durch  welches  bescheinigt  wird,  dafs  der  Inhaber  die  deutsche 
Reichsangehörigkeit  besitzt  und  einen  unbescholtenen  Leumund 
genieist. 

Am  27.  Juli  1896  bombardierte  im  Kreise  III  der  Stadt 
Zürich,  wo  sich  damals  6500  Italiener  aufhielten,  eine  wegen 
des  verbrecherischen  Treibens  der  Italiener  erregte  Volks- 
menge 22  Häuser,  in  denen  sich  sogenannte  Italienerwirt- 
schaften oder  Italienerherbergen  befanden.  Die  Polizei  erwies 
sich  gegenüber  der  anstürmenden  etwa  10000  Köpfe  zählenden 
Masse  als  machtlos.  Mit  Rücksicht  auf  diesen  sogenannten 
Italienerkrawall  und  neue  Verbrechen,  die  im  Januar  1898  be- 
gangen wurden,  beschlofs  der  Zürcher  Stadtrat  am  2.  Februar 
1898,  es  sei  fortan  die  Niederlassung  nur  solchen  Angehörigen 
Italiens  oder  Österreich-Ungarns  zu  erteilen,  »welche  neben 
einem  Heimatschein  oder  Pafs  ein  von  der  Heimatsbehörde 
oder  Konsulat  ausgefertigtes  Zeugnis  über  guten  Leumund  bei- 
bringen«. Gegen  die  Anordnung  beschwerten  sich  alsbald  die 
Gesandtschaften  der  betreffenden  Staaten  beim  Bundesrat,  Der 
Polizeivorstand  der  Stadt  Zürich  erklärte  in  der  an  die  Zürcher 
Regierung  gerichteten  Zuschrift  vom  13.  Februar  1889,  die 
Mafsregel  habe  zum  Zweck,  »unter  der  fremdländischen  Be- 
völkerung Ordnung  zu  schaffen,  den  übrigen  Teil  der  Be- 
völkerung zu  beruhigen  und  die  Stadt  von  der  Krawallgefahr 
zu  befreien«.  Die  Einforderung  von  Leumundszeugnissen 
sei  durch  Artikel  45  der  Bundesverfassung  gerechtfertigt* 
Schweizern  wie  Ausländem  stehe  das  Recht  der  freien  Nieder- 
lassung nur  unter  der  Voraussetzung  zu,  dafs  ihnen  nicht  durch 
strafgerichtliches  Urteil  die  bürgerlichen  Rechte  und  Ehren 
aberkannt  seien.  Ob  diese  Voraussetzung  für  Schweizerbürger 
zutreffe,  lasse  sich  durch  eine  Anfrage  bei  der  Heimatbehörde 
leicht  feststellen.  Dagegen  könne  dem  Zürcher  Stadtrat  nicht 
zugemutet  werden,  von  sich  aus  in  der  Heimatgemeinde  der 
Ausländer  solche  Erkundigungen  einzuziehen.  Wenn  deshalb 
Vom  Ausländer  nicht  verlangt  werden  dürfe,  dafs  er  selbst 
ein  Leumundszeugnis  beibringe,  so  komme  das  im  Effekt 
darauf  hinaus,  dafs  jene  Beschränkung  der  Niederlassungs- 
freiheit auf  die  im  Besitz  der  bürgerlichen  Rechte  imd  Ehren 


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332    Dritter  Teil.    Die  italienischen  Anarchisten  in  der  Schweiz. 

befindlichen  Personen  nur  für  Schweizer,  nicht  aber  auch  für 
Ausländer  gelte.  Um  für  Schweizer  und  Ausländer  die 
faktische  Gleichheit  des  Niederlassungsrechts  herzustellen,  sei 
jene  Mafsnahme  getroffen  worden.  Der  Bundesrat  räumte  ein, 
dafs  verschiedene  Umstände  dafür  sprächen,  gewisse  Mafs- 
regeln  gegenüber  den  einwandernden  Italienern  zu  ergreifen; 
er  bezeichnete  jedoch  den  Beschlufs  des  Zürcher  Stadtrates  als 
unvereinbar  mit  dem  schweizerisch-italienischen  imd  schwei- 
zerisch-österreichischen Niederlassungsvertrag.  In  den  Ver- 
trägen sei  den  italienischen  und  Österreich-ungarischen  Staats- 
angehörigen die  Niederlassimg  in  der  Schweiz  unter  den 
gleichen  Bedingungen  gestattet  wie  den  Bürgern  anderer 
Kantone.  Da  nun  diese  die  Niederlassung  durch  Vorlage  eines 
Heimatscheines  erwerben,  dürfen  auch  die  Angehörigen  von 
Italien  und  Österreich  nur  zur  Beibringung  eines  Ausweises 
über  äire  Staatsangehörigkeit  angehalten  werden.  Darauf  hob 
der  Stadtrat  seinen  Beschlufs  vom  2.  Februar  am  30.  März 
definitiv  auf,  beauftragte  aber  den  Polizeivorstand,  zu  prüfen, 
auf  welch  anderen  Wegen  der  Zweck  des  Beschlusses  vom 
2.  Februar  angestrebt  werden  könnte^). 

Unter  dem  Eindruck  der  Ermordung  der  österreichischen 
Kaiserin  in  Genf  durch  den  italienischen  Anarchisten  Luccheni 
stellte  der  Bemer  Abgeordnete  Dr.  Gobat   am  24.  Oktober 

1898  im  Nationalrat  folgenden  Antrag : 

»Der  Bundesrat  wird  eingeladen,  zu  untersuchen,  ob  nicht 
der  am  22.  Juli  1868  zwischen  der  Schweiz  und  Italien  ab- 
geschlossene Niederlassungsvertrag  zu  kündigen  sei ,  damit 
im  neu  abzuschliefsenden  Vertrag  die  Klausel  aufgenommen 
werden  könnte,  dafs  es  den  Italienern  nicht  gestattet  sei,  sich 
in  der  Schweiz  aufzuhalten  oder  niederzulassen,  ohne  sich 
durch  amtliche,  gehörig  beglaubigte  Bescheinigungen  über  ihre 
Identität,  über  einen  unbescholtenen  Leumund,  sowie  darüber, 
dafs  sie  noch  nie  wegen  eines  gemeinen  Vergehens  oder  Ver- 
brechens bestraft  worden  seien,  ausgewiesen  zu  haben,  c 

Bei  Behandlung  des  Antrages  im  Nationalrat  am  8.  Juni 

1899  führte  Gobat  aus,  die  Schweiz  erzeuge  keine  Anarchisten, 
Italien  sei  das  Land,  welches  solche  hervorbringe.    Die  Schweiz 


0  Otto  Lang,  Der  Italienerkrawall  in  Zürich,  Schweizerische 
Zeitschrift  für  Strafrecht,  elfter  Jahrgang,  S.  131  ff. 


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Einleitung.  333 

habe  darum  ein  Recht,  Maisnahmen  gegen  die  einwandernden 
italienischen  Anarchisten  zu  ergreifen.  Mord,  Totschlag  und 
eine  grofse  Zahl  anderer  Verbrechen  werden  hauptsächlich 
von  den  in  der  Schweiz  wohnenden  italienischen  Arbeitern 
begangen.  Es  werde  versichert,  dafs  ein  Drittel  der  in  Genf 
verübten  Verbrechen  Italienern  zur  Last  falle.  Der  Staats- 
anwalt des  Kantons  Zürich  habe  in  einer  Schwurgerichts- 
verhandlung, in  der  Italiener  abzuurteilen  waren,  erklärt,  mit 
aller  Strenge,  mit  eiserner  Faust  müsse  man  die  verbreche- 
rischen Elemente  unter  den  Italienern  bekämpfen,  sonst  komme 
es  noch  dazu,  dafs  der  friedliche  Bürger  in  Aufsersihl  (Zürich) 
nur  noch  mit  dem  geladenen  Revolver  in  der  Hand  ausgehen 
könne. 

Bundesrat  Dr.  Brenner,  Chef  des  eidgenössischen  Justiz- 
und  Polizeidepartements,  bemerkte,  in  Zürich  sei  es  so  weit 
gekommen,  dafs  die  Stadtbehörde  erklärte,  sie  könne  Ruhe 
und  Ordnung  in  der  Stadt  nicht  mehr  handhaben,  wenn  die 
Italiener  sich  ohne  die  Beibringung  eines  Leumundszeugnisses 
niederlassen  könnten.  Von  achtzehn  Kantonen  haben  sich  in- 
dessen nur  sechs  für  die  Beibringung  von  Leumundszeugnissen 
ausgesprochen.  Eine  Verbesserung  der  Verhältnisse  könnte 
erzielt  werden  vermittels  einer  genauen  Kontrolle  der  Aus- 
weisschriften der  Italiener  durch  die  Niederlassungsgemeinden 
in  den  schweizerischen  Kantonen.  In  dieser  Beziehung  herrsche 
ein  wahres  Chaos.  In  zahlreichen  Fällen  versehen  blofse  Aus- 
landspässe die  Stelle  von  Heimatscheinen.  Die  Gemeinde- 
behörden nehmen  alle  möglichen  Scheine  ab,  was  auch  damit 
zusammenhängen  möge,  dafs  sie  nicht  italienisch  verstehen. 
Der  Bundesrat  habe  sich  auch  gefragt,  ob  es  nicht  möglich 
sein  sollte,  Auszüge  aus  den  italienischen  Straf registern  zu 
bekommen,  damit  man  sehen  könnte,  wer  vorbestraft  sei. 
In  Italien  führe  der  Staatsanwalt  jedes  Bezirkes  ein  Straf- 
register. An  Hand  dieser  Auszüge  könnte  die  schweizerische 
Niederlassungsgemeinde  beurteilen,  ob  sie  die  Italiener  auf- 
nehmen pder  schon  erteilte  Niederlassungen  wieder  zurück- 
ziehen solle. 

Der  zürcherische  Abgeordnete  Dr.  Forrer  erklärte,  er 
halte  dafür,  die  Schweiz  sollte  der  Italienerfrage  die  ernsteste 
Aufmerksamkeit  schenken.  Die  Einwanderung  der  Italiener, 
die   einen  ungeahnten  Aufschwung  genommen,  begegne  bei 


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334    Dritter  Teil.    Die  italienischen  Anarchisten  in  der  Schweiz. 

der  schweizerischen  Bevölkerung  keinen  Sympathien.  Die 
Antipathie,  ja  der  zeitweilige  Hals  rühre  daher,  weil  sich  die 
Italiener  von  der  schweizerischen  Bevölkerung  absondern,  sie 
arbeiten  zusammen,  essen  zusammen  und  haben  absolut  keinen 
Verkehr  mit  den  Schweizern.  Durch  die  Italiener  haben  die 
Verbrechen  bedeutend  zugenonmien ;  die  Delikte  der  Italiener 
gehen  in  erster  Linie  gegen  Leib  und  Leben,  dann  gegen 
das  Eigentum  und  die  Sittlichkeit.  Finde  im  Kanton  Zürich 
eine  Schwurgerichtsverhandlung  statt,  so  bestehe  mehr  als  die 
Hälfte  der  Angeklagten  aus  Italienern.  In  den  Zuchthäusern 
und  Gefängnissen  sitzen  verhältnismäfsig  mehr  Italiener  als 
Schweizer. 

Der  Abgeordnete  Iselin,  Polizeidirektor  in  Basel,  konsta- 
tierte, die  Identität  der  Italiener  sei  sehr  schwer. festzustellen, 
weil  die  Italiener  mit  den  Niederlassungspapieren  einen  schwung- 
haften Handel  trieben,  so  dals  die  Unordnung  von  Tag  zu  Tag 
gröfser  werde.  Notwendig  seien  zuverlässige  Identitätsausweise; 
auch  müsse  die  Möglichkeit  bestehen,  sich  gegenüber  jedem 
einwandernden  Italiener  genau  über  die  erlittenen  Vorstrafen 
zu  erkundigen. 

Mit  71  gegen  43  Stimmen  wurde  vom  Nationalrat  be- 
schlossen, der  Bundesrat  solle  prüfen,  ob  nicht  durch  ein 
Zusatzabkonmien  zum  Niederlassungsvertrag  mit  Italien  vom 
Jahre  1868  oder  durch  eine  Revision  des  Vertrages  diejenigen 
Ausweisschriften  näher  vereinbart  werden  sollen,  welche  zur 
Erteilimg  der  Aufenthalts-  und  Niederlassungsbewilligungen 
an  die  Angehörigen  der  beiden  Staaten  erforderlich  seien. 

Infolge  der  Verhandlungen,  welche  der  schweizerische 
Gesandte  in  Rom  im  Auftrag  des  Bundesrates  mit  dem  italie- 
nischen Minister  des  Auswärtigen  führte,  erliels  Italien  am 
31.  Januar  1901  ein  Dekret  über  das  Palswesen.  Das  Dekret 
enthält  Bestimmungen,  welche  dazu  dienen,  dem  Wirrwarr, 
der  in  der  Schweiz  bezüglich  der  italienischen  Ausweisschriften 
bis  jetzt  geherrscht  hat,  ein  Ende  zu  bereiten.  Unter  diesen  Um- 
ständen betrachtete  der  Bundesrat  den  Antrag  Gobat  als  gegen- 
standslos'). Der  Niederlassungsvertrag  von  1868  besteht  daher 
unverändert  fort. 


0  Bundesblatt  1902,  L,  S.  824. 

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Erstes  Kapitel.    Von  1879  bis  1898.  335 

Dafs  die  italienischen  Anarchisten  seit  etwa  zehn  Jahren 
den  Hauptanteil  an  der  anarchistischen  Bewegung  in  der  Schweiz 
haben,  erhellt  aus  den  zahlreichen  Ausweisungsbeschltissen,  die 
der  Bundesrat  gegentiber  Italienern  gefafst  hat.  So  viel  als 
möglich  wurden  sie  namentlich  seit  dem  von  Luccheni  be- 
gangenen Verbrechen  fortgeschafft.  Gemäfs  einer  Verabredung, 
die  an  der  internationalen  römischen  Konferenz  zur  Bekämpfung 
des  Anarchismus  im  Dezember  1898  getroffen  worden  ist, 
schiebt  die  Schweiz  die  vom  Bundesrat  ausgewiesenen  italieni- 
schen Anarchisten  regelmäfsig  nach  Italien  ab.  Früher  konnten 
die  ausgewiesenen  fremden  Anarchisten  den  Ort,  wo  sie  die 
Schweizergrenze  zu  verlassen  wünschten ,  frei  wählen.  Mehr 
und  mehr  begegnete  die  Abschiebung  der  Anarchisten  an 
Nachbarstaaten  oder  andere  Länder  praktischen  Schwierig- 
keiten. Mehrere  italienische  Anarchisten,  welche  der  Bundesrat 
im  Jahre  1898  nach  Ermordung  der  österreichischen  Kaiserin 
auswies,  wurden  wieder  in  die  Schweiz  zurückgeschoben,  so 
dafs  die  Schweiz ,  wollte  sie  die  fremden  Anarchisten  nicht 
behalten,  sie  schliefslich  dem  Heimatstaat  hätte  zuführen  müssen- 
Dem  Völkerrecht  stand  es  entgegen,  dafs  sich  die  Staaten  einander 
die  Anarchisten  gegenseitig  zuschoben,  und  es  war  zeitgemäfs, 
dafs  an  der  Konferenz  in  Rom  die  Zuschiebung  der  Ausge- 
wiesenen an  den  Heimatstaat  vereinbart  wurde.  Ein  Interesse  an 
dem  Modus  hat  namentlich  die  Schweiz,  welche  öfter  in  die 
Lage  kommt,  gegenüber  Anarchisten  vom  Recht  der  Fremden- 
ausweisung Gebrauch  zu  machen.  Von  Anarchistenausweisungen 
und  den  photographischen  Aufnahmen  und  Messungen  der 
Ausgewiesenen  geben  die  Polizeibehörden  der  verschiedenen 
Staaten  einander  gegenseitig  Kenntnis,  was  dazu  beiträgt,  die 
Überwachung  der  Anarchisten  zu  erleichtern. 


Erstes  Kapitel. 
Von  1879  bis  1898. 

In  der  Nacht  vom  14.  auf  den  15.  März  1879  wurde  an 
den  Mauern  der  Stadt  Genf  ein  rotes  Plakat  angeschlagen, 
datiert:  >Italia  14.  Marzo  1879,  Tipografia  deir  Internationale,« 
mit  der  Überschrift:    »All  Umberto,    r^  d'Italia,   nel  giorno 


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336    Dritter  Teil.    Die  italienischen  Anarchisten  in  der  Schweiz. 

della  sua  nascita,«  worin  der  italienischen  Bourgeoisie  der 
Untergang  und  dem  König  Humbert  der  Tod  angedroht 
wurde,  falls  er  Passanante  hinrichten  liefse.  Das  Plakat  ent- 
hielt u.  a.  folgende  Stellen: 

»E  noi  che  pur  a  malincuore  sarem  costretti  a  far  fuoco 
contro  il  soldato,  forzato  a  servire  i  nostri  oppressori,  che  b 
un  nostro  compagno  di  dolore  e  forse  di  fede;  noi  che  dov- 
remo  spesso  versare  il  sangiie  del  piü  umile  fra  gli  sbirri, 
spinto  al  suo  infame  mestiere  dalla  miseria  e  dall'  abbrutimento 
morale;  noi  non  vorremo  al  certo  risparmiar  te,  magnanimo 
R^,  te  il  piü  forte  se  non  il  piü  colpevole  tra  gli  sbirri,  te  la 
cui  morte,  facendosi  piü  facile  il  compito,  risparmierebbe  mig- 
liaja  di  vite  nel  campo  nostro  e  nel  nemico. 

Ci  dicono  e  noi  lo  crediamo  che  la  sorte  della  borghesia 
italiana  ^  strettamente  legata  alla  sorte  della  monarchia ;  ebbene, 
borghesia  e  monarchia  morranno  insieme. 

Ricordati,  o  R^,  in  questo  giorno,  del  pugnale  di  Passa- 
nante; n^  ti  rissicuri  la  feroce  condanna  ottenuta  da  giudici 
borghesi  —  Umberto  di  Savoia!  dicono  che  tu  sei  corragioso; 
noi  ti  sfidiamo:  lascia  cadere  il  capo  di  Giovann  Passanante 
.  .  .  il  sangue  si  redime  col  sangue!« 

Der  Bundesrat  fand,  der  Aufruf  enthalte  einen  offenen 
Angriff  gegen  die  staatsrechtliche  und  soziale  Ordnung  in 
Italien,  sowie  eine  eventuelle  Drohung  gegen  das  Leben  des 
italienischen  Staatsoberhauptes,  wodurch  die  internationalen 
Beziehungen  der  Schweiz  zu  dem  befreundeten  italienischen 
Nachbarstaat  verletzt  worden  seien.  Durch  Beschlufs  vom 
14.  März  1879  wies  der  Bundesrat  Danesi  aus. 

Die  Regierungen  der  Kantone  Waadt,  Wallis,  Bern, 
Tessin  und  Graubtinden  wurden  gleichzeitig  eingeladen,  auf 
Mercatelli,  geboren  in  Alfonsine  (Romagna),  Refraktär,  Mala- 
testa,  geboren  in  Santa  Maria  (Capua),  Grimasi,  Franz,  von 
Imola,  Student,  Solieri,  Titus,  geboren  in  Severina  (Bologna), 
Refraktär,  und  Cavina  von  Faenza,  Schuhmacher,  zu  fahnden 
und  sie  aus  der  Schweiz  auszuweisen. 

In  der  Nacht  vom  11.  auf  12.  Juni  1891  wurde  Malatesta 
in  Lugano  wegen  Übertretung  des  gegen  ihn  verfügten 
Ausweisungsbeschlusses  verhaftet  und  wegen  Bannbruchs  am 
22.  Juli   1891   vom  Bezirksgericht  Lugano,   an  das  der  Fall 


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Erstes  Kapitel.    Von  1879  bis  1898.  337 

vom  Bundesrat  zur  Beurteilung  tiberwiesen  worden  war,  zu 
45  Tagen  Gefängnis  und  50  Frcs.  Bufse  verurteilt'). 

Mit  den  italienischen  Anarchisten  steht  Malatesta"),  der 
verschiedene  vielgelesene  Broschtiren  geschrieben  hat,  in 
stetem  Verkehr.  Dies  ergibt  sich  z.  B.  aus  einem  Briefe, 
den  der  aus  der  Schweiz  ausgewiesene  Anarchist  Jaffei  am 
29.  September  1900  an  Malatesta  gerichtet  hat.  Der  Brief  lautet 
in  der  Übersetzung: 

»Mein  teurer  Malatesta !  Dein  langes  Stillschweigen  nach 
der  Tat  von  Monza  zeigt  mir,  dafs  Du  Deinen  Aufenthaltsort 
gewechselt  hast.  Von  Liverpool  bist  Du  nach  Havre  gereist, 
aber  Deine  Beweggrtinde  hast  Du  mir  noch  nicht  mitgeteilt. 
Hast  Du  vielleicht  kein  Vertrauen  mehr  zu  mir?  Genosse, 
sei  versichert,  dafs  ich  Dich  niemals  verraten  werde ;  ich  werde 
stets  Deinen  überzeugungseifrigen  anarchistischen  Grundsätzen 
treu  bleiben.  Im  Gegenteil,  ich  habe  noch  einen  gewissen 
Prasgurera  (Pasguerro),  einen  treuen  Genossen  gefunden,  der 
eifrig  unsere  Ehre  verteidigt  und  voll  Pflichtgefühl  den  Grund- 
satz der  Anarchie  hochhält.  Ich  möchte  gerne  Nachrichten 
tiber  Ciancabilla,  Walter  und  auch  betr.  Gratt  erhalten.  Es 
drängt  mich,  tiber  ihn  Bericht  zu  bekommen  wegen  König 
Viktor  Emanuels  III.,  die  Abreise  und  endlich  die  Gelegen- 
heit, an  denjenigen  Ort  zu  gelangen,  der  in  unserer  Zusammen- 
kunft und  Beratung  vom  Monat  (Februar?)  abhin  festgesetzt 
worden  ist.  Schau,  dafs  Du  mir  den  Fall  angeben  kannst 
(folgen  drei  Zeilen  in  unverständlichen  Zeichen). 
Dein  ergebener 

Orlando  AI.« 

Der  Student  Louis -Joseph  Galleani,  geboren  1861,  von 
Vercelli  (Italien);  Janvier- Fran^ois  Petraroya,  recte  Dutrom 
de  Petraroya,  geboren  1861,  von  Neapel,  Schneider;  Iliskio- 
Joseph  Rovigo,  alias  Morelli,  geboren  1863,  von  Triest, 
Kautschukstempelfabrikant,  hatten  an  einem  am  10.  imd  11. 
November  1900  in  Genf  und  Lausanne  verbreiteten  Manifest 
teilgenommen,   worin   die  Chicagoer  Verbrechen   verherrlicht 


0  -Bundesblatt*  1879,  IL,  S.  654;  v.  Salis,  Bundesrecht  IV., 
S.  58. 

*)  Näheres  über  Malatesta  bei  S.  Sernicolo,  L'Anarchia  e  gli 
Anarcbici,  I.  107,  108,  148,  203,  211;.  IL  156. 

Langhard,  Die  anarchistische  Bewegung  in  der  Schweiz.  22   /"^  T 

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338    Dritter  Teil.    Die  italienischen  Anarchisten  in  der  Schweiz. 

und  den  Ausbeutern  der  Krieg  bis  auf  den  Tod  angekündigt 
wurde.  Durch  Beschlufs  vom  15.  Dezember  1890  wurden  die 
Genannten  aus  der  Schweiz  ausgewiesen^). 

Paolo  Schicchi,  Deserteur,  von  CoUesano  (Sizilien),  geb. 
1865,  wohnhaft  in  Genf  seit  1.  Juli  1891,  gab  in  Genf  die  italie- 
nische Anarchistenzeitung  »La  Croce  di  Savoia«  heraus.  Schicchi 
hatte  in  seiner  Zeitung  die  Zerstörung  der  Paläste  durch 
Dynamitexplosionen  und  das  Vergiefsen  von  Tyrannenblut 
als  moralische,  löbliche  Handlungen  bezeichnet.  Der  anarchi- 
stische Diebstahl  nannte  er  eine  besondere  Form  der  soziali- 
stischen Expropriation,  die  im  Gegensatz  stehe  zum  Diebstahl 
der  Bourgeois  an  den  Armen  und  Bedrückten.  Schicchi  nannte 
das  Gewehr,  welches  deii  Häscher  treffe,  den  Dolch,  welcher 
eines  Bourgeois  Brust  durchbohre,  die  Feuersbrunst  der  Villen, 
die  Sichel,  welche  den  Weinstock  kurz  vor  der  Ernte  zerstöre, 
Revolutionstaten,  die  praktisch  seien  und  wenig  kosten  und 
mehr  Propaganda  machen  als  Zeitungen  und  Proklamationen. 
Die  »Croce  di  Savoia«  forderte  die  Soldaten  femer  zur 
Desertion  auf  imd  beleidigte  den  König  und  die  Königin  von 
Italien  durch  die  Worte:  »Re  imbecile,  r^  buppone  .  .  .  r^ 
ignorante,  quando  penso  al  vostro  avvenire,  mi  fate  pietä.« 
Die  Revolution  stellte  er  als  eine  stets  heilige  Sache  hin. 
Durch  Bimdesratsbeschlufs  vom  11.  September  1891  wurde 
Schicchi  aus  der  Schweiz  ausgewiesen^). 

Von  1891  bis  1898  machten  sich  die  italienischen  An- 
archisten wenig  bemerkbar,  so  dafs  nur  vereinzelte  Mafsnahmen 
notwendig  wurden. 

Auf  Veranlassung  italienischer  Arbeiter,  denen  sich  deutsche 
Unabhängige  anarchistischer  Richtung  anschlössen,  wurde  Sonn- 
tag, den  28.  Januar  1894,  in  der  »Sonne«  in  Aufsersihl  (Zürich) 
eine  Volksversammlung  abgehalten  zur  Besprechung  der  revo- 


')  »Bundesblatt«  1890,  V.,  S.  465;  v.  Salis,  Bundesrecht  IV-, 
S.  108-109. 

')  »Bundesblatt«  1891,  S.  365;  v.  Salis,  Bundesrecht  IV., 
S.  109,  110.  Das  von  Schicchi  in  Genf  veröffentlichte  Blatt  hiefs 
zuerst  »Pensiero  e  dinamite«.  Schicchi,  der  einer  wohlhabenden 
siziliani sehen  Familie  entstammte  und  an  der  Universität  Palermo 
studierte,  wurde  am  15.  Mai  1893  wegen  verschiedener  Delikte 
vom  italienischen  Schwurgericht  in  Viterbo  zu  elf  Jahren  und  vier 
Monaten  Zuchthaus  und  dreijähriger  Polizeiaufsicht  verurteilt.  Siehe 
S.  Sernicoli,  L'Anarchia  e  gli  Anarchici,  L,  S.  321. 


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Erstes  Kapitel.    Von  1879  bis  1898.  339 

lutionären  Bewegungen  in  Italien.  Nach  heftigen  und  aufreizen- 
den Reden,  welche  die  Revolution  und  Gewalt  verherrlichten, 
ward  beschlossen,  einen  Demonstrationszug  durch  die  Stadt 
Zürich  zu  veranstalten.  Der  Zug  bewegte  sich  unter  dem 
Gesang  der  Marseillaise.  Vorangetragen  wurde  eine  rote,  mit 
Cräpe  verhüllte  Fahne,  sowie  eine  Standarte  mit  der  Aufschrift : 
»Lutto  pei  fratelli  Siciliani«.  Der  Zug  bewegte  sich  nach  dem 
Oebäude  des  italienischen  Konsulats.  Hier  wurde  unter  dem 
Rufe  » Abbasso  il  Consulato«  (nieder  mit  dem  Konsulat)  hinter 
dem  Konsiilatsschilde  die  rote  Fahne  nebst  der  Standarte 
samt  Inschrift  aufgepflanzt.  Darauf  schritt  die  Polizei  ein 
^md  machte  dem  Skandal  ein,  Ende.  Infolge  dieser  Affäre 
-wurden  vom  Bundesrat  am  10.  Februar  1894  13  Anarchisten 
aus  der  Schweiz  ausgewiesen^). 

Im  Sommer  1894  trieb  sich  der  Anarchist  Antoine  Reano 
von  Priacco,  Provinz  Turin,  geboren  1859,  Schreiner,  ohne  Aus- 
^weispapiere  in  Neuenburg  und  anderen  Orten  der  französischen 
Schweiz  herum.  In  den  dortigen  Anarchistengruppen  nahm 
-er  zum  Teil  eine  leitende  Stellung  ein.  Im  Jahre  1892  war 
Reano  wegen  anarchistischer  Propaganda  aus  Frankreich  aus- 
gewiesen worden.  Durch  Beschlufs  des  Bundesrs^ts  vom  11.  Juli 
1894  wurde  er  auch  aus  der  Schweiz  ausgewiesen. 

Paul  Sisternas  von  Genua,  geboren  1864,  Schreiner,  war 
im  Jahre  1891  aus  Frankreich  ausgewiesen  worden;  er  begab 
sich  ohne  Ausweispapiere  nach  Genf;  im  November  1893 
wurde  er  von  der  Genfer  Regierung  aus  dem  Kanton  Genf 
ausgewiesen.  Im  Sommer  1894  kehrte  er  trotzdem  nach  Genf 
zurück,  setzte  sich  mit  den  dortigen  Anarchisten  in  Ver- 
bindung und  hielt  aufreizende  Reden.  Im  Juli  1894  verhaftet, 
wurde  er  vom  Bundesrat  am  24.  Juli  aus  dem  Gebiete  der 
Schweiz  ausgewiesen. 

Giuseppe  Locatelli  von  Mailand,  geboren  1868,  Dekorations- 
maler, der  sich  beschäftigungslos  in  Lugano  aufhielt,  wurde 
als  gefährlicher  Anarchist  avisiert.  In  Lugano  erklärte  er 
sich  öffentlich  als  Anhänger  der  Propaganda  der  Tat.  Am 
11.  November  1894  erfolgte  seine  Ausweisung. 

Der  Anarchist   Brutus  Fiorentini,   alias   Etienne  Borghi, 


')  Siehe  die  Namen  der  Ausgewiesenen  im  Anhang  V.  unter 
dem  Bundesratsbeschlufs  am  10.  Februar  1894. 

22* 

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340    Dritter  Teil.    Die  italienischen  Anarchisten  in  der  Schweiz. 

von  Faenza  (Provinz  Ravenna),  geboren  1849,  angeblich 
Handelsrepräsentant,  hatte  wegen  gemeiner  Verbrechen  Vor- 
strafen erlitten  und  wurde  aus  dem  Kanton  Genf  ausgewiesen. 
Trotzdem  kehrte  er  nach  Genf  zurück  und  forderte  in  ge-r 
heimen  anarchistischen  Vereinigungen  zu  Gewalttaten  auf:' 
Pierre  Ghillardini  von  Bagna  Cavallo  (Provinz  Ravenna),  ge- 
boren 1865,  Handlanger  und  Schuhmacher,  hielt  Brutus  Fiö- 
rentini  bei  sich  verborgen  und  gab  seine  Wohnung  zu  an- 
archistischen Zusammenkünften  her,  in  denen  zur  Propaganda 
der  Tat  aufgefordert  wurde.  Am  29.  Januar  1895  wies  der 
Bundesrat  beide  Italiener  aus  der  Schweiz  aus. 

In  Lugano  hatte  sich  aus  Italienern  ein  anarchistischer 
Vereingebildet,  dessen  Mitglieder  Propaganda  der  Tat  trieben 
und  zudem  anarchistische  Literatur  nach  Italien  schmuggelten; 
Der  Bundesrat  verfügte  deshalb  am  29.  Januar  1895  die  Aus- 
weisung von  18  italienischen  Anarchisten  ^).  Am  24.  Jimi  1894 
war  Camot  in  Lyon  durch  Caserio  ermordet  worden.  Das 
Verbrechen  bildete  einen  neuen  Beweis  von  der  Gefährlichkeit 
der  italienischen  Anarchisten  und  hat  unstreitig  zu  der  fcräf* 
tigen  Aktion  des  Bundesrates  gegen  den  anarchistischen  Ver- 
ein in  Lugano  beigetragen.        , 

Am  12.  Februar  1895  sah  sich  der  Bundesrat  abermals 
veranlafst,  fünf  Italiener  auszuweisen,  die  in  Lugano  anarchi- 
stische Propaganda  trieben  und  sich  am  Druck  anarchistischer 
Schriften  und  Einschmuggelung  derselben  nach  Italien  he- 
teiligten*). 


Zweites  Kapitel. 

Das  Bundesgericht  verweigert  die  Auslieferung  des  Anarchisten* 
ffihrers  Malatesta. 

Trotz  der  vom  Bundesrat  am  14.  März  1879  verfügten  Aus- 
weisung betrat  Malatesta,  wie  bemerkt,  den  schweizerischen  Bodeii 
wieder  und  wurde  im  Juni  1891  in  Lugano  verhaftet.   Mit  Note 


0  Siehe  die  Namen  der  Ausgewiesenen  im  Anhang  V.  unter 
dem  Bundesratsbeschlufs  vom  29.  Januar  1895. 

*)  Siehe  die  Namen  der  Ausgewiesenen  im  Anhang  V.  unter 
dem  Bundesratsbeschlufs  vom  12.  Februar  1895. 


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Zweites  Kapitel.    Verweigerung  der  Auslieferung  Malatestas.  341 

vom  24.  Juni  1891  stellte  die  italienische  Gesandtschaft  in  Bern 
beim  schweizerischen  Bundesrat  das  Gesuch  um  Auslieferung 
des  Enrico  Malatesta.  Das  Auslieferungsbegehren  stützte  sich 
auf  Artikel  2  des  italienisch -schweizerischen  Auslieferungs- 
vertrages vom  22.  Juli  1868,  in  welchem  das  Delikt  der  »Verr 
brecherverbindung«  vorgesehen  ist. 

Durch  Urteil  des  korrektionellen  Gerichts  von  Rom  (vierte 
Sektion)  vom  L  Februar  1884  war  Enrico  Malatesta  von  Santa 
Maria  Capua  Vetere  gemeinsam  mit  sieben  anderen  Ange- 
klagten der  Teilnahme  an  .  einer  Verbrecherverbindung  mit 
dem  Zwecke,  Verbrechen  gegen  Personen  und  Eigentum  zu 
Verüben,  schuldig  erklärt  und  zu  drei  Jahren  Gefängnis  ver- 
urteilt worden.  Malatesta  hatte  im  Jahre  1881  mit  dem  ebenfalls 
verurteilten  Merlino  *)  an  dem  Anarchistenkongrefs  in  London 
teilgenommen ,  der  folgende  Resolutionen  falste :  »Revolution 
behufs  Umsturzes  des  bestehenden  Regierungssystems  und  Er- 
oberung des  Landes  und  des  Kapitals,  Zusanunenwirken  aller 
Arbeiterklassen  zur  Errichtung  der  Anarchie;  Vorbereitung 
der  Massen  dui*ch  Gewöhnung  an  Umsturz.«  Malatesta  und 
Merlino  kehrten  darauf  nach  Italien  zurück,  Malatesta  begab 
sich  zunächst  nach  Ägypten,  um  mit  dea  Sozialisten  des  Orients 
Verbindungen  anzuknüpfen.  Einem  sozialistischen  Cercle  in 
Rom  gab  Merlino  eine  anarchistische  Organisation,  dem  Verein 
verlieh  er  zu  Ehren  der  Pariser  Kommune  den  Namen  *  18.  März« . 
Aus  den  Statuten  und  Reglementen  des  Vereins  ergab  sich, 
dafs  eine  regelrechte  Organisation  (Generalausschuf s ,  Sub- 
komiteeSy  Gruppen  mit  Chefs  etc.)  bestand.  Die  um  Aufnahme 
in  den  Verein  Nachsuchenden  mufsten  sich  gänzlich  der  sozialen 
Revolution  weihen.  Durch  Zirkular  trieb  der  Verein  intensiv 
die  Propaganda  der  Tat.  Beim  Herannahen  des  18.  März 
1883  wurde  beschlossen,  diesen  Tag  mit  einem  Principio  di 
esecuzione  zu  feiern.  In  der  Nacht  des  17.  März  1883  wurden 
an  die  Mauern  Roms  Proklamationen  angeschlagen ,  welche 
die  Londoner  Resolutionen  wiedergabea,  femer  wurde  die 
schwarze  Fahne  aufgehifst  init  der  roten  Aufschrift:  > Es  lebe 
die  Kommune!«  Das  römische  Gericht  nahm  an,  der  Verein 
vom  18.  März  erscheine  nicht  als  eine  politische  Vereinigung, 


0  Fernere  Angaben  über  Merlino  bei  E.  Sernicoli,  L'An- 
äi-chia  e  gli  Anarchici,  I.  149,  198;  IL  70. 


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342    Dritter  Teil.    Die  italienischen  Anarchisten  in  der  Schweiz. 

sondern  als  eine  Verbrecherverbindung,  da  er  die  Revolution 
mit  nachfolgender  Anarchie  bezwecke.  Die  Proklamationen 
und  Fahnen  bewiesen,  dafs  diese  Vereinigung  sich  nicht  auf 
Propaganda  in  Worten  beschränke,  sondern  begonnen  habe, 
zu  Taten  tiberzugehen.  Der  Verein  sei  daher  nichts  anderes 
gewesen  als  eine  organisierte  Verbindung  gemeiner  Verbrecher. 
Schon  durch  diese  Organisation  seien  die  Mitglieder  nach 
Art.  426  des  (damals  geltenden)  italienischen  Strafgesetzbuches 
schuldig. 

Der  Appellhof  zu  Rom  bestätigte  durch  Urteil  vom 
30.  Dezember  1884  grundsätzlich  diese  Entscheidung,  setzte 
aber  die  Strafe  des  Malatesta  auf  zwei  Jahre  Gefängnis  und 
sechs  Monate  Polizeiaufsicht  herunter.  Ein  Kassationsgesuch 
Malatestas  wurde  im  April  1885  verworfen. 

Gesttitzt  auf  die  erwähnten  richterlichen  Urteile  sowie 
einen  Haftbefehl  des  königlichen  Prokurators  in  Rom  vom 
4.  Mai  1885  verlangte  die  italienische  Regierung  von  der 
Schweiz,  wie  bereits  bemerkt,  die  Auslieferung  Malatestas. 
Namens  dessen  erhob  Advokat  Dr.  Battaglini  in  Lugano 
mit  Eingabe  vom  18.  Juli  1891  Einspruch  gegen  die  Aus- 
lieferung. In  einer  nachträglichen  Eingabe  vom  25.  August 
1891  stellte  Malatesta  des  Gesuch,  falls  die  Auslieferung  ver- 
weigert, dagegen  die  gegen  ihn  verhängte  Ausweisung  be- 
schlossen würde,  möchte  ihm  für  das  Verlassen  der  Schweiz 
eine  Frist  bewilligt  werden.  Die  italienische  Gesandtschaft, 
welcher  die  Eingabe  mitgeteilt  wurde,  hielt  an  dem  Aus- 
Ueferungsbegehren  fest.  Es  stehe  fest,  dafs  Malatesta  einer 
Verbrecherverbindung  angehöre,  welche  unter  dem  Scheine 
der  Behandlung  politischer  Fragen  es  grundsätzlich  auf  Ver- 
gehen gegen  Personen  und  auf  Aneignung  fremden  Eigentums 
abgesehen  hätte. 

Das  Bundesgericht  gab  zu,  dafs  Malatesta  einer  Ver- 
brecherverbindung angehörte,  welche  die  Verübung  von  Ver- 
gehen gegen  Personen  und  Eigentum  zum  Zweck  hätte.  Allein 
die  Verbindung,  wegen  deren  ^Mitgliedschaft  Malatesta  bestraft 
wurde,  bezwecke  den  Umsturz  der  bestehenden  staatlichen  und 
gesellschaftlichen  Ordnung,  um  an  deren  Stelle  ein  anderes 
politisches  und  wirtschaftliches  System,  dasjenige  der  Anarchie 
zu  setzen,  deren  ausgesprochener  Zweck  ein  politischer  sei. 
Da  sie  ihre  Ziele,  die  Beseitigung  der  bestehenden  politischen 


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Zweites  Kapitel.    Verweigerung  der  Auslieferung  Malatestas.  343 

Gewalten  und  andere  Verteilung  der  wirtschaftlichen  Güter, 
nicht  etwa  nur  auf  dem  Wege  friedlicher  Propaganda,  sondern 
auf  dem  Wege  der  Gewalt  zu  erreichen  strebe,  sei  aller- 
dings anzuerkennen,  dafs  ihr  Zweck  die  Begehung  von  Ver- 
brechen gegen  Personen  und  Eigentum  involviere.  AUein 
dafür,  dafs  es  dabei  auf  Verübung  gemeiner,  mit  einem  auf 
politische  Zwecke  gerichteten  Unternehmen  gar  nicht  oder 
nur  lose  zusammenhängender  Verbrechen  abgesehen  sei,  liege 
nicht  das  mindeste  vor.  Die  Propaganda  der  Tat,  welche  die 
Gesellschaft  bis  jetzt  entwickelt  habe,  beschränke  sich  auf  Auf- 
reizungen ziun  Aufruhr  durch  Verbreitung  aufrührerischer 
Proklamationen  und  Aufhissen  revolutionärer  Fahnen;  sie  be- 
wege sich  also  durchaus  in  der  Bahn  politischer  und  nicht  in 
derjenigen  gemeiner  Delikte,  imd  es  berechtige  nichts  zu  der 
Annahme,  dafs  die  Gesellschaft  in  Tat  imd  Wahrheit  ein 
anderes  bezwecke.  Wenn  es  freilich  richtig  wäre,  dafs  die 
Gesellschaft  unter  dem  blofsen  Scheine  der  Beschäftigung  mit 
politischen  Fragen  auf  Aneignung  fremden  Eigentums  und 
dergleichen  ausginge,  so  könnte  von  einem  politischen  Delikt 
nicht  die  Rede  sein.  Denn  es  sei  klar,  dafs  das  blofse  Vor- 
schieben politischer  oder  sozialer  Doktrinen  den  Kampf  des 
Verbrechertums,  wie  er  von  alters  her  durch  Diebstahl,  Raub 
imd  dergleichen  geführt  wurde,  nicht  zu  einem  politischen  zu 
stempeln  vermöge.  Allein  tatsächlich  spreche  nichts  dafür, 
dafs  die  Gesellschaft  in  Wirklichkeit  nicht  eine  politische  Ver- 
bindung, sondern  eine  Diebes-  oder  Räuberbande  sei.  Sie 
erscheine  vielmehr  nach  allem,  was  gegenwärtig  vorliege,  durch- 
aus als  eine  revolutionäre  politische  Verbindung.  Da  sie  den 
gewaltsamen  Umsturz  der  bestehenden  gesetzlichen  Ordnung 
vorzubereiten  und  durchzuführen  suche,  seien  ihre  Zwecke 
allerdings  rechtswidrig;  allein  die  Verbrechen,  welche  sie 
anstrebe,  seien  nicht  gemeine,  sondern  politische.  Es  sei 
daher  gemäfs  Art.  3  des  Auslieferungsvertrages  die  Aus- 
lieferung zu  verweigern'). 

Durch  dieses  bundesgerichtliche  Urteils  wurde  der  ge- 
fährliche italienische  Anarchistenchef  Malatesta  vor  der  Aus- 
lieferung   geschützt    und    entging    der    Strafe ,     zu    der    die 


0  Entscheidungen  des  schweizerischen  Bundesgerichts  aus  dem 
Jahre  1891  Bd.  XVII  S.  450. 


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344    Dritter  Teil.    Die  italienischen  Anarchisten  in  der  Schweiz. 

italienischen  Gerichte  ihn  verurteilt  hatten.  Die  Ansicht  des 
Bundesgerichts,  dals  die  genannte  römische  anarchistische 
Gesellschaft  der  »18.  März«  eine  politische  Verbindung  bilde 
und  die  von  ihr  begangenen  Übertretungen  des  italienischen 
Strafgesetzbuches  als  politische  Delikte  anzusehen  seien,  ist 
entschieden  unrichtig.  Die  anarchistischen  Verbindungen  sind 
Gesellschaften  zur  Begehung  gemeiner  Verbrechen  und  der 
Rechtsschütz,  dessen  sich  rein -politische  Verbrecher  erfreuen, 
darf  ihnen  nicht  zu  teil  werden.  Die  Theorie,  dals  die  Hand- 
lungen von  Angehörigen  anarchistischer  Vereine  als  politische 
Delikte  anzusehen  und  demgemäls  von  der  Auslieferungs- 
pflicht auszunehmen  seien,  mülste^  wenn  die  Gerichte  und  Be- 
hördeü  sie  acceptierten ,  dem  Anarchismus  mächtig  Vorschub 
leisten.  Der  römische  Verein  »18.  Märze  stellte  sich  voll- 
ständig auf  den  Boden  der  vom  Londoner  Anarchistenkongrels 
vom  Jahre  1879  gefafsten  Beschlüsse,  wie  denn  auch  Mala- 
testa  und  Merlino  an  dem  Kongreis  teilnahmeo,  der  die  Propa- 
ganda der  Tat  als  wichtigstes  Agitationsmittel  empfahl  und 
alle  Mittel ,  die  bestehende  Gesellschaft  mit  Gewalt  zu  zer- 
stören, als  rechtmäfsig  hinstellte.  In  Übereinstimmung  damit 
reizte  der  römische  Anarchistenverein  durch  Zirkular  seine 
Anhänger  zur  Propaganda  der  Tat  auf. 

Wie  bereits  bemerkt,  läfst  der  Bundesrat  die  von  ihm 
aus  der  Schweiz  ausgewiesenen  italienischen  Anarchisten  an 
die  italienische  Grenze  führen.  Diese  Abschiebung  kommt  in 
der  Wirkung  der  Auslieferung  gleich.  Der  Bundesrat  unter- 
sucht vor  der  Abschiebung  in  der  Regel  nicht  näher,  ob  der 
dort  abgeschobene  Anarchist  im  Heimatstaat  wegen  eines 
politischen  Delikts  zur  Rechenschaft  gezogen  werden  könnte. 
Wenn  das  letztere  geschieht,  haben  die  Betreffenden  es  sich 
selbst  zuzuschreiben.  Hätten  sie  sich  in  der  Schweiz  keiner 
anarchistischen  Propaganda  hingegeben ,  so  wären  sie  auch 
nicht  an  den  Heimatstaat  abgeschoben  worden.  In  dem  Ent- 
wurf eines  Gesetzes  zur  Bekämpfung  der  Gewalttaten  des 
Anarchismus  stellt  Seuffert^)  den  gewifs  richtigen  Satz  auf: 
» Anai-chistische  Verbrechen  gelten  im  Sinne  der  Auslieferungs- 
verträge nicht  als  politische  Verbrechen.«     Demgemäls  solle 


0  Seuffert,  Anarchismus  und  Straf  recht,  S.  211. 

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Drittes  Kapitel.    Der  revolutionäre  Italienerzug  etc.       345 

Deutschland  unter  dem  Vorbehalt  der  Gegenseitigkeit  Aus- 
länder, auf  Verlangen  ausliefern,  die  sich  im  Auslande  eines 
anarchistischen  Verbrechens  schuldig  gemacht  haben. 


Drittes  Kapitel. 

Der  revolutionäre  Italienerzug  nach  der  italienischen  Grenze 
unter  Anführung  von  Anarchisten  im  Mai  189$')* 

In  Mailand  waren  anfangs  Mai  1898  schwere  Unruhen 
ausgebrochen,  zwischen  dem  Militär  und  den  revoltierenden 
Arbeitern  erfolgten  Zusammeristölse,  über  70  Personen  wurden 
getötet.  In  def  Schweiz  regten  sich  die  italienischen  An- 
archisten und  hetzten  ihre  zahlreichen  Landsleute  zxmi  Einbruch 
in  Italien  und  zum  Kampfe  gegen  die  italienische  Staatsgewalt 
auf.  In  Genf  fand  am  9.  Mai  abends  in  der  Rue  Pecolät  eine 
stark  besuchte  Versammlung  von  Italienern  statt,  worunter 
nach  amtlichem  Bericht  der  Genfer  Polizeidirektion  etwa  100 
Anarchisten  sich  befanden.  Die  Versammlung  beschlofs,  die 
Italiener  sollten  nach  Lugano  reisen,  wo  sich  die  Chefs  der 
norditalienischen  Bewegung  befänden.  Da  Mailarid  wegen  der 
Truppen  unzugänglich  sei,  wolle  man  die  Landschaft  durch- 
ziehen, die  Bauern  revolutionieren  und  einen  neuen  Handstreich 
versuchen. 

Am  9.  Mai  wurden  die  Italiener  in  Lausanne  durch  ein 
Flugblatt  zu  einer  Versammlung  eingeladen,  worin  es  u.  a. 
hiefs :  »Italiener !  Angesichts  der  niederträchtigen  Unter- 
drückung und  des  grausamen  Hinmordens  unserer  Brüder 
und  Blutsverwandten  ist  es  unsere  Gewissenspflicht,  heimzueilen 
und  für  die  scheufslichen  Taten  einer  infamen  Regierung 
Rache  zu  niehmen.« 

Mehrere  Redner  schilderten  die  Zustände  in  i^rer  Heim'at 
in  düstern  Farben ;  es  wurde  beschlossen,  am  folgenden  Tage 
zum  Zeichen  der  Trauer  die  Arbeit  niederzulegen.  Am  Diens- 
tag, 10.  Mai,  durchzogen  etwa  1500  Manifestanten  mit  Musik 
und  Fahnen  die  Hauptstralsen  von  Lausanne.    An  der  Spitze 


'i  Bericht  au  die  Bundesversammlung  betreffend  die  Be- 
wegung der  Italiener  in  der  Schweiz  anlälslich  der  Unruhen  in 
Mailand  vom  13.  Juni  1898.    *Bundesblatt«  1898,  III.,  S.  752. 


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346   Dritter  Teil.    Die  italienischen  Anarchisten  in  der  Schweiz. 

schritten  ein  Dutzend  Frauen  und  junge  Italiener,  welche  eine 
Tafel  trugen,  auf  deren  einer  Seite  stand:  »Alla  frontierac 
(nach  der  Grenze),  auf  der  andern:  »Partenza  per  Tltaliac 
(Abreise  nach  Italien).  Im  Tivoli  hielt  Depaulis  eine  Rede, 
worin  er  sagte,  die  Patrioten  hätten  Brot  verlangt,  man  habe 
ihnen  Blei  gegeben.  Turin  sei  in  Flammen,  Florenz  in  Auf- 
ruhr; unsere  Kameraden  sterben  auf  den  Barrikaden  und  rufen 
uns  zu  Hilfe.  Dann  versammelten  sich  die  Italiener  auf  der 
Place  de  la  Riponne ;  hier  wurde  eine  Depesche  der  italienischen 
Genossen  von  Neuenburg  verlesen,  wonach  diese  zur  Heimreise 
nach  Italien  entschlossen  seien.  Der  Zug,  500  Teilnehmer 
zählend,  setzte  sich  gegen  Lutry  in  Bewegung  und  von  dort 
gegen  Vevey  und  Montreux.  Ursprünglich  wollten  die  Leute 
über  Martigny  an  die  italienische  Grenze  ziehen,  wurden 
aber  andern  Sinnes.  Nachdem  sie  die  Nacht  vom  Dienstag 
auf  Mittwoch,  lO./ll.,  in  Montreux  zugebracht  hatten,  kehrten 
sie  nach  Vevey  zurück,  suchten  dort  die  Arbeitsplätze  auf,  um 
ihre  Landsleute  zum  Mitgehen  zu  veranlassen.  Von  Vevey 
marschierten  sie  nach  Chexbres.  Mit  einem  KoUektivbillet 
für  350  Personen  fuhr  die  Kolonne  um  2  Uhr  47  Min.  nach 
Romont.  Vor  der  Abfahrt  von  Chexbres  gab  der  Anarchist 
Peduzzi,  welcher  die  italienischen  Arbeiter  durch  heftige  Reden 
zur  Abreise  aufgereizt,  die  Kolonnen  organisiert  und  geführt 
hatte,  folgendes  Telegramm  auf: 

»Redaktion  des  Sozialistenblattes  Lugano !  Tausende  mar- 
schieren Gotthard.  Wehe  dem  Verräter,  der  Ruhe  empfiehlt. 
Telegraphiert  uns  nach  Bern.« 

Am  11.  Mai  nachts  11  Uhr  trafen  mit  der  Eisenbahn  von 
Freiburg  her  395  Italiener  unter  der  Führung  von  Peduzzi  in 
Bern  ein.  Die  städtische  Behörde  in  Bern,  den  Charakter 
der  Bewegung  verkennend,  bot  den  Revolutionären  die  der 
Stadt  gehörende  Reitschule  zum  Nächtigen  an.  Am  folgen- 
den Tage  veranstalteten  die  Italiener  in  Bern  einen  Umzug, 
wobei  rote  Fahnen  mit  schwarzen  Schleifen  und  eine  Standarte 
mit  der  Aufschrift  »AUa  frontiera«  getragen  wurden. 

Am  12.  Mai  wurde  am  Volkshaiis  in  Bern,  dem  Ver- 
sammlungslokal der  Berner  Sozialdemokraten,  in  dem  die 
Italiener  ihre  Besprechungen  hielten,  ein  italienisches  Plakat 
angeschlagen,  das  in  deutscher  Übersetzung  lautete: 


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Drittes  Kapitel.    Der  revolutionäre  Italienerzug  etc.       347 

»Italienische  Genossen!  Die  soziale  Revolution  ist  in 
Italien  ausgebrochen.  Die  patriotische  Kanone  hat  gedonnert, 
ein  Blutbad  und  den  Tod  in  den  Reihen  unserer  Brüder  ver- 
breitend, weil  die  tyrannische  Monarchie  und  der  Kapitalismus 
bekämpft  und  eine  menschlichere,  weisere  und  unseren  Be- 
dürfnissen angemessenere  Regierung  angestrebt  werden  sollte» 
Brüder,  wenn  Ihr  noch  Blut  in  Euren  Adern  habt  und  eine 
Faser  der  von  unseren  Vätern  ererbten  Freiheit,  wenn  Ihr 
ein  Herz  dafür  habt.  Eure  schon  lange  niedergetretenen  Rechte 
wiederzuerlangen,  so  verlasset  uns  nicht.  Brüder,  Genossen 
des  Elends,  erhebt  Euch  mit  uns!  Genossen  der  mühseligen 
Arbeit  und  der  Drangsale,  reichet  uns  Eure  Rechte!  Kühn, 
hoffnungsvoll,  einig  werden  wir  marschieren  und  kämpfen* 
Stark  in  unseren  Idealen,  werden  wir  die  unglückliche  Kette 
zerreifsen,  die  seit  vielen  Jahren  uns  umschlingt  und  den 
Familien  Brot  und  Frieden  und  unseren  Bestrebungen  Freiheit 
bringen.  Vorwärts  —  sei  unser  Feldgeschrei!  Mit  diesem 
Zeichen  auf  der  Stirne,  auf  der  Lippe,  auf  unserem  Banner 
wird  uns  der  Sieg  lächeln,  und  die  künftigen  Generationen 
werden  uns  segnen.     An  die  Grenze,  an  die  Grenze!« 

In  Bern  schlössen  sich  eine  Anzahl  Italiener  der  Bewegung 
an.  Die  Zahl  der  marschbereiten  italienischen  Arbeiter  betrug 
jetzt  600—700.  Mit  Hilfe  der  Berner  Arbeiterunion  gelang 
es,  das  Geld  für  einen  Extrazug  für  600  Personen  nach  Luzern 
zusammenzubringen.  ^ 

Peduzzi,  der  genannte  Anarchist  und  Führer  der  Kolonne, 
äufserte  sich  in  Bern,  es  sei  noch  unsicher,  wo  man  die  italie- 
nische Grenze  überschreiten  werde.  In  Luzern  werde  die  Schar 
einen  Aufenthalt  machen,  um  Zuzug  abzuwarten.  Im  Veltlin 
würden  sich  2000  streikende  Steinbrecher  den  Aufständischen 
anschlielsen.  Wenn  der  Plan  gelinge,  werde  man  mit  Morden 
und  Brennen  ganz  Italien  durchziehen. 

Am  13.  Mai  morgens  7  Uhr  35  Min.  waren  543  Italiener 
von  Bern  in  Luzern  eingetroffen,  140  waren  ohne  Fahrkarten 
gefahren.  Mit  Recht  verlangte  der  Bahnhofsvorstand  in  Luzern, 
dafs  die  140,  welche  die  Fahrt  auf  der  Bahnstrecke  Bern— • 
Luzern  noch  schuldeten,  polizeilich  zurückbehalten  würden,  bis 
sämtliche  Fahrtaxen  bezahlt  seien.  Gleichzeitig  veranlafste 
der  Bahnhofsvorstand  die  Luzemer  Polizei,  Peduzzi  in  Haft 
zu  nehmen  und  bis  zur  Bezahlung  der  nicht  gelösten  Fahr- 


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348    Dritter  Teil.    Die  italienischen  Anarchisten  in  der  Schweiz. 

karten  zurückzubehalten.  Merkwürdigerweise  hob  das  Polizei- 
departement des  Kantons  Luzem  die  von  der  Luzemer  Stadt- 
polizei Peduzzi  gegenüber  getroffene  Malsnahme  wieder  auf, 
weil  dieselbe  bei  der  erregten  Stimmimg  der  Italiener  hätte 
Ausschreitungen  veranlassen  können  und  zudem  die  Regelung 
der  Fahrtaxenangelegenheit  nicht  Sache  der  Polizei  sei,  da 
man  in  Bern  Gelegenheit  gehabt  hätte,  das  Mitfahren  unbe- 
fugter Personen  zu  verhindern.  Dergestalt  erlangte  der  Rädels- 
iührer  Peduzzi  die  Freiheit  wieder.  Donnerstag,  12,  Mai,  ge- 
langte in  Luzem  ein  in  deutscher  Sprache  verfafstes  Flugblatt 
zur  Verteilung,  worin  es  am  Schlüsse  hiels:  >Wir  sind  ent- 
schlossen, unsem  bedrängten  Brüdern  in  Italien  zu  Hilfe  zu 
eilen  und  ersuchen  die  hiesige  Einwohnerschaft  um  Unter- 
stützung durch  Geld  und  Waffen,  wie  es  die  Bürger  von  Mon- 
treux, Vevey,  Genf  und  Lausanne  auch  getan  haben.  Die 
hier  niedergelassenen  Italiener.« 

Nach  mehrfachen  Verhandlungen  mit  den  städtischen 
Behörden  und  der  Gotthardbahn  entschlofs  sich  das  Luzemer 
Polizeidepartement,  die  Abschiebimg  der  Italiener  in  drei  Ab- 
teilungen von  je  200  Magn  -  mit  den  fahrplanmälsigen  Zügen 
vorzimehmen.  Die  Regiemngen  von  Schwyz,  Uri  und  Tessin 
wurden  von  diesem  Vorhaben  telegraphisch  verständigt.  Allein 
es  war  unmöglich,  die  getroffenen  Anordnungen  zur  Aus- 
führung zu  bringen,  da  die  Italiener  sich  weigerten,  in  ge- 
trennten Gruppen  die  Heimreise  anzutreten.  Sie  erklärten, 
nur  gemeinschaftlich  abreisen  zu  wollen.  An  dieser  Erklärung 
hielten  sie,  von  den  Führern  bestärkt,  mit  Hartnäckigkeit  fest 
Peduzzi  namentlich  gab  sich  alle  Mühe,  die  Leute  abzuhalten 
in  getrennten  Gruppen  zu  marschieren.  Um  9V2  Uhr  nachts 
entschlofs  sich  plötzlich  das  Gros  zu  Fxxis  zu  reisen. 

Im  Kanton  Tessin  war  keine  besondere  Bewegung  be- 
merkbar; die  vielen  dort  weilenden  Flüchtlinge  verhielten 
sich  ruhig.  In  einer  Donnerstag,  12.  Mai,  in  Bellin- 
zona  zwischen  Bundesrat  Brenner,  dem  Stadtratspräsidenten 
Curti  und  Staatsrat  Colombi  erfolgten  Besprechimg  hatte 
man  sich  dahin  verständigt,  es  sei  Sorge  zu  tragen,  dals 
weder  Waffen  noch  Munition  im  Kanton  zur  Verteilung  ge- 
langen; dafs  die  aus  den  inneren  Kantonen  ankommenden 
Italiener  entweder  zur  sofortigen  Rückkehr  oder  zur  sofortigen 
Fortsetzung  der.  Reise  veranlafst  würden,  um  die  Ansammlung 


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Drittes  Kapitel.    Der  revolutionäre  Italienerzug  etc.       349 

gröfserer  Massen  zu  verhindern;  dafs  den  bekannten  Führern 
Vergnanini,  Rondani  u.  a.,  sowie  den  Herausgebern  des  »Sozia- 
lista«,  bedeutet  werde,  revolutionäre  Umtriebe  im  Kanton  Tessin 
zu  unterlassen  uind  ihren  Einflufs  bei  den  exaltierten  Italienern 
zur  Beruhigung  der  Gemüter  zu  verwenden;  dafs  der  Bundes- 
rat von  allen  Vorgängen  rechtzeitig  unterrichtet  werde. 

Da  der  Bundesrat  gröfsere  Ansammlungen  an  der  Grenze 
nicht  dulden  konnte,  wurden  die  sich  bildenden  Banden  auf- 
gelöst. Die  einen  kehrten  zurück,  andere  setzten  ihre  Reise 
fort,  wieder  andere  wurden  als  mittellos  abgeschoben.  Konnte 
dieses  an  sich  zweckmäfsige  Verfahren  nicht  bis  zu  Ende  ohne 
Gewalt  durchgeführt  werden,  so  lag  der  Grund  darin,  dafs 
die  von  Peduzzi  geführte  Kolonne  den  bezüglichen  Anord- 
nungen sich  widersetzte. 

Am  14.  Mai  abends  ging  dem  Bundespräsidenten  vom 
Tessiner  Regierungspräsidenten  folgendes  Telegramm  zu: 
»249  Italiener  haben  ihr  Versprechen  gebrochen,  in  Ambri 
den  Zug  verlassen  und  den  Weg  zu  Fufs  fortgesetzt.  Bitte, 
ein  Detachement  des  Forts  Airolo  mit  deren  Verfolgung  zu 
beauftragen  und  sie  an  der  Station  Faido  anhalten  zu  lassen» 
Hier  tritt  eine  Kompagnie  in  Dienst,  welche  denselben  ent- 
gegengesandt werden  soll.  Habe  die  Verhaftung  Rondanis^ 
Vergnaninis  und  Tedeschis  angeordnet.  Bitte  neuerdings  um 
Instruktionen,  c 

Um  7  Uhr  abends  antwortete  in  Abwesenheit  des  Bundes- 
präsidenten der  Vizepräsident  des  Bundesrates:  ^Es  ist  un- 
möglich, vom  Fort  Airolo  weitere  Mannschaft  zu  detachieren. 
Suchen  Sie  die  Kolonne  oberhalb  Biasca,  eventuell  jedenfalls 
vor  dem  Eingang  des  Misoxer  Tales  durch  die  Kompagnie 
von  Bellinzona  abzufassen.  Wir  empfehlen  Ihnen,  auch  für 
Lugano  Militär  aufzubieten.  Alle  Rädelsführer  sind  in  Haft 
zu  nehmen.  Die  übrige  Mannschaft  ist  als  mittellos  in  kleinen 
Trupps  an  die  Grenze  zu  eskortieren  und  dort  den  italie- 
nischen Behörden  zu  übergeben.  Nach  unsem  Berichten 
scheint  dies  der  letzte  Transport  zu  sein;  allein  es  ist  nötig, 
jede  Ansammlung  zu  verhindern.  Gegen  Widerstand  sind  die 
Waffen  zu  gebrauchen.     Wir  gewärtigen  Bericht.« 

Am  14.  abends  berichtete  die  Tessiner  Polizeidirektion, 
Vergnanini,  Tedeschi  würden  verhaftet  werden.  Es  würde 
eine  Kompagnie  des  Bataillons  96  einberufen,  um  der  gegen 


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350    Dritter  Teil.    Die  italienischen  Anarchisten  in  der  Schweiz. 

Faido  herabmarschierenden  Italienerkolonne  entgegenzutreten 
und  sie  an  die  Grenze  zu  eskortieren.  Es  sei  angezeigt, 
sofort  auf  dem  Telegraphenbureau  Lugano  eine  Untersuchung 
zu.  veranstalten,  lun  die  Absender  der  aufrührerischen  Tele- 
gramme nach  Lausanne  und  anderen  Orten  zu  ermitteln. 

Eine  Reihe  von  schweizerischen  Telegraphenbureaux  hatten 
die  von  den  italienischen  Anarchisten  aufgegebenen  Telegranune 
anstandslos  befördert,  statt  sie,  unter  Kenntnisgabe  an  die  Ober- 
behörde, zurückzubehalten. 

Sonntag  vormittags  beantwortete  der  Bundesanwalt  tele- 
^raphisch  die  obige  Mitteilung.  Das  Telegramm  wurde  der 
Kanzlei  des  politischen  Departements  zur  Übersetzung  und 
Spedition  übergeben.  Dort  wurde  folgende  Ergänzung  bei- 
gefügt: »Im  übrigen  bestätigen  wir,  soweit  es  die  unterwegs 
befindlichen  Italiener  betrifft,  das  gestrige  Telegramm  des 
Bundesrates,  gemäfs  welchem  jene  Bande  unter  militärischer 
Bedeckung  an  die  Grenze  gebracht  und  den  italienischen  Be- 
hörden übergeben  werden  soll.« 

In  Faido  wurden  die  Italiener  von  einer  Kompagnie  Sol- 
daten auf  die  Station  begleitet.  Auf  der  Fahrt  lärmten  sie 
und  feuerten  Revolverschüsse  ab.  In  Biasca  wollten  Peduzzi 
tmd  andere  aussteigen,  und  als  man  sie  daran  hinderte,  be- 
schimpften sie  das  Tessiner  Militär  (briganti,  servi  della 
monarchia,  gente  venduta).  Bei  der  Untersuchung  fand  man 
die  Italiener  im  Besitze  von  Waffen  und  Messern,  die  man 
ihnen  abnahm.  Es  war  gefährliches  Volk,  was  namentlich 
auch  aus  den  Aussagen  eines  Verhafteten  hervorging,  der, 
über  die  Gespräche  seiner  Genossen  befragt,  erklärte :  »Che  lo 
scopo  di  questi  era  di  recarsi  in  Italia  per  incendiare  le  chiese, 
le  case  dei  ricchi,  prenderne  il  denaro  ed  uccidere  quelli  che 
si  sarebbero  rifiutati.«  (»Sie  wollten  sich  nach  Italien  begeben, 
um  die  Kirchen  und  die  Häuser  der  Reichen  anzuzünden  und 
auszuplündern  und  diejenigen,  welche  Widerstand  leisten 
würden,  niederzumachen.«) 

Die  Truppe  begleitete  den  Zug  bis  nach  Chiasso,  wo  auf 
der  Grenze  die  Übergabe  an  die  italienischen  Behörden  statt- 
fand. Der  Staatsratspräsident  telegraphierte  an  den  Bundes- 
rat am  15.  Mai:  Übergabe  in  Chiasso  ist  regelrecht  und  ohne 
Zwischenfall  um  2^1 2  Uhr  erfolgt.« 

In  Genf  wurden  am  10.  und  11.  Mai  gröfsere  Versamm- 
lungen und  Umzüge  veranstaltet  mit  den  bekannten^Reden,  in 


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Drittes  Kapitel.    Der  revolutionäre  Italienerzug  etc.        351 

denen  die  italienischen  Arbeiter  aufgefordert  wurden,  nach  der 
Grenze  zu  ziehen.  Am  Donnerstag,  morgens  1  Uhr,  reisten 
160  Italiener  von  Genf  nach  Lausanne  in  der  Absicht,  durch  das 
Wallis  über  den  Simplon  nach  Italien  zu  gelangen.  Die  Italiener 
besalsen  50  Revolver,  die  sie  in  Genf  gekauft  hatten.  Mittags 
1 1  Uhr  erhielt  das  Schw^eizer  Justiz-  und  Polizeidepartement  vom 
Polizeidepartement  des  Kantons  Wallis  folgendes  Telegramm : 
»200  Italiens  arm^s  ont  passes  aujourd'hui  gare  Sion,  direction 
Simplon.  Vous  laisserons  soin  aviser  autorites  italiennes.«  Hierauf 
antw^ortete  der  Bundesrat  der  Walliser  Regierung:  »Prenez  toutes 
les  mesures  pour  emp^cher  les  deux  cents  Italiens  d'avancer 
arm^s  vers  la  fronti^re  italienne.  Voyez  ä  les  arr€ter  et  ä 
les  d^sarmer.     Renseignez-nous  t^l^graphiquement.« 

Am  gleichen  Tage  kam  der  Bericht:  »180  ouvriers  italiens 
ont  quitte  Brigue  midi  pour  Simplon.  Ils  disaient  Ötre  armes 
de  revolvers  et  couteaux,  ils  se  sont  bien  conduits  ä  Brigue. 
Votre  ordre  arrivd  tardivement.«  170  Italiener  hielten  sich  im 
Simplon-Hospiz  auf.  Der  Bundesrat  betrachtete  ein  längeres 
Verbleiben  der  170  auf  dem  Simplon-Hospiz  als  unzulässig 
und  forderte  die  Walliser  Regierung  auf,  die  Schar  zur  Rück- 
kehr zu  bestimmen  oder  aufzulösen.  Am  16.  berichtete  das 
Polizeidepartement  von  Wallis:  »Bande  ouvriers  italiens  au 
Simplon  dispers^e.  45  partis  samedi  pour  Gen^ve,  40  pour 
Brigue  et  les  autres  ont  passe  la  fronti^re  isol^ment.  Aucun 
desordre.« 

Am  12.  und  13.  Mai  wurden  auch  in  Neuenburg  und 
Chaux-de-Fonds  Versammlungen  veranstaltet,  wozu  Flugblätter 
eingeladen  hatten,  worin  es  u.  a.  hiefs :  »Wir,  die  ersten  Opfer 
eines  unseres  Jahrhunderts  unwürdigen  Regierungssystems; 
wir,  die  wir  alljährlich  Vaterland,  Eltern,  Frauen  und  Kinder 
verlassen  müssen,  um  im  Auslande  unser  hartes  Stück  Brot 
zu  erwerben;  wir,  die  wir  wissen,  welche  Verachtung  im  Aus- 
lande schon  dem  blofsen  Namen  ,Italiener^  zu  teil  wird,  wir 
wären  nicht  würdig,  Männer  zu  heifsen,  wenn  wir  nicht  mit 
lauter  Stimme  unsere  Solidarität  mit  den  durch  den  Hunger 
zur  Empörung  Gebrachten  und  mit  den  in  den  Städten  von 
ganz  Italien  niedergeschossenen  Brüdern  proklamierten.« 

In  Zürich  fanden  am  10.  und  11.  Mai  Versammlungen 
statt,  an  welchen  viele  Italiener  teilnahmen.  Ein  italienisches 
Komiteemitglied    unterhandelte   mit    der   Nordostbahn   wegen 

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352    Dritter  Teil.    Die  italienischen  Anarchisten  in  der  Schweiz. 

Extrazügen,  3000  bis  4000  Italiener  würden  abreisen;   allein 
Geld  und  Lust  zur  Reise  fehlten. 

Die  zwangsweise  Abschiebung  der  250  Italiener  an  die 
italienischen  Behörden  wurde  in  der  Schweiz  vielfach  als  un- 
vereinbar mit  den  schweizerischen  Traditionen  und  Grundsätzen 
des  Asylrechts  hingestellt.  In  seinem  Bericht  bezeichnete  der 
Bundesrat  diese  Auffassungen  als  unrichtig.  Von  Verweige- 
rung des  Asyls  oder  Verletzung  der  Grundsätze  desselben 
könne  schon  deshalb  nicht  die  Rede  sein,  weil  die  betreffenden 
Personen  nicht  politischer  Verfolgung  wegen  in  der  Schweiz 
eine  Zuflucht  suchten.  Es  waren  keine  politischen  Flüchtlinge, 
sondern  Leute,  die  ausdrücklich  erklärten,  in  die  Heimat  zu 
gehen.  Von  einer  Auslieferung  könne  ebensowenig  gesprochen 
werden,  eine  solche  sei  weder  verlangt  noch  gewährt  worden. 
Die  betreffenden  Italiener  seien  als  subsistenzlos  der  italie- 
nischen Behörde  übergeben  worden  und  hätten  durch  ihr  Ver- 
halten die  Art  des  Abschubes  selbst  verschuldet.  Jeder  Staat 
habe  das  Recht  —  und  dieses  Recht  sei  im  schweizerisch- 
italienischen Niederlassungsvertrag  ausdrücklich  vorgesehen  — , 
subsistenzlose  Fremde  in  die  Heimat  abzuschieben.  Bei  Be- 
handlung der  Angelegenheit  am  28.  und  29.  Juni  1898  im 
Nationalrat  erklärte  der  Berichterstatter  Künzli,  der  Bundesrat 
hätte  bereits  in  Lausanne  und  in  Bern  gegen  die  Italiener  ein- 
schreiten sollen.  Die  Schweiz  durfte  Vorbereitungen  für  Ein- 
fälle in  einen  befreundeten  Nachbarstaat  nicht  dulden.  Die 
Abschiebung  der  250  Italiener  widerspreche  den  Traditionen 
und  freiheitlichen  Auffassungen  des  Schweizervolkes.  Man 
hätte  den  Anarchisten  Peduzzi  in  Luzem  nicht  laufen  lassen, 
ferner  ihn  nicht  blofs  ausweisen,  sondern  vor  Gericht  stellen 
sollen. 

Bundesrat  Müller  erwiderte,  man  habe  die  Italiener,  die  den 
schweizerischen  Behörden  getrotzt,  nicht  zurückschicken  können, 
und  im  Tessin  durfte  man  sie  nicht  lassen.  Hätte  man  sie  an  der 
Grenze  freigegeben,  so  konnten  hieraus  Konflikte  mit  Italien 
entstehen.  Die  militärische  Übergabe  der  Italiener  habe  der 
Bundesrat  nicht  gewollt,  das  die  militärische  Abschiebung  an- 
ordnende Telegramm  sei  gegen  den  Willen  des  Bundesrates 
an  die  Tessiner  Behörde  gegangen. 

Eine  Reihe  von  Umständen  bewiesen  den  anarchistischen 
Charakter  des  Italienerzuges.     Die  Vorgänge  bildeten  einen 

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Viertes  Kapitel.    Die  Ermordung  der  Kaiserin  Elisabeth.    353 

deutlichen  Malsstab  für  das  Anwachsen  der  anarchistischen 
Bewegung  unter  den  Italienern  in  der  Schweiz,  die  sich  noch 
im  nämlichen  Jahr  zur  Ermordung  der  österreichischen  Kaiserin 
zuspitzte. 

Am  27.  Mai  1898  beschlofs  der  Bundesrat  die  Ausweisung 
des  in  Lugano  verhafteten,  wiederholt  erwähnten  Giovanni 
Battista  Peduzzi,  geboren  1854,  von  Schignano  (Como),  einen 
Haupträdelsftihrer  der  Bewegung.  Peduzzi  sollte  bei  Delle 
nach  Frankreich  abgeschoben  werden,  die  französischen  Grenz- 
organe wurden  aber  auf  den  Fall  aufmerksam.  Seit  der  Er- 
mordung von  Carnot  durch  Caserio  richtete  Frankreich  ein 
wachsames  Auge  auf  die  italienischen  Anarchisten.  Das 
französische  Ministerium  gab  Befehl,  den  Eintritt  von  Peduzzi 
ins  französische  Gebiet  zu  verhindern.  Ein  erneuter  Ab- 
schiebungsversuch führte  zu  keinen  Schwierigkeiten.  Ver- 
mutlich war  Peduzzi  von  Basel  direkt  nach  Brüssel  dirigiert 
worden. 

Viertes  Kapitel. 

Die  Ermordung  der  Kaiserin  Elisabeth  durch  Luccheni. 

1.  Der  Mord. 
Am  16.  Juli  1898  hatte  die  Kaiserin  in  Begleitung  der 
Hofdame  Gräfin  Sztaray  und  des  Leibarztes  Dr.  Kerzl  zur 
Herstellung  ihrer  leidenden  Gesundheit  —  sie  litt  an  Anämie, 
schwerer  Nervenentzündung,  vielwöchentlicher  Schlaflosigkeit 
und,  in  mäfsigem  Grade,  an  Herzerweiterung  —  eine  Reise 
nach  dem  Bade  Nauheim  in  Hessen  angetreten,  wo  sie  sich 
einer  Kur  mit  Solbädern  unterzog.  Zu  Ende  August  verliefs 
die  Kaiserin  das  Bad  Nauheim  und  traf  am  30.  August  in 
Territet  ein,  wo  sie  sich  im  Hotel  Caux  bei  Glion  einlogierte, 
um  daselbst  mehrere  Wochen  zu  verbringen.  Auch  im  Früh- 
ling 1898,  ebenso  in  früheren  Jahren,  hatte  die  Kaiserin  in 
Territet  verweilt.  Die  Kaiserin  wurde  von  ihrer  nächsten 
Umgebung  wiederholt  aufmerksam  gemacht,  dafs  es  nicht 
klug  sei,  wenn  sie  sich  allzu  sehr  exponiere  und  auf  ihren 
Spaziergängen  allein  gehe.  Auf  solche  Bedenken  pflegte  sie 
zu  bemerken:  »Um  mich  brauchen  Sie  gar  keine  Sorge  zu 
haben,  mir  wird  niemand  etwas  zu  leide  tun,  mich  kennt  man 

Langhard,  Die  anarchistische  Bewegung  in  der  Schweiz.  23 

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354    Dritter  Teil.    Die  italienischen  Anarchisten  in"  der  Schweiz. 

ja  kaum.     Meine  Sorge   gilt  immer  nur  dem  armen  Kaiser.« 
Der  schweizerische  Bundesrat  war  davon  benachrichtigt  worden, 
dals  die  Kaiserin  einige  Zeit  in  der  Schweiz  zu  verweilen  ge- 
denke  und  hatte   den  Kantonsregierungen,  auf  deren  Terri- 
torium sie  sich  aufhalten  wollte,  Kenntnis  gegeben,   damit  sie 
die  erforderlichen  Mafsnahmen  treffen  konnten.    Vom  Ausflug 
der  Kaiserin   nach  Genf  war   die  Bundesbehörde   nicht  unter- 
richtet worden.    Nach  Genf  hatte  die  Kaiserin  sich  namentlich 
zu  dem  Zwecke  begeben,  um  die  Frau  Baronin  von  Rothschild 
zu  besuchen,  der  sie  ihren  Besuch  durch  Brief  vom  8.  September 
angezeigt  hatte.     Freitag,  9.  September,   nachmittags   1  Uhr, 
verliefs  die  Kaiserin  das  Dampfschiff  am  Quai  du  Mont  Blanc 
und   liefs  sich  nach   Pregny  zu  Frau  von  Rothschild   führen, 
dort  den  gröfsten  Teil  des  Nachmittags  verbringend.    Abends 
6  Uhr  kehrte  sie  ins  HOtel  Beau  Rivage  in  Genf,  am  rechten 
Ufer   des  Genfersees,   zurück.     Abends   ging  sie  zu  Fufs  mit 
ihrer  Hofdame  Sztaray  in  die  Stadt.     Sie  ging  bis  zum  Platz 
Bel-Air   und   zum    Boulevard    du   Theätre,    besuchte   mehrere 
Magazine   und   befand   sich   abends   9   Uhr   wieder  im  HOtel. 
Samstag,    10.  September,  vormittags  gegen  11   Uhr,   machte 
die  Kaiserin,  von  der  Hofdame  begleitet,  wieder  einen  Aus- 
gang,  abermals  ging  sie  in  mehrere  Magazine.     Nachmittags 
VU  Uhr   kehrten   die   beiden   Damen    ins  HOtel   zurück.     Da 
das   nach  Territet   gehende  Dampfschiff  »Gen^ve«  um  1  Uhr 
40  Min.  abfuhr,  verliefs  die  Kaiserin,  auf  dem  Trottoir  längs 
des   Sees   gehend,   um  P/2  Uhr  definitiv  das  HOtel.     Als  sie 
sich  in  der  Nähe  des  Hotels  de  la  Paix  befand,  kam  ein  Mann, 
welcher  in  der  Nähe  auf  einer  Bank  gesessen  hatte,   auf  die 
Kaiserin  zu,  bückte  sich,  als  wollte  er  sie  unter  dem  Sonnen- 
schirm betrachten,  und  versetzte  ihr  mitten  in  die  Brust  einen 
Stofs  mit  solcher  Schnelligkeit,  dafs  niemand  sah,  dafs  er  eine 
Waffe  in  der  Hand  hatte.    Die  Kaiserin  sank  nach  rückwärts 
zusammen.     Mit   Hilfe   der  Gräfin    Sztaray  und  einer  vorbei- 
gehenden Person  erhob  sie  sich.     Wieder   aufrecht,   wünschte 
sie  allein  zu  gehen  und  setzte  den  Gang  bis  zur  Dampfschiff- 
station fort.     Auf  die  Frage  der  Gräfin  Sztaray  ob  sie  leide, 
versetzte  sie:    »Ich  weifs   es  nicht,   ich   glaube,  die  Brust  ist 
getroffen,  c     Kaum  auf  dem  Dampfschiff  angelangt,  hatte  die 
Kaiserin  eine  Ohnmacht  und  blieb  einige  Minuten  bewufstlos. 
Niemand   dachte   in   diesem   Augenblick   an   die  Schwere   der 


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Viertes  Kapitel.    Die  Ermordung  der  Kaiserin  Elisabeth.    355 

Tat,  die  sich  ereignet  hatte,  und  der  Dampfer  setzte  sich  in 
Bewegung.  Die  Kaiserin  kam  wieder  zu  sich  und  sprach 
noch  die  Worte;  »Was  ist  mir  geschehen?«  Sie  sank  zurück, 
Leichenblässe  bedeckte  ihr  Angesicht,  sie  atmete  schwer,  dann 
ging  das  Atmen  in  Röcheln  über').  In  diesem  Augenblick 
hatte  das  Dampfschiff  den  Hafenplatz  verlassen  und  befand 
sich  in  der  Höhe  der  Villa  Plantamour  in  S^cheron.  Es 
wurde  beschlossen,  zur  Station  Päquis,  nahe  dem  Hotel 
Beau  Rivage,  zu  fahren.  Inzwischen  wurde  eine  notdürftige 
Tragbahre  zubereitet.  Die  Kaiserin  wurde  ins  HOtel  getragen, 
wenige  Minuten  nachher  starb  sie  in  Gegenwart  der  Gräfin 
Sztaray,  der  Frau  Meyer,  Directrice  des  Hotels,  und  des 
Dr.  Golay,  der  gerufen  worden  war,  sobald  man  das  Schiff 
zurückkehren  sah^). 

Der  Mörder  war  in  der  Richtung  der  Rue  des  Alpes  ent- 
flohen. Von  mehreren  Personen,  Zeugen  der  Tat,  wurde  er 
verfolgt  mit  dem  Rufe:  »A  Tassassin,  au  voleur!«  und  am 
Hause  Nr.  5  der  Rue  des  Alpes  festgehalten.  Er  sang,  als  man 
ihn  auf  den  Polizeiposten  führte. 

Beim  Verhör  im  Justizgebäude  erklärte  er,  er  heifse 
Luigi  Luccheni.  Am  5.  September  sei  er  von  Lausanne, 
wo  er  sich  seit  dem  20.  Mai  aufgehalten  habe,  nach  Genf  ge- 
kommen zu  dem  Zwecke,  den  Herzog  von  Orleans  zu  töten, 
von  dem  die  Zeitungen  berichtet  hätten,  dafs  er  in  Genf  sei. 
Da  er  ihn  nicht  fand,  habe  er  sich  am  7.  September  nach 
Evian  begeben,  in  der  Hoffnung,  ihm  dort  zu  begegnen.  Da 
ihm  dies  nicht  gelang,  sei  er  am  anderen  Tag  nach  Genf 
zurückgekehrt,  entschlossen,  irgend  eine  andere  höhere  Person 
umzubringen.  Durch  die  Zeitungen  vom  Freitag,  9.  September, 
habe  er  erfahren,  dafs  die  österreichische  Kaiserin  im  Hotel 
Beau  Rivage  abgestiegen  war.  Er  habe  die  Umgebung 
des  Hotels  überwacht  und  die  Überwachung  nur  während 
seinen    Mahlzeiten    unterbrochen.      Am     Samstag,      1     Uhr 

0  Ermordung  der  Kaiserin  Elisabeth.  Leitomischl.  Druck 
und  Verlag  V.  Augusta. 

*)  Prinzessin  Elisabeth  war  am  24.  Dezember  1837  als  dritte 
Tochter  des  Herzogs  Maximilian  im  Schlosse  Possenhofen  am  Starn- 
bergersee  geboren  worden.  Am  16.  August  1853  verlobte  sie  sich 
in  Ischl  mit  Kaiser  Franz  Josef,  am  23.  August  1854  fand  die  Hoch- 
zeit statt.  Sie  schenkte  dem  Kaiser  einen  Sohn,  Rudolf,  und  zwei 
Töchter,  Gisela  und  Marie  Valerie. 

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356    Dritter  Teil.    Die  italienischen  Anarchisten  in  der  Schweiz. 

30  Min.  habe  er  den  Kammerdiener  der  Kaiserin  zur  Dampf- 
schiff Station  gehen  sehen.  Die  Kaiserin  habe  er  gekannt,  da 
er  sie  1894  in  Budapest  gesehen.  Er  habe  sich  ihr  in  den 
Weg  gestellt  und  sich,  als  sie  in  seiner  Nähe  war,  auf  sie 
gestürzt,  indem  er  ihr  mit  einer  Feile  einen  Stich  ins  Herz 
versetzte.  Er  habe  gewufst,  dafs  eine  solche  Waffe  eine  sehr 
gefährliche  'Wunde  erzeuge.  Beim  Stofs  habe  er  das  Gefühl 
gehabt,  dafs  die  Waffe  tief  hineinging  und  die  Kaiserin  sterben 
müsse.  Während  seiner  Vernehmung  wurde  telephoniert,  die 
Kaiserin  sei  gestorben.  Luccheni  bezeugte  darüber  grofse 
Freude.  Er  bekannte  sich  als  Anarchist  5  die  Tat  habe  er  im 
Interesse  der  anarchistischen  Sache  begangen.  Komplizen  be- 
ständen keine. 

Zwei  Stunden  nach  dem  Verbrechen  wurde  die  mit  einem 
groben  Griff  versehene  Feile,  mit  der  Luccheni  die  Tat  ver- 
übt hatte,  beim  Hause  Nr.  3  [der  Rue  des  Alpes  gefunden. 
Den  Griff  hatte  der  Anarchist  Martinelli  in  Lausanne  ver- 
fertigt. Die  85  Millimeter  lange  Wimde  der  Kaiserin  ent- 
sprach der  Form  der  Mordwaffe. 

2.    Die  ersten  Eindrücke. 

Bis  jetzt  hatten  Anarchisten  wohl  von  der  Schweiz  aus 
Verbrechen  in  Nachbarstaaten  verübt,  das  schweizerische  Ge- 
biet aber  blieb  davon  verschont.  Der  Mord  in  Genf  änderte 
dies  mit  einem  Mal.  Eine  ungeheuere  Bewegung  ging  durch 
das  ganze  Land,  und  in  der  schweizerischen  Presse  ertönte 
der  Ruf:  »Hinaus  mit  den  Anarchisten !c  Schon  die  blolse 
Zugehörigkeit  zur  anarchistischen  Sekte  sollte,  soweit  es  sich 
um  Ausländer  handelte,  nach  vieler  Meinung  fortan  einen 
Ausweisungsgrund  bilden.  Etwelche  Beruhigung  gewährte 
nur,  dafs  kein  Schweizer  die  wehrlose  Frau,  die  an  den 
blühenden,  rebenumrankten  Ufern  des  Lemans  Genesung  ge- 
sucht, umgebracht  hatte. 

»Notre  population,«  schrieb  das  »Genfer  Journal«  am 
Montag,  12.  September  1898,  »si  honn^te,  si  paisible,  si  fi^re 
de  rhospitalit^  qu'elle  donne  aux  ^trangers  de  tout  rang,  de 
toute  nation,  de  toute  croyance  et  de  toute  opinion  politique 
qui  se  rencontrent  chez  nous  comme  sur  un  terrain  neutre, 
n'est  pas  encore  remise  de  T^motion  que  lui  a  causee  Todieux 
attentat  commis  par  un  bandit  ^tranger  sur  la  personne  de 
rimperatrice  Elisabeth  d'Autriche. 

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Viertes  Kapitel.    Die  Ermordung  der  Kaiserin  Elisabeth.    357 

»Imp^ratrice,  eile  Tetait  si  peu  qu'elle  semblait  ä  Tabri 
des  accidents  qu'on  peut  appeler  prof essionnels ,  qui  menacent 
les  depositaires  du  pouvoir  par  le  fait  de  ceux  dont  le  dogme 
est  que  rois,  reines,  empereurs,  imperatrices  ou  pr^sidents  de 
republiques  sont  des  tyrans  qu'on  peut  tuer  en  toute  süret6 
de  conscience  parce  qu'ils  sont  hors  de  Thumanite. 

C'est  une  grande  douleur  pour  nous  qui  tenons  au  bon 
renom  de  notre  pays  que  cet  attentat  aussi  inutile  que  sauvage 
sur  la  personne  d'une  femme  inoffensive,  ait  et^  commis  chez 
nous.  II  nous  semble  que  nous  n'avions  pas  m6rite  cet  affront. 
Nos  moeurs  bourgeoises,  notre  civilisation  ne  nous  ont  pas 
prepar^s  ä  ces  trag^dies,  et  nos  quais  pleins  de  promeneurs, 
sous  un  beau  ciel  d'<§te,  ne  sont  pas  le  cadre  qui  leur  convient. 

C'est  avec  un  sentiment  de  stupeur  que,  dans  cet  apr^s- 
midi  m^morable,  Ton  a  appris  la  fatale  nouvelle.  Ceux  ä  qui 
on  la  racontait  n'y  voulaient  pas  croire,  Gen^ve  n'ayant  jamais 
vu  pareille  chose;  et  ä  ce  sentiment-lä  s'en  joignait  un  autre^ 
Tindignation  contre  les  miserables  qui,  cherchant  chez  nous 
un  abri  sür  contre  les  lois  de  leur  pays  d'origine,  abusent  d'une 
hospitalite  dont  ils  ne  sont  pas  dignes,  pas  plus  d'ailleurs  qu'ils 
n'en  sont  reconnaissants. 

Le  gouvernement  de  notre  canton  a  decide  de  convoquer 
toute  la  population  du  pays  ä  defiler  devant  Thötel  oü  glt 
cette  malheureuse  victime  du  plus  lache  et  du  plus  stupide 
des  attentats,  afin  de  t^moigner  ainsi  sa  Sympathie  pour  la 
famille  si  cruellement  eprouv^e  et  pour  la  nation  ä  laquelle 
eile  appartient,  mais  pour  [t6moigner  aussi  de  son  horreur 
pour  de  tels  crimes  et  de  Taffront  que  Ton  a  fait  ä  notre  ville 
en  la  choisissant  pour  y  commettre  de  pareils  attentats.  C*est 
lä  une  idee  qu'il  faut  approuver,  qui  r^pond  au  voeu  de  la 
population  genevoise,  et  dont  nous  remercions  le  Conseil  d'Etat.« 

Am  10.  September  beauftragte  der  Bundesrat  die  schweize-    . 
Tische  Gesandtschaft  in  Wien,  der  Regienmg  von  Österreich- 
Ungarn  die  Nachricht  von  dem  Attentate  mitzuteilen  und  dem 
Kaiser  den  Ausdruck  seines  Beileides  und  seiner  Sympathie  aus- 
zusprechen, die  vom  ganzen  Schweizervolke  geteilt  würden. 

Die  »Neue  Freie  Presse c  in  Wien  begleitete  den  Mord 
mit  den  Worten: 

»Das  Schlachtopfer  von  Genf  ist  eine  Frau,  die,  obgleich 
auf  den  höchsten  Höhen  der  Menschheit  thronend,  niemals  aus 

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358    Dritter  Teil.    Die  italienischen  Anarchisten  in  der  Schweiz. 

dem  zugleich  bescheidensten  und  edelsten  Wirkungskreis  ihres 
Geschlechts  hervorgetreten  ist;  eine  Frau,  welche  der  Heiligen 
gleich,  deren  Namen  sie  trug,  nur  durch  Werke  der  Güte 
und  Barmherzigkeit  mit  der  Welt  in  Berührung  trat,  und  von 
der  kein  lebendes  Wesen  sagen  kann,  dafs  es  um  ihretwillen 
nur  einen  Augenblick  des  Leids  oder  des  Kummers  erduldet 
habe;  eine  Frau,  die  nicht  einmal  die  niedrigste,  blindeste  und 
unersättlichste  der  Leidenschaften,  den  Neid,  erwecken  konnte, 
denn  sie  selbst  war  eine  Dulderin,  trotz  ihrer  Krone,  sie  selbst 
hat  körperlich  gelitten,  und  der  bitterste  aller  Schmerzen  hat 
ihr  Mutterherz  zerrissen,  als  sie  den  einzigen,  geliebten  Sohn 
in  der  Blüte  seiner  Männlichkeit  begraben  mufste.  Dafs  ein 
Meuchelmörder  sich  finden  konnte,  der  ein  solches  durch  Güte, 
Edelsinn  und  das  Martyrium  der  Mutter  dreifach  geheiligtes 
Herz  zu  treffen  vermochte,  das  ist  eine  Schmach  für  alles, 
was  Menschenantlitz  trägt,  eine  Sat3^e  auf  unsere  gepriesene 
Zivilisation,  davor  verhüllt  der  Genius  der  Menschheit  trauernd 
das  Haupt.« 

3.  Der  Mörder. 
Luccheni  wurde  unehelich  im  Jahre  1873  in  Paris  geboren. 
Seine  Mutter  hatte  sich  dorthin  begeben,  um  ihre  Schwanger- 
schaft zu  verheimlichen.  Nach  der  Niederkunft  ging  sie  nach 
Amerika.  Der  Knabe  wurde  nacheinander  im  Hospiz  Saint 
Antoine  in  Paris,  dann  im  Findelhaus  in  Parma  untergebracht. 
Die  Verwaltung  des  Findelhauses  vertraute  den  Knaben  den 
Eheleuten  Monici  an,  bei  denen  er  vom  sechsten  bis  achten 
Jahre  blieb.  Dann  verbrachte  er  wieder  ein  Jahr  im  Findel- 
haus, zuletzt  wurde  er  den  Eheleuten  Nicasi  in  Verano-Mele- 
gari  übergeben,  die  ein  grofses  Interesse  an  dem  Jungen 
nahmen.  Damals  zeigte  er  sich  intelligent  und  arbeitsam.  Er 
besuchte  die  Schule  und  blieb  in  der  Familie  Nicasi  bis  1887. 
Er  war  alsdann  zwei  Jahre  bei  den  Eheleuten  Salvi  d'Angelo 
in  Solignano,  dann  ging  er  nach  Varano  und  arbeitete  an  der 
Eisenbahn  Parma — Spezia.  Darauf  begab  er  sich  in  die  Fremde, 
arbeitete  abwechselnd  in  Genua,  in  Airolo  (Kanton  Tessin), 
Chiasso,  dann  im  Kanton  Genf  in  Versoix,  wo  er  von  1891 
bis  zum  Frühling  1892  bei  dem  Unternehmer  Papis  Beschäfti- 
gung fand.  Von  hier  begab  er  sich  nach  Zürich,  dann  nach 
Wien,  dann  nach  Budapest,  wo  er  sich  im  März  und  Juni  1894 
aufhielt.    Von  da  gings  nach  Fiume  und  Triest,  wo  die  Polizei 

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Viertes  Kapitel.    Die  Ermordung  der  Kaiserin  Elisabeth.    359 

ihn  verhaftete  und  nach  Italien  abschob.  In  Italien  wurde  er 
Refraktär  der  Klasse  von  1893,  im  Jahre  1894  ins  13.  Kavallerie- 
regiment von  Montferrato  in  Neapel  eingereiht.  1896  tat  er 
Dienst  in  Afrika,  kehrte  nach  Neapel  zurück,  wo  er  im  De- 
zember 1897  vom  Militärdienst  befreit  wurde.  Er  trat  dann  als 
Knecht  in  den  Dienst  seines  Hauptmannes,  des  Prinzen  von 
Vera  di  Aragona  in  Neapel,  später  in  Palermo.  Am  31.  März 
1898  verliefs  er  Palermo,  reiste  nach  Genua  und  erreichte 
darauf  über  den  Grofsen  St.  Bernhard  die  Schweiz.  Im  Mai 
1898  kam  er  in  Lausanne  an,  wo  er  rue  Mercerie  17  wohnte. 

Bereits  am  18.  August  1898  geriet  Luccheni  zufällig  in 
Berührung  mit  der  Polizei.  Ein  Polizist  suchte  ein  Individuum. 
Der  fragte  ihn  nach  seinem  Namen.  Luccheni,  der  keine  Legiti- 
mationspapiere hatte,  sagte,  er  habe  am  11.,  12.  und  13.  August 
als  Handlanger  am  eidgenössischen  Postgebäude  gearbeitet  und 
sich  den  Finger  ein  wenig  verletzt.  Der  Polizist  sah  mehrere  Blätter 
aus  der  Tasche  herausragen,  er  nahm  und  las  sie.  Es  war  eine 
Sammlung  anarchistischer  Lieder,  betitelt:  »Cantichi  anarchici.c 

Der  Polizist  bemerkte,  er  müsse  diese  Drucksachen  kon- 
fiszieren. Er  forderte  Luccheni  auf,  Papiere  zu  hinterlegen. 
Luccheni  hinterlegte  bei  der  Polizei  nur  sein  militärisches 
Dienstbuch.  Die  Lausanner  Polizei  schickte  einen  Polizei- 
bericht an  die  Bundesanwaltschaft  in  Bern,  unter  Beilegung 
der  anarchistischen  Lieder,  der  am  19.  August  in  Bern  eintraf. 
Vom  eidgenössischen  Justiz-  und  Polizeidepartement  gelangte 
keine  weitere  Mitteilung  mehr  nach  Lausanne.  In  Lausanne 
las  Luccheni  eifrig  das  Neuenburger  Anarchistenbfatt  »L'Agi- 
tatore«  und  sang  anarchistische  Lieder.  Von  den  Vorgängen  in 
Mailand  zeigte  er  sich  sehr  erregt.  Er  sandte  anarchistische 
Druckerzeugnisse  an  einen  Waffenkameraden  in  Neapel  und 
zeigte  sich  begeistert  von  den  anarchistischen  Ideen.  In  Ge- 
sellschaft eines  Genossen  begab  er  sich  im  Laufe  des  August 
nach  Vevey,  um  einen  Dolch  zu  kaufen.  Einige  Tage  später 
erwarb  er  in  Lausanne  die  Feile,  die  er  am  10.  September 
brauchte.  Lausanne  verliefs  er  am  5.  September.  Luccheni 
verwahrte  sich  entschieden  dagegen,  dals  er  Mitschuldige 
habe.  Wenngleich  keine  Miturheber  oder  Gehilfen  nach- 
gewiesen werden  konnten,  ist  es  doch  möglich,  dafs  die  Tat 
nicht  dem  Entschlüsse  eines  einzelnen  entsprangt). 

0  Die  Irrenärzte  sind  vielfach  geneigt,  die  Verbrechen  durch 
psychopathische  Eigenschaften  der  Täter  zu  erklären  und  damit  die^ 


360  Dritter  Teil.    Die  italienischen  Anarchisten  in  der  Schweiz. 

4.    Die  Schwurgerichtsverhandlung'). 

Am  10.  November  1898  vormittags  9V4  Uhr  wurde  Luccheni, 
ein  untersetzter,  kräftiger  Mann,  in  den  Saal  geführt.  Der  Ein- 
druck, den  er  erzeugte,  war  ein  möglichst  schlechter.  An  der 
Joumalistenbank  vorbeigehend,  bemerkteer:  »Oui,  c'est  moi,c 
und  wandte  sich  dem  Publikum  lächelnd  zu.  Alle  seine  Be- 
wegungen waren  berechnet,  seine  Worte  überlegt,  denn  er 
hatte  sie  für  die  Öffentlichkeit  bestimmt.  Luccheni  beantwortete 
die  an  ihn  gerichteten  Fragen  mit  grofser  Kaltblütigkeit  und 
brutaler  Ruhe. 

Präsident:  Warum  haben  Sie  die  Kaiserin  von  Öster- 
reich getötet? 

Luccheni:  Das  Elend  hat  mich  dazu  getrieben. 

Präsident:  Die  über  Ihre  Jugend  eingezogenen  Er- 
kundigungen beweisen  nicht,  dafs  Sie  sich  im  Elend  befanden. 

Luccheni:  O!  Meine  Mutter  hat  mich  verleugnet  und 
verlassen,  sobald  ich  auf  die  Welt  kam.  Und  bedenken  Sie, 
in  welcher  Familie  ich  erzogen  wurde. 


Willensfreiheit  und  Schuld  zu  leugnen.  In  der  Wissenschaft  ist 
diese  Richtung  namentlich  durch  die  italienische  positive  Schule 
vertreten  (siehe  Gretener,  Die  Zurechnungsfähigkeit  als  Gesetz- 
gebungsfrage. Berlin  1897  S.  1  ff.).  Professor  Dr.  Aug.  Forel  stellt 
Luccheni  als  erblich  belastet  hin.  Seine  Mutter  sei  durch  ihren 
Dienstherrn,  der  ein  Trunkenbold  gewesen,  ganz  jung  verführt 
worden,  worauf  sie  sich,  um  die  Schwangerschaft  zu  verbergen,  nach 
Paris  begab  und  dort  gebar.  Von  der  schlechten  Eigenschaft  der 
Eltern  und  dem  alkoholisierten  Vater  habe  Luccheni  sein  äufserst 
impulsives  Wesen,  grolse  Eitelkeit,  viel  Willensschwäche,  Leiden- 
schaften und  grolse  Suggestibilität  geerbt,  wozu  die  grausamen 
Instinkte  der  italienischen  Rasse  traten.  Das  soziale  Milieu,  in  dem 
er  erzogen  worden,  ferner  die  anarchistischen  Schriften  haben 
einen  verderblichen  Einflufs  auf  ihn  ausgeübt.  Siehe  Forel  und 
Mahaim,  Crimes  et  anomalies  mentales  constitutionelles,  Gen^ve 
1902,  S.  37  ff. 

Als  der  Gefängnisdirektor  Luccheni  die  Verabfolgung  von 
zwei  Büchern  auf  einmal  verweigert  hatte,  stürzte  sich  Luccheni 
mit  einem  spitzen  Instrument,  das  er  aus  einer  Sardinenbüchse  an- 
gefertigt hatte,  wie  ein  wildes  Tier  auf  den  Gefängnisdirektor  Favre, 
den  er  beinahe  getroffen  hätte,  worin  Forel  einen  Beweis  krank- 
hafter Impulsivität  erblicken  will. 

0  Der  Verfasser  hat  der  Gerichtsverhandlung  als  Augenzeuge 
beigewohnt.  Siehe  auch  Gau tier:  Le  proces  Luccheni,  Schweizerische 
Zeitschrift  für  Strafrecht,  elfter  Jahrgang  1898  S.  333. 

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Viertes  Kapitel.    Die  Ermordung  der  Kaiserin  Elisabeth.    361 

Präsident:  Es  waren  brave  Leute. 

Luccheni:  Sie  hatten  nicht  Nahrung  genug  ftir  ihr 
eigenes  Kind.  Übrigens  bin  ich  kaum  zwei  oder  dreimal  in 
die  Schule  gegangen  und  alles,  was  ich  weifs,  habe  ich  im 
Hospiz  von  Parma  gelernt.  Mit  neun  Jahren  begann  ich  zu 
arbeiten. 

Präsident:  Jedenfalls  haben  Sie  einen  Primarunterricht 
erhalten,  ähnlich  demjenigen  von  jedermann,  und  Sie  waren 
ein  intelligenter  junger  Mann. 

Luccheni:  Ja,  ich  war  sehr  geschickt  in  allen  Arbeiten, 
die  ich  unternahm. 

Präsident:  Woher  kannten  Sie  die  Kaiserin? 

Luccheni:    Ich  hatte  sie  in  Budapest  gesehen. 

Präsident:  Das  von  Ihnen  angegebene  Datum  stimmt 
nicht  überein  mit  der  Zeit,  da  die  Kaiserin  Elisabeth  in  Buda- 
pest weilte. 

Luccheni:  Dann  habe  ich  sie  in  Wien  gesehen,  zudem 
habe  ich  ihre  Photographien  oft  betrachtet. 

Präsident:  Warum  haben  Sie  der  Prinzessin  von  Ara- 
gon geschrieben,  dafs  Sie  nach  Paris  verreisen,  während  Sie 
sich  nach  Genf  begaben?  Das  geschah  am  8.  September, 
zwei  Tage  vor  dem  Mord? 

Luccheni:  Dies  war  eine  Phantasie. 

Präsident:  Sie  sind  Anarchist  geworden,  nachdem  Sie 
das  Regiment  verlassen  hatten? 

Luccheni:  Ja. 

Präsident:  Haben  Ihnen  Kameraden  die  anarchistischen 
Ideen  beigebracht? 

Luccheni:  Nein,  ich  bin  ganz  allein  Anarchist  geworden. 
Ich  bin  Individualist.  Den  Mord  beging  ich  in  der  Schweiz, 
weil  sich  eine  gute  Gelegenheit  dazu  bot  und  nicht,  weil  die 
Todesstrafe  in  einzelnen  Schweizer  Kantonen  abgeschafft  ist. 
Ich  hatte  keine  Komplizen. 

Präsident:  Warum  haben  Sie  nicht  statt  der  Kaiserin 
eine  andere  hohe  Persönlichkeit  umgebracht? 

Luccheni:  War  denn  die  Kaiserin  nicht  eine  hohe 
Persönlichkeit? 

Präsident:  Sie  wollten  also  eine  hohe  Persönlichkeit 
umbringen  ? 

Luccheni:  Ja. 

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362    Dritter  Teil.    Die  italienischen  Anarchisten  in  der  Schweiz. 

Präsident:  Warum  begingen  Sie  die  Tat? 

Luccheni:  Um  mein  Leben  zu  rächen. 

Präsident:  Und  was  mufsten  Sie  davon  erwarten? 

Luccheni:  Die  Galeere. 

Präsident:  Haben  Sie  der  Überzeugung,  Drohung  oder 
Furcht  nachgegeben? 

Luccheni:  Nein,  man  täusche  sich  nicht,  ich  hatte  keine 
Komplizen. 

Präsident:  Haben  Sie  den  Mord  begangen,  damit  Sie 
Ihren  Namen  in  den  Zeitungen  lesen  können? 

Luccheni:  Daran  liegt  mir  wenig. 

Präsident:  Haben  Sie  an  den  Schrecken  gedacht,  der 
von  dem  Menschen  ausgeht,  der  mordet? 

Luccheni:  Haben  Die  es  bereut,  welche  seit  neunzehn 
Jahrhunderten  die  Arbeiter,  das  Volk  verfolgen? 

Präsident:  Empfinden  Sie  keine  Reue? 

Luccheni:  Im  Gegenteil. 

Präsident:  Würden  Sie  die  Tat,  wenn  sie  zu  wieder 
holen  wäre,  nochmals  begehen? 

Luccheni:  Ganz  gewifs. 

Während  des  eine  Stunde  dauernden  Verhörs  hatte  Luccheni 
sein  Lächeln  auf  den  Lippen  nicht  verloren.  Mehrmals  unter- 
brach er  den  Vorsitzenden,  abscheulich  zynische  Worte  an  ihn 
richtend.  Zuweilen  wandte  er  sich  um  und  warf  einer  Person 
in  einer  fernen  Saalecke  Kufshände  zu.  Sein  Benehmen  war 
derart,  dafs  viele  bedauerten,  dafs  das  Genfer  Strafgesetzbuch 
die  Anwendung  der  Todesstrafe  auf  den  Mörder  nicht  ge- 
stattete, der  auch  im  Gefängnis  für  seine  Umgebung  eine  be- 
ständige Gefahr  bildete. 

Nachdem  Ankläger  und  Verteidiger  ihre  Reden  beendigt 
hatten,  wurde  er  gefragt,  ob  er  etwas  hinzuzufügen  habe.  Er 
verneinte  die  Frage.  Der  Gerichtshof  verurteilte  ihn  wegen 
Mordes  zu  lebenslänglichem  Zuchthaus.  Nach  der  Urteils- 
Verkündigung  schrie  Luccheni:  »Vive  T Anarchie!  Mort  ä 
TAristocratie!« 

5.    Anarchistische  Stimmen. 
Mosts  »Freiheit«,  New  York,  17.  September  1898,  schrieb: 
»Am  letzten  Sonnabend  hat  in  Genf  ein  junger  italienischer 
Arbeiter  namens  Luchesi  (oder  ?)  die  österreichische  Kaiserin 

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Viertes  Kapitel.    Die  Ermordung  der  Kaiserin  Elisabeth.    363 

über  den  Haufen  gestochen  ....  Eigentlich  mufste  ich  die 
Achseln  zucken;  denn  es  liegt  auf  der  Hand,  dafs  man  durch 
die  Abmurksung  harmloser  alter  Weiber  weder  die  Welt  um- 
krempeln noch  überhaupt  im  freiheitlichen  Sinne  Effekt  machen 
kann  ....  Diese  vagabundierende  Kaiserin  hat  nie  eine  politische 
Rolle  zu  spielen  gesucht ....  Welcher  Schaden  durch  das  Ver- 
schwinden dieses  Weibsbildes  der  Welt  erstand,  das  wird  wohl 
auch  ein  ewiges  Geheimnis  bleiben ....  Das  aber  sollte  jedem 
klar  sein,  dafs  es  eine  Absurdität  ist,  wegen  der  Beseitigung 
dieser  armseligen,  nichtssagenden  Person  so  viel  Aufhebens 
zu  machen  ....  Anderseits  lehne  ich  es  ab ,  hinter  der  Er- 
dolchung oder  Erteilung  dieser  Kaiser-Liesel  eine  prinzipielle 
Anarchistentat  zu  wittern.« 

:>Freiheit«  vom  22.  Oktober  1898  (Artikel  von  Paul  Vendrde, 
datiert  Chicago,  Oktober  1898): 

»Es  ist  noch  keinem  von  uns  eingefallen,  einen  Ravachol, 
einen  Caserio,  einen  Emil  Henry  als  verrückt  zu  erklären. 
Welche  Ursache  oder  welches  Recht  hat  man  denn,  Luccheni 
in  den  Spalten  der  ,Freiheit^  als  irrsinnig,  ja,  noch  mehr,  als 
ein  Werkzeug  der  Jesuiten  zu  bezeichnen?  Ich  habe  Ursache 
anzunehmen,  dafs  Luccheni  ebensowenig  als  Ravachol  glaubte, 
durch  Beiseiteschaffung  von  Personen  die  Anarchie  einführen 
zu  können.  Im  Gegenteil,  er  war  noch  viel  weniger  davon 
überzeugt.  Was  er  wollte,  war  Rache,  blutige  Rache,  ganz 
gleich  an  welchem  Repräsentanten  der  bestehenden  ,göttlichen 
Weltordnung^« 

Am  16.  November  1898  brachte  die  »Freiheitc  Lucchenis 
Bild  mit  einem  Gedicht : 

Er  schlug  sich  durch  in  Müh'  und  Qual, 
Durch  dieses  irdische  Jammertal. 
Der  Leib  gedieh,  das  Herz  verdarb, 
Die  Rache  wuchs  —  die  Liebe  starb. 

Doch  endlich  hat  er  den  Stahl  gezückt 
Auf  eine,  die  Krone  und  Purpur  schmückt. 
Ein  schuldlos  Opfer!  ~  was  fragt  darnach 
Ein  Herz,  das  in  Elend  zusammenbrach? 

Der  Ausgestofsene,  er  hat  sich  gerächt 
An  jener  Klasse  —  sein  Hafs  war  echt!  — 
Der  Klasse  der  Reichen,  die  ihn  gezeugt. 
Die  ihn  verstiefs  und  ins  Joch  gebeugt. 


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364    Dritter  Teil.    Die  italienischen  Anarchisten  in  der  Schweiz. 

»LesTempsNouveaux«, ex-journal  »laRevolte«  (RueMouffe- 
tard  140  Paris)  vom  17./23.  September  1898  schrieben  aus  Genf  : 

»Pour  rester  d'une  indifference  parfaite  en  face  de  Tattentat 
recent  qui  a  mis  en  ^moi  la  p^gre  officielle  ainsi  que  la  partie 
commer^ante  de  notre  ville,  pour  s'epargner  le  deuil  par  ordre 
qui  a  ferm^  les  magasins  de  joie  et  les  boutiques,  il  suffit  de 
songer  ä  la  famille  des  Habsbourg,  jadis  mattres  en  Suisse. 
Leur  imperiale  fortune  sue  le  sang  et  leur  tröne  est  fait  d'un 
monceau  de  cadavres.  N'ont-ils  pas  decime  des  nations  entieres? 
A  Vienne,  en  Hongrie,  en  Italie,  partout  oü  se  sont  pos^es 
les  griffes  de  leur  aigle,  le  sang  des  martyrs  de  la  libert^ 
fut-il  ^pargn^  jamais?« 

Die  nämliche  Nummer  der  »Temps  Nouveaux«  bemerkte 
an  der  Spitze  des  Blattes: 

»Relatant  l'assassinat  de  Timperatrice  d'Autriche,  certains 
joumaux  crient  ä  la  d^mence.  Le  meutre  de  cette  vieille 
femme  en  deuil  promenant  son  ennui  ä  travers  le  monde  ne 
saurait,  disent-ils,  servir  Tid^e.  C'est  Tacte  d'un  fou,  d'un 
hallucin^.  Hallucin^  c'est  bien  le  mot.  Luccheni  dut  €tre,  au 
moment  de  tuer,  la  proie  d'une  hallucination.  Echappe  aux 
recents  massacres  d'Italie,  il  crut  voir,  sous  son  stilet,  une  de 
ces  femmes  italiennes  qui,  de  leur  balcon,  criaient  aux  soldats 
fusillant  le  peuple:  Tirez  fort,  visez  juste!  Du  pays  de  la 
mort,  la  folie  de  la  mort  rayonne  sur  le  monde.« 


Fünftes  Kapitel. 

Das  Anarchistenblatt  >L' Agitatoren:.    Seine  Herausgeber  und 

Mitarbeiten 

Die  italienischen  Anarchisten  hatten  nach  dem  Mailänder 
Aufstand  das  Bedürfnis  nach  einem  anarchistischen  Organ.  Die 
Vorgänge  in  Mailand  hatten  manche  anarchistische  und  sozia- 
listische Genossen  nach  der  Schweiz  gedrängt.  Anfangs  Juli 
1898  wurde  in  Neuenburg  eine  anarchistische  Zeitung  ge- 
gründet,  »L'Agitatore,  periodico  comunista-anarchico«. 

Am  10.  September  1898  hatte  Luccheni  die  Kaiserin  von 
Österreich  umgebracht.  Der  »Agitatore«  erschien  am  17.  Sep- 
tember noch,  öffentlich  konnte  man  ihn  in  den  Zeitungskiosks 
der  Stadt  Neuenburg  kaufen.    Die  letzte  Nummer  vom  17.  Sep- 

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Fünftes  Kapitel.    Das  Anarchistenblatt  »L' Agitatoren  etc.    365 

tember  brachte  zum  Verbrechen  in  Genf  einen  schmählichen 
Artikel,  >Un  colpo  di  lima«  (ein  Feilenstofs)  betitelt. 

Germani,  welcher  das  Blatt  herausgab,  betrieb  seine  im 
Dienste  des  Anarchismus  stehende  Druckerei  in  Neuenburg 
nichts  weniger  als  geheim.  Seine  Offizin  befand  sich  in  der 
Bahnhofstrafse,  rechter  Hand,  wenn  man  vom  Bahnhof  in  die 
Stadt  geht.  Germani  druckte  mit  mehreren  Arbeitern  den 
>Ane«,  den  »Profugo«,  den  »Agitatore«,  sowie  anarchistische 
Broschüren.  An  dem  zweistöckigen  Häuschen  prangte  in 
grofsen  schwarzen  Buchstaben  die  Firma:  »Ferd.  Germani, 
imprimerie  commerciale«.  Ins  Handelsregister,  wie  das  Gesetz 
es  vorschrieb,  hatte  Germani  die  Firma  nicht  eintragen  lassen. 
Samstag,  17.  September  1898,  wurde  im  ersten  Stock  noch 
eifrig  gedruckt,  adressiert  und  spediert.  Am  Montag  stand 
der  Betrieb  still,  die  Jalousieen  waren  geschlossen:  an  diesem 
Tag  war  die  Neuenburger  Polizei  auf  Veranlassung  der  Bundes- 
anwaltschaft eingeschritten.  Die  Bewohner  der  Stadt  Neuen- 
burg, die  so  viele  Pensionate  besitzt,  zeigten  sich  unter  dem 
frischen  Eindruck  der  Mordtat  in  Genf  nicht  wenig  überrascht, 
als  sie  aus  den  Zeitungen  erfuhren,  dafs  die  Polizei  in  Neuen- 
burg ein  italienisches  Anarchistennest  samt  Druckerei  aus- 
genommen habe.  Ferd.  Germani  war  in  Neuenburger  Arbeiter- 
kreisen eine  bekannte  Person,  »c'est  un  bon  type,  il  dit  ce 
qu'il  pense,«   sagte  jemand,  der  ihm  nahestand. 

Herausgeber  des  »Agitatore«  war,  wie  bemerkt,  Buch- 
drucker Ferdinand  Germani  von  Arce  (Caserta),  geb.  1859. 
Bereits  im  Jahre  1882  war  Germani  aur  Frankreich  aus- 
gewiesen worden,  weil  er  den  Umsturz  der  Regierung,  Mord, 
Raub,  Brandlegung  und  Dynamitattentate  predigte.  Er  be- 
gab sich  in  die  Schweiz,  zunächst  nach  Lausanne,  wo  er 
im  Jahre  1891  eine  italienisch  geschriebene  Zeitung  »L'Italiano 
air  Estero,  organo  degli  operai  italiani  in  Svizzera«  heraus- 
gab, die  sich  durch  die  Heftigkeit  der  Sprache  bemerk- 
bar machte.  Am  10.  September  1891  wurde  Germani  diu-ch 
Beschlufs  der  waadtländischen  Regierung  aus  dem  Kanton 
Waadt  ausgewiesen ,  mit  Rücksicht  auf  den  Umstand,  dafs  er 
am  19.  Juni  1891  vom  Kriminal  gericht  in  Lausanne  wegen 
Veröffentlichung  eines  ehrverletzenden  Artikels  in  seinem 
Blatte  und  am  25.  August  gleichen  Jahres  vom  Polizei- 
gericht in  Lausanne  wegen  Beschimpfung  des  Schwurgerichts 


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366    Dritter  Teil.    Die  italienischen  Anarchisten  in  der  Schweiz. 

Vevey,  sowie  wegen  Verleumdung  eines  Bürgers  bestraft 
worden  war.  Gegen  die  Ausweisung  rekurrierte  Germani  an 
den  Bundesrat,  der  aber  den  Rekurs  als  unbegründet  abwies. 
Zweckmäfsig  wäre  es  bereits  in  diesem  Zeitpunkt  gewesen, 
Germani  nicht  blofs  aus  dem  Kanton  Waadt,  sondern,  aus  der 
Schweiz  auszuweisen,  wodurch  man  seiner  anarchistischen 
Tätigkeit  ein  Ziel  gesetzt  und  die  Herausgabe  des  » Agitatore« 
vereitelt  haben  würde.  Vom  Kanton  Waadt  wandte  sich  Ger- 
mani nach  Neuenburg.  Den  Schriftsetzerberuf  ausübend,  ver- 
hielt er  sich  dort  anfänglich  ruhig.  Allein  nach  verhältnis- 
mäfsig  kurzer  Zeit  machte  er  sich  durch  seine  Agitation  unter 
den  italienischen  Arbeitern  bemerkbar.  Er  richtete  die  schon 
erwähnte  kleine  Druckerei  ein  und  gab  ein  in  französischer 
Sprache  geschriebenes  Blatt,  den  »Ane«,  heraus,  das  vom 
1.  Januar  1897  bis  zum  20.  August  1898  anfänglich  zweimal 
im  Monat,  später  einmal  in  der  Woche  erschien.  Die  Zeitung 
gab  zu  vielen  Klagen  und  Beschwerden  Anlafs,  in  derselben 
wurden  Behörden  und  Private  fortgesetzt  in  gemeinster  Weise 
verleumdet  und  besudelt.  Schon  im  Februar  1897  hatte  das 
Polizeidepartement  des  Kantons  Neuenburg  die  Bundesanwalt- 
schaft in  Bern  auf  das  Treiben  Germanis  aufmerksam  gemacht. 
Es  wurde  bei  dem  Anlafs  mitgeteilt,  dafs  Germani  seine  an- 
archistischen Ideen  nicht  nur  bei  seinen  Landsleuten,  sondern 
auch  unter  den  Schweizern,  namentlich  unter  jungen  Leuten 
zu  verbreiten  suche.  Nach  Aussage  eines  Zeugen  hat  Ger- 
mani bei  einer  Besprechung  des  von  Ravachol  verübten 
Dynamitattentates  zu  jungen  Leuten  bemerkt: 

»Ravachol  a  tr^s  bien  fait  de  lancer  cette  bombe,  si  vous 
saviez,  jeunes  gens,  le  but  de  Tanarchie,  vous  approuveriez 
Ravachol.  Si  vous  veniez  ä  une  de  nos  assemblees,  vous 
seriez  edifies  sur  Tanarchie  et  vous  ne  vous  prononceriez  pas 
contre  l'acte  commis  par  Ravachol.« 

Germani  verkehrte  in  Neuenburg  mit  den  gefährlichsten 
Anarchisten.  Im  Sommer  1898  druckte  er  anarchistische  Mani- 
feste, welche  bei  Anlafs  des  in  Genf  ausgebrochenen  Streiks 
unter  die  Arbeiter  verteilt  wurden. 

Den  Behörden  gegenüber  wagte  Germani  zu  behaupten, 
er  könne  als  Drucker  des  »Agitatore«  nicht  verantwortlich 
gemacht  werden.  Sein  Bruder  J.  Germani,  in  der  Druckerei 
von  Ferd.  Germani  als  Schriftsetzer  arbeitend,  protestierte  in 


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Fünftes  Kapitel.    Das  Anarchistenblatt  »L'Agitatore«  etc.    367 

einem  an  das  Neuenburger  Blatt  »Suisse  Liberale«  gerichteten 
Briefe  gegen  die  Behauptung,  dafs  sein  Bruder  Anarchist  sei. 
Habe  sein  Bruder  den  »Agitatore«  und  Broschüren  gleichen 
Inhalts  gedruckt,  so  könne  man  ihm  deswegen  so  wenig  etwas 
anhaben  als  dem  Fabrikanten,  der  die  Feile  erzeugte,  womit 
Luccheni  die  Kaiserin  erstach. 

Mit  34  anderen  italienischen  Anarchisten  vom  Bundesrat 
am  23.  September  1898  ausgewiesen,  rekurrierte  Germani  mit 
Zuschrift,  datiert  London,  21.  April  1899,  gegen  die  Aus- 
weisung an  die  Bundesversammlung.  Germani  behauptete  in 
der  Eingabe:  ».  .  .  d'^tre  la  victime  d'abus  de  pouvoir  de  la 
part  du  procureur  g€n6ra\  et  du  Conseil  f^d^ral.«  Er  ver- 
langte, der  Nationalrat  möge  feststellen,  dafs  der  Bundesrat 
die  Verfassung  verletzt  habe  und  dafs  daher  das  von  ihm  er- 
lassene Ausweisungsdekret  als  null  und  nichtig  zu  betrachten 
sei.  Zur  Begründung  seiner  Eingabe  machte  Germani  nament- 
lich geltend,  er  sei,  obschon  Sozialist,  als  Anarchist  aus- 
gewiesen worden.  Er  bestritt  nicht,  eine  anarchistische  Zeitung 
hergestellt  zu  haben,  für  den  Inhalt  derselben  lehnte  er  abjer 
jede  Verantwortimg  ab,  indem  er  als  Drucker  sich  um  den 
Inhalt  seiner  Druckerzeugnisse  nicht  zu  bekümmern  brauche'). 

Die  Bundesversammlung  lehnte  den  Rekurs,  sowie  den- 
jenigen, welchen  Professor  Dr.  Zürcher  (Zürich)  gegen  die 
vom  Bundesrat  am  7.  März  1899  verfügte  Ausweisung  der 
Italiener  Jotti,  Ciacchi  und  Speroni  eingereicht  hatte,  ab,  indem 
sie,  übereinstinmiend  mit  der  Bundespraxis  und  bundesrecht- 
lichen Literatur,  von  der  Auffassung  ausging,  ein  Rekurs  an 
die  Bundesversammlung  gegen  eine  vom  Bundesrat  verfügte 
Fremdenausweisung  sei  unstatthaft.  Die  Ausweisung  von 
Fremden,  welche  die  innere  oder  äufsere  Sicherheit  der  Schweiz 
gefährden,  bilde  einen  Regierungsakt,  welcher  der  Natur  der 
Sache  nach  einen  Rekurs  an  das  Parlament  mit  Suspensiv- 
effekt ausschliefse.  Das  Ausweisungsrecht  würde  illusorisch, 
könnten  die  Ausländer  gegen  die  vom  Bundesrat  angeordneten 
Ausweisungen  an  die  Bundesversammlung  rekurrieren*). 


0  Bericht  des  Bundesrats  vom  8.  Juni  1899,  »Bundesblatt«  1899, 
III,  S.  996. 

')  Siehe  die  Verhandlungen  des  Nationalrats  vom  18.  u.  19..  De- 
zember 1899  im  amtlichen  stenographischen  Bulletin. 


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368    Dritter  Teil.    Die  italienischen  Anarchisten  in  der  Schweiz. 

Die  Leitartikel  für  den  »Agitatore«  schrieb  der  Journalist 
Giuseppe  Ciancabilla,  geboren  1871  in  Rom.  Als  der  König 
Humbert  durch  Bresci  ermordet  wurde,  erinnerten  sich  die 
römischen  Journalisten  an  Ciancabilla  als  eines  Bekannten.  In 
dem  Joumalistensaal  der  Post  von  Rom  erschien  im  Jahre 
1897  eine  kümmerliche  Gestalt,  jung,  klein,  das  war  Cianca- 
billa. Er  half  damals  einem  Journalisten,  der,  wenn  er  Vor- 
schufs  hatte,  für  eine  französische  Depeschenagentur  arbeitete. 
Ciancabilla  nannte  sich  Sozialist,  schien  aber  gemäfsigt  zu  sein. 
Als  das  römische  Sozialistenblatt  »Avanti«  gegründet  wurde, 
trat  er  als  Reporter  in  dessen  Stab,  aber  nicht  für  lange; 
weil  er  einst  den  Mord  einer  Kokotte  zu  melden  vergafs, 
wurde  er  verabschiedet.  Darauf  wurde  er  Dichter  des  sozia- 
listischen Witzblattes  »Asino«.  Als  der  Krieg  zwischen  Griechen- 
land und  der  Türkei  ausbrach,  ging  er  mit  den  Garibaldianem 
nach  Griechenland.  Im  »Feldzuge«  war  er  der  unzertrenn- 
liche Begleiter  des  Anarchisten  Cipriani,  der  ihn  unschwer 
für  den  Anarchismus  gewann.  Nach  dem  Kriege  hatte 
Ciancabilla  schlimme  Tage.  Er  hatte  nämlich  seine  neapoli- 
tanischen Kriegskameraden  als  schlechte  Soldaten  geschildert. 
Er  beantragte  zu  seiner  Verteidigung  die  Einsetzung  eines 
Ehrengerichts,  das  aber  nicht  zu  stände  kam.  Von  Neapel 
ging  er  nach  Paris  als  Korrespondent  des  »Avanti« ,  blieb 
aber  auch  dort  nicht  lange,  sondern  begab  sich  in  gleicher 
Eigenschaft  nach  Brüssel.  Plötzlich  kündigte  er  dem  »Avanti« 
an,  dafs  er  Anarchist  geworden  sei  und  nach  London  gehe. 
Auch  dort  blieb  er  nicht,  sondern  zog  nach  Amerika.  Er 
wurde  bald  ein  Führer  der  italienischen  Anarchisten.  Gleich 
nach  der  Ankunft  Ciancabillas  in  Paterson  (New  Yersey) 
spalteten  sich  die  dortigen  Anarchisten  in  Propagandisten  der 
Tat  und  solche,  die  ein  revolutionär-sozialistisches  Programm 
durchführen  wollten.  Ciancabilla,  anscheinend  so  sanft,  über- 
nahm die  Direktion  der  in  Paterson  erscheinenden  »Questione 
sociale«,  die  den  politischen  Meuchelmord  predigte.  Im  Früh- 
ling 1898  sah  man  ihn  wieder  in  Rom,  wo  er  im  Mai  plötz- 
lich verschwand  mit  der  Drohung,  er  werde  den  Diktator- 
general von  Mailand,  Bava-Beccaris ,  töten.  Die  Polizei  war 
gleich  hinter  ihm  her.  Ciancabilla  ging  über  Turin  in  die 
Schweiz,  dann  nach  London  und  zuletzt  wieder  nach  Amerika. 
Im  Juni  1899  kam  er  dort  mit  dem  Anarchisten  Malatesta  aus 


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Fünftes  Kapitel.    Das  Anarchistenblatt  »L' Agitatoren  etc.    369 

Rimini  zusammen.  Malatesta  war  wenig  davon  erbaut,  dafs  in 
seiner  Abwesenheit  der  junge  Ciancabilla  die  Direktion  der 
»Questione  sociale«  und  die  Führung  der  Partei  übernommen 
hatte.  Es  kam  zu  Kämpfen,  Malatesta  siegte,  und  Ciancabilla 
mufste  das  Feld  räumen.  Er  ging  nach  West-Hoboken  und 
gründete  dort  die  »Aurora«,  welche  alle  Attentate  als  herr- 
lichste Frucht  des  individuellen  Kampfes  bezeichnete'). 

Domenico  Zavattero  von  San  Remo,  geboren  1875,  übte, 
wie  Ciancabilla,  den  Journalistenberuf  aus.  Gleich  in  der 
ersten  Nummer  des  »Agitatore«  schrieb  er  neben  Cianca- 
billa einen  Artikel.  Gewamt  durch  unzeitige  Ausweisungs- 
ankündigungen einzelner  Zeitungen,  verliefs  Zavattero  die 
Schweiz,  bevor  der  Bundesrat  seine  Ausweisung  verfügte,  was 
am  27.  September  1898  geschah.  Zavattero  hatte  keine  Papiere 
und  wurde  deshalb  aus  dem  Kanton  Neuenburg  ausgewiesen. 

Oreste- Josef  Boffino  von  Gerano,  geboren  1871,  Graveur 
von  Beruf,  illustrierte  den  »Prodigo«  und  schrieb  Artikel  für 
den  »Agitatore«.  Als  dritter  Journalist  war  am  »Agitatore« 
tätig  Josef  Colombelli,  recte  Denis,  geboren  1876  zu  Novara. 
Sein  Name  figurierte  auf  dem  »Agitatore«  als  Administrator. 
Am  Kopfe  des  Blattes  stand:  »Tutto  quanto  concerne  Tam- 
ministrazione  scrivere:  G.  Colombelli,  Casier  No.  5776,  Neu- 
chätel,  (Svizzera).«  Für  den  »Agitatore«  verfafste  Colombelli 
ebenfalls  Artikel.  Am  13.  September  1898  wurden  Boffino 
und  Colombelli  vom  Bundesrat  ausgewiesen.  Wären  die  Be- 
hörden nicht  durch  den  Mord  in  Genf  auf  die  Propaganda 
der  Italiener  aufmerksam  geworden,  so  hätte  dem  »Agitatore« 
einstweilen  kaum  jemand  ein  Hindernis  in  den  Weg  gelegt. 
Nur  geschäftliche  Defizite  mochten  dem  Unternehmen  gefähr- 
lich werden. 

Die  erste  Nummer  des  »Agitatore«  erschien  am  2.  Juli  1898. 
Eine  Redaktion  war  nicht  angegeben,  nur  die  Bemerkung  am 
Kopf  des  Blattes:  Per  quante  riguarda  la  redazione,  scrivere 
air  Agitatore,  Casier  No.  5766,  Neuchätel  (Svizzera)«.  In  dem 
Leitartikel  »Unsere  Pflicht«  (il  nostro  dovere)  wird  ausgeführt, 
es  bedürfe  nur  eines  Funkens,  damit  vielleicht  das  klerikal- 
monarchistische Gebäude  des  alten  Europa  zu  einem  Haufen  von 
Ruinen  zusammenbreche.     Pflicht  der  Anarchisten  sei  es,  den 


0  «Frankfurter  Zeitung»,  Abendblatt  vom  6.  August  1900. 

Laoghard,  Die  anarchistische  Bewegung  in  der  Schweiz.  24/^ 


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370    Dritter  Teil.    Die  italienischen  Anarchisten  in  der  Schweiz. 

zerstörenden  Brand  zu  entfachen.  Die  Gewaltsamkeit  des 
Ziels  zermalme  die  Anarchisten,  doch  dies  sei  gleichgültig. 
Die  Aufopferung  der  Anarchisten  lasse  die  Anarchie  entstehen. 
Giuseppe  Colombelli  wandte  sich  an  die  von  der  italienischen 
Grenze  in  die  Schweiz  zurückgekehrten  Genossen,  die,  voll 
Rache  gegen  die  italienische  Bourgeoisie,  in  ihrem  rebellischen 
Geist  gestärkt  worden  seien.  Die  Geschichte  lehre,  dafs  nur 
die  Zerstörung  zum  Siege  führe. 

Eine  redaktionelle  Notiz  in  No.  l  ersuchte  um  sichere 
Adressen  von  Anarchisten  in  Italien,  an  die  das  Blatt  gesendet 
werden  könne,  denn  die  Verbreitung  des  »Agitatore«,  namentlich 
in  Italien,  sei  dringlich.  Einstweilen  werde  das  Blatt  zu  10  Cts. 
das  Stück  verkauft;  eine  Preisreduktion  trete  ein,  sobald  die 
Gröfse  der  Auflage  es  gestatte.  Femer  wird  mitgeteilt,  die 
Anarchisten  in  Lausanne  hätten  zur  Verbesserung  der  Propa- 
ganda in  Italien  die  Veröffentlichung  einer  Serie  volkstümlicher 
Broschüren  in  italienischer  Sprache  beschlossen.  Eine  Bro- 
schüre, zum  Preise  von  5  Centimes,  sei  von  Krapotkin  ver- 
fasst  und  laute:  »Die  Notwendigkeit  der  Revolution«  (Necessitä 
della  rivoluzione);  für  Bestellungen  solle  man  sich  an  Domenico 
Zavattero,  poste  restante  Lausanne,  wenden. 

Am  9.  Juli  teilte  der  »Agitatore«  mit,  die  italienischen 
Anarchisten  in  Zürich  hätten  die  Idee,  in  Zürich  eine  anar- 
chistische Zeitung  herauszugeben,  fallen  lassen,  um  den  An- 
strengungen des  »Agitatore«  nicht  in  den  Weg  zu  treten. 

Schon  in  der  dritten  Nummer  klagte  der  »Agitatore«  über 
das  vorhandene  Defizit.  Wenn  die  Anarchisten  im  gegen- 
wärtigen Zeitpunkt  die  Stimme  des  »Agitatoren  schätzen, 
wenn  die  Abfassung  des  Blattes  die  Mehrzahl  der  Genossen 
befriedige,  so  müfsten  sie  dem  Unternehmen  unverzüglich 
finanziell  zu  Hilfe  kommen.  Die  Redaktion  richtete  an  die 
Leser  die  Ermahnung,  den  »Agitatoren  bei  allen  Arbeitern 
zirkulieren  zu  lassen.  Auf  die  Weise  rücke  die  Propa- 
ganda vor.  In  dem  Artikel  »Gesetzliche  revolutionäre  Taktik« 
erklärte  Zavattero,  die  Revolution  sei  unvermeidlich,  der 
legale  Kampf  unmöglich.  Am  16.  Juli  teilte  der  »Agitatoren 
aus  Lausanne  mit,  Panella  und  Zavattero  seien  aufgefordert 
worden,  Papiere  vorzuzeigen,  widrigenfalls  sie  ausgewiesen 
würden.  Solche  könnten  sie  aber  nicht  bekommen,  weil  sie 
in  Italien  wegen  »politischer  Delikte«  verurteilt  worden  seien. 


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Fünftes  Kapitel.    Das  Anarchistenblatt  »L'Agitatore«  etc.    371 

Es,  stehe  zu  hoffen,  dafs  mit  der  Drohung  nicht  Ernst  gemacht 
werde.  Aus  Lugano  wurde  berichtet,  der  »Agitatore«  finde 
dort  viele  Leser;  nicht  allein  die  Anarchisten,  sondern  auch 
die  aus  Italien  geflüchteten  Sozialisten  und  Republikaner  kauften 
ihn  gerne.  Es  sei  daher  auffallend,  dals  das  in  Lugano  er- 
scheinende Blatt  »II  Socialista«  den  »Agitatore«  noch  nicht 
erwähnt  habe. 

Der  »Agitatore«  vom  23.  Juli  bemerkte,  für  die  anar- 
chistische Propaganda  mangle  es  an  einer  in  grofser  Auflage 
erscheinenden  Zeitung.  Solange  die  Genossen  nicht  einsähen, 
welche  Bedeutung  die  Presse  für  die  Propaganda  habe,  kämpften 
sie  mit  ungleichen  Kräften  gegen  die  Bourgeoisie.  Seien  sie 
aber  hiervon  überzeugt,  so  mtissten  sie  es  beweisen  durch 
Abonnements  des  » Agitatore«,  der  einzigen  in  Europa  in  italie- 
nischer Sprache  erscheinenden  anarchistischen  Zeitung.  Die 
Nummer  vom  23.  Juli  enthielt  einen  von  Boffino  verfafsten, 
gegen  den  italienischen  König  gerichteten  Artikel,  betitelt: 
»Der  Unverantwortlichem  (L' Irresponsabile) ,  worin  die  An- 
archisten, überhaupt  die  revolutionären  Elemente  aufgefordert 
wurden,  im  Namen  der  Humanität  alle  Energie  zusammenzu- 
raffen, »um  den  Verbrechen  einer  im  Proleiarierblut  schwim- 
menden feudalen  Monarchie  ein  Ende  zu  bereiten«. 

Der  Artikel  vom  23.  Juli  »Warum  sind  wir  Verbrecher?«, 
setzte  auseinander,  die  Anarchisten  seien  Verbrecher,  weil  sie, 
entgegen  allen  Gesetzen  und  Vorurteilen,  die  Abschaffung  des 
Eigentums,  der  Autorität,  die  Zerstörung  der  Bourgeoisie  an- 
streben, weil  sie  keinen  König,  keine  Minister,  keine  Ab- 
geordneten, keine  Richter,  keine  Schergen,  keine  Kaufleute 
wollen.  Was  die  bürgerlichen  Gesetzbücher  mit  dem  Ausdruck 
»Verbrechen«  bezeichnen,  finden  die  Anarchisten  gerecht.  Die 
Anarchisten  sollen  daher  auf  den  Namen  Verbrecher  und 
Rebell  stolz  sein  und  sich  wohl  hüten,  ehrbar  zu  werden  (»Dun- 
que,  o  compagni  andiamo  superbi  del  nome  di  malfattori  che 
vuol  dire  ribelli  e  guardiamoci  bene  dal  diventare  onesti«). 

Nach  Beendigung  des  Belagerungszustandes  in  Mailand 
brachte  der  »Agitatore«  ein  schwarzumrahmtes  Entrefilet 
unter  dem  Titel  »Dopo  tre  mesi  (Memento).«  Zwanzig- 
tausend Familien,  heisst  es  da,  seien  in  Trauer,  zwanzig- 
tausend zerstreut,  verarmt,  vernichtet.  Und  um  die  Familie 
scharen   sich  die  Verwandten,   die  Freunde   der    Toten   und 

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372    Dritter  Teil.    Die  italienischen  Anarchisten  in  der  Schweiz. 

Gefangenen,  die  Opfer  eines  Freiheitsideales.  Was  geschehen, 
vergesse  das  Volk  nicht.  Die  Aspiration  der  Anarchisten  gehe 
dahin,  höchste  Justiz  und  höchste  Rache  zu  nehmen.  Dafür 
bereiteten  sich  die  Anarchisten  vor.  Denn  der  Tag  werde 
kommen,  rot,  glänzend  wie  eine  Morgenröte.  Blutig  werde 
der  Mittag  sein,  weil  keinem  Schlechten  verziehen  werde. 
(»E  a  questa  giustizia  e  a  questa  Vendetta  noi  ci  prepareremo 
neir  attesa  lenta  e  fatale  del  giomo  aspettato  e  voluto.  Poich^ 
il  giomo  verrä,  rosso,  fulgido,  come  un'  aurora.  Avrä  bagliori 
di  sangue  in  sul  meriggio,  perch^  non  perdoneremo  ai  vili.«) 

Am  27.  August  klagte  der  »Agitatore«,  man  habe  sich 
vorgenommen,  das  Blatt  zu  5  Centimes  abzugeben;  der  Ge- 
danke habe  sich  aber  noch  nicht  verwirklichen  lassen,  da 
dadurch  die  Existenz  des  Organes  aufs  Spiel  gesetzt  würde. 
Die  Auflage  sei  eben  sehr  beschränkt;  zudem  bezahlten  nicht 
alle  Anarchisten  die  Zeitung  regelmäfsig.  Manche  Exemplare 
werden  gratis  abgegeben,  und  von  den  nach  Italien  ge- 
schmuggelten geraten  viele  in  die  Hände  der  italienischen 
Polizei.  Hieraus  entstehen  bedeutende  Portoverluste.  Im  gegen- 
wärtigen Zeitpunkt  habe  der  » Agitatore«  eine  grofse  Bedeutung* 
Wenn  die  Bestellungen  sich  vermehrten,  würde  die  nächste 
Nummer  in  der  ganzen  Schweiz  für  5  Centimes  verkauft. 

Eine  heftige  Sprache  führte  der  »Agitatore«  wieder  in 
dem  Artikel  »Pro  Italia«  vom  3.  September.  Die  Mailänder 
Vorgänge  hätten  gezeigt,  dafs  das  Mals  bei  der  italienischen 
Nation  voll  sei.  Die  Wunde  sei  brandig,  und  man  könne  sehr 
gut  voraussehen,  dafs  es  mit  der  italienischen  Monarchie,  mit 
dem  ganzen  Gefolge  von  Blutsaugern,  die  ein  Interesse  an 
ihrer  Existenz  haben,  zu  Ende  gehe.  Den  flüchtigen  italieni- 
schen Anarchisten  und  denjenigen  anderer  Länder  liege  eine 
grofse  Pflicht  ob:  die  Propaganda  in  Italien  zu  unterstützen, 
denn  die  wenigen  in  Italien  noch  verweilenden,  in  Freiheit 
sich  befindenden  Anarchisten  seien  mit  Einsperrung  und 
Zwangsdomizil  bedroht,  dürfen  den  Mund  nicht  auftim  oder 
ierhalten  wegen  ihres  anarchistischen  Bekenntnisses  keine 
Arbeit  und  können  daher  keinen  Rappen  für  die  Propaganda 
beitragen.  Es  sei  nötig,  dafs  alle  Anarchisten  für  die  Revolution 
in  Italien  arbeiteten,  da  man  nach  den  jüngsten  Erschüttenmgen 
annehmen  dürfe,  dafs  die  Revolution  in  kurzer  Frist  imd  mit 
erhöhter  Gewalt  ausbrechen  werde.    Kein  Hindernis  stehe  ihf 


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Fünftes  Kapitel.    Das  Anarchistenblatt  «L' Agitatoren  etc.     373 

im  Wege,  kein  Heilmittel  vermöge  sie  abzuwenden.  Die  An- 
archisten müssen  aber  die  italienische  Revolution  nicht  nur 
willkommen  heifsen,  sondern  sie  provozieren.  Dazu  sei  nötig, 
dafs  sie  von  der  theoretischen  Propaganda  zur  kühnen  Aktion 
schreiten.  Laut  müsse  man  dem  italienischen  Volke  zurufen, 
die  Stunde  der  Revolution  stehe  bevor,  damit  es  sich  vor- 
bereite, damit  es  die  Infamieen,  die  Ruchlosigkeit  der  Reichen, 
die  Niederträchtigkeit  der -Richter,  die  unerhörten  Feigheiten 
der  Regierenden,  die  Schurkereien  der  Priester  blutig  räche. 
Man  müsse  dem  Volke  sagen,  die  Glocke  der  Revolution  er- 
schalle, auf  dafs  es  sich  rüste  und  den  angreifenden  Soldaten 
zurufe.:  »Kommet  zu  uns,  seid  unsere  Brüder,  kommet  zu  uns.« 
Laut  solle  man  dem  italienischen  Volke  zurufen ,  dafs  man 
mit  Feuer  die  Fäulnis  der  gegenwärtigen  Gesellschaft  reinigen 
müsse.  Feuer  müsse  man  legen  an  die  Archive,  Gerichts- 
häuser,  königlichen  Schlösser,  Ministerien,  Banken,  Klöster, 
Kasernen.  »Bisogna  gridar  forte  al  popolo  d'  Italia  che  ab- 
bisogna  del  fuoco  per  purificare  la  putrida  societä  presente: 
fuoco  agli  archivi,  ai  tribunali,  alle  chiese;  fuoco  alle  reggie, 
ai  ministeri,  alle  banche,  ai  conventi,  alle  caserme  dove  tanti 
fannuUoni  vivono  a  spese  di  chi  lavora  e  suda  per  morir  di 
fanae  cronica.« 

Die  Nummer  vom  10.  September  beginnt  wieder  mit  einem 
Appello  ai  compagni  und  jammert,  dafs  viele  Anarchisten 
kein  einziges  der  bezogenen  Exemplare  bezahlten.  Wie  sollte 
der  »Agitatore«  weitererscheinen  können,  wenn  das  Defizit 
nicht  nur  stationär  bleibe,  sondern  sich  noch  vermehre  (Nummer 
10  vom  3.  September  verzeichnete  ein  Defizit  von  204  Frcs.). 
Es  mifsfalle  der  Administration ,  immer  auf  den  gleichen  Nagel 
schlagen  zu  müssen.  Wenn  die  Genossen  die  Schulden  für 
die  bezogenen  Nummefn  bezahlen  und  einige  kleine  Opfer 
bringen,  lasse  sich  das  Defizit  tilgen,  und  das  Blatt  könne  für 
5  Centimes  verkauft  werden.  Wichtig  sei  namentlich  die  Ver- 
breitung desselben  in  Italien.  Aus  Italien  kämen  immer  neue 
Begehren  nach  dem  Blatt,  weshalb  die  Auflage  vergröfsert 
werden  solle,  während  die  Administration  sie  in  Ermanglung 
der  nötigen  Geldmittel  einschränken  müsse. 

Der  Artikel  »II  Dovere  degli  Anarchici«  vom  10.  September 
enthielt  nicht  wiederzugebende  Beschimpfungen  des  Kronprinzen 
und  bezeichnete  den  König  als  »tigre  del  Quirinale«.   Umberto, 


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374     Dritter  Teil.    Die  italienischen  Anarchisten  in  der  Schweiz. 

der  sich  aufser  das  menschliche  Gesetz  gestellt,  habe  seine  Auf- 
gabe erfüllt;  es  beginne  nun  die  Aufgabe  der  Anarchisten. 
Auf  allen  Seiten  gehe  das  Gebäude  der  Monarchie  aus  den 
Fugen.  In  der  revolutionären  Bewegung  sei  die  Pflicht  der 
Anarchisten  klar  vorgezeichnet.  Sie  mtissen  als  Avantgarde 
bei  allen  aufrührerischen  Bewegungen  marschieren,  mit  dem 
Beispiel  ihrer  Person  zahlen,  kühne  und  schnelle  Entschlüsse 
fassen,  den  die  Masse  bewegenden  Geist  bilden,  ihre  Arme 
mit  dem  rächenden  Eisen  bewaffnen,  die  heilige  Phalanx  sein, 
welche  keine  Furcht  kenne  und  triumphiere,  indem  sie  un- 
erschrocken dem  Tod  entgegengehe.  Den  Schlufs  des  Artikels 
bilden  die  Worte :  »L'  ora  ^  giunta  per  gli  anarchici  di  scuo- 
teme  V  antica  inerzia,  di  mantenerlo  saldo  nel  proposito  della 
prossima  rivincita,  di  affrettar,  se  fia  d'uopo,  la  marcia  degli 
eventi,  acciö  con  V  oblio  delle  offese  non  abbia  a  ricadere  in 
quella  sonnolenta  apatia,  peggior  della  morte,  apatia  di  servi 
vili  che  sopportano  pazientemente  le  loro  catene,  incoscienza 
d'  imbecilli  castrati ,  codardia  di  poltroni  che  si  accasciano 
nella  convinzione  della  propria  nuUitä,  che  hanno  ai  loro  piedi 
la  scure  e  non  osano  brandirla  sul  capo  dei  tiranni  .... 
L'  insurrezione  di  ieri,  se  lo  vorremo  da  senno,  sarä  la  rivo- 
luzione  di  domani.« 

Ein  anderer,  von  Aloistis  gezeichneter  Artikel  derselben 
Nummer  vom  10.  September  führte  aus,  die  grölste  Zahl  der 
Aufstände  sei  unverzüglich  in  ein  Blutbad  verwandelt  worden, 
weil  das  Volk  Mitleid  mit  den  Soldaten  hatte.  In  Paris  wie 
in  Mailand  fühlte  das  Volk  Mitleid  mit  den  Arbeitgebern  und 
Soldaten,  und  dieses  stupide  Gefühl  habe  bewirkt,  dafs  Hun- 
derte von  Arbeitern  unter  dem  Blei  des  Henkers  fielen:  »Hätten 
die  Mailänder,  bevor  sie  Barrikaden  herstellten,  alle  Arbeiter 
getötet,  die  Maschinen  zerstört,  die  Werkstätten  verbrannt,  so 
würden  sie  dadurch  zweifellos  zum  Teil  die  öffentliche  Gewalt 
terrorisiert  haben ;  hätten  sie  nach  Ermordung  der  Arbeitgeber 
und  Einäscherung  der  Ateliers  Bomben  statt  Ziegel  auf  die 
Soldaten  geworfen,  so  hätte  der  Aufstand  nicht  so  rasch  unter- 
drückt werden  können,  und  der  Mörder  Humbert  hätte  andere 
Soldaten  absenden  müssen.  Die  Anarchisten  seien  zu  sehr 
Philosophen  und  zu  wenig  Revolutionäre  gewesen.  Cafiero, 
Bakunin  und  Krapotkin  hätten  umsonst  ftir  die  italienischen 
Anarchisten  geschrieben,  und  die  Genossen  in  Paris  und  Spanien 


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Fünftes  Kapitel.    Das  Anarchistenblatt  »L'Agitatore«  etc.     375 

vergebens  ihr  Leben  als  Märtyrer  dahin  gegeben.  Die  letzte 
Insurrektion  in  Mailand  enthalte  die  Lehre,  dafs  es  allererste 
Pflicht  der  Anarchisten  sei,  der  Masse  hartnäckig  und  be- 
ständig die  tägliche  Rebellion  und  den  unversöhnlichen  Hals 
gegen  die  Bourgeoisie,  gegen  jeden  bewaffneten  Mann  zu 
predigen,  der  die  gegenwänigen  Einrichtungen  verteidige.  Die 
Soldaten  müssen  mit  den  Polizisten  in  gleiche  Linie  gestellt 
werden,  da  sie,  wie  die  Sbirren,  die  Leute  töten  zum  gröfseren 
Ruhme  der  Bourgeoisie. 

Am  17.  September  1898  erschien  die  zwölfte,  zugleich  letzte 
Niunmer  des  >  Agitatore«.  Sie  umfafste  statt  vier  nur  noch  zwei 
Seiten.  Der  Herausgeber  habe  die  Nummer  auf  zwei  Seiten 
beschränken  müssen,  weil  alle  Ermahnungen,  das  Blatt  zu 
unterstützen,  erfolglos  blieben.  Es  sei  betrübend,  dafs  die 
finanzielle  Situation  des  Blattes  die  anarchistische  Propaganda 
verhindere,  welche  unter  den  italienischen  Elementen  in  der 
Schweiz  so  viel  Gutes  verspreche.  Auf  die  Herausgeber  könne 
kein  Vorwurf  fallen,  dafs  der  »Agitatore«  sein  Erscheinen 
einstellen  müsse.  Aus  Pflichtgefühl  gegenüber  der  Propa- 
ganda sei  das  Blatt  gegründet  und  trotz  der  finanziellen  Ver- 
driefslichkeiten  fortgesetzt  worden.  Abermals  ersuchte  der 
Herausgeber  um  Bezahlung  der  bezogenen  Nummern  und  Bro- 
schüren; wer  eine  Unterstützung  gewähren  könne,  solle  es 
schnell  tun.  In  diesen  Tagen,  wo  die  Bourgeoisie  mit  allen 
Mitteln  die  Verfechter  des  anarchistischen  Ideals  zu  vernichten 
und  die  anarchistischen  Theorieen  verächtlich  zu  machen  suche, 
sei  es  Pflicht,  die  Energie  für  die  Propaganda  zu  verdoppeln. 
Der  Tod  des  »Agitatore«  käme  einem  Selbstmord  gleich, 
worüber  sich  nur  die  Bourgeoisie  freuen  würde. 

Die  letzte  Nummer  brachte  an  der  Spitze  einen  Artikel 
mit  dem  Titel  >Un  colpo  di  lima«,  welcher  den  von  Luccheni 
mittels  einer  Feile  an  der  österreichischen  Kaiserin  verübten 
Mord  kommentierte.  Der  zynische  Artikel,  welcher  zum  ersten 
Mal  die  Aufmerksamkeit  der  breiten  Öffentlichkeit  auf  den 
»Agitatore«  lenkte,  lautete  u.  a.: 

»Es  war  ein  allgemeiner  Ausbruch  offiziöser  Entrüstung, 
ein  Strom  von  Krokodilstränen.  Zwischen  einer  militärischen 
Revue  und  einem  Bankett,  zwischen  einem  Kongrefs  und 
irgend  einer  Einweihungsfeier  haben  die  Behörden  jedes  Landes 
Zeit  gefunden,  die  gewöhnlichen  Telegramme  abzusenden,  die 


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376  Dritter  Teil.    Die  italienischeÄ  Anarchisten  in  der  Schweiz. 

ihrem  Schmerz  über  das  grofse  Unglück  Ausdruck  geben. 
Die  Träumer  der  Rückkehr  zur  guten  alten  Zeit,  die  finsternis- 
liebenden Nachteulen,  die  Verkauften,  alle  haben  leichtes 
Spiel  gehabt  .  .  . ,  ihnen  hat  sich  Gelegenheit  geboten ,  die 
heftigsten  Schmähungen  auszustofsen ,  die  gemeinsten-  Ver- 
leumdungen vorzubringen,  die  grausamste  Unterdrückung  der 
,infamen  Sekte'  zu  verlangen,  die  das  Heiligste,  was  es  in 
unserer  Gesellschaft  gebe,  unterdrücken  wolle  .  .  .  das  Hei- 
ligste, weil  es  ihnen  ungerechte  Privilegien  verschafft,  nicht 
selbst  erarbeitetes  Brot.  Mögen  auch  die  unbewufsten  und  bos- 
haften Anschwärzer  krächzen,  mögen  sie  ihre  Verwünschimgen 
gegen  die  Anarchisten  ausstofsen,  mögen  sie  den  Hafs  der- 
jenigen entfesseln,  die  ihre  Macht  durch  periodische  Massen- 
morde und  fortwährende  Verfolgungen  ewig  erhalten,  mögen 
sie  Komplotte  schmieden,  ihrer  schwächlichen,  von  der  Furcht 
'  hervorgerufenen  Wut  freien  Lauf  lassen:  wir  werden  nicht 
einen  Finger  breit  von  unserem  Wege  abgehen.  Was  liegt 
uns  an  ihren  Verleumdungen,  wenn  wir  wissen,  dafs  sie  uns 
nicht  berühren,  an  ihren  heuchlerischen  Tränen,  wenn  wir 
wissen,  dafs  sie  nur  dem  Eigennutz  entstammen?  Sie,  die 
Niederträchtigen,  erheben  sich  zur  Verteidigung  der  bedrohten 
Menschheit ;  wir,  die  wir  eine  Gesellschaft  Freier  und  Gleich- 
berechtigter möglich  machen  wollen,  wir  stehen  nicht  an, 
uns  zu  Verteidigern  desjenigen  (Lucchenis)  aufzuwerfen,  der, 
beseelt  von  den  uns  gemeinsamen  Idealen,  sich  aufmachte,  um 
jemand  zu  treffen,  der  in  seinen  Augen  in  der  bürgerlichen 
Gesellschaft  das  Prinzip  der  Autorität  und  des  Vorrechts  ver- 
körperte, jener  Autorität,  jenes  Vorrechts,  welches  immer 
der  Erlösung  der  Menschheit  hinderlich  sein  wird.  War  es 
vom  Guten  ?  .  .  .  War  es  vom  Bösen  ?  .  .  .  Das  ist  eine  Sache, 
die  ims  nicht  berührt.  Warum  er  eine  Frau  erdolchte?  .  .  . 
Warum  er  nicht  eine  Persönlichkeit  wählte,  die  direkter  für 
die  gegenwärtigen  Ungerechtigkeiten  verantwortlich  war?  .  . . 
Wir  können  nicht  in  die  Würdiguing  dieser  Frage  eintreten, 
wir  können  die  Umstände  nicht  ergründen,  welche  unseren 
Genossen  Luccheni  veranlaf sten ,  eher  auf  diese  als  auf  eine 
andere  Weise  zu  handeln.  Er  glaubte,  gut  daran  zu  tun, 
ohne  Unterschied  der  Person  den  Hieb  zu  führen,  um  damit 
einen  energischen  Protest  auszudrücken  gegen  die  Schändlich- 
keiten,   gegen   die  wir  uns  erheben.     Er  fragte  niemand  von 


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Fünftes  Kapitel.    Das  Anarchistenblatt  »L'Agitatore«  etc.     377 

uns  um  Rat,  verlangte  von  keinem  von  uns  Hilfe.  Er  tiber- 
nahm durchaus  die  Verantwortung  für  seine  Handlung,  und 
uns  bleibt  nichts  anderes  übrig,  als  die  Energie  und  den 
Gleichmut  zu  konstatieren,  mit  denen  er  für  seine  Tat,  die  er 
als  notwendig  erachtete,  seine  Freiheit,  vielleicht  sein  junges 
Leben  zum  Opfer  brachte.  Er  habe  eine  Frau  gemordet !  .  .  . 
Nun  ja!  es  ist  nicht  das  Individuum,  welches  zählt.  Der  An- 
archist, welcher  zur  Tat  schreitet,  handelt  nicht,  um  einer 
persönlichen  Rache  zu  genügen,  um  sich  einer  verbalsten 
Person  zu  entledigen.  Wenn  er  zur  Tat  geht,  geschieht  es, 
weil  er  ein  Feind  der  Autorität  ist  und  einen  Akt  des  Pro- 
testes gegen  das  Machtprinzip  begehen  will.  Im  Namen  der 
Gesamtrache  aller  Leidenden  zückt  er  den  Dolch  gegen  irgend 
eine  Person,  welche  der  Klasse  der  Aussauger,  der  Ge- 
niefsenden,  der  Herrschenden  imd  Unterdrücker  angehört. 
Aber  diese  Frau  treffe  ja  gar  keine  Schuld!  .  .  .  Man  hätte 
jemand  umbringen  können,  der  unmittelbar  für  die  gesellschaft- 
lichen Übel,  die  msm  beklage,  verantwortlich  war  .  .  .  Wer 
ist  aber  direkt  verantwortlich  für  die  Mifsstände,  welche  die 
Gesellschaft  bedrücken?  Humbert  oder  Pelloux,  Beccaris 
oder  die  Kaiserin  von  Österreich  haben  denselben  Grad  der 
Verantwortlichkeit;  denn  sie,  gleich  allen  anderen  Blutsaugern, 
sind  nichts  anderes  als  das  Produkt  einer  Unzahl  zusammen- 
hängender Ursachen.  Es  ist  ganz  natürlich,  dals  derjenige, 
der  vielleicht  für  die  Revolution  reif  ist,  jedoch  nicht  warten 
mag,  bis  die  Masse  seinen  eigenen  Grad  von  Entwicklung 
erlangt  hat,  sich  gedrängt  fühlt,  zur  Tat  zu  schreiten,  und 
den  ersten  besten  umbringt,  der  ihm  in  die  Hände  fällt.  Höre 
man  mit  den  grausamen  Verfolgungen  auf,  erkenne  man  für 
alle  das  Recht,  zu  leben,  an,  dann  werden  diese  Vorkommnisse, 
welche  wir  gewifs  zuerst  bedauern,  die  sogar  der  Täter  be- 
dauert, von  selbst  aufhören.  Wenn  das  menschliche  Leben 
etwas  Heiliges  ist,  so  ist  es  dies  nicht  nur  für  Kaiserinnen, 
sondern  auch  für  die  Tausende  von  Proletariern,  die  an  Ent- 
behrungen sterben,  die  als  Opfer  der  Arbeit,  auf  Schlacht- 
feldern, auf  Barrikaden  oder  schlielslich  durch  die  Hand  des 
Henkers  umkommen.  Diejenigen,  die  sich  für  Menschen 
halten,  vergiefsen  mehr  oder  weniger  aufrichtige  Tränen,  weil 
eine  Kaiserin  durch  einen  Feilenstols  umkam,  und  sie  finden 
das  Verbrechen  um  so  scheulslicher,  weil  das  Opfer  desselben 


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378    Dritter  Teil.    Die  italienischen  Anarchisten  in  der  Schweiz. 

unschuldig,  eine  unverantwortliche  Frau  sei.  Legt  die  Hand 
aufs  Herz  und  fraget  Euch,  welche  Schuld  und  welche  Ver- 
antwortlichkeit die  armen  Bauern  oder  die  Einwohner  einer 
belagerten  Stadt  haben,  wenn  ihre  Heimstätten  der  Schauplatz 
einer  blutigen  Schlacht  werden.  Welche  Verantwortung  hatten 
denn  die  Frauen  und  Kinder,  deren  Leichname  von  Kugeln 
zerrissen  und  von  Bajonettstichen  versttinmielt,  haufenweise 
in  den  Furchen  eines  Feldes  liegen,  oder  verkohlt  und  ent- 
stellt unter  den  rauchenden  Trümmern  begraben  sind?  Mit 
welcher  Schuld  waren  die  armen  Mailänder  befleckt,  als  sie 
in  den  letzten  Tagen  des  verflossenen  Mai  zur  Schmach  der 
ganzen  Menschheit  mit  Gewehren  und  Kanonen  nieder- 
geschossen und  unter  Eurem  Beifall  mit  königlichem  Blei 
dahingemäht  wurden?  Ihr  bleibt  die  Antwort  schuldig,  nicht 
wahr?  Die  Bourgeois  und  die  Verkauften  mögen  an  den 
Gräbern  ihrer  Götzen  weinen!  Wir  beweinen  unsere  Brüder, 
welche  auf  dem  Wege  zum  Kreuz  dahinfielen;  wir  vergessen 
ihr  heldenhaftes  Opfer  nicht,  und  durch  unsere  Selbstverleug- 
nung werden  wir  versuchen,  den  Tag  der  äufsersten  Rache 
zu  beschleunigen:  wer  da  will,  dafs  die  Attentate,  die  man 
wild  nennt,  aufhören,  der  rufe  nicht  nach  Repressalien,  sondern 
lasse  den  Kundgebungen  des  Gedankens  freien  Lauf,  imd  der 
Einzelne  wird  sich  nicht  mehr  genötigt  sehen,  durch  persön- 
liche Gewalttaten  sich  Luft  zu  machen.  Das  ist  das  einzige 
Heilmittel  und  eine  Warnung,  von  der  wir  wünschen,  dafs  sie 
verstanden  werde.« 

Der  »Agitatore«  hatte  Abonnenten  in  Genf,  Lausanne, 
Neuenburg,  Chaux- de -Fonds,  Vevey,  Biel,  Bern,  Zürich, 
Wädensweil,  Basel,  Aarau,  Lugano,  Bellinzona,  Triest, 
London,  Alexandria,  Rimini,  Tunis,  Paris.  Der  Heraus- 
geber des  »Agitatore«,  beziehungsweise  Zavattero  verbreitete 
und  druckte  Broschüren  in  italienischer  Sprache,  so  z.  B. 
vPrimo  Passo  all'  Anar9hia«  (der  erste  Schritt  zur  Anarchie), 
20  Cent.;  »Fra  Contadini«  (unter  Bauern),  von  Malatesta, 
10  Cent.;  »GH  Anarchici  e  Tart.  248  (die  Anarchisten  und 
der  Artikel  248),  von  Gori,  10  Cent.;  »Gli  uomini  e  le  teorie 
deir  Anarchia«  (die  Menschen  und  die  Theorieen  der  An- 
archie), von  Hamon,  15  Cent.;  »La  Feste  Religiosa«  (die 
Religionspest),  von  Most,  5  Cent.;  »A  mio  fratello  contadino« 
(für  meinen  Bruder,   den   Bauer),   5  Cent.;    »Canti    anarchici 


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Sechstes  Kapitel.  Strafrechtl.  Verfolg,  v.  Frigerio,  Bertoni,  Held.  379 

rivoluzionaric  (anarchistisch-revolutionäre  Gesänge),  25  Cent.; 
»Necessitä  della  Rivoluzionec  (die  Notwendigkeit  der  Revo- 
lution), von  Krapotkin^  5  Cent.;  »Catechismo  del  Soldato«, 
5  Cent. 

Zur  wirksamen  Bekämpfung  der  anarchistischen  Propa- 
ganda hatte  die  Eidgenossenschaft  im  Jahre  1894  eine  Novelle 
zum  Bundesstrafrecht  von  1853  erlassen,  welche  in  Artikel  4 
bestimmt :  »Wer  in  der  Absicht,  Schrecken  zu  verbreiten  oder 
die  allgemeine  Sicherheit  zu  erschüttern,  zu  Verbrechen  gegen 
die  Sicherheit  von  Personen  oder  Sachen  aufmuntert  oder  An- 
leitung gibt,  wird  mit  Gefängnis  nicht  unter  sechs  Monaten 
oder  mit  Zuchthaus  bestraft,  c  Wenn  die  in  Artikel  4  be- 
drohten Verbrechen  durch  die  Druckerpresse  oder  durch 
ähnliche  Mittel  begangen  werden,  so  sind  nach  Artikel  5 
der  Novelle  die  sämtlichen  Teilnehmer  (Täter,  Anstifter,  Ge- 
hilfen und  Begünstiger)  strafbar.  Germani  und  Genossen  haben, 
wie  sich  aus  den  mitgeteilten  Auszügen  des  »Agitatorec  ergibt, 
augenscheinlich  das  genannte  Gesetz  übertreten  und  hätten  nicht 
nur  des  Landes  verwiesen,  sondern  vor  Bundesstrafgericht  ge- 
stellt werden  sollen.  Unter  dem  Eindrucke  der  Ermordung  der 
österreichischen  Kaiserin  durch  Luccheni,  der  seine  geistige 
Nahrung  aus  dem  »Agitatorec  zog,  wäre  das  Bundesstraf- 
gericht kaum  zu  einem  freisprechenden  Urteil  gelangt.  Im 
Falle  der  Freisprechung  des  Angeklagten  hätte  der  Bundesrat 
sie  immer  noch  aus  der  Schweiz  ausweisen  können. 


Sechstes  Kapitel. 

Die  strafrechtliche  Verfolgung  von  Frigerio,  Bertoni  und  Held. 

Anfangs  1900  erschien  in  einer  Auflage  von  2500  Exem- 
plaren ein  »Almanacco  socialista-anarchicoc  als  Nummer  1  der 
Biblioteca  socialista-anarchica.  Als  Herausgeber  war  ge- 
nannt: Carlo  Frigerio,  Druckereiweg  3,  Berna,  als  Druck- 
ort: London,  international  Printing  house.  Gedruckt  wurde 
die  Publikation  in  Wirklichkeit  |in  Genf.  Die  Biblioteca 
socialista-anarchica,  ein  Sammelwerk  für  sozialistisch  -  anar- 
chistische Literatur,  sollte  nach  Meinung  der  an  dem  Unter- 
nehmen beteiligten  Anarchisten  eine  Lücke  auszufüllen.  Die 
Polizeiverfolgungen,  denen  die  anarchistische  Propaganda  seit 


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380    Dritter  Teil.    Die  italienischen  Anarchisten  in  der  Schweiz. 

30   Jahren    in    Italien    ausgesetzt   sei,    bilden   ein   Hindernis 
für  die  Verbreitung  der  zahlreichen  Publikationen,   die  eine 
förmliche    Literatur    ausmachen.      Die    besten    Publikationen 
italienischer   Autoren  seien  vergriffen   oder  konfisziert.    Das 
Unternehmen    der    Biblioteca    socialista  -  anarchica    würde    in 
Italien  unterdrückt.  Da  die  Urheber  der  Bibliothek  Schweizer- 
bürger seien,  können  sie  die  periodische  Veröffentlichung  von 
Broschüren  für  die  Propaganda  zusichern,  sofern  die  finanzielle 
und  moralische  Unterstützung   nicht  mangle.     Auf  die  Weise 
können  die  Urheber  des  Unternehmens   nicht  allein  zur  Ver- 
breitung  anarchistischer  Ideen  beitragen,    sondern  auch  eine 
systematische   Propagandaarbeit   unter    den  italienischen   Ein- 
wanderern   in     den    europäischen    Ländern    beginnen.      Der 
Almanach    enthält    Auszüge    aus    gedruckten    Schriften    imd 
Reden  von   Bakunin,   Paul  Brousse,   Krapotkin,   Merlino   und 
anderen.    Als    demnächst    erscheinende    Publikationen   waren 
angekündigt:  »Fra  Contadini«  von  Malatesta,  »L' Anarchia  t 
inevitabile«   von  Krapotkin,    »Pagine  di  storia  socialista«  von 
W.  Tcherkesoff,    »Democratici-Socialisti  e  Socialisti-Anarchici« 
von  Nino  Samaja.     Das  Kalenderchen   wurde  zu  25  Rappen 
verkauft.     Im  Verlag   von   Carlo  Frigerio  ist  im  Jahre  1899 
auch   das  27   Seiten   starke   anarchistische   Liederbüchlein  »II 
Canzoniere  dei  Ribelli«  zum  Preise  von  25  Rappen  erschienen. 
Als    Druckort    ist   London^   international    printing    house   er- 
wähnt; tatsächlich  wurde  auch  das  Büchlein  in  Genf  gedruckt. 
Am   22.   Dezember  1899   hatte    das  Genfer  Justiz-   und 
Polizeidepartement  der  Bundesanwaltschaft  einige  Exemplare 
des  Almanacco  socialista-anarchico  übermittelt.    Durch  Bundes- 
ratsbeschluls  vom  26.  Januar  1900  wurde   der  Bundesanwalt, 
gestützt  auf  Artikel  4  des  Anarchistengesetzes  vom  12.  April 
1894,  eingeladen,  eine  strafrechtliche  Untersuchung  gegen  die 
Urheber  des  »Almanacco  socialista-anarchico  per  V  anno  1900« 
und  deren  Mitschuldige   einzuleiten.     Der  »Almanacco«  hatte 
an   der  Spitze  den  Artikel:    »Contro  la  Monarchia,  appello  a 
tutti  gli  uomini  di  progresso«,  abgedruckt,  der  einen  Auszug 
bildete    aus    einem   in    Italien    weitverbreiteten    Aufrufe    zum 
Sturze    der    italienischen   Monarchie.     In    dem   Artikel   heilst 
es,   es  sei  sicher,    dals  eine   neue  Volkserhebung   sich  bilden 
werde,  die  abermals  mit  Blut  erstickt  würde,  wenn  man  wieder 
den  Kanonen  und  Gewehren  nur  Steine  entgegensetzen  könnte. 


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Sechstes  Kapitel.  Strafrechtl.  Verfolg,  v.  Frigerio,  Bertoni,  Held.  381 

Es  sei  daher  notwendig,  die  revolutionären  Gruppen  schon 
vorher  zu  organisieren,  damit  jede  aufrührerische  Menge,  von 
der  Hoffnung  auf  den  endgültigen  Sieg  geleitet,  im  Kampfe 
ausharre.  »Es  ist  unerlälslich,«  heifst  es  wörtlich,  »dals  die 
Soldaten  gewahr  werden,  sich  einer  wirklichen  Revolution 
gegenüber  zu  finden,  damit  sie  versucht  sind,  zu  desertieren 
und  mit  dem  Volke  zu  fraternisieren,  ehe  die  Sättigung  des 
Blutdurstes  sie  verwildert  hat;  die  nützlichen  Nachrichten 
müssen  schnell  verbreitet  und  den  Bewegungen  der  Truppen 
alle  möglichen  Hindernisse  entgegengestellt  werden;  durch 
Scheinmanöver  sind  die  Truppen  nach  Örtlichkeiten  zu  locken, 
die  vom  Schauplatz  der  beabsichtigten  Aktion  weit  entfernt 
sind;  den  Schnellfeuergewehren  und  den  Kanonen  mufs  man 
Bomben ,  Minen  und  Brandstiftungen  entgegensetzen ;  über- 
haupt sind  den  Kriegsmaschinen  der  Feinde  gegenüber  gleich- 
wertige Mittel  zur  Anwendung  zu  bringen;  einer  entschlosse- 
nen Unterdrückung,  die  vor  keinem  Hindernis  zurückweicht, 
gilt  es  eine  noch  viel  entschiedenere  Aktion  entgegenzu- 
stellen .  .  .  Die  Gleichzeitigkeit  der  Insurrektion  an  den  ver- 
schiedenen Punkten  oder  wenigstens  ein  so  rasches  Ausbreiten 
der  Bewegung,  um  die  Regierung  an  der  Vereinigung  der 
Truppen  und  der  allmählichen  Erstickung  des  Aufstandes  an 
seinen  verschiedenen  Zentren  zu  hindern,  kann  ohne  die  vor- 
ausgehende Übereinstimmung  der  unter  sich  in  Verbindung 
stehenden  Aktionstruppen  nicht  erreicht  werden.  Und  zu 
dieser  praktischen  Vorbereitungsarbeit  laden  wir  alle  jene  ein, 
welche  die  Feinde  der  Monarchie  und  ernstlich  entschlossen 
sind,  ihr  ein  Ende  zu  machen.« 

Durch  Entscheidung  vom  7.  März  1900  hatte  die  Anklage- 
kammer des  Bundesgerichts  die  Aburteilung  von  Luigi  Bertoni, 
Schriftsetezer  (Genf),  Carlo  Frigerio')  (Bern)  und  Emil  Held, 
Schriftsetzer  (Genf)  durch  das  Bundesstrafgericht  wegen  Über- 
tretimg von  Art.  4  und  5  des  genannten  Gesetzes  beschlossen. 
Die  vom  Bundesanwalt  verfafste  Anklageakte  vom  12.  März 
1900  führte  aus,  Bertoni  in  Genf  habe  gegen  Ende  1899  die 
auf  Seite  2  und  4  des  roten  Umschlages  «des  Almanachs  ent- 


0  Carlo  Frigerio  heifst  in  Wirklicheit  Seelhofer  und  ist  Bürger 
von  Gerzensee  (Kanton  Bern).  Er  wurde  in  Italien  erzogen,  wo 
seine  Mutter,  Frau  Seelhofer,  sich  aufhielt. 


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382    Dritter  Teil.    Die  italienischen  Anarchisten  in  der  Schweiz. 

haltenen  Betrachtungen  verfalst,  während  der  Inhalt  des 
Almanachs  aus  den  Werken  verschiedener  Autoren  ausgezogen 
worden  sei.  Der  eingeklagte  Artikel  >Contro  la  monarchia« 
bilde  einen  Auszug  aus  der  früher  erschienenen  Broschüre 
»Aritmetia  elementare«.  Frigerio  habe  im  Einverständnis  mit 
Bertoni  und  mit  voller  Kenntnis  des  Inhalts  den  »Almanaccoc 
verlegt.  Über  1500  Exemplare  habe  er  sich  nach  Bern 
schicken  lassen;  etwa  500  seien  in  der  Schweiz  und  im  Aus- 
land bereits  abgesetzt  worden,  als  die  Polizei  einschritt  und 
die  bei  Frigerio  noch  vorgefundenen  Exemplare  mit  Beschlag 
belegte.  Held  habe  bei  Herausgabe  des  Almanachs  geholfen : 
unter  seinem  Namen  sei  im  Januar  eine  1000  Exemplare  ent- 
haltende Kiste  an  Frigerio  abgegangen.  Der  Bundesanwalt 
erbrachte  den  Nachweis,  dafs  die  Angeklagten  wegen  Über- 
tretung von  Artikel  4  (»Wer  in  der  Absicht,  Schrecken  zu  ver- 
breiten oder  die  allgemeine  Sicherheit  zu  erschüttern,  zu  Ver- 
brechen gegen  die  Sicherheit  von  Personen  oder  Sachen  auf- 
muntert oder  Anleitung  gibt,  wird  mit  Gefängnis  nicht  unter 
sechs  Monaten  oder  mit  Zuchthaus  bestraft«)  und  Artikel  5 
(»Werden  die  in  Artikel  4  bedrohten  Verbrechen  durch  die 
Druckerpresse  oder  durch  ähnliche  Mittel  begangen,  so  sind 
die  sämtlichen  Teilnehmer,  Täter,  Anstifter,  Gehilfen  |und  Be- 
günstiger strafbar,  und  es  finden  auf  dieselben  die  Vor- 
schriften der  Art.  69—72  des  Bundesstrafgesetzbuches  vom 
4.  Februar  1853  keine  Anwendung.  Gegen  den  Begünstiger 
kann  auf  blofse  Geldstrafe  erkannt  werden«)  des  Anarchisten- 
gesetzes zu  bestrafen  seien.  Als  strafbar  im  Sinne  des  Ge- 
setzes betrachtete  der  Bundesanwalt  namentlich  den  Satz,  dafs 
man  den  Schnellfeuergewehren  und  Kanonen  Bomben,  Minen 
und  Brandstiftungen  entgegensetzen  müsse  (»bisogna  ai  fucili 
a   tiro   rapido   ed   ai  cannoni  opporre  bombe,  mine,  incendii«). 

Am  29.  Mai  1900  behandelte  das  Bundesstrafgericht  den 
Fall.  Das  Gericht  war  zusammengesetzt  aus  den  Bundes- 
richtern Soldati  als  Präsident,  Stamm  und  Leo  Weber,  sowie 
den  Ersatzmännern  Dr.'Scherrer  von  Basel  und  Decoppet  aus 
Lausanne.  Im  Zuhörerraum  hatten  sich  zahlreiche  russische 
Studenten  und  Studentinnen  aus  Genf  eingefunden,  die  den 
Angeklagten  sympathisch  die  Hand  drückten. 

In  seinen  Erwägungen  führte  das  Bundesstrafgericht  aus, 
die  Angeklagten  seien  eines  anarchistischen  Delikts  beschuldigt. 


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Sechstes  Kapitel.  Strafrechtl.  Verfolg,  v.  Frigerio,  Bertoni,  Held.  383 

Der  Umstand,  dafs  die  Angeklagten  sich  selbst  als  Anarchisten 
bezeichnen  und  der  Almanach  eine  anarchistische  Publikation 
bilde,  gentige  nicht,  um  die  Veröffentlichung  als  ein  an- 
archistisches Delikt  zu  betrachten,  dies  selbst  dann  nicht,  wenn 
der  deliktische  Charakter  vorhanden  wäre.  Der  Anarchismus 
bezwecke  die  Vernichtung  jeder  Autorität  und  jeder  Regie- 
rung. Sein  Zweck  sei  die  Zerstörung  der  gegenwärtigen 
sozialen  Ordnung  und  des  Staates,  wie  immer  seine  politische 
Organisation  beschaffen  sein  möge.  Der  Begriff  des  an- 
archistischen Verbrechens  umfasse  daher  alle  verbrecherischen 
Handlungen,  die  von  der  anarchistischen  Idee  inspiriert  seien 
und  ihre  Verwirklichung  anstreben.  Was  das  anarchistische 
Delikt  kennzeichne,  sei  nicht  die  Natur  des  verletzten  Rechts, 
sondern  der  Beweggrund.  Zur  Anwendung  von  Artikel  4  sei 
nötig,  dafs  die  Aufmunterung  zu  Verbrechen  gegen  die  Sicher- 
heit von  Personen  oder  Sachen  charakterisiert  sei  durch  die 
Absicht,  Schrecken  zu  verbreiten  xmd  die  allgemeine  Sicher- 
heit zu  erschüttern. 

Diese  Wirkungen  dürfen  nicht  einfach  das  Ergebnis  der 
Ausübung  des  auf  Verletzung  eines  bestimmten  Rechts  ge- 
richteten Delikts  sein,  sondern  müssen  den  unmittelbaren  Zweck 
des  Delikts  bilden.  Gerade  darin  bestehe  das  Wesen  des  die 
Propaganda  der  Tat  bildenden  anarchistischen  Delikts,  welches 
nicht  auf  Verletzung  eines  bestimmten  Rechts,  sondern  auf  die 
Terrorisierung  und  Erschütterung  der  ganzen  Gesellschaft 
hinziele.  Auf  Grund  dieser  Ausführungen  müsse  die  Frage,  ob 
der  eingeklagte  Artikel  die  Elemente  des  Delikts  in  Artikel  4 
des  Gesetzes  enthalte,  verneint  werden.  Der  Artikel  »Contro 
la  Monarchiac  enthalte  einen  Aufruf  an  die  verschiedenen 
antikonstitutionellen  Parteien,  um  sie  zur  Vorbereitung  der 
Revolution  behufs  Umsturzes  der  Monarchie  zu  vereinigen. 
Die  Urheber  des  Appells  laden  die  anarchistischen,  sozia- 
listischen und  republikanischen  Genossen  ein,  sich  zum  sieg- 
reichen Kampfe  und  zum  Sturz  der  Monarchie  vorzubereiten. 
Folglich  handle  es  sich  nicht  um  einen  an  einzelne  Individuen, 
sondern  an  grofse  Teile  des  italienischen  Volkes  gerichteten 
Appell,  um  sie  zu  bestimmen,  auf  dem  Wege  der  Revolution 
die  gegenwärtige  Regierungsform  umzustürzen.  Es  müsse 
zweifelhaft  erscheinen,  ob  ein  Aufruf  dieser  Natur,  von  den 
Anarchisten   an   politische  Parteien   gerichtet,    als  eine   Auf- 


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384    Dritter  Teil.    Die  italienischen  Anarchisten  in  der  Schweiz. 

munterung  zur  Begehung  eines  gemeinen  Delikts  zu  betrachten 
sei.  Jedenfalls  handle  es  sich  nicht  um  ein  Verbrechen  gegen 
Personen  oder  Sachen,  sondern  um  ein  Delikt  gegen  die  Ver- 
fassungsordnung eines  Staates,  dessen  Ausführung  die  Ver- 
letzung von  Personen  oder  Sachen  bewirken  könne,  ohne  dafs 
dieselben  direkt  gewollt  seien.  Noch  weniger  könne  die  Rede 
sein  von  Aufmunterung  zu  einem  anarchistischen  Delikt  oder 
einer  propagandischen  Tat.  Die  ausdrücklich  angerufene  Mit- 
wirkung der  sozialistischen  und  republikanischen  Partei  schliefse 
dies  aus  und  zeige,  dafs  der  Appell  die  Vorbereitung  und 
Organisation  zu  einem  politischen  Delikt  bezwecke,  bestehend 
im  Umsturz  einer  bestimmten  Regierungsform,  unbekümmert 
um  das,  was  nachher  folgen  werde.  Dies  sei  der  einzige  Zweck, 
welcher  die  Angehörigen  so  verschiedener  Parteien  zu  einer 
gemeinsamen  Aktion  vereinigen  könne. 

Die  Aufreizung,  sich  der  Bomben,  Minen  und  Brand- 
legung zu  bedienen,  ändere  an  dieser  Auffassung  nichts  und 
vermöge  ihr  nicht  die  Merkmale  eines  anarchistischen  Delikts 
zu  verleihen.  Diese  Mittel  seien  allerdings  geeignet,  Per- 
sonen und  Sachen  schwer  zu  verletzen,  und  der  Gebrauch 
der  Mittel  könne  unstreitig  Schrecken  verbreiten  und  die  all- 
gemeine Sicherheit  erschüttern.  Allein  nicht  zu  diesem  Zwecke 
werde  die  Anwendung  der  Mittel  angeraten,  sondern  um  die 
reguläre  Armee  zu  bekämpfen,  um  dadurch  den  Triumph 
der  Revolution,  des  politischen  Delikts  zu  sichern.  Nicht  um 
Terrorisierung  handle  es  sich  dabei. 

Die  Mittel  seien  ohne  Zweifel,  wenigstens  bis  zu  einem 
gewissen  Grade,  unvereinbar  mit  dem  Völkerrecht  imd  ständen 
genau  in  Übereinstimmung  mit  dem  Vorgehen  der  Anarchisten 
bei  der  Propaganda  der  Tat.  Indessen  sei  im  vorliegenden  Fall 
zu  bemerken,  dafs  die  Verletzungen  von  Personen  und  Sachen, 
der  Schrecken  und  die  Erschütterung  der  öffentlichen  Sicher- 
heit nicht  geringer  gewesen  sein  würden,  wenn  die  Urheber 
des  Aufrufs  den  Rat  erteilt  hätten ,  den  Flinten  und  Kanonen 
die  nämlichen  Waffen  oder  andere  Kriegsmittel  entgegenzu- 
setzen, ohne  deren  Gebrauch  man  sich  nicht  wohl  eine  Revo- 
lution vorstellen  könne. 

Die  eingeklagten  Handlungen  fielen  folglich  nicht  unter 
den  Artikel  4  des  Gesetzes  vom  12.  April  1894.  Das  Gericht 
habe  nicht  zu  untersuchen,   ob  die  betreffenden  Handlungen 


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Sechstes  Kapitel.  Straf rechtl.  Verfolg,  v.  Frigerio,  Bertoni,  Held.  385 

nicht  unter  Artikel  41  des  Bundesstrafrechts  von  1853  fielen 
(»Wer  ein  fremdes  Gebiet  verletzt  oder  eine  andere  völkerrechts- 
widrige Handlung  begeht,  ist  mit  Gefängnis  oder  mit  Geld- 
bulse  zu  belegen«)-,  denn  wenn  dies  zuträfe,  wäre  nicht  das 
Bundesstrafgericht,  sondern  die  Bundesassisen  zuständig'). 

Nachdem  die  Verteidiger,  die  Advokaten  Moosbrugger 
(Genf)  und  Aebi  (Bern),  gesprochen,  erhielten  die  Angeklagten 
das  Wort.  Held  las  ein  langes,  phrasenvolles  Schriftstück  ab. 
Nicht  aus  Respekt  vor  der  Justiz  sei  er  vor  Gericht  erschienen, 
sondern  um  zu  zeigen,  dafs  er  sich  nicht  fürchte. 

Frigerio  leugnete,  dafs  er  mit  Caseriö  Beziehungen  ge- 
habt habe.  Wäre  dies  zutreffend,  so  würde  er  deswegen 
nicht  erröten.  Die  falsche  Anschuldigung  zeige,  wie  wefhig 
Glauben  die  italienische  politische  Polizei  verdiene. 

Bertoni  las  aus  einem  Heft  während  anderthalb  Stunden 
eine  Art  Manifest  ab.  Er  nannte  das  eidgenössische  An- 
archistengesetz von  1894  verbrecherisch.  Die  Angeklagten 
verfolgen  die  Anarchie,  sie  erklären  dies  offen.  Die  Anarchie 
führe  zur  Freiheit.  Die  Anarchisten  beanspruchen  das  Recht 
auf  die  Revolution  mit  allen  Folgen.  Die  kapitalistische 
Bourgeoisie  verdanke  ihre  Existenz  der  Gewalt ;  sie  müsse  ge- 
wärtigen, gewaltsam  depossediert  zu  werden.  Der  Begriff  des 
Verbrechens  sei  relativ.  Der  ehrbare  Mann  erscheine  in  den 
Augen  des  Richters  als  Verbrecher.  »Ob  ich  hier  frei- 
gesprochen oder  schuldig  erklärt  werde,  ich  werde  mit  der 
Propaganda  fortfahren.  Ich  beanspruche  das  Recht,  zu 
schreiben  und  zu  veröffentlichen,  was  mir  gefällt.  Wenli  man 
mir  das  Recht  verweigert,  so  nehme  ich  es  mir.«  Hief 
forderte  der  Vorsitzende  des  Gerichts  Bertoni  auf,  seine 
Sprache  zu  mälsigen.  Bertoni  fuhr  fort:  »Als  ich  jung  war, 
war  ich  stolz,  Schweizer  zu  sein.  Jetzt  bin  ich  es  nicht  mehr. 
Immer  werde  ich  streiten  für  die  Freiheit  des  Gedankens  und 
der  Presse.  Was  immer  kommen  mag,  ich  verbleibe  bei  der 
Avantgarde  derjenigen,  welche  die  Eroberung  gröf serer  Ge- 
rechtigkeit und  Freiheit  träumen.« 

Einstimmig  sprach  das  Bundesstrafgericht  die  drei  An- 
archisten frei  und  verurteilte  den  Bund  zu  den  Prozefskosten. 


0  Entscheidungen  des  schveizerischen  Bundesgerichts  aus  dem 
Jahre  1900,  XXVI,  1  S.  227  ff. 

Langhard,  Die  anarchistische  Bewegung  in  der  Schweiz.  25    ^^ r^r^r^]^ 

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386     Dritter  Teil.    Die  italienischen  Anarchisten  in  der  Schweiz. 

Den  amtlichen  Verteidigern  der  Angeklagten  wurde  aus  der 
Bundesgerichtskasse  ein  Honorar  von  je  200  Frcs.  bewilligt. 
Die  Anarchisten  verlangten  auf  Grund  der  Freisprechung  eine 
Entschädigung  für  die  ausgestandene  Untersuchungshaft.  Das 
Bundesstrafgericht  lehnte  das  Begehren  ab,  weil  ihre  Hand- 
lungen immerhin  genügenden  Grund  zur  Einleitung  einer 
Strafklage  geboten  hätten^). 

Die  Freisprechung  der  Anarchisten  durch  das  Bundes- 
strafgericht erzeugte  auf  die  Bundesregierung,  welche  im  Hin- 
blick auf  die  Italienerzüge  in  der  Schweiz  und  die  Ermordung 
der  österreichischen  Kaiserin  in  Genf  eine  strafrechtliche  Ver- 
folgung der  italienischen  anarchistischen  Propaganda  für  ge- 
boten erachtete,  sowie  auf  die  öffentliche  Meinung  in  der 
Schweiz  einen  befremdenden  Eindruck. 

Als  bald  darauf  König  Umberto  vom  Anarchisten  Bresci 
ermordet  wurde,  da  mufste  man  sich  neuerdings  sagen,  wie 
unrecht  das  Bundesstrafgericht  mit  seinem  freisprechenden 
Urteil  hatte,  welches  der  italienischen  anarchistischen  Propa- 
ganda in  der  Schweiz,  namentlich  in  der  Stadt  Genf,  neue 
Förderung  lieh.  In  Genf  war  kurz  zuvor  von  Bertoni  das 
Anarchistenblatt  »II  Risveglio«  gegründet  worden.  Das  Blatt 
wäre  vielleicht  eingegangen,  wenn  Bertoni,  Held  und 
Frigerio  bestraft  worden  wären.  Dreist  forderte  der  »Ris- 
veglio« (»Reveil«)  die  von  der  Bundesanwaltschaft  bei  der 
Haussuchung  beschlagnahmten  Exemplare  des  »Almanaccoc 
nach  der  Freisprechung  zurück.  Artikel  4  des  Anarchisten- 
gesetzes von  1894  palste  auf  den  Artikel  »Contro  la  mon- 
archia«.  Den  einfachen  Fall  hat  das  Bundesstrafgericht 
durch  doktrinäre  Erörterungen,  zu  denen  es  noch  den  Be- 
griff des  »politischen  Delikts«  herbeizog,  kompliziert  und 
verwirrt.  Indem  es  die  im  Artikel  »Contro  la  monarchiac 
enthaltenen  anarchistischen  Aufreizungen  als  ein  politisches 
Delikt  hinstellte,  hat  es  der  anarchistischen  Propaganda 
durch  die  Presse  einen  Schutz  angedeihen  lassen,  der  nicht 
nur  unvereinbar  erscheint  mit  den  völkerrechtlichen  Pflich- 
ten der  Schweiz,  sondern  auch  nicht  im  Einklang  steht 
mit  den  modernen  Bestrebungen  der  Bundesgesetzgebung.    In 


')  Frigerio  begab  sich  nach  London,  wo  er  vom  2.  Oktober 
1902  an  die  anarchistische  Zeitung  »La  Rivoluzione«  redigierte. 


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Sechstes  Kapitel.  Straf rechtl.  Verfolg,  v.  Frigerio,  Bertoni,  Held.  387 

Artikel  10  des  Bundesgesetzes  über  die  Auslieferung  dem 
Ausland  gegenüber  vom  22.  Januar  1892  hat  die  Schweiz 
gerade  mit  Rücksicht  auf  die  anarchistischen  Verbrechen  die 
Auslieferungspflicht  erweitert.  Die  Auslieferung  wird  be- 
willigt, obgleich  der  Täter  einen  politischen  Beweggrund  oder 
Zweck  vorschützt,  wenn  die  Handlung,  um  deren  willen  die 
Auslieferung  verlangt  wird,  vorwiegend  den  Charakter  eines 
gemeinen  Verbrechens  hat.  Die  Botschaft  des  Bundesrates  zum 
Auslieferungsgesetz  vom  9.  Juli  1890  betonte,  die  öffentliche 
Meinung  der  zivilisierten  Nationen  sei  durch  die  terroristische 
»Propaganda  der  Tat«  nicht  nur  erschreckt,  sondern  auch  in 
ihrem  Rechtsgefühle  empfindlich  verletzt  und  zu  einem  lauten 
Protest  dagegen  geführt  worden,  dafs  die  anarchistischen  Ver- 
brecher, deren  Schandtaten  sich  auf  dem  Hintergrunde  der 
humanitären  Bestrebungen  der  Gegenwart  doppelt  grell  ab- 
heben, durch  blolse  Flucht  über  die  Grenze  tatsächlich 
sich  völlige  Straflosigkeit  sollten  zusichern  können.  Niemand 
könne  sich  des  Gefühls  erwehren,  dafs  die  menschliche  Ge- 
sellschaft in  ihrer  Gesamtheit  durch  eine  allgemeine  Gefahr 
bedroht  sei,  welcher  im  Interesse  der  eigenen  Selbsterhaltung 
mit  gemeinsamen  Mafsregeln  unter  Hintansetzung  aller  aus 
dem  Milstrauen  der  Staaten  gegeneinander  hervorgehenden 
Bedenken  begegnet  werden  müsse.  Es  sei  nicht  zu  verkennen, 
dafs  in  diesen  sozialpolitischen  Verbrechen  ein  Element  liege, 
welches  bisher  dem  Begriff  des  politischen  Delikts  fehlte.  Das 
Verbrechen  werde  von  Seiten  der  Anarchisten  nicht  mehr  blofs 
als  letztes  Auskunftsmittel,  als  ultima  ratio  einer  gedrückten 
und  gehetzten  Partei  betrachtet,  die  sich  anders  nicht  mehr 
zu  helfen  wisse,  sondern  als  regelrechtes  Kampfmittel  zum 
Zwecke  der  Terrorisierung  der  Bevölkerung. 

Die  Erwägungen  des  Bundesstrafgerichts  führen  im  Fall 
Frigerio  und  Genossen  aus,  der  Artikel  »Contro  la  monarchia« 
enthalte  schon  deswegen  kein  anarchistisches  Delikt,  weil  die 
Aufforderung,  die  Gewehre  imd  Kanonen  der  Soldaten  mit 
Bomben,  Minen  und  Brandlegung  zu  bekämpfen,  gleich- 
zeitig an  die  sozialistische  und  anarchistische  Partei  gerichtet 
sei.  Was  wäre  die  Folge  dieser  Auffassung?  Wenn  die 
italienischen  ^Anarchisten  in  der  Schweiz  die  Anarchisten  und 
Sozialisten  aufforderten,  König  Viktor  Emanuel  zu  töten,  so 
wäre  dies  kein  anarchistisches  Delikt,  und  Artikel  4  des  An- 

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388    Dritter  Teil.    Die  italienischen  Anarchisten  in  der  Schweiz. 

archistengesetzes  könnte  keine  Anwendung  finden!  Diese 
Konsequenz  zeigt  die  Unhaltbarkeit  der  Erwägungen  des 
Bundesstrafgericht§. 


Siebentes  Kapitel. 

Das  Anarchistenblatt  »II  Risveglio«. 

Am  17.  September  1898  war  der  in  Neuenburg  erschienene 
»Agitatore«  infolge  der  Mafsnabmen,  welche  der  Bundes- 
rat nach  Ermordung  der  Kaiserin  Elisabeth  ergriff,  einge- 
gangen. Keine  zwei  Jahre  vergingen,  so  wurde  in  Genf  ein 
neues  anarchistisches  Organ,  der  »Risveglio«,  gegründet.  Der 
»Risveglio  socialista-anarchico«  erscheint  alle  14  Tage.  Ein 
Jahresabonnement  kostet  in  Italien  und  in  der  Schweiz  2  Frcs., 
in  anderen  Ländern  3  Frcs.,  die  einzelne  Nummer  in  der 
Schweiz  und  in  Italien  5  Cent.,  in  anderen  Ländern  10  Cent. 
Als  Druckerei  war  auf  dem  Blatt  erst  angegeben :  »Imprimerie 
ouvri^re«,  dann:  »Imprimerie  commerciale«.  Als  verantwort- 
licher Herausgeber  zeichnet  der  Tessiner  Luigi  Bertoni,  Schrift- 
setzer. Die  eidgenössische  Post  nimmt  Abonnements  entgegen 
und  befördert  das  Blatt.  Dem  zwei  Textseiten  umfassenden  »Ris- 
veglioc  ist  zusammenhängend  der  weiter  oben  besprochene  »Re- 
veil«  mit  selbständigem  Inhalt  beigefügt.  Der  »Risveglioc  be- 
f  af  st  sich  namentlich  mit  Italien  und  den  in  der  Schweiz  zerstreuten 
italienischen  Anarchisten.  Sozialistisch-anarchistisch  nennt  sich 
das  Organ,  um  auch  Leser  und  Parteigänger  unter  den  italieni- 
schen Sozialisten  zu  finden.  Der  »Risveglioc  hat  in  der  Schweiz 
Abonnenten  in  Genf,  Lausanne,  Vevey,  Montreux,  Yverdon, 
Rolle,  Vallorbe,  Orbe,  Bex,  Villeneuve,  Renens,  Neuenburg, 
Chaux- de -Fonds,  Fleurier,  Zürich,  Wädensweil,  Schlieren, 
Rheinfelden,  Baden,  Chiasso,  Locamo,  Lugano,  Bellinzona, 
Rorschach;  St.  Gallen,  Luzem,  Niederurnen,  Wassen,  Freiburg, 
Bern,  Interlaken,  Martigny,  Seelisberg;  im  Ausland  in:  Mai- 
land, Triest,  Bologna,  Olivone,  Bergamo,  Turin,  Biasca, 
Florenz,  Spezia,  Bozen,  Paris,  Chälons,  Marseille,  Thonon, 
Wien,  Mühlhausen,  Mannheim,  London,  Alexandrien,  Phila- 
delphia etc.  Beim  Herausgeber  des  »Risveglio«  sind  nament- 
lich auch  anarchistische  Broschüren  in  deutscher,  französischer 
und  italienischer  Sprache  zu  ganz  niedrigen  Preisen  erhältlich. 


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Siebentes  Kapitel.    Das  Anarchistenblatt  »II  Risveglio*.      389 

Fast  jede  Nummer  bietet  solche  an.  Folgende  italienische 
Broschüren  werden  u.  a.  vertrieben:  »La  conquista  del  pane«, 
»Ai  giovannic;  *Lo  spirito  di  ribellionec,  »L'anarchia,  la 
sua  filosofia  il  suo  ideale«,  »L'anarchia  ^  inevitabile«,  von 
Krapotkin,  zu  10  und  15  Centimes;  »A  mio  fratello  conta- 
dino« ,  von  Elis€e  Reclus,  zu  10  Rappen;  »La  politica  parla- 
mentaria  nel  movimento  socialista« ,  »Fra  contadini« ;  »AI 
Cafe«,  von  Malatesta,  zu  je  15  Cent.;  »II  Canzoniere  dei 
ribelli«,  zu  25  Cent.;  »La  peste  religiosa« ,  von  Most,  zu 
5  Cent.;  »La  Societä  al  domani  della  Rivolu?ione«,  vonGrave, 
1  Frc;  »Lo  sciopero  generale,  il  suo  scopo  e  i  suoi  mezzi«, 
5  Cent.;  »II  socialismo  e  Mazzini«,  von  Bakimin,  25  Cent.; 
»II  primo  maggio« ;  »I  prodotti  della  terra  e  dell'  industria«, 
von  Elis€e  Reclus;  »Le  Parole  di  un  Ribelle«,  von  Krapotkin. 

»La  Peste  religiosa«  (Religionspest),  von  Most,  im  Jahr^ 
1901  im  Verlag  von  L.  Bertoni  in  Genf  erschienen,  und  andere 
Broschüren  wurden  von  der  Stamperia  del  Tessin  Touriste  in 
Lugano  gedruckt,  die  sich  im  Besitze  des  Tessiner  Bürgers 
Tarabola  befindet.  Der  »Risveglio«  hat  zu  Propagandazwecken 
auch  zwei  illustrierte  Ansichtskarten  herausgegeben,  betitelt 
»Menzogna  e  Realitä«,  zu  10  Cent,  das  Stück. 

Die  erste  Nummer  des  »Risveglio«  erschien  am  7.  JuH 
1900.  Der  Artikel  »Di  fronte  al  pericolo«  betont,  die  an- 
archistische Propaganda  müsse  intensiv,  beständig,  unermüdlich 
und  überall  geschehen:  bei  der  Arbeit,  in  den  Versamm- 
lungen, in  der  Familie.  Man  müsse  die  Mutter,  die  Gattin, 
die  Braut,  jede  Person  von  Herz  dafür  interessieren.  Mit 
Konferenzen,  Druckschriften,  mit  allen  Mitteln  sollen  die 
Anarchisten  fieberhaft  arbeiten,  damit  alle  die,  welche  berufen 
seien,  zur  Zerstörung  zu  schreiten,  in  den  Tod  zu  gehen, 
von  der  Kontinuität  des  Lebens,  von  der  Fortsetzung  des 
Fortschrittwerkes  versichert  bleiben. 

Die  erste  Nummer  begann  im  Feuilleton  mit  der  Ver- 
öffentlichung der  Krapotkinschen  Broschüre:  »L'anarchia  b 
inevitabile«. 

Nach  der  Ermordung  Umbertos  in  Monza  forderte  der 
»Risveglio«  vom  4.  August  1900  die  Leser  auf,  den  An- 
archisten in  Italien  die  im  Ausland  erscheinenden  anarchisti- 
schen Publikationen  zu  senden,  das  sei  ein  gutes  Mittel  für 
die  anarchistische  Propaganda  in  Italien. 


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390    Dritter  Teil.    Die  italienischen  Anarchisten  in  der  Schweiz. 

In  dem  Artikel  »Piangendo«  machte  sich  der  »Risveglio« 
vom  18.  August  lustig  über  die  wegen  der  Ermordung  von 
Umberto  geflossenen  Tränen.  »Gewaltsam  sterben  täglich 
Menschen,  doch  niemand  aufser  den  nächsten  Verwandten  und 
Freunden  beweint  sie.  Was  will  das  sagen,  eine  Krone  auf 
dem  Haupt!  Wenn  die  grölsten  Schurken  Inhaber  derselben, 
erfolgt,  sobald  sie  tot  sind,  ein  allgemeines  Geheul.« 

In  der  Nummer  vom  10.  November  1900:  Trotzdem  die 
Bundesanwaltschaft  durch  Beschlagnahme  des  »Almanacco 
socialista-anarchica«  dem  »Risveglio«  einen  Schaden  von 
300  Frcs.  zugefügt  habe,  trotzdem  die  besten  Genossen  aus 
der  Schweiz  ausgewiesen  wurden,  habe  der  Herausgeber  zehn 
Nummern  des  »Risveglio«  und  vier  Broschüren  herausgegeben. 
Die  Schuld  betrage  300  Frcs.,  es  sei  aber  an  Broschüren  ein 
Wert  von  1000  Frcs.  vorhanden.  Demnächst  werde  erscheinen: 
»L'organizzazione  della  Vendetta  chiamata  giustizia«,  von 
Krapotkin;  »L'Anarchia  e  la  Chiesa«,  von  Krapotkin;  »L'evo- 
luzione  recente  fra  Socialisti  di  Stato«,  von  Tcherkesoff;  dazu 
seien  aber  200  Frcs.  erforderlich.  Die  Verleumdungen  und 
Verfolgungen  beantworten  die  Anarchisten  mit  immer  ernsterer 
Arbeit,  die  Anstrengungen  werden  nicht  ohne  Früchte  bleiben. 

Am  10.  November  1900  schrieb  der  »Risveglio«,  in  Italien 
feiere  man  den  Geburtstag  des  neuen  Königs  und  beweine 
den  toten  König.  Daneben  leide  man  in  Italien  Hunger,  der  Ge- 
danke werde  verfolgt,  die  Minister  seien  Diebe,  Unterdrückung 
und  Immortalität  triumphierten  in  der  savoyischen  Dynastie. 
Während  man  in  Italien  die  Anarchisten  verhafte  und  be- 
strafe und  im  Ausland  ausweise  oder  der  Arbeit  beraube, 
erweitere  und  befestige  sich  die  anarchistische  Propaganda  in 
italienischer  Zunge.  In  Südamerika  erscheine  nun  der  »Avve- 
nire«  täglich,  die  Broschüren  vermehren  sich.  In  Nordamerika 
sorgen  vier  italienische  Zeitungen  und  drei  Bibliotheken  für 
die  Propaganda.  In  Italien  gedeihe  die  »Agitazione«  trotz 
der  systematischen  Konfiskation  des  Blattes  und  der  Fest- 
nahme der  Redakteure.  Die  »Avvenire  sociale«  in  Messina 
erscheine  demnächst  wieder.  In  London  stehe  man  im  ße-* 
griffe,  alle  acht  Tage  ein  Blatt  zu  veröffentlichen.  In  der 
Schweiz  erfolge  die  Propaganda  regelmäfsig  und  nehme  zu, 
ungeachtet  der  kantonalen  und  eidgenössischen  Ausweisungen. 

In    dem    »Ai    Compagni«    gerichteten    Aufruf    bemerkte 


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Siebentes  Kapitel.    Das  Anarchistenblatt  »II  Risveglio«.     391 

der  »Risveglio«  am  19.  Januar  1901,  als  eine  Anarchisten- 
gruppe, im  Einvernehmen  mit  Italienern  in  der  Schweiz, 
den  »Risveglio«  gründete,  habe  es  nicht  an  Leuten  gefehlt, 
welche  dem  Blatt  ein  trauriges  Ende  prophezeiten.  Die 
Befürchtungen  seien  nicht  eingetroffen.  Jetzt  aber  gehe  das 
Blatt  einer  Krisis  entgegen  wegen  der  Abreise  der  italieni- 
schen Einwanderer.  Mit  Hilfe  der  Genossen  werde  es  aber 
gelingen,  sie  zu  überwinden.  Bis  jetzt  habe  das  Blatt  in  Süd- 
frankreich, in  Deutschland  und  Österreich  in  den  Zentren  der 
eingewanderten  italienischen  Arbeiter^ wenige  Abnehmer,  der 
»Risveglio«  bitte  um  Adressen  von  Abonnenten. 

Die  Nummer  vom  2.  Februar  1901  berichtete,  die  an- 
archistische Propaganda  in  Italien  entfalte  sich  immer  mehr. 
Die  Teilnahme  der  italienischen  Arbeiterschaft  an  der  Bewegung 
bilde  eine  Tatsache.  Zur  »Agitazione« ,  »Avvenire  sociale«, 
»Ordine«  sei  noch  der  »II  Sempre  Avanti«  hinzugekommen, 
von  Curzio  Colombini  in  Livorno  Via  San  Fortunata  3 
redigiert. 

Laut  einer  Notiz  des  »Risveglio«  vom  24.  November  1900 
feierten  die  Anarchisten  in  London  den  dreizehnten  Jahrestag 
der  in  Chicago  hingerichteten  Anarchisten.  Krapotkin  sprach 
englisch  unter  grofsem  Beifall.  Malatesta,  Tcherkesoff,  del 
Marmol,  Louise  Michel  und  andere  ergriffen  das  Wort.  Es  sei 
eine  imposante  Feier  gewesen.  Bald  werde  in  London  eine  neue 
anarchistische  Zeitung  erscheinen:  »L' Internationale«.  Jeden 
Sonntag  halten  die  Anarchisten  in  London  kontradiktorische 
Versammlungen,  für  die  sich  ein  wachsendes  Interesse  zeige. 

Am  30.  Mai  1901  hielten  die  italienischen  Anarchisten  in 
Genf,  die  den  Namen  »Groupe  pour  la  defense  de  la  libert^ 
d'opinion«  führen,  ein  stark  besuchtes  Meeting  ab.  Es  wurde 
folgende  Resolution  beschlossen:  »Die  im  Saal  Bonfantini  am 
30.  Mai  versammelten  Bürger  konstatieren,  dals  die  anti- 
anarchistische Konferenz  in  Rom,  bei  der  alle  europäischen 
Regierungen  vertreten  waren,  unter  einem  schändlichen  Ge- 
heininis  eine  Reihe  von  Mafsnahmen  (Verhaftungen,  Aus- 
weisungen etc.)  beschlofs,  um  die  Gedankenfreiheit  zu  treffen 
und  Manifestationen  zu  verhindern.  Anderseits  verfolgen  die 
Regierungen  wegen  ihrer  Meinung  die,  welche  die  Interessen 
ihrer  Klasse  verteidigen,  und  berauben  sie  des  Brotes.  Indem 
die    Versammelten     diese     reaktionären    Mafsnahmen    brand- 


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392    Dritter  Teil.    Die  italieniscken  Anarchisten  in  der  Schweiz. 

marken,  hoffen  sie,  dafs  die  Initiative  und  Energie  der  Männer 
und  Gruppen  der  Freiheit  sie  unwirksam  machen  werden. 
Sie  beschlielsen ,  das  internationale  sozialistische  Komitee,  die 
freisinnige  Presse  Europas  und  alle  Gruppen  für  Verteidigung 
der  Meinungsfreiheit  auf  die  wirkliche  Tragweite  der  römischen 
Antianarchistenkonferenz  aufmerksam  zu  machen  und  mit  allen 
Mittelp  die  Abschaffung  der  politischen  Polizei  zu  verfolgen,  c 

Das  Bureau  der  »Groupe  pour  la  defense  de  la  libert^ 
d'opinipn^  beschlofs,  imverztiglich  ein  bezügliches  Zirkular  zu 
lancieren. 

Am  29.  Juni  1901  hatte  der  »Risveglio«  ein  Jahr  hinter 
sich.  Aus  dem  Verkauf  der  Zeitung  und  von  Broschüren 
nahm  der  »Risveglio«  in  dem  abgelaufenen  Jahr  3032  Frcs. 
ein,  aus  Abonnements  217  Frcs.,  aus  freiwilligen  Beiträgen 
2102  Frcs.  Ausgaben  hatte  das  Blatt:  an  Porto  für  Ver- 
sendung der  Zeitimg  und  der  Broschüren  1539  Frcs.,  Druck- 
kosten für  das  Blatt  2645  Frcs.,  Driickkosten  für  italienische, 
französische  und  deutsche  Broschüren  1182  Frcs.,  diverse  Aus- 
lagen 39  Frcs.  In  dem  abgelaufenen  Jahr  wurden  26  Nummern 
des  »Risveglio«  imd  30  000  Exemplare  von  acht  verschiedenen 
Broschüren  und  ein  Manifest  in  15  000  Exemplaren  gedruckt. 
Als  die  Anarchisten  den  »Risveglio«  und  die  »Biblioteca 
socialista-anarchicac  gründeten,  hätten  sie  einen  zweifachen 
Zweck  verfolgt:  Verbreitung  der  anarchistischen  Propaganda 
unter  den  italienischen  Einwanderern  in  den  verschiedenen 
Ländern,  Förderung  der  Propaganda  in  Italien  mittels  Büchern 
und  Broschüren.  Der  »Risveglio«  sei  glücklich,  konstatieren 
zu  können,  dafs  in  der  Schweiz  die  erhofften  Resultate  erreicht 
wurden.  In  manchen  schweizerischen  Städten  hätten  die 
Italiener  anarchistische  Gruppen  gegründet.  In  Genf,  Lau- 
sanne, Zürich  vmd  anderwärts  seien  zahlreiche  Versamm- 
lungen zur  Besprechung  der  Propaganda  abgehalten  worden. 
Es  sei  gelungen,  in  Italien,  trotz  der  Wachsamkeit  der 
Polizeiorgane,  zahlreiche  Bücher  und  Broschüren  einzu- 
schmuggeln, wodurch  die  Propaganda  gefördert  wurde. 
Pie  Genossen  von  Paterson  (»Biblioteca  sociale -libertaria«, 
?Questioue  sociale«,  »Gruppo  Pensiero  ed  Azione«)  hätten 
den  »Risveglio«  dadurch  unterstützt,  dafs  sie  ihm  zahlreiche 
Seudungen  ihrer  anarchistischen  Publikationen  schickten.  Die 
getane  Arbeit  sei  grofs,  könne  sich  aber  noch  erweitem.   Nötig 


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Siebentes  Kapitel.    Das  Anarchistenblatt  >I1  Risveglio«.     393 

sei,  dafs  in  der  Schweiz  (das  nämliche  gelte  für  Frankreich 
und  Stiddeutschland)  in  jedem  Zentrum  van  italienischen  Ein- 
wanderern eine  anarchistische  Gruppe  gegründet  werde,  die 
regelmäfsige  Sitzung  halte  und  für  die  Verbreitung  des  Blattes 
etc.  sorge.  Alsdann  könnte  von  den  in  der  Schweiz  sich  auf- 
haltenden Italienern  eine  anarchistische  Föderation  gegründet 
und  dergestalt  die  Aktionskraft  erhöht  werden.  Leider  fänden 
der  »Risveglioc  und  die  Broschüren  in  einigen  wichtigen 
italienischen  Einwanderungszentren  der  Schweiz  keinen  Absatz, 
und  trot^  der  gestellten  Gesuche  kenne  der  »Risveglio«  die 
Adressen  der  betreffenden  Genossen  und  Wiederverkäufer  noch 
nicht.  Wenn  der  Verkauf  sich  ausdehne,  die  freiwilligen 
Beiträge  gleichzeitig  zahlreicher  und  regelmäfsiger  würden, 
könne  der  »Risyeglio«  bald  das  Format  vergröfsern  und  das 
wöchentliche  Erscheinen  ermöglichen,  ferner  in  immer 
kürzeren  Zwischenräumen  neue  Broschüren  herausgeben.  In 
Italien  habe  die  systematische  Konfiskation  jedwede  an- 
archistische Publikation  tmmöglich  gemacht.  Die  der  Seque- 
stration entschlüpften  seltenen  Publikationen  seien  vergriffen, 
dasselbe  müsse  man  von  den  in  London  durch  die  Gruppe 
»L'Associazone«  erzeugten  Veröffentlichungen  sagen.  Da  fülle 
der  »Risveglio«  eine  Lücke  aus.  Nächstens  werde  der  »Ris- 
veglio«  »La  Feste  religiosa«  (die  Religionsseuche)  in  15  000, 
»Lo  Sciopero  generale«  (Generalstreik)  und  »L'Anarchia«  in  je 
10  000  Exemplaren  herausgeben.  Sobald  die  Schuldverpflich- 
tungen getilgt  seien,  werde  der  »Risveglio«  neue,  bereitliegende 
Broschüren  in  die  Presse  gehen  lassen.  Die  Anarchisten  in 
Nord-  und  Südamerika  leisteten  finanzielle  Hilfe  und  trugen 
dadurch  zur  Ausbreitung  der  anarchistischen  Ideen  bei. 

Am  9.  November  1901  besprach  der  »Risveglio«  die  Hin- 
richtung des  Genossen  Czolgosz  »il  compagno  nostro«,  der 
Mc.  Kinley  ermordet  habe  und  mit  Zuversicht  dem  Tod  ins 
Auge  schaute.  Die  Zeitungen,  welche  aus  Czolgosz  einen 
Verbrecher  machen  wollten,  hätten  sich  einem  stolzen  Rebellen 
gegenüber  befunden,  der  spontan  sein  Leben  dahingab  in  der 
Absicht,  Gutes  für  seinesgleichen  zu  tun.  Die  Verleumdung 
schweige  jetzt,  das  übrige  werde  die  Zeit  tun. 

A  lacerarti  il  seno  gli  stolti  sorgeranno 
Tu  martire  sereno  esulta  e  va  a  morir, 
Impero  essi  non  hanno  sui  di  deiravvenir. 


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394    Dritter  Teil.    Die  italienischen  Anarchisten  in  der  Schweiz. 

Der  »Risveglio«  vom  7.  Dezember  1901  teilte  mit,  gewisse 
antianarchistische  Symptome  beginnen  sich  selbst  in  England 
zu  zeigen,  das  bis  jetzt  die  von  anderen  Ländern  vertriebenen 
Anarchisten  aufnahm.  Am  12.  November  1901  sollte  in  dem 
grofsen  Saale  der  Town  Hall  die  alljährliche  Gedächtnisfeier 
zu  Ehren  der  Anarchisten  von  Chicago  stattfinden.  Als  Redner 
habe  das  Manifest  aufser  Engländern  auch  Krapotkin,  Malatesta, 
Louise  Michel  und  andere  angekündet.  Trotz  der  garantierten 
Rede-  imd  Versammlungsfreiheit  habe  die  Polizei  Mittel  und 
Wege  gefunden,  die  Versammlung  zu  verhindern,  indem  sie 
die  Eigentümer  des  Lokals  einschüchterte,  die  sich  im  letzten 
Augenblick  weigerten,  es  herzugeben.  Infolgedessen  wurde  die 
Versammlung  auf  den  29.  in  einem  anderen  Lokal  angesetzt, 
dessen  Besitzer  aber,  unter  dem  Einflufs  der  Polizei,  ebenfalls 
ablehnte,  so  dafs  die  Anarchisten  von  der  eigentlichen  Ge- 
dächtnisfeier abstehen  mufsten. 

Zur  Feier  des  ersten  Mai  1903  veröffentlichte  der  »Ris- 
veglio«  den  Aufruf  »Primo  Maggio  1903« ,  der  gleichzeitig 
deutsch  und  französisch  erschien.  Die  an  die  Maifeiernden 
in  Tausenden  von  Exemplaren  verbreitete  Flugschrift  führte 
aus,  die  »Solidarität  der  Tat«  vermehre  die  Zahl  der  ringenden 
Brüder.  Wichtig  für  die  anarchistische  Bestrebungen  sei 
der  immer  dichtere  Zusammenschlufs  der  Arbeiter  zu  Ge- 
werkschaften. Da  weder  die  friedlichen  Streiks,  noch  die 
parlamentarische  Arbeit  irgend  welche  ernste  Ergebnisse 
gehabt  hätten,  sei  der  Beweis  erbracht,  dafs  der  revo- 
lutionäre Weg  betreten  werden  müsse.  Erst  wenn  die 
Arbeiter  der  Bourgeoisie  sowohl  im  Arbeitskittel  als  in  der 
Militäruniform  jedweden  Dienst  verweigern,  werde  für  die 
Arbeiter  der  Befreiungstag  heranbrechen.  Der  erste  Mai 
möge  dem  Proletariat  neuerdings  die  grofse  Idee  des  General- 
streiks in  Erinnerung  bringen.  Schon  krache  es  in  allen 
Fugen  der  Gesellschaft,  an  tausend  Orten  züngle  die  Flamme 
des  Aufruhrs.  Mit  dem  »Justizmord  unserer  Kameraden,  der 
Märtyrer  Spiefs,  Parsons,  Fischer,  Engel  und  Lingg«  habe  die 
Bourgeoisie  die  Idee  des  Generalstreiks  vernichtet  geglaubt. 
Der  Gedanke  durchbrause  aber  die  ganze  Welt  und  schlinge 
ein  geistiges  Band  um  alle  Revolutionäre.  An  dem  Tage,  da 
die  Arbeiter  der  heutigen  Gesellschaftsordnung  alle  werktätige 
Mithilfe  verweigern,   breche   sie   für  immer  zusammen.     »Be- 


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Achtes  Kapitel.   Ausweisung  und  Auslieferung  von  Jaffei  etc.  395 

schleunigen  wir  den  Ausbruch  jenes  ersehnten  Tages  durch 
unausgesetzte  Aufwieglung  des  Volkes  gegen  das  Privat- 
eigentum, gegen  das  Lohnsystem,  gegen  den  Militarismus. 
Und  wenn  wir  heute  auch  nur  eine  Minderheit  bilden  —  im 
Augenblicke  der  Tat,  dessen  Herannahen  die  Bourgeoisie  durch 
ihre  verbrecherischen  Versuche,  uns  aufs  neue  zu  knebeln, 
nur  beschleunigt,  im  Augenblicke  der  Tat  wird  sich  das  Volk 
um  diejenigen  scharen,  welche  es  stets  auf  Seite  der  Unter- 
drückten, immer  im  Kampfe  gegen  Tyrannei  und  hie  durch 
zweideutige  Kompromisse  erniedrigt  gesehen  hat.  Hoch  der 
der  erste  Mai!  Hoch  der  revolutionäre  Generalstreik!  Hoch 
die  Anarchie!« 


Achtes  Kapitel. 

Ausweisung  und  Auslieferung  von  Jaffei.     Das  Bundesgericht 
bezeichnet  die  Ermordung  des  Königs  Umberto  als  gemeines 

Verbrechen. 

Vittorio  Jaffei  von  Loreto  (Ancona),  Maler,  geboren  1871, 
Grenzwächter  im  Dienst  der  italienischen  Zollverwaltung, 
desertierte  im  Februar  1900  aus  dem  Korps,  flüchtete  sich 
auf  österreichisches  Gebiet,  ging  nach  Strafsburg,  dann  nach 
Basel,  wo  er  fünfzehn  Tage  in  Arbeit  stand,  von  Basel  nach 
Frankreich,  von  wo  er  im  September  1900  nach  Fleurier 
(Kanton  Neuenburg)  kam.  In  Fleurier  hatte  sich  Jaffei  als- 
bald durch  seine  anarchistischen  Umtriebe  bemerkbar  ge- 
macht. Aufserhalb  der  Arbeitszeit  sang  er  anarchistische  Lieder, 
welche  die  Taten  eines  Caserio ,  Luccheni ,  Bresci  etc.  ver- 
herrlichen; er  verbreitete  anarchistische  Ideen  durch  Wort 
und  Schrift,  wobei  er  jeweilen  andeutete,  in  Amerika  werde 
gegen  den  neuen  König  von  Italien  ein  Attentat  vorbereitet ; 
derselbe  habe  nicht  mehr  länger  als  zwei  Monate  zu  leben. 
Er  prahlte  in  den  Wirtschaften,  verkehrte  mit  dem  Anarchisten 
Pasguero,  erhielt  zahlreiche  Zeitungen  und  Broschüren,  ebenso 
chiffrierte  Korrespondenzen.  Am  1.  Oktober  1900  erfolgte 
seine  Verhaftung.  Im  Bezirksgefängnis  von  Motiers,  wo- 
hin Jaffei  gebracht  wurde,  rief  er  am  Abend  durch  das 
Fenster  seiner  Gefängniszelle  anderen  Gefangenen  zu:  »qu'il 
etait  sous-chef  anarchiste,  qu'il  avait  des  correspondances  avec 


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396    Dritter  Teil.    Die  italienischen  Anarchisten  in  der  Schweiz. 

les  anarchistes  de  tous  les  pays,  qu'il  connaissait  bien  ceux, 
qui  ^taient  du  complot  pour  assassiner  le  roi  Humbert,  mais 
qu'il  ne  voulait  pas  les  nommer;  qua  le  nouveau  roi  aurait 
aussi  son  tour  et  qu'il  boirait  du  sang  de  ce  souverain.« 

Zwei  Briefe  gaben  Anlals,  Jaffei  in  Haft  zu  behalten. 
Der  eine  war  gerichtet  an  den  Anarchistenführer  Malatesta, 
der  sich  damals  in  Havre  aufhielt. 

Der  zweite  Brief  war  an  den  Redakteur  des  in  Genf  er- 
scheinenden Blattes  >I1  Risveglio«  (L.  Bertoni)  adressiert.  Jaffei 
bat  um  Aufnahme  eines  den  Brief  begleitenden  Artikels:  »Ein 
weiterer  Rückblick  auf  die  Tat  von  Monza.« 

Am  5.  Oktober  wurde  Jaffei  zum  erstenmal  vernommen; 
er  behauptete,  wie  schon  bei  seiner  Verhaftung,  er  sei  nicht  An- 
archist. Dagegen  gab  er  zu,  die  beiden  Briefe  geschrieben  zu 
haben,  und  zwar  denjenigen  an  Malateeta  auf  Veranlassung 
eines  anderen  Italieners,  den  er  nicht  nennen  wolle.  Er  räumte 
ein,  in  Fleurier  anarchistische  Literatur  verteilt  zu  haben,  die 
er  von  einem  durchreisenden  Italiener  erhalten  habe. 

Einige  Tage,  nachdem  Jaffei  dem  neuenburgischen  Polizei- 
departement zugeführt  worden  war,  erhielt  dieses  vom  italieni- 
schen Generalkonsul  in  Genf  einen  Brief,  der  am  18.  Sep- 
tember 1900  in  Chaux-de-Fonds  der  Post  übergeben,  an  den 
Königsmörder  Bresci  gerichtet  und  mit  >J.«  unterzeichnet  war, 
mit  der  Bitte,  auf  den  Absender  zu  fahnden.  Der  Brief,  der 
die  Grundlage  für  den  Verhaftsbefehl  des  Untersuchungsrichters 
von  Mailand  und  damit  des  Auslieferungsbegehrens  bildete, 
lautet  in  deutscher  Übertragtmg: 

Herrn  Gaetano  Bresci,  Strafanstalt  Mailand. 

Chaux-de-Fonds,  18.  September  1900. 
Mein  teurer  Bresci!  Ich  schreibe  Dir  diese  paar  Zeilen, 
um  Dir  mitzuteilen,  dafs  es  mir  gut  geht;  das  gleiche  hoffe 
ich  von  Dir.  Mein  teurer  Freund,  ertrage  mit  Ergebenheit 
Dein  Schicksal,  das  Märtyrertum,  das  Dir  die  elende  Bourgeoisie 
bereitet  hat!  Du  weifst  wohl,  dafs  andere  Anarchisten  Dich 
rächen  werden,  und  ich  gebe  Dir  in  Wahrheit  die  Versicherung, 
dafs  wenigstens  auch  der  elende  und  grausame  Viktor  Emanuel  III. 
sterben   wird.     Er   wird,   bei   Gott,   dem  Arme   der  Anarchie 

nicht   entgehen, niemals!     Ich   habe  einen   Brief    von 

(unleserlich)  erhalten.     Grofse  Verschwiegenheit ! 


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Achtes  Kapitel.    Ausweisung  und  Auslieferung  von  Jaffei  etc.  397 

Der  Unterzeichnete  erklärt  der  italienischen  Polizei,  dafs 
ich  es  bin,  den  sie  nach  Deiner  Verhaftung  suchten.  Wenn  es 
ihr  gelingt,  so  soll  sie  mich  hier  in  der  Schweiz  holen-,  jeden 
Abend  mache  ich  Propaganda,  auch  unter  den  Soldaten.  Sie 
werden  mich  nicht  erwischen,  wenn  ich  den  König  getötet 
habe;  der  Streich  ist  sicher.  Man  sollte  alle  diese  diebischen 
Halunken,  diese  Usurpatoren  der  bürgerlich -anarchistischen 
Gesellschaft  töten! 

Fürchte  nichts,  ich  versichere  Dir,  dafs  Du  bald  heraus- 
kommen wirst.  Wenn  es  nicht  möglich  ist,  dafs  Du  diesen 
Brief  erhältst,  so  schadet  das  nichts.  Ich  werde  es  gleichwohl 
tun,  die  niederträchtigen  Spione  und  Organe  der  Polizei  mögen 
es  sich  gesagt  sein  lassen.  Es  lebe  stets  die  Anarchie, 
hoch,  hoch!  Tod,  Tod  dem  König  Viktor  Emanuel  IIL  und 
dem  ganzen  Haus  Savoyen!  Tod!  Empfange  tausend  Grüfse 
von  allen  Freunden  der  Anarchie.     J. 

Nekrolog  der  Märtyrer  der  elenden  Bourgeoisie :  Ravachol, 
Vaillant,  Caserio,  Luccheni,  Angiolillo,  P.  Lega,  Passanante, 
Orsini,  und  der  letzte  bist  Du,  Gaetano  Bresci;  man  wird  in 
goldenen  Lettern  Deiner  gedenken.    Lebe  wohl.« 

Am  19.  Oktober  verhört,  gestand  Jaffei,  den  Brief  ge- 
schrieben zu  haben,  nachdem  er  anfangs  geleugnet.  Er  habe 
ihn  verfalst  auf  Veranlassung  eines  gewissen  in  der  Gegend 
von  Lausanne  wohnenden  Walter,  mit  dem  er  zusammen 
von  Morteau  nach  Chambrelien  gereist  sei.  Er  habe  ihn  ans 
Ehrgeiz  geschrieben  und  in  der  Absicht,  Bresci  kund  zu  tun, 
dafs  man  auswärts  an  ihn  denke.  In  Chambrelien  habe  er 
sich  von  Walter  getrennt.  Im  gleichen  Verhör  gab  Jaffei  zu, 
Anarchist  zu  sein  und  Propaganda  getrieben  zu  haben. 

Am  13.  Oktober  wurde  in  Fleurier  ein  von  L.  Bertoni  in 
Genf,  Redakteur  des  »Risveglio«,  an  Jaffei  adressiertes  Paket 
Drucksachen  sequestriert.     Dem  Paket  lag  ein  Billet  bei,   in 

dem  es  u.  a.  hiefs:     » für  die  CJenossin  Brescis   sende 

ich  an  die  Q.  S.  (gemeint  ist  wohl  die  Redaktion  der  in 
Patterson  erscheinenden  anarchistischen  Zeitung  ,Questione 
sociale')  total  14  Franken.  Bestrebe  Dich,  unsere  Propaganda 
zu  unterstützen,  denn  wir  möchten  gerne  verschiedene  neue 
Unternehmungen  ins  Werk  setzen,  u.  a.  den  Bericht  über 
den  Pariser  Kongrefs,  der  uns  wenigstens  filnfhimdert  Franken 
kosten  wird.    Herzlichen  Grufs  ,11  Risveglio^« 


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398    Dritter  Teil.    Die  italienischen  Anarchisten  in  der  Schweiz. 

Am  29.  Oktober  1900  beschlofs  der  Bundesrat  auf  Antrag 
der  Bundesanwaltschaft  die  Ausweisung  Jaffeis.  Am  1.  No- 
vember sollte  sie  vollzogen  werden.  Da  unterbrach  die  italie- 
nische Gesandtschaft  am  gleichen  Tage  die  Vollziehung,  indem 
sie  ein  Auslieferungsbegehren  in  Aussicht  stellte.  Das  for- 
melle Begehren  erfolgte  mit  Note  vom  8.  November.  Jaffei, 
der  gegen  die  Auslieferung  Protest  erhoben  hatte,  reichte 
am  27.  November  dem  Bundesgericht  ein  Memorial  ein,  ver- 
fafst  vom  Advokaten  Pedrazzini.  Er  erklärte  darin  feierlich, 
dafs  er  den  Königsmörder  Bresci  weder  jemals  gesehen  noch 
irgendwie  gekannt  habe.  Niemals  sei  er  in  Amerika  gewesen, 
von  wo  Bresci  kurz  vor  dem  Mord  in  Monza  zurückkehrte. 
Den  Brief  an  Bresci  habe  er  geschrieben  auf  Veranlassung 
eines  gewissen  Walter.  (In  einem  Brief  an  Pedrazzini,  in  dem 
Jaffei  sein  Tun  und  Treiben  nach  und  vor  dem  Mord  in  Monza 
schilderte,  bemerkte  er,  er  halte  diesen  Walter  für  einen  Spitzel.) 
Hätte  er  die  ihm  zugedachte  Rolle  gespielt,  so  würde  er  sich 
gehütet  haben,  sich  mit  dem  genannten  Brief  an  Bresci  blofs- 
zustellen.  Sollte  übrigens  die  Anschuldigung  richtig  sein,  so 
läge  ein  politisches  Verbrechen  vor. 

Auf  Verlangen  des  Instruktionsrichters  erfolgte  durch 
Vermittlung  des  eidg.  Justizdepartements  eine  Aktenvervoll- 
ständigung. Es  sei  notwendig,  dafs  die  dem  Verfolgten  zur 
Last  gelegten  Handlungen  dem  Bundesgerichte  wenigstens 
insoweit  bekannt  gegeben  werden,  dafs  geprüft  werden  könne, 
ob  dieselben  den  Tatbestand  eines  Auslieferungsdeliktes  bezw. 
die  Mitschuld  oder  Teilnahme  an  einem  solchen  enthalten. 
Am  27.  Dezember  gingen  dem  Gericht  die  weiteren  Akten  zu. 
Bei  der  gegenwärtigen  Aktenlage,  bemerkte  der  Untersuchungs- 
richter von  Mailand,  habe  man  keine  genauen  Anhaltspunkte, 
um  die  dem  Jaffei  zur  Last  gelegten  Handlungen  im  einzelnen 
bestimmter  bezeichnen  zu  können,  als  es  im  ersten  Haftbefehl 
geschehen.  Bei  vollständigem  Fehlen  anderer  Anhaltspunkte 
könnten  die  näheren  Umstände  in  Bezug  auf  die  dem  Ange- 
schuldigten vorgeworfenen  Handlungen  nur  aus  dem  anonymen 
Brief  vom  18.  September  1900  und  dem  Verhör  vom  19.  Oktober 
1900  entnommen  werden.  Aus  den  genannten  Urkunden  er- 
gebe sich,  dafs  Bresci,  als  er  den  König  tötete,  in  vollem 
Einverständnis  mit  Jaffei  gehandelt,  sowie  dafs  dieser  durch 
Verbreitung    anarchistischer    Lehren    in    Italien    und    in    der 


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Achtes  Kapitel.   Ausweisung  und  Auslieferung  von  Jaffei  etc.  399 

Schweiz  beabsichtigt  habe,  zur  Begehung  von  Verbrechen 
gegen  die  öffentlichen  Gewalten  in  Italien,  namentlich  zur  Er- 
mordung des  gegenwärtigen  Monarchen,  aufzureizen.  Der  Unter- 
suchungsrichter fügte  bei,  er  halte  das  Ersuchungsschreiben 
an  die  schweizerische  Gerichtsbehörde  zum  Zwecke  der  Samm- 
lung von  Beweismitteln  gegen  Jaffei  bereit,  wolle  dasselbe 
indessen  erst  abgehen  lassen,  wenn  die  Schwierigkeiten  der 
Auslieferung  gehoben  sein  würden,  da  selbstverständlich  bei 
Verweigerung  der  Auslieferung  auch  einem  solchen  Ersuchen 
keine  Folge  gegeben  würde. 

In  seinen  Erwägungen  führte  das  Bundesgericht')  aus,  mit 
der  Einrede,  die  gegen  ihn  vorgebrachte  Anschuldigung  der 
Miturheberschaft  oder  Teilnahme  an  dem  Morde  von  Monza 
sei  vollständig  aus  der  Luft  gegriffen,  sei  Jaffei  nicht  an- 
zuhören. Dagegen  komme  die  Einwendung  des  [requirierten 
Individuums  in  Betracht,  welche  die  Auslieferung  wegen  des 
politischen  Charakters  der  ihm  zugeschriebenen  Handlung  als 
unzulässig  erkläre.  Denn  Artikel  3  des  schweizerisch -italieni- 
schen Auslieferungsvertrages  laute  sehr  bestimmt:  »Für 
politische  Verbrechen  wird  die  Auslieferung  niemals  gewährt.« 
»Ein  Individuum,  das  wegen  einer  anderen  Übertretung  der 
Strafgesetze  ausgeliefert  wurde,  darf  in  keinem  Fall  für  ein 
vor  seiner  Auslieferung  begangenes  politisches  Verbrechen 
oder  Vergehen,  noch  wegen  irgend  einer  mit  solchen  Ver- 
brechen oder  Vergehen  in  Verbindung  stehenden  Handlung 
bestraft  werden.«  In  dieser  Beziehung  sei  nun  von  vornherein 
mit  der  schweizerischen  Bundesanwaltschaft  zu  sagen,  dafs  die 
Auslieferung  Jaffeis  nicht  wegen  Miturheberschaft  oder  Teil- 
nahme an  dem  in  Artikel  117  des  italienischen  Strafgesetz- 
buches unter  dem  Titel:  »Von  den  Verbrechen  gegen  die 
Sicherheit  des  Staates«  und  unter  dem  Kapitel:  »Von  den 
Verbrechen  gegen  die  Staatsgewalten«  vorgesehenen  Ver- 
brechen des  Attentates  auf  das  Staatsoberhaupt,  und  ebenso- 
wenig wegen  der  durch  Artikel  134  und  135  des  nämlichen 
Gesetzes  bedrohten  Verabredung  mehrerer  oder  wegen  öffent- 
licher Aufreizung  zur  Begehung  von  Verbrechen  gegen  die 
Sicherheit  des  italienischen  Staates  bewilligt  werden  könne. 
Einmal  schon  deshalb  nicht,  weil  diese  Verbrechen  keine  ver- 


0  Bundesgerichtliche  Entscheidungen  XXVII,  1  S.  72  ff. 

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400    Dritter  Teil.    Die  italienischen  Anarchisten  in  der  Schweiz. 

tragsmäfsigen  Auslieferungsdelikte  bilden,  und  sodann,  weil  sie 
unzweifelhaft  polititische  Delikte  und  daher  durch  Artikel  3 
des  Vertrages  von  der  Auslieferung  ausgenommen  seien.  In- 
dessen sei  ihr  politischer  Charakter  verschieden.  Während  die 
in  Artikel  134  und  135  des  italienischen  Strafgesetzes  vor- 
gesehenen strafbaren  Handlungen  ausschlief slich  als  Staats- 
verbrechen, d.  h.  als  absolut  politische  Verbrechen,  erscheinen, 
qualifiziere  sich  das  Attentat  auf  das  Staatsoberhaupt,  der 
Königsmord,  als  ein  relativ  politisches,  ein  zusammengesetztes 
(komplexes)  Verbrechen,  d.  h.  als  ein  solches,  das  gleichzeitig 
die  Tatbestandsmerkmale  eines  politischen  und  eines  gemeinen 
Verbrechens  in  sich  schliefse.  Die  Tötung  eines  Königs  sei 
ein  Hochverratsverbrechen  und  gleichzeitig  ein  Verbrechen 
gegen  die  Person,  in  letzterer  Hinsicht  je  nach  den  Umständen 
einfache  oder  qualifizierte  Tötung.  Als  qualifizierte  Tötung, 
als  Tötung  mit  Vorbedacht  nach  Artikel  366,  Ziffer  2  des 
italienischen  Strafgesetzbuches  werde  von  den  italienischen  Be- 
hörden die  Tat  Brescis  kumulativ  mit  deren  Unterstellung 
unter  Artikel  117  leg.  cit.  charakterisiert,  und  demgemäfs  die 
Auslieferung  Jaffeis  auch  wegen  Miturheberschaft  oder  Teil- 
nahme an  einem  gemeinen  Meuchelmorde  verlangt.  Meuchel- 
mord bilde  nach  Art.  2,  Ziffer  1  des  schweizerisch-italienischen 
Staatsvertrages  von  1868  ein  Auslieferungsdelikt. 

Es  entstehe  nun  die  Frage,  ob  es  angehe,  den  Königs- 
mord seines  politischen  Charakters  zu  entkleiden  und  ihn  wie 
einen  gemeinen  Mord  zu  behandeln.  Denn  nur,  wenn  das  zu- 
lässig und  möglich  sei,  könne  die  von  Italien  verlangte  Aus- 
lieferung eines  wegen  Königsmordes  verfolgten  Individuums 
gestattet  werden.  Das  Bundesgericht  habe  am  11.  September 
1891  (in  dem  Falle  Malatesta,  Band  XVII,  S.  450)  den  Art.  3 
des  schweizerisch-italienischen  Auslieferungsvertrages  ex  pro- 
fesso  ausgelegt.  Das  Bundesgericht  habe  in  diesem  Aus- 
lieferimgsfalle  eine  Vereinigung,  welche  den  Umsturz  der  be- 
stehenden staatlichen  und  politischen  Ordntmg  bezweckte,  um 
an  deren  Stelle  die  Anarchie  zu  setzen,  nicht  als  eine  gemeine 
Verbrecherbande  angesehen,  sondern  ihr  einen  politischen 
Charakter  zugeschrieben,  wobei  zugegeben  wurde,  dafs  der 
Zweck  der  Verbindung  nicht  blofs  die  Anwendung  der 
Mittel  friedlicher  Propaganda  vorsehe,  sondern  geradezu  die 
Begehtmg  von  Verbrechen  gegen  Personen  und  Eigenttun  in 


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Achtes  Kapitel.   Ausweisung  und  Auslieferung  von  Jaffei  etc.  401 

sich  schlielse.  Demnach  sei  vom  Bundesgericht  der  politische 
Charakter  der  Verbindung,  welcher  Malatesta  angehöre,  an- 
erkannt worden. 

In  diesem  vom  Bundesgericht  anerkannten  Sinne  sei  jedes 
Delikt,  das  mit  einem  politischen  Zwecke  zusammenhängen 
könne,  geeignet,  politisches  Verbrechen  zu  sein:  Mord,  Tot- 
schlag, Raub,  Brandstiftung,  Fälschung,  Erpressung,  u.  a.  m. 
Der  Charakter  der  Tat  ergebe  sich  aus  der  Abwägung  der 
begleitenden  Umstände,  die  Tat  müsse  als  solche  frei  gewürdigt 
und  dürfe  nicht  in  bestimmte  Verbrechenkategorieen  einge- 
reiht werden. 

Diesen  Standpunkt  freier  Würdigung  aller  Umstände  habe 
die  Schweiz  ganz  besonders  hinsichtlich  der  Frage,  ob  sie  den 
Königsmord  als  Auslieferungsdelikt  anzuerkennen  habe,  seit 
Jahrzehnten  eingenommen.  Der  Königsmord  bilde  das  typische 
Beispiel  eines  zusammengesetzten  (komplexen)  Verbrechens, 
d.  h.  eines  solchen,  das  die  Merkmale  eines  politischen  und 
eines  gemeinen  Verbrechens  in  sich  schliefse.  Wiederholt 
habe  die  Schweiz  erklärt,  dafs  es  nicht  ihre  Absicht  sei,  die 
Auslieferung  wegen  eines  Attentates  auf  einen  fremden  Fürsten 
in  allen  Fällen,  wo  der  politische  Charakter  der  Tat  behauptet 
werde,  abzulehnen,  dafs  sie  sich  aber  in  dieser  Richtung  volle 
Freiheit  der  Prüfung  vorbehalten  müsse,  und  sie  habe  deshalb 
die  Aufnahme  der  sogenannten  belgischen  Attentatsklausel  be- 
harrlich verweigert ').  Es  sei  nicht  zu  bezweifeln,  dafs  diese 
Frage  in  gleicher  Weise  bei  einem  von  einem  Anarchisten 
verübten  Attentat  auf  das  Staatsoberhaupt  aufgeworfen  und 
beantwortet  werden  müsse  wie  bei  einem  Täter,  der  sich 
nicht  zu  anarchistischen  Grundsätzen  bekenne.  Denn  auch 
die  Anarchisten' könnten  politische  Verbrechen  begehen.  Wie 
schon  erwähnt,  habe  das  Bundesgericht  im  Jahre  1891  einer 
zum   Zwecke    der    anarchistischen    Propaganda    gegründeten 


0  Siehe  die  Botschaft  des  Bundesrates  zum  Auslieferungs- 
vertrag mit  Frankreich  vom  9.  Juli  1869  im  »Bundesblatt«  1869» 
III.,  S.  471,  und  besonders  die  Note  der  serbischen  Regierung  vom 
28.  Mai  1887  anläfslich  des  Abschlusses  des  schweizerisch-serbischen 
Auslieferungsvertrages  im  ^Bundesblatt«  1888,  L,  S.  50;  ferner: 
Charles  Serment,  L'extradition des  criminels  politiques,  S.  22;  ferner: 
F.  V.  Martiz,  Internationale  Rechtshilfe  in  Strafsachen,  zweite  Ab- 
teilung, S.  500-539. 

Langbard,  Die  anarchistische  Bewegung  in  der  Schweiz.  26/^"^  T 

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402    Dritter  Teil.    Die  italienischen  Anarchisten  in  der  Schweiz. 

Verbindting  den  politischen  Charakter  nicht  abgesprochen, 
weil  es  fand,  dafs  sie  ein  auf  politische  Zwecke  gerichtetes 
Unternehmen  sei,  dafs  sie  es  nicht  auf  die  Vertibung  gemeiner, 
mit  politischen  Zwecken  gar  nicht  oder  nur  locker  zusammen- 
hängender Verbrechen  abgesehen  habe.  Und  am  29.  Mai  1900 
habe  das  Bundesgericht  drei  erklärte  Anarchisten,  die  des  in 
Art.  4  des  Bundesgesetzes  vom  12.  April  1894  vorgesehenen 
anarchistischen  Delikts  angeklagt  waren,  freigesprochen  mit 
der  Begründung,  dafs  die  ihnen  zur  Last  gelegten  Handlungen 
wohl  als  politische  (völkerrechtswidrige)  angesehen  werden 
können,  aber  nicht  die  charakteristischen  Elemente  des  anar- 
chistischen Delikts  aufweisen.  Man  könne  sagen,  dafs  das 
schweizerische  Bundesgericht  die  Möglichkeit  des  politischen 
Charakters  der  von  Anarchisten  betriebenen  Propaganda  in 
sehr  weitgehendem  Mafse  zugegeben  habe.  Immerhin  werde 
die  Richtigkeit  des  jene  bundesgerichtlichen  Urteile  beherr- 
schenden Grundgedankens  nicht  angefochten  werden  können, 
und  es  sei  auch  im  gegenwärtigen  Fall  daran  festzuhalten; 
auch  die  anarchistischen  Lehren  und  die  anarchistische  Propa- 
ganda können  sich  auf  rein  politischem  Boden  bewegen,  und 
mit  Recht  sei  von  berufener  Seite  (Lammasch,  Auslieferungs- 
pflicht imd  Asylrecht,  S.  302)  vor  der  Aufstellung  eines  des 
politischen  Charakters  entkleideten  sogenannten  »sozialen«  Ver- 
brechens gewarnt  worden. 

Es  sei  nun  die  Frage  zu  erörtern,  ob  die  Tat  Brescis, 
bei  der  Vittorio  Jaffei  mitgewirkt  haben  soll,  im  Lichte  der 
vorstehenden  Auseinandersetzungen  als  ein  politisches  Ver- 
brechen zu  betrachten  sei.  Diese  Frage  sei  zu  verneinen. 
Nach  allen  durch  die  Presse  und  die  Gerichtsverhandlungen 
bekannt  gewordenen  Begleitumständen  sei  der  Mord  von  Monza, 
möge  er  auch,  wie  die  italienischen  Behörden  annehmen,  nicht 
das  Werk  eines  Einzelnen  sein,  eine  Tat,  die  weder  in  ihrem 
Ursprung  noch  in  ihrem  Erfolge  einen  Zusammenhang  mit 
einer  bestimmten  politischen  oder  sozialen  Bestrebung  oder 
Bewegung  aufweise;  weder  vor  noch  nach  der  Tat  Brescis 
habe  sich  irgend  welche  politische  Aktion  bemerkbar  gemacht. 
Diese  Tat  war  nicht  das  Mittel  zur  Erreichimg  eines  politischen 
oder  sozialpolitischen  Zieles,  sie  trug  vielmehr  ihren  ganzen 
Zweck  in  sich  selbst.  Den  Täter  beseelte  die  Absicht,  in 
auffälliger  Weise  zu  offenbaren,  dafs  er  den  König  von  Italien 

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Neuntes  Kapitel.  Der  *Risveglio«  verursacht  einen  Konflikt  etc.  403 

als  ein  vernichtungswürdiges  Wesen  ansehe.  Vom  politischen 
Gesichtspunkte  aus  habe  eine  solche  Tat  nicht  mehr  Wert,  als 
die  Ermordung  irgend  eines  anderen  hochgestellten  Staats- 
beamten, zu  deren  Rechtfertigimg  etwa  vorgebracht  würde, 
der  Staat  und  folglich  auch  dessen  Diener  seien  absolut 
überflüssig,  oder  als  ein  Raub  oder  Diebstahl,  der  mit  dem 
Vorwand  beschönigt  werden  solle,  der  Täter  sei  grundsätz- 
lich für  Abschaffung  des  Privateigentums  und  habe  dasselbe 
in  concreto  auch  nicht  zu  respektieren.  Es  komme  hinzu,  dafs 
sowohl  der  persönliche  Charakter  als  auch  die  Regierungsweise 
des  Königs  Umberto  L  solcher  Art  waren ,  dafs  selbst  ein  er- 
bitterter politischer  Gegner  sich  nicht  zur  Vernichtung  dieses 
Fürsten  herausgefordert  fühlen  konnte.  Demnach  erscheine 
die  Tat  Brescis  als  ein  gemeiner  Mord,  wesentlich  nicht 
verschieden  von  derjenigen  des  Mörders  der  Kaiserin  von 
Österreich. 

Das  Bundesgericht  bewilligte  diesen  Erwägungen  gemäfs 
die  Auslieferung  Jaffeis  wegen  Miturheberschaft  oder  Teil- 
nahme am  Königsmord  in  Monza.  Dagegen  wurde  die  Aus- 
lieferung ,  wegen  Miturheberschaft  oder  Gehilfenschaft  beim 
Verbrechen  des  Attentates  auf  das  italienische  Staatsoberhaupt 
femer  wegen  komplottmäfsiger  Verabredung  oder  öffentlicher 
Aufreizung  zur  Begehung  voii  Verbrechen  gegen  die  Sicher- 
heit des  italienischen  Staates  verweigert. 

Dem  bundesgerichtlichen  Entscheid  gemäfs  wurde  Jaffei 
ausgeliefert.  Das  Mailänder  Gericht  hat  ihn  jedoch  frei- 
gesprochen. 


Neuntes  Kapitel. 

Der  :»Ri$veglio«  verursacht  einen  Konflikt  zwischen  der  Schweiz 

und  Italien')* 

Nach  der  Ermordung  der  österreichischen  Kaiserin  in 
Genf  und  des  Königs  Umberto  in  Monza  kam  der  diplomatische 
Vertreter  Italiens  wiederholt  in  den  Fall,  Vorstellungen  beim 


')  Bericht  des  Bundesrates  an  die  Bundesversammlung  vom 
15.  April  1902,  betreffend  den  Bruch  der  diplomatischen  Beziehungen 
zwischen  der  Schweiz  und  Italien.    »Bundesblatt«  1902,  IL,  S.  841. 

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404    Dritter  Teil.    Die  italienischen  Anarchisten  in  der  Schweiz. 

Bundesrat  über  das  Treiben  italienischer  Anarchisten  in  der 
Schweiz  anzubringen. 

Am  8.  Juni  1901  führte  der  »Risveglio«  in  dem  Leitartikel 
»intomo  alla  morte  di  Gaetano  Brescic  aus,  ob  Bresci,  der  am 
19.  Juli  1900  in  Monza  einen  gewissen  Umberto  L,  König  von 
Italien,  mit  Revolverschüssen  beseitigt  habe,  sich  freiwillig  das 
Leben   nahm   oder    ermordet  wurde,    sein    Tod   sei  auf  alle 

Fälle  ein  Verbrechen »Umberto  I.   befahl   und  billigte 

die  systematischen  Niedermetzelungen  ausgehungerter  Arbeiter, 
die  Beraubung  der  Steuerzahler,  die  Verfolgung  des  Gedankens, 
den  Eroberungskrieg.  Gaetano  Bresci  gab  sein  eigenes  Leben 
dahin  für  die  soziale  Revolution  und  dip  Vernichtung  von 
Umberto.  Ihre  Namen  gehören  der  Geschichte  an;  aber  die 
Arbeiter  wissen  zu  unterscheiden  zwischen  den  Verbrechen  des 
Königs  und  dem  Märtyrer  des  Volkes.« 

»Gaetano  Bresci  ist  nicht  mehr Ji^ng?  mit  einem 

Leben  vor  sich,  das,  wenn  auch  nicht  reich,  so  doch  ohne 
viele  Entbehrungen  war,  erfüllte  dieser  Mann  seine  Tat  stoisch 
wie  Brutus.  Es  sind  Brüder,  sagte  einer  unserer  Freunde, 
indem  er  den  heutigen  Toten  mit  einem  andern  Italiener,. 
Michele  Angiolillo,  verglich,  ebenfalls  jung,  belesen  und  gut, 
dessen  Revolver  Canovas  del  Castillo  rächte,    den  spanischen 

Ministerpremier    und   Folterer   von   Montjuich Der 

Tod  war  tausendmal  besser  als  die  Tortur;  an  die  Mauern 
seiner  Zelle  hat  Bresci  mit  den  Nägeln  geschrieben :  Vendetta 
(Rache).  Es  sind  Worte,  die  verstanden  wurden.  Die  Rache 
wird  schrecklich  sein,  hatte  im  Jahre  1892  der  Anarchist 
Pallas  erklärt,  der  in  Barcelona  erschossen  wurde.  Man  weils, 
was  sich  ereignete ;  der  Zweikampf  zwischen  den  Revolutionären 
und  der  Regierung  dauert  fort.  Umberto  liefs  die  Bevölkerung 
Mailands  zusammenschiefsen.  Bresci  hat  Umberto  getötet. 
Vittorio  Emmanuele  III.  liefs  Bresci  umbringen. 

Und  nun?  Bresci,  der  Scharfrichter  des  Königs,  ist  in- 
mitten von  Qualen  ermordet  worden,  damit  er  die  angeblichen 
Mitschuldigen  denunziere.« 

Der  »Reveil«  vom  8.  Juni  1901  enthielt  den  von  Luigi 
Bertoni  verfafsten  Artikel  »Pour  un  martyr  de  la  libertec, 
der  Bresci  als  denkwürdigen  Märtyrer  feierte. 

»Quel  exemple  donner  au  peuple  oublieux,  par  quel  acte 
se   säparer  des  couards  et  des  vendus,  faire  un  demier  appel 


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Neuntes  Kapitel.  Der  »Risveglio«  verursacht  einen  Konflikt  etc.  405 

ä  la  d^livrance  et  provoquer  peut-6tre  la  tourmente  destinde 
ä  balayer  tout  le  passe  odieux?  Un  soir,  ä  la  fin  d'une  tete 
d'esclaves  au  milieu  des  applaudissements  et  des  cris  de  cour- 
tisans  inconcients  ou  corrompus,  ä  T  instant  m€me  oü  le  roi 
pouvait  encore  se  croire  tout  puissant,  la  vengeance  Patteignait 
€t  le  couchait  dans  la  tombe.  Lui,  devant  qui  vous  tous 
trembliez,  lui  dont  vous  imploriez,  comme  d'une  divinit^,  un 
geste,  un  sourire,  lui  qui  ne  trouvait  pas  trop  eher  une  nou- 
velle  couronne  au  prix  de  quelques  milliers  de  vies,  lui,  Tau- 
teur  de  r^pressions  sanglantes,  le  fusilleur  de  gr^vistes  et  de 
fam^liques,  s'effondrait  tout  ä  coup  dans  le  n^nt,  Toeuvre  de 
dissolution  ayant  pr6c^d€  la  mort. 

»Saluons  en  Gaetano  Bresci  un  martyr  de  la  liberte!  En 
son  äme  ont  vibre  avec  une  rare  puissance  toutes  nos  haines 
et  nos  amours,  tous  nos  espoirs,  nos  d^sirs  et  nos  volonte. 
U  s'est  6vade  par  la  mort,  mais  sa  memoire  est  imperissable 
et  eile  grandira  dans  le  peuple,  ä  mesure  que,  se  levant  de  sa 
servitude,  il  grandira  lui-m€me  pour  marcher  ä  la  conquöte  de 
la  justice  et  du  bonheur. 

»Oui,  eile  viendra  la  promise  que  tu  esp^rais  peut-6tre 
voir  r^pondre  ä  ton  appel.  La  mort  te  Ta  cach^e  ä  jamais, 
mais  d'autres  coeurs  rebelles  au  joug  conmie  le  tien  en  pr^pa- 
rent  Tavtoement.  Oui,  loin  sur  la  route  de  Tavenir,  nous 
verrons  se  lever  fi^re  et  belle  la  r^volution.    L.  B.« 

Im  Laufe  des  Juni  1901  beschwerte  sich  der  italienische 
Geschäftsträger  Berti  beim  Bundespräsidenten  wegen  der  im 
»Risveglio«  imd  >R6veil«  erschienenen  Artikel.  Die  italienische 
Gesandtschaft  erblickte  in  den  Veröffentlichungen  eine  Über- 
tretung des  Art.  4  des  Bundesgesetzes  vom  12.  April  18943^ 
betreffend  Ergänzung  des  Bundesstrafrechts,  und  betrachtete 
die  Anwendbarkeit  des  Gesetzes  als  unzweifelhaft.  Der  Bundes- 
rat prüfte,  ob  auf  Grund  des  erwähnten  Gesetzes  ein  Straf- 
verfahren gegen  den  Herausgeber  des  »Risveglio«,  Luigi  Ber- 
toni,  einzuleiten  sei. 

Das  eidgenössische  Justiz-  und  Polizeidepartement  sprach 
sich  in  Übereinstimmung  mit  einem  Gutachten  des  Bundes- 
anwaltes dahin  aus,  dafs  nach  Art.  4  des  zitierten  Gesetzes  nur 
die  direkte  Aufreizung  zur  Begehung  von  Verbrechen  gegen 
die  Sicherheit  von  Personen  oder  Sachen  strafbar  sei,  wenn  sie 
in  der  Absicht  erfolge,  Schrecken  zu  verbreiten  oder  die  aU- 


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406    Dritter  Teil.    Die  italienischen  Anarchisten  in  der  Schweiz. 

gemeine  Sicherheit  zu  erschüttern.  Dabei  wurde  auf  das  Urteil 
des  Bundesgerichts  vom  29.  Mai  1900  in  Sachen  des  von  Ber- 
toni  und  Frigerio  herausgegebenen  »Almanacco  socialista- 
anarchico«  verwiesen. 

Hatte  das  Bundesstrafgericht  in  diesem  Fall  ein  frei- 
sprechendes Urteil  gefällt,  so  mufste  der  Bundesrat  bezweifeln, 
ob  die  Verfolgung  des  »Risveglio«  wegen  Apologie  des  Königs- 
mordes das  gewünschte  Resultat  haben  würde,  imd  er  be- 
schlofs,  von  einer  Verfolgung  des  » Risveglio  c  Umgang  zu 
nehmen.  Hiervon  wurde  dem  italienischen  Geschäftsträger 
durch  Verbalnote  des  politischen  Departements  vom  10.  Juli 
1901  Kenntnis  gegeben.  Das  Departement  erklärte  in  der 
Note,  eine  Strafverfolgung  könne  nicht  eintreten,  da  die  Auf- 
reizung zu  einem  gegen  eine  Person  gerichteten  Delikt  nicht 
direkt  genug  ausgedrückt  sei. 

Unter  dem  Titel  »Brevi  noti«  brachte  der  »Risveglio«  vom 
18.  Januar  1902  mit  dem  Eingang  »Crispi  vivo  fu  T  incubo 
dei  miseri,  morto  b  1' incubo  dei  potenti«  einen  Artikel,  der 
in  deutscher  Übersetzung  lautet: 

»Als  Crispi  noch  lebte,  machte  er  den  Elenden  Alp- 
drücken, jetzt,  da  er  tot  ist,  macht  er  es  den  Mächtigen.  Es 
geht  dies  aus  der  Tatsache  hervor,  dafs  hohe  Einflüsse  mit 
aller  Macht  danach  streben,  eine  Anzahl  der  von  Crispi  hinter- 
lassenen  Dokumente  auf  die  Seite  zu  schaffen.  Wir  wissen 
nicht,  was  jene  Dokumente  enthüllen;  aber  wenn  wir  den 
Gerüchten  darüber  Glauben  schenken,  und  die  mannigfaltigen 
und  von  hoher  Seite  kommenden  Anstrengungen  berück- 
sichtigen, die  auf  jene  Beseitigung  hinwirken,  so  drängt  sich 
uns  die  Überzeugung  auf,  dafs  es  sich  hier  nicht  um  imbe- 
deutende Dinge  handelt.  Es  wird  sich  nämlich  zeigen,  dafs 
nicht  Crispi  allein  an  den  vielfachen  Unfällen  schuld  war,  die 
Italien  an  den  Rand  des  Abgrundes  geführt  haben,  sondern 
dafs  eine  noch  höhergestellte,  eine  gekrönte  und  von  den 
Speichelleckern  des  savoyischen  Königshauses  betrauerte  Person 
tief  in  die  traurigen  Dinge  verwickelt  ist,  die  das  italienische 
Volk  in  Verwirrung  gebracht  haben,  nämlich  in  die  Aus- 
plünderung der  Banken,  die  afrikanischen  Angelegenheiten, 
die  Belagerungszustände  und  das  damit  im  Zusammenhang 
stehende  Erschiefsen  ausgehungerter  Arbeiter  u.  s.  w.  Und 
wie  viel   andere  Mitschuldige  verbergen   sich   in   der  Dunkel- 


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Neuntes  Kapitel.  Der  »Risveglio«  verursacht  einen  Konflikt  etc.  407 

heit  ?     Mit  wieviel  neuen  Schandtaten  wird  sich  noch  die  Ge- 
schichte der  regierenden  Klassen  Italiens  beflecken?« 

Am  5.  Februar  1902  machte  der  italienische  Gesandte  Silve- 
strelli  in  einer  Unterredung  mit  dem  Bundespräsidenten  Zemp 
auf  den  das  Andenken  des  Königs  Humbert  verunglimpfen- 
den Artikel  aufmerksam  und  beklagte  sich  über  die  dem 
Blatte  noch  immer  zu  teil  werdende  Straflosigkeit.  Eine  straf- 
rechtliche Verfolgung  beantragte  der  Gesandte  nicht.  Nach 
Einsicht  eines  Gutachtens  der  Bundesanwaltschaft  und  eines 
Antrags  des  eidgenössischen  Justiz-  und  Polizeidepartements 
beschlofs  der  Bundesrat  am  25.  Februar,  dem  italienischen 
Gesandten  mitzuteilen,  die  öffentliche  Beschimpfung  eines 
fremden  Souveräns  sei  nach  Artikel  42  des  Bundesstrafrechts 
vom  4.  Februar  1853  unter  der  doppelten  Voraussetzung  straf- 
bar, dafs  die  betreffende  fremde  Regierung  die  Verfolgung 
verlange  und  erkläre,  der  Eidgenossenschaft  Gegenseitigkeit 
zuzusichern. 

Artikel  103  des  deutschen  Reichsstrafgesetzbuches  vom 
15.  Mai  1871  stellt  die  gleichen  Erfordernisse  wie  Artikel  42 
des  schweizerischen  Bundesstrafrechts  auf;  ebenso  tritt  nach 
Artikel  56  des  italienischen  Prefsgesetzes  vom  26.  März  1848, 
im  Falle  der  Beleidigung  eines  fremden  Souveräns  oder  Staats- 
oberhauptes die  Verfolgung  nur  auf  Antrag  des  beleidigten 
Souveräns  oder  Staatsoberhauptes  ein.  Eine  ähnliche  Be- 
stimmung enthält  das  französische  Gesetz  vom  16.  März  1893. 

Als  die  deutsche  Reichsregierung  sich  durch  ein  an  der 
Basler  Fastnacht  (Februar  1888)  verbreitetes  Gedicht  beleidigt 
fühlte,  nahm  sie  keinen  Anstand,  die  durch  Artikel  42  des 
^Bundesstrafrechts  geforderten  Erklärungen  abzugeben  und  so 
den  Bundesrat  in  die  Lage  zu  setzen,  die  Verfasser,  Heraus- 
geber und  Verbreiter  der  Schmähschrift  strafgerichtlich  zu 
verfolgen.  Das  Urteil  vom  19.  Juni  1888,  welches  Karl  Schill 
zu  einer  Geldbulse  von  800  Frcs.,  eventuell  zu  einer  Gefängnis- 
strafe von  160  Tagen  verurteilte,  verschaffte  der  deutschen 
Regierung  volle  Genugtuung. 

Auf  die  mündlichen  Vorstellungen  des  italienischen  Ge- 
sandten antwortete  der  Bundesrat  durch  Note  vom  25.  Februar 
1902,  damit  eine  Strafuntersuchung  eintreten  könne,  müsse  die 
italienische  Regierung  ein  dahingehendes  förmliches  Begehren 
stellen   und   der  Schweiz   die   Gegenseitigkeit   zusichern.     Im 


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408    Dritter  Teil.    Die  italienischen  Anarchisten  in  der  Schweiz. 

Auftrag  des  Ministers  des  Äulsem,  Prinetti,  richtete  darauf 
Silvestrelli  am  8.  März  1902  folgende  Note  an  den  Bundes- 
präsidenten : 

»In  Beantwortung  der  Note  vom  25.  Februar  teile  ich 
Eurer  Exzellenz  erhaltenem  Auftrage  gemäls  mit,  dals  die 
königliche  Regierung  nicht  beabsichtigt,  die  Verfolgung  des 
Genfer  Anarchistenblattes  ,11  Risveglio'  wegen  des  in  der 
Nummer  vom  18.  Januar  erschienenen  unqualifizierbaren  Ar- 
tikels zu  verlangen,  auf  den  ich  in  meiner  Unterredung  vom 
5.  Februar  Eure  Exzellenz  aufmerksam  gemacht  habe;  sie 
protestiert  gegen  die  solchen  Pubhkationen  in  der  Schweiz 
gewährte  Straflosigkeit.  Die  königliche  Regierung  glaubt, 
genug  getan  zu  haben,  indem  sie  die  eidgenössische  Regierung 
an  die  Beobachtung  ihrer  internationalen  Verpflichtungen  er- 
innerte. 

»Die  königliche  Regierung  überläfst  also  dem  Bundesrate 
die  Verantwortlichkeit  für  seine  Haltung  und  beauftragt  mich 
auch.  Eure  Exzellenz  darauf  hinzuweisen,  dafs  das  Begehren 
um  Gegenseitigkeit,  das  man  an  ims  stellt,  ihr  nicht  als  den 
Umständen  angepafst  erscheint  •,  denn  die  Eidgenossenschaft  hat 
noch  nie  derartige  Klagen  bei  Italien  erhoben,  wo  die  eid- 
genössischen Behörden  in  der  Presse  aller  Parteien  mit  Hoch- 
achtung behandelt  werden,  gerade  so  wie  es  wünschenswert 
wäre,  dals  unsere  erhabenen  Herrscher  in  der  schweizerischen 
Presse  behandelt  würden,  c 

Am  12.  März  1902  erwiderte  der  Bundespräsident: 

»Der  Bundesrat  hat  uns  beauftragt,  auf  die  Note,  die 
Eure  Exzellenz  am  8.  dieses  im  Namen  der  königlichen  Regie- 
rung bezüglich  des  unterm  18.  Januar  1902  im  ,Risveglio' 
erschienenen  Artikels  an  ihn  gerichtet  haben,  folgendes  zu 
erwidern : 

»Diese  Note  hat  sowohl  hinsichtlich  des  Inhaltes  als  der 
Form  den  Bundesrat  verletzt,  und  er  sieht  sich  daher  genötigt, 
gegen  ihren  Inhalt,  den  er  nicht  annehmen  kann,  zu  prote- 
stieren. Der  Bundesrat  hat  mit  Note  vom  25.  Februar  Eurer 
Exzellenz  die  Bedingungen  mitgeteilt,  unter  denen  allein  nach 
Mafsgabe  der  Bundesgesetzgebung  eine  Strahmtersuchung  mög- 
lich war.  Es  war  somit  dem  Entscheide  der  königlichen  Re- 
gierung anheimgestellt,  diese  Bedingungen  zu  erfüllen.  Wenn 
dieselbe  es  vorgezogen  hat,  dies  nicht  zu  tun,  und  wenn  somit 


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Neuntes  Kapitel.  Der  »Risveglio«  verursacht  einen  Konflikt  etc.  409 

das  Delikt,  um  das  es  sich  handelt,  unbestraft  bleibt,  so  ist  es 
nicht  angebracht,  die  eidgenössische  Regierung  an  die  Beob- 
achtung ihrer  internationalen  Verpflichtungen  zu  erinnern  und 
ihr  in  dieser  Hinsicht  irgend  eine  Verantwortlichkeit  zuzu- 
schieben.« 

Silvestrelli  gab  am  23.  März  1902  nachstehende  Er- 
widerung : 

»Die  Gesandtschaft  Seiner  Majestät  kann  nicht  zugeben, 
dafs  die  juristischen  Auseinandersetzungen,  durch  die  der  hohe 
Bundesrat  die  Straflosigkeit,  die  der  ,R^veil'  genieist,  er- 
klären möchte,  mit  der  vorliegenden  Frage  etwas  zu  tun  haben. 
Die  Gesandtschaft  Seiner  Majestät  fährt  fort,  das  verbreche- 
rische Treiben  des  ,R^veiP  in  seiner  Gesamtheit  ins  Auge  zu 
fassen  und  bezieht  sich  in  dieser  Hinsicht  auf  die  Erwägungen, 
die  sie  im  Monat  Juni  abhin  dem  damaligen  Bundespräsi- 
denten, Herrn  Brenner,  vortrug.  Diese  Erwägungen  haben 
noch  immer  ihre  volle  Geltung,  und  die  Gesandtschaft  Seiner 
Majestät  ist  der  Ansicht,  dals  kein  Anlals  vorliegt,  den  in 
ihrer  Note  vom  8.  März  auseinandergesetzten  Standpunkt  zu 
verändern.« 

Am  27.  März  1902  unterrichtete  der  Bundesrat  den 
schweizerischen  Gesandten  in  Rom,  Dr.  Carlin,  von  den 
Differenzen  mit  Silvestrelli  und  ftigte  bei,  es  sei  ihm,  dem 
Bundesrat,  unter  den  gegebenen  Umständen  nicht  mehr  mög- 
lich, mit  Silvestrelli  noch  länger  amtliche  Beziehungen  zu 
unterhalten.  Dr.  Carlin  solle  deshalb  die  italienische  Regie- 
rung ersuchen,  Silvestrelli  durch  einen  Diplomaten  zu  er- 
setzen, der  sich  der  Rücksichten  besser  bewulst  sei,  die  er  der 
Regierung  schulde,  bei  der  er  beglaubigt  sei.  Das  Ansuchen 
des  Bundesrats  werde  einzig  durch  den  Wunsch  hervorgerufen, 
die  zwischen  der  Eidgenossenschaft  und  Italien  bestehenden 
guten  Beziehungen  aufrecht  zu  erhalten.  Der  Bundesrat  er- 
suchte Carlin  überdies,  auf  eine  baldige  Entscheidung  zu 
dringen,  da  am  1.  April  die  Bundesversammlung  zusammen- 
trete und  voraussichtlich  der  vorliegende  Fall  Anlals  zu  einer 
Interpellation  geben  dürfte.,  so  dals  der  Bundesrat  sich  be- 
wogen sehen  könnte,  die  gewechselten  Noten  zu  veröffent- 
lichen. 

Am  31.  März  gab  Dr.  Carlin  dem  Minister  des  Aus- 
wärtigen Kenntnis  vom  Gesuch  des  Bundesrates  um  Ersetzung 


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410    Dritter  Teil.    Die  italienischen  Anarchisten  in  der  Schweiz. 

Silvestrellis  durch  einen  andern  Diplomaten.  Prinetti  erwiderte, 
er  könne  auf  das  Gesuch,  das  ungerechtfertigt  erscheine,  nicht 
eintreten  und  fügte  bei,  seiner  Ansicht  nach  wären  freimütige 
Auseinandersetzungen  zwischen  Silvestrelli  und  dem  Bundes- 
rat am  geeignetsten,  um  die  entstandenen  Milsverständnisse 
zu  beseitigen. 

Mit  Note  vom  7.  April  1902  teilte  Carlin  dem  Minister 
des  Auswärtigen  mit,  der  Bundesrat  sehe  sich  genötigt,  den 
amtlichen  Verkehr  mit  Silvestrelli  abzubrechen.  Am  9.  April 
antwortete  Prinetti,  wenn  der  Bundesrat  die  im  beigelegten 
Memorandum  enthaltenen  Erwägungen  in  Betracht  ziehe, 
dürfte  er  sich  veranlalst  sehen,  von  seinem  Entscheid  zurück- 
zukommen. 

Das  Prinettis  Note  beigefügte  Memorandum,  datiert  Rom, 
9.  April  1902,  betonte,  seit  beinahe  drei  Jahren  betreibe  ein  in  Genf 
erscheinendes  schweizerisches  Anarchistenblatt,  der  »R^veilc, 
dessen  Zweck  das  Verbrechen  und  dessen  Hilfsmittel  die  Ver- 
herrlichung des  Verbrechens,  in  Verbindung  mit  der  Beschim- 
pfung des  italienischen  Königshauses,  sei,  ungestraft  sein  imheil- 
voUes  Handwerk.  Die  italienische  Gesandtschaft,  die  solchen 
Ausschreitungen  nicht  gleichgültig  zusehen  durfte,  habe  unab- 
lässig und  auf  die  freundschaftlichste  Weise  den  Bundesrat  auf 
dieses  Blatt  aufmerksam  gemacht.  Die  Gesandtschaft  sei  etwas 
überrascht  gewesen,  unterm  25.  Februar,  20  Tage  nach  ihrem 
mündlichen  Vorgehen,  eine  amtliche  Note  zu  erhalten,  die 
sich  als  Antwort  auf  eine  Note  der  Gesandtschaft  bezeichnete, 
welche  gar  nie  existiert  habe.  Der  Bundesrat  erklärte  darin, 
er  könne  gegen  die  für  den  Artikel  im  »Rdveilc  verantwort- 
lichen Personen  nur  auf  Grund  des  Paragraphen  42  des  Bundes- 
strafrechts vom  4.  Februar  1853  und  unter  dem  Vorbehalt  der 
Gegenseitigkeit  eine  Strafverfolgung  einleiten.  Was  die  Gegen- 
seitigkeit anbelange,  so  habe  der  Bundesrat  von  vorneherein 
gewufst,  dals  ihm  das  italienische  Strafgesetz  diese  zusicherte. 
Der  Bundesrat  habe  somit  einen  Standpunkt  eingenommen, 
den  die  italienische  Gesandtschaft  nicht  teilte,  da  sie  immer 
die  Tätigkeit  des  »R^veil«  (»Risveglio«)  in  seiner  Gesamtheit 
und  nicht  irgend  einen  vereinzelten  Artikel  des  Blattes  ins 
Auge  gefalst  habe.  Es  sei  ganz  natürlich,  dals  Silvestrelli  in 
seiner  Antwort  vom  8.  März  es  ablehnte,  ein  eigentliches 
Gesuch   zu   stellen,   denn   dies  wäre  zu  sehr  im  Widerspruch 


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Neuntes  Kapitel.  Der  »Risveglio«  verursacht  einen  Konflikt  etc.  411 

gewesen  mit  seiner  bisherigen  Haltung.  Die  Protestation  des 
Bundesrates  in  seiner  Note  vom  12.  März  sei  also,  was  die 
Sache  selbst  angehe,  in  keiner  Weise  berechtigt.  Was  die 
Formfrage  betreffe,  so  erscheine  der  Wortlaut  von  Silvestrellis 
Note  erklärlich  genug  aus  dem  Grunde,  weil  der  Gesandt- 
schaft schon  lange  die  Straflosigkeit  auffallen  muTste,  welche 
die  gegen  die  Einrichtungen  des  Königreichs  gerichteten 
Angriffe  geniefsen,  ohne  dafs  der  Bundesrat  in  seinen  Mit- 
teilungen je  ein  Wort  der  Mifsbilligung  dafür  gefunden  habe. 

Am  10.  April  1902  teilte  der  Bundesrat  Silvestrelli  mit, 
er  sehe  sich  zu  seinem  Bedauern  veranlafst,  die  amtlichen  Be- 
ziehungen mit  ihm  abzubrechen. 

Bereits  mit  Note  vom  9.  April  hatte  Prinetti  Dr.  Carlin 
mitgeteilt,  die  schweizerische  Gesandtschaft  in  Rom  dürfte  sich 
in  keiner  andern  Lage  befinden  als  in  derjenigen,  in  welche 
der  Bundesrat  die  italienische  Gesandtschaft  in  Bern  versetzen 
zu  sollen  geglaubt  habe.  Er  sehe  sich  deshalb  zu  seinem  Be- 
dauern genötigt,  die  amtlichen  Beziehungen  zu  Carlin  abzu- 
brechen. Auf  diese  Note  hinweisend,  teilte  Prinetti  Carlin  am 
10.  April  mit,  dafs  die  königliche  Regierung  die  amtlichen 
Beziehungen  zu  ihm  abbrechen  müsse. 

Der  Bundesrat  hat  den  Rechtsstandpunkt  eingenommen,  um 
eine  Strafverfolgung  zu  erzielen,  müsse  die  italienische  Regie- 
rung unter  Zusicherung  der  Gegenseitigkeit  einen  Strafantrag 
auf  Grund  von  Artikel  42  des  Bundesstrafrechts  stellen,  wo- 
nach die  öffentliche  Beschimpfung  eines  fremden  Volkes  oder 
seines  Souveräns  oder  einer  fremden  Regierung  mit  einer 
Geldbufse  bis  zu  2000  Pres.,  womit  in  schweren  Fällen  Ge- 
fängnis bis  zu  sechs  Monaten  verbunden  werden  kann,  bestraft 
wird.  Dieses  Ziel,  die  Bestrafung  des  »Risveglio«,  würde  die 
italienische  Regierung,  hätte  sie  einen  Strafantrag  gestellt, 
schwerlich  erreicht  haben.  Keiner  der  drei  im  Gesetz  be- 
zeichneten Fälle  traf  in  concreto  zu.  Italienischer  Souverän 
im  Sinne  des  Bundesstrafrechts  ist  Viktor  Emanuel  III.  Nicht 
den  letzteren,  sondern  das  Andenken  des  vom  Anarchisten 
Bresci  ermordeten  Königs  Humbert  hat  der  oben  erwähnte 
Artikel  des  »Risveglio«  beleidigt.  Das  Andenken  toter  Sou- 
veräne aber  schützt  Artikel  42  des  Bundesstrafrechts  nicht. 
Auch  das  Strafgesetzbuch  des  Kantons  Genf,  wo  der  »Risveglio« 
erscheint,   enthält  keine  Vorschrift  über  die  Beschimpfung  des 


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412    Dritter  Teil.    Die  italienischen  Anarchisten  in  der  Schweiz. 

Andenkens  Verstorbener.  Eine  gerichtliche  Verurteilung  des 
»Risveglioc  wegen  des  in  der  Nummer  vom  18.  Januar  1902 
enthaltenen  Artikels  hätte  daher  die  italienische  Regierung  in 
casu  voraussichtlich  weder  nach  eidgenössischem,  noch  nach 
kantonalem  Recht  erreichen  können.  Unanwendbar  für  den 
Fall  waren  aber  die  Artikel  4  und  5  der  Novelle  zum  Bundes- 
strafrecht vom  12.  April  1894. 

Der  Nationalrat  und  Ständerat  billigten  einstimmig  die 
Haltung  des  Bundesrates  in  der  Angelegenheit.  Der  Bericht 
der  nationalrätlichen  Kommission  vom  22.  April  1902  betonte 
u.  a.,  die  schweizerischen  Behörden  und  das  Schweizervolk 
beklagen  und  verurteilen  die  Exzesse  der  anarchistischen  Presse 
und  seien  keineswegs  gewillt,  die  Ruhe  und  den  Frieden  im 
Lande  und  die  guten  Beziehungen  der  Schweiz  zu  den  aus- 
wärtigen Staaten  durch  Aufwiegler  ungestraft  stören  zu 
lassen  ^). 

Zum  Schluls  ist  noch  das  Verhalten  des  »Risveglio«  und 
der  italienischen  Anarchisten  während  des  Konfliktes  zu  be- 
rühren. Nachdem  durch  eine  Notiz  der  Lausanner  »Revuec 
vom  18.  März  1902  die  Presse  Kenntnis  von  den  diplo- 
matischen Differenzen  zwischen  der  schweizerischen  und  italie- 
nischen Regierung  erlangt  hatte,  druckte  der  »R^veil«  vom 
29.  März  1902  die  im  »Risveglioc  vom  19.  Januar  1902  ent- 
haltene Stelle  nach.  Luigi  Bertoni  bemerkte  in  dem  be- 
treffenden Artikel,  die  vom  Haus  Savoyen  begangenen  ver- 
schiedenen Verbrechen  seien  zusammengestellt  in  einer  Bro- 
schüre, welche  die  republikanische  italienische  Partei  ver- 
öffentlicht habe.  Wenn  Italien  die  Verfolgung  des  »Risveglio« 
verlange,  sei  es  sicher,  dafs  der  Bundesrat  sie  anordnen  werde. 

»Nous  aurons  alors,c  bemerkte  Bertoni,   »ä  remuer  toute 

la  boue   et  le  sang  du   r^gne  d 'Umberto Mais  M.  Sil- 

vestrelli  est  un  commandeur  et  les  chefs  de  la  bände  qui  ont 
mis  ä  sac  Tltalie  sont  commandeurs  comme  lui.  Sa  solidarite 
avec  les  autres  ne  nous  ^tonne  nullement.  Le  peuple  italien, 
pour  d^signer  un  homme  de  toute  honn€tet^,  Tappelle  com- 
mandeur. D^jä,  pour  les  simples  Chevaliers  de  la  croix  d'Italie, 
on  disait  que  si  autrefois  on  attachait  les  voleurs  aux  croix, 
aujourd'hui  on  attachait  les  croix  aux  voleurs.« 


•)  «Bundesblattc  1902,  IL,  S.  965. 

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Neuntes  Kapitel.  Der  »Risveglio*  verursacht  einen  Konflikt  etc.  413 

Die  Nummer  des  »Risveglio«  vom  29.  März  1902  schrieb, 
zum  Attentat  gegen  Humbert  habe  das  Blatt  bemerkt,  die 
Regierung  Umbertos  hätte  sich  charakterisiert  durch  Hunger, 
Betrügereien  und  Erschiefsungen.  Der  Zwischenfall  werde 
die  Sympathie  aller  italienischen  Revolutionäre  finden.  Am 
26.  April  1902  äulserte  sich  der  »Risveglio« ,  welches  die 
diplomatischen  Folgen  des  Zwischenfalles  seien,  wisse  man 
nicht;  auf  alle  Fälle  werde  der  »Risveglio«  seine  Arbeit  un- 
unterbrochen fortsetzen. 

Um  den  Konflikt  mit  Italien  für  die  anarchistische  Propa- 
ganda zu  fruktifizieren,  hatte  Bertoni  auf  Samstag,  14.  April 
1902,  eine  öffentliche  Versammlung  im  grofsen  Saale  des 
»Tivoli«  am  Montenonplatz  in  Lausanne  einberufen  zur  Be- 
sprechimg des  Generalstreiks.  Auf  Gesuch  der  Bundesbehörden 
beschlols  die  Regierung  des  Kantons  Waadt,  die  Versammlung 
zu  untersagen.  Es  wurde  Bertoni  eröffnet,  es  sei  ihm  nicht 
gestattet  zu  sprechen.  Der  Bahnhof  Lausanne  wurde  bewacht, 
40  Polizisten  hatten  auf  dem  Montenonplatz  Stellung  genommen. 
Trotz  des  ihm  zugestellten  Verbotes  versuchte  Bertoni  die 
angekündigte  Rede  zu  halten.  Er  verliefs  den  Genfer  Zug 
in  Renens  und  begab  sich  von  hier  nach  Lausanne.  Er  be- 
gann im  kleinen  Saal  des  »Tivoli«  vor  einer  Versammlung 
von  etwa  50  Personen,  gröfstenteils  Italienern,  zu  sprechen 
und  liefs  sich  hierin  nicht  beirren,  als  ihm  der  Wirt  des 
»Tivoli«  erklären  liefs,  dafs  er  nicht  befugt  sei,  zu  reden. 
Bertoni  schwieg  einen  Augenblick,  fuhr  aber  sogleich  fort. 
Nun  schritt  der  Dienstchef  des  Polizeidepartements  auf  Bertoni 
zu  und  erklärte  ihm,  er  müsse  ihn  wegen  Zuwiderhandlung 
gegen  das  Verbot  der  Behörde  verhaften.  Bertoni  wurde 
nach  dem  Ev^ch^-Gefängnis  übergeführt,  verhört  und  wieder 
in  Freiheit  gesetzt.     Weitere  Folgen  hatte  der  Fall  nicht. 

Dank  den  guten  Diensten  der  deutschen  Reichsregierung 
wurde  der  Konflikt  zwischen  der  Schweiz  imd  Italien  am 
22.  Juli  1902  beseitigt.  Die  Verständigung  erfolgte  in  der 
Weise,  dafs  Italien  seinen  Gesandten  in  Bern,  Silvestrelli ,  die 
Schweiz  den  ihrigen  in  Rom,  Dr.  Carlin,  abberief*). 


•)  «Bundesblatt*  1902,  IV.,  S.  137. 


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414    Dritter  Teil.    Die  italienischen  Anarchisten  in  der  Schweiz. 

Zehntes  Kapitel. 

Ausweisungen  von  italienischen  Anarchisten  von  1898  bis 
September  1902. 

Lucchenis  Verbrechen  hatte  eine  kräftige  Reaktion  gegen 
die  italienischen  Anarchisten  zur  Folge.  Die  Kantone  wurden 
vom  Bundesrat  eingeladen,  die  in  ihrem  Gebiete  sich  auf- 
haltenden Anarchisten  genau  zu  tiberwachen  imd  dem  Bundes- 
rat allfällige  Gesetzesübertretungen,  insbesondere  solche,  welche 
sich  auf  Übertretung  des  Bundesgesetzes  vom  12.  April  1894 
(Verbrechen  gegen  die  öffentliche  Sicherheit)  beziehen,  zur 
Kenntnis  zu  bringen.  Am  23.  September  1898  wies  der  Bundes- 
rat 36  Italiener  aus^). 

Die  Ausgewiesenen  hatten  sich  an  der  anarchistischen 
Propaganda  beteiligt  oder  waren  sonst  bekannt  als  gefährliche 
Anarchisten.  Darunter  befanden  sich  solche,  welche  sich  der 
Verherrlichung  anarchistischer  Attentate  schuldig  gemacht  oder 
Vorstrafen  erlitten  hatten  oder  falsche  Ausweisschriften  führten. 
Verschiedene  waren  ihrer  anarchistischen  Tätigkeit  wegen  aus 
Frankreich  oder  aus  einzelnen  schweizerischen  Kantonen  aus- 
gewiesen worden. 

Bereits  am  27.  September  1898  verfügte  der  Bundesrat  die 
Ausweisung  von  weiteren  sechs  Italienern*). 

Am  4.,  7.,  11.  und  21.  Oktober  wurden  abermals  20 
Italiener  ausgewiesen  3).  Am  13.,  15.  und  18.  November  1898 
erfolgte  die  Ausweisung  weiterer  16  Italiener*).  Fernere  sechs 
wurden  am  25.  November  und  5.  und  30.  Dezember  1898  aus- 
gewiesen s).  Wieder  zwei  Italiener  folgten  am  14.  Februar 
1899  6). 

Gemäfs  Verfügung  des  Bundesrates  vom  19.  Juli  1898 
wurde  den  im  Kanton  Tessin  wohnenden  Führern  der  italie- 
nischen Flüchtlinge  eröffnet,  dafs  der  Bundesrat  die  Befehdung 
eines  Nachbarstaates  durch  politische  Flüchtlinge  mittelst  der 


')  Siehe  Beilage  V,  Bundesratsbeschlufs  vom  23.  Sept.  1898. 
*)  Siehe  Beilage  V,  Bundesratsbeschlufs  vom  27.  Sept.  1898. 
3)  Siehe  Beilage  V  unter  den  betr.  Bundesratsbeschlüssen. 
^)  Siehe  Beilage  V  unter  den  betr.  Bundesratsbeschlüssen. 
5)  Siehe  Beilage  V  unter  den  betr.  Bundesratsbeschlüssen. 
*)  Siehe  Beilage  V  unter  dem  betr.  Bundesratsbeschlufs. 


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Zehntes  Kapitel.  Ausweisungen  ital.  Anarchisten  v.  1898—1902.  415 

in  der  Schweiz  erscheinenden  Presse  nicht  dulde,  und  dals, 
sofern  sich  die  Angriffe  und  Ausfälle  in  dieser  Presse  gegen 
den  König,  die  Regierung  und  die  verfassungsmäfsigen  Zu. 
stände  Italiens  wiederholen  sollten,  Ausweisungen  erfolgen 
würden.  Trotz  dieser  Mahnung  hat  die  in  Lugano  er- 
. scheinende  Zeitung  »II  Socialista«  (Nr.  64  und  71)  Artikel 
veröffentlicht,  worin  das  italienische  Königshaus,  die  Regie- 
rung und  die  öffentlichen  Zustände  Italiens  beschimpft  wurden. 
Für  diese  Prefserzeugnisse  war  Mario  Alberto  Tedeschi  in 
Lugano  als  Verfasser  und  Mitredakteur  des  »Socialista«  ver- 
antwortlich. Am  3.  März  1899  ordnete  der  Bundesrat  die  Aus- 
weisimg Tedeschis  an. 

In  einem  in  italienischer  Sprache  verfafsten  und  ver- 
breiteten und  tiberdies  in  Nr.  76  des  Luganeser  »Socialista« 
vom  4.  März  mit  der  Unterschrift  der  »Commissione  esecutiva 
deir  Unione.  socialista  di  lingua  italiana  in  Isvizzera«  ab- 
gedruckten Aufruf  wurde  die  italienische  Regienmg  wegen 
der  von  ihr  dem  Parlament  vorgelegten  neuen  Gesetze  heftig 
angegriffen;  die  in  der  Schweiz  wohnenden  italienischen  An- 
gehörigen wurden  in  leidenschaftlicher  Weise  aufgefordert, 
Stellung  zu  nehmen  und  zu  handeln. 

Von  dem  Manifest  erhielten  auch  die  Italiener  Jotti,  Ciacchi 
und  Speroni,  Mitglieder  der  »Commissione  esecutiva  deir  Unione 
socialista  di  lingua  italiana  in  Isvizzera«  in  Zürich  eine  Reihe 
von  Exemplaren. 

Das  Manifest  hatte  den  Zweck,  eine  Bewegung  der  in  der 
Schweiz  wohnenden  Italiener  gegen  die  Regierung  Italiens 
hervorzurufen.  Die  Kundgebung  bildete  damals  keine  ver- 
einzelte Erscheinung,  vielmehr  agitierten  die  in  die  Schweiz 
gekommenen  Flüchtlinge  von  dem  Momente  an,  da  die  Mai- 
länder Unruhen  ausbrachen,  gegen  Italien.  Besonders  die 
»Italia  Nuova«  und  der  »Socialista«  in  Lugano  hetzten  die 
Italiener  gegen  ihre  heimatliche  Regierung  auf  und  suchten 
sie  zum  Handeln  zu  veranlassen.  Der  Bundesrat  sah  sich  ver- 
anlafst,  den  Vertretern  dieser  italienischen  Zeitungen  Ver- 
warnungen zukommen  zu  lassen.  Was  war  die  Antwort  der 
Redakteure  ?  Sie  richteten  ein  unverschämtes  offenes  Schreiben 
an  den  Bundespräsidenten,  worin  sie  ihm  vorwarfen,  er  sei 
durch  die  italienische  Regierung  zum  Nachgeben  veranlafst 
worden.      Auch   aufserhalb  der  Schweiz   gebe  es    noch  freie 

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416    Dritter  Teil.    Die  italienischen  Anarchisten  in  der  Schweiz. 

Länder  etc.  Die  Verwarnungen  des  Bundesrates  blieben  folg- 
lich ohne  Eindruck.  Sowohl  die  »Italia  Nuova«  als  der  »Socia- 
lista«  setzten  die  Aufreizungen  gegen  die  italienische  Regierung 
fort.     Der  »Socialista«  schrieb  z.  B. : 

»Also,  sagen  wir,  von  diesem  nicht  königlichen  Boden 
aus  mufs  die  Monarchie  gestürzt  werden,  die  bei  dem  Mili- 
tarismus und  bei  den  Resten  des  italienischen  Feudalismus  ihre 
Stütze  sucht,  die  ihren  Ministern  eine  antifreiheitliche  Politik, 
ein  ungerechtes,  ruinöses  Steuersystem  aufzwingt.  Uns  Sozia- 
listen, die  wir  als  solche  schon  auch  feurige  Republikaner  sind, 
mag  es  gestattet  sein,  auf  republikanischem  Boden  diesen  Heer- 
ruf auszustofsen,  der  früher  oder  später  durch  die  Gefilde 
Italiens  triumphierend  erschallen  wird:  ,Nieder  mit  der  Mon- 
archie!^« 

Wegen  dieser  Affäre  wurden  nachstehende  in  Zürich 
wohnhafte  Italiener  gemäls  Bundesratsbeschlufs  yom  7.  März 
1899  ausgewiesen:  Ettore  Jotti,  geboren  1878,  von  Reggio- 
Emilia,  Modellschreiner,  in  Örlikon;  Eugen  Ciacchi,  geboren 
1868,  von  Florenz,  Journalist,  in  Zürich;  Francesco  Speroni, 
geboren  1852,  von  Tradate  (Mailand),  Gipser,  in  Zürich. 

Gegen  die  Ausweisung  von  Jotti,  Ciacchi  und  Speroni 
hatte  Professor  Dr.  Zürcher  (Zürich)  an  die  Bimdesversamm- 
lung  rekurriert,  damit  diese  die  Malsnahme  aufhebe.  Nach 
den  Angaben,  die  Bundesrat  Brenner,  Chef  des  Justiz-  und 
PoHzeidepartements ,  in  der  Nationalratssitzung  vom  19.  De- 
zember 1899  machte,  hat  Jotti  im  Mai  1898  den  Italienerzug 
mitgemacht.  Er  befand  sich  unter  den  Italienern,  die  nach 
Lugano  und  Chiasso  zogen,  und  führte  sich  im  Tessin  derart 
auf,  dafs  er  verhaftet  werden  mufste.  Ciacchi  war  im  Jahre 
1891  wegen  Anstiftung  zu  Verbrechen  verurteilt  worden. 
1898  wurde  er  ferner  zu  fünf  Jahren  Zuchthaus  verurteilt 
wegen  Anstiftung  von  Unruhen  in  Florenz.  Als  Ciacchi 
flüchtig  in  Genf  eintraf,  verweigerte  ihm  die  Genfer  Behörde 
den  Aufenthalt,  da  er  keine  Ausweispapiere  besafs.  Er  begab 
sich  nach  Zürich.  Die  Zürcher  Polizei  wollte  ihm  den  Aufent- 
halt nicht  gestatten.  Gewisse  einflufsreiche  Persönlichkeilen 
wufsten  aber  die  Zürcher  Kantonsbehörde  zu  bestimmen,  dafs 
ihm  der  Aufenthalt  in  der  Stadt  Zürich  bewUligt  wurde.  Im 
Oktober  1898,  als  diie  Behörden  infolge  des  Verbrechens 
Lucchenis  ein  wachsames  Auge  auf  die  Italiener  zu  richten 


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Zehntes  Kapitel.  Ausweisungen  ital.  Anarchisten  v.  1889—1902.  417 

begannen,  beantragte  die  Polizeidirektion  des  Kantons  Zürich 
bei  der  Bundesbehörde  die  Ausweisung  von  Jotti  und  Ciacchi 
wegen  anarchistischer  Propaganda.  Das  eidgenössische  Justiz- 
und  Polizeidepartement  hielt  dafür,  der  Umstand,  dafs  Ciacchi 
zuweilen  anarchistische  Zeitungen  verbreitete  oder  mit  An- 
archisten verkehrte,  erscheine  nicht  genügend  für  die  Aus- 
weisung. Dergestalt  blieb  Ciacchi  in  Zürich  einstweilen  un- 
geschoren. Speroni  hielt  in  Zürich  eine  heftige  Rede.  Als  er 
verhaftet  wurde,  fand  man  auf  ihm  ein  anarchistisches  Mani- 
fest, welches  die  Wiederaufnahme  der  Revolution  in  Mailand 
mit  den  Worten  empfahl: 

»An  das  Volk!  Die  Ereignisse  im  verflossenen  Mai  in 
Italien  haben  uns  gezeigt,  dafs  in  der  arbeitenden  Masse  der 
glühende  Wunsch  nach  einem  Umsturz  der  gegenwärtigen 
Regierung  lebt,  dafs  diese  Masse  reif  ist  für  die  Revolution, 
dafs  aber  jeder  dahingehende  Versuch  erfolglos  bleibt,  jedes 
Opfer  vergeblich  gebracht  wird,  weil  es  an  der  nötigen  Vor- 
bereitung, an  Kampf-  und  Widerstandsmitteln  fehlt  .... 
Wollen  wir  triumphieren,  so  müssen  wir  anders  vorgehen,  als 
wir  bis  jetzt  vorgegangen  sind  ....  Hätten  sie  vor  allem 
damit  den  Anfang  gemacht,  mitten  in  der  Nacht  an  allen 
Ecken  der  Stadt,  auch  unter  ihren  eigenen  elenden  Hütten, 
ja  mit  der  eigenen  Wohnung  beginnend,  eine  Menge  von 
Feuersbrünsten  anzulegen,  so  wären  die  Truppen  gezwungen 
gewesen,  überall  hinzueilen,  um  die  Flammen  zu  löschen  und 
hätten  dergestalt  die  Stadt  ohne  Verteidigung  lassen  müssen; 
während  sie  mit  den  Löscharbeiten  beschäftigt  gewesen,  hätte 
das  Volk  freie  Hand  gehabt,  die  Waffenniederlagen  zu  stürmen, 
sich  der  öffentlichen  Gebäude  zu  bemächtigen,  über  die  Be- 
hörden Gericht  walten  zu  lassen,  die  Häuser  der  Reichen  zu 
plündern,  die  Werkstätten  zu  besetzen,  die  Telegraphen-  und 
Telephonverbindungen  zu  unterbrechen,  mit  einem  Wort  ein 
rücksichtsloses  Schreckens-  und  Zerstörungswerk  zu  ver- 
richten.« 

Das  Manifest  war  im  Bahnhofe  zu  Zürich  angeschlagen 
worden.  Später  kam  es  in  grofsen  Ballen  aus  dem  Ausland 
in  die  Schweiz,  um  mittelst  Deckadressen  und  richtigen  Adressen 
unter  möglichst  vielen  italienischen  Arbeitern  in  der  Schweiz 
verbreitet  zu  werden.  Anarchisten,  welche  früher  in  Zürich 
wohnten  und  sich  dann  nach  England  und  Frankreich  flüchteten, 

Langhard,  Die  anarchistische  Bewegung  in  der  Schweiz.  27    C^OOoIp 

igi  ize      y  g 


418    Dritter  Teil.    Die  italienischen  Anarchisten  in  der  Schweiz. 

waren  die  Urheber  des  Manifests.  Domenico  Zavattero,  ein 
aus  der  Schweiz  ausgewiesener  italienischer  Anarchist,  hatte 
es  in  England  entworfen ;  in  der  Druckerei  des  »P^re  Peinard  c 
in  Paris,  eines  Anarchistenblattes'),  ward  es  gedruckt  und 
fand  von  da  den  Weg  zu  den  italienischen  Anarchisten  in  der 
Schweiz.  Das  Manifest  bewies,  dafs  Speroni,  der  sich  als 
Sozialist  ausgab,  mit  Anarchisten  verkehrte. 

Der  Nationalrat  und  der  Ständerat  wiesen  den  Rekurs 
mit  grofser  Mehrheit  ab,  da  Rekurse  gegen  Fremden- 
ausweisungen, die  der  Bundesrat  zur  Wahrung  der  inneren 
und  äufseren  Sicherheit  verfügt  hat,  bundesrechtlich  unzu- 
lässig sind^). 

Ausweisungen  wurden  ferner  verhängt  am  14.  April, 
18.  Mai  1899,  19.  und  26.  Januar  1900,  25./28.  September  1900, 
9.  April  19023). 


Elftes  Kapitel. 

Der  Dynamitattentäter  Machetto^. 

In  der  Nacht  vom  22.  auf  den  23.  Dezember  1902,  um 
1  Uhr,  wurde  die  Stadt  Genf  durch  eine  gewaltige  Detonation 
erschreckt,  die  sich  in  der  Altstadt  vor  dem  Hauptportale  der 
St.  Peterskirche  ereignete.  Eine  grofse  Panik  ergriff  die  Ein- 
wohner der  nächsten  Häuser  und  Strafsen :  notdürftig  bekleidet 
traten  die  Leute  in  die  stockfinstere  Nacht  hinaus.  Die  Ex- 
plosion wurde  durch  Sprengstoff  von  der  Art,  wie  er  zu 
Kriegszwecken  Verwendung  findet,  verursacht.  Die  Spreng- 
masse von  etwa  600  Gramm  war  an  der  äufseren  Seite  des  Kirchen- 
portals an  Zapfen  aufgehängt  worden;  der  Täter  hatte  die 
Zapfen  in  die  von  ihm  mit  einem  Brustbohrer  im  Portal  er- 
zeugten Löcher  gesteckt.  Die  Gewalt  des  Schlages  gegen 
die  Türe  war  so  grofs,  dafs  eine  zum  Schlief swerk  gehörende. 


0  Siehe  Näheres  über  »P^re  Peinard«  bei  Felix  Dubois,  Le 
P^ril  anarchiste,  S.  116  ff. 

*)  Siehe  das  amtliche  stenographische  Bulletin  über  die  Natio- 
nalratssitzung vom  18.  und  19.  Dezember  1899. 

3)  Siehe  Anhang  III  unter  den  betreffenden  Bundesrats- 
beschlüssen. 

4)  Siehe  »Neue  Zürcher  Zeitung«  vom  9.  u.  10.  April  1903. 

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Elftes  Kapitel.    Der  Dynamitattentäter  Machetto.  419 

auf  der  Innenseite  vertikale  dicke  Eisenstange  glatt  abgebrochen 
wurde.  Die  Wirkung  des  Sprengschusses  war  indessen  ver- 
hältnismäfsig  unbedeutend:  Portal  und  Schlielswerk  wurden 
beschädigt  und  319  Fensterscheiben  an  den  Häusern  der  Um- 
gebung zertrtimmert.  Die  Sachverständigen  erklärten,  die  Ver- 
heerung würde  furchtbar  gewesen  sein,  wenn  die  Sprengstoff- 
ladung, statt  frei  schwebend,  mit  irgend  einem  Stoff  bedeckt 
am  Boden  zur  Explosion  gebracht  worden  wäre. 

Das  Ereignis  fiel  in  eine  Zeit  grofser  politischer  Erregung. 
Noch  stand  Genf  imter  dem  Eindrucke  des  anarchistischen 
Generalstreiks.  Unmittelbar  vorher  hatte  die  Bundesversamm- 
lung ein  Gesuch  um  Amnestierung  der  kriegsgerichtlich  ver- 
urteilten Militärpflichtigen,  die  während  des  Streiks  dem 
Militäraufgebot  den  Gehorsam  versagt  hatten,  verweigert. 
Die  Genfer  Arbeiterschaft,  auf  welche  der  Anarchismus  durch 
seine  den  Gewerkschaftsorganisationen  beigetretenen  Bekenner 
eine  bedeutende  Einwirkung  ausübt,  wie  der  Generalstreik 
deutlich  bewies,  zeigte  sich  unwillig  über  die  Ablehnung  der 
Amnestiepetition  und  die  Verurteilung  von  Bertoni,  Stein- 
egger  und  Croisier. 

Da  eine  Übertretung  des  eidgenössischen  Anarchisten- 
bezw.  Sprengstoff gesetzes  von  1894  vorlag,  richtete  Bundes- 
anwalt Kronauer  an  den  Untersuchungsrichter  der  französi- 
schen Schweiz ,  Bomand ,  *das  Begehren  um  Eröffnung  einer 
bundesstrafrechtlichen  Untersuchung  gegen  den  Urheber  des 
Attentats. 

Der  Urheber  verriet  sich  am  Morgen  nach  der  Tat  selbst 
durch  Absendung  einer  mit  ■»  L'  homme «  unterzeichneten 
Korrespondenzkarte  an  die  Genfer  Polizeibehörde,  worin  er 
der  Tat  sich  rühmte.  Die  Genfer  Polizei  erinnerte  sich,  dals 
ein  am  31.  Oktober  1899  wegen  Vagabundierens  aus  Genf 
ausgewiesener  Italiener,  Carlo  Machetto  mit  Namen,  sich 
»L'homme«,  Gilbert  etc.  nannte.  Verhaftsbefehle  nebst  Signale- 
ments und  Photographieen  wurden  an  die  schweizerischen  und 
ausländischen  Polizeibehörden  geschickt ;  am  29.  Dezember  be- 
reits fiel  Machetto  in  St.  Blaise  bei  Neuenburg  in  die  Hände 
der  Polizei.  Er  befand  sich  in  Gesellschaft  zweier  anderen 
subsistenzlosen  Italiener,  mit  denen  er  vor  der  Festnahme 
über  die  Genfer  Explosion  gesprochen  und  diese  als  Antwort 
auf  die  Verwerfung  des  Amnestiegesuchs  bezeichnet  hatte. 

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420    Dritter  Teil.    Die  italienischen  Anarchisten  in  der  Schweiz. 

Machetto  gestand  das  Attentat  sogleich  und  ergänzte  das 
Geständnis  durch  die  Angabe,  dafs  er  seit  einiger  Zeit  an 
verschiedenen  Orten  der  Schweiz  in  Munitionsdepots  und 
andere  Gebäude  eingebrochen  sei,  aus  denen  er  Schiefsbaum- 
wolle und  andere  Sprengstoffe  entwendet  habe.  Er  prahlte, 
jede  Geldkasse  verstehe  er  zu  öffnen,  möge  sie  konstruiert  sein 
wie  sie  wolle.  Er  bekannte  ferner  die  Begehung  von  Dieb- 
stählen in  Genf,  Savoyen,  Antwerpen. 

Machetto  hatte  sich,  wie  die  Untersuchung  ergab,  in  der 
Tat  in  drei  Fällen  in  der  Schweiz  durch  Einbruch  Sprengstoff 
verschafft.  Im  April  1902  entwendete  er  aus  dem  Schuppen 
der  Ziegelei  Pillichod  in  Yverdon  (Kanton  Waadt)  drei  Pakete 
Westphalit  ä  1  kg  mit  120  Sprengkapseln  und  einigen  Rollen 
Zündschnur.  Diese  Gegenstände  versteckte  er  teils  unter  einer 
Brücke  in  der  Nähe  des  Tatortes,  teils  verwendete  er  sie  zur 
Sprengung  eines  Geldschrankes  in  Rolle  (Kanton  Waadt). 
Ferner  eignete  er  sich  aus  dem  eidgenössischen  Munitionsdepots 
im  Quellhölzli  bei  Aarau  sechs  und  aus  demjenigen  bei  Moudon 
(Kanton  Waadt)  vier  Büchsen  Schiefsbaumwolle  an,  die  er 
teils  in  einem  Walde  bei  Bern,  teils  in  Moudon  vergrub,  teils 
für  das  Attentat  in  Genf  verwendete. 

Das  letztere  Verbrechen  scheint  in  Zusammenhang  zu 
stehen  mit  einem  Versuche,  den  Machetto  zugestandenermafsen 
nur  etwa  zehn  Minuten  vor  der  Explosion  machte ,  in  das  Haus 
des  Staatsratspräsidenten  Fazy  in  Genf  einzudringen.  Er 
bohrte  mit  einem  Bohrer  ein  Loch  in  einen  hölzernen  Fenster- 
laden zu  ebener  Erde,  gerade  unterhalb  des  Schlafzimmers 
des  Hausherrn  und  hatte  bereits  künstlich  den  Schliefsriegel 
des  Ladens  gehoben,  als  er  von  der  erwachenden  Dienstmagd 
durch  den  Ruf:  »Au  voleur!«  verscheucht  wurde.  Machetto 
behauptete  zwar,  er  habe  nur  einen  Diebstahl  verüben  wollen 
und  nicht  gewufst,  wer  in  dem  Hause  wohne.  Diese  Angabe 
erscheint  aber  nicht  glaubwürdig,  im  Gegenteil  ist  anzunehmen, 
er  habe  sein  Dynamitattentat  gegen  die  Wohnung  des  Staats- 
präsidenten richten  wollen.  Nach  dem  Zeugnis  der  Dienst- 
magd hatte  sich  kurz  vor  der  kritischen  Nacht  eine  unbe- 
kannte Person  in  verdächtiger  Weise  bei  ihr  eingeschlichen 
und  sie  über  die  Benutzung  der  einzelnen  Räume  u.  s.  w.  aus- 
gefragt. 

Im  Verlauf   der  Untersuchung  wurde  von   den  Behörden 

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Elftes  Kapitel.    Der  Dynamitattentäter  Machetto.  421 

der  Kantone  Neuenburg  und  Waadt  mitgeteilt,  dafs  am  1./2.  Mai 
1901  im  Städtchen  Rolle  (Kanton  Waadt)  der  Geldschrank  der 
Firma  Schenk  &  Cie.  mit  Dynamit  aufgesprengt  und  daraus  eine 
grölsere  Anzahl  von  Wertpapieren  im  Betrag  von  mehr  als 
15000  Frcs.  samt  einigen  100  Pres.  Barschaft  gestohlen  worden 
sei.  Von  den  Wertpapieren  fand  man  den  gröfsten  Teil  einige 
Zeit  später  im  ummauerten  Hof  der  Arbeitshtitte  bei  der  Straf- 
anstalt Basel,  den  Rest  im  Wert  von  6000  Frcs.  hatte  ein 
im  Val-de-Ruz  wohnender  Italiener  bei  einer  Neuenburger 
Bank  deponiert,  der  sie  von  einem  Unbekannten  erworben 
haben  wollte.  Nun  stellte  sich  heraus,  dafs  dieser  Italiener  der 
Schwager  Carlo  Machettos  war.  Nach  anfänglichem  Leugnen 
gestand  Machetto  diesen  Diebstahl. 

Nach  Ansicht  des  Bundesanwalts  imd  Untersuchungs- 
richters hat  Machetto  vermutlich  am  14./15.  August  1902  ein 
Dynamitattentat  auf  einen  Exprelszug  der  Gotthardbahn  bei 
Sisikon  (Kanton  Uri)  begangen.  Damals  wurden  — bald  nachher 
fuhr  König  Viktor  Emanuel  III.  anläfslich  seiner  Rufslandsreise 
durch  den  Gotthard  —  an  beiden  Schienen  des  Bahnkörper^ 
Dynamitpatronen  derart  angebracht,  dafs  sie  beim  Passieren  des 
Zuges  mit  ungeheurem  Knall  explodierten;  der  Vierwald- 
stättersee  nebenan  wurde  erhellt.  Die  Räder  der  Lokomotive 
wurden  nicht  aus  den  Schienen  geworfen,  nur  die  Scheiben 
der  Lokomotive  gingen  in  Trümmer,  ein  Rad  ward  leicht  be- 
schädigt und  der  Schotter  des  Bahnkörpers  aufgewühlt.  Passa- 
giere und  Personal  kamen  mit  dem  Schrecken  davon;  wäre 
der  Zug  entgleist,  so  würde  er  unfehlbar  über  die  steile  Fels- 
wand in  den  tiefen  See  gestürzt  sein.  Verschiedene  Personen 
glaubten,  Machetto  in  Brunnen  und  bei  der  Tellsplatte  gesehen 
zu  haben.  Schlüssige  Beweise  für  die  Urheberschaft  dieses 
Verbrechens  fehlten,  Machetto  leugnete  hartnäckig. 

Sichere  Anhaltspunkte  über  Machettos  Verkehr  mit  An- 
archisten lielsen  sich  nicht  ermitteln.  Dagegen  stand  er  bei  dem 
Attentat  augenscheinlich  imter  dem  Einfluls  der  schon  er- 
wähnten Genfer  Vorgänge.  Bevor  er  das  Attentat  beging, 
hatte  er  sich  tagelang  in  Genf  herumgetrieben.  Die  vielfachen 
Maueranschläge,  welche  in  aufreizenden  Worten  die  Folgen 
des  Generalstreiks  schilderten  und  zu  Versanmilungen  behufs 
Protestes  gegen  die  Urteile  des  Militärgerichtes  aufforderten, 
konnten  ihm  nicht  entgehen. 


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422    Dritter  Teil.    Die  italienischen  Anarchisten  in  der  Schweiz. 

Carlo  Machetto  wurde  1867  in  Canandona  (Oberitalien)  als 
Söhn  eines  Ingenieurs  geboren  und  hat  eine  gute  Erziehung 
und  technische  Ausbildung  genossen,  die  ihn  befähigte,  in 
Frankreich,  Italien  und  in  der  Türkei  Arbeiten  an  Stralsen- 
und  Eisenbahnbauten  zu  tibernehmen.  Er  ist  neben  seiner 
Muttersprache  des  Französischen  in  Wort  und  Schrift  mächtig, 
versteht  auch  deutsch.  Witwer  seit  längerer  Zeit,  überliefs 
er  die  Sorge  für  sein  einziges  Kind  seinen  Verwandten,  und 
er  scheint,  insbesondere  nach  einer  in  der  Türkei  erlittenen 
ökonomischen  Katastrophe,  in  allen  Beziehungen  zurück- 
gekommen zu  sein.  Seit  mehreren  Jahren  trieb  er  sich  meist 
arbeitslos  umher  und  verschaffte  sich  seinen  Unterhalt  gröfsten- 
teils  durch  Diebstahl.  Zweimal  in  Strafuntersuchung,  wurde 
er  von  einem  französischen  und  einem  italienischen  Gerichte 
als  unzurechnungsfähig  freigesprochen  und  in  seine  Heimat 
spediert,  wo  man  ihn  merkwürdigerweise  wieder  laufen  liefs. 
Sein  Verhalten  im  vorliegenden  Fall  bewog  den  Untersuchungs- 
richter, ihn  einer  psychiatrischen  Expertise  zu  unterstellen,  die 
mit  tiberzeugender  Motivierung  zu  den  Schlüssen  gelangte : 

Machetto  bat  seit  1885  Zeichen  von  Geistesstörung  gezeigt. 
Seit  1897  ist  bei  ihm  ausgesprochene  Geisteskrankheit  vor- 
handen; sie  äufsert  sich  durch  Halluzinationen  und  Wahn- 
ideen, zu  welchen  Geistesschwäche  hinzugetreten  ist. 

Die  ihm  zur  Last  gelegte  Tat,  das  Attentat  auf  die  Kathe- 
drale St.  Pierre,  wurde  durch  Machetto  begangen  unter  dem 
direkten  Einflufs  dieser  Halluzinationen  und  Wahnvorstellungen. 

Diese  Art  von  Geisteskrankheit  beraubt  den,  der  davon 
ergriffen  ist,  des  Gebrauchs  seiner  Vernunft  oder  seines  freien 
Willens  und  zwar  ohne  Verschulden  von  seiner  Seite. 

Die  Sachverständigen  bezeichneten  Machetto  als  unheilbar 
und  gemeingefährlich  und  befürworteten  seine  dauernde  Unter- 
bringung in  einer  Irrenanstalt. 

Auf  Antrag  der  Bundesanwaltschaft  und  in  Anbetracht 
der  psychiatrischen  Expertise  beschlofs  die  Anklagekammer 
des  Bundesgerichts,  es  sei  von  der  Strafverfolgung  Machettos 
wegen  dessen  Unzurechnungsfähigkeit  Abstand  zu  nehmen. 
Demgemäfs  wurde  Machetto  den  Administrativbehörden  zur 
Verfügung  gestellt  in  der  Meinung ,  dafs  er  einstweilen  als 
gemeingefährlicher  Geisteskranker  in  Verwahrung  gehalten 
und  zur  Versorgung  in  einer  Anstalt  dem  Heimatsstaat  zu- 
geführt werden  solle.  ^  ^ 

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Vierter  Teil. 

Legislative  Mafsnahmen. 


Erstes  Kapitel. 

Ergänzung  des  Bundesstrafrechts  zur  Verfolgung  der  anarchisti- 
schen Verbrechen  und  Aufreizungen. 

1.    Die  Denkschrift  des  Bundesrates^). 

Das  Schweizer  Bundesstrafrecht,  aus  dem  Jahre  1853 
stammend,  bot  nur  schwache  Anhaltspunkte  zur  Bekämpfung 
des  Anarchismus.  Und  das  dem  Bundesrat  verliehene  Recht 
der  Fremdenausweisung  versagt,  sobald  Anarchisten  schweize- 
rischer Nationalität  in  Frage  stehen.  Ab  und  zu  kam  es  vor, 
dafs  schweizerische  Anarchisten  lediglich  deswegen  unbehelligt 
blieben,  weil  sie  als  Landesangehörige  nicht  ausgewiesen, 
in  Ermangelung  eidgenössischer  oder  kantonaler  Gesetzes- 
vorschriften aber  auch  nicht  bestraft  werden  konnten.  Der 
Bundesrat  hatte  sich  bereits  in  den  achtziger  Jahren  von  der 
Unzulänglichkeit  der  eidgenössischen  Strafvorschriften  tiber- 
zeugt. Im  Jahre  1890  arbeitete  das  eidgenössische  Justiz- 
departement Vorschläge  zur  Revision  des  Bundesstrafrechts 
aus.  Die  inzwischen  erfolgten  Vorarbeiten  für  ein  schweize- 
risches Strafgesetzbuch,  womit  eine  sachgemäfse  Behandlung 
der  anarchistischen  Verbrechen  gesichert  erschien,  hatten  zur 
Folge,  dafs  der  Bundesrat  die  Vorlegung  einer  Novelle  zur 
Bekämpfung  des  Anarchismus  unterliefs. 

Erst  am  18.  Dezember  1893  unterbreitete  der  Bundesrat 
der   Bundesversammlung    einen    sieben    Artikel    umfassenden 


•)  «Bundesblatt.  1893,  V.,  S.  761. 

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424  Vierter  Teil.    Legislative  Mafsnahmen. 

Gesetzentwurf  »betreffend  Verbrechen  gegen  die  öffentliche 
Sicherheit  im  Gebiete  der  Eidgenossenschaft«.  Die  Denkschrift 
des  Bundesrates  bemerkte,  die  Schandtaten  eines  Ravachol 
und  die  jüngsten  Attentate  in  Barcelona  und  Paris  bewiesen, 
dafs  der  Anarchismus  zur  Tat  schreite  und  neue  Anhänger 
gewinne.  Wenn  auch  die  Schweiz  bisher  von  Dynamit- 
attentaten verschont  blieb,  so  seien  doch  auf  schweizerischem 
Gebiet  Erscheinungen  zutage  getreten,  welche  erkennen  Hessen, 
dafs  die  anarchistische  Bewegung  auch  der  Schweiz  verderblich 
werden  könne.  Daher  erscheine  es  geboten,  mit  unerbittlicher 
Strenge  gegen  anarchistische  Umtriebe  einzuschreiten  und  das 
anarchistische  Verbrechen  mit  schweren  Strafen  zu  bedrohen. 
Gehe  die  Eidgenossenschaft  legislativ  vor,  so  sei  sie  in  der 
Lage,  schuldige  Anarchisten  der  verdienten  Strafe  zu  überliefern. 
Von  einer  strengen  Gesetzgebung  gegen  Anarchisten  dürfe 
zugleich  eine  abschreckende  Wirkung  erwartet  werden. 

Bei  anarchistischen  Verbrechen  verdiene  namentlich  die 
Aufmunterung  zu  Verbrechen  alle  Aufmerksamkeit.  Denn  so 
verwerflich  auch  die  Taten  seien,  durch  welche  der  Anarchismus 
sich  äufsere,  so  beruhe  er  doch  auf  einer  Überzeugung  und 
seine  Anhänger  gehen  methodisch,  nach  einem  festen  Systeme 
vor.  Daher  bilde  die  Propaganda,  sofern  sie  sich  nicht  auf 
die  von  der  Verwirklichung  abstehende  Theorie  beschränke, 
geradezu  die  Wurzel  des  anarchistischen  Verbrechens.  Wer 
zu  Raub,  Mord,  Brandstiftung  gnmdsätzlich  aufmuntere,  unter- 
liege, gleich  dem  Anstifter  zu  einer  bestimmten  Tat,  dem 
Strafgesetz,  gleichviel,  ob  die  Aufmunterung  und  Anleitung 
zu  einem  praktischen  Erfolge  führe  oder  nicht.  Auch  die 
Verherrlichung  anarchistischer  Taten  schliefse  unter  Umständen 
eine  verdeckte  Aufmunterung  zur  Nachahmung  in  sich.  Be- 
sonders strafbar  erscheine  die  Aufmunterung  und  Anleitung 
zu  Verbrechen,  wenn  es  in  der  Absicht  geschehe,  den  Umsturz 
des  Bestehenden  vorzubereiten. 

Geboten  seien  besondere  Bestimmungen  über  die  Her- 
stellung und  den  Verkehr  mit  Sprengstoffen  zu  Verbrechen. 
Wer  sich,  die  verbrecherische  Zweckbestimmung  kennend,  mit 
Sprengstoffen  zu  schaffen  mache,  sei  ein  Verbrecher;  denn 
er  wirke  bewufst  zum  Gelingen  eines  anarchistischen  Attentats 
mit.  Für  seine  Tätigkeit  sei  er  darum  strafrechtlich  zur  Ver- 
antwortung zu  ziehen,  selbst  wenn  er  in  den  Plan  bestimmter 


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Erstes  Kapitel.    Ergänzung  des  Bundesstrafrechts  etc.      425 

Verbrechen  nicht  eingeweiht  sei  oder  ein  solcher  überhaupt 
noch  nicht  bestehe.  Das  Strafgesetz  werde  nur  dann  eine  wirk- 
same Macht  gegen  anarchistische  Attentate  bilden,  wenn  es 
nicht  nur  den  Versuch  und  die  Vollendung  bestimmter  An- 
griffe auf  das  Menschenleben,  sondern  auch  die  Vorbereitung 
solcher  Verbrechen  im  allgemeinen  erfasse.  Bedrohe  der  Ent- 
wurf denjenigen  mit  Strafe,  der  Sprengstoffe,  deren  Gebrauch 
zu  Verbrechen  er  wisse,  jemandem  tibergebe,  an  einen  anderen 
Ort  schaffe  oder  sonst  irgendwie  mit  solchen  Sprengstoffen 
umgehe,  so  sei  dadurch  wohl  jeder  strafwürdige  Verkehr  mit 
Sprengstoffen  getroffen.  Ob  das  Sprengstoff attentat  Erfolg 
habe  oder  nicht,  sei  regelmäfsig  von  Umständen  bedingt,  die 
vom  Willen  des  Täters  unabhängig  seien.  Vom  Standpunkte 
der  Gerechtigkeit  erscheine  es  daher  geboten,  die  Strafe  nicht 
vom  Erfolg  des  Attentates  abhängig  zu  machen.  Wer  eine 
Bombe  werfe,  habe  das  Äufserste  getan,  was  die  Propaganda 
der  Tat  kennzeichne;  er  habe  daher  auch  die  schwerste  Strafe 
verwirkt. 

Die  Aufmunterung  zu  Verbrechen  werde  nicht  selten  durch 
die  Presse  oder  ähnliche  Mittel  begangen.  Wer  dabei  wissentlich 
mitwirke,  sei  zunächst  als  Teilnehmer  strafbar.  Es  sei  aber 
denkbar,  dass  jemand  wissentlich  an  der  Vervielfältigung  einer 
verbrecherischen  Schrift  mitwirke  oder  sie  verbreite,  ohne 
Teilnehmer  am  Verbrechen  im  strengen  Sinne  zu  sein. 
Für  diesen  Fall  drohe  Artikel  5  eine  besondere  Strafe  an. 
Das  System  der  stufenweisen  Verantwortlichkeit,  wonach,  wenn 
der  Täter  sich  nicht  leicht  ermitteln  lasse  oder  flüchtig  sei, 
der  Herausgeber,  in  Ermanglung  dessen  der  Verleger  und, 
wenn  auch  dieser  nicht  vor  Gericht  gezogen  werden  könne, 
der  Drucker  hafte  (Art.  69—72  des  Bundesstrafrechts  von 
1853),  dürfe,  weil  wesentlich  auf  einer  gesetzlichen  Präsumtion 
beruhe,  hier  nicht  Anwendung  finden. 

2.   Die  Beratung  im  Ständerat^). 

Der  Berichterstatter  der  Kommission,  Lienhard  (Bern), 
führte  aus,  die  freie  Meinungsäufserung ,  möge  sie  noch  so 
extrem  sein,  werde  keiner  Strafe  imterstellt,  solange  sie  nicht 
zu  gemeinen  Verbrechen   auffordere.     Das  Bundesstrafgericht, 


')  Amtliches  stenographisches  Bulletin  vom  29.  März  18^>4. 

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426  Vierter  Teil.    Legislative  Mafsnahmen. 

welches  das  neue  Gesetz  anzuwenden  habe,  biete  in  3er  ge- 
dachten Hinsicht  alle  Gewähr.  Das  Gesetz  richte  seine  Spitze 
gegen  die  Anarchisten;  allein  es  treffe  auch  jeden  anderen, 
der  seine  Vorschriften  tibertrete. 

Wirz  (Obwalden)  bemerkte,  der  gesunde  Sinn  des  Schweizer- 
volkes verlange  ein  energisches  Vorgehen  gegen  die  Anar- 
chisten, die  ihre  Attentate  viel  weniger  gegen  die  Repräsen- 
tanten einer  despotischen  Gewalt  als  gegen  die  Institutionen 
freier  Völker  richten.  Darum  müsse  die  Gesetzgebung  der 
freien  Völker  gegenüber  diesen  geschworenen  Feinden  der 
Gesellschaft  die  höchsten  Güter  mit  aller  Energie  zu  schirmen 
suchen.  Alle  halben  Mafsregeln  ermutigen  nur  den  Fanatismus, 
welcher  der  Zivilisation  und  der  Freiheit,  überhaupt  den  höchsten 
Idealen  des  Menschengeschlechtes  den  Untergang  geschworen 
habe.  Zwischen  der  schweizerischen  Volksfreiheit  und  dem 
feigen  Mord,  zwischen  Teil  und  Parricida  gebe  es  nie  und 
nimmer  Kompromisse.  Es  handle  sich  um  eine  Verteidigung 
der  Gesellschaft  gegenüber  Menschen,  welche  zum  grimmigsten 
Kampfe  gegen  alles  aufreizen,  was  den  Menschenherzen  heilig 
sei,  den  infernalen  Gewalten  des  Hasses  und  der  Blutgier  sich 
verschrieben.  Weil  die  Sonne  der  Völkerfreiheit  zuerst  auf- 
ging über  dem  schweizerischen  Hochgebirge,  solle  nie  und 
nirgends  die  rote  Flamme  des  Anarchismus  diesen  Hochaltar 
der  Freiheit  schänden. 

Ruffy,  Chef  des  eidgenössischen  Justizdepartements,  be- 
gründete die  Notwendigkeit  der  Novelle  an  Hand  der 
Mostschen  Schrift  »Revolutionäre  Kriegswissenschaft.  Ein 
Handbüchlein  zur  Anleitung  betreffend  Gebrauches  und  Her- 
stellung von  Nitroglyzerin,  Dynamit,  Schiefsbaumwolle,  Knall- 
quecksilber, Bomben,  Brandsätzen,  Giften  u.  s.  w.«  An  der 
Spitze  des  Büchleins  stehe:  »Über  die  Bedeutung,  welche  die 
modernen  Sprengstoffe  für  die  soziale  Revolution  in  Gegen- 
wart und  Zukunft  haben,  braucht  heutzutage  nichts  mehr  gesagt 
zu  werden.  Es  liegt  auf  der  Hand,  dafs  dieselben  im  nächsten 
Abschnitt  der  Weltgeschichte  den  ausschlaggebenden  Faktor 
bilden.  Nichts  ist  daher  natürlicher,  als  dafs  sich  die  Revolutio- 
näre aller  Länder  mehr  und  mehr  bemühen,  sich  solche  zu  be- 
schaffen und  die  Kunst,  sie  praktisch  anzuwenden,  zu  erlernen. . . . 
Das  beste  wäre  es  vielleicht,  wenn  alle  organisierten  Arbeiter 
der  ganzen  kultivierten  Welt   bewogen  werden  könnten,   sich 


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Erstes  Kapitel.     Ergänzung  des  Bundesstrafrechts  etc.     427 

gute  Gewehre  (von  vorher  vereinbartem  System)  und  ein  ge- 
höriges Quantum  Munition  anzuschaffen,  sich  militärisch  aus- 
zubilden und  so  förmlich  für  den  kommenden  sozialen  Krieg 
mobil  zu  machen.  Allein,  das  sind  fromme  Wünsche.  In 
Europa  ist  man  höchstens  in  der  Schweiz  in  der  Lage,  so  zu 
verfahren,  ohne  molestiert  zu  werden.  Wir  sagen  »höchstens^, 
denn  dafs  die  dortigen  Spiels-  und  Mastbürger- Regenten 
schleunigst  mit  dem  Recht  der  allgemeinen  Volksbewaffnung 
einpacken  werden,  sobald  sie  merken,  dals  die  Gewehre  für  sie 
eingeschossen  werden,  kann  man  mit  Fäustlingen  im  voraus 
greifen.«  Ruffy  sprach  die  Ansicht  aus,  wenn  auch  bisher 
auf  schweizerischem  Boden  kein  eigentliches  anarchistisches 
Verbrechen  begangen  worden  sei,  dürfe  der  Gesetzgeber  sich 
deswegen  nicht  beruhigen;  in  der  Schweiz  sei  die  anar- 
chistische Propaganda  derart,  dals  die  Behörden  die  Hände 
nicht  in  den  Schofs  legen  dürfen.  Eine  Reihe  von  Anarchisten, 
die  im  Ausland  Verbrechen  begingen,  wie  Stellmacher, 
Kammerer,  Reinsdorf,  seien  vorher  in  der  Schweiz  gewesen. 
In  der  Schweiz  habe  sich  im  Jahre  1890  der  russische  Nihilist 
Padlewski  aufgehalten,  der  im  Hotel  »Baden«  in  Paris  einen 
russischen  General  tötete  ^).  Vor  kurzem  habe  in  der  Schweiz 
Pauwels  verweilt,  der  bei  dem  Attentat  gegen  die  Madeleine- 
kirche in  Paris  umkam.  Die  Schweiz  habe  nicht  blofs  eine 
nationale,  sondern  auch  internationale  Pflicht,  gegen  die 
Anarchisten  legislative  Mafsnahmen  zu  ergreifen. 

Die  Kommission  des  Ständerates  hatte  mehrere  materielle 
und  redaktionelle  Änderungen  beantragt,  denen  der  Rat  zu- 
stimmte.    Einstimmig  nahm  der    Ständerat  die   Vorlage   an. 

3.    Die   Beratung   im   Nationalrat»). 

Der  Berichterstatter  der  Kommission,  Speiser  (Basel),  be- 
merkte, man  könne  nicht  sagen,  dafs  der  Anarchismus  die 
Schweiz  eher  verschone  als  eine  Monarchie;  denn  die  Anar- 
chisten erkennen  keine  Regierungsform  an.  Über  Dynamit- 
verbrechen und  anarchistische  Aufreizungen  fehlen  Vorschriften 


')  Der  am  9.  November  1890  von  Padlewski  mit  Revolver- 
schüssen getötete  russische  General  hiefs  Seliwerstof.  E.  Sernicoli, 
L' Anarchia  e  gli  Anarchici,  L,  S.  181. 

*)  Amtliches  stenographisches  Bulletin  vom  5.  u.  6.  April  1894. 


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428  Vierter  Teil.    Legislative  Mafsnahmen. 

in   den   Strafgesetzbüchern  der   Kantone.     Die   anarchistische 
Propaganda  bilde  eine  allgemeine  und  direkte  Landesgefahr. 

Curti  bezeichnete  es  als  einen  legitimen  Wunsch  aller,  dafs 
der  Bund  sich  gegenüber  dem  Werfen  von  Bomben,  welches 
heute  in  einem  Theater,  morgen  in  einer  Kirche,  im  Parlaments- 
saale, in  einem  Konzerthause  geschehen  könne,  mit  neuen 
strafgesetzlichen  Mitteln  waffne.  Mit  dem  Dolche,  mit  dem 
Revolver  greife  man  einen  bestimmten  Mann  an,  den  man 
hasse,  an  dem  man  Rache  nehmen  wolle ;  mit  der  Bombe  aber 
wende  man  sich  gegen  die  ersten  besten,  die  gerade  da  oder 
dort  versammelt  seien,  Männer,  Frauen,  Kinder,  Unschuldige. 
Nicht  richtig  sei  es  dagegen,  die  Aufmunterung  zu  Verbrechen 
gegen  die  Sicherheit  von  Personen  und  Sachen  in  das  Gesetz 
einzubeziehen.  Die  kantonalen  Gesetze  sorgen  ja  auf  mannig- 
fache Art  für  die  allgemeine  Sicherheit,  indem  sie  Mord,  Tot- 
schlag, Brandstiftung  etc.  mit  Strafen  bedrohen.  Unter  all- 
gemeiner Sicherheit  könne  der  eine  dies,  der  andere  jenes 
verstehen.  Noch  bedenklicher  erscheine  es,  dafs  »die  Absicht, 
Schrecken  zu  verbreiten«,  bestraft  werden  solle.  Es  frage 
sich,  ob  nicht  schon  die  Auffordenmg,  die  bestehende  Gesell- 
schaft durch  eine  soziale  Revolution  umzugestalten,  unter 
den  Begriff  subsumiert  werden  könne.  Die  Kantone  sorgten 
schon  durch  eine  ganze  Menge  von  Strafen  für  die  öffentliche 
Sicherheit.  Es  empfehle  sich  daher,  die  Art.  4  und  5  des 
Gesetzes  zu  streichen. 

Speiser  entgegnete,  der  Hauptteil  des  Gesetzes  würde 
durch  Streichung  der  beiden  Artikel  fortfallen.  Gerade  das 
Aufreizungsverbrechen  sei  in  den  kantonalen  Gesetzbüchern 
nicht  vorgesehen.  Für  die  Verfolgung  geschehener  Verbrechen 
würden  die  kantonalen  Gesetze  annähernd  ausreichen;  Vor- 
schriften dagegen  über  die  Aufreizung  zu  Verbrechen  fehlen. 
Jeanhenry  (Neuenburg)  bemerkte,  die  Artikel  4  und  5 
wenden  sich  gegen  die  Theoretiker  der  Anarchie,  die  von 
ihren  Schreibtischen  aus,  ohne  sich  selbst  irgendwie  der  Gefahr 
auszusetzen,  im  Volke  die  unglückseligen  anarchistischen 
Doktrinen  verbreiten  und  zu  individuellen  Verbrechen  hin- 
treiben, um  dergestalt  die  Theorieen  zum  Siege  zu  führen. 
Wolle  man  nicht  diese  Personen,  die  wahren  Schuldigen,  ver- 
folgen, so  solle  man  nur  vom  Gesetz  abstehen.  Die  Vorlage 
habe  man  ein  Ausnahmegesetz  genannt,  um  damit  die  Unter- 


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Erstes  Kapitel.    Ergänzung  des  Bundesstrafrechts  etc.     429 

drückung  der  Artikel  4  und  5  zu  rechtfertigen.  Allein  in  der 
Eidgenossenschaft  gebe  es  wohl  tausend  Ausnahmegesetze; 
alle  für  besondere  Gebiete  erlassenen  Spezialgesetze  weichen 
vom  gemeinen  Recht  ab;  deswegen  seien  sie  nicht  weniger 
notwendig. 

Bundesrat  Ruffy  teilte  mit,  das  eidgenössische  Justiz-  und 
Polizeidepartement  habe  bei  Anarchisten,  die  in  der  Schweiz 
verhaftet  wurden,  Drucksachen  gefunden,  die  deutlich  zeigten, 
dafs  die  Artikel  4  und  5  notwendig  seien.  Der  »Indicateur 
Anarchiste« ,  eine  anarchistische  Broschüre,  beginne  folgender- 
mafsen: 

»II  est  absolument  inutile  de  te  faire  un  ^pouvantail  de 
la  fabrication  des  produits  detonnants  ou  explosifs.  En  suivant 
scrupuleuseraent  nos  prescriptions  tu  peux  manoeuvrer  en  toute 
conscience ;  un  enfant  de  douze  ans  ferait  tout  aussi  bien 
que  toi. 

Ne  te  presse  pas;  manipule  sur  les  quantit^s  indiqu^es, 
ou  la  moiti^,  jamais  le  double.  R^p^te  plutOt  deux  fois  Toperation 
que  de  doubler  les  doses. 

Toutes  les  recettes  que  nous  te  donnons  ici  ont  6t6 
recueillies  par  nous  dans  les  ouvrages  sp^iaux,  nous  les  avons 
aussi  mises  en  pratique,  ce  qui  fait  que  nous  te  donnons  les 
rdsultats  obtenus  par  des  sp^ialistes  et  control^s  par  nos 
propres  expöriences. 

Travaille  dans  une  chambre  bien  aer^e  et  ne  laisse  pas  tes 
acides  ou  les  produits  obtenus  trop  pr^s  de  ton  lit,  ni  de 
Tendroit  oü  est  ta  nourriture. 

Tu  n'as  pas  beaucoup  d'instruments  dans  ton  petit  labo- 
ratoire,  car  tout  cela  coüte  eher  et  c'est  autant  de  pris  sur 
ta  nourriture,  celle  de  ta  compagne  et  des  petits.  Nous 
tächerons  de  t'indiquer  les  moyens  de  t'en  procurer  d'une 
fagon  dconomique. 

Ne  te  presse  pas  pour  agir,  attends  d'ßtre  instruit.  Cela 
viendra  plus  vite  que  tu  ne  le  penses,  si  tu  travailles  serieuse- 
ment. 

Un  voyage  de  mille  lieues  commence  par  un  pas,  disait 
un  sage.  Et  tu  sais,  compagnon !  .  .  .  .  II  n'y  a  que  le  premier 
pas  qui  coüte.« 

Am  Schlüsse: 

»L'avis  place  au  d^but  conseillant  de  n'employer   que  de 


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430  Vierter  Teil.    Legislative  Mafsnahmen. 

faibles  quantit^  de  produits  chimiques,  ne  concerne  qua  las 
compagnons  n'ayant  pas  Thabituda  da  la  manipulation. 

Une  besogne  importanta  ä  faire  sera  de  jeter  bas  tous  las 
edificas  qui,  ä  un  point  de  vue  quelconque,  sont  un  Symbole 
d'oppression.  Aucun  vestige  du  pass^  ne  devra  ätra  raspacte; 
il  faut  una  fois  pour  toutes  faire  table  rasa  de  toutes  les 
institutions  gouvernamentales,  juridiques,  religieuses,  administra- 
tiveSy  etc.  Qua  tous  les  monuments,  qui  pourraient  servir  de 
point  de  ralliement  ä  une  autorite  quelconque,  soient  jetes  bas 
Sans  piti^  ni  remords. 

Camarades,  bronzez  vos  coeurs,  car  il  faudra  baaucoup  de 
haine  pour  accomplir  ce  nettoyage  des  6curies  d'Augias. 
Faites  sauter  les  6glises,  les  couvents,  les  casemes,  les  prisons, 
les  pr^fectures,  les  mairies,  etc.  etc.  Brülez  toutes  las  pape- 
rasses  administratives  partout  oü  elles  se  trouvent.  Au  feu 
les  titres  de  propri^t^,  da  rentes,  d'actions,  d'obligations,  etc.! 
Au  feu  les  hypoth^ques,  les  actes  notari^s,  les  actes  de 
soci^tes,  etc. !  Au  feu  le  grand  livre  da  la  dette  publique,  caux 
des  emprunts  communaux  et  d^partementaux,  etc.!  Au  feu 
les  livres  des  banques  et  des  maisons  de  commerce,  les  billets 
ä  ordre,  ch^ques,  lettres  de  change,  etc, !  Au  feu  les  papiers 
da  Tetat  civil,  du  racrutemants,  de  Tintandance  militaire,  des 
contributions  directes  ou  indirectes,  etc.!  Au  feu  tous  ces 
papiers  malsains,  titres  d'esclavage  de  Thumanit^,  defendus 
par  des  millions  de  soldats,  de  policiers,  de  magistrats  de  toutes 
sortes!« ') 

Bundesrat  Ruffy  bemerkte,  der  »Indicataur  Anarchista« 
beweise  die  Dringlichkeit  des  Gesetzes.  Es  sei  mit  keinem 
Nachteil  verbunden,  wenn  das  Bundesstrafgericht  die  im  Gesetz 
vorgesehenen  Fälle  ohne  Geschworne  beurteile.  Die  Anarchisten 
lieben  Schwurgerichtsverhandlungen  sehr  und  namentlich  die 
Reklame,  welche  diese  ihnen  machen;   die  Schwurgerichtsver- 


')  «Llndicateur  Anarchiste«  umfafst  48  Druckseiten,  als  Druck- 
ort ist  angegeben:  Londres,  Imprimerie  international  anarchiste. 
Die  im  »Indicateur  Anarchiste«  enthaltenen  Lehren  sind  im  »Inter- 
national« erschienen,  der  im  Mai  1890  in  London  gegründet  wurde. 
Nach  Herausgabe  von  etwa  sieben  Nummern  wurde  das  Blatt, 
welches  Diebstahl,  Mord  und  Brandstiftung  predigte  und  genaue 
chemische  Anweisungen  für  Erstellung  von  Explosivstoffen  brachte, 
unterdrückt.    Siehe  F^lix  Dubois,  Le  P6ril  anarchiste,  S.  171  ff. 


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Erstes  Kapitel.    Ergänzung  des  Bundesstrafrechts  etc.     431 

handlangen  seien  sogar  ein  Propagandamittel,  auf  das  sie  zählen. 
Je  geräuschloser  die  Anarchisten  abgeurteilt  werden,  desto  wirk- 
samer gestalte  sich  die  Repression.  Ruffy  beantragte  die  Ab- 
lehnung des  von  Zschokke  gestellten  Antrages,  Fabrikation  und 
Verkauf  von  Dynamit  zu  verstaatlichen.  Der  Zweck  würde  nicht 
erreicht,  da  die  Anarchisten  das  nötige  Dynamit  auf  dem  Wege 
des  Diebstahls  beschaffen.  Der  »Revolutionäre  Katechisnlusf  von 
Most  bemerke  in  der  Beziehung :  »Und  so  ist  denn  auch  nicht 
ein  Lot  von  allem  Dynamit,  das  bisher  in  den  verschiedensten 
Ländern  praktisch  zur  Verwendung  kam,  seitens  der  Revolutio- 
näre erzeugt  worden ;  vielmehr  wurde  es  anderweitig  beschafft. 
Kaiserliche,  königliche  und  republikanische  Arsenale  haben 
herhalten  müssen.  Keine  noch  so  zahlreiche  Wächterschaft 
vermag  es  zu  verhindern,  dafs  auch  in  Zukunft  ein  Teil  des 
dort  aufgestapelten  Kulturmittels  verschwindet  oder  schon  ver- 
schwunden ist,  ehe  es  dort  unter  Verschlufs  gebracht  wird. 
Anderseits  ist  nachgerade  Dynamit  ein  so  ungemein  viel  an- 
gewendeter und  allenthalben  zu  den  mannigfaltigsten  Zwecken 
begehrter  Handelsartikel,  dafs  es  geradezu  lächerlich  ist,  zu 
glauben,  es  sei  mit  unüberwindlichen  Schwierigkeiten  verknüpft, 
diese  Ware  zu  erlangen.« 

Häberlin  sprach  sich  ebenfalls  dafür  aus,  die  Art.  4  und  5 
beizubehalten.  Diese  Bestimmungen  haben  diejenigen  Anar- 
chisten im  Auge,  die  am  meisten  schuldig,  aber  immer  schlau 
genug  seien,  die  eigene  Haut  zu  retten,  so  dafs  nur  die  von 
ihnen  Verführten  dem  Strafrichter  verfallen.  Das  seien  die 
Hauptschuldigen.  Ständige  Gerichte  seien  den  Schwurgerichten 
für  Aburteilung  anarchistischer  Verbrechen  vorzuziehen,  die 
Schwurgerichte  seien  erfahrungsgemäfs  für  politische  Einflüsse 
zugänglicher  als  ständige  Gerichtshöfe. 

Scherrer-FüUemann  (St.  Gallen)  bezeichnete  den  im  Gesetz 
enthaltenen  Ausdruck  »aufmuntern«  als  sehr  dehnbar  und 
ziemlich  neu  in  der  kriminalistischen  Terminologie.  Der  eine 
erblicke  eine  Aufmunterung  schon  in  gewissen  Tatsachen  und 
Behauptungen,  während  ein  anderer  zu  einer  Aufmunterung 
Präziseres  verlange.  Der  Ausdruck  »auffordern«  wäre  klarer 
gewesen. 

Forrer  (Winterthur)  nannte  die  Bestimmung  des  Bundes- 
strafgesetzes von  1853,  wonach  bei  Prefsdelikten  die  Verant- 
wortlichkeit eine  stufenweise  ist,  ein  »ungeheures  Privilegium 


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432  Vierter  Teil.    Legislative  Mafsnamen. 

der  Presse«.  Er  erklärte  sich  ausdrücklich  mit  der  Ab- 
schaffung des  Privilegs,  wenn  es  sich  um  gemeine  Delikte 
handle,  einverstanden. 

Das  Gesetz  erlangte  bei  den  Beratungen  im  Nationalrat 
und  Ständerat  nachstehenden  Wortlaut'): 

Art.  1.  Wer  Sprengstoffe  zu  verbrecherischen  Zwecken 
gebraucht,  wird  mit  Zuchthaus  von  wenigstens  10  Jahren 
bestraft. 

Art.  2.  Wer  Sprengstoffe,  von  denen  er  annehmen  mufs, 
dals  sie  zu  Verbrechen  gegen  die  Sicherheit  von  Personen 
oder  Sachen  gebraucht  werden  sollen j  herstellt  oder  zur  Her- 
stellung solcher  Sprengmittel  Anleitung  gibt ,  wird  mit  Zucht- 
haus nicht  unter  5  Jahren  bestraft. 

Art.  3.  Wer  Sprengstoffe,  von  denen  er  annehmen 
mufs,  dafs  sie  zu  Verbrechen  gegen  die  Sicherheit  von  Per- 
sonen oder  Sachen  gebraucht  werden  sollen,  in  einer  andern 
Absicht,  als  um  das  Verbrechen  zu  verhüten,  in  Besitz  nimmt, 
aufbewahrt,  jemandem  übergibt  oder  an  einen  andern  Ort 
schafft,  wird  mit  Gefängnis  nicht  unter  sechs  Monaten  oder 
mit  Zuchthaus  bestraft. 

Art.  4.  Wer  in  der  Absicht,  Schrecken  zu  verbreiten 
oder  die  allgemeine  Sicherheit  zu  erschüttern,  zu  Verbrechen 
gegen  die  Sicherheit  von  Personen  oder  Sachen  aufmuntert 
oder  Anleitung  gibt,  wird  mit  Gefängnis  nicht  unter  sechs 
Monaten  oder  mit  Zuchthaus  bestraft. 

Art.  5.  Werden  die  in  Art.  4  bedrohten  Verbrechen 
durch  die  Druckerpresse  oder  durch  ähnliche  Mittel  begangen, 
so  sind  die  sämtlichen  Teilnehmer  (Täter,  Anstifter,  Gehilfen 
und  Begünstiger)  strafbar,  und  es  finden  auf  dieselben  die 
Vorschriften  der  Art.  69—72  des  Bundesstrafgesetzes  vom 
4.  Februar  1853  keine  Anwendung.  Gegen  den  Begünstiger 
kann  auf  blofse  Geldbufse  erkannt  werden. 

Art.  6.  Die  in  den  Art.  1—4  erwähnten  Handlungen 
unterliegen,  auch  wenn  sie  im  Auslande  begangen  werden, 
den  Straf bestimmungen  dieses  Gesetzes,  sofern  sie  gegen  die 
Eidgenossenschaft  oder  ihre  Angehörigen  gerichtet  sind. 


')  .Bundesblatt.  1894,  IL,  S,  349. 

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Erstes  Kapitel.    Ergänzung  des  Bundesstrafrechts  etc.     433 

Art.  7.  Treffen  mit  den  in  den  Art.  1—4  erwähnten 
Verbrechen  Handlungen  zusammen,  welche  unter  das  kanto- 
nale Strafrecht  fallen,  so  sind  diese  letzteren  durch  die  kanto- 
nalen Gerichte  zu  beurteilen  und  unterstehen  dem  kantonalen 
Begnadigungsrecht '). 

4.     Kritik  des  Gesetzes. 

Gegen  den  Anarchismus  ist  Schärfe  erfahrungsgemäfs 
wirksamer  als  halbe  Mafsregeln.  Als  im  Jahre  1883  imd 
1884  in  Wien  und  Umgebung  jene  schweren  Verbrechen  von 
Stellmacher  und  Kammerer  begangen  wurden,  schritt  die 
österreichische  Regierung  energisch  ein;  infolgedessen  ging  es 
in  Österreich  bald  bergab  mit  dem  Anarchismus").  Auch 
Frankreich  hat  mit  seinem  Gesetz  vom  12.  Dezember  1893, 
welches  das  Delikt  der  Apologie  schuf  und  die  Präventiv- 
verhaftung der  Schuldigen  und  Beschlagnahme  der  Zeitungen 
ermöglichte,  gute  Erfahrungen  gemacht.  Das  Gesetz  trug 
namentlich  dazu  bei,  die  anarchistische  Propaganda  in  Zeitungen 
und  Versammlungen  zu  hemmen.  Die  Anarchistenftihrer  be- 
gannen sich  vor  den  Strafandrohungen  in  acht  zu  nehmen. 
Als  das  Gesetz  von  1893  in  Wirksamkeit  trat,  ging  das 
schändliche  Organ  »P^re  Peinard«  ein,  und  sein  Redakteur, 
Pouget,  ergriff  die  Flucht.  Die  anarchistischen  Conferenciers 
schwiegen,  weil  sie  wufsten,  dafs  man  sie  bei  der  ersten  besten 
Übertretung  verhaften  imd  bestrafen  würde.  Weniger  gtinstig 
waren  die  mit  dem  französischen  Gesetze  vom  18.  Dezember 
1893,  betreffend  die  Verbrecherassoziationen,  erzielten  Resultate. 
Immerhin  hat  diese  Vorlage  Störungen  in  die  anarchistischen 
Milieux  gebracht;  die  Anarchisten  wurden  veranlafst,  die 
Vereine  aufzulösen,  die  Lokale  ihrer  geheimen  Zusanmien- 
ktinfte  aufzugeben,  ihre  Bibliotheken  zu  zerstreuen.  Nach  der 
Ermordung   Camots   tat  der  französische  Gesetzgeber  durch 


0  Der  Vorentwurf  eines  schweizerischen  Strafrechts  von  1896 
enthält  über  die  Aufforderung  oder  Aufmunterung  zu  Verbrechen, 
femer  über  Sprengstoffdelikte  eine  Reihe  von  Strafandrohungen. 
Siehe  Bd.  II,  S.  25,  567  u.  213,  650. 

')  Zenker,  Der  Anarchismus,  S.  195—197. 

Langhard,  Die  anarchiitiiche  Bewegung  in  der  Schweif.  28 


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434  Vierter  Teil.    Legislative  Mafsnahmen. 

Erlals  des  Gesetzes  vom  28.  Juli  1894  einen  neuen  Schritt 
zur  Repression  der  anarchistischen  Bewegung^). 

Selbst  die  schweizerische  Straf gesetznovelle  von  1894  hat 
trotz  ihrer  Lückenhaftigkeit  bewirkt,  dafs  das  Genfer  An- 
archistenorgan »Le  R^veil«  seine  Sprache  etwas  mälsigte,  um 
mit  dem  Gesetz  nicht  in  Konflikt  zu  geraten.  Bestände  nicht 
einmal  das  Gesetz  von  1894,  so  würde  es  in  der  anarchistischen 
Presse  anders  tönen.  Hieraus  folgt,  dafs  der  Gesetzgeber  es 
in  der  Hand  hat,  durch  Strafvorschriften  die  Propaganda 
einzudämmen. 

Lenz^)  bemerkt,  neben  zielbewufster  Sozialpolitik  bilde 
die  Repression  des  Anarchismus  eine  Staatsnotwendigkeit. 
Das  aus  dem  Strafbegriff  nicht  zu  eliminierende  Vergeltungs- 
prinzip sei  den  anarchistischen  Verbrechern  gegenüber  schärfer 
als  sonst  anzuwenden.  Da  auf  eine  Besserung  der  sozial, 
nicht  sittlich,  verdorbenen  Individuen  in  den  seltensten  Fällen 
gehofft  werden  könne,  empfehle  sich  gegen  Rückfällige  das 
Unschädlichmachen  durch  Deportation  für  diejenigen  Staaten, 
welche  Strafkolonieen  besitzen,  durch  lebenslängliche  Ein- 
schliefsung  oder  Zwangswohnsitz  für  die  übrigen  Länder. 
Die  Todesstrafe  könne  bei  den  Verbrechen  mit  tödlichem  Aus- 
gang, bei  erkannter  Möglichkeit  dieses  Erfolges,  nicht  ent- 
behrt werden. 

Die  Verhältnisse  der  Schweiz  in  Bund  und  Kantonen 
sind  durchaus  nicht  derart,  dafs  sich  mit  denselben  die  an- 
archistischen Umtriebe  entschuldigen  liefsen.  Wer  die  an- 
archistische Bewegung  in  der  Schweiz  während  der  letzten 
zwanzig  Jahre  überblickt,  wird  einräumen  müssen,  dafs  die 
schweizerische  Strafgesetzgebung  mit  der  Propaganda  nicht 
Schritt  gehalten  hat.  Schon  die  Ergebnisse  der  gerichtlichen 
Anarchistenuntersuchung  von  1885  hätten  den  Bundesbehörden 
den  Erlafs  eidgenössischer  Strafbestimmungen  nahelegen  sollen. 
Erst  acht  Jahre  später  trat  der  eidgenössische  Gesetzgeber  in 
Aktion,  während  Frankreich  bereits  1881,  das  Deutsche  Reich 
1884,  Österreich-Ungarn  1885,  Dänemark  1886  legislativ  vor- 
gingen. 


0  Lpubat,  Code  de  la  legislation  contre  les  Anarchistes,  S.  7  u.  8, 
Paris  1895. 

*)  Lenz,  Der  Anarchismus  und  das  Strafrecht,  in  der  Zeitschrift 
für  die  gesamte  Strafrechtswissenschaft,  XVI.,  S.  45. 


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Erstes  Kapitel.    Ergänzung  des  Bundesstrafrechts  etc.  *  435 

Artikel  4  des  schweizerischen  Gesetzes  von  1894,  welcher 
die  *  Aufmunterung  zu  Verbrechen  gegen  die  Sicherheit  von 
Personen  oder  Sachen«  nur  bestraft,  wenn  sie  in  der  Absicht 
geschieht,  »Schrecken  zu  verbreiten  oder  die  allgemeine  Sicher- 
heit zu  erschüttern«,  wurde  durch  diesen  Vorbehalt  zu  sehr  ver- 
klausuliert '). 

Nach  Artikel  24  des  französischen  Gesetzes  vom  12.  De- 
zember 1893,  betreffend  Modifikation  des  Prefsgesetzes  vom 
Juli  1881,  wird  derjenige,  der  durch  Reden,  Ausruf  oder 
Drohungen  an  öffentlichen  Orten  oder  Versammlungen,  durch 
Verkauf  oder  Verteilung  von  Schriften  oder  Drucksachen, 
durch  Plakate  oder  Affichen  direkt  zu  Diebstahl,  Mord,  Raub, 
Brandstiftung  aufgereizt  hat  (»directement  provoque«),  mit 
Gefängnis  von  einem  bis  fünf  Jahren  und  Bufse  von  100  bis 
3000  Franken  bestraft ').  Die  nämliche  Strafe  trifft  denjenigen, 
der  direkt  zu  gewissen,  im  Gesetz  näher  bezeichneten  Ver- 
brechen gegen  die  äufsere  oder  innere  Sicherheit  des  Staates 
aufreizt.  Aufmunterungen  zu  Verbrechen  gegen  die  Sicher- 
heit von  Personen  oder  Sachen  können  stattfinden,  ohne  dals 
dabei  Schrecken  verbreitet  oder  gar  die  allgemeine  Sicherheit 
erschüttert  wird.  Wann  die  beiden  letzten  Voraussetzungen 
vorhanden  sind,  darüber  werden  die  Auffassungen  im  kon- 
kreten Fall  leicht  auseinandergehen.  Empfehlenswert  ist 
übrigens  die  vom  französischen  Gesetz  geforderte  direkte  Pro- 
vokation nichts).  ^. 

Die  Geschichte  der  anarchistischen  Bewegung  lehrt,  dals 
die  anarchistischen  Führer  in  Wort  und  Schrift  ihre  Anhänger 
in  Form  der  Apologie  zu  Verbrechen  aufreizen.  Solche  Auf- 
reizungen können  den  gleichen  Effekt  haben  wie  direkte  An- 
stiftung. 


')  Zürcher  bemerkt  in  seiner  Besprechung  des  Gesetzes  von 
1894  (Zeitschrift  für  schweizerisches  Strafrecht,  1894,  S.  120),  das 
Wort  des  Verführers  habe  schon  die  Gefährdung  des  Rechtszustandes 
zur  Folge,  und  der  Same,  welcher  augenblicklich  nicht  aufgehe, 
keime  vielleicht  doch  und  breche  zu  gelegener  Zeit  hervor. 

*)  Über  die  Bedeutung  des  Ausdrucks  »provoquer»  siehe  Fabre- 
guettes,  De  la  complicit^  intellectuelle  et  des  delits  d'opinion ;  de  la 
provocation  et  de  l'apologie  criminelles;  de  la  propagande  anarchiste, 
Paris  1894-95,  S.  48. 

^)  Dies  betonen  auch  französische  Juristen;  siehe  R.  Garraud, 
L'Anarchie  et  la  Repression,  Paris  1895,  S.  60, 

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436  *  Vierter  Teil.    Legislative  Mafsnahmen. 

Im  schweizerischen  Gesetz  vermifst  man  namentlich  eine 
Bestinmiung  gegen  die  Apologie  (Lob,  Verherrlichung)  von 
Verbrechen.  Vom  schweizerischen  Gesetzgeber  durfte  schon 
deswegen  die  Aufstellung  einer  bezüglichen  Vorschrift  er- 
wartet werden,  weil  die  anarchistische  Bewegung  in  der 
Schweiz  eine  Reihe  von  Fällen  aufweist,  in  denen  die  Ver- 
brechen gelobt,  ihre  Urheber  aufs  höchste  gepriesen  wurden. 
Es  sei  nur  an  die  Apologie  von  Passanante,  Hödel  und 
Nobiling  in  der  »Avant-Garde«  von  1878,  an  die  Lobpreisung 
der  Mörder  des  Kaisers  Alexander  IL,  von  Reinsdorf,  Stell- 
macher, Kanmierer,  Lieske  im  Genfer  »R^volt^«  und  in  Mosts 
»Freiheit«,  femer  an  den  nach  Ermordung  der  österreichischen 
Kaiserin  Elisabeth  im  Neuenburger  »Agitatore«  erschienenen 
Artikel  »Ein  Feilenstofs«,  an  diq  Glorifikation  des  Mörders 
Umbertos  und  Mc.  Kinleys  im  Genfer  »R^veil«  erinnert.  Wird 
die  Apologie  verfolgt,  so  kann  mit  der  Verurteilung  der 
Schuldigen  zugleich  die  anarchistische  Presse  getroffen  werden. 

Durch  die  strafrechtliche  Verfolgung  der  Apologie  wird 
die  Preis-  und  Redefreiheit  nicht  beeinträchtigt;  die  Prels- 
und  Redefreiheit  verleiht  nicht  die  Befugnis,  zu  gemeinen  Ver- 
brechen aufzureizen.  Die  Apologie  ist  keine  Meinungsäulsenmg, 
sondern  eine  rechtswidrige  Handlung,  ein  Delikt^).  Durch 
die  Apologie  werden  Verbrechen  als  rechtmälsig ,  als  höchst 
verdienstlich  hingestellt,  abgeurteilte  Verbrecher  als  Märtyrer 
und  Helden  gefeiert,  alles  dies  zu  dem  Zwecke,  die  Anarchisten 
zu  neuen  ähnlichen  Taten  zu  entflammen. 

Eine  Reihe  von  Staaten  haben  sich  veranlalst  gesehen, 
die  Apologie  unter  Strafe  zu  stellen.  Das  französische  Gesetz 
vom  12.  Dezember  1893  z.  B.  bestimmt:  »Seront  punis  de  la 
mäme  peine  (1—5  Jahr  Gefängnis  und  100—3000  Pres.  Bulse) 
ceux  qui,  par  Tun  des  moyens  ^nonc^s  en  Tarticle  23,  auront 
fait  Tapologie  des  crimes  de  meurtre,  de  pillage,  ou  d'incendie, 
ou  de  vol,  ou  de  Tun  des  crimes  pr6vus  par  Tarticle  435  du 
Code  pdnal.«  Als  Mittel  zur  Begehung  der  Apologie  nennt 
Artikel  23  des  Gesetzes  Ausrufe,  Drohungen  an  öffentlichen 
Orten  oder  Versammlungen,  öffentlichen  Verkauf,  Verbreitung 
oder  Ausstellung  von  Schriften  oder  Drucksachen,  Anschlagen 
von    Plakaten    und    Affichen.     Der   französische  Gesetzgeber 


')  Vgl.  Garraud,  L' Anarchie  et  la  Repression,  S.  25. 

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,  Erstes  Kapitel.    Ergänzung  des  Bundesstrafrecht?  etc.      437 

hatte   allen   Grund,    die  Apologie   nicht   länger   straffrei    zu 
lassen  ^). 

Neuere  Fälle  von  Apologie,  welche  internationale  Be- 
schwerden hervorriefen,  haben  den  Bundesrat  im  Dezember 
1902  bewogen,  bei  der  Bundesversammlung  die  Bestrafung  der 
Apologie  zu  beantragen.  In  der  Denkschrift  vom  15.  De- 
zember 1902  betonte  der  Bundesrat,  anarchistische  Verbrechen 
seien  in  der  Schweiz  nicht  ausgeschlossen.  Die  Begehung 
solcher  würde  gefördert  und  alle  Rechtsbegriffe  zynisch  ver- 


»)  Gleich  nach  Ravachols  Hinrichtung  bega-nnen  die  Lob- 
preisungen. An  einem  auf  sein  Grab  gelegten  Palmenzweige 
standen  die  Worte: 

Puisqu'ils  ont  fait  boire  ä  la  terre, 
A  rheure  du  soleil  naissant, 
Ros6e  auguste  et  salutaire, 
Les  saintes  gouttes  de  ton  sang, 

Sous  la  feuille  de  cette  palme 
Que  t'offre  le  droit  outrage 
Tu  peux  dormir  d'un  sommeil  calme, 
O  martyr!  tu  seras  veng6!') 

Der  Almanach  des  Pere  Peinard  von  1893  enthielt  eine  Hymne 
"La  Ravachole«: 

Dans  la  grand'  ville  de  Paris, 
II  y  a  des  bourgeois  bien  nourris* 
II  y  a  les  mis6reux 
Qui  ont  le  ventre  creux: 
Ceux-lä  ont  les  dents  longues, 
Vive  le  son,  vive  le  son, 
Ceux-lä  ont  les  dents  longues, 
Vive  le  son 
D'  l'explosion. 

Refrain  :      Dansons  la  Ravachole, 
Vive  le  son, 
D'  l'explosion! 
Ah,  9a  ira,  9a  ira,  9a  ira, 
Tous  les  bourgeois  goüt'ront  d'  la  bombe, 

Ah,  9a  ira,  Qa  ira,  9a  ira, 
Tous  les  bourgeois  on  les  sautr'a. 
On  les  saut'ra*). 


i)  Siehe  Felix  Dubois,  Le  Peril  anarchiste,  S.  261. 
2)  Ebenda  S.  258. 


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438  Vierter  Teil.    Legislative  Mafsnahmen. 

wirrt,  wenn  die  Verherrlichung  der  Verbrechen  nicht  mit 
Strafe  bedroht  würde'). 

Die  Bekämpfung  der  anarchistischen  Propaganda  auf  ad- 
ministrativem und  legislativem  Wege  erheischen  auch  die 
internationalen  Interessen  der  Schweiz.  Der  schweizerisch- 
italienische Konflikt  von  1902  wäre  kaum  eingetreten,  hätten 
in  Italien  nicht  Verstimmungen  über  den  »Risveglio«  das 
ihrige  dazu  beigetragen. 

Der  Bundesrat  kann  übrigens  auch  durch  administrative 
Mafsnahmen  gegen  die  anarchistische  Presse  einschreiten.  Nach 
Artikel  102  Ziffer  8  und  9  der  Bundesverfassung  hat  der 
Bimdesrat  die  Interessen  der  Eidgenossenschaft  nach  aufsen, 
wie  namentlich  ihre  völkerrechtlichen  Beziehungen,  zu  wahren, 
ferner  für  die  äufsere  und  innere  Sicherheit  der  Eidgenossen- 
schaft zu  sorgen.  Anarchistische  Publikationen  können  unter 
Umständen  die  völkerrechtlichen  Beziehungen  der  Schweiz 
beeinträchtigen.  Könnte  der  Bundesrat  in  solchen  Fällen 
nicht  administrativ  vorgehen,  so  vermöchte  er  die  gedachten 
Aufgaben  nicht  zu  erfüllen,  und  die  anarchistische  Presse 
hätte  es  in  der  Hand,  den  Bund  in  Konflikte  mit  dem 
Ausland  zu  verwickeln.  Als  im  September  1870  während 
des  deutsch  -  französischen  Krieges  im  Kanton  Neuenburg  die 
Zeitung  »Solidarit^«  einen  Aufruf  verbreitete,  welcher  die 
jurassischen  Anarchisten  aufforderte,  der  französischen  Republik 
im  Kampfe  gegen  die  Preufsen  beizustehen,  hat  der  Bundesrat 
das  Blatt  sowie  den  Aufruf  auf  dem  Administrativwege  imter- 
drückt  und  bezügliche  öffentliche  Versammlungen  durch  Ver- 
mittlung der  Neuenburger  Kantonsbehörden  untersagt.  Ebenso 
liefs  der  Bundesrat  im  Dezember  1878  aus  internationalen 
Erwägungen  durch  Administrativmafsnahme  die  »Avant-Garde« 
unterdrücken  und  die  Druckerei,  in  der  sie  hergestellt  wurde. 


')  Siehe  »Bundesblatt»  1902.  Der  Vorschlag  des  Bundesrates 
lautet :  *  Wer  eine  strafbare  Handlung,  die  vorwiegend  den  Charakter 
eines  gemeinen  Verbrechens  oder  schweren  Vergehens  hat,  öffent- 
lich in  einer  Weise  verherrlicht,  die  geeignet  ist,  zur  Begehung 
solcher  Handlungen  anzuregen,  wird  mit  Gefängnis  bestraft.  Wird 
die  strafbare  Handlung  durch  die  Druckerpresse  oder  durch  ähn- 
liche Mittel  begangen,  so  sind  sämtliche  Teilnehmer  strafbar,  und 
es  finden  auf  dieselben  die  Vorschriften  von  Artikel  69—70  keine 
Anwendung.«    »Bundesblatt*  1902,  V.,  S.  837. 


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Erstes  Kapitel.    Ergänzung  des  Bundesstrafrechts  etc.      439 

versiegeln.  Die  Auffassung,  gegen  ein  in  der  Schweiz  er- 
scheinendes anarchistisches  oder  revolutionäres  Prefsorgan, 
möge  dasselbe  noch  so  sehr  die  Beziehungen  der  Schweiz  zu 
einem  andern  Staat  gefährden,  könne  lediglich  strafrechtlich 
vorgegangen  werden,  ist  zu  formalistisch  und  unvereinbar  mit 
den  dem  Bundesrat  verfassungsgemäfs  tibertragenen  Pflichten, 
die,  je  nach  Umständen,  ein  rasches  Handeln  verlangen. 


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Anhang. 


Beilage  I.  , 

Statuten  der  geheimen  Allianz  der  sozialistischen 
Demokratie. 

I.   Regrlement  der  Internationalen  Brüder. 

1.  Die  Internationalen  Brüder  haben  kein  anderes  Vater- 
land als  die  allgemeine  Revolution,  kein  anderes  Ausland  und 
keinen  anderen  Feind  als  die  Reaktion. 

2.  Sie  verwerfen  jede  Versöhnungs-  und  Kompromifs- 
Politik  und  halten  jede  politische  Bewegung  für  reaktionär, 
die  nicht  den  Triumph  ihrer  Prinzipien  zum  unmittelbaren  und 
direkten  Zweck  hat. 

3.  Sie  sind  Brüder  —  nie  greifen  sie  einander  an,  noch 
machen  sie  ihre  Streitigkeiten  vor  der  Öffentlichkeit  oder  den 
Gerichten  aus.  Ehrenjury,  gewählt'  von  beiden  Parteien  aus 
der  Zahl  der  Brüder  —  das  ist  ihre  einzige  Gerichtsbarkeit. 

4.  Jeder  von  ihnen  mufs  allen  anderen  heilig  sein,  heiliger 
als  ein  natürlicher  Bruder.  Jeder  Bruder  hat  auf  die  Hilfe 
und  den  Beistand  aller  anderen  bis  auf  die  Auslöschung  der 
Möglichkeit  zu  rechnen. 

5.  Internationaler  Bruder  kann  nur  werden,  wer  offen 
das  ganze  Programm  in  allen  seinen  theoretischen  und  prakti- 
schen Konsequenzen  angenonmien  hat  und  aufser  der  gehörigen 
Intelligenz,  Energie,  Ehrenhaftigkeit  und  Zuverlässigkeit  auch 
noch  die  revolutionäre  Leidenschaft  besitzt  —  den 
Teufel  im  Leibe  hat.  Wir  legen  weder  Pflichten  noch  Opfer 
auf.  Denn  wer  jene  Leidenschaft  besitzt,  wird  vieles  voll- 
bringen, ohne  sich  nur  einzubilden,  dafs  er  Opfer  bringt. 


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Beilage  I.    Statuten  etc.  441 

6.  Es  darf  ftir  einen  Bruder  keine  ernsteren  und  heiligeren 
Angelegenheiten,  Interessen  und  Pflichten  geben  als  den 
Dienst  der  Revolution  und  unserer  ihrem  Dienste  bestimmten 
geheimen  Assoziation. 

7.  Ein  Bruder  hat  stets  das  Recht,  die  Dienste  zu  ver- 
weigern, welche  das  Zentralkomitee  oder  sein  National- 
komitee von  ihm  fordert  —  doch  werden  viele  aufeinander- 
folgende Weigerungen  geeignet  sein,  ihn  als  trag  oder  bös- 
willig betrachten  zu  lassen;  er  kann  durch  sein  National- 
komitee suspendiert  und  auf  Vorstellung  des  letzteren  durch 
das  Zentralkomitee  bis  zur  definitiven  Entscheidung  der  Kon- 
stituante in  Ruhestand  versetzt  werden. 

8.  Kein  Bruder  darf  ein  öffentliches  Amt  annehmen  ohne 
Zustimmung  des  Komitees,  dem  er  angehört.  —  Er  darf  sich 
an  keiner  öffentlichen  'Handlung  oder  Kundgebung  beteiligen, 
die  der  von  seinem  Komitee  gezogenen  Richtschnur  feindlich 
oder  selbst  nur  fremd  ist,  oder  bei  der  er  letzteres  nicht  zu 
Rate  gezogen  hat.  So  oft  zwei  oder  mehrere  Brüder  bei- 
sammen sind,  haben  sie  sich  tiber  alle  wichtigen  öffentlichen 
Angelegenheiten  zu  beraten. 

9.  Alle  Internationalen  Brüder  kennen  einander.  Kein 
politisches  Geheimnis  darf  je  unter  ihnen  exi- 
stieren. Niemand  kann  irgend  einer  geheimen  Gesellschaft 
angehören  ohne  positive  Zustimmung  seines  Komitees  oder 
im  Notfall,  wenn  dieses  es  verlangt,  ohne  die  des  Zentral- 
komitees; und  er  kann  ihr  nur  unter  der  Bedingung  an- 
gehören, dafs  er  diesen  Komitees  alle  Geheimnisse  aufdeckt, 
welche  sie  direkt  oder  indirekt  interessieren  könnten. 

10.  Die  Organisation  der  Internationalen  Brüder  teilt  sich 
ein  in:  A.  Das  Generalkomitee  oder  die  Konsti- 
tuante. B.  Das  Zentralkomitee.  C.  Die  National- 
komitees. 

A.  Das  Generalkomitee. 
Dies  ist  die  Vereinigung  von  allen  oder  mindestens  zwei 
Dritteln  der  Internationalen  Brüder,  die  ordnungsmäfsig  zu 
bestimmter  Zeit  oder  als  aufserordentliche  Versammlung  von 
dem  Zentralkomitee  einberufen  ist.  Das  Generalkomitee 
bildet  die  höchste  konstituierende  und  vollziehende  Gewalt 
unserer  ganzen  Organisation  und  kann  deren  Programm, 
deren  Reglements  und  organische  Statuten  modifizieren. 


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442  Anhang. 

B.  Das  Zentralkomitee. 
Dasselbe  besteht  aus  a)  dem  Zentralbureau  und 
b)  dem  Zentralüberwachungskomitee.  Mitglieder  dieses 
letzteren  sind  alle  Internationalen  Brüder,  die  nicht  zum 
Bureau  gehören  und  sich  in  solcher  Nähe  befinden,  dafs 
sie  innerhalb  zweier  Tage  zusammenberufen  werden  können, 
sowie  natürlich  alle  durchreisenden  Brüder.  Für  ihre  gegen- 
seitigen Beziehungen  gilt  das  Reglement  der  Allianz  der 
sozialistischen  Demokratie.     (Siehe  Art.  2 — 4.) 

C.  Die  Nationalkomitees. 
Jedes  Nationalkomitee  besteht  aus  allen  Internationalen 
Brüdern  (einerlei  welcher  Nationalität),  die  sich  am  Zentrum 
der  Nationalorganisation  oder  in  dessen  Nähe  aufhalten. 
Jedes  Nationalkomitee  zerfällt  gleichfalls  in  zwei  Unter- 
abteilungen, in  a)  das  Nationalexekutivbureau  und 
b)  das  Nationalüberwachungskomitee.  Dieses  letztere 
umfafst  alle  anwesenden  Internationalen  Brüder,  die  nicht 
zum  Bureau  gehören.  Es  gelten  dieselben  Verhältnisse  wie  in 
der  Allianz  der  sozialistischen  Demokratie. 

11.  Zur  Schaffung  eines  neuen  Bruders  bedarf  es  der 
Einstimmigkeit  aller  (wenigstens  in  der  Zahl  von  dreien) 
anwesenden  Mitglieder  des  Nationalkomitees  und  der  Be- 
stätigung des  Zentralkomitees  mit  Zweidrittelmajorität. 
Das  Zentralkomitee  kann  neue  Mitglieder  mit  Einstimmig- 
keit aller  seiner  Mitglieder  aufnehmen. 

12.  Jedes  Nationalkomitee  versammelt  sich  mindestens 
einmal  wöchentlich,  um  die  organisatorische,  agitatorische  und 
administrative  Arbeit  seines  Bureaus  zu  kontrollieren  und  an- 
zuspornen. —  Das  Nationalkomitee  ist  der  natürliche  Richter 
über  die  Haltung  seiner  Mitglieder  in  allem ,  was  ihre  revo- 
lutionäre Würde  sowie  ihre  Beziehungen  zur  Gesellschaft 
betrifft.  Seine  Entscheidungen  müssen  dem  Zentralkomitee 
zur  Bestätigung  vorgelegt  werden.  Es  schreibt  der  Tätigkeit 
wie  allen  öffentlichen  Kundgebungen  aller  seiner  Mitglieder 
die  Richtung  vor.  Es  hat,  sei  es  durch  Vermittlung  seines 
Bureaus  oder  durch  einen  von  ihm  hierzu  zu  ernennenden 
Bruder,  eine  regelmäfsige  Korrespondenz  mit  dem  Zentral- 
bureau  zu  führen,  dem  es  mindestens  einmal  alle  vierzehn 
Tage  schreiben  mufs. 

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Beilage  I.    Statuten  etc.  443 

13.  Das  Nationalkomitee  wird  die  geheime  Asso- 
ziation der  Nationalen   Brüder  seines  Landes  organisieren. 

II.   Die  Nationalen  Brüder. 

14.  Die  Nationalen  Brüder  müssen  in  jedem  Lande  in  der 
Art  organisiert  werden,  dafs  sie  sich  niemals  der  Leitung  der 
allgemeinen  Organisation  der  Internationalen  Brüder  und 
namentlich  der  des  Generalkomitees  entziehen  können. 
Ihre  Programme  und  Reglements  können  definitiv  nur  in 
Kraft  gesetzt  werden,  nachdem  sie  die  Sanktion  des  Zentral- 
komitees erhalten  haben. 

15.  Jedes  Nationalkomitee  kann,  wenn  es  dies  für  nütz- 
lich erachtet,  zwei  Kategorieen  aufstellen:  a)  solche  Nationale 
Brüder,  die  in  jedem  einzelnen  Lande  einander  kennen,  und 
b)  solche,  die  sich  nur  in  kleinen  Gruppen  kennen.  —  In 
keinem  Falle  dürfen  die  Nationalen  Brüder  die  Existenz  einer 
internationalen  Organisation  auch  nur  ahnen. 

16.  Provinzialzentren,  ganz  oder  teilweise  aus  Inter- 
nationalen Brüdern  oder  aus  Nationalen  Brüdern  der  ersten 
Kategorie  bestehend,  sollen  an  allen  Hauptpunkten  eines  Landes 
gegründet  werden;  sie  haben  die  Aufgabe,  die  geheime  Organi- 
sation und  die  Propaganda  der  Prinzipien,  so  tief  und  so  weit 
sie  nur  können ,  wachsen  zu  lassen ,  indem  sie  sich  nicht  mit 
der  Tätigkeit  in  den  Städten  begnügen,  sondern  auch  den 
Versuch  machen,  sie  in  den  Dörferji  und  unter  den  Bauern 
auszudehnen. 

17.  Die  Nationalkomitees  werden  suchen,  aufs  schnellste 
die  finanziellen  Mittel  zu  schaffen,  welche  nicht  nur  für  den 
Erfolg  ihrer  eigenen  Organisation,  sondern  auch  für  die  all- 
gemeinen Bedürfnisse  der  ganzen  Assoziation  notwendig  sind. 
Sie  werden  also  einen  Teil  —  die  Hälfte  ?  —  an  das  Zentral- 
bureau schicken. 

18.  Die  Nationalbureaus  müssen  auf  serordentlich  tätig 
sein  und  bedenken,  dafs  die  Prinzipien,  Programme  und  Regle- 
ments nur  so  weit  etwas  wert  sind,  als  die  Personen,  welche 
dieselben  in  Ausübung  bringen  sollen,  den  Teufel  im  Leibe 
haben. 


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444  Anhang. 

Geheime  Organisation  der  Internationalen  Allianz  der 
sozialistischen  Demokratie. 

1.  Das  Permanente  Zentralkomitee  der  Allianz 
besteht  aus  allen  Mitgliedern  der  Permanenten  National- 
komitees und  denen  der  Genfer  Zentralsektion. 

In  ihrer  Vereinigung  bilden  alle  diese  Mitglieder  die 
geheime  Generalversammlung  der  Allianz,  welche  die 
höchste  und  zugleich  die  konstituierende  Macht  der  Allianz 
ist  und  mindestens  einmal  jährlich  auf  dem  Arbeiterkongrefs 
als  Delegierte  der  verschiedenen  nationalen  Gruppen  der 
Allianz  zusammentritt;  die  aufserdem  zu  jeder  Zeit  sowohl 
vom  Zentralbureau  als  auch  durch  die  Genfer  Zentralsektion 
einberufen  werden  kann. 

2.  Die  Genfer  Zentralsektion  ist  die  permanente  Dele- 
gation des  permanenten  Zentralkomitees.  Sie  besteht  aus 
allen  Mitgliedern  des  Zentralbureaus  und  des  Über- 
wachungskomitees, die  notwendigerweise  stets  Mitglieder 
der  permanenten  Zentralkomitees  sind.  —  Die  Zentralsektion 
ist  der  höchste  vollziehende  Rat  der  Allianz  innerhalb 
der  Grenzen  der  einzig  durch  die  Generalversammlung  fest- 
zustellenden oder  abzuändernden  Verfassung  und  Richtschnur. 
Die  Zentralsektion  entscheidet  mit  einfacher  Stimmenmehrheit 
in  allen  Exekutivangelegenheiten  (bei  denen  es  sich  nicht  um 
die  Verfassung  oder  die  allgemeine  Politik  handelt),  und  ihre 
so  gefafsten  Beschlüsse  sind  obligatorisch  für  das  Zentral- 
bureau, falls  dieses  nicht  in  der  Mehrheit  seiner  Mitglieder 
beschliefst,  dagegen  an  die  Generalversammlung  zu  appellieren, 
die  es  dann  innerhalb  drei  Wochen  einzuberufen  hat.  —  Eine 
so  einberufene  Generalversammlung  bedarf,  um  ordnungs- 
mäfsig  zu  sein,  der  Anwesenheit  von  zwei  Dritteln  aller  ihrer 
Mitglieder. 

3.  Das  Zentralbureau  —  die  Exekutivgewalt  —  wird 
von  3 —5  oder  selbst  7  Mitgliedern  gebildet,  welche  immer  gleich- 
zeitig Mitglieder  des  permanenten  Zentralkomitees 
sein  müssen.  Als  eines  der  beiden  Bestandteile  der  geheimen 
Zentralsektion  ist  das  Zentralbureau  eine  geheime  Organisation. 
Als  solche  erhält  es  von  der  Zentralsektion  seine  Inspirationen 
und  hat  seinerseits  seine  Mitteilungen,  um  nicht  zu  sagen  seine 
geheimen  Befehle,   an   alle  Nationalkomitees   zu   richten,  von 


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Beilage  I.    Statuten  etc.  445 

denen  es  wenigstens  einmal  monatlich  geheime  Berichte 
empfangen  soll.  Als  vollziehendes  Direktorium  der 
öffentlichen  Allianz  ist  das  Zentralbureau  aber  zugleich 
eine  öffentliche  Organisation.  Als  solche  hat  es  je  nach  den 
Ländern  und  Umständen  mehr  oder  weniger  vertrauliche  oder 
öffentliche  Beziehungen  zu  allen  Nationalbureaus,  von  denen 
es  gleichfalls  monatliche  Berichte  zu  empfangen  ;hat.  Seine 
äufserliche  Regierungsform  wird  die  einer  Präsidentschaft  in  einer 
Föderativrepublik  sein.  Das  Zentralbureau,  als  sowohl  geheime 
wie  öffentliche  Exekutivgewalt  der  Allianz,  wird  die  geheime 
und  öffentliche  Propaganda  der  Gesellschaft  ins  Werk  setzen 
und  ihre  Entwicklung  in  allen  Ländern  durch  alle  möglichen 
Mittel  fördern.  Es  hat  die  Verwaltung  über  den  Teil  der 
Finanzen,  welche  ihm  nach  Artikel  b.  des  öffentlichen  Regle- 
ments aus  allen  Ländern  für  die  allgemeinen  Bedürfnisse  ge- 
sandt werden.  Es  wird  eine  Zeitschrift  und  Broschüren  heraus- 
geben und  Reiseagenten  aussenden,  um  Allianzgruppen  in 
den  Ländern  zu  gründen,  wo  solche  noch  nicht  existieren. 
Bei  allen  Mafsregeln,  die  das  Zentralbureau  zum  Wohle  der 
Allianz  zu  ergreifen  hat,  hat  es  sich  jedoch  den  Entscheidungen 
der  Mehrheit  der  geheimen  Zentralsektion  zu  unterwerfen,  zu 
der  übrigens  alle  Mitglieder  des  Bureaus  selbst  gehören.  Als 
zugleich  öffentliche  und  geheime  Organisation  und  ganz 
aus  Mitgliedern  des  permanenten  Zentralkomitees  zusammen- 
gesetzt, wird  das  Zentralbureau  immer  ein  direkter  Ausflufs 
dieses  Komitees  sein.  Das  provisorische  Zentralbureau  soll 
diesmal  der  Genfer  Gründungsgruppe  präsentiert  werden  als 
provisorisch  gewählt  von  allen  Gründungsmitgliedern  der 
Allianz,  die,  zimi  gröfsten  Teil  ehemalige  Mitglieder  des 
Kongresses  zu  Bern,  heimgereist  sind,  nachdem  sie  ihre  Voll- 
macht an  Bürger  B.  übertragen.  —  Dieses  Bureau  wird  in 
Tätigkeit  bleiben  bis  zur  ersten  öffentlichen  Generalversamm- 
lung, welche  nach  Artikel  7  des  öffentlichen  Reglements  auf 
dem  nächsten  Arbeiterkongrefs  als  Zweig  der  Internationalen 
Arbeiterassoziation  zusammentritt.  Es  versteht  sich,  dafs  die 
Mitglieder  des  neuen  Zentralbureaus  von  dieser  Versammlung 
gewählt  werden.  Aber  da  es  dringend  notwendig  ist,  dafs 
das  Zentralbureau  stets  nur  aus  Mitgliedern  des  permanenten 
Zentralkomitees  bestehe,  so  wird  dies  letztere  vermittelst  seiner 
Nationalkomitees   dafür  sorgen  müssen,  alle  lokalen  Gruppen 


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446  Anhang. 

so  zu  organisieren  und  zu  leiten,  dafs  sie  als  Delegierte  in 
diese  Versammlung  nur  Mitglieder  des  permanenten  Zentral- 
komitees senden,  oder,  in  Ermanglung  solcher,  nur  Leute, 
die  vollständig  der  Leitung  ihrer  respektiven  Nationalkomitees 
ergeben  sind  —  damit  das  permanente  Zentralkomitee  in  der 
ganzen  Organisation  der  Allianz  stets  die  Oberhand  habe. 

4.  Das  Überwachungskomitee  übt  die  Kontrolle 
über  alle  Handlungen  des  Zentralbureaus.  —  Es  besteht  aus 
allen  Mitgliedern  des  permanenten  Zentralkomitees,  die  am 
Orte  in  der.  Nähe  des  Sitzes  des  Zentralbureaus  wohnen, 
sowie  aus  allen  zeitweilig  anwesenden  oder  durchreisenden  Mit- 
gliedern, mit  Ausnahme  derer,  die  das  Bureau  bilden.  Auf 
Antrag  von  zwei  Mitgliedern  des  Überwachvmgskomitees 
müssen  alle  Mitglieder  desselben  innerhalb  drei  Tagen  mit  den 
Mitgliedern  des  Zentralbureaus  zusammentreten,  um  die  Ver- 
sammlung der  Zentralsektion  des  höchsten  voll- 
ziehendenRates  zu  konstituieren,  deren  Rechte  im  Art.  2 
festgestellt  sind. 

5.  Die  Nationalkomitees  werden  von  allen  zu  der- 
selben Nation  gehörigen  Mitgliedern  des  permanenten  Zentral- 
komitees gebildet.  —  Sowie  es  drei  Mitglieder  des  per- 
manenten Zentralkomitees  aus  derselben  Nation  gibt,  werden 
dieselben  vom  Bureau  und  nötigenfalls  von  der  Zentralsektion 
aufgefordert,  sich  als  Nationalkomitee  ihres  Landes  zu  konsti- 
tuieren. Jedes  Nationalkomitee  kann  ein  neues  Mitglied  des 
Zentralkomitees  aus  seinem  Lande  ernennen,  aber  nur  unter 
Einstimmigkeit  aller  seiner  Mitglieder.  Sowie  ein  neues  Mit- 
glied von  einem  Nationalkomitee  ernannt  ist,  hat  dieses  hier- 
von unmittelbar  das  Zentralbureau  in  Kenntnis  zu  setzen, 
welches  dieses  neue  Mitglied  in  die  Liste  aufnimmt  und  eben 
hierdurch  auf  dasselbe  alle  Rechte  eines  Mitgliedes  des  perma- 
nenten Zentralkomitees  überträgt.  —  Die  Genfer  Zentral- 
sektion ist  gleichfalls  ermächtigt,  unter  Einstimmigkeit  aller  ihrer 
Mitglieder  neue  Mitglieder  zu  ernennen. 

Jedes  Nationalkomitee  hat  die  besondere  Aufgabe,  in 
seinem  Lande  sowohl  die  öffentliche  wie  die  geheime  nationale 
Gruppe  zu  gründen  und  zu  organisieren.  Das  National  komitee 
ist  deren  höchste  Leitungs-  und  Verwaltungsbehörde,  ver- 
mittelst seines  Nationalbureaus,  für  dessen  Gründung  es  in  der 
Art  zu  sorgen  hat,  dafs  es  ganz  und  gar  aus  Mitgliedern  des 


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Beilage  I.     Statuten  etc.  447 

permanenten  Zentralkomitees  besteht.  Die  Nationalkomitees 
werden  ihren  respektiven  Bureaus  gegenüber  dieselben  Be- 
ziehungen, Rechte  und  Befugnisse  haben  wie  die  Zentral- 
sektion gegenüber  dem  Zentralbureau.  —  Die  Nationalkomitees, 
welche  durch  die  Vereinigung  ihrer  bezüglichen  Bureaus  und 
Überwachungskomitees  gebildet  werden,  haben  kein  anderes 
Oberhaupt  als  das  Zentralbureau  anzuerkennen;  sie  dienen  als 
die  einzigen  Mittelsorgane  zwischen  diesem  letzteren  und  allen 
Lokalgruppen  ihres  Landes  sowohl  in  Betreff  der  Propaganda 
und  der  Verwaltung,  wie  auch  der  Erhebung  und  Verwendung 
der  Steuern.  Die  Nationalkomitees  haben  vermittelst  ihrer 
respektiven  Bureaus  für  die  Organisation  der  Allianz  in  ihren 
Ländern  zu  sorgen,  doch  in  der  Art,  dafs  diese  immer  durch 
Mitglieder  des  permanenten  Zentralkomitees  beherrscht  und 
auf  den  Kongressen  vertreten  werde. 

In  demMafee,  als  die  Nationalbureaus  ihre  lokalen  Gruppen 
organisieren,  haben  sie  auch  dafür  zu  sorgen,  dafs  das  Regle- 
ment und  Programm  dieser  letzteren  der  Bestätigung  des 
Zentralbureaus  unterbreitet  werde  —  ohne  diese  Bestätigung 
können  die  Lokalgruppen  keinen  Teil  der  Internationalen 
Allianz  der  sozialistischen  Demokratie  bilden. 


Programm  der  Sozialistischen  internationalen  Allianz. 

1.  Die  Internationale  Allianz  ist  zu  dem  Zwecke  gegründet, 
auf  Grundlage  der  in  unserem  Programm  ausgesprochenen 
Prinzipien  der  allgemeinen  Revolution  zu  dienen,  sie  zu 
organisieren  und  zu  beschleunigen. 

2.  Gemäfs  diesen  Grundsätzen  kann  das  Ziel  der  Revolution 
nur  sein:  -a)  die  Vernichtung  aller  religiösen,  monarchischen, 
aristokratischen  und  bürgerlichen  Mächte  und  Gewalten  in 
Europa.  Die  Konsequenz  hiervon  ist  der  Umsturz  aller  gegen- 
wärtig bestehenden  Staaten  nebst  allen  ihren  politischen,  recht- 
lichen, bureaukratischen  und  finanziellen  Einrichtungen ;  b)  der 
Aufbau  einer  neuen  Gesellschaft  auf  der  einzigen  Grundlage 
der  freien  genossenschaftlichen  Arbeit,  die  zum  Ausgangspunkt 
nimmt  das  Kollektiveigentum,  die  Gleichheit  und  Gerechtigkeit. 

3.  Die  Revolution,  wie  wir  sie  auffassen,  oder  vielmehr, 
wie   die  Macht   der   Tatsachen    sie   heute  mit   Notwendigkeit 

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448  Anhang. 

hervorruft,  trägt  einen  wesentlich  internationalen  oder  uni- 
versellen Charakter.  Angesichts  der  drohenden  Koalition  aller 
privilegierten  Interessen  und  aller  reaktionären  Mächte  in 
Europa,  welche  über  alle  die  furchtbaren  Mittel  gebieten,  die 
ihnen  eine  klug  organisierte  Organisation  verleiht,  angesichts 
der  tiefen  Kluft,  welche  überall  zwischen  der  Bourgeoisie  und 
den  Arbeitern  herrscht,  könnte  keine  nationale  Revolution  auf 
Erfolg  rechnen,  wenn  sie  sich  nicht  zugleich  auf  die  anderen 
Nationen  erstreckt,  und  sie  könnte  nie  die  Grenze  überschreiten 
und  diesen  Charakter  der  Allgemeinheit  annehmen,  wenn  sie 
nicht  in  sich  selbst  alle  Elemente  dieser  Allgemeinheit  trägt, 
das  heifst  wenn  sie  nicht  eine  geradezu  sozialistische,  staat- 
zerstörende und  vermittelst  der  Gleichheit  und  Gerechtigkeit 
freiheitsschaffende  ist;  denn  nichts  von  nun  an  kann  noch  die 
grofse,  die  einzig  wahre  Macht  unseres  Jahrhunderts  —  die 
Arbeiter  —  vereinigen,  elektrisieren,  zur  Erhebung  bringen, 
es  sei  denn  allein  die  vollständige  Emanzipation  der  Arbeit 
auf  den  Trümmern  aller  zum  Schutze  des  Erbeigentums  imd 
des  Kapitals  bestehenden  Einrichtungen. 

4.  Da  die  nächste  Revolution  nur  eine  allgemeine  sein 
kann,  so  mufs  die  Allianz,  oder  um  das  Wort  gerade  heraus- 
zusagen, die  Verschwörung,  welche  dieselbe  vorbereiten, 
organisieren  und  beschleunigen  soll,  es  auch  sein. 

5.  Die  Allianz  wird  einen  doppelten  Zweck  verfolgen: 
a)  Sie  wird  sich  bemühen,  in  den  Volksmassen  aller  Länder 
die  wahren  Ideen  über  Politik,  über  Sozialökonomie  und  über 
alle  philosophischen  Fragen  zu  verbreiten.  Sie  wird  tat- 
kräftige Propaganda  machen  sowohl  durch  Zeitschriften, 
Broschüren  und  Bücher  wie  auch  durch  Gründung  öffentlicher 
Assoziationen,  b)  Sie  wird  an  sich  zu  ziehen  suchen  alle 
intelligenten,  tatkräftigen  und  zuverlässigen  Männer,  die  guten 
Willen  und  treue  Ergebenheit  für  unsere  Ideen  haben,  um  so 
über  ganz  Europa  und,  soweit  es  sich  tun  läfst,  auch  über 
Amerika,  ein  unsichtbares  Netz  von  aufopferungsfähigen  und 
durch  diese  ihre  Allianz  selbst  mächtigen  Revolutionären  zu 
bilden. 


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Beilage  I.    Statuten  etc.  449 

Programm  und  Zweck  der   revolutionären    Organi- 
sation der  Internationalen  Brüder. 

1.  Die  Grundsätze  dieser  Organisation  sind  dieselben  wie 
die  des  Programms  der  Internationalen  Allianz  der  sozialisti- 
schen Demokratie.  In  Beziehung  auf  die  Frauenfrage,  auf 
die  religiöse  und  juristische  Stellung  der  Familie  und  auf  den 
Staat  sind  sie  noch  eingehender  auseinandergesetzt  im  Pro- 
gramm der   russischen  sozialistischen   Demokratie. 

Das  Zentralbureau  behält  sich  übrigens  vor,  bald  eine 
vollständige  theoretische  und  praktische  Entwicklung  der 
Grundsätze  zu  liefern. 

2.  Die  Assoziation  der  Internationalen  Brüder  will  zu- 
gleich die  soziale,  philosophische,  ökonomische  und  pohtische 
Revolution,  damit  von  der  gegenwärtigen  Ordnung  der  Dinge, 
begründet  auf  dem  Eigentum,  der  Ausbeutung,  der  Herrschaft 
und  dem  Autoritätsprinzip,  dasselbe  sei  religiös  oder  meta- 
physisch und  bourgeois-doktrinär,  ja  selbst,  jakobinisch  —  revolu- 
tionär —  zunächst  in  ganz  Europa  und  dann  auf  der  übrigen 
Welt  kein  Stein  auf  dem  anderen  bleibe.  Mit  dem  Rufe: 
Friede  den  Arbeitern,  Freiheit  den  Unterdrückten  und  Tod 
den  Herrschern,  Ausbeutern  und  Vormündern  jeder  Sorte! 
wollen  wir  alle  Staaten  und  alle  Kirchen  nebst  allen  ihren 
religiösen,  politischen,  juristischen,  finanziellen,  poHzeilichen, 
universitätlichen ,  ökonomischen  und  sozialen  Einrichtungen 
und  Gesetzen  vernichten,  damit  alle  diese  Millionen  armer 
Menschen wesen ,  die  man  bisher  betrog,  knechtete,  marterte, 
ausbeutete,  nunmehr  von  allen  ihren  offiziellen  und  offiziösen 
Lenkern  und  Wohltätern  befreit,  Genossenschaften  wie  Indivi- 
duen, endlich  in  vollkommener  Freiheit  aufatmen. 

3.  In  der  Überzeugung,  dafs  das  individuelle  und  soziale 
Übel  viel  weniger  in  den  einzelnen  Individuen  als  in  der 
Organisation  der  Dinge  und  den  sozialen  Verhältnissen  wurzelt, 
werden  wir  menschlich  sein  sowohl  aus  dem  Gefühl  der  Ge- 
rechtigkeit wie  aus  Nützlichkeitsberechnung,  und  werden  wir 
ohne  Erbarmen  Verhältnisse  und  Dinge  vernichten,  um  ohne 
Gefahr  für  die  Revolution  die  Menschen  schonen  zu  können. 
Wir  leugnen  den  freien  Willen  und  das  angebliche  Straf- 
recht der  Gesellschaft.  Die  Gerechtigkeit  selbst,  im  mensch- 
lichsten, im  weitesten  Sinne  genommen,  ist  nur  eine  negative, 

Langhard,  Die  anarcbistische  Bewegung  in  der  Schweiz.  29   ^~^  , 

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450  Anhang. 

eine  Übergangsidee;  sie  stellt  die  soziale  Frage,  aber  sie  löst 
sie  nicht,  sie  zeigt  uns  nur  den  einzig  möglichen  Weg  der 
Menschheitsemanzipation,  das  heilst  der  Humanisierung  der 
Gesellschaft  durch  die  Freiheit  innerhalb  der  Gleichheit;  die 
positive  Lösung  kann  nur  durch  die  mehr  und  mehr  vemunft- 
gemäfse  Organisation  der  Gesellschaft  erreicht  werden.  Diese 
so  sehr  ersehnte  Lösung,  unser  aller  Ideal,  ist  die  Freiheit,  Sitt- 
lichkeit, Bildung  und  Wohlfahrt  eines  jeden  vermittelst  der 
Solidarität  aller,  —  es  ist  die  menschliche  Brtiderlichkeit. 

Jedes  menschliche  Individuum  ist  das  unfreiwillige  Produkt 
der  natürlichen  und  sozialen  Lage,  innerhalb  deren  es  geboren 
ist,  sich  entwickelte  und  deren  Einflufs  es  beständig  weiter 
zu  dulden  hat.  Die  drei  grofsen  Ursachen  jeder  menschlichen 
Immoralität  sind:  die  politische  wie  ökonomische  und  soziale 
Ungleichheit,  die  Unwissenheit  als  deren  nattirliches  Resultat 
und  als  notwendige  Konsequenz  die  Sklaverei. 

Da  die  Organisation  der  Gesellschaft  immer  und  tiberall 
die  einzige  Ursache  der  von  den  Menschen  begangenen  Ver- 
brechen ist,  so  ist  es  eine  offenbare  Heuchelei  oder  Wider- 
sinnigkeit seitens  der  Gesellschaft,  die  Verbrecher  zu  bestrafen, 
indem  jede  Strafe  die  Schuld  des  zu  Bestrafenden  voraussetzt, 
die  Verbrecher  aber  niemals  die  Schuldigen  sind.  Die  Theorie 
von  Schuld  und  Strafe  geht  aus  der  Theologie  hervor,  das 
heifst  aus  der  Ehe  des  Widersinnes  mit  der  religiösen  Heuchelei. 

Das  einzige  Recht,  welches  man  der  Gesellschaft  in  ihrem 
gegenwärtigen  Übergangszustand  zugestehen  könnte,  ist  das 
nattirliche  Recht,  die  von  ihr  selbst  geschaffenen  Verbrecher 
im  Interesse  ihrer  eigenen  Verteidigung  zu  ermorden,  nicht 
aber  das  Recht,  sie  zu  richten  und  zu  verurteilen.  Dieses 
Recht  ist  nicht  einmal  ein  solches  in  strikter  Wortbedeutung, 
sondern  vielmehr  ein  natürliches,  bedauerliches,  aber  un- 
vermeidliches, tatsächliches  Verhältnis,  zugleich  ein  Zeichen 
und  Produkt  der  Ohnmacht  und  Dummheit  der  gegenwärtigen 
Gesellschaft;  je  mehr  die  Gesellschaft  es  verstehen  wird,  die 
Übung  dieses  Rechtes  zu  vermeiden,  um  so  näher  wird  sie 
ihrer  wirklichen  Emanzipation  rücken. 

Alle  Revolutionäre,  die  Unterdrückten,  die  leidenden 
Opfer  der  gegenwärtigen  Organisation  der  Gesellschaft,  deren 
Herzen  natürlich  von  Rache  und  Hafs  erfüllt  sind,  müssen 
wohl   im  Auge  behalten,   dafs  die  Könige,  die  Unterdrücker, 


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Beilage  I.    Statuten  etc.  451 

die  Ausbeuter  jeder  Gattung  ebenso  schuldig  sind  als  die  aus 
der  Volksmasse  hervorgegangenen  Verbrecher :  auch  jene  sind 
Übeltäter,  aber  auch  nicht  Schuldige,  da  sie  ebenfalls,  wie  die 
gewöhnlichen  Verbrecher,  die  unfreiwilligen  Produkte  der 
gegenwärtigen  Gesellschaft  sind.  Man  wird  sich  nicht  wundem 
dürfen,  wenn  das  Volk  im  ersten  Augenblick  seiner  Erhebung 
ihrer  viele  tötet  —  das  wird  ein  vielleicht  unvermeidliches, 
aber  auch  ebenso  vorübergehendes  Unglück  sein  wie  die  Ver- 
heerungen eines  Ungewitters. 

Aber  diese  natürliche  Tatsache  wird  weder  moralisch 
noch  selbst  nützlich  sein.  In  dieser  Hinsicht  ist  die  Geschichte 
äufserst  lehrreich:  —  die  schreckliche  Guillotine  von  1793, 
die  man  gewifs  nicht  der  Langsamkeit  und  Milde  beschuldigen 
kann,  ist  nicht  dazu  gekommen,  die  Adelsklasse  in  Frankreich 
zu  vernichten.  Die  Aristokratie  wurde  dort,  wenn  nicht  voll- 
ständig zerstört,  so  doch  tief  erschüttert,  aber  nicht  durch  die 
Guillotine,  sondern  durch  die  Konfiskation  und  den  Verkauf 
ihrer  Güter.  Und  im  allgemeinen  kann  man  sagen,  dafs 
politische  Metzeleien  niemals  Parteien  getötet  haben;  jene 
haben  sich  überall  ohnmächtig  gegen  die  privilegierten  Klassen 
gezeigt,  da  die  Macht  viel  weniger  in  den  Menschen  ihren 
Grimd  hat  als  in  den  Zuständen,  welche  für  die  Privilegierten 
durch  die  Organisation  der  Dinge,  d.  h.  durch  die  Ein- 
richtung des  Staates  und  seine  natürliche  Konsequenz 
wie  Grundlage,  das  individuelle  Eigentum,  geschaffen 
sind. 

Um  eine  radikale  Revolution  zu  machen,  mufs  man  also 
den  Angriff  gegen  die  zu  Grunde  liegenden  Verhältnisse  und 
Dinge  richten,  man  mufs  das  Eigentum  und  den  Staat  ver- 
nichten, dann  hat  man  nicht  mehr  nötig,  Menschen  zu  ver- 
nichten und  sich  selbst  zu  der  unfehlbaren  und  unvermeid- 
lichen Reaktion  zu  verurteilen,  welche  in  jeder  Gesellschaft 
stets  als  die  Folge  des  Menschenmordes  eingetreten  ist  und 
stets  als  solche  eintreten  wird. 

Aber  um  das  Recht  zu  haben,  ohne  Gefahr  für  die 
Revolution  menschlich  gegen  Menschen  zu  sein,  mufs  man 
unerbittlich  gegen  die  Zustände  und  Dinge  sein;  man  mufs 
vollständig  vernichten,  überall  und  vor  allem  das  Eigentum 
und  sein  unvermeidliches  Korrelat:  den  Staat.  Das  ist  das 
ganze  Geheimnis  der  Revolution. 

29* 

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452  Anhang. 

Man  darf  ^ich  nicht  wundem,  wenn  die  Jakobiner  und 
Blanquisten,  die  Wehr  aus  Notwendigkeit  als  aus  Überzeugung 
Sozialisten  geworden  sind,  und  für  die  der  Sozialismus  ein 
Revolutionsmittel,  nicht  aber  der  Revolutionszweck  ist,  da  sie 
die  Diktatur  wollen,  d.  h.  die  Zentralisation  des  Staates,  und 
da  der  Staat  sie  in  unvermeidlicher  logischer  Notwendigkeit 
zur  Wiederherstellung  des  Eigentums  führen  mufs  —  es  ist 
also  sehr  natürlich,  sagen  wir,  wenn  sie,  die  keine  radikale 
Revolution  gegen  die  Dinge  selbst  durchführen  wollen,  von 
einer  blutigen  Revolution  gegen  die  Menschen  träumen.  Diese 
blutige  Revolution  aber,  gegründet  auf  dem  Aufbau  eines 
mächtig  zentralisierten  revolutionären  Staates,  hätte,  wie  wir 
später  noch  mehr  beweisen  werden,  die  Militärdiktatur  mit 
einem  neuen  Herrn  zur  unvermeidlichen  Folge.  Der  Triumph 
der  Jakobiner  imd  Blanquisten  also  wäre  der  Tod  der  Revo- 
lution. 

4.  Wir  sind  die  natürlichen  Feinde  dieser  Revolutionäre 
—  der  Zukunftsdiktatoren,  Gesetzgeber  und  Vormünder  der 
Revolution  —  die,  bevor  noch  die  gegenwärtigen  monarchischen, 
aristokratischen  und  Bourgeoisiestaaten  zerstört  sind,  bereits  an 
die  Schöpfung  neuer  revolutionärer  Staaten  denken,  Staaten, 
ebenso  zentralisierend  und  noch  despotischer  als  die  heute 
existierenden  Staaten  sind,  —  die  so  sehr  an  die  durch  irgend 
eine  Autorität  von  oben  geschaffene  Ordnung  gewöhnt  sind 
und  einen  so  grolsen  Abscheu  vor  alledem  haben,  was  ihnen 
als  Unordnung  erscheint,  und  was  doch  nichts  weiter  ist  als 
der  freie  und  natürliche  Ausdruck  des  Volkslebens,  dafs  sie, 
bevor  noch  eine  gute  und  gesunde  Unordnung  durch  die 
Revolution  hervorgebracht  ist,  bereits  daran  denken,  ihr  ein 
Ende  zu  machen  und  den  Maulkorb  anzulegen  durch  irgend 
eine  Autorität,  die  von  der  Revolution  nur  den  Namen  trägt, 
in  Wirklichkeit  aber  nur  eine  neue  Reaktion  ist,  da  sie  in  der 
Tat  von  neuem  die  Volksmassen  durch  Dekrete  regieren  läfst 
und  sie  so  wieder  zum  Gehorsam,  zum  Stillstand,  zum  Tode, 
das  heifst  zur  Sklaverei  und  zur  Ausbeutung  durch  eine  neue 
quasi-revolutionäre  Aristokratie  verdammt. 

5.  Wir  fassen  die  Revolution  auf  in  dem  Sinne  der  Ent- 
fesselung alles  dessen,  was  man  heute  die  bösen  Leidenschaften 
nennt,  und  der  Vernichtung  desjenigen,  was  in  derselben 
Sprache  »öffentliche  Ordnung«  heifst. 

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Beilage  I.    StÄtuten  etc.  453 

Wir  fürchten  die  Anarchie  nicht,  wir  rufen  sie  herbei, 
überzeugt,  dafs  aus  dieser  Anarchie,  das  heilst  aus  der  voll- 
ständigen Geltendmachung  des  entfesselten  Volkslebens,  die 
Freiheit,  die  Gleichheit,  die  Gerechtigkeit,  die  neue  Ordnung 
lind  selbst  die  Macht  der  Revolution  der  Reaktion  gegenüber 
hervorgehen  mufs.  Dies  neue  Leben  ^--  die  Volksrevolution 
—  wird  unzweifelhaft  es  auch  nicht  unterlassen,  sich  zu 
organisieren,  aber  es  wird  sich  seine  revolutionäre  Organisation 
von  unten  nach  oben  und  von  der  Peripherie  zum  Zentrum 
schaffen  —  dem  Prinzip  der  Freiheit  gemäfs,  nicht  aber  von 
oben  nach  unten  oder  vom  Zentrum  zur  Peripherie  hin  nach 
Art  der  Autorität,  wie  auch  immer  diese  beschaffen  —  denn 
es  ist  uns  wenig  daran  gelegen,  ob  diese  sich  Kirche,  Monarchie, 
konstitutioneller  Staat,  Bourgeoisrepublik  oder  selbst  revolu- 
tionäre Diktatur  nennt.  Wir  verabscheuen  und  verwerfen  sie 
alle  aus  gleichem  Grunde  —  als  unfehlbare  Quellen  der 
Ausbeutung  und  des  Despotismus. 

6.  Die  Revolution,  wie  wir  sie  verstehen,  mufs  vom  ersten 
Tage  an  radikal  und  vollständig  den  Staat  und  alle  Staats- 
einrichtungen vernichten.  Die  natürlichen  und  notwendigen 
Konsequenzen  dieser  Vernichtung  werden  sein :  a)  der  Staats- 
bankerott ;  b)  das  Aufhören  der  Bezahlung  von  Privatschulden 
durch  Einmischung  des  Staates,  indem  jedem  Schuldner  tiber- 
lassen bleibt,  seine  Schulden  zu  bezahlen,  wenn  ihm  dies  so 
beliebt;  c)  das  Aufhören  jeder  Steuerzahlung  und  der  Er- 
hebung irgend  welcher  direkter  oder  indirekter  Abgaben; 
d)  die  Auflösung  des  Heeres,  der  Magistratur,  der  Bureaukratie, 
der  Polizei  und  der  Priester:  e)  die  Abschaffung  der  amt- 
lichen Rechtspflege,  die  Aufhebung  alles  dessen,  was  juridisch 
Recht  heifst  oder  mit  der  Ausübung  dieses  Rechtes  in  Ver- 
bindung steht.  Demgemäfs  Abschaffung  und  Autodafe  (Ver- 
brennung) aller  Eigentumstitel,  Erbschafts-,  Kauf-,  Schenkungs- 
und Prozefsakten  —  mit  einem  Worte  des  gesamten  juridischen 
und  bürgerlichen  Papierkrams.  Überall  und  in  allen  Dingen 
die  revolutionäre  Tatsache  an  Stelle  des  durch  den  Staat  ge- 
schaffenen und  garantierten  Rechtes;  f)  die  Konfiskation  aller 
produktiven  Kapitalien  und  Arbeitswefkzeuge  zu  Gunsten  der 
Arbeitergenossenschaften,  die  jene  kollektiv  produzieren  lassen 
müssen;  g)  die  Konfiskation  alles  Eigentums  der  Kirche  und 
des  Staates  sowie  des  im  Privatbesitz  befindlichen  Edelmetalles 

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454  Anhang. 

zu  Gunsten  der  Föderativallianz  aller  Arbeitergenossenschaften 
—  einer  Allianz,  welche  die  Kommune  bilden  wird. 

An  Stelle  der  konfiszierten  Güter  wird  die  Kommune 
allen  so  beraubten  Individuen  genau  das  Notwendige  geben, 
und  können  sie  dann  später  durch  ihre  eigene  Arbeit  mehr 
erwerben,  wenn  sie  es  vermögen  und  wenn  sie  es  wollen.  — 
h)  Für  die  Organisation  der  Kommune  eine  Föderation  der 
Barrikaden  in  Permanenz  und  die  Funktion  eines  Rates  der 
revolutionären  Kommune  durch  Delegation  von  einem  oder 
zwei  Abgeordneten  für  jede  Barrikade,  einem  per  Strafse  oder 
per  Bezirk ;  die  Deputierten  sind  mit  imperativen  Mandaten 
versehen  und  stets  verantwortlich  sowie  jederzeit  abberufbar. 
Der  so  organisierte  Kommunalrat  kann  aus  seiner  Mitte 
Exekutivkomitees  wählen,  und  für  sie  die  einzelnen  Gebiete 
der  revolutionären  Verwaltung  der  Kommune  abzweigen.  — 
i)  Erklärung  der  insurgierten  und  als  Kommune  organisierten 
Hauptstadt,  dafs,  nachdem  sie  den  Autoritäts-  und  Bevor- 
mundungsstaat zerstört  (wozu  sie  berechtigt  war ,  da  sie  in 
derselben  Sklaverei  unter  demselben  gestanden  wie  alle  anderen 
Örtlichkeiten),  sie  nunmehr  ihrem  Rechte  entsage  oder  viel- 
mehr jeder  Anmafsung,  die  Provinzen  zu  regieren  und  zu 
beherrschen,  k)  Aufruf  an  alle  Provinzen,  Kommunen  und 
Genossenschaften,  sämtlich  sofort  dem  von  der  Hauptstadt 
gegebenen  Beispiele  zu  folgen  und  sich  zuerst  revolutionär  zu 
reorganisieren  und  sodann  an  einen  zu  verabredenden  Ver- 
sammlungsort ihre  gleichfalls  mit  imperativen  Mandaten  ver- 
sehenen verantwortlichen  und  abberufbaren  Abgeordneten  zu 
delegieren,  um  die  Föderation  der  im  Namen  derselben  Prinzi- 
pien insurgierten  Assoziationen,  Kommunen  und  Provinzen  zu 
konstruieren  und  eine  Revolutionsmacht  zu  organisieren,  stark 
genug,  um  über  die  Reaktion  zu  triumphieren.  Sendung, 
nicht  von  offiziellen  Revolutionskommissarien  mit  irgend  welchen 
Schärpen,  sondern  von  Revolutionsagitatoren  in  alle  Provinzen 
und  Gemeinden  —  besonders  zu  den  Bauern,  die  nicht  durch 
Prinzipien  oder  durch  Verfügung  irgend  welcher  Diktatur 
revolutioniert  werden  können,  sondern  einzig  und  allein  durch 
die  Tatsache  der  Revolution  selbst,  das  heifst  durch  die  not- 
wendigen Konsequenzen  des  vollständigen  Aufhörens  des  offi- 
ziellen juridischen  Staatslebens  in  allen  Gemeinden.  Ab- 
schaffung   des    nationalen  Staates   sogar  in  dem  Sinne,  dafs 

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Beilage  I.    Statuten  etc.  455 

jedes  fremde  Land,  Provinz,  Gemeinde,  Genossenschaft,  ja, 
selbst  jedes  vereinzelte  Individuum,  das  sich  im  Namen  der- 
selben Prinzipien  erhoben  hat,  in  die  revolutionäre  Föderation 
ohne  Rücksicht  auf  die  gegenwärtigen  Staatsgrenzen  auf- 
genommen wird,  wenn  sie  auch  zu  verschiedenen  politischen 
oder  nationalen  Systemen  gehören,  und  dafs  die  eigenen  Pro- 
vinzen, Kommunen,  Genossenschaften,  wie  Individuen,  welche 
die  Partei  der  Reaktion  ergreifen,  ausgeschlossen  bleiben.  So 
wird  also  die  Tatsache  der  Ausströmung  und  der  Organisation 
der  Revolution  selbst  bei  dem  gegenseitigen  Schutze  der  in- 
surgierten  Länder  es  bewirken,  dafs  die  Universalität  der 
auf  Abschaffung  der  Grenzen  und  auf  der  Zertrümmerung  des 
Staates  begründeten  Revolution  triumphiert. 

7.  Es  kann  keine  politische  oder  nationale  Revolution 
mehr  triumphieren,  es  sei  denn,  dafs  die  politische  Revolution 
sich  in  eine  soziale  verwandelt,  und  die  vemunftgemäfse,  eben 
durch  ihren  Charakter  radikal-sozialistische  und  staatszerstörende 
Revolution  zur  allgemeinen  Revolution  wird. 

8.  Da  die  Revolution  überall  aus  dem  Volke  selbst  hervor- 
gehen und  die  Oberleitung  immer  bei  dem  als  freie  Föderation 
ackerbauender  und  industrieller  Genossenschaften  organisierten 
Volke  bleiben  mufs,  so  wird  der  neue  revolutionäre  Staat,  der 
sich  auf  dem  Wege  der  revolutionären  Delegation  von  unten 
nach  oben  organisiert  und  alle  im  Namen  derselben  Prinzipien 
organisierten  Länder  ohne  Rücksicht  auf  die  alten  Grenzen 
und  die  Verschiedenheit  der  Nationalität  umfatst,  die  Ver- 
waltung des  öffentlichen  Dienstes  und  nicht  die  Regierung  der 
Völker  zum  Gegenstande  haben.  Er  wird  das  neue  Vater- 
land, die  Allianz  der  allgemeinen  Revolution 
gegen  die  Allianz  aller  Reaktionären  konstituieren. 

9.  Diese  Organisation  schliefst  jeden  Gedanken  einer 
Diktatur  oder  irgend  einer  bevormundend  leitenden  Gewalt 
aus.  Aber  zur  Gründung  dieser  revolutionären  Allianz  und 
zum  Triumphe  der  Revolution  über  die  Reaktion  ist  es  not- 
wendig, dafs  ^inmitten  der  Volksanarchie,  welche  eben  das 
Leben  und  die  ganze  Kraft  der  Revolution  bilden  wird,  die 
Einheit  des  Gedankens  und  des  revolutionären 
Handelns  ein  Organ  finde.  Dieses  Organ  soll  die 
geheime  und  universelle  Assoziation  der  Inter- 
nationalen Brüder  sein. 


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456  Anhang. 

10.  Die  Assoziation  geht  von  der  Überzeugung  aus,  dafs 
Revolutionen  niemals  von  Individuen,  auch  nicht  einmal  von 
geheimen  Gesellschaften  gemacht  werden.  Sie  machen  sich 
wie  von  selbst,  die  Macht  der  Dinge,  der  Strom  der  Ereignisse 
und  der  Tatsachen  schaffen  sie.  Lange  bereiten  sie  sich  vor 
in  der  Tiefe  des  instinktiven  Bewufstseins  der  Volksmassen  — 
dann  kommen  sie  zum  Ausbruch,  anscheinend  oft  nur  durch 
unbedeutende  Ursachen  hervorgerufen.  Alles,  was  eine  gut 
organisierte  geheime  Gesellschaft  tun  kann,  besteht  zunächst 
darin,  dafs  sie  die  Geburt  einer  Revolution  unterstützt,  indem 
sie  in  den  Massen  die  den  Masseninstinkten  entsprechenden 
Ideen  verbreitet,  und  dafs  sie  nicht  die  Revolutionsarmee,  — 
die  Armee  mufs  immer  das  Volk  sein,  —  wohl  aber  eine  Art 
revolutionären'  Generalstabs  organisiert,  der  aus  ergebenen, 
energischen,  intelligenten  Individuen  und  vor  allem  aus  auf- 
richtigen, und  nicht  ehrgeizigen  oder  eitlen  Freunden  des 
Volkes  besteht,  die  die  Fähigkeit  besitzen,  als  Vermittler 
zwischen  der  revolutionären  Idee  und  den  Volksinstinkten  2u 
dienen. 

11.  Die  Zahl  dieser  Individuen  darf  also  nicht  sehr  grofs 
sein.  Für  die  internationale  Organisation  von  ganz  Europa 
genügen  hundert  fest  und  ernst  verbündete  Revolutionäre. 
Zwei-,  dreihundert  Revolutionäre  werden  für  die  Organisation 
des  gröfsten  Landes  genügen. 


Beilage  II. 
Der  Revolutionskatechismus. 

Pflichten   des  Revolutionärs  gegen  sich  selbst. 

§  1.  Der  Revolutionär  ist  ein  geweihter  Mensch.  Er 
hat  keine  persönlichen  Interessen,  Angelegenheiten,  Gefühle 
oder  Neigungen,  kein  Eigentum,  nicht  einmal  einen  Namen. 
Alles  in  ihm  wird  verschlungen  von  einem  einzigen  ausschliefs- 
lichen  Interesse,  einem  einzigen  Gedanken,  einer  einzigen 
Leidenschaft  —  der  Revolution. 

§  2.  In  der  Tiefe  seines  Wesens,  nicht  nur  in  Worten, 
sondern  auch  in  der  Tat,  hat  er  vollständig  gebrochen  mit  der 
bürgerlichen  Ordnung  und  mit  der  gesamten  zivilisierten  Welt, 


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Beilage  II.    Der  Revolutionskatechismus.  457 

mit  den  in  dieser  Welt  landläufig  anerkannten  Gesetzen,  Her- 
kommen,  Moral  und  Gebräuchen.  Er  ist  ihr  unversöhnlicher 
Gegner,  und  wenn  er  in  dieser  Welt  fortlebt,  so  geschieht  es 
nur,  um  sie  desto  sicherer  zu  vernichten. 

§  3.  Ein  Revolutionär  verachtet  jeden  Doktrinarismus 
und  verzichtet  auf  die  Wissenschaft  der  heutigen  Welt,  die  er 
den  zukünftigen  Generationen  überläfst.  Er  kennt  nur  eine 
Wissenschaft:  die  Zerstörung.  Hierzu  und  nur  hierzu  studiert 
er  Mechanik,  Physik,  Chemie  und  vielleicht  auch  Medizin.  Zu 
demselben  Zweck  studiert  er  Tag  und  Nacht  die  lebendige 
Wissenschaft  —  die  Menschen,  Charaktere,  Verhältnisse,  sowie 
alle  Bedingungen  der  gegenwärtigen  sozialen  Ordnung  auf 
allen  möglichen  Gebieten.  Der  Zweck  ist  derselbe,  die  schnellste 
und  sicherste  Zerstörung  dieser  unflätigen  (poganyi)  Welt- 
ordnung. 

§  4.  Er  verachtet  die  öffentliche  Meinung.  Er  verachtet 
und  hafst  die  gegenwärtige  gesellschaftliche  Moral  in  allen 
ihren  Antrieben  und  allen  ihren  Kundgebungen.  Für  ihn  ist 
alles  sittlich,  was  den  Triumph  der  Revolution  begünstigt, 
alles  unsittlich  und  verbrecherisch,  was  ihn  hemmt. 

§  5.  Der  Revolutionär  ist  ein  geweihter  Mensch  (der 
sich  nicht  mehr  selbst  angehört),  er  hat  keine  Schonung  für 
den  Staat  überhaupt  und  für  die  ganze  zivilisierte  Klasse  der 
Gesellschaft,  und  er  darf  ebensowenig  Schonung  für  sich  er- 
warten. Zwischen  ihm  und  der  Gesellschaft  herrscht  Krieg 
auf  Tod  und  Leben,  offener  oder  geheimer  Kampf,  aber  stets 
ununterbrochen  und  unversöhnlich.  Er  mufs  sich  daran  ge- 
wöhnen, jede  Marter  zu  ertragen. 

§  6.  Streng  gegen  sich  selbst ,  mufs  er  es  auch  gegen 
andere  sein.  Alle  Gefühle  der  Neigung,  die  verweichlichenden 
Empfindungen  der  Verwandtschaft,  Freundschaft,  Liebe,  Dank- 
barkeit müssen  in  ihtti  erstickt  werden  flurch  die  einzige  kalte 
Leidenschaft  des  revolutionären  Werks,  Für  ihn  existiert  nur 
ein  Genufs,  ein  Trost,  ein  Lohn,  eine  Befriedigung:  der  Erfolg 
tier  Revolution.  Tag  und  Nacht  darf  er  nur  einen  Gedanken, 
nur  einen  Zweck  haben  —  die  unerbittliche  Zerstörung.  Wäh- 
lend er  diesen  Zweck  kaltblütig  und  unaufhörlich  verfolgt, 
ttiüls  er  selbst  zu  sterben  bereit  sein  und  ebenso  bereit,  mit 
eigenen  Händen  jeden  zu  töten,  der  ihn  an  der  Erreichung 
dieses  Zieles  hindert. 


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458  Anhang. 

§  7.  Die  Natur  des  wahren  Revolutionärs  schliefst  jede 
Romantik,  jede  Empfindsamkeit,  jeden  Enthusiasmus  und  jede 
Hinreifsung  aus;  sie  schliefst  sogar  persönlichen  Hafs  oder 
Rache  aus.  Die  revolutionäre  Leidenschaft,  bei  ihm  zu  einer 
alltäglichen  und  beständigen  Gewohnheit  geworden,  mufs  mit 
kalter  Berechnung  gepaart  sein.  Immer  imd  überall  mufs  er 
nicht  seinen  persönlichen  Trieben,  sondern  nur  dem  gehorchen, 
was  ihm  das  allgemeine  Interesse  der  Revolution  vorschreibt. 

Pflichten  des  Revolutionärs  gegen  seine 
Revolutionsgenossen. 

§  8.  Der  Revolutionär  kann  Freundschaft  und  Zuneigung 
nur  zu  dem  hegen,  der  durch  Taten  bewiesen  hat,  dafs  er 
gleichfalls  Agent  der  Revolution  ist.  Der  Grad  der  Freund- 
schaft, Ergebenheit  und  sonstiger  Verbindlichkeiten  gegen 
einen  solchen  Gefährten  bemessen  sich  nur  nach  dessen  Nütz- 
lichkeit in  dem  praktischen  Werke  der  all  zerstörenden  (vseras- 
rouchitelnoi)  Revolution. 

§  9.  Es  ist  überflüssig,  von  der  Solidarität  unter  den 
Revolutionären  zu  reden,  auf  ihr  beruht  die  ganze  Macht  des 
revolutionären  Werks.  Die  Revolutionsgenossen,  welche  auf 
gleicher  Höhe  revolutionären  Verständnisses  und  revolutionärer 
Leidenschaft  sich  befinden,  müssen  so  viel  wie  möglich  über 
alle  wichtigen  Angelegenheiten  gemeinschaftlich  beraten  und 
ihre  Beschlüsse  einstimmig  fassen.  Bei  Ausführung  einer  so 
beschlossenen  Sache  mufs  jeder  möglichst  nur  auf  sich  selbst 
rechnen.  Wo  es  sich  um  Ausführung  einer  Reihe  zerstörender 
Aktionen  handelt,  mufs  jeder  auf  eigene  Hand  tätig  sein 
und  Hilfe  und  Rat  von  seinen  Gefährten  nur  beanspruchen, 
wo  es  für  den  Erfolg  unumgänglich  ist. 

§  10.  Jeder  Revolutionsgenosse  mufs  mehrere  Revo- 
lutionäre zweiter  oder  dritter  Ordnung,  d.  h.  solche,  die  noch 
nicht  vollständig  eingeweiht  sind ,  in  seiner  Hand  haben.  Er 
mufs  dieselben  als  einen  seiner  Verfügung  anvertrauten  Teil 
des  allgemeinen  revolutionären  Kapitals  betrachten.  Er  mufs  öko- 
nomisch mit  seinem  Kapitalanteil  wirtschaften  und  möglichst 
grofsen  Nutzen  aus  demselben  herausschlagen.  Er  hat  sich  selbst 
auch  nur  als  ein  Kapital  zu  betrachten,  das  für  den  Triumph  des 
Revolutionswerks  verwendet  wird,  als  ein  Kapital  jedoch,  über 


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Beilage  IL    Der  Revolutionskatechismus.  459 

das  er  nicht  allein  und  ohne  Zustimmung  sämtlicher  vollständig 
eingeweihter  Genossen  verfügen  kann. 

§  11.  Wenn  sich  ein  Kamerad  in  Gefahr  befindet,  so 
darf  der  Revolutionär  bei  der  Frage,  ob  er  ihn  retten  soll 
oder  nicht,  kein  persönliches  Gefühl  zu  Rate  ziehen,  sondern 
einzig  und  allein  das  Interesse  der  Sache  der  Revolution. 
Denmach  mufs  er  auf  der  einen  Seite  den  Nutzen,  welchen 
sein  Kamerad  gewährt,  auf  der  anderen  den  Aufwand  an 
Revolutionskräften,  den  seine  Befreiung  erfordert,  gegen  ein- 
ander abwägen  und  handeln,  je  nachdem  sich  die  Wage  zur 
einen  oder  anderen  Seite  neigt. 

Pflichten  des  Revolutionärs  gegen  die 
Gesellschaft. 

§  12.  Ein  neues  Mitglied  kann,  nachdem  es  seine  Proben 
nicht  in  Worten,  sondern  in  Taten  abgelegt  hat,  nur  mit  Ein- 
stimmigkeit in  die  Assoziation  aufgenommen  werden. 

§  13.  Ein  Revolutionär  tritt  in  die  Welt  des  Staates,  in 
die  Welt  der  Klassen,  in  die  sich  zivilisiert  nennende  Welt 
und  lebt  in  derselben  einzig  aus  dem  Grunde,  weil  er  an  ihre 
nahe  und  vollständige  Vernichtung  glaubt.  Er  ist  kein  Revo- 
lutionär, wenn  er  noch  an  irgend  etwas  in  dieser  Welt  hängt. 
Er  darf  nicht  zurückbeben,  wo  es  sich  darum 
handelt,  irgend  ein  jener  alten  Welt  angehöriges 
Band  zu  zerreifsen,  irgend  eine  Einriclitung  oder 
irgend  einen  Menschen  zu  vernichten.  Er  mufs  alles 
und  alle  gleichmäfsig  hassen.  Um  so  schlimmer  für  ihn,  wenn 
er  in  jener  Welt  Bande  der  Verwändtschaft,  Freundschaft  oder 
Liebe  hat;  er  ist  kein  Revolutionär,  wenn  diese 
Bande  seinen  Arm  aufhalten  können. 

§  14.  Um  der  unerbittlichen  Zerstörung  willen  kann 
der  Revolutionär  und  mufs  er  sogar  oft  mitten  in  der  Gesell- 
schaft leben  und  dabei  den  Schein  bewahren,  er  sei  ein  ganz 
anderer,  als  er  wirklich  ist.  Ein  Revolutionär  mufs  sich  tiberall 
Eingang  verschaffen,  in  der  höheren  Gesellschaft  wie  beim 
Mittelstand,  im  Kaufmannsladen,  in  der  Kirche,  im  aristokrati- 
schen Palast,  in  der  bureaukratischen ,  militärischen  und  lite- 
rarischen Welt,  in  der  dritten  Sektion  (geheime  Polizei) 
und  selbst  im  kaiserlichen  Palast. 


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460  Anhang. 

§  15,  Jene  ganze  unflätige  Gesellschaft  teilt  sich  in 
mehrere  Kategorieen.  Die  erste  besteht  aus  denen,  die  unver- 
züglich dem  Tode  geweiht  sind.  Die  Genossen  mögen  Listen 
dieser  Verurteilten  aufstellen,  nach  dem  Grade  ihrer  verhältnis- 
mälsigen  Bösartigkeit  und  mit  Rücksicht  auf  den  Erfolg  des 
Revolutionswerkes  geordnet,  und  zwar  so,  dafs  die  ersten 
Nummern  vor  den  übrigen  abgefertigt  werden. 

§  16.  Bei  der  Aufstellung  dieser  Listen,  bei  der  Fest- 
stellung der  Kategorieen  darf  nicht  die  individuelle  Verderbtheit 
eines  Menschen  entscheiden  oder  gar  der  Hafs,  den  er  den 
Mitgliedern  der  Organisation  oder  dem  Volke  einflöfst.  Können 
doch  selbst  diese  Verderbtheit  imd  dieser  Hafs  gewissermafsen 
nützlich  sein,  indem  sie  zum  Volksaufstand  reizen.  Man  darf 
nur  den  Mafsstab  des  Nutzens  berücksichtigen,  der  aus  dem 
Tode  einer  bestimmten  Person  für  das  Revolutionswerk  her- 
vorgehen kann.  An  erster  Stelle  müssen  die  vernichtet  werden, 
die  für  die  revolutionäre  Organisation  am  verderblichsten  sind 
und  deren  gewaltsamer  und  plötzlicher  Tod  am  geeignetsten 
ist,  die  Regierung  zu  erschrecken  imd  ihre  Macht  zu  er- 
schüttern, indem  er  sie  der  energischsten  und  intelligentesten 
Agenten  beraubt. 

§  17.  Die  zweite  Kategorie  besteht  aus  denen,  welchen 
man  provisorisch  (!)  das  Leben  läfst ,  damit  sie  durch  eine 
Reihe  empörender  Taten  das  Volk  zum  unvermeidlichen  Auf- 
stand treiben. 

§  18.  Zur  dritten  Kategorie  gehört  eine  grofse  Anzahl 
hochstehender  Bestien,  die  weder  durch  Geist  noch  durch 
Energie  sich  auszeichnen,  die  aber  vermittelst  ihrer  Stellung 
Reichtum,  hohe  Verbindungen,  Einflufs  und  Macht  besitzen. 
Man  mufs  sie  auf  alle  mögliche  Art  ausbeuten,  man  mufs  sie 
imigarnen  und  verwirren,  und,  indem  man  sich  zum 
Herrn  ihrer  schmutzigen  Geheimnisse  macht,  sie 
zu  unseren  Sklaven  machen.  Auf  diese  Weise  werden  ihre 
Macht,  ihre  Verbindungen,  ihr  Einflufs  und  ihr  Reiclitum  zu 
einem  unerschöpflichen  Schatze  und  zu  einer  kostbaren  Hilfe 
bei  mannigfaltigen  Unternehmungen. 

§  19.  Die  vierte  Kategorie  besteht  aus  allerlei  ehr- 
geizigen Beamten  und  aus  den  Liberalen  der  verschiedenen 
Schattierungen.  Mit  diesen  kann  man  nach  ihrem  eigenen 
Progranun  konspirieren,   indem   man  tut,   als   ob  man   ihnen 


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Beilage  IL    Der  Revolutionskatechismus.  461 

blindlings  folge.  Man  muls  sie  in  unsere  Hand  bringen,  sich 
ihrer  Geheimnisse  bemächtigen,  sie  vollständig 
kompromittieren,  so  dals  ihnen  der  Rückzug  unmöglich 
wird,  und  sich  ihrer  zur  Herbeiführung  von  Unruhen  im  Staate 
bedienen. 

§  20.  Die  fünfte  Kategorie  bilden  die  Doktrinäre,  Ver- 
schwörer, Revolutionäre,  alle  diejenigen,  welche  in  Versamm- 
lungen oder  auf  dem  Papier  Geschwätz  machen.  Man  mufs 
sie  unaufhörlich  zu  praktischen  und  gefahrvollen  Kundgebungen 
treiben  und  fortreifsen,  deren  Erfolg  sein  wird,  dafs  der  grölste 
Teil  von  ihnen  verschwindet,  während  einige  darunter  sich  zu 
echten  Revolutionären  entwickeln. 

§  21.  Die  sechste  Kategorie  ist  von  grofser  Bedeutung; 
es  sind  die  Frauen,  die  in  drei  Klassen  einzuteilen  sind.  Zur 
ersten  gehören  die  oberflächlichen  Frauen,  ohne  Geist  und 
Herz,  deren  man  sich  in  derselben  Weise  bedienen  mufs  wie 
der  Männer  der  dritten  und  vierten  Kategorie.  Zur  zweiten 
Klasse  gehören  die  leidenschaftlichen,  hingebenden  und  be- 
fähigten Frauen,  die  jedoch  nicht  zu  uns  gehören,  weil  sie 
noch  nicht  zum  praktischen  und  phrasenlosen  revolutionären 
Verständnis  durchgedrungen  sind;  man  mufs  sie  benutzen 
wie  die  Männer  der  fünften  Kategorie.  Endlich  kommen  die 
Frauen,  die  ganz  und  gar  zu  uns  gehören,  das  heifst  die 
vollständig  eingeweiht  sind  und  unser  gesamtes  Programm 
angenommen  haben.  Sie  müssen  wir  als  den  kostbarsten  unserer 
Schätze  betrachten,  ohne  dessen  Beistand  wir  nichts  auszu- 
richten vermögen. 

Pflichten  der  Assoziation   gegen  das  Volk. 

§  22.  Die  Assoziation  hat  keinen  anderen  Zweck  als 
die  vollständige  Emanzipation  und  das  Glück  des  Volkes,  d.  h. 
der  hartarbeitenden  Menschheit  (tschernorabotschij  Ijud).  Aber 
von  der  Überzeugung  ausgehend,  dafs  diese  Emanzipation  und 
dieses  Glück  nur  vermittelst  einer  alles  zerstörenden  Volks- 
revolution erreicht  werden  können,  wird  die  Assoziation 
alle  ihre  Mittel  und  Kräfte  anwenden,  um  die 
Übel  und  Leiden  zu  erhöhen  und  zu  vermehren, 
die  endlich  die  Geduld  des  Volkes  zerreifsen  und  seinen 
Massenaufstand  anfachen  werden. 


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462  Anhang. 

§  23.  Unter  Volksrevolution  versteht  unsere  Gesellschaft 
nicht  eine  nach  dem  klassischen  Muster  des  Westens  geregelte 
Bewegung,  die  stets  vor  dem  Eigentum  und  der  überlieferten 
gesellschaftlichen  Ordnung  der  sogenannten  Zivilisation  und 
Moralität  Halt  macht  und  sich  bisher  darauf  beschränkt  hat, 
den  Wegfall  einer  politischen  Form  auszusprechen,  um  sie 
durch  eine  andere  zu  ersetzen,  und  einen  sogenannten  revo- 
lutionären Staat  zu  schaffen.  Die  einzige  Revolution,  die  dem 
Volke  zum  Heile  gereichen  kann,  ist  die,  die  jeden  Staats- 
begriff durch  und  durch  vernichtet  und  alle  Überlieferungen, 
Ordnungen  und  Klassen  des  Staats  in  Rufsland  umstürzt. 

§  24.  Bei  diesem  Ziel  hat  die  Gesellschaft  nicht  die  Ab- 
sicht, dem  Volke  irgend  eine  von  oben  kommende  Organisation 
aufzudrängen.  Die  zukünftige  Organisation  wird  ohne  Zweifel 
aus  der  Bewegung  und  dem  Leben  des  Volks  hervorgehen, 
aber  das  ist  die  Sache  künftiger  Generationen.  Unsere  Arbeit 
ist  die  schreckliche,  totale,  unerbittliche  und  allgemeine  Zer- 
störung. 

§  25.  Deshalb  müssen  wir,  indem  wir  uns  dem  Volke 
nähern,  uns  vor  allem  mit  den  Elementen  des  Volkslebens 
verbinden,  welche  seit  Gründung  des  moskowitischen  Staats 
unaufhörlich,  nicht  nur  in  Worten,  sondern  auch  in  Taten 
gegen  alles  protestiert  haben,  was  direkt  oder  indirekt  mit 
dem  Staat  verbunden  ist,  gegen  den  Adel,  die  Bureaukratie, 
die  Priester,  die  grofse  Handelswelt  und  die  Kleinhändler, 
gegen  alle  Ausbeuter  des  Volks.  Wir  müssen  uns  mit  der 
abenteuernden  Welt  der  Räuber  verbinden,  die  die  einzig 
wahren  Revolutionäre  Rufslands  sind. 

§  26.  Diese  Welt  zu  einer  einzigen  allzerstörenden  und 
unbesiegbaren  Macht  zusammenzufassen,  darin  besteht  unsere 
ganze  Organisation ,  unsere  ganze  Verschwörung  und  unser 
ganzes  Unternehmen.  — 


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Beilage  III.    Bakunins  Abschiedsbrief  etc.  463 

Beilage  III. 

Bakunins  Absohiedsbrief  an  die  Federation  jurassienne 
vom  Oktober  1873'). 

Aux  Compagnons  de  la  Federation  jurassienne. 
Chers  compagnons, 

Je  ne  puis  ni  ne  dois  quitter  la  vie  publique  sans  vous 
adresser  un  dernier  mot  de  reconnaissance  et  de  Sympathie. 

Depuis  quatre  ans  et  demi  ä  peu  pres  que  nous  nous 
connaissons,  malgr^  tous  les  artifices  de  nos  ennemis  communs 
et  les  calonmies  infames  qu'ils  ont  dävers^s  contre  moi,  vous 
m'avez  gard^  votre  estime,  votre  amiti^  et  votre  confiance. 
Vous  ne  vous  6tes  pas  m^me  laisse  intimider  par  cette  d&omi- 
nation  de  »Bakouninistes«  qu'ils  vous  avaient  jet^e  ä  la  fa^e, 
aimant  mieux  garder  Tapparence  d'^tre  des  hommes  d^pen- 
dants,  que  la  certitude  d'avoir  ätä  injustes. 

Et  d'ailleurs  vous  avez  eu  toujours  et  ä  un  si  haut  degre 
la  conscience  de  rind^pendance  et  de  la  parfaite  spontan^it^ 
de  vos  opinions,  de  vos  tendances,  de  vos  actes;  et  Tintention 
perfide  de  nos  adversaires  ^tait  si  transparente,  d'un  autre 
cöte,  que  vous  n'avez  pu  traiter  leurs  insinuations  calonmieuses 
et  blessantes  autrement  qu'avec  le  plus  profond  m^pris. 

Vous  Tavez  fait,  et  c'est  pr^cis^ment  parce  que  vous  avez 
eu  le  courage  et  la  constance  de  le  faire,  que  vous  venez 
de  remporter  aujourd'hui,  contre  Tintrigue  ambitieuse  des 
Marxistes,  et  au  profit  de  la  libertä  du  Proletariat  et  de  tout 
Tavenir  de  T Internationale,  une  victoire  si  complete. 

Puissamment  secourus  par  vos  fr^res  de  Tltalie,  de 
TEspagne,  de  la  France,  de  la  Belgique,  de  la  Hollande,  de 
TAngleterre  et  de  TAm^rique ,  vous  avez  remis  la  grande 
Association  internationale  des  travailleurs  sur  le  chemin  dont 
les  tentatives  dictatoriales  de  M.  Marx  avaient  manque  de  la 
faire  dävier. 

Les  deux  Congr^s  qui  viennent  d'avoir  Heu  ä  Gen^ve  ont 
ete  une  dämonstration  triomphante,  d^cisive,  de  la  justice  et 
en  mßme  temps  aussi  de  la  puissance  de  votre  cause. 


0  Der  Brief  ist  abgedruckt  im  Supplement  zum  »Bulletin«  der 
Föderation  jurassienne  vom  12.  Oktober  1873. 


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464  Anhang. 

Votre  Congr^s,  celui  de  la  libertd,  a  reuni  dans  son  sein 
les  d^l^gu^s  de  toutes  les  fed^rations  principales  de  TEurope, 
moins  rAUemagne;  et  il  a  hautement  proclame  et  largement 
^tabli,  ou  plutöt  confirm^,  Tautonomie  et  la  solidarit^  frater- 
nelle  des  travailleurs  de*tous  les  pays,  Le  Congr^s  autoritaire 
ou  Marxiste,  composä  uniquement  d'Allemands  et  d'ouvriers 
suisses,  qui  semblent  avoir  pris  la  libert^  en  d^goüt,  s'est 
efforc^  vainement  de  rapi^cer  la  dictature  briste  et  ddsormais 
ridiculisee  de  M.  Marx. 

Apres  avoir  lanc^  beaucoup  d'injures  ä  droite  et  ä  gauche, 
comme  pour  bien  constater  leur  majorit^  genevoise  et  alle- 
m^nde,  ils  ont  abouti  ä  un  produit  hybride  qui  n'est  plus 
Tautorit^  integrale,  r^v^e  par  M.  Marx,  mais  qui  est  encore 
moiDS  la  libert^,  et  ils  se  sont  sdpar^s  profondäment  d^ourag^s 
et  mecontents  d'eux-m€mes  et  des  autres.  Ce  Congr^  a  6t6 
im  enterrement. 

Donc  votre  victoire,  la  victoire  de  la  liberte  et  de  Tlnter- 
nationale  contre  Tintrigue  autoritaire,  est  compl^te.  Hier,  alors 
qu'elle  pouvait  parattre  encore  incertaine,  quoique  pour  mon 
compte,  je  n'en  aie  jamais  doute  —  hier,  dis-je,  il  n'etait  permis 
ä  personne  d'abandonner  vos  rangs.  Mais  aujourd'hui  que 
cette  victoire  est  devenue  un  fait  accompli,  la  liberte  d'agir 
Selon  ses  convenances  personnelles  est  rendue  ä  chacun. 

Et  j'en  Profite,  chers  compagnons,  pour  vous  prier  de 
vouloir  bien  accepter  ma  ddmission  de  membre  de  la  F^d^ 
ration  jurassienne,  et  de  membre  de  T  Internationale. 

Pour  en  agir  ainsi  j'ai  beaucoup  de  raisons.  Ne  croyez 
pas  que  ce  soit  principalement  ä  cause  des  dägoüts  persoanels 
dont  j'ai  €t€  abreuv^  pendant  ces  derni^res  annees.  Je  ne  dis 
pas  que  j'y  sois  absolument  insensible ;  pourtant  je  me  sentirais 
encore  assez  de  force  pour  y  resister,  si  je  pensais  que  ma 
oarticipation  ulterieure  ä  votre  travail,  ä  vos  lüttes,  pouvait 
€tre  de  quelque  utilit^  au  triomphe  de  la  cause  du  Proletariat. 
Mais  je  ne  le  pense  pas. 

Par  ma  naissance  et  par  ma  position  personnelle,  non 
sans  doute  par  mes  sympathies  et  mes  tendances,  je  ne  suis 
qu'un  bourgeois,  et  comme  tel,  je  ne  sauifais  faire  autre  chose 
parmi  vous  que  de  la  propagande  thäorique.  Eh  bien,  j'ai 
cette  conviction  que  le  temps  des  grands  discours  th6oriques, 
imprim^s  ou  parles,  est  passe.   Dans  les  neuf  derni^es  annöeSy 


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Beilage  III.    ßakunins  Abschiedsbrief  etc.  465 

on  a  d€velopp^  au  sein  de  ['Internationale  plus  d'id^es  qu'il 
n'en  faudrait  pour  sauver  le  monde,  si  les  id^es  seules  pou- 
yaient  le  sauver,  et  je  däfie  qui  que  ce  soit  d'en  inventer  une 
nouvelle. 

Le  temps  n'est  plus  aux  id^es,  il  est  aux  faits  et  aux  actes. 
Ce  qui  importe  avant  tout  aujourd'hui,  c'est  Torganisation  des 
forces  du  Proletariat.  Mais  cette  Organisation  doit  Ötre  Toeuvre 
du  Proletariat  lui-m^me.  Si  j'etais  jeune,  je  me  serais  trans- 
porte  dans  un  milieu  ouvrier,  et  partageant  la  vie  laborieuse 
de  mes  fr^res,  j'aurais  egalement  participe  avec  eux  au  grand 
travail  de  cette  Organisation  n^cessaire.  ^ 

Mais  ni  mon  äge,  ni  ma  sante  ne  me  permettent  de  le 
fa,ire.  Ils  me  commandent  au  cpntraire  la  solitude  et  le  repos. 
Chaque  effort ,  un  voy^ge  de  plus  ou  de  moins ,  devient  une 
affaire  tr^s  s^rieuse  pour  moi.  Au  moral  je  me  sens  encore 
assez  fort,  mais  physiquement  je  me  fatigue  aussitöt,  je  ne  me 
sens  plus  les  forces  necessaires  pour  la  lutte.  Je  ne  sauraiä 
donc  €tre  dans  le  camg  du  Proletariat  qu'un  embarras,  non 
uHr  ^ide. 

Vous  voyez  bien,  chers  compagnons,  que  tout  m'oblige  ä 
prendre  ma  demission.  Vivant  loin  de  vous  et  loin  de  tout  le 
monde,  de  quelle  utilite  pourrais-je  ^tre  pour  Tlnternationale 
en  general  et  pour  la  Föderation  jurassienne  en  particulier  ? 
Votre  grande  et  belle  Association,  desormais  toute  militante 
et  toute  pratique,  ne  doit  souffrir  ni  de  sinecures,  ni  de 
positions  honoraires  en  son  sein. 

Je  me  retire  donc,  chers  compagnons,  plein  de  reconnaissance 
pour  vous  et  de  synxpathie  pour  votre  grande  et  sainte  cause, 
—  la  cause  de  Thumanite.  Je  continuerai  de  suivre  avec  une 
anxiete  fraternelle  tous  vos  pas,  et  je  saluerai  avec  bonheur 
chacun  de  vos  triomphes  nouveaux, 

Jusqu'ä  la  mort,  je  serai  vötre. 

Mais  avant  de  nous  separer,  souffrez  que  je  vous  adresse 
im.  dernier  conseil  fraternel.  Mes  amis,  la  reaction  inter- 
nationale, dont  le  centre  aujourd'hui  n'est  pas  dans  cette 
pauvre  France,  burlesquement  vouee  au  Sacre-Coeur,  mais  en 
AUemagne,  ä  Berlin,  et  qui  est  representee  tout  aussi  bien 
par  le  socialisme  de  M.  Marx  que  par  la  diplomatie  de  M.  de 
Bismarck;  cette  reaction  qui  se  propose  comme  but  final  la 
pajagermanisation  de  l'Europe,  eile  menace  de  tout  engloutir 

Langhard,  Die  anarchistische  Bewegung  in  der  Schweiz.  30x->.  t 

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466  Anhang. 

et  de  tout  pervertir  ä  cette  heure.  Elle  a  d€clar6  une  guerre 
ä  mort  ä  Tlntemationale,  representde  uniquement  aujourd'hui 
par  les  F^^rations  autonomes  et  libres.  Comme  les  proldtaires 
de  tous  les  autres  pays,  quoique  faisant  partie  d'une  röpublique 
encore  libre,  vous  6tes  forc^s  de  la  combattre,  car  eile  s'est 
interpos^  entre  vous  et  votre  but  final,  T^mancipation  du 
Proletariat  du  monde  entier. 

La  lutte  que  vous  aurez  ä  soutenir  sera  terrible.  Mais 
ne  vous  laissez  pas  d^ourager,  et  sachez  que  malgre  la 
force  materielle  immense  de  vos  adversaires,  le  triomphe  final 
vous  est  assure,  pour  peu  que  vous  observiez  fid^lement  ces 
deux  conditions: 

1°  Tenez  ferme  ä  votre  principe  de  la  grande  et  large 
liberte  populaire,  sans  laquelle  Fegalite  et  la  solidarite  elles- 
m€mes  ne  seraient  que  des  mensonges. 

2^  Organisez  toujours  davantage  la  solidarite  internationale, 
pratique,  militante  des  trävaiUeurs  de  tous  les  metiers  et  de 
tous  les  pays,  et  rappelez-vous  qu'infiniment  faibles  comme 
individus,  comme  localit^s  ou  comme  pays  isoles,  vous  troti- 
verez  ime  force  immense,  irr^sistible ,  dans  cette  universelle 
coUectivite. 

Adieu.    Votre  fr^re, 

Michel  Bakounine. 


Beilage  IV. 

Auszug  aus  der  Botsehafb  von  Theodor  Roosevelt  an 
den  nordamerikamsehen  Kongreß,  betreffend  die  Er- 
mordung von  Me  Kinley  und  die  Anarchisten,  datiert 
White  House,  3.  Dezember  1901. 

The  Congress  assembles  this  year  under  the  shadow 
of  a  great  calamity.  On  the  sixth  of  September,  President 
McKinley  was  shot  by  an  anarchist  while  attending  the  Pan- 
American  Exposition  at  Buffalo,  and  died  in  that  city  on  the 
fourteenth  of  that  month. 

Of  the  last  seven  elected  Presidents,  he  is  the  third  who 
has  been  murdered,   and  the  bare  recital  of  this   fact  is  suffi- 


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Beilage  IV.    Auszug  aus  d.  Botschaft  v.  Theod.  Roosevelt  etc.  467 

cient  to  justify  grave  alarm  among  all  loyal  American  Citizens. 
Moreorer,  the  circumstances  of  this,  the  third  assassination  of 
an  American  President,  have  a  peculiarly  sinister  significance. 
Both  President  Lincoln  and  President  Garfield  were  killed  by 
assassins  of  types  unfortunately  non  uncommon  in  history; 
President  Lincoln  falling  a  victim  to  the  terrible  passions 
aroused  by  four  years  of  civil  war,  and  President  Garfield  to 
the  revengeful  vanity  of  a  disappointed  office-seeker.  President 
McKinley  was  killed  by  an  utterly  depraved  criminal  belonging 
to  that  body  of  criminals  who  object  to  all  governments,  good 
and  bad  alike,  who  are  against  any  form  of  populär  liberty 
if  it  is  guaranteed  by  even  the  most  just  and  liberal  laws, 
and  who  are  as  hostile  to  the  upright  exponent  of  a  free 
people's  sober  will  as  to  the  tyrannical  and  irresponsible  despot. 

It  is  not  too  much  to  say  that  at  the  time  of  President 
McKinley's  death  he  was  the  most  widely  loved  man  in  all 
the  United  States;  while  we  have  never  had  any  public  man 
of  his  Position  who  has  been  so  wholly  free  from  the  bitter 
animosities  incident  to  public  life.  His  political  opponents  were 
the  first  to  bear  the  heartiest  and  most  generous  tribute  to 
the  broad  kindliness  of  nature,  the  sweetness  and  gentleness 
of  character  which  so  endeared  him  to  his  close  associates. 
To  a  Standard  of  lofty  integrity  in  public  life  he  united  the 
tender  affections  and  home  virtues  which  are  all-important  in 
the  make-up  of  national  character.  A  gallant  soldier  in  the 
great  war  for  the  Union,  he  also  shone  as  an  example  to  all 
our  people  because  of  his  conduct  in  the  most  sacred  and  in- 
timate  of  home  relations.  There  could  be  no  personal  hatred 
of  him,  for  he  never  acted  with  aught  but  consideration  for 
the  welfare  of  others.  No  one  could  fail  to  respect  him  who 
knew  him  in  public  or  private  life.  The  detenders  of  those 
murderous  criminals  who  seek  to  excuse  their  criminality  by 
asserting  that  it  is  exercised  for  political  ends,  inveigh  against 
wealth  and  irresponsible  power.  But  for  this  assassination 
even  this  base  apology  cannot  be  urged. 

President  McKinley  was  a  man  of  moderate  means,  a  man 
whose  stock  sprang  from  the  sturdy  tillers  of  the  soil,  who 
had  himself  belonged  among  the  wage- workers ,  who  had 
entered  the  Army  as  a  private  soldier.  Wealth  was  not  Struck 
at  when  the  President  was  assassinated ,   but  the   honest  toil 

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468  Anhang. 

which  is  content  with  moderate  gains  after  a  lifetime  of  un- 
remitting  labor,  largely  in  the  Service  of  the  public.  Still  less 
was  power  Struck  at  in  the  sense  that  power  is  irresponsible 
or  centered  in  the  hands  of  any  one  individual.  The  blow 
was  not  aimed,,at  tyranny  or  wealth.  It  was  aimed  at  one  of 
the  strongest  Champions  the  wage-worker  has  ever  had;  at 
one  of  the  most  faithful  representatives  of  the  System  of  public 
rights  and  representative  govemment  who  has  ever  risen  to 
public  Office.  President  McKinley  filled  that  political  office 
for  which  the  entire  people  vote,  and  no  President — not  even 
Lincoln  himself — was  ever  more  eamestly  anxious  to  represent 
the  well  thought-out  wishes  of  the  people;  his  one  anxiety  in 
every  crisis  was  to  keep  in  dosest  touch  with  the  people- to 
find  out.what  they  thought  and  to  endeavor  to  give  expression 
to  their  thought,  after  having  endeavored  to  guide  that  thought 
aright.  He  had  just  been  re-elected  to  the  Presidency  because 
the  majority  of  our  Citizens,  the  majority  of  our  farmers  and 
wage-workers ,  believed  that  he  had  faithfully  upheld  their 
interests  for  four  years.  They  feit  themselves  in  close  and 
intimate  touch  with  him.  They  feit  that  he  represented  so 
well  and  so  honorably  all  their  ideals  and  aspirations  that  they 
wished  him  to  continue  for  another  four  years  to  represent 
them. 

And  this  was  the  man  at  whom  the  assassin  Struck! 
That  there  might  be  nothing  lacking  to  complete  the  Jydas- 
like  infamy  of  his  act,  he  took  advantage  of  an  occasion  when 
the  President  was  meeting  the  people  generally;  and  ad- 
vancing  as  if  to  take  the  band  outstretched  to  him  in  kindly 
and  brotherly  fellowship,  he  turned  the  noble  and  generous 
confidence  of  the  victim  into  an  opportunity  to  strike  the  fatal 
blow.     There  is  no  baser  deed  in  all  the  annals  of  crime. 

The  shock,  the  grief  of  the  country,  are  bitter  in  the 
minds  of  all  whosaw  the  dark  days,  while  the  President  yet 
hovered  between  life  and  death.  At  last  the  light  was  stilled 
in  the  kindly  eyes  and  the  breath  went  from  the  Ups  that 
even  in  mortal  agony  uttered  no  words  save  of  forgiveness 
jto  his  murderer,  of  love  for  his  friends,  and  of  unfaltering 
trust  in  the  will  of  the  Most  High,  Such  a  death,  crowning 
the  glory  of  such  a  life,  leaves  us  with  infinite  sorrow,  but 
with  such  pride  in  what  he  had  accomplished  and  in  his  own 

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Beilage  IV.    Auszug  aus  d.  Botschaft  v.  Theod.  Roosevelt  etc.  469 

personal  character,  tliat  we  feel  the  blöw  not  as  Struck  ät 
him,  but  as  Struck  at  the  Nation.  We  moum  a  good  and 
great  President  who  is  dead;  but  while  we  mourn  we  are 
lifted  up  by  the  splendid  achievements  of  his  iife  and  the 
grand  heroism  with  which  he  met  his  death. 

When  we  turn  f rom  the  man  to  the  Nation ,  the  härm 
done  is  so  great  as  to  excite  our  gravest  apprehensions  and 
to  demand  our  wisest  and  most  resolute  action.  This  criminal 
was  a  professed  anarchist^  inflamed  by  the  teachings  of  pro- 
fessed  anarchists,  and  probably  also  by  the  reckless  utterances 
of  those  who,  on  the  stump  and  in  the  public  press,  appeal 
to  the  dark  and  evil  spirits  of  malice  and  greed,  envy  and 
sullen  hatred.  The  wind  is  sowed  by  the  men  who  preach 
such  doctrines,  and  they  cannot  escape  their  share  of  respon- 
sibility  for  the  whirlwind  that  is  reaped.  This  applies  alike 
to  the  deliberate  demagogue,  to  the  exploiter  of  sensationalism, 
and  to  the  crude  and  foolish  visionary  who ,  for  whatever 
reason,  apologizes  for  crime  or  excites  aimless  discontent. 

The  blow  was  aimed  not  at  this  President,  but  at  all 
Presidents ;  at  every  symbol  of  government.  President  McKinley 
was  as  emphatically  the  embodiment  of  the  populär  will  of 
the  Nation  expressed  through  the  forms  of  law  as  a  New 
England  town  meeting  is  in  similar  fashion  the  embodiment 
of  the  law-abiding  purpose  and  practice  of  the  people  of  the 
town.  On  no  conceivable  theory  could  the  murder  of  the 
President  be  accepted  as  due  to  protest  against  »inequalities 
in  the  social  order,«  save  as  the  murder  of  all  the  freemen 
engaged  in  a  town  meeting  could  be  accepted  as  a  protest 
against  that  social  inequality  which  puts  a  malefactor  in  jail. 
Anarchy  is  no  more  an  expression  of  »social  discontent«  than 
picking  pockets  or  wife-beating. 

The  anarchist,  and  especially  the  anarchist  in  the  United 
States,  is  merely  one  type  of  criminal,  more  dangerous  than 
any  other  because  he  represents  the  same  depravity  in  a 
greater  degree.  The  man  who  advocates  anarchy  directly  or 
indirectly,  in  any  shape  or  fashion,  or  the  man  who  apologizes 
for  anarchists  and  their  deeds,  makes  himself  morally  accessory 
to  murder  before  the  fact.  The  anarchist  is  a  criminal  whose 
perverted  instincts  lead  him  to  prefer  Gonfusion  and  chaos  to 
•the   most   beneficent    form   of   social    order.     His    protest    of 


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470  Anhang. 

concern  for  workingmen  is  outrageous  in  its  impudent  falsity; 
for  if  the  political  institutions  of  this  country  do  not  afford 
opportunity  to  every  honest  and  intelligent  son  of  toil,  then 
the  door  of  hope  is  forever  closed  against  him.  The  anarchist 
is  everywhere  not  merely  the  enemy  of  System  and  of  pro- 
gress,  but  the  deadly  foe  of  liberty.  If  ever  anarchy  is 
triumphant,  its  triumph  will  last  for  but  one  red  moment,  to 
be  succeeded  for  ages  by  the  gloomy  night  of  despotism. 

For  the  anarchist  himself,  whether  he  preaches  or  prac- 
tices  his  doctrines,  we  need  not  have  one  particle  more  concern 
than  for  any  ordinary  murderer.  He  is  not  the  victim  of 
social  or  political  injustice.  There  are  no  wrongs  to  remedy 
in  his  case.  The  cause  of  his  criminality  is  to  be  found  in 
his  own  evil  passions  and  in  the  evil  conduct  of  those  who 
urge  him  on,  not  in  any  failure  by  others  or  by  the  State  to 
do  justice  to  him  or  his.  He  is  a  malefactor  and  nothing  eise. 
He  is  in  no  sense,  in  no  shape  or  way,  a  »product  of  social 
conditions,«  save  as  a  highwayman  is  »produced«  by  the  fact 
that  an  unarmed  man  happens  to  have  a  purse.  It  is  a  tra- 
vesty  upon  the  great  and  holy  names  of  liberty  and  freedom 
to  permit  them  to  be  invoked  in  such  a  cause.  No  man  or 
body  of  men  preaching  anarchistic  doctrines  should  be  allowed 
at  large  any  more  than  if  preaching  the  murder  of  some 
specified  private  individual.  Anarchistic  Speeches,  writings,  and 
meetings  are  essentially  seditious  and  treasonable. 

I  earnestly  recommend  to  the  Congress  that  in  the  exer- 
cise  of  its  wise  discretion  it  should  take  into  consideration  the 
Coming  to  this  country  of  anarchists  or  persons  professing 
principles  hostile  to  all  govemment  and  justifying  the  murder 
of  those  placed  in  authority.  Such  individuals  as  those  who 
not  long  ago  gathered  in  open  meeting  to  glorify  the  murder 
of  King  Humbert  of  Italy  perpetrate  a  crime,  and  the  law 
should  ensure  their  rigorous  punishment.  They  and  those 
like  them  should  be  kept  out  of  this  country;  and  if  found 
here  they  should  be  promptly  deported  to  the  country  whence 
they  came ;  and  far-reaching  provision  should  be  made  for  the 
punishment  of  those  who  stay.  No  matter  calls  more  urgently 
for  the  wisest  thought  of  the  Congress. 

The  Federal  courts  should  be  given  Jurisdiction  over  any 
man  who   kills  or  attempts  to  kill  the  President  or  any  man 


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Beilage  IV.   Auszug  aus  d.  Botschaft  v.  Theod.  Roosevelt  etc.  471 

who  by  the  Constitution  or  by  law  is  in  line  of  succession  for 
the  Presidency,  while  the  punishment  for  an  unsuccessfull  at- 
tempt  should  be  proportioned  to  the  enormity  of  the  offense 
against  our  institutions. 

Anarchy  is  a  crime  against  the  whole  human  race;  and 
all  mankind  should  band  against  the  anarchist.  His  crime 
should  be  made  an  offense  against  the  law  of  nations,  like 
piracy  and  that  form  of  manstealing  known  as  the  slave  trade; 
for  it  is  of  far  blacker  infamy  than  either.  It  should  be  so 
declared  by  treaties  among  all  civilized  powers.  Such  treaties 
would  give  to  the  Federal  Government  the  power  of  dealing 
with  the  crime. 

A  grim  commentary  upon  the  foUy  of  the  anarchist 
Position  was  afforded  by  the  attitude  of  the  law  toward  this 
very  criminal  who  had  just  taken  the  life  of  the  President. 
The  people  wöuld  have  tom  him  limb  from  limb  if  it  had  not 
been  that  the  law  he  defied  was  at  once  invoked  in  his  be- 
half. So  far  from  his  deed  being  committed  on  behalf  of  the 
people  against  the  Government,  the  Government  was  obliged 
at  once  to  exert  its  füll  police  power  to  save  him  from  instant 
death  at  the  hands  of  the  people.  Moreover,  his  deed  worked 
not  the  slightest  dislocation  in  our  governmental  System,  and 
the  danger  of  a  recurrence  of  such  deeds,  no  matter  how 
great  it  might  grow,  would  work  only  in  the  direction  of 
strengthening  and  giving  harshness  to  the  forces  of  order. 
No  man  will  ever  be  restrained  from  becoming  President  by 
any  fear  as  to  his  personal  safety.  If  the  risk  to  the  Presi- 
dent's  life  became  great,  it  would  mean  that  the  office  would 
more  and  more  come  to  be  filled  by  men  of  a  spirit  which 
would  make  them  resolute  and  merciless-  in  dealing  with  every 
friend  of  disorder.  This  great  country  will  not  fall  into  an- 
archy, and  if  anarchists  should  ever  become  a  serious  menace 
to  its  institutions,  they  would  not  merely  be  stamped  out,  but 
would  involve  in  their  own  ruin  every  active  or  passive  sym- 
pathizer  with  their  doctrines.  The  American  people  are  slow 
to  wrath,  but  when  their  wrath  is  once  kindled  it  bums  like 
a  consuming  flame. 


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472 


Anhang.: 


Beilage  V. 

Die  vom  Bundesrat  aus  der  Schweiz  ausgewiesenen 

Ausländer. 

1879. 
29.  April.    Danesi,  Alphons,  geb.  1834  zu  Bologna. 
Mercatelli  aus  Alfonsine  (Romagna). 
Malatesta,  Enrico,  aus  Santa  Maria  (Capua). 
Grimasi,  Franz,  geb.  1859  zu  Imola. 
Solieri,  Titus,  geb.  1858,  zu  Severina  (Bologna). 
Cavina  aus  Faenza. 

1881. 
23.  August.  Krapotkin,  Peter,  geb.  1842  zu  Moskau. 

1884. 
22.  März.    Kennel,   Friedrich   Philipp,    geb.  1852  zu  Schwegen- 
heim  (Rheinbayejrn). 
-'  '  -  Schnitze,  Moritz^  geb.  1860  zu  Cottbus  (Preufsen). 

Falk,  Karl,  geb.  1859  zu  Höffling  (Steiermark). 
Lissa,  Mathias,  aus  Celiw  (Böhmen). 

1884. 
25.  Septbr.  Weils,  Karl  Theodor,  geb.  1864  zu  Dresden. 

Grob-Senger,  geb.  1852  zu  Lidmeritz  (Mähren). 
Stieglitz,  Franz,  geb.  1862  zu  Pulgram  (Mähren). 
Mück,  Karl  Julius,  geb.  1862  zu  Sternberg  (Mähren). 
Lederer-Haberkorn,  geb.  1856  zu  Nemcic  (Böhmen). 
-  Zickbauer-Müchinger,  geb.  1835  zu  Donawitz  (Steier- 

mark). 

1884. 
17.  Noybr.  Waroff ski  oder  Emil  Ruhle,  vulgo  Hamlet  aus  Ruls- 
land  (die  genaue  Herkunft  konnte  nicht  festgestellt 
werden). 
15.  Dezbr.  Neve,  Johann,  alias  Jean  Court,  Ernest  Stevens,  Peter 
Jensen,  Pietro  Warchatowskiego,  geb.  1846  zu  Üllves- 
büll  (Schleswig). 
Hauser,  Peter,  geb.  1859  zu  Tuttlingen  (Württemberg). 

1885. 
26.  Februar.  Bodenmüller,  Kaspar,  geb.  1855  zu  Hürbel  (Württem- 
berg). 

Brenner,  Jakob,  geb.  1851  zu  Hördt  (Elsafs). 
;  -  Brilitzki,  Adolf,  geb.  1852  zu  Krakau. 

Daschner,  Theodor,  geb.  1840  zu  Straubing  (Bayern). 

Dorst,  Johann,  geb.  1854  zu  Jedlesee  bei  Wien. 

Fitzeck,  Franz,  geb.  1855  zu  Eibis  (Böhmen). 

Halbedt,  Karl,  geb.  1847  zu  Wörösmart  (Böhmen). 

Jonata,  Franz,  geb.  1852  zu  Johannesthal  (Böhmen). 

Klinger,  Josef,  geb.  1856  zu  Aufsig  (Böhmen). 


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Beilage  V.    Die  aus  der  Schweiz  ausgewiesenen  Ausländer.    473 

26.  Februar.  Koubsky,  Josef,  geb.  1855  zu  Jedla  (Österreich). 

Leonhard,  August,  geb.  1859  zu  Schwerin. 

Nikitscher,  Stephan,  geb.  1856  zu  Gussing  (Ungarn). 

Nowotny,  Jakob,  geb.  zu  Paardorf  (Mähren). 

Petersen  oder  Peters,  Heinrich,  Friedrich,  Julius,  geb. 
1856  zu  Mille  (Lauenburg). 

Remlinger,  Julius,  geb.  1844  zu  Gogglingen  (Württem- 
berg). 

Wolkenreuter,  Jakob,  geb.  1844  zu  Neustadt  an  der 
Saale  (Bayern). 

Zahradniczek  Franz,  auch  genannt  Josef ,  alias  Gärt- 
ner, geb.  1857  zu  Schmalkewicz  (Mähren). 

Heilmann,  Ludwig,  geb.  1858  zu  Schifferstadt  (Bayern). 

Schnitze,  Karl,  geb.  1852  zu  Kottbus  (Preufsen). 

Grave,  Johann,  geb.  1855  zu  Puy  de  Dome  (Frankreich). 
8.  September.  Grasser,  Martin,  geb.  1857  zu  Schoppershof  (Bayern). 

Nuska,  Franz,  geb.  1854  zu  Netolitz  (Böhmen). 

Mayer,  Maximilian,  geb.  1839  zu  Simmering  b.  Wien. 

Glaser,  Martin,  geb.  1853  zu  Höfen  (Böhmen). 

Mrfia  (sprich  MirnaX  geb.  1860  zu  Kralitz  (Mähren). 

1888. 
7.  Januar.    Ehrenberg,  von,  Alfred,  geb.  1846  zu  Karlsruhe. 
Schopen,  Peter,  geb.  1825  zu  Dirmstein  (Bayern). 
Metzler,  Ignaz,  geb.  1852  zu  Aschbach  (Deutschland). 
27.  Januar.  Haupt,  Christian,  aus  Bernburg  (Anhalt). 
4.  Juni.      Wübbeler,  Ulrich,  geb.  1851  zu  Bamsdorf  (Hannover). 
Etter,  Martin,  geb.  1859  zu  Gänningen  (Württemberg). 
14.  Septbr.    Troppmann,  Franz,  geb.  1862  zu  Flols  (Württemberg). 

1889. 
7.  Mai.      Dembsky,  Alezander,  geb.  1857  zu  Mogielnica  (Ruls- 
land). 

Prokofiew,  Georg,  geb.  1864  zu  Ekaterinoslaw  (Ruls- 
land). 

Günzburg,  Maria,  geb.  1868  zu  Gomel  (Rufsland). 

Beck,  Georg  Christian,  geb.  1864  zu  Melitopol  (Ruls- 
land). 

Kassiusch,  Jesaias  Ezechiel,  geb.  1868  zu  Warschau 
(Rulsland). 

Wolkowitsdh,  Wladimir,  alias  Kasparek,  Th.,  geb.  1866 
zu  Lemberg  (Österreich). 

Guruwitsch,  Emanuel,  geb.  1863  zu  Ananjew  (Rufsland). 

Philippeo,  Max,  aus  Taganrog  (Rufsland). 

Kaffianz,  Gabriel,  geb.  1864  zu  Schlucha  (Rufsland). 

Frenkel,  Heinrich,,  geb.  1864  zu  Warschau  (Rufsland). 

Scheinzifs,  Sophie,  geb.  1866  zu  Elisabethgrad  (Rufs- 
land). 

Daszynsky,  Felix,  geb.  1864  zu  Zbaraz  (Galizien,  österr.). 


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474  Anhang. 

7.  Mai.      Sisojeff,  Alexis  Wassilewitsch ,  geb.  1864  zu  Ostro- 

goschk  (Ruisland). 

16.  Oktober.  Kempf,  Christian,  alias  Markus,  AUweier,  H.  Lang, 

Ferd.  Hänzi,  Jakob  Gall  u.  s.w.,  geb.  1861  zu  Belsen- 

berg  (Württemberg,  Deutschland). 

Schmid,  Willibald,  geb.  1868  zu  Zimmerholz  (Engen, 

Grofsherzogt.  Baden,  Deutschland). 
Püschel,  August  Friedrich,  alias  Fritz  Wolf,  geb.  1863 
zu  Roderbeck  (Stettin,  Deutschland). 
1890. 
15.  Dezbr.   Bernard,  Paul,  geb.  1861  zu  Crest  (Dröme,  Frankreich). 
Galleani,  Louis  Joseph  Antoine,  geb.  1861  zu  Vercelli 

(Novarra,  Italien). 
Petraroy a,  Janvier  Fran^ois   Mariano,  geb.  1861  zu 

Neapel  (Italien). 
Rovigo,  Hiskio  Joseph,  alias  Morelli,  geb.  1863  zu 

Triest  (Österreich). 
Stoianoff,  Peraskieff,  geb.  1871  in  Bulgarien. 
Weil,  auch  Weill,  Lucien,  geb.  1865  in  Frankreich. 
1891. 
11.  Septbr.  Schicchi,  Paolo,  geb.  1865  zu  CoUesano  (Sizilien,  Italien). 

1892. 
9.  August.  Guibert,  Paul,  alias  Meyer,  alias  Richard,  geb.  1837 
in  Frankreich. 

1893. 
19.  Dezbr.   Bitterlin,  Charles  Albert,  geb.  1867  zu  Dijon  (Frank- 
reich). 

1894. 
10.  Februar.  Ottina,  Giovanni,  geb.  zu  Turin  (Italien). 
Rossi,  geb.  1861  zu  Mailand  (Italien). 
Cavichini,  Aristedomo,  geb.  1865  zu  Mantua  (Italien). 
Rigoli,  Giovanni,  geb.  1874  zu  Ferno  (Mailand,  Italien). 
Zanotta,  Luigi,  geb.  1867  zu  Cerano  (Italien). 
Simmerling,  Ernst,  geb.  1869  zu  Aschersleben  (Deutsch- 
land). 
Kahane,  Arthur,  geb.  1872  zu  Wien  (Österreich). 
Nonnemann,  Wilhelm,  geb.  1866  zu  Balingen  (Württem- 
berg, Deutschland). 
Bender,  Ferdinand,  geb.  1870  zu  Halver  (Wes^halen, 

Deutschland). 
Wichers,  Joseph  Otto,  genannt  von  Gogh-Feigenspahn, 

geb.  1855  zu  Hamburg  (Deutschland). 
Ries,  Johann  Georg,  geb.  1871  zu  Eschhofen  (Wies- 
baden, Deutschland^ 
Romanoni,  Irene,  geb.  1872  zu  Mailand  (Italien). 
Twieg,  Fritz,  genannt  Mertzluft,  geb.  1851  zu  Pots- 
dam (Deutschland). 


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Beilage  V.    Die  aus  der  Schweiz  ausgewiesenen  Ausländer.    475 

8.  Mai.      Dedek,  Robert,  geb.  1870  zu  Odrepes  bei  Podebrad 
(Böhmen,  Österreich^ 
Hools,    Heinrich   Friedrich,    geb.    1864    zu   Bremen 

(Deutschland). 
Hoofs,    Johann    Friedrich   Hermann,    geb.    1869   zu 
Bremen  (Deutschland). 
13.  Juni.    Kühnel,    Franz,  geb.    1870   zu   Settenz   bei   Teplitz 

(Böhmen,  Österreich). 
17.  Juli.     Reano,  Antoine,  geb.  1859  zu  Priacco  (Turin,  Italien). 
20.  Juli.     Hinaut,  Joseph  Charles,  alias  Monnet,  geb.  1863  zu 
Amay-le-Duc  (Cöte  d'or,  Frankreich). 

24.  Juli.     Laroche,  Pierre,  geb.  1851  zu  Priest-la-Feuille  (Frank- 

reich). 

Wilquet,  Johann  Baptist,  geb.  1866  zu  Mainz  (Deutsch- 
land). 

Netzold,  Max,  geb.  1874  zu  Würschwitz  (Deutschland). 

25.  Juli.     Sisternas,  Paul,  geb.  1864  zu  Genua  (Italien). 

24.  August.  Dorgeval,  Polydore  Jules  Joseph,  alias  Joseph  Poli, 
alias  Emil  Derrion,  geb.  1861  zu  Laissaud  (Savoyen, 
Frankreich). 
11.  Septbr.  Drescher,  Joseph,  geb.  1865  zu  Ktitzberg  (Bayern, 
Deutschland). 
26.  Oktober.  Madie,  Joseph,  geb.  1862  zu  Mittelneudorf  (Böhmen, 
Österreich). 
11.  Dezbr.   Locatelli,  Giuseppe,  geb.  1868  zu  Mailand  (Italien). 

1895. 
29.  Januar.    Fiorentini,  Brutus,  alias  Broghi,  geb.  1849  zu  Faenza 

(Ravenna,  Italien). 
Ghillardini^   Pierre,    geb.   1865   zu   Bagna  Cavallo 

(Ravenna,  Italien). 
Gori,  Pietro,  geb.  1860  zu  Livorno  (Italien). 
Milano,  Edoardo,  geb.  1851  zu  Giugliasca  (Italien). 
Croci,  Ettore,  geb.  1867  zu  Chieti  (Italien). 
D'Alessandro,  Carlo,  geb.  1866  zu  Melfi  (Italien). 
Borghetti,  Giovanni,  geb.  1868  zu  Brescia  (Italien). 
Baracchi,  Giovanni,  aus  Bergamo  (Italien). 
Radaelli,  Luigi,  geb.  1874  zu  Milano  (Italien). 
Gioseffi,  Giuseppe,   geb.   1865    zu   Roveredo  (Tirol, 

Österreich). 
Bonometti,  Riccardo,  geb.  1874  zu  Brescia  (Italien). 
Bonometti,  Ettore,  geb.  1872  zu  Brescia  (Italien). 
Seregni,  Cesare,  geb.  1872  zu  Milano  (Italien). 
Onofri,  Paolo  Giovanni,  geb.  1876  zu  Bologna  (Italien^ 
Tiantoni,  Ugo,  aus  Brescia  (Italien). 
Borghesani,  Domenico,  aus  Mantova  (Italien). 
Raza,  Angelo,  geb.  1855  zu  Brescia  (Italien).     > 
Fibbi,  Olinto,  geb.  1873  zu  Florenz  (Italien). 


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476 


Anhang. 


29.  Januar.  Gianni,  Rodolfo,  geb.  1870  zu  Brescia  (Italien). 

Damonico,  Giovanni,  aus  Rogliano  (Italien). 
15.  Februar.  Majocchi,  Ernesto,  geb.  1860  zu  Voghera  (Italien). 

Losi,  Luigi,  geb.  1874  zu  Mailand  (Italien). 

Pacini,  Isaia  Santo,  geb.  1856  zu  Pistoja  (Italien). 

Boffa,  Arturo,  geb.  1857  zu  Campione  (Italien). 

Bianchi,  Santino,  geb.  1861  zu  Campione  (Italien). 

1896. 
'  19.  Septbr.  Nakaschidze,  Victor,  geb.  1865,  Kav^kasien  (Rufsland). 

1898. 
27.  Mai.     Peduzzi,  Giovanni  Battista,  geb.  1854  zu  Schignano 
(Como,  Italien). 
-  23.  Septbr.  Archim^de,  Giusto,  geb.  1858  zu  Asti  (Italien). 

Avondo,  Emil  Jean  Jacques,  geb.  1869  zu  Terracona 
Villa  del  Basso  (Italien). 

Audibert,  Baptiste  Jules,  geb.  1874  zu  Toulon  (Frank- 
reich). 

Balestrato,  Noel,  geb.  1872  zu  Turin  (Italien). 

Basso,  Attilio,  geb.  1868  zu  Andorno  (Italien). 

Bielli,  Gaetano,  geb.  1861  zu  Taino  (Varese,  Italien). 

Boffino,  Oreste  Josef,  geb.  1871  zu  Cerano  (Italien). 

Borgnis,  Charles,  geb.  1876  zu  Tocena  (Novarra,  Italien). 

Canti^,  Eugene  Romain,  geb.  1868  zu  Toulouse  (Frank- 
reich). 

Cenci,  Santo,  geb.  1858  zu  Rimini  (Italien). 

Ceppi,  Louis  Jacques,   geb.  1873  zu  Santa  Cristina 
(Pavia,  Italien). 

Ciancabilla,  Josef,  geb.  1871  zu  Rom  (Italien). 

Colombelli,  Josef,  recte  Denis,  zu   1876  zu  Novarra 
(Italien). 

Corti,  Josef,  geb.  1866  zu  Chivasso  (Turin,  Italien). 

Fortunato,  recte  Portunato,  Josef,  geb.  1872  zu  Porto- 
venere  (Italien). 

Frumence,  Louis  Ren6,  geb.  1869  zu  Nantes  (Frank- 
reich). 

Germani,   Ferdinand,    geb.   1859    zu   Arce    (Caserta, 
Italien). 

Ghignola,  recte  Chignola,  Carlo,  geb.  1865  zu  Brescia 
(Italien). 

Izqueardo,  Steve  Pedro,  geb.  1879,  Spanien. 

Lephay,  Eugene  Jean  Baptiste,  geb.   1870  zu  Paris 
(Frankreich). 

Litki6,  alias  Linka,  Stanislas,  geb.  1849  zu  Warschau 
(Rufsland). 

Marazzi,  Josef^  geb.  1869  zu  Como  (Italien). 

De  Mattei,   Antonio,    genannt  Pinella,   aus   Mailand 
(Italien\ 


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Beilage  V.    Die  aus  der  Schweiz  ausgewiesenen  Ausländer.    477 

23.  Septbr.   Mäzzoldi,  Ernest  Prüderie  Jean  Baptiste,  geb.  1839  zu 

Ala  (Tirol,  Österreich). 
Mozetti,  Josef,  aus  Scalea  (Italien). 
Oliva,  Alfonso,  geb.  1870  zu  Neapel  (Italien).     . 
Panizza,  Achille  Antonio,  geb.  1858  zu  Mailand  (Italien). 
Pedeux,  Jules,  geb.  1867  zu  Lyon  (Frankreich), 
Ravaglia,  Guglielmo,  geb.  1858  zu  Lugo  (Italien). 
Ravina,  Laurent  Louis,  geb.  1860  in  Italien. 
Righetti,  Emil  Louis,  geb.  1863  zu  Turin  (Italien). 
Riva,  Alfred,  geb.  1878  zu  Germignaga  (Como,  Italien). 
Rizieri,  Louis,  geb.  1862  zu  Poggio-Rusco  (Italien). 
Rossi,  Michel,  geb.  1871  zu  Sant'  Arcangelo  (Italien). 
Santoro,  Raphael,  geb.  1857  zu  Ceresano  (Italien). 
Sonvico,  Carlo,  geb.  1873  zu  Cadorago  (Como,  Italien). 
27.  Septbr.  Davalio,  Demetrio,  geb.  1873  zu  Novellara  (Italien).! 
Lanfranchi,  Joseph,  geb.  1874  zu  Borgosesia  (Italien). 
Pisi,  Adolf,  geb.  1856  zu  Reggip  Emilia  (Italien). 
Romboli,  Ugo,  geb.  1875  zu  Forlimpopoli  (Italien). 
Robelin,  Desir^  Ciaire,  geb.  1868  zu  Lons-le-Saulnier 

(Jura,  Frankreich). 
Stagnoli,    Antonio   Pasquale,   geb.    1857    zu    Momo 

(Novarra,  Italien). 
Tabacco,  Sante,  genannt  Pietro,  geb.  1865  zu  San 

Daniele  (Italien). 
Zavattero,  Domenico,  geb.  1875  zu  San  Remo  (Italien). 
4.  Oktober.  Fraschini,  Mauro,  geb.  1869  zu  Pizzighettone  (Italien). 
Maccarinelli,  Angelo,  geb.  1862  zu  Brescia  (Italien). 
Radi,  Adolf,  geb.  1870  zu  Montemaggioreal  Metsiuro 

(Italien). 
Sarli,  Antonio,  geb.  1866  zu  Albano  (Italien). 
Silva,  Giovanni,  geb.  1871  zu  Cuorgn6  (Turin,  Italien). 
Tonelli,  Attilio,  geb.  1874  zu  Mailand  (Italien). 
^7./ll.  Oktbr.  Gino,  Giovanni,  geb.  1880  zu  Moncalieri  (Italien). 

Bafs,  Roumald  Severin,  geb.  1873  zu  Chatillon  d'Aosta 

(Italien). 
Maneffa,  Enrico,  geb.  1881  zu  Cremona  (Italien). 
Miazza,  Silvestro,  genannt  Ravachol,  geb.  1873  zu 

Petenasco  (Italien). 
Panciroli,  Joseph,  geb.  1861  zu  Mailand  (Italien). 
11.  Oktober.  Mantica,  de  Pierre,  alias  de  Santis,  geb.  1870  zu  Gar- 

lasco  (Italien). 
21.  Oktober.  Bacci,  Alfredo,   geb.  1877  zu  Montevarche  (Arezzo, 

Italien), 
de  Benedetti,  David,  geb.  1861  zu  Casale  Monferrato 

(Alessandria,  Italien). 
Capelli,  Pietro,  geb.  1870  zu  Mailand  (Italien). 
(         -  Carrara,  Enrico  Vincenzo  alias  Henri,  geb.  1872  zu 

Mailand  (Italien). 


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478 


Anhang. 


21.  Oktober.  Coletto,  Francesco,  geb.  1861  zu  Turin  (Italien). 

Galanti,  Antonio,  geb.  1857  zu  Porto  Ferrajo  (Elba, 

(Italien). 
Maccaro,  Rapha^l,  geb.  1865  zu  Piedimonte  d'Alife 

(Caserta,  Italien). 
Zanella,  Paolo,  geb.  1871  zu  Verona  (Italien). 
8.  Novbr.    Galducci,  Pietro,  alias  Balducci,  geb.  1871  zu  Brisi- 

ghella  (Ravenna,  Italien). 
15.  Novbr.  Annoni,  Jesoph  Giovanni,  geb.  1860  zu  Mailand  (Italien). 
Bandavalli,    Silvestro,   geb.  1860  zu  Reggio  -  Emilia 

(Italien). 
Cancarini,  Giovanni  Battista,  geb.  1869  zu  Carcina- 

Valtrambia  (Italien). 
Harrich,  Joseph,  geb.  1872  zu  Steyer  (Österreich). 
Ferraroni,  Giacinto,  geb.  1869  zu  Candelo  (Novarra, 

Italien). 
Fratoddi,  Bernardo,  geb.  1869  zu  Rom  (Italien). 
Luggi,  Artoro,  geb.  1868  zu  Mailand  (Italien). 
Bazzoli,  Luigi,  geb.  1855  zu  Calcinate  (Italien). 
Labade,  Antonio,  geb.  1878  zu  Campo  (Italien). 
Bertola,  Pietro,  geb.  1866  zu  Mailand  (Italien). 
Gugliano,  Carlo,  geb.  1874  zu  Farino  (Italien). 
Bonati,  Carlo,  geb.  1864  zu  Mailand  (Italien). 
Wolf,  Wilhelm,  aus  Kappel  (Tirol,  Österreich). 
Merlo,   Francesco   Bemardino,   geb.   1869   zu    Ivrea 

(Turin,  Italien). 
18.  Novbr.  Fratini,  Antonio,  geb.  1874  zu  Ameno  (Novarra,  Italien). 

29.  Novbr.  Arcelli,  Giovanni  Luigi,  geb.  1877  zu  Mailand  (Italien). 

Barbatti,  Achilles,  geb.  1870  zu  Venegono  Superiore 

(Como,  Italien). 
Lafargo,  Virginio,   geb.  1872  zu  Vercelli  (Novarra, 

Italien). 
Richiero,    Cesare    Enrico,    geb.  1874   zu   Bussoleno 

(Turin,  Italien). 
5.  Dezbr.     Fasola  auch  Fasoli,  Francesco,  geb.  1875  zu  Maggiora 

(Novarra,  Italien). 

30.  Dezbr.   Bariola,   Louis,  geb.   1870  zu  Crescentino  (Novarra, 

Italien).^^ 

1899. 

18.  Januar.   Pierconti,  Alfredo,  geb.  1868  zu  Sienna  (Italien). 
14.  Februar.  Bosoni,  Giovanni,  geb.  1875  zu  Stradella  (Pavia,  ItalienX 
Stocchi,  Vittorio,  geb.   1860  zu   Lesignano  (Parma, 
ItaUen). 
3.  März.     Tedeschi,    Mario    Alberto,    geb.    18—    zu   Polesella 

(Rovigo,  Italien). 
7.  März.     Speroni,  Francesco,   geb.  18—   zu  Pradate  (Milano, 
Italien). 


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Beilage  V.    Die  aus  der  Schweiz  ausgewiesenen  Ausländer.    479 

7.  März.     Ciacchi,  Eugenio,  geb.  1868  zu  Florenz  (Italien). 

Jotti,  Ettore,  geb.  1878  zu  Reggio-Emilia  (Italien). 
30.  März.    Weyler,  Louis  Charles,  geb.  1868  zu  Paris. 
14.  April.    Cerutti,  Maurizio,  geb.  1869  zu  Bioglio  (Novarra,  Italien). 
18.  Mai.     Invernizzi,  Carlo,  geb.  1871  zu  Zelbio  (Como,  Italien). 

Spreafico,  Guido,  geb.  1875  zu  Milano  (Italien). 

1900. 
19.  Januar.  Cuccioli,  Guglielmo,  geb.  1870  zu  Viterbo(Rom,  Italien). 
26.  Januar.  Vincenzi,  Pietro  Erasmo,  geb.  1875  zu  Carpi  (Modena, 
Italien). 
15.  Mai.     Sarcinelli,  Primo,  geb.  1869  zu  San  Michele  (Verona 
Italien). 
Cattaneo,  Silvio,  geb.  1861  zu  Corbetta  (Mailand,  Italien). 
Moroni,   Antonio,   geb.  1873   zu  Ghisella  (Bergamo, 
Italien). 
25.  Septbr.  Bas,  Luden  Albin,  geb.  1886  zu  Chätillon  d'  Aosta 
(Turin,  Italien). 
Manassero,  Domenico,  geb.  1871  zu  Camagna  (Ales- 
sandria, Italien). 
Magliocco,  Pietro,  geb.   1871   zu  Flecchia  (Novarra, 
Italien). 
28,  Septbr.  Fiume,    Alfredo   Alsergio,    geb.    1880    zu   Cantoira 

(Turin,  Italien). 
29.  Oktober.  Jaffei,  Vittorio,  geb.  1879  zu  Loretto  (Ancona,  Italien). 

1901. 
13.  August  Galeotti,  Guglielmo,  geb.  1871  zu  San  Sofia  (Florenz , 
Italien). 
Zoff  oli,  Federico,  geb.  1 852  zu  Gambettola  (Forli,  Italien). 

1902. 
10.  April.    Morandi,  Cesar,  geb.  1877  zu  Vidigulfo  (Pavia,  Italien). 


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Personenregister. 


Abbaracin  81. 

Accolas,  Emil,  Professor  133. 

Adels  268. 

Adler,  Georg,  Professor  15. 

Ador,  Genfer  Staatsrat  88. 

Äebi,  Advokat  385. 

Aga  (Ogarjow,  Frau,  Natalja)  17. 

Agatz,  Dr.  194. 

Albert,  Charles  117.  118. 

Alerini,  C,  Chemiker  96. 

Alessandro,  Carlo  475. 

Alexander  IL,  Kaiser  von  Rufs- 
land 41.  42.  76.  84.  85.  86.  89. 
204.  229.  320.  436. 

Allemand,  Emil  158. 

Aloistis  374. 

Anderwert,  Bundesrat  128.  130. 

Andr^,  Paul  126. 

Angiolillo  397.  404. 

Annoni,  Josef  478. 

Antonie,  siehe  unter  Bakunin. 

Aragona,  di  Vera,  Prinz  359. 

Aragona,  v,  Prinzessin  361. 

Arcelli,  Giovanni  478. 

Archim^de,  Giusto  476. 

Arnould  140. 

Audibert,  Baptiste  476. 

Augusta,  V.,  Verleger  355. 

Avondo,  Emil  476. 

Avrial  140. 

Bacci,  A.  477. 
Bachmann,  Karl  259.  262. 
Bächtold  309. 


Bahnmaier,  Buchhändler  2. 
Bakunin,  Michael   4.  5.  6.  7.  8. 

9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.  16/17. 

18.  19.  20.  21.  22.  23.  24.  27. 

28.  29.  31.  32.  33.  34.  35.  36. 

37.  38.  39.  40.  41.  42.  43.  44. 

45.  46.  47.  48.  52.  53.  54.  55. 

56.  60.  63.  76.  79.  95.  98.  102. 

111.    118.   136.    187.    190.    191. 

202.  215.  249.  250.  328.  374. 

380.  389.  463.  466. 
Bakunin,  Antonie,  Frau  18.  20. 
Balestrato,  No^l  476.  | 
Bandavalli,  Silvestro  478. 
Barachi,  Giovanni  475. 
Barbatti,  Achilles  478.       ' 
Barbet,  Virginie,  Frau  86. 
Bariola,  Louis  478. 
Barni  4. 

Bas,  Lucien  479. 
Bass,  Roumald  477. 
Basso,  Atilio  476. 
Bastelica  34. 

Battaglini,  Dr.,  Advokat  342. 
Baud,  Ch.,  Nationalrat  126. 
Baudisch  197. 
Baudrand  140. 
Baumgartner,  Frau  70. 
Bava-Beccaris  368.  377. 
Bazzoli,  Luigi  478. 
Bebel ,     Reichstagsabgeordneter 

318.  320.  324. 
Beck,  Georg  473. 
Becker,  Johann  Philipp  29. 43. 137. 


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Personenregister. 


481 


Beethoven  285. 

Belnet  150. 

Bender,  Ferdinand  474. 

Benedetti,  de,  David  477. 

Berdez ,    Louis ,    eidgenössischer 

Untersuchungsrichter  152.  295. 

^98. 
Berger,  Caroline  272. 
Berges,  Heinrich  223.  224. 
Berghoff -Ising,    Professor    137. 

187. 
Berka  197. 

Bernard,  Paul,  Student  163.  474. 
Berti,     italienischer     Geschäfts- 
träger 405. 
Bertola,  Pietro  478. 
Bertoni,  Luigi  112.  114.  115.  174. 

177.   178.   179.  180.  182.   183. 

184.  185.  329.  379.  381.  385. 

386.  388.  389.  396.  397.  404. 

405.  406.  411.  412.  413.  419. 
Bertschi,  Jakob,  Zigarrenmacher 

296. 
Beslay,  Charles  140. 
Betzien  21.  252. 
Bianchi,  Santino  476. 
Bielli,  Gaetano  476. 
Bielmann,  Advokat  161. 
Bismarck  31.  200,  282.  285.  299 

465. 
Bitterlin,  Charles,  Edelsteinfasser 

164.  474. 
Blanc,  Gaspard  34.  140. 
Blanchard,  Vve  58. 
Blanchard,  E.  123. 
Blanqui  106. 
Blau,  Negotiant  68. 
Bleuler-Hausheer  250. 
Bloch,    Ferdinand,    Polizeiagent 

272.  273. 
Blum,  Hans  279. 
Bluntschli  13.  14. 
Bodenmüller  150.  472. 
Bo^chat,  Buchdrucker  159. 
Boetie  La  118. 
Boffa,  Arturo  476. 
Boffino,   Oreöte -Josef  369.  371. 

476.  ; 

Langhard,  Die  anarchistische  Bewegung 


Boiceau,  Nationalrat  126. 
Boivin,  Nationalrat  126. 
Bomonti,  Schreinermeister  68. 
Bonati,  Carlo  478. 
Bondi  15. 

Bonometti,  Ettore  475. 
Bonometti,  Riccardo  475. 
Borghesani,  Domenico  475. 
Borghetti,  Giovanni  475. 
Borgnils,  Charles  476. 
Bornand,  eidgenössischer  Unter- 
suchungsrichter 419. 
Bosoni,  Giovanni  478. 
Bovet,  Aim^  158. 
Brady  276. 
Braunschweig  206. 
Breitier,  K.  151. 
Brennan,  Th.  S.  213. 

\  Bundespräsident  409. 
Brenner,  l  Bundesrat  333.   348. 

I  416. 
Brenner,  Jakob  472. 
Bresci,   Gaetano   114.   328.  368. 

386.  395.  396.  397.  398.  400. 

402.  403.  404.  405.  411. 
Brilitzki  296.  472. 
Brousse,  Paul  20.  21.  66.  67.  69. 

70.    72.   73.  88.   96.  99.   102. 

103.   111.   122.  123.    124.   130. 

131.   132.   133.   134.    135.   137. 

139.   141.   189.   191.  223.  249. 

250.  380. 
Bruant,  Aristide  118.  119. 
Brunner,  Rechtsanwalt  51. 
Brutus  133.  274. 
Brynstein,  Jakob  312. 
Buache,  Adolf  72.  73. 
Bührer,  Wilhelm,   Buchdrucker 

221.  224. 
Bürkli,  Landwehrhauptmann  217. 

322. 
Bulewski  44. 
Burke,  Unterstaatssekretär  205. 

Cafiero,  Carlo  35.  137.  142.  374. 
Cahan,  Redakteur  321.  324. 
Cairoli,  italienischer  Minister  101. 
Camperio,  Genfer  Staatsrat  44. 

in  der  Schweiz.  31* 

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482 


Personenregister. 


Cancarini,  Giovanni  478. 

Canovas  del  Castillo  404. 

Canti^,  Eugen  476. 

Capelli,  Pietro  477. 

Carlin,  Dr.,  schweizerischer  Ge- 
sandter 409.  410-  411.  413. 

Carlos  Don  49. 

Carnot,  Präsident  314.  340.  353. 
433. 

Carrara,  Enrico  477. 

Caserio  314.  328.  340.  353.  363. 
385.  395.  397. 

Cattaneo,  Silvio  479. 

Cavendisch,  Lord  205. 

Cavichini,  Aristodemo  474. 

Cavina,  Schuhmacher  336-  472. 

Cenci,  Santo  476. 

Ceppi,  Louis  476. 

Cerutti,  Maurizio  479. 

Charitat  305. 

Chätelain,  Camille  72.  73. 

Chaudey,  Advokat  10. 

Chaughi,  Ren6  117. 

Chautemps,  Fritz  72.  73. 

Chenevi^re,  A.,  Nationalrat  126. 

Chochard,  August  152. 

Chomjakow  15. 

Chopard,  Adhemar  72.  73. 

Chopard,  Charles  57. 
-Ciacchi,   Eugen,   Journalist  367. 
415.  416.  417.  479. 

Ciancabilla,  Giuseppe  337.  368. 
369.  476. 

Cipriani  368. 

Claris,  Kommunard  58. 

Cl^mence  140. 

Clement,  J.  B.  118.  119. 

Coletto,  Francesco  478. 

Colombelli,  Josef  369.  370.  476. 

Colombi,  Staatsrat  348. 

Colombini,  Curzio  391. 

Combes,  Louis  118. 

Comtesse,  Staatsrat  125. 

Conrad  15. 

Constantin  87. 

Contesse,  Nationalrat  126. 

Corbat,  Landjäger  72. 

Cornaz,  Auguste  53.  54.  125. 


Corti,  Josef  476. 
Corving,  Richter  212. 
Costa,  Andrea  35.  82.  139. 
Coullery,  Dr.,  P.  31.  53. 
Courvoisier,     Buchdrucker     95. 

125.  127.  128.  129.  132. 
Cretton,  Jacques  110.  150. 
Creusot  169. 
Crispi  406. 
Croci,  Ettore  475. 
Croisier  179.  180.  182.  183.  184. 

185.  419. 
Cuccioli,  Gugliemo  479. 
Curti,  Stadtratspräsident  348. 
Curti,  Theodor,  Nationalrat  428. 
Czolgosz  115.  116.  207.  213.  393. 

Damonico,  Giovanni  476. 

Danesi  336.  472. 

Dangelmaier  270. 

Darbellay,  Felix  150.  151.  156. 
157.  159.  160. 

Darg^re  140. 

Daschner,  Th.  224.  270. 303.  472. 

Daszynsky,  Felix  473. 

Davalio,  Demetrio  477. 

Debagori-Mokri  je  witsch  18. 

Debock  170. 

Decoppet  382. 

Dedeck,  Robert  313.  475. 

Dedual,  eidgenössischer  Unter- 
suchungsrichter 295.  298.  306. 

Degeyter  170. 

Deiber,  Johann  72.  73.  189. 

Dejacques,  Josef  118. 

Delargeaz,  Nationalrat,  L.  126. 

Dembsky,  Alexander  312.  473. 

Depaulis  346. 

Disraeli  133. 

Donnel,  O.  276. 

Dorgeval,  Jules  165.  475. 

Dorsch  197. 

Dorst,  Johann  296.  304.  472. 

Dove,  Viktor  202. 

Dragomanow,  M.,  Prof.  5.  11.  13. 
14.  16.  17.  18.  19.  23.  40.  43. 
45.  46.  47.  86. 

Drescher,  Josef  314.  475. 


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Personenregister. 


483 


Droz,  H.  E.  119. 

Dubois,  A.  72.  73. 

Dubois,  Felix  95.  418.  430.  437. 

Dubois,  Octave  113.  175. 

Dubois,  Ulysse  55. 

Dubois,  Uhrmacher  158. 

Dubrit,  Advokat  160. 

Dubs,  Dr.  52. 

Ducroque,  Dr.  med.  67. 

Dumartheray  82.  96.   IQjß.  104. 

110.  150. 
Dupont  53. 
Dupont,  Pierre  119. 
Dürrenmatt,  Ulrich  135. 

Eberhard,  Henri  72. 
Eberhard,  Ulysse  72.  73. 
Eggenschwyler,  Kasimir  72.  73. 

189. 
Ehrenberg,  v.,  Alfred,   preufsi- 

scher    Generalstabshauptmann 

a.  D.  310.  311.  473. 
Eichenberger  309. 
Eichhorn  187.  188. 
Eichinger  197. 
Eisenhauer  258. 
Eisert,  Heinrich,  Vater  270.  271. 

272.  292. 
Eisert,  Heinrich,  Sohn  272. 
Eisert,  Rudolf,  Sohn  272. 
Elipidin  4. 
Elisabeth,    Kaiserin    332.    335. 

353.  354.  355.  356.  357.  360. 

361.  362.  363.  364.  367.  375. 
•377.  379.  386.  388.  403.  436. 
Engel,  Georg  163.  394. 
Engel,  Hugo  268. 
Engels,  F.  135. 
Ern,    Fräulein   (nachmals   Frau 

Musikdirektor  Reichel)  15. 
Eti^vant,  G.  118. 
Etter,    Martin,    Schreiner    296. 

311.  318.  473. 
Eytel,  Nationalrat  10. 

Fabreguettes  435. 

Faivret  140. 

Falk,  Buchdrucker  109. 


Falk,  Karl,  Schneider  153.  270. 

289.  472. 
Fallan  210. 
Fanelli  10.  36. 
Fasola,  Francesco  478. 
Faure,  Sebastien  118.  178. 
Favre,  Gefängnisdirektor  360. 
Fazy,  Genfer  Staatsratspräsident 

420. 
Ferrari  137. 
Ferraroni,  Giacinto  478. 
Ferr^  81.  276. 
Fibbi,  Olinto  475. 
Fieschi  99. 
Finet  150. 

Fiorentini,  Brutus  339.  340.  475. 
Fischer  86. 
Fischer,    Polizeihauptmann    317. 

318.  319. 
Fischer,  Adolf  163.  394. 
Fitzeck,  Franz  472. 
Fiume,  Alfredo  479. 
Fleuron  255.  285. 
Folien,  August  12.  13. 
Forel,  Dr.  Aug.,  Professor  360. 
Formaneck  224.  269.  304. 
Staatsanwalt  51. 
Nationalrat  333.  431.' 
Fortunato  476. 
Franz,  86. 

Franz,  Jakob  50.  66.  68.  136. 
Franz  Josef,  Kaiser  275. 355. 357. 
Fraschini,  Mauro  477. 
Fratini,  Antonio  478. 
Fratoddi,  Bernardo  478. 
Frenkel,  Heinrich  473. 
Frey,  E.  113. 
Friedlands,  Franz  157. 
Frigerio  114.  182.  379.  380.  381. 

382.  385.  386.  387.  406. 
Fröbel,  Julius  12.  13. 
Frumence,  Louis  476. 
Fuhrich,  Franz  226. 

Gaffiot  140. 
Galanti,  Antonio  478. 
Galducci,  Pietro  478. 
Galeotti,  Gugliemo  479. 
31* 


Forrer,  > 


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484 


Personenregister. 


GaUeani,  Louis  163.  337.  474. 

Garibaldi  36. 

Garf  ield,  nordamerikanischerPrä- 

sident  467. 
Garin,  J.  65.  142. 
Garraud,  R.  435.  436. 
Garrido,  Deputierter  36. 
Gary,  Richter  212. 
Gauterie  140. 
Gautier,  Professor  360. 
Gehlsen  88. 
Gehrke  197. 
Germani,    Ferdinand    365.    366. 

367.  379.  476. 
Germani,  J.  366. 
Gerster,      Regierungsstatthalter 

140. 
Gefsler  90.  140. 
Gfeller  256.  257. 
Ghignola,  Carlo  476. 
Ghillardini,  Pierre  340.  475. 
Gianni,  Rodolfo  476. 
Gilles,  Ferdinand  322.  323. 
Gingins-La  Sarraz,    Nationalrat 

126.  130. 
Gino,  Giovanni  477. 
Gioseffi,  G.  475. 
Girard,  Advokat  160. 
Girault,  Redakteur  176. 
Glaser,  Martin  310.  473. 
Gleyre,  Adrien  72.  73. 
Gnoury  305. 

Gobat,  Dr.,  Nationalrat  332.  334. 
Gögg  10. 
Görges  190. 
Görlich  224. 
Gohier,  Urbain  117. 
Golay,  Dr.  med.  355. 
Goldenberg,  Lazar  48.  50. 
Goldmann  229. 
Gori  378. 
Gori,  Pietro  475. 
Gotthaus,  Madame  224. 
Graber,  Albert  72.  73. 
Graschdanoff,     Stephan,     siehe 

Netschajeff. 
Grasser,  Martin,  Schneider  151. 

162.  310.  473. 


Gratt  337. 

Grave,  Jean  110.   117.  148.  149. 

150.   151.   152.   153.   154.   159. 

389.  473. 
Gretener,  Professor  360. 
Greulich,   Hermann  22.  48.   66. 

68.  69.  78.  95.  125.  137.  138. 

152.  186.  188.  192.  217.   218. 

219.  220.  225.  250.  252.  253. 

255.  322.  323. 
Grimasi,  Franz  336.  472. 
Grinell  212. 
Grinewetsky  85. 
Grob-Senger,   Franz,    Schreiner 

289.  472. 
Grofs,  Jacques  152. 
Grottmann,  Fr.  322. 
Guardigli,  Rodolphe  122. 
Günzburg,  Maria  473. 
Guesde,  Jules  35. 57.  82. 123. 136. 
Gueux,  Jacques  119. 
Gugliano,  Carlo  478. 
Guibert,  Paul  164.  474. 
Guillaume,  G.  45. 
Guillaume,  James  18.  20.  28.  29. 

31.  34.  53.  61.  63.  72.  73.  78. 

79.  81.  94.  95.  103.  137.  187. 

188. 
Gumplowicz,  Dr.  323.  324. 
Gundesdorf  285. 
Guruwitsch,  Emanuel  473. 
Gutsmann  66.  137.  227. 

Hachette,  Verleger  95. 
Hacke,  v.,  Polizeirat  318. 
Haeberlin,  Nationalrat  431. 
Halbedl,    Karl,    Schuster    303. 

304.  472. 
Hamilton,  Lord  204. 
Hamon  378. 
Hardy,  Jean  174. 
Harrich,  Josef  478. 
Härtung  197. 

Hasselmann  218.  225.  227. 
Haupt,   Christian,    Giefser    317. 

318.  319.  473. 
Hauser,   Peter,    Messerschmied 

290.  472. 


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Personenregister. 


485 


Hecker  197. 

Hegel  15. 

Heilbronner,  Bankier  269.  292. 

Heilmann,  Ludwig  150.  151.  153. 

224.  473. 
Heinzen,  Karl  208.  211.  213. 
Held,  E.  112.  114.  182.  379.  381. 

382.  385.  386. 
Helfmann,  Jesse  86. 
Henkel,  Karl  223. 
Henri,  Emil  363. 
Henzi,  Ferdinand  156.  158.  159. 

161.  162. 
Henzi,  Vater  157. 
H^ritier  86. 

Hermann,  Nationalrat  126. 
Hermenjat  146. 
Herter,  Adolf  72.  73.  224. 
Herweg  12.  15. 
Herzen,  Alexander  5.  14.  15.  17. 

23.  43.  44. 
Herzen,  Olga  78. 
Herzig,  Georges  82.  86.  103. 109. 

110.  146.  150. 
Hillquit ,      Gebrü  der ,       Rechts- 
anwälte 211. 
Hillquit,  Morris  212. 
Hinaut,      Josef     Charles      164. 

475. 
Hintermann  279. 
Hlubeck  271. 
Hoedel  98.  99.  100.  101.  131.  201. 

227.  254.  276.  436. 
Holstein,  Woldemar  48   50. 
Honegger ,     Dr. ,     Obergerichts- 
präsident 51.  130.  134. 
Honegger,  Kaspar  72.  73. 
Hoss,  Johann  313.  475. 
Hoss,  Heinrich  313.  475. 
Howald  188. 
Hüft,    Wilhelm,    Coiffeur    305. 

306.  307. 
Hugo  78.  136. 
Huguenin,  Fritz  72.  73. 
Humbert    I.    (Umberto),    König 

101.   102.   113.    114.    154.    155. 

335.  336.  338.  368.  371.  373. 

374.  377.  386.  389.  390.  396. 


398.  402.  403.  404.  407.  411. 
412.  413.  436.  470. 

Inocenti  150. 

Invernizzi,  Carlo  479. 

Isabella  49. 

Iselin,  Nationalrat  334. 

Iwanoff  39.  41.  50.  51.  52. 

Izequardo,  Steve  Pedro  476. 

Jaclard,  V.  10. 

Jaffei,   Vittorio    337.   395.   396. 
I      397.  398.  399.  400.  402.  403. 

479. 
I  Janner,  Paul,  Graveur  158. 
I  Jealot  81.  140. 

Jeanhenry  428. 
I  Jeanneret,  Gustave  131.  140. 

Jelagina,  Frau  15. 

Jonata,    Franz,   Schneider   304. 
472. 

Jotti ,     Ettore ,     Modellschreiner 
367.  415.  416.  417.  479. 

Joukowski   10.   20.    56.    57.    86. 
111. 

Jouy,  Jules  118.  119. 

Jowanowics,  Paul  50. 

Jung,  H.  57. 

Kachelhof  er,  Karl,    cand    med. 

68.  69.  70.  72.  73.  192.  255. 
Kähr,  Dachdeckermeister  68. 
Kaffianz,  Gabriel  473. 
Kauf f er  320. 
Kahane,  Arthur  474. 
Kahn  252. 
Kaltenbach,  Polizeiinspektor  265. 

268. 
Kammerer,  Anton  107.  108.  149. 

153.  263.  264.  267.  268.  269. 

270.  271.  272.  273.  278.  279. 

289.  290.  291.  303.  307.  427. 

433.  436. 
Kammerer,  Franziska  271. 
Kassiusch,  Jesaias  473. 
Kaufmann ,    Josef ,     Mechaniker 

221.  269.  290.  291.  297.  304. 

311.  318. 
Keller  281. 


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486 


Personenregister. 


Kempf,  Christian,  Schreiner  157. 

159.  160.  313.  474. 
Kennel,  Spengler  221.  224.  271. 

277.  289.  472. 
Kerzl,  Dr.  353. 
Kinley,  Mc.    115.  207.  208.  393. 

436.  466.  467.  468.  469. 
Kifseljow,russischerGesandter  16. 
Klein,  Johann  151. 
Klinger,    Josef  269.    270.    295. 

296.  304.  307.  472. 
Knauerhase  296. 
Knüsel,  Bundesrat  45. 
Kocher,  Professor  19. 
König,  Professor  70. 
Körner,  Wilhelm  304.  322. 
Koubsky,   Josef,  Drechsler  296. 
473. 

Kräuchi,  Henri  72.  73. 
Krapotkin,  Peter,  Fürst  59.  73. 

74.  76.  77.  78.  79.  80.  81.  82. 

83.  84.  85.  86.  87.  88.  89.  90. 

91.  92.  93.  94.   95.   103.   104. 

105.   106.   108.   109.   HO.   115. 

117.   139.   141.   142.   143.    175. 

219.  223.  249.  250.  370.  374. 

379.  380.  389.  390.  391.  394. 

472. 
Krol,   Anton,    Schneidergehülfe 

267. 
Kronauer,  Bundesanwalt  114. 419. 
Krüger,  Polizeirat  254.  317.  318. 
Kühnel,  Franz  313.  475. 
Künzli,  Nationalrat  352. 
Kumtes,  Michael  269.  271.  303. 

307. 
Kusnetzoff  39. 
Küster  327. 

Labade,  Antonio  478. 
Lachenal,  A.,  Rechtsanwalt  185. 
Lafargo,  Virginio  478. 
Lambert,  Josef  72.  73. 
Lammasch  402. 
Landauer,  Gustav  319.  320.  321. 

322.  324.  325. 
Landsberg,  Fräulein  124.  191. 
Lanfranchi,  Josef  477. 


Lang,  Otto  332. 

Langhard,  Dr.  88.  135.  319. 

Laroche,  Pierre  314.  475. 

Laupy  174. 

Lederer  -  Haberkorn ,    Schneider 

290.  472. 
Lefran^ais  102.  140. 
Lega,  P.  397. 
Lengacher,  Landjäger  72. 
Lenz,  Professor  434. 
Leonhard,  August  151.  303.  304. 

473. 
Lephay,  Eugen  476. 
Leplatenier,  Uhrmacher  157. 
Lerch,  Landjägerkorporal  71. 
Levaschoff,  siehe  Krapotkin. 
Libenyi  276. 
Liebknecht   55.   201.    223.    255. 

312.  314.  315.  316. 
Lienhard,  Apotheker  268.  270. 
Lienhard,  Ständerat  425. 
Lieske,  Julius,  Schuhmacher  150. 

279. 280.281. 284. 285.286. 436. 
Lincoln,  nordamerikanischer  Prä- 
sident 467. 
Lingg,  Louis  163.  394. 
Lissa,   Mathias,   Schneider   289. 

472. 
Litiki^  476. 

Locatelli,  Giuseppe  339.  475. 
Lörtscher,  Jules  72.  73.  131. 
Losi,  Luigi  476. 
Lott,  A.  213. 
Loubat  434. 
Luccheni,  Luigi  308.  328.  332. 

335.  353.  355.  356.  358  359. 

360.  361.  362.  363.  364.  367. 

375.  376.  379.  395.  397.  414. 

416. 
Ludwig  XVI.  277. 
Luggi,  Artoro  478. 
Lum  284. 
Lustenberger  253. 

Maccarinelli,  Angelo  477. 
Maccaro,  Raphael  478. 
Machetto,   Cario  418.   419.  420. 
421.  422. 


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Personenregister. 


487 


Madai  v.,  Polizeichef   254.   292. 

293. 
Madie,  Josef  475. 
Maggion,    Land  Jägerhauptmann 

306. 
Magliocco,  Pietro  479. 
Mahaim  360. 
Majocchi,  Ernesto  476. 
Malatesta,  Enrico  117.  118.  137. 

336.  337.  340.  341.  342.  343. 

344.  368.  369.  378.  380.  389. 

391.  394.  396.  400.  401.   472. 
Malon,  Benoit,  Kommuneflücht- 
ling 23.  35.  78.  102.  136. 
Manassero,  Domenico  479. 
Maneffa,  Enrico  477. 
Mantica  477. 
Manzoni,  Dr.,  Romeo  117. 
Marazzi,  Josef  476. 
Maring,  Hermann  151. 
Marmol  del  391. 
Marr,  Wilhelm  1.  3. 
Martinelli  356. 
Martiz,  v.,  Fr.  401. 
Marx  6.  9.  53.  56.  60.  135.  463. 

464.  465. 
Mattei,  de,  Antonio  476. 
Mauwrais  320. 
Maximilian,  Herzog  355. 
Mayer,    Maximilian ,    Schneider 

162.  310.  473. 
Mavor,  Nationalrat  126. 
Mazzini  21.  36.  44.  389. 
Mazzoldi,  Ernst  477. 
Melaun,  Albert  273. 
Mercatelli  336.  472. 
Merlino,  Dr.  202.  341.  344.  380. 

381. 
Merlo,  Francesco  478. 
Merten,  Wilhelm  205.  220. 
Mesnil,  J.  118. 
Metzger  &  Wittig  254. 
Metzler,  Ignaz  310.  473. 
Meuron,  Pere  53. 
Meyer,  R.,  Dr.  53.  61. 62. 64.  187. 
Meyer,  Frau,  Hoteldirectrice  355. 
Miazza,  Silvestro  477. 
Michel,  Luise  92.  391.  394. 


Michels,  Schlosser  280.  281. 
Mikhailoff  86. 
Milano,  Edoardo  475. 
Mill,  Stuart  133. 
Minz^s,  Dr.  5. 
Mistislawitsch,  Rostislaw  76. 
Molinari,  Luigi  322.  326.  327. 
Moltke,  Feldmarschall  326. 
Moncasi,  Oliva  100.  101.  102. 
Monici  358. 

Monin,  Arthur  157.  158. 
Monobray  324.  326. 
Montels,  J.,  Maler  96.  102.  139. 
Moor,  Karl  67.  72. 
Moosbruger,  Advokat  385. 
Mora,  Graveur  158. 
Mora,  Francisco  36. 
Morandi,  Cesar  479. 
Morel,  A.,  Nationalrat  126. 
Morel,  Marc.  130.  132. 
Morel,  Bundesrichter  156.  161. 
Moroni,  Antonio  479. 
Morrow,  C.  118. 
Most,  Johann  95.  115.  135.  146. 

149.   150.   151.   152.   159.   160. 

193.   194.   195.   196.  197.   198. 

199.  200.  201.  202.  203.  204. 

205.  206.  207.  208.  209.  210. 

211.   212.   213.   214.   215.   216. 

217.  218.  219.   220.  221.  222. 

224.  225.  226.  227.  228.  229. 

241.  243.  249.  250.  253.  254. 

255.  259.  277.  278.  281.  284. 

285.  286.  290.  291.  297.  299. 

303.  307.  311.  362.  378.  389. 

426.  431.  436. 
Most,  Helene,  Frau  209.  213. 
Most,  Pauline  194. 
Mozetti,  Josef  477. 
Mrna,  Arnold  310.  473. 
Mroczkowski  10. 
Mück,  Kari  290.  472. 

\  Bundesanwalt  153. 159. 
295.  298.  306.  308. 
309. 

'  Bundesrat  352. 
Muravieff  12. 
Myrial,  Alexander  118. 


Müller,} 


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488 


Personenregister. 


Naglia,  Gaetano  150. 
Nakaschidze,  Viktor  165.  476. 
Nakaschidze,  Eveline,  Frau  165. 
Nau,  Heinrich,  Tischler  281. 
Navazza,  Staatsanwalt  183. 
Nerrlich,  Paul  15. 
Netschajeff,   Serge   37.    38.    39. 

40.  41.  42.  43.  44.  45.  46.  47. 

48.  49.  50.  51.  52.  53.  88.  223. 
Nettlau,  M.,  Dr.   10.  12.  16.  20. 

23.  33.  53.  93.  111.  112.  215. 
Netzold,  Max  313.  475. 
Neve,    Johann,    Schreiner  203. 

221.  290.  291.  304.  317.   472. 
Nicasi  358. 
Nicolay  326. 
Nicollet,   Albert   152.    154.    156. 

157.  158.  159.  160.  161.  162. 
Nieuwenhuis,  D.  117.  324.  326. 
Nikitscher,  Schreiner  304.  473. 
Nikolai  14.  16. 
Nobiling  98.   99.   100.   101.    131. 

201.  227.  276.  436. 
Nonnemann,  Wilhelm   322.  474. 
Novotny  304.  473. 
Nuska,  Franz  151.  473. 

Obolenska,  Fürstin  44. 

Oelsnitz,  Alexander  48. 

Oettinger  269. 

Ogareff,  russischer  Emigrant  44. 

Ogarjow,  Nik.,  russischer  Schrift- 
steller und  Emigrant  5.  17. 18. 

Oglesby,  Gouverneur  212. 

Olgiati,  Bundesrichter  130.  134. 
156. 

Oliva,  Alfonso  477. 

Ondra  279. 

Onofri,  Paolo  475. 

Orleans,  Herzog  von  355. 

Orsini  99.  101.  133.  134.  397. 

Osenbrüggen  77. 

O'Squarr  95. 

Ottenfels,  v.,  österreichisch-unga- 
rischer Gesandter  266. 

Otter,  Arnold  271. 

Otter,  Viktor  151.  224.  256.  271. 
307. 


Ottina,  Giovanni  474. 
Ozeroff,  Woldemar  48. 

Pacini,  Isaia  476. 

Padlewski  427. 

Paggi,  Peter  72.  73. 

Paillette,  Paul  119. 

Palix,  Frau  18. 

Pallas  404. 

Panciroli,  Josef  477. 

Panella  370. 

Panizza,  Attilio,  Bildhauer  322. 
477. 

Pannwitz,  Max  74. 

Papis,  Unternehmer  358. 

Parricida  52.- 426. 

Parsons  163.  394. 

Pasguero  337.  395. 

Passanante,  Giovanni  101.  102. 
133.  276.  328.  336.  397.  436. 

Pauwels  427. 

Pawlowitsch,  P.  322.  323.  324. 
325.  327. 

Pedeux,  Jules  477. 

Pedrazzini,  Advokat  398. 

Peduzzi  346.  347.  348.  349.  350. 
352.  353.  476. 

Pelloux  377. 

Perowskaya,  Sophie  86.  107.  276. 

Perrare,  Antoine  86.  150.  151. 

Perron  43.  56. 
I  Peters,  Schuster  296. 
I  Petersen,  J.  224.  473. 
1  Petraroya,   Fran^ois,    Schneider 
i      163.  337.  474. 
I  Peukert  288.  304.  317. 
,  Pfau  224.  279. 

Pfeifer  197. 

Pfenninger,  Zürcher  Regierungs- 
rat 50.  51. 

Philippeo,  Max  473. 

Pictet,  G.,  Nationalrat  126. 

Pierconti,  Alfredo  478. 

Pillichody  420. 

Pindy,  Louis,  Kommuneflücht- 
ling 81.  95.  96.  132.  137.  140. 
152.  164.  187. 

Pisi,  Adolf  477. 


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Personenregister. 


489 


Pittet,  Louis  72. 
Pottier,  Eugene  118.  119. 
Pouget,  Redakteur  433. 
Prasgurera  (Pasguerro)  337. 
Prinetti,     italienischer    Minister 

des  Äufsern  408.  410.  411. 
Prinz  von  Neapel  155. 
Prokofiew,  473. 

Proudhon  15.  106.  191.  202.  261. 
Püschel,  August,  Schreiner  313. 

474. 
Pyat,  Felix  134. 

Radaelli,  Luigi  475. 

Radi,  Adolf  477. 

Rally,  Zemphiri  47.  48. 

Ranvier  61. 

Rastorfer,  Schuhmacher  224. 

Rathmann  322. 

Ravachol    164.    363.    366.    397. 

424.  437. 
Ravaglia,  Gugliemo  477. 
Ravina,  Laurent  477. 
Rayomond,  C^sar  87. 
Raza,  Angelo  475, 
Razoua  140. 

Reano,  Antoine  339.  475. 
Reber,  Arzt  72.  73. 
Reclus,  Elie  77. 
Reclus,  Elis^e  10.  21.  43.  77.  82. 

90.  93.  104.  108.  109.  HO.  111. 

117.    118.    141.    142.   145.    146. 

148.  150.  151.  152.  389. 
Regamey  87. 
Rehcorb,  G.  142. 
Reichel,  Adolf  12.  15.  16.  20.  45. 
Reiche!,  Alexander,  Professor  23. 
Reichel,  Marie,  Frau  20. 
Reichesberg,  Professor  48. 
Reinsdorf    108.    137.    163.    189. 

214.  218.  219.  223.  249.  250. 

251.  252.  253.  254.  255.  256. 

257.  258.  259.  260.  261.  262. 

263.  283.  284.  285.  427.  436. 
Remlinger,  Julius  473. 
Rey,  Aristide  10.  43. 
Richard,  Albert  10.  34. 
Richepin,  Jean  118.  119. 


Richiero,  Cesare  478. 

Richter  22.  95.  125. 

Rieder  23. 

Ries,  John  110.  474. 

Riesen,  Polizeidiener  72. 

Rieser,  Uhrmacher  158. 

Righetti,  Emil  477. 

Rigoli,  Giovanni  474: 

Rinke,  Otto  72.  73.  252. 

Riva,  Alfred  477. 

Rizieri,  Louis  477. 

Robelin,  Desir^  477. 

Robin  43. 

Roedel,  Kari  Adolf  165. 

Roguin,  Bundesrichter  130.  156. 

Romanoni,  Irene  474. 

Romboli,  Ugo  477. 

Romlinger  270. 

Rondani  349. 

Roosevelt ,     nordamerikanischer 

Präsident  208.  213.  466. 
Rössel,  Georges  131. 
Rossi  474. 
Rossi,  Michel  477. 
Roth,  Polizeidiener  72. 
Rothschild,  v.,  Baronin  354. 
Rouge,  M.  112. 
Rovigo,    Hiskio,   Fabrikant   163. 

337.  474. 
Ruchonnet,  Bundesrat  300.  309. 
Rüttimann  188- 
Ruffy,  Bundesrat  426.  427.  429. 

430.  431. 
Rüge,  Arnold  13.  14.  15. 
Rüge,  Ludwig  14. 
Rumpf,  Dr.,  Polizeirat  108.  150. 

279.  280.  281.  282.  283.  284. 

285.  302.  309. 
Rupsch,  Reinhold  259.  261.  262. 
Ryakow  84.  85. 

Sadier,  Alexander  150. 

Salis,  V.,  Professor  89.  164.  289. 

311.  312.  338. 
Salvi  d* Angelo  358. 
Salzmann,  Journalist  251. 
Samaja,  Nino  380. 
Sannisch  229. 

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490 


Personenregister. 


Santoro,  Raphael  477. 
Sarcinelli,  Primo  479. 
Sarli,  Antonio  477. 
Saulnier,  Marcel  118. 
Schaak ,    Michael ,   Polizeihaupt- 
mann 163. 
Schäftner  197. 
Schafhauser  107. 
Schaller,  Dr.  med.  256. 
ScheiBzifs,  Sophie  473. 
Schenck,  Adolf  206. 
Schenk  &  Cie.  421. 

[Bundespräsident     127. 
291. 
Bundesrat     292.     293. 
297. 
Scherrer,  Dr.,  Advokat  382. 
Scherrer-FüUemann,  Nationalrat 

431. 
Schicchi,  Paolo  338.  474. 
Schiemann  11. 
Schill,  Karl  407. 
Schira  305. 
Schlag,  Hugo  281. 
Schmid,  Zigarrenverkäufer  223. 
Schmid,  Willibald  313.  474. 
Schmidt,  Aktuar  196. 
Schmidt  265.  267. 
Schneider,  Maler  221. 
Schönfelder  197. 
Schopen,  Peter,   stud.  med.  310. 

311.   473. 
Schröder,  Karl   221.    222     223. 

311.  317.  318.  319.  320. 
Schuepp,  Fritz  322. 
Schnitze,    Moritz,    Schriftsetzer 

149  288.  289.  291.  297.  302. 

307.  472. 
Schultze,    Paul    149.    152.    153. 

297.  473. 
Schwab,  J.  317. 
Schwab,  Michael  312. 
Schwarzenbach,  Professor  123. 
Schwelm  205.  220. 
Schwitzgebel,  Adhemar   20.   28. 

57.   63.   78.   81.  93.   103.   111. 

131.  132.  141.  152. 
Seelhofer  381. 


Seliwerstof f ,  russischer  General 

427. 
Seregni,  Cesare  475. 
Serment,  Charles  401. 
Sernicoli,  E.  328.  337.  338.  427. 
Seubert  227. 
Seuffert,  Professor  344. 
Shakespeare  133. 
Silva,  Giovanni  477. 
Sil  vestrelli ,     italienischer      Ge- 
sandter   407.    408.    409.    410. 

411.  412.  413. 
Simmen  23. 

Simmerling,  Ernst  474. 
Simonin,  Franz  72. 
Singer,    Reichstagsabgeordneter 

318.  320.  321   322.  323. 
Sisojeff,  Alexis  474. 
Sisternas,  Paul  339.  475. 
Smirnoff,  Valerian  48.  50. 
Smolensk  76. 
Smyth,  Richter  206.  207. 
Soldati,  Bundesrichter  382. 
Solieri,  Titus  336.  472. 
Solowjeff  276. 
Somazzi  190. 
Sonvico,  Carlo  477. 
Sottaz  140. 

Speiser,  Nationalrat  427.  428. 
Spencer,  Herbert  133. 
Speroni,  Francesco  367.  415.  416. 

417.  418.  478. 
Spichiger,  August  57.   81.    103. 

131.  132.  137.  138. 
Spiels,  August  163.  394. 
Spreafico,  Guido  479. 
Sprecher,  Hermann,   Nationalrat 

126. 
Spyri,  Stadtschreiber  52. 
Squarr,  O.  95. 
Stadler,  Architekt  13. 
Stagnoli,  Antonio  477. 
Stamm,  Bundesrichter  382. 
Steck,  Fürsprecher  68. 
Stegmann  78.  136. 
Steinegger,  Karl   178.  179.  180. 

181.  182.  183.  184.  185.  419. 
Stellmacher,  Hermann  107.  108. 


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Personenregister. 


491 


149.   151.   153.   160.  221.  222. 

263.  264.  265.  266.  267.  268. 

269.  271.  272.  273.  274.  275. 

276.  277.  278.  279.  288.  289. 

290.  291.  307.  317.  427.  433. 

436. 
Stellmacher,  Frau  290. 
Stemkowski,  Adolf  47.  48.  50. 
Stepicz,  Peter  50. 
Stepniak  92. 
Stevens,  siehe  Neve. 
Stieglitz,  Franz  290.  472. 
Stierli  307. 
Stocchi,  Vittorio  478. 
Stockmar,    Polizeidirektor    156. 

160.  161. 
Stoianoff,  Peraskieff,  stud.   med. 

163.  474. 
Streuli,  Dr.,  Oberrichter  51. 
Struve,    A.    v.,    russischer   Ge- 
sandtschaftssekretär 13. 
Sulima,  russischer  General  76. 
Sztaray,  Gräfin  353.  354.  355. 

Tabacco,  Sante  477. 

Tailland,  Henri  72. 
.Tailor  211.  212. 

Talandier,  Alfred  43.  46. 

Talleyrand  104. 

Tarabola  389. 

Tedeschi,     Alberto     349.     415. 
478. 

Teil   49.   52.  88.  90.   132.   133. 
•     426. 

Terzahi,  Charles  HO. 

Thiers  60. 

Tiantoni,  Ugo  475. 

Töpper,  Gustav  50. 

Tonelli,  Attilio  477. 

Torquemada  99. 

Treichler,  Professor  12. 

Trinquet  106. 

Tröb  224. 

Troppmann ,     Franz ,    Schneider 
311.  312.  473. 

Tschaadajew,  russischer  Schrift- 
steller 15. 

Tschaykowsky  92. 


Tscherkesoff,  W.   117.  118.  380. 

390.  391. 
Tschernischewsky  102. 
Twieg,  Fritz,  genannt  Mertzluft 

474. 

üspensky  38.  39. 
Uttin,  Nicklaus  78. 

Vahlteich,      Reichstagsabgeord- 

neter  66.  137.  138. 
Vaillant  397. 
Varlin  54.  276. 
Vendree,  Paul  363. 
Vergnanini  349. 
Vessaz,  A.,  Nationalrat  126. 
Viktor  Emanuel  337.  387.  396. 

397.  399.  404.  411.  421. 
Vincenzi,  Pietro  479. 
Vögeli,  Professor  13. 
Vogelsanger,  Polizeidirektor  327. 
Voges,  Friedrich  72.  73.  187. 
Vogt,  Adolf  19.  20.  45. 
Vogt,  Emil  45. 

Vogt,  Gustav  4.  6.  10.  23.  45.  51. 
Vogt,  Kari  15.  126. 
Vogt,  Lina,  Frau  11. 

Wackenreuter,  Jakob,  Schneider 
296. 

Wagenbrett,  Hermann  279. 

Walter  337.  397.  398. 

Waroffski,  Wladimir  290.  472. 

Wattenwyl,  v.,  Regierungsstatt- 
halter 71. 

Weber,  Buchbinder  194.  196. 

Weber,  Leo,  Bundesrichter  382. 

Wehrli  307. 

Weil,  Lucien,  Sensal  163.  474. 

Weifs,  Kari,  Spengler  289.  472. 

Weitling  1.  12.  13.  14. 

Wenker  140. 

Werdt,  V.,  Polizeiinspektor  71. 

Werner,  Emil,  Schriftsetzer  72. 
73.  146. 

Werner,  Wilhelm  319.  321.  322. 
323.  327. 

Weyler,  Louis  479. 


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492 


Personenregister. 


Wichers  von  Gogh  322.  474. 
Wilhelm,  Kaiser  259. 
Wilhelm,  Georg  50.  188. 
Wilquet,  Bapist  313.  475. 
Wirz,    Martha,    Frau    156-    157. 

159. 
Wirz,  Ständerat  426. 
Wöhrle,  Alois  151. 
Wolecka  304. 
Wolf,  Wilhelm  478. 
Wolkenreuter,  Jakob  473. 
Wolkowitsch,  Wladimir  473. 
Wolkwitz,  Hutmacher  217. 
Wübbeler,  Joh.  Lirich,  Schreiner 

311.  318.  473. 

Yvetot,  Georges  172.  173.  177. 


Zadeck  228. 

Zahradniczeck  296.  473. 

Zalewski  50. 

Zanella,  Paolo  478. 

Zanotta,  Luigi  474. 

Zavattero,  Domenico  369.  370. 
378  418.  477, 

Zemp,  Bundespräsident  407. 

Zenker,  E.  V.  1.  37.  433. 

Zickbauer  -  Müchinger,  Korb- 
macher 29.0.  472. 

Ziegler,  Stadtschreiber  51. 

Zoffoli,  Federico  479. 

Zschokke  431. 

Zürcher,  Professor  367.  416.  435. 

Zurbuchen,  Fritz  72.  73. 


Pierersche  Hofbuchdruckerei  Stephan  Geibel  b  Co.  in  Altenburg. 

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VTB  ?.  1  t9B7 


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University  of  California 

Berkeley 


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